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Maria Eichhorn
Mitglied des Deutschen Bundestages Mitglied des Fraktionsvorstandes
und Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Maria Eichhorn, MdB · Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1 11011 Berlin
Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 Jakob-Kaiser-Haus, Raum 3.357 11011 Berlin Κ (030) 227 – 7 27 87 Μ (030) 227 – 7 66 30 ξ [email protected] Wahlkreis Luitpoldstraße 14/I 93047 Regensburg Κ (0941) 56 04 70 Μ (0941) 5 41 72 ξ [email protected]
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Rede der CSU-Bundestagsabgeordneten Maria Eichhorn
anlässlich der
3. Fachtagung Palliative Geriatrie Who cares? Pflege als Herausforderung für Betroffene,
Politik, Träger und Medien
„Mitgestalten, Mitarbeiten, Mitbewegen – Politik als aktiver Unterstützer und Begleiter“
am 4. Juli 2008 13:00 – 13:30
(20 Minuten Vortrag und 10 Minuten Zeit für Fragen)
Es gilt das gesprochene Wort!
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3. Fachtagung Palliative Geriatrie Berlin www.palliative-geriatrie.de
Gliederung
1. Einleitung ........................................................................... - 2 -
2. Würde des menschlichen Lebens ..................................... - 2 -
3. Sterbehilfe.......................................................................... - 3 -
4. Gesundheitsreform und Pflegeweiterentwicklungsgesetz - 4 -
5. Ausbildung......................................................................... - 6 -
6. Patientenverfügung ........................................................... - 6 -
7. Schluss .............................................................................. - 7 -
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Anrede,
1. Einleitung
vielen Dank für die Einladung zu der heutigen Fachtagung.
Mein Referat unter dem Titel:
„Mitgestalten, Mitarbeiten, Mitbewegen –
Politik als aktiver Unterstützer und Begleiter“
zeigt auf, was die Politik insbesondere im Bereich der Palliativmedizin und
Hospizarbeit tut, um zu
unterstützen und zu begleiten.
In der Koalitionsvereinbarung haben sich CDU/CSU und SPD zum Ziel gesetzt, die Hospizarbeit
und die Palliativmedizin zu stärken, um Menschen ein Sterben in Würde zu ermöglichen.
Während in Großbritannien bereits kurz nach der Eröffnung des ersten Hospizes im Jahr 1967 die
Idee zu einer Bewegung wurde, dauerte es in fast allen europäischen Ländern bis Ende der 80er
Jahre oder teilweise auch bis Anfang der 90er, ehe sich aus Einzelinitiativen eine breite Bewegung
für Palliativversorgung und Hospize entwickelte.
Auch in Deutschland dauerte es bis in die 80er Jahre, bis die Hospizidee in Form einer
Palliativstation erstmals umgesetzt wurde. In den letzten Jahren hat sich auf diesem Gebiet in
Deutschland „Gott sei Dank“ aber bereits einiges getan.
2. Würde des menschlichen Lebens
Meine Damen und Herren,
die Menschenwürde ist von Gott dem ganzen menschlichen Leben vom Anfang bis zum Ende
gegeben.
Krankheit und Sterben sind Teil des Lebens. Mit steigender Lebenserwartung, sowie
medizinischem und technischem Fortschritt gewinnt die Frage einer menschenwürdigen
Sterbebegleitung zunehmend an Bedeutung. Die moderne Medizin hat zwar viele neue
Behandlungsmöglichkeiten eröffnet, den Tod kann sie aber nicht besiegen.
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Auch unter veränderten Bedingungen gilt es, ein Sterben in Würde zu ermöglichen, Sterbenden ein
menschenwürdiges Umfeld zu schaffen und dabei deren Wünsche und Bedürfnisse in den
Mittelpunkt zu stellen.
Meine Damen und Herren,
es gibt kein menschenunwürdiges und lebensunwertes Leben. Es gibt nur einen
menschenunwürdigen Umgang des Menschen mit sich selbst und eine menschenunwürdige
Behandlung von Menschen durch Menschen.
Deswegen sind hohe ethische Maßstäbe für Medizin und Forschung von großer Bedeutung. Dabei
muss nach meiner Überzeugung die Leitlinie ganz klar das christliche Menschenbild sein.
Palliativmedizin und Hospizarbeit sind für ein Sterben in Würde unverzichtbar. Es ist beruhigend für
Menschen zu wissen, dass sie im Sterben nicht allein gelassen werden, dass sie an einem
vertrauten Ort und in mitten vertrauter Menschen sterben können.
Oftmals stellen sich Sterbende die Frage nach dem Sinn des Lebens und dem Danach. Die letzten
Dinge regeln zu können und zu wissen, dass man in der letzten Phase seines Lebens begleitet
wird, ist von größter Bedeutung.
Wer sich am Ende des Lebens gut versorgt weiß, der wird ohne Angst dem Sterben
entgegensehen.
3. Sterbehilfe
Meine Damen und Herren,
gerade diese Angst ist es aber, die schwerstkranke und auch alte Menschen umtreibt. Der aktuelle
Sterbehilfe-Fall des Hamburger Ex-Senator Kusch zeigt, dass Menschen aus Angst in ein
Pflegeheim zu kommen, lieber vorher sterben wollen. Gute Pflege, Palliativversorgung und
Hospizbewegung kann den Menschen die Angst nehmen, sie müssen daher noch stärker in das
Bewusstsein Einzelner und der Gesellschaft rücken.
Der Mensch ist nicht Herr über Leben und Tod, und deshalb ist die bedingungslose
Aufrechterhaltung des Verbotes der aktiven Sterbehilfe von großer Bedeutung.
Heute beschäftigt sich der Bundesrat mit einer Initiative fünf unionsregierter Länder. Demnach soll
die gewerbliche, organisierte Sterbehilfe mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet
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werden. Der aktuelle Fall zeigt, dass gesetzgeberische Konsequenzen überlegt werden müssen,
um dieser Art von Sterbehilfe Einhalt zu gebieten.
Es darf keine rechtlichen Grauzonen geben. Die Gesellschaft schuldet den Angehörigen, Ärzten
und Pflegern, dass sie unter klar geregelten rechtlichen Bestimmungen arbeiten können. Sie sollen
vor Verdächtigungen und der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung sicher sein.
Meine Damen und Herren,
sowohl das Grundgesetz als auch der hypokratische Eid der Ärzte sind unvereinbar mit aktiver
Sterbehilfe. Die Antwort auf die Angst vor Fremdbestimmung, Einsamkeit und Schmerzen am Ende
des Lebens kann nicht Sterbehilfe sein. Vielmehr ist die Antwort Schmerzlinderung und
Sterbebegleitung. Wichtig sind deshalb eine ausreichende Palliativversorgung und die
Unterstützung für pflegende Familien. Es muss dafür gesorgt sein, dass Menschen schmerzfrei
und würdevoll bis zu ihrem Ende leben können.
4. Gesundheitsreform und Pflegeweiterentwicklungsgesetz
Mit der Gesundheitsreform sind wesentliche Verbesserungen im Bereich Palliativversorgung und
Hospizarbeit erfolgt. Die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung haben nun einen
eigenständigen Rechtsanspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung, die ärztliche
und pflegerische Leistungen umfasst. Diese wird von Palliative Care Teams erbracht, bei Bedarf
rund um die Uhr.
Dieser Leistungsanspruch steht Patienten zu, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden oder
weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden und nur noch eine begrenzte Lebenserwartung haben.
Nach der Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin betrifft das 10 Prozent aller
Sterbenden.
Mit dieser Regelung soll ermöglicht werden, dass Patienten zu Hause versorgt werden können.
Damit ist es möglich, den größten Wunsch vieler Sterbender zu erfüllen, bis zum Tod in der
vertrauten häuslichen Umgebung betreut zu werden.
Die Leistung kann dabei sowohl im häuslichen Bereich als auch in Alten- und Pflegeheimen durch
einen Vertragsarzt oder Krankenhausarzt in Anspruch genommen werden. Die übrigen
Palliativpatienten werden in stationären Einrichtungen palliativmedizinisch versorgt.
Ein weiterer Erfolg, der mit der Gesundheitsreform einherging, ist die verbesserte Hospizarbeit für
Kinder. Der Kostenanteil der Kinderhospize, der nicht über die Krankenkasse, Pflegeversicherung
oder Sozialhilfe getragen wird, beträgt nur noch 5 Prozent.
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Die Union hätte bei der Gesundheitsreform den Eigenfinanzierungsanteil aller stationären Hospize
gerne auf 5 Prozent begrenzt. Aus Kostengründen konnte diese Senkung dann nur bei den
Kinderhospizen erfolgen.
Auch mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz, das mit dem 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist, sind
positive Leistungsverbesserungen verbunden. Demenzkranke haben einen Leistungsanspruch,
ambulante Pflege wird gestärkt. Die langjährige berechtigte Forderung nach Einführung einer
Pflegezeit wird jetzt verwirklicht. Wer Angehörige pflegt, hat nun einen gesetzlichen Anspruch auf
eine unbezahlte, aber sozialversicherungspflichtige Freistellung von der Arbeit bis zu sechs
Monaten. Auch das ist ein wichtiger Schritt, damit Sterbende zu Hause gepflegt werden können.
Weiterhin wurde mit der Pflegereform auch die Möglichkeit zum Vertragsabschluss mit
Einzelpflegekräften geschaffen. Das macht die Pflegehilfe für diejenigen angenehmer, die nicht
ständig mit wechselndem Personal zu tun haben wollen. Gerade im Hinblick auf den Aspekt einer
vertrauten Umgebung kann dieses ein wichtiger Faktor sein. Das sind alles bedeutende
Maßnahmen zugunsten der Betroffenen.
Mit der Gesundheitsreform und der Pflegereform hat die Koalition die richtigen Schritte
unternommen, um bessere Rahmenbedingungen für Schwerkranke und Sterbende zu schaffen.
Nun müssen die Gesetze zunächst einmal umgesetzt werden.
Die Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses zur Verordnung spezialisierter ambulanter
Palliativversorgung sind erst im März diesen Jahres in Kraft getreten.
Ende Mai, also vor wenigen Wochen, haben die Krankenkassen einen ersten Entwurf für die
Empfehlung nach §132 d Absatz 2 SGB V für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung
vorgelegt. Wir warten jetzt darauf, dass diese Richtlinien endlich verabschiedet werden, da sonst
die Beschlüsse des Gesetzgebers nicht wirksam werden können.
Auch sind viele Forderungen, die im Bericht der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der
modernen Medizin“ aus dem Jahr 2005 enthalten sind, schon verwirklicht. So können heute bereits
Schwerstkranke mit einem hohen Bedarf an technischen Apparaten und Hilfsmitteln, wie zum
Beispiel Patienten, die nur noch mit künstlicher Beatmung leben können, zu Hause versorgt
werden.
Strukturen für ethische Fragestellungen im Rahmen der Sterbebegleitung müssen nicht noch neu
geschaffen werden. Sie sind bereits Teil der spezialisierten Palliativversorgung, sowohl im
stationären, wie auch im ambulanten Bereich.
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Auch die Schmerztherapie ist schon integraler Bestandteil der Palliativmedizin und damit der
Palliativversorgung. Sie ist nicht nur auf Schmerztherapie beschränkt, sondern lindert
glücklicherweise auch andere Beschwerden, wie zum Beispiel Atemnot oder Übelkeit.
Auch gibt es heute bereits Beratungsmöglichkeiten, die auch zu Hause in Anspruch genommen
werden können. Bei Übernahme von Beratung und Pflege durch Palliative-Care-Teams ist auch die
Bezahlung der Beratung gesichert.
Ehrenamtlich tätige Hospizgruppen haben die Vorschrift, den Helfern Supervision zu organisieren
und zu finanzieren. Es gibt auch Hilfsangebote für betreuende Bezugspersonen. Am Wichtigsten
sind eine fachlich ausreichende Palliativversorgung und die Entlastung durch Hospizbegleiter,
damit die Betreuungsperson auch einmal durchatmen und sich erholen kann.
5. Ausbildung
Palliativmedizin und –pflege muss zu einem expliziten Pflichtlehrfach und Prüfungsfach des
Medizinstudiums aufgewertet werden. Das gilt auch für die Ausbildung der Berufe in der
Krankenpflege. Dazu sind jedoch noch mehr erfahrene Palliativmediziner notwendig, die ihr
Wissen weitergeben können.
In der freiwilligen Fortbildung von Ärzten und Pflegekräften ist viel erreicht. Aber bei der
verpflichtenden Ausbildung der Ärzte sind wir noch nicht so weit.
Bei einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft ist auch die Forderung, einen
Forschungsschwerpunkt Palliativ- und Hospizversorgung zu schaffen, nachhaltig zu unterstützen.
6. Patientenverfügung
Meine Damen und Herren,
wir brauchen eine neue Kultur des Umgangs mit Leiden und Tod in unserer Gesellschaft. Der Tod
gehört zu unserem Leben und darf kein Tabu sein. Durch eine verstärkte Informations- und
Öffentlichkeitsarbeit können Berührungsängste in unserer Gesellschaft abgebaut werden. Dazu
sind auch die Medien aufgerufen.
Sich mit dem Tod auseinander setzen, das bringt auch die breite Diskussion um die
Patientenverfügung mit sich. Acht Millionen Menschen haben in Deutschland eine solche
Verfügung unterschrieben. Von den Patientenverfügungen wird erwartet, dass sie den Ärzten, dem
pflegendem Personal und den Angehörigen klare Entscheidungsvorgaben liefern.
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Ärzte müssen sich derzeit nicht daran halten, aber es kommen immer wieder Forderungen, dass
Patientenverfügungen verbindlich sein sollen. Wer Patientenverfügungen für verbindlich erklären
will, setzt einen gut informierten Menschen voraus. Die Gefahr von Irrtümern ist dabei sehr groß.
Ein falsches Kreuz bei einer Multiple-Choice-Patientenverfügung – und schon ist es geschehen.
Viele laden sich eine Patientenverfügung im Internet herunter und kein Arzt kann nachvollziehen,
ob ein Patient die Verfügung wirklich bewusst und im besten Fall mit einer vorhergehenden
Beratung unterschrieben hat. Zudem ist es unstreitig, dass der aktuelle Wille und der voraus
verfügte Wille, wie im Falle einer Patientenverfügung, nicht gleich sein müssen.
In der letzten Sitzungswoche des Bundestages vor der Sommerpause haben wir über einen
Gesetzesantrag zur Patientenverfügung debattiert. Je länger wir uns mit der Problematik befassen,
umso schwerer wiegen die Für und Wider einer gesetzlichen Regelung.
Ich selbst bin Mitverfasserin des Bosbach-Entwurfs, der dem Lebensschutz eine hohe Priorität
einräumt.
Der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen kann zulässig sein, wenn es dem Willen des
Patienten entspricht. Die Selbstbestimmung des Patienten und die Fürsorge für ihn,
beziehungsweise der Lebensschutz, müssen in ein angemessenes Verhältnis gebracht werden.
Nach ständiger Rechtssprechung muss ein schonender Ausgleich zwischen den Grundrechten der
Selbstbestimmung und des Lebensschutzes stattfinden. Dabei stellt aber das menschliche Leben
innerhalb der verfassungsrechtlichen Ordnung einen Höchstwert dar. Es ist die Aufgabe des
Staates, sich schützend und fördernd vor das Leben zu stellen.
7. Schluss
Meine Damen und Herren,
Palliativversorgung bedeutet bei schwerkranken Menschen körperliche Beschwerden medizinisch
zu lindern. Mindestens genau so wichtig ist es jedoch, die Menschen in dieser schweren Zeit zu
begleiten und das Gefühl zu geben, nicht allein gelassen zu werden.
In den Hospiz- und Palliativeinrichtungen, wie beispielsweise die des Unionhilfswerkes, arbeiten
Fachkräfte und ehrenamtliche Mitarbeiter, die erkrankten Menschen ein würdevolles Leben
ermöglichen. Ich danke allen, die sich für Kranke und Sterbende einsetzen. Diese Arbeit ist nicht
leicht und verdient unsere besondere Anerkennung.
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Ich hoffe sehr, dass es uns gelingt, den Menschen die Angst vor dem Sterben weitgehend zu
nehmen. Palliativmedizin und Hospizversorgung leisten dazu einen wichtigen Beitrag.
In einem Fernsehbericht über Palliamo, einer Einrichtung der ambulanten Palliativversorgung in
meinem Wahlkreis Regensburg, schilderte eine schwer krebskranke Frau den Verlauf ihrer
Krankheit: „Als ich wusste, dass ich meinen Krebs nicht besiegen konnte, wollte ich meinem Leben
am liebsten gleich ein Ende machen. Ich lernte dann dank der guten Betreuung von Palliamo mit
meiner Krankheit zu leben und habe zusammen mit meinem Mann trotz allem noch eine gute Zeit.“
Sie konnte sich zusammen mit ihrem Mann sogar noch einen großen Wunsch, einen Aufenthalt in
Mallorca, erfüllen. Kurz danach starb sie. Ohne eine gute Palliativversorgung hätte sie ihrem Tod
nicht so gefasst so entgegengesehen.