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Insolvenz Leitner & Wurm Immobilienbeteiligungs GmbH LG Wels, 20 S 54/19w VERBINDLICHES ANGEBOT Anbotsteller: Name/Firma: ................................................................................................................. geb. am: ........................................................................................................................ vertreten durch: ............................................................................................................ Firmenbuchnummer: ................................ Landesgericht: ....................................... UID-Nr: ......................................................................................................................... Adresse: ....................................................................................................................... Tel.: .............................................................................................................................. E-Mail: .......................................................................................................................... an Herrn Mag. Wilhelm Deutschmann, MBA als Insolvenzverwalter Stelzhamerstraße 12/3 4020 Linz Telefax: 0732 / 60 20 80-20 E-Mail: [email protected] Der Anbotsteller bietet für das jeweilige Haus samt 2 bzw. 3 Parkplätzen der EZ 400 KG 50318 Rutzenmoos (Waldstraße 5, Regau) laut Nutzwertgutachten vom 19.10.2020 und Gutachten vom 30.10.2020 je des Sachverständigen Heimo Kranewitter einen Nettokaufpreis wie folgt: Anbotspreis: * Haus 5/1 .............................................................................. EUR ____________ Parkplatz 1 + 2 .................................................................... EUR ____________ gesamt ................................................................................. EUR ____________

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Insolvenz Leitner & Wurm Immobilienbeteiligungs GmbH LG Wels, 20 S 54/19w

VERBINDLICHES ANGEBOT

Anbotsteller:

Name/Firma: .................................................................................................................

geb. am: ........................................................................................................................

vertreten durch: ............................................................................................................

Firmenbuchnummer: ................................ Landesgericht: .......................................

UID-Nr: .........................................................................................................................

Adresse: .......................................................................................................................

Tel.: ..............................................................................................................................

E-Mail: ..........................................................................................................................

an Herrn Mag. Wilhelm Deutschmann, MBA als Insolvenzverwalter Stelzhamerstraße 12/3 4020 Linz Telefax: 0732 / 60 20 80-20 E-Mail: [email protected] Der Anbotsteller bietet für das jeweilige Haus samt 2 bzw. 3 Parkplätzen der EZ 400

KG 50318 Rutzenmoos (Waldstraße 5, Regau) laut Nutzwertgutachten vom

19.10.2020 und Gutachten vom 30.10.2020 je des Sachverständigen Heimo

Kranewitter einen Nettokaufpreis wie folgt:

Anbotspreis:

* Haus 5/1 .............................................................................. EUR ____________

Parkplatz 1 + 2 .................................................................... EUR ____________

gesamt ................................................................................. EUR ____________

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* Haus 5/2 .............................................................................. EUR ____________

Parkplatz 3 + 4 .................................................................... EUR ____________

gesamt ................................................................................. EUR ____________

* Haus 5/3 .............................................................................. EUR ____________

Parkplatz 5 + 6 + 7 .............................................................. EUR ____________

gesamt ................................................................................. EUR ____________

Im Fall eines höheren Angebots durch andere Bieter bin/sind ich/wir an einer Nachbesserung des Angebots interessiert. nicht interessiert. Ich/Wir halte/n mich/uns an dieses Angebot bis 01.03.2021 gebunden (Annahme des Angebots an die angegebene E-Mail-Adresse reicht bis 24:00 Uhr oder Postaufgabe). VERWERTUNGSBEDINGUNGEN: Verwertet wird das Reihenhaus Waldstraße 5 (EZ 400 KG 50318 Rutzenmoos): Die

Liegenschaft weist laut Nutzwertgutachten 3 Häuser, sowie 7 Parkplätze auf.

Eine Verwertung jedes Hauses erfolgt nur mit Parkplatz.

Zum Haus 1 gehören die Parkplätze 1 + 2.

Zum Haus 2 gehören die Parkplätze 3 + 4.

Zum Haus 3 gehören die Parkplätze 5 + 6 + 7.

Die 3 Häuser sind nicht bestandsfrei (mit Ausnahme des Hauses 2) und ist die

Vermietung im Gutachten ersichtlich.

1. Die Verwertung erfolgt unter Zugrundelegung

* des Nutzwertgutachten des gerichtlich beeideten und zertifizierten

Sachverständigen Heimo Kranewitter vom 19.10.2020

* des Gutachtens des gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen

Heimo Kranewitter vom 30.10.2020

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* der Verwertungsbedingungen

* des untenformulierten abzuschließenden Entwurfs des Kaufvertrages samt

Wohnungseigentumsvertrag (Änderungen bzw. Ergänzungen werden

ausdrücklich vorbehalten)

2. Schriftliche Angebote sind bis längstens 29.01.2021 einlangend in der Kanzlei

des Insolvenzverwalters unter ausschließlicher Verwendung dieses

Angebotsformulars zu richten. Innerhalb der Angebotsfrist wird der

Insolvenzverwalter entscheiden, ob sofort das vorliegende Bestgebot

angenommen wird oder ausschließlich mit jenen Anbotstellern, welche

rechtzeitig ein gültiges Angebot gelegt haben, ein nachgeschaltetes

Verwertungsverfahren nach gesonderten Verwertungsbedingungen stattfindet.

Die Anbotsteller haben keinen Anspruch auf das nachgeschaltete

Verwertungsverfahren. Der Insolvenzverwalter behält sich das Recht vor, die

Verwertungsbedingungen zu ändern bzw. das Verkaufsverfahren jederzeit ohne

Angabe von Gründen abzubrechen.

3. Die Kaufvertragserstellung erfolgt kostenpflichtig durch den Insolvenzverwalter

gemäß RATG bzw. NTG.

4. Das Anbot darf keine Bedingungen oder Zusätze aufweisen.

5. Mit Abgabe des Anbots hat der Anbotsteller eine Finanzierungszusage einer

Bank bester Bonität über den angebotenen Gesamtkaufpreis beizubringen,

ansonsten behält sich der Insolvenzverwalter vor, das Angebot auszuscheiden.

6. Schadenersatzansprüche oder Rechtsmittel oder sonstige Ansprüche,

insbesondere auch aus culpa in contrahendo im Zusammenhang mit einem

Anbot sind ausgeschlossen.

7. Die Verwertung erfolgt unter der Option zur Umsatzsteuerpflicht

(Anbotspreis zuzüglich 20 % Umsatzsteuer) KAUFVERTRAGSTEXT:

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K A U F- U N D

W O H N U N G S E I G E N T U M S V E R T R A G

abgeschlossen zwischen

Mag. Wilhelm Deutschmann, MBA, Rechtsanwalt, Stelzhamerstraße 12/3, 4020 Linz,

als vom Landesgericht Wels zu 20 S 54/19w bestellter Insolvenzverwalter im

Insolvenzverfahren über das Vermögen der LEITNER & WURM IMMOBILIEN-

BETEILIGUNGS GmbH, eingetragen zu FN 386931t des Landesgerichtes Linz,

Adresse lt. Firmenbuch Linzer Straße 15, 4283 Bad Zell

(im Folgenden "Verkäufer" oder "Insolvenzverwalter" genannt)

einerseits

und

…………………………………………………………………………………………………..

…………………………………………………………………………………………………..

…………………………………………………………………………………………………..

(im Folgenden "Käufer" genannt)

andererseits

wie folgt:

I.

Kaufobjekt

(1) Über das Vermögen der LEITNER & WURM IMMOBILIENBETEILIGUNGS

GmbH, FN 386931t, wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Wels vom

12.06.2019, GZ 20 S 54/19w, das Insolvenzverfahren eröffnet und Herr

Mag. Wilhelm Deutschmann, MBA zum Insolvenzverwalter bestellt.

(2) Die LEITNER & WURM IMMOBILIENBETEILIGUNGS GmbH ist bücherliche

Eigentümerin der Liegenschaft EZ 400 KG 50318 Rutzenmoos, Bezirksgericht

Vöcklabruck.

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Der Grundbuchsstand stellt sich derzeit wie folgt dar: KATASTRALGEMEINDE 50318 Rutzenmoos EINLAGEZAHL 400 BEZIRKSGERICHT Vöcklabruck ******************************************************************************* Letzte TZ 4545/2020 Einlage umgeschrieben gemäß Verordnung BGBl. II, 143/2012 am 07.05.2012 ************************************* A1 ************************************** GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE 406/10 G GST-Fläche * 750 Bauf.(10) 259 Gärten(10) 491 Waldstraße 5 Legende: G: Grundstück im Grenzkataster *: Fläche rechnerisch ermittelt Bauf.(10): Bauflächen (Gebäude) Gärten(10): Gärten (Gärten) ************************************* A2 ************************************** 2 a 1475/2007 Bauplatz (auf) Gst 406/10 Bescheid 11.08.2006 (BauR-5-2006) ************************************* B *************************************** 1 ANTEIL: 1/1 LEITNER & WURM IMMOBILIENBETEILIGUNGS GmbH (FN 386931t) ADR: Linzer Straße 15, Bad Zell 4283 e 3051/2013 Kaufvertrag 2013-04-08 Eigentumsrecht f 4730/2019 Eröffnung des Konkurses am 12.06.2019 (20 S 54/19w LG Wels) ************************************* C *************************************** 11 a 3054/2013 Pfandbestellungsurkunde 2013-03-20 PFANDRECHT Höchstbetrag EUR 1.200.000,-- für Bankhaus Carl Spängler & Co. Aktiengesellschaft, FN 75934v b 3054/2013 Simultanhaftung mit EZ 402 16 gelöscht *********************************** HINWEIS *********************************** Eintragungen ohne Währungsbezeichnung sind Beträge in ATS. *******************************************************************************

(3) Auf obiger Liegenschaft befindet sich ein Reihenhaus. Es ist beabsichtigt,

Wohnungseigentum an den Miteigentumsanteilen zu begründen.

(4) Der Verkäufer verkauft und übergibt und der Käufer kauft und übernimmt die

………… Anteile an der Liegenschaft EZ 400 KG 50318 Rutzenmoos, wie diese

liegen und stehen, mit allem rechtlichen und tatsächlichen Zubehör sowie mit allen

Rechten, Befugnissen und Pflichten, mit welchen die LEITNER & WURM

IMMOBILIENBETEILIGUNGS GmbH diese bisher besessen oder benutzt hat bzw.

zu besitzen oder zu benutzen berechtigt war, in sein Alleineigentum.

(5) Im Ergebnis dieser Übertragung sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 400

KG 50318 Rutzenmoos:

1. ……………………………….. zu 145/466 Anteilen, mit welchen

Wohnungseigentum an Haus 1 verbunden wird

2. ……………………………….. zu 145/466 Anteilen, mit welchen

Wohnungseigentum an Haus 2 verbunden wird

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3. ……………………………….. zu 148/466 Anteilen, mit welchen

Wohnungseigentum an Haus 3 verbunden wird

4. ……………………………….. zu 4/466 Anteilen, mit welchen Wohnungseigentum

an Parkplatz 1 verbunden wird

5. ……………………………….. zu 4/466 Anteilen, mit welchen Wohnungseigentum

an Parkplatz 2 verbunden wird

6. ……………………………….. zu 4/466 Anteilen, mit welchen Wohnungseigentum

an Parkplatz 3 verbunden wird

7. ……………………………….. zu 4/466 Anteilen, mit welchen Wohnungseigentum

an Parkplatz 4 verbunden wird

8. ……………………………….. zu 4/466 Anteilen, mit welchen Wohnungseigentum

an Parkplatz 5 verbunden wird

9. ……………………………….. zu 4/466 Anteilen, mit welchen Wohnungseigentum

an Parkplatz 6 verbunden wird

10. ……………………………….. zu 4/466 Anteilen, mit welchen Wohnungseigentum

an Parkplatz 7 verbunden wird

II.

Kaufpreis

(1) Der für die Kaufobjekte gemäß Punkt I. Abs (4) vereinbarte Kaufpreis

beträgt gesamt netto ................................................................... EUR

(Euro …………………….)

zzgl. 20 % USt. ........................................................................... EUR

(Euro …………………….

sohin gesamt .............................................................................. EUR

(Euro ……………………………)

(2) Der Kaufpreis gemäß Punkt II. Abs (1) ist binnen 14 Tagen einlangend ab

allseitiger Vertragsunterfertigung fällig und zahlbar auf das von Herrn Mag. Wilhelm

Deutschmann, MBA eingerichtete Sondermassekonto bei der bei der UniCredit Bank

Austria AG, IBAN: ……………………………., BIC: BKAUATWW, lautend auf

"SM Waldstraße 5".

(3) Für den Fall des Zahlungsverzuges sind 8 % Verzugszinsen zu bezahlen. Eine

Aufrechnung gegen die Kaufpreisforderung des Verkäufers wird von den

Vertragsteilen ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte der – auch unverschuldete oder

nur teilweise - Verzug länger als 2 Wochen andauern, ist der Verkäufer berechtigt,

mittels eingeschriebenen Briefes unter Setzung einer mindestens siebentägigen

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Nachfrist den einseitigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Löst der Verkäufer den

Vertrag nach dieser Bestimmung auf, erfolgt eine weitere Verwertung auf Kosten und

Gefahr des Käufers und haftet der Käufer für den bei der Verwertung erzielten

Ausfall gegenüber dem in diesem Vertrag vereinbarten Kaufpreis.

III.

Grunderwerbsteuer / Eintragungsgebühr / Immobilienertragssteuer-

Selbstbemessung

(1) Die Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, dass die Grunderwerb-

steuer/Immobilienertragssteuerberechnung gegenüber dem Finanzamt im Zuge der

Selbstberechnung gemäß § 12 GrEStG durch die Schriftenverfasser erfolgt.

(2) Der Käufer verpflichtet sich, die von den Schriftenverfassern errechnete

Grunderwerbsteuer sowie die Eintragungsgebühr binnen 3 Tagen nach Vor-

schreibung durch die Schriftenverfasser auf das Konto bei der UniCredit Bank

Austria AG, IBAN: AT11 1200 0523 3073 2802, BIC: BKAUATWW zur Einzahlung zu

bringen, sodass die fristgerechte Weiterüberweisung an das Finanzamt und die

grundbücherliche Eintragung durch Bestätigung seitens der Schriftenverfasser

gewährleistet ist.

(3) Sollte der Erlag der Grunderwerbsteuer samt Eintragungsgebühr nicht fristgerecht

nach Aufforderung durch die Schriftenverfasser erfolgt sein, sind die Schriften-

verfasser berechtigt, eine entsprechende Gebührenanzeige beim zuständigen

Finanzamt zu veranlassen und eine entsprechende Steuervorschreibung an die

Vertragsparteien zu begehren.

(4) Die Schriftenverfasser übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der von

ihnen durchgeführten Grunderwerbsteuerberechnung, wohl aber für die

Weiterüberweisung der Grunderwerbsteuer.

(5) Falls seitens des Finanzamtes bei Überprüfung der Steuerbemessung eine

höhere als die von den Schriftenverfassern berechnete Steuer festgestellt werden

sollte, verpflichtet sich der Käufer, den Differenzbetrag binnen 8 Tagen zur

Einzahlung zu bringen, und hält er den Verkäufer schad- und klaglos, unabhängig

von der bestehenden gesetzlichen Solidarhaftung.

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(6) Im Zusammenhang mit der Berechnung der Immobilienertragsteuer wird

festgehalten, dass die LEITNER & WURM IMMOBILIENBETEILIGUNGS GmbH eine

Kapitalgesellschaft im Sinne des § 1 Abs 2 KStG ist und den Gewinn nach § 7 Abs. 3

KStG ermittelt. Daher entfällt für sie gemäß § 24 Abs 3 Z 4 KStG die Verpflichtung

zur Entrichtung der Immobilienertragsteuer.

IV.

Übergabe der Kaufobjekte

(1) Die Übergabe und Übernahme der Kaufobjekte an den Käufer erfolgt nach

Vorliegen der rechtskräftigen insolvenzgerichtlichen Genehmigung dieses

Kaufvertrages, nicht jedoch vor Zahlung des Kaufpreises.

(2) Stichtag der Verrechnung aller die Kaufobjekte betreffenden Steuern, öffentlichen

Abgaben, Betriebskosten und sonstigen Aufwendungen und Erträgen ist der Tag des

Vorliegens der rechtskräftigen insolvenzgerichtlichen Genehmigung dieses

Kaufvertrages.

(3) Der Käufer hat die Kaufobjekte eingehend besichtigt. Die Kaufobjekte werden so

übergeben, wie sie zum Stichtag der Übergabe und Übernahme stehen und liegen,

auch in ungeräumtem Zustand mit unbrauchbaren Bestandteilen, Fahrnissen etc..

Der Verkäufer wird von jeglicher Verpflichtung befreit, allfällige Fahrnisse von den

Kaufobjekten zu räumen.

4) Dem Käufer ist die Vermietung bekannt und ist dieser in Kenntnis der

Mietverträge.

(5) Der Käufer verpflichtet sich bei Versicherungs- und Versorgungsunternehmen

umgehend die Umschreibung / den Neuabschluss allfällig bestehender Verträge

sowie eine Abrechnung zum Übergabestichtag zu organisieren.

V.

Gewährleistung und Schadenersatz

(1) Der Käufer erklärt, die Kaufobjekte (OPTIONAL: als Unternehmer zu erwerben

und) eingehend besichtigt und sich durch umfassende Prüfung Kenntnis über den

wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Zustand der Kaufobjekte verschafft zu

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haben. Dem Käufer sind sowohl das Nutzwertgutachten 19.10.2020 sowie auch das

Schätzgutachten vom 30.10.2020 je vom allgemein beeideten und gerichtlich

zertifizierten Sachverständigen Heimo Kranewitter vollinhaltlich bekannt, für dessen

Richtigkeit der Verkäufer nicht haftet.

(2) Der Verkäufer bzw. die Insolvenzmasse leisten weder Gewähr für ein

ziffernmäßig genau bestimmtes Ausmaß, für eine bestimmte Größe, noch für eine

bestimmte Beschaffenheit, sonstige Eigenschaft oder einen Ertrag der Kaufobjekte.

(3) Der Verkäufer erklärt, dass ihm hinsichtlich der Kaufobjekte keinerlei eingeleitete

und / oder angekündigte verwaltungsbehördliche oder sonstige öffentlich-rechtliche

Verfahren oder bescheidmäßig bereits verfügte öffentlich-rechtliche Belastungen

bekannt sind, ebenso wenig angekündigte und / oder eingeleitete bzw. anhängige

Rechtsstreitigkeiten und auch keine verdeckten Mängel.

(4) Eine Gewährleistung des Verkäufers bzw. der Insolvenzmasse gegenüber den

Käufern für Altlasten, Verunreinigungen und Kontaminationen wird ausdrücklich

ausgeschlossen.

(5) Die in den vorstehenden Absätzen getroffenen Regelungen in Bezug auf die

Gewährleistung des Verkäufers bzw. der Insolvenzmasse gelten auch dann, wenn

die Ansprüche auf den Titel des Schadenersatzes oder andere Rechtsgrundlagen

gestützt werden. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den

Verkäufer, das Insolvenzgericht bzw. die Insolvenzorgane ist ausdrücklich

ausgeschlossen.

(6) Der Verkäufer leistet Gewähr dafür, dass der Vertragsgegenstand geldlastenfrei

übertragen wird.

(7) Der Käufer ist in Kenntnis, dass das Kaufobjekt vermietet ist und erklärt Kenntnis

über sämtliche aufrechten Bestandverträge zu haben.

ODER:

(7) Der Käufer ist derzeit Mieter der Kaufobjekte. Die Vertragsparteien vereinbaren

eine einvernehmliche Beendigung des Mietvertrages mit Übergabestichtag. Im Monat

der Übergabe wird die Miete bis zum Übergabestichtag aliquot verrechnet.1

1 wird je nach Käufer eingesetzt

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VI.

Energieausweis

Festgehalten wird, dass dem Käufer vor Vertragsunterfertigung ein Energieausweis

übergeben wurde.

VII.

Anerkenntnis und Anfechtungsverzicht

(1) Die Vertragsparteien erklären ausdrücklich, dass der wahre Wert der Kaufobjekte

allseits bekannt ist. Leistung und Gegenleistung werden ausdrücklich als

angemessen anerkannt.

(2) Die Vertragsparteien erklären daher, dass sie selbst für den Fall des Vorliegens

des Tatbestandes des § 934 ABGB diesen Vertrag geschlossen hätten.

VIII.

Inländererklärung, Grundverkehr

(1) Der Käuferin erklärt an Eides statt, dass sie eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in

Österreich ist und an der Käuferin keine Ausländer im Sinne der Bestimmungen des

Oö. Grundverkehrsgesetzes 1994 idgF beteiligt sind.

ODER:

(1) Der Käufer erklärt an Eides statt, österreichischer Staatsbürger bzw. EU-Bürger

zu sein.2

(2) Der Käufer erklärt, dass der vertragsgegenständliche Rechtserwerb nach den

Bestimmungen des Oö. Grundverkehrsgesetzes 1994 idgF keiner Genehmigung

durch die Grundverkehrsbehörde bedarf. Dem Käufer sind im vollen Umfang die

Strafbestimmungen des § 35 Oö. Grundverkehrsgesetzes 1994 idgF sowie allfällige

zivilrechtliche Folgen einer unrichtigen Erklärung (Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes,

Rückabwicklung) bekannt.

2 wird je nach Rechtsperson des Käufers (natürliche/juristische Person) eingesetzt

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IX.

Kosten und Gebühren

(1) Sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses

Vertrages verbundenen Kosten und Gebühren aller Art hat der Käufer zu tragen.

(2) Die Vertragserrichter Rechtsanwälte Mag. Wilhelm Deutschmann, MBA, geb. am

25.12.1968 und MMag. Dr. Stefan Piringer, geb. am 06.05.1979, Stelzhamerstraße

12/3, 4020 Linz erklären im Sinne des § 13 RL-BA von Beginn der

Vertragsverhandlungen an klargestellt zu haben, alleine vom Verkäufer zur

Vertragserrichtung beauftragt worden zu sein.

(3) Die Kosten und Gebühren einer allfälligen Lastenfreistellung sowie die Kosten der

Meldung, Berechnung und Abfuhr der Immobilienertragssteuer hat hingegen der

Verkäufer zu tragen.

(4) Die Kosten einer allfälligen Rechtsberatung trägt jede Vertragspartei selbst.

X.

Bevollmächtigung

(1) Der Käufer ermächtigt und bevollmächtigt unwiderruflich die Rechtsanwälte

Mag. Wilhelm Deutschmann, MBA, geb. am 25.12.1968, und MMag. Dr. Stefan

Piringer, geb. am 06.05.1979, Stelzhamerstraße 12/3, 4020 Linz, zur

grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages und ermächtigen und

bevollmächtigen diese unwiderruflich, alle Erklärungen, die dazu erforderlich sind, in

ihrem Namen und in beglaubigter Form oder in Form eines Notariatsaktes

abzugeben und die hiezu notwendigen Änderungen dieses Vertrages formgerecht

vorzunehmen.

(2) Der Käufer ermächtigt und bevollmächtigt die Rechtsanwälte Mag. Wilhelm

Deutschmann, MBA, geb. am 25.12.1968, und MMag. Dr. Stefan Piringer, geb. am

06.05.1979, Stelzhamerstraße 12/3, 4020 Linz weiters, die Löschung der auf der

Liegenschaft eingetragenen und nicht übernommenen Lasten samt Löschung der

Insolvenzanmerkung durch das Insolvenzgericht gemäß § 237 EO zu veranlassen.

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XI.

WOHNUNGSEIGENTUMSVERTRAG

(1) Präambel

Die Vertragsparteien sind ausgehend vom vorangehenden Kauf Miteigentümer der

EZ 400 KG 50318 Rutzenmoos wie folgt:

- LEITNER & WURM IMMOBILIENBETEILIGUNGS GmbH zu ………………….

Anteilen

- ………………………………………… zu ……………………… Anteilen

(2) Nutzwerte

Auf der angeführten Liegenschaft bestehen 10 selbständige Wohnungseigentums-

einheiten. Mit Gutachten des allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten

Sachverständigen Heimo Kranewitter vom 19.10.2020 zu GZ 2020-043 wurden die

Nutzwerte festgesetzt. Alle Vertragsparteien stellen fest, dass ihnen das

Nutzwertgutachten übermittelt wurde und ihnen dieses bekannt ist. Sämtliche

Vertragsparteien anerkennen dieses Gutachten und wird dieses dem

gegenständlichen Vertrag zugrunde gelegt.

Die Vertragsparteien erklären bereits jetzt ihre Zustimmung zur unentgeltlichen

Berichtigung bzw. Abänderung der Übertragung der Miteigentumsanteile, wenn

erforderlich. Zwischen den Wohnungseigentümern besteht keine Ausgleichspflicht für

übernommene Miteigentumsanteile.

(3) Wohnungseigentum

Die Vertragsparteien räumen einander nunmehr im Sinne des Wohnungs-

eigentumsgesetzes 2002 wechselseitig das ausschließliche Nutzungs- und alleine

Verfügungsrecht an den in Punkt XIII. dieses Vertrages angeführten und den

jeweiligen Liegenschaftsanteilen zugeordneten Wohnungseigentumsobjekten ein.

Mehrere Eigentümer einer Wohnungseigentumseinheit räumen sich gemeinsames

Wohnungseigentum ein. Sie nehmen zur Kenntnis, dass im Sinne der Bestimmung

des § 5 Abs 3 WEG in Verbindung mit § 13 WEG 2002 durch ihr gemeinsames

Wohnungseigentum ihre Anteile so verbunden sind, dass diese - solange das

Wohnungseigentum besteht – nicht getrennt, sondern nur gemeinsam belastet,

veräußert oder der Zwangsvollstreckung unterworfen werden. Sie haften für alle

Verbindlichkeiten aus dem Wohnungseigentum zur ungeteilten Hand.

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(4) Widmung

Die Wohnungseigentumsobjekte dienen nur zu Wohnzwecken. Unabhängig davon,

dürfen diese jedoch auch als Büros bzw. Ordinationen für freie Berufe verwendet

werden, soweit dies den baurechtlichen Bestimmungen nicht widerspricht und

dadurch keine unzumutbare Beeinträchtigung entsteht. Im Fall der widmungs-

konformen geschäftlichen Nutzung ist die Anbringung einer entsprechenden

Beschilderung im Hauseingangsbereich gestattet.

(5) Bauliche Veränderungen

Soweit bauliche Veränderungen über die in § 16 WEG genannten Verfügungsrechte

hinausgehen, dürfen diese nur vorgenommen werden, wenn eine entsprechende

behördliche Genehmigung vorliegt. Jeder Wohnungseigentümer hat für die

Instandhaltung seines Wohnungseigentumsobjektes Sorge zu tragen und alle

nötigen Reparaturen auf eigene Kosten zu veranlassen.

Die Bestandteile der Wohnungseigentumseinheiten, das damit verbundene Zubehör,

die jeweiligen Nutzflächen und Nutzwerte sind aus dem Gutachten von Heimo

Kranewitter ersichtlich.

(6) Rechtsnachfolge

Bei Übertragung oder Veräußerung eines Miteigentumsanteils an der

gegenständlichen Liegenschaft verpflichtet sich die Vertragspartei, die in diesem

Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten auf ihre Rechtsnachfolger zu übertragen.

(7) Verwaltung

Es handelt sich bei allen Wohnungseigentumsobjekten um eine Reihenhausanlage

mit 3 Reihenhäusern und 7 Parkplätzen. Es gibt keine gemeinsamen Teile. Es wird

daher keine Verwaltung bestellt.

ODER:

Es gibt gemeinsame Teile. Es wird daher eine Verwaltung bestellt.

(8) Aufteilung von Aufwendungen

Die 3 Wohnungseigentumseinheiten sollen als selbstständige Wirtschaftseinheit

gesehen werden und sollen dementsprechend die einzelnen Aufwendungen der

jeweiligen Wohnungseigentumseinheit zugerechnet werden. Für jedes Wohnungs-

eigentumsobjekt sind die Zähler für Strom und Wasser vorhanden. Die Steuern und

öffentlichen Abgaben werden von der Gemeinde direkt dem jeweiligen Objekt

zugeschrieben und verrechnet. Bezüglich Außenhülle wie Fenster, Außen-,

Eingangstüren bauliche Oberflächengestaltung, Balkone/Terrassen) sind die

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jeweiligen Wohnungseigentümer allein erhaltungspflichtig. Die Kosten für die

Erhaltung von Dach und Fassade werden von den Eigentümern von Haus 1, Haus 2

und Haus 3 jeweils zu 1/3 getragen. Auf den Gesamteindruck der Anlage ist

Rücksicht zu nehmen.

XII.

Aufsandungserklärung

Die Vertragsteile erteilen nunmehr ihre ausdrückliche Einwilligung, dass aufgrund

dieser Urkunde ob der EZ 400 KG 50318 Rutzenmoos, BG Vöcklabruck

nachstehende Grundbuchshandlungen vorgenommen werden:

a) Einverleibung des Eigentumsrechtes für …………………………………….. lt.

Spalte 3 der Tabelle in Punkt XIII. zu den in Spalte 4 dieser Tabelle genannten

…………….. Anteilen

b) Die Ersichtlichmachung der Bezeichnung „Wohnungseigentum“ im

Gutsbestandblatt

c) Die Einverleibung des Wohnungseigentums bei den in der Spalte 4 der Tabelle

in Punkt XIII. genannten Anteilen an den in Spalte 1 bezeichneten Einheiten - bei

Eigentümerpartnerschaften zu gleichen Teilen unter Verbindung der Anteile

gemäß § 5 Abs 3 und § 13 Abs 3 WEG 2002

d) Die Ersichtlichmachung des abweichende Aufteilungsschlüssels gemäß Punkt

XI. (8) gemäß § 32 WEG 2002

XIII.

Tabelle

Einheit Typ Wohnungseigentümer Liegenschaftsanteil

= Nutzwert (in 466)

Haus 1 Wohnung 145/466

Haus 2 Wohnung 145/466

Haus 3 Wohnung 148/466

Parkplatz 1 Stellplatz im

Freien

4/466

Parkplatz 2 Stellplatz im

Freien

4/466

Parkplatz 3 Stellplatz im

Freien

4/466

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Parkplatz 4 Stellplatz im

Freien

4/466

Parkplatz 5 Stellplatz im

Freien

4/466

Parkplatz 6 Stellplatz im

Freien

4/466

Parkplatz 7 Stellplatz im

Freien

4/466

XIV.

Allgemeine Bestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, auch

das Abgehen von der Schriftform kann nur schriftlich erfolgen. Mündliche

Nebenabreden bestehen nicht.

(2) Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag oder

im Zusammenhang mit seinem Zustandekommen und seiner Gültigkeit wird das

sachlich zuständige Gericht in Vöcklabruck vereinbart. Sofern eine fehlende

Vertragsregelung auch nicht durch Auslegung ermittelt werden kann, ist

ausschließlich materielles österreichisches Sachrecht anwendbar.

(3) Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gehen beiderseits auf

allfällige Rechtsnachfolger der Vertragsteile über. Jeder Vertragsteil ist überdies

verpflichtet, allfällige mit diesem Kaufvertrag übernommene Verpflichtungen auf

einen Rechtsnachfolger zu überbinden.

(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder

unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hievon nicht

berührt. Anstelle der ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen gilt eine

Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder

unwirksamen Bestimmung und der Zwecksetzung der Parteien am Nächsten kommt.

XV.

Vertragsausfertigungen

(1) Das Original dieses Kaufvertrages erhält der Käufer, der Verkäufer erhält eine

einfache Abschrift.

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(2) Die Vertragsparteien sind berechtigt, auf eigene Kosten weitere einfache oder

beglaubigte Abschriften vom Original anfertigen zu lassen.

XV.

Aufschiebende Bedingung, Rechtswirksamkeit

(1) Die Rechtswirksamkeit dieses Kaufvertrages ist aufschiebend bedingt durch die

rechtskräftige Genehmigung durch das Insolvenzgericht.

(2) Im Falle der nicht erteilten Genehmigung werden vom Käufer keine wie immer

gearteten Ansprüche gegen den Insolvenzverwalter (und Verkäufer) erhoben.

………………….., am ……………………….

....................................................................... Mag. Wilhelm Deutschmann, MBA, Rechtsanwalt

als vom Landesgericht Wels zu 20 S 54/19w bestellter Insolvenzverwalter im

Insolvenzverfahren über das Vermögen der LEITNER & WURM IMMOBILIENBETEILIGUNGS GmbH

………………….., am ……………………….

....................................................................... ……………………………

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Zustimmung durch die Schuldnerin gemäß § 118 IO:

………………….., am ……………………….

................................................................ LEITNER & WURM

IMMOBILIENBETEILIGUNGS GmbH“ ………………….., am ……………………

………………………………….……………………… rechtsverbindliche Unterschrift Anbotsteller