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Deutscher Bundestag 15. Wahlperiode Drucksache 15/347 24. 01. 2003 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Januar 2003 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Bellmann, Veronika (CDU/CSU) .......... 12, 13 Blank, Renate (CDU/CSU) ......... 37, 38, 45, 46 Brunnhuber, Georg (CDU/CSU) ............. 47 Burgbacher, Ernst (FDP) .............. 39, 40, 41 Carstensen, Peter H. (Nordstrand) ..... 1, 2, 69, 70 (CDU/CSU) Dörflinger, Thomas (CDU/CSU) .......... 65, 66 Dr. Faust, Hans Georg (CDU/CSU) ....... 42, 43 Fricke, Otto (FDP) ...................... 17, 18 Fromme, Jochen-Konrad (CDU/CSU) ......... 26 Dr. Gehb, Jürgen (CDU/CSU) ............... 19 Gewalt, Roland (CDU/CSU) .................. 9 Götz, Peter (CDU/CSU) ................. 20, 48 Grindel, Reinhard (CDU/CSU) ........ 49, 50, 51 Haibach, Holger (CDU/CSU) .......... 52, 53, 54 Hinsken, Ernst (CDU/CSU) ................. 21 Hochbaum, Robert (CDU/CSU) .............. 55 Dr. Jüttner, Egon (CDU/CSU) ............... 56 von Klaeden, Eckart (CDU/CSU) ........ 3, 4, 5, 6 Königshofen, Norbert (CDU/CSU) .. 57, 58, 59, 60 Koschyk, Hartmut (CDU/CSU) .............. 14 Kossendey, Thomas (CDU/CSU) .... 15, 16, 34, 35 Löning, Markus (FDP) ................ 27, 28, 29 Marschewski, Erwin (Recklinghausen) ......... 36 (CDU/CSU) Dr. Meister, Michael (CDU/CSU) ......... 61, 62 Nitzsche, Henry (CDU/CSU) ................ 63 Otto, Hans-Joachim (Frankfurt) (FDP) 30, 31, 32, 33 Pieper, Cornelia (FDP) .................. 67, 68 Dr. Pinkwart, Andreas (FDP) ............... 7, 8 Dr. Röttgen, Norbert (CDU/CSU) ............ 44 Sehling, Matthias (CDU/CSU) ............ 10, 11 Singhammer, Johannes (CDU/CSU) ....... 22, 23 Vogel, Volkmar Uwe (CDU/CSU) ............ 64 Weiß, Peter (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . 24, 25 Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage

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Deutscher Bundestag15. Wahlperiode

Drucksache 15/34724. 01. 2003

Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 20. Januar 2003eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Bellmann, Veronika (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 12, 13

Blank, Renate (CDU/CSU) . . . . . . . . . 37, 38, 45, 46

Brunnhuber, Georg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 47

Burgbacher, Ernst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . 39, 40, 41

Carstensen, Peter H. (Nordstrand) . . . . . 1, 2, 69, 70(CDU/CSU)

Dörflinger, Thomas (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 65, 66

Dr. Faust, Hans Georg (CDU/CSU) . . . . . . . 42, 43

Fricke, Otto (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18

Fromme, Jochen-Konrad (CDU/CSU) . . . . . . . . . 26

Dr. Gehb, Jürgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 19

Gewalt, Roland (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Götz, Peter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 48

Grindel, Reinhard (CDU/CSU) . . . . . . . . 49, 50, 51

Haibach, Holger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 52, 53, 54

Hinsken, Ernst (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Hochbaum, Robert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 55

Dr. Jüttner, Egon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 56

von Klaeden, Eckart (CDU/CSU) . . . . . . . . 3, 4, 5, 6

Königshofen, Norbert (CDU/CSU) . . 57, 58, 59, 60

Koschyk, Hartmut (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 14

Kossendey, Thomas (CDU/CSU) . . . . 15, 16, 34, 35

Löning, Markus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . 27, 28, 29

Marschewski, Erwin (Recklinghausen) . . . . . . . . . 36(CDU/CSU)

Dr. Meister, Michael (CDU/CSU) . . . . . . . . . 61, 62

Nitzsche, Henry (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 63

Otto, Hans-Joachim (Frankfurt) (FDP) 30, 31, 32, 33

Pieper, Cornelia (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67, 68

Dr. Pinkwart, Andreas (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . 7, 8

Dr. Röttgen, Norbert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 44

Sehling, Matthias (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 10, 11

Singhammer, Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . 22, 23

Vogel, Volkmar Uwe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 64

Weiß, Peter (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . 24, 25

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

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Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung

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Geschäftsbereich des Bundeskanzlers unddes Bundeskanzleramtes

Carstensen, Peter H. (Nordstrand)(CDU/CSU)

Umstrukturierung des Bundesnachrichten-dienstes, u. a. Schließung der Dienststelle inHusum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

von Klaeden, Eckart (CDU/CSU)Kosten der Kampagne der Bundesregie-rung „Erfolg braucht alle“, Zahl der einge-schalteten Agenturen, Schwerpunkte bzw.Zielsetzungen sowie weitere Maßnahmender Öffentlichkeitsarbeit im Januar 2003 . . . 1

Dr. Pinkwart, Andreas (FDP)Kosten der Kampagne „Erfolg brauchtalle“; Aussage zur Neuverschuldung . . . . . . 5

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

Gewalt, Roland (CDU/CSU)Unterrichtung des AA über den Stand derörtlichen Ermittlungen zur Aufklärung desMordes an dem in Riad/Saudi Arabien En-de September 2002 getöteten Deutschen . . . 6

Sehling, Matthias (CDU/CSU)Behandlung der Belange sudetendeutscherHeimatvertriebener im Rahmen der geplan-ten Reise des Bundeskanzlers in die Tsche-chische Republik; Entschädigung sudeten-deutscher Zwangsarbeiter seitens der Tsche-chischen Republik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsdes Innern

Bellmann, Veronika (CDU/CSU)Bestand an Krafträdern bei BGS und Poli-zeibehörden sowie geplante Anschaffungen 8

Koschyk, Hartmut (CDU/CSU)Inhalte des angekündigten Staatsvertragsmit dem Zentralrat der Juden . . . . . . . . . . . . 9

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Justiz

Kossendey, Thomas (CDU/CSU)Studie der Universität Bielefeld überRechtsverstöße bei Telefonüberwachungen;Information der Betroffenen durch dieStaatsanwaltschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Finanzen

Fricke, Otto (FDP)Schaffung eines neuen Investmentrechtsmittels eines Investmentgesetzes und einesInvestmentsteuergesetzes . . . . . . . . . . . . . . . 12

Dr. Gehb, Jürgen (CDU/CSU)Antragsberechtigte nach Änderung derRichtlinien über Härteleistungen an Opfervon nationalsozialistischen Unrechtsmaß-nahmen im Rahmen des AllgemeinenKriegsfolgengesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Götz, Peter (CDU/CSU)Aufhebung der Bemessungsgrenze für dieUmsatzbesteuerung der Vereine . . . . . . . . . . 13

Hinsken, Ernst (CDU/CSU)Auswirkungen der Streichung steuerlicherAbsetzbarkeit von Werbeartikeln . . . . . . . . . 14

Singhammer, Johannes (CDU/CSU)Finanzielle Auswirkungen eines EU-Bei-tritts der Türkei auf den Bundeshaushalt . . . 14

Weiß, Peter (Emmendingen) (CDU/CSU)Auswirkungen der Subventionierung desgeplanten Freizeit- und Erlebnisparks Bio-scope im Elsass auf private Freizeit- und Er-lebnisparks in Deutschland; Prüfung durchdie EU-Kommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/347 – II –

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Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Wirtschaft und Arbeit

Fromme, Jochen-Konrad (CDU/CSU)Bewertung der neuen Verträge der Deut-schen Post AG für die Postagenturen . . . . . 16

Löning, Markus (FDP)Bundeseinheitliche Regelungen zur Prü-fung und Genehmigung der Niederlassungvon Unternehmen und Angestellten ausden EU-Beitrittsländern . . . . . . . . . . . . . . . . 17

Otto, Hans-Joachim (Frankfurt) (FDP)Umsetzung der ONP(Open Network Provi-sion)-Zusammenschaltungsrichtlinie97/33/EG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürVerbraucherschutz, Ernährung undLandwirtschaft

Kossendey, Thomas (CDU/CSU)Hindernisse bei einem deutschen Schweine-fleischexport nach Japan . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürFamilie, Senioren, Frauen und Jugend

Marschewski, Erwin (Recklinghausen)(CDU/CSU)

Wiederaufnahme der Integrationsmaßnah-men für deutsche Spätaussiedler aus demGarantiefonds trotz Nicht-Inkrafttreten desZuwanderungsgesetzes sowie haushalts-rechtliche Auswirkungen . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Gesundheit und Soziale Sicherung

Blank, Renate (CDU/CSU)Nachteile des SGB IX für behinderte Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter in Werkstättenfür Behinderte, z. B. der Stadt Nürnberg,bezüglich Zuzahlung zum Mittagessen undAnrechnung des Arbeitsförderungsgeldesauf die Sozialhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Burgbacher, Ernst (FDP)Sozialversicherungspflicht für deutscheTeilnehmerinnen und Teilnehmer am Frei-willigen Sozialen Jahr oder FreiwilligenÖkologischen Jahr im Ausland sowie fürausländische Freiwillige in Deutschland . . . 24

Dr. Faust, Hans Georg (CDU/CSU)Stellenabbau 2003 in allen Krankenhäusern 25

Auswirkungen von Personalkostensteige-rungen in Krankenhäusern . . . . . . . . . . . . . . 26

Dr. Röttgen, Norbert (CDU/CSU)Versetzungsanordnungen für Mitarbeiterder Kassenärztlichen Bundesvereinigungnach Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Blank, Renate (CDU/CSU)Verteilung der für NRW und Bayern vorge-sehenen Transrapid-Zuschüsse ausschließ-lich an NRW; Inbetriebnahme der Strecken 27

Brunnhuber, Georg (CDU/CSU)Einführung einer achtprozentigen Toleranzfür das zugelassene 18 Tonnen-Gesamtge-wicht zweiachsiger Busse . . . . . . . . . . . . . . . 28

Götz, Peter (CDU/CSU)Schließung der Zu- und Abfahrten zu Tank-und Rastanlagen entlang von Bundesauto-bahnen für den gesamten Verkehr vonaußerhalb der Bundesautobahnen . . . . . . . . 29

Grindel, Reinhard (CDU/CSU)Aufnahme der Bereiche Langwedel-Etelsen,Langwedel-Speckenholz, Lauenbrück,Rotenburg (Wümme) und Scheeßel in dieDringlichkeitsliste der Lärmschutzmaßnah-men an Bahnstrecken; Umfang der Stre-ckenabschnitte insgesamt . . . . . . . . . . . . . . . 30

Haibach, Holger (CDU/CSU)Änderungen des Luftverkehrsgesetzes zurErhöhung des Fluglärmschutzes; Beteili-gung von Kommunen und Bürgern an denFlugroutenfestlegungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/347– III –

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Hochbaum, Robert (CDU/CSU)Ankurbelung des Aufbaus Ost mittels derMittelstandsbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

Dr. Jüttner, Egon (CDU/CSU)Zeitplan für den Bau der Schnellbahnstre-cke Paris–Ostfrankreich–Südwestdeutsch-land (POS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

Königshofen, Norbert (CDU/CSU)Kosten für die Einführung der streckenbe-zogenen Gebühren für die Benutzung vonBundesautobahnen mit schweren Nutzfahr-zeugen (Lkw-Maut) im Jahr 2003 undkünftig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

Bundesmittel für die Lärmsanierung an be-stehenden Bundesfernstraßen in den Haus-haltsjahren 2002 und 2003 . . . . . . . . . . . . . . 35

Dr. Meister, Michael (CDU/CSU)Kabinettbeschluss zum Bundesverkehrswe-geplan sowie parlamentarische Behandlungder Gesetzentwürfe zur Änderung der Aus-baugesetze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

Nitzsche, Henry (CDU/CSU)Auslegung des § 23 Wohnraumförderungs-gesetz bezüglich Geltendmachung vonArbeitgeberleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

Vogel, Volkmar Uwe (CDU/CSU)Finanzierungszusage zu den VDE 8.1 und8.2 (ICE-Neubautrasse Nürnberg–Erfurt–Halle/Leipzig–Berlin) durch die DeutscheBahn AG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürUmwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Dörflinger, Thomas (CDU/CSU)Stellungnahme des Arbeitskreises Endla-gerstandorte zum Auswahlverfahren Opali-nuston im Zürcher Weinland, insbesonderebezüglich des geplanten Endlagers inBenken/Kanton Zürich . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Bildung und Forschung

Pieper, Cornelia (FDP)Mitteldeutschland als Forschungsstandortfür eine Europäische Spallationsquelle(ESS), Arbeitsgespräche mit Sachsen, Sach-sen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen . . . . . . 38

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürwirtschaftliche Zusammenarbeit undEntwicklung

Carstensen, Peter H. (Nordstrand)(CDU/CSU)

Auswirkungen der Liberalisierung des Zu-ckermarktes auf die Außenhandelsbilanzender Least Developed Countries und auf dieNachhaltigkeit der Zuckerproduktion inden Ländern mit den größten Produktions-potentialen (v. a. Brasilien); Folgerungenaus der Studie „Ökonomische, soziale undökologische Auswirkungen einer beschleu-nigten Öffnung des europäischen Zucker-marktes auf Brasilien“ für die Fortentwick-lung der Gemeinsamen Agrarpolitik . . . . . . 39

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/347 – IV –

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Geschäftsbereich des Bundeskanzlers unddes Bundeskanzleramtes

1. AbgeordneterPeter H.Carstensen(Nordstrand)(CDU/CSU)

Trifft es zu, dass Arbeitspapiere und Pläne imBereich der Bundesregierung bzw. nachgeord-neter Dienste zur Auslandsaufklärung existie-ren, nach denen vorgesehen ist, die Dienststel-le in Husum zu schließen, und wenn ja, warumist bei den vorbereitenden Planungen der Per-sonalrat nicht beteiligt worden?

Antwort des Staatsministers Rolf Schwanitzvom 30. Oktober 2002

Der Bundesnachrichtendienst plant, die Dienststelle Husum Ende2006 zu schließen. Über diese Planung sind der Personalrat und dieBeschäftigten seit Februar 2001 unterrichtet. Seither läuft auch daspersonalvertretungsrechtliche Beteiligungsverfahren, in dem der Per-sonalrat ständig Gelegenheit hat, seine Vorstellungen zu äußern.

2. AbgeordneterPeter H.Carstensen(Nordstrand)(CDU/CSU)

Welche Kosten entstehen bei den vorgesehe-nen Umstrukturierungen des Bundesnachrich-tendienstes und trifft es zu, dass von der Um-strukturierung ca. 400 bis 500 Personen betrof-fen sind?

Antwort des Staatsministers Rolf Schwanitzvom 30. Oktober 2002

Angaben über organisatorische Maßnahmen beim Bundesnachrich-tendienst sowie über deren Kosten macht die Bundesregierung nur inden zuständigen parlamentarischen Gremien.

3. AbgeordneterEckartvon Klaeden(CDU/CSU)

Was hat die Kampagne der Bundesregierung„Erfolg braucht alle“ gekostet, und wie siehtder Anzeigenschaltplan aus?

Antwort des Sprechers der Bundesregierung undChef des Presse- und Informationsamtes der BundesregierungStaatssekretär Béla Andavom 17. Januar 2003

Unter dem Claim „Erfolg braucht alle“ wurden im Zeitraum vom2. bis 7. Januar 2003 Anzeigen geschaltet. Die Anzeigen erschienen inden nachfolgenden Medien: „Frankfurter Allgemeine Zeitung“,„Tageszeitung“, „Frankfurter Rundschau“, „Süddeutsche Zeitung“,„DIE WELT“, „Neues Deutschland“, „Bild“ sowie in regionalenTageszeitungen in Ballungsgebieten.

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Die Kosten hierfür betragen rund 750 000 Euro, die Gesamtauflageder Zeitungen beträgt gut 13,5 Millionen Exemplare. In den Anzeigenwird auf ein vertiefendes Informationsangebot im Internet unterwww.bundesregierung.de hingewiesen. Hierfür sind keine gesondertenKosten angefallen.

Bestandteil der Kampagne ist auch ein Kinospot, der ebenfalls auf dasvertiefende Informationsangebot im Internet unter www.bundesregie-rung.de hinweist. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 460 000Euro. Hierin sind die Kosten für die Schaltung in 330 Kinos sowiedie Kosten für die technische Herstellung und die Kopien des Spotsenthalten.

4. AbgeordneterEckartvon Klaeden(CDU/CSU)

Welche Agenturen wurden hierfür eingeschal-tet, und auf welcher Grundlage geschah dieAuftragsvergabe?

Antwort des Sprechers der Bundesregierung undChef des Presse- und Informationsamtes der BundesregierungStaatssekretär Béla Andavom 17. Januar 2003

Schaltagentur für den Auftrag war die Agentur Odeon Zwo. Grund-lage der Auftragsvergabe war der mit Odeon Zwo abgeschlosseneRahmenvertrag.

5. AbgeordneterEckartvon Klaeden(CDU/CSU)

Welche inhaltlichen Schwerpunkte bzw. Ziel-setzungen liegen der Kampagne zugrunde?

Antwort des Sprechers der Bundesregierung undChef des Presse- und Informationsamtes der BundesregierungStaatssekretär Béla Andavom 17. Januar 2003

Die Kampagne informiert über die wichtigen Gesetzesneuregelungenzum Jahresbeginn 2003, für die in wesentlichen Teilen erst am 20. De-zember 2002 die erforderlichen letzten gesetzgeberischen Vorausset-zungen geschaffen wurden, sowie über Initiativen zur Zukunftssiche-rung. Darüber hinaus will sie die generell geforderte Veränderungsbe-reitschaft bei allen gesellschaftlichen Gruppen fördern, damit die vonder Regierung beschlossenen Maßnahmen erfolgreich umgesetzt wer-den können. Damit entspricht die Bundesregierung einer langjährigenÜbung. Auch unter der Regierung von Bundeskanzler Dr. HelmutKohl wurden mit Anzeigen zum Jahreswechsel gesetzliche Neurege-lungen bekannt gemacht.

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6. AbgeordneterEckartvon Klaeden(CDU/CSU)

Welche weiteren Maßnahmen der Öffentlich-keitsarbeit mit welcher Zielsetzung wird dieBundesregierung im Januar 2003 durchfüh-ren?

Antwort des Sprechers der Bundesregierung undChef des Presse- und Informationsamtes der BundesregierungStaatssekretär Béla Andavom 17. Januar 2003

Weitere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, die im Januar 2003durchgeführt wurden bzw. werden, und deren Zielsetzung ergebensich aus der nachfolgenden Tabelle.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fachinformation wurden/werden folgende Maßnahmendurchgeführt:

Ressort Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeitim Januar 2003 Zielsetzung der Maßnahme

AA 40 Jahre Elysée Vertrag (Internet, diverse Events,Ausstellung)

Information zu deutsch-französischerZusammenarbeit

Deutschland im Sicherheitsrat (Internet, Infoheft) Information zur deutschen Mitglied-schaft im Sicherheitsrat der VN

BMI Broschüre „Der öffentliche Dienst in Deutsch-land“, Nachdruck

Allgemeine Info über den öffent-lichen Dienst

BMF Herausgabe der Broschüre„Fachblick: Monatsbericht Januar 2003“

Unterrichtung der Abgeordneten,Medien und der Fachgremien überaktuelle finanzpolitische Fachthemen

Herausgabe der Broschüre„Innenansichten: Die Bundesfinanzverwaltung“

Information der Öffentlichkeit überdie Aufgaben und den Stand desStrukturentwicklungskonzeptes derBundesfinanzverwaltung

BMBF Broschüre „Weiterbildung worldwide“ Fachinformation

Broschüre „Nanoelektronik“ Fachinformation

Broschüre „Ingenieurbedarf – Deckung durch älte-re arbeitslose Ingenieurinnen und Ingenieure“

Fachinformation

Broschüre „Lebenslagen von Mädchen und Frauenin Zusammenhang mit Bildung, Wissenschaft,Arbeit und Einkommen“

Fachinformation

Broschüre „Spinoff Gründungen aus der öffent-lichen Forschung in Deutschland“

Fachinformation

Erlebnisausstellung „Der Kuss – Magie der Che-mie“ im Rahmen des Jahres der Chemie 2003 inBerlin (29. Januar 2003 bis 9. Februar 2003)

Dialog mit der Wissenschaft/Fachinformation

Programmflyer zur o. g. Ausstellung Dialog mit der Wissenschaft/Fachinformation

Broschüre zum Jahr der Chemie 2003 Dialog mit der Wissenschaft/Fachinformation

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Ressort Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeitim Januar 2003 Zielsetzung der Maßnahme

BMWA Flyer Energiesparberatung vor Ort Programminformationen für Bürger

Jahreswirtschaftsbericht gemäß Stabilitätsgesetz obligatorisch

BMVEL Aktivitäten auf der Internationalen Grünen Woche 2003:

BMVEL-Sonderschau „Bäuerliche Landwirtschaft“ Darstellung der Vielfalt bäuerlicherLandwirtschaft und dessen gesell-schaftlichen Nutzens

Bund-Länder-Gemeinschaftsschau „Leben auf demLande“

Darstellung konkreter Maßnahmenzur Entwicklung ländlicher Räume

Bundesprogramm Ökologischer Landbau Informationen zum ökologischenLandbau sowie Präsentation einzel-ner Maßnahmen des Bundespro-gramms

Talking Food Sonderschau Unter dem Motto „Jugend is(s)t auf-geklärt!“ möchte Talking Food Schü-lern, Lehrern, Jugendlichen, Multipli-katoren und allen Interessierten dieThemen Lebensmittelqualität, gesun-de Ernährung und Verbraucherschutznahe bringen

BMVg Ankauf: Mittler Brief 1/2003 Unterrichtung von Multiplikatoren

Ankauf: Wörterbuch zur Sicherheitspolitik Unterrichtung von Multiplikatoren

BMFSFJ im Januar erschienene Publikationen: Die Bundesregierung informiert ge-mäß ihres Verfassungsauftrags überihre FacharbeitGenderaspekte in der finanziellen Förderung von

Unternehmensgründungen

SR Band 227 – Freiwilligenagenturen in Deutsch-land

Jugend in Europa – Weißbuchprozess

Integration von Familien ausländischer Herkunft –Ziele und Aufgaben von Familienpolitik

Dokumentation: Familie und Mobilität in den Zei-ten der Globalisierung

Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung

Mutig fragen – besonnen handeln (Informationenfür Mütter und Väter zum sexuellen Missbrauch anMädchen und Jungen)

Flyer Altenhilfeausbildung – Jetzt bundeseinheit-lich geregelt!

CD-ROM Qs-Kompendium

noch im Januar 2003 auszuliefernde Publikationen:

SR Band 230 – Mobilität und gesellschaftlichePartizipation im Alter

SR Band 231 – Bereitschaftspflege – FamiliäreBereitschaftsbetreuung

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Ressort Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeitim Januar 2003 Zielsetzung der Maßnahme

SR Band 217 – Gewalt gegen Ältere

Dokumentation: Neue Chancen der Gleichstellungdurch das SGB IX – Besondere Bedürfnisse behin-derter Frauen im Sinne des § 1 S. II SGB IX

BMVBW Messestand Bau München (13. bis 18. Januar 2003) Information der breiten Öffentlich-keit über die fachpolitische Arbeit desBMVBWMessestand Boot Düsseldorf (18. bis 26. Januar

2003)

BMU Informationsmaßnahmen über die Einführung derPfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen:Erstellung eines Informationsflyers und einer Web-site (www.pfandpflicht.info), Einrichtung einer Te-lefon-Hotline (bis 13. Januar 2003 einschließlich),Bewerbung der Hotline durch Anzeigen, Schaltungeines Kinospots (Ende Januar für die Dauer von1 Woche)

Aufklärung der Öffentlichkeit überdie Regelungen der Verpackungsver-ordnung ab dem 1. Januar 2003

BMZ Herausgabe eines Bürgerbriefes der Bundesminis-terin Heidemarie Wieczorek-Zeul zum Thema:„Entwicklungspolitische Zielsetzungen 2003“

Unterrichtung der Öffentlichkeit

BKM Faltblatt zu den Deutsch-Russischen Kulturbegeg-nungen 2003 bis 2004

Information über die Kulturbegeg-nungen und die wichtigsten der in die-sem Rahmen in Deutschland stattfin-denden Veranstaltungen

BPA Flyer „Wichtig ist, was hinten rauskommt“ Information über Ökosteuer

7. AbgeordneterDr. AndreasPinkwart(FDP)

Welche Kosten sind durch die gesamte Kam-pagne „Erfolg braucht alle“ der Bundesregie-rung und damit dem Steuerzahler insgesamtentstanden, die unter anderem in der „Frank-furter Allgemeinen Zeitung“ am Donnerstag,2. Januar 2003, Nr. 1/1 D im Rahmen einerAnzeige erschienen ist?

Antwort des Sprechers der Bundesregierung undChef des Presse- und Informationsamtes der BundesregierungStaatssekretär Béla Andavom 16. Januar 2003

Die Anzeige „Erfolg braucht alle“ wurde in der Zeit vom 2. bis 7. Ja-nuar 2003 in überregionalen Tageszeitungen, in regionalen Tageszei-tungen in Ballungsgebieten und in einer bundesweit vertriebenenKaufzeitung geschaltet. Die Kosten hierfür betragen rd. 750 000Euro. Ein vertiefendes Informationsangebot hierzu existiert im Inter-net unter www.bundesregierung.de, hierfür sind keine gesondertenKosten angefallen.

Auf dieses vertiefende Informationsangebot wird auch ein Kinospothinweisen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 460 000 Euro.Hierin sind die Kosten für die Schaltung in 330 Kinos sowie die Kos-

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ten für die technische Herstellung und die jeweiligen Kopien des Spotsenthalten.

8. AbgeordneterDr. AndreasPinkwart(FDP)

Welche Informationen liegen der Bundesregie-rung vor, die den Wahrheitsgehalt insbesonde-re des Wortes „weiter“ in dem in der Anzeigeenthaltenen Satz „Wir werden die Neuver-schuldung des Staates weiter verringern unddie öffentlichen Investitionen ausweiten“ veri-fizieren könnten, im Hinblick darauf, dass dieNeuverschuldung für 2002 um ca. 64% auf ca.34,6 Mrd. Euro angestiegen ist?

Antwort des Sprechers der Bundesregierung undChef des Presse- und Informationsamtes der BundesregierungStaatssekretär Béla Andavom 16. Januar 2003

Die Bundesregierung hat die Neuverschuldung des Bundes im Zeit-raum von 1999 bis 2002 auf 104,5 Mrd. Euro begrenzt. Damit konntesie trotz des konjunkturbedingten Anstiegs im Jahr 2002 die Netto-kreditaufnahme gegenüber dem Zeitraum von 1995 bis 1998 um rund23 Mrd. Euro deutlich verringern.

Die Bundesregierung wird den eingeschlagenen Weg der Haushalts-konsolidierung unter Berücksichtigung ökonomischer Notwendigkei-ten fortsetzen.

Der Entwurf des Bundeshaushalts 2003 weist mit der vorgesehenenNettokreditaufnahme von 18,9 Mrd. Euro die niedrigste Neuverschul-dung seit der Wiedervereinigung auf.

Ziel der Bundesregierung bleibt weiterhin ein ausgeglichener Haushaltbis zum Jahr 2006.

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

9. AbgeordneterRolandGewalt(CDU/CSU)

Ist das Auswärtige Amt über den Stand derörtlichen Ermittlungen zur Aufklärung desMordes an dem in Riad/Saudi Arabien EndeSeptember 2002 getöteten Deutschen infor-miert, und was wurde bisher von der deutschenBotschaft unternommen, um die Ermittlungenzu befördern?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/347 – 6 –

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Antwort der Staatsministerin Kerstin Müllervom 20. Dezember 2002

Die Ermittlungen in dem Fall des in Riad/Saudi Arabien ermordetenDeutschen sind derzeit noch im Gange. Die deutschen Behörden ha-ben gegenüber den Behörden in Saudi Arabien unmittelbar nach Be-kanntwerden der Tat auf schnelle Aufklärung gedrängt. Die deutscheBotschaft in Riad steht seitdem in kontinuierlichem Kontakt mit densaudischen Behörden.

10. AbgeordneterMatthiasSehling(CDU/CSU)

Inwieweit beabsichtigt Bundeskanzler GerhardSchröder, bei seiner geplanten Reise in dieTschechische Republik auf die Belange der su-detendeutschen Heimatvertriebenen einzuge-hen, und was hat die Bundesregierung nachder Absage des früher geplanten Besuchs desBundeskanzlers im letzten Jahr bezüglich desVerhältnisses beider Staaten unternommen,dass jetzt der Besuch möglich ist?

Antwort des Staatsministers Hans Martin Buryvom 23. Januar 2003

Die Bundesregierung misst engen und guten Beziehungen zur Tsche-chischen Republik eine große Bedeutung bei. Sie begrüßt daher, dassdie im Juni 2002 gewählte neue tschechische Regierung von Anfangan ihr großes Interesse an einem gutnachbarlichen Verhältnis deutlichgemacht hat. Zuletzt hat der neue tschechische Außenminister CyrilSvoboda in seinem Gespräch mit dem Bundesminister des Auswärti-gen, Joseph Fischer, in Berlin am 14. Januar 2003 ausdrücklich dieBereitschaft der tschechischen Regierung zur Vertiefung des bilatera-len Dialogs auf der Grundlage der Deutsch-Tschechischen Erklärungvon 1997 bekundet. In der Erklärung von 1997, die mit allen ihrenElementen die Basis unserer bilateralen Beziehungen darstellt, bedau-ert die tschechische Seite, dass durch die nach Kriegsende erfolgteVertreibung unschuldigen Menschen viel Leid und Unrecht zugefügtwurde, und dies auch angesichts des kollektiven Charakters derSchuldzuweisung. Außerdem sind darin beide Seiten übereingekom-men, ihre Beziehungen zukunftsgerichtet zu gestalten und nicht mitaus der Vergangenheit herrührenden rechtlichen und politischen Fra-gen zu belasten. In diesem Sinne wird auch die Bundesregierung denDialog mit den tschechischen Nachbarn im Rahmen der bestehendenvielfältigen Diskussionsforen fortsetzen und hierbei auch künftig überalle in den bilateralen Beziehungen anstehenden Themen und Fragensprechen.

Der 2002 geplante Besuch des Bundeskanzlers ist im vergangenenJahr verschoben worden. Ein neuer Termin ist mit der tschechischenRegierung noch nicht vereinbart worden. Bei einem solchen Besuchwird auch über das gemeinsame Verständnis der Deutsch-Tschechi-schen Erklärung als Grundlage für das bilaterale Verhältnis zu spre-chen sein. Der Besuch wird nachgeholt, wenn die Voraussetzungenfür seinen erfolgreichen Verlauf vorliegen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/347– 7 –

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11. AbgeordneterMatthiasSehling(CDU/CSU)

Wie beurteilt Bundeskanzler Gerhard Schrö-der, dass für die sudetendeutschen Zwangsar-beiter nach dem Zweiten Weltkrieg seitens derTschechoslowakei bzw. der Tschechischen Re-publik bisher keine Entschädigungen gezahltworden sind, und beabsichtigt die Bundesregie-rung, diesbezüglich etwas zu unternehmen?

Antwort des Staatsministers Hans Martin Buryvom 23. Januar 2003

Der Bundesregierung ist bewusst, dass viele Deutsche während desZweiten Weltkrieges und unmittelbar danach Opfer von Gewalt undWillkür wurden. So tragisch, schmerzhaft und groß das Leid für dieBetroffenen auch war und ist, es hatte seine Wurzeln im vorausgegan-genen NS-Unrecht. Daher beabsichtigt die Bundesregierung nicht,entsprechende Initiativen gegenüber dritten Staaten zu ergreifen.

Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Fra-ge des Abgeordneten Hartmut Koschyk von März 2001 (Bundestags-drucksache 14/5839), auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDSvon April 2001 (Bundestagsdrucksache 14/5865) und auf die KleineAnfrage der Fraktion der CDU/CSU von Juli 2001 (Bundestags-drucksache 14/6688) verwiesen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

12. AbgeordneteVeronikaBellmann(CDU/CSU)

Wie hoch ist der derzeitige Bestand an Kraft-rädern innerhalb des Bundesgrenzschutzesund in welchen Größenordnungen sind kurz-bzw. mittelfristig Neuanschaffungen in diesemBereich geplant?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsFritz Rudolf Körpervom 15. Januar 2003

Der Bestand des Bundesgrenzschutzes an Krafträdern beträgt

• 133 Krafträder in polizeitypischer Ausstattung und

• 72 polizeiuntypische „neutrale“ Krafträder verschiedener Typenund Hersteller.

Derzeit werden 16 Krafträder in Polizeiausführung beschafft.

Weitergehende Planungen für den mittelfristigen Ersatz von ca. 50Krafträdern sind noch nicht abgeschlossen.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/347 – 8 –

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13. AbgeordneteVeronikaBellmann(CDU/CSU)

Hat die Bundesregierung vor diesem Hinter-grund und trotz Zuständigkeit der Bundeslän-der Kenntnisse über den Ausrüstungsgrad undden zukünftigen Bedarf an Krafträdern in denPolizeibehörden?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsFritz Rudolf Körpervom 17. Januar 2003

Im Ergebnis einer am 8. Januar 2003 durchgeführten Umfrage, dievon den Ländern Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein auf-grund des knappen zur Verfügung stehenden Zeitrahmens nicht beant-wortet werden konnte, ergibt sich folgender Sachstand:

In den Polizeibehörden der 13 die Umfrage beantwortenden Länderbefinden sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt insgesamt 2 295 Kräderim Bestand. Bis zum Jahr 2005 ist eine Neu- bzw. Ersatzbeschaffungvon insgesamt 509 Krädern in diesen Ländern geplant. Dabei ist zuberücksichtigen, dass sich die vorgenannte Anzahl aufgrund dezentra-ler Ressourcenverwaltung, sukzessiver zukunftsorientierter Überprü-fungen des Bedarfs und möglicher anderer Prioritätensetzungen auf-grund knapper Haushaltsmittel noch deutlich verändern kann.

Darüber hinaus stellt der Bund für die Bereitschaftspolizeien aller 16Länder nach Verwaltungsabkommen im Soll 357 Krafträder zur Ver-fügung. Derzeit befinden sich 255 Krafträder dort im Bestand. DasFehl von 102 Krädern zum Soll kann aufgrund der Prioritätensetzungim Rahmen zur Verfügung stehender knapper Haushaltsmittel biszum Jahr 2005 nicht ausgeglichen werden.

14. AbgeordneterHartmutKoschyk(CDU/CSU)

Welche wesentlichen Inhalte sollen in dem vonder Bundesregierung Mitte November 2002angekündigten (Staats-)Vertrag mit dem Zent-ralrat der Juden in Deutschland geregelt wer-den, und wie stellt sich der Stand der Arbeitendar?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsFritz Rudolf Körpervom 17. Januar 2003

Die Bundesregierung und der Zentralrat der Juden in Deutschland be-absichtigen ihre langjährigen Beziehungen, vor allem hinsichtlich derbisherigen Förderung, nach dem Vorbild der in den meisten Bundes-ländern mit den Landesverbänden abgeschlossenen Regelungen aufeine vertragliche Grundlage zu stellen.

Ungeachtet der grundsätzlichen Zuständigkeit der Länder für den Be-reich des Staatskirchenrechts (vgl. Artikel 30 GG) hat der Bund hin-sichtlich der Förderung eines zentralen bundesweiten Dachverbandeseine Förderkompetenz.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/347– 9 –

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Der Vertragsentwurf enthält in seiner jetzigen Fassung folgende Rege-lungen:

Die Präambel geht von der besonderen historischen VerantwortungDeutschlands für die jüdische Gemeinschaft aus, die die politischeGrundlage des Vertrages als Ausdruck von Sonderbeziehungen gegen-über dieser Religionsgemeinschaft bildet.

Der Vertragsentwurf enthält einleitend Aussagen über die Zusammen-arbeit und den Zweck des Vertrages. Wesentlicher Vertragsinhalt istdie Staatsleistung an den Zentralrat der Juden in Deutschland fürseine überregionalen religiösen, kulturellen, sozialen und integrations-politischen Aufgaben. Die in dem Vertrag festgeschriebene Erhöhungder Mittel von bisher 1 Mio. Euro auf 3 Mio. Euro ist aus der Sichtbeider Vertragspartner notwendig, da sich die Zahl der Mitglieder derjüdischen Gemeinschaft in den letzten 10 Jahren verdreifacht hat.

Es wird weiter klargestellt, dass die Einrichtungen des Zentralrateswie die Hochschule für jüdische Studien und das Zentralarchiv zur Er-forschung der deutsch-jüdischen Geschichte, beide in Heidelberg, wei-ter gefördert werden.

Ferner soll festgelegt werden, dass der Zentralrat keine weiteren For-derungen gegenüber dem Bund erheben wird, ausgenommen be-stehende vertragliche und gesetzliche Festlegungen (z. B. Bund-Län-der-Vereinbarung über die Pflege verwaister jüdischer Friedhöfe).

Abschließend wird festgestellt, dass der Deutsche Bundestag den Ver-trag als Gesetz beschließen soll.

Der Zentralrat der Juden erklärt in dem Vertrag, er sei nach seinemSelbstverständnis für sämtliche religiöse Richtungen innerhalbDeutschlands offen. Die Bundesregierung geht deshalb davon aus,dass die Staatsleistung letztlich allen in Deutschland lebenden Judenzugute kommen kann.

Der Vertrag wird noch mit dem Zentralrat der Juden in Deutschlandverhandelt. Er soll am 27. Januar 2003, an dem Holocaust-Gedenktag,unterzeichnet werden.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz

15. AbgeordneterThomasKossendey(CDU/CSU)

Ist der Bundesregierung die Studie der Univer-sität Bielefeld bekannt, dass die Mehrzahl derTelefonüberwachungen in Deutschland gegendas geltende Recht verstoßen soll (vgl. NORD-WEST-ZEITUNG vom 10. Januar 2003)?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/347 – 10 –

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Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsAlfred Hartenbachvom 21. Januar 2003

Die Universität Bielefeld hat unter Leitung der Professoren Backesund Gusy ein Forschungsprojekt zu „Wirksamkeitsbedingungen vonRichtervorbehalten bei Telefonüberwachungen“ durchgeführt, zudem der Bundesregierung eine Kurzfassung des – noch nicht fertiggestellten – Abschlussberichts vorliegt. Hiernach liegen der Unter-suchung 173 Strafverfahren von drei Staatsanwaltschaften aus Nord-rhein-Westfalen sowie der Staatsanwaltschaft eines Stadtstaates mitinsgesamt 554 Telefonüberwachungen zugrunde. Die Kurzfassungführt u. a. aus, dass die Untersuchung keine quantitativen oder reprä-sentativen Aussagen für das gesamte Bundesgebiet enthalte und auch„Hochrechnungen“ weder inhaltlich noch methodisch zulässig seien.

Entgegen einigen Medienberichten kommt die Untersuchung nicht zudem Ergebnis, dass die meisten Telekommunikationsüberwachungenohne gesetzliche Grundlage veranlasst worden seien. Die Frage, obdie gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen eine Telekommunika-tionsüberwachung angeordnet werden darf, im Einzelfall gegeben wa-ren, war nicht Gegenstand des Forschungsprojekts. Dieses be-schränkte sich vielmehr auf die Untersuchung, inwieweit Beschlüsseder Gerichte, mit denen eine Telekommunikationsüberwachung ange-ordnet wurde, in formaler Hinsicht den Anforderungen an eine hinrei-chende Begründung genügten.

16. AbgeordneterThomasKossendey(CDU/CSU)

Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussageder Studie, dass nur in 3% der Telefonüberwa-chungsfälle die Betroffenen von der Staatsan-waltschaft informiert worden seien, und wel-che Konsequenzen zieht sie ggf. daraus?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsAlfred Hartenbachvom 21. Januar 2003

§ 101 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung sieht eine Benachrichti-gung der Beteiligten vor, sobald dies ohne Gefährdung des Untersu-chungszwecks, der öffentlichen Sicherheit, von Leib oder Leben einerPerson sowie der Möglichkeit der weiteren Verwendung eines einge-setzten nicht offen ermittelnden Beamten geschehen kann. Dieerwähnte Kurzfassung des Abschlussberichts gibt keinen Aufschlussdarüber, ob – und ggf. inwieweit – die Untersuchung der UniversitätBielefeld diese Voraussetzungen für eine Benachrichtigungspflicht ge-prüft hat. Sie führt insoweit lediglich aus, dass eine ausdrückliche Be-nachrichtigung in rund 3 Prozent der Fälle erfolgt sei und bei 50 derTelefonüberwachungen davon ausgegangen werden könne, dass derBeschuldigte auf andere Weise, nämlich regelmäßig durch die Akten-einsicht des von ihm beauftragten Rechtsanwaltes, Kenntnis von derMaßnahme erlangt habe. In rund 22 der Fälle habe, soweit aus denuntersuchten Akten ersichtlich, eine Benachrichtigung des Beschuldig-ten nicht stattgefunden.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/347– 11 –

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Die Frage, inwieweit in der Praxis die von einer Telekommunikations-überwachung Betroffenen nach Maßgabe des § 101 der Strafprozess-ordnung benachrichtigt werden, ist auch Gegenstand der vom Bundes-ministerium der Justiz beim Max-Planck-Institut in Freiburg in der 14.Legislaturperiode in Auftrag gegebenen Untersuchung zur „Rechts-wirklichkeit und Effizienz der Überwachung der Telekommunikationnach den §§ 100a, 100b StPO und anderer verdeckter Ermittlungs-maßnahmen“, in die die Ergebnisse der Studie der Universität Biele-feld einbezogen werden sollen.

Das Bundesministerium der Justiz wird auf Grundlage der Erkennt-nisse dieser und weiterer Untersuchungen den Reformbedarf beiheimlichen Ermittlungsmaßnahmen sorgfältig prüfen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

17. AbgeordneterOttoFricke(FDP)

In welchem Stadium befindet sich das Vorha-ben der Bundesregierung, ein neues Invest-mentrecht mittels eines Investmentgesetzesund eines Investmentsteuergesetzes zu schaf-fen, und zu welchen Teilen gibt es bereits Refe-rentenentwürfe?

18. AbgeordneterOttoFricke(FDP)

Wird im Rahmen der Neuregelungen beab-sichtigt bzw. erwogen, zusätzlich zu den bis-herigen Fondstypen weitere Fonds gesetzlichzu regeln, z. B. so genannte alternative invest-ments, und soll daneben eine Gleichstellungvon deutschen und ausländischen Fonds erfol-gen – insbesondere auch hinsichtlich der steu-errechtlichen Behandlung von weißen, grauenund schwarzen Fonds?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 21. Januar 2003

Das Vorhaben der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie2001/107/EG und 2001/108/EG (Richtlinien zur Änderung derOGAW-Richtlinie 85/611/EWG) sowie der gleichzeitigen Modernisie-rung und Zusammenlegung des Kapitalanlagegesetzes (KAGG) unddes Auslandinvestment-Gesetzes (AIG) unter Herauslösung der steu-errechtlichen Regelungen im Rahmen der Schaffung eines Invest-mentgesetzes und Investmentsteuergesetzes befindet sich in der Ent-wurfsphase. Ein Referentenentwurf liegt noch nicht vor. Es ist vorge-sehen, dem Kabinett einen Entwurf im August 2003 vorzulegen.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/347 – 12 –

Page 17: SchriftlicheFragen - dip21.bundestag.dedip21.bundestag.de/dip21/btd/15/003/1500347.pdf · Der Bundesnachrichtendienst plant, die Dienststelle Husum Ende 2006 zu schließen. Über

Im Rahmen der Neuregelung wird durch eine Projekt-Arbeitsgruppedes BMF auf Fachebene geprüft, einen Abschnitt mit Regelungen füralternative Investments, insbesondere Hedge Fonds zu schaffen, umden Finanzplatz Deutschland zu stärken und Konkurrenzfähig (insbe-sondere im Verhältnis zu Luxemburg, Irland, London) zu machen,ohne jedoch den Anlegerschutz zu vernachlässigen. Die Arbeitsgrup-pe wird Vorschläge für eine politische Entscheidung in dieser Sachevorlegen, die noch aussteht.

Im Hinblick auf Ihre Frage zur steuerrechtlichen Gleichstellung inlän-discher und ausländischer Fonds verweise ich auf den Entwurf desGesetzes zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmerege-lungen (StVergAbG). Dort hat die Bundesregierung in der Begrün-dung zu Artikel 16 (Auslandsinvestment-Gesetz) darauf hingewiesen,dass die Frage der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens beiweißen Fonds im Rahmen des Investmentsteuergesetzes ab dem1. Januar 2004 einer Lösung zugeführt wird.

19. AbgeordneterDr. JürgenGehb(CDU/CSU)

Wie viele Personen werden nach Schätzungder Bundesregierung durch die Änderung vom27. September 2002 der Richtlinien der Bun-desregierung über Härteleistungen an Opfervon nationalsozialistischen Unrechtsmaßnah-men im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfol-gengesetzes neu in den Genuss von einmaligenKapitalzahlungen gelangen, und werden diemangels Vorliegen einer Notlage in der Ver-gangenheit abgelehnten Anträge wieder vonAmts wegen aufgegriffen und neu beschieden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Dillervom 22. November 2002

Die Bundesregierung schätzt, dass ca. 1 000 überlebende NS-Opfer,die wegen Überschreitens der Notlagegrenze in der Vergangenheit ab-gelehnt wurden, nun eine einmalige Kapitalzahlung von 2 556,46 Euronach den AKG-Härterichtlinien erhalten können. Die mit der Durch-führung der Richtlinien beauftragten Oberfinanzdirektionen sind mitErlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Oktober 2002angewiesen worden, mangels einer Notlage in der Vergangenheit ab-gelehnte Anträge von Amts wegen wieder aufzugreifen und neu zubescheiden.

20. AbgeordneterPeterGötz(CDU/CSU)

Ist die Bundesregierung bereit, in absehbarerZeit die seit zehn Jahren bestehende Bemes-sungsgrenze für die Umsatzbesteuerung derVereine von 60 000 DM aufzuheben, damit dieVereine, deren Mitglieder großes ehrenamt-liches Engagement für unsere Gesellschaftleisten, nicht mehr gezwungen werden, zurVermeidung von steuerlichen Abgaben För-dervereine innerhalb des Vereins zu gründen?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/347– 13 –

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Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 21. Januar 2003

Eine Aufhebung der in § 23a Abs. 2 Umsatzsteuergesetz geregeltenUmsatzgrenze von zurzeit 30 678 Euro ist nicht vorgesehen.

21. AbgeordneterErnstHinsken(CDU/CSU)

Ist der Bundesregierung bewusst, dass, fallswie von ihr geplant, die steuerliche Absetzbar-keit von Werbeartikeln gestrichen wird, nachAngaben der Branche kurzfristig bis zu 30 000Arbeitsplätze wegfallen könnten und zahlrei-che Betriebe von Insolvenz bedroht wären,und wenn ja, welche Schlüsse zieht sie daraus?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 6. November 2002

Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)sind betrieblich veranlasste Aufwendungen für Geschenke an Perso-nen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, nicht zum Be-triebsausgabenabzug zugelassen, sofern die Anschaffungs- oder Her-stellungskosten der zugewendeten Gegenstände insgesamt 40 Euroübersteigen. Die Regierungskoalition plant, diese Regelung durch eingenerelles Abzugsverbot aller betrieblich veranlassten Geschenke anPersonen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, zu erset-zen. Eine grundsätzliche Streichung des Betriebsausgabenabzugs vonWerbeartikeln ist damit nicht verbunden. Soweit betrieblich veranlass-te Zuwendungen keine Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStGsind, ergibt sich für deren steuerliche Behandlung keine Änderung.Dies gilt zum einen für Zugaben, die Kunden mit der eingekauftenWare ausgehändigt werden, aber auch für solche Zuwendungen, dievom Empfänger ausschließlich betrieblich genutzt werden; denn beiderartigen Zuwendungen ist weder die Lebensführung des Steuer-pflichtigen noch die anderer Personen berührt.

Darüber hinaus wird mit den in der Fragestellung suggerierten Folgeneiner geplanten Streichung des Betriebsausgabenabzugs von Geschen-ken für die Geschenkeindustrie verkannt, dass Unternehmen sich beider Entscheidung, freigiebige Zuwendungen an Geschäftsfreunde zugewähren, nicht vorrangig von steuerlichen Erwägungen leiten lassen.

22. AbgeordneterJohannesSinghammer(CDU/CSU)

Mit welchen einzelnen finanziellen Mehrbelas-tungen für Deutschland als dem größten EU-Nettobeitragszahler rechnet die Bundesregie-rung gegenüber der EU bei einem EU-Beitrittder Türkei, insbesondere unter Berücksichti-gung der dann völligen Veränderung des inne-ren Gefüges der EU allein schon durch die Be-völkerungsgröße der Türkei und die problema-tische landwirtschaftliche Strukturierung derTürkei?

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/347 – 14 –

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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Dillervom 22. Januar 2003

Zurzeit finden mit der Türkei keine Erweiterungsverhandlungen statt.Beim Europäischen Rat in Kopenhagen im Dezember letzten Jahreswurde lediglich vereinbart, dass der Europäische Rat im Dezember2004 die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen beschließen wird, fallsdie Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen erfüllt. Vor die-sem Hintergrund kann eine aussagefähige Schätzung zu den Kosteneines möglichen EU-Beitritts der Türkei zum jetzigen Zeitpunkt nochnicht erfolgen.

23. AbgeordneterJohannesSinghammer(CDU/CSU)

Mit welchen konkreten finanziellen Auswir-kungen auf Deutschland rechnet die Bundes-regierung in diesem Zusammenhang einerseitsdadurch, dass EU-Fördermittel nach einer wei-teren Erweiterung in dann geringerem Um-fang nach Deutschland zurückfließen werden,und andererseits bisher alljährlich angefalleneEU-Beitragsrückerstattungen nicht mehr erfol-gen werden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Dillervom 22. Januar 2003

Bezüglich der EU-Fördermittel im Zusammenhang mit einem etwai-gen EU-Beitritt der Türkei liegt aus demselben Grund bisher keineSchätzung der Bundesregierung vor.

24. AbgeordneterPeterWeiß(Emmendingen)(CDU/CSU)

Sieht die Bundesregierung in der jetzt bekanntgewordenen Subventionierung des geplantenFreizeit- und Erlebnisparks Bioscope im Elsassdurch öffentliche Mittel in Höhe von ca.50 Mio. Euro eine Wettbewerbsverzerrung zu-ungunsten privater Freizeit- und Erlebnisparksin Deutschland?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Dillervom 22. Januar 2003

Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über eine tatsächlich er-folgte Subventionierung des Freizeit- und Erlebnisparks Bioscopedurch öffentliche Mittel. Sie kann daher zu einer eventuellen Wettbe-werbsverzerrung zuungunsten privater Freizeit- und Erlebnisparks inDeutschland ohne nähere Informationen auch keine Stellung nehmen.Ergänzend weist die Bundesregierung darauf hin, dass der EG-Ver-trag Beihilfen unter engen Voraussetzungen erlaubt.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/347– 15 –

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25. AbgeordneterPeterWeiß(Emmendingen)(CDU/CSU)

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregie-rung über die beihilferechtliche Prüfung diesesVorhabens durch die Europäische Kommis-sion vor, nachdem das Bundesministerium derFinanzen bereits im April 2001 eine entspre-chende Anfrage zur Subventionierung von Bio-scope an die Europäische Kommission gerich-tet hat?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Dillervom 22. Januar 2003

Die Europäische Kommission hatte der Bundesregierung mit Schrei-ben vom 15. Februar 2002 mitgeteilt, die französischen Behörden umzusätzliche Informationen ersucht zu haben. Die Bundesregierung hatdie Europäische Kommission zuletzt mit Schreiben vom 14. Oktober2002 um Auskunft über den Stand des Verfahrens gebeten. Eine Ant-wort der Euroäischen Kommission steht aus.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Arbeit

26. AbgeordneterJochen-KonradFromme(CDU/CSU)

Wie bewertet die Bundesregierung Begrün-dung, Inhalt und Auswirkungen der neuenVerträge der Deutschen Post AG für die Post-agenturen, insbesondere im Hinblick auf dieüberwiegend betroffenen Einzelhändler undMittelständler, und der von diesen Kreisen ge-äußerten Befürchtungen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rezzo Schlauchvom 23. Januar 2003

Dem Bund obliegt gemäß Artikel 87f des Grundgesetzes die Aufgabe,flächendeckend eine angemessene und ausreichende Versorgung mitPostdienstleistungen sicherzustellen. Das Postgesetz und insbesonderedie Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) enthaltenhierzu entsprechende Vorgaben. Danach ist die Deutsche Post AGu. a. verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2007 bundesweit eine Min-destanzahl von 12 000 stationären Einrichtungen unter Berücksichti-gung einwohneranzahl- und flächenbezogener Kriterien vorzuhalten;davon müssen mindestens 5 000 mit unternehmenseigenem Personalbetrieben werden, 7 000 stationäre Einrichtungen können fremdbetrie-ben werden (Postagenturen).

Die vertraglichen Beziehungen zwischen der Deutschen Post AG undden Agenturnehmern unterliegen der unternehmerischen Disposi-tionsfreiheit; die Bundesregierung hat hierauf keinen Einfluss.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/347 – 16 –

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Auch eine Einflussnahme des Bundes als Aktionär der Deutschen PostAG ist hier nicht möglich, da nach § 76 des Aktiengesetzes der Vor-stand die Gesellschaft in eigener Verantwortung leitet und nicht anWeisungen anderer Gesellschaftsorgane oder der Aktionäre gebundenist.

Der Bund wird im Rahmen des ihm eingeräumten postalischen Ge-währleistungsauftrages die bestehende Verpflichtung der DeutschenPost AG zur Bereitstellung von stationären Einrichtungen – in Formeiner eigenbetriebenen Postfiliale oder einer Postagentur – überwa-chen und sicherstellen.

27. AbgeordneterMarkusLöning(FDP)

Sind Prüfung und Genehmigung der Nieder-lassung von Unternehmen und Angestelltenaus den EU-Beitrittsländern bundeseinheitlichgeregelt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 17. Januar 2003

Die Unternehmen aus den Beitrittsländern genießen i. d. R. bereitsseit Inkrafttreten der Europaabkommen Niederlassungsfreiheit bzw.Gleichbehandlung mit inländischen Unternehmen. Dies ergibt sichz. B. für Ungarn aus Artikel 44 Abs. 3 des Europaabkommens mitUngarn vom 16. Dezember 1991, in Kraft seit 1. Februar 1994. FürZweigniederlassungen, Agenturen und Selbständige gilt dies von Be-ginn der „zweiten Stufe“ der Europaabkommen an, im Falle Ungarnserfolgte dies z. B. zum 1. Juni 2000. Analoge Regelungen gibt es inden anderen Europaabkommen. Die Inländergleichbehandlung vonSelbständigen aus den osteuropäischen Beitrittskandidaten ist mitAusnahme von Slowenien in allen Fällen mittlerweile gegeben, fürSlowenien wird sie zum 1. Februar 2005 erfolgen.

Besondere Regelungen für die Beitrittskandidaten gibt es daher nichtund werden wohl auch im Beitrittsvertrag nicht benötigt.

Staatsangehörige der EU-Beitrittskandidaten, die als Angestellte vonUnternehmen in Deutschland arbeiten möchten, benötigen eine Auf-enthaltsgenehmigung und eine Arbeitsgenehmigung. Hinsichtlich derAufenthaltsgenehmigung finden ausschließlich die allgemeinen Rege-lungen der Arbeitsaufenthalteverordnung vom 18. Dezember 1990(BGBl. I S. 2994) in der derzeit geltenden Fassung Anwendung. Be-züglich der Arbeitsgenehmigung gilt das deutsche Arbeitsgenehmi-gungsrecht und das bilaterale Vertragsrecht zum Zugang zum Arbeits-markt. Danach können im Hinblick auf den ansonsten geltenden An-werbestopp auch Staatsangehörige aus den EU-Beitrittsstaaten nurdann zugelassen werden, wenn sie einem der ausdrücklich geregeltenoder bilateral vereinbarten Ausnahmetatbestände zuzuordnen sind.

28. AbgeordneterMarkusLöning(FDP)

Wenn ja, ist die Regelung abschließend odernur die Regelung eines Rahmens, innerhalbdessen die Länder eigenständige Vorschriftenerlassen?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/347– 17 –

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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 17. Januar 2003

Die Regelungen sind grundsätzlich abschließende, bundeseinheitlicheRegelungen. Allerdings wird ein Teil der Regelungen durch die Län-der vollzogen, so dass – soweit die Regelungen einen Ermessensspiel-raum enthalten – dieser durch die Länder ausgefüllt wird.

Zur Anwendung der Europa-Abkommen auf Selbständige hat dasBundesministerium des Innern (BMI) den Innenbehörden der LänderInformationen zur Auslegung und Anwendung zur Verfügung gestellt.Entsprechende Hinweise des BMI sind für die Länder formal nichtbindend, da die Länder das Ausländerrecht als eigene Angelegenheitausführen und daher Weisungen des BMI grundsätzlich nicht möglichsind.

Die Arbeitsaufenthalteverordnung ist ebenfalls eine abschließende,bundeseinheitliche Regelung (vgl. § 1 Arbeitsaufenthalteverordnung),die durch die Länder implementiert wird.

Die Regelungen des Rechts des Arbeitsmarktzugangs sind abschlie-ßendes Bundesrecht und sehen weder eine Ausgestaltung noch dieAusführung durch die Länder vor. Das Arbeitsgenehmigungsrechtwird durch die Bundesarbeitsverwaltung durchgeführt.

29. AbgeordneterMarkusLöning(FDP)

Wenn ja, welche Kriterien beinhaltet eine sol-che Regelung?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andresvom 17. Januar 2003

Nach Auffassung der Bundesregierung, die auf der Rechtsprechungdes Europäischen Gerichtshofs beruht, sind im Wesentlichen folgendeKriterien für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Selbständigeim Rahmen der Niederlassungsfreiheit maßgebend:

• Der Antragsteller muss beabsichtigen, ausschließlich eine selbstän-dige Erwerbstätigkeit auszuüben.

• Die Niederlassung muss auf einen Daueraufenthalt ausgerichtetsein; Dienstleistungen, die nur ein vorübergehendes Tätigwerden inDeutschland erfordern, fallen nicht in den Bereich der Niederlas-sungsfreiheit.

• Es dürfen keinerlei Tätigkeiten ausgeübt werden, die eine Erfüllungarbeitsvertraglicher Verpflichtungen bedeuten.

• Der Antragsteller muss die Berufszugangsvoraussetzungen erfüllen,um die geplante selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben und auchsonst in der Lage sein, die geplante Erwerbstätigkeit selbständigauszuüben.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/347 – 18 –

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• Die deutschen Sprachkenntnisse des Antragstellers müssen für diebestimmte geplante Erwerbstätigkeit ausreichen.

• Der Antragsteller muss mit der geplanten Tätigkeit ein ausreichen-des Einkommen erzielen, um daraus oder aus sonstigen Existenz-mitteln seine wirtschaftliche Existenz aus den Einnahmen tragen zukönnen. Diese Existenzsicherung umfasst unter anderem einen aus-reichenden Krankenversicherungsschutz.

• Die allgemeinen ausländerrechtlichen Voraussetzungen müssen er-füllt sein.

Die Kriterien für eine Aufenthaltsgenehmigung für Angestellte er-geben sich aus der bereits genannten Arbeitsaufenthalteverordnung.Diese Regelungen sind sehr detailliert und nach Tätigkeitsbereichenaufgegliedert, so dass eine Kurzdarstellung nicht möglich ist. Es geltenkeine Sonderregelungen für EU-Beitrittskandidaten.

Die wesentlichen Elemente und Kriterien des geltenden Arbeitsgeneh-migungsrechts, zu dem auch die einschlägigen mit den EU-Beitritts-ländern seit langem geschlossenen bilateralen Vereinbarungen zählen,sind insbesondere:

• Geltung des Anwerbestopps, der eine Zulassung ausländischer Ar-beitnehmer grundsätzlich ausschließt und nur in ausdrücklich gere-gelten Fällen erlaubt;

• Ausnahmeregelungen des deutschen Arbeitsgenehmigungsrechts,die eine längerfristige oder dauerhafte Zulassung im Wesentlichennur qualifizierten Fachkräften eröffnen und selbst dies vielfach nurunter sehr eingeschränkten Kriterien (wie dem Vorliegen eines„öffentlichen Interesses“);

• Zulassungstatbestände der bilateralen Vereinbarungen und Ver-mittlungsabsprachen der Arbeitsverwaltungen, die – soweit sie hiereinschlägig sind (zu Gastarbeitnehmern und Saisonarbeitskräften)– zeitlich befristete Zulassungen vorsehen.

30. AbgeordneterHans-JoachimOtto(Frankfurt)(FDP)

Steht die in § 43 Abs. 6 Satz 3 Telekom-munikationsgesetz (TKG) enthaltene Ver-pflichtung zur ortsnahen Zuführung im Ein-klang mit der höherrangigen Vorschrift Arti-kel 12 Abs. 7 der ONP-Zusammenschaltungs-richtlinie 97/33/EG (ONP: Open NetworkProvision), wonach jeder öffentliche Netzbe-treiber mit beträchtlicher Marktmacht allenTeilnehmern die Möglichkeit des Zugangs zuvermittelten Diensten jedes zusammengeschal-teten Anbieters öffentlich zugänglicher Tele-kommunikationsdienste bieten muss?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/347– 19 –

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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rezzo Schlauchvom 23. Januar 2003

Nach Auffassung der Bundesregierung steht die Verpflichtung der Re-gulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), durchortsnahe Zuführung eine effiziente Nutzung des Netzes zu gewähr-leisten, mit Artikel 12 Abs. 7 der Richtlinie 98/61/EG zur Änderungder Richtlinie 97/33/EG in Einklang. Es sollen mit dieser Vorschriftkapazitätszehrende Umwegverkehre vermieden werden.

31. AbgeordneterHans-JoachimOtto(Frankfurt)(FDP)

Wie soll nach Auffassung der Bundesregierungsichergestellt werden, dass der vom Nutzerausgewählte Netzbetreiber gemäß § 43 Abs. 6Satz 4 TKG angemessen an den Kosten desdem Nutzer bereitgestellten Teilnehmeran-schlusses beteiligt wird, obwohl der DeutschenTelekom AG die Geltendmachung eines An-schlussdefizits gemäß Artikel 4c der Wettbe-werbsrichtlinie 90/388/EWG längstens biszum 1. Januar 2000 möglich gewesen ist?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rezzo Schlauchvom 23. Januar 2003

Die Deutsche Telekom AG geht derzeit noch von einem sog. An-schlussdefizit aus, und sie treibt die Maßnahmen zum Tarif-Rebalan-cing voran. Die RegTP prüft derzeit die Höhe eines evtl. Anschlussde-fizits und wird aus den Ergebnissen die Folgerungen nach § 43 Abs. 6TKG ziehen. Artikel 4c der Richtlinie 90/388/EWG regelt die Zurech-nung der Nettokosten von Universaldienstverpflichtungen und ist des-halb im vorliegenden Fall nicht einschlägig.

32. AbgeordneterHans-JoachimOtto(Frankfurt)(FDP)

Wie wird sich die Bundesregierung hinsichtlichdes Aufforderungsschreibens der Europä-ischen Kommission vom 17. Dezember 2002zu dem Vorwurf äußern, die BundesrepublikDeutschland habe Artikel 12 Abs. 7 der ONP-Zusammenschaltungsrichtlinie 97/33/EG nachwie vor nicht vollständig umgesetzt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rezzo Schlauchvom 23. Januar 2003

Das Schreiben der Kommission vom 17. Dezember 2002 wird derzeitbeantwortet; die Antworten sind allerdings noch nicht formuliert. DieBundesregierung geht davon aus, dass sie die Kommission davonüberzeugen kann, dass Deutschland Artikel 12 Abs. 7 der Richtlinie98/61/EG vollständig umgesetzt hat.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/347 – 20 –

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33. AbgeordneterHans-JoachimOtto(Frankfurt)(FDP)

Welche Maßnahmen wird die Bundesregie-rung gegen die drohende Einleitung eines Ver-tragsverletzungsverfahrens in dieser Sache er-greifen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rezzo Schlauchvom 23. Januar 2003

Die Bundesregierung erwartet derzeit in dieser Sache nicht die Einlei-tung eines Vertragsverletzungsverfahrens.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürVerbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

34. AbgeordneterThomasKossendey(CDU/CSU)

Welche Hindernisse stehen einem deutschenSchweinefleischexport nach Japan entgegen?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsMatthias Berningervom 16. Januar 2003

Die Ausfruhr von frischem Schweinefleisch aus Deutschland nach Ja-pan ist wegen des Auftretens von Fällen der Klassischen Schweinepestderzeit nicht möglich. Eine nach den Normen des InternationalenTierseuchenamtes vorgesehene Regionalisierung wird von japanischerSeite nicht akzeptiert.

Über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen zur Ausfuhr von wär-mebehandelten Schweinefleischerzeugnissen werden derzeit Verhand-lungen geführt.

35. AbgeordneterThomasKossendey(CDU/CSU)

Wie handhaben die anderen EU-Länder, ins-besondere die Niederlande, den Export vonSchweinefleisch nach Japan?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsMatthias Berningervom 16. Januar 2003

Soweit die anderen EU-Länder keinen veterinärrechtlichen Import-beschränkungen Japans unterliegen, können sie Schweinefleisch nachJapan exportieren. Das weitaus bedeutendste Exportland der EU istDänemark (2001: 221 303 t). Nach den hier vorliegenden Erkennt-nissen unterliegen die Niederlande derzeit keinen veterinärrechtlichen

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/347– 21 –

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Importbeschränkungen. Die niederländischen Exporte von Schweine-fleisch nach Japan beliefen sich im Jahr 2001 auf 2 828 t.

Die Exporte von Schweinefleisch nach Japan werden von der im Au-gust 2002 in Kraft getretenen und bis März 2003 geltenden Schutz-klausel behindert. Diese Schutzklausel führt zu einer Erhöhung desMindesteinfuhrpreises um 24,6%. Die Zeit bis zum Wegfall derSchutzklausel kann von den Exporteuren seit Ende Dezember durchInanspruchnahme der Beihilfen für private Lagerhaltung überbrücktwerden.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie,Senioren, Frauen und Jugend

36. AbgeordneterErwinMarschewski(Recklinghausen)(CDU/CSU)

Wird die Bundesregierung die mit Hinblickauf das gescheiterte Zuwanderungsgesetz be-endeten Maßnahmen zur Integration der deut-schen Spätaussiedler aus dem Garantiefondswieder aufnehmen, und inwieweit wird dasNicht-Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzeshaushaltsrechtlich in Bezug auf die deutschenSpätaussiedler berücksichtigt?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarieluise Beckvom 21. Januar 2003

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugendwird ab sofort wieder neue Intensivsprachkurse für junge Spätaussied-lerinnen und Spätaussiedler, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlin-ge durchführen. Die Kurse sollen, so wie es auch im Zuwanderungs-gesetz vorgesehen war, eine Dauer von 6 Monaten haben und die Zeitbis zum Inkrafttreten eines neuen Zuwanderungsgesetzes überbrü-cken.

Die für die Bewirtschaftung der Garantiefonds-Mittel zuständigenobersten Landesbehörden sind bereits informiert worden.

Mit dieser Regelung wird vermieden, dass aufgrund des Nicht-In-krafttretens des Zuwanderungsgesetzes eine Lücke in der Förderungdes Spracherwerbs für diese jungen Menschen, die neu in unser Landkommen oder seit Ende des letzten Jahres auf den Beginn der neuenIntegrationskurse gewartet haben, entsteht.

Entsprechende haushaltsrechtliche Vorkehrungen zur Finanzierungdieser Kurse wurden durch die Rückübertragung der Mittelbewirt-schaftung vom Bundesministerium des Innern auf das Bundesministe-rium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend getroffen.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/347 – 22 –

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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheitund Soziale Sicherung

37. AbgeordneteRenateBlank(CDU/CSU)

Ist der Bundesregierung bekannt, dass mit derEinführung des Neunten Buches Sozialgesetz-buch (SGB IX) im Juli 2001 neben einigenpositiven Veränderungen für die Lebenslagenvon Menschen mit Behinderungen auch Ver-schlechterungen, wie die materielle Situationvon behinderten Mitarbeiterinnen und Mit-arbeitern in der Werkstatt für Behinderte derStadt Nürnberg exemplarisch zeigt, verbundensind?

38. AbgeordneteRenateBlank(CDU/CSU)

Sieht die Bundesregierung konkreten Hand-lungsbedarf, um die Abschaffung der Zuzah-lung zum Mittagessen für behinderte Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter in Werkstätten fürBehinderte, deren Einkommen nur knapp überdem Sozialhilfesatz liegt, sowie die Nichtan-rechnung des Arbeitsförderungsgeldes in Höhevon 26 Euro auf die Sozialhilfe von behinder-ten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die al-leine oder in einer Wohngruppe leben undSozialhilfe beziehen, zu erreichen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Franz Thönnesvom 17. Januar 2003

Das SGB IX enthält über die Zusammenfassung des bis dahin zersplit-terten Rechts zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschenhinaus etwa 60 Leistungsverbesserungen für behinderte Menschen.

So werden Beschäftigte im Arbeitsbereich anerkannter Werkstättenfür behinderte Menschen sowie die ihnen nach bürgerlichem Rechtzum Unterhalt verpflichteten Eltern nicht mehr zu den Kosten der Be-schäftigung herangezogen. Diese Leistungen werden vom zuständigenTräger der Sozialhilfe jetzt bedürftigkeitsunabhängig erbracht. Die be-hinderten Beschäftigten haben lediglich einen Kostenbeitrag für dasMittagessen zu leisten, wenn sie dieses in der Werkstatt einnehmenund über ausreichend Einkommen verfügen. Ein Kostenbeitrag istdeshalb nur dann zu leisten, wenn ihr Einkommen insgesamt einenBetrag in Höhe des zweifachen Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes(rund 570 Euro) im Monat übersteigt. Dies ist in der Regel nur beidenjenigen Beschäftigten der Fall, die neben ihrem Arbeitsentgeltauch noch Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass den behinderten Werkstattbeschäf-tigten Kosten auch entstehen, wenn sie das Mittagessen außerhalb derWerkstatt einnehmen und nach dem vor Inkrafttreten des SGB IX gel-tenden Recht eine Beteiligung an den Kosten des in der Einrichtunggewährten Lebensunterhalts in Höhe der häuslichen Ersparnis mög-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/347– 23 –

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lich war. Die Bundesregierung hält die neue Regelung deshalb nichtfür eine Rechtsverschlechterung.

Im Übrigen können die Länder Näheres über die Bemessung desKostenbeitrags für das Mittagessen bestimmen.

Beim Arbeitsförderungsgeld ist beabsichtigt, die Gespräche mit denLändern über eine Regelung zur generellen Nichtanrechnung fortzu-setzen. Die Bundesregierung setzt sich hierfür ein.

39. AbgeordneterErnstBurgbacher(FDP)

Wie begründet die Bundesregierung die Einbe-ziehung von deutschen Teilnehmerinnen undTeilnehmern am Freiwilligen Sozialen Jahr(FSJ) oder Freiwilligen Ökologischen Jahr(FÖJ) im Ausland in alle Zweige der deut-schen gesetzlichen Sozialversicherung entge-gen den Empfehlungen der Trägerorganisatio-nen?

40. AbgeordneterErnstBurgbacher(FDP)

Gilt die Sozialversicherungspflicht auch fürausländische Freiwillige, die in Deutschlandein FSJ oder FÖJ absolvieren, und wenn ja,können diese später aufgrund der geleistetenBeiträge Ansprüche geltend machen?

41. AbgeordneterErnstBurgbacher(FDP)

Falls solche Ansprüche nicht geltend gemachtwerden können, wie begründet die Bundesre-gierung dies?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Franz Thönnesvom 16. Januar 2003

Personen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein FreiwilligesÖkologisches Jahr (FÖJ) in Deutschland ableisten, gehören aufgrundgesetzlicher Regelung seit 1964 (FSJ) bzw. seit 1993 (FÖJ) zum versi-cherten Personenkreis in allen Zweigen der Sozialversicherung, auchdann, wenn sie nur geringfügig beschäftigt sind und unabhängigdavon, welcher Nationalität sie angehören. Dies gilt im Fall einer sogenannten Ausstrahlung auch für die Fälle, in denen das FreiwilligeJahr im Ausland absolviert und der Teilnehmer von Deutschland ausdorthin entsandt wird. Durch die Einbeziehung dieser Personen in dieeinzelnen Zweige der Sozialversicherung als pflichtversicherte werdenAnsprüche nach Maßgabe der jeweiligen leistungsrechtlichen Vor-schriften erworben, die auch von ausländischen Teilnehmern geltendgemacht werden können.

Empfehlungen von Trägerorganisationen für das Freiwillige Jahr,diese Sozialversicherungspflicht aufzuheben, werden von der Bundes-regierung abgelehnt.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/347 – 24 –

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42. AbgeordneterDr. Hans GeorgFaust(CDU/CSU)

Wie bewertet die Bundesregierung das Ergeb-nis der repräsentativen Erhebung des Deut-schen Krankenhausinstituts vom 16. Dezem-ber 2002, wonach jedes Krankenhaus inDeutschland beabsichtigt, im Jahr 2003 durch-schnittlich 15 Mitarbeiter zu entlassen, was zueinem Stellenabbau von 27 300 Klinikarbeits-plätzen führen wird, und welche Auswirkun-gen wird dieses Ergebnis auf die Ausgestaltungder Krankenhauspolitik der Bundesregierunghaben?

Antwort des Staatssekretärs Heinrich Tiemannvom 20. Januar 2003

Validität und Repräsentativität der Ergebnisse der vom DeutschenKrankenhausinstitut durchgeführten Befragung können von der Bun-desregierung nicht beurteilt werden. Hinzuweisen ist jedoch darauf,dass die Krankenhäuser im Erhebungszeitraum von der Geltung einer„Nullrate“ und BAT-Tarifkostensteigerungen von 3 Prozent ausge-gangen sein dürften. Infolge des Tarifabschlusses und der hohen An-zahl von Krankenhäusern, die bereits im Jahr 2003 DRG-Fallpauscha-len abrechnen wollen und damit von der Geltung der „Nullrate“ aus-genommen sind, dürfte die Umfrage des Deutschen Krankenhaus-instituts ein verzerrtes Bild zeichnen.

Aktuellen statistischen Angaben zufolge wurde mit über 132 000 inKrankenhäusern beschäftigten Ärztinnen und Ärzten im Jahr 2001ein Höchststand beim ärztlichen Personal erreicht. Im Pflegedienst istdemgegenüber seit 1995 mit Aussetzung der Pflegepersonalverord-nung ein Personalrückgang festzustellen. Lediglich im Jahr 2001wuchs die Beschäftigtenzahl im Pflegedienst um 0,4 Prozent an. Derinsgesamt tendenziell rückläufige Personalbestand der Krankenhäuserist auch durch so genannte Outsourcing-Maßnahmen im Bereich derpflegefernen Wirtschafts- und Technikdienste der Krankenhäuser zuerklären. Die Krankenhäuser konzentrieren sich vermehrt auf ihremedizinische Kernkompetenz. Derartige Maßnahmen dürfen abernicht mit Entlassung in die Arbeitslosigkeit gleichgesetzt werden.

Im Mittelpunkt der Krankenhauspolitik der Bundesregierung stehenstrukturelle Maßnahmen, die die Wirtschaftlichkeit und die Qualitätder Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessern. Kranken-häuser, die bereit sind, frühzeitig diesen Weg zu gehen, sind von derGeltung der „Nullrate“ im Jahr 2003 ausgenommen. Die Länder sindgefordert, in dem anstehenden weiteren Vermittlungsverfahren denWeg für die Verabschiedung des Zwölften SGB V-Änderungsgesetzesund damit die dort vorgeschlagene Nachmeldemöglichkeit zum früh-zeitigen Einstieg in das neue diagnose-orientierte Fallpauschalensys-tem frei zu machen. Für Krankenhäuser, die sich nicht für den früh-zeitigen Umstieg in das neue Entgeltsystem entschieden haben, ist imJahr 2003 der mit dem Beitragssatzsicherungsgesetz zur kurzfristigenStabilisierung des Beitragssatzniveaus in der gesetzlichen Krankenver-sicherung erfolgende geringere Einnahmenanstieg zumutbar. Durchweiterhin bestehende Ausnahmetatbestände können die Krankenhäu-ser auch im Jahr 2003 erforderliche Einnahmezuwächse mit den Kran-kenkassen aushandeln.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/347– 25 –

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43. AbgeordneterDr. Hans GeorgFaust(CDU/CSU)

Wie bewertet die Bundesregierung die Auffas-sung der Deutschen Krankenhausgesellschaft(DKG) vom 14. Januar 2003, dass auf Grundder linearen und strukturellen Tariferhöhun-gen und durch die Erhöhung der Lohnneben-kosten durch gestiegene Beiträge zur Sozialver-sicherung sowie durch die Steigerung der Bei-träge für die Zusatzversorgung der Mitarbeiterim öffentlichen Dienst, es zu Personalkosten-steigerungen im Krankenhaus im Jahr 2003von 1,9 Mrd. Euro kommen wird, was in Ver-bindung mit den Auswirkungen der „Null-Runde“ zur Folge haben soll, dass die Finan-zierung von 41 000 Klinikarbeitsplätzen nichtmehr gegeben ist?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Klaus Theo Schrödervom 23. Januar 2003

Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung der DKG. Die Argu-mentation der Deutschen Krankenhausgesellschaft basiert auf der An-nahme eines Selbstkostendeckungsanspruchs der Krankenhäuser. DieBundesregierung ist nicht bereit, sich eine solche Argumentation zuEigen zu machen. Mit guten Gründen hat die frühere Bundesregie-rung das Selbstkostendeckungsprinzip abgeschafft. Es ist deshalbnicht gerechtfertigt, Kostensteigerungen in Deckungslücken für die Fi-nanzierung von Personalkosten umzumünzen. Vielmehr ist auf dienach wie vor vorhandenen Wirtschaftlichkeitsreserven und Einspar-möglichkeiten zur Kompensation von Kostensteigerungen hinzuwei-sen.

Des Weiteren lässt die DKG regelmäßig unberücksichtigt, dass insbe-sondere auch für die Tariflohnsteigerungen Ausnahmeregelungen zu-gunsten der Krankenhäuser bestehen.

44. AbgeordneterDr. NorbertRöttgen(CDU/CSU)

Was unternimmt die Bundesregierung, um zuverhindern, dass die Kassenärztliche Bundes-vereinigung – wie intern angekündigt – imMai/Juni 2003 gegenüber den Mitarbeiterin-nen und Mitarbeitern Versetzungsanordnun-gen nach Berlin erlässt und ihnen für den Fall,dass sie dieser Anordnung nicht nachkommen,mit der Kündigung droht?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinMarion Caspers-Merkvom 17. Januar 2003

Die Frage gab Anlass für eine Nachfrage bei der KassenärztlichenBundesvereinigung. Diese teilte mit, dass sie an ihren Beschlüssen zurSitzverlegung nach Berlin festhalten werde. Unabhängig davon, ob dieGenehmigung erteilt werde oder bei deren Ablehnung das Recht derKassenärztlichen Bundesvereinigung zur Entscheidung über ihren Sitzsozialgerichtlich geklärt werden müsse, werde die Kassenärztliche

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/347 – 26 –

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Bundesvereinigung im Juli 2004 die von ihr angemieteten Räume indem Neubau eines gemeinsam mit Bundesärztekammer (BÄK) undDeutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) betriebenen Verwaltungs-gebäudes jedenfalls in dem Umfange beziehen, in dem dies ohne Ver-legung des Rechtssitzes möglich sei. Die Kassenärztliche Bundesverei-nigung habe intern ihren Mitarbeitern schon vor längerer Zeit zuge-sagt, ein Jahr vor dem geplanten Umzug Klarheit über den Fortbe-stand von Arbeitsverhältnissen und die arbeitsrechtlichen Bedingun-gen für die mögliche Auflösung von Arbeitsverhältnissen zu schaffen.Dazu sei sie in Wahrung der Arbeitgeberfürsorgepflicht auch ver-pflichtet. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung werde deswegen imMai/Juni dieses Jahres ihren Mitarbeitern einen Vorschlag zur Ände-rung des Dienstortes unterbreiten, um möglichst in allen Fällen mitden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen einvernehmlichenWechsel des Dienstortes zu vereinbaren. Im Falle einer Ablehnung ei-ner einvernehmlichen Lösung werde arbeitsrechtlich geprüft, ob einWechsel des Dienstortes über das Direktionsrecht des Arbeitgebersmöglich sei oder nur im Rahmen einer Umsetzung oder Versetzungerfolgen könne. Ob dies dann Änderungskündigungen erforderlichmache, die ausschließlich die Änderung des Dienstortes betreffen,könne derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden. In jedemFall werde die Kassenärztliche Bundesvereinigung zunächst eine Ent-scheidung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Siche-rung in dieser Angelegenheit abwarten, bevor konkrete Maßnahmendurchgeführt würden.

Deshalb sieht das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Si-cherung keinen konkreten Anlass für ein aktuelles Einschreiten. Eswird die Angelegenheit jedoch weiterhin aufsichtsrechtlich begleiten.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr,Bau- und Wohnungswesen

45. AbgeordneteRenateBlank(CDU/CSU)

Plant die Bundesregierung die Transrapid-Bundeszuschüsse, die für die Strecken in Nord-rhein-Westfalen und Bayern bisher vorgesehenwaren, ausschließlich nach Nordrhein-Westfa-len zu geben?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 17. Januar 2003

Nein.

46. AbgeordneteRenateBlank(CDU/CSU)

Wie weit sind die Planungen der Transrapid-Strecken in Nordrhein-Westfalen und Bayern,bzw. wann wäre mit der Inbetriebnahme zurechnen?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/347– 27 –

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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 17. Januar 2003

Das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Ver-kehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 26. Juli 2002 die Aufträ-ge zur Erstellung der Planfeststellungsunterlagen bis zum Frühjahr2003 vergeben. Nach derzeitigem Kenntnisstand des Bundes plant dasLand Nordrhein-Westfalen die Inbetriebnahme im Jahr 2006.

In Bayern ist das Raumordnungsverfahren abgeschlossen. Die Vorbe-reitung des Planfeststellungsverfahrens soll Anfang 2003 eingeleitetund im Laufe des Jahres 2004 abgeschlossen werden. Das Landeskabi-nett hat am 10. Januar 2003 beschlossen, die Planungen mit 40 Mio.Euro vorzufinanzieren. Nach derzeitigem Kenntnisstand des Bundeswill das Land Bayern den Betrieb auf der Flughafenanbindung inMünchen in den Jahren 2008/2009 aufnehmen.

47. AbgeordneterGeorgBrunnhuber(CDU/CSU)

Welche Position vertritt die Bundesregierunggegenüber der Forderung, eine achtprozentigeToleranz für das zugelassene 18 Tonnen-Ge-samtgewicht zweiachsiger Busse einzuführen,um die gesunkenen Transportkapazitäten vonOmnibussen auszugleichen, die aufgrund hö-herer Leergewichte infolge zusätzlich vorge-schriebener Sicherheits- und Umweltschutz-einbauten entstanden sind und angesichts derTatsache, dass die sicherheitstechnisch für19,5 Tonnen ausgelegten Busse im Ausland be-reits problemlos bis zu diesem Gesamtgewichteingesetzt werden?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleickevom 21. Januar 2003

Für zweiachsige Busse ist in Deutschland sowie in den meisten Mit-gliedstaaten der Europäischen Union ein Höchstgewicht von 18 t zu-gelassen. Dieser Höchstwert ist durch die Richtlinie 96/53/EG auchim grenzüberschreitenden Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten vor-geschrieben.

Überschreitungen dieses Höchstgewichts, die sich in gewissem Maßedurch zusätzliche, das Leergewicht erhöhende Sicherheits- und Kom-forteinbauten, vor allem aber durch höhere Gewichte des Reisege-päcks und der Bordverpflegung ergeben, sind nach Aussagen der Her-steller ein vorübergehendes Problem. Leichtere Konstruktionen derBusse werden deren Leergewichte wieder verringern. Außerdem wer-den künftig auch im Längenbereich von bis zu 12 m Busse mit 3 Ach-sen Verwendung finden, die dann ein zulässiges Gesamtgewicht von26 t erlauben.

Aber auch bei den bereits im Einsatz befindlichen Bussen lassen sichMöglichkeiten finden, das zulässige Gesamtgewicht einzuhalten. Sogibt es z. B. in Fachzeitschriften entsprechende Empfehlungen undModellrechnungen für die Gewichtsoptimierung. Ansatzpunkte sinddabei die Optimierung des Reisegepäcks, des Bordzubehörs, der Aus-

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/347 – 28 –

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stattung und der Vorräte. Schließlich ist zu bedenken, dass die Busun-ternehmen für Verkehre, bei denen eine Optimierung der Zuladungz. B. aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht vollzogen werden soll,schon heute auf dreiachsige Busse mit einer Länge von 15m zurück-greifen können.

Angesichts der prinzipiell bestehenden Lösungsmöglichkeiten und dernegativen Auswirkungen, die jede Erhöhung des zulässigen Gesamt-gewichts und insbesondere der Achslasten für den Straßenzustandhat, steht das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswe-sen einer Lockerung der bestehenden Regelungen skeptisch gegen-über. Hinsichtlich der Ahndungstoleranz, die gegenwärtig bei Nutz-fahrzeugen 2% beträgt, ist außerdem zu bedenken, dass diese Tole-ranz nur deshalb besteht, weil es vom Fahrer nicht beeinflussbare,z. B. wetterbedingte, Erhöhungen gibt (etwa die Durchnässung trans-portierten Holzes), bei denen es unbillig wäre, geringfügige Über-schreitungen des zulässigen Gesamtgewichtes konsequent zu ahnden.Die beladungsbedingten Probleme bei den 18 t-Bussen sind damitnicht vergleichbar. Eine Lockerung der bestehenden Regelungen wür-de deshalb zwangsläufig Forderungen vor allem für den Lkw-Verkehrhervorrufen, die aus Gründen der Gleichbehandlung nur schwer zu-rückzuweisen wären. Gleichwohl ist beabsichtigt, die Thematik mitden für die Kraftfahrzeugtechnik und die Verkehrsüberwachung zu-ständigen Landesbehörden zu erörtern, um deren praktische Erfah-rungen und Beurteilung der Problematik mit einbeziehen zu können.

48. AbgeordneterPeterGötz(CDU/CSU)

Womit begründet die Bundesregierung dieForderung an die Bundesländer, die Zu- undAbfahrten zu Tank- und Rastanlagen entlangvon Bundesautobahnen für den gesamten Ver-kehr von außerhalb der Bundesautobahnen zuschließen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 3. Januar 2003

Rastanlagen an den Bundesautobahnen dienen ausschließlich der Ver-sorgung und Erholung der Verkehrsteilnehmer der Autobahn. Sie sindvon großer Bedeutung für die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeitbei längerer Fahrt und damit für die Verkehrssicherheit. Durchgangs-verkehr beeinträchtigt die Aufenthalts- und Erholungsfunktion undist daher mit der Zweckbestimmung der Rastanlagen grundsätzlichunvereinbar. Von daher bestimmt das Bundesfernstraßengesetz(§ 1 Abs. 3), dass die Autobahnen für das Zu- und Abfahren mit be-sonderen Anschlussstellen auszustatten sind. Auch nach der Straßen-verkehrs-Ordnung (§ 18 Abs. 2 und 10) ist das Zu- und Abfahren ander Autobahn aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrsnur an besonders gekennzeichneten Anschlussstellen erlaubt. Rück-wärtige Anbindungen von Rastanlagen an das nachgeordnete Straßen-netz werden lediglich für Zwecke des Autobahnbetriebsdienstes undder Versorgungsbetriebe (z. B. für Anlieferung aus dem Umland, Mo-telüberfahrt, Feuerwehrzufahrt) angeordnet.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/347– 29 –

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49. AbgeordneterReinhardGrindel(CDU/CSU)

Trifft es zu, dass das Bundesministerium fürVerkehr, Bau- und Wohnungswesen auf Be-treiben des SPD-BundestagsabgeordnetenJoachim Stünker nach einem Treffen mit derParlamentarischen Staatssekretärin AngelikaMertens die Bereiche Langwedel, Langwedel-Etelsen, Langwede-Speckenholz, Lauenbrück,Rotenburg (Wümme) und Scheeßel in dieDringlichkeitsliste der Lärmschutzmaßnahmenan Bahnstrecken aufgenommen hat (VerdenerAller-Zeitung vom 21. Dezember 2002 undRotenburger Kreiszeitung vom 21. Dezember2002) und wenn ja, wann ist konkret mit demBaubeginn für diese Lärmschutzmaßnahmenzu rechnen?

50. AbgeordneterReinhardGrindel(CDU/CSU)

Ist es das übliche Verfahren, dass auf Betrei-ben eines Bundestagsabgeordneten hin nacheinem Treffen mit der ParlamentarischenStaatssekretärin Angelika Mertens einzelneAbschnitte von Bahnstrecken in die Dringlich-keitsliste für Lärmschutzmaßnahmen aufge-nommen werden, oder welche weiteren Vo-raussetzungen, Erwägungen oder Kriteriengab es, nach denen diese Strecken in die Listeaufgenommen wurden?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 16. Januar 2003

Das Lärmsanierungsprogramm an Schienenwegen der Eisenbah-nen des Bundes ist als wichtiges umweltpolitisches Anliegen mitder Koalitionsvereinbarung der Bundestagsfraktionen SPD undBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20. Oktober 1998 beschlossenworden. Dementsprechend werden im Bundeshaushalt seit 1999jährlich 51,130 Mio. Euro bereitgestellt.

In der Anlaufphase musste zunächst eine Dringlichkeitsliste für dieprioritär durchzuführenden Maßnahmen erstellt werden. Die Auswahlder Ortslagen orientiert sich an rein objektiven Kriterien und zwar so-wohl am Lärmpegel als auch an der Anzahl der Betroffenen. DieDeutsche Bahn AG (DB AG) ermittelt die in die Dringlichkeitslisteaufzunehmenden Ortslagen mit Hilfe ihres Lärmbelastungskatasters,in dem die Emissionspegel der Strecken des Netzes mit hoher Zug-verkehrsdichte dargestellt sind.

Aufgrund der hohen Lärmbelastung der Anwohner konnten im Jahr2002 auch die Ortsdurchfahrten von Langwedel, Langwedel-Etelsen,Langwedel-Speckenholz, Lauenbrück, Rotenburg (Wümme) undScheeßel in die Dringlichkeitsliste zur Lärmsanierung aufgenommenwerden. Die DB AG hat damit den Auftrag zur Durchführung vonMaßnahmen erhalten. Sie lässt in diesen Abschnitten Voruntersuchun-gen durchführen, um zu ermitteln, welche Lärmschutzmaßnahmen

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/347 – 30 –

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konkret in Frage kommen. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Insofernkann noch kein konkreter Termin für den Baubeginn genannt werden.

51. AbgeordneterReinhardGrindel(CDU/CSU)

Wie viele Projekte bzw. Streckenabschnitteumfasst die Dringlichkeitsliste der Lärmschutz-maßnahmen an Bahnstrecken insgesamt, undwie hoch wären die ungefähren Baukosten,wenn man alle Maßnahmen aus der Dringlich-keitsliste tatsächlich realisieren bzw. bauenwürde?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 16. Januar 2003

Die aktuelle Dringlichkeitsliste enthält insgesamt 910 Streckeab-schnitte. Darin enthalten sind auch die seit 1999 sanierten Streckenab-schnitte. Für die noch zu sanierenden Streckenabschnitte aus derDringlichkeitsliste ist die Planung und Umsetzung der Maßnahmen in-nerhalb der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen.

Im Übrigen wird auch auf die Antwort der Bundesregierung auf diegroße Anfrage der Fraktion der CDU/CSU – Bundestagsdrucksache14/9767 – verwiesen.

52. AbgeordneterHolgerHaibach(CDU/CSU)

Plant die Bundesregierung Änderungen imLuftverkehrsgesetz (LuftVG), um den Schutzder Bevölkerung im Umkreis von Flughäfenvor Fluglärm zu erhöhen, und falls ja, wann istmit konkreten Änderungen zu rechnen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 3. Januar 2003

Die Bundesregierung plant, in dieser Legislaturperiode einen Entwurffür ein Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in derUmgebung von Flugplätzen vorzulegen. Anknüpfend an den bereitsin der vergangenen Legislaturperiode erstellten Novellierungsentwurfarbeitet die Bundesregierung derzeit an der Fortschreibung des Ent-wurfs, wobei die bisherigen Diskussionen berücksichtigt werden sol-len. Im Rahmen der Novellierung, die vor allem das Fluglärmgesetzbetrifft, sind auch Teile im Luftverkehrsrecht tangiert. Auch die Koali-tionsvereinbarung hat unter der Zielsetzung „Belastung durch denLuftverkehr abbauen“ die Vorstellung konkretisiert, das Fluglärm-gesetz mit dem Ziel zu novellieren, für alle Flughäfen den Schutz derBevölkerung vor Fluglärm deutlich zu verbessern.

Zusätzlich ist das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) zu ändern, um es imFlughafenrecht an die modernen Entwicklungen anzupassen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/347– 31 –

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53. AbgeordneterHolgerHaibach(CDU/CSU)

Hält die Bundesregierung eine stärkere Beteili-gung von Kommunen und Bürgern im Um-kreis von Flughäfen an der Planung von Flug-routen für notwendig, um einen besserenSchutz der Bevölkerung vor Fluglärm zu errei-chen, und wenn nein, warum nicht?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 3. Januar 2003

Die Bürgerbeteiligung bei der Flugroutenplanung und Festlegungwird bisher in der nach § 32b des LuftVG bei jedem Flughafen einzu-richtenden Fluglärmkommission durch die Kommunen und durch dieBundesvereinigung gegen Fluglärm wahrgenommen. Eine Stärkungder Bürgerbeteiligung war Ergebnis der Anhörung zur Novellierungdes Fluglärmgesetzes 1997 im Verkehrsausschuss des Deutschen Bun-destages und wird in einem Novellierungsansatz ausreichende Berück-sichtigung finden.

Im Rahmen der innerstaatlichen Umsetzung der „Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms“, dieauch für Flughäfen eine Lärmminderungsplanung unter effektiver Be-teiligung der Öffentlichkeit vorsieht, wird zu überlegen sein, wie eineunmittelbare Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Lärm-minderungsplanung gestaltet werden kann.

54. AbgeordneterHolgerHaibach(CDU/CSU)

Hält die Bundesregierung die bisherige Praxis,dass nach § 32b LuftVG nur Kommunen,nicht aber Bürgerinnen und Bürger, direkt anden Kommissionen zum Schutz vor Fluglärmbeteiligt werden, für ausreichend, und wenn ja,wie begründet sie dann die hohe Zahl von Peti-tionen, Einwendungen und Gerichtsverfahrengegen die Flugroutenfestlegungen durch dieDeutsche Flugsicherung?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 3. Januar 2003

Es wird auf die Antwort zu Frage 53 verwiesen.

Die hohe Besiedlungsdichte im Umkreis der deutschen Verkehrsflug-häfen lässt es nicht zu, Flugrouten nur über unbewohntes Gebiet zuführen. Petitionen, Einwendungen und Gerichtsverfahren werden ins-besondere dann von Bürgern eingereicht bzw. eingeleitet, wenn auf-grund zwingender Umstände Flugrouten verlegt werden müssen undneue Betroffenheiten geschaffen werden. Im Fall des Flughafens Düs-seldorf z. B. hat die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH vom Ober-verwaltungsgericht Münster die Vorgabe erhalten, zur Entlastungstark betroffener Gemeinden zusätzliche Flugrouten einzurichten. Diedavon neu betroffenen Bürger sind umgehend dagegen vorgegangen,obgleich die sich daraus ergebende Belastung wesentlich geringer warals die der zu entlastenden Gemeinden.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/347 – 32 –

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55. AbgeordneterRobertHochbaum(CDU/CSU)

Inwieweit wurde bisher das Versprechen desBundesministers für Verkehr, Bau- und Woh-nungswesen, Dr. Manfred Stolpe, realisiert,mittels der Mittelstandsbank den Aufbau Ostmit 600 Beratern für Existenzgründer und jun-ge Unternehmer in den neuen Bundesländernanzukurbeln (vgl. WELT am SONNTAG vom22. Dezember 2002), und kann die Bundes-regierung bereits konkrete Ergebnisse dieserangekündigten Maßnahme, beispielsweise inForm von Arbeitsverträgen, nennen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleickevom 21. Januar 2003

Im Zusammenhang mit der Bildung der Mittelstandsbank ist vorgese-hen, die bewährte Hilfestellung durch Berater (bisher ca. 600) bei Un-ternehmen in Schwierigkeiten auf ostdeutsche Existenzgründer auszu-weiten. Konkret ist beabsichtigt, dass auch Existenzgründer, dieSchwierigkeiten haben, eine Hausbank zu finden, diese Beratung inAnspruch nehmen können. Ziel ist es, durch die Beratung die Grün-dungskonzepte zu verbessern und die Gründer bei der Suche nach ei-ner Hausbank zu unterstützen. Konkrete Ergebnisse liegen noch nichtvor, da sich die Maßnahme erst im Umsetzungsprozess befindet.

56. AbgeordneterDr. EgonJüttner(CDU/CSU)

Liegt der Bau der Schnellbahnstrecke Paris–Ostfrankreich–Südwestdeutschland (POS) aufdeutscher und französischer Seite voll im ur-sprünglichen Zeitplan?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleickevom 6. Januar 2003

Die am 22. Mai 1992 in La Rochelle zwischen Frankreich undDeutschland geschlossene Vereinbarung über den Bau einer Schnell-bahnverbindung Paris–Ostfrankreich–Südwestdeutschland (POS) ent-hält für die Fertigstellung einzelner Streckenabschnitte keine Termin-angaben, so dass konkrete Aussagen über die Einhaltung eines Zeit-plans nicht möglich sind.

Nach derzeitigem Stand soll auf französischer Seite die Inbetriebnah-me der Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Paris und Baudrecourt(Lothringen) in 2007 erfolgen. In Deutschland soll der Nordast (Saar-brücken–Mannheim) spätestens bis zum Abschluss der Arbeiten ander französischen Neubaustrecke zwischen Paris und Baudrecourt fer-tig gestellt werden. Die Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen amdeutschen Teil des Südastes zwischen der deutsch-französischen Gren-ze und Appenweier wird zeitgleich mit dem Ende der Arbeiten an derzweiten Baustufe der Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Baudre-court und Straßburg sichergestellt, für dessen Baubeginn Frankreichnoch keinen Zeitpunkt benannt hat.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/347– 33 –

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57. AbgeordneterNorbertKönigshofen(CDU/CSU)

Wie hoch veranschlagt die Bundesregierungdie Kosten für die Einführung der strecken-bezogenen Gebühren für die Benutzung vonBundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeu-gen (Lkw-Maut) im Jahr 2003?

58. AbgeordneterNorbertKönigshofen(CDU/CSU)

Wie hoch veranschlagt die Bundesregierungdie Erhebungs- und laufenden Systemkostenfür die Lkw-Maut in den kommenden Haus-haltsjahren?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 21. Januar 2003

Die Bundesregierung veranschlagt für die Betreibervergütung für dasHaushaltsjahr 2003 ca. 366 Mio. Euro. Für die folgenden Haushalts-jahre werden jährlich durchschnittlich ca. 600 Mio. Euro für die Be-treibervergütung erforderlich. Für die gesamte Laufzeit bis zum Jahr2015 sind ca. 7,73 Mrd. Euro veranschlagt. Die Vergütung erfolgt imÜbrigen leistungsabhängig sowie in Abhängigkeit von externen Para-metern (z. B. Preisentwicklung, mautpflichtige Fahrleistungen). Da-rüber hinaus sind im Einzelplan 12, vor allem beim Bundesamt fürGüterverkehr (BAG), für das Haushaltsjahr 2003 ca. 59 Mio. Euroveranschlagt.

59. AbgeordneterNorbertKönigshofen(CDU/CSU)

Wie hoch werden die von der Bundesregierungin Zusammenhang mit der Einführung derLkw-Maut in Aussicht gestellten Kompensa-tionsleistungen für das Straßengütergewerbeim Jahr 2003 sein, und wie hoch werden vor-aussichtlich die von der Bundesregierung inZusammenhang mit der Einführung der Lkw-Maut in Aussicht gestellten Kompensationslei-tungen für das Straßengütergewerbe in denkommenden Haushaltsjahren sein?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 21. Januar 2003

Eine genauere Festlegung über Art und Umfang der Anrechnung ge-leisteter sonstiger verkehrsspezifischer Abgaben erfolgt durch einenoch zu erlassende Verordnung der Bundesregierung über die Höheder Mautsätze, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Die Bun-desregierung hat dafür auf der Basis der Daten, die der Verordnungzu Grunde gelegt werden, 300 Mio. Euro in Aussicht gestellt.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/347 – 34 –

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60. AbgeordneterNorbertKönigshofen(CDU/CSU)

Wie hoch ist der Betrag, den die Bundesregie-rung im Haushaltsjahr 2003 für die Lärmsanie-rung an bestehenden Bundesfernstraßen vorge-sehen hat, und wie hoch war der entsprechen-de Betrag im Haushaltsjahr 2002?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 21. Januar 2003

Im Haushaltsentwurf 2003 sind für die Lärmsanierung an bestehen-den Bundesfernstraßen Ausgabemittel in Höhe von 24,3 Mio. Eurovorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2002 waren 16,1 Mio. Euro veran-schlagt.

61. AbgeordneterDr. MichaelMeister(CDU/CSU)

Auf welchem aktuellen Sachstand befindensich die Beratungen zum Bundesverkehrswege-plan, und wann ist mit dem Kabinettbeschlusszum Bundesverkehrswegeplan zu rechnen?

62. AbgeordneterDr. MichaelMeister(CDU/CSU)

Wann ist nach den Plänen der Bundesregie-rung mit der parlamentarischen Behandlungder Gesetzentwürfe zur Änderung der entspre-chenden Ausbaugesetze mit ihren Bedarfsplä-nen zu rechnen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Achim Großmannvom 17. Januar 2003

Ende Februar/Anfang März 2003 wird der Entwurf des neuen Bun-desverkehrswegeplans (BVWP) den Bundesressorts, den Ländern, derDeutschen Bahn AG und den Verbänden übersandt. Anschließend er-folgen Abstimmungen und Anhörungen. Im Mai/Juni 2003 soll derBVWP-Entwurf dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegtwerden.

Nach dem Kabinettbeschluss werden die Gesetzgebungsverfahren zurNovellierung der Ausbaugesetze für die Bereiche Schiene und Straßeeingeleitet.

63. AbgeordneterHenryNitzsche(CDU/CSU)

Hält die Bundesregierung eine Auslegung des§ 23 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz vom13. September 2001 dahin gehend für zulässig,wonach im Rahmen des Pauschalabzugs beiden laufenden Beiträgen zu öffentlichen oderprivaten Versicherungen in der tatsächlichenHöhe auch Arbeitgeberleistungen geltend ge-macht werden dürfen?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/347– 35 –

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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Angelika Mertensvom 6. Januar 2003

Die Frage ist bislang zwischen der Bundesregierung und den für denVollzug des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) zuständigen Län-dern noch nicht erörtert und abgestimmt worden.

Mit der Formulierung „in der tatsächlich geleisteten Höhe“ soll – wieauch im gleich lautenden § 12 Abs. 2 Satz 1 des Wohngeldgesetzes –ausgeschlossen werden, dass geringfügige Beiträge, z. B. für eine(kleine) Lebensversicherung, einen pauschalen Abzug von 10 Prozentbewirken. Vorbehaltlich weiterer Prüfungen erscheint daher eine Aus-legung vorzugswürdig, wonach der von Antragstellerseite tatsächlichgeleistete Gesamtbeitrag maßgeblich ist – unabhängig davon, ob derArbeitgeber einen Beitragszuschuss leistet. Diese Auslegung entsprä-che auch den Prinzipien der Gleichbehandlung mit Pflichtversicherten(§ 23 Abs. 1 WoFG).

64. AbgeordnetenVolkmar UweVogel(CDU/CSU)

Trifft es zu, dass die Deutsche Bahn AG eineschriftliche Finanzierungszusage zu den VDE8.1 und 8.2 unterzeichnet und dem Bundesmi-nisterium für Verkehr, Bau- und Wohnungs-wesen zur weiteren Bearbeitung zugeleitet hat,und wenn ja, ist dann auch ein konkreter Fer-tigstellungstermin für das Vorhaben Bestand-teil dieser Vereinbarung?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleickevom 22. Januar 2003

Die Finanzierungsvereinbarung zur Neubaustrecke Erfurt–Ebensfelddes Verkehrsprojekts Deutsche Einheit (VDE) 8.1 ist schon 1997 ab-geschlossen worden. Die voraussichtliche Laufzeitdauer war bis 2005vorgesehen. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Verzögerun-gen wird die Laufzeit der Vereinbarung an die neuen Planungen ange-passt. Hierzu bedarf es keiner neuen Finanzierungsvereinbarung zumVorhaben, so dass aus der derzeit bestehenden Vereinbarung die lau-fenden und zukünftigen Bauarbeiten finanziert werden können.

Hinsichtlich des VDE 8.2 ist darauf hinzuweisen, dass der AbschnittLeipzig–Gröbers bis Mitte 2003 fertig gestellt wird. Für den Neubau-abschnitt Gröbers–Erfurt hat die Deutsche Bahn AG die Unterlagenfür die Finanzierungsvereinbarung fertig gestellt und wird diese inKürze dem Bund zur Prüfung übergeben. Daher können zu den Ein-zelheiten gegenwärtig noch keine Angaben gemacht werden.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/347 – 36 –

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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit

65. AbgeordneterThomasDörflinger(CDU/CSU)

Hat der „Arbeitskreis Endlagerstandorte“(AkEnd) zwischenzeitlich eine Stellungnahmezum Auswahlverfahren Opalinuston im Zür-cher Weinland erarbeitet, nachdem die Bun-desregierung in der Antwort des Staatssekre-tärs im Bundesministerium für Umwelt, Natur-schutz und Reaktorsicherheit, Rainer Baake,vom 29. November 2002 auf meine schriftlicheFrage 39 in Bundestagsdrucksache 15/172 an-gekündigt hat, dies sei für das Jahresende 2002vorgesehen, und welchen Inhalts ist diese Stel-lungnahme bezüglich des geplanten Endlagersin Benken/Kanton Zürich?

Antwort des Staatssekretärs Rainer Baakevom 23. Januar 2003

Die Veröffentlichung der Stellungnahme des Arbeitskreises Auswahl-verfahren Endlagerstandorte (AkEnd) verzögert sich auf Februar2003. Im Übrigen wird auf die in der Frage aufgeführte Antwort desStaatssekretärs im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz undReaktorsicherheit, Rainer Baake, vom 29. November 2002 verwiesen.

66. AbgeordneterThomasDörflinger(CDU/CSU)

Zu welchem Zeitpunkt hat der AkEnd das Ge-spräch mit Vertretern des Landkreises Walds-hut und der grenznahen Gemeinden gesucht,nachdem die Bundesregierung in der oben ge-nannten Antwort angekündigt hatte, dies sei„noch in diesem Jahr“ geplant?

Antwort des Staatssekretärs Rainer Baakevom 23. Januar 2003

Der AkEnd hatte ein Gespräch mit Vertretern der grenznahen deut-schen Gemeinden und des Landkreises Waldshut im Dezember 2002geplant. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak-torsicherheit hat diese Planung ersetzt durch eine nunmehr vorgese-hene Veranstaltung im Februar 2003. Dadurch wird eine Einordnungder bisherigen Arbeiten in Benken/Kanton Zürich in den Entsor-gungsnachweis möglich, den die Schweizer Nationale Genossenschaftfür die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) am 20. Dezember 2002bei den Schweizer Behörden eingereicht hat.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/347– 37 –

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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildungund Forschung

67. AbgeordneteCorneliaPieper(FDP)

Wird die Bundesregierung einen Standortan-spruch für eine Europäische Spallationsquelle(ESS) gegenüber dem ESS-Konzil begründen,wenn ein entsprechendes neues Gutachten desWissenschaftsrats vorliegt, und ordnet dieBundesregierung das Projekt prioritär ihrenBestrebungen zu, den Forschungsstandort Mit-teldeutschland mit einem Großgerät mit inter-nationaler Attraktivität im mitteldeutschenWissenschaftsraum zu stärken?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsChristoph Matschievom 21. Januar 2003

Der Wissenschaftsrat hat in seinen Empfehlungen zu neun Großgerä-ten der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung vom 15. No-vember 2002 den Vorschlag einer Europäischen Spallations-Neutro-nenquelle (ESS) in die Gruppe der Projekte eingereiht, für die er zumgegenwärtigen Zeitpunkt keine Förderempfehlung aussprechen kann.Die Überlegungen der Bundesregierung sind noch nicht abgeschlos-sen.

68. AbgeordneteCorneliaPieper(FDP)

Führt die Bundesregierung mit den Verantwor-tungsträgern der Landesregierungen Sachsens,Sachsen-Anhalts und Nordrhein-WestfalensArbeitsgespräche zur Vorbereitung von Pro-jektanträgen dieser Bundesländer?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsChristoph Matschievom 21. Januar 2003

Das BMBF hat mit keinem Bundesland, in dem ein möglicher Stand-ort eines Großgerätes liegt, Gespräche zur Vorbereitung von Projekt-anträgen geführt.

Deutscher Bundestag – 15. WahlperiodeDrucksache 15/347 – 38 –

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Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürwirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

69. AbgeordneterPeter H.Carstensen(Nordstrand)(CDU/CSU)

Wie würde sich aus Sicht der Bundesregierungdie Liberalisierung des Zuckermarktes auf dieAußenhandelsbilanzen der Least DevelopedCountries und auf die Nachhaltigkeit der Zu-ckerproduktion in den Ländern mit den größ-ten Produktionspotentialen (v. a. Brasilien)auswirken?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Uschi Eidvom 20. Januar 2003

Die Auswirkungen der Liberalisierung des Zuckermarktes sind derzeitnicht im Detail absehbar. Sie sind abhängig von Geschwindigkeit undAusmaß der Liberalisierung. Genau dies ist u. a. Gegenstand der ge-genwärtig laufenden Verhandlungen im Agrarausschuss der Welthan-delsorganisation (WTO), die bis Ende 2004 abgeschlossen sein sollen.

Generell ist anzunehmen, dass bei einer sofortigen und vollständigenLiberalisierung negative Auswirkungen auf die Volkswirtschaften unddie Außenhandelsbilanzen der Least Developed Countries wahr-scheinlich sind. Ferner wäre davon auszugehen, dass in Brasilien dieProduktion in den unrentablen und mit veralteten Methoden arbeiten-den Anbaugebieten des Nordostens stark eingeschränkt würde. Ähnli-ches würde für Least Developed Countries mit relativ hohen Produkti-onskosten für Zucker zutreffen. Dafür würde sich der bereits in derRegion Sao Paulo etablierte moderne und international konkurrenzfä-hige Zuckeranbau weiter ins Hinterland (Mato Grosso) ausdehnen.

70. AbgeordneterPeter H.Carstensen(Nordstrand)(CDU/CSU)

Wie beurteilt die Bundesregierung die von derDeutschen Gesellschaft für Technische Zusam-menarbeit (GTZ) in Auftrag gegebene Studie„Ökonomische, soziale und ökologische Aus-wirkungen einer beschleunigten Öffnung deseuropäischen Zuckermarktes auf Brasilien“,und welche Schlussfolgerungen zieht sie da-raus für die Fortentwicklung der Gemein-samen Agrarpolitik?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Uschi Eidvom 20. Januar 2003

Die Bundesregierung betrachtet die von der Deutschen Gesellschaftfür Technische Zusammenarbeit (GTZ) in Auftrag gegebene Studie„Ökonomische, soziale und ökologische Auswirkungen einer beschleu-nigten Öffnung des europäischen Zuckermarktes auf Brasilien“ als ei-nen wertvollen Beitrag zur Diskussion über die zukünftige Ausgestal-tung der Agrarhandelspolitik. Sie dokumentiert nachvollziehbar, wel-che sozialen, ökologischen und ökonomischen Auswirkungen eine be-

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ISSN 0722-8333

schleunigte Liberalisierung des Zuckermarktes insbesondere in be-stimmten Regionen Brasiliens haben könnte.

Als generelle Schlussfolgerungen aus dieser Studie sieht sich die Bun-desregierung in ihrer Auffassung bestätigt, dass weitere Schritte zurReform der EU-Zuckermarktordnung mit Augenmaß erfolgen müs-sen, damit die erforderlichen Präferenzwirkungen für die Produzentenin vielen Entwicklungsländern bestehen und auch in der EU angemes-sene Spielräume für einen Strukturwandel erhalten bleiben.

Berlin, den 24. Januar 2003

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