Rahmenkonzept und Darstellung des Jahresabschlusses · Korrektur von Fehlern (IAS 8.41 f.) –...
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Lehrstuhl Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling
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Rahmenkonzept und Darstellung des Jahresabschlusses
(Framework and Presentation of Financial Statement)
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Gliederung
1) Rahmenkonzept
a) Grundlagenb) Jahresabschlussadressatenc) Funktion des Jahresabschlussesd) Vergleich mit Handelsrechte) Exkurs: Maßgeblichkeitf) Rechnungslegungsgrundsätzeg) Exkurs: Stetigkeitsgeboth) Bestandteile der Bilanzi) Bestandteile der GuVj) Abstrakte Bilanzierungsfähigkeitk) Bewertungsmaßstäbe
2) Darstellung des Jahresabschlusses
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Grundlagen
Rahmenkonzept für die Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen (1989)
Aufgaben
– konzeptionelle Grundlage der internationalen Rechnungslegung
– Grundlage für Entwicklung und Überarbeitung von Rechnungslegungs-standards
– Leitlinie für Anwendungsfragen und Lösung ungeregelter Fragen für Bilanzersteller und Abschlussprüfer
– Interpretationshilfe für Abschlussadressaten (F.1)
Verpflichtungsgrad
– kein Rechnungslegungsstandard (F.2)
– Vorrang der Rechnungslegungsstandards und der Interpretationen (F.3)
– wesentliche Teile des Rahmenkonzepts wurden in IAS 1 übernommen
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Gliederung
1) Rahmenkonzept
a) Grundlagenb) Jahresabschlussadressatenc) Funktion des Jahresabschlussesd) Vergleich mit Handelsrechte) Exkurs: Maßgeblichkeitf) Rechnungslegungsgrundsätzeg) Exkurs: Stetigkeitsgeboth) Bestandteile der Bilanzi) Bestandteile der GuVj) Abstrakte Bilanzierungsfähigkeitk) Bewertungsmaßstäbe
2) Darstellung des Jahresabschlusses
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Jahresabschlussadressaten
sämtliche potenzielle Nutzer von Jahresabschlüssen (F.9) wie z.B.
– Investoren
– Fremdkapitalgeber
– Arbeitnehmer
– Lieferanten und andere Gläubiger
– Kunden
– öffentliche Stellen
Konzentration auf Informationsbedürfnisse der Investoren (F.10)
– Annahme, dass damit Informationsbedürfnisse anderer Nutzer ebenfalls befriedigt werden
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Gliederung
1) Rahmenkonzept
a) Grundlagenb) Jahresabschlussadressatenc) Funktion des Jahresabschlussesd) Vergleich mit Handelsrechte) Exkurs: Maßgeblichkeitf) Rechnungslegungsgrundsätzeg) Exkurs: Stetigkeitsgeboth) Bestandteile der Bilanzi) Bestandteile der GuVj) Abstrakte Bilanzierungsfähigkeitk) Bewertungsmaßstäbe
2) Darstellung
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Funktionen des Jahresabschlusses
Informationsfunktion (F.12 und IAS 1.13)
– Vermittlung von entscheidungsnützlichen Informationen hinsichtlich der• Vermögenslage• Finanzlage und• Ertragslage
Rechenschaftsfunktion (F.14)
– Möglichkeit zur Beurteilung der Managementleistung
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Gliederung
1) Rahmenkonzept
a) Grundlagenb) Jahresabschlussadressatenc) Funktion des Jahresabschlussesd) Vergleich mit Handelsrechte) Exkurs: Maßgeblichkeitf) Rechnungslegungsgrundsätzeg) Exkurs: Stetigkeitsgeboth) Bestandteile der Bilanzi) Bestandteile der GuVj) Abstrakte Bilanzierungsfähigkeitk) Bewertungsmaßstäbe
2) Darstellung des Jahresabschlusses
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Vergleich mit Handelsrecht
Zahlungsbemessungsfunktion
– Ausschüttungsbemessung (§ 57 Abs. 3 AktG)• vorsichtige Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns
– Grundlage für steuerliche Gewinnermittlung (§ 5 Abs. 1 S. 1 EStG)• Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz
Rechenschaftsfunktion
Informationsfunktion (§ 264 Abs. 2 HGB)
– Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
• Vermögenslage• Finanzlage und• Ertragslage
Dokumentationsfunktion (§ 238 HGB)
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Gliederung
1) Rahmenkonzept
a) Grundlagenb) Jahresabschlussadressatenc) Funktion des Jahresabschlussesd) Vergleich mit Handelsrechte) Exkurs: Maßgeblichkeitf) Rechnungslegungsgrundsätzeg) Exkurs: Stetigkeitsgeboth) Bestandteile der Bilanzi) Bestandteile der GuVj) Abstrakte Bilanzierungsfähigkeitk) Bewertungsmaßstäbe
2) Darstellung
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Exkurs: Maßgeblichkeit
Handelsbilanz SteuerbilanzMaßgeblichkeitsprinzip
• handelsrechtlichen Bilanzierungsnormen sind grundsätzlich für die Steuerbilanz maßgeblich (§ 5 Abs. 1 S. 1 EStG)
• erstreckt sich auf Bilanzierungsgebote und Bilanzierungsverbote
• erstreckt sich nicht auf handelsrechtliche Bilanzierungswahlrechte (BFH Urteil v. 03.02.1969 2/86)
- Aktivierungswahlrechte werden zu steuerlichen Aktivierungs-pflichten (Ausnahmen: z.B. Ingangsetzungs- und Erweiterungs-aufwendungen, latente Steuern)
- Passivierungswahlrechte werden zu steuerlichen Passivierungsverboten (Ausnahmen: z.B. Pensionsverpflich-tungen vor d. 01.01.87)
• grundsätzlicher Bewertungsvorbehalt des Steuerrechts (§ 5 Abs. 6, § 6 und § 7 EStG)
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Exkurs: Maßgeblichkeit (Forts.)
Steuerbilanz Handelsbilanzumgekehrte Maßgeblichkeit
• Rückwirkungen steuerlicher Ansatz- und Bewertungswahlrechte auf die Handelsbilanz (§ 5 Abs. 1 S. 2 EStG, §§ 254 bzw. 279 HGB)
- Gewährung von steuerlichen Vergünstigungen aus (wirtschafts-) politischen Überlegungen
- Inanspruchnahme dieser Vergünstigungen wird jedoch von gleichartiger Behandlung in der Handelsbilanz abhängig gemacht
- Beispiele:• Übertragung stiller Rücklagen auf Reinvestitionsobjekte
(§ 6 b EStG)• Sonderabschreibungen auf Anlagevermögen im
Fördergebiet NBL (§ 4 FördergebietsG)• erhöhte Absetzungen auf Anlagevermögen in ehem.
Berlin West (§ 14 BerlinFG)
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Gliederung
1) Rahmenkonzept
a) Grundlagenb) Jahresabschlussadressatenc) Funktion des Jahresabschlussesd) Vergleich mit Handelsrechte) Exkurs: Maßgeblichkeitf) Rechnungslegungsgrundsätzeg) Exkurs: Stetigkeitsgeboth) Bestandteile der Bilanzi) Bestandteile der GuVj) Abstrakte Bilanzierungsfähigkeitk) Bewertungsmaßstäbe
2) Darstellung
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Rechnungslegungsgrundsätze
Einhaltung der nachfolgenden Rechnungslegungsgrundsätze soll einen trueand fair view auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geben
Basisannahmen
– Annahme der Unternehmensfortführung (F.23 und IAS 1.23)
– Annahme der Periodenabgrenzung (F.22 und IAS 1.25)
Primärgrundsätze
– Verständlichkeit (F.25)
– Relevanz (F.25)
– Verlässlichkeit (F.31)
– Vergleichbarkeit (F.39 ff.)
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Rechnungslegungsgrundsätze (Forts.)
Sekundärgrundsätze
– Wesentlichkeit (F.29 f. und IAS 1.29) Relevanz
– Glaubwürdigkeit der Darstellung (F.33) Verlässlichkeit
– wirtschaftliche Betrachtungsweise (F.33) Verlässlichkeit
– Neutralität (F.36) Verlässlichkeit
– Vorsicht (F.37) Verlässlichkeit
– Vollständigkeit (F.38) Verlässlichkeit
Nebenbedingungen
– Zeitnähe (F.43)
– Kosten-Nutzen Postulat (F.44)
– Ausgewogenheit der Grundsätze (F.45)
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1) Rahmenkonzept
a) Grundlagenb) Jahresabschlussadressatenc) Funktion des Jahresabschlussesd) Vergleich mit Handelsrechte) Exkurs: Maßgeblichkeitf) Rechnungslegungsgrundsätzeg) Exkurs: Stetigkeitsgeboth) Bestandteile der Bilanzi) Bestandteile der GuVj) Abstrakte Bilanzierungsfähigkeitk) Bewertungsmaßstäbe
2) Darstellung
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Exkurs: Stetigkeitsgebot
Rechnungslegungsstandard IAS 8 (amended 2004)
Stetigkeitsgebot für Ansatz, Bewertung und Ausweis (IAS 8.13 i.V.m. IAS 1.27)
Regelungsbereich
– Zulässigkeit und Vorgehen bei Änderung der Bilanzierungsmethoden
– Vorgehen bei Revision von Schätzungen
– Korrektur von Fehlern
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Exkurs: Stetigkeitsgebot (Forts.)
Zulässigkeit von Änderung der Bilanzierungsmethoden
– geboten, falls (IAS 8. 14)• Standard oder Interpretation Methodenwechsel verlangt oder• für bessere Darstellung der tatsächlichen Lage notwendig
– verboten in allen anderen Fällen (IAS 8.14)
Vorgehen bei Änderung der Bilanzierungsmethoden (IAS 8.19 ff.)
– grundsätzlich retrospektive Anwendung der neuen Methode• Bilanzansatz und –wert sind für alle dargestellten Perioden so zu
ermitteln, als ob Methode schon immer angewendet worden wäre• erfolgsneutrale Anpassung des Eigenkapitals für alle dargestellten
Perioden
– prospektive Anwendung bei Ausnahmefall der Unmöglichkeit der Ermittlung
• eventuell erfolgsneutrale Anpassung des Eigenkapitals– umfangreiche Angabepflichten werden ausgelöst
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Exkurs: Stetigkeitsgebot (Forts.)
Vorgehen bei Revision von Schätzungen (IAS 8.32 ff.)– Schätzungen sind elementarer Bestandteil jedes Rechnungs-
legungssystems (z.B. Nutzungsdauer, Restwerte, Rückstellungshöhe)– prospektive Anwendung
• beeinflusst aktuelle Periode und eventuell Folgeperioden– Angabepflichten hinsichtlich Grund und Betrag der Änderung
Korrektur von Fehlern (IAS 8.41 f.)– grundsätzlich retrospektive Fehlerberichtigung
• Bilanzansatz und –wert sind für alle dargestellten Perioden so zu ermitteln, als ob der Fehler nie passiert wäre
• erfolgsneutrale Anpassung des Eigenkapitals für alle dargestellten Perioden
– prospektive Anwendung bei Ausnahmefall der Unmöglichkeit der Ermit-tlung
• eventuell erfolgsneutrale Anpassung des Eigenkapitals– umfangreiche Angabepflichten werden ausgelöst
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Gliederung
1) Rahmenkonzept
a) Grundlagenb) Jahresabschlussadressatenc) Funktion des Jahresabschlussesd) Vergleich mit Handelsrechte) Exkurs: Maßgeblichkeitf) Rechnungslegungsgrundsätzeg) Exkurs: Stetigkeitsgeboth) Bestandteile der Bilanzi) Bestandteile der GuVj) Abstrakte Bilanzierungsfähigkeitk) Bewertungsmaßstäbe
2) Darstellung des Jahresabschlusses
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Bestandteile der Bilanz
Vermögenswert liegt vor, wenn
– eine in der Verfügungsmacht des Unternehmen stehende Ressource– als Ergebnis eines vergangenen Ereignisses– künftige wirtschaftliche Nutzenzuflüsse erwarten lässt
Schuld liegt vor, wenn
– eine gegenwärtige Verpflichtung– als Ergebnis eines vergangenen Ereignisses– künftige wirtschaftliche Nutzenabflüsse erwarten lässt
Eigenkapital ist
– Residualgröße aus Vermögenswerten abzüglich Schulden (F.49)
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Gliederung
1) Rahmenkonzept
a) Grundlagenb) Jahresabschlussadressatenc) Funktion des Jahresabschlussesd) Vergleich mit Handelsrechte) Exkurs: Maßgeblichkeitf) Rechnungslegungsgrundsätzeg) Exkurs: Stetigkeitsgeboth) Bestandteile der Bilanzi) Bestandteile der GuVj) Abstrakte Bilanzierungsfähigkeitk) Bewertungsmaßstäbe
2) Darstellung des Jahresabschlusses
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Bestandteile der Gewinn- und Verlustrechnung
Erträge sind
– Zuwächse an wirtschaftlichen Nutzen während einer Berichtsperiode
– die auf Grund von Zuflüssen oder Erhöhungen von Vermögenswerten
– oder Abnahme von Schulden
– das Eigenkapital erhöhen, ohne dass Eigenkapital von Anteilseignern zugeführt wurde
Aufwendungen sind
– Abnahmen von wirtschaftlichen Nutzen während einer Berichtsperiode
– die auf Grund von Abflüssen oder Minderungen von Vermögens-werten
– oder Zunahmen von Schulden
– das Eigenkapital vermindern, ohne dass Eigenkapital an Anteilseigner ausgeschüttet wurde (F.70)
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Gliederung
1) Rahmenkonzept
a) Grundlagenb) Jahresabschlussadressatenc) Funktion des Jahresabschlussesd) Vergleich mit Handelsrechte) Exkurs: Maßgeblichkeitf) Rechnungslegungsgrundsätzeg) Exkurs: Stetigkeitsgeboth) Bestandteile der Bilanzi) Bestandteile der GuVj) Abstrakte Bilanzierungsfähigkeitk) Bewertungsmaßstäbe
2) Darstellung des Jahresabschlusses
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Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit
Erfüllung der jeweiligen Definition (F.82)
Wahrscheinlichkeit des Nutzenzuflusses (F.83 a)
– keine Konkretisierung (Annahme bei Wahrscheinlichkeit > 50%)
Möglichkeit der zuverlässigen Bewertung des Sachverhaltes (F.83 b)
– zuverlässige Schätzungen reichen aus (F.86)
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Gliederung
1) Rahmenkonzept
a) Grundlagenb) Jahresabschlussadressatenc) Funktion des Jahresabschlussesd) Vergleich mit Handelsrechte) Exkurs: Maßgeblichkeitf) Rechnungslegungsgrundsätzeg) Exkurs: Stetigkeitsgeboth) Bestandteile der Bilanzi) Bestandteile der GuVj) Abstrakte Bilanzierungsfähigkeitk) Bewertungsmaßstäbe
2) Darstellung des Jahresabschlusses
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Bewertungsmaßstäbe
historische Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (historical costs)
Wiederbeschaffungskosten (replacement costs)
Veräußerungswert (realizable value)
Barwert (present value) (F.100)
beizulegender Zeitwert (fair value)
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Gliederung
1) Rahmenkonzept
2) Darstellung des Jahresabschlusses
a) Grundlagenb) Zweck des Abschlusses
c) Abschlussbestandteile
d) Grundregeln für die Gliederung
e) Gliederung der Bilanz
f) Gliederung der GuV
g) Anhangangaben
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Grundlagen
Rechnungslegungsstandard IAS 1 (amended 2004)
Regelungsbereiche
– Zweck des Abschlusses
– Inhalt des Abschlusses
– Gliederung des Abschlusses
der Begriff Internationale Financial Reporting Standards umfasst als Oberbegriff alle gültigen (IAS 1.11)
– IFRS
– IAS
– Interpretationen von IFRIC und SIC
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Gliederung
1) Rahmenkonzept
2) Darstellung des Jahresabschlusses
a) Grundlagen
b) Zweck des Abschlussesc) Abschlussbestandteile
d) Grundregeln für die Gliederung
e) Gliederung der Bilanz
f) Gliederung der GuV
g) Anhangangaben
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Zweck des Abschlusses
tatsachengerechte und faire Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (IAS 1. 13)
– Annahme, dass Anwendung der IFRS tatsachengerechte und faire Darstellung bewirkt
als Generalnorm ausgestaltet (overriding principle)
– Abweichung von IFRS geboten, falls tatsachengerechte und faire Darstellung anderenfalls nicht gewährleistet ist
– Annahme, dass dies nur in besonderen Ausnahmefällen angezeigt ist
– Abweichung von IFRS löst umfangreiche Angabepflichten aus, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf den Abschluss (IAS 1.17 f.)
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Gliederung
1) Rahmenkonzept
2) Darstellung des Jahresabschlusses
a) Grundlagen
b) Zweck des Abschlusses
c) Abschlussbestandteiled) Grundregeln für die Gliederung
e) Gliederung der Bilanz
f) Gliederung der GuV
g) Anhangangaben
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Abschlussbestandteile
Pflichtbestandteile für alle Unternehmen (IAS 1.8)
– Bilanz
– Gewinn- und Verlustrechnung
– Eigenkapitalveränderungsrechnung
– Kapitalflussrechnung
– Anhangangaben
Pflichtbestandteile für kapitalmarktorientierte Unternehmen
– Segmentberichterstattung (IAS 14)
– Ergebnis je Aktie (IAS 33) – börsennotierte Gesellschaften
Wahlbestandteile (IAS 1.9)
– Financial Review
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Gliederung
1) Rahmenkonzept
2) Darstellung des Jahresabschlusses
a) Grundlagen
b) Zweck des Abschlusses
c) Abschlussbestandteile
d) Grundregeln für die Gliederunge) Gliederung der Bilanz
f) Gliederung der GuV
g) Anhangangaben
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Grundregeln für die Gliederung
Darstellungsstetigkeit (IAS 1.27 f.)
Zusammenfassung und Untergliederung (IAS. 1.29 ff.)
– unterschiedliche Gruppen von Posten sind separat anzugeben, falls wesentlich
– Zusammenfassung unterschiedlicher Posten möglich, falls unwesentlich
Saldierungsverbot (IAS 1.32 ff.)
– Saldierung nur statthaft, falls einzelne Standards dies ermöglichen bzw. verlangen
• z.B. bestimmte Steueransprüche und Schulden, Zuschüsse und Anschaffungskosten, Erlöse mit Erlösminderungen, Wechselkurs-gewinne und –verluste
Angabe von Vorjahreswerten
– grundsätzlich für alle Abschlussbestandteile
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Gliederung
1) Rahmenkonzept
2) Darstellung des Jahresabschlusses
a) Grundlagen
b) Zweck des Abschlusses
c) Abschlussbestandteile
d) Grundregeln für die Gliederung
e) Gliederung der Bilanzf) Gliederung der GuV
g) Anhangangaben
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Gliederung der Bilanz
grundsätzlich nach Fristigkeit (IAS 1.53 ff.)
– kurzfristige Posten• liquide Mittel• Vermögenswerte und Schulden, die im normalen Geschäftszyklus
verbraucht oder verkauft werden • Vermögenswerte und Schulden für Handelszwecke• Vermögenswerte und Schulden, deren Realisation innerhalb von 12
Monaten erwartet wird • Teile der langfristigen Schulden, die innerhalb von 12 Monaten fällig sind
– außer bei Vereinbarung und Absicht zur Prolongation• grds. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen sowie aus
tatsächlichen Steuern, Rückstellungen für operative Kosten
– langfristige Posten• Negativabgrenzung• grundsätzlich latente Steuern (IAS 1.70)
in Ausnahmefällen nach Liquiditätsgesichtpunkten (z.B. Finanzinstitute)
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Gliederung der Bilanz (Forts.)
Mindestgliederung (IAS 1.68 ff.)
• immaterielle Vermögenswerte • Sachanlagen• Anlageimmobilien• at-equity-Beteiligungen• finanzielle Vermögenswerte• übrige Finanzanlagen• latente Steuern• biologische Vermögenswerte• Vorräte• Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen• Steuererstattungsansprüche• liquide Mittel
• eingezahltes Kapital und Rücklagen
• Minderheitenanteile• latente Steuern• finanzielle Verbindlichkeiten• Rückstellungen• Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen • tatsächliche Steuerschulden
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Gliederung der Bilanz (Forts.)
Erweiterung der Mindestgliederung, soweit separater Ausweis für Einschätzung der Vermögenslage relevant ist (IAS 1. 71)
Erweiterung der Mindestgliederung nach Vorschriften einzelner Standards kann wahlweise in der Bilanz oder im Anhang erfolgen (IAS 1.75)
Möglichkeiten der Präsentation
– Kontoform
– Staffelform
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Gliederung der Bilanz (Forts.)
Beispiel für Bilanz in Staffelform
langfristige Vermögenswerte 1.000
250
gesamte Vermögenswerte – kurzfristige Schulden (total assets less current liabilities)
1.250
- langfristige Schulden 1.000= Eigenkapital 250
500- 250
kurzfristige Vermögenswerte- kurzfristige Verbindlichkeiten
= kurzfristige Vermögenswerte/ Schulden netto (net current assets oder net current liabilities)
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Gliederung
1) Rahmenkonzept
2) Darstellung des Jahresabschlusses
a) Grundlagen
b) Zweck des Abschlusses
c) Abschlussbestandteile
d) Grundregeln für die Gliederung
e) Gliederung der Bilanz
f) Gliederung der GuVg) Anhangangaben
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Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren möglich (IAS 1.88)
– vorzugsweise dargestellt in GuV (IAS 1.89)
– bei Anwendung Umsatzkostenverfahren sind Materialaufwand, Personalaufwand sowie Abschreibungen angabepflichtig (IAS 1.93)
Klassifikation von Posten als außerordentlich ist nicht mehr zulässig (IAS 1.85)
materiell bedeutsame Erträge und Aufwendungen sind separat anzugeben (IAS 1.86 f.)
– z.B. außerplanmäßige Ab- und Zuschreibungen
– Restrukturierungsaufwendungen
– Ergebnis aus einzustellenden Geschäftsbereichen
– Verluste aus Rechtstreitigkeiten
– Auflösungen von Rückstellungen
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Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Forts.)
Mindestgliederung (IAS 1.81)
weitere Untergliederung soweit relevant (IAS 1.83)
ErlöseFinanzierungskostenBeteiligungsergebnis und at-equity ErgebnisSteueraufwandErgebnis aus einzustellenden GeschäftsbereichenJahresergebnisErgebnisanteil der Minderheitengesellschafter
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Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Forts.)
Gesamtkosten- vs. Umsatzkostenverfahren
1. Umsatzerlöse 1. Umsatzerlöse
2. Herstellungskosten der zur Erzielung des Umsatzes erbrachten Leistungen
2. Bestandsveränderungen
3. aktivierte Eigenleistungen
5. Materialaufwand
6. Personalaufwand
8. sonstige betriebliche Aufwendungen
4. sonstige betriebliche Erträge
7. Abschreibungen
4. Verwaltungskosten
5. sonstige betriebliche Erträge
6. sonstige betriebliche Aufwendungen
3. Vertriebskosten
9. Finanzergebnis 7. Finanzergebnis
10. Steuern 8. Steuern
11. Jahresergebnis 9. Jahresergebnis
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Gliederung
1) Rahmenkonzept
2) Darstellung des Jahresabschlusses
a) Grundlagen
b) Zweck des Abschlusses
c) Abschlussbestandteile
d) Grundregeln für die Gliederung
e) Gliederung der Bilanz
f) Gliederung der GuV
g) Anhangangaben
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Anhangangaben
IAS 1 beschreibt eher abstrakte Angabepflichten
– konkrete Anforderungen zu Anhangangaben finden sich in den einzelnen IFRS
Struktur der Anhangangaben (IAS 1.103 ff.)
– allgemeine Angaben• Angabe der Übereinstimmung des Abschlusses mit allen
Anforderungen der IFRS• Erläuterung der wesentlichen angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften– Postenerläuterungen– sonstige Angaben zu
• Schätzungsänderungen• Ausübung von Ermessensentscheidungen
Querverweise auf Anhangangaben vorgeschrieben (IAS 1.104)