Prävention und Aufarbeitung von sex. Missbrauch -Konkrete ...Missbrauch zu erkennen und mit diesen...

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DGfPI- 26.11.2011, Wuppertal // Dr. Bettina Janssen Prävention und Aufarbeitung von sex. Missbrauch - Konkrete Maßnahmen der Deutschen Bischofskonferenz Dr. Bettina Janssen Büro für Fragen sex. Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich 1

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Prävention und Aufarbeitung von sex. Missbrauch

- Konkrete Maßnahmen der Deutschen BischofskonferenzDr. Bettina JanssenBüro für Fragen sex. Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich

1

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Chronologie

2010

25.02. Auftrag der Frühjahrsvollversammlung: Bischof Dr. Stephan Ackermann, wird

Sonderbeauftragter für Fragen sex. Missbrauchs im kirchlichen Bereich

25.03. Eröffnung des Büros für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger in Bonn

30.03. Eröffnung der Telefon-Hotline und www.hilfe-missbrauch.de

23.08. Fortschreibung Leitlinien zum Umgang mit Hinweisen auf sexuellen Missbrauch

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23.08. Fortschreibung Leitlinien zum Umgang mit Hinweisen auf sexuellen Missbrauch

23.09. Rahmenordnung Prävention und www.praevention-kirche.de

30.09. Vorstellung des Entwurfs für immaterielle und materielle Leistungen am RT

2011

02.03. Vorstellung des präzisierten Papiers für immaterielle und materielle Leistungen

13.07. Forschungsprojekte zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauch

23.09 Papstbesuch / Treffen mit Opfern

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DBK-Büro

25.02. Auftrag der Frühjahrsvollversammlung: Bischof Dr. Stephan Ackermann, wird Sonderbeauftragter für Fragen sex. Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich

25.03. Eröffnung des Büros für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich beim Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz in Bonn

� Unterstützung des Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Stephan Ackermann, bei seiner Tätigkeit

� Überarbeitung der Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (August 2010)

� Entwicklung der Rahmenordnung - Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (September 2010)

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der Deutschen Bischofskonferenz (September 2010)� Entwicklung und Umsetzung kirchlichen Modells für „Leistungen in Anerkennung des Leids, dass Opfern

sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ als Basis für die Gespräche am Runden Tisch „Kindesmissbrauch“ (November 2010 / März 2011)

� Einrichtung und Koordinierung der Arbeiten der Zentrale Koordinierungsstelle beim „Büro für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich“ der Deutschen Bischofskonferenz

� Einrichtung und Koordinierung des Vergabeausschusses für die Gelder des Präventionsfonds

� Initiierung und Durchführung eines Forschungsprojekts (Start: April 2011 bzw. Juni 2011)� Mitarbeit am Runden Tisch der Bundesregierung „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und

Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen im familiären Bereich“, Berlin (April 2010 bis November 2011)

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DBK-Hotline I

25.02. Auftrag der Frühjahrsvollversammlung 25.03. Eröffnung des Büros des Beauftragten30.03. Eröffnung der Telefon-Hotline und www.hilfe-missbrauch.de

Angebot für Opfer (!)Mit dem Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz zur Durchführung der Hotline andie LEBENSBERATUNG im Bistum Trier, wurde der Auftrag verbunden, dieErkenntnisse der Hotline fachlich aufzubereiten und für die Arbeit an der Frage derkünftigen Präventionsprogramme zur Verfügung zu stellen.

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künftigen Präventionsprogramme zur Verfügung zu stellen.Demnach sollten Leitfragen der Auswertung sein:– Gibt es Hinweise, die präventiv nutzbar sind?– Gibt es Hinweise zur Verbesserung des kirchlichen Umgangs mit Personen,

denen von Priestern oder kirchlichen Mitarbeitern sex. Gewalt angetan wurde?

Clearing:� Statistische Erfassung� Türöffnerfunktion (Verweisung)� Beratungsfunktion� Lotsenfunktion (Information)

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DBK-Hotline II - Elemente

25.02. Auftrag der Frühjahrsvollversammlung

25.03. Eröffnung des Büros des Beauftragten

30.03. Eröffnung der Telefon-Hotline und www.hilfe-missbrauch.de

� Internetseite www.hilfe-missbrauch.de

� Grundsatzinformation

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� Grundsatzinformation Leitlinien, Kontaktinformationen Diözesanbeauftragte, Antrag, Aktuelles etc.

� Telefonische Hotline 0800-1201000

� Online-Beratung

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DBK-Hotline IIIStand: November 2011

• Insgesamt 7.526 zustande gekommene telefonische Kontakte mit abnehmenden Tendenz 46.KW: 66 Anrufversuche, 42 Gespräche

– Unter den Anrufern waren Betroffene sowie Personen, die sich informieren wollten. Es rufen aber nicht nur Opfer an. Mancher möchte nur Informationen und daneben gibt es die Beschimpfungen und Scherzanrufe.

– 7.526 Gespräche sind also nicht 7.526 Fälle oder 7.526 Täter.– 33756 Anrufversuchen - die Anrufversuche ergeben sich aus zwei Punkten:

• am Anfang gab es eine "Bugwelle" von Anrufen,

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• am Anfang gab es eine "Bugwelle" von Anrufen, • es gibt immer zu Anfang einer Schicht sehr viele Anrufversuche. Aber es kommen eben nur so viele

Gespräche zustande, wie derzeit Mitarbeitende eingesetzt sind. Die, die nicht durchkommen telefonieren dann über die Schichtdauer weiter, bis sie durchkommen oder versuchen es am nächsten Tag.

� Die zusätzliche Online-Beratung, die von psychologischen und sozialpädagogischen Fachkräften anonym angeboten wird, haben bis zu diesem Zeitraum 367 Personen in Anspruch genommen. In diesen Online-Beratungen wurden insgesamt 2.637 Nachrichten ausgetauscht.

� plus ca. 1.500 Schreiben und Mails

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DBK-Hotline IV

Expertenfachgespräche der Hotline Missbrauch, Bonn� Hotline Missbrauch

� Hotline Heimkinder

� Hotline Unabhängige Beauftragte (Prof. Fegert)

� Runder Tisch Heimkindererziehung (RTH)

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� Runder Tisch Heimkindererziehung (RTH)

� Runder Tisch Sex. Kindesmissbrauch

� Forschungsprojekte

� Opferschutzorganisation

• Zwischenbericht

• Abschlussbericht

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Fortschreibung Leitlinien

25.02. Auftrag der Frühjahrsvollversammlung

25.03. Eröffnung des Büros des Beauftragten

30.03. Eröffnung der Telefon-Hotline und www.hilfe-missbrauch.de

23.08. Fortschreibung Leitlinien zum Umgang mit Hinweisen auf sex. Missbrauch

� 1. Phase bis 26.04. – Orientierung

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� 1. Rohentwurf

� 2. Phase bis 22.06. – Aussprache (Hearing)

� 1. Lesung der Leitlinien

� 3. Phase bis 23.08. – Abschluss

� Verabschiedung der LeitlinienWV in 3 Jahren

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Beauftragte Person

Ansprechperson für Verdachtsfälle auf sexuellen Missbrauch anMinderjährigen durch Kleriker, Ordensangehörige oder andereMitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst.• Die beauftragte Person soll nicht zur Leitung des Bistums gehören. Werden mehrere

Personen beauftragt, soll mindestens eine von ihnen nicht zur Leitung des Bistums gehören.• Die beauftragte Person nimmt Hinweise auf sexuellen Missbrauch entgegen und nimmt eine

erste Bewertung der Hinweise auf ihre Plausibilität vor.

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Einrichtung eines ständigen BeraterstabsDiesem gehören insbesondere Frauen und Männer mit psychiatrischpsycho-therapeutischem, möglichst auch forensischpsychiatrischem, sowie juristischemSachverstand und fundierter fachlicher Erfahrung und Kompetenz in der Arbeit mit Opfernsexuellen Missbrauchs an. Dem Beraterstab können auch Personen angehören, die imkirchlichen Dienst beschäftigt sind. Im Einzelfall können weitere fachlich geeignete Personenhinzugezogen werden.

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Anzeige bei der Strafverfolgungsbehörde

� Sobald tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen vorliegen, leitet ein Vertreter des Dienstgebers die Informa-tionen an die staatliche Strafverfolgungsbehörde und – soweit rechtlich geboten –an andere zuständige Behörden (z.B. Jugendamt i. S. d. § 8a SGB VIII, Schul-aufsicht) weiter. Rechtliche Verpflichtungen anderer kirchlicher Organe bleiben unberührt.

� Die Pflicht zur Weiterleitung der Informationen an die Strafverfolgungsbehörde

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� Die Pflicht zur Weiterleitung der Informationen an die Strafverfolgungsbehörde entfällt nur ausnahmsweise, wenn dies dem ausdrücklichen Wunsch des mutmaßlichen Opfers (bzw. dessen Eltern oder Erziehungsberechtigten) entspricht und der Verzicht auf eine Mitteilung rechtlich zulässig ist. In jedem Fall sind die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten, wenn weitere mutmaßliche Opfer ein Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung der Taten haben könnten.

� Die Gründe für den Verzicht auf eine Mitteilung bedürfen einer genauen Dokumentation, die von dem mutmaßlichen Opfer (ggf. seinen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten) zu unterzeichnen ist.

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Leitlinien – Prävention I

� Von Personen, die haupt- oder nebenberuflich in der Kinder-und Jugendarbeit eingesetzt werden sollen, ist entsprechend den gesetzlichen Regelungen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis einzuholen.

� Wenn Anlass zur Sorge besteht, dass bei einer Person

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� Wenn Anlass zur Sorge besteht, dass bei einer Person Tendenzen zu sexuellem Fehlverhalten vorliegen, wird eine forensisch-psychiatrische Begutachtung angeordnet.

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Leitlinien – Prävention II

Aus- und Fortbildung

� Die Aus- und Fortbildung enthält im Rahmen der allgemeinen Persönlichkeitsbildung die offene Auseinandersetzung mit Fragen der Sexualität, vermittelt Kenntnisse über sexuelle Störungen und gibt Hilfen für den Umgang mit der eigenen Sexualität.

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� Die für die Aus- und Fortbildung Verantwortlichen sowie die für die Personalführung Verantwortlichen nehmen sich der in ihrem Zuständigkeitsbereich tätigen Personen an, die ein auffälliges Verhalten zeigen, um persönliche Schwierigkeiten in einem frühen Stadium anzusprechen und Hilfen zur Bewältigung aufzuzeigen.

� Die Personalverantwortlichen im kirchlichen Bereich sowie die beauftragten Personen der Diözesen bilden sich zur Missbrauchsproblematik regelmäßig fort.

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Rahmenordnung Prävention

25.02. Auftrag der Frühjahrsvollversammlung 25.03. Eröffnung des Büros des Beauftragten30.03. Eröffnung der Telefon-Hotline und www.hilfe-missbrauch.de 23.08. Leitlinien zum Umgang mit Hinweisen auf sex. Missbrauch23.09. Rahmenordnung Prävention

Inhalt

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� Transparente Strukturen und Prozesse� Aus- und Weiterbildung� Koordinierungsstelle Prävention

WV in 3 Jahren

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Rahmenordnung Prävention

Inhaltliche und strukturelle Anforderungen

• transparent

• nachvollziehbar

• kontrollierbar sein

• Die Entwicklung und Verwirklichung von Maßnahmen zur Prävention erfolgt nach Möglichkeit in Zusammenarbeit

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Prävention erfolgt nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit allen hierfür relevanten Personen und Gruppen. Dazu gehören auch die Kinder und Jugendlichen selbst. (Partizipation)

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Rahmenordnung Prävention I

Inhaltliche und strukturelle Anforderungen

� Verhaltenskodex Klare Verhaltensregeln stellen im Hinblick auf den jeweiligen Arbeitsbereich ein fachlich adäquates Nähe-Distanz-Verhältnis und einen respektvollen Umgang zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den betreuten Kindern und Jugendlichen sicher. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind die Verhaltensregeln sowie die Sanktionen bei Nichteinhaltung bekannt zu machen

� Dienstanweisungen und hausinterne Regelungen Um das Wohl und den

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� Dienstanweisungen und hausinterne Regelungen Um das Wohl und den Schutz der Kinder und Jugendlichen zu optimieren, können Dienstanweis-ungen und hausinterne Regelungen erlassen werden, die auch arbeitsrechtliche Verbindlichkeit haben.

� Beschwerdewege Die Diözesen, kirchlichen Institutionen und Verbände schaffen interne und externe, nieder- und höherschwellige Beratungs- und Beschwerdewege für die Kinder und Jugendlichen, die Eltern und Erziehungsberechtigten sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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Rahmenordnung Prävention II

Inhaltliche und strukturelle Anforderungen

� Personalauswahl und -entwicklung

Die Prävention von sexuellem Missbrauch ist Thema im Vorstellungsgespräch, während der Einarbeitungszeit sowie in weiterführenden Mitarbeitergesprächen. In der Aus- und Fortbildung ist sie Pflichtthema.

Haupt- und nebenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen entsprechend den gesetzlichen Regelungen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Außerdem ist die Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung verbindliche

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Außerdem ist die Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung verbindliche Voraussetzung einer Anstellung wie auch einer Beauftragung zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit im kinder- und jugendnahen Bereich.

� Qualitätsmanagement

Die Leitung von Einrichtungen und die Träger von Kinder- und Jugendprogrammen haben die Verantwortung dafür, dass Maßnahmen zur Prävention nachhaltig Beachtung finden und fester Bestandteil ihres Qualitätsmanagements sind. Für jede Einrichtung und für jeden Verband sowie ggf. für den Zusammenschluss mehrerer kleiner Einrichtungen sollte eine geschulte Fachkraft zur Verfügung stehen, die hierbei im Interesse der Kinder und Jugendlichen sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Unterstützung gibt. Personen mit Opfer- und Täterkontakt erhalten kontinuierlich Supervision.

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Rahmenordnung Prävention I

Aus- und Fortbildung

• Sensibilisierung und Befähigung Hinweise auf sex. Missbrauch zu erkennen und mit diesen angemessen umzugehen. Dies erfordert Schulungen zu Fragen von

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– Täterstrategien,

– Psychodynamiken der Opfer,

– Dynamiken in Institutionen sowie begünstigenden institutionellen Strukturen,

– Straftatbeständen und weiteren einschlägigen rechtlichen Bestimmungen,

– eigener emotionaler und sozialer Kompetenz,

– konstruktiver Kommunikations- und Konfliktfähigkeit.

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Koordinationsstelle zur Prävention

von sexuellem Missbrauch

� Unterstützung und Vernetzung der Präventionsaktivitäten � Fachberatung bei der Planung und Durchführung von

Präventionsprojekten,� Vermittlung von Fachreferent/innen,� Beratung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen,� Weiterentwicklung von verbindlichen Qualitätsstandards,

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� Weiterentwicklung von verbindlichen Qualitätsstandards,� Information über Präventionsmaterialien und -projekte,� Vernetzung der Präventionsarbeit inner- und außerhalb der

Diözese,� Öffentlichkeitsarbeit in Kooperation mit der jeweiligen Pressestelle.

Das Thema Prävention hat einen Platz auf der Internetseite der Diözesen sowie der kirchlichen Institutionen und Verbände.

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Umsetzung der Rahmenordnung I

� Handreichung zur Prävention von sex. Gewalt in katholischen Schulen, Internaten und KindertageseinrichtungenHrsg. DBK-Kommission für Erziehung und Schulen (November 2011)

� Handreichung zur Prävention von sex. Gewalt im Bereich Jugendpastoral

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Bereich JugendpastoralHrsg. DBK-Jugendkommission (Januar 2011)

• Entwicklung einer Selbstverpflichtungserklärung(Muster)

• Mitwirkung an der Novellierung der Empfehlungen des Deutschen Caritasverbandes zur Prävention gegen sexuellen Missbrauch sowie zum Verhalten bei Missbrauchsfällen (Juni 2011)

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Umsetzung der Rahmenordnung II

Erweitertes Führungszeugnis

� Die Träger der Einrichtungen und Dienste tragen die Verantwortung dafür, dass nur Personen mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen beauftragt werden, die neben der erforderlichen fachlichen auch über die persönliche Eignung verfügen. Personen, die im Rahmen ihrer haupt- und nebenamtlichen oder ehrenamtlichen Tä-tigkeit Kinder und Jugendliche betreuen oder mit diesen regelmäßig in sonstiger Wei-se Kontakt haben können, dürfen in keinem Fall eingesetzt werden, wenn sie rechts-kräftig wegen einer Straftat nach §§ 171,174 bis 184g, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches (StGB) verurteilt worden sind.

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oder 236 des Strafgesetzbuches (StGB) verurteilt worden sind. � Bei der Einstellung von haupt- und nebenamtlichen Mitarbeitenden, die in direktem

Kontakt mit Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen stehen und von Lei-tungskräften ist ein erweitertes Führungszeugnis zu verlangen. Bereits eingesetzte Personen sind bis zum 31. Dezember 2011 zur Vorlage eines Führungszeugnisses aufzufordern.

� Für den Einsatz von freien Mitarbeiter(inne)n, Ehrenamtlichen und Kurzzeitpraktikan-ten wird je nach Aufgabe und Einsatz im Einzelfall durch die Einrichtungsleitung ge-prüft, ob ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis oder eine Selbstauskunftser-klärung vorgelegt werden muss. Hierbei sind Art, Intensität und Dauer des Kontakts mit Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen.

(Novellierte Fassung der CARITAS Empfehlungen 2011)

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Internetportale

25.02. Auftrag der Frühjahrsvollversammlung

25.03. Eröffnung des Büros des Beauftragten

23.08. Leitlinien zum Umgang mit Hinweisen auf sex. Missbrauch

23.09. Rahmenordnung Prävention

www.praevention-kirche.de www.praevention-bildung.dbk.de

Sonderausgabe „Elternbriefe du + wir“ - Was tun gegen Missbrauch“ (September 2010)

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Leistungen in Anerkennung des Leids,das Opfern sex. Missbrauchs zugefügt wurde

2010

25.03. Eröffnung des Büros für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger, Bonn

30.03. Eröffnung der Telefon-Hotline und www.hilfe-missbrauch.de

23.08. Fortschreibung Leitlinien zum Umgang mit Hinweisen auf sexuellen Missbrauch

23.09. Rahmenordnung Prävention und www.praevention-kirche.de

30.09. Vorstellung des Entwurfs für immaterielle und materielle Leistungen am RT

2011

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02.03. Vorstellung des präzisierten Papiers für immaterielle und materielle Leistungen

4-Punkte Paket

� Präventionsfonds

� Erstattung von Kosten für Psychotherapie oder Paarberatung� Materielle Leistung in Anerkennung des Leids� Regelung für besonders schwere Fälle

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Forschungsprojekte

2010

25.03. Eröffnung des Büros für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger in Bonn

30.03. Eröffnung der Telefon-Hotline und www.hilfe-missbrauch.de

23.08. Fortschreibung Leitlinien zum Umgang mit Hinweisen auf sexuellen Missbrauch

23.09. Rahmenordnung Prävention und www.praevention-kirche.de

30.09. Vorstellung des Entwurfs für immaterielle und materielle Leistungen am RT

2011

02.03. Vorstellung des präzisierten Papiers für immaterielle und materielle Leistungen

13.07. Forschungsprojekte zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauch

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� „Sex. Übergriffe durch Geistliche in der katholischen Kirche Deutschlands“ Auswertung vorhandener psychologischer u. psychiatrischer Gutachten Dauer 1 JahrLeitung: Prof. Dr. Norbert Leygraf u.a. (Start: April 2011)

� „Sex. Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der DBK“ – Dauer 3 JahreLeitung: Prof. Dr. Christian Pfeiffer, KFN (Start: August 2011)

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KFN-Forschungsfragen

� Häufigkeit des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der DBK?

� Wie ist es zu erklären, dass gerade Priester, Diakone und Ordensangehörige, die von ihrem Selbstverständnis her zu einem Kinder und Jugendlichen beschützenden Verhalten verpflichtet erscheinen, derartige Taten begangen haben?

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erscheinen, derartige Taten begangen haben?� Wie haben die Opfer die Taten, ihre Folgen und das Verhalten der

katholischen Kirche bzw. des jeweiligen Ordens erlebt?� Wie haben sich die katholische Kirche und die zu ihr gehörenden

Einrichtungen gegenüber Tätern und Opfern verhalten, wenn ihnen solche Fälle des sexuellen Missbrauchs bekannt geworden sind?

� Wie kann die katholische Kirche in Zukunft darauf hinwirken, das Risiko derartiger Taten nachhaltig zu verringern?

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Begegnung mit Betroffenen

25.03. Eröffnung des Büros für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger in Bonn

30.03. Eröffnung der Telefon-Hotline und www.hilfe-missbrauch.de

23.08. Fortschreibung Leitlinien zum Umgang mit Hinweisen auf sexuellen Missbrauch

23.09. Rahmenordnung Prävention und www.praevention-kirche.de

30.09. Vorstellung des Entwurfs für immaterielle und materielle Leistungen am RT

2011

02.03. Vorstellung des präzisierten Papiers für immaterielle und materielle Leistungen

13.07. Forschungsprojekte zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauch

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23.09 u. a. Papstbesuch / Treffen mit Opfern

� Ziel der Begegnung von Amtsträgern mit Betroffenen ist es, die Lebensschicksale der Opfer von sexuellem Missbrauch und deren Folge besser kennenzulernen, sie in der Verarbeitung dieser Erfahrungen zu unterstützen, die Schuld von Mitarbeitenden der katholischen Kirche besser erkennen und für die Zukunft bessere Vorkehrungen gegen solche Taten treffen zu können.

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Runder Tisch „Sex. Kindesmissbrauch“

von April 2010 bis November 2011

� Vertreter DBK: Bischof Dr. Stephan Ackermann, Prälat Dr. Karl Jüsten� Vertreter DOK: P. Dr. Stefan Kiechle SJ

o AG „Prävention – Intervention – Information“ (Vorsitz: Dr. Kristina Schröder)Vertreter DBK: Dipl.-Psych. Dorothee Lappehsen-Lengler

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Vertreter DBK: Dipl.-Psych. Dorothee Lappehsen-LenglerVertreter DOK: Schwester Jordana Schmidt OP

o AG „Durchsetzung Strafanspruch – Rechtspolitische Folgerungen – Anerkennung des Leidens der Opfer sexuellen Missbrauchs in jeglicher Hinsicht“ (Vorsitz: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger)

Vertreter DBK: Dr. Bettina JanssenVertreter DOK: P. Stefan Kiechle SJ

o AG „Forschung und Lehre“ (Vorsitz: Prof. Dr. Annette Schavan)Vertreter DBK: Dr. Bettina JanssenVertreter DOK: Prof. Dr. Hans Zollner SJ

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Dialoginitiative

� Aufgabe und Ziel ist die Bestandsaufnahme der aktuellen Situation in der katholischen Kirche in Deutschland und die Analyse, welche Schlussfolgerungen daraus gezogen werden müssen.

� Die Bischöfe wollen zum einen verstärkt das selbstkritische Gespräch in der Bischofskonferenz führen.

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Bischofskonferenz führen.

� Ein weiterer Teil dieser Initiative ist ein strukturierter Dialog darüber, wie die Kirche ihren zentralen Auftrag, das Evangelium den Menschen zu vermitteln, unter den Bedingungen der heutigen Zeit und den unterschiedlichen Lebenssituationen erfüllen kann.

Auftaktveranstaltung 8./9. Juli 2011 in Mannheim