RICHTIGES VERHALTEN BEI STÖRFÄLLEN. - rwe.com · Haut und Schleimhäute. ... Sichere Handhabung...

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RWE Generation Kraftwerk Ibbenbüren Schwarzer Weg 49479 Ibbenbüren T +49 5451 5041-0 F +49 5451 5041-2110 I www.rwe.com RWE Generation RICHTIGES VERHALTEN BEI STÖRFÄLLEN. Informationen für die Umgebung des Kraftwerks Ibbenbüren

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RWE Generation Kraftwerk Ibbenbüren

Schwarzer Weg 49479 Ibbenbüren

T +49 5451 5041-0 F +49 5451 5041-2110 I www.rwe.com

RWE Generation

RICHTIGES VERHALTEN BEI STÖRFÄLLEN.

Informationen für die Umgebung des Kraftwerks Ibbenbüren

2 RICHTIGES VERHALTEN BEI STÖRFÄLLEN RICHTIGES VERHALTEN BEI STÖRFÄLLEN 3

VORWORT

Sehr geehrte Nachbarn des Kraftwerks Ibbenbüren,

wir, die RWE Power, betreiben seit 1985 auf dem Schafbergplateau ein Steinkohlenkraftwerk, das 2009 umfangreich modernisiert wurde und eine aktuelle Leistung von 838 MW hat. Mit der Betriebs führung ist die RAG Anthrazit Ibbenbüren GmbH beauftragt. Der überwiegend mit Anthrazitkohle befeuerte Kessel erzeugt Rauch gase. Diese werden in modernen Rauch­gas reinigungs anlagen weit gehend von Staub, Schwefel­dioxid und Stick oxiden befreit. Die Stick oxide werden an einem Katalysator unter Zuhilfenahme von Ammoniak in Wasser und Stickstoff umgewandelt.

Ammoniak ist jedoch ein gefährlicher Stoff mit giftigen Eigenschaften. RWE Power hat daher alle technischen Maßnahmen getroffen, um eine Frei setzung von Ammoniak zu verhindern. Für den Fall, dass es allen Sicherheitsvorkehrungen zum Trotz doch zu einem Störfall mit Ammoniakfreisetzung kommt, gibt Ihnen diese Broschüre alles Wissenswerte an die Hand, wie Sie sich verhalten sollen.

Die Leitung des Kraftwerks Ibbenbüren RWE Generation

Impressum

Information nach § 11 der Störfallverordnung

(12. Verordnung zur Durchführung

des Bundesimmissionsschutzgesetzes)

3. Auflage 2015

Herausgeber:

RWE Generation

In Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster,

dem Ordnungsamt der Stadt Ibbenbüren und

der Feuerwehr Ibbenbüren

Auszug aus der Deutschen Grundkarte

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Wozu diese Information?

Betriebsbereiche, in denen

größere Mengen ge fährlicher

Stoffe vorhanden sind, wie zum

Beispiel in unserem Ammoniak­

lager, fallen unter die Stör fall ­

verordnung. Diese Verordnung

beschreibt Maß nahmen, die

dem Schutz des Lebens und der

Gesundheit der Menschen sowie

der Verhinderung und Begren­

zung von Schäden der Umwelt

und sonstiger Sachgüter dienen.

Die hieraus resultie rende Infor­

mationspflicht gegenüber der

be trof fe nen Bevölkerung muss

wiederholend im Abstand von

5 Jahren erfolgen und ist ein Teil

unserer umfassenden Vorsorge­

maßnahmen. Bereits in der

Ver gangen heit wurde über

Veröffent lichungen in den ört li­

chen Zeitungen dieser Forderung

Ge nüge getan. Wir denken

je doch, Ihnen mit dieser Bro­

schüre eine noch umfassendere

Information über die Ge fah ren,

Sicher heits maßnahmen und

das richtige Verhalten zu geben.

> ein Sicherheitskonzept und

geeignete Sicher heit s ­

management ein rich tungen

entwickelt, um die Ent stehung

von Störfällen durch organi­

satorische und technische

Maßnahmen weitgehend

auszuschließen bzw. deren

Aus wirkungen so gering wie

möglich zu halten.

All diese Schritte werden wieder­

kehrend geprüft und regeln Pla­

nung, Betrieb und Instand haltung

sowie Notfallmaßnahmen.

Welche Gefahren gehen von

Ammoniak aus?

Ammoniak ist ein farbloses,

stechend riechendes giftiges

Gas. Es kann schon in kleinsten

Mengen (weit unterhalb der

Erträglichkeitsgrenze) mit

der Nase wahrgenommen werden

und führt erst bei sehr hohen

Konzentrationen zu einer Gefähr­

dung. Ammoniak hat eine stark

ätzende Wirkung auf Augen,

Haut und Schleimhäute. Des

Weiteren führt der Austritt von

Ammoniak zur Verunreinigung

von Gewässern.

Sichere Handhabung

Unsere Anlagen zur Lagerung

und zum Einsatz von Ammoniak

sind behördlich genehmigt und

unter Einhaltung der aktuellen

Sicherheits vor kehrungen errichtet

worden. In regelmäßigen Abstän­

den erfolgen von Sachverständi­

gen Überprüfungen und Kontrol­

len. Die Ausrüstung entspricht

dem Stand der Sicherheitstech­

nik. Die Anlage wird von speziell

ge schultem Personal betrieben.

Mehr als 25 Jahre störungsfreier

Betrieb bestätigen den Erfolg

dieser Sicherheitsvorkehrungen.

Was tun bei einem Störfall?

Nicht jede Betriebs störung,

die durchaus zu Ge ruchs­

belästigungen führen kann, ist

ein Störfall! Die Wahrscheinlich­

keit einer Freisetzung von Ammo­

niak ist als sehr gering anzuse­

hen. Sollte es also trotz aller

Sicherheitsvorkehrungen durch

Freisetzung größerer Mengen

Ammoniak zu einem Störfall kom­

men, beachten Sie die Emp feh­

lungen dieses Merkblatts und

befolgen Sie die Anweisungen

der Einsatzkräfte. Nutzen Sie die

Informationen durch Rundfunk/

Fernsehen (WDR 2 96,0 MHz oder

Radio RST 104,0 MHz) oder durch

die Feuerwehr Ibbenbüren.

Was haben wir getan bzw. was

sind unsere Aufgaben?

Aufgrund der neuen Störfall­

verordnung haben wir

> den Behörden mitgeteilt, dass

wir den Vor schriften dieser

Verordnung unterliegen;

> den gesamten Betriebsbereich

einer Prüfung und Bewertung

aus störfallrechtlicher Sicht

unterzogen;

> einen umfassenden Sicher­

heitsbericht mit Darstellung

aller sicherheitsrelevanten

Daten und Fakten erstellt und

den Behörden vorgelegt. Hier

sind störfallverhindernde

Vorgehens weisen ebenso

beschrieben wie die nötigen

Schritte zur Minimierung der

Auswirkungen von Störfällen;

> einen „internen Alarm­ und

Gefahrenabwehrplan“ erstellt.

Hier werden Maß nahmen zur

Bekämpfung von Störfällen

und zur Begrenzung der Aus­

wirkungen beschrieben. Diese

sind mit der Ibbenbürener

Feuerwehr und den Behörden

ab gestimmt. Regelmäßige

gemeinschaftlich durchge­

führte Übungen (z.B. mit der

Feuerwehr) sichern eine stete

Einsatz bereitschaft;

Richtiges Handeln heißt:

> geschlossene Räume

auf suchen, möglichst im

oberen Bereich

> Fenster und Türen schließen

> Belüftungsanlagen abschalten

> benachrichtigen Sie Nachbarn

> Radio und Fernsehgerät ein­

schalten

> nicht rauchen, kein offenes

Feuer

> Ruhe bewahren

> telefonieren Sie nur im Notfall

Beachten Sie:

> Rettungsleitstellen sind keine

Auskunftsstellen!

Ammoniak

Farbloses, stechend riechendes Gas. Stark reizende, ätzende Wirkung auf Augen, Atemwege und Haut, Gefahr schwerer Augen­ und Atemwegsschädigungen. Chronische Atemwegsreizungen, Atemwegs erkrankungen. Schwer brennbares Gas. Leicht löslich in Wasser, gewässergefährdend. Ammoniak ist leichter als Luft. In Verbindung mit dem Wassergehalt der Luft bodennahe Ausbreitung. Weiteres im Internet unter www.dguv.de/ifa/GESTIS

Stoff

Gefahrensymbole

Auswirkungen auf Mensch und Umwelt

Lebens bedrohliche Vergiftung

Verätzungen/Zerstörungen

Umwelt­ schädigend

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SCHRITT FÜR SCHRITT ZU IHRER SICHERHEIT.

Wollen Sie mehr wissen?

Bei Anfragen oder Beschwerden erreichen

Sie uns unter unserer zentralen Rufnummer

T +49 5451 5041­0 oder 5041­2187

Zuständiger Störfallbeauftragter ist

Dipl.­ Ing. Jürgen Hehemann

T +49 5451 5041­2161

Wenn Sie von einem Störfall erfahren, der Auswirkungen auf die Umgebung haben kann, beachten Sie bitte folgende Hinweise. Sie tragen damit zu Ihrem persönlichen Schutz und zur wirkungsvollen Hilfe für alle bei.

So werden Sie gewarnt und informiert:

So sollen Sie sich verhalten:

LautsprecherAchten Sie auf Lautsprecher durchsagen der Feuerwehr/Polizei!

Rundfunk/FernsehenSchalten Sie Ihr Radio oder Fernsehgerät ein!WDR 2 96,0 MHzRadio RST 104,0 MHz

Kinder/NachbarnRufen Sie Kinder sofort ins Haus! Verständigen Sie Nachbarn! Nehmen Sie vorübergehend Passanten auf!

GeruchLegen Sie nasse Tücher bereit, die Sie insbe sondere bei Ammoniak geruch vor Mund und Nase halten!

Fenster/KlimaanlagenSchließen Sie Fenster und Türen! Schalten Sie die Lüftungs­ und Klimaanlagen aus – auch im Auto!

TelefonTelefonieren Sie nur im Notfall!Blockieren Sie nicht die Notrufe von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst!

AufenthaltGehen Sie nicht ins Freie! Suchen Sie innen liegende Räume in oberen Stockwerken auf! Bleiben Sie dem Unfallort fern!

EntwarnungAchten Sie auf Entwarnungsdurchsagen über Radio oder Lautsprecher der Feuerwehr/Polizei!

ArztNehmen Sie bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen Kontakt mit einem Arzt oder dem ärztlichen Notfalldienst auf!

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