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Rundschreiben „Krane SV 24/2019“ Sehr geehrte Damen und Herren, für das Jahr 2019 wünschen wir Ihnen viel Gesundheit, Glück und Erfolg. Das ausführliche jährliche Rundschreiben "Krane SV 24/2019" können Sie bitte unter nachfolgendem link herunterladen: www.krananlagen-info.de. Mit diesem Rundschreiben möchten wir Ihnen wieder hilfreiche und wichtige Informa- tionen für Ihre Tätigkeit im Kranbereich und für die Prüfung von Kranen mitteilen. Brandneu in diesem Jahr bei uns: Gefährdungsbeurteilung bei Abweichungen von Bestimmungen der UVV Krane (DGUV V52) Einführungsseminar zur praktischen Anwendung der EN 13001-3-5 Grenz- zustände und Sicherheitsnachweise von geschmiedeten Haken Zertifizierter Sachverständiger für die Prüfung von Seilen in Kranen Das gesamte Veranstaltungsangebot für 2019 finden Sie unter nachfolgendem Link: www.krananlagen-info.de. Prüflisten: Ebenfalls erhält jeder Teilnehmer bei den nachfolgend aufgeführten Fachtagungen entsprechende ausführliche Prüflisten für die Prüfung von Kranen! Arbeitssicherheit beim Betrieb von Krananlagen (überarbeitete Prüfliste für Turmdrehkrane) Brücken- und Portalkrane (Prüfliste für Brücken- und Portalkrane) Fahrzeugkrane (überarbeitete Prüfliste für Fahrzeugkrane) Herzliche Grüße. Dipl.-Kffr. Ute Jasper und Dipl.-Ing. Jürgen Koop

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Rundschreiben „Krane SV 24/2019“ Sehr geehrte Damen und Herren, für das Jahr 2019 wünschen wir Ihnen viel Gesundheit, Glück und Erfolg. Das ausführliche jährliche Rundschreiben "Krane SV 24/2019" können Sie bitte unter nachfolgendem link herunterladen: www.krananlagen-info.de. Mit diesem Rundschreiben möchten wir Ihnen wieder hilfreiche und wichtige Informa-tionen für Ihre Tätigkeit im Kranbereich und für die Prüfung von Kranen mitteilen. Brandneu in diesem Jahr bei uns: • Gefährdungsbeurteilung bei Abweichungen von Bestimmungen der UVV

Krane (DGUV V52) • Einführungsseminar zur praktischen Anwendung der EN 13001-3-5 Grenz-

zustände und Sicherheitsnachweise von geschmiedeten Haken • Zertifizierter Sachverständiger für die Prüfung von Seilen in Kranen Das gesamte Veranstaltungsangebot für 2019 finden Sie unter nachfolgendem Link: www.krananlagen-info.de. Prüflisten: Ebenfalls erhält jeder Teilnehmer bei den nachfolgend aufgeführten Fachtagungen entsprechende ausführliche Prüflisten für die Prüfung von Kranen! • Arbeitssicherheit beim Betrieb von Krananlagen (überarbeitete Prüfliste für

Turmdrehkrane) • Brücken- und Portalkrane (Prüfliste für Brücken- und Portalkrane) • Fahrzeugkrane (überarbeitete Prüfliste für Fahrzeugkrane) Herzliche Grüße. Dipl.-Kffr. Ute Jasper und Dipl.-Ing. Jürgen Koop

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Rundschreiben „Krane SV 24/2019“

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Inhaltsverzeichnis

Seite

1. Veranstaltungen zu den Themenfeldern Krane und Hebezeuge in 2019 2 2. Zertifizierung von Prüfsachverständigen für die Prüfung von Kranen 4 3. Europäische Normen für Krane – Stand und Entwicklung 6 4. Transport von Lasten über Rohrleitungen mit brennbaren Gasen 17 5. Bestandsschutz – Nachrüstungsverpflichtung entsprechend Betriebs-

sicherheitsverordnung 18 6. Angaben zur Ausführung von Seilrollen gegen seitliches Ablaufen und

Herausspringen von Seilen 22 7. Europäische und nationale Regelungen zur Schnittstelle Kranbahn 23 8. Prüfungen durch Sachverständige, die keine Zulassung für die durchge-

führten Prüfungen hatten! Befähigte oder fachkundige Personen? 25 9. Vorschriften für Krane 2019 25 Anlagen: Anlage 1 Tagungen in 2019 – und als Link! Anlage 2 Aktueller Stand der europäischen Normen für Krane

(Stand: Januar 2019) Anlage 3 Verkürzte Abstimmungszeiten Anlage 4 Vorschriften für Krane 2019

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1. Veranstaltungen zu den Themenfeldern Krane und Hebezeuge in 2019 Ziel der Veranstaltungen ist es, Informationen auf dem Gebiet der Arbeitssi-

cherheit beim Bau und Betrieb von Krananlagen aus der Sicht der Praxis, der Prüfung und der Vorschriftenentwicklung zur Gewährleistung des Arbeitsschut-zes zu geben sowie den vielfältigen Wünschen nach einem Erfahrungsaus-tausch der Kransachverständigen, Prüfsachverständigen, Konstrukteuren, In-standhaltern und Verantwortlichen für den Einsatz der Krane nachzukommen.

Die ständig steigenden Ansprüche an den Arbeitsschutz erfordern einen konti-

nuierlichen Erfahrungsaustausch über die sich laufend verändernden Vorschrif-ten und Weiterentwicklungen. Für viele Unternehmen ist hierzu Unterstützung durch fachliche Beratung eine unentbehrliche Hilfe. Das gilt nicht zuletzt für die Auslegung und Anwendung der immer komplexer werdenden Vorschriften. Die Inhalte der Veranstaltungen sind so ausgewählt, dass jeder Teilnehmer die neuesten Informationen zum Stand der Vorschriften und deren Anwendung un-ter EU-Bedingungen erfährt. Hierzu kommen Hinweise zur Gleichbehandlung von Problemfällen, die in der täglichen Praxis auftreten können.

Die Möglichkeit zu Fragestellungen sowie Diskussionen sind auf diesen Veran-

staltungen umfangreich vorhanden. Die Anlage 1 enthält eine Auflistung aller geplanten Veranstaltungen für

das Jahr 2019, welche auch unter nachfolgendem link eingesehen werden kann:

www.krananlagen-info.de.

Wir würden uns wieder sehr freuen, Sie bei diesen Veranstaltungen begrüßen

zu können. Insbesondere möchten wir auf 3 neue Veranstaltungen hinweisen: 1.1 Gefährdungsbeurteilung bei Abweichungen von Bestimmungen der Un-

fallverhütungsvorschrift Krane (DGUV V52)

Zum Inhalt: Der Arbeitgeber muss bei der Gefährdungsbeurteilung gem. § 3 der Betriebssi-cherheitsverordnung (BetrSichV) die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel ermitteln. Dabei hat er insbe-sondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Ar-beitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwir-kungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Ar-beitsumgebung hervorgerufen werden.

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In der betrieblichen Praxis kommt es immer wieder vor, dass Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift Krane (DGUV V52) nicht eingehalten werden können. Insbesondere führen Veränderungen in der Umgebung eines Kranes z. B. Aufstellen von größeren Maschinen, Nachrüstung von Brandschutzanlagen, Einbau von zusätzlichen Rohrleitungen dazu, dass die vorgeschriebenen Si-cherheitsabstände gemäß § 11 der DGUV V52 nicht mehr eingehalten werden können. In der Vergangenheit wurden diese Problematiken mit Ausnahmege-nehmigungen durch die zuständigen Berufsgenossenschaften geregelt. Mit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung hat der Betreiber die Mög-lichkeit, über die zu erstellende Gefährdungsbeurteilung diese Abweichungen selbst zu bewerten. Die Teilnehmer sollen anhand der vorgestellten Anwendungsbeispiele und der durchgeführten Übungen in die Lage versetzt werden, eigene Gefährdungsbe-urteilungen für Krane und Hebezeuge insbesondere bei Abweichungen zu Best-immungen des § 11 der DGUV V52 zu erstellen. Es soll den Teilnehmern auch die Möglichkeit gegeben werden, eigene Prob-lemfälle aus der Praxis vorzustellen. Diese sollten allerdings bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden.

1.2 Einführungsseminar zur praktischen Anwendung der EN 13001-3-5 Grenz-

zustände und Sicherheitsnachweise von geschmiedeten Haken Zum Inhalt:

Die Teilnehmer erhalten grundsätzliche Informationen zur Anwendung der EN 13001. Insbesondere wird in diesem Seminar der Teil 3-5 Grenzzustände und Sicher-heitsnachweise von geschmiedeten Haken anhand von Beispielen vorgestellt. Die Teilnehmer sollen nach dem Seminar in der Lage sein, die EN 13001-3-5 auf eigene Anwendungsfälle zu übertragen.

1.3 Zertifizierter Sachverständiger für die Prüfung von Seilen in Kranen

Zum Inhalt: Bei Konstruktion, Bau, der Auswahl und dem Einsatz von Seilen in Kranen ist die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien unbedingte Vorausset-zung für die Vermeidung von Gefährdungen, die sich z. B. aus einem Lastab-sturz, Umsturz des Kranes für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Sachen und Umwelt ergeben können. Betroffen von derartigen Gefährdungen sind nicht nur die unmittelbar mit dem Kran Beschäftigten, z. B. Kranführer und Anschläger, sondern auch Personen, die im Arbeitsbereich von Kranen be-schäftigt sind oder sich dort aufhalten.

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Den Gefahren, die sich aus einem möglichen Versagen von Seilen ergeben können, kann durch Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme (Vor-, Bau- und Abnahmeprüfung) und nach prüfpflichtigen/wesentlichen Änderungen sowie durch wiederkehrende Prüfungen wirkungsvoll begegnet werden. Die Lehrveranstaltung richtet sich an Personen die als Sachverständige für die Prüfung von Seilen in Kranen tätig werden wollen. Im Lehrgang werden die notwendigen theoretischen Grundlagen, deren Kennt-nis Voraussetzung für die Zertifizierung von Sachverständigen für die Prü-fung von Seilen in Kranen sind, vermittelt. Der Lehrgang dient zur Vorbereitung auf die in Abschnitt 3.2 der VG 004 gefor-derte schriftliche Prüfung.

2. Zertifizierung von Prüfsachverständigen für die Prüfung von Kranen

Die von der DQS anerkannte Zertifizierungsstelle

„Zertifizierung von Personen (ZZP)“ im Haus der Technik hat in 2018 29 Personen erfolgreich zum Prüfsachver-ständigen geprüft und zertifiziert. Nach den Bestimmungen im Anhang 3 der ab dem 01.06.2015 geltenden neu-en Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist für Prüfsachverständige für die Durchführung der dort genannten Prüfungen von Kranen derzeit eine Er-mächtigung oder Zertifizierung nicht vorgeschrieben. Dies bedeutet für alle nach der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (DGUV Vor-schrift 52 – früher BGV D6) ermächtigten Sachverständigen eine in der nächs-ten Zeit möglicherweise auftretende Wettbewerbssituation, in der Personen oh-ne Nachweise (Ermächtigung/Zertifizierung) versuchen werden, als „Prüfsach-verständige“ aufzutreten. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Verpflichtung der BetrSichV im § 3 Abs. 6 zu beachten. Dort ist festgelegt, dass der Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen hat, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Per-sonen erfüllen müssen, die von ihm mit den Prüfungen von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. Der Nachweis der Befähigung gegenüber dem Arbeitgeber wird dabei für die Prüfung von Kranen durch Prüfsachverständige durch Vorlage der entspre-chenden Ermächtigung/Zertifizierung erbracht.

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Anders lassen sich durch den Arbeitgeber die erforderlichen Voraussetzungen, insbesondere die in Anhang 3 Punkt „2. Prüfsachverständige“ der BetrSichV genannten Bedingungen, nicht überprüfen. Bei Gesprächen mit den Betrieben oder auf diesbezügliche Anfragen sollte auch Ihrerseits auf diese Bestimmungen und Voraussetzungen hingewiesen werden. Um das in der Vergangenheit bewährte Verfahren der ermächtigten Sachver-ständigen aufrecht erhalten zu können und deren Position/Anerkennung im Markt weiterhin zu erhalten und zu stärken, sind qualitätssichernde Maßnah-men in Zukunft weiter erforderlich. Das Haus der Technik e.V. führt deshalb seit September 2015 eine von der DQS (zugelassene Prüfstelle der DAkkS) anerkannte Zertifizierungsstelle für die Zertifizierung von Personen, auch für den Zertifizierten Prüfsachverstän-digen für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen. Die bisher nach den „Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen durch die Berufsgenossenschaft“ (DGUV Grundsät-ze 309-004 - früher BGG 924) ermächtigten Sachverständigen haben mit Ihrer Ermächtigung nachgewiesen, dass sie auch die Voraussetzungen nach Anhang 3 der BetrSichV erfüllen, wenn Sie die in den Grundsätzen genannten Bedin-gungen einhalten. Für diese Personen bieten wir eine kostenfreie Ausstellung von Zertifikaten als „Prüfsachverständiger“ nach Betriebssicherheitsverordnung zusätzlich zu Ihrer bestehenden Ermächtigung an. Wir kommen mit diesem Vorhaben auch den zahlreichen Wünschen von Be-treibern und Herstellern von Kranen nach, die seit langem an uns herangetra-gen werden, auch zukünftig die erforderliche Qualität der Prüfungen für einen sicheren Kranbetrieb abzusichern. Sollten ohne bisherige Ermächtigungen neue Zertifizierungen zum Prüfsachver-ständigen bzw. Erweiterungen des Umfanges bisheriger Ermächtigungen bean-tragt werden, sind die „Verfahrensgrundsätze für die Zertifizierung von Prüf-sachverständigen für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen“ der Zertifizie-rungsstelle im Haus der Technik einzuhalten. Gern können Sie uns jederzeit anrufen. Wir freuen uns auf die Fortsetzung unserer guten Zusammenarbeit. Anmerkung:

Eine Liste der zertifizierten Prüfsachverständigen durch die ZZP, die regelmä-ßig aktualisiert wird, können Sie im Internet unter nachfolgender Adresse ein-sehen:

www.krananlagen-info.de.

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3. Europäischen Normen für Krane – Stand und Entwicklung

Die aktuelle Veröffentlichung von harmonisierten europäischen Normen enthält das Amtsblatt der EU vom 9.3.2018 C 92/1. Es enthält alle zur Maschinenricht-linie 2006/42/EG veröffentlichten Normen.

Die Normen sind unterteilt in A, B und C-Normen sowie CENELEC-Normen (Normen aus dem Bereich des Komitees für elektrotechnische Normung).

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Eine aktuelle Liste der harmonisierten europäischen Normen, die zur Maschi-nenrichtlinie 2006/42/EG im Amtsblatt veröffentlicht sind, ist, wie bisher, auch unter folgender Internetadresse enthalten, wobei auch hier die gleiche Gliede-rung übernommen wurde:

http://ec.europa.eu/growth/single-market/european-standards/harmonised-standards/machinery/index_en.htm Dieses Verzeichnis hat den Vorteil, das erkennbar ist, welches Amtsblatt der EU die letzte Veröffentlichung der Normen beinhaltet. Den aktuellen Stand der europäischen Normen für Krane enthält die Anlage 2 - CEN/TC 147 „Krane“: Arbeitsprogramm (Stand Januar 2019). Diese Tabelle enthält alle Normen des TC 147, sowohl abgeschlossene und als DIN herausgegebene Normen, als auch Entwürfe, die in der Bearbeitung weit fortgeschritten sind, sowie deren Bearbeitungsstand.

Aus den letzten beiden Spalten ist ersichtlich, zu welcher Ausgabe der Maschi-nenrichtlinie – 98/37/EG bzw. 2006/42/EG – die Veröffentlichung der Normen im Amtsblatt der Europäischen Union als harmonisierte Norm erfolgte.

Alle Normen aus dem TC 147 wurden auf Seite 13 der Anlage 2 nochmals zu-sammengefasst, mit einem Vermerk, welche Normen zur Richtlinie 2006/42/EG veröffentlicht sind. Bei vollständiger Anwendung der im Amtsblatt veröffentlichten Normen kann der Hersteller davon ausgehen, dass die Maschinenrichtlinie für die in der Norm behandelten Gefährdungen erfüllt ist. (Vermutungswirkung (Übereinstimmung) mit den Grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.) Auf Folgendes wird besonders hingewiesen:

3.1 Normenreihe EN 13001 – Normen zur Berechnung von Kranen Einige der produktspezifischen Normen des TC 147 „Krane“ beziehen sich für die Berechnung auf Normen dieses Normenkomplexes EN 13001-1, -2,-3-1 bis -3-8. Bei den übrigen Normen wird die Anwendung in den Arbeitsgruppen bera-ten. Eine allgemeine Anwendung ist daher in absehbarer Zeit zu erwarten. Es ist daher erforderlich, dass sich alle Anwender mit diesem Normenkomplex be-schäftigen. Im Rundschreiben „Krane SV 23/2018“ wurde im Abschnitt 3.1 eine komplette Übersicht über den Bearbeitungsstand dieses Normenkomplexes gegeben. Zu dem darin enthaltenen Stand sind folgende Änderungen hervorzuheben:

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DIN EN 13001-3-1:2013-12 Krane – Konstruktion allgemein - Teil 3-1: Grenzzustände und Sicherheitsnachweis von Stahltragwerken Die englische Ausgabe einer Neufassung der Norm liegt vor:

EN 13001-3-1:2012+A2:2018. Die Veröffentlichung einer Neufassung der DIN-Norm muss noch erfolgen. Die geänderte Fassung der Norm enthält insgesamt Änderungen zu 24 Ab-schnitten der EN 13001-3-1:2012+A1:2013.

_____________________________________________ DIN EN 13001-3-3:2015-02 Krane – Konstruktion allgemein - Teil 3-3: Grenzzustände und Sicherheitsnachweis von Laufrad/Schienenkontakten Es gibt zwei Übersetzungsfehler in der deutschen Fassung: - In 6.3.2 muss es heißen: „fy die Streckgrenze des Materials unterhalb der

gehärteten Oberfläche, …“ statt „fv die…“ - Im Anhang A Tabelle A.1, 5. Spalte:

„Streckgrenze fy N/mm“ statt „Bruchfestigkeit fy N/mm“ Eine Berichtigung der DIN-Ausgabe ist zurzeit nicht geplant!

_____________________________________________ FprEN 13001-3-4:2018 Krane — Konstruktion allgemein — Teil 3-4: Grenz-zustände und Sicherheitsnachweise für Maschinenbauteile – Lager Behandelt werden in der Norm Gleitlager, Wälzlager und Kugeldrehverbindun-gen. Der Schlussentwurf der Norm wurde 2018 abgestimmt (Formel Vote). Die Veröffentlichung der Norm wird im Frühjahr/Sommer 2019 erfolgen.

______________________________________________ DIN EN 13001-3-5:2017-02 Krane – Konstruktion allgemein - Teil 3-5: Grenzzustände und Sicherheitsnachweis von geschmiedeten Haken Da gegossene Haken in dieser Norm noch nicht berücksichtigt wurden, wurde die Norm überarbeitet, der Schlussentwurf (Formel Vote) wird bis 01.2019 ab-gestimmt: EN 13001-3-5:2016/FprA1:2018 Grenzzustände und Sicherheitsnachweis von geschmiedeten und gegossenen Haken

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DIN EN 13001-3-6:2018-11 Krane – Konstruktion allgemein - Teil 3-6: Grenzzustände und Sicherheitsnachweis von Maschinenbauteilen – Hy-draulikzylinder Die Norm wurde als DIN im November 2018 herausgegeben. Sie beinhaltet den Sicherheitsnachweis von Hydraulikzylindern für Krane. Grundlagen der Nach-weise sind auch hier die anderen Normen des Komplexes der EN 13001.

______________________________________________ prEN 13001-3-7:2018-09 Krane – Konstruktion allgemein – Teil 3-7: Grenz-zustände und Sicherheitsnachweis von Maschinenbauteilen – Getriebe Der Entwurf wird als Fassung März 2019 veröffentlicht und national abge-stimmt. In der Norm werden Anforderungen an Getriebe, Zahnräder usw. formuliert und zu berücksichtigende Faktoren (wie Lastannahmen und Risikofaktoren) festge-legt. Für die Berechnung wird im Wesentlichen auf ISO-Normative verwiesen. Verschiedene Ausführungen werden beschrieben und Anforderungen formu-liert.

Beispiele:

__________________________________________ prEN 13001-3-8:2016 Krane – Konstruktion allgemein - Teil 3-8: Grenzzu- stände und Sicherheitsnachweis von Maschinenbauteilen – Wellen Achsen sind Bestandteil der Norm. Wellen und Achsen, die Bestandteile ande-rer Komponenten (z. B. Getriebe, Motoren) sind, gehören nicht zum Geltungs-bereich dieser Norm. Anforderungen an Werkstoffe für Wellen werden festgelegt und die Berechnung auf der Grundlage der anderen Normen der EN 13001-Reihe beschrieben. Der Entwurf wurde im CEN und national als DIN abgestimmt. Deutschland hat dem Entwurf nicht zugestimmt und entsprechende Kommentare dazu abgegeben.

__________________________________________

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prEN… Krane – Ausführung und Prüfung von Schweißverbindungen Im TC 147 wurde eine Arbeitsgruppe (WG 6) gebildet, die eine entsprechende Norm erarbeitet. Ein Arbeitsentwurf wurde bereits erstellt. Die Umfrage zur Entwurfsfassung wurde durchgeführt.

__________________________________________

Der Stand der anderen hier nicht aufgeführten Normen des Komplexes der EN 13001 ist in der Anlage 2 CEN/TC 147 „Krane“: Stand der Normung / Arbeitsprogramm“ enthalten.

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Anmerkung:

Da einige Teile der Normenreihe der EN 13001 als harmonisierte europäische Normen noch fehlen, bestehende bereits wieder überarbeitet werden, sind die im Rundschreiben „Krane SV 18“ gegebenen Hinweise zur Anwendung der EN 13001 derzeit nach wie vor zutreffend. Das betrifft auch die Hinweise in der dem Rundschreiben SV 18 beigefügten Anlage

„Vermerk zur Anwendung der DIN 15018/EN 13001“. ____________________________________________

3.2 DIN EN 13135:2018-08 Krane – Sicherheit - Konstruktion – Anforderungen

an die Ausrüstungen

Das bereits mehrfach angekündigte Änderungsblatt, das u. a. auf Einspruch Deutschlands erforderlich war, ist Bestandteil dieser neuen Fassung der Norm. Schwerpunkte der Änderungen:

• Die Anforderungen an sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen wurden verändert. Im Wesentlichen erfolgt ein Verweis auf die Bestimmungen in pro-duktspezifischen Normen.

• Im Abschnitt „5.9.3 Zusätzliche Anforderungen an den Transport feuerflüssi-ger Metalle“ erfolgen einige Klarstellungen und Berichtigungen.

• Anpassung an die Entwicklung der Grundsatznormen (EN 13001). ____________________________________________

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3.3 DIN EN 14439:2010-03 – Krane – Sicherheit – Turmdrehkrane

Das bereits mehrfach angekündigte Änderungsblatt zu dieser Norm wurde we-gen Zeitüberschreitung bei der Bearbeitung durch CEN aus dem Plan gestri-chen. Ein neues Arbeitsthema, das auf den bisherigen Ergebnissen aufbaut, wurde in den Arbeitsplan aufgenommen. Die Abstimmung eines neuen Entwurfes ist erfolgt, die weitere Bearbeitung ist abzuwarten. Schwerpunkte der beabsichtigten Änderungen sind bereits im Rundschreiben „Krane SV 23/2018“ genannt.

____________________________________________

3.4 prEN 17076:2017 Antikollisionseinrichtungen und -systeme für Turmdreh-krane – Sicherheitstechnische Kenndaten und Anforderungen Zum Inhalt siehe Rundschreiben „Krane SV 23/2018“. Ein neuer Entwurf wurde in 2018 im CEN und national abgestimmt.

____________________________________________ 3.5 DIN EN 12999:2019-01 Krane – Ladekrane

Zur Normensituation für Ladekrane und zu beabsichtigten weiteren Normvorha-ben dieser Arbeitsgruppe wurde bereits im Rundschreiben „Krane SV 23/2018“ umfangreich berichtet. Das bereits mehrfach angekündigte Änderungsblatt A2 ist jetzt Bestandteil der neu herausgegebenen Fassung der DIN vom Januar 2019.

____________________________________________

3.6 DIN EN 13155:2004-01 Krane - Sicherheit – Lose Lastaufnahmemittel Für einen neuen Entwurf (FprEN 13155:2018) wird derzeit die Schlussabstim-mung (Formel Vote) durchgeführt. Erreicht werden konnte, dass im neuen Entwurf die mit dem Rundschreiben „Krane SV 23/2018“ angekündigten wesentlichen Verschärfungen für den Nachweis der Festigkeit der Lastaufnahmemittel, insbesondere auch für Tra-versen, wieder entfallen sind. Das Absenken der Grenze von 20 000 Lastwechsel auf 16 000 Lastwechsel für den vereinfachten Nachweis der Festigkeit der Lastaufnahmemittel ist allerdings erhalten geblieben.

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3.7 DIN EN 14492-1 Krane – Kraftgetriebene Winden und Hubwerke – Teil 1: Kraftgetriebene Winden

Die Norm wurde komplett überarbeitet, die Schlussfassung bereits abgestimmt. Da es aber negative Stellungnahmen der CEN-Consultants für Atex und Noise gab, mussten diese vor einer Veröffentlichung erst geklärt werden. Ein wesentlicher Unterschied zur bestehenden Norm ist die Veränderung des Anwendungsbereiches. Die überarbeitete Norm definiert: „Winden sind für das Bewegen oder die

Handhabung von auf der Ebene oder auf geneigten Ebenen gelagerten

Lasten konstruktiv ausgelegt…“. Heben ist damit ausgeschlossen, Winden zum Heben gehören künftig zum Teil 2 der EN 14492.

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3.8 DIN EN 14492-2 Krane – Kraftgetriebene Winden und Hubwerke – Teil 2: Kraftgetriebene Hubwerke

Auch diese Norm wurde komplett überarbeitet und bereits abgestimmt. Die Schlussumfrage im CEN (Formel Vote) erfolgte bis Dezember 2018. Schwerpunkte der Änderungen: - Anwendung der Normenreihe der EN 13001, insbesondere Teile 1, 2, 3-1, 3-

5 (Haken), 3-2 (Seiltriebe)

- Bezugnahme auf EN 13135 Krane- Anforderungen an die Ausrüstung. So werden z. B. zukünftig die Anforderungen beim Transport feuerflüssiger Massen im Wesentlichen durch die EN 13135 geregelt.

- Hubwerke werden zukünftig auf der Grundlage der EN 13001 eingestuft:

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Beispiele:

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Ergänzende Hinweise über Änderungen oder Neuherausgabe von Normen erfolgen auch auf den Tagungen „Arbeitssicherheit beim Betrieb von Krananlagen“.

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Weitere Hinweise zur Normung: • Die neuen Festlegungen zur Erarbeitung und Abstimmung von europäischen

Normentwürfen und Normen führen vermehrt zu Problemen bei der Bearbei-tung von Normentwürfen. Eine entsprechend der Bedeutung der Normen ausreichende Mitarbeit und die Erarbeitung qualifizierter Stellungnahmen werden immer problematischer. Bereits im Rundschreiben „Krane SV 22/2017“ wurde darüber berichtet. Das offizielle Material ist hier nochmals als Anlage 3 beigefügt. Schwerpunkte:

o Verkürzung der CEN-Umfrage auf 3 Monate, wobei die jeweilige deut-sche Fassung erst sehr spät vorliegt.

o Ständige Verkürzung der gesamten Bearbeitungszeit einer Norm – ab 2010 nur noch 18 Monate. Überziehung der Zeiten führt zur Streichung des Normungsvorhabens aus dem Arbeitsplan.

o Die Erarbeitung von Normenentwürfen für nationale und europäische Projekte soll nur noch 8 Monate betragen.

o Deutsche Übersetzungen von Normentwürfen werden nicht mehr durch Kranexperten geprüft.

o Stellungnahmen werden nur in englischer Sprache akzeptiert (Festle-gung des Lenkungsausschusses des TC 147 im DIN).

o Bei der Schlussabstimmung (Formel Vote) soll zukünftig die deutsche Übersetzung entfallen.

Eine fachlich fundierte Mitarbeit bei der Erarbeitung und Abstimmung

der Normen wird daher immer schwieriger und ist kaum noch möglich.

• Bestimmungen neu herausgegebener europäischer Normen führen bei ihrer

Anwendung immer wieder zu Problemen. Trotz aller o. a. Schwierigkeiten bei der Erarbeitung und Abstimmung

europäischer Normen ist es unbedingt erforderlich, dass bereits bei der

Abstimmung der Normentwürfe eine kritische Prüfung durch den An-

wenderkreis (Hersteller, aber auch Betreiber) erfolgt, um Probleme bei

der Anwendung bereits bei der Erarbeitung der Norm rechtzeitig zu er-

kennen und zu vermeiden.

• Die Anwendung harmonisierter europäischer Normen bleibt freiwillig und den Herstellern steht die Wahl jeder technischen Lösung frei, solange die Kon-formität mit den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie ge-währleistet ist.

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Das heißt aber nicht, leichtfertig auf die Anwendung dieser Normen verzich-ten zu können. Normen sind dokumentierter Stand der Sicherheitstechnik. Die Anwendung erleichtert den Konformitätsnachweis mit der Richtlinie. Ab-weichungen müssen mindestens die gleiche Sicherheit gewährleisten, ein Nachweis in der Risikoanalyse ist erforderlich. Entsprechende Aussagen enthält auch der Leitfaden für die Anwendung der Richtlinie 2006/42/EG, zu dem zwischenzeitlich auch die Fassung 2.1 in eng-lischer Sprache vorliegt.

Im § 110 wird u. a. ausgesagt: „Selbst wenn eine bestimmte grundlegende Sicherheits- und Gesundheits-schutzanforderung durch eine harmonisierte Norm abgedeckt wird, bleibt es dem Maschinenhersteller freigestellt, alternative Spezifikationen anzuwen-den. Der freiwillige Charakter harmonisierter Normen soll verhindern, dass techni-sche Normen ein Hindernis für das Inverkehrbringen von Maschinen darstel-len, die innovative Lösungen beinhalten. Eine harmonisierte Norm gibt jedoch einen Hinweis auf den Stand der Tech-nik zum Zeitpunkt, da die Norm angenommen wurde. Anders ausgedrückt, die harmonisierte Norm gibt das Maß an Sicherheit an, das zu diesem Zeit-punkt von einem bestimmten Produkttyp erwartet werden kann. Ein Maschinenhersteller, der sich für die Anwendung anderer technischer Spezifikationen entscheidet, muss nachweisen können, dass seine Alterna-tivlösung den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforde-rungen der Maschinenrichtlinie entspricht und ein Sicherheitsniveau bietet, das dem Sicherheitsniveau, das durch die Anwendung der Spezifikationen der harmonisierten Norm erreicht werden könnte, zumindest gleichwertig ist.

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Entscheidet sich ein Hersteller dafür, harmonisierte Normen nicht oder nur teilweise anzuwenden, muss er in den technischen Unterlagen die durch-geführte Risikobeurteilung sowie die Schritte angeben, die zur Einhaltung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen eingelei-tet sind. In einem derartigen Fall darf die Fundstelle der harmonisierten Norm

nicht als solche in der EG-Konformitätserklärung des Herstellers aufge-

führt werden, aber in der Erklärung kann angegeben werden, welche

Teile oder Klauseln einer harmonisierten Norm angewandt wurden.“

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4. Transport von Lasten über Rohrleitungen mit brennbaren Gasen In den aktuell gültigen DIN EN Normen DIN EN 14492-2:2010-05 „Krane – Kraftgetriebene Winden und Hubwerke – Teil 2: Kraftgetriebene Hubwerke“ und DIN EN 13135:2018-08 „Krane — Sicherheit — Konstruktion — Anforderungen an die Ausrüstungen“ wird u.a. nachfolgendes bestimmt: Auszug aus Anhang B der DIN EN 14492-2:2010-05

„... Sofern im Falle eines Lastabsturzes eine Gefährdung, mit erhöhtem Ausmaß wie für den Transport feuerflüssiger Massen verwendeten Hubwerken vorliegt, so sind diese Maßnahmen ebenfalls anzuwenden. Dazu gehören z. B.

Heben oberhalb von Leitungen, bei deren Zerstörung durch herabfal-

lende Last brennbare Gase oder Flüssigkeiten entweichen können;

Beim Transport von Gütern mit Vergleichbarer Gefährdung wie Säuren, Laugen.

...“ Auszug aus Kapitel 5.9.1 der DIN EN 13135:2018-08

„... Das Ausmaß der Verletzung von Personen bzw. der Beschädigung von Gegen-ständen ist bei einigen Betriebsarten erheblich größer als in den meisten ande-ren Fällen. Dieses erhöhte Ausmaß kann hervorgerufen werden durch:

a) die Gefahr der Verursachung einer Kettenreaktion: ein Ausfall des Hubwerks kann die Festigkeit des gesamten Krans oder großer Teile des Krans gefähr-den;

b) die Freisetzung einer großen Wärmeenergiemenge: z. B. durch feuerflüssige Metalle;

c) die Freisetzung gefährlicher Werkstoffe, Chemikalien oder Gase: der Kran

befördert gefährliche Werkstoffe oder transportiert Lasten in Behältnissen

oder Leitungen, die derartige gefährliche Werkstoffe enthalten.

Zum Punkt c) muss die englische Fassung herangezogen werden, da hier in der deutschen Fassung ein Übersetzungsfehler vorliegt!

c) release of dangerous materials, chemicals or gases: the crane is handling

dangerous materials or transporting loads over receptacles or pipelines

containing such dangerous materials.

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Weitere Hinweise und Ausführungen werden auf den Tagungen „Arbeits-sicherheit beim Betrieb von Krananlagen“ gegeben.

5. Bestandsschutz – Nachrüstungsverpflichtung entsprechend Betriebssi-cherheitsverordnung Immer wieder kommt es zu Diskussionen, wenn im Rahmen einer Gefähr-dungsbeurteilung der Stand der Technik bewertet werden soll. § 3 Gefährdungsbeurteilung (1) Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftreten-den Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus not-wendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Für Aufzugsanlagen gilt Satz 1 nur, wenn sie von einem Arbeitgeber im Sinne des § 2 Absatz 3 Satz 1 verwendet werden. „(4) Der Arbeitgeber hat sich die Informationen zu beschaffen, die für die Ge-fährdungsbeurteilung notwendig sind. Dies sind insbesondere die nach § 21 Absatz 6 Nummer 1 bekannt gegebenen Regeln und Erkenntnisse, Ge-brauchs- und Betriebsanleitungen sowie die ihm zugänglichen Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Der Arbeitgeber darf diese Informatio-nen übernehmen, sofern sie auf die Arbeitsmittel, Arbeitsbedingungen und Ver-fahren in seinem Betrieb anwendbar sind. Bei der Informationsbeschaffung kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die vom Hersteller des Arbeitsmit-tels mitgelieferten Informationen zutreffend sind, es sei denn, dass er über an-dere Erkenntnisse verfügt.“ „(7) Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu überprüfen. Dabei ist der Stand der Technik zu berücksichtigen. Soweit erforderlich, sind die Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln entsprechend anzupassen. Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung unverzüglich zu aktualisieren, wenn 1. sicherheitsrelevante Veränderungen der Arbeitsbedingungen einschließ-

lich der Änderung von Arbeitsmitteln dies erfordern,

2. neue Informationen, insbesondere Erkenntnisse aus dem Unfallge-schehen oder aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge, vorliegen oder

3. die Prüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nach § 4 Absatz 5 ergeben hat, dass die festgelegten Schutzmaßnahmen nicht wirksam oder nicht ausreichend sind.“

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Auszug aus der Begründung zu § 3 (7) BetrSichV: Bei einer Anpassung ist jedoch nicht zwingend, dass das Arbeitsmittel selbst dem Stand der Technik entsprechen muss. Insgesamt muss die Verwendung des Arbeitsmittels nach dem Stand der Technik sicher sein; dies kann auch durch ergänzende Schutzmaßnah-men gewährleistet werden. Damit ist auch bei dieser Regelung der Bestandschutz gewährleistet. Weitere Aussagen zum Bestandsschutz enthalten auch nachfolgend genannte TRBS und EmpfBS:

TRBS 1111 - Seite 1 von 23

– Ausschuss für Betriebssicherheit - ABS-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de –

Ausgabe: März 2018 GMBl 2018 S. 401 [Nr. 22]

Technische Regeln für

Betriebssicherheit Gefährdungsbeurteilung TRBS 1111

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Diese TRBS 1111 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderun-gen der Betriebssicherheitsverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit min-destens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftig-ten erreichen.

Inhalt

1 Anwendungsbereich und Zielsetzung

2 Begriffsbestimmungen

3 Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

4 Grundsätze zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

5 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

6 Literatur

Anhang Empfehlungen zur Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Ge-fährdungsbeurteilung

1 Anwendungsbereich und Zielsetzung

Diese Technische Regel soll den Arbeitgeber im Hinblick auf die Vorgehensweise bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) unterstützen. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, die auftretenden Gefährdungen der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu beurteilen und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Dabei muss die Sicherheit der Beschäftigten auch im Gefahrenbereich des Arbeitsmittels gewährleistet werden. Hinsichtlich der überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne § 2 Absatz 13 BetrSichV muss die Gefährdungsbeurteilung auch den Schutz anderer Personen im Gefahrenbereich (z. B. Besucher, Kunden, Patienten) berücksichtigen.

TRBS 1111 - Seite 1 von 23

– Ausschuss für Betriebssicherheit - ABS-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de –

Ausgabe: März 2018 GMBl 2018 S. 401 [Nr. 22]

Technische Regeln für

Betriebssicherheit Gefährdungsbeurteilung TRBS 1111

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Diese TRBS 1111 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderun-gen der Betriebssicherheitsverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit min-destens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftig-ten erreichen.

Inhalt

1 Anwendungsbereich und Zielsetzung

2 Begriffsbestimmungen

3 Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

4 Grundsätze zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

5 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

6 Literatur

Anhang Empfehlungen zur Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Ge-fährdungsbeurteilung

1 Anwendungsbereich und Zielsetzung

Diese Technische Regel soll den Arbeitgeber im Hinblick auf die Vorgehensweise bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) unterstützen. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, die auftretenden Gefährdungen der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu beurteilen und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Dabei muss die Sicherheit der Beschäftigten auch im Gefahrenbereich des Arbeitsmittels gewährleistet werden. Hinsichtlich der überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne § 2 Absatz 13 BetrSichV muss die Gefährdungsbeurteilung auch den Schutz anderer Personen im Gefahrenbereich (z. B. Besucher, Kunden, Patienten) berücksichtigen.

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6. Angaben zur Ausführung von Seilrollen gegen seitliches Ablaufen und Herausspringen von Seilen

Bestimmungen zu Anforderungen bzgl. der Sicherung gegen Ablaufen und

Herausspringen von Seilen sind zu finden:

§ 19 Absatz 1 Satz 2 DGUV V 54 (früher BGV D8) – Angaben zur Aus-führung von Seilrollen gegen seitliches Ablaufen und Herausspringen von Seilen

Kap. 7.3 – Ablaufsicherung lt. DIN 15020-1

Kap. 5.3.6.4 – Seilrollen lt. DIN EN 13135

Durch die Verweise in der EN 14439 (Turmdrehkrane) auf die EN 13135 gelten diese Anforderungen auch für neue Turmdrehkrane. Weitere Hinweise und Ausführungen werden auf den Tagungen „Arbeits-sicherheit beim Betrieb von Krananlagen“ gegeben.

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7. Europäische und nationale Regelungen zur Schnittstelle Kranbahn

Die Kranbahn ist ein Bauprodukt und fällt somit unter die Bauproduktenverord-nung! 1975 beschloss die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, für das Bauwesen ein Programm auf Grundlage des Artikels 95 der Römischen Verträ-ge durchzuführen. Das Ziel des Programms war die Beseitigung technischer Handelshemmnisse und die Harmonisierung technischer Normen. Bauprodukte sollten auch europaweit harmonisiert werden. Im Jahr 1989 wurde dazu die Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) eingeführt und national durch das Bauproduktengesetz (BauPG) umgesetzt (Gesetz über das Inverkehrbrin-gen von und den freien Warenverkehr mit Bauprodukten zur Umsetzung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Bauprodukte und andere Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft). Grundlage war die Vereinbarung zwischen der Kommission der Europäischen Gemeinschaft und dem Europäischen Komitee für Normung (CEN) zur Bearbei-tung der Eurocodes für die Tragwerksplanung von Hochbauten und Ingenieur-bauwerken (BC/CEN/03/89). Dieser Schritt verknüpft die Eurocodes de facto mit den Regelungen der Ratsrichtlinien und Kommissionsentscheidungen, die die Europäischen Normen behandeln (z. B. die Ratsrichtlinie 89/106/EWG zu Bauprodukten, die Bauproduktenrichtlinie). Die Bauproduktenrichtlinie (BPR) wurde zum 01. Juli 2013 durch die Baupro-duktenverordnung (BauPVO) EU Nr. 305/2011 ersetzt. Sie gilt damit unmit-telbar in allen Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Eine gesonderte Umsetzung in nationales Recht ist nicht mehr erforder-lich! „Die Bauproduktenverordnung fordert eine CE-Kennzeichnung auf der Grundla-ge einer Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) der Hersteller nach harmonisierten technischen Spezifikationen. Damit löst die Leistungserklä-rung die Konformitätserklärung der Bauproduktenrichtlinie ab. Als harmonisierte technische Spezifikationen gelten wie bisher harmonisierte europäische Nor-men (hEN) – soweit diese vorliegen – und Europäische Bewertungsdokumente (European Assessment Document – EAD), die der Ausstellung von Europäi-schen Technischen Bewertungen (European Technical Assessment – ETA) dienen. Mit der Leistungserklärung dokumentieren Hersteller die Übereinstimmung des Bauprodukts mit den in der Leistungserklärung angegebenen Leistungen. Die „Leistung eines Bauprodukts“ definiert die BauPVO als Leistung in Bezug auf die relevanten, wesentlichen Merkmale eines Bauprodukts, die in Stufen oder Klassen oder in einer Beschreibung ausgedrückt wird. Mit der BauPVO ändert

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sich die Bedeutung der CE-Kennzeichnung: Der Hersteller dokumentiert damit jetzt, dass er die Verantwortung für die Übereinstimmung des Bauprodukts mit der in der Leistungserklärung angegebenen Leistung sowie die Einhaltung aller einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften übernimmt. Leistungserklärun-gen können pro Produkt, Produktfamilie oder sonstiger Gruppierung von Pro-dukten erstellt werden. Sie können entweder in gedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Die elektronische Bereitstellung geschieht in Form einer aktiven Übermittlung eines elektronischen Dokumentes (z.B. als E-Mail, CD oder USB-Stick). Auf Wunsch des Abnehmers ist jedoch eine ge-druckte Fassung zur Verfügung zu stellen. Für die Bereitstellung der Leistungs-erklärung auf einer Internetseite will die EU-Kommission zu einem späteren Zeitpunkt Bedingungen festlegen.“ (Quelle KKA Kälte Klima Aktuell Ausgabe 06/2013) Die DIN 4132:1981-02 „Kranbahnen; Stahltragwerke; Grundsätze für Berech-nung, bauliche Durchbildung und Ausführung“ wurde durch die DIN EN 1993-6:2010-12 „Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten – Teil 6: Kranbahnen;“ ersetzt. Ab dem 01.07.2012 wurden große Teile des Eurocodes in Deutschland bauauf-sichtlich eingeführt. Für Bayern und Hessen wurde eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2013 be-schlossen (Parallelgeltung der Normen, aber Mischungsverbot). DIN EN 1993-6 wurde zwischenzeitlich in allen 16 Landesbauordnungen eingeführt! Kranbahnen sind Bauprodukte und dürfen nur noch nach DIN EN 1090 hergestellt werden. Sie müssen mit einem CE-Kennzeichen gekennzeich-net und mit einer Leistungserklärung bescheinigt werden! In den technischen Baubestimmungen wird darauf hingewiesen, dass Kranbah-nen (nicht vorwiegend ruhend) in der Ausführungsklasse EXC 3 ausgeführt werden müssen! Hinweise: „Bauliche Anlagen haben grundsätzlich auch weiterhin Bestandsschutz, wenn sie nicht mehr dem inzwischen geänderten Recht (z. B. den aktuellen Tech-nischen Baubestimmungen) entsprechen. Seitens der Bauaufsichtsbehörden kann dieser Grundsatz durch baurechtliche Verfügungen insbesondere dann durchbrochen werden, wenn Leben oder Gesundheit durch erhebliche Gefah-ren bedroht sind.“ (Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) Weitere Hinweise und konkrete Ausführungen werden auf den Tagungen „Arbeitssicherheit beim Betrieb von Krananlagen“ gegeben.

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8. Prüfungen durch Sachverständige, die keine Zulassung für die durch-geführten Prüfungen hatten!

Befähigte oder fachkundige Personen? Mehrfach haben wir in den vergangenen Jahren über Prüfungen berichtet, die durch Sachverständige durchgeführt und bestätigt wurden, die dafür keine Zu-lassung hatten. Wie sieht es aber bei der Beauftragung von befähigten oder fachkundigen Per-sonen aus? Auch hierbei ist der Arbeitgeber (Betreiber) in der Verantwortung, nur Personen zu beauftragen, die eine entsprechende Qualifikation haben! Hilf-reich hierzu können z. B. Nachweise (Zertifikate) der Zertifizierungsstelle ZZP des Haus der Technik e.V. sein.

9. Vorschriften für Krane 2019

Wie bereits schon in den vergangenen Jahren sind die vorgestellten Vorschrif-

ten für Krane weiter aktualisiert worden. Das Ergebnis ist in der Anlage 4 ent-halten und kann auch als .doc-Datei von unserer Internetseite www.krananlagen-info.de heruntergeladen werden.

Anmerkung: Die darin aufgeführten Vorschriften sollten den tatsächlichen Anforderungen

(Krantypen) angepasst, nicht zutreffende Vorschriften sollten gestrichen wer-den. Des Weiteren sollte die Darstellung der sicherheitsgerichteten Funktionen in Blockschaubildern gefordert werden!

In der Praxis hat sich gezeigt, dass ein detailliertes Lastenheft bereits in

der Angebotsphase unabdingbar ist!

Wir möchten uns noch auf diesem Wege bei all denen bedanken, die uns mit Hinweisen und Informationen aus der täglichen Praxis bisher unterstützt ha-ben. Die erhaltenen Hinweise und Informationen werden von uns ausgewertet und nach Möglichkeit allen Interessierten bekannt gemacht. Auch für die Zu-kunft möchten wir Sie bitten, uns Ihre Erfahrungen zum sicheren Betrieb von Krananlagen mitzuteilen. Anmerkung: Auf unserer Kranseite können Sie auch zukünftig wichtige Informationen zum Thema Krane und Hebezeuge finden:

www.krananlagen-info.de.

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Krane & Hebezeuge Veranstaltungen Januar - Dezember 2019

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1. Halbjahr Januar bis Juli 2019 Workshop H020-01-182-9 Zertifizierte Befähigte Person für die Erstellung einer Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für Krane und Hebezeuge 23.01.2019 - 24.01.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-01-182-9 Workshop H020-01-181-9 Einführungsseminar für Laufrad/Schiene-Kontakten für Brücken- und Portalkrane 28.01.2019 – 24.01.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-01-181-9 Seminar H020-02-814-9 Zertifizierte Befähigte Person (Kransachkundiger) zur Prüfung von Kranen und Hebezeugen 04.02.2019 – 06.02.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-02-814-9 Seminar H020-02-812-9 Zertifizierte Person für die Erstellung von Fachgutachten nach Unfällen an Kranen und Hebezeugen 11.02.2019 - 12.02.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-02-812-9 Seminar H020-02-813-9 Erstellung eines Pflichten-/Lastenheftes für die Bestellung von neuen Kranen 13.02.2019 - 14.02.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-02-813-9 Lehrgang H020-02-815-9 Ausbildung von (Prüf-)Sachverständigen für die Prüfung von Kranen 18.02.2019 – 22.02.2019 in Garmisch-Partenkirchen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-02-815-9 Fachtagung H020-02-816-9 Elektrische Ausrüstung von Kranen 25.02.2019 - 26.02.2019 in München Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-02-816-9

Krane & Hebezeuge Veranstaltungen Januar - Dezember 2019

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Workshop H020-03-155-9 Sichere Steuerung an Krananlagen - von der EN 954-1 zur EN ISO 13849 11.03.2019 – 12.03.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-03-155-9 Seminar H020-03-154-9 Zertifizierte Befähigte Person für die Prüfung von Anschlagmitteln 11.03.2019 - 12.03.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-03-154-9 Seminar H020-03-151-9 Zertifizierte Befähigte Person für die Prüfung von Drahtseilen und Lastaufnahmemitteln 13.03.2019 - 14.03.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-03-151-9 Tagung H020-03-148-9 Arbeitssicherheit beim Betrieb von Krananlagen 14.03.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-03-148-9 Workshop H020-03-152-9 Zertifizierte Fachkundige Person für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Krane und Hebezeuge (Grundseminar) 18.03.2019 – 19.03.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-03-152-9 Seminar H020-03-153-9 Zertifizierte Fachkundige Personen für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Krane und Hebezeuge (Aufbauseminar) 20.03.2019 - 21.03.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-03-153-9 Seminar H020-03-149-9 Zertifizierte Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) für die Prüfung von Kranen nach DGUV Vorschrift 3 und für festgelegte Tätigkeiten am Kran (Schütz tauschen, Motor ab- und anklemmen) 25.03.2019 - 26.03.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-03-149-9

Krane & Hebezeuge Veranstaltungen Januar - Dezember 2019

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Seminar H020-03-150-9 Umbau, Reparatur und Modernisierung von Kranen und Hebezeugen 27.03.2019 - 28.03.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-03-150-9 Lehrgang H020-04-417-9 Ausbildung von (Prüf-)Sachverständigen für die Prüfung von Kranen 01.04.2019 - 05.04.2018 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-04-417-9 Seminar H020-04-430-9 Gefährdungsbeurteilung bei Abweichungen von Bestimmungen der UVV Krane 29.04.2019 - 30.04.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-04-430-9 Seminar H020-05-488-9 Zertifizierte Befähigte Person (Kransachkundiger) zur Prüfung von Kranen und Hebezeugen 06.05.2019 - 08.05.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-05-488-9 Seminar H020-05-493-9 Weiterbildung/Erfahrungsaustausch für befähigte Personen (Kransachkundige) für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen 08.05.2019 - 09.05.2019 in Schluchsee Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-05-493-9 Seminar H020-05-491-9 Einführungsseminar zur praktischen Anwendung der EN 13001 - Berechnung von Brücken- und Portalkranen 13.05.2019 – 14.05.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-05-491-9 Tagung H020-05-492-9 Arbeitssicherheit beim Betrieb von Krananlagen 16.05.2019 in Berlin Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-05-492-9 Lehrgang H020-05-489-9 Ausbildung von (Prüf-)Sachverständigen für die Prüfung von Kranen 20.05.2019 - 24.05.2019 in Lindau (Bodensee) Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-05-489-9

Krane & Hebezeuge Veranstaltungen Januar - Dezember 2019

4

Tagung H020-05-490-9 Brücken- und Portalkrane 27.05.2019 - 28.05.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-05-490-9 Seminar H020-06-500-9 Zertifizierte Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) für die Prüfung von Kranen nach DGUV Vorschrift 3 und für festgelegte Tätigkeiten am Kran (Schütz tauschen, Motor ab- und anklemmen) 24.06.2019 - 25.06.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-06-500-9 Tagung H020-06-501-9 Fachtagung Fahrzeugkrane 26.06.2019 - 27.06.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-06-501-9 Tagung H020-07-174-9 Fachtagung Lastaufnahmemittel 01.07.2019 - 02.07.2019 in Bad Wiessee Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-07-174-9 Seminar H020-07-172-9 Zertifizierte Befähigte Person (Kransachkundiger) zur Prüfung von Kranen und Hebezeugen 03.07.2019 - 05.07.2019 in Bad Wiessee Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-07-172-9 Lehrgang H020-07-173-9 Ausbildung von (Prüf-)Sachverständigen für die Prüfung von Kranen 15.07.2019 - 19.07.2019 in Timmendorfer Strand Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-07-173-9

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Krane & Hebezeuge Veranstaltungen Januar - Dezember 2019

5

2. Halbjahr August bis Dezember 2019 Seminar H020-08-060-9 Erstellung eines Pflichten-/Lastenheftes für die Bestellung von neuen Kranen 12.08.2019 - 13.08.2019 in Cuxhaven Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-08-060-9 Seminar H020-08-061-9 Zertifizierte Befähigte Person (Kransachkundiger) zur Prüfung von Kranen und Hebezeugen 14.08.2019 - 16.08.2019 in Cuxhaven Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-08-061-9 Fachtagung H020-08-286-9 Bau und Betrieb von Krananlagen - Aktueller Stand und Inhalt der europäischen und nationalen Vorschriften und Normen 25.09.2019 - 26.09.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-09-286-9 Seminar H020-09-291-9 Workshop für die Auslegung von Kranhaken nach EN 13001-3-5 26.09.2019 - 27.09.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-09-291-9 Seminar H020-09-287-9 Weiterbildung/Erfahrungsaustausch für befähigte Personen (Kransachkundige) für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen 30.09.2019 - 01.10.2019 in Hamburg Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-09-287-9 Seminar H020-10-525-9 Zertifizierte Befähigte Person (Kransachkundiger) zur Prüfung von Kranen und Hebezeugen 07.10.2019 - 09.10.2019 in Hamburg Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-10-525-9 Lehrgang H020-10-537-9 Ausbildung zum zertifizierten Sachverständigen für Seile von Kranen am 07.10 - 09.10.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-10-537-9

Krane & Hebezeuge Veranstaltungen Januar - Dezember 2019

6

Seminar H020-10-524-9 Zertifizierte Befähigte Person (Sachkundiger) zur Durchführung von Oberflächenrissprüfungen an Kranen und zur Durchführung von Wanddickenmessungen an Kranen 10.10.2019 - 11.10.2019 in Dortmund Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-10-524-9 Tagung H020-10-527-9 Arbeitssicherheit beim Betrieb von Krananlagen 14.10.2019 in München Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-10-527-9 Tagung H020-10-526-9 Arbeitssicherheit beim Betrieb von Krananlagen 15.10.2019 in München Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-10-526-9 Workshop H020-10-522-9 Einführungsseminar für Laufrad/Schiene-Kontakten für Brücken- und Portalkrane 29.10.2019 - 30.10.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-10-522-9 Seminar H020-10-523-9 Zertifizierte Befähigte Person zur Prüfung von handbetriebenen Hebezeugen 30.10.2019 - 31.10.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-10-523-9 Seminar H020-11-455-9 Erstellung eines Pflichten-/Lastenheftes für die Bestellung von neuen Kranen 05.11.2019 - 06.11.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-11-455-9 Workshop H020-11-463-9 Sichere Steuerung an Krananlagen - von der EN 954-1 zur EN ISO 13849 07.11.2019 - 08.11.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-11-463-9 Seminar H020-11-458-9 Zertifizierte Befähigte Person (Kransachkundiger) zur Prüfung von Kranen und Hebezeugen 11.11.2019 - 13.11.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-11-458-9

Krane & Hebezeuge Veranstaltungen Januar - Dezember 2019

7

Workshop H020-11-461-9 Zertifizierte Fachkundige Person für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Krane und Hebezeuge (Grundseminar) 13.11.2019 - 14.11.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-11-461-9 Seminar H020-11-456-9 Umbau, Reparatur und Modernisierung von Kranen und Hebezeugen 18.11.2019 - 19.11.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-11-456-9 Seminar H020-11-454-9 Zertifizierte Person für die Erstellung von Fachgutachten nach Unfällen an Kranen und Hebezeugen 20.11.2019 - 21.11.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-11-454-9 Seminar H020-11-462-9 Zertifizierte Befähigte Person für die Prüfung von Anschlagmitteln 25.11.2019 - 26.11.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-11-462-9 Lehrgang H020-11-459-9 Ausbildung von (Prüf-)Sachverständigen für die Prüfung von Kranen 25.11.2019 - 29.11.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-11-459-9 Seminar H020-11-460-9 Zertifizierte Befähigte Person für die Prüfung von Drahtseilen und Lastaufnahmemitteln 27.11.2019 - 28.11.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-11-460-9 Tagung H020-12-631-9 Einsatz von Kranen und Hebeeinrichtungen bei Windenergieanlagen 02.12.2019 - 03.12.2019 in Bremerhaven Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-12-631-9 Tagung H020-12-632-9 Arbeitssicherheit beim Betrieb von Krananlagen 05.12.2019 in Hamburg Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-12-632-9

Krane & Hebezeuge Veranstaltungen Januar - Dezember 2019

8

Seminar H020-12-629-9 Zertifizierte Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) für die Prüfung von Kranen nach DGUV Vorschrift 3 und für festgelegte Tätigkeiten am Kran (Schütz tauschen, Motor ab- und anklemmen) 09.12.2019 - 10.12.2019 in Essen Leiter: Herr Dipl.-Ing. Jürgen Koop https://www.hdt.de/W-H020-12-629-9

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Anlage 2 CEN/TC 147 „Krane“: Stand der Normung / Arbeitsprogramm (Stand: Januar 2019)

WG/ WGP Titel

Schritt 32 (Umlauf in CEN/TC

147) Schritt 40

(CEN-Umfrage)

Schritt 50 (formelle Abstimmung in CEN: Formel Vote) (Hinweis: DIN-Ausgabe)

Veröffentlichung im Amtsblatt der EU zur

Richtlinie 98/37/EG

Richtlinie 2006/42/EG

1

WG 1

Krane, Terminologie

keine Aktivitäten

WG 2

EN 13001 Krane, Konstruktion ― allgemein EN 13001-1:2004 Allgemeine Prinzipien und Anforderungen EN 13001-1:2004/AC:2006 EN 13001-1:2004/AC:2008

abgeschlossen abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 13001-1:2005-04)

31.12.2005

EN 13001-1:2004+A1:2009 (AC und A1 eingearbeitet)

abgeschlossen abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 13001-1:2009-12)

08.09.2009 EN 13001-1:2004+A1:2009 /AC2009

abgeschlossen DIN EN 13001-1 Berichtigung 1:

2010-06

EN 13001-1:2015

abgeschlossen abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 13001-1:2015-06

15.01.2016

EN 13001-2:2004 Lastein- wirkungen

abgeschlossen

abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 13001-2:2005-04) 31.12.2005

EN 13001-2:2004/A1:2006 EN 13001-2:2004/AC:2006

abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 13001-2/A1:2006) 08.05.2007

EN 13001-2:2004+A3:2009 (AC,A1,A2 und A3 eingearbeitet)

abgeschlossen abgeschlossen – (DIN EN 13001-2:2010-02)

08.09.2009

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WG/ WGP Titel

Schritt 32 (Umlauf in CEN/TC

147) Schritt 40

(CEN-Umfrage)

Schritt 50 (formelle Abstimmung in CEN: Formel Vote) (Hinweis: DIN-Ausgabe)

Veröffentlichung im Amtsblatt der EU zur

Richtlinie 98/37/EG

Richtlinie 2006/42/EG

2

WG 2

EN 13001-2:2011 abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 13001-2:2011-07)

18.11.2011 EN 13001-2:2011/AC:2012 abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 13001-2:2012-06)

EN 13001-2:2014

abgeschlossen abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 13001-2:2014-12) 15.01.2016

CEN/TS 13001-3-1:2004 Grenzzustände und Sicher-heitsnachweis von Stahl-tragwerken

abgeschlossen

abgeschlossen abgeschlossen (DIN CEN/TS 13001-3-1:2005-03) (Techn. Spezifikation- Vornorm)

CEN/TS 13001-3-1 :2004/ AC/2006

abgeschlossen abgeschlossen (DIN CEN/TS13001-3-1/ Berichtigung) 2006-11

EN 13001-3-1:2012

abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 13001-3-1:2012-09) 05.06.2012

EN 13001-3-1:2012+A1:2013 abgeschlossen abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 13001-3-1:2013-12) 28.11.2013

EN 13001-3-1+A2:2018 abgeschlossen abgeschlossen abgeschlossen

(DIN EN 13001-3-1:2019-..)

CEN/TS 13001-3-2:2004 Grenzzustände und Sicher-heitsnachweis von Draht-seilen in Seiltrieben

abgeschlossen

abgeschlossen

abgeschlossen (DIN CEN/TS 13001-3-2:2005-03)

(Technische Spezifikation-Vornorm)

CEN/TS 13001-3-2:2008 (AC und A1 eingearbeitet)

abgeschlossen (DIN CEN/TS 13001-3-2:2009-05)

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WG/ WGP Titel

Schritt 32 (Umlauf in CEN/TC

147) Schritt 40

(CEN-Umfrage)

Schritt 50 (formelle Abstimmung in CEN: Formel Vote) (Hinweis: DIN-Ausgabe)

Veröffentlichung im Amtsblatt der EU zur

Richtlinie 98/37/EG

Richtlinie 2006/42/EG

3

WG 2

CEN/TS 13001-3-2:2008

Berichtigtes Dokument (DIN CEN/TS 13001-3-2:2013-01)

EN 13001-3-2:2014 abgeschlossen

abgeschlossen (DIN EN 13001-3-2:2014-12) (DIN EN 13001-3-2:2015-10)

15.01.2016

EN 13001-3-2:2014/FprA1:2018

abgeschlossen abgeschlossen

(eingeleitet)

EN 13001-3-3:2014 Grenzzustände und Sicherheitsnachweis von Laufrad/Schiene-Kontakten

abgeschlossen abgeschlossen abgeschlossen

(DIN EN 13001-3-3:2015-02) 15.01.2016

FprEN 13001-3-4:2018 Grenzzustände und Sicherheitsnachweis von Maschinenbauteilen - Lager

abgeschlossen abgeschlossen abgeschlossen

EN 13001-3-5:2016 Grenzzustände und Sicher-heitsnachweis von ge-schmiedeten Haken

abgeschlossen abgeschlossen

abgeschlossen (DIN EN 13001-3-5:2017-02)

09.06.2017

EN 13001-3-5:2016/FprA1:2018 Grenzzustände und Sicher-heitsnachweis von geschmie-deten und gegossenen Haken

abgeschlossen abgeschlossen (eigeleitet, Termin 01.2019)

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WG/ WGP Titel

Schritt 32 (Umlauf in CEN/TC

147) Schritt 40

(CEN-Umfrage)

Schritt 50 (formelle Abstimmung in CEN: Formel Vote) (Hinweis: DIN-Ausgabe)

Veröffentlichung im Amtsblatt der EU zur

Richtlinie 98/37/EG

Richtlinie 2006/42/EG

4

EN 13001-3-6:2018 Grenzzustände und Sicher-heitsnachweis von Maschi-nenbauteilen- Hydraulikzylinder

abgeschlossen abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 13001-3-6:2018-11)

WG 2

prEN 13001-3-7:2018-09 Grenzzustände und Sicher-heitsnachweise für Maschi-nenbauteile - Getriebe

abgeschlossen wird eingeleitet

prEN 13001-3-8:2018 Grenzzustände und Sicher-heitsnachweise für Maschi-nenbauteile - Wellen

abgeschlossen (DIN-Entwurf

2018-06)

WG 3

EN 13135 Krane – Ausrüstungen EN 13135-1:2003 Elektro- technische Ausrüstungen

abgeschlossen

abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 13135-1:2004-05)

31.12.2005

EN 13135-1:2003/AC 2006

(Corrigendum) abgeschlossen (DIN EN 13135-1:2004/AC:2005)

EN 13135-1:2003+A1:2010

abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 13135-1:2011-04) 20.10.2010

EN 13135-2:2004 Nicht-elek-trotechnische Ausrüstung

abgeschlossen

abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 13135-2:2005-02)

31.12.2005

EN 13135-2:2004/AC:2005

(Corrigendum) abgeschlossen

(DIN EN 13135-2:2004/ Berichtigung1: 2006-11)

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WG/ WGP Titel

Schritt 32 (Umlauf in CEN/TC

147) Schritt 40

(CEN-Umfrage)

Schritt 50 (formelle Abstimmung in CEN: Formel Vote) (Hinweis: DIN-Ausgabe)

Veröffentlichung im Amtsblatt der EU zur

Richtlinie 98/37/EG

Richtlinie 2006/42/EG

5

EN 13135-2:2004+A1:2010

abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 13135-2:2011-07) 08.04.2011

EN 13135:2013 Krane - Sicherheit - Konstruktion - Anforderungen an die Ausrüstungen

Zusammenfassung Teil 1+Teil 2

abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 13135:2013-05)

28.11.2013

EN 13135:2013+A1:2018

abgeschlossen abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 13135:2018-08)

WG 4

EN 12077-2:1998 Sicherheit von Kranen – Gesundheits- und Sicherheitsanforderun-gen; Teil 2: Begrenzungs- und Anzeigeeinrichtungen

abgeschlossen abgeschlossen abgeschlossen

(DIN EN 12077-2:2000-05) 11.06.1999

EN 12077-2:1998+A1:2008

abgeschlossen (DIN EN 12077-2:2008-12) 22.08.2008 08.09.2009

EN 13557:2003 Krane – Stellteile und Steuerstände

abgeschlossen abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 13557:2004-03)

31.12.2005

EN 13557:2003/A1:2005 abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 13557/A1:2005-04)

02.08.2006

EN 13557:2003+A2:2008 (A1+A2 eingearbeitet)

abgeschlossen (DIN EN 13557:2009-07) 22.08.2008 08.09.2009

EN 13586:2004 Krane – Zugang

abgeschlossen abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 13586:2004-07)

31.12.2005

EN 13586:2004/AC:2007 abgeschlossen

abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 13586:2004/AC:2007-04)

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WG/ WGP Titel

Schritt 32 (Umlauf in CEN/TC

147) Schritt 40

(CEN-Umfrage)

Schritt 50 (formelle Abstimmung in CEN: Formel Vote) (Hinweis: DIN-Ausgabe)

Veröffentlichung im Amtsblatt der EU zur

Richtlinie 98/37/EG

Richtlinie 2006/42/EG

6

WG 4

EN 13586:2004+A1:2008 abgeschlossen (DIN EN 13586:2009-05)

22.08.2008 08.09.2009

EN 14502 Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen- EN 14502-1: Hängende Per-sonenaufnahmemittel einschl. AC

abgeschlossen

abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 14502-1:2006-05)

Veröffentlichung im Amtsblatt vom 28.01.06 (C21/10) zurückgezogen

31.12.2005

EN 14502-1:2010 abgeschlossen abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 14502-1:2010-11)

EN 14502-2:2005 Höhenver-stellbare Steuerstände

abgeschlossen abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 14502-2:2005-11) 31.12.2005

EN 14502-2:2005+A1:2008 abgeschlossen (DIN EN 14502-2:2009-05)

22.08.2008 08.09.2009

WG 5

EN 12644 Krane – Informationen für die Nutzung und Prüfung EN 12644-1:2001 Betriebs-anleitungen

abgeschlossen abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 12644-1:2001-06) 27.11.2001

EN 12644-1:2001+A1:2008

abgeschlossen

(DIN EN 12644-1:2009-06) 28.01.2009 08.09.2009

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WG/ WGP Titel

Schritt 32 (Umlauf in CEN/TC

147) Schritt 40

(CEN-Umfrage)

Schritt 50 (formelle Abstimmung in CEN: Formel Vote) (Hinweis: DIN-Ausgabe)

Veröffentlichung im Amtsblatt der EU zur

Richtlinie 98/37/EG

Richtlinie 2006/42/EG

7

EN 12644-2:2000 Kenn-zeichnung

abgeschlossen abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 12644-2:2000-08) 20.05.2000

EN 12644-2:2000+A1:2008 abgeschlossen (DIN EN 12644-2:2009-06) 28.01.2009 08.09.2009

WG 6

prEN……Krane – Ausfüh-rung von geschweißten Verbindungen (Cranes-Execution of welded joints)

(ein Entwurf liegt vor, wurde im Lenkungsaus-schuss abge-

stimmt)

WG 11

EN 13000:2004 Krane – Fahrzeugkrane

abgeschlossen

abgeschlossen

abgeschlossen

(DIN EN 13000:2004-09)

08.05.2007 (Warnver-merk) 1)

EN 13000:2010

abgeschlossen abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 13000:2010-05)

26.05.2010 EN 13000:2010/AC:2010

abgeschlossen (DIN EN 13000 Berichti-

gung 1:2011-01)

EN 13000:2010+A1:2014 (Mai 2014)

abgeschlossen abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 13000:2014-11) 13.02.2015

prEN 13000 (Überarbeitung)

WG 12

EN 14439:2006 Krane – Turmdrehkrane

abgeschlossen

abgeschlossen

abgeschlossen

(DIN EN 14439:2007-03) 08.05.2007

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WG/ WGP Titel

Schritt 32 (Umlauf in CEN/TC

147) Schritt 40

(CEN-Umfrage)

Schritt 50 (formelle Abstimmung in CEN: Formel Vote) (Hinweis: DIN-Ausgabe)

Veröffentlichung im Amtsblatt der EU zur

Richtlinie 98/37/EG

Richtlinie 2006/42/EG

8

EN 14439:2006+A2:2009 (A1+A2 eingearbeitet)

abgeschlossen (DIN EN 14439:2010-03)

08.09.2009

prEN 14439:2018-06 Revision

abgeschlossen abgeschlossen

prEN 17076 Anti-Kollissions- systeme

abgeschlossen

abgeschlossen

WG 13

EN 14985:2007 Krane – Ausleger-Drehkrane

--------------------- abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 14985:2007-08)

06.11.2007

EN 14985:2012 Krane – Ausleger-Drehkrane

abgeschlossen abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 14985:2012-05)

23.03.2012

WG 14

EN 15011:2011 Krane – Brücken- und Portalkrane

abgeschlossen

abgeschlossen

abgeschlossen

(DIN EN 15011:2011-05) 20.07.2011

EN 15011:2011+A1:2014

abgeschlossen abgeschlossen

abgeschlossen (DIN EN 15011:2014-09) 11.07.2014

prEN 15011: 2017-10 abgeschlossen

abgeschlossen

EN 15056:2006 Krane – Anforderungen an Spreader zum Umschlag von Containern

abgeschlossen abgeschlossen

abgeschlossen

(DIN EN 15056:2006-12) 08.05.2007

EN 15056:2006+A1:2009

abgeschlossen

abgeschlossen

(DIN EN 15056:2010-02) 08.09.2009

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WG/ WGP Titel

Schritt 32 (Umlauf in CEN/TC

147) Schritt 40

(CEN-Umfrage)

Schritt 50 (formelle Abstimmung in CEN: Formel Vote) (Hinweis: DIN-Ausgabe)

Veröffentlichung im Amtsblatt der EU zur

Richtlinie 98/37/EG

Richtlinie 2006/42/EG

9

EN 16851:2017-01 Krane ― Leichtkransysteme ―

abgeschlossen abgeschlossen

abgeschlossen

(DIN EN 16851:2017-06) 09.06.2017

prEN 16851 (Überarbeitung)

WG 15

WG 15

EN 13852 Krane - Sicherheit – Off-Shore-Krane EN 13852-1:2004 Off-Shore-Krane Teil 1: Off-Shore-Kra-ne für allgemeine Verwen-dungszwecke

abgeschlossen

abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 13852-1:2004-10)

EN 13852-1:2004/AC:2004 /AC 2007

abgeschlossen abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 13852-1:2004

/AC:2005-04 /AC:2007-07)

EN 13852-1:2013

abgeschlossen abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 13852-1:2014-01) 28.11.2013

prEN 13852-1 (Überarbeitung)

EN 13852-2:2004 Off-Shore-Krane Teil 2: Schwimmende Krane

abgeschlossen abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 13852-2:2005-03)

pr EN 13852-3 Off-Shore-Krane Teil 3 – Off-Shore– Krane mit kleiner Kapazität

abgeschlossen Abstimmung bis 10.18

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WG/ WGP Titel

Schritt 32 (Umlauf in CEN/TC

147) Schritt 40

(CEN-Umfrage)

Schritt 50 (formelle Abstimmung in CEN: Formel Vote) (Hinweis: DIN-Ausgabe)

Veröffentlichung im Amtsblatt der EU zur

Richtlinie 98/37/EG

Richtlinie 2006/42/EG

10

WG 17

WG 17

EN 14492 Krane – Kraftgetriebene Winden und Hubwerke EN 14492-1:2006 Kraftge-triebene Winden

--------------

abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 14492-1:2007-02)

08.05.2007

EN 14492-1:2006+A1:2009

abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 14492-1:2010-06)

18.12.2009

EN 14492-1:2006+A1:2009/ AC:2010

Inhalt ist in DIN EN 14492-1: 2010-06 enthalten

FprEN 14492-1:2018

abgeschlossen abgeschlossen abgeschlossen

EN 14492-2:2006 Kraftge-triebene Hubwerke

abgeschlossen

abgeschlossen

abgeschlossen (DIN EN 14492-2:2007-04) 08.05.2007

EN 14492-2:2006+A1:2009 abgeschlossen abgeschlossen

(DIN EN 14492-2:2010-05) 18.12.2009

EN 14492-2:2006+A1:2009/ AC:2010

Inhalt ist in DIN EN 14492-2: 2010-05

enthalten

FprEN 14492-2:2018 abgeschlossen abgeschlossen abgeschlossen

WG 18

EN 12999:2002 Krane – Ladekrane

abgeschlossen

abgeschlossen

abgeschlossen (DIN EN 12999:2003-07)

14.08.2003

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WG/ WGP Titel

Schritt 32 (Umlauf in CEN/TC

147) Schritt 40

(CEN-Umfrage)

Schritt 50 (formelle Abstimmung in CEN: Formel Vote) (Hinweis: DIN-Ausgabe)

Veröffentlichung im Amtsblatt der EU zur

Richtlinie 98/37/EG

Richtlinie 2006/42/EG

11

WG 18

EN 12999:2002/A1:2004 …………… abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 12999/A1:2004-10)

31.12.2005

EN 12999:2002/A2:2006 ………………… abgeschlossen abgeschlossen

(DIN EN 12999:2002/A2:2007-06)

08.05.2007

EN 12999:2011 Krane – Ladekrane

abgeschlossen abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 12999:2011-06)

Berichtigung durch: (DIN EN 12999:2012-03)

08.04.2011

EN 12999:2011+A1:2012 -------------- abgeschlossen abgeschlossen

(DIN EN 12999:2013-02)

24.08.2012

EN 12999:2011+A2:2018

abgeschlossen

abgeschlossen

abgeschlossen DIN EN 12999:2019-01)

prEN 12999 rev: 2018-09 eingeleitet

prCEN/TS Interface betwenn loader Crane and work platform

geplant

WG 20

EN 13157:2004 Krane – Sicherheit – Handbetriebene Krane

abgeschlossen abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 13157:2005-09) 31.12.2005

EN 13157:2004/AC:2008 AC betrifft nur die franz. Fassung abgeschlossen

( DIN EN 13157:2004/AC:2008)

EN 13157:2004+A1:2009 abgeschlossen

(DIN EN 13157:2010-07)

18.12.2009

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WG/ WGP Titel

Schritt 32 (Umlauf in CEN/TC

147) Schritt 40

(CEN-Umfrage)

Schritt 50 (formelle Abstimmung in CEN: Formel Vote) (Hinweis: DIN-Ausgabe)

Veröffentlichung im Amtsblatt der EU zur

Richtlinie 98/37/EG

Richtlinie 2006/42/EG

12

WG 21

EN 13155:2003 Krane – Sicherheit – Lose Lastaufnahmemittel

abgeschlossen abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 13155:2004-01)

20.04.2004

EN 13155:2003/A1:2005

……………… abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 13155:2003/A1:2005-03) 31.12.2005

EN 13155:2003+A2:2009

abgeschlossen (DIN EN 13155:2009-08) 08.09.2009

prEN 13155:2014 2)

abgeschlossen abgeschlossen (Normentwurf

DIN EN 13155:2014-12)

FprEN 13155:2018 abgeschlossen abgeschlossen eingeleitet

WG 22

3)

EN 14238:2004 Krane – handgeführte Manipulatoren

abgeschlossen abgeschlossen abgeschlossen (DIN EN 14238:2004-10)

31.12.2005

EN 14238:2004+A1:2009 abgeschlossen (DIN EN 14238:2010-02) 18.12.2009

1) EN 13000 Krane — Fahrzeugkrane – Warnvermerk „Achtung: Diese Veröffentlichung bezieht sich nicht auf die Abschnitte 4.2.6.3.1, 4.2.6.3.2 und 4.2.6.3.3 dieser Norm, bei deren Anwendung nicht von einer Konformität mit der grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderung der Nummer 4.2.1.4 des Anhangs I der Richtlinie 98/37/EG in Verbindung mit den Anforderungen der Nummern 1.1.2 Buchstabe c, 1.2.5, 1.3.1, 4.1.2.1 und 4.1.2.3 des genannten Anhangs auszugehen ist.“ 2) derzeit vom CEN / Zentralsekretariat Brüssel wegen Zeitüberschreitung des Projektes aus dem Arbeitsprogramm CEN/TC 147 genommen. 3) gemäß Beschuss 345 (London 10/2017) des CEN/TC 147 aufgelöst, da inaktiv. Aus der Liste der aktiven Arbeitsgruppen des CEN gestrichen.

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Veröffentlichte Europäische Normen für Krane ▬ Übersicht (Typ C-Normen – produktspezifische Normen/ (Stand: Januar 2019)

13

2)

DIN EN 12077-2:2008-12 Begrenzungs- und Anzeigeeinrichtungenx) DIN EN 12644-1:2009-06 Betriebsanleitung x) DIN EN 12644-2:2009-06 Kennzeichnung x)

DIN EN 13001-1:2015-06 Konstruktion – Allgemeine Prinzipien und Anforderungen x) DIN EN 13001-2:2014-12 Lasteinwirkungen x) DIN EN 13001-3-1:2019-… Grenzzustände und Sicherheitsnachweis von Stahltragwerken DIN EN 13001-3-2:2015-10 Grenzzustände und Sicherheitsnachweis von Drahtseilen in Seiltrieben x) DIN EN 13001-3-3:2015-02 Grenzzustände und Sicherheitsnachweis von Laufrad/Schienen-Kontakten x) prEN 13001-3-4:2018 Grenzzustände und Sicherheitsnachweis von Maschinenbauteilen - Lager DIN EN 13001-3-5:2017-02 Grenzzustände und Sicherheitsnachweis von geschmiedeten Haken x) DIN EN 13001-3-6:2018-11 Grenzzustände und Sicherheitsnachweis von Maschinenbauteilen – Hydraulikzylinder prEN 13001-3-7:2018 Grenzzustände und Sicherheitsnachweis von Maschinenbauteilen – Getriebe prEN 13001-3-8:2018 Grenzzustände und Sicherheitsnachweis von Maschinenbauteilen - Wellen

DIN EN 13135:2018-08 Krane - Anforderung an die Ausrüstungx)

DIN EN 13557:2009-07 Stellteile und Steuerstände x)

DIN EN 13586:2009-05 Zugang x)

DIN EN 14502-1:2010-11 Hängende Personenaufnahmemittel

DIN EN 12999:2019-01 Ladekrane

DIN EN 13000:2014-11 Fahrzeugkrane x)

DIN EN 13155:2009-08 Lose Lastaufnahmemittel x)

DIN EN 13852-1:2014-01 Offshorekrane x) DIN EN 13852-2:2005-03 Schwimmende Krane

DIN EN 13157:2010-07 Handbetriebene Krane x)

DIN EN 14238:2010-02 Krane - Handgeführte Manipulatoren x) x) Last DIN EN 14492-1:2010-06 Kraftgetriebene Winden x) DIN EN 14492-2:2010-05 Kraftgetriebene Hubwerke x) DIN EN 14439:2010-03 Turmdrehkrane x)

DIN EN 15011:2014-09 Brücken- und Portalkrane x)

DIN EN 14985:2012-05 Ausleger-Drehkrane x)

x) Diese europäischen Normen (EN) sind zur Richtlinie 2006/42/EG im Amtsblatt veröffentlicht - Konformitätsvermutung

DIN EN 14502-2:2009-05 Höhenverstellbare Steuerstände x)

DIN EN 15056:2010-02 Krane - Anforderungen an Spreader zum Umschlag von Containern x)

DIN EN 16851:2017-06 Leichtkransysteme x)

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1

Anlage 3 Verkürzte Normenentwicklungszeit (Projektlaufzeit) von europäischen Normen – Verkürzung der Abstimmungszeiten

CEN und CENELEC haben beschlossen, die Projektlaufzeiten bei der

Erarbeitung von europäischen Normen wesentlich zu verkürzen. Das Anliegen und den Ablaufplan zeigen nachstehende Abbildungen.

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2

Überschreitung der festgelegten Bearbeitungszeiten bedeutet Streichung des Arbeitsgegenstandes aus dem Plan – im TC 147 bereits für die Überarbeitung der Turmdrehkrannorm prEN 14439 erfolgt. Bei jeder Abstimmung einer Norm wird jetzt mitgeteilt: „Neue Abläufe in CEN: Die Verkürzungen der CEN- und ISO-Umfrage auf 3 Monate (4 Monate in der Übergangszeit) und die Möglichkeit, die Formelle Abstimmung abzuwählen, erfordern nicht nur ein verändertes Abstimmungsverhalten, sondern machen auch einschneidende Anpassung der nationalen Abläufe innerhalb des Entwurfsstadiums erforderlich. Mit dieser Maßnahme nehmen wir die neuen Herausforderungen an. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch das neue nationale Vor-wort (Die deutsche Veröffentlichung im Beuth Verlag (Entwurfsfassung) DIN EN erfolgt in den Sprachfassungen DE und EN): Zitat nationales Vorwort: Um Zweifelsfälle in der Übersetzung auszuschließen, ist die englische Ori-ginalfassung beigefügt. Bei der Kommentierung sollte daher immer die englische Fassung (Referenzfassung) mit betrachtet werden.“ Die deutsche Übersetzung wird aufgrund der kurzen Laufzeiten nicht von einem Kranexperten geprüft. (Übersetzung erfolgt vom DIN) Eine fachlich fundierte Abstimmung ist daher kaum noch möglich. Vom DIN wurde dazu zusätzlich ein Schreiben an die Normerarbeiter gerichtet, dass darauf nochmals deutlich hinweist.

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3

Auszüge:

- Ende Schreiben DIN -

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Anlage 4

1

Vorschriften für Krane EG-Richtlinien

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU (ab 20.04.2016) (früher 2006/95/EG) (muss nicht

separat bestätigt werden, wird durch Maschinenrichtlinie abgedeckt!) EMV-Richtlinie 2014/30/EU (ab 20.04.2016) (früher 2004/108/EG)

für Turmdreh- und Fahrzeugkrane

Lärmrichtlinie 2005/88/EG (früher 2000/14/EG) für Krane die in Ex-Bereichen eingesetzt werden sollen

Ex-Schutzrichtlinie 2014/34/EU (ab 20.04.2016) (früher 94/9/EG)

für Krane die mit z. B. einer Funksteuerung ausgerüstet sind

Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (ab 20.04.2016) (früher 1999/5/EG) EN-Normen

Allgemeine Normen

DIN EN ISO 12100 Sicherheit von Maschinen; Allgemeine Gestaltungsleitsätze; Risikobeurteilung und Risikominderung (Ersatz für DIN EN ISO 12100-1+2 (DIN EN 292-1+2) und EN ISO 14121-1)

DIN EN 349 Sicherheit von Maschinen; Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen DIN EN 13857Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefähr-dungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen (Ersatz für DIN EN 294 und DIN EN 811)

DIN EN ISO 13732-1 Ergonomie der thermischen Umgebung - Bewertungsverfahren für mensch-liche Reaktionen bei Kontakt mit Oberflächen – Teil 1: Heiße Oberflächen (Ersatz für DIN EN 563) DIN EN ISO 13850 Sicherheit von Maschinen - Not-Halt – Gestaltungsleitsätze (Ersatz für DIN EN

418) DIN EN ISO 13849-1 Sicherheit von Maschinen; Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen; Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze (Ersatz für DIN EN 954-1) DIN EN ISO 13849-2 Sicherheit von Maschinen; Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen; Teil 2: Validierung DIN EN ISO 4413 Fluidtechnik – Allgemeine Regeln und sicherheitstechnische Anforderungen an Hydraulikanlagen und deren Bauteile (Ersatz für DIN EN 982) DIN EN ISO 4414 Fluidtechnik – Allgemeine Regeln und sicherheitstechnische Anforderungen an Pneumatikanlagen und deren Bauteile (Ersatz für DIN EN 983) ISO 14118 Sicherheit von Maschinen; Vermeidung von unerwarteten Anlauf DIN EN 1037 Sicherheit von Maschinen - Vermeidung von unerwartetem Anlauf

DIN EN 61000-6-4 Elektromagnetische Verträglichkeit; Teil 6-4 Fachgrundnorm Störaussendung für Industriebereich DIN EN 61000-6-2 Elektromagnetische Verträglichkeit; Teil 6-2, Fachgrundnorm Störfestigkeit für Industriebereich DIN EN 60204-32 Sicherheit von Maschinen-Elektrische Ausrüstung von Maschinen - Teil 32: An-forderungen für Hebezeuge

DIN EN 62745 Sicherheit von Maschinen – Anforderungen für die Verbindung von kabellosen Steuerungen an Maschinen DIN EN 81-43 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und Installation von Aufzügen – Besondere Aufzüge für den Transport von Personen und Gütern – Teil 43: Kranführeraufzüge

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Anlage 4

2

Produktnormen

DIN EN 13001-1 Krane – Konstruktion – allgemein; Teil 1: Allgemeine Prinzipien und Anforderun-gen

DIN EN 13001-2 Krane – Konstruktion – allgemein; Teil 2: Lasteinwirkungen DIN EN 13001-3-1 Krane – Konstruktion – allgemein; Teil 3-1: Grenzzustände und Sicherheits-nachweise von Stahltragwerken DIN EN 13001-3-2 Krane – Konstruktion – allgemein; Teil 3-2: Grenzzustände und Sicherheits-nachweise von Drahtseilen in Seiltrieben DIN EN 13001-3-3 Krane – Konstruktion – allgemein; Teil 3-3: Grenzzustände und Sicherheits-nachweise – Laufrad/Schienekontakte prEN 13001-3-4 Krane – Konstruktion – allgemein; Teil 3-4: Grenzzustände und Sicherheitsnach-weise von Maschinenbauteile - Lager EN 13001-3-5 Krane – Konstruktion – allgemein; Teil 3-5: Grenzzustände und Sicherheitsnachwei-se von geschmiedeten Haken

prEN 13001-3-6 Krane – Konstruktion – allgemein; Teil 3-6: Grenzzustände und Sicherheitsnach-weise von Maschinenbauteilen - Hydraulikzylinder prEN 13001-3-7 Krane – Konstruktion – allgemein; Teil 3-7: Grenzzustände und Sicherheitsnach-weise von Maschinenbauteilen - Getriebe prEN 13001-3-8 Krane – Konstruktion – allgemein; Teil 3-8: Grenzzustände und Sicherheitsnach-weise von Maschinenbauteilen - Wellen DIN EN 12077-2 Sicherheit von Kranen – Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen - Teil 2: Begrenzungs- und Anzeigeeinrichtungen

DIN EN 12644-1, 2 Krane – Informationen für die Nutzung und Prüfung – Teil 1: Betriebsanleitung; Teil 2: Kennzeichnung DIN EN 13135-1, 2 Krane – Ausrüstungen – Teil 1: Elektrotechnische Ausrüstungen; Teil 2: Nicht-Elektrotechnische Ausrüstung

DIN EN 13135 Krane - Sicherheit – Konstruktion – Anforderungen an die Ausrüstungen DIN EN 13557 Krane – Stellteile und Steuerstände

DIN EN 13586 Krane - Zugang DIN EN 14502-1 Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 1: Hängende Personen-aufnahmemittel

DIN EN 14502-2 Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen – Teil 2: Höhenverstellbare Steuerstände

DIN EN 12999 Krane - Ladekrane

DIN EN 13000 Krane – Fahrzeugkrane

DIN EN 13155 Krane – Sicherheit – Lose Lastaufnahmemittel

DIN EN 13157 Krane – Sicherheit - Handbetriebene Krane

DIN EN 14238 Krane – handgeführte Manipulatoren

DIN EN 14439 Krane – Turmdrehkrane

DIN EN 14492-1 Krane – Kraftgetriebene Winden und Hubwerke; Teil 1: Kraftgetriebene Winden DIN EN 14492-2 Krane – Kraftgetriebene Winden und Hubwerke; Teil 2: Kraftgetriebene Hubwerke DIN EN 15011 Krane – Brücken- und Portalkrane DIN EN 14985 Krane – Auslegerkrane

DIN EN 15056 Krane – Anforderungen an Spreader zum Umschlag von Containern

DIN EN 16851 Krane – Leichtkransysteme

prEN 17076 Antikollisionseinrichtungen und -systeme für Turmdrehkrane – Sicherheitstechnische Kenndaten und Anforderungen

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Anlage 4

3

DIN EN 12385-1:2009-01 Drahtseile aus Stahldraht - Sicherheit - Teil 1: Allgemei-ne Anforderungen DIN EN 12385-2:2008-06 Stahldrahtseile - Sicherheit - Teil 2: Begriffe, Bezeich-nung und Klassifizierung DIN EN 12385-4:2008-06 Drahtseile aus Stahldraht - Sicherheit - Teil 4: Litzenseile für allgemeine Hebezwecke DIN EN 10264-1:2012-03 Stahldraht und Drahterzeugnisse - Stahldraht für Seile - Teil 1: Allgemeine Anforderungen

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Anlage 4

4

Unfallverhütungsvorschriften

DGUV V 1 (früher BGV A1) Grundsätze der Prävention DGUV V 3 (früher BGV A3) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV V 54 (früher BGV D8) Winden, Hub- und Zuggeräte DGUV V 52 (früher BGV D6) Krane DGUV V 73 (früher BGV D30) Schienenbahnen DGUV V 70 (früher BGV D29) Fahrzeuge BGV D 36 Leitern und Tritte BGV B 3 Lärm DGUV V 9 (früher BGV A8) Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz

VBG 9a Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb VBG 5 Kraftbetriebene Arbeitsmittel

Regeln der Technik

DGUV G 309-001 (früher BGG 905) Prüfung von Kranen

DGUV G 309-006 (früher BGG 943) Prüfbuch für Krane DGUV R 113-015 (früher BGR 237 bzw. ZH 1/74) Sicherheitsregeln für Hydraulik-Schlauchleitungen DGUV R 101-005 (früher BGR 159 bzw. ZH 1/461) Sicherheitsregeln für hochziehbare Per-sonenaufnahmemittel DIN 4132 Kranbahnen; Stahltragwerke; Grundsätze für die Berechnung, bauliche Durchbildung und Ausführung

DIN EN 1993-6 Êurocode 3; Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten; Teil 6: Kranbahnen

DIN EN 1991-3 Êurocode 1; Einwirkungen auf Stahltragwerke; Teil 3: Einwirkungen infolge von Kranen und Maschinen

DIN 536-1 Kranschienen; Maße, statische Werte, Stahlsorten für Kranschienen mit Fußflansch Form A

DIN 536-2 Kranschienen, Form F (flach); Maße, statische Werte, Stahlsorten DIN 15018 Teil 1 Krane; Grundsätze für Stahltragwerke; Berechnung DIN 15018 Teil 2 Krane; Stahltragwerke; Grundsätze für die bauliche Durchbildung und Ausfüh-rung DIN 15018 Teil 3 Krane; Grundsätze für Stahltragwerke; Berechnung von Fahrzeugkranen DIN 15019 Teil 1 Krane; Standsicherheit für alle Krane außer gleislosen Fahrzeugkranen und au-ßer Schwimmkranen DIN 15019 Teil 2 Krane; Standsicherheit für gleislose Fahrzeugkrane; Prüfbelastung und Berech-nung DIN 15020 Teil 1 Hebezeuge; Grundsätze für Seiltriebe, Berechnung und Ausführung oder

ISO 4308-1 Krane und Hebezeuge – Auswahl der Drahtseile – Teil 1: Allgemeines

ISO 16625 Krane und Hebezeuge – Auswahl der Drahtseile, Trommeln und Rollen

DIN 15020 Teil 2 Hebezeuge; Grundsätze für Seiltriebe; Überwachung im Gebrauch oder

DIN ISO 4309 Krane;- Drahtseile – Wartung und Instandhaltung, Inspektion und Ablage DIN 15405-1 Lasthaken für Hebezeuge;�Überwachung im Gebrauch von geschmiedeten Lastha-ken DIN 15405-2 Lasthaken für Hebezeuge;�Überwachung im Gebrauch von Lamellenhaken DIN 15026 Hebezeuge; Kennzeichnung von Gefahrenstellen DIN 15030 Hebezeuge; Abnahmeprüfung von Krananlagen, Grundsätze DIN 15428 Hebezeuge; Lastaufnahmeeinrichtungen; Technische Lieferbedingungen

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Anlage 4

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DIN 18800-1 bis 4 Stahlbauten; (soweit nicht durch Spezifikation und DIN 15018 festgelegt) DIN 18800-7 Stahlbauten; Ausführung (soweit nicht durch Spezifikation und DIN 15018 festgelegt) und Herstellerqualifikation

EN 1090 Tragende Stahl- und Aluminiumbauteile – Teil 1: Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile; Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken; Teil 3: Technische Regeln für die Ausführung von Aluminiumtragwerken;

EN ISO 3834 Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen Teil 1: Kriterien für die Auswahl der geeigneten Stufe der Qualitätsanforderungen (ISO 3834-1:2005); Teil 2: Umfassende Qualitätsanforderungen (ISO 3834-2:2005); Teil 3: Standard-Qualitätsanforderungen (ISO 3834-3:2005); Teil 4: Elementare Qualitätsanforderungen (ISO 3834-4:2005); Teil 5: Dokumente, deren Anforderungen erfüllt werden müssen, um die Übereinstimmung mit den An-forderungen nach ISO 3834-2, ISO 3834-3 oder ISO 3834-4 nachzuweisen (ISO 3834-5:2005);

DIN 15400 Lasthaken für Hebezeuge; Mechanische Eigenschaften, Werkstoffe , Tragfähigkeiten und vorhandene Spannungen DIN 15401-1 + 2 Lasthaken für Hebezeuge – Einfachhaken; Rohteile; Fertigteile mit Gewinde-schaft DIN 15402-1 + 2 Lasthaken für Hebezeuge – Doppelhaken; Rohteile; Fertigteile mit Gewindeschaft DIN 743-1 bis 4 Tragfähigkeitsberechnung von Wellen und Achsen DIN 3990-5 Tragfähigkeitsberechnung von Stirnräder, Dauerfestigkeitswerte und Werkstoffqualitä-ten

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Anlage 4

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FEM 1.001 (10.1998)�8 Hefte: Berechnungsgrundlagen für Krane FEM 1.004 (07.2000)�Empfehlung für die Berechnung von Windlasten auf Krantragwerke

FEM 1.005 (11.2003)�Empfehlung für die Berechnung von Kranstrukturen ausser Betrieb FEM 1.007 (11.2003)�Sicherheitsempfehlungen für Turmdrehkrane FEM 5.004 (10.1994)�Regeln für die Berechnung von Stahltragwerken von Fahrzeugkranen für all-

gemeine Verwendung FEM 5.007 (06.1986)�Lkw-Ladekrane; Standsicherheit; Berechnung und Prüfbelastung FEM 5.008 (12.1987)�Standsicherheit von Lkw-Ladekranen im Forstbetrieb FEM 5.012 (05.1987)�Fahrzeugkrane; Einrichtungen gegen Überlastung FEM 5.013 (04.1987)�Fahrzeugkrane; Auswahl von Drahtseilen, Seiltrommeln und Seilrollendurch-

messern FEM 9.341 (10.1983) Berechnungsgrundlagen für Serienhebezeuge; Örtliche Trägerbeanspruchung FEM 9.511 (06.1986) Berechnungsgrundlagen für Serienhebezeuge; Einstufung der Triebwerke FEM 9.683 (10.1995) Auswahl von Hub- und Fahrmotoren FEM 9.752 (07.2003)�Serienhubwerke mit drehzahlveränderbaren elektrischen Antriebssystemen

Drehstrom-Niederspannungs- Antriebssysteme mit variabler Frequenz FEM 9.755 (06.1993) Maßnahmen zum Erreichen sicherer Betriebsperioden von motorisch ange-triebenen Serienhubwerken

FEM 9.756 (08.2004) Hand- und Kraftbetriebene Hubwerke für besondere Einsatzfälle

FEM 9.761 (01.1995)�Hubkraftbegrenzer für die Belastungskontrolle von kraftbetriebenen Serien-

hubwerken

FEM 9.852 (07.1998) Serienhubwerke; Normiertes Testverfahren zum Nachweis der Einstufung

FEM 9.901 (12.1991)�Berechnungsgrundlagen für Serienhebezeuge und Krane mit Serienhebe-

zeugen (Übersicht)

FEM 9.941 (01.1995) Bildzeichen für Steuerorgane

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Anlage 4

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VDI 2381 Abnahmeprüfung von ortsfesten bzw. gleisgebundenen Krananlagen; Merkblatt für Sach-verständige

VDI 2381 Bl.2 Abnahmeprüfung von gleislosen Fahrzeugkranen; Merkblatt für Sachverständige

VDI 2382 Instandsetzung von Krananlagen; Schweißen, Heften; Brennschneiden, Bohren

VDI 2388 Krane in Gebäuden - Planungsgrundlagen VDI 2397 Auswahl der Arbeitsgeschwindigkeiten von Brückenkranen VDI 3423 Verfügbarkeit von Maschinen und Anlagen VDI 3570 Überlastsicherungen für Krane VDI 3571 Herstellertoleranzen für Brückenkrane; Laufrad, Laufradlagerung und Katzfahrbahn

VDI 3573 Arbeitsgeschwindigkeiten schienengebundener Umschlagkrane

VDI 3575 Wegbegrenzer für Krane -�Mechanische und elektromechanische Einrichtungen VDI 3576 Schienen von Krananlagen; Schienenverbindungen, -befestigungen; Toleranzen

VDI 3650 Einrichtungen zur Sicherung von Kranen gegen Abtreiben durch Wind

VDI 3651 Distanzierungseinrichtungen für Krane und Fördermittel

VDI 4412 Kabellose Steuerung von Kranen SEB 664 035 Krane und Kranbahnen, Toleranzen für das Fahrsystem Laufrad- Schiene (gültig ist die Toleranzklasse 2 soweit nicht in den Vordrucken der VMD Vermessungsprotokolle vorgegeben) SEB 666 211 Seiltrommeln/Anschlussmaße und technische Anforderungen

SEB 058702 Hüttenwerks-Krananlagen / Kran- und Katzpuffer, Anschlussmaße

DIN VDE 0100-600 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen DIN VDE 0100-726 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000V; Hebezeuge

DIN EN 50274 (VDE 0660-514) Niederspannungs-Schaltgerätekombination – Schutz gegen elektrischen Schlag – Schutz gegen unabsichtliches direktes Berühren gefährlicher ak-

tiver Teile (alt: DIN VDE 0106-100 Schutz gegen elektrischen Schlag - Anordnung von Be-tätigungselementen in der Nähe berührungsgefährlicher Teile)

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Anlage 4

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TGL 30350/01 Gesundheits- und Arbeitsschutz; Hebezeuge; Übersicht TGL 30350/02 Gesundheits- und Arbeitsschutz; Hebezeuge; Begriffe TGL 30350/03 Gesundheits- und Arbeitsschutz; Hebezeuge; Allgemeine sicherheitstechnische Forderungen TGL 30350/04 Gesundheits- und Arbeitsschutz; Hebezeuge; Sicherheitstechnische Mittel; Warn- und Signaleinrichtungen TGL 30350/05 Gesundheits- und Arbeitsschutz; Hebezeuge; Sicherheitstechnische Forderungen für Lasthaken, Seil- und Kettentriebe TGL 30350/06 Gesundheits- und Arbeitsschutz; Hebezeuge; Sicherheitstechnische Forderungen für Treibwerke und Bremsen TGL 30350/07 Gesundheits- und Arbeitsschutz; Hebezeuge; Sicherheitstechnische Forderungen für Gegenmassen TGL 30350/08 Gesundheits- und Arbeitsschutz; Hebezeuge; Sicherheitstechnische Forderungen für Führerstände TGL 30350/09 Gesundheits- und Arbeitsschutz; Hebezeuge; Sicherheitstechnische Forderungen für Laufstege, Podeste, Auf- und Abstiege, Sicherheitsabstände TGL 30350/10 Gesundheits- und Arbeitsschutz; Hebezeuge; Zusätzliche Forderungen für bestimm-te Hebezeugarten TGL 30350/11 Gesundheits- und Arbeitsschutz; Hebezeuge; Arbeitsschutzgerechtes Verhalten beim Betreiben TGL 30350/12 Gesundheits- und Arbeitsschutz; Hebezeuge; Arbeitsschutzgerechtes Verhalten beim Betreiben von Kranen bei Überschneidung des öffentlichen Verkehrsraumes TGL 30350/13 Gesundheits- und Arbeitsschutz; Hebezeuge; Arbeitsschutzgerechtes Verhalten beim gleichzeitigen Betreiben mehrerer Krane (Mehrkraneinsatz) TGL 30350/14 Gesundheits- und Arbeitsschutz; Hebezeuge; Arbeitsschutzgerechtes Verhalten bei der Bedienung und Instandhaltung TGL 30350/15 Gesundheits- und Arbeitsschutz; Hebezeuge; Verständigungszeichen TGL 30350/16 Gesundheits- und Arbeitsschutz; Hebezeuge; Kontrollen und Prüfungen Broschüre „Kranbahnen“ Bemessung und konstruktive Gestaltung nach Eurocode.

Aktuell und übersichtlich: Kranbahnen nach DIN EN 1993-6 und DIN EN 1993-6/NA

Vierte, überarbeitete Auflage des Praxisbuchs zu Kranbahnen aus der Edition Bauwerk behandelt Planung, Entwurf, Berechnung und Nachweise von Kranbahnträgern nach den aktuell gültigen Euro-codes. Ausgabedatum: 2014-07, Beuth Verlag

Werksnormen/Bestelleranforderungen

Folgenden Werksnormen/Bestelleranforderungen sind zu beachten: XXXX, YYY, ZZZ

Die obige Aufzählung der Vorschriften erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Alle Regelwerke sind in der letzten gültigen Fassung anzuwenden. Verweise auf an-

dere Normen sind zu berücksichtigen.

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Anlage 4

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Allgemeines:

Alle sicherheitsgerichteten Funktionen sind als Blockschaubilder darzustellen und die EG-Baumusterprüfbescheinigungen für die Komponenten, die Logikeinheiten für Sicherheits-funktionen sind, sind vorzulegen! Bei der Auswahl der Einstufungen ist die Anlage 1 (Gegenüberstellung der Hubklassen (H)/Beanspruchungsgruppen (B) entspr. DIN 15018 mit den Hubklassen (HC)/S-Klassen entspr. EN 13001) zu berücksichtigen! Bei der Auslegung der Tragkonstruktion sind die Eigenfrequenzen des Hubwerksantriebes zu beachten. Störende Überlagerungen mit Eigenfrequenzen des Tragwerks sind zu ver-hindern. Das Eigenschwingungsverhalten ist nachzuweisen. Die niedrigste Eigenfrequenz

der Kranbrücke darf beim Heben und Senken ca. 2,4 Hz (ISO 22986) betragen. Geländer müssen durchgehend ausgeführt sein und mindestens zwei Zwischenstäbe ha-ben, wenn der Abstand bei Scher- und Quetschgefahren weniger als 0,5 m beträgt! Es ist dringend zu empfehlen Anforderungen an die Schweißqualifikation des Herstellers festzulegen. Da der „Große Eignungsnachweis“ nach DIN 18800 Teil 7, Ausgabe Mai 1983, Abschnitt 6.2, und für Rohrkonstruktionen nach DIN 4115, nicht mehr durch die

EN 13001 gefordert wird. Es ist darum wichtig, diese Anforderungen bei der Bestel-

lung von Kranen mit aufzunehmen.

Die DIN 18800 Teil 7 wurde durch die EN 1090 ersetzt. Es sollte ein Nachweis entspre-chend der EN 1090 und EN ISO 3834 vorliegen! Die baulichen Gegebenheiten sind vom Auftragnehmer aufzunehmen! Unterlieferanten sind vor Auftragsvergabe zu benennen. Nach der Auftragsvergabe dürfen Abweichungen von dieser Technischen Spezifikation nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers erfolgen.

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Anlage 4

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Nachfolgende Vorschriften müssen beachtet werden und in der Konformitätserklä-

rung aufgeführt werden:

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG EMV-Richtlinie 2014/30/EU Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU

DIN EN 60204-32 DIN EN 12644-1 DIN EN 13557 DIN EN 13586 DIN EN 12077-2 DIN EN 15011 DGUV V52 (früher BGV D6) DGUV G 309-001 (früher BG 905) DIN 15018 Teil 1 DIN 15018 Teil 2 DIN 15020 (bzw. ISO 16625 und DIN ISO 4309) DIN EN 1993-6 (früher DIN 4132) DIN EN 1090 + DIN EN ISO 3834 (früher DIN 18800-7)

Die oben angeführten Vorschriften müssen nicht alle zwingend durch den Hersteller ange-geben werden. Es hat sich aber in der Vergangenheit bewährt, dass der Betreiber bei Nachfragen besser abgesichert ist, wenn die Angabe und Erfüllung von wichtigen Vor-schriften durch den Hersteller erfolgt ist! Gleiches gilt auch für die Lieferung der Risikobeurteilung als Bestandteil der Dokumentati-on. Formal gehört die Risikobeurteilung dem Hersteller und er muss diese nicht mitliefern.

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