Rechtsupdate 2016 - Community Camp Berlin 2016 - #ccb16

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@thsch Rechtsupdate 2016 DR. Thomas Schwenke LL.M., Berlin, @thsch

Transcript of Rechtsupdate 2016 - Community Camp Berlin 2016 - #ccb16

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Rechtsupdate2016

DR. Thomas Schwenke LL.M., Berlin, @thsch

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Rechtsanwalt/ Datenschutzbeauftragter

Marketingrecht, Datenschutz, AGB- & Vertragsrecht

Finanzverwaltung, Marketingagentur

Autor "Social Media Marketing & Recht", O'Reilly-Verlag

Forschung zu Augmented Reality

Dr. Thomas Schwenke, LL.M. (UoA)

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KOSTENLOSE BILDDATENBANKEN

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So wow – Tolle Bilder kostenlos

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So not wow – Keine Gewähr, keine Sicherheit

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„Aber ich dachte ich darf!“

Der gute Glaube ist irrelevant

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SCHLEICHWERBUNG

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HAFTUNG BEIM EMBEDDING, SHARING

UND LINKING

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Linkhaftung – EuGH (C-160/15)

Privatpersonen – Kenntnis der Rechtswidrigkeit muss bewiesen werden.

Gewinnerzielungsabsicht – Kenntnis der Rechtswidrigkeit wird vermutet.

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Haftung beim Embedding illegaler Uploads

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Linkhaftung – EuGH (C-160/15)

https://openjur.de/u/896152.html https://www.facebook.com/raschwe

nke/videos/1023418647774321/ http://www.heise.de/newsticker/m

eldung/EuGH-verbietet-kommerzielle-Links-auf-Urheberrechtsverletzungen-3316497.html

http://www.cr-online.de/blog/2016/09/08/playboy-urteil-die-kommunikationsfreiheit-ist-beim-eugh-in-schlechten-haednen/

http://www.internet-law.de/2016/09/eugh-zur-frage-unter-welchen-voraussetzungen-das-setzen-eines-links-urheberrechte-verletzen-kann.html

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VERSCHÄRFTE PRÜFUNGSPFLICHTEN

BEI BEWERTUNGEN

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BGH: Anonymität vs. Haftungsprivileg (VI ZR 34/15)

Indiz, dass Kontakt tatsächlich stattgefunden hat

Prüfungspflicht ab Kenntnis

Folge: Anonyme Nutzer = Löschungspflicht

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FACEBOOK & DATENSCHUTZ

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Urteil zu Social Plugins

LG Düsseldorf · 9.3.2016 · Az. 12 O 151/15Die Beklagte wird verurteilt , […] zu unterlassen, […] das Social Plugin "Gefällt mir" … zu integrieren, […]

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Urteil zu Social Plugins

https://openjur.de/u/877553.html

http://allfacebook.de/policy/lg-duesseldorf-like-button-und-social-plugins-sind-rechtswidrig-faq-zum-urteil

http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/wirtschaftsrecht/wettbewerbsrecht/lg-duesseldorf-social-media-plugins-moeglicher-weise-unzulaessig/49679/

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Urteil zu Social Plugins

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Urteil gilt auch für Embedding

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Urteil gilt auch für das Conversion Pixel

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Urteil gilt auch für das Custom Audiences „Pixel“

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10.000 Euro Werbevorteil./. 1.500 Euro

Abmahnkosten./. Gefahr Vertragsstrafe

./. Gefahr Bußgeld (derzeit gering)

Datenschutz in der Realität

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COOKIEHINWEIS

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Cookie-Hinweis – How not to

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WHATSAPP & DATENSCHUTZ

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Probleme auf Nutzerebene

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Probleme auf Nutzerebene

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Vorteile auf Nutzerebene

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Probleme auf Marketing/Kommunikations-Ebene?

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GOOGLE ANALYTICS

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http://rechtsanwalt-schwenke.de/google-analytics

NEU

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HTTPS

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§ 13 TMG Pflichten des Diensteanbieters

• (7) Diensteanbieter haben, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich

zumutbar ist, im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortlichkeit für geschäftsmäßig

angebotene Telemedien durch technische und organisatorische Vorkehrungen

sicherzustellen, dass

1. kein unerlaubter Zugriff auf die für ihre Telemedienangebote genutzten

technischen Einrichtungen möglich ist und

2. Diese a) gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und b)

gegen Störungen, auch soweit sie durch äußere Angriffe bedingt sind, gesichert

sind.

Vorkehrungen nach Satz 1 müssen den Stand der Technik berücksichtigen. Eine

Maßnahme nach Satz 1 ist insbesondere die Anwendung eines als sicher

anerkannten Verschlüsselungsverfahrens.

Zwang zu https bei Übermittlung von Nutzerdaten?

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Zwang zu https bei Übermittlung von Nutzerdaten?

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KONTAKTFORMULARE

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Kontakt = Einwilligung = Hinweise + Widerruf

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HASHTAGS, MARKEN & EVENTS

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Hashtags, Marken & Events

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Hashtags – Markenschutz

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„Gewinnspiel! Fußballaccessoires zu gewinnen! #EURO2016„

„Unsere Sonderangebote für die EM! #EURO2016„

Markenmäßige Nutzung

Hashtags – Unerlaubte Nutzung

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„Wir schauen heute mit unseren Mitarbeitern die #EURO2016„

„Das war ein sehr nachbarschaftliches Spiel :) #EURO2016„

Kommunikative Nutzung

Hashtags – (Wahrscheinlich) Erlaubte Nutzung

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Hashtags – Mangelnde Kenntnis & Profitsicherung

http://rechtsanwalt-schwenke.de/hashtags

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ANLEHNUNG AN TRENDS

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Risiko: Nutzung von Marke & Visuals

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Sicher: Assoziation ohne Verwechslungsgefahr

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SNAPCHAT

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Who Cares?

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Recht ameigenen

Bild

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Ausnahme:Beiwerke

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Ausnahme:Öffentliche

Versammlung

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Ausnahme:Öffentliches

Ereignis

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Bildzitat?selten

zulässig

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Musik?Fast immerunzulässig

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SnapsAls

Werbemittelaußerhalb

von Snapchat?

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Informations-Pflichten

-Gewinnspiel

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Informations-Pflichten

-Urheber

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Impressum?Nein

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Instagram Stories

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Kontakt & Werbung

Blog/Buch: rechtsanwalt-schwenke.de Podcast: rechtsbelehrung.com Twitter: @thsch Facebook: facebook.com/raschwenke Instagram: tschwenke Snapchat: thschwenke

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Quellennachweise

„Katze“ – https://www.flickr.com/photos/marinadelcastell/14321172402 von Marina del Castell, CC-BY https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/

Weitere Quellenangaben bei jeweiligen Folien

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Copyright

Diese Präsentation wurde nach bestem Wissen anhand des im Zeitpunkt der Erstellung geltenden Rechtsstandes erstellt. Die rechtlichen Gesichtspunkte sind zum Teil für Präsentationszwecke vereinfacht ausgedrückt. Bei den Fällen kann es sich um fiktive Beispiele handeln.

Stand: 28. Oktober 2016

© Präsentation:

RA Dr. Thomas Schwenke, Paul-Lincke-Ufer 42/43, 10999 Berlin

http://rechtsanwalt-schwenke.de

Foto Refrentenvorstellung: Nils Wim-Wiemers http://wiemer-wiemers.de