rechnungswesen controlling - veb.ch: veb.ch – … · tierte die Darstellung des betrieblichen...

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& rechnungswesen «Die ich rief, die Geister, werd’ ich nun nicht los.» controlling 1·11 Das offizielle Organ des veb.ch, des grössten Schweizer Verbandes für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen Üblicherweise jammern in der Schweiz die Bauern. Neuerdings sind es aber die Wirtschaftsprüfer. Mindestens habe ich diesen Eindruck aus der Lektüre des Schweizer Treuhänder gewonnen und auch aus den in letzter Zeit zunehmend veröffentlichten Interviews mit Partnern der Big 4. Es scheint, als lasse sie das Grünbuch der EU-Kommission zur Zu- kunft der Wirtschaftsprüfung erblassen. Doch um was geht es in diesem Diskus- sionspapier? Im Wesentlichen um die ge- nerelle Rolle der Big 4, um die Unabhän- gigkeit, die Beaufsichtigung, die Frage eines spielenden Wettbewerbes, denn die grossen vier Player beherrschen 80% des europäischen Marktes. Heftig wehren sie sich nun gegen das Konzept von «Audit- only-Gesellschaften», welches bedeutet, dass die EU den Prüfungsgesellschaften das Beratungsgeschäft verbieten will. Voraus schicken will ich, dass ich die Schweizer Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer für kompetent und lösungsorien- tiert halte und sehr schätze. Als Auftrag- geber, sei es als Leiter von Unternehmen oder Verwaltungsräten, habe ich in den letzten Jahren immer gute Erfahrungen gemacht. Wir haben immer gemeinsam Lösungen gefunden. Vielleicht kommt mir aber auch zugute, dass ich selbst zu- gelassener Revisionsexperte und Mitglied der Treuhandkammer bin. Der Stand der Wirtschaftsprüfer leidet seit Jahren unter dem Expectation Gap (Erwar- tungslücke). Die geschürten Erwartungen werden aus Sicht von Wirtschaft, Öffent- lichkeit, Politik und Kunden nicht erfüllt. Aber was wird denn erwartet? Gut be- schreibt dies die Headline eines kürzlich in der NZZ erschienenen Artikels: «Die Sehn- sucht nach dem alles sehenden Abschluss- prüfer.» Dass diese Sehnsucht nicht erfüllt wird, zeigt die Tatsache, dass auch in der Schweiz Klagen gegen Wirtschaftsprüfer in Milliardenhöhe hängig sind. Die heutigen Probleme des Standes sind meines Erachtens eng mit der unseligen Entwicklung der Rechnungslegungsstan- dards verquickt. Sie versprechen die ab- solute Wahrheit, «true and fair». Aber – vielleicht eine subjektive Wahrnehmung meinerseits – standen da nicht, zumin- dest am Anfang, die Wirtschaftsprüfer Pate für diese Entwicklung? Sind nicht sie in den entsprechenden Gremien (über) vertreten? Es kommt ja wohl nicht von ungefähr, dass die meisten Artikel zu IFRS aus der Feder von Wirtschaftsprü- fern stammen. Die Anwender haben zum Schreiben leider gar keine Zeit. Mit dem Berufsstand bin ich der Mei- nung, dass der Wirtschaftsprüfer keine Prognosen über die Zukunft eines Un- ternehmens abgeben muss – es reicht festzustellen, ob die Anforderungen an das Going-Concern-Prinzip erfüllt sind. Denn, wenn der Stand schon keine kla- ren Stellungnahmen zur Vergangenheit abgeben kann (siehe beispielsweise Text der Berichterstattung der eingeschränk- ten Revision), wie will er das dann um Himmels willen für die Zukunft tun? Kann er klüger sein als die Märkte? Kann er es besser wissen als die Konzerne, die heute in die IFRS-Jahresrechnungen Hinweise aufnehmen wie: «Der Konzern trifft Ein- schätzungen und Annahmen, welche die Zukunft betreffen. Die hieraus abgeleite- ten Schätzungen werden naturgemäss in den seltensten Fällen den späteren tat- sächlichen Gegebenheiten entsprechen.» Haben wir den Mut, keine Genauigkeit mehr vorzugaukeln und beispielsweise in unserer kurzlebigen Wirtschaftszeit ewige Renten als heisse Luft auf 2 Kom- mastellen genau zu diskontieren. Doch vielleicht verbindet der Laie bereits mit dem Begriff «Wirtschaftsprüfer» höchste Erwartungen, nämlich jene, dass ein Un- ternehmen, die Wirtschaft vom Prüfer in all seinen Facetten eingehend kontrolliert und für rechtens befunden wird? Früher hatten wir den Bücherexperten. Er tes- tierte die Darstellung des betrieblichen Geschehens des abgelaufenen Geschäfts- jahres, zusammen mit den an einem be- stimmten Stichtag vorhandenen Aktiven und Passiven, und er bestätigte die Rich- Fortsetzung auf Seite 3

Transcript of rechnungswesen controlling - veb.ch: veb.ch – … · tierte die Darstellung des betrieblichen...

&rechnungswesen

«Die ich rief, die Geister, werd’ ich nun nicht los.»

controlling 1·11

Das offizielle Organ des veb.ch, des grössten Schweizer Verbandes für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen

Üblicherweise jammern in der Schweiz

die Bauern. Neuerdings sind es aber

die Wirtschaftsprüfer. Mindestens habe

ich diesen Eindruck aus der Lektüre des

Schweizer Treuhänder gewonnen und

auch aus den in letzter Zeit zunehmend

veröffentlichten Interviews mit Partnern

der Big 4. Es scheint, als lasse sie das

Grünbuch der EU-Kommission zur Zu-

kunft der Wirtschaftsprüfung erblassen.

Doch um was geht es in diesem Diskus-

sionspapier? Im Wesentlichen um die ge-

nerelle Rolle der Big 4, um die Unabhän-

gigkeit, die Beaufsichtigung, die Frage

eines spielenden Wettbewerbes, denn die

grossen vier Player beherrschen 80% des

europäischen Marktes. Heftig wehren sie

sich nun gegen das Konzept von «Audit-

only-Gesellschaften», welches bedeutet,

dass die EU den Prüfungsgesellschaften

das Beratungsgeschäft verbieten will.

Voraus schicken will ich, dass ich die

Schweizer Wirtschaftsprüferinnen und

-prüfer für kompetent und lösungsorien-

tiert halte und sehr schätze. Als Auftrag-

geber, sei es als Leiter von Unternehmen

oder Verwaltungsräten, habe ich in den

letzten Jahren immer gute Erfahrungen

gemacht. Wir haben immer gemeinsam

Lösungen gefunden. Vielleicht kommt

mir aber auch zugute, dass ich selbst zu-

gelassener Revisionsexperte und Mitglied

der Treuhandkammer bin.

Der Stand der Wirtschaftsprüfer leidet seit

Jahren unter dem Expectation Gap (Erwar-

tungslücke). Die geschürten Erwartungen

werden aus Sicht von Wirtschaft, Öffent-

lichkeit, Politik und Kunden nicht erfüllt.

Aber was wird denn erwartet? Gut be-

schreibt dies die Headline eines kürzlich in

der NZZ erschienenen Artikels: «Die Sehn-

sucht nach dem alles sehenden Abschluss-

prüfer.» Dass diese Sehnsucht nicht erfüllt

wird, zeigt die Tatsache, dass auch in der

Schweiz Klagen gegen Wirtschaftsprüfer

in Milliardenhöhe hängig sind.

Die heutigen Probleme des Standes sind

meines Erachtens eng mit der unseligen

Entwicklung der Rechnungslegungsstan-

dards verquickt. Sie versprechen die ab-

solute Wahrheit, «true and fair». Aber

– vielleicht eine subjektive Wahrnehmung

meinerseits – standen da nicht, zumin-

dest am Anfang, die Wirtschaftsprüfer

Pate für diese Entwicklung? Sind nicht sie

in den entsprechenden Gremien (über)

vertreten? Es kommt ja wohl nicht von

ungefähr, dass die meisten Artikel zu

IFRS aus der Feder von Wirtschaftsprü-

fern stammen. Die Anwender haben zum

Schreiben leider gar keine Zeit.

Mit dem Berufsstand bin ich der Mei-

nung, dass der Wirtschaftsprüfer keine

Prognosen über die Zukunft eines Un-

ternehmens abgeben muss – es reicht

festzustellen, ob die Anforderungen an

das Going-Concern-Prinzip erfüllt sind.

Denn, wenn der Stand schon keine kla-

ren Stellungnahmen zur Vergangenheit

abgeben kann (siehe beispielsweise Text

der Berichterstattung der eingeschränk-

ten Revision), wie will er das dann um

Himmels willen für die Zukunft tun? Kann

er klüger sein als die Märkte? Kann er es

besser wissen als die Konzerne, die heute

in die IFRS-Jahresrechnungen Hinweise

aufnehmen wie: «Der Konzern trifft Ein-

schätzungen und Annahmen, welche die

Zukunft betreffen. Die hieraus abgeleite-

ten Schätzungen werden naturgemäss in

den seltensten Fällen den späteren tat-

sächlichen Gegebenheiten entsprechen.»

Haben wir den Mut, keine Genauigkeit

mehr vorzugaukeln und beispielsweise

in unserer kurzlebigen Wirtschaftszeit

ewige Renten als heisse Luft auf 2 Kom-

mastellen genau zu diskontieren. Doch

vielleicht verbindet der Laie bereits mit

dem Begriff «Wirtschaftsprüfer» höchste

Erwartungen, nämlich jene, dass ein Un-

ternehmen, die Wirtschaft vom Prüfer in

all seinen Facetten eingehend kontrolliert

und für rechtens befunden wird? Früher

hatten wir den Bücherexperten. Er tes-

tierte die Darstellung des betrieblichen

Geschehens des abgelaufenen Geschäfts-

jahres, zusammen mit den an einem be-

stimmten Stichtag vorhandenen Aktiven

und Passiven, und er bestätigte die Rich-

Fortsetzung auf Seite 3

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veb.ch

Einladung für veb.ch-Mitglieder

Sehr geehrte Damen und Herren

Im Namen des Vorstandes laden wir Sie herzlich ein zur 75. Generalversammlung des veb.ch

Datum Freitag, 27. Mai 2011

Ort Zürich Marriott Hotel, Neumühlequai 42, 8006 Zürich

Programm ab 15.30 Uhr Eintreffen und Registrierung der

veb.ch-Mitglieder und der Gäste

16.15 Uhr Generalversammlung

17.00 Uhr Jubiläumsansprache Herbert Mattle, Präsident

17.15 Uhr Grusswort Hans Kaufmann, Nationalrat

17.35 Uhr Grusswort Maja Menn, Finanzdirektorin Zürich

17.45 Uhr Gastreferat Prof. Dr. Conrad Meyer

18.15 Uhr Stehlunch

19.15 Uhr Unterhaltungsteil mit Gisela Widmer

20.15 Uhr Dessert und Kaffee

Anträge an die Generalversammlung müssen bis spätestens am 18. Mai 2011

schriftlich der Geschäftsstelle eingereicht werden.

Die Veranstaltung ist für Mitglieder kostenlos.

Aus organisatorischen Gründen benötigen wir Ihre Anmeldung bis am

14. April 2011. Mit der Anmeldekarte, auf www.veb.ch, netzwerk,

oder per E-Mail an [email protected] können Sie sich anmelden.

Die Anmeldungen werden bestätigt.

Haben Sie eine Frage zur Generalversammlung?

Telefonische Auskünfte erteilt Ihnen gerne die veb.ch-Geschäftsstelle:

Telefon 043 336 50 30.

Wir grüssen Sie freundlich

veb.ch

Herbert Mattle Melitta Bischofberger

Präsident Geschäftsführerin

75. Generalversammlung veb.ch: 27. Mai 2011

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Inhaltsverzeichnis Ausgabe 1.11 / März 2011

Editorial

Die ich rief, die Geister, werd‘ ich nun nicht los 1

Controlling

Wie rentabel ist «König»-Kunde? 4

Rechnungslegung

IFRS aktuell 6

Rahmenkonzept für die öffentliche Rechnungslegung nimmt Gestalt an 8

Steuern

MWST-Corner News 11

Das Kapitaleinlageprinzip gemäss Unternehmenssteuerreform II 13

Persönlich

Interview mit Ständerat Paul Niederberger 15

Personalwesen

Wie die Personalberatung die Suche nach optimalen Profilen unterstützt 19

Ausbildung

Aus der Controller-Akademie 22

Personaladministration 23

Eidg. Prüfungen 2011 24

Verschiedenes

veBlog 25

Buchrezension 27

Wichtiges für Ihren Berufsalltag 28

Suisse romande 29

Regionalgruppen 30

Aus der veb.ch-Geschäftsstelle 31

Veranstaltungen und Adressen 32

tigkeit der Zahlen – und all das ohne mei-

ne Unterschrift als Verwaltungsrat unter

eine 10-seitige Vollständigkeitserklärung.

Könnte diese Erwartungslücke aber nicht

durch die Fokussierung auf die Wirt-

schaftsprüfung und das Abspalten der Be-

ratungstätigkeit reduziert werden? Wenn

sich also die grosse Prüfungsgesellschaft

nicht mehr als Alleskönner verkaufen

würde auf Gebieten wie – tief einatmen,

bitte – Steuerberatung (Unternehmens-

steuern und internationale Steuerstruk-

turen, Steuerberatung für Finanzdienst-

leister, Tax Management & Accounting

Services, Mehrwertsteuer- und Zollbera-

tung, Company Administration Services,

Private Clients Solutions), Rechtsberatung

(Internationalisierung, Börsenkotierte Un-

ternehmen und Finanzdienstleister, Trans-

aktionen, Lokale Unternehmen, Private

und Stiftungen, Vorsorgeeinrichtungen,

Privatrechtliche Beratung für öffentliche

Verwaltungen und Unternehmen), Con-

sulting (Business Restructuring Services,

Business Technology Management, Fi-

nance, ForensicGovernance, Risk & Com-

pliance, Operations, People & Change,

Shared Services und Outsourcing, Sta-

keholder Value Management, Strategie,

Sustainability, Umsatzwachstum), Deals

(Corporate Finance, Immobilienbera-

tung, Mehrwert durch Deals,Transaction

Services, Valuation) und schliesslich Hu-

man Resources (Internationale Mobilität,

Vergütung, HR Prozesse & Organisation,

Talent Management, Change Manage-

ment). Zeit zum Ausatmen und für die

Frage: Warum nicht einfach «nur» Wirt-

schaftsprüfung? Ganz im Sinne von: «an

audit is an audit is an audit». Perfektion

ist nicht dann erreicht, wenn man nichts

mehr hinzufügen, sondern wenn man

nichts mehr weglassen kann (Antoine de

Saint Exupéry).

Ich glaube nicht, dass der Nachwuchs

in einer reinen Prüfungsgesellschaft we-

niger Spass und Chancen hat, wenn ich

beispielsweise an die Herausforderung

denke, einen massgeschneiderten mehr-

seitigen Management Letter zu verfassen

und beim Kunden zu vertreten. Zudem:

Wäre die Unternehmenskultur nicht noch

besser und auf den Unternehmenszweck

zugeschnitten, wenn die Revisionsge-

sellschaft von einem Wirtschaftsprüfer

geführt wird, die Steuerberatungsgesell-

schaft von einem Steuerexperten und

die Rechtsberatung vom Juristen? Ob es

wirklich so ist, dass in den grossen Treu-

handgesellschaften die Wirtschaftsprü-

fung quersubventioniert wird, kann ich

nicht beurteilen. Ist es aber so, dann wäre

diese ja wirklich nur zum einem Akquisi-

tionsinstrument für Beratungsleistungen

degradiert – das kann doch wohl nicht

sein.

Auch aus Kundensicht könnte diese Fo-

kussierung Sinn ergeben. Einerseits ist es

ja «bequem» die Revisoren zu bitten, bei-

spielsweise ein steuerliches Bewertungs-

problem gleich «in house» zu lösen – mit

der Sicherheit, dass es bei der nächsten

Revision keine Probleme gibt. Anderer-

seits wäre der Blickwinkel einer Zweit-

meinung durch «fremde» Steuerberater

unter Umständen auch sehr interessant.

Er könnte zu noch besseren Lösungen für

das Unternehmen führen, vielleicht aber

unter Eingehen eines möglichen Konflik-

tes mit den Abschlussprüfern.

An einer weiteren Zunahme der Regu-

lierungsdichte hat niemand Interesse,

sie bringt auch der Vielzahl der Stake

Holder keine zusätzliche Sicherheit. Eben

diese müssen sich aber darauf verlassen

können, dass die Rechnungslegung dem

Gesetz und dem gewählten Standard

entspricht, mit einem am Ende doch

möglichst den tatsächlichen Verhältnissen

entsprechendem Bild der Vermögens-,

Finanz- und Ertragslage. Ob jemand

schlussendlich in ein Unternehmen in-

vestiert oder Kredite gewährt? Diese Ent-

scheidung kann kein Wirtschaftsprüfer

abnehmen. Ebenso können die Organe

einer Gesellschaft Verantwortung nicht

an den Prüfer abschieben.

Herr Häfeli meint am Ende seines Edito-

rials im Schweizer Treuhänder: «Ich hof-

fe, dass unser Beruf durch regulatorische

Vorschriften nicht derart belastet wird,

dass der Revisor zum seelenlosen Check-

listen-Ausfüller verkommt.» Einerseits

kann ich ihn beruhigen, die Revisoren ha-

ben eher zwei Seelen in ihrer Brust als kei-

ne, eine davon sicherlich für den Kunden.

Andererseits ist die Wahrnehmung des

Revisors als Checklisten-Ausfüller durch

Aussenstehende teilweise leider bereits

da. nnn

Herbert Mattle, Präsident veb.ch

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Patrick Riepl ist Consultant bei Horváth & Partners Schweiz; Ulrich Teuscher ist Principal und verantwortlich für den Be-reich Controlling & Finance bei Horváth & Partners Schweiz.

Bedingt durch verstärkten Konkur-renzdruck sind Kundenbeziehungen immer deutlicher durch das Ange-bot vielfältiger Zusatzleistungen ge-prägt, um die Bindung des Kunden an das Unternehmen zu stärken. Da-raus ergeben sich zwei wesentliche Herausforderungen: Die Investitio-nen in Kundenbeziehungen müssen möglichst effizient erfolgen und an-dererseits müssen sie einen positiven Ergebnisbeitrag leisten. Dazu sind die Kundenleistungen zu identifizieren und zu bewerten, um Kenntnis über die anfallenden Kosten zu erlangen. Dadurch werden die Auswirkungen erbrachter Kundenleistungen auf die Profitabilität einzelner Kunden oder Kundengruppen transparent, so dass die Kundenservices zielgerichtet ge-steuert werden können.

1. Wert für den Kunden und Wert eines Kunden gehen Hand in Hand

«Der Kunde ist König» ist nicht ohne

Grund zur bildhaften Beschreibung von

Kundenbeziehungen geworden. Für vie-

le Unternehmen sind Kundenbeziehun-

gen immer stärker durch die Erbringung

von zusätzlichen (teils gebührenfreien)

Serviceleistungen geprägt, welche als

Alleinstellungsmerkmale gegenüber der

Konkurrenz verwendet werden. Für den

Kunden verschwimmt die Grenze zwi-

schen dem Kauf des eigentlichen Produk-

tes und den angebotenen Serviceleistun-

gen. Doch in welchem Umfang können

es sich Unternehmen leisten, zusätzliche

Services anzubieten, ohne dass sich die

damit verbundenen Kosten negativ auf

den Gewinn auswirken? Um diese Frage

zu beantworten, müssen Kosten und Er-

löse auf einzelne Kunden oder Kunden-

gruppen zugeordnet werden. Besonders

aussagekräftig ist dies in Verbindung mit

einer Prozesskostenrechnung, bei der

Prozesskosten für Kundenleistungen mit-

tels Kostentreibern auf die Kunden um-

gelegt werden.

Ziel der Kundenwertsteuerung ist die

Steigerung des Unternehmensergebnis-

ses. Einerseits können die profitablen

Kunden durch Segmentierung und Ana-

lyse der Kundendaten identifiziert und

gezielt gehalten werden. Andererseits

können Massnahmen ergriffen werden,

um die Profitabilität der weniger attrakti-

ven Kundensegmente zu steigern.

Viele Unternehmen stehen jedoch vor der

Herausforderung, dass Kosteninforma-

tionen nach der Kundensicht nur unzu-

reichend verfügbar oder identifiziert sind

und eine kundenbasierte Kostenanalyse

somit nicht durchgeführt werden kann.

2. Ausgangssituation und Projektauftrag

Im vorliegenden Beitrag sollen typische

Problemstellungen und Lösungsansätze

der Kundenrentabilitätssteuerung an-

hand eines Projektbeispiels vorgestellt

werden.

Ausgangssituation. Im Verlauf der letz-

ten Jahre hat das betreffende Unterneh-

men ein stetiges Wachstum erfahren.

In Kombination mit einer dezentralen

Steuerungsphilosophie hat sich in den

einzelnen Ländergesellschaften ein hoher

Grad an Intransparenz im Bezug auf die

Rentabilität der Kunden entwickelt. Dies

verhindert eine effiziente Planung und

Preisgestaltung von zusätzlichen Kunden-

leistungen wie z.B. Call-Center, Produkt-

Training oder Marketing-Support. Da die-

ser Zustand in den Ländergesellschaften

zunehmend als unbefriedigend wahrge-

nommen wurde, sind bereits mehrmals

Versuche zur Entwicklung einer Lösung

unternommen worden. Diese Aktivitäten

blieben jedoch auf einzelne Ländergesell-

schaften beschränkt und ein koordinier-

ter, unternehmensweiter Lösungsansatz

fehlte.

Projektauftrag. Um in den Länder-

gesellschaften das Verständnis für den

Wertbeitrag des Einzelkunden zu fördern

und Möglichkeiten zur Profitabilitätssteu-

erung aufzuzeigen, sollten in Rahmen

eines Projektes folgende Zielsetzungen

realisiert werden:

n Etablierung eines gemeinsamen Ver-

ständnisses zum Begriff der Kunden-

rentabilität

n Erhöhung der Kostentransparenz

durch Identifikation relevanter Kosten-

positionen und -treiber

n Bestimmung der Rentabilität des Ein-

zelkunden und Segmentierung der

Kundenstruktur

n Ausarbeitung von Strategien und

Massnahmen zur Steigerung der Kun-

denrentabilität

3. Projektvorgehen

Für das Projekt wurde ein klar strukturier-

tes, pragmatisches Vorgehen in vier suk-

zessiven Schritten gewählt (siehe Grafik).

Kundenleistungen identifizieren. Als

erster Schritt wurde mit dem Unterneh-

men eine klare Definition des Begriffs

«Kundenleistung» erarbeitet, damit die-

se von denjenigen Kosten unterschieden

werden konnte, welche nicht direkt durch

die Kundenbeziehung entstehen. Danach

wurde in ausgewählten Tochtergesell-

schaften eine Analyse durchgeführt, um

alle Unternehmensbereiche zu identifizie-

ren, die an der Erbringung von Kunden-

services beteiligt sind. Informationslücken

bezüglich bestehender Kundenservices

konnten in dieser Phase adressiert und

geschlossen werden. Anschliessend wur-

den strukturierte Interviews mit Vertre-

tern aus den identifizierten Unterneh-

mensbereichen durchgeführt.

Durch die Interviews wurden über hun-

dert unterschiedliche Kundenservices

identifiziert. Die hohe Anzahl war je-

doch für eine weiterführende Analyse

erschwerend. Deshalb wurden die Kun-

Wie rentabel ist «König»-Kunde? Ansätze zur Kundenrentabilitätssteuerung

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Fixkosten des Vertriebs wurden als Zu-

schlag ebenfalls den Kunden zugerechnet

und in einem DB III abgebildet, um eine

Vollkostensicht der Kundenprofitabilität

zu erhalten. Innerhalb jeder Deckungs-

beitragsstufe wurden die Kosten nach

Kundenleistungen gegliedert dargestellt,

um eine klare Identifikation der Kostenur-

sachen zu ermöglichen. Die gesamte De-

ckungsbeitragsrechnung konnte sowohl

für Einzelkunden als auch konsolidiert

für Kundengruppen oder Verkaufskanäle

ausgewertet werden.

Das Unternehmen im geschilderten Pro-

jektbeispiel entschied sich bewusst dafür,

Vollkosten auf den einzelnen Kundenleis-

tungen und Kunden auszuweisen. Dies

ermöglicht eine Steuerung der langfristi-

gen Profitabilität der Kundenbeziehung,

birgt aber auch das Risiko von Fehlent-

scheidungen auf Basis von nicht verur-

sachergerechten Zuschlägen. Alternativ

kann die Kunden-DB als stufenweise

Fixkosten-Deckungsbeitragsrechnung

ausgestaltet werden, in welcher die Ver-

triebsgemeinkosten stufenweise und

verursachergerecht auf die Kunden, Kun-

dengruppen und Verkaufskanäle zuge-

ordnet werden.

Kundenleistungen steuern. Auf Ba-

sis der Kundenrentabilitätsrechnung

kann eine Segmentierung der Kunden,

Kundengruppen und Vertriebskanä-

le erfolgen. Daraus können wiederum

segmentspezifische Standardstrategien

und Massnahmen abgeleitet werden.

Im geschilderten Projektbeispiel wurden

beispielsweise konkrete Massnahmen zur

Kundenretention für Schlüsselkunden mit

hohem Volumen und hoher Profitabilität

definiert und umgesetzt. Bei weniger pro-

fitablen Kunden wurden demgegenüber

Reduktionen des Servicegrads sowie eine

systematische Konditionenüberprüfung

in die Wege geleitet. Die Kundenrentabi-

litätsanalyse liefert somit wichtige Infor-

mationen als Grundlage für Manage-

mententscheidungen und ermöglicht

einen zielgerichteten Einsatz der unter-

nehmerischen Ressourcen.

denservices zunächst nach thematischer

Verwandtschaft gegliedert und zu Leis-

tungsbündeln gruppiert. Für jedes dieser

Leistungsbündel wurden in Zusammen-

arbeit mit der Controlling-Abteilung die

verfügbaren Daten gesammelt und hin-

sichtlich Kostenvolumen und -struktur

analysiert. Leistungsbündel mit geringem

Kostenvolumen oder ähnlicher Kosten-

struktur wurden vereinheitlicht und zu-

sammengefasst. Abschliessend wurden

die resultierenden Kundenleistungen in

Form von Steckbriefen dokumentiert.

Kundenleistungen bewerten. Die Be-

wertung der Kundenleistungen wurde

dadurch erschwert, dass die direkten Kos-

ten nur einen relativ geringen Anteil zum

gesamten Kostenvolumen beitrugen.

Um trotzdem die Kundenprofitabilität

messen zu können, wurde eine einfache

und pragmatische Prozesskostenrech-

nung aufgebaut. Die Hauptprozesse der

Kundenbetreuung und die zugehörigen

Kostentreiber wurden identifiziert und

dafür genutzt, die Vertriebs-Gemeinkos-

ten verursachergerecht den einzelnen

Kundenleistungen zuzuweisen. Über das

Mengengerüst der erbrachten Kunden-

leistungen je Kunde konnten diese Kos-

ten anschliessend den einzelnen Kunden

zugeordnet werden. Damit wurde die Da-

tenbasis geschaffen, um die Profitabilität

einer Kundenbeziehung auszuweisen.

Kundenrentabilität ausweisen. Um

ein transparentes Bild der Kundenrenta-

bilität zu erhalten, wurde eine nach der

Beeinflussbarkeit der Kosten geglieder-

te Kunden-Deckungsbeitragsrechnung

(DB-Rechnung) aufgebaut. Ausgehend

vom Kunden-Umsatz wurden zunächst

die Produkt-Vollkosten abgezogen, um

eine kundenbezogene Bruttomarge zu

errechnen. Davon wurden die Einzelkos-

ten der Kundenleistungen abgezogen,

um einen direkt beeinflussbaren DB I

auszuweisen. Die über prozessorientierte

Kostentreiber auf die Kunden zurechen-

baren Vertriebs-Gemeinkosten wurden

im DB II abgebildet. Die verbleibenden

4. Erfolgsfaktoren bei der Kundenrentabilitätssteuerung

Die Erfahrung zeigt, dass eine systemati-

sche Kundenrentabilitätssteuerung einen

positiven Beitrag zum Unternehmenser-

folg leisten kann. Voraussetzung dafür

ist aber, dass bei der Einführung einige

wesentliche Erfolgsfaktoren beachtet

werden:

n Bündelung der Kundenservices / Fokus

der Analyse auf eine überschauba-

re Anzahl volumenmässig relevanter

Kundenleistungen

n Klare Definition der Begriffe und der

Inhalte der untersuchten Kundenlei-

stungen

n Pragmatische, aber verursachungsge-

rechte Zuordnung der Kosten auf die

Kunden, Kundengruppen und Ge-

schäftsfelder

n Nutzung der Kundenprofitabili-

tätsrechnung für die Kundenseg-

mentierung und die Ableitung

segmentspezifischer Ergebnisverbes-

serungsmassnahmen

n Enge Zusammenarbeit mit dem Mar-

keting und Vertrieb – diese müssen

das Instrument der Kundenprofitabili-

tätsrechnung nutzen (wollen), um die

Profitabilität der Kundenbeziehung

nachhaltig zu steigern

5. Fazit

Die Identifikation und Bewertung von

kundenbezogenen Aktivitäten und Zu-

satzdienstleistungen ermöglicht eine

bessere Kostenkontrolle. Durch die ge-

wonnene Kostentransparenz lassen sich

Kunden nach Kostenintensität und Ren-

tabilität segmentieren und für die einzel-

nen Segmente Standardstrategien und

Massnahmen ableiten. Marketing- und

Vertriebsaktivitäten für Einzelkunden,

Kundengruppen oder Vertriebskanäle las-

sen sich somit besser planen, durchfüh-

ren und steuern. Letztlich wird damit ein

zielgerichteter Einsatz von unternehmeri-

schen Ressourcen ermöglicht. nnn

Abbildung: Vorgehen bei der Einführung einer Kundenrentabilitätssteuerung

Grafik - RuC Artikel: Kundenrentabilitätssteuerung

Definition Kundenleistung

Datenanalyse und Interviews

Identifikation Kundenleistungen

Prozesskostenrechnung

Preis- & Mengengerüst

Zuordnung zu Einzelkunden

Voll- vs. Direktkosten

Aufbau DB-Rechnung

Kundenrentabilitätsanalyse

Kundenleistungen identifizieren

Kundenleistungen bewerten

Kundenrentabilität ausweisen

Kundenleistungen steuern

Kundensegmentierung

Strategien und Massnahmen

Ressourcensteuerung

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IFRS aktuell: Neues rund um die internationale Rechnungslegung

Dipl.-Kfm. Peter Ising, IFRS-Accountant, Doktorand und Wissenschaftlicher Mitar-beiter am Lehrstuhl für Unternehmens-rechnung und Controlling, Institut für Be-triebswirtschaftslehre, Universität Zürich

Die vorliegende Rubrik gibt einen Überblick über wichtige und aktuel-le Informationen zur internationa-len Rechnungslegung. Dazu gehören unter anderem die Arbeit und das Arbeitsprogramm des International Accounting Standards Board (IASB) sowie des IFRS Interpretations Com-mittee, ausserdem die Überarbeitung bestehender und die Entwicklung neuer Standards sowie sonstige Ver-lautbarungen und aktuelle Informati-onen in diesem Bereich.

Aktuelle Projekte des IASB

Leitlinien zum Management Com-mentary: Das IAS publizierte am

08.12.2010 Leitlinien für die Erstellung

eines Management Commentary («La-

gebericht») und führte Mitte Dezember

dazu eine Internetkonferenz (Webcast)

durch. Grundlage für den Management

Commentary ist die internationale Pra-

xis. Diverse Gesetzgebungen beinhalten

die Pflicht zu dessen Erstellung. Im Lage-

bericht soll stehen, wie sich die Vermö-

gens-, Finanz- und Ertragslage im Ver-

gleich zu den von der Geschäftsleitung

des Unternehmens verfolgten Zielen

und Strategien darstellt. Die IFRS bein-

halten – voraussichtlich auch in Zukunft

– keine verpflichtende Erstellung eines

Lageberichts. Jedoch helfen die heraus-

gegebenen Leitlinien denjenigen Unter-

nehmen bei der Erstellung, die gemäss

ihrer Gesetzgebung den IFRS-Abschluss

um einen Lagebericht erweitern müssen.

Die Leitlinien sollen zur Homogenität von

Lageberichten beitragen und damit die

Vergleichbarkeit verbessern.

Konvergenzbestrebungen von FASB und IASB: Ende November 2010 pu-

blizierten das FASB und das IASB ihren

Fortschrittsbericht zu den Konvergenzbe-

strebungen. Seit der letzten Vorstellung

ihrer Zusammenarbeit Mitte 2010 haben

die Boards unter anderem gemeinsame

Entwürfe zu Leasing und zur Umsatzre-

alisierung veröffentlicht. Ebenso wurde

die Fertigstellung diverser Projekte in das

zweite Halbjahr 2011 verschoben und

wichtigere Projekte wurden stattdessen

vorgezogen.

Neue Diskussionspapiere, Entwürfe, Standards und Interpretationen

Standardentwurf zum Hedging: Ende

2010 publizierte das IASB den Standard-

entwurf zur Bilanzierung von Sicherungs-

beziehungen und führte Mitte Dezember

dazu eine Internetkonferenz (Webcast)

durch. Dies ist die dritte Phase der um-

fassenden Überarbeitung von IAS 39

bzw. nun IFRS 9. Dadurch soll die Dar-

stellung des Risikomanagements in den

Abschlüssen verständlicher und auch die

Auswirkung auf künftige Kapitalflüsse

für Investoren nachvollziehbarer werden.

Der Entwurf enthält unter anderem Mo-

difikationen zum Bilanzierungskonzept

sowie dem anzuwendenden Modell, das

auf Prinzipien basiert ist. Die bilanzielle

Abbildung von Fair Value-Hedges bein-

haltet neuerdings, die Wertanpassung

des Grundgeschäfts als separaten Posten

in der Bilanz auszuweisen und den Effekt

aus der Bewertung der Grund- und Siche-

rungsinstrumente – soweit effektiv – er-

folgsneutral zu erfassen. Risikopositionen

sollen in Zukunft häufiger als gesicherter

Bestandteil einer Hedgebeziehung gebil-

ligt werden. Ebenso fällt die quantitative

Untergrenze weg, die der qualitativen

Effektivitätsanforderung weicht. Die An-

passungen werden voraussichtlich im

ersten Halbjahr 2011 als weitere Vervoll-

ständigung von IFRS 9 verabschiedet. Der

Entwurf kann noch bis zum 09.03.2011

kommentiert werden.

Standardentwurf zur Wertminderung von Finanzinstrumenten: FASB und

IASB haben gemeinsame Empfehlungen

zur Wertminderung von Finanzinstru-

menten herausgegeben. Diese ergän-

zen den im November 2009 publizierten

Standardentwurf zur Wertminderung von

Finanzinstrumenten. Bei den eingegange-

nen Stellungnahmen zum Entwurf wur-

de der Wertminderungsansatz trotz der

Auffassung befürwortet, dass der Ansatz

praktisch nur schwer implementierbar sei.

Über den bisherigen Entwurf hinaus wird

empfohlen, dass die Modelle der einge-

tretenen Verluste in IAS 39 und in US-

GAAP durch ein Modell der erwarteten

Verluste zu ersetzen seien. Die Erfassung

erwarteter Verluste für leistungsbringen-

de Vermögenswerte sowie beeinträch-

tigte Vermögenswerte soll getrennt ge-

schehen. Zusätzlich zur Version des FASB

hat das IASB im Entwurf einen Anhang

publiziert, der separate Vorschläge zur

Wertminderung beinhaltet. Das FASB hat

sich damit noch nicht beschäftigt und

wird gegebenenfalls im ergänzenden

Entwurf unabhängig Darstellungs- und

Angabevorschriften in Bezug auf die Vor-

schläge einbringen. Die Kommentierung

zu den Ergänzungen ist bis zum 1. April

2011 möglich.

Standardentwurf zur Aufrechnung in der Bilanz: FASB und IASB haben im

Januar 2011 gemeinsam einen Vorschlag

zur Aufrechnung von finanziellen Vermö-

genswerten und Schulden in der Bilanz

veröffentlicht. Der Entwurf «Aufrechnung

von finanziellen Vermögenswerten und

finanziellen Schulden» beinhaltet, die

Aufrechnung verpflichtend anzuwenden,

wenn ein Unternehmen das Recht auf

Aufrechnung eines finanziellen Vermö-

genswerts und einer finanziellen Schuld

hat, sowie beabsichtigt, diese entweder

netto oder synchron zu erfüllen. Damit

1·11 7&rechnungswesen

controlling

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würden die entsprechenden Vorschriften

in IAS 32 - Finanzinstrumente: Darstellung

ersetzt. Es findet eine Klarstellung bezüg-

lich der Aufrechnungskriterien statt. Des

Weiteren sind mit dem Vorschlag verbes-

serte Angaben zu den aufgerechneten

Vermögenswerten und Schulden mit den

entsprechenden Vereinbarungen verbun-

den. Der Standardentwurf kann bis zum

28. April 2011 kommentiert werden.

Formale Korrekturen an den IFRS: Das

IASB veröffentlichte auf seiner Internet-

seite einige formale Korrekturen an sei-

nen Publikationen. Dabei handelt es sich

unter anderem um

n das Bound Volume rot 2010

n das Bound Volume blau 2011

n jährliche Verbesserungen an den IFRS

(vom Mai 2010)

n Rahmenkonzept für die Finanzbericht-

erstattung (vom September 2010)

n IFRS 1 – Erstmalige Anwendung der

International Financial Reporting Stan-

dards (IFRSs): feste Umstellungszeit-

punkte und ausgeprägte Hochinflati-

on (vom Dezember 2010)

n IFRS 7 – Finanzinstrumente: Angaben

– Übertragungen von finanziellen Ver-

mögenswerten (vom Oktober 2010)

n IFRS 9 – Finanzinstrumente (vom Ok-

tober 2010)

n IAS 12 – Ertragsteuern – Rückgewin-

nung der zugrunde liegenden Vermö-

genswerte (vom Dezember 2010).

Erwartete Veröffentlichungen von Standards im 2. Quartal 2011

IFRS 9: Neu sind Wertberichtigung, Si-

cherungsbeziehungen und Aufrechnung

in der Bilanz. Der Standard tritt zum

1.1.2013 in Kraft, ist jedoch bereits frü-

her anwendbar und ersetzt IAS 39 / Stan-

dard zu Leasinggeschäften / Standard zur

Umsatzrealisierung / Standard zu Versi-

cherungsverträgen.

Sonstiges

Überwachungsgremium veröffentlicht Bericht zur Überprüfung der Struktur des IASB: Das Überwachungsgremium

(Monitoring Board) der IFRS-Stiftung hat

einen Konsultationsbericht zur Überprü-

fung der Führung der IFRS-Stiftung pub-

liziert. Eine öffentliche Stellungnahme ist

bis zum 8. April 2011 erwünscht. Im April

2010 hatte das Überwachungsgremium

eine Inspektion der Führungsstruktur

eröffnet. Ziel ist es zu ermitteln, ob die

vorhandene Führungsstruktur die Haupt-

aufgabe des Standardsetters in Bezug

auf das Entwerfen von hochwertigen,

weltweit akzeptierten Standards – wie

in der Satzung der IFRS-Stiftung festge-

legt – fördert und ob der Standardsetter

angemessen unabhängig und gleichwohl

rechenschaftspflichtig ist. Ab April 2011

soll ein Aktionsplan für die Umsetzung

der Vorschläge unter Berücksichtigung

der eingegangenen Stellungnahmen ent-

wickelt werden. Im dritten Quartal 2011

wird beabsichtigt, den finalen Aktions-

plan herauszugeben.

IFRS-Taxonomie 2011: Die IFRS-Stiftung

hat am 18. Januar 2011 einen Entwurf

zur IFRS-Taxonomie 2011 für die öffentli-

che Stellungnahme publiziert und am 27.

Januar 2011 einen Webcast dazu ange-

boten. Aus struktureller Sicht ist die Ta-

xonomie 2011 konsistent mit derjenigen

aus 2010, um bisherige Anwender der

Taxonomie und Softwareentwickler zu

unterstützen. In Sachen Inhalt wurde die

Version 2011 erweitert und enthält nun

die IFRS Anwendungshinweise und Um-

setzungsempfehlungen sowie anschauli-

che Beispiele, die üblicherweise von den

Unternehmen genutzt werden. Dadurch

sollen die IFRS umfassender dargestellt

sowie die Verwendung von XBRL für IFRS

erleichtert werden. Die herausgegebene

Taxonomie ist eine Übersetzung der IASB-

Verlautbarungen in die Unternehmensbe-

richtserstattungssprache XBRL (eXtensible

Business Reporting Language) und steht

in Übereinstimmung mit den IFRS, den

IAS und den IFRS für KMU. Enthalten sind

die Verlautbarungen, die bis zum 1. Ja-

nuar 2011 herausgegeben wurden. Stel-

lungnahmen zur IFRS-Taxonomie 2011

können bis zum 18. März 2011 abgege-

ben werden. XBRL ist auf gutem Weg,

die bevorzugte Art der elektronischen

Datenübermittlung zu werden, insbeson-

dere in Ländern, die IFRS vorschreiben.

Das Format erleichtert und beschleunigt

die Übertragung und den Vergleich von

Finanzinformationen gemäss IFRS für Un-

ternehmen, Aufsichtsbehörden, Investo-

ren, Analysten und weitere Anwender.

Links

Leitlinien zum Management Com-mentary: Die Leitlinien können unter fol-

gendem Link bezogen werden:

http://www.ifrs.org/News/Press+Releases/

Management+Commentary+Practice+St

atement.htm

Konvergenzbestrebungen von FASB und IASB: Der Bericht mit den aufge-

zeigten Fortschritten ist einsehbar un-

ter: http://www.ifrs.org/NR/rdonlyres/

26FA84E8-631D-44A8-AAAB-AA60F-

40B647E/0/MoUStatusUpdateNov2010.

pdf

Standardentwurf zum Hedging: Der

Entwurf kann abgerufen werden unter:

http://www.ifrs.org/Current+Projects/

IASB+Projects/Financial+Instruments+

A+Replacement+of+IAS+39+Financia

l+Instruments+Recognitio/Phase+III+

-+Hedge+accounting/edcl/ed.htm

Standardentwurf zur Aufrechnung in der Bilanz: Der Entwurf kann unter fol-

gendem Link eingesehen werden:

http://www.ifrs.org/Current+Projects/

IASB+Projects/Financial+Instruments+A+

Replacement+of+IAS+39+Financial+Instr

uments+Recognitio/ALO/ED/ED.htm

Standardentwurf zur Wertminde-rung von Finanzinstrumenten: Die

Presseerklärung kann abgerufen werden

unter: http://www.ifrs.org/NR/rdonlyres/

679AD3D7-2017-4DD3-9BDC-A42C061

F7D84/0/PRImpairmentJanuary2011.pdf

Formale Korrekturen an den IFRS: Ein

Überblick der Korrekturen ist unter fol-

gendem Link abrufbar:

http://www.ifrs.org/IFRSs/Internation

al+Accounting+Standards+Board+-

+IASB+Editorial+Corrections.htm

Überwachungsgremium veröffentlicht Bericht zur Überprüfung der Struktur des IASB: Die englischsprachige Presseer-

klärung findet sich unter:

http://www.iosco.org/monitoring_board/

pdf/Review_of_the_IFRS_Foundation_

Governance_Report.pdf

IFRS-Taxonomie 2011: Die englisch-

sprachige Presseerklärung zur Taxonomie

ist abrufbar unter: http://www.ifrs.org/

News/XBRL/Draft+2011+taxonomy.htm

Die Projektseite über IFRS in XBRL ist unter

folgendem Link einsehbar: http://www.

ifrs.org/The+organisation/About+XBRL/

About+XBRL.htm nnn

8 1·11&rechnungswesen

controlling

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Andreas Bergmann, Prof. Dr., Leiter der Abteilung Public Sector an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen-schaften, Winterthur. Vorsitzender des International Public Sector Accounting Standard Board (IPSASB).

Die aktuelle finanzielle Situation verschie-

dener Länder verlangt wie nie zuvor eine

Optimierung der Finanzberichterstattung

der öffentlichen Hand sowie eine Verbes-

serung des Umgangs mit den Ressourcen

des öffentlichen Sektors. Sie macht auch

deutlich, dass wir alle von finanziellen

Entscheidungen der öffentlichen Hand

betroffen sind.

Eine starke Finanzberichterstattung kann

solche Entscheidungen optimieren und

erhöht zugleich die Verantwortung der

Regierungen gegenüber ihren Bürgern,

Steuerzahlern, Bediensteten, Auftrag-

nehmern und Gläubigern. Seit Beginn

seiner Tätigkeit hat das IPSASB – ein

unabhängiger Standardsetter, der von

der IFAC getragen wird – zum Ziel, eine

Sammlung von International Public Sec-

tor Accounting Standards (IPSAS) zu

entwickeln, welche dem Konzept der

Periodenabgrenzung (Accrual-Basis) fol-

gen. Diese IPSAS werden entweder direkt

von Einheiten des öffentlichen Sektors

angewendet oder aber als Grundlage

für die Entwicklung nationaler Standards

verwendet. Seit 1997 hat das IPSASB

insgesamt 31 Standards zur perioden-

gerechten Rechnungslegung entwickelt

und herausgegeben. Zu den Anwendern

gehören mittlerweile fast alle internatio-

nalen Regierungsorganisationen, unter

anderen die Europäische Union und die

Vereinten Nationen, aber auch rund ein

Viertel aller Nationalstaaten sowie eine

noch grössere Anzahl Einheiten auf den

unteren Staatsebenen.

Viele Regierungen arbeiten allerdings

nach wie vor nach dem Zahlungsprinzip

(Cash-Basis) und legen keine Rechen-

schaft ab hinsichtlich bedeutsamer Ver-

mögenswerte wie Infrastrukturbauten

oder hoher Verpflichtungen wie Alters-

renten der öffentlichen Hand. Das IP-

SASB ermutigt Einheiten des öffentlichen

Sektors, die Rechnungslegung nach dem

Konzept der Periodenabgrenzung aus-

zurichten. Dies trägt einerseits zur Opti-

mierung des finanziellen Managements

bei und reduziert zugleich die Gefahr

des Missmanagements staatlicher Ver-

mögenswerte. Zusätzlich schafft die pe-

riodengerechte Rechnungslegung einen

verständlicheren und klareren Überblick

über die finanzielle Gesundheit eines öf-

fentlichen Haushalts.

Die Konzepte, die zur Entwicklung der

IPSAS herangezogen werden, entspre-

chen weitgehend denjenigen der zu

Grunde liegenden International Financial

Reporting Standards (IFRS). Einige Stan-

dards wurden spezifisch für die öffentli-

che Hand entwickelt und beschäftigen

sich mit Sachverhalten, die in nur in öf-

fentlichen Haushalten vorkommen. Dazu

gehören beispielsweise die Rechnungsle-

gung für Erträge aus Transaktionen ohne

zurechenbare Gegenleistung (Steuern,

Transfers), die Darstellung von Budget-

informationen sowie die Darstellung von

finanzstatistischen Informationen des

Sektors Staat. Die Mehrzahl der Stan-

dards basieren jedoch auf den IFRS, mit

kleineren Anpassungen an die wirtschaft-

lichen Sachverhalte und Begrifflichkeiten

des öffentlichen Sektors. Die ersten 26

Standards liegen auch in einer deutschen

Übersetzung vor, für die fünf neuesten

Standards wird eine solche durch eine

grosse Prüfungsgesellschaft im Jahr 2011

erstellt und publiziert.

In den letzten Zeit hat sich nun das IASB

auf einen eng definierten Kreis von Nut-

zern, die Finanzinvestoren, fokussiert.

Investoren gehören zwar auch zu den

Nutzern der Finanzinformationen der öf-

fentlichen Hand, aber andere Zielgruppen

wie die Steuerzahler, Parlamente oder

Leistungsbezüger, sind zumindest gleich

wichtig. Es bedarf deshalb eines Rahmen-

konzepts, welches dieser grösseren Ziel-

gruppe Rechnung trägt.

Der Zweck des Public Sector Conceptu-al Framework Project besteht darin, den

Prozess der Entwicklung von Standards

für die Finanzberichterstattung im öffent-

lichen Sektor zu strukturieren und sicher-

zustellen, dass die Standards auf kohä-

renten Prinzipien basieren. Das Ziel ist es,

Konzepte, Definitionen und Prinzipien zu

entwickeln, welche die Grundsätze, das

Umfeld und die Rahmenbedingungen

von Regierungen und anderen Einheiten

des öffentlichen Sektors berücksichtigen

und folglich dazu dienen, die Entwicklung

von IPSASs zu lenken. Das Projekt wird

gemeinsam mit nationalen Standardset-

tern durchgeführt, um der Verschieden-

heit der sozialen und kulturellen Traditio-

nen gebührend Rechnung zu tragen. Die

Arbeiten der IASB wurden berücksichtigt,

sofern sie für den öffentlichen Sektor be-

reits zugänglich und anwendbar waren.

Die Entwicklung eines für den öffentli-

chen Sektor tauglichen Rahmenkonzepts

für die Aufstellung und Darstellung von

Abschlüssen hat für das IPSASB in den

Jahren 2010-2013 erste Priorität. Unser

sehr herausforderndes Ziel ist es, alle vier

Phasen des Rahmenkonzepts in der ers-

ten Hälfte 2013 abzuschliessen.

Projektphasen und Status

Das Public Sector Conceptual Framework Project gliedert sich in 4 Phasen. In jeder

Phase gibt es zwei Vernehmlassungen,

eine erste auf Grund eines Diskussions-

papiers und eine zweite auf Grund eines

Entwurfs des Rahmenkonzepts. Mit allen

4 Phasen wurde bereits begonnen, wobei

Phase 1 am weitesten vorangeschritten

ist.

Rahmenkonzept für die öffentliche Rechnungslegung nimmt Gestalt an

1·11 9&rechnungswesen

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Befriedigung des Informationsbedürfnis-

ses der Nutzer der Finanzberichterstat-

tungen.

Das Konsultationspapier behandelt ver-

schiedene Schlüsselfragen:

n Welche Vermögenswerte werden in

den Finanzabschlüssen des öffentli-

chen Sektors behandelt?

n Welche Verpflichtungen werden in

den Finanzabschlüssen des öffentli-

chen Sektors berücksichtigt?

n Welche Einnahmen und Ausgaben

werden in den Finanzabschlüssen des

öffentlichen Sektors berücksichtigt?

n Sind weitere Elemente in den Finanz-

abschlüssen des öffentlichen Sektors

zu behandeln?

n Welches sind die Erfassungskriterien

für Vermögenswerte und Verpflich-

tungen?

Phase 3:Gleichzeitig mit Phase 2 erschien auch ein

Konsultationspapier zur Bewertung.

Das Konsultationspapier nimmt sich der

Frage an, wie Bewertungsgrundlagen

klassifiziert werden können; abhängig

davon, ob sie:

n vergangene oder aktuelle Werte von

Vermögenswerten bzw. Verpflichtun-

gen berücksichtigen

n eine Erwerbs- oder Veräusserungsper-

spektive einnehmen

n eine markt- oder einheitsspezifische

Perspektive berücksichtigen.

Phase 1:Im Dezember 2010 erschien der Entwurf

der ersten Teile des künftigen Rahmen-

konzepts.

Der Vernehmlassungsentwurf behandelt:

n Zielsetzung und Nutzer allgemeiner

Abschlüsse des öffentlichen Sektors;

n die Bereiche der Finanzberichterstat-

tung;

n die Qualitätsmerkmale für Informatio-

nen als Bestandteile der General Pur-

pose Financial Reports;

n berichterstattende Einheiten für Ein-

zel- und Gruppenberichte.

Wie erwähnt, geht das IPSASB von einer

breiten Definition der Zielgruppe der Fi-

nanzberichterstattung aus. Das hat eine

Reihe von Konsequenzen, so zum Bei-

spiel die Notwendigkeit der Publikation

von Finanzinformationen, die über all-

gemeine Abschlüsse hinaus gehen. Ein

solches ergänzendes Berichtselement ist

beispielsweise die Berichterstattung über

die langfristige Nachhaltigkeit der öffent-

lichen Finanzen.

Phase 2:Im Dezember 2010 erschien auch das

Diskussionspapier «Elemente der Finanz-

berichterstattung».

Als Elemente werden die grundlegen-

den Bausteine des Finanzabschlusses,

wie zum Beispiel Vermögenswerte oder

Verpflichtungen definiert. Sie dienen der

Phase 4:Die Erstellung eines Konsultationspapiers

«Präsentation und Darstellung» ist im

Gange. Voraussichtlich wird der erste Ent-

wurf des Konsultationspapiers anlässlich

des Board-Meetings im März 2011 zur

Diskussion vorgelegt.

Die Vernehmlassungen zu den Phase 1 bis

3 laufen bis Mitte Juni 2011. Anschlies-

send wird das IPSASB die Rückmeldun-

gen auswerten. In jedem Falle folgt eine

weitere Vernehmlassung im Jahr 2012,

bevor das definitive Rahmenkonzept er-

lassen wird. Es ist davon auszugehen,

dass einzelne Standards in der Folge an-

gepasst werden. Grössere Auswirkungen

sind jedoch in Bereichen zu erwarten, die

bisher nicht geregelt sind, beispielsweise

hinsichtlich der Berichterstattung über die

Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen.

Damit schliesst sich der Kreis zur Tagesak-

tualität. Es ist zweifellos im Interesse aller,

dass wir über vollständige und zuverläs-

sige Informationen über die finanzielle

Leistung und den Zustand der öffentli-

chen Haushalte verfügen.

Eine gekürzte Fassung dieses Beitrages ist am 15. Januar 2011 erschienen als Edito-rial in der Zeitschrift «Die Wirtschaftsprü-fung» (WPg) Heft 2/2011, S. I. nnn

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Steuern

1·11 11&rechnungswesen

controlling

Uwe Mehrwald, dipl. Experte in Rech-nungslegung und Controlling, MWST-Experte FH, Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung MWST externe Prüfung, Mitarbeit bei den neuen Publikationen, Dozent an verschiedenen Lehrgängen im Finanz- und Rechnungswesen

MWST-Corner News

Publikationen MWST-Infos (MI)

Ende Dezember 2010 waren alle 19 MI‘s

– mitsamt den infolge der Erhöhung der

Steuersätze per 1. Januar 2011 neu er-

schienenen MI 12 und 13 (Saldosteuer-

sätze und Pauschalsteuersätze) – durch

die ESTV publiziert.

Gemäss Informationen der ESTV wird

an einer neuen MI gearbeitet. Diese MI

setzt sich mit der zeitlichen Wirkung von

publizierten Praxisfestlegungen ausein-

ander, d.h. es wird geregelt, in welchem

Zeitpunkt die seit dem Inkrafttreten des

Mehrwertsteuergesetzes per 1.1.2010

(MWSTG) von der ESTV publizierten

Praxisfestlegungen (MWST-Infos, MWST-

Branchen-Infos sowie MWST-Praxis-Infos)

gemäss Art. 65 MWSTG gelten. Diese

neue MI ist zu begrüssen, denn dadurch

wird die nötige Klarheit und Rechtssicher-

heit geschaffen, und zwar sowohl für die

ESTV wie auch für die steuerpflichtigen

Personen.

Publikationen MWST-Branchen-Infos (MBI)

Im Moment sind von den 26 geplanten

MBI‘s deren 18 publiziert. Ausstehend

sind somit noch die folgenden MBI‘s:

n 09 Transportwesen

n 10 Transportunternehmungen des öf-

fentlichen und touristischen Verkehrs

n 11 Luftverkehr

n 14 Finanzbereich*

n 15 Vorsteuerpauschale für Banken

n 16 Versicherungswesen*

n 17 Liegenschaftsverwaltung / Vermie-

tung und Verkauf von Immobilien*

n 18 Rechtsanwälte und Notare*

*Entwurf auf der Internetseite der ESTV

aufgeschaltet, Stand per 2.3.2011

Jahresabschlussarbeiten und «Finalisierung»

Viele Unternehmen haben bereits ihre

Arbeiten für die Erstellung des Jahresab-

schlusses u.a. aufgrund der handelsrecht-

lichen Grundsätze und Bestimmungen in

Angriff genommen resp. die definitiven

Jahresabschlüsse liegen bereits vor. Zu

den Jahresendarbeiten gehört neu auch

die Abstimmung der eingereichten Ab-

rechnungen mit der Buchhaltung gemäss

Art. 72 MWSTG.

Was versteht die MWST eigentlich unter

«Abstimmung»?

Die Umsatzabstimmung wird in Art.

128 Abs. 1 Bst. d der Mehrwertsteuer-

verordnung (MWSTV) erwähnt. Art. 128

Abs. 2 MWSTV umschreibt, welchen An-

forderungen die Umsatzabstimmung ge-

nügen muss. Aus der Umsatzabstimmung

muss ersichtlich sein, wie die Deklaration

für die Steuerperiode (als Steuerperiode

gilt das Kalenderjahr, vgl. Art. 34 Abs. 2

MWSTG) unter Berücksichtigung der ver-

schiedenen Steuersätze beziehungsweise

der Saldo- oder Pauschalsteuersätze mit

dem Jahresabschluss in Übereinstimmung

gebracht wird.

Aus einer Vorsteuerabstimmung (vgl.

Art. 128 Abs. 1 Bst. e und Abs. 3 MWSTV)

muss ersichtlich sein, dass die Vorsteuern

gemäss Vorsteuerkonti (= gemäss Buch-

haltung) oder sonstigen Aufzeichnungen

mit den deklarierten Vorsteuern (= ge-

mäss Abrechnungen) abgestimmt wur-

den. Zur Vorsteuerabstimmung gehören

zudem die geltend gemachten Vorsteu-

ern im Zusammenhang mit der in den Zif-

fern 380/381 der Abrechnung deklarier-

ten Bezugsteuer sowie die detaillierten

Aufzeichnungen über die Berechnungen

der vorgenommenen Vorsteuerkorrek-

turen beziehungsweise -kürzungen (vgl.

Art. 126 Abs. 1 Bst. e und f MWSTV).

Wie eine Vorsteuerabstimmung konkret

auszusehen hat, wird in der MWSTV nicht

näher aufgezeigt.

In der MI 16 «Buchführung und Rech-

nungsstellung» befindet sich im Anhang

eine MWST-Checkliste für die Arbeiten,

die am Ende des Geschäftsjahres in Be-

zug auf die Umsatz- und Vorsteuerab-

stimmung vorgenommen werden müs-

sen. Zudem sind in der MI 16 noch zwei

Beispiele einer Umsatzabstimmung auf-

geführt.

Bei den Abschlussarbeiten sowie der

Erstellung der Abrechnungen sind die

Ausführungen in den Art. 126 und 127

MWSTV (d.h. für Abrechnende nach der

effektiven resp. nach der Saldo- oder Pau-

schalsteuersatz-Methode) zu beachten.

Wenn die steuerpflichtige Person im

Rahmen der Erstellung ihres Jahresab-

schlusses Mängel und/oder Differenzen

feststellt, so muss sie wie folgt vorgehen:

Unternehmen mit Geschäftsjahr = Kalenderjahr, also 1.1. – 31.12.2010

Die festgestellten Differenzen aufgrund

der gesetzlich zu erstellenden Umsatz-

und Vorsteuerabstimmung sind innerhalb

von 240 Tagen (d.h. 180 Tage für die

Erstellung der sog. Jahresabstimmung

gemäss Art. 72 Abs. 1 MWSTG und da-

nach noch 60 Tage für die Einreichung

und Zahlung bei einem Saldo zu Guns-

ten der ESTV) zu korrigieren. Für die

Korrektur der festgestellten Differenzen

ist ausschliesslich das am 21.1.2011 neu

aufgeschaltete Formular «Jahresabstim-

mung/Berichtigungsabrechnung» (Form.

Nr. 550 für die effektive Abrechnungs-

methode und 551 für die Saldo- / Pau-

schalsteuersatzmethode; vgl. dazu auch

Art. 129 MWSTV) zu verwenden. Die

beiden Formulare können von der Inter-

netseite der ESTV heruntergeladen und

am Bildschirm elektronisch (ohne auto-

matische Rechenoperationen) ausgefüllt

werden. Es sind nur die Differenzen zu

den bereits eingereichten Abrechnungen

zu deklarieren. Eine Abspeicherung des

jeweiligen Formulars mit den Differen-

zen ist jedoch nicht möglich. Die beiden

Steuern

12 1·11&rechnungswesen

controlling

Formulare zur Jahresabstimmung haben

den gleichen Aufbau wie die ordentli-

chen Abrechnungsformulare. Sie können

nur einmal eingereicht werden. Ist nach

Ablauf von 240 Tagen, d.h. bei Unterneh-

men mit Geschäftsjahr = Kalenderjahr

am 30.8.2011, keine Jahresabstimmung

eingegangen, geht die ESTV davon aus,

dass die von der steuerpflichtigen Person

eingereichten Abrechnungen vollständig

und korrekt sind und somit die Steuerpe-

riode 2010 finalisiert ist.

Unternehmen mit Geschäftsjahr ≠ Kalenderjahr, beispielsweise 1.6.2009 – 31.5.2010

Die Bestimmungen und Ausführungen

zur Finalisierung (u.a. Art. 72 MWSTG)

finden für ein Geschäftsjahr beginnend

2009 und endend 2010 keine Anwen-

dung, d.h. die Jahresabstimmung für das

Geschäftsjahr 2009/10 kann durch die

steuerpflichtige Person nicht eingereicht

werden. Werden Mängel und/oder Dif-

ferenzen im Geschäftsjahr 2009/10 fest-

gestellt, so ist im genannten Beispiel wie

folgt vorzugehen:

Für den Zeitraum vom 1.6. – 31.12.2009

und vom 1.1. – 31.5.2010 ist eine Korrek-

tur mit der jeweiligen separaten Korrek-

turabrechnung (Form. Nr. 535 oder 536)

vorzunehmen.

Demgegenüber ist ab dem Geschäftsjahr

2010/11 (z.B. 1.6.2010 – 31.5.2011) eine

Finalisierung gemäss Art. 72 MWSTG vor-

zunehmen. Die Finalisierung ist in diesem

Beispiel bis zum 30.11.2011 zu erstellen

und bis zum 30.1.2012 bei der ESTV ein-

zureichen.

Wichtig: Die Jahresabstimmung/Berichti-

gungsabrechnung ist kein Ersatz für die

Monats-, Quartals- oder Semesterabrech-

nungen, d.h. die Steuer muss weiterhin

periodengerecht deklariert und entrichtet

werden.

Fazit zur Finalisierung

Die Umsatz- und Vorsteuerabstimmung

ist neu gesetzlich vorgeschrieben und

gibt der steuerpflichtigen Person eine ge-

wisse Sicherheit, ihre Umsätze und Vor-

steuern korrekt deklariert und allfällige

Differenzen bereinigt zu haben. Dadurch

besteht ein geringeres Risiko einer Nach-

belastung (samt Verzugszinsen) bei einer

MWST-Kontrolle.

In einer der nächsten Ausgaben von

«r&c» wird die «Finalisierung» noch an-

hand von Praxis-Beispielen näher betrach-

tet. nnn

Die Spital Thurgau AG umfasst die beiden Kantonsspitäler Frauenfeld und Münsterlingen, die Psychiatrischen Dienste Thurgau und die Klinik St. Katharinental. Zur Verstärkung unseres Controlling-Teams suchen wir nach Vereinbarung eine/einen

Controllerin/Controller (100%)

Aufgaben: Als Mitglied des Controllingteams, welches für die ganze Spital Thurgau AG zuständig ist, ar-beiten sie mit an der Erstellung von Jahresrechnungen und Budgets, an der Aufbereitung und Interpretation der Führungskennzahlen und führen bereichsweise vertiefte Analysen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen durch. Sie helfen mit bei der Weiterentwicklung und Pflege der Kostenträgerrechnung nach REKOLE, erar-beiten Datengrundlagen für Tarifverhandlungen und unterstützen die Codierungsabteilung bei der Aufbe-reitung und Auswertung von Daten für das Medizincontrolling. Für einzelne Bereiche werden sie innerhalb des Teams die Verantwortung übernehmen. Primärer Arbeitsort ist Frauenfeld, teilweise arbeiten sie auch in Münsterlingen.

Profil: Wir suchen eine initiative, kommunikative und leistungsorientierte Persönlichkeit mit Fachhochschul-abschluss oder gleichwertiger Ausbildung oder Erfahrung. Neben fundiertem Controllingfachwissen ist ein ausgeprägtes Flair für Informatik unabdingbar, wobei SAP CO und QlikView Kenntnisse von Vorteil sind. Die Stelle bietet viel Gestaltungsspielraum mit entsprechendem Entwicklungspotenzial.

Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Isabel Guerrero, Leiterin Controlling STGAG, Telefon 052 723 77 54, E-Mail [email protected]

Ihre Bewerbung senden Sie bitte an das Kantonsspital Frauenfeld, Frau Carola Moor, Personaldienst, Postfach, 8501 Frauenfeld oder per Email an [email protected]

Steuern

1·11 13&rechnungswesen

controlling

Armin Suppiger ist Dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling, MWST-Experte FH und Inhaber des MWST-Beratungsunternehmens VATAR AG in Luzern.

Neu per 1.1.2011: das Kapitaleinlageprinzip gemäss Unternehmenssteuerreform II

Per 1. Januar 2011 wurde das Ka-pitaleinlageprinzip eingeführt. Die Ausschüttungen von Kapitaleinlagen sind ab diesem Zeitpunkt von der Ein-kommens- und Verrechnungssteuer befreit. Falls Kapitaleinlagen ab dem 31. Dezember 1996 geleistet wur-den, sind sie als solche auszuweisen. Wichtig: Zur Steuerbefreiung einer zukünftigen Auszahlung muss bereits jetzt gehandelt werden.

Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen

Im Rahmen des Unternehmenssteuerre-

formgesetzes II wurde die Rückzahlung

von Einlagen, Aufgeldern und Zuschüs-

sen von Inhabern der Beteiligungsrechte

neu geregelt. Durch das Kapitaleinla-

geprinzip werden Kapitaleinlagen der

Inhaber dem Grund- und Stammkapital

gleichgesetzt. Diese Gleichstellung be-

wirkt, dass die Rückzahlung von Einlagen

welche nach dem 31. Dezember 1996

geleistet wurden von der Einkommens-

und Verrechnungssteuer befreit werden.

Die Definition solcher Einlagen in der

Vergangenheit kann einmalig erfolgen. In

späteren Jahren ist keine Korrektur bzw.

Nachmeldung der privilegierten Reserven

erlaubt.

Handlungsbedarf bei Aktiengesell-schaften und Genossenschaften

Bereits im laufenden Jahr 2011 sind Ak-

tiengesellschaften und Genossenschaften

gefordert, jene Einlagen, welche nach

dem 31. Dezember 1996 erfolgten, als

solche zu qualifizieren. Damit eine spä-

tere steuerfreie Rückzahlung erfolgen

kann, müssen die Einlagen auf einem

gesonderten Konto und spätestens in der

Schlussbilanz des Geschäftsjahres aus-

gewiesen werden, das im Kalenderjahr

2011 endet. Erfolgt kein separater Aus-

weis in den Reserven, werden zukünftige

Ausschüttungen so behandelt wie die üb-

rigen Reserven.

Umfangreiche Detailbestimmungen

Im Kreisschreiben Nr. 29 vom 9. Dezem-

ber 2010 werden die Details behandelt.

So können offene Kapitaleinlagen der

Beteiligungsinhaber steuerneutral den

Reserven aus Kapitaleinlagen gutge-

schrieben werden und sind damit dem

Grund- oder Stammkapital gleichgestellt.

Werden Verluste den Reserven aus Kapi-

taleinlagen belastet, vermindern sich die-

se damit definitiv.

Die laufenden und thesaurierten Gewin-

ne wie auch verdeckte Kapitaleinlagen

und offene Kapitaleinlagen, welche nicht

direkt von den Beteiligungsinhabern

stammen, gelten steuerlich als übrige Re-

serven.

Ausführliche Informationen sind im Kreis-

schreiben im Weiteren zu verschiedenen

Spezialfällen betreffend der Handhabung

der Kapitaleinlagereserven festgehalten,

wie

n Gratisaktien und Gratisnennwerterhö-

hung

n Direkte Teilliquidation

n Rückkauf eigener Beteiligungsrechte

n Indirekte Teilliquidation

n Transponierung.

Unter Kapitel 5 sind detaillierte Um-

schreibungen betreffend der Direkten

Bundessteuer (Einkommenssteuer) und

Verrechnungssteuer bei folgenden Um-

strukturierungstatbeständen enthalten:

n Übertragung eines Betriebes oder

Teilbetriebes einer Personenunterneh-

mung auf eine juristische Person

n Zusammenschluss (Fusion)

n Umwandlung

n Spaltung

n Ausgliederung

n Übertragung zwischen inländischen

Konzerngesellschaften

Im Weiteren gibt das Kreisschreiben Aus-

kunft über die Bedingungen für den Aus-

weis der Kapitaleinlagereserven im Jah-

resabschluss und die Meldepflichten bei

deren Veränderung.

Fazit

Für zahlreiche Unternehmen bedeutet die

Festlegung der steuerlich privilegierten

Reserven aus einer Kapitaleinlage eine

einmalige Chance für allfällige zukünftige

steuerbefreite Auszahlungen. Die kurze

Frist für die Bestimmung und der geson-

derte Ausweis der Kapitaleinlagereserven

müssen wahrgenommen werden!

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1·11 15&rechnungswesen

controlling

Persön

lichsätzlich erschwerte, mich durchzusetzen.

Ich blieb insgesamt vier Jahre lang und

konnte viele Erfahrungen sammeln.

Dann wechselte ich zur BDO AG, damals

noch Visura-Treuhandgesellschaft. Da

war ich zuerst in Luzern tätig und konnte

dann nach Stans wechseln. Das war eine

Branche, die mir gut gefiel, weil die Be-

ratung im Vordergrund steht. Man hat

stets Kontakt mit Geschäftsleitungen und

KMU-Betrieben. Man kann tatsächlich als

guter Berater etwas bieten. Es ist zudem

eine krisenresistente Branche. Man ist auf

diese Branche angewiesen sowohl in gu-

ten als auch in schlechten Zeiten. Da bin

ich nun seit 30 Jahren. Ich behielt immer

ein kleines Pensum, auch als Regierungs-

rat. Im Kanton Nidwalden ist dies ein

Hauptamt mit einem 80 Prozent Pensum.

Politik ist einfach unberechenbar. Es muss

nur etwas Dummes passieren oder ein

Chefangestellter verhält sich nicht kor-

rekt, da muss man den Kopf hinhalten

und ist weg. Doch ich hatte Glück.

Wie sieht Ihre Freizeit aus?Ich bike gerne. Ich wandere und fahre im

Winter Ski. Früher ging ich viel auf Ski-

touren. Jetzt habe ich drei Grosskinder,

mit denen ich mich viel beschäftige. Für

sie habe ich fast mehr Zeit, als für die

eigenen Kinder früher. Dies ist ein guter

Ausgleich.

Jetzt bin ich als Ständerat in der Legisla-

tive. Man ist eines von vielen Mitgliedern

und nicht mehr so stark gefordert wie in

der Exekutive. Dies ist auch ein wesentli-

cher Unterschied.

Kam Ihre Liebe und Ausprägung zum Rechnungswesen relativ früh? Schon während der Ausbildung?Die kam schnell und ich hatte das Glück,

dass ich in jenem Betrieb, der Möbel

und Schlafzimmer produzierte, alles ma-

chen konnte. Ich erstellte Kalkulationen.

Da sah ich auch, wie das Ganze vor sich

geht. Die Kalkulationen haben mir sehr

gut gefallen, da diese ja eigentlich die

Basis sind für den Erfolg oder Misser-

folg eines Unternehmens. Wenn jemand

falsch kalkuliert, dann muss er sich nicht

fragen, wenn danach schlechte Ergebnis-

se folgen.

«Wir sollten uns bewusst sein, dass es uns gut geht in der Schweiz.»

In unserer Rubrik «Persönlich» stellen wir Ihnen heute Ständerat Paul Nie-derberger vor. Das Interview führte Herbert Mattle, Präsident veb.ch.

Herr Ständerat Niederberger, wie war Ihr beruflicher Werdegang, wie wur-den Sie diplomierter Experte in Rech-nungslegung und Controlling? Die Berufswahl fiel mir etwas schwer.

Schreiner war für mich noch ein Thema.

Ich arbeitete als Schnupperlehrling in ei-

ner Möbelfabrik, aber ich merkte schnell,

dass ich nicht geeignet war. Danach durf-

te ich zum Glück bei derselben Fabrik

eine kaufmännische Lehre absolvieren.

Ich konnte in alles hineinsehen, und dies

gefiel mir sehr gut.

Eine Lehre als Ständerat gibt es ja nicht? (lacht) Nein, das gibt es nicht. Nach der

kaufmännischen Lehre absolvierte ich

noch Militärdienst bis zum Grad des Fou-

riers. Anschliessend begann ich mit der

berufsbegleitenden Weiterbildung für di-

plomierte Buchhalter bei der AKAD. Da-

mals arbeitete ich bei Landis & Gyr in Zug,

in der Abteilung Rechnungswesen. Herr

A.C. Brunner war Konzernchef. Diese Fir-

ma hatte seinerzeit eine sehr neuzeitliche

Firmenkultur. Es gab für alle Angestellten

eine Gewinnbeteiligung. Die Bilanz und

Erfolgsrechnung wurde offengelegt. Das

war damals sensationell. Das gab es nur

bei wenigen Firmen.

Dann wechselte ich mit 28 Jahren zur

Giesserei Emmenbrücke. Dort kam ich ins

innerbetriebliche Rechnungswesen, wel-

ches ich nur in der Theorie – noch von der

Berufsausbildung her – kannte. Das gefiel

mir sehr gut. Zuerst lernte ich den ganzen

Betriebsablauf während eines Monats

kennen. Später bekam ich dann aufgrund

personeller Wechsel die Chance, in die

Geschäftsleitung aufzusteigen. Ich hatte

das Rechnungswesen, also Finanzen und

Einkäufe, unter mir. Das war eine schwie-

rige Situation, da in der Geschäftsleitung

nur Ingenieure sassen und ich alleine von

der betriebswirtschaftlichen Seite her-

kam. Ich war viel jünger als die übrigen

Geschäftsleitungsmitglieder, was es zu-

Würden Sie die Ausbildung zum dip-lomierten Experten wieder machen? Was hat sie Ihnen gebracht?Ja, die würde ich wieder machen. Im

Treuhandbereich ist es ein Vorteil, wenn

man einen Titel hat. Dadurch konnte ich

als Mandatsleiter einsteigen und wurde

Vizedirektor. Ich hätte auch die Leitung

von Stans übernehmen können, was ich

aber ablehnte, da ich bereits in der Po-

litik tätig war. Für mich war immer klar,

auch schon während der Lehre, dass eine

Weiterbildung ein absolutes Muss ist. Als

kaufmännischer Angestellter bleibt man

sonst auf der unteren Etage sitzen.

Wäre auch ein Universitätsstudium für Sie in Frage gekommen? Oder hat gerade die Nähe zum Gewerbe viel mehr gebracht?Im Studium wäre ich wohl überfordert

gewesen, und es hätte mir nicht gefallen.

Auch war der Weg über den diplomierten

Buchhalter eher praxisbezogen, wobei ich

schon sagen muss, dass es auch dort viel

Theorie gab. Aber dies ist natürlich eine

notwendige Basis für den Praxiseinstieg.

Ist das, was man in der Ausbildung zum diplomierten Buchhalter lernt, auch anwendbar in der Verwaltung? Gibt es da grosse Unterschiede zur Pri-vatwirtschaft?Nein, grosse Unterschiede gibt es nicht.

Man muss einfach die Prozesse kennen,

die überall grundsätzlich gleich ablaufen.

Der Inhalt ist jedoch unterschiedlich. Als

Finanzdirektor in der Verwaltung legte ich

ein Schwergewicht darauf, an verschiede-

nen Orten ein Controlling einzuführen.

Ständerat Paul Niederberger (CVP, NW)

16 1·11&rechnungswesen

controlling

Persön

lich

In der öffentlichen Verwaltung haben

wir das zum Teil noch viel zu wenig ge-

macht. Wenn ich das mit der Bundesstu-

fe vergleiche, ist man sehr weit, aber die-

ser Ausbau kam auch erst in den letzten

Jahren. Das bringt tatsächlich etwas und

ist jetzt auch Voraussetzung für die neue

Ausrichtung im ganzen Management:

Wirkungsorientierte Verwaltungsfüh-

rung. Man spricht zwar weniger davon,

aber es war eine Zeit lang in aller Munde

und auch der Bund hat das seither ein-

geführt. Es ist heute selbstverständlich.

Im Kanton Nidwalden ist mir dies nicht

gelungen. Es scheiterte am Widerstand

des Parlaments. Ich merkte schon, wo-

rum es ging: Das Parlament wollte in

verschiedensten Bereichen bis ins Detail

das letzte Wort haben. Gerade heraus

gesagt: Sie wollten lieber bei den rund

2 000 Budgetpositionen bleiben, die wir

hatten - und den Betrag der einzelnen

Positionen selber festlegen. Der Kultur-

wandel kam zu früh. Die Zeit war noch

nicht reif.

Wie ist die Finanzdirektion im Kanton Nidwalden aufgebaut? Welche Abtei-lungen und Gruppen gibt es?Der Aufbau ist vergleichbar mit einem

grossen Kanton. Angefangen bei der Fi-

nanzverwaltung, dem Personalamt bis

zum Steueramt. Als ich anfing, gab es

noch die Informatik. Die hat man aber

ausgelagert und mit jener vom Kanton

Obwalden als öffentlich-rechtliche An-

stalt zusammengelegt. Dann ist da noch

die administrativ angegliederte Finanz-

kontrolle. Zum Teil ist diese auch bei den

Staatskanzleien, aber in Nidwalden be-

währte sich das. Das ist eigentlich genau

gleich wie bei grossen Kantonen - nur

kleiner.

Wie viele Mitarbeiter sind beim Fi-nanzdepartement in Nidwalden tä-tig?In der Finanzdirektion ca. 70 Personen.

Der grösste Teil gehört zur Steuerverwal-

tung. Obwohl wir eben noch dezentral

organisiert sind, das heisst, dass jede Ge-

meinde selber veranlagt.

Wieso braucht es so viele Angestellte in der Steuerverwaltung im Kanton Nidwalden, wenn man ja so wenig Steuern bei Ihnen bezahlt?Wenn man dies ins Verhältnis setzen wür-

de zur Einwohnerzahl, hätten wir wahr-

scheinlich eine gute Quote, bezogen auf

die Steuereinnahmen hingegen weniger.

Wie sah bei Ihnen ein Durchschnitts-tag als Finanzdirektor aus? Das wichtigste ist die Führung. An allen

Orten, ob in der Politik oder im Gewerbe

ist die Führung das A und O. Damit ver-

bunden sind die Planung und dann auch

klare Zielsetzungen und klare Aufträge

ans Personal. Bei der Finanzdirektion mit

ihrer Querschnittsfunktion ist es wichtig,

dass man alle Akten und alles Finanzre-

levante kennt, damit man mitreden und

Berichte machen und auch von Anfang

an Einfluss nehmen kann. Ein Beispiel ist

das riesige Steuergefälle zwischen Hergis-

wil und Emmetten. Dort mussten wir eine

Balance finden. Das sind anspruchsvolle

und sehr interessante Projekte.

Ist der Finanzdirektor auch eine Art Integrationsfigur für die Regierungs-ratskollegen?Der Finanzdirektor ist oft Ansprechper-

son, und das Wort des Finanzdirektors hat

schon Gewicht. Man hat zum Teil auch

unangenehme Funktionen. Da gab es

zum Beispiel das Projekt «Sparmassnah-

men». Wir sahen, dass wir im Bereich der

Finanzplanung in rote Zahlen kommen

würden. Dann ging es darum, eine Ver-

zichtsplanung zu erstellen, die Aufgaben

zu hinterfragen, auch zwischen dem Kan-

ton und den Gemeinden. Da wollte ich,

dass man das Steuerwesen zentralisiert.

Diese Diskussion wurde sehr emotional

geführt. Wir hatten null Chancen, da ge-

wisse Ängste vorhanden waren. Natürlich

hatte dies eine Auswirkung auf die Ge-

meindeverwaltung selbst, da wir zum Teil

auch sehr kleine Gemeinden haben. Die

Gemeinde Emmetten zum Beispiel hat

1200 Einwohner. Diese hätten sich an-

ders organisieren müssen.

Wie weit im Voraus oder wie langfris-tig plant der Kanton?Wir haben ein Budget und dann haben

wir die rollende Planung, also das Budget

plus zwei Jahre. Das ist so aufgrund der

Schulden- oder Ausgabenbremse. Dort

werden die Planzahlen mit einbezogen.

Ein sehr gutes Instrument, das gewisse

Abweichungen vom Steuerertrag zulässt.

Wenn dies aber nicht erreicht wird, gibt

es zwei Massnahmen: Die erste Möglich-

keit ist, dass man bei den Ausgaben oder

Leistungen reduziert. Die zweite Möglich-

keit ist, dass man bei den Einnahmen kor-

rigiert, folglich also die Steuern erhöht.

Da ist es ein wichtiger Punkt, dass man

alle im Boot hat, vor allem auch das Par-

lament. Bei gewissen Themen beschliesst

das Parlament kurzerhand die Ausgaben

und wenn man aufzeigt, welches die Zu-

satzkosten sind, kümmern sie sich keines-

wegs darum. Mit diesen Möglichkeiten

haben wir ein «griffiges» Instrument und

somit in den letzten Jahren keine roten

Zahlen mehr.

Zurück zur Politik: Wie wird man Ständerat?Erstens: Man muss es wollen. Zweitens

muss der Zufall mitspielen, und drittens

braucht man die Akzeptanz und das Ver-

trauen der Bevölkerung. Man muss auch

gewisse Voraussetzungen mitbringen. Bei

mir spielte der Zufall auch mit, da mei-

ne Vorgängerin, Frau Slongo, zurücktre-

ten wollte. Ich war zu diesem Zeitpunkt

schon zwölf Jahre im Regierungsrat tätig.

Ich sagte immer, eine Amtsdauer von

zwölf Jahren sei optimal. Dann öffne-

te sich dieses Türchen. Ich sagte sofort

zu, da es mich interessierte. So klappte

es eben, mit Zufall und Glück. Ich hatte

auch den Vorteil, dass man sich in einem

kleinen Kanton kennt. Man kannte mich

als Regierungsrat und ich hatte stets ein

grosses Vertrauen seitens der Bevölke-

rung. Als Folge gab es keine Mitbewer-

ber.

In letzter Zeit gibt es Entwicklungen, die zeigen, dass in gewissen Kanto-nen die Ständeräte nicht mehr wirk-lich Vertreter der einzelnen Stände sind. Was sagen Sie zu dieser Kritik?Wir müssen im Ständerat aufpassen, dass

wir den Weg der bisherigen Kultur nicht

verlassen. Das macht das Zweikammern-

system aus, dass der Ständerat nicht Ver-

treter einer einzelnen Partei ist, sondern

die Interessen des eigenen Kantons wahrt

und vertritt. Wir müssen aufpassen, dass

der Kanton und die Gemeinden nicht rei-

ne Vollzugsstellen werden. Nehmen wir

als Beispiel die Steuern: Das Steuerhar-

monisierungsgesetz macht formelle Vor-

gaben. Da liegt der Spielraum nur noch in

der Tarifhoheit. Wir müssen wirklich auf-

passen, dass die Ständeräte die Interessen

der Kantone wahren, ohne Instruktionen

entgegenzunehmen.

Für welche persönlichen Werte steht der Ständerat Paul Niederberger in der Politik ein?Wichtig sind mir eine gute Umgangs-

kultur und der Zusammenhalt in der

Schweiz. Dann ist für mich der Föde-

ralismus ein wichtiger Wert. Das ist ein

System, welches sich seit Jahrzehnten

1·11 17&rechnungswesen

controlling

Persön

lich

notwendig. Gleichzeitig dürfen wir nicht

vergessen, dass es nicht nur den Steuer-

wettbewerb gibt, sondern auch andere

Politikbereiche, etwa eine gute Infra-

struktur und Anschluss an den Verkehr.

Das heisst, die Autobahn war und ist ein

schwerer Einschnitt für den Kanton Nid-

walden. Sie bringt Emissionen, an denen

wir heute noch arbeiten, aber es machte

uns bekannter, brachte Arbeitsplätze und

Unternehmen.

Hat der Kanton ein finanzielles Klum-penrisiko oder sind die Einnahmen schön verteilt?90% der Einnahmen sind von den natür-

lichen Personen und 10% von juristischen

Personen. So gesehen kann man also

nicht von einem Klumpenrisiko sprechen.

Wenn man aber die Firmen anschaut,

dann haben wir die Pilatus Flugzeugwer-

ke, die für uns mit ihren 1200 Arbeits-

plätzen sehr wichtig sind. Wenn man dies

etwa mit der Einwohnergrösse des Kan-

ton Zürichs vergleicht, dann wäre das in

Zürich ein Betrieb mit 40‘000 Beschäftig-

ten. Man muss also stets die Relationen

betrachten.

Was geschieht mit der Pauschalbe-steuerung in Zukunft?Die muss überleben und bleiben. Dafür

setze ich mich persönlich ein. Teilweise

hat man einfach falsche Vorstellungen

von dieser Pauschalbesteuerung, wenn

man nur aus einem Gefühl heraus sagt,

dass sie nicht gerecht ist.

Warum machte man diese Pauschal-

oder, eigentlich richtiger, Aufwandsbe-

stimmung? Weil es Menschen gibt, die

sich auf der ganzen Welt bewegen und

nirgends richtig zu Hause sind. Sie zahlen

an ganz verschiedenen Orten Steuern. Es

ist ein Hilfsmittel, damit man diese ganze

Sache viel einfacher handhaben kann, da

alles andere viel komplizierter wäre. Dann

wird auch immer der Vergleich gemacht,

wie die Pauschalbesteuerung zum effek-

tiven Einkommen aussieht. Es wird immer

ausgeblendet, dass die meisten auch im

Ausland Steuern bezahlen. Dann sollte

man nicht vergessen, dass diese Perso-

nen sehr viel im Bereich des Sponsorings

leisten und für Projekte zum Teil anonym

namhafte Beiträge spenden. Auch da

muss man sich fragen, was die Folgen

einer Abschaffung der Pauschalbesteu-

erung wären. Einige würden hierbleiben

und ihr Einkommen normal versteuern.

Dann gäbe es plötzlich einen AHA-Effekt,

da diese Leute am Schluss weniger Steu-

ern bezahlen müssten als bisher und eini-

ge ins Ausland abwandern würden. Die

Schweiz ist ja nicht das einzige Land, das

dieses System hat. Für mich ist dies auch

ein wichtiger Punkt für die Bergregionen.

In Nidwalden hat es ca. neunzig Pauschal-

besteuerte und auch im Wallis, in Waadt

und in Graubünden hat es viele Pauschal-

besteuerte.

Ein schwieriges Thema ist auch die Mehrwertsteuer, die unterschiedli-chen Ansätze sind gar nicht KMU-freundlich!?Meiner Meinung nach sollte man sich fra-

gen, wie wir die Mehrwertsteuer ausge-

stalten würden, wenn wir nochmals von

vorne beginnen könnten. Persönlich war

ich immer für einen Einheitssatz und ich

finde es schlecht, wenn man mit Ausnah-

bewährt hat. Auch eine hohe Wertschöp-

fung in der Schweiz ist für mich zentral

und für den Wirtschaftsstandort Schweiz

enorm wichtig. Das heisst für die Men-

schen, die hier wohnen, dass sie Arbeit

und eine Existenz haben. Dazu kommt

Sicherheit in allen Belangen. Also selbst-

verständlich die militärische Sicherheit,

aber auch die Sicherheit im freien Um-

gang und im freien Verkehr, so dass wir

uns wohlfühlen und dass wir den hohen

Level bezüglich Wohlstand behalten kön-

nen. Ein Wert ist auch, dass wir in inter-

nationalen Auslandsbeziehungen weit

vorausdenken und die Eigenständigkeit

wahren können. Dies ist eine grosse Her-

ausforderung in einer globalisierten Welt.

Hier merken wir, dass wir vor einer riesi-

gen Aufgabe stehen.

Gibt es nicht einen zunehmenden «Röstigraben» oder «Gotthardgra-ben» in der Schweiz?Nein. Wichtig ist einfach, eine Schweiz

zu haben mit dem Ziel, gute Lösungen zu

finden.

Im Parteiprogramm CVP steht: « Mass-volle Steuern, attraktives Steuerkli-ma». Was heisst das? Wann sind die Steuern massvoll?Man muss immer die Leistungen betrach-

ten. Die Leistungen für die Bevölkerung

in einem Kanton wie Nidwalden müssen

vergleichbar mit den Leistungen in ande-

ren Kantonen sein. Auch muss man diese

Leistungen mit ausgeglichener Rechnung

finanzieren können. Daher ist auch eine

gesunde Steuerpolitik sehr sinnvoll, in der

schlussendlich der Mitbürger und die Mit-

bürgerin bestimmen, was in Bezug auf

die Leistungen und die Steuerhöhe Sache

ist. Damit es einen Ausgleich gibt, haben

wir einen nationalen und kantonalen Fi-

nanzausgleich.

Den kleinen Kantonen wird oft von den grossen Agglomerationen vorge-worfen, dass sie parasitär seien. Was sagt der kleine Kanton Nidwalden dazu?Gerade im Kulturbereich haben wir auch

einen Schritt nach vorne gemacht, in-

dem wir Kulturbeiträge leisten. Dies hat

mit dem Neuen Finanzausgleich (NFA)

zu tun, in welchem die verschiedenen

Finanzbeitragsbereiche vorgeschrieben

sind. Auch der Kanton Nidwalden leistet

jetzt einen Kulturbeitrag an Luzern und

auch an den Kanton Zürich. Dass man in

allen Bereichen ausgleicht, ist aber nicht

18 1·11&rechnungswesen

controlling

Persön

lich

men zu arbeiten beginnt. Wenn man an

einem Ort anfängt, dann kommen immer

weitere Sonderregelungen hinzu. Aber

die Schwierigkeit liegt darin, dass wir

im aktuellen System gefangen sind und

nicht loskommen, weil starke Lobbying-

Vertreter um Ihre Vorteile kämpfen. Und

wenn man sagt, dass für die Grundnah-

rungsmittel auch der normale Satz gelten

sollte, dann heisst es wieder, man belaste

die unteren Einkommen oder den Mittel-

stand! Ich bin jedoch nicht so überzeugt,

dass diese Rechnung stimmt.

Aber die gesamte Mehrwertsteuer zu

ändern ist schwierig. Es gibt zu viele,

welche an diesen «Gärtchen» festhal-

ten. Ich hatte stets eine pessimistische

Einstellung, wenn ich den Zeitplan von

Bundesrat Merz sah. Die Einführung des

ersten Teils der Mehrwertsteuer ging rela-

tiv «schlank» durch, aber der zweite Teil

ist eine Knacknuss.

Hat es nicht auch damit zu tun, dass das Parlament zwar ein gutes Gesetz beschliesst, aber die Verwaltung wie-der alles auf den Kopf stellen kann? Das ist zum Teil so. Es ist an vielen Orten

ein Problem. Darauf muss man vor allem

auch bei den Verordnungen achten. Es

ist so, dass der Bundesrat für die Verord-

nungen zuständig ist, aber die zuständi-

gen Kommissionen haben Einsicht in die

Verordnungen. Hier müssen wir bei den

wichtigen Vorlagen bewusst schauen,

dass man nicht mit Verordnungen das

Gesetz umgehen kann oder versucht, es

zu verschärfen.

sem Zusammenhang auch das Gespräch

wichtig und die Offenlegung gegenüber

Kreditgebern, zum Beispiel gegenüber

der Hausbank. Banken können zum Teil

mehr Druck ausüben als Treuhänder, was

sie auch machen.

Welches ist Ihre Hauptbotschaft als Ständerat?Meine Botschaft als Politiker ist, dass wir

uns auf diejenigen Punkte konzentrieren

sollten, die unsere Bevölkerung beschäf-

tigen. Noch einmal: der Wirtschafts-

standort Schweiz, die Wertschöpfung,

die Arbeitsplätze, die Sicherheit und

die Sozialversicherungen. Die ganzen

Sozialleistungen sind ein Fass ohne Bo-

den, die uns in nächster Zeit stark be-

schäftigen werden. Darauf sollten wir

wirklich hinarbeiten und nicht auf alles

rundherum. Bei all den parlamentarische

Initiativen und Motionen frage ich mich

manchmal, ob das alles wirklich dem

Wohl der Bevölkerung und der Schweiz

dient. Viele Vorstösse leisten keinen Bei-

trag. Man muss sich auf das Wesentliche

konzentrieren. Aber man braucht Zeit,

um grundlegend analysieren, diskutieren

und Wissenschaft und Praxis miteinbe-

ziehen zu können. Das gibt in der Regel

gute Ergebnisse. Schlussendlich muss die

Lösung auch immer mehrheitsfähig sein.

Es bringt nichts, wenn wir Vorlagen brin-

gen, die dann vom Souverän abgelehnt

werden. So kommen wir keinen Schritt

vorwärts.

Paul Niederberger, herzlichen Dank für dieses interessante Gespräch. nnn

Wo steht das Rechnungslegungsge-setz aktuell? Momentan liegt es wieder beim Natio-

nalrat. Es geht darum, dass wir das Rech-

nungslegungsgesetz und das Aktienrecht,

vor allem wenn es um die Schwellenwer-

te geht, vereinheitlichen. Aber ich kann

nicht sagen, in welche Richtung es gehen

könnte. Vielleicht wird man die Schwel-

lenwerte erhöhen. Das würde aber die

Revisionsgesellschaften treffen. Insge-

samt haben wir bereits einen starken

Bürokratismus in diesem Bereich. Wenn

man früher etwas über das Aktienrecht

wissen wollte, konnte man im Obligati-

onenrecht nachschauen. Jetzt muss man

das Obligationenrecht, das Sachenrecht,

das Börsengesetz, das Fusionsgesetz und

die Rechnungslegung konsultieren. Mir

gefällt diese Entwicklung nicht.

Eine Frage als Treuhänder: Es ist frag-lich, ob es von Vorteil ist, dass Politi-ker Revisionsstellen abschaffen. Es gibt zunehmend Konkurse. Hilft man wirklichen den KMU, wenn man ih-nen freien Lauf lässt?Aus meiner Sicht muss man unterschei-

den zwischen einer Publikumsgesellschaft

oder einem KMU, wo der Inhaber oft Al-

leinbesitzer ist. Falls er Alleinbesitzer ist,

kann die Aufsicht weniger streng geführt

werden, da es andere Mittel gibt, um

zum Ziel zu kommen. In diesem Punkt

spreche ich jetzt nicht im Interesse ei-

ner Revisionsgesellschaft, aber es geht

auch um eine gute Beratung, ohne dass

man stets einen derartigen Formalismus

betreiben muss. Ausserdem ist in die-

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1·11 19&rechnungswesen

controlling

Person

alwesen

War for Talent: Wie die Personalberatung die Suche nach optimalen Profilen unterstützt.

Das Thema «War for Talent» ist aktu-ell ein oft genannter Begriff. An Ab-solventenmessen sieht man dies dar-an, dass viele Firmen versuchen, sich in einem möglichst positiven Licht zu präsentieren, um sich als attraktiver Arbeitgeber darzustellen. Beste Kar-ten im Wettbewerb um herausragen-de haben dabei jene, welche einem potentiellen Kandidaten bereits vor seiner ganz konkreten Suche nach einer neuen Herausforderung ein Be-griff sind. In diesem Punkt kann eine professionelle Personalberatung den Rekrutierungsprozess unterstützen.

Bei Beratungsunternehmungen mit ei-

ner Datenbank können innert kürzester

Zeit «latent» suchende Personen ange-

sprochen werden, die auf dem aktuellen

«Markt» noch gar nicht verfügbar sind.

Weiter kann eine Personalberatung zu-

sätzliche Entlastung in zahlreichen weite-

ren Belangen bieten:

Aufwand reduzieren

Grundsätzlich gilt in Zeiten gestiegener

Nachfrage nach Fach- und Führungskräf-

ten: Je höher das Profil des gesuchten

Kandidaten, desto grösser der Rekrutie-

rungsaufwand. Der Anstieg der zeitlichen

und personellen Ressourcen in den HR-

Abteilungen ist immens.

In dieser Situation können Personalbera-

tungen Unternehmen entlasten und ih-

nen helfen, Kosten zu sparen. Sie können

nahezu alle Arbeiten bei der Besetzung

einer Position übernehmen: die Formu-

lierung der Zeitungsanzeige, die Bewer-

berauswahl sowie die Beratung der Un-

ternehmen hinsichtlich Lohnniveau und

optimalem Organisationsaufbau.

Zeitliche Flexibilität

Vor allem Personalberatungen mit Daten-

banken bereits interviewter Kandidaten,

reagieren auf dringende Anfragen schnell

und mit geeigneten Profilen. Essenziell ist

dabei, dass bereits vor der Erstauswahl

ein persönliches Gespräch zwischen Be-

rater und Kandidat stattgefunden hat.

Der Kunde erhält so einen Überblick über

Charaktereigenschaften sowie Lohn- und

n Softwarekenntnisse: Müssen sie vor-

handen sein, oder können sie erwor-

ben werden?

n Lohn: In welcher Bandbreite liegt der

Lohn, und welche Nebenleistungen

werden angeboten?

n Verfügbarkeit: Wann soll der Arbeit-

nehmer seine neue Stelle antreten?

n Alter: Wird eine jüngere Person ge-

sucht, oder eine reifere Persönlichkeit?

n Weiterbildung: Wie steht das Unter-

nehmen zur Weiterbildung? Ist zum

Beispiel die Reduktion des Arbeitspen-

sums möglich?

n Ausschlaggebende Faktoren: Welche

drei Punkte geben den Ausschlag, ei-

nen Kandidaten anzustellen?

Ein zentraler Faktor für eine erfolgreiche

Zusammenarbeit ist zudem die gegen-

seitige Verbindlichkeit. Der Kunde muss

genau wissen, was er von einer Bera-

tungsunternehmung erwarten kann und

welche Leistung er für das Honorar er-

hält. Die Beratungsunternehmung muss

sich auf der anderen Seite darauf verlas-

sen können, dass die gemachten Anga-

ben und Zusagen eingehalten werden.

Wenn diese Punkte und die Checkliste

beachtet werden, steht einer erfolgrei-

chen und zeiteffizienten Zusammenarbeit

nichts mehr im Wege. nnn

Zielvorstellung der Kandidaten. Die Ge-

fahr enttäuschender Erstgespräche wird

kleiner und der gesamte Rekrutierungs-

prozess schneller, effizienter und güns-

tiger. Voraussetzung dafür ist jedoch ein

klares Briefing der Personalberatung.

Neutralität und Sachlichkeit

Die Zusammenarbeit mit einer Personal-

beratung empfiehlt sich auch, wenn der

Firmenname aus branchen- und hausin-

ternen Gründen verschwiegen werden

muss oder ein Unternehmen unter zeit-

weiligen Imageproblemen leidet. Perso-

nalberatungen können in diesen Fällen

die Bewerber gezielt angehen und ihnen

die Stelle und das Firmenumfeld neutral

und sachlich darstellen. Unternehmen

können durch die Einschaltung einer

externen Personalberatung in der Regel

eine grössere Zahl von Bewerbern, bei-

spielsweise auch bei der unmittelbaren

Konkurrenz, evaluieren.

Welche Infos braucht eine Personal-beratung?

Es gibt keine Standardantwort auf die

Frage, wann sich die Zusammenarbeit mit

einer Personalberatung lohnt. Jedes Un-

ternehmen muss von Fall zu Fall entschei-

den, ob ein Rekrutierungsunternehmen

eingeschaltet werden soll. In der heutigen

Marktsituation, mit ihrem Mangel an gut

qualifizierten Kandidaten, kann es sich

lohnen, eine Beratung für ein erstes un-

verbindliches Gespräch zu kontaktieren.

Dabei lohnt es sich, auf die folgende

Checkliste einzugehen:

n Der Aufbau des Teams zeigt der Per-

sonalberatung Aufgabenverteilung,

Ausbildungsniveau und Persönlichkei-

ten.

n Welche Charaktereigenschaften («soft

skills») werden vom zukünftigen Mit-

arbeiter erwartet?

n Detaillierte Angaben zum Aufgaben-

gebiet: Aufbau der Tätigkeiten; wel-

che Kenntnisse muss der Kandidat

bereits haben, welche kann er an der

neuen Stelle erwerben?

n Sprachkenntnisse: Wie werden Mut-

ter- und Fremdsprachen benötigt?

Jost Gloor, DAS in Leadership & Ma-nagement, COO der Careerplus Group AG (Contaplus, Conciliat, William Elliot, Umeo, Interimplus, SCAN, Careerworld, Serendi)

Controlling-Praxisstudiumin sechs Modulen mit überschaubarem Aufwand

Controller Akademie AG | Altstetterstrasse 124 | 8048 ZürichTelefon 044 438 88 00 | Fax 044 438 88 05www.controller-akademie.ch | [email protected]

Experten-StudiengangDiplom-Studiengänge

IFRS-AusbildungSeminare und Workshops

Der berufsbegleitende Wissensausbau im Controlling für sofortige Anwendung im Beruf

Sechs frei wählbare und einzeln belegbare Controlling-

Module als praxisbetonte Weiterbildung nach dem

Fachausweis im Finanz- und Rechnungswesen und nach

ähnlichen Ausbildungsgängen. Ab 26. Oktober 2011

in Zürich, Dauer ein Semester

Die Controller Akademie ist eine Institution von

1·11 21&rechnungswesen

controlling

Controlling-Praxisstudiumin sechs Modulen mit überschaubarem Aufwand

Controller Akademie AG | Altstetterstrasse 124 | 8048 ZürichTelefon 044 438 88 00 | Fax 044 438 88 05www.controller-akademie.ch | [email protected]

Experten-StudiengangDiplom-Studiengänge

IFRS-AusbildungSeminare und Workshops

Der berufsbegleitende Wissensausbau im Controlling für sofortige Anwendung im Beruf

Sechs frei wählbare und einzeln belegbare Controlling-

Module als praxisbetonte Weiterbildung nach dem

Fachausweis im Finanz- und Rechnungswesen und nach

ähnlichen Ausbildungsgängen. Ab 26. Oktober 2011

in Zürich, Dauer ein Semester

Die Controller Akademie ist eine Institution von

Person

alwesen

Stellenindex Finanz- und Rechnungswesen der Contaplus

Stand Februar 2011 Aug. 10 Sept. 10 Okt. 10 Nov. 10 Dez. 10 Jan. 11 Feb. 111. Alle Berufe, ganze CH 70.3 76.3 51.6 76.9 87.4 53.7 68.0

2. Einzelne Berufsgruppen, ganze SchweizSachbearbeiter 61.0 64.1 44.9 52.3 64.1 77.5 109.3Buchhalter 61.0 65.9 58.6 75.0 63.6 66.8 74.3Controller 84.7 76.4 55.6 43.0 40.3 34.9 66.1Führungskräfte 55.1 65.4 50.9 58.7 57.8 85.9 65.1Andere 82.1 101.6 48.0 135.6 113.7 39.9 32.2Alle 70.3 76.3 51.6 76.9 87.4 53.7 68.0

3. Alle Berufsgruppen, SprachregionenDeutschschweiz 70.3 78.8 51.9 80.4 95.2 58.2 73.7Suisse Romande (inkl. Tessin) 70.1 66.6 50.7 63.4 57.3 36.3 46.2Ganze Schweiz 70.3 76.3 51.6 76.9 87.4 53.7 68.0

4. Alle Berufsgruppen, WirtschaftsregionenZürich 61.4 78.9 39.3 75.8 93.7 45.8 60.9Basel 74.7 76.7 56.9 91.0 89.5 71.2 52.6Bern 102.3 96.5 73.2 110.7 121.5 81.6 99.4Aargau / Solothurn 97.5 103.4 86.8 110.1 108.4 64.2 95.0Ost-Schweiz 61.5 66.0 22.9 40.9 96.7 55.8 85.2Zentralschweiz 67.1 64.2 44.3 73.7 94.9 80.8 99.2FR / NE / JU / BE 57.7 36.8 58.7 33.0 27.6 41.7 18.1Waadt / Genf 71.1 69.8 58.5 72.8 69.0 41.9 60.9

Wie verändert sich die Nachfrage nach Mitarbeitern?

Der Contaplus-Stellenindex misst zuverläs-

sig und regelmässig die Stellenangebote

in Rechnungslegung, Controlling, Finanz-

und Rechnungswesen, die in Schweizer

Printmedien und im Internet annonciert

werden. Contaplus ist veb.ch- Partnerin

und bedeutendste schweizerische Spezia-

listin für fest angestelltes und temporäres

Personal im Finanz- und Rechnungswe-

sen.

Seit seinem ersten Erscheinen Anfang

2005 hat sich der Index bei Fachleuten,

bei Arbeitgebern und Stellensuchenden

als zuverlässiger Spiegel des Arbeitsmark-

tes etabliert. Er wertet zum einen die An-

gebote für verschiedene Berufsgruppen

aus, zum anderen beobachtet er alle Wirt-

schafts- und Sprachregionen der Schweiz.

«100er-Basis» ist der Durchschnitt der

Monate September bis Dezember 2004.

Publiziert wird der Index in «rechnungs-

wesen & controlling» und in der «Finanz

und Wirtschaft». nnn

Endlich ein Studium, das sich auszahlt.

InformationsabendeMittwoch, 13. April 2011, 18.00 Uhr

Montag, 23. Mai 2011, 18.00 Uhr

Karrierebegleitendstudieren: fh-hwz.ch

MAS Accounting & Finance MAS Controlling

22 1·11&rechnungswesen

controlling

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Diplomstudiengang Swiss GAAP FER

Speziell für Krankenversicherer (mit FER

41), für KMU, Verbände und Non-Profit-

Organisationen startet am 11. Mai 2011

ein Studiengang (freiwillige Diplomprü-

fung) mit Unterricht an sechs Tagen. Da-

bei werden die Swiss GAAP FER ausgiebig

erläutert und an Fallbeispielen eingeübt,

so dass die Anwendung und Umsetzung

sofort erfolgen kann.

Wirtschaftskriminalität / Forensic Accounting

Ebenfalls am 11. Mai 2011 startet der

Studiengang zur Problematik der Wirt-

schaftskriminalität, welcher nach sechs

Modulen mit einem Diploma Forensic

Accounting abschliesst. Es werden ver-

schiedene interessante Aspekte vermit-

telt: Mögliche deliktische Handlungen,

rechtliche Folgen, Strafrecht, Computer

als Tatwaffe, Ermittlung und Prävention.

Die Referentinnen und Referenten kom-

men alle aus der Praxis.

Excel für Controller

Dieses Zweitagesseminar findet regen Zu-

spruch. Sechs Kurse sind nahezu ausge-

bucht. Jetzt anmelden!

Sie sehen, bei der Controller Akademie

läuft einiges. Mehr Informationen und

Prospekte unter www.controller-akade-

mie.ch. nnn

Bereits stehen die folgenden Daten fest:

n Start des nächsten 17. Studiengangs

am 7. September 2011

n Jedes Jahr findet ein IFRS Update statt,

wo alle Neuerungen im Bereich IFRS

besprochen werden, dieses Jahr am

26. und 27. Oktober 2011 mit zahlrei-

chen spannenden Berichten.

Neben den beiden Haupt-Studiengängen

bietet die Controller Akademie auch an-

dere Studiengänge an:

Controlling-Praxisstudium in sechs Modulen

Am 26. Oktober 2011 beginnt zum drit-

ten Mal das Controlling-Praxisstudium.

Es gliedert sich in sechs Module, jeweils

mittwochs, 14.00 – 19.10 Uhr und dau-

ert insgesamt ein Semester. Jedes Modul

schliesst mit einer Prüfung ab. Vermittelt

werden die wichtigen Themen aus dem

Controlling.

Diese Ausbildung ist zugeschnitten auf

Inhaber/innen des Fachausweises und

Fachleute mit ähnlicher Ausbildung.

Weiterführend für Experten in Rechnungslegung und Controlling: CIMA und EMBA

Die Ausbildung zum dipl. Experten in

Rechnungslegung und Controlling kann

gezielt ergänzt werden. Im Moment gibt

es zwei Möglichkeiten, sich weiter auszu-

bilden:

CIMA ist ein internationales Diplom, be-

kannt in 165 Ländern. Experten in Rech-

nungslegung und Controlling müssen die

beiden ersten Level nicht mehr machen.

Sie können bei uns in Zürich die Vorberei-

tung auf das dritte Level und die TOPCI-

MA-Fallstudie besuchen und die Prüfung

in Zürich ablegen. Der Unterricht erfolgt

auf Englisch.

Das EMBA in Controlling und Consulting

wird unter Federführung der Berner Fach-

hochschule in Zürich an 25 Tagen durch-

geführt. Das erste Jahr wird angerechnet,

es bleiben also noch ein halbes Jahr und

eine Masterarbeit. Vermittelt werden

Themen aus Strategie, Leadership und

Consulting.

Hansueli von Gunten, lic. und mag. rer. pol. Geschäftsleiter der Controller Akade-mie AG in Zürich.

Aus der Controller-Akademie

Auf der Zielgeraden: Expertin/Experte in Rechnungslegung und Controlling

Der 9. Studiengang mit rund 65 Absol-

ventinnen und Absolventen tritt im März

und April 2011 zur eidgenössischen Hö-

heren Fachprüfung (= Diplomprüfung) an

- und zwar erstmals nach der neuen Prü-

fungsordnung 2011. Im letzten Semester

wurde zielgerichtet auf die Diplomprü-

fung vorbereitet. Dabei brauchte es von

jeder einzelnen Person ein grosses Mass

an eigenständiger Vorbereitungsarbeit

und viel Ausdauer, die Beispiele früherer

Prüfungen und Fallstudien zu lösen.

Ab Herbst 2011 (Beginn 23. Oktober)

wird der Studiengang Expertin/Experte in

Rechnungslegung und Controlling wie-

der in zwei Varianten angeboten: normal

in 5 Semestern oder intensiv in 3 Semes-

tern. Die erste Intensivklasse läuft bereits

und kommt im Mai ins 2. Semester.

Wir wünschen uns, dass mehr Fachleute

im Finanz- und Rechnungswesen die Aus-

bildung zum Experten in Rechnungsle-

gung und Controlling in Angriff nehmen.

Es ist keine Hexerei und mit etwas Fleiss

durchaus machbar!

Kooperationen mit Bern, Basel, Luzern und Vevey/Lausanne

Aktuell werden die Experten und Exper-

tinnen in Rechnungslegung und Con-

trolling auch in Bern, Basel, Luzern und

Vevey/Lausanne nach dem gleichen Lek-

tionenplan ausgebildet.

Es finden gemeinsame Zertifikatsprüfun-

gen statt und die Dozierenden kooperie-

ren untereinander. Damit ist die Control-

ler Akademie Schweizer Marktführerin.

Diploma as IFRS/IAS Accountant

Der 16. Studiengang zum Diploma as

IFRS-Accountant, den die Controller

Akademie zusammen mit Ernst+Young

anbietet, hat bereits zwei Module zu je

5 Tagen hinter sich. Behandelt wurden

zahlreiche Themen aus der IFRS-Welt,

präsentiert von erstklassigen Referentin-

nen und Referenten. Im April und Mai

2011 folgt das dritte Modul und im Juni

2011 die Diplomprüfung.

1·11 23&rechnungswesen

controlling

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Zusätzlich können sie an der freiwilli-

gen Zertifikatsprüfung (in der Gebühr

inbegriffen) teilnehmen. Sämtliche Un-

terlagen (Dozenten, eigene Notizen,

Fachbücher) sowie netzunabhängige,

geräuscharm arbeitende Taschenrechner

dürfen zur Lösung der Prüfung benützt

werden. Elektronische Kommunikations-

mittel sind nicht erlaubt.

veb.ch führt auf www.veb.ch ein öffent-

liches Register aller erfolgreichen Prü-

fungsabsolventen. Der Eintrag ist freiwil-

lig. nnn

Ferner wissen Sie Bescheid über die ge-

setzlichen Grundlagen, die ein KMU be-

achten muss sowie allfällige steuerliche

Folgen. Sie sind in der Lage, die Risiken

für KMU deutlich zu reduzieren und die

Abläufe in der Buchhaltung richtig zu er-

fassen.

Zertifikatsprüfung

Alle Teilnehmer, die mind. 80% am Lehr-

gang anwesend sind, erhalten eine Lehr-

gangsbestätigung.

Neue Weiterbildung bei veb.ch: Personal und Löhne, Versicherungen und Lohnausweis und alles, was Sie dazu im Rechnungswesen wissen müssenSie kennen veb.ch als Anbieter zeitge-rechter, etwas modischer ausgedrückt: topaktueller Fortbildungsthemen. Neu im Angebot: der Zertifikatslehr-gang «Personaladministration». Hier ein erster Überblick.

Für wen ist dieser neue Lehrgang geeig-

net? Kurz gesagt: Für alle Treuhänder,

Buchhalter, sowie Verantwortliche, die

mit Personalfragen und Lohnabrechnun-

gen beschäftigt sind. Dazu für alle, die

sich für den Aufbau einer Personaladmi-

nistration und deren buchhalterische As-

pekte interessieren.

Nutzen und Ziele

Aus dem Kursprogramm: Sie kennen

die obligatorischen Sozialversicherungen

und deren Wichtigkeit in der Lohnadmi-

nistration und erhalten Sicherheit in der

Lohnbuchhaltung und dem Erstellen der

korrekten Lohnabrechnung. Sie wissen

über die Dokumentationspflicht Bescheid

und wie eine Revision organisiert und do-

kumentiert werden muss.

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ckph

oto.

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Der Zertifikatslehrgang «Personaladministration» beginnt am Dienstag, 10. Mai 2011 in Zürich.

In English, please!Fachbegriffe verstehen und richtig anwenden

Ohne englische Fachbegriffe geht heute auch im Finanz- und

Rechnungswesen, im Controlling und in der Rechnungslegung

nichts mehr. Da ist es für alle ein Muss, die wichtigsten Be-

griffe zu verstehen und korrekt anzuwenden. Der veb.ch bietet

einen Nachmittagskurs zu den Themen «Financial Accounting»

und «Management Accounting» an. Unterrichtssprache ist

Deutsch. Reservieren Sie gleich einen Platz auf www.veb.ch,

Veranstaltungen.

Lagerstrasse 1, Postfach 1262 8021 Zürich Telefon 043 336 50 30www.veb.ch, [email protected]

Donnerstag, 12. Mai 2011:

«Financial Accounting» und «Management Accounting»

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Alljährlich finden die eidg. Prüfungen im

Rechnungswesen und Controlling in den

Monaten März und April statt. In diesem

Jahr wird sowohl bei der Berufs- wie auch

bei der Höheren Fachprüfung nach zwei

Reglementen geprüft.

Der Übergang zur neuen Prüfungsordnung

Ab 2011 werden die Prüfungen nach den

neuen Prüfungsordnungen geschrieben,

und in den Jahren 2011 und 2012 werden

die letzten Repetitionsprüfungen nach den

Reglementen von 1999 durchgeführt. Die

aktuellen Prüfungsordnungen und Weg-

leitungen können auf der Website www.

examen.ch heruntergeladen werden.

Stand der Anmeldungen

Berufsprüfung für Fachleute im Fi-nanz- und Rechungswesenn Repetenten 180 (PO1999)

Aus der Deutschschweiz 124, aus der Ro-

mandie 34 und aus dem Tessin 22.

n Neukandidierende 817 (PO2011)

Aus der Deutschschweiz 551, aus der Ro-

mandie 226 und aus dem Tessin 40.

Höhere Fachprüfung für Experte/in in Rechungslegung und Controllingn Repetenten 33 (PO1999)

Aus der Deutschschweiz und der Roman-

die 16 und aus dem Tessin 1.

n Neukandidierende 143 (PO2011)

Aus der Deutschschweiz 111, aus der Ro-

mandie 32 und keiner aus dem Tessin.

Personelle Ergänzungen

Nicole Graber hat im Prüfungssekretari-

at Verstärkung für die Organisation und

Administration der Höheren Fachprü-

fung erhalten. Neu im Team: Marielène

Löhrer. Sie bringt gezielte Erfahrungen

mit und war bereits für die Organisation

anderer Prüfungen zuständig, die vom

KV Schweiz betreut werden. Ab sofort

leitet sie die Vorbereitung und Durch-

führung der Höheren Fachprüfung in die

Wege.

Informationen von der Prüfungsleitung

Die Verantwortung der Prüfungsleitung

und somit auch die Rolle als Ansprech-

person der Prüfungskommission liegt neu

bei Jörg Ochsenbein. Er leitet bereits die

höhere Fachprüfung für Steuerexperten

und kennt das Prüfungsgeschäft sehr

gut. Dieser Wechsel erfolgt, da Sandra

Gerschwiler ihre neue Funktion als Abtei-

lungsleiterin übernimmt.

Gut zu wissen: Sandra Gerschwiler bleibt

dem veb.ch als Vertreterin des KV Schweiz

in der Trägerschaft der Rechnungswesen-

prüfungen eng verbunden.

Weitere Infos und detaillierter Ablauf 2011

Auf unserer Website www.examen.ch

finden Sie viele Informationen zu den

Prüfungen. Für Fragen stehen wir Ihnen

gerne unter der Telefonnummer 044 283

45 46 (Berufsprüfung) 044 283 45 90

(Höhere Fachprüfung) oder per E-Mail,

[email protected]

zur Verfügung. nnn

Jörg Ochsenbein, Teamleiter Prüfungs-organisation Verein für Höhere Prüfun-gen im Finanz- und Rechnungswesen.

Es ist soweit: Die ersten Prüfungen im 2011 nach neuer Prüfungsordnung

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1·11 25&rechnungswesen

controlling

veBlo

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Facebook, Twitter und YouTube sind drei

der bekanntesten und populärsten Soci-

al Media Angebote. Es sind Begriffe, die

mittlerweile jeder kennt, und es sind Be-

griffe, die auch jedes Unternehmen kennt.

Auch die Unternehmen wollen dabei sein

bei Social Media und sich so neue eigene

Publikationsmöglichkeiten schaffen, als Er-

gänzung zu der klassischen Medienarbeit.

Social Media wird als Chance gesehen,

neben der klassischen PR neue Nutzer und

Kunden ansprechen zu können.

Mehrwert schaffen

Allerdings funktioniert diese Kommunika-

tion anders als die klassische Medienarbeit.

Denn hier geht es nicht mehr um die Pub-

likation von stromlinienförmigen Inhalten.

Unternehmenskommunikation in Social

Media Kanälen bedeutet nämlich häufig

direktes Feedback und erfordert schnel-

le Reaktion. Social Media bedeutet also

vor allem Dialog. Und dieser Dialog bie-

tet Chancen, eine wichtige Funktion der

Unternehmenskommunikation zu verstär-

ken. Für Journalismus-Professor Thomas

Pleil hat Unternehmenskommunikation

und Public Relation nämlich eine wichtige

Funktion – die Schaffung von Mehrwert

für den Kunden, wie auch für das Unter-

nehmen. In diese Richtung zielt auch der

Journalist und Essayist Thomas Friedmann,

wenn er sagt, dass die Schaffung von

Mehrwert nur mit Zusammenarbeit mög-

lich ist. Und eine mögliche Art von Zusam-

menarbeit ist der Austausch mit Nutzern

und Kunden. Neben der Schaffung von

Mehrwert sieht Pleil zwei weitere essenzi-

elle Ziele, die mit Public Relations erreicht

werden sollen, und zwar die Stärkung der

Reputation des Unternehmens und die

Stärkung sowie Konsolidierung von Mar-

ken. Alle drei Ziele lassen sich mit Social-

Media-Aktivitäten bestens erreichen – und

weil Social Media immer auch Austausch

bedeutet, bekommt der Begriff «Public

Relations» eine konkretere Bedeutung.

Vertrauen schaffen

Die Gründe für eine Ergänzung der klas-

sischen Public Relations durch Online-

Kommunikation liegen auf der Hand. Aber

selbst wenn die Vorteile nicht erkannt wer-

den, fühlen sich Unternehmen häufig ge-

zwungen, zum Beispiel «irgend etwas auf

Facebook zu machen.» Grund dafür ist ei-

nerseits das Mediennutzungsverhalten der

Rezipienten, das sich von klassischen Me-

dien wie Fernsehen und Zeitungen immer

mehr Richtung Online verlagert. Und dazu

kommen die Aktivitäten der Konkurrenz,

die zum Beispiel auf einem YouTube-Kanal

eigene Videos veröffentlicht oder einen

Facebook Auftritt betreibt.

Ein weiterer Grund für Social-Media-Akti-

vitäten von Unternehmen sind die Nutzer,

die sich über das Unternehmen äussern.

Das können positive Äusserungen über ei-

nen bestimmten Markenartikel sein, aber

auch negative Diskussionen über schlech-

ten Kundenservice. Und hier bietet sich die

Chance, dass sich Unternehmen in Diskus-

sionen, bei denen es um sie selber geht,

mindestens teilnehmen können. Es wäre

allerdings blauäugig anzunehmen, dass

negative Diskussionen einfach ins Gegen-

teil umzukehren sind. Aber eine offene,

persönliche und transparente Kommu-

nikation kann ein erster Schritt sein, das

Vertrauen in das Unternehmen zu stärken.

Dialog und Kontrollverlust

Solche offenen und transparenten Kom-

munikationsansätze finden sich leider

noch viel zu selten. Offenbar ist es für Un-

ternehmen und Medienabteilungen noch

zu schwierig, sich von einer scheinbar kon-

trollierten Kommunikation, von geschlif-

fenen Texten und x-fach gegengelesenen

Medienmitteilungen zu lösen. Denn klar

ist: im Web geht die Kontrolle über die

Social Media in Unternehmen – Chancen und Mehrwert

Kommunikation teilweise verloren. Al-

lerdings wird über das Unternehmen im

Web sowieso diskutiert und kritisiert. Mit

einer Social-Media-Strategie können sol-

che Diskussionen jedoch erkannt und zum

Teil auch beeinflusst werden. Aber die Zei-

ten, als nur privilegierte Kanäle wie zum

Beispiel eine TV-Sendung wie Kassensturz

oder Zeitungen kritisch über Unternehmen

berichten konnten, sind endgültig vorbei.

Und hier schliesst sich auch der Kreis zur

Geschichte der Public Relations, die ih-

ren Beginn in den USA um 1880 haben.

Richtig etabliert hat sich die PR mit der

Wirtschaftskrise 1904, als in Zeitungen die

Industrieunternehmer heftig kritisiert wur-

den. Damals wurden die Public Relations

als Instrument eingesetzt, um auf Kritik

und Anschuldigungen zu antworten.

Die Ziele, um mit dem Publikum in Kontakt

zu treten, sind heute noch die gleichen

wie vor 100 Jahren. Geändert haben sich

die Kanäle. nnn

Tobias Kilchör, Projektleiter, www.swisscaster.ch

Der veb.ch Podcast-TippExperten der Steuerverwaltung und

Unternehmensberater haben beim

veb.ch-Seminar «MWST-Update» die

Auswirkungen der Änderung des Mehr-

wertsteuer-Gesetzes auf die Praxis ge-

zeigt und Fragen beantwortet, die sich

aus den kürzlich publizierten offiziellen

Broschüren der Steuerverwaltung erge-

ben haben. Alle Referate des «MWST-Up-

dates» wurden als Podcast veröffentlicht.

Das Seminar gibt es in sieben Folgen zum

Nachhören, inklusive den Slides der ent-

sprechenden Referate.

Social Media in UnternehmenIn den vier r&c-Ausgaben 2011 schreibt

Tobias Kilchör über die Online-Aktivitäten

von Unternehmen. Kurz beleuchtet wer-

den dabei gute und schlechte Beispiele

aus der Praxis. Schliesslich sollen aktuelle

Zahlen und Resultate aus Studien zeigen,

wie Unternehmen in der Schweiz das In-

ternet und speziell Social-Media-Angebo-

te wie YouTube, Twitter oder Facebook

nutzen.

Tobias Kilchör ist Journalist, Produzent

von multimedialen Web-Inhalten und

Kommunikationsberater.

SIB SCHWEIZER ISCHESINSTITUT FÜR BETR IEBSÖKONOMIE

ZÜR IC H/C I T YW W W. SIB .C H043 322 26 66

DIE SCHWEIZER K ADERSCHMIEDE

4. Durchführung nach erfolgreicher Markteinführung

Nächster Start: April 2011

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Die Weiterbildung für die kaufmännische Leitung

Dipl. Leiter/in Finanzen & Dienste NDS HFEidgenössisch anerkannt

1·11 27&rechnungswesen

controlling

getA

bstract

Wer von Strukturen, Standards und Systemen nichts hält, der sollte ein-fach weitermachen wie bisher – solan-ge es noch geht. Wer dagegen seine Firma fit für die Zukunft machen will, muss sie komplett durchstrukturieren, sagt Systematiker Jochen Sommer.

Sommers Konzept, mit dem man inner-

halb weniger Tage das gesamte Unter-

nehmen auf Schwachstellen durchleuch-

ten soll, nennt er «Firmenscan». Dabei

handelt es sich keineswegs um eine IT-

Lösung, sondern um die systematische

Strukturierung und Analyse der wichtigs-

ten Geschäftsprozesse. Das Konzept ist

auf zahlreiche Branchen anwendbar. Ge-

mäß Sommer lässt sich ein Unternehmen

durch die konsequente Einführung von

Standards und Prozessen sowie durch die

Identifizierung von Routineereignissen so

formen, dass sich rund 95% aller Aufga-

ben und Tätigkeiten quasi automatisch

ausführen lassen. Dem Unternehmer

oder Topmanagement bleibt damit mehr

Zeit, sich um seine eigentliche Aufgabe

zu kümmern: die strategische Entwick-

lung der Firma.

Die meisten Unternehmer, so Sommer, ar-

beiten zu viel und an den falschen Stellen.

Sie sehen sich als beste Fachkraft der Fir-

ma, als Topverkäufer oder patriarchische

Alleskönner. Besser wäre es, sich von

der Gründung an Gedanken zu machen

über die strategische Ausrichtung, über

spätere Verkaufsmöglichkeiten, über die

Vision, die Werte des Unternehmens und

die Zeit, die man ihm widmen möchte.

Ein echter Unternehmer ist nicht zugleich

Mitarbeiter in seiner Firma; vielmehr sollte

er sich einzig auf die Planung, die Kom-

munikation und die Kontrolle der festge-

legten Ziele konzentrieren.

Die Geschäftsprozesse und Regelwerke,

die Sommer in seinem Buch vorstellt, mö-

gen auf den ersten Blick unnötig streng

wirken, aber je länger man sich damit

beschäftigt, desto attraktiver werden sie

– mehr System bedeutet weniger An-

weisungen, weniger Missverständnisse

und damit mehr Zeit und Lebensquali-

tät. Das Buch kann dazu motivieren, die

Ärmel hochzukrempeln und das eigene

Unternehmen mit einem Röntgenblick zu

durchleuchten. Zunächst wird viel Arbeit

mit Neusortieren und Ordnen anfallen,

aber danach besteht die Aussicht auf eine

Firma, die wie geölt funktioniert und die

sich weiterentwickeln kann. get Abstract

empfiehlt den Leitfaden allen Firmenin-

habern, Geschäftsführern und Jungun-

ternehmern.

Buchrezension: Der 4-Tage-Firmenscan

«Der 4-Tage-Firmenscan» von Jochen Sommer, Redline 2010, 342 Seiten, Ra-ting: 8 (max. 10 Punkte). Eine fünfseitige Zusammenfassung des Buches und Tau-sender weiterer Titel finden Sie auf www.getAbstract.ch.

TopakTuelles jurisTisches

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28 1·11&rechnungswesen

controlling

Au

s dem

veb.ch

UID am 1. April 2011 in Kraft – Recht

Der Bundesrat hat die Verordnung über

die Unternehmens-Identifikationsnum-

mer (UIDV) verabschiedet und deren In-

krafttreten auf den 1. April 2011 festge-

legt. Die neuen Bestimmungen regeln die

Modalitäten in Bezug auf die Einführung

und den Betrieb der UID und definieren

den Inhalt des UID-Registers. Sie setzen

zudem die Normen und Vorschriften für

den Austausch, die Verwendung, die

Bekanntgabe sowie den Schutz der UID-

Daten fest.

Wirtschaftsrecht

Neue Geldwäschreiverordnung Die FINMA vereinheitlicht die drei bishe-

rigen Geldwäschereiverordnungen und

führt diese in einer einzigen Verordnung

zusammen. Die neue Verordnung tritt per

1. Januar 2011 in Kraft. Sie richtet sich

an alle Finanzintermediäre, die dem Geld-

wäschereigesetz unterstellt sind und legt

fest, wie die Finanzintermediäre die Be-

stimmungen zur Verhinderung von Geld-

wäscherei und Terrorismusfinanzierung

umsetzen müssen. Für die Umsetzung der

neuen Bestimmungen sind Übergangs-

fristen vorgesehen.

StrafprozessordnungDas Inkrafttreten der eidgenössischen

Strafprozessordnung per 1. Januar 2011

wird sich auch auf Unternehmen auswir-

ken, welche mit Strafverfahren konfron-

tiert sind. Der Beitrag untersucht, was

Arbeitsrecht

Probezeit: Unbezahlter Urlaub verlängert Probezeit nichtDie Probezeit darf vom Arbeitgeber nicht

verlängert werden, wenn der Angestell-

te in dieser Phase unbezahlten Urlaub

genommen hat. Das Bundesgericht hat

einer jungen Genfer Mutter Recht gege-

ben. (BGE 4A_406/2010)

Keine missbräuchliche Kündigung

Ein Informatik-Ingenieur wurde aufgrund

seiner impulsiven Art und ungehobelten

Sprache gekündigt. Das Bundesgericht

wies die Beschwerde des Ingenieurs ab.

Die Kündigung war laut Bundesgericht

nicht missbräuchlich. (BGE 4A_408/2010)

ArbeitszeugnisIm Arbeitszeugnis darf und muss eine

Krankheit erwähnt werden, die einen

starken Einfluss auf Leistung oder Verhal-

ten des Angestellten hatte. Bemerkungen

zu geheilten Gesundheitsproblemen, die

keine Auswirkungen hatten, sind laut

Bundesgericht dagegen verboten. (BGE

4A_187/2010)

Beim RAV schlecht beraten

Weil er beim Regionalen Arbeitsvermitt-

lungszentrum schlecht beraten worden

ist, behält ein Zürcher seinen an sich erlo-

schenen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Das Bundesgericht hat dem Mann Recht

gegeben. (Urteil 8C_383/2010)

sich auf Grund der neuen StPO in prak-

tischer Hinsicht ändern wird. Besonderes

Augenmerk wird dabei auf die Beweis-

mittel gelegt, in deren Erhebung Unter-

nehmen in vielfältiger Hinsicht involviert

sein können.

Steuern

Steuerhinterziehung

Der Eidgenössischen Steuerverwaltung

(ESTV) bleibt es laut Bundesstrafgericht

verwehrt, Vermögenswerte zu beschlag-

nahmen, um eine Nachforderung für hin-

terzogene Steuern sicherzustellen. Das

Gericht hat die Beschwerde eines Ehe-

paars gutgeheissen. (Urteil BV.2010.56)

MWST-PflichtDie Schweizerische Rettungsflugwacht

(Rega) muss auf den erhaltenen Gön-

nerbeiträgen Mehrwertsteuer zahlen. Da

die Rega ihren Gönnern im Gegenzug

kostenfreie Rettung verspricht, liegt laut

Bundesverwaltungsgericht keine steuer-

befreite Spende vor. Laut den Richtern in

Bern steht den Gönnerbeiträgen mit dem

Versprechen der Rega auf kostenfreie

Rettung eine Gegenleistung in Form ei-

ner Art von Versicherung gegenüber. Da-

mit finde ein steuerpflichtiger Leistungs-

austausch statt, was bei einer blossen

Spende nicht der Fall sei. Nichts zu ihren

Gunsten kann die Rega zudem daraus

ableiten, dass die Gönner ihren Beitrag

bei der Einkommensteuer als Spende ab-

ziehen können. (Urteil A-8058/2008 vom

13.1.2011) nnn

Wichtiges für Ihren Berufsalltag

1·11 29&rechnungswesen

controlling

Suisse ro

man

de

Armin Suppiger est expert diplômé en finance et en controlling, expert HE en TVA et détenteur de la Société de conseils en TVA VATAR AG à Lucerne.

Nouveauté à partir du 1.1.2011 : Le principe de l’apport en capital dans la réforme de l’imposition des entreprises II

Le 1er janvier 2011 a vu l’introduction du principe de l’apport en capital. A partir de cette date, le rembourse-ment des apports en capital est ex-empté de l’impôt sur le revenu et de l’impôt anticipé; ce pour autant que ces apports aient été effectués après le 31.12.1996 et qu’ils aient été comp-tabilisés séparément.Important : afin que chaque futur ver-sement puisse bénéficier de cette exo-nération, il est nécessaire de prendre certaines mesures aujourd’hui déjà.

Amélioration de l’environnement fiscal

Dans le cadre de la loi sur la réforme de

l’imposition des entreprises II, le rem-

boursement d’apports, d’agios et de ver-

sements supplémentaires effectués par

les détenteurs des droits de participati-

on est traité de la même manière que le

remboursement du capital actions ou du

capital social. Cette égalité de traitement

signifie que le remboursement de tout

apport en capital effectué après le 31 dé-

cembre 1996 sera exempté de l’impôt sur

le revenu et de l’impôt anticipé. Les ap-

ports en capital réalisés après cette date

devront être identifiés et comptabilisés

séparément, déjà lors de l’établissement

du prochain bilan. Par la suite, aucune

correction de ces réserves privilégiées ne

sera plus autorisée.

Mesures à prendre par les sociétés anonymes et les coopératives

Les apports, les agios et les versements

supplémentaires effectués après le 31 dé-

cembre 1996 ne sont traités comme un

remboursement du capital-actions ou du

capital social que s’ils ont été comptabili-

sés dans un compte spécial du bilan com-

mercial. Ces apports peuvent être portés

en compte au plus tard dans le bilan com-

mercial final de l’exercice qui se termine

en 2011. Si de tels apports n’étaient pas

présentés sous cette forme, les rembour-

sements futurs seraient assimilés à toute

autre distribution de réserves.

Dispositions détaillées

La circulaire No 29 du 9 décembre 2010

du Département fédéral des finances trai-

te de tous les détails. Il y est notamment

mentionné comment virer les apports en

capital opérés par les détenteurs de droits

de participation dans les réserves afin

qu’ils soient traités de façon analogue au

capital actions ou au capital social. Ainsi,

les pertes qui ont compensé des réserves

issues d’apports de capital réduisent dé-

finitivement le montant de ces réserves.

Les bénéfices de l’exercice en cours, les

bénéfices accumulés, les apports dissimu-

lés de capital ainsi que les apports ouverts

de capital qui ne proviennent pas direc-

tement des détenteurs de droits de par-

ticipation font partie, au regard du droit

fiscal, des «autres réserves».

D’autres informations y sont en outre dé-

taillées, notamment quant au traitement

de cas spéciaux tels :

n les actions gratuites et augmentations

gratuites de la valeur nominale

n les liquidations partielles directes

n le rachat par la société de ses propres

droits de participation

n les liquidations partielles indirectes

n les transpositions

Le chapitre 5 est quant à lui consacré au

traitement réservé par l’impôt fédéral di-

rect et l’impôt anticipé à toute restructu-

ration d’entreprises, à savoir :

n le transfert d’une exploitation ou

d’une partie d’exploitation d’une en-

treprise de personnes à une personne

morale

n la concentration (fusion)

n la transformation

n la scission

n le démembrement

n le transfert entre sociétés suisses d’un

groupe

Enfin, cette circulaire donne tous renseig-

nements sur les conditions requises afin

que les réserves provenant d’apports en

capital soient fiscalement reconnues. Elle

mentionne également les conditions rela-

tives à leur présentation dans les comp-

tes annuels ainsi que les déclarations et

communications à effectuer en matière

d’impôt fédéral direct et d’impôt anticipé.

Conclusion

De nombreuses entreprises pourront bé-

néficier de cette réforme pour procéder

à des remboursements de capital tota-

lement franc d’impôts. Une attention

toute particulière devra cependant être

portée au délai relativement court pour

l’identification, la reconnaissance et la

présentation des apports en capitaux

nnn

30 1·11&rechnungswesen

controlling

Reg

ion

algru

pp

enKrediten (insbesondere auch auf Konto-

korrentbasis) in Unzeiten dürfte für viele

Schweizer Unternehmen das Aus bedeu-

ten. Den Unternehmen ist deshalb heute

schon zu empfehlen, über mindestens

zwei Bankverbindungen zu verfügen.

Die Schaffung des Instruments der be-dingten Pflichtwandelanleihe (CoCos)

ist ein effektives Instrument zur Stärkung

der Eigenmittel systemrelevanter Banken.

Wichtig ist, dass infolge des gleichzeiti-

gen Eigen- und Fremdkapitalcharakters

die Bilanzierung sowohl bei Schuldner wie

Gläubigern klar geregelt wird und auch

bezüglich der steuerlichen Komponente

von Anfang an Klarheit besteht. nnn

en eine der elementaren, unabdingbaren

Voraus setzung im Finanzgeschäft.

Die Sicherstellung systemrelevanter Bankfunktionen wie Zahlungsverkehr

oder Kreditgeschäft ist für die Schweizer

Wirtschaft( über)lebenswichtig, insbeson-

dere für die KMU. Die Aufrechterhaltung

des Zahlungsverkehrs (In- und Ausland)

sind wenig problematisch, da bereits

heute eine Anzahl Alternativen besteht

wie nicht systemrelevante Banken, insbe-

sondere aber auch Postfinance. Hingegen

müssen vorsorgliche Überlegungen und

Massnahmen im Sinne einer Notfallpla-

nung zum Bereich der Kreditversorgung

angestellt werden. Die Fälligstellung von

Die veb.ch Regionalgruppen bilden, ne-

ben ihren gesellschaftlichen Aufgaben,

für die Mitglieder einen wichtigen fach-

lichen Treffpunkt in der Region. Dieses

Netzwerk ist für die Kontakt- und Bezie-

hungspflege sowie für den gesellschaft-

lichen und fachlichern Erfahrungsaus-

tausch auf hohem Niveau von hohem

Nutzen. Ein exklusives Angebot sind die

Veranstaltungen unter dem Titel netz-

werk veb.ch, welche das Networking

aktiv unterstützen gemäss dem Leitsatz:

«Wer alleine arbeitet addiert, wer ge-

meinsam arbeitet multipliziert».

Regionalgruppen

Bern Espace Mittelland

Andrea Hostettler, Präsidentin

Landoltstrasse 95

3007 Bern

Telefon 031 387 72 10

[email protected]

Nordwestschweiz

Roland Vannoni, Präsident

Mischelistrasse 37

4153 Reinach

Telefon 061 267 92 68

[email protected]

Aktuelle Veranstaltungennnetzwerk veb.ch Politisches Lobbying

am 14. April im Hotel Victoria, Basel

Ostschweiz-Fürstentum Liechtenstein

Franz J. Rupf, Präsident

Quaderstrasse 5, 7000 Chur

Telefon 081 252 07 22

Fax 081 253 33 73

[email protected]

Zentralschweiz

Karl Gasser, Präsident

Türlacherstr. 18, 6060 Sarnen

Telefon 041 660 63 85

[email protected]

Jedes Mitglied von veb.ch ist automatisch

einer Regionalgruppe angeschlossen. Die

Regionalgruppe kann mit dem persönli-

chen Login auf www.veb.ch, Mitglieder,

meine Daten, Profil anpassen, geändert

werden. Ohne Angabe erfolgt die Zutei-

lung aufgrund des Wohnortes.

Zürich

Peter Herger, Präsident

Adetswilerstrasse 8a, 8344 Bäretswil

Telefon G 081 710 56 00

[email protected]

Aktuelle Veranstaltungen Zürichnnetzwerk veb.ch Politisches Lobbying

am 13. April im Zunfthaus zur Schmi-

den, Zürich

veb.ch hält die vorgesehenen Mass-nahmen wirtschaftlich wie politisch für notwendig und angemessen.

Die geplante Stärkung der Eigenmit-telbasis und die Erhöhung der Li-quiditätsanforderungen sind für die

Schweizer Banken längerfristig gegen-

über ausländischen Mitbewerbern von

Vorteil, auch wenn diese unter Umstän-

den strenger ausfallen werden als im

Ausland. Sie werden letztendlich das Ver-

trauen von Kunden und Gegenparteien

zu einer Schweizer Bank bzw. dem gan-

zen Bankenplatz Schweiz weiter – oder

wieder – stärken. Bekanntlich ist Vertrau-

veb.ch begrüsst Massnahmen zu Änderung Bankengesetz «too big to fail»

1·11 31&rechnungswesen

controlling&rechnungswesen

controlling

30‘000 Mal bestellt, online weiterhin aktuell: IKS-Leitfaden

2008 hat der veb.ch Empfehlungen zum

Internen Kontrollsystem IKS und zu den

Angaben über die Risikobeurteilung im

Anhang publiziert. Mit dem Leitfaden

wollten wir die Unsicherheit der Unter-

nehmen reduzieren, indem Hinweise zur

Ausgestaltung des IKS und der RBU gege-

ben wurden. Die 24-seitige Broschüre im

A5-Format wurde an alle interessierten

Personen kostenlos abgegeben. Bis Ende

2010 wurden ca. 30‘000 Stück nachge-

fragt. Die Broschüre in gedruckter Form

ist nun nicht mehr verfügbar. Wer sich

aber für den Leitfaden interessiert, kann

diesen als PDF-Datei nach wie vor auf un-

serer Webseite herunterladen (Publikatio-

nen, Rechnungslegung).

Auf gutem Weg: Controlling Standards

In der letzten Ausgabe haben wir Sie auf-

gefordert, uns Ihre Meinung zum ersten

Controlling Standard «Investitionsrech-

nung» mitzuteilen. Es freut uns, dass sich

verschiedene Leser die Zeit genommen

haben, diesen Standardentwurf kritisch

zu hinterfragen. Die eingetroffenen Stel-

lungnahmen werden nun von der Ar-

beitsgruppe geprüft und in den Standard

eingearbeitet. Auf jeden Fall wird der ers-

te Standard in diesem Jahr in gedruckter

Form publiziert.

Fehlende Seminarbestätigungen

Für den Besuch von Veranstaltungen bei

veb.ch erhalten die Teilnehmer eine Semi-

narbestätigung. Oftmals wird diese benö-

tigt, um bei einem Verband die verlang-

ten Weiterbildungstage nachzuweisen.

Sollten Sie einmal die Seminarbestätigung

nicht mehr auffinden, können Sie selber

eine Seminarbestätigung im geschützten

Bereich generieren. Für den Eintritt in die-

sen vertraulichen Bereich benötigen Sie

Ihr persönliches Login (E-Mailadresse und

Passwort). Bestätigungen für das Kalen-

derjahr 2010 können bis am 30 Juni 2011

abgerufen werden. Ich freue mich, wenn

Sie dieses Angebot nutzen.

Typisch schweizerisch und sehr beliebt: die Regionalgruppen-mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft bei veb.ch beinhaltet

automatisch die Mitgliedschaft bei einer

Regionalgruppe. Diese Mitgliedschaft

kann nicht ausgeschlossen werden. Die

geografischen Zugehörigkeiten sind wie

folgt geregelt:

n Bern Espace Mittelland: BE, Teile FR,

SO, VS

nNordwestschweiz: Teile AG, BL, BS,

Teile SO

nOstschweiz/Fürstentum Liechtenstein:

AI, AR, GL, GR, SG, Teile TG, FL

nZentralschweiz: Luzern, NW, OW, Teile

SZ, UR, ZG

nZürich und Umgebung: SH, Teile SZ,

Teile TG, ZH

Sie können aber selber entscheiden,

welcher Regionalgruppe Sie angehören

wollen. Zweck der Regionalgruppen ist

vor allem die Förderung der regionalen

Netzwerke, die Weiterbildung zu regio-

nalen Themen (z.B. kantonale Steuern)

und natürlich die Pflege des gesellschaft-

lichen Teils.

Mitgliederbeitragsrechnungen

Zusammen mit der Einladung zur General-

versammlung 2011 wurde die Rechnung

für den Jahresbeitrag 2011 versandt. Ein

ganz grosses Dankeschön an diejenigen

Personen, welche die Zahlungsfrist einge-

halten haben. Ich empfinde das als Wert-

schätzung und Anerkennung für unseren

täglichen, motivierten Einsatz für die Ver-

bandsarbeit. Trotzdem zählen wir noch

sehr viele offene Beitragsrechnungen. Für

die baldige Bezahlung danke ich Ihnen

zum Voraus. Selbstverständlich senden

wir Ihnen gerne eine Rechnungskopie,

sollten Sie die Originalrechnung vermis-

sen. Ein E-Mail an [email protected] genügt.

nnn

Neue Führungsposition für Prof. Dr. Dieter PfaffWir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass unser Verbands-Vizepräsident Prof. Dr. Dieter Pfaff – seit 1994

Ordinarius für Betriebswirtschaftslehre an der Universität Zürich und Autor verschiedener bewährter Fachbücher

– neu auch als Direktor des Instituts für Betriebswirtschaftslehre an der Universität Zürich amtiert. Prof. Dr. Pfaff

beweist damit einmal mehr: Fachwissen wird in unserer Branche geschätzt und anerkannt.

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Melitta Bischofberger, Geschäftsführerin und Mitglied des veb.ch-Vorstandes.

Aus der veb.ch-Geschäftsstelle

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Veranstaltungen und Adressen

veb.ch demnächstveb.college, Sihlhof, Zürich

Tagesseminare Englische Fachbegriffe: 12. Mai 2011

Verrechnungspreise für KMU:

16. Juni 2011

Immobilien für KMU: 5. Juli 2011

IKS und Risikobeurteilung: 14. Sep-

tember 2011

Lehrgänge Personaladministration:

Start am 10. Mai 2011

CH-Mehrwertsteuer:

Start am 22. August 2011

Konzernrechnung:

Start am 24. August 2011

Nachfolgeregelung,

Unternehmensbewertung:

Start am 24. August 2011

Experte Swiss GAAP FER:

Start am 31. August 2011

IKS und Risikobeurteilung:

Start am 15. September 2011

Das Veranstaltungsangebot wird laufend ergänzt. Besuchen Sie uns auf www.veb.ch.

Unsere Partner

veb.ch

Lagerstrasse 1, Postfach 1262

8021 Zürich

Telefon 043 336 50 30

Fax 043 336 50 33

www.veb.ch, [email protected]

acf.ch

Ass. dei contabili-controller diplomati

federali – Gruppo della svizzera italiana

Ines Guarisco, Presidente

6963 Lugano-Cureggia

Telefono/Fax 091 966 03 35

www.acf.ch, [email protected]

swisco.ch

Chambre des experts en finance

et en controlling

Rue de Neuchâtel 1

1400 Yverdon-les-Bains

Tél. 024 425 21 72, Fax 024 425 21 71

www.swisco.ch, [email protected]

Controller Akademie AG Zürich

08.04.2011: Beginn Studiengang Spa-

und Wellness-Controlling, div. Orte

11.05.2011: Beginn Modul-Studien-

gang Wirtschaftskriminalität, Zürich

11.05.2011: Beginn Diplom-Studien-

gang , in Swiss GAAP FER, Zürich

17.08.2011: Beginn Vorbereitung

CIMA: Strategy Level Papers und TOP-

CIMA, Zürich

07.09.2011: Beginn 17. Durchfüh-

rung Studiengang «Diploma as IFRS-

Accountant, Certified by Controller

Akademie and Ernst&Young», Zürich

23.10.2011: Beginn Studiengang für

Expertinnen/Experten in Rechnungs-

legung und Controlling (in 5 oder 3

Semestern), Zürich

26.10.2011: Beginn Controlling-Praxis -

studium in sechs Modulen (Dauer 1

Semester), Zürich

26.+27.10.11: IFRS Update, Zürich

Impressum

«rechnungswesen & controlling», Fachinformationen des Schweizerischen Verbandes der dipl. Experten in

Rechnungslegung und Controlling und der Inhaber des eidg. Fachausweises im Finanz- und Rechnungs-

wesen veb.ch

Erscheint vierteljährlich in einer Auflage von 11‘000 Exemplaren

Redaktion: Herbert Mattle, Präsident, Obfelden; Dieter Pfaff, Vizepräsident, Wettswil; Melitta Bischofber-

ger, Geschäftsführerin

Inserate und Auskünfte: Geschäftsstelle veb.ch, Lagerstrasse 1, 8004 Zürich, Telefon 043 336 50 30,

Fax 043 336 50 33, [email protected], www.veb.ch

Layout, Druck und Versand: Druckzentrum AG, Zürich Süd, Rainstrasse 3, 8143 Stallikon

Bezug: «rechnungswesen & controlling» kann kostenlos bezogen werden bei veb.ch oder steht zum

Download zur Verfügung (www.veb.ch/Publikationen/r&c)

Rechtlicher Hinweis: Nachdruck (auch auszugsweise) nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Redaktion

gestattet.

Adressänderungen: Bitte melden Sie Mutationen der Geschäftsstelle.