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& rechnungswesen Entschleunigung controlling 1·12 Das offizielle Organ des veb.ch, des grössten Schweizer Verbandes für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen 5. Januar 2012, 19.05 Uhr. In Grächen, gelegen auf einer Sonnenter- rasse 1600 m.ü.M. in der Nähe von Zer- matt und erst seit 60 Jahren durch eine Strasse mit dem im Mattertal gelegenen St. Niklaus verbunden, gehen auf einen Schlag alle Lichter aus. Wir schauen zum Fenster hinaus, zu den umliegenden Chalets: Betrifft der Strom- ausfall nur uns oder alle, Einzelschicksal oder Schicksalsgemeinschaft? Dunkelheit überall. Das ist ja schon ein- mal beruhigend, wir sind nicht alleine, sind glücklich, Teil des Problems und spä- ter dann hoffentlich auch Teil der Lösung zu sein. Rund 1‘500 Einwohner und Hun- derte von Touristen in Ferienwohnungen und Hotels ohne Strom, ohne Telefon. Kein Mobile, kein Festnetz, kein TV, kei- ne Haushaltgeräte. Nichts funktioniert. Später wird ein vom Sturm Andrea um- gestürzter Baum als Ursache der Störung ermittelt. Fast 24 Stunden ohne jeglichen Strom. Von einer Sekunde auf die andere sind wir nicht nur von der globalisierten Welt abgeschnitten und noch viel schlim- mer: von der Üsserschwiiz. Zuerst dachten wir: Das hatten wir schon öfters, dauert maximal eine halbe Stun- de. Aber diesmal bleibt es einfach dunkel. Aber zum Glück sind Frauen Sammlerin- nen: Teelichter und Kerzen sind dutzend- fach vorhanden – wenigstens etwas Licht. Man gewöhnt sich langsam an Dunkel- heit und Ruhe, arrangiert sich. Gegen 22 Uhr gehe ich mit unseren Hunden durchs Dorf, Mondlicht erhellt die frisch verschneiten Strassen und Wege. Alles wie ausgestorben. Absolute Stille und Ruhe, ein wahres Wintermärchen. Zum Schlafen eine Decke mehr – etwas kälter als sonst, aber es geht. Der Radiowecker wird ja dann morgens um Sechs wieder laufen. Von wegen. Zähneputzen geht, fürs Du- schen ist das Wasser einfach zu kalt – we- nigstens für mich. Nach 7 Uhr wieder mit den zwei besten Freunden durchs Dorf. Beim Tourist Office hat es ein paar Leute. Ein Anschlag informiert, dass es im Ge- meindesaal heissen Tee und Suppe gibt (Notstromversorgung!). Einige holländi- sche Urlauber wollten an diesem Freitag- morgen wie geplant früh abreisen. Aber die Skikästen an der Talstation lassen sich – da diese Saison neu mit modernstem Badgesystem ausgestattet – nicht öffnen. Wir sind immer mehr von der Technik abhängig, sind verletzlich wie nie zuvor. Die Ruhe, die Stille ist wohltuend. Man unterhält sich mit Unbekannten, hat Zeit für ein Gespräch, rätselt darüber, wann es wieder Strom gibt, tauscht Tipps, bie- tet Hilfe an. Alle sind zuversichtlich, froh, dass sie in der Schweiz sind, da wird es schon jemanden geben, der schaut, dass es bald wieder läuft. Der Erholungseffekt ist grossartig, keine SMS, keine Telefona- te, kein Internet, kein TV, Radio nur mit Batterie – wenn denn im Vorrat vorhan- den. Stunden der Ruhe, nicht erreichbar, die Hektik ist weg, die Welt muss ohne uns auskommen, ob sie es schafft? Zürich 27. Januar 2012. 11.06 Uhr. Ein Stromausfall wegen eines Kabelbran- des legt rund ums Zürcher Bellevue alles lahm: Ampeln, Trams, NZZ und Blick, Hunderte von Geschäften und 10‘000 Haushalte. Dunkle Gänge, blockierte Lifte und Rolltreppen, klemmende La- denkassen, nichts geht mehr. McDonald geschlossen, der Marronistand macht das Geschäft des Lebens. Die Betrof- fenen nehmen es in der Regel gelassen – Zwangspause. Um 13.41 Uhr wird die Stadt wieder mit Strom versorgt. In Zü- rich ist halt alles anders, viel schneller als im Rest der Welt. In Zürich dauert die uns geschenkte Entschleunigung nur knapp 3 Stunden. Entschleunigung statt Beschleunigung. Beschleunigung! Alles jetzt und sofort, bitte sehr!! Ein Zustand, der die Leute im- mer kränker macht. Dass die psychische Belastung am Arbeitsplatz in den letzten Jahren zugenommen hat, ist wissen- schaftlich unbestritten. 2010 ergab eine Studie des Staatssekretariats für Wirt- schaft (Seco), dass sich 34 Prozent der

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&rechnungswesen

Entschleunigung

controlling 1·12

Das offizielle Organ des veb.ch, des grössten Schweizer Verbandes für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen

5. Januar 2012, 19.05 Uhr.

In Grächen, gelegen auf einer Sonnenter-

rasse 1600 m.ü.M. in der Nähe von Zer-

matt und erst seit 60 Jahren durch eine

Strasse mit dem im Mattertal gelegenen

St. Niklaus verbunden, gehen auf einen

Schlag alle Lichter aus.

Wir schauen zum Fenster hinaus, zu den

umliegenden Chalets: Betrifft der Strom-

ausfall nur uns oder alle, Einzelschicksal

oder Schicksalsgemeinschaft?

Dunkelheit überall. Das ist ja schon ein-

mal beruhigend, wir sind nicht alleine,

sind glücklich, Teil des Problems und spä-

ter dann hoffentlich auch Teil der Lösung

zu sein. Rund 1‘500 Einwohner und Hun-

derte von Touristen in Ferienwohnungen

und Hotels ohne Strom, ohne Telefon.

Kein Mobile, kein Festnetz, kein TV, kei-

ne Haushaltgeräte. Nichts funktioniert.

Später wird ein vom Sturm Andrea um-

gestürzter Baum als Ursache der Störung

ermittelt. Fast 24 Stunden ohne jeglichen

Strom. Von einer Sekunde auf die andere

sind wir nicht nur von der globalisierten

Welt abgeschnitten und noch viel schlim-

mer: von der Üsserschwiiz.

Zuerst dachten wir: Das hatten wir schon

öfters, dauert maximal eine halbe Stun-

de. Aber diesmal bleibt es einfach dunkel.

Aber zum Glück sind Frauen Sammlerin-

nen: Teelichter und Kerzen sind dutzend-

fach vorhanden – wenigstens etwas Licht.

Man gewöhnt sich langsam an Dunkel-

heit und Ruhe, arrangiert sich. Gegen

22 Uhr gehe ich mit unseren Hunden

durchs Dorf, Mondlicht erhellt die frisch

verschneiten Strassen und Wege. Alles

wie ausgestorben. Absolute Stille und

Ruhe, ein wahres Wintermärchen. Zum

Schlafen eine Decke mehr – etwas kälter

als sonst, aber es geht. Der Radiowecker

wird ja dann morgens um Sechs wieder

laufen.

Von wegen. Zähneputzen geht, fürs Du-

schen ist das Wasser einfach zu kalt – we-

nigstens für mich. Nach 7 Uhr wieder mit

den zwei besten Freunden durchs Dorf.

Beim Tourist Office hat es ein paar Leute.

Ein Anschlag informiert, dass es im Ge-

meindesaal heissen Tee und Suppe gibt

(Notstromversorgung!). Einige holländi-

sche Urlauber wollten an diesem Freitag-

morgen wie geplant früh abreisen. Aber

die Skikästen an der Talstation lassen sich

– da diese Saison neu mit modernstem

Badgesystem ausgestattet – nicht öffnen.

Wir sind immer mehr von der Technik

abhängig, sind verletzlich wie nie zuvor.

Die Ruhe, die Stille ist wohltuend. Man

unterhält sich mit Unbekannten, hat Zeit

für ein Gespräch, rätselt darüber, wann

es wieder Strom gibt, tauscht Tipps, bie-

tet Hilfe an. Alle sind zuversichtlich, froh,

dass sie in der Schweiz sind, da wird es

schon jemanden geben, der schaut, dass

es bald wieder läuft. Der Erholungseffekt

ist grossartig, keine SMS, keine Telefona-

te, kein Internet, kein TV, Radio nur mit

Batterie – wenn denn im Vorrat vorhan-

den. Stunden der Ruhe, nicht erreichbar,

die Hektik ist weg, die Welt muss ohne

uns auskommen, ob sie es schafft?

Zürich 27. Januar 2012. 11.06 Uhr.

Ein Stromausfall wegen eines Kabelbran-

des legt rund ums Zürcher Bellevue alles

lahm: Ampeln, Trams, NZZ und Blick,

Hunderte von Geschäften und 10‘000

Haushalte. Dunkle Gänge, blockierte

Lifte und Rolltreppen, klemmende La-

denkassen, nichts geht mehr. McDonald

geschlossen, der Marronistand macht

das Geschäft des Lebens. Die Betrof-

fenen nehmen es in der Regel gelassen

– Zwangspause. Um 13.41 Uhr wird die

Stadt wieder mit Strom versorgt. In Zü-

rich ist halt alles anders, viel schneller als

im Rest der Welt. In Zürich dauert die uns

geschenkte Entschleunigung nur knapp 3

Stunden.

Entschleunigung statt Beschleunigung.

Beschleunigung! Alles jetzt und sofort,

bitte sehr!! Ein Zustand, der die Leute im-

mer kränker macht. Dass die psychische

Belastung am Arbeitsplatz in den letzten

Jahren zugenommen hat, ist wissen-

schaftlich unbestritten. 2010 ergab eine

Studie des Staatssekretariats für Wirt-

schaft (Seco), dass sich 34 Prozent der

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Und wieder 126 Kolleginnen und Kollegen, die sich nicht täuschen

7000 Mitglieder können sich nicht täuschen: Es macht sich jeden Tag bezahlt, beim veb.ch dabei zu sein! Der veb.ch ist der grösste Schweizer Verband für Rechnungslegung, Controlling und Rech-nungswesen. Der veb.ch ist erfolgreicher Seminaranbieter. Der veb.ch fördert Bekanntheit, Anerkennung und Entwicklung von Fachausweis und Diplom und der dualen Ausbildung in Wirtschaft, Öffentlichkeit und Politik; er ist vom Bund beauftragter Mitträger der eidgenössisch anerkannten Fachausweis- und Diplomprüfung. Der veb.ch bringt seine Mitglieder an den Puls der Wirtschaft und näher zum Erfolg. www.veb.ch

veb.ch · Lagerstrasse 1 · Postfach · 8021 Zürich · 043 336 50 30

Wir heissen 126 Kolleginnen und Kollegen willkommen. Sie sind dem veb.ch beigetreten.

Ammann Christoph · Anderegg Pascal · Baeriswyl Michael · Bänninger Thomas · Baumann Lorant Roman · Baumann Daniel · Beck Fritz · Bernet Urs · Bertschy Michael · Besmer Rolf · Bhend Willi · Breider Julia · Brejza Katharina · Bucheli Markus · Buffa Jesús · Caprez Reto · Di Caprio Franziska · Egger Eliane · Eigenmann Gabi · Erden Ayhan · Filippidis Nikolaos · Fischer Andreas W. · Fluri Andreas · Frick Anna · Füglistaler Denis · Furrer Barbara · Gehrig Luzia · Geisser Paul · Germann Eveline · Germann Sabine · Gerwer Corinne · Gfeller Christiane · Gilomen Yvonne · Griss Silvie · Gschwend Jakob · Güntert Christian · Hahn Notburga · Hartmann Martin · Häusermann Claude · Hauser Ursula · Henz Michael · Hocher Cornelia · Hug Marcel · Hürlimann Ruth · Jelic Linda · Jenni Franziska · Joss Lorenz · Kämpf Jürg · Karpf Heinz · Kathe Boris · Kaufmann Dario · Kissling Françoise · Knüsel Jacqueline · Koller Beat · Kradolfer Martin · Kühni Daniel · Landolt Rodolfo · Lehmann Regine · Lucas Marc · Lupica Maurizio · Mäder Urs · Marjanovic Zana · Marxer Bert · Marxer Sabine · Mauritz Karin · Meier Hans-Peter · Meier Maya · Mesinovic Indira · Michel Patrick · Mitschuinig Harald · Monn Franziska · Montavon Claudine · Müller Albert · Mura Christian · Näf Markus · Neidhardt Bellizio Carla · Niederberger Irène · Osterwald Michelle · Ottiger Beni · Pally Reto · Partin Susanne · Persiali Gérald · Pezzoli Pietro · Pfister Dieter · Pirozzi Anna · Rautenstrauch Thomas · Rebsamen Jürg · Rosebrock Frank · Röthlisberger Marc · Rüegsegger Evelyne · Rutishauser Christoph · Rüttimann Simon · Rychen Bernhard · Schaller Herbert · Schaub Jolanda · Scheidegger Sailom · Schenkel Dominic · Schmidhalter Iris · Schnetzer David · Schnurrenberger Michel · Schön-holzer Simon · Schweizer Adrian · Schwertfeger Marc · Sekinger Daniela · Sottas-Riedo Daniela · Spahr Sabine · Stäheli Michael · Stalder Martin · Steiner Fabian · Steiner Patrick · Stutz Sibylle · Suter Melanie · Talarek Maciek · Ulrich Nicole · Vetter Hanspeter · Vogt Hans-Ueli · Vogt Tatsiana · Weber Martin · Widmer Sven · Wiget Remo · Ziegler Marcel · Zimmerli Romina · Zinner René · Zollinger Anita · Zurlinden Anita · Zysset Charlotte

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1·12 &rechnungswesen

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lling

Inhaltsverzeichnis Ausgabe 1.12 / März 2012

Controlling

Rollierende Forecasts 5

Rechnungslegung

Goodwill-Impairment-Testing 9

IFRS aktuell 11

Immobilien

Leistung und Gegenleistung beim Grundstückkaufvertrag 13

Steuern

Update zur MWST 15

Ausbildung

Feedbackprozess 17

vebjob

Stellenvermittlung von veb.ch 22

Personalwesen

Sozialversicherungen 23

Persönlich

Interview mit Markus Speck 26

vebmedia

Wird Werbung überflüssig? 31

Schweizer Erwerbsbevölkerung häufig

oder sehr häufig gestresst fühlen. Im Jahr

2000 betrug der Anteil erst 27 Prozent.

80 Prozent der Befragten gaben an, häu-

fig unter Termindruck zu stehen – fünf

Jahre zuvor waren es noch 69 Prozent.

Immer mehr Arbeitnehmer scheiden mit

einem Burn-out aus dem Arbeitsleben

aus. Die Schätzung des volkswirtschaftli-

chen Schadens beläuft sich auf etwa 10

Milliarden Franken pro Jahr.

Meines Erachtens sind für die Beschleu-

nigung verschiedene Gründe verantwort-

lich, welche sich gegenseitig verstärken.

n Tempo, Tempo, Tempo: Unser Leben

wird immer schneller, stressiger. Die

zunehmende Globalisierung hat den

Wettbewerbsdruck erhöht, die Un-

ternehmen sind gezwungen «just in

time» zu liefern und ihre Produktivität

zu steigern, ein Kostensenkungspro-

gramm folgt dem anderen, tiefgrei-

fende Strukturwandel finden statt.

Manager des Typs «Geht nicht, gibt’s

nicht» geben sich in immer kürzeren

Zeitintervallen die Klinke, zurück blei-

ben jedes Mal noch mehr verunsicher-

te und frustrierte Mitarbeiter. Einziges

Gegenmittel: innerliche Kündigung.

Dazu kommt die Matrixorganisation,

wie sie in den letzten Jahrzehnten

in der Unternehmenswelt Eingang

gefunden hat. Die Vorteile sind un-

bestritten. Die Nachteile allerdings

auch: Mehrfachunterstellung schafft

Kompetenzkonflikte, Machtkämpfe,

Zurechnungsprobleme von Erfolgen

und Misserfolgen, hohen Kommu-

nikationsaufwand und unvereinbare

Anforderungen aus der Projekt- und

Basisorganisation sowie von weiteren

Vorgesetzten. Überforderung und

Angstzustände pur.

n Neue Kommunikationsmittel: SMS,

MMS, WhatsApp, Emails, Skype, Apps,

Siri, Wikipedia. Ja nichts verpassen –

24 Stunden im Tag, 7 Tage die Woche

erreichbar sein! Aktions- und Reak-

tionszeiten wurden massiv gesenkt,

Mitarbeiter müssen in immer kürzeren

Fristen immer mehr Informationen

verarbeiten. Hinzu kommt, dass die

neuen Technologien die Grenze zwi-

schen Arbeit und Freizeit zusehends

verwischen. Viele rufen auch in der

Freizeit Informationen ab, die ihre

Arbeit betreffen. Die ständige Erreich-

barkeit und die permanente Über-

flutung mit Informationen führen zu

Stress: E-Mails im Postfach werden nur

noch flüchtig oder gar nicht gelesen,

geschweige denn beantwortet – das

schlechte Gewissen darüber aber ist

da.

n Gegenwartsverlust: Die Kommuni-

kationsforscherin Miriam Merkel pro-

gnostiziert dem vernetzten Menschen

eine düstere Zukunft: Er werde sich in

der digitalen Welt verlieren. Da über

neue Möglichkeiten immer mehr Da-

ten über Dich und mich erhoben und

verknüpft werden, befürchtet sie: Der

Mensch der Zukunft wird zum Ergeb-

nis seiner extrapolierten Vergangen-

heit. Wahrlich beängstigend! Ihr Rat:

sich selektiv abschirmen, um in dieser

Welt nicht verloren zu sein.

n Keine Zeit zum Ausatmen: Während

die alte Dame alle Musse der Welt hat,

um eine Briefmarke aufzukleben, wer-

den in der Arbeitswelt die Prozesse mit

der Stoppuhr «durchstrukturiert» und

für jede Verrichtung eine oftmals kaum

einzuhaltende Zeiteinheit festgelegt.

Sei es beim Pöstler, wo kein kleiner

Schwatz mit dem Kunden mehr drin

liegt oder im Gesundheitswesen, wo

nun manche Verrichtungen mit dem

Barcode-Lesegerät erfasst und abge-

rechnet werden. Es muss immer mehr

erledigt werden mit immer gleichviel

Zeit. Aus Dienstleistungen werden

Performances. Da bleibt der persönli-

che Kontakt doch ganz logisch auf der

Strecke. Was wir dann fühlen? Man-

gelnde Wertschätzung als Mitarbeiter,

Kunden, Patienten. Trotz anderslau-

tenden Leitbildern.

n Existenzangst: Weniger Jobsicher-

heit, mehr Druck. Das Hamsterrad

dreht unerbittlich.

Was kann der Einzelne von uns gegen

Auswüchse der Beschleunigung tun?

Der technische Fortschritt schenkt uns

an und für sich mehr Freizeit. Nur gehen

wir mit dieser zunehmend frevelhaft um,

schauen süchtig alle 3 Minuten nach neu-

en Nachrichten. Wir fühlen uns minder-

wertig, verlieren unser Selbstvertrauen,

wenn wir einmal für 10 Minuten keine

Mitteilung erhalten haben. Also: Freizeit

bewusst nutzen und geniessen, dabei

Mobiles und PC einfach abstellen. War-

um nicht einen persönlichen Entschleuni-

gungstag einführen im Sinne des frühe-

Und wieder 126 Kolleginnen und Kollegen, die sich nicht täuschen

7000 Mitglieder können sich nicht täuschen: Es macht sich jeden Tag bezahlt, beim veb.ch dabei zu sein! Der veb.ch ist der grösste Schweizer Verband für Rechnungslegung, Controlling und Rech-nungswesen. Der veb.ch ist erfolgreicher Seminaranbieter. Der veb.ch fördert Bekanntheit, Anerkennung und Entwicklung von Fachausweis und Diplom und der dualen Ausbildung in Wirtschaft, Öffentlichkeit und Politik; er ist vom Bund beauftragter Mitträger der eidgenössisch anerkannten Fachausweis- und Diplomprüfung. Der veb.ch bringt seine Mitglieder an den Puls der Wirtschaft und näher zum Erfolg. www.veb.ch

veb.ch · Lagerstrasse 1 · Postfach · 8021 Zürich · 043 336 50 30

Wir heissen 126 Kolleginnen und Kollegen willkommen. Sie sind dem veb.ch beigetreten.

Ammann Christoph · Anderegg Pascal · Baeriswyl Michael · Bänninger Thomas · Baumann Lorant Roman · Baumann Daniel · Beck Fritz · Bernet Urs · Bertschy Michael · Besmer Rolf · Bhend Willi · Breider Julia · Brejza Katharina · Bucheli Markus · Buffa Jesús · Caprez Reto · Di Caprio Franziska · Egger Eliane · Eigenmann Gabi · Erden Ayhan · Filippidis Nikolaos · Fischer Andreas W. · Fluri Andreas · Frick Anna · Füglistaler Denis · Furrer Barbara · Gehrig Luzia · Geisser Paul · Germann Eveline · Germann Sabine · Gerwer Corinne · Gfeller Christiane · Gilomen Yvonne · Griss Silvie · Gschwend Jakob · Güntert Christian · Hahn Notburga · Hartmann Martin · Häusermann Claude · Hauser Ursula · Henz Michael · Hocher Cornelia · Hug Marcel · Hürlimann Ruth · Jelic Linda · Jenni Franziska · Joss Lorenz · Kämpf Jürg · Karpf Heinz · Kathe Boris · Kaufmann Dario · Kissling Françoise · Knüsel Jacqueline · Koller Beat · Kradolfer Martin · Kühni Daniel · Landolt Rodolfo · Lehmann Regine · Lucas Marc · Lupica Maurizio · Mäder Urs · Marjanovic Zana · Marxer Bert · Marxer Sabine · Mauritz Karin · Meier Hans-Peter · Meier Maya · Mesinovic Indira · Michel Patrick · Mitschuinig Harald · Monn Franziska · Montavon Claudine · Müller Albert · Mura Christian · Näf Markus · Neidhardt Bellizio Carla · Niederberger Irène · Osterwald Michelle · Ottiger Beni · Pally Reto · Partin Susanne · Persiali Gérald · Pezzoli Pietro · Pfister Dieter · Pirozzi Anna · Rautenstrauch Thomas · Rebsamen Jürg · Rosebrock Frank · Röthlisberger Marc · Rüegsegger Evelyne · Rutishauser Christoph · Rüttimann Simon · Rychen Bernhard · Schaller Herbert · Schaub Jolanda · Scheidegger Sailom · Schenkel Dominic · Schmidhalter Iris · Schnetzer David · Schnurrenberger Michel · Schön-holzer Simon · Schweizer Adrian · Schwertfeger Marc · Sekinger Daniela · Sottas-Riedo Daniela · Spahr Sabine · Stäheli Michael · Stalder Martin · Steiner Fabian · Steiner Patrick · Stutz Sibylle · Suter Melanie · Talarek Maciek · Ulrich Nicole · Vetter Hanspeter · Vogt Hans-Ueli · Vogt Tatsiana · Weber Martin · Widmer Sven · Wiget Remo · Ziegler Marcel · Zimmerli Romina · Zinner René · Zollinger Anita · Zurlinden Anita · Zysset Charlotte

ren «casual Friday»? In der Tat – selektive

Abschirmung scheint eines der Rezepte

gegen die Beschleunigung zu sein. Und

bereits haben grosse Unternehmen wie

Siemens und viele Banken (diese aber

auch aus Risikogründen, insbesondere

bei Händlern) begonnen, den Zugang

zu den Firmenhandys ausserhalb der Ar-

beitszeit der Mitarbeiter zu sperren. Ein-

zelne Mitarbeiter, wie Kweku Adoboli,

ex-UBS-Mitarbeiter in London – mit ei-

nem verursachten Verlust von über USD

2 Milliarden – entschleunigen sich bereits

erfolgreich selbst, im Gefängnis. Von die-

ser Methode rate ich aber eher ab.

Und denken Sie daran: Sie können nur

sich selbst ändern, nicht die anderen! Be-

ginnen Sie am besten noch heute damit.

Herbert Mattle, Präsident veb.ch

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Controller Akademie AG | Altstetterstrasse 124 | 8048 Zürich

Telefon 044 438 88 00 | Fax 044 438 88 05 l [email protected]

Die Controller Akademie ist eine Institution von

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controlling

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Dr. Steffen Gross ist Senior Project Ma-nager im Competence Center Controlling und Finanzen bei Horváth & Partners in Zürich. Christian Offenhammer ist Con-sultant von Horváth & Partners in Zürich und Lehrbeauftragter der Universität St. Gallen.

Aufgrund der hohen wirtschaftli-chen Dynamik sind Plandaten oftmals schnell veraltet. Für die Führungskräf-te steht mit solchen Plandaten kein aktueller Ausblick über den Geschäfts-verlauf zur Verfügung. Eine aktuelle Informationsbasis zur unterjährigen Steuerung von Unternehmen liefern dagegen rollierende Forecasts, um rechtzeitig Massnahmen bei Planab-weichungen ergreifen zu können.

Notwendigkeit der Planergänzung durch einen Forecast

Die kalenderjahrorientierte Budgetierung

reicht zur Steuerung des Unternehmens

häufig nicht aus, so dass die Planung um

einen regelmässigen Forecast ergänzt

werden muss. Hierbei ist es wichtig, den

Steuerungszweck der beiden Instrumente

«Budgetierung» und «Forecast» zu un-

terscheiden.

Die Budgetierung (Jahresplanung) ist ein

Zielsetzungsinstrument und damit eine

«Willensäusserung» des Managements

in Bezug auf das nächste Geschäftsjahr.

Der unterjährige Forecast stellt dagegen

keine Zielsetzung dar, sondern bildet den

Wissensstand im Unternehmen über die

aktuelle Geschäftsentwicklung ab. Ein

Beispiel zeigt den Unterschied zwischen

Budget und Forecast: Im Oktober 2011

wird ein Gewinn von 100 TCHF für das

Jahr 2012 budgetiert; der aktuelle Fore-

cast im März 2012 zeigt dagegen an,

dass in 2012 voraussichtlich nur ein Ge-

winn von 90 TCHF erzielt wird. Das Ziel

der Geschäftsleitung bleibt nach wie vor

ein Gewinn von 100 TCHF für 2012. Der

Forecast liefert zeitnah die Information,

dass zur Zielerreichung Massnahmen not-

wendig sind (z.B. die vorgezogene Ein-

führung einer neuen Produktlinie).

Nicht alle Unternehmen trennen strikt

zwischen Budget und Forecast: Solche

Unternehmen verwenden die Budget-

zahlen nicht nur als Zielsetzung, sondern

passen diese unterjährig mehrmals an die

neuen Realitäten an. Dies widerspricht je-

doch dem Sinn einer Zielfestlegung, denn

Ziele sollten nicht laufend verändert wer-

den. Dies zeigt sich auch in den jährlichen

Zielvereinbarungen für die Mitarbeiter.

Zeitnahe Informationen für die unterjährige Geschäftssteuerung durch rollierende Forecasts

Hinzu kommt der hohe Ressourcenauf-

wand einer ständigen Plananpassung,

vor allem, wenn die Budgetierung sehr

detailliert ausgestaltet ist (z.B. bis auf

Kostenstellenebene, einzelne Kunden,

Vertriebswege etc.).

Grenzen des klassischen Jahresend-Forecast

Auf die genannte Problematik wird re-

agiert, indem ein vom Budget losgelöster

unterjähriger Forecast erstellt wird. Im

klassischen Forecast ist der Betrachtungs-

horizont das Kalenderjahr. Damit werden

zwar Änderungen des Marktumfelds un-

terjährig erkannt (als Massnahme ergibt

sich z.B. die Anpassung der Produktions-

Einsatzplanung an die Auslastungsent-

wicklung). Nachteilig ist jedoch, dass sich

der Forecasthorizont im Lauf des Jahres

stetig verkürzt, da immer nur bis zum

Jahresende prognostiziert wird. Die Fol-

gemonate nach dem Kalenderjahresende

werden ausgeblendet. Zudem werden in

der Praxis bei einem Jahresend-Forecast

häufig negative Meldungen über Fehl-

entwicklungen bis zum letzten Forecast

des Jahres (z.B. Forecast im Oktober) zu-

rückgehalten, um unangenehme Konse-

quenzen zu vermeiden. Auf diese Weise

verstreicht unnötig Zeit für Gegenmass-

nahmen. Im dynamischen Umfeld stösst

der klassische Jahresend-Forecast daher

an seine Grenzen. Dieser Nachteil wird

durch einen rollierenden Forecast ver-

mieden. Die Gestaltung eines solchen

rollierenden Forecasts wird im Folgenden

anhand eines Praxisbeispiels vorgestellt.

Praxisbeispiel zur Ausgestaltung eines rollierenden Forecast

Das Beispielunternehmen ist in einem

sehr dynamischen Markt tätig. Für die

Einführung des rollierenden Forecasts

wurde zuerst der Steuerungszweck fest-

gelegt. Darauf aufbauend wurden die

Inhalte, Prozesse, Verantwortlichkeiten

und die systemtechnische Ausgestaltung

definiert.

1. Festlegung des SteuerungszwecksDer wesentliche Steuerungszweck des

rollierenden Forecast liegt für dieses In-

Abbildung 1: Praxisbeispiel – Ausgestaltung eines rollierenden Forecast

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controlling

Co

ntro

lling

dustrieunternehmen darin, durch die

Umsatzprognose frühzeitig Fertigungs-

engpässe oder Ressourcenüberhange in

der Produktion zu erkennen. Dadurch

können die Personal-Ressourcen und die

Disposition (Material, Lager) rechtzei-

tig angepasst werden. Zudem zeigt sich

unterjährig, in welchen Bereichen kurz-

und mittelfristige Investitionsbedürfnisse

bestehen und in welchen Bereichen die

Kostenvorgaben nicht eingehalten wer-

den können.

2. Definition der ForecastinhalteEin wesentliches Merkmal des rollieren-

den Forecast ist der gleichbleibende Zeit-

horizont. Für dieses Unternehmen wurde

ein Horizont von 5 Quartalen gewählt.

Dies hat den Vorteil, dass zu Beginn des

vierten Quartals das nächste Kalenderjahr

vollständig durch den Forecast abgedeckt

wird. Für die Produktions- und Einkaufs-

planung (Personal-, Maschineneinsatz-,

Verbrauchsgüterplanung) stehen insbe-

sondere die ersten drei Forecast-Monate

im Fokus, daher werden diese detaillier-

ter ausgestaltet (Monatsdaten) als die

weiteren vier Quartale (Quartalsdaten).

Jeder Forecast-Beteiligte muss maximal

10 Kennzahlen prognostizieren (auf Basis

von Umsatz, Kosten, EBIT, Auslastung).

Einerseits reicht dies im Beispielunter-

nehmen als Informationsgrundlage für

die Geschäftsleitung völlig aus, anderer-

seits kann damit der Aufwand für die

Forecast-Erstellung begrenzt werden. In

diesem Fall werden die Daten nur pro Ge-

schäftseinheit, Produktgruppe und Land

abgefragt. Eine weitere Detaillierung

(z.B. auf Ebene eines einzelnen Produkts)

ist für den Unternehmens-Forecast nicht

notwendig.

3. Integration in den GesamtplanungsprozessDer Forecast wird jedes Quartal rollierend

aktualisiert. Dabei wird auf die Basisdaten

aus dem letzten Forecast zurückgegrif-

fen, die gemäss den neuen Entwicklun-

gen durch die Verantwortlichen anzupas-

sen sind («Delta»-Betrachtung). Das erste

Quartal (im letzten Forecast entspricht

dies dem zweiten Quartal) wird detailliert

(Forecast für die einzelnen Monate 1, 2

und 3), ein neues fünftes Quartal wird

hinzugefügt. Der Forecast wird innerhalb

von einer Woche erstellt und schliesst mit

einer Präsentation und Massnahmenab-

leitung in der Geschäftsleitung.

Der rollierende Foercast hilft nicht nur für

die unterjährige Steuerung, sondern stellt

zugleich eine aktuelle Datengrundlage bei

der Erstellung des Mehrjahresplans und

des Budgets dar. Für die Budgetierung

im Herbst kann der September-Forecast

verwendet werden, denn aufgrund des

5 Quartals-Zeithorizonts umfasst dieser

Forecast das gesamte nächste Geschäfts-

jahr. So sind mögliche Differenzen zwi-

schen der prognostizierten Geschäftsent-

wicklung im Forecast und der Zielsetzung

(Budgetierung) frühzeitig erkennbar.

4. Klärung der VerantwortlichkeitenIm Gegensatz zur Budgetierung, welche

als «top-down»-Zielsetzungsprozess aus-

gestaltet ist, wird der rollierende Forecast

«bottom-up», d.h. von den Mitarbeitern

in den Geschäftseinheiten vor Ort erstellt.

Für das Beispielunternehmen sind dies die

Vertriebs- und Produktionsleiter sowie die

Leiter der Geschäftseinheiten in den ein-

zelnen Ländern. Der Vertrieb prognosti-

Abbildung 2: Praxisbeispiel – Rollierender Forecast mit 5 Quartals-Zeithorizont

ziert zuerst die Umsätze; danach werden

die notwendigen Ressourceneinsätze und

Produktionskosten durch das Produk-

tions- und Supply Chain-Management

abgeleitet. Die Leiter der Geschäftseinhei-

ten validieren den Forecast ihres Verant-

wortungsbereichs. Parallel dazu werden

die Kosten der zentralen Servicebereiche

auf Gruppenebene prognostiziert.

5. IT-Unterstützung der Forecasterstellung

Basierend auf den Marktinformatio-

nen ist der Umsatz-Forecast durch die

Verantwortlichen in den einzelnen Ge-

schäftseinheiten und Ländern manuell

einzugeben. Dies erfolgt über eine web-

basierte Erfassungsmaske in das zentrale

Planungssystem des Unternehmens. Um-

satzabhängige Kostenpositionen werden

bei der rollierenden Forecast-Aktualisie-

rung dagegen teilweise automatisiert

fortgeschrieben (z.B. umsatzabhängige

Materialkosten). Andere Kostenpositio-

nen sind relativ stabil und müssen nicht

jedes Quartal angepasst werden (z.B.

Mietkosten).

Im Unternehmen werden die Geschäfts-

einheiten mit den aggregierten Planwer-

ten gesteuert; daher werden nur aggre-

gierte Daten manuell eingegeben. Zur

Abbildung einer vollständigen Ergebnis-

rechnung werden die auf aggregierter

Stufe erhobenen Forecastdaten mit ei-

nem Verteilschlüssel heruntergebrochen

(z.B. Aufteilung einer Kostenartengruppe

in die einzelnen Kostenarten). Dies erfolgt

automatisch durch das IT-Planungssys-

tem, indem Ist-Vorjahresdaten als Verteil-

schlüssel für die Forecastdaten herange-

zogen werden. Durch eine konsequente

IT-Unterstützung wird der Forecast-Erstel-

lungsaufwand signifikant reduziert.

Fazit

Der rollierende Forecast stellt in wirt-

schaftlich dynamischen Zeiten ein Steu-

erungsinstrument dar, mit dem sich ab-

zeichnende Entwicklungen abgebildet

und entsprechende Massnahmen zeitnah

initiiert werden können. Der Forecast er-

gänzt die im Vorjahr fixierte Zielsetzung

(Budgetierung). Der Gesamtaufwand für

Budget und Forecast kann dabei durch

die Fokussierung auf die entscheidungsre-

levanten Kennzahlen und eine Verringe-

rung des Detaillierungsgrads vermindert

werden. nnn

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controlling

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Bereits in vierter Auflage: veb.ch-Seminar zum neuen Rechnungslegungsrecht nRLG

Dieter Pfaff, Prof. Dr., Ordinarius fürRechnungslegung und Controlling,Direktor des Instituts für Betriebswirt-schaftslehre an der Universität Zürich; Partner des Center of Excellence in Accounting, Zürich

veb.ch, der grösste Schweizer Ver-band für Rechnungslegung, Control-ling und Rechnungswesen, informiert in einem Seminar über das nRLG. Do-zentenmeinungen und Kurzinterview mit Prof. Dr. Dieter Pfaff, Vizepräsi-dent von veb.ch:

Dieter Pfaff, ist das nRLG gut?

Ganz kurz: Stille «Willkürreserven» blei-

ben zwar zulässig, aber die Mindest-

vorschriften sind systematischer und

detaillierter als bisher, was gut ist. Unter-

nehmen mit ordentlicher Revision müssen

zusätzlich eine Geldflussrechnung und

einen Lagebericht erstellen. Die Anwen-

dung des neuen Rechts will daher gründ-

lich geplant sein.

Ihr Verband hat dazu ein Seminar im Programm. Reicht ein Tag für dieses Thema?

Wir verfolgen die Entwicklung seit Jah-

ren. Um die wesentlichen Änderungen

und Knacknüsse darzustellen, reicht ein

Tag. Unsere Dozenten garantieren für

den praktischen Nutzen. Drei Daten sind

ausgebucht. Der nächstmögliche Anlass

findet im September statt.

Welche Unterlagen empfehlen Sie zum anschliessenden Weiterarbeiten?

Jedes unserer Seminare wird von den Vor-

tragenden ausführlich dokumentiert.

Was raten Sie jenen, die sich erst einmal «einlesen» möchten?

Informieren Sie sich via Internet, zum Bei-

spiel durch die Artikel unserer Referenten

Peter Böckli und Florian Zihler auf www.

treuhaender.ch. News gibts auch immer

auf www.veb.ch und in unserer Zeit-

schrift «Rechnungswesen & Controlling».

Prof. Dr. Pfaff, Danke für dieses Ge-spräch. nnn

veb.ch – Referenten zum neuen Rechnungslegungsgesetz.

Erich Ettlin, dipl. Wirtschaftsprüfer, dipl. Steuerex-perte, Leiter Produktbereich Steuern und Recht, Mit-glied der Geschäftsleitung und Partner BDO AG, Mit-glied der Fachgruppe Steuern der Treuhandkammer:

«Das nRLG bringt viele Neuerungen, über die man Bescheid wissen sollte.»

Thomas Rautenstrauch, Prof. Dr. rer. pol., Leiter Cen-ter for Accounting & Controlling, HWZ Hochschule für Wirtschaft Zürich:

«Das neue Regelwerk verlangt buchhalte-risch noch mehr Fachwissen. Einarbeiten lohnt sich.»

Daniel Rentsch, Dr. rer. pol., Dozent an der Hoch-schule für Wirtschaft Zürich (HWZ) und an anderen Fachhochschulen, Lehrbeauftragter an der Universi-tät Freiburg Schweiz, Dozent in verschiedenen Aus-bildungsgängen zu höheren Fachprüfungen und in verschiedenen Weiterbildungsgängen, Mitglied des Schweizerischen Instituts für die Eingeschränkte Re-vision von Treuhand Suisse:

«Das neue Rechnungslegungsrecht bringt viel Bekanntes und Gewohntes. In verschiedenen Einzelheiten ist jedoch ein Umdenken und Erneuern nötig.»

Pirmin Schwander, Nationalrat und Unternehmer:

«Das neue Rechnungslegungsrecht – ein Werk zwischen den fachlichen Ansprü-chen und der politischen Machbarkeit.»

Thomas Stenz, dipl. Wirtschaftsprüfer, Präsident des Verwaltungsrates von Ernst & Young, Mitglied der Fachkommission Swiss GAAP FER:

«Die allgemeinen Bilanzierungs- und Be-wertungsvorschriften wurden geeignet angepasst und modernisiert.»

Florian Zihler, Rechtsanwalt, Dr. iur., LL. M. Eur., Eid-genössisches Amt für das Handelsregister (EHRA), Bundesamt für Justiz (BJ), Bern:

«Das neue Rechnungslegungsrecht: ent-täuschender als der Entwurf, aber besser als sein Ruf?»

Anmelden?Details zum nRLG-Seminar inkl. Daten,

Veranstaltungsort und die Möglichkeit

zur Anmeldung finden unsere Leserin-

nen und Leser auf

www.veb.ch, Veranstaltungen.

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Goodwill-Impairment-Testing in der Schweizer Praxis

Dr. Jörg Altmann; Martin Schilling, Va-luation Services, PricewaterhouseCoopers Zürich / Corporate Finance Advisory

Einleitung

Aufgrund von M&A-Aktivitäten vieler

Unternehmen haben sich deren Bilanzen

stark ausgeweitet. Vor Einführung von

IFRS 3 im 2004 wurde ein erworbener

Goodwill im Durchschnitt über 16 Jahre

abgeschrieben. Seit 2004 hat sich dieser

Wert jedoch nahezu verzehnfacht. Häufig

werden heutzutage erworbene Goodwill-

Positionen nur abgeschrieben, wenn sich

dies nicht mehr vermeiden lässt (z.B. in-

folge veralteter Technologie oder Konkur-

renz durch Ersatzprodukte). Insbesondere

in Zeiten einer Wirtschaftskrise wird da-

von ausgegangen, dass ein im Rahmen

eines Unternehmenszusammenschlusses

erworbener Goodwill dem Risiko der

Wertminderung ausgesetzt ist. Deshalb

liegt die Vermutung nahe, dass in Rezes-

sionsphasen (2008/09) die Goodwill-Im-

pairments gegenüber wirtschaftlich star-

ken Jahren (2006/07) deutlich ansteigen

müssten. Dieser Beitrag untersucht, ob

sich diese Erwartung mit der Praxis deckt

und ob sich Unterschiede zwischen der

Schweiz, Europa und Nordamerika beob-

achten lassen.

Goodwill-Impairment bei SPI-Unter-nehmen

Die Analyse der Geschäftsberichte für die

Jahre 2006 bis 2009 hat gezeigt, dass

über die Zeit nicht nur die Anzahl der

Unternehmen zugenommen hat, die ein

Goodwill-Impairment verbucht haben,

sondern zugleich auch deren Höhe im

Verhältnis zum Buchwert in den Jahren

2008/09 über den Werten der beiden

Vorjahre lag. Sowohl die Höhe der Good-

will-Impairments als auch die Anzahl der

Unternehmen, die ein solches verbucht

haben, bewegen sich jedoch auf einem

nach wie vor tiefen Niveau (vgl. Abb. 1

und 2).

Für die nur geringfügig angestiegenen

Goodwill-Impairments gibt es verschie-

dene Interpretationsmöglichkeiten. Eine

Erklärung wäre, dass die Unternehmen

bei der seinerzeitigen Akquisition keine

aussergewöhnlich hohen Transaktions-

preise bezahlt hatten und eine realistische

Einschätzung bezüglich der künftigen

wirtschaftlichen Entwicklung vertraten.

Folglich hatten sie auch keine allzu ho-

hen Goodwill-Impairments auszuweisen.

Ein weiterer Grund könnte darin liegen,

dass bei dem erworbenen Unternehmen

entsprechende Synergieeffekte realisiert

werden konnten, sodass die Ertrags- bzw.

Profitabilitätsbasis des Übernahmeob-

jektes auch zu Zeiten der Finanz- und

Wirtschaftskrise höher lag als zum Trans-

aktionsstichtag. Eine weitere mögliche In-

terpretation wäre, dass das Management

von Firmen die Verbreitung schlechter

Nachrichten vermeiden möchte, da ein

Goodwill-Impairment ein Eingeständnis

wäre, dass das Unternehmen seinerzeit zu

einem überhöhten Preis erworben wurde.

Vor diesem Hintergrund lässt sich oftmals

beobachten, dass Goodwill-Impairments

erst dann vorgenommen werden, wenn

ein neues Management eingesetzt wird.

Besonders auffällige Verschiebungen

hinsichtlich Goodwill-Impairments gab

es insbesondere im Bereich Detailhandel

und Konsumgüter. Jedes vierte Unterneh-

men hat in den Jahren 2008/09 Abschrei-

Abb. 1: Goodwill-Impairment in % vom Goodwill-Buchwert bei SPI-Unternehmen

Abb. 2: Anteil an SPI-Unternehmen, die zum Jahresanfang einen Goodwill in den Bü-chern hatten und diesen am Jahresende abgeschrieben haben

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bungen auf den Goodwill vorgenommen,

wobei dies in den Jahren 2006/07 nur

bei rund jedem 15. Unternehmen der

Fall war. Ebenfalls auffällig – wenn auch

nicht überraschend – war, dass im 2009

jedes rund dritte Unternehmen im Fi-

nanzdienstleistungsbereich eine Wertbe-

richtigung des Goodwills vorgenommen

hat. Im Weiteren kann man festhalten,

dass der Anteil des Goodwills in % der

Bilanzsumme auch während den letzten

Jahren eher angestiegen ist. Den pro-

zentual höchsten Wert in den Büchern

weisen im Untersuchungszeitraum die

Branchen Life Sciences und Gesundheits-

wesen sowie Technologie, Telekommuni-

kation und Medien auf. Insbesondere im

Bereich Technologie, Telekommunikation

und Medien ist der Goodwill-Anteil in

den Jahren 2006 bis 2009 von 8% der

Bilanzsumme auf 13% angestiegen. Dies

ist darauf zurückzuführen, dass in dieser

Branche auch während der letzten Jahre

Transaktionen durchgeführt wurden und

damit der Anteil des Goodwills an der

Bilanzsumme kontinuierlich angestiegen

ist. In den meisten Branchen beläuft sich

die Höhe des Goodwills auf rund 20%

des ausgewiesenen Eigenkapitals. Diese

Kennzahl kann als Indikator dafür ge-

sehen werden, wie stark im Falle eines

Goodwill-Impairments die Auswirkungen

auf das Eigenkapital sein können. Unter-

nehmen in den Bereichen Technologie,

Telekommunikation und Medien sowie

Detailhandel und Konsumgüter weisen

dabei im Untersuchungszeitraum mit bis

zu knapp 30% den höchsten Goodwill-

Anteil in Relation zum Eigenkapital aus.

Goodwill-Impairments im internatio-nalen Vergleich

Im grenzüberschreitenden Vergleich

von PwC zeigt sich für den europäi-

schen Raum ein ähnliches Bild wie in der

Schweiz: Im 2009 lag der Goodwill bei

322 europäischen Firmen mit IFRS-Rech-

nungslegung im Durchschnitt bei EUR 3.6

Mrd. (2007: EUR 3.2 Mrd.). Darauf wur-

den trotz Finanz- und Wirtschaftskrise

während des Jahres 2009 im Durchschnitt

lediglich EUR 179 Mio. (2007: EUR 76.9

Mio.) Goodwill-Impairments vorgenom-

men, was einer prozentualen Höhe von

rund 5% (2007: 2.4%) entspricht und so-

mit leicht höher liegt als der entsprechen-

de Wert für das Jahr 2009 in der Schweiz.

Eine Studie von Duff & Phelps, die insge-

samt 5‘175 US-amerikanische Unterneh-

men untersucht hat, kam zu folgendem

Resultat (jeweils Medianwerte): In den

Jahren 2006/07 haben lediglich 2.9%

bzw. 5.4% aller Unternehmen mit Good-

will in den Büchern eine Wertkorrektur

vorgenommen, während im 2008 ein

markanter Anstieg auf 19.4% beobach-

tet werden konnte. Im 2009 ging der

Anteil an Unternehmen mit Wertkor-

rekturen auf ihren Goodwill-Positionen

auf 9.3% zurück. Die Branchen mit der

höchsten Anzahl an Unternehmen mit

einem Goodwill-Impairment waren im

Finanzdienstleistungsbereich (19.2% im

2008 bzw. 21.4% im 2009) sowie im Be-

reich Konsumgüter (27.2% im 2008 bzw.

12.2% im 2009) zu beobachten. Der

Goodwill-Anteil in % der Bilanzsumme

belief sich bei denselben Unternehmen

auf rund 13% während des gesamten

Zeitraumes 2006 bis 2009 (Medianwer-

te). Die Industrien mit dem höchsten

Goodwill-Anteil waren Gesundheitswe-

sen (20.8%), Basiskonsumgüter (21.2%),

Informationstechnologie (18.1%) sowie

Telekommunikation (14.7%). Hinsicht-

lich des Verhältnisses der Goodwill-Im-

pairments in % der Goodwill-Höhe zeigt

dieselbe Studie folgendes Bild (Median-

werte): In den Jahren 2006 sowie 2007

bewegten sich die Goodwill-Abschrei-

bungen auf einem sehr tiefen Niveau

(0.2% im 2006 bzw. 1.6% im 2007).

Im 2008 war ein deutlicher Anstieg auf

6.6% zu verzeichnen, während im 2009

bereits wieder ein Rückgang auf 1.0% zu

beobachten war.

Fazit

Der Goodwill-Anteil in den Bilanzen der

Unternehmen sowohl in der Schweiz als

auch im europäischen bzw. US-ameri-

kanischen Raum ist seit der Einführung

von IFRS 3 deutlich angestiegen. Unter-

suchungen von PwC zur Schweiz wie

auch zum europäischen Raum sowie eine

entsprechende Untersuchung von Duff &

Phelps für den US-amerikanischen Raum

haben gezeigt, dass zwar in den Jahren

2008 und 2009 die Wertberichtigungen

auf Goodwill-Positionen gegenüber den

Vorjahren angestiegen sind, diese sich

jedoch noch immer auf einem tiefen Ni-

veau bewegen.

Ausblick

Von verschiedenen Seiten wird der noch

immer sehr hohe Goodwill in den Bü-

chern mit Sorge beobachtet. Es wird

argumentiert, dass sich Akquisitionen

in rund der Hälfte der Fälle als Fehlent-

scheidungen erweisen, weshalb davon

auszugehen sei, dass Impairments auf

vorhandenen Goodwill-Positionen zwin-

gend kommen werden. Praxiserfahrun-

gen haben gezeigt, dass Goodwill-Impair-

ments aus Unternehmensübernahmen in

den Krisenjahren 2008/09 im Vergleich

zu den Jahren 2006/07 nur geringfü-

gig gestiegen sind. Ein solches Resultat

mag zunächst überraschend sein, da der

Schluss naheliegt, dass sich die Wertver-

luste am Aktienmarkt und die Verschlech-

terung der wirtschaftlichen Perspektiven

zwingend auch in einer Abwertung von

Goodwill-Positionen widerspiegeln müs-

sen. Die während der Jahre 2008/09 nicht

signifikant gestiegenen Goodwill-Impair-

ments dürfen jedoch nicht dahingehend

interpretiert werden, dass Unternehmen

fehlerhaft vorgegangen sind bzw. falsch

bilanziert haben. Es gilt vielmehr zu be-

rücksichtigen, dass IAS 36 nicht direkt

das Ziel verfolgt, die Wertentwicklung

von Akquisitionen und des damit ver-

bundenen Goodwills im Verlaufe der

Zeit zu überwachen. Vielmehr müssen

Unternehmen lediglich untersuchen, ob

der bilanzierte Goodwill durch Erlöse aus

einem möglichen Verkauf eines Akquisi-

tionsobjektes oder durch die erzielbaren

Wertbeiträge aus der weiteren Nutzung

im eigenen Unternehmen gedeckt ist.

Der aus einer Akquisition resultierende

Goodwill ist auf die operativen Geschäfts-

einheiten eines Unternehmens (CGUs) zu

verteilen, die von den erwarteten Vortei-

len einer Transaktion profitieren sollen.

Dadurch kann sich der Goodwill aus ei-

ner Unternehmensakquisition mit dem

selbst geschaffenen Goodwill von sol-

chen CGUs vermischen. Ein solcher selbst

geschaffener Goodwill kann somit einen

Puffer für einen allfälligen künftigen Ab-

schreibungsbedarf bilden.

Literatur

Duff & Phelps (2010): 2010 Goodwill Im-

pairment Study.

PwC (2011): Making Acquisitions Trans-

parent. Goodwill Accounting in Times of

Crisis.

PwC (2011): Wie viel ist Ihr Goodwill

wert? Purchase-Price-Allocation und

Goodwill-Impairment in der Schweizer

Praxis. nnn

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IFRS aktuell: Neues aus dem Programm des IASB im 1. Quartal 2012

Dipl.-Kfm. Peter Ising, IFRS-Accountant, Doktorand und Wissenschaftlicher Mit-arbeiter am Lehrstuhl für Accounting, Institut für Betriebswirtschaftslehre, Uni-versität Zürich

Regelmässig in r&c: wichtige und aktuelle Informationen zur inter-nationalen Rechnungslegung. Dazu gehören unter anderem die Arbeit und das Arbeitsprogramm des Inter-national Accounting Standards Board (IASB) sowie des IFRS Interpretations Committee, die Überarbeitung beste-hender und die Entwicklung neuer Standards sowie sonstige Verlautba-rungen und aktuelle Informationen in diesem Bereich.

Aktuelle Projekte des IASB

IFRS 9 – Finanzinstrumente: Klassi-fizierung und Bewertung (Financial Instruments: Classification and Mea-surement): In dem umfassenden Projekt

zu Finanzinstrumenten streben IASB und

FASB die Harmonisierung ihrer beiden

Standards an. Da die Klassifizierungen

und Bewertungen teilweise voneinander

abweichen, wird durch gemeinsame Be-

sprechungen versucht, wichtige Unter-

schiede gesondert auszuräumen. Diese

beinhalten vor allem vertragliche Cash

Flow Eigenschaften eines Instruments,

die Aufspaltung von finanziellen Ver-

mögenswerten und eine mögliche dritte

Klassifikation (Schuldtitel zum Fair Value,

die im sonstigen Gesamtergebnis erfasst

werden). Die beiden Boards haben über-

einstimmend entschieden, die kritischen

Punkte zu diskutieren und – falls sich Än-

derungen zum bisherigen Stand ergeben

– einen Entwurf mit den jeweiligen Vor-

schlägen zu erstellen.

IFRS 9 – Finanzinstrumente: Wert-minderung (Financial Instruments: Impairment): Bestandteil des Harmoni-

sierungsprojekts von FASB und IASB ist

auch die Wertminderung von Finanzins-

trumenten. Auf der letzten gemeinsamen

Sitzung wurde die Behandlung von er-

worbenen finanziellen Vermögenswerten

mit einer expliziten Verlusterwartung des

Kredits beim Kauf besprochen. Das IASB

befürwortete den Nettoausweis (keine

zugehörige Risikovorsorge) für erworbe-

ne finanzielle Vermögenswerte, wohinge-

gen das FASB mehrheitlich für einen Brut-

toausweis plädierte. Beide Boards haben

sich schliesslich auf einen Nettoausweis

mit zusätzlichen Angaben geeinigt, die

einen Rückschluss auf den Bruttoausweis

zulassen. Die Stabsmitarbeiter werden

einen Vorschlag zu den verpflichtenden

Angaben erstellen.

IFRS für KMU: Ende Januar 2012 dis-

kutierten die Arbeitsgruppe der IFRS für

KMU und die European Financial Re-

porting Advisory Group (EFRAG) diver-

se Sachverhalte der IFRS für KMU. Der

Standard wurde im Juli 2009 publiziert.

Seit September 2010 beschäftigt sich die

Arbeitsgruppe mit der Einführung. Bis

dato wurden drei Einführungshinweise

als Fragen und Antworten (F&A) veröf-

fentlicht. Weitere elf stehen zur öffent-

lichen Stellungnahme aus. Diese F&A’s

unterliegen keinem Konsultationsprozess

(Due Process), haben aber dennoch impli-

zit verbindlichen Charakter. Anhand des

geplanten dreijährigen Turnus zur Über-

prüfung des IFRS für KMU sollen dieser

Sachverhalt sowie weitere offene Punkte

im zweiten Halbjahr 2012 analysiert wer-

den. Der endgültig überarbeitete IFRS für

KMU soll im ersten Quartal 2014 publi-

ziert werden und frühestens 2015 zur

Anwendung kommen.

Neue Diskussionspapiere, Entwürfe, Standards und Interpretationen

Änderungen in IAS 32 – Finanzins-trumente: Ausweis (Financial Inst-ruments: Presentation) sowie IFRS 7 – Finanzinstrumente: Angaben (Fi-nancial Instruments: Disclosures): IASB

und FASB haben Änderungen an IAS 32

und IFRS 7 publiziert, die den Ausweis

der Finanzinstrumente vereinheitlichen.

Dabei soll es möglich sein, die Auswir-

kungen einer Aufrechnung von Vermö-

gen und Schulden auf die finanzielle Lage

des Unternehmens besser nachvollziehen

zu können. Im IAS 32 wurde einerseits

die Bedeutung von „hat gegenwärtig

das gesetzlich durchsetzbare Recht auf

Aufrechnung“ („currently has a legally

enforceable right of set-off”) klargestellt

und wurden andererseits die Saldierungs-

vorschriften erörtert. Die Änderungen

werden gültig für Geschäftsjahre, die am

oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen

und müssen einen Vorjahresausweis ent-

halten. Die neuen Offenlegungspflichten

in IFRS 7 verlangen u.a., die Bruttobeträ-

ge auszuweisen. Hieraus entsteht eine

bessere Vergleichbarkeit zwischen Jahres-

abschlüssen nach IFRS und Abschlüssen

nach US-GAAP. Die Veröffentlichungsan-

forderungen treten für Geschäftsjahre in

Kraft, die am oder nach dem 1. Januar

2013 beginnen. Eine Darstellung der

Vorjahresergebnisse ist verpflichtend,

um eine möglichst gute Vergleichbarkeit

zwischen einzelnen Perioden zu gewähr-

leisten.

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Of-fenlegungen des IFRS 9 – Finanzinst-rumente (Financial Instruments): Das

IASB hat die verpflichtende Anwendung

des IFRS 9 um zwei Jahre nach hinten auf

den 1. Januar 2015 verschoben und die

Angaben zum Übergang geändert. Eine

frühere Anwendung ist gestattet. Zusätz-

liche Änderungen betreffen den Verzicht

auf die verpflichtende Anwendung der

Neudarstellung von Vergleichsperioden.

Dies betrifft die erste Verwendung der

Klassifikation und Bemessung der An-

forderungen nach IFRS 9. Stattdessen

werden angepasste Offenlegungen zum

Übergang von IAS 39 auf IFRS 9 verlangt.

Entwurf der IFRS-Taxonomie 2012: Die IFRS-Foundation publizierte einen

Entwurf zur IFRS-Taxonomie 2012. Diese

steht im Einklang mit den IFRS, den IAS

und dem IFRS für KMU. Die Taxonomie

dient der Übertragung dieser Standards

in die Berichterstattungssprache XBRL

(eXtensible Business Reporting Langua-

ge). Enthalten sind alle bis zum 1. Januar

2012 veröffentlichten Verlautbarungen

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12 1·12&rechnungswesen

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hat dazu die Vorsitzenden des IASB und

des Interpretations Committee aufgefor-

dert, diese Anpassungen im April 2012

anzugehen. Weitere Analysen betreffen

die Kommunikation mit Dritten sowie die

Entwicklung eines DPOC-Protokolls.

Links

IFRS 9 – Finanzinstrumente: Klassi-fizierung und Bewertung (Financial Instruments: Classification and Mea-surement): Die Informationen zum ge-

meinsamen Meeting sind unter folgen-

dem Link einsehbar: http://media.iasb.

org/IASBupdateJanuary2012.html#1

IFRS 9 – Finanzinstrumente: Wert-minderung (Financial Instruments: Impairment): Die Informationen zum

gemeinsamen Meeting sind unter folgen-

dem Link einsehbar: http://media.iasb.

org/IASBupdateJanuary2012.html#1

IFRS für KMU: Die Projektseite ist ab-

rufbar unter: http://media.iasb.org/sme-

Jan12.htm#5.

Änderungen in IAS 32 – Finanzinst-rumente: Ausweis (Financial Instru-ments: Presentation) sowie IFRS 7 – Fi-nanzinstrumente: Angaben (Financial Instruments: Disclosures): Die Projekt-

seite ist einsehbar unter: http://www.ifrs.

org/Current+Projects/IASB+Projects/Finan

cial+Instruments+A+Replacement+of+IA

S+39+Financial+Instruments+Recognitio/

ALO/ALO.htm

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Of-fenlegungen des IFRS 9 – Finanzinstru-mente (Financial Instruments): Die Pro-

jektseite ist unter folgendem Link abrufbar:

http://www.ifrs.org/Alerts/PressRelease/

IFRS9+effective+date+Dec+2011.htm

Entwurf der IFRS-Taxonomie 2012: Die

Pressemitteilung ist abrufbar unter: http://

www.ifrs.org/NR/rdonlyres/6876A869-

FD76-469D-9EB4-8A700D155D2C/0/

PR_XBRL_ED2.pdf

Zusammenfassung der Beschlüsse des Trustees Due Process Oversight Com-mittee (DPOC): Die ausführlichen Berich-

te können unter folgendem Link abgeru-

fen werden: http://www.ifrs.org/Alerts/

Governance/DPOC+summary+Jan+2012.

htm nnn

sowie Interimsveröffentlichungen aus

dem Jahr 2011, damit Anwender diese

bei Gebrauch schon vorzeitig im XBRL-

Format berichten können. Die neue Ta-

xonomie beinhaltet erstmals auch die von

den Unternehmen verwendeten Erweite-

rungen für die IFRS-XBRL-Taxonomie, die

der Analyse von ungefähr 200 Jahresab-

schlüssen entnommen wurden. Dadurch

wird der Aufwand der Anwender vermin-

dert, die Taxonomie an ihre persönlichen

Anforderungen anzupassen. Der Entwurf

kann bis zum 17. März 2012 bei der IFRS-

Stiftung kommentiert werden.

Erwartete Veröffentlichungen von Standards im Jahr 2012:

1. Halbjahr 2012: Jährliche Verbesserun-

gen an den IFRS – 2009-2011 (Annual Im-

provements); davon sind betroffen: IFRS

1, IAS 1, IAS 16, IAS 32 und IAS 34. Des

Weiteren werden die Übergangsleitlinien

in Bezug auf IFRS 10 (Transition Guidance

– Proposed amendments to IFRS 10) pu-

bliziert.

2. Halbjahr 2012: IFRS 9 – Finanzinstru-

mente: Bilanzierung von Sicherungsbe-

ziehungen (General Hedge Accounting)

Sonstiges:

Zusammenfassung der Beschlüsse des Trustees Due Process Oversight Com-mittee (DPOC): Das DPOC ist zuständig

für die Genehmigung des Konsultations-

prozesses, der Überwachung seiner Ein-

haltung sowie der Kontrolle der Funktion

der Trustees gemäss Satzung der IFRS

Foundation. Auf der letzten Zusammen-

kunft wurde besprochen, wie das IASB

eingeführte Standards analysiert. Die

nachträgliche Analyse von eingeführten

Standards ist ein verpflichtender Vorgang

für alle neuen IFRS sowie bei wichtigen

Änderungen an bestehenden Standards.

Die Stabsmitarbeiter erstellen eine voll-

ständige Vorgehensweise zur Bewertung

des IFRS 8. Des Weiteren wurde die Effek-

tivität des IFRS Interpretations Committee

bewertet. Bereits vom DPOC gestellte An-

forderungen wurden erfüllt, jedoch sind

weitere Änderungen nötig. Das DPOC

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mo

bilienDer Grundstückkaufvertrag: Die

Grundstücksübertragung zu Eigen-tum gegen Geld. Bei der Redaktion des Vertrags gilt es durch die Auf-nahme von zweckdienlichen vertrag-lichen Bestimmungen sicherzustellen, dass einerseits der Verkäufer den ge-samten Kaufpreis erhält und anderer-seits dem Käufer der Vertragsgegen-stand frei von unvorhergesehenen dinglichen Forderungen zu Eigentum übertragen wird. Des Weiteren soll gewährleistet werden, dass die Forde-rungen beider Parteien konkursgesi-chert sind. Eine Übersicht.

I. Sicherung der Kaufpreiszahlung zu Gunsten des Verkäufers

1. Zeitpunkt des Eigentumsübergangs

Die Parteien können vereinbaren, dass

der Käufer erst im Grundbuch eingetra-

gen wird, wenn er den gesamten Kauf-

preis bezahlt hat. Bei diesem Vorgehen ist

wichtig, dass die Anzahlung des Käufers

gemäss einer der in Ziff.I./2. ff. beschrie-

benen Massnahmen gesichert wird (vgl.

auch Ziff. II./1.).

Ist hingegen ein Eigentumsübergang

nach Eingang einer Teilzahlung nötig

oder gewollt (z.B. weil das Grundstück als

Sicherheit für neu zu errichtende Grund-

pfandrechte dienen soll), muss darauf

geachtet werden, dass die Forderung des

Verkäufers (Kaufpreisrestanz) mittels der

in Ziff. I./2. bis 4. beschriebenen Instru-

mente gesichert wird.

2. Unwiderrufliches Zahlungsverspre-chen / Bürgschaft / Bankgarantie

a) Mit einem unwiderruflichen Zah-lungsversprechen verpflichtet sich

eine Bank, Versicherung oder Pen-

sionskasse, nach Erfüllung gewisser

Bedingungen oder zu einem vordefi-

nierten Zeitpunkt die Auszahlung des

zugesicherten Betrages vorzunehmen.

Entsprechen nicht alle Bedingungen

vollständig den Anforderungen der

Vereinbarung, kann dieses Zahlungs-

versprechen hinfällig und die Zahlung

verweigert werden.

b) Die gesetzliche Grundlage der Bürg-schaft ist in Art. 492 ff. OR geregelt.

Durch einen Bürgschaftsvertrag ver-

pflichtet sich der Bürge dem Gläu-

biger des Hauptschuldners für die

Erfüllung der Schuld einzustehen. Bei

Zahlungsunfähigkeit (bei der Solidar-

bürgschaft schon bei Zahlungsverzug)

muss der Bürge bis zum vereinbarten

Höchstbetrag die Schulden des Haupt-

schuldners bezahlen. Die Bürgschaft

ist vollständig vom Hauptschuldver-

hältnis abhängig (Akzessorietät) und

setzt eine zu Recht bestehende Haupt-

schuld voraus. Die Bürgschaft ist eher

selten, da es sich beim Bürgen häufig

um einen am Grundgeschäft unbe-

teiligten Dritten handelt, welcher ein

erhebliches finanzielles Risiko eingeht.

c) Bei der Bankgarantie handelt es sich

– im Unterschied zur Bürgschaft – um

eine abstrakte und somit vom Grund-

geschäft losgelöste Verpflichtung. Ein-

reden aus dem Grundgeschäft können

folglich nicht erhoben werden. Der

Garant resp. die Bank hat auf erste

Anforderung des Begünstigten hin zu

bezahlen.

Von diesen drei Instrumenten zur Siche-

rung der Kaufpreiszahlung bietet die

Bankgarantie die grösste Sicherheit. Ent-

sprechend hoch sind die von den Banken

für derartige Garantien verlangten Ge-

bühren. Überdies lassen sie im Zusam-

menhang mit der Vergabe derartiger

Garantien bei der Überprüfung der Ga-

rantienehmer nachvollziehbarerweise ein

erhöhtes Mass an Sorgfalt walten, wes-

halb Bankgarantien nur eingeschränkt

gewährt werden.

3. Verkäuferpfandrecht

Der Verkäufer eines Grundstücks hat

gemäss Art. 837 Abs. 1 Ziffer 1 ZGB für

seine Kaufpreisforderung ein mittelbares

gesetzliches Pfandrecht am verkauften

Grundstück. Die Eintragung des Pfand-

rechtes des Verkäufers muss spätestens

drei Monate nach der Übertragung des

Eigentums erfolgen (vgl. Art. 838 ZGB),

was auch nach Abschluss des Kaufvertra-

ges und ohne Zustimmung des Verkäu-

fers möglich ist. Bezahlt der Käufer den

Kaufpreis nicht, kann der Verkäufer die

Verwertung des Grundstücks im Rahmen

einer Betreibung zu verlangen, um auf

diesem Wege seinen Anspruch zu befrie-

digen.

4. Sicherung der Kaufpreiszahlung mittels Rückbehalt von Schuldbriefen

Falls auf dem Grundstück, welches ver-

kauft wird, Schuldbriefe lasten, kann

vereinbart werden, dass diese Zug um

Zug mit der Zahlung des Kaufpreises auf

den Käufer übertragen werden. Zahlt der

Käufer den Kaufpreis bzw. die Kaufpreis-

restanz nicht, bleiben die Schuldbriefe

beim Verkäufer. Er hat die Möglichkeit,

die Verwertung des Grundstücks im Rah-

men einer Betreibung zu verlangen und

auf diesem Wege seinen Anspruch zu

befriedigen.

II. Sicherung der unbelasteten Über-tragung des Eigentums bzw. Investiti-onsschutz zu Gunsten des Käufers

1. Übertragung von Eigentum nach Anzahlung des Kaufpreises / Mass-nahmen zur Sicherung der Kaufpreis-anzahlung

Wird der Käufer bereits nach geleisteter

Anzahlung als Eigentümer im Grundbuch

eingetragen, kann ihm ein allfälliger Kon-

kurs des Verkäufers – zumindest im Hin-

blick auf seine Anzahlung – nichts mehr

Dr. Thomas Aebersold, Notar und Rechtsanwalt, v. Fischer & Cie, Bern; Rahel Leimer, Notarin und Rechtsanwäl-tin, v. Fischer & Cie, Bern.

Leistung und Gegenleistung beim Grundstückkaufvertrag: So sichern Sie sich ab

Page 14: rechnungswesen controlling - veb.ch · Luzia · Geisser Paul · Germann Eveline · Germann Sabine · Gerwer Corinne · Gfeller Christiane · Gilomen Yvonne · Griss Silvie · Gschwend

14 1·12&rechnungswesen

controlling

Imm

ob

ilien

vorgeht, Gebrauch machen (vgl. z.B. Art.

241 BE-StG oder Art. 208 ZH-StG i.V.m.

Art. 834 ZGB).

III. Verzug

Auf den Verzug wird in diesem Artikel

nicht näher eingegangen. Der Vollstän-

digkeit halber wird er aber an dieser Stelle

erwähnt.

Haben die Parteien untereinander nichts

vereinbart, gelten die allgemeinen ge-

setzlichen Regeln des Schweizerischen

Obligationenrechts (OR): Befindet sich

der Käufer mit der Zahlung des Kauf-

preises im Verzug, hat der Verkäufer An-

spruch auf einen Verzugszins (Art. 213

i.V.m. Art. 104 OR).

Befindet sich demgegenüber der Ver-

käufer beim Übergabetermin im Verzug,

kommt die gesetzliche Regelung nach

Art. 221 i.V.m. Art. 190 f. OR zum Zuge.

Möglich ist in diesem Zusammenhang

auch die Aufnahme einer zusätzlichen

Klausel, wonach der Käufer bei Verzug

des Verkäufers berechtigt ist, mit der

Leistung der Schlusszahlung bis zur de-

finitiven Übergabe des Vertragsobjektes

zuzuwarten.

IV. Fazit

Es existieren zahlreiche Möglichkeiten,

um die Leistungen des Käufers bzw. des

Verkäufers zu sichern.

Da die Praxis der Abwicklung der Kauf-

preiszahlung mitunter auch kantonal un-

terschiedlich gehandhabt wird und sich

die Frage, welche Sicherungsinstrumente

zum reibungslosen Vollzug des Grund-

stückkaufvertrags beitragen können und

daher angewendet werden sollten, nicht

pauschal beantworten lässt, sind die zur

Verfügung stehenden Instrumente und

Massnahmen im Einzelfall sorgfältig zu

prüfen. Die Urkundsperson oder die mit

der Vertragsredaktion betraute Person

(z.B. ein Rechtsanwalt) hat dabei den

Vertragsparteien deren Vor- und Nachtei-

le sowie die (finanziellen) Auswirkungen

aufzuzeigen. nnn

Dieser Artikel ist ein ergänzter Auszug

aus den Seminarunterlagen des Zertifi-

katslehrgangs Immobilien vom Herbst

2011. Für weitere Infos zu diesem und

anderen Lehrgängen: www.veb.ch

anhaben. Der Anspruch des Verkäufers

auf Zahlung der Kaufpreisrestanz wird

in diesem Fall gemäss einer der oben in

Ziff. I./2.ff. beschriebenen Massnahmen

gesichert.

Entscheiden sich die Parteien dafür, den

Käufer erst später im Grundbuch als Ei-

gentümer eintragen zu lassen (z.B. erst

dann, wenn der gesamte Kaufpreis be-

zahlt ist), sollte die Anzahlung des Käu-

fers durch ein in Ziff. I./2. beschriebenes

Instrument (Bürgschaft oder Bankgaran-

tie), gesichert werden.

2. Investitionsschutz

Bei einem Kaufvertrag über ein noch

zu erstellendes Vertragsobjekt will der

Käufer, dass die vertraglich vereinbar-

ten Leistungen erbracht werden und

dass der dem Verkäufer bzw. dem Total-

oder Generalunternehmer überwiesene

Betrag für die Ausführung der vertrag-

lich vereinbarten Arbeiten verwendet

wird, so dass das Kaufobjekt nicht mit

unvorhergesehenen dinglichen Forde-

rungen (wie z.B. einem Bauhandwerker-

pfandrecht) belastet wird. Um derarti-

gen Konflikten vorzubeugen, empfiehlt

sich der Abschluss einer Bautreuhand-

schaft und/oder Erfüllungsgarantie als

Präventivmassnahme/n.

a. Bautreuhandschaft

Durch eine Bautreuhandschaft kann ins-

besondere sichergestellt werden, dass

n die vergebenen Bauaufträge – nach

erfolgter An- oder Teilzahlung – ver-

tragsgemäss ausgeführt werden;

n die vom Bauherr vertragsgemäss ge-

leistete Zahlung vom beauftragten

Empfänger ausschliesslich für das vor-

gesehene Bauwerk verwendet wird

– zumal ansonsten Doppelzahlungen

oder auf das Bauwerk eingetragene

Pfandrechte drohen;

n bei Konkurs des General- oder Total-

unternehmers bzw. dessen Zulieferan-

ten der Bauherr keinen finanziellen

Schaden erleidet und die Bauarbeiten

weitergeführt werden.

Der mit der Bautreuhandschaft Beauf-

tragte kontrolliert daher den Werkvertrag

und überprüft die eingehenden Rechnun-

gen auf deren Rechtmässigkeit. Weiter

prüft er, ob die Bauleistungen in quali-

tativer Hinsicht dem abgeschlossenen

Werkvertrag entsprechen und auch ter-

mingerecht erfolgt sind. Ist dies der Fall,

sorgt er für die termingerechte Zahlung

der entsprechenden Rechnungen.

b. Erfüllungsgarantie

Die Erfüllungsgarantie ist die Garantie

eines Finanzinstitutes (i.d.R. einer Bank

oder Versicherung) und dient der Siche-

rung allfälliger Ansprüche des Käufers

gegenüber dem Verkäufer wegen nicht

ordnungsgemässer bzw. nicht vertrags-

gemässer Lieferung oder Leistung (z.B.

Bau, Montage oder Ausführung).

Der Abschluss derartiger Garantien kann

bei General- bzw. Totalunternehmer-

Kauf-/Werkverträgen sinnvoll sein. Die Er-

füllungsgarantie wird oftmals mit einem

unwiderruflichen Zahlungsversprechen,

einer Bürgschaft oder Bankgarantie ge-

koppelt und vom gleichen Institut aus-

gestellt. Sollte in einem solchen Verhält-

nis der General- oder Totalunternehmer

Konkurs gehen, kann sich der Besteller

(Bauherr) an den Solidarbürgen bzw. die

Bank oder die Versicherungsgesellschaft

halten, der/die die Garantie ausgestellt

hat. In der Praxis ist beispielsweise eine

Garantiesumme von 10 Prozent der

Werkvertragssumme denkbar.

Die Kosten im Zusammenhang mit den

Vorkehren betreffend den Investitions-

schutz (Erfüllungsgarantie und Bautreu-

handschaft) können je nach Art der Ga-

rantie und Aufgaben des Bautreuhänders

mehr oder weniger hoch ausfallen und

sind vom Käufer zu übernehmen. Des-

halb empfiehlt es sich im Einzelfall zu

prüfen, ob solche Massnahmen zu treffen

sind oder nicht.

3. Treuhandkonto für Grundstückge-winnsteuern

Schliesslich sollte der Vertrag zum finan-

ziellen Schutz des Käufers eine Klausel

enthalten, wonach der vom Verkäufer

mutmasslich geschuldete Grundstück-

gewinnsteuerbetrag auf einem Treu-

handkonto sichergestellt wird. Wird die

geschuldete Grundstückgewinnsteuer

vom Verkäufer nämlich nicht bezahlt,

kann der Kanton von seinem Recht auf

Eintragung eines gesetzlichen Pfandrech-

tes, welches allen anderen Pfandrechten

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Steuern

1·12 15&rechnungswesen

controlling

Armin Suppiger, dipl. Experte in Rech-nungslegung und Controlling, MWST-Experte FH, VATAR AG, Luzern

Seit 1.1.2012 ist (schon) wieder manches anders: Update zur Mehrwertsteuer (MWST)

Die meisten Broschüren der ESTV über die Praxisweisungen zur MWST sind inzwischen publiziert. Aber bereits seit dem 1. Januar 2012 sind wieder Neuerungen in Kraft, die es zu beach-ten gilt. Demgegenüber sind die für den Bereich Immobilien einschnei-denden Regelungen bei der Liegen-schaftserstellung und insbesondere beim -verkauf bis auf weiteres gültig.

Publikationen der ESTV

Von der ESTV werden neben der gesetz-

lichen Bestimmungen (MWST-Gesetz und

-Verordnung) diverse Praxisweisungen

veröffentlicht:

n MWST-Info (20)

n MWST-Branchen-Info (26)

n 3 MWST-Praxis-Info (bisher 3)

Mit Ausnahme von vier Branchen-Infos

(Luftverkehr, Finanzbereich, Vorsteuer-

pauschale für Banken, Liegenschaftsver-

waltung/Vermietung und Verkauf von

Immobilien) sind sämtliche obgenannten

Broschüren publiziert. Sie können diese

online unter der Homepage www.estv.

admin.ch abrufen oder gratis bei der

ESTV bestellen.

Kontrolle auf Verlangen

Seit dem 1. Januar 2012 können Steu-

erpflichtige eine Kontrolle bei der ESTV

verlangen. Dabei ist zu beachten, dass

der Zeitpunkt über die Durchführung

der Behörde freigestellt ist. Bspw. wird

bei einem Unternehmensverkauf im Zu-

sammenhang mit der Due Diligence dis-

kutiert, ob eine MWST-Kontrolle bei der

ESTV verlangt werden soll. Da keine Fris-

ten an die ESTV gestellt werden können,

ist gut zu überlegen, wie sinnvoll diese

Massnahme ist – zum Beispiel, wenn es

bei den Kaufverhandlungen einen Zeit-

plan einzuhalten gilt. Vermutlich kann

den Auflagen der Käufer durch eine ver-

tragliche Regelung und/oder die Prüfung

durch einen MWST-Experten ebenfalls

entsprochen werden.

Die UID-Nummer in der Schweizer MWST

Alle Unternehmen haben seit dem 1.

Januar 2011 ihre neuen Schweizer UID-

Nummern erhalten. Bis zum 31. Dezem-

ber 2013 können die Steuerpflichtigen

wahlweise die bisherige 6-stellige MWST-

Nummer oder bereits die neue UID-Num-

mer auf ihren Rechnungen bei der ESTV

verwenden. Danach ist nur noch die UID-

Nummer erlaubt. Die UID-Nummer kann

von sämtliche Unternehmen unter www.

uid.admin.ch abgefragt werden. Daraus

ist auch ersichtlich, ob die Gesellschaft

bei der MWST registriert ist.

ACHTUNG! Die Schweizer UID-Num-

mer ist nicht zu verwechseln mit der

in der EU bekannten Umsatzsteuer-

Identifikationsnummer. Diese ist auch

als UID-Nummer bekannt und wird für

Zwecke der Umsatzsteuer im Waren-

und Dienstleistungsverkehr in Europa

verwendet.

Verzugs-/Vergütungszinsen

Für verspätete Zahlungen seitens der

Steuerpflichtigen oder seitens der ESTV

(Rückzahlung Steuerguthaben innert 60

Tagen nach Abrechnungseingang bei der

ESTV) kommen folgende Verzugs- bzw.

Vergütungszinsen zur Anwendung:

n ab 01.01.1995: Zinssatz 5.0%

n ab 01.01.2010: Zinssatz 4.5%

n ab 01.01.2011: Zinssatz 4.0% (NEU!)

Erstellung und Verkauf von Immobilien

Mit dem Inkrafttreten des neuen MWST-

Gesetzes per 1.1.2010 hat die ESTV die

Kriterien betreffend der Abgrenzung

Werkvertrag/Kaufvertrag neu geregelt.

Mit der MWST-Praxis-Info 01 «Präzisie-

rungen zur MWST Übergangsinfo 01»

gewährt die Steuerverwaltung eine Über-

gangsfrist (mit Wahlrecht für die alte oder

neue Variante) bis am 30. Juni 2010. Da-

nach gilt nur noch die neue Variante:

Sofern der Boden dem Bauunternehmer

(Generalunternehmer, Investor) gehört,

liegt nur eine von der Steuer ausgenom-

mene Grundstücklieferung vor, wenn die

folgenden Kriterien kumulativ erfüllt sind

(detaillierte Umschreibung in der MWST-

Branchen-Info 04):

a) Käufer erwirbt ein fertig geplantes

und projektiertes Objekt;

b) es wird ein zuvor festgesetzter Pau-

schalpreis für Boden und Gebäude

bezahlt;

c) der Käufer kann auf den Bau nur be-

schränkten Einfluss nehmen;

d) es liegt nur ein Vertrag vor (Kaufver-

trag zwischen Verkäufer und Käufer

von Boden und Gebäude);

e) Nutzen und Schaden gehen erst nach

der Fertigstellung an den Käufer über;

f) die Bezahlung erfolgt erst nach be-

zugsbereiter Fertigstellung.

Insbesondere die Bedingungen c) und d)

führen in zahlreichen Fällen zur Abrech-

nungspflicht bei der MWST. Zur Defini-

tion des «beschränkten Einflusses» des

Käufers (Bst c) bezieht sich die ESTV auf

die Mehrkosten gegenüber dem festge-

legten Pauschalpreis. Übersteigen die

Mehrkosten (bedingt durch die Ände-

rungswünsche des Käufers) den Pau-

schalpreis um nicht mehr als 5%, ändert

die Qualifikation des von der Steuer aus-

genommen Tatbestandes nicht. Sind die

Kosten jedoch höher, ist eine werkver-

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che Arbeiten durch Dritte (Architekt,

Bauunternehmer, Handwerker etc.)

ausgeführt. Zur Finanzierung (bspw.

Auflage der Bank) vereinbaren die Ver-

käufer im Kaufvertrag die Zahlung der

Stockwerkeigentumswohnung nach

Baufortschritt (10% beim Vertragsab-

schluss, 20% nach Erstellung Grund-

geschoss, 40% nach Rohbauende

und 30% bei Bezug). Der Verkauf der

Wohnungen wird somit steuerpflich-

tig, d.h. die Verkäufer müssen sich bei

der MWST registrieren lassen!

Fazit

Die Steuerpflichtigen sind gefordert, die

aktuellen Weisungen zu beachten und

die Änderungen zu berücksichtigen. Die

MWST-Verantwortlichen müssen laufend

über die Betriebsabläufe und Projekte

orientiert sein, damit die erforderliche

Umsetzung im Rechnungswesen erfolgen

kann. Auch (bisher) nicht Steuerpflichtige

müssen über die MWST-Gesetzgebung

und Praxis informiert sein, damit recht-

zeitig allfällige Konsequenzen (z.B. Preis-

zuschläge bei MWST-Abrechnungspflicht)

erkannt oder Gegenmassnahmen (z.B.

Änderung Zahlungsplan bei Immobili-

enverkäufen) ergriffen werden können.

nnn

tragliche Lieferung gegeben und der Lie-

genschaftsverkauf unterliegt der Steuer

(ohne Wert des Bodens). Dabei wird jedes

Projekt (z.B. Einfamilienhaus, Eigentums-

wohnung) einzeln betrachtet.

Die Zahlungsbedingung gemäss Bst. d) ist

auch eingehalten, wenn eine Anzahlung

von max. 30% erfolgt. Dabei können

hingegen Zahlungsversprechen, wie sie

bei den Immobilienverkäufen üblich sind,

zum Killerkriterium werden. Liegt ein

Zahlungsversprechen von 70 – 100% auf

den Zeitpunkt der bezugsbereiten Fertig-

stellung vor, ist der Liegenschaftsverkauf

dennoch von der Steuer ausgenommen.

Sofern ein unwiderrufliches Zahlungsver-

sprechen die Zahlung eines bestimmten

Betrages auf den Zeitpunkt vor bezugs-

bereiter Fertigstellung der Liegenschaft

sichert, liegt hingegen in jedem Fall eine

steuerbare werkvertragliche Lieferung

vor.

Die Praxiserfahrung zeigt, dass die neuen

Kriterien bei Immobilienverkäufen häufig

zur Abrechnungspflicht bei der MWST

führen. Oftmals löst die Erstellung von

Immobilien mit dem anschliessenden Ver-

kauf sogar die Steuerpflicht aus:

Beispiel: Ein Investor (z.B. Privatper-

son, Einfache Gesellschaft) erstellt eine

Überbauung. Dabei werden sämtli-

Steuern

16 1·12&rechnungswesen

controlling

Am 01.01.2010 ist das total revidier-

te MWST-Gesetz in Kraft getreten.

Der neu erschienene, bisher einzige

MWST-Kommentar stellt nicht nur die

Grundzüge des neuen Rechts in kom-

pakter Form dar, sondern erläutert

auch die einzelnen Gesetzes- sowie

die entsprechenden Ausführungsbe-

stimmungen. Zudem setzt sich das

Werk mit der publizierten Verwal-

tungspraxis (bis 31.12.2011) und der

bisherigen Rechtsprechung auseinan-

der. Als aussagekräftiges Arbeitsin-

strument soll es Lösungsansätze für

die in der täglichen Praxis auftreten-

den mehrwertsteuerlichen Fragestel-

lungen anbieten.

Der Kommentar richtet sich insbeson-

dere an die MWST-Verantwortlichen in

den Unternehmen, an Berater sowie

an Mitarbeiter der MWST-Verwaltung

und der Gerichte. Aber auch Perso-

nen, die nicht so häufig mit mehr-

wertsteuerlichen Fragestellungen kon-

frontiert sind, soll dieser Kommentar

den Zugang zum neuen MWST-Gesetz

erleichtern.

Herausgeber:

Felix Geiger, Regine Schluckebier,

März 2012, 999 Seiten, gebunden,

CHF 139.–, ISBN 978-3-280-07225-7

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1·12 17&rechnungswesen

controlling

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g

dazu eine Softwareanwendung, die unter

anderem folgendes bietet:

n sorgfältig abgestimmte Ergebnisvi-

sualisierungen, welche sowohl den

raschen Überblick als auch vertiefende

Analysen ermöglichen

n Darstellung von Mittelwerten, Ver-

gleichswerten und Verteilungen

n Darstellung zeitlicher Entwicklungen

n beliebige Wechsel und Filtermöglich-

keiten zwischen den Auswertungs-

ebenen veb.ch insgesamt, Lehrgangs-/

Seminararten, einzelnen Bildungsver-

anstaltungen und Lehrpersonen (drill-

down & drill-up)

n farbliche Hervorhebung von beson-

ders hohen und tiefen Ergebnissen

n Möglichkeit, nach beliebigen Zeiträu-

men zu filtern.

Der veb.ch erhält mehrmals jährlich aktu-

alisierte Daten, welche jeweils alle bisher

erfassten Teilnehmerrückmeldungen ent-

halten.

Letztes Jahr hat veb.ch die Erhebung und Auswertung der Teilnehmerrück-meldungen grundlegend überarbei-tet. Nachfolgend präsentieren wir Ih-nen den neuen Feedbackprozess und gleich auch erste Resultate.

Teilnehmerrückmeldungen sind das

zentrale Mittel zur Evaluation der Kun-

denzufriedenheit und der Qualität von

Bildungsveranstaltungen. Es sind die sub-

jektiven Qualitätseinschätzungen der Teil-

nehmenden, welche über den Erfolg ei-

nes Bildungsangebots entscheiden. Auch

spiegeln sie tatsächlich gemachte Erfah-

rungen von Teilnehmenden, die häufig

jede Minute des Bildungsangebots selbst

erlebt haben.

Zwei Ziele, eine zentrale Auswertung

Für veb.ch standen bei der Neukonzep-

tion des Instruments «Teilnehmerfeed-

back» zwei Ziele im Vordergrund. Erstens

sollten alle Lehrpersonen aussagekräftige

Ergebnisberichte erhalten. Zweitens soll-

ten die Teilnehmerrückmeldungen ver-

stärkt zu Erkenntnissen auf der konzepti-

onellen und strategischen Ebene führen.

Die Rückmeldungen waren also nicht nur

für die Lehrpersonen, sondern auch für

die Bildungsleitung des veb.ch in geeig-

neter Weise aufzubereiten.

Das passende Konzept dazu entwickelte

die edumendo GmbH, welche auf Feed-

backprozesse spezialisiert ist. Das Unter-

nehmen erfasst und wertet die Daten der

veb.ch Bildungsveranstaltungen seit dem

1. Juni 2011 aus.

Diese Qualitätskriterien werden abgefragt

Aussagekräftige Ergebnisberichte für die

Lehrpersonen bedingen, dass die Teil-

nehmenden zu jeder Lehrperson separat

Feedback geben. Nun sind aber bis zu

zehn verschiedene Referenten an einem

Bildungsangebot des veb.ch beteiligt. Um

die Teilnehmenden zeitlich nicht über-

mässig mit Evaluationsaufgaben zu be-

lasten, sind die Befragungsinhalte auf die

wichtigsten Qualitätskriterien beschränkt.

Anhand einer von 1 (sehr schlecht) bis

6 (sehr gut) reichenden Skala bewerten

die Teilnehmenden das Engagement der

Lehrperson, die Klarheit der Gliederung

(roter Faden), die Verständlichkeit der Er-

läuterungen, den Praxisbezug sowie die

Dokumentation. Die Rückmeldungen zu

den einzelnen Lehrpersonen können zu-

dem mit einem Kurzkommentar ergänzt

werden. Zusätzlich zu den lehrperso-

nenbezogenen Inhalten werden weite-

re Aspekte der Bildungsqualität wie die

Kursorganisation vor Ort, die administra-

tive Kursabwicklung, die Infrastruktur so-

wie die Zufriedenheit mit dem Bildungs-

angebot insgesamt abgefragt. Auch zu

diesen lehrpersonenübergreifenden Qua-

litätskriterien kann eine Bemerkung ver-

fasst werden.

Mehr Rücklauf dank Papier und Bleistift

Um eine möglichst hohe Rücklaufquote

zu ermöglichen, hat sich der veb.ch be-

wusst für «Paper & Pencil» und gegen eine

Online-Erhebung entschieden. Die Frage-

bogen werden vom Sekretariat des veb.

ch mit einem Barcode versehen und den

Teilnehmerunterlagen beigelegt.

Der Rücklauf ist beeindruckend: Jähr-

lich werden von den Teilnehmenden der

Weiterbildungsveranstaltungen des veb.

ch rund 2000 Fragebogen mit ca. 11000

einzelnen Lehrpersonenbewertungen ab-

gegeben. Die digitale Erfassung und Aus-

wertung der ausgefüllten Fragebogen

übernimmt die edumendo GmbH. Die

Bewertungen der geschlossenen Fragen

werden elektronisch mit Hilfe einer OMR

(Optical Mark Recognition) Software er-

kannt. Die Texterfassung der handschrift-

lichen Kommentare erfolgt trotz Soft-

wareunterstützung von Hand.

So funktioniert die Auswertung

Die Art und Weise, wie die erhobenen

Daten ausgewertet und visualisiert wer-

den, ist wesentlich mitverantwortlich

dafür, ob und in welchem Ausmass die

Daten zu Erkenntnissen führen. Zwei

unterschiedliche Auswertungsformate

tragen den unterschiedlichen Bedürfnis-

sen des Bildungsmanagements und der

Lehrpersonen Rechnung. veb.ch nutzt

Wissen, was für Wissenshungrige zählt.

Christoph Kobler, lic. rer. publ., Geschäftsleiter, edumendo GmbH, Zürich

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18 1·12&rechnungswesen

controlling

Au

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g · W

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un

gBerner FachhochschuleWirtschaft

Executive Master of Business Administration mit Vertiefung in

Controlling & Consultingeinjähriger Studiengang für Expertinnen und Experten in Rechnungslegung und Controlling

Studiendauer: 1/2 Jahr Studium plus 1/2 Jahr MasterarbeitUnterrichtszeiten: 14-täglich, Freitagnachmittag und Samstag Studienort: Zürich Altstetten

InfoveranstaltungZürich: Au Premier, Hauptbahnhof, Mittwoch, 18. April 2012, 18.00 bis 19.00 Uhr

Weitere Informationen und Anmeldung unter www.wirtschaft.bfh.ch/controlling oder Telefon 031 848 34 02

Die Auswertungssoftware für das Bil-

dungsmanagement beinhaltet unter an-

derem die in Abbildung 1 dargestellte

dungsveranstaltungen aufgeschlüsselten

Ergebnisse ermöglicht. Die grauen Kreise

stehen für Mittelwerte, welche dem vom

Heatmap, welche mittels Einfärbungen

und Mittelwerten einen schnellen Über-

blick über die nach den einzelnen Bil-

Abbildung 1: Beispiel einer Ergebnisvisualisierung für das Bildungsmanagement

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1·12 19&rechnungswesen

controlling

Au

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g

Zusätzlich zu den in Abbildung 2 visua-

lisierten Ergebnissen erhalten die Lehr-

personen in ihren Berichten auch die

Rücklaufquote, die sie betreffenden

Kurzbemerkungen sowie eine Aufschlüs-

selung der Ergebnisse nach den einzelnen

Bildungsveranstaltungen.

Aussagekräftige Resultate

Mit den neuen Evaluationsinstrumenten

des veb.ch werden Teilnehmerrückmel-

dungen sorgfältig erfasst und systema-

tisch ausgewertet. Sowohl die Bildungslei-

tung als auch die Lehrpersonen erhalten

aussagekräftige Auswertungen, welche

eine konsequente Nutzung der Teilneh-

merrückmeldungen für die Optimierung

der Bildungsqualität ermöglichen.

Das Fazit der bisherigen Auswertungen:

Die vom veb.ch gesetzten Zielwerte wer-

den im Gesamtdurchschnitt erreicht. Auf

der Stufe der einzelnen Bildungsveran-

staltungen oder Lehrpersonen zeigen die

Ergebnisse konkrete Möglichkeiten für

weitere Verbesserungen der Bildungsqua-

lität. nnn

Zusätzlich zur Heatmap kann die Bil-

dungsleitung mit weiteren Ergebnisvisu-

alisierungen Zeitverläufe, Streuungen,

Vergleiche mit beliebigen Auswertungs-

einheiten, offene Kommentare sowie

soziodemografische Unterschiede aus-

werten.

Die Ergebnisberichte für die Lehrpersonen

Die Ergebnisberichte für die Lehrperso-

nen werden im PDF erstellt und enthal-

ten unter anderem die in Abbildung 2

visualisierten Daten. In der mit «Ihr MW»

bezeichneten Spalte werden die arith-

metischen Mittelwerte der betreffenden

Bildungsveranstaltung dargestellt. «Ver-

gleich I» zeigt die eigenen Resultate in

Bezug zu den Mittelwerten aller Lehrper-

sonenbewertungen dieser Bildungsver-

anstaltung. «Vergleich II» präsentiert die

durchschnittlichen Ergebnisse der Lehr-

personenbewertungen aller Bildungsver-

anstaltungen innerhalb der letzten 12

Monate. Ausserdem sind die Verteilung

und zeitliche Entwicklung der Bewertun-

gen abgebildet.

veb.ch auf einer 6-er Skala von 1 bis 6 de-

finierten Zielwert von 5 entsprechen oder

mit 4.9 und 5.1 nur geringfügig darunter,

bzw. darüber liegen. Durchschnittswerte

unter 4.9 werden in drei Abstufungen rot

eingefärbt. Bei Werten über 5.1 werden

ebenfalls in drei Abstufungen Blaufarben

vergeben.

Ergebnisse für die Bildungsleitung

Die seit dem 1. Juni 2011 vorliegenden

Daten zeigen, dass der Zielwert von 5

im Durchschnitt aller Bildungsveran-

staltungen für jedes Kriterium erreicht

wurde. Innerhalb der einzelnen Semina-

re und Lehrgänge wird dieser Zielwert

– abgesehen von einigen Rotbereichen,

welche auf Verbesserungspotentia-

le hinweisen – ebenfalls erreicht oder

übertroffen. Zudem fallen die hohen

Bewertungen für die Kursorganisation

vor Ort und die administrative Kursab-

wicklung auf. Eine weitere Aufschlüs-

selung dieser Daten nach Lehrpersonen

(drill-down), macht oft deutliche Unter-

schiede sichtbar.

Abbildung 2: Beispiel einer Ergebnisvisualisierung des Lehrpersonenberichts

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20 1·12&rechnungswesen

controlling

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Organisation der Höheren Fachprüfung

umsichtig organisiert und geführt. Wir

danken ihr für ihren grossen Einsatz. Mit

Frau Dalya Abo El Nor haben wir bereits

eine Nachfolgerin gefunden. Sie arbeitet

seit 1. September 2011 beim KV Schweiz

in der Abteilung Berufsbildung. Neben

der Organisation der Höheren Fachprü-

fung für Experten in Rechnungslegung

und Controlling zeichnet sie auch verant-

wortlich für die kaufmännische Grundbil-

dung. Bis Ende Januar erfolgte die Einar-

beitung; damit wurde ein reibungsloser

Übergang sichergestellt.

PrüfungslogistikDa unser langjähriger Mitarbeiter Dave

Bär im letzten Jahr in Pension ging, sind

nun unsere geplanten «neuen Männer»

im Einsatz: Martin Sommer und Mau-

rizio Sensi, beide schon länger beim KV

Schweiz, amten ab 2012 als unsere Ko-

ordinatoren und teilweise auch als Auf-

sichtsverantwortliche am Prüfungsort.

Weitere Infos und detaillierter Ablauf 2012

Informationen zu den Prüfungen finden

Sie unter www.examen.ch.

Frau Nicole Gretler (Berufsprüfung 044

283 45 46) und Frau Dalya Abo El Nor

(Höhere Fachprüfung 044 283 45 46)

stehen Ihnen telefonisch oder per E-Mail

unter rechnungswesen_controlling@

kvschweiz.ch zur Verfügung. nnn

Alljährlich im März und April: die eidg. Prüfungen im Rechnungswesen und Controlling. Die Vorbereitungen laufen natürlich auf Hochtouren, zu-mal dieses Jahr nochmals nach den al-ten und neuen Reglementen geprüft wird.

Neue Prüfungsordnungen

Seit 2011 werden die Prüfungen nach den

neuen Prüfungsordnungen (PO) abgelegt.

Die aktuellen Versionen und Wegleitun-

gen finden Sie auf www.examen.ch.

Immer mehr Anmeldungen

Berufsprüfung für Fachleute im Finanz- und Rechnungswesenn Repetenten 73 (Reglement 1999)

(Deutschschweiz: 50, Romandie: 14,

Tessin: 9)

n Kandidaten 1’042 (PO 2010)

34% mehr als 2011

(Deutschschweiz: 694, Romandie: 289,

Tessin: 59)

Höhere Fachprüfung für Experte/in in Rechnungslegung und Controllingn Repetenten 12 (Reglement 1999)

(Deutschschweiz/Romandie: je 6,

Tessin: keine)

n Kandidaten 225 (PO 2008)

58% mehr als 2011

(Deutschschweiz: 160, Romandie: 48,

Tessin: 17)

Klare Antworten zu einer oft gestellten Frage

Das Prüfungssekretariat spürt die stei-

gende Nervosität der Kandidatinnen und

Kandidaten – es kommen Anfragen zu

den erlaubten Hilfsmitteln und Fragen

betreffend Absenzen infolge Krankheit

oder Unfall.

Eine ganz typische Frage: «Was passiert,

wenn ich vor dem ersten Prüfungstag

krank werde oder am ersten Tag einen

Unfall erleide?»

Die Prüfungsordnung Art. 4.2 sagt klar

aus, wie Rücktritte geregelt werden.

Prüfungs-Absenz und die Folgen

Grundsätzlich: Die Prüfung kann zweimal

wiederholt werden.

Kann ein Kandidat die Prüfung überhaupt

nicht antreten, ist sie für ihn oder sie in

diesem Jahr vorbei. Die nächste Gelegen-

heit kommt dann erst 12 Monate später.

Wenn ein Kandidat aus entschuldbaren

Gründen während der Prüfung zurück-

treten muss, absolviert er beim nächsten

Termin nicht mehr die ganze Prüfung. Er

vervollständigt lediglich die noch ausste-

henden Tests. Aber auch das ist erst ein

Jahr später möglich. Entschuldbare Grün-

de gemäss Reglement sind Mutterschaft,

Krankheit und Unfall, Todesfall im enge-

ren Umfeld, unvorhergesehener Militär-,

Zivilschutz- oder Zivildienst.

Bricht ein Kandidat während der Prüfung

ohne gemäss Reglement entschuldbaren

Grund ab, gilt die Prüfung als nicht be-

standen und als ein Prüfungsversuch.

Auch im letzten Prüfungsjahr sind Rück-

tritte vor oder während der Prüfung infol-

ge von Krankheit vorgekommen. Für die

Betroffenen verlängert sich die Vorberei-

tung um ein Jahr. Eine andere Regelung

ist bei einer Gesamtprüfung, gemäss

Normtext des BBT, nicht vorgesehen.

Mehr Kandidaten – Mehr Experten!

Bis zu 58% mehr Prüfungs-Anmeldun-

gen. Das ist erfreulich. Und es bedeutet

natürlich, dass wir die Zahl der Experten

und Expertinnen in der ganzen Schweiz

entsprechend erhöhen – sowohl für die

Korrekturen wie auch die mündlichen

Tests.

Ein Einsatz als Expertin oder Experte

lohnt sich aus verschiedenen Gründen:

Die Tätigkeit als Prüfungsexperte/-exper-

tin motiviert, fachlich à jour zu bleiben.

Gleichzeitig ist sie eine kostenlose Weiter-

bildung. Und nicht zuletzt entsteht durch

den Kontakt zu anderen Fachleuten ein

interessantes Netzwerk.

Kommen und gehen: Personelles.

PrüfungssekretariatFrau Marielène Löhrer hat sich entschie-

den, den KV Schweiz per Ende Januar zu

verlassen. Seit Anfang 2011 hatte sie die

Eine Ära geht zu Ende: letzte Prüfungen nach den alten Reglementen.

Jörg Ochsenbein, Teamleiter Prüfungs-organisation Verein für Höhere Prüfun-gen im Finanz- und Rechnungswesen

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1·12 21&rechnungswesen

controlling

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Excel, insbesondere für Fortgeschrittene: Controlling mit MS Access und MS Excel

Regen Zuspruch finden unsere diversen

Excel-Seminare. Die Feedbacks sind je-

weils sehr gut, die Gruppengrösse mit

max. 12 Teilnehmenden hat sich als ideal

erwiesen.

Um was geht es? Controller arbeiten häu-

fig mit Daten aus Vorsystemen wie SAP

oder Abacus als Basis für Analysen und

Planungsaktualitäten und setzen dafür

praktisch nur MS Excel ein. Excel bietet

eine sehr hohe Flexibilität, die allerdings

Fluch und Segen zugleich ist. In jeder

Zelle könnte sich ein Fehler verstecken;

somit können grössere Excel-Projekte –

wie z.B. die Erstellung eines Budgets – zu

einer Zitterpartie werden. Je grösser die

Komplexität der Excelmodelle und je hö-

her die Anzahl der Beteiligten, umso zahl-

reicher die Fehlerquellen.

Die Lösung hierfür ist der kombinierte

Einsatz von MS Access und MS Excel. Die

intelligente Kombination beider Werk-

zeuge ermöglicht eine sehr leistungs-

fähige Arbeitsumgebung für Controller

mit der Integrität einer Datenbank und

der Flexibilität und Darstellungskraft von

MS Excel. Der Aufwand für die Planungs-

und Reportingabläufe einer Organisation

kann so stark reduziert werden.

Sie sehen, bei der Controller Akademie

läuft (wie immer) einiges. Mehr Informa-

tionen und Prospekte unter

www.controller-akademie.ch. nnn

zwei Module zu je 5 Tagen hinter sich.

Erstklassige Referenten bieten im Diplom-

kurs viel wertvolles Wissen aus der IFRS-

Welt, das nächste Mal im April und Mai

2012, bevor es im Juni 2012 zur Diplom-

prüfung geht.

Eine Vorankündigung: Der nächste Studi-

engang beginnt am 5. September 2012,

und der jährliche IFRS-Update mit Infos zu

allen Neuerungen – und dieses Jahr sind

es viele! – ist für 24. und 25. Oktober

2012 geplant.

Jetzt anmelden: Controlling- Praxisstudium in sechs Modulen

Am 24. Oktober 2012 beginnt zum vier-

ten Mal das Controlling-Praxisstudium in

sechs Modulen (jeweils mittwochs, 14.00

– 19.10 Uhr). Es dauert ein Semester. Je-

des Modul schliesst mit einer Prüfung ab.

Vermittelt werden die wichtigen Themen

aus dem Controlling, zugeschnitten auf

Inhaber/innen des Fachausweises und

ähnlicher Ausbildungen.

Controlling für Nicht-Betriebswirtschafter

Machen Sie bitte Nicht-Betriebswirtschaf-

ter in Ihrem Unternehmen auf diesen

Kurzstudiengang (3 Tage: 31. Mai, 7. und

14. Juni 2012) aufmerksam. Es werden

praxisorientierte Wege zum wirksameren

Controlling vermittelt.

Weitere durchgeführte und laufende Veranstaltungen

Sehr erfolgreich: unser Seminar «Ge-

schäftsberichte». Die Teilnehmenden

lernten ausführlich, wie man einen Ge-

schäftsbericht verfasst und gestaltet.

Im Moment laufen «Fachdidaktik Rech-

nungswesen» und «Finanzielle Führung

für Verwaltungsräte».

Hansueli von Gunten, lic. und mag. rer. pol. Geschäftsleiter der Controller Akade-mie AG in Zürich.

Aus der Controller-Akademie

Prüfungen und neue Studiengänge: Expertin/Experte in Rechnungslegung und Controlling

Schon ist es wieder soweit: 85 Absolven-

tinnen und Absolventen treten im März

und April 2012 zur eidgenössischen Hö-

heren Fachprüfung an, und zwar zum

zweiten Mal nach der neuen Prüfungs-

ordnung 2011. Im letzten Semester ha-

ben wir die Kandidaten zielgerichtet auf

die Diplomprüfung vorbereitet. Gefragt

war aber auch viel eigenständige Vorbe-

reitungsarbeit. Es braucht schon etwas

Ausdauer, die diversen früheren Prüfun-

gen und Fallstudien zu lösen.

Ab 21. Oktober 2012 wird der Studien-

gang Expertin/Experte in Rechnungsle-

gung und Controlling erneut in zwei Vari-

anten angeboten: normal in 5 Semestern

oder intensiv in 3 Semestern. Die beiden

ersten Intensivklassen laufen bereits, die

erste Klasse schliesst in diesem Frühjahr

ab.

Es wäre für unsere Branche gut, wenn

mehr Fachleute in Finanz- und Rech-

nungswesen die Ausbildung zum Exper-

ten in Rechnungslegung und Controlling

in Angriff nehmen. Es ist keine Hexerei

und mit etwas Fleiss durchaus machbar.

Kooperationen mit Bern, Basel, Luzern, St. Gallen und Vevey

Aktuell werden die Experten und Ex-

pertinnen in Rechnungslegung und

Controlling auch in Bern, Basel, Luzern,

St. Gallen und Vevey nach dem gleichen

Lektionenplan ausgebildet. Es finden ge-

meinsame Zertifikatsprüfungen statt und

die Dozierenden kooperieren unterein-

ander. Damit ist die Controller Akademie

Marktführerin in der Schweiz.

Diploma as IFRS-Accountant

Die Teilnehmenden des 17. Studiengangs

zum Diploma as IFRS-Accountant, den

die Controller Akademie zusammen mit

Ernst+Young anbietet, haben bereits

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22 1·12&rechnungswesen

controlling

vebjo

b

kaufmann lernte er die verschiedenen

Abläufe in der chemischen Industrie und

im Grosshandel kennen – zuletzt als Pro-

kurist und Leiter Finanz- und Rechnungs-

wesen.

Bevor er in einer Basler Privatbank als

Vizedirektor die Leitung Personal und

Interne Dienste übernahm, leitete er in

einer privatrechtlich organisierten Ge-

sellschaft des öffentlichen Verkehrs den

Bereich Administration und Finanzen. Die

gleiche Funktion nahm er als Geschäfts-

leitungsmitglied und Vizedirektor bei

den Industriellen Betrieben einer grossen

Schweizer Stadt wahr. Danach baute er

ein Shared Service Center für Finanzen

und Controlling auf.

Roland Vannonis grosse Berufserfahrung

bringt er als Verwaltungsrat in ein auf

Wirtschaftsstudien spezialisiertes Institut

ein. Alle beruflichen Entwicklungsschritte

förderte er mit entsprechenden Weiterbil-

dungen.

Seit 1999 ist Roland Vannoni Mitglied

des Vorstandes von veb.ch. In dieser Zeit

hat er einige Aufbau- und Ablaufprojek-

te erfolgreich geleitet, beispielsweise das

Projekt «Regionalgruppen» sowie die

Verselbstständiung der Geschäftsstelle

veb.ch. In der Regionalgruppe Nordwest-

schweiz leitet er seit 1997 die Geschicke

als Präsident.

Für die Personalvermittlung bringt Ro-

land Vannoni langjährige Erfahrung als

Verantwortlicher des HR mit. Aufgrund

seiner breiten Führungskompetenz und

der Umsetzung diverser Aufbau- und

Organisationsprojekte mit starker perso-

neller Komponente ist er bestens gerüstet

und freut sich darauf, Unternehmen auf

dem Weg zu den besten Kandidaten und

veb.ch Mitglieder beim nächsten Karrier-

eschritt zu begleiten.

www.vebjob.ch: Warten Sie nicht län-ger, kontaktieren Sie uns! nnn

Es ist soweit: «Unsere» Personalver-mittlung vebjob ist nun täglich für Sie da. Wir bringen Unternehmen auf der Suche nach hochqualifizierten Spezia-listen und Führungskräften im Finanz- und Rechnungswesen mit veb.ch Mit-gliedern zusammen, die sich beruflich verändern bzw. aufsteigen möchten.

Das dürfen Sie von vebjob erwarten:

die Fokussierung auf unsere Branche,

alle Vorteile des veb.ch Netzwerks mit

schweizweit über 7000 Mitgliedern und

dazu natürlich detaillierte Kenntnisse

über Berufsbilder und Lohnstrukturen.

Wir vermitteln, wer zusammenpasst!

Herbert Mattle und Roland Vannoni, zwei

der Mitinitianten und Leiter des Projektes

haben sich «Vermitteln, wer zusammen-

passt» auf die Fahne geschrieben! Sie

werden für Kandidaten wie Unterneh-

men die Ansprechpartner bzw. Berater

sein – vorerst in Zürich und in Basel, bei

Bedarf auch in anderen Städten.

Herbert Mattle

Herbert Mattle ist eidg. dipl. Experte in

Rechnungslegung und Controlling sowie

zugelassener Revisionsexperte. Nach ei-

ner langjährigen Karriere im Bankwesen,

zuletzt 15 Jahre Aufbau und Gesamtfüh-

rung einer Vermögensverwaltungsbank,

stellt er heute seine Erfahrung und sein

professionelles Wissen ausgewählten Un-

ternehmen und Kunden zur Verfügung,

insbesondere im Bereich strategische Un-

ternehmens- und Vermögensberatung,

als unabhängiger Verwaltungsrat sowie

bei der Vermittlung von Führungskräften.

Zuvor war er unter anderem Chief Ac-

countant einer internationalen Bank und

hatte eine leitende Stellung im internati-

onalen Treuhand- und Rechtswesen. Her-

bert Mattle war ausserdem B-Lizenzträger

der Zürcher Börse. Er hat sich laufend im

In- und Ausland beruflich weitergebildet,

u.a. mit einem Intensivstudium «Mar-

keting- und Verkaufsmanagement» mit

Zertifikatsabschluss an der Uni St. Gallen.

Als aktiver, langjähriger Präsident von

veb.ch und des Trägervereins der höheren

Prüfungen im Rechnungswesen und Con-

trolling sowie als Mitglied der Prüfungs-

kommission und Vorstandsmitglied von

Dual Stark engagiert er sich leidenschaft-

lich für die Schweizer Weiterbildungssze-

ne und kennt die verschiedenen Berufs-

bilder unserer Branche bestens.

Seine Stärken in der Personalvermittlung

beruhen auf langjähriger Erfahrung als

Bereichsverantwortlicher HR auf Ge-

schäftsleitungsebene. Er absolvierte eine

Coaching-Ausbildung und ist zertifizierter

Identity Compass-Consultant. Umfang-

reiche Führungserfahrung sammelte er

ausserdem als Stabsoffizier (Major). Seit

2009 verfügt Herbert Mattle über die Be-

willigung zur privaten Arbeitsvermittlung.

Roland Vannoni

Roland Vannoni ist eidg. dipl. Experte in

Rechnungslegung und Controlling. Nach

der kaufmännischen Lehre als Speditions-

Karriere fördern? Den richtigen Kandidaten finden? vebjob ist gestartet!

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1·12 23&rechnungswesen

controlling

Person

alwesen

Sozialversicherungen – jedes Jahr umfangreiche Neuerungen

Immer wieder zum Jahresbeginn: Neuerungen im Sozialversicherungs-recht für Arbeitgeber und Selbstän-digerwerbende. Auch Änderungen grosser Tragweite erfolgen meist bloss durch Anpassung der Vollzugs-verordnungen – ohne vorangehende grosse politische Diskussionen. So ist man dann jeweils im Januar mit Ge-gebenheiten konfrontiert, die man gar nicht erwartet hat. Hier die wich-tigsten Neuerungen und ihre Auswir-kungen.

Revision des AHV-Gesetzes (Minirevision 2011)

2011 haben die Eidg. Räte der Revision

des AHV-Gesetzes insofern zugestimmt,

als eine Reihe eher technischer Mass-

nahmen beschlossen worden ist – unter

dem Motto «Verbesserung der Durchfüh-

rung». Drei Änderungen werden indes-

sen grosse Auswirkungen auf die Praxis

haben und möglicherweise auch nicht

der Verbesserung, sondern der Verkom-

plizierung der Durchführung dienen.

1. Die Beiträge der Nichterwerbstätigen

Nur bei genauem Studium der geänder-

ten Gesetzesbestimmung von Art. 10

AHVG ersichtlich: Seit 1.1.2012 bezahlen

Nichterwerbstätige nach Massgabe des

Reinvermögens und des mit dem Faktor

20 kapitalisierten Renteneinkommens

Beiträge, die nicht mehr bei CHF 10‘300.–

die Obergrenze erreichen, sondern im

Maximum (bei einem rechnerischen

massgebenden Vermögen von CHF 8.3

Mio.) auf den Betrag von CHF 23‘750.–

anwachsen können. Was in Betracht zu

ziehen ist: Bei einem nichterwerbstätigen

Ehepaar (noch keiner der Partner im Ren-

tenalter) werden die Beiträge je separat

berechnet. Ausserdem ziehen die Behör-

den AHV-Renten (Witwen-, Waisenren-

ten, einfache Altersrenten des Ehegatten,

ev. vorbezogene eigene AHV-Renten) mit

in die Berechnung ein. So ergeben sich

gerade für vorzeitig pensionierte Perso-

nen recht hohe Abgaben. (Vgl. Beispiel

im Kasten 1).

Die Erweiterung der Beitragsskala hat

auch Auswirkungen auf die Abgrenzung

von Nichterwerbstätigen zu nur teilweise

und nicht voll erwerbstätigen Personen.

Der im Beispiel in Kasten 1 dargestellte

vorzeitig Pensionierte könnte der NE-

Beitragspflicht für sich entrinnen, wenn

er eine Erwerbstätigkeit annehmen wür-

de, welche ein Einkommen von CHF

59‘000.– einbrächte. Dann zahlt er als Er-

werbstätiger halb so viele Beiträge wie als

Nichterwerbstätiger und gilt demzufolge

als Erwerbstätiger.1

Eine erfreuliche Neuerung bringt da-

gegen die Ergänzung von Art. 3 Abs. 4

AHVG. Demnach gelten die Beiträge ei-

nes nichterwerbstätigen Ehegatten als

bezahlt, wenn der andere Ehegatte als

erwerbstätig gilt (s. oben) und mindes-

tens den doppelten Mindestbeitrag aus

Erwerbstätigkeit bezahlt. Dies gilt auch,

wenn der erwerbstätige Ehegatte bereits

im Rentenalter ist, obwohl systematisch

dessen Beiträge für die Berechnung der

Rente des nichterwerbstätigen Ehegatten

nicht herangezogen werden. Als Ergebnis

bleibt eine nichterwerbstätige Ehefrau

auch dann beitragsfrei, wenn ihr wei-

terarbeitender Ehemann das Rentenalter

bereits erreicht hat. Diese Situation war

bekanntlich in vielen KMU-Unternehmen

problematisch, wenn mit dem Eintritt des

Ehemannes ins Rentenalter trotz unver-

änderter Weiterführung des Betriebes die

nichterwerbstätige Ehefrau plötzlich zur

Beitragspflicht gebeten wurde.

2. Arbeitnehmer ohne beitragspflichtige Arbeitgeber

Viele Arbeitnehmer sind in der Schweiz

erwerbstätig, obwohl sie in der Schweiz

gar keinen Arbeitgeber haben. Reprä-

sentanten, Berater, Service-Fachleute,

Dienstleister, die im Auftrag ihrer auslän-

dischen Arbeitgeber in der Schweiz tätig

sind – und oft auch hier Wohnsitz haben

–, bilden die Gruppe der Arbeitnehmer

ohne beitragspflichtige Arbeitgeber, im

Fachchargon «AnobAg» genannt. We-

gen der neuen Koordinationsregeln zur

Sozialversicherungsunterstellung nach

den Vorschriften der innereuropäischen

Personenfreizügigkeit kommen noch

viele neue Personen zu dieser Gruppe

Orlando Rabaglio, Rechtsanwalt und dipl. Steuerexperte bei Bühler & Lienert Steuer- und Rechtsberatung, Zürich

dazu: Arbeitnehmende mit Schweizer

Wohnsitz und hier möglicherweise nur

geringer Erwerbstätigkeit, die daneben

in einem EU-Land (z.B. als Grenzgänger)

die übrige Erwerbstätigkeit ausüben.

Auch diese Personen sind ausschliesslich

in der Schweiz der Sozialversicherung un-

terstellt und haben in der Regel ihre Bei-

träge an die Sozialversicherung von ihrem

Erwerbseinkommen zu bezahlen.

Bislang hat man in Art. 6 AHVG vorge-

sehen, dass diese Personen ihre Beiträge

nach Massgabe der in den Steuererklä-

rungen ausgewiesenen Erwerbseinkom-

men wie Selbständigerwerbende und

nach Bemessungsmodus und Tarif für

Selbständigerwerbende zu leisten haben.

Damit sind sie in den Genuss eines niedri-

geren Tarifes und allenfalls auch der sog.

sinkenden Beitragsskala gekommen. Neu

sieht der Gesetzgeber nun vor, dass auch

diese Arbeitnehmer ihre Beiträge wie Ar-

beitnehmer (5.15% + 5.15% AHV/IV/EO;

1.1% + 1.1% ALV) zu bezahlen haben.

Zusätzlich müssen nach der neuen Ge-

setzgebung zu den Familienzulagen die

AnobAg auch noch Beiträge (wie Arbeit-

geber) an die Familienausgleichskassen

bezahlen.2

Sitzt der Arbeitgeber im EU-Raum, er-

geben sich für die in der Schweiz tä-

tigen (und oft auch hier wohnhaften)

Arbeitnehmer weitere Komplikationen,

weil sie nicht nur sich selbst der AHV

unterstellen müssen, sondern weil der

EU-Arbeitgeber eigentlich aufgrund der

anwendbaren EU-Koordinationsnorm3 in

der Schweiz unterstellt wäre. In der Praxis

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24 1·12&rechnungswesen

controlling

Person

alwesen

ist das kaum durchführbar. Stellen Sie sich

einfach vor, ein EU-Arbeitgeber in Finn-

land müsste mit einer Ausgleichskasse

in der Schweiz paritätische Lohnbeiträge

abrechnen und jeweils auf deutschspra-

chige AHV-Verfügungen reagieren! Des-

halb gestattet das Koordinationsrecht,

dass der Arbeitgeber seine Verpflichtung

gegenüber den Schweizer Behörden an

seinen Arbeitnehmer delegieren kann.

Dieser rechnet dann als AnobAg mit der

zuständigen Ausgleichskasse ab.4 Folge

dieses Vorganges ist dann aber auch,

dass der AnobAg sich auch einer BVG-

Einrichtung anschliessen muss, was mit

erheblichem administrativem Aufwand

verbunden ist.5 Problematisch sind solche

AnobAg-Verhältnisse immer dann, wenn

zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

die paritätische Beitragstragung nicht

vereinbart worden ist. Unser Beispiel in

Kasten 2 zeigt, dass aus einem als Arbeit-

nehmereinkommen gedachten Jahresein-

kommen von CHF 100‘000.– nach allen

Abzügen noch gerade ein solches von

CHF 77‘400.– resultiert, wenn sich der

Arbeitgeber nicht an seiner Quote (CHF

10‘400.–) beteiligt.

3. Beitragsaufrechnung für Selbständigerwerbende – eine Leidensgeschichte ohne absehbares Ende

Bekanntlich ist das Brutto-Erwerbsein-

kommen AHV-beitragspflichtig, während

für Steuerzwecke die AHV-Beiträge ja in

Abzug gebracht werden können. Wenn

nun der Selbständigerwerbende seine

persönlichen Akonto-Beiträge des Jahres

zusammen mit Nachzahlungen für ver-

gangene Jahre bezahlt und seiner Erfolgs-

rechnung belastet, ist das steuerrechtlich

sehr in Ordnung.6

Das steuerbare Einkommen aus Erwerbs-

tätigkeit ist indessen nicht die AHV-Basis,

weshalb die vorweg in Abzug gebrachten

AHV-Beiträge wieder aufzurechnen sind.7

Der Gesetzgeber hat mit der Neufassung

dieses Artikels einen Grundsatz der Be-

messung richtig festgehalten, dann aber

gleich im zweiten Satz einen Metho-

denentscheid gewählt, der in der Praxis

seine Tücken haben wird. Mit der Um-

rechnung des von den Steuerbehörden

gemeldeten Einkommens auf 100% trifft

die Ausgleichskasse die richtige Einkom-

menshöhe nur dann, wenn eben auch die

Beiträge in der Erfolgsrechnung in richti-

ger Höhe abgezogen und/oder zurückge-

stellt worden sind. Die Ausgleichskassen

gehen also von der Hypothese aus, dass

das von den Steuerbehörden gemeldete

Einkommen ein Netto-Einkommen sei.8

Wenn das nicht zutrifft – und das wird oft

der Fall sein – können sich in der Beitrags-

festsetzung grosse Fehler ergeben. Es ist

nach dem Gesetzeswortlaut nicht mehr

klar, ob diese dann noch korrigiert wer-

den können.

Betrachten wir ein konkretes Beispiel

(Kasten 3): Dr. Johann Medicus rechnet

nach Ist-Methode ab. Er weist in seinem

Jahresabschluss ein Einkommen aus selb-

ständiger Tätigkeit in der Höhe von CHF

230‘000.– aus. Seine persönlichen Beiträ-

ge hat er als Akonto-Zahlungen geleistet

und verbucht; es sind dies CHF 16‘000.–.

Nach systematisch korrekter Betrach-

tungsweise würde somit sein für die

AHV-Bemessung massgebendes Einkom-

men CHF 246‘000.– betragen. Die Aus-

gleichskasse ermittelt das AHV-pflichtige

Einkommen nun aber nach der Fomel:

230‘000 x 100= 254‘706.–

100 - 9.7

Es werden also auf einem fiktiven Ein-

kommen von CHF 8‘706.– Beiträge er-

hoben (845 Franken). Kann Herr Medicus

bei der Ausgleichskasse die Korrektur

beantragen und darauf hinweisen, dass

nur jene Beiträge aufzurechnen sind, wel-

che er auch abgezogen hat? Oder beruft

sich die Ausgleichskasse auf den Gesetz-

Kasten 1

Kasten 2

Kasten 3

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1·12 25&rechnungswesen

controlling

erstattet, und dieses von der Ausgleichs-

kasse unbesehen als Nettoeinkommen

behandelt wird, obwohl der Steuerpflich-

tige gar nicht wissen konnte, dass er

sorgfältig hätte abgrenzen müssen, sind

die Diskussionen vorprogrammiert – nota

bene alles zulasten des Steuer- und Bei-

tragspflichtigen, der sich in dieser kom-

plexen Sache durch eine Fachperson bei

entsprechender Kostenfolge vertreten

lassen muss.

Wir sind gespannt auf die Praxisumset-

zungen dieser Neuerungen. nnn

lifiziert werden und vorgängig gar keine

Abzüge gemacht bzw. keine Beiträge ge-

leistet worden sind. Dann wird der ganze

geschuldete AHV-Beitrag als fiktives Ein-

kommen aufgerechnet! (Vgl. Beispiel in

Kasten 3).

Konfliktpotential liegt auch in der Über-

gangsbestimmung welche lautet: «Art.

9 Abs. 4 gilt für alle Einkommen aus

selbständiger Erwerbstätigkeit, die nach

dem Inkrafttreten dieser Änderung von

den Steuerbehörden gemeldet werden.»

Wenn nun die Steuerverwaltung heute

eine Meldung über ein Einkommen 2009

eswortlaut, der bei strenger Auslegung

keine Korrektur mehr zulässt, weil er

diese systematisch falsche Methode vor-

schreibt?9

Nun wird man sich in Zukunft vielleicht

mit dieser Praxis anfreunden müssen und

eben die Beiträge korrekt verbuchen und

zurückstellen. Die Ist-Methode für die

Rechnungslegung der Freiberufler wird

ohnehin bald sterben.10 Völlig unsinnig

wird die vorgeschlagene Methode aber,

wenn einem Selbständigerwerbenden

nachträglich Einkommen (z.B. Gewinne

aus Liegenschaftenveräusserung) umqua-

Person

alwesen

1) Vgl. zum Ganzen Art. 28bis Abs. 1 AHVV mit folgendem Wortlaut:

«1Personen, die nicht dauernd voll erwerbstätig sind, leisten die Beiträge wie Nichterwerbstätige, wenn ihre Beiträge vom

Erwerbseinkommen zusammen mit denen ihres Arbeitgebers in einem Kalenderjahr nicht mindestens der Hälfte des Beitrages

nach Artikel 28 entsprechen. Ihre Beiträge vom Erwerbseinkommen müssen auf jeden Fall den Mindestbeitrag nach Artikel 28

erreichen.»

Weitere Beispiele zur Berechnung finden sich auch im AHV-Merkblatt 2.03

(http://www.ahv-iv.info/andere/00134/00139/index.html?lang=de)

2) Art. 11 Abs. 1 lit. b des Bundesgsetzes über die Familienzulagen, FamZG, SR 836.2)

3) Vgl. Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf

Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern. In der

Fassung von Anhang II zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der

schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (mit Anhängen), SR 0.831.109.268.1

4) Das hierzu verwendete Formular nach Art. 109 der Durchführungsverordnung EU 574/72 findet man auf der Homepage jeder

Ausgleichskasse, insbesondere bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich unter folgendem Link:

http://www.svazurich.ch/pdf/art109d.pdf

5) Die Grundlagen für den Anschluss an eine BVG-Einrichtung sind auf der Homepage der Stiftung Auffangeinrichtung zu finden:

http://www.chaeis.net/bvg-berufliche-vorsorge/einzelpersonen/anmeldung.html

6) Art. 33 lit. d DBG

7) Art.9 Abs. 4 AHVG formuliert diesen Grundsatz nun wie folgt:

«Die steuerrechtlich zulässigen Abzüge der Beiträge nach Artikel 8 des vorliegenden Gesetzes sowie nach Artikel 3 Absatz 1 des

Bundesgesetzes vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung (IVG) und nach Artikel 27 Absatz 2 des Erwerbsersatzgeset-

zes vom 25. September 1952 sind von den Ausgleichskassen zum von den Steuerbehörden gemeldeten Einkommen hinzuzu-

rechnen. Das gemeldete Einkommen ist dabei nach Massgabe der geltenden Beitragssätze auf 100 Prozent aufzurechnen.»

8) Vgl. dazu die neuen Rz. 1169 ff. in der Wegleitung über die Beiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen

(WSN) http://www.bsv.admin.ch/vollzug/storage/documents/2921/2921_7_de.pdf

9) Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid vom 12. Mai 2009 (9C_880/2008) klar festgehalten, dass nur jene Beiträge aufzu-

rechnen sind, welche vorgängig abgezogen worden sind, was zweifellos mit der neuen Praxis nicht mehr respektiert würde. In

der WSN (zit. oben) ist indessen keine Korrekturmöglichkeit vorgesehen, wenn ein fiktives Einkommen aufgerechnet werden

sollte. Man scheint dem Pflichtigen nicht einmal den Nachweis zu gestatten, dass nur das aufzurechnen ist, was einmal abge-

zogen worden ist.

10) Art. 958b Abs. 2 OR nach der Fassung in der Novelle vom 23. Dezember 2011 sieht die Pflicht zu Abgrenzungen in zeitlicher

und sachlicher Hinsicht vor, sobald die Nettoerlöse CHF 100‘000.– übersteigen.

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26 1·12&rechnungswesen

controlling

Persön

lich triebliche Zusammenhänge an und ge-

wann IT-Wissen. Das war zweite Hälfte

der 80er-Jahre.

Aber ehrlich gesagt: Mir wurde es bald

langweilig. Ich war unterfordert. Einzig

die Ausbildung zum Dipl. Experten glich

das noch in etwa aus. So erwog ich die

Rückkehr in den Treuhandbereich. Der

damals neu eingetretene CFO wollte mich

aber nicht ziehen lassen. Sein Angebot:

«Du übernimmst die Verantwortung für

die Einführung einer neuen Rechnungs-

wesen-Lösung».

Sie sagten zu. Zahlte sich die Ausbil-dung zum Experten dabei aus?Auf jeden Fall. Die Ausbildung und mei-

ne praktische Arbeit ergänzten sich pri-

ma. Ab Anfang der 90er führte ich das

Betriebliche Rechnungswesen. Später

konnte ich die Verantwortung für das ge-

samte Rechnungswesen des Stammhau-

ses übernehmen. Internationales Cont-

rolling mit Planung, Analyse und lokalen

Review-Meetings ergänzten meinen Auf-

gabenkatalog. Als dann die Vertriebsor-

ganisation Schweiz – bislang ein Teil des

Stammhauses – zum eigenen Buchungs-

kreis bestimmt wurde, übernahm ich für

drei Jahre die kaufmännische Leitung und

implementierte die ERP-Lösung zur voll-

ständigen Abbildung des entsprechenden

System- und Servicegeschäfts.

Umbrüche gabs, als Elektrowatt Ende

1995 das Traditionsunternehmen Landis

& Gyr übernahm. Landis & Gyr war im

vergleichbaren Geschäft rund drei Mal

grösser als Staefa Control. Als börsenko-

tiertes Unternehmen hatte Landis & Gyr

Rechnungswesen und Controlling äus-

serst professionell organisiert. Die «Gra-

vitationskräfte» waren somit klar und

ich unterstützte während einem Jahr die

Integration in das gemeinsame Unterneh-

men «Landis & Staefa». Natürlich stellte

sich im Verlauf des Jahres auch die Frage,

ob und wie ich mich nach einer neuen

Stelle orientieren soll.

Aber Sie blieben bei Ihrem Arbeit-geber.Eine Vergleich der Produktionsstandorte

hatte gezeigt, dass sich Zug und Stäfa in

vielen Belangen überlappten. Ein gros-

ser Teil der Serienfertigung wurde nach

«Die Ausbildung zum eidg. Dipl. Experten ist praxisorientiert, und das soll so bleiben.»

In unserer Rubrik «Persönlich» stellen wir Ihnen heute Markus Speck vor. Er ist eidg. Dipl. Experte für Rech-nungswesen & Controlling, berät und coacht Unternehmen im Bereich finanzieller Führung und amtet auch als Leiter der Fachkommission Cont-rolling für die Höhere Fachprüfung. Das Interview führte Herbert Mattle.

Herr Speck, ich kenne Sie als Berufs-kollegen mit einem spannenden Ausbildungsweg. Bitte berichten Sie unseren Leserinnen und Lesern über Ihren Werdegang.Gerne. Als Toggenburger machte ich das

KV bei der Gemeindeverwaltung Ebnat-

Kappel und entschied mich dann, Buch-

halter zu werden. Ich erinnere mich dabei

an einen Berufsschullehrer, der uns sagte:

«Wenn Ihr die Buchhaltung der ersten

drei Monate verstanden habt, könnt Ihr

der Lehre gelassen entgegensehen.» Was

mir sicher auch entgegenkam: Komplexe

Themen spornen mich an, sie bereiten

mir Freude.

Wie ging es weiter?Mein Oberstift schwärmte damals oft von

Zürich. Da wollte ich auch hin und «lan-

dete» in der Treuhandbranche, wo ich

fünf Jahre blieb. Den Fachausweis – ich

glaube, das war damals der zweite über-

haupt durchgeführte Lehrgang – erwarb

ich mir bei der AKAD. Ganz wesentlich

für meine weitere Karriere: Ich entwickel-

te eine Vorliebe fürs betriebliche Rech-

nungswesen. Also wechselte ich nach

dem Fachausweis die Seite und ging zur

Staefa Control System AG – zumal ich Er-

fahrung für meine Ausbildung zum Dipl.

Experten sammeln wollte. Staefa Control,

damals Teil des Elektrowatt-Konzerns,

stand für Produkte und Lösungen im Be-

reich Heizung, Lüftung und Klima.

Wars gut?Es war zu Beginn ziemlich ernüchternd!

Meine Aufgabe war viel enger definiert,

als ich mir das vorgestellt hatte. Meine

erste Aufgabe waren Controlling und

Kostenstellenrechnung. Ich war viel im

Betrieb, redete mit den Leuten, eignete

mir viel Wissen über Prozesse und be-

Zug verlagert, was einen Stellenabbau in

der Produktion von rund 40% zur Folge

hatte. Nach 11 Jahren Herzblut für das

Unternehmen war dieser Entscheid auch

für mich recht schmerzhaft. Nüchtern be-

trachtet war aber klar, dass eine Neuaus-

richtung von Prozessen und Strukturen

nötig war. Der Landis & Staefa CEO lud

mich zu einem Gespräch ein und bot mir

die Standortleitung in Stäfa an. Dies war

verbunden mit dem Auftrag, gemeinsam

mit einem Führungsteam die Neuausrich-

tung der Organisation durchzuführen.

Was haben Sie unternommen?Wir holten für das anspruchsvolle Pro-

jekt einen externen Berater. Ich erinnere

mich an seine Aussage: «Wenn euer An-

spruch 10% Optimierung ist, dann trin-

ken wir jetzt noch einen Kaffee und das

war‘s dann. Wir werden mindestens 30%

Verbesserung in Durchlaufzeiten und

Umlaufbeständen erreichen.» Das war

radikal, aber wir schafften es. Mit dem

Wechsel zur nachfragegesteuerten Pro-

duktion und Kanban-Kreisläufen gelang

es innerhalb von etwas mehr als einem

Jahr, die Zeiten von der Kundenbestel-

lung bis zur Auslieferung von bisher rund

20 Tagen auf unter 5 Tage zu senken.

Ich habe in dieser Zeit einmal mehr viel

gelernt übers unternehmerische Denken

und Handeln. Im Rechnungswesen führ-

te ich ein kleines aber hochmotiviertes

Team. Wir haben SAP eingeführt und die

ganzen Abläufe sowie den Informations-

fluss standardisiert.

Markus Speck, dipl. Experte in Rech-nungslegung und Controlling, Dozent, Fachbuchautor, Speconsult GmbH, Jona, Dozent, Fachbuchautor, Fachexperte für höhere Fachprüfungen im Rechnungswe-sen und Controlling

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1·12 27&rechnungswesen

controlling

Persön

lich

Zweieinhalb Jahre später wurde ich zum

Leiter F&C/IT von Landis & Staefa Europe

ernannt. Meine Führungsspanne umfass-

te rund 200 Personen, ich durfte ein aus-

gezeichnetes Team von Managern füh-

ren. In dieser Aufgabe habe ich vor allem

die Vernetzung gefördert, abteilungsin-

tern aber auch übergreifend.

Keine Probleme?Oh doch, zum Beispiel im Thema Infor-

matik. Die IT gilt ja oft als zu teuer. Mot-

to: «Was machen die denn, das so viel

kosten soll?» Die Einführung der Balan-

ced Scorecard richtete uns stärker auf die

internen Kunden aus. Ein eigenes Kos-

ten- und Leistungs-Controlling für die IT

half uns, Transparenz zu schaffen, diese

unseren Stakeholdern aufzuzeigen und

auch Kosten zu senken. Im Rahmen eines

Benchmarkings mit externen Anbietern

stellten wir fest, in welchen Belangen wir

kompetitiv waren und wo Handlungsbe-

darf angezeigt war.

Was geschah nach der Übernahme durch Siemens?Siemens hatte die industriellen Aktivitä-

ten der Elektrowatt 1997 übernommen

und ab 1998 in den Konzernverbund

integriert. Unser weltweites Geschäft –

bisher nach drei geografischen Einheiten

geführt – wurde im Jahr 2000 nach Busi-

ness Units mit globaler Verantwortung

aufgestellt. Ich übernahm die Leitung

Controlling für die Business Unit «Buil-

ding Automation». In einer siebenköp-

figen Geschäftsleitung gingen wir die

Herausforderung an, das Lösungs- und

Servicegeschäft auf die angestrebte Pro-

fitabilität zu trimmen und ein Geschäfts-

feld (Energie-Optimierung in Gebäuden)

zu entwickeln. Unser Führungsteam war

«multikulturell»: neben drei Schweizern

der CEO aus Italien, zwei Amerikaner

sowie ein Australier. Der Titel unserer

Strategie lautete «369»: in 36 months to

9% EBIT. Diese Strategie war auf wenigen

Seiten erklärt und die Organisation setzte

den Auftrag dank der klaren Aussagen

sehr gut um.

Wie gingen Sie das an?Erst einmal: die professionellen Control-

ling-Strukturen der ehemaligen Landis &

Gyr halfen uns, wir verfügten jederzeit

über ausgezeichnete Berichtsdaten. Dazu

verwendeten wir die Software Hyperion.

Dies war glücklicherweise eine etablierte

Lösung, wir haben aber viel Zeit investiert,

beispielsweise um die Begriffe und Inhal-

te des Berichtswesens für alle verständlich

zu machen. Ich habe in jener Zeit zudem

drei skandinavische Organisationen als

Ländercoach betreut und arbeitete dabei

eng mit dem lokalen General Manager

und seinen Führungsteams zusammen.

Ende 2004 wechselte ich auf die Kon-

zerngruppenstufe Building Technologies.

Ich erhielt den Auftrag, eine Abteilung

aufzubauen, die verschiedene regionale

Einheiten in laufenden Organisations-

oder Verbesserungsprogrammen un-

terstützt. Innerhalb von sechs Monaten

rekrutierte ich 20 Mitarbeitende aus 10

verschiedenen Ländern. In Teams von

jeweils drei bis vier Personen haben wir

Projekte in Deutschland, England, China,

Belgien, Kanada, Holland, Norwegen und

Australien durchgeführt. Diese Aufgabe

wurde dann erweitert mit der Verantwor-

tung für die Funktion Business Excellence

& Quality. Dabei ging es um eine weltwei-

te Harmonisierung der Arbeitsprozesse

im Lösungs- und Servicegeschäft.

Diesen Job machte ich bis zu meinem

Entscheid für den Schritt in die Selbst-

ständigkeit.

Aha! Wie kam es denn dazu?Ich wäre schon als Treuhänder gerne

selbstständig geworden und machte mir

Gedanken über meine berufliche Lauf-

bahn. Ich bin jetzt Ü-50 und wäre viel-

leicht immer noch bei Siemens, wenn

nicht die Anfrage vom Unternehmensbe-

rater und Coach Bruno Röösli gekommen

wäre. Ich habe ihn seinerzeit als Dozent

während meiner Fachausweis-Weiter-

bildung kennengelernt und er hat mich

mit seiner Leidenschaft für betriebliches

Rechnungswesen stark geprägt. Mittler-

weile hat er mich als Partner gewonnen

und mir einen Zugang zu seinem Netz-

werk ermöglicht. Innerhalb von Siemens

habe ich mir viel Erfahrung im Bereich

Coaching und Mitarbeiterführung aufge-

baut. Eines meiner letzten Projekte war

die Entwicklung eines internationalen

Projekt-Controlling-Lehrgangs. In diesem

Zusammenhang bin ich immer noch sehr

gut mit Siemens vernetzt und führe jähr-

lich mehrere Trainings weltweit durch.

Arbeiten Sie immer noch mit Bruno Röösli?Ja, im Bereich von Lehraufträgen und bei

den Lehrbüchern. Bruno Röösli, Andreas

Wolfisberg und ich bilden das Autoren-

team, das die «Röösli-Lehrbuchklassiker»

zum betrieblichen Rechnungswesen wei-

terentwickelt. Mitte März erscheint unser

neustes Werk «Controlling für Manager

und Unternehmer» im Versus Verlag.

Welche potentiellen Kunden sind bei Ihnen an der richtigen Adresse? Wer soll für was anrufen?Ich kann bei Fragen zu Organisation und

Inhalten von Betrieblichem Rechnungs-

wesen und Controlling ein grosses Fach-

wissen und langjährige Erfahrung anbie-

ten. Wer seine Controlling-Organisation,

die dazu nötigen Funktionen und Fähig-

keiten entwickeln will, hat mit mir einen

kompetenten und engagierten Partner

– nicht nur für die Beratung sondern vor

allem auch in der Umsetzung. Für mich

zählt, ob der Kunde seine gesetzten Ziele

erreicht.

Aus dieser Perspektive: Was sind die drei grössten Fehler im Controlling?(denkt nach) Erstens: Zu wenig Klärung

der Bedürfnisse der Führungskräfte im

Unternehmen. Was sind die wesentlichen

Einflussfaktoren des Unternehmens?

Welche Führungsinformationen brau-

chen CEO, Produktionsleiter, Vertriebs-

manager und so weiter?

Zweitens: Den Nutzniessern des Con-

trolling werden unnötige Komplexität

respektive ein Zuviel an Information zu-

gemutet. Das Controlling-System muss

Daten liefern können. Die Komplexität

muss jedoch im Hintergrund bewältigt

werden. Zu komplexe und zu umfang-

reiche Auswertungen schiessen über das

Ziel hinaus.

Ja, die werden nicht gelesen.Eben. Dritter Fehler: Der Controller

nimmt seine Rolle nur teilweise wahr. Er

oder sie muss die Fähigkeit entwickeln,

faktenbasiert zu argumentieren, Klar-

text zu reden und aktiv den Dialog mit

den Managern zu suchen. Beurteilungen

müssen verständlich begründet werden,

Fehlentwicklungen festgehalten werden

und Empfehlungen zur Korrektur disku-

tiert werden.

Anderes Thema: Sie unterrichten Kan-didaten vor der Expertenprüfung und arbeiten als Vertreter von veb.ch in der Prüfungskommission. Was kön-nen wir uns darunter vorstellen?Ich bin Leiter der Fachkommission Con-

trolling. Wir sind besorgt fürs operati-

ve Jahresgeschäft. Zusammen mit acht

Kommissionsmitgliedern entwickeln wir

zum Beispiel jeweils die drei Prüfungsauf-

gaben zum Thema.

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28 1·12&rechnungswesen

controlling

Persön

lich

Endlich ein Studium, das sich auszahlt.

Karrierebegleitend studieren: fh-hwz.ch

MAS Accounting & Finance MAS Controlling

InformationsabendeMittwoch, 18. April 2012, 18.00 Uhr

Mittwoch, 30. Mai 2012, 18.00 Uhr

sionssitzung kritisch beurteilt. Über eine

Prüfungsaufgabe gehen somit immer we-

sentlich mehr als nur zwei paar Augen.

Warum soll man denn das Diplom machen?Es gibt ja viele Abschlüsse, aber der «Ex-

perte» kann in der Schweiz sicher als die

höchste Qualifikationsstufe für Rech-

nungswesen und Controlling bezeichnet

werden. Wir haben in den Studiengän-

gen viele Fachhochschüler, die «den Con-

troller» als weiterführende Ausbildung

machen. Die Controller-Ausbildung ist

praxisorientiert, und das soll unbedingt

so bleiben.

Wo sehen Sie die Dipl. Experten aus Ihrer Perspektive beruflich?Zum Beispiel als kaufmännischen Spar-

tenleiter innerhalb eines Grossunterneh-

mens oder als CFO in KMU.

Und wie stehts um die Experten-Ausbildung im Vergleich zu ausländi-schen Abschlüssen?Ich denke, dass wir absolut wettbewerbs-

fähig sind. Inhaltlich und bezüglich Qua-

lifikation bestehen grosse Ähnlichkeiten.

Der modulare Aufbau unserer beruflichen

Qualifikation hat viele Vorteile.

Keine Unterschiede?Doch, schon. Nehmen wir CIMA. Da wird

die praktische Anwendung noch stärker

gefordert. Eine Prüfungsaufgabe in den

Strategy Level Exams verlangt vielleicht

10 bis 15% rechnerische Aufgaben. Der

Rest: sichtbar machen, interpretieren,

sich eine Meinung bilden, empfehlen.

Ist das finanzielle Rechnungswesen bedeutender als das betriebliche?Nicht wirklich. Ich sehe bei meinen Kun-

den den Druck zu mehr Transparenz in

Ah! Da würden manche unserer Leser gerne mehr zu den einzelnen Aufga-ben wissen...(lacht) Das kann ich mir vorstellen! Alles,

was ich sagen darf und will: Wir achten

darauf, dass die drei Aufgaben vielfältig

sind und sich im Rahmen der Wegleitung

bewegen. Inhaltlich ist es uns wichtig,

nicht nur reine Rechenaufgaben zu stel-

len. Vielmehr sollen die Aufgaben zeigen,

ob ein Controller in der Lage ist, Informa-

tionen richtig zu deuten, Ursachen von

Abweichungen zu ermitteln, zu kom-

mentieren und konkrete Handlungsemp-

fehlungen abzugeben.

Die Prüfungsaufgaben planen wir jeweils

weit im voraus. Im September 2011 ha-

ben wir schon den Rahmen für 2013 ab-

gesteckt. Im Mai 2012 werden die kon-

kreten Ideen gesammelt, bis Ende August

die Aufgaben formuliert und im Septem-

ber wird alles im Rahmen einer Kommis-

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1·12 29&rechnungswesen

controlling

Persön

lich

Das tönt angenehm nach Bodenhaf-tung – ein Begriff, den Sie zusammen mit «Kopf, Herz und Hand» auch auf Ihr Arbeit anwenden. Ein Wort dazu zum Schluss?Als Controller kann man viel bewirken,

wenn man sich in den Geschäftspartner

und seine Situation hineinversetzt. Es

geht eben nicht nur ums passive Mes-

sen, es geht ums aktive Helfen. Und das

macht Freude.

Markus Speck, herzlichen Dank für dieses spannende Gespräch. nnn

der betrieblichen Leistungserstellung. Ich

bin auch überzeugt, dass Schweizer Un-

ternehmen – Profit-orientiert oder Non-

Profit – in der aktuellen wirtschaftlichen

Situation ihr betriebliches Rechnungs-

wesen ausbauen sollten, um Kosten und

Leistungen jederzeit messen zu können.

Ein Wort zur Standardkostenrech-nung?Sie hat dort Bedeutung, wo standardisier-

te Produkte oder Leistungen hergestellt

und verkauft werden. Für die Produkti-

vitätssteuerung liefert eine Standardkos-

tenrechnung wertvolle Informationen.

Oft können auch Elemente aus der Stan-

dardkostenrechnung wirksam eingesetzt

werden, beispielsweise zur Analyse von

Preis- und Mengeneinflüssen im Ver-

kaufsumsatz oder zur Auswertung von

Kostenstellenleistungen. Nehmen wir

ein nicht-industrielles Beispiel: Viele Au-

tomarken bieten beim Kauf eines Neu-

wagens «kostenlose» Wartung über drei

Jahre oder 100‘000 km. Diese Kosten

sind natürlich schon in den Preis einkal-

kuliert. Die Vertragshändler werden vom

Grosshändler für die Wartungsstunden

und das Ersatzmaterial nach genauen

mengenmässigen Vorgaben entschädigt.

Für den Vertragshändler ist es also wich-

tig, Standardstunden und tatsächliche

benötigte Stunden gut zu kennen.

Ist die Balanced Scorecard noch ein Thema?Ende der 90er war das ja der grosse Hype.

Die BSC wird oft zu komplex umgesetzt

und die Anzahl Ziele wird unrealistisch

hoch angesetzt. Wir haben die BSC bei

Siemens erfolgreich verwendet, und sie

wird immer noch eingesetzt. Wichtig ist:

Augenmass halten! Als Instrument in der

Umsetzung einer Strategie ist die BSC für

mich immer noch sehr empfehlenswert.

Und was ist jetzt gerade in Mode?Business Intelligence. Wissen, Verfahren,

Datenarchitektur und Datenhandling, da-

mit Komplexität bewältigt werden kann.

Dies ist eine Voraussetzung, Manager mit

den richtigen Informationen und in der

verdaubaren Dosis zu versorgen.

So, jetzt haben wir viel über Ihre Ar-beit geredet. Gibts denn auch Frei-zeit?Ja, klar, mit meiner Familie. Wir haben

habe zwei Töchter – 19 und 17 – und ei-

nen 14 jährigen Sohn. Wir sind viel in der

Natur, fahren Ski im Engadin oder auch

im Toggenburg, wenn es genug Schnee

hat. Ausserdem koche ich sehr gerne,

bekoche meine Familie zum Beispiel mit

Voressen und Risotto, selbst gemachter

Pizza und mehr. Ich würde auch sehr gern

einmal einem renommierten Koch eine

Zeitlang über die Schulter schauen!

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30 1·12&rechnungswesen

controlling

Wer passt zusammen? Diese Frage ist bei der Besetzung von offenen oder neuen Stellen und bei der Jobsuche zentral. vebjob ist die Stellenvermittlung von veb.ch und führt Kandidaten und Unternehmen erfolgreich zusammen. Unternehmen finden auf vebjob.ch erfahrene und qualifizierte Spezialisten sowie Führungskräfte im Finanz- und Rechnungswesen. Mitglieder von veb.ch finden interessante Jobs mit Karrierechancen.

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Roland Vannoni Dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling

Telefon 043 336 50 37 ∙ [email protected]

getA

bstract

Social Media ist ein Hype: Jeder will unbedingt dabei sein. Wie sinnvoll das überhaupt ist, darüber denkt man gar nicht nach. Für Unterneh-men ist das gefährlich: Es gibt bereits genügend Beispiele ausgewachsener Social-Media-Fiaskos. Im Buch «Der Social-Media-Rausch» ist zu lesen, wa-rum Facebook und Co. überbewertet sind und welche Aktivitäten für Un-ternehmen wirklich sinnvoll sind.

Soziale Netzwerke haben eine ähnliche

Goldgräberstimmung ausgelöst wie sei-

nerzeit die Dotcom-Blase: Nur wer drin

ist, ist in. Tatsächlich können die sozialen

Netzwerke den Kontakt mit dem Kunden

massiv verbessern: Schneller, unmittelba-

rer, ungefilterter und dabei noch preis-

günstiger geht es kaum. Doch wo viel

Licht ist, ist eben auch Schatten: Gerät

ein Unternehmen erst einmal in die Ne-

gativwahrnehmung, wird es also von den

Nutzern massiv kritisiert oder sogar aufs

Übelste beschimpft, ist dieser so genann-

te «Shitstorm» noch nach Jahren im Netz

nachzulesen. Er beschädigt das Unter-

nehmen und führt es im schlimmsten Fall

in den Ruin.

Das Grundprinzip von Social Media ist ein

alter Hut: Mundpropaganda. Damit die

gelingt, braucht es authentische Kommu-

nikation auf Augenhöhe, faires, zivilisier-

tes Verhalten und natürlich eine ordent-

liche Produktqualität. Genau das macht

jede erfolgreiche Dorfmetzgerei schon

immer so, denn jeder weiss, dass sich

Dinge nirgends so schnell herumspre-

chen wie in einem Dorf. Dasselbe passiert

auch bei Social Media, nur dass das Dorf

eben sehr, sehr gross und das Tempo sehr,

sehr hoch ist. Im Übrigen hängen die

Aktivitäten auf Twitter, Facebook usw.

nicht besonders eng mit dem wirtschaft-

lichen Erfolg zusammen. Das beweisen

die ziemlich simplen und auf dem an-

geblich veralteten Einbahnstrassenprin-

zip basierenden Social-Media-Aktivitäten

von Marketing-Titanen wie Google

und Apple.

Helmut van Rinsum und Frank Zimmer

räumen mit falschen Erwartungen und

Mythen auf und erklären einfach, un-

terhaltsam und kompetent, was Social

Media im Marketing tatsächlich leisten

können, wo die Fallstricke liegen und

– besonders wichtig – wozu Social Me-

dia nicht taugen. Weder hysterischer

Mitmach-Hype noch technikfeindliches

Dauermeckern, stattdessen Infos, Fakten

und klare Ansagen. getAbstract meint:

Pflichtlektüre für alle, die wissen wollen,

was Facebook und Co. dem Unterneh-

men bringen können. nnn

Buchrezension: Der Social-Media-Rausch

«Der Social-Media-Rausch» von Helmut van Rinsum, Frank Zimmer, BusinessVilla-ge 2011, 164 Seiten, Rating: 8 (max. 10 Punkte). Eine fünfseitige Zusammenfas-sung des Buches und Tausender weiterer Titel finden Sie auf www.getAbstract.ch.

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1·12 31&rechnungswesen

controlling

vebm

ediaKommunikation und Werbung dienen

dazu, ein Produkt oder eine Marke präsent zu halten und ihren Wert zu steigern. Unternehmen setzen jeweils hohe Budgets ein, um diese Ziele mit konkreten Kommunikationsmassnah-men zu erreichen. Allerdings sind klassische Modelle der Massenkom-munikation aus dem Tritt geraten.

Einfache Modelle wie beispielsweise die

Lasswellsche Formel gelten schon lange

nicht mehr uneingeschränkt. Sie basieren

auf der Annahme, dass ein Sender seine

Botschaft mittels (Massen)-Kommunikati-

on einseitig an eine gezielte Gruppe von

Empfängern vermittelt. Diese vereinfach-

te Sichtweise wurde schon seit längerem

von komplexeren Modellen der Massen-

kommunikation abgelöst. Besonders seit

dem Aufkommen von Social Media sind

Einbahnmodelle der Massenkommuni-

kation definitiv hinfällig geworden. Die

Empfänger schlagen zurück: Mit Kom-

mentaren zu Artikeln, mit ironischen

YouTube-Videos oder mit «Anti-Seiten»

auf Facebook, auf denen sich Gegner zu

einem bestimmten Thema formieren.

Antikampagnen

Regierungsgegner in Russland haben

jüngst Propagandamaterial der Putin-Ad-

ministration zum Chodorkowski-Prozess

gegen den Absender selbst verwendet.

Statt des einstigen Konkurrenten Michail

Chodorkowski sitzt in einem «gefakten»

Video nun auf einmal Wladimir Putin

im Gerichtssaal hinter Gittern und muss

einen demütigenden Prozess über sich

ergehen lassen. Für das Video wurden

Originalszenen des Prozesses verwendet,

der angeklagte Regierungsgegner Cho-

dorkowski aber durch Putin ersetzt. Das

YouTube-Video wurde in den ersten 14

Tagen weltweit über fünf Millionen Mal

angeschaut.

Ein anderes Beispiel: Das französische

Erdöl-Unternehmen Total begann nach

dem Unfall des Öltankers «Erika» 1999

vor der bretonischen Küste sofort mit

der Krisenkommunikation – und liess ver-

lauten, dass es für den Unfall nicht ver-

antwortlich und auch juristisch als völlig

unschuldig anzusehen sei. Das hat zwar

die eigentliche Zielgruppe, die Investoren

und Aktionäre, vielleicht im ersten Mo-

ment erfolgreich beruhigt. Trotzdem wur-

de die Kommunikationsmassnahme für

Total zum Fiasko. Die Unschuldsbeteue-

rungen aus der Total-Kommunikatonsab-

teilung wurden von Umweltaktivisten ins

Gegenteil umgekehrt. Gegen Total wurde

mit seinen eigenen, leicht veränderten

Worten zurückgeschlagen. Total wurde

übrigens zehn Jahre später vor Gericht

schuldig gesprochen und musste Scha-

denersatz bezahlen.

Diese Beispiele zeigen, dass es auch mit

den ausgeklügeltsten Kommunikations-

konzepten nicht mehr einfach ist, eine

Botschaft planmässig an die Zielgruppen

zu bringen. Und wenn beim Beispiel des

Erdölunternehmens Total von den Geg-

nern noch hohe Investitionen für die

Gegenkampagne – etwa für Plakate und

Inserate – verlangt waren, ist es heute im

Internet wesentlich einfacher und güns-

tiger, mit Anti-Botschaften eine Message

zu verändern.

Die Frage stellt sich natürlich, ob vor

diesem Hintergrund klassische Kom-

munikations- und Werbemassnahmen

überhaupt noch sinnvoll sind. Soll ein

Unternehmen versuchen, die öffentliche

Meinung zu beeinflussen, wenn es so ein-

fach ist, den Spiess einfach umzudrehen?

Lohnt es sich noch, in Werbung zu inves-

tieren, wenn selbst ausgeklügelte Werbe-

kampagnen wirkungsvoll ins Lächerliche

gezogen werden können?

Kunden auch nach dem Kauf begleiten

Was diese Frage in Bezug auf die Wer-

bung angeht, vertritt der Markenstratege

Dietmar Dahmen eine interessante Mei-

nung. Im österreichischen Branchenma-

gazin «Extradienst» vom Januar 2012

sagt er, dass Werbung alleine nicht mehr

ein geeignetes Mittel sei, um Vertrau-

en zu einer Marke oder einem Produkt

zu stärken. Tatsächlich ist auch für Dah-

men negativer Konsumenten-Response

Wird Werbung überflüssig?

im Internet zu einem grossem Hindernis

geworden. Er plädiert für eine neue Her-

angehensweise, um Vertrauen zu bilden.

Werbung müsse von der Konzentration

auf die Pre-Shopping-Phase hin zur Kom-

munikation in der Post-Shopping-Phase

bewegen. Verkaufen sei zu einem Prozess

geworden, der nicht mehr mit dem Ver-

kauf ende, sondern mit der Weiteremp-

fehlung durch zufriedene Käufer weiter-

reiche. Werbung oder PR werden sicher

nicht obsolet – gerade die Stärkung einer

Marke bleibt das zentrale Ziel der Wer-

bung. Doch gleichzeitig sind moderne

Strategien gefragt, mit denen gleichzeitig

Herausforderungen des Anti-Campaig-

ning bewältigbar und der von Dahmen

angesprochenen Post-Shopping-Prozess

miteinbezogen werden.

Service und Mehrwert mit digitalen Mitteln

Auf einen konkreten Post-Shopping-Pro-

zess lassen sich Unternehmen beispiels-

weise ein, wenn sie ihren Kunden Mehr-

wert und Informationen in einem neuen

technologischen Umfeld bieten. Für die

digitalen Avantgardisten twittern die SBB

News und Störungsmeldungen. Diese In-

formationen sind zwar auch über andere

Kanäle, zum Beispiel per Telefon, abruf-

bar. Aber Kommunikation via Twitter er-

reicht zusätzliche Kunden, bietet in die-

sem Fall sogar einen Antwortkanal – und

zeichnet so letztlich ein positives, glaub-

würdiges und modernes Bild der SBB.

Im Tourismusbereich kann ein Hotel einen

kurzen Imagefilm produzieren, der auf

Tobias Kilchör, Geschäftsführer mezzo|media Gmbh, Mürren

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32 1·12&rechnungswesen

controlling

www.treuhandsuisse.ch Schweizerischer Treuhänderverband

Das Schweizerische Institut für die Eingeschränkte Revisionvon TREUHAND|SUISSE lädt ein zum Halbtagesseminar

Eingeschränkte Revision

WIEDERZULASSUNG RAB/QS UND UNABHÄNGIGKEITDie Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) erteilt die Zulassung für Revisions­unternehmen jeweils für 5 Jahre. Revisionsunternehmen haben daher be­reits in Kürze bei der RAB ein Gesuch um Zulassungserneuerung zu stellen. Dabei werden die Aspekte Qualitätssicherung und Unabhängigkeit eine wesentliche Rolle spielen. Mit diesem Seminar bereiten wir Sie auf das anstehende Wiederzulassungsverfahren vor.

ReferentenFrank Schneider, Direktor RAB / Olivier Devaud, RABChristian Nussbaumer, Leiter Schw. Institut für die Eingeschränkte RevisionChristian Feller / Roberto Di Nino, Peter Anderegg / Daniel Rentsch, Mitglieder des Schw. Instituts für die Eingeschränkte Revision

Daten und OrteChur | 30. Mai 2012 | CalvensaalZürich | 31. Mai 2012 | STS AGBasel | 5. Juni 2012 | Ramada Plaza HotelSt.Gallen | 12. Juni 2012 | Congress Hotel EinsteinLuzern | 14. Juni 2012 | Hotel Radisson BlueBern | 29. Juni 2012 | Hotel Allegro/Kursaal Bern

Informationen und Anmeldungwww.sts.edu und www.treuhandsuisse.chWeiter | kommen

vebm

edia

ren aus und bereitet Experten-Referate

im eigenen Medienportal vebmedia di-

gital auf. Mit Videos und Audio-Podcasts

bietet veb.ch damit eine Service-Leistung

und Mehrwert für Verbandsmitglieder,

macht gleichzeitig aber auch Werbung

für neue Mitglieder. nnn

Zufriedenheit aus, sondern betreiben

gleichzeitig wirkungsvoll (und kostenlos)

Empfehlungsmarketing – auch Word-of-

Mouth-Marketing genannt.

Ein Verband wie veb.ch wiederum spielt

seine Kompetenz als Experte in Semina-

der Webseite potenzielle Gäste anspricht.

Mit demselben Video kann aber der Be-

trieb dank neuer Kommunikationstechni-

ken auch auf YouTube Werbung machen.

Oder es wird von zufriedenen Gästen via

Facebook an Freunde weitergegeben.

Die Gäste drücken damit nicht nur ihre

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1·12 33&rechnungswesen

controlling

Suisse ro

man

de

Armin Suppiger, expert dipl. en finance et en controlling, Expert TVA, VATAR AG, Luzern

Mise à jour de la TVA: encore du nouveau dès 2012!

La quasi totalité des brochures de l’AFC concernant la pratique de la TVA sont actuellement publiées. Des changements sont néanmoins entrés en vigueur au 1er janvier 2012. Les instructions drastiques portant sur le secteur immobilier, notamment la vente et la construction d’immeubles, demeurent en revanche valables.

Publications de l‘AFC

En plus des dispositions légales (LTVA/

OTVA) l’AFC publie diverses instructions

concernant la pratique, dont:

n Infos TVA (20)

n Infos TVA par branche (26)

n Infos TVA concernant la pratique.

Exception faite de quatre infos par bran-

che (trafic aérien, finance, forfait d’impôt

préalable pour les banques, administrati-

on, location et vente d’immeubles) toutes

ces publications sont disponibles sur le

site de l’AFC http://www.estv.admin.ch.

Contrôle TVA volontaire

Depuis ce début d’année, l’assujetti a la

possibilité de demander un contrôle à la

TVA. Ce contrôle ne pourrait cependant

être réalisé que dans un délai de deux

ans. Dans le cadre de due diligences, par

exemple lors d’une remise d’entreprise, la

question d’un contrôle volontaire pour-

rait se poser. En raison des délais relative-

ment longs, ne serait-il en effet pas plus

judicieux de faire vérifier les comptes par

un expert fiscal plutôt que par la TVA; la

révision fiscale ne pourrait en effet inter-

venir qu’après la vente de la société.

Numéro d’identification des entrepri-ses (IDE)

Chaque entreprise s’est vu attribuer une

IDE au 1er janvier 2011 et bénéficie d’une

période transitoire de trois ans pour rem-

placer l’ancien numéro TVA par le nou-

veau. Le registre IDE est accessible sous

www.uid.admin.ch et permet à chacun

de vérifier l’assujettissement TVA d’une

entreprise.

NOTICE! l’IDE suisse ne doit pas être con-

fondu avec le numéro d’identification

TVA de l‘UE. L’abréviation utilisée en

allemand (UID) est en effet identique et

peut prêter à confusion.

Taux de l’intérêt moratoire et de l‘intérêt rémunératoire

Les taux d’intérêts arrêtés par l’AFC pour

tout retard dans le paiement de la TVA

due ou à rembourser sont les suivants:

n dès le 01.01.1995: 5.0%

n dès le 01.01.2010: 4.5%

n dès le 01.01.2011: 4.0% (nouveau)

Construction et vente d‘immeubles

Les critères pour la délimitation entre

contrat d’entreprise et contrat de vente

sont clairement définis dans l’info TVA

concernant la pratique 01 (précisions

concernant la transition 01). A partir du

1er juillet 2010, seule cette nouvelle pra-

tique est applicable.

Si le terrain appartient à l’entrepreneur

de construction (entrepreneur général,

investisseur), la livraison d’un bien immo-

bilier n’est exclue du champ de l’impôt

que si les critères suivants sont cumulati-

vement remplis (cf Infos TVA 4):

a) l’acheteur acquiert un objet dont la

planification et l’étude de projet sont

terminées;

b) le terrain et le bâtiment sont vendus à

un prix forfaitaire;

c) l’acheteur ne peut en aucune manière

influencer la construction;

d) il n’y a qu’un seul contrat (contrat de

vente entre l’entrepreneur de la con-

struction et l’acheteur, concernant le

terrain et le bâtiment);

e) les profits et les risques ne passent à

l’acheteur qu’après l’achèvement des

travaux;

f) le paiement n’a lieu qu’après

l’achèvement de l’ouvrage et sa remise.

Pour toute précision, veuillez vous référer

aux chiffres 1.1.ss de la brochure «Pré-

cisons relatives à l’info TVA concernant la

transition 01.

La pratique démontre néanmoins que la

majorité des constructions d’immeubles

destinés à la vente sont, en fonction des

nouveaux critères, soumises à la TVA:

Exemple: Un investisseur (société sim-

ple) construit un immeuble. Différents

tiers interviennent dans la construction

(architecte, entreprise de construction,

artisans, etc.). Le financement est assu-

ré par le paiement échelonné en fonc-

tion de l’avancement des travaux: 10%

à la signature du contrat, 20% constr.

hors-sol, 40% à l’achèvement du gros-

œuvre, et 30% à la remise. Une telle

vente sera en la matière soumise à la

TVA et le vendeur devra s’inscrire dans

le registre des contribuables.

Conclusion

Les contribuables sont tenus de se con-

former aux instructions en vigueur et de

tenir compte des changements. Le res-

ponsable TVA au sein de chaque entre-

prise doit être informé de la marche des

affaires et des projets afin d’être à même

d’adapter la comptabilité. Il en va de

même pour les non-assujettis qui doivent

s’informer sur la législation et la pratique

TVA afin de pourvoir à temps aux con-

séquences éventuelles (p.ex. majoration

des coûts en cas d’assujettissement) resp.

d’opter pour des contre-mesures (telle la

modification du plan de paiement pour

les ventes immobilières). nnn

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34 1·12&rechnungswesen

controlling

Reg

ion

algru

pp

en

Die veb.ch Regionalgruppen bilden, ne-

ben ihren gesellschaftlichen Aufgaben,

für die Mitglieder einen wichtigen fach-

lichen Treffpunkt in der Region. Dieses

Netzwerk ist für die Kontakt- und Bezie-

hungspflege sowie für den gesellschaft-

lichen und fachlichern Erfahrungsaus-

tausch auf hohem Niveau von hohem

Nutzen. Ein exklusives Angebot sind die

Veranstaltungen unter dem Titel netz-

werk veb.ch, welche das Networking

aktiv unterstützen gemäss dem Leitsatz:

«Wer alleine arbeitet addiert, wer ge-

meinsam arbeitet multipliziert».

Regionalgruppen

Bern Espace Mittelland

Andrea Wyss, Präsidentin

Landoltstrasse 95

3007 Bern

Telefon P 031 387 72 10

[email protected]

Aktuelle VeranstaltungennHauptversammlung

3. Mai 2012

Nordwestschweiz

Roland Vannoni, Präsident

Brühlgasse 11

4153 Reinach

Telefon 061 711 50 36

[email protected]

Aktuelle Veranstaltungennnetzwerk veb.ch: MWST und Zoll

30. April 2012

Ostschweiz-Fürstentum Liechtenstein

Franz J. Rupf, Präsident

Quaderstrasse 5, 7000 Chur

Telefon 081 252 07 22

Fax 081 253 33 73

[email protected]

Aktuelle Veranstaltungennnetzwerk veb.ch: MWST und Zoll

12. April 2012, St. Gallen

nBusiness Apéro bei der Firma

SFS services AG, Heerbrugg:

Effektives Debitoren Management

8. Mai 2012

n30. GV und Jubiläumsfeier

Regionalgruppe Ostschweiz/FL

am 25./26. August 2012

Jedes Mitglied von veb.ch ist automatisch

einer Regionalgruppe angeschlossen. Die

Regionalgruppe kann mit dem persönli-

chen Login auf www.veb.ch, Menüpunkt

Daten aktualisieren, geändert werden.

Ohne Angabe erfolgt die Zuteilung auf-

grund des Wohnortes.

Zentralschweiz

Karl Gasser, Präsident

Türlacherstr. 18, 6060 Sarnen

Telefon 041 660 63 85

[email protected]

Aktuelle VeranstaltungennBergwandern

16. Juni 2012

nSwiss Controller Ride

8. September 2012, Treffpunkt

um 9.00 Uhr im Hotel Tell, Gisikon

Zürich

Peter Herger, Präsident

Adetswilerstrasse 8a, 8344 Bäretswil

Telefon G 081 710 56 00

[email protected]

Aktuelle Veranstaltungenn67. Generalversammlung und Referat

zum Maya Kalender

17. Mai 2012

Ein Computer mit Windows, Linux oder Mac OS, ein PostZertifikat und ein Browser

genügen – und der Treuhandkunde kann seine Daten bequem via Internet direkt in

der ABACUS Finanzbuchhaltungs- oder Lohnsoftware des Treuhänders eingeben.

www.abacus.ch

E+S

ASW

AbaWebTreuhandDie fortschrittliche, kundenfreundliche Software-Lösung

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1·12 35&rechnungswesen

controlling&rechnungswesen

controlling

Auf gutem Weg: Controlling Standard Budgetierung

In der letzten Ausgabe haben wir Sie

aufgefordert, uns Ihre Meinung zum

Controlling Standard «Budgetierung»

mitzuteilen. Es freut uns, dass sich ver-

schiedene Leser die Zeit genommen ha-

ben, diesen Standardentwurf kritisch zu

hinterfragen. Die eingetroffenen Stel-

lungnahmen wurden in der Zwischenzeit

von der Arbeitsgruppe geprüft und in den

Standard eingearbeitet. Der zweite Con-

trolling Standard «Budgetierung» wird

anfangs Juni an unsere Mitglieder und

weitere interessierte Personen kostenlos

abgegeben. Ergänzend wird im Herbst

ein Tagesseminar zum Thema Budgetie-

rung durchgeführt. Die Informationen

erhalten Sie rechtzeitig. Übrigens: Der

Schweizer Controlling Standard Nr. 1

«Investitionsrechnung» ist auch in fran-

zösisch erhältlich. Bestellungen bitte di-

rekt an [email protected]. Die Broschüre ist

kostenlos.

Jetzt downloaden: Fehlende Seminarbestätigungen

Für den Besuch von Veranstaltungen bei

veb.ch erhalten die Teilnehmer eine Semi-

narbestätigung. Oftmals wird diese benö-

tigt, um bei einem Verband die verlang-

ten Weiterbildungstage nachzuweisen.

Sollten Sie einmal eine Seminarbestäti-

gung nicht mehr auffinden, können Sie

im geschützten Bereich selber ein neues

Exemplar generieren. Für den Eintritt in

diesen vertraulichen Bereich benötigen

Sie Ihr persönliches Login (E-Mailadresse

und Passwort). Bestätigungen für das Ka-

lenderjahr 2011 können bis am 30. Juni

2012 abgerufen werden. Ich freue mich,

wenn Sie dieses Angebot nutzen.

Datenschutz ohne Einschränkungen

Als grösster Verband in Rechnungslegung

und Controlling mit über 7‘000 Mitglie-

dern verfügen wir über sehr viele Daten.

Unsere Mitglieder stellen eine interes-

sante Zielgruppe für Dritte dar, beispiels-

weise andere Seminarveranstalter oder

Produkteanbieter. Dementsprechend er-

halten wir auch viele Anfragen, ob die

Adressen gekauft werden können. Kurz

und bündig: Das ist ausgeschlossen! Für

den veb.ch ist es selbstverständlich, dass

wir alle Daten in Übereinstimmung mit

den geltenden datenschutzrechtlichen

Bestimmungen behandeln. Zum Zwecke

der Leistungserbringung müssen wir zwar

Ihre Daten speichern, jedoch erfolgt nie-

mals eine Herausgabe der Daten.

Ihre E-Mailadresse für das Login

So wie alle Personen eine Postadresse ha-

ben, ist es heute üblich, dass man auch

eine E-Mailadresse für den Empfang von

elektronischer Post besitzt. Am Anfang

wurden als E-Mailadresse oft noch Fan-

tasienamen gewählt. Je länger je mehr

hat sich aber die Wahl der E-Mailadresse

auf Vorname und Nachname konzen-

triert. Als Folge wird die E-Mailadresse

bei sehr vielen Web-Anbietern zugleich

als sogenannter Benutzername für das

Login verwendet. Auch wir von veb.ch

haben uns vor einigen Jahren für diesen

Weg entschieden. Das dazugehörende

Passwort wird automatisch generiert und

ist anonym. Selbstverständlich können Sie

dieses Passwort im geschützten Bereich

nach Belieben ändern. Wichtig: Wenn Sie

Ihre E-Mailadresse wechseln, können Sie

sich auf unserer Webseite mit Ihrem be-

stehenden Login anmelden und in Ihren

Daten die neue E-Mailadresse erfassen.

Natürlich können Sie uns die neue E-Mail-

adresse auch mitteilen, und wir nehmen

die Änderung für Sie vor. Das Passwort

bleibt bei dieser Mutation unverändert.

Wenn Sie Fragen zum Login haben, rufen

Sie uns einfach an unter 043 336 50 30.

Kursräume von veb.ch: 5 Gehminuten vom HB Zürich

Die Redewendung «Zeit ist Geld» greift

auch, wenn man sich für eine Weiterbil-

dung entscheidet. Neben der Präsenz-

zeit ist auch die Reisezeit ein wichtiges

Entscheidungskriterium für oder gegen

ein Angebot. Die sehr gefragten Zerti-

fikatslehrgänge von veb.ch finden an

acht bis elf Nachmittagen in Zürich statt.

Grundsätzlich ist die Anreise nach Zürich

aufgrund des knappen Parkplatzangebo-

tes mit den öffentlichen Verkehrsmitteln

empfehlenswert. Ein ganz grosser Vorteil

ist dabei der Standort unserer Kursräume.

Diese befinden sich im Sihlhof an der La-

gerstrasse 5. Dieses moderne Gebäude

steht unmittelbar gegenüber der Sihlpost.

In maximal fünf Gehminuten sind Sie vom

Hauptbahnhof Zürich im Unterrichtszim-

mer und natürlich bei Kursende auch

genauso schnell wieder beim Bahnhof.

nnn

Au

s dem

veb.ch

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veb.ch

Melitta Bischofberger, Geschäftsführerin und Mitglied des veb.ch-Vorstandes.

Aus der veb.ch-Geschäftsstelle

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1·12&rechnungswesen

controlling36

Au

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veb.ch

Au

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veb.ch

Veranstaltungen und Adressen

veb.ch demnächst

Tagesseminare Das Ende der Firma

25. April 2012

Die eingeschränkte Revision

5. Juni 2012

Das neue

Rechnungslegungsgesetz nRLG

25. September 2012

Lehrgänge / Kurse EU-Mehrwertsteuer:

Start am 22. August 2012

Personaladministration:

Start am 28. August 2012

Nachfolgeregelung, Unternehmens-

bewertung:

Start am 29. August 2012

Experte Swiss GAAP FER:

Start am 29. August 2012

Immobilien:

Start am 6. September 2012

Englische Fachbegriffe:

15. Mai 2012

Das Veranstaltungsangebot wird laufend ergänzt. Besuchen Sie uns auf www.veb.ch.

Unsere Partner

veb.ch

Lagerstrasse 1, Postfach 1262

8021 Zürich

Telefon 043 336 50 30

Fax 043 336 50 33

www.veb.ch, [email protected]

acf.ch

Ass. dei contabili-controller diplomati

federali – Gruppo della svizzera italiana

Lorenzo Fontana, Presidente

6963 Lugano-Cureggia

Telefono/Fax 091 966 03 35

www.acf.ch, [email protected]

swisco.ch

Chambre des experts en finance

et en controlling

Rue de Neuchâtel 1

1400 Yverdon-les-Bains

Tél. 024 425 21 72, Fax 024 425 21 71

www.swisco.ch, [email protected]

Politischer Beirat

Nationalrat Daniel Jositsch (SP)

Nationalrat Hans Kaufmann (SVP)

Nationalrat Pirmin Schwander (SVP)

Ständerat Fabio Abate (FDP)

Ständerat Konrad Graber (CVP)

Ständerat Paul Niederberger (CVP)

Controller Akademie AG Zürich

18. + 25.4.2012: Excel für Treuhänder

und Buchhalter, Zürich

19. + 26.4.2012: Effizientes Control-

ling mit MS Access, OLAP Cube und

MS Excel, Zürich

3.5.2012: Excel für Einsteiger im

Rechnungswesen, Zürich

4. 5. 2012: Excel zur Darstellung von

Zahlen im Reporting, Zürich

31.5.2012: Beginn Kurzstudiengang

in 3 Tagen: Controlling für Nicht-

Betriebswirtschafter, Zürich

28.8 + 4.9.2012: Excel für Controller,

Zürich

5.9.2012: Beginn 18. Studiengang

IFRS-Accountant in Kooperation mit

Ernst & Young, Zürich

21.10.2012: Beginn Studiengang für

Expertinnen/Experten in Rechnungs-

legung und Controlling (in 5 oder 3

Semestern), Zürich

24. + 25.10.2012: IFRS Update,

Zürich

24.10.2012: Beginn Controlling-

Praxisstudium in sechs Modulen

(Dauer 1 Semester), Zürich

Impressum

«rechnungswesen & controlling», Fachinformationen des Schweizerischen Verbandes der dipl. Experten in

Rechnungslegung und Controlling und der Inhaber des eidg. Fachausweises im Finanz- und Rechnungs-

wesen veb.ch

Erscheint vierteljährlich in einer Auflage von 11‘000 Exemplaren

Redaktion: Herbert Mattle, Präsident, Obfelden; Dieter Pfaff, Vizepräsident, Wettswil; Melitta Bischofber-

ger, Geschäftsführerin

Inserate und Auskünfte: Geschäftsstelle veb.ch, Lagerstrasse 1, 8004 Zürich, Telefon 043 336 50 30,

Fax 043 336 50 33, [email protected], www.veb.ch

Layout, Druck und Versand: Druckzentrum AG, Zürich Süd, Rainstrasse 3, 8143 Stallikon

Bezug: «rechnungswesen & controlling» kann kostenlos bezogen werden bei veb.ch oder steht zum

Download zur Verfügung (www.veb.ch/Publikationen/r&c)

Rechtlicher Hinweis: Nachdruck (auch auszugsweise) nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Redaktion

gestattet.

Adressänderungen: Bitte melden Sie Mutationen der Geschäftsstelle.