Rehabilitation aus arbeitsmedizinischer Sicht. Gesetzliche Unfallversicherung Finanzierung...
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Rehabilitation aus arbeitsmedizinischer Sicht
Gesetzliche Unfallversicherung
• Finanzierung ausschließlich durch
• Arbeitgeber
• Versicherungsanspruch ergibt sich aus • dem versicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnis
Versicherte Personen
• Arbeitnehmer• der Unternehmer (freiwillige Mitgliedschaft)• Schüler und Studenten• Blutspender• Ersthelfer• Mithelfende Nachbarn• u.a.
• -Wegeunfall
• -Arbeitsunfall
• -Berufskrankheit
Gesundheitsschäden
Wer ? Die Bundesregierung
Was? Krankheit wird Berufskrankheit
Für Wen? Arbeitnehmer- besondere Personengruppen
Warum? Besondere Einwirkungen liegen in höherem Grade als
bei der Allgemeinbevölkerung vor
Berufskrankheit(§ 9 Abs.1 SGB VII)
Arbeitssicherheitsgesetz§ 3: Aufgaben der Betriebsärzte
Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen des Gesundheitsschutzes
Beratung des Arbeitgebers insbesondere bei
Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter, Leistungsgeminderter in den Arbeitsprozess
• Sozialgesetzbuch (SGB)IX
• -Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
• Zuständigkeit (Kostenträger) nach §14 SGB IX z. B. Krankenkasse
Agentur für Arbeit
Rentenversicherung u.a.,
WeB-Reha
• Projekt Werks- und Betriebsärzte in Kooperation mit der Rentenversicherung
• Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BaR)
• Information und Kooperation zwischen• Reha- Trägern, Haus-, Fach-, Werks-
Betriebsärzten
Reha- Anträge durch Betriebsärzte• 60% orthopädische Krankheitsbilder
• 19,6,% psychosomatische Indikation
• 6,7 % Stoffwechselstörungen
• 5,6 % Kardiale Erkrankungen
Die Reha-Kette in der Unfallversicherung
• Erste Hilfe/ Erstversorgung
• Ersthelfer am Unfallort
• Rettungsassistent
• Notarzt
• Beseitigung der lebensbedrohlichen Akutsituation,
• Defibrillatoren im Betrieb
Transport
• Transport zu einem geeigneten Krankenhaus
• Versorgungsschwerpunkte
• -Kardiale Notfälle
• -Schlaganfälle, stroke- Management
D- Arzt - Durchgangsarzt-Verfahren
• Wer ist für den Verletzten zuständig?
• Wer übernimmt die Erstversorgung ?
• Muss der D- Arzt bei Berufskrankheiten eingeschaltet werden?
Vorstellungspflicht beim D-Arzt?
• AUF dauert über Unfalltag hinaus an
• Behandlungsbedürftigkeit beträgt voraussichtlich mehr als eine Woche
• Verordnung von Heilmitteln ist erforderlich
• Immer bei Wiedererkrankung
§ 39 Überweisungspflicht an den Augen-/HNO-Arzt
Der Arzt ist verpflichtet, den Unfallverletztenbei einer Verletzung von Augen oder
Hals, Nasen, Ohren einementsprechenden Facharzt vorzustellen.
Ausnahme: durch die Erstbehandlung beim zuerst in Anspruch genommenen Arzt erübrigt sich die weitere fachärztliche Behandlung
§ 37 Verletzungsarten-
verfahren
Bei bestimmten schweren, katalogmäßig niedergelegten
Verletzungen müssen Verletzte in besonders zugelassene
Krankenhäuser eingewiesen werden
Verletzungsartenverfahren
• Krankenhäuser werden vom Kostenträger
• Unfall- Versicherung
• im Rahmen der besonderen Heilbehandlung zugelassen
Verletzungsartenverfahren
• Spezialkliniken
- für Brandverletzte
- Schädel-Hirnverletzte
- Chirurgische Unfallkliniken
Berufsgenossenschafliche Klinken
• Bundesweit 9 Unfallkliniken (Hamburg, Berlin, Bochum, Duisburg-Buchholz,
Halle, Franfurt a. Main, Ludwigshafen, Tübingen, Murnau)
• 2 Kliniken für Berufskrankheiten (Bad Reichenhall, Falkenstein)
H-Arztverfahren
• Eingeschränkt Teilnahme an der besonderen Heilbehandlung
• Öffentlich rechtlicher Vertrag mit den Berufsgenossenschaften
Leistungen der medizinischen Rehabilitation
• Ärztliche Behandlung• Zahnärztliche Behandlung• Stationäre Behandlung• Häusliche Krankenpflege• Versorgung mit Arznei- • Verband-• Heil- und Hilfsmitteln
Orthopädische Versorgung und
Hilfsmittel• Beinprothesen
• Armprothesen
• Gesichtsersatzstücke
• Orthopädisches Schuhwerk
Weitere Hilfsmittel
• Hörgeräte (Lärmschwerhörigkeit)
• Sehhilfen
• Blindenführhunde
• Zahnersatz (z. B. Bäckerkaries)
• Sauerstoffinhalationsgeräte (z.B. Asbestose)
Schulisch-pädagogische RehaDer Schüler als Rehabilitant
• Transport zur Schule
• Klinik-/Hausunterricht
• Förderung in Sonderschule
• Vorbereitung auf Schulbesuch
Fortführung und Abschluss der Schulausbildung/des Studiums
Maßnahmen der sozialen Reha
• Sozialpädagogische und psychosoziale
Betreuung
• Haushaltshilfe
• Ärztlich verordneter Reha-Sport
„Der Wohnbereich“
• Wohnungshilfe
• Umzug
• Anpassung der Wohnung an den Gesundheitsschaden/ die Behinderung
• z.B Treppenlift, Sanitärbereich
• Zuschüsse und Darlehen sind möglich
Förderung Wiederherstellung der Mobilität
Kfz. Hilfe
• Beschaffung eines Kfz
• behindertengerechte Zusatzausstattung
• Erlangung der Fahrerlaubnis
Der Berufshelfer
- ist medizinisch und berufskundlich qualifiziert
• Berät den Verletzten
• Koordinator-Vermittler• zwischen allen Beteiligten z. B. Unternehmern, Ärzten,
Berufsförderungswerken, Behörden
Angesiedelt bei den
Integrationsämtern
(medizinische und berufskundliche und technische Qualifikation)
Beratende Ingenieure
Berufliche Rehabilitation
• Erstes Ziel?• Erhaltung des alten Arbeitsplatzes• Belastungserprobung
• Vermittlung eines neuen Arbeitsplatzes
• Berufliche Umorientierung (Umschulung)
• Adäquate, dauerhafte Wiedereingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Arbeitsplatzbegehung-Belastungsanalyse
• Positives Leistungsbild
• Negatives Leistungsbild
• Abschätzung Trainings- und Therapiebedarf
• Wiedereingliederungsplan
• Begleitung des Mitarbeiters durch den Betriebsarzt
• Belastungserprobung und Arbeitstherapie
Für die berufliche Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen ist in dem Projekt IMBA
(Integration von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt)
ein Merkmalkatalog erarbeitet worden
Merkmalkatalog
•Körperhaltung (z.B. mit den Untergruppen Stehen, Sitzen)
•Körperfortbewegung (z.B. mit den Untergruppen Gehen, Kriechen)
•Körperteilbewegung (z.B. mit den Untergruppen Arm-, Bein-, Rumpfbewegungen)
•Information (z.B. mit den Untergruppen Sehen, Hören, Sprechen)
•Komplexe Merkmale (z.B. mit den Untergruppen Heben, Tragen)
•Umgebungseinflüsse (z.B. mit den Untergruppen Klima, Schall)
Merkmalkatalog
MELBA
(Merkmalprofile zur Eingliederung
Leistungsgewandelter und Behinderter in Arbeit)
• ist relevant, wenn die Auseinandersetzung mit psychischen Fähigkeiten und Anforderungen im Vordergrund steht.
Ziel ist es:
bei bestimmten Behinderungen die Arbeitstätigkeit überhaupt erst zu ermöglichen,
die Arbeitsausführung zu erleichtern, d.h. Arbeitsbelastungen zu verringern und
die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.
Technische Arbeitshilfen
Maßnahmen der behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung (z.B. als orthopädischer Bürostuhl)
umfassende, ergonomische und
behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung
Technische Arbeitshilfen
Lesehilfe für Sehbehinderte
INCOBS:
Informationspool
Computerhilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte“
unterstützt Anwender, Berater, Betriebe und Kostenträger bei der Ausstattung von Arbeitsplätzen.
•Z. B. Vorlesen von Akten •-Recherche von Fachliteratur in gedruckter Form
Unterstützung auf Dienstreisen oder
bei der Durchführung von Veranstaltungen •§ 102 Absatz 4 SGB IX:Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz.
•Informationen unter www.assistenzantrag.de und www.dvbs-online.de.
Arbeitsassistenz
Internetportal www.incobs.de:
•aktuelle Marktübersichten,
•Testergebnisse und Checklisten zur Produktauswahl
•Hinweise zur Finanzierung von Arbeitsplatzausstattungen
•Adresslisten zu weiterführenden Beratungsangeboten.