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Buchführung Teil 2

„Auf dem Weg nach oben!!“

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Inhaltsverzeichnis:

III. SYSTEMATIK DER FINANZBUCHFÜHRUNG3. Kontenrahmen und Kontenplan

3.1. Begriff, Bedeutung und Aufbau 4 – 5 3.2. Gliederungsprinzipien 5 – 7

4. Organisation der Buchführung4.1. Belege und Belegorganisation 84.2. Bücher der doppelten Buchführung 8 – 13

IV. UMSATZSTEUER1. System der Umsatzsteuer 14 – 172. Buchung der Umsatzsteuer 18 – 193. Buchung der Vorsteuer 20 – 214. Buchung der Umsatzsteuervorauszahlungen 225. Abschluss der Umsatzsteuerkonten 23 – 24

V. GRUNDLAGEN DER VERBUCHUNG IM EINKAUFS- UND VERKAUFSBEREICH1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 25 – 312. Waren 32 – 373. Fertige und unfertige Erzeugnisse 38 – 434. Buchungen im Verkaufsbereich 44 – 47

VI. LÖHNE UND GEHÄLTER1. Grundlagen 48 – 512. Buchung von Lohn-/Gehaltsabrechnungen 52 – 53

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VII PERIODENABGRENZUNG 541. Aktive Rechnungsabgrenzung 55 - 562. Passive Rechnungsabgrenzung 56 - 573. Sonstige Forderungen 58 - 594. Sonstige Verbindlichkeiten 60 - 615. Rückstellungen 62 - 65

VIII. PRIVATENTNAHMEN UND -EINLAGEN 66 - 67

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3. Kontenrahmen und Kontenplan

Kontenrahmen = Übersicht über sämtliche Konten, die für ein Unternehmen erforderlich sein können.

Aufbau nach dem Dezimalsystem, d.h.:10 Kontenklasseninnerhalb jeder Kontenklasse 10 Kontengruppeninnerhalb jeder Kontengruppe 10 Konteninnerhalb der Konten u.U. Unterkonten

Beispiel (SKR 03):Kontenklasse: 4 betriebliche AufwendungenKontengruppe 41 PersonalaufwendungenKontenuntergruppe: 411 Löhne

412 Gehälterspezielle Konten: 4127 Geschäftsführergehälter

3.1 Begriff, Bedeutung und Aufbau

III. SYSTEMATIK DER FINANZBUCHFÜHRUNG

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Kontenrahmen = Grundlage für den Kontenplan, den das Unternehmen entsprechend seiner Branche individuell zusammenstellt.

Es gibt mehrere Kontenrahmen, die wichtigsten sind:● GKR (Gemeinschaftskontenrahmen)● IKR (Industriekontenrahmen)● Kontenrahmen nach der Pflegebuchführungs-Verordnung etc.

3.2 Gliederungsprinzipien

3.2.1 Prozessgliederungsprinzip

Gliederung nach dem Betriebsablauf bzw. Leistungsprozess:Kontenklasse 0 und 1: grundlegende Leistungsvorbereitung (AV und

Kapital)Kontenklasse 2: Abgrenzung der „neutralen“ Aufwendungen und

ErträgeKontenklasse 3: Leistungsvorbereitung im Umlaufvermögen

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Kontenklasse 4: betrieblich verursachte AufwendungenKontenklasse 5 und 6: i.d.R. gesperrtKontenklasse 7: Ergebnisse der betrieblichen Leistungs-

prozesse = Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnisse

Kontenklasse 8: Erlöse und andere betrieblich verursachten Er-träge

Kontenklasse 9: Abschlusskonten

Umsetzung im Gemeinschaftskontenrahmen (GKR) sowie im Standard-kontenrahmen SKR 03 der DATEV eG

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3.2.2 Abschlussgliederungsprinzip

Systematische Konzeption z.B. DATEV SKR 04:

- Abschlussgliederungsprinzip entsprechend HGB- Keine Mischkonten- Sachliche Abgrenzung: Verbuchung von „Aufwand“ und „Ertrag“ (keine Kosten).

Die Kontenklassen des SKR 04 lassen sich wie folgt klassifizieren:Kontenklasse 0: AnlagevermögenKontenklasse 1: Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung (RAP)Kontenklasse 2: Eigenkapital und Sonderposten mit RücklageanteilKontenklasse 3: Verbindlichkeiten, Rückstellungen und passive RAPKontenklasse 4: betriebliche ErträgeKontenklasse 5: MaterialaufwandKontenklasse 6: Betriebliche AufwendungenKontenklasse 7: Weitere Erträge und Aufwendungen (neutrale und a.o.)Kontenklasse 8: freiKontenklasse 9: Vortragskonten

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4. Organisation der Buchführung

4.1 Belege und Belegorganisation

Der Grundsatz „keine Buchung ohne Beleg“ erfordert Belege:

Eigenbeleg (Ausgangsrechnungen, Gehaltslisten etc.)Fremdbeleg (Eingangsrechnungen, Bankauszüge usw.)

EinzelbelegSammelbeleg

Vor der Buchung werden die Belege auf sachliche und wertmäßige Richtigkeit überprüft und „Vorkontiert“.

4.2 Bücher der doppelten Buchführung

Doppelte Buchführung, weil:● jeder Vorfall zweimal, d.h. zuerst im Soll und dann im Haben gebucht wird,

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● Erfolgsbuchungen mindestens ein Bestands- (Aktiv- oder Passivkonto) und ein Erfolgskonto (Aufwands- oder Ertragskonto) berühren.

Systembücher dienen zur vollständigen Erfassung der GeschäftsvorfälleDie wichtigsten Systembücher sind:

● Grundbuch: Erfassung der Geschäftsvorfälle in zeitlicher Reihenfolge● Hauptbuch: Buchung nach sachlichen Kriterien

Bsp.:

Die Probe GmbH tätigt folgende Geschäftsvorfälle: EUR02.02. Zielverkauf von fertig Erzeugnissen in die USA (ohne USt) 51.17003.02. Lastschrift auf dem Sparkassenkonto für

Umsatzsteuervorauszahlung 2.100Lohn-, Kirchensteuer 1.000Sozialversicherungsbeiträge 1.500

04.02. Kunden zahlen fällige Rechnungen durch Überweisungauf das Sparkassenkonto 33.000bar 6.600

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EUR05.02. Fertigungslöhne werden noch immer bar ausgezahlt:

Bruttolöhne 9.000LSt/SolZ 1.220Kirchensteuer 98Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung 1.307Arbeitgeberanteil Sozialversicherung 1.307

06.02. Der Angestellte Harry Hirsch bekommt einen Vorschussbar ausgezahlt 300

Im folgenden Grundbuch werden die Geschäftsvorfälle in zeitlicher Reihenfolge erfasst:

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Kanzlei-Rechnungswesen V.5.51 Prüfjournal Probe GmbH Blatt 1

Datum Vorlauf 12-2007/JA01 01.01.2007 - 31.12.2007

Abschlussbuchungen

27.08.2008

Umsatz Gegenkonto BU Skonto EU-Informationen Buchungstext Datum Nr. Konto

Belegfeld2

Konteninformationen USt % USt-Konto USt-Betrag Konto Betrag

Beleginformationen WKZ

ZI Umsatz-BW Kurs Belegfeld1

KOST-Menge KOST2 KOST1 Abstimmsumme 1 0,00

02.02.2006 Zielverkauf fertig Erzeugnisse 2 1410 1410 8400 EUR 51.170,00 51.170,00 8400 H 51.170,00

03.02.2006 USt-VZ 01 3 1780 1780 1210 EUR 2.100,00 2.100,00 1210 H 2.100,00

03.02.2006 LSt, KiSt 01 4 1741 1741 1210 EUR 1.000,00 1.000,00 1210 H 1.000,00

03.02.2006 SV-Beiträge Rest 01 5 1742 1742 1210 EUR 1.500,00 1.500,00 1210 H 1.500,00

04.02.2006 Kunden überweisen Rechnungen 6 1210 1210 1410 EUR 33.000,00 33.000,00 1410 H 33.000,00

04.02.2006 Kunden zahlen bar 7 1000 1000 1410 EUR 6.600,00 6.600,00 1410 H 6.600,00

05.02.2006 Bruttolöhne 8 4110 4110 1755 EUR 9.000,00 9.000,00 1755 H 9.000,00

05.02.2006 LSt/SolZ 9 1755 1755 1741 EUR 1.220,00 1.220,00 1741 H 1.220,00

05.02.2006 KiSt 10 1755 1755 1741 EUR 98,00 98,00 1741 H 98,00

05.02.2006 AN-Anteil SV 11 1755 1755 1742 EUR 1.307,00 1.307,00 1742 H 1.307,00

05.02.2006 Nettolohn 12 1755 1755 1740 EUR 6.375,00 6.375,00 1740 H 6.375,00

05.02.2006 AG-Anteil SV 13 4130 4130 1742 EUR 1.307,00 1.307,00 1742 H 1.307,00

06.02.2006 Vorschuss Harry Hirsch 14 1530 1530 1000 EUR 300,00 300,00 1000 H 300,00

Gruppensumme Umsatz 15 114.977,00

Abstimmsumme 16 0,00

Die Auswertung entspricht dem derzeitigen Stand der Buchführung. Währung: Euro Arbeitsstatus Währung: Euro Arbeitsstatus

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Kanzlei-Rechnungswesen V.5.51 Jahreskonto Probe GmbH Blatt 1

27.08.2008

Konto 1000 Kasse Funktion 10

Datum BU Gegenkto. Buchungstext USt %

Belegfeld 1 Umsatz Soll Umsatz Haben Belegfeld 2

EB-Wert 9000 01.01.2007 64,53 Kunden zahlen bar 1410 04.02.2007 6.600,00 Vorschuss Harry Hirsch 1530 06.02.2007 300,00

Die Auswertung entspricht dem derzeitigen Stand der Buchführung. Währung: Euro Arbeitsstatus

S

Sortierung: Belegdatum

S EB-Wert Saldo JVZ-Soll JVZ-Haben

300,00 6.600,00 6.364,53 64,53

Im Hauptbuch (auf den einzelnen Konten) werden die Geschäftsvorfälle nach sachlichen Kriterien erfasst. So z.B. auf dem Sachkonto „Kasse“:

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Nebenbücher dienen der laufenden Kontrolle wichtiger Bestände oder Erfolge

Die wichtigsten Nebenbücher sind:● Anlagenbuchführung● Kontokorrentbuch● Lagerbuch● Lohn- und Gehaltsbücher● Wechselbücher

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IV. UMSATZSTEUER

1. System der Umsatzsteuer

Nach § 1 UStG sind folgende Arten von Umsätzen steuerpflichtig: Lieferungen, d.h. Verkäufe aller Art Sonstige Leistungen, d.h. Dienstleistungen wie z.B. Reparaturen,

Leistungen der Unternehmensberater, Steuerberater u.v.m. Der innergemeinschaftliche Erwerb Die Einfuhr von Erzeugnissen aus dem Drittlandsgebiet

Unentgeltliche Wertabgaben nach § 3 Abs. 1b und Abs. 9 a UStG (Eigenverbrauch, d.h. Sachentnahmen, private Nutzung betrieblicher Vermögensgegenstände; nicht: Barentnahmen) werden Lieferungen bzw. sonstige Leistungen gegen Entgelt gleichgesetzt.

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Die Umsatzsteuer ist eine Verkehrsteuer, da bestimmte Vorgänge des Wirtschaftsverkehrs mit USt belastet werden, d.h.

Verkaufspreis ohne USt (Nettowert) x Umsatzsteuersatz = Umsatzsteuer

bzw.

Nettowert + Umsatzsteuer = Verkaufspreis incl. USt (Bruttowert)

Oder: Bemessungsgrundlage = Entgelt abzügl. USt § 10 Abs. 1 UStG

Wirtschaftlich gesehen ist die USt eine Verbrauchsteuer, da allein der private Endverbraucher belastet werden soll, während der Unternehmer als Nicht-Endverbraucher unbelastet bleibt!!

Steuersatz: 19% seit 01.01.2007 (Regelsteuersatz) bzw. 7% ermäßigter Steuersatz

Berechnung: i.d.R. nach dem vereinbarten Entgelt (Sollversteuerung)Ausnahme: erhaltene Anzahlungen, Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen

Prinzip der „Mehrwertsteuer“:Besteuert werden soll nur die vom Unternehmen erbrachte Wertschöpfung, ohne Vorleistung anderer Unternehmen

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Erreicht wird dies durch ein höchst einfaches System: Jeder Umsatz des Unternehmers wird der USt unterworfen, die der Unternehmer dann dem Finanzamt schuldet. Zusätzlich darf der Unternehmer aber die von einem anderen Unternehmer in Rechnung gestellte USt (Vorsteuer) von seiner USt-Schuld gegenüber dem Finanzamt abziehen.

→ Der Unternehmer führt somit an das Finanzamt letztlich nur den Steuerbetrag ab, der auf den bei ihm erzeugten Mehrwert entfällt.

Beispiel:Der Unternehmer A verkauft an den Unternehmer B Waren für 1.000 EUR + 190 EUR USt. Der Unternehmer B verkauft diese Waren für 1.500 EUR + 285 EUR USt an den Unternehmer C, der dann die Waren für 2.200 EUR + 418 EUR USt an den privaten Endverbraucher D weiter veräußert.Stellen Sie die Vorgänge schematisch dar. Wer trägt die USt letztendlich?

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Tritt der Unternehmer als Endverbraucher auf (z.B. Entnahme von Ware) unterliegen diese unentgeltlichen Wertabgaben auch der USt.

Der Unternehmer hat die von ihm geschuldete Steuer bzw. den Vorsteuerüberschuss selbst zu berechnen und für jeden Voranmeldungs- bzw. Besteuerungszeitraum (Kalenderjahr) dem Finanzamt anzumelden.

A B C D

erhält von Kunden

bezahlt an Lieferanten

bezahlt an das Finanzamt

Belastung

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2. Buchung der Umsatzsteuer

USt, die Unternehmer seinem Kunden in Rechnung stellt schuldet er dem Finanzamt, d.h. es besteht eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt. bei der Ausgangsrechnung Buchung der vollen Umsatzsteuer als Schuld

Beispiel:Der Unternehmer A veräußert an den Kunden B Waren für monatlich 150 EUR netto + 28,50 EUR USt = 178,50 EUR bruttoBuchung:

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S H S H

S H

Forderungen aus LuL Umsatzerlöse 19 % USt

Umsatzsteuer 19 %

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3. Buchung der Vorsteuer

Die von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte USt kann als Vorsteuer von der eigenen Umsatzsteuerschuld gekürzt werden, d.h. es besteht eine Forderung gegenüber dem Finanzamt. bei Eingangsrechnungen Buchung der vollen Umsatzsteuer als Forder-

ung.Voraussetzung: vollständige und richtige Eingangsrechnung!!

Beispiel:Der Unternehmer A kauft für sein Unternehmen Büromaterial für 98 EUR incl. 19 % USt. Die Kassenquittung erfüllt alle Merkmale einer ordnungsgemäßen Kleinbetrags-rechnung.

Berechnung des Nettobetrags: 98 EUR : 1,19 = 82,35 EUR netto→ Vorsteuer 15,65 EUR

Buchung:

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S H S H

S H

Bürobedarf Kasse

Vorsteuer 19 %

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4. Buchung der Umsatzsteuervorauszahlungen

Ermittlung der USt-Zahllast durch Saldierung des Vorsteuerkontos und Über-tragung des Saldos auf das USt-Konto. Überweisung bzw. Abbuchung der Zahllast bis spätestens zum 10. des Folgemonats. (Schonfrist 13. Tag bei Überweisung)

S H S HVorsteuer Umsatzsteuer

Summe aller in Ein-gangsrechnungenausgewiesenen USt-Beträge

Saldo

Summe aller in Aus-gangsrechnungenausgewiesenen USt-Beträge

Saldo Vorsteuer

= Zahllast

Hinweis:

In der EDV-Buchführung erfolgt die Ermittlung der USt-Zahllast programmge-steuert, ohne Umbuchung des Vorsteuerkontos!! Die Zahlung der USt wird dann auf dem Konto 1780 „Umsatzsteuervorauszahlungen“ gebucht. Dieses Konto ist ein Unterkonto des Umsatzsteuerkontos.

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5. Abschluss der Umsatzsteuerkonten

Für den letzten Monat des Geschäftsjahres wird die Zahllast passiviert bzw. als Forderung gegenüber dem Finanzamt aktiviert, da die Überweisung erst am 10. des ersten Monats des folgenden Geschäftsjahres erfolgt.

S H

Summe aller in Ein-gangsrechnungenausgewiesenen USt-Beträge

Saldo

S HUmsatzsteuer

Summe aller in Aus-gangsrechnungenausgewiesenen USt-Beträge

Saldo Vorsteuer

= Schlussbilanz

Vorsteuer

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Merke:Auf den Zahlungsmittelkonten und den Konten für Forderungen und Verbindlich-keiten wird immer der volle Brutto-Rechnungsbetrag incl. USt gebucht.

Auf den Aufwands- und Erlöskonten sowie den Bestandskonten wird dagegen immer nur der reine Netto-Rechnungsbetrag verbucht, während die Umsatzsteuerauf dem Konto 1775 im Haben bzw. die Vorsteuer auf dem Konto 1575 im Sollgebucht wird!

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V. GRUNDLAGEN DER VERBUCHUNG IM EIN-KAUFS- UND VERKAUFSBEREICH

1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

● Rohstoffe = wesentlicher Bestandteil des erzeugten Produkts (Bsp.: Papier für Bücherherstellung)

● Fremdbauteile = bezogene Fremdteile, die in Produktion eingehen (Bsp.: Sitze in der Autoproduktion)

● Hilfsstoffe = Bestandteile, die nur im Rahmen einer Hilfsfunktion in die Produktion eingehen (Bsp.: Schrauben, Nägel in der Holzverarbeitung; Pfeffer, Salz in der Gastronomie)

● Betriebsstoffe = Stoffe, die nicht in die Produkte eingehen, aber zum Betrieb der Produktionsanlagen nötig sind (Bsp.: Heizöl, Reinigungsmittel für Druckmaschine, Büromaterial)

Erfassung des Anfangsbestands und der Zugänge auf dem Konto 3970 „Bestand Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“

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Der Verbrauch der Bestände für die erbrachten Leistungen wird auf den Auf-wandskonten 3010 „Aufwendungen für Rohstoffe“, 3020 „Aufwendungen für Hilfsstoffe“ bzw. 3030 „Aufwendungen für Betriebsstoffe“ oder 3400 „Wareneingang 19%“ erfasst.

Der Verbrauch kann dabei auf zwei Arten ermittelt werden:● Laufend durch Lagerbuchführung aufgrund Materialentnahmescheine.

Inventurdifferenzen werden aufgedeckt● Befundrechnung, d.h. am Ende der Periode durch Inventur: AB + Zugänge

– EB lt. Inventur = Verbrauch

In der Praxis werden dagegen Einkäufe auf den Aufwandskonten 3000 ff gebucht (Aufwandskontenmethode).

Dabei wird eine just in time Lieferungen unterstellt, d.h. alle Einkäufe an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden innerhalb der Abrechnungsperiode für die Herstellung der Erzeugnisse verbraucht.→ Es finden keine Lagerbestandsveränderungen statt!!

Auf den Bestandskonten 3970 ff. wird nur zu Beginn des Wirtschaftsjahres

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der Anfangsbestand gebucht. Während des Jahres werden diese Bestandskonten nicht bebucht!! Der Endbestand am Schluss des Wirtschaftsjahres wird durch Inventur ermittelt.Der Unterschiedsbetrag zwischen Anfangs- und Endbestand wird gegen das Erfolgskonto 3960 „Bestandsveränderungen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren“ oder gegen 3000 „Aufwendungen Rohstoffe“ gebucht.

Beispiel:Der Unternehmer A hat am 1.1. einen Bestand an Rohstoffen von 8.000 EUR.

Einkauf von Rohstoffen während des Jahres auf Ziel 11.000 EUR + 2.090 EUR USt

Am 31.12. beträgt der Bestand an Rohstoffen 12.000 EUR (Bestandserhöhung):Anfangsbestand 8.000 EUR – Schlussbestand 12.000 EUR = 4.000 Bestandserhöhung

Abschluss des Bestands- und Aufwandskontos:

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Bezugskosten gehören zu den Anschaffungsnebenkosten.Erfassung entweder direkt auf dem Aufwandskonto 3000 oder:Erfassung zunächst auf Unterkonten wie z.B.: 3801 „Bezugskosten für Rohstoffe“, die dann am Monatsende über die entsprechenden Hauptkonten abgeschlossen werden!

Beispiel:EUR

1. Listenpreis 21.452,20- Mengenrabatt 12,5 % - 2.681,53 = Zielpreis (Nettorechnungspreis) 18.770,67+ 19 % USt 3.566,43= Bruttozielpreis 22.337,10

2. Bezugskosten:Fracht 340,00

+ 19 % USt 64,60= Bruttobezugskosten 404,60

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Rücksendungen werden direkt über das entsprechende Aufwandskonto, ge- bucht, d.h.

1610 Verbindlichkeitenan 3000 Aufwendungen für Rohstoffe

1575 Vorsteuer

Nachlässe aufgrund Mängelrügen, nachträgliche Rabatte (Boni) mindern Anschaffungskosten (Sofortrabatte werden buchmäßig nicht erfasst!!).Buchung über Unterkonten: 3770 erhaltene Rabatte 3740 erhaltene Boni

Beispiel:Aus der obigen Lieferung erhält der Unternehmer einen Bonus über 120 EUR + 22,80 EUR USt.

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Skonto = Preisnachlass für schnelle Bezahlung (Zinsvergünstigung) innerhalb angegebener Zahlungsfrist!Lieferantenskonti = Skonto beim Einkauf, gewährt vom Lieferanten 1. Anschaffungspreisminderungen, d.h. Buchung auf Konto 3735

„Erhaltene Skonti 19% USt“ 2. Vorsteuerkorrektur, da ursprünglich bei Rechnungseingang der volle Steuerbetrag gebucht wurde.

Beispiel:

Eingangsrechnung für Rohstoffe, Rechnungsbetrag netto EUR 3.000,-- zuzüglich 19 % Umsatzsteuer EUR 570,--. Bei Bezahlung innerhalb 10 Tage 2 % Skonto.

1. Buchung bei Rechnungseingang:

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2. Bezahlung unter Inanspruchnahme Skonto (Nettoverfahren):

2% vom Rohstoffwert EUR 3.000 = 60,00 EUR2% von der Umsatzsteuer EUR 570 = 11,40 EURGesamtabzug 71,40 EUR

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2. Waren (Handelswaren)

Waren werden vom Unternehmen bezogen und ohne weitere Be- oder Verar-beitung weiterveräußert.

Erfassung des Anfangsbestands und der Zugänge auf dem Konto 3980 „Bestand Waren“.

In der Praxis werden dagegen Einkäufe auf den Aufwandskonten 3200 ff gebucht (Aufwandskontenmethode).

Dabei wird eine just in time Lieferungen unterstellt, d.h. alle Einkäufe an Waren werden innerhalb der Abrechnungsperiode weiter veräußert.→ Es finden keine Lagerbestandsveränderungen statt!!

Diese Unterstellung ist jedoch unrealistisch, da die eingekauften Warenmengen in der Praxis entweder größer oder kleiner als die verkauften Mengen sind.→ Berücksichtigung der Änderung des Bestands am Jahresende

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Auf dem Konto 3980 „Bestand Waren“ wird zu Beginn des Wirtschaftsjahres nur der Anfangsbestand gebucht. Beachte: Während des Jahres wird dieses Bestandskonto nicht mehr be-

bucht!!Der Endbestand am Schluss des Wirtschaftsjahres wird durch Inventur ermit-telt.Der Unterschiedsbetrag zwischen Anfangs- und Endbestand wird gegen das Erfolgskonto 3960 „Bestandsveränderungen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren“ oder 3400 „Wareneingang“ gebucht.

Beispiel:Der Unternehmer A hat am 1.1. einen Bestand an Handelswaren‘ von 8.000 EUR.

Einkauf von weiteren Waren während des Jahres auf Ziel 11.000 EUR + 2.090 EUR USt

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Am 31.12. beträgt der Bestand der Handelswaren 6.000 EUR (Bestandsminderung):Anfangsbestand 8.000 EUR – Schlussbestand 6.000 EUR = 2.000 Bestandsminderung

Bezugskosten (Verpackung, Versand, Versicherung, Frachtkosten) gehören zu den Anschaffungsnebenkosten.

Erfassung entweder direkt auf dem Aufwandskonto 3400 oder:Erfassung zunächst auf Unterkonten 3800 „Bezugsnebenkosten“, die dann am Monatsende über die entsprechenden Hauptkonten abgeschlossen werden!

Vorteil: gesonderter Ausweis erleichtert Kalkulation, ermöglicht detaillierte Aufwandsanalyse

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Rücksendungen werden direkt über das entsprechende Aufwandskonto, ge- bucht, d.h.

1610 Verbindlichkeitenan 3200 Wareneingang

1575 Vorsteuer

Nachlässe aufgrund Mängelrügen, nachträgliche Rabatte (Boni) mindern Anschaffungskosten der Waren (Sofortrabatte werden buchmäßig nicht erfasst!!).Buchung über Unterkonten: 3770 erhaltene Rabatte 3740 erhaltene Boni

Beispiel:Der Unternehmer A kauft Handelsware für 10.000 EUR + 1.900 EUR USt.

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Kurze Zeit später gewährt der Verkäufer einen Rabatt in Höhe von 500 EUR + 95 EUR USt als Gutschrift.

.

Das Konto 3770 „Erhaltene Rabatte“ ist ein Unterkonto des Wareneingangs-kontos. Der Rabatt wird mit dem Nettobetrag erfasst.→ Das Konto „Erhaltene Rabatte“ wird über das Konto 3200 „Wareneingang“

abgeschlossen.

Skonto = Preisnachlass für schnelle Bezahlung (Zinsvergünstigung) innerhalb angegebener Zahlungsfrist!Lieferantenskonti = Skonto beim Einkauf, gewährt vom Lieferanten 1. Anschaffungspreisminderungen, d.h. Buchung auf Konto 3730

„Erhaltene Skonti“ 2. Vorsteuerkorrektur, da ursprünglich bei Rechnungseingang der volle Steuerbetrag gebucht wurde.

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Beispiel:

Eingangsrechnung für Waren, Rechnungsbetrag netto EUR 1.000 zuzüglich 19 % Umsatzsteuer EUR 190. Bei Bezahlung innerhalb 10 Tage 2 % Skonto.

1. Buchung bei Rechnungseingang:

2. Bezahlung unter Inanspruchnahme Skonto (Nettoverfahren):

2% vom Rohstoffwert 1.000 EUR = 20,00 EUR2% von der Umsatzsteuer 190 EUR = 3,80 EURGesamtabzug 23,80 EUR

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3. Fertige und unfertige Erzeugnisse

Beispiel:Der Unternehmer Max Muster stellt im Geschäftsjahr Gj. 06 insgesamt 50 Pkw-Anhänger her. Als direkter Aufwand ist zu verzeichnen:Materialaufwand: 1.000,00 EUR/Stck.,Löhne: 600,00 EUR/Stck.

Von den 50 Anhängern werden im Geschäftsjahr Gj. 06 jedoch nur 40 verkauft,und zwar zu einem Preis von je 3.000,00 EUR/Stck.

Der Unternehmer beschäftigt einen Buchhalter (Gehalt: 25.000,00 EUR) und einenVerkäufer (Gehalt 25.000,00 EUR).

Anfangsbestand bei Fertigerzeugnissen: 0 Stück.

Aufgabe: Ermitteln Sie anhand dieser Daten den Jahreserfolg (Gewinn bzw. Verlust).

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Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB 39

Aufwendungen Erfolgsermittlung Erträge

Materialaufwand

Löhne

Gehälter

Summe

50.000,00

30.000,00

50.000,00

130.000,00

Umsatzerlöse

Verlust

120.000,00

10.000,00

Summe 130.000,00

Aber:Aufwandseite betrifft Aufwendungen für 50 Anhänger, während Ertragseite nur Er-lös aus Verkauf von 40 Anhängern berücksichtigt.

→ Buchung der Erhöhnung des Lagerbestands als Bestandsveränderung („Ertrag ohne Einnahme“)

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Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB 40

Aufwendungen Erfolgsermittlung Erträge

Materialaufwand

Löhne

Gehälter

Summe

50.000,00

30.000,00

50.000,00

136.000,00

Umsatzerlöse

Bestandsmehrung

120.000,00

16.000,00

Summe 136.000,00

Jetzt mit Berücksichtigung der Bestandsveränderung:

Gewinn 6.000,00

Bewertung der Bestandsmehrung zu Herstellungskosten (vgl. Kosten-rechnung) Materialeinzelkosten 1.000 EUR + Fertigungslöhne 600 EUR.

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Ergebnis:

Fertige Erzeugnisse sind selbsthergestellte, verkaufsfertige Vermögensgegen-stände. Bei den unfertige Erzeugnisse wurde mit dem Erstellungsprozess be-gonnen, der verkaufsfertige Zustand am Bilanzstichtag aber noch nicht erreicht.

Soweit Produktions- und Absatzmenge innerhalb der Rechnungsperiode über-einstimmen, ergibt sich auch auch das richtige Periodenergebnis. In der Praxis führt aber die stetige Produktion auf der einen Seite und der schwankende Ab-satz auf der anderen Seite zu einer Lagerhaltung von unfertigen und fertigen Erzeugnissen.

Wird in der Abrechnungsperiode mehr verkauft als produziert→ Lagerabbau

Wird dagegen weniger verkauft als produziert→ Lageraufstockung (Bsp. Rover)

Anfangs- und Schlussbestände der unfertigen und fertigen Erzeugnisse stimmen nicht überein.

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Regeln:

1. Die Konten 7000 ‚Unfertige Erzeugnisse‘ und 7100 ‚Fertige Erzeugnisse‘ nehmen zu Beginn des Geschäftsjahres den Anfangsbestand auf.

2. Während des Geschäftsjahres werden diese Konten nicht berührt.

3. Am Ende des Geschäftsjahres wird der Schlussbestand an fertigen und unfertigen Erzeugnissen durch Inventur ermittelt und auf der Habenseite des entsprechenden Erzeugniskontos eingetragen. Gegenkonto ist das Schlussbilanzkonto.

4. Der Unterschied zwischen Anfangs- und Schlussbestand wird gegen das Konto 8960 ‚Bestandsveränderungen unfertige Erzeugnisse‘ bzw. 8970 ‚Bestandsveränderungen fertig Erzeugnisse gebucht. Diese Konten werden dann über das GuV Konto abgeschlossen.

5. Liegt eine Bestandsminderung vor, hat das Konto 8960/8970 ‚Bestands-veränderungen‘ den Charakter eines Aufwandskontos;Im Falle einer Bestandsmehrung hat das Konto 8960/8970 ‚Bestands-veränderung dagegen Ertragskontencharakter.

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Beispiel:

Anfangsbestand Schlussbestand

Unfertige Erzeugnisse 27.400 EUR 35.100 EURFertige Erzeugnisse 48.200 EUR 46.400 EUR

Schließen Sie die Konten Unfertige und Fertige Erzeugnisse, das Bestandsveränderungskonto und das GuV Konto ab.

Wie wirken sich die Bestandsveränderungen auf das Gesamtergebnis aus?

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4. Buchungen im Verkaufsbereich

Buchung der Nettoverkaufspreise auf den Ertragskonten, getrennt nach Umsatzsteuersätzen, d.h. Umsätze zu 7 % USt Konto 8300, Umsätze zu 19 % USt Konto 8400!

Steuerfreie Umsätze sind ebenfalls getrennt von den steuerpflichtigen Umsätzen aufzuzeichnen.

Besonderheiten bei Verkaufsbuchungen:

● Sofortrabatte sind buchungsmäßig nicht zu erfassen.● Nettorechnungsbetrag = Umsatzerlös● Vertriebskosten wie Fracht, Verpackung werden als Aufwand auf den Konten

4700 ‚Kosten der Warenabgabe‘ bzw. 4710/4730 etc erfasst. Werden diese Kosten an den Kunden weiterberechnet, erfolgt die Buchung ebenfalls auf Konto 8300/8400 ‚Umsatzerlöse‘.

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Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB 45

Das Ertragskonto Umsatzerlöse 8300/8400 wird über das GuV-Konto abgeschlossen.

Nochmals:In der EDV-Buchführung gibt es weder ein GuV-Konto noch ein Schlussbilanz-konto!! Die Salden der Konten werden hier programmgesteuert zusammenge-fasst und direkt in der Bilanz bzw. GuV ausgewiesen.

Rücksendungen:Buchung direkt über entsprechende Umsatzerlöskonten mit Korrektur der Umsatzsteuer auf Konto 1775.

Erlösberichtigungen:Buchung auf Unterkonten 8710/8720 ‚Erlösschmälerung 7% bzw. 19% USt‘.Abschluss der Unterkonten über das Konto 8300/8400 ‚Umsatzerlöse 7% bzw. 19% USt‘.Durch die nachträgliche Minderung des Nettoverkaufspreises ändert sich damit auch die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer Korrekturbuchung auf Konto 1775 ‚Umsatzsteuer 19%‘.

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Skonti bedingen eine Steuerkorrektur. Skonti auf der Verkaufsseite (Kundenskonti) führen zu einer Erlöskorrektur und entlasten das Konto 1775 Umsatzsteuer im Soll. Auf dem Konto 1410 ‚Forderungen‘ werden immer die vollen Rechnungsbeträge gebucht.

Beispiel:

Ausgangsrechnung für Waren, Rechnungsbetrag netto EUR 10.000 zuzüglich 19 % Umsatzsteuer EUR 1.900. Bei Bezahlung innerhalb 10 Tage 2 % Skonto.

1. Buchung bei Lieferung:

2. Kurze Zeit später schickt der Kunde 10% der Ware zurück. Der Verkäufer erteilt eine Gutschrift in Höhe von brutto 1.190 EUR

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3. Der Kunde bezahlt den Restbetrag unter Abzug von 2% Skonto durch Banküberweisung.

Restbetrag = 11.900 EUR – Rücksendung 1.190 EUR = 10.710 EURabzüglich 2% Skonto - 214,20 EUR = 10.495,80 Überweisungsbetrag

.

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VI. LÖHNE UND GEHÄLTER

Lohn = Entgelt für Leistungen der ArbeiterGehalt = Entgelt für Leistungen der Angestellten

Organisatorische Vorgehensweise:Erfassung der Bruttolöhne und Abzüge in der Lohnbuchhaltung für jeden Arbeitnehmer in Lohn- und Gehaltslisten.In der Finanzbuchhaltung werden nur entsprechende Endsummen verbucht!

Im Arbeitsvertrag wird in der Regel die Höhe des Bruttolohns vereinbart.Der Arbeitgeber ist verpflichtet Abzüge einzubehalten und an das Finanzamt bzw. an die Krankenkassen abzuführen.

1. Grundlagen

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Der Auszahlungsbetrag an den Arbeitnehmer ermittelt sich wie folgt:

Bruttolohn- Lohn-/Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag (entsprechend Lohnsteuerklasse)- Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung= Nettolohn = Auszahlungsbetrag

Die einzubehaltenden Steuern werden mithilfe der EDV oder Lohnsteuertabellen er-mittelt.

Beiträge zur Sozialversicherung:● Krankenversicherung (EUR 3.675,--) 14,6% einheitlich● Rentenversicherung (EUR 5.400,--) 19,9%● Arbeitslosenversicherung (EUR 5.400,--) 2,8%● Pflegeversicherung (EUR 3.675,--) 1,95%Gesamtbelastung somit 39,25% vom Bruttolohn

Beiträge zur Sozialversicherung werden grundsätzlich zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur anderen Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Bei der Pflegeversicherung haben kinderlose AN zusätzlich 0,25% der Bemessungsgrundlage zu tragen, d.h. AN-Anteil = 1,95% / 2 = 0,98% + 0,25% = 1,23%

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Bei der KV müssen alle AN zum hälftigen Beitrag zusätzlich 0,9% für Zahnbehand-lung und Krankengeld tragen.

Zusätzlich trägt der Arbeitgeber allein die Beiträge zur Berufsgenossenschaft (= Unfallversicherung), die rund 1,35% der Summe der Löhne und Gehälter ausmacht.

Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer, den SolZ und die KiSt bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt abführen.

Die Sozialversicherungsbeiträge müssen bis zum Ende des Monats, in dem die Arbeit geleistet wurde, an die Einzugsstelle (Krankenkasse) überwiesen werden. Die Beiträge werden nach den neuen Vorschriften spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung oder Tätigkeit, mit der das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt wird, ausgeübt wurde.

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Beispiel für eine Lohnabrechnung:

FrauMaria KleinGroßstraße 12

87477 Mittelstadt

H. Reisefroh, Reisebüro Kempten

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Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB 52

2. Buchung von Lohn-/Gehaltsabrechnungen

Bei der Buchung nach der Bruttomethode wird unabhängig vom Zahlungszeit-punkt für denjenigen Zeitraum gebucht, für den die Personalkosten anfallen.

Beispiel:Der Angestellte Kurt Klein bekommt ein Bruttogehalt von 3.920 EUR. Nach Abzug der Lohn-/Kirchensteuer und des SolZ von 548,50 EUR sowie des Arbeitnehmeranteils zur Sozialver-sicherung von 744,50 EUR erhält er das Nettogehalt auf sein Bankkonto überwiesen.

Buchung:

Der Arbeitgeber-Anteil zur Sozialversicherung beträgt 735 EUR.

Buchung:

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Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB 53

Buchung bei Zahlungen des Gehalts bzw. der Lohn-/Kirchensteue/SolZ sowie der Sozialversicherungsbeiträge durch Banküberweisung:

Vorschüsse:Buchung bei Auszahlung als sonstige Forderung auf Konto 1530 Forderungen gegen Personal. Bei endgültiger Lohnabrechnung werden die Vorschüsse gegen die Auszahlungen aufgerechnet.

Beispiel:Der Angestellte Kurt Klein bekommt einen Vorschuss von 600 EUR am 10. des laufenden Monats durch Banküberweisung. Der Vorschuss wird am Monatsende mit den Gehaltszah-lungen verrechnet. (Bruttogehalt von 3.920 EUR; Lohn-/Kirchensteuer, SolZ 548,50 EUR; Ar-beitnehmeranteil zur Sozialversicherung 744,50 EUR; Arbeitgeberanteil zur SV 735 EUR).

Buchen Sie die Überweisung des Vorschusses sowie die endgültige Lohnabrechnung!!

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VII. PERIODENABGRENZUNGEN

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres müssen unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung in dem Jahresabschluss berücksichtigt werden, zu dem sie gehören.→ Periodenabgrenzung

Arten der zeitlichen Abgrenzung:

1. Aktive Rechnungsabgrenzung

2. Passive Rechnungsabgrenzung

3. Sonstige Forderungen

4. Sonstige Verbindlichkeiten

5. Rückstellungen

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1. Aktive Rechnungsabgrenzung

Voraussetzungen:

1. Ausgabe vor dem Abschlussstichtag2. Erfolgswirksamkeit ganz oder teilweise nach dem Abschlussstichtag3. Aufwand für eine bestimmte Zeit (kalendermäßig feststellbar) nach dem

Abschlussstichtag.

Beispiel:

Der Unternehmer A, dessen Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, mietet ab dem 01.11.00 Räume für sein Unternehmen. Die Miete ist lt. Mietvertrag vierteljährlich im voraus zu zahlen und beträgt für drei Monate 3.000 EUR. A überweist die Miete pünktlich am 01.11.00.

Die abzugrenzenden Beträge werden auf das Konto 0980 Aktive Rech-nungsabgrenzung umgebucht. Das Konto wird über das SBK abgeschlossen.

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Aktive Rechnungsabgrenzungsposten müssen im neuen Geschäftsjahr durch Umbuchung aufgelöst werden.

2. Passive Rechnungsabgrenzung

Voraussetzungen:

1. Einnahme vor dem Abschlussstichtag2. Erfolgswirksamkeit ganz oder teilweise nach dem Abschlussstichtag3. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag

Beispiel:

Der Unternehmer A, dessen Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, vermietet ab dem 01.11.00 Büroräume. Die Miete ist lt. Mietvertrag viertel-jährlich im voraus zu zahlen und beträgt für drei Monate 3.000 EUR. Der Mieter überweist die Miete pünktlich am 01.11.00.

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Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB 57

Die abzugrenzenden Beträge werden auf das Konto 0990 Passive Rech-nungsabgrenzung umgebucht. Das Konto wird über das SBK (auf der Passivseite) abgeschlossen.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten müssen im neuen Geschäftsjahr durch Umbuchung aufgelöst werden.

Merke:Ausgabe im alten Jahr, Aufwand im neuen Jahr = Aktive RAPEinnahme im alten Jahr, Ertrag im neuen Jahr = Passive RAP

Rechnungsabgrenzungsposten werden als transitorische Posten bezeichnet.

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3. Sonstige Forderungen

Voraussetzungen:

1. Ertrag ganz oder teilweise vor dem Abschlussstichtag2. Einnahme nach dem Abschlussstichtag

Beispiel:

Der Unternehmer A, dessen Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, hat bei der Bank ein Festgeldkonto angelegt. Die Zinsen sind nachträglich zum 1.7. und 1.1. fällig. Die Bank schreibt die Zinsen in Höhe von 1.000 EUR für das 2. Halbjahr 00 erst zum 01.01.01 gut.

Die Zinsen stellen Ertrag des Wirtschaftsjahrs 00 dar und müssen über das Konto 1500 Sonstige Forderungen erfasst werden. Das Konto wird über das SBK abgeschlossen.

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Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB 59

Die Zinsen von 1.000 EUR werden am 02.01.01 dem Bankkonto gutgeschrieben (ZASt, SolZ ist aus Vereinfachungsgründen nicht zu berücksichtigen).

Buchung im neuen Jahr?

Beispiel:

Der Unternehmer A, dessen Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, hat ein festverzinsliches Wertpapier im Nennwert von 10.000 EUR. Das Wertpa-pier läuft vom 30.09. bis 31.03. und wird mit 8% verzinst.

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4. Sonstige Verbindlichkeiten

Voraussetzungen:

1. Aufwand ganz oder teilweise vor dem Abschlussstichtag2. Ausgabe nach dem Abschlussstichtag

Beispiel:

Der Unternehmer A, dessen Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, hat Räume für sein Pflegeheim gemietet, Er zahlt die Monatsmiete für Dezember 00 in Höhe von 2.000 EUR erst am 04.01.01 durch Banküberweisung.

Die Miete stellt Aufwand des Wirtschaftsjahrs 00 dar und muss über das Konto 1700 Sonstige Verbindlichkeiten erfasst werden. Das Konto wird über das SBK abgeschlossen.

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Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB 61

Merke:Aufwand im alten Jahr, Ausgabe im neuen Jahr = Sonstige VerbindlichkeitErtrag im alten Jahr, Einnahme im neuen Jahr = Sonstige Forderung

Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten werden als antizipative Posten be-zeichnet.

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5. Rückstellungen

Rückstellungen dienen der Erfassung von dem Grunde und/oder der Höhe nach nicht genau bestimmbaren Schulden, Aufwendungen oder Wag-nissen.

So wird z.B. die Heizung kurz vor Jahresende noch repariert. Die Rechnung für die Reparatur ist jedoch bis zur Bilanzerstellung noch nicht eingetroffen. Damit ist die genaue Höhe noch unklar. In der erwarteten Höhe wird eine Rückstellung gebildet.

In der Praxis kommt es häufig vor, dass Mitarbeiter/-innen am Ende des Jahres noch Urlaubsansprüche haben. Zu diesem Zeitpunkt ist dann offen, ob der Urlaubsanspruch ausbezahlt, in Urlaubstagen genommen wird oder ob er vielleicht sogar auf Grund tarifrechtlicher Bestimmungen verfällt. Für den Urlaubsanspruch wird dann eine Rückstellung gebildet, die den Gewinn schmälert.

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Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB 63

Passivierungspflichtige Rückstellungen sind nach § 249 HGB:

1. ungewisse Verbindlichkeiten (z.B. zu erwartende Steuernachzahlungen, Jahresabschlusskosten, Gratifikationen, Tantiemen, Prozesskosten

etc.)

2. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (z.B. Selbstkosten einer zu erbringenden Leistung decken den vereinbarten Erlös nicht)

Beachte: Verbot in der Steuerbilanz!!!

3. im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen - für Instandhaltungen, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei

Monaten,- für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahrnachgeholt werden

4. Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden.

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Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB 64

● Rückstellungen dürfen nur dann aufgelöst werden, wenn der Grund für die Bildung entfallen ist (§ 249 Abs. 3 HGB).

● Rückstellungen für ungewissen Verbindlichkeiten sind daher auf Verbindlich-keiten umzubuchen, wenn die Ungewissheit beseitigt ist ( = Inanspruch-nahme der Rückstellung), oder aufzulösen, soweit der Rückstellungsgrund entfallen ist.

● War die Rückstellung zu hoch, dann muss der Unterschiedsbetrag zwischen dem Rückstellungsbetrag und der tatsächlichen Zahlungsverpflichtung als sonstiger betrieblicher Ertrag auf Konto 5300 „Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen“ gebucht werden.

● War die Rückstellung dagegen zu niedrig, dann muss der Unterschiedsbetrag zwischen dem Rückstellungsbetrag und der tatsächlichen Zahlungsverpflich-tung als periodenfremder Aufwand auf dem Konto 7810 „Periodenfremde Aufwendungen“ gebucht werden

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Urlaubsrückstellung 2005

Berechnung: mtl. Bruttolohn ohne steuerfr. Zuschläge x 3/65

Resturlaub Bruttogehalt Brutto tägl. RückstellungTage EUR EUR EUR

Pflege

Adam, Eva 2 1.650,71 76,19 152,37Bauer, Maria 21 1.650,71 76,19 1.599,92Cäsar, Claudius 16 598,62 27,63 442,06

39 2.194,35

Hauswirtschaft

Grass, Gerda 5 1.251,78 57,77 288,87Grauner, Josef 2 1.399,51 64,59 129,19Kaffehauser, Bernd 11 2.368,39 109,31 1.202,41Raier, Elfriede 7 1.319,17 60,88 426,19Saulus, Angelika 3 1.869,89 86,30 258,91

28 2.305,57Amb. Pflegedienst

Felen, Britta 2 1.898,01 87,60 175,20Taurisch, Svenja 2 1.279,50 59,05 118,11

293,31Verwaltung

Huber, Josef 15 1.518,03 70,06 1.050,94

Insgesamt: 5.844,17abzüglich Zivi -442,06

5.402,12zuzügl. 25 % AG-Anteil SV 1.350,53

6.752,65zuzüglich Zivi 442,06

7.194,70rd. 7.195,00

Beispiel zur Berechnung der Rückstellung für aus-stehenden Urlaub:

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Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB 66

VIII. PRIVATENTNAHMEN UND -EINLAGEN

Privatvorgänge bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften (z.B. Geldentnahmen für private Einkäufe, Überweisung der Kosten für eine Dachrepa-ratur am Einfamilienhaus des Unternehmers oder Nutzung eines betrieblichen PKW für die private Urlaubsreise des Unternehmers) dürfen das Ergebnis der Unternehmenstätigkeit nicht beeinflussen.

Diese Privatvorgänge werden nicht direkt auf dem Eigenkapitalkonto, sondern auf Unterkonten gebucht. In der Praxis werden folgende Unterkonten, für die die gleichen Buchungsregeln wie für das Eigenkapitalkonto gelten, gebildet:

1800 Privatentnahmen allgemein1810 Privatsteuern1820 private Sonderausgaben1840 Spenden1860 Grundstücksaufwand

1890 Privateinlagen

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Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB 67

Privatentnahmen können in Form von:

● Geld,

● Waren oder Erzeugnissen (= Sachen)● Nutzungen (Urlaubsfahrt mit betriebl. PKW) oder● Leistungen (Einsatz betriebl. Arbeitnehmer f. private Zwecke

erfolgen.

USt-pflichtig

Unterliegen nicht der USt

Die Buchung kann im Haben auf dem Ertragskonto

● 8910 ff. durchgeführt werden.

Für die Entnahme von Lebensmitteln in bestimmten Branchen (Bäckerei, Gaststätte etc.) gibt das BMF jährlich Pauschbeträge bekannt, die ohne weiteren Nachweis angesetzt werden können.

Abschluss der Unterkonten

Die Privatkonten werden über das Konto 0880 ‚variables Eigenkapital‘ abge-schlossen.

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Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB 68

Literaturverzeichnis:

Bornhofen/Busch, Buchführung 1, Gabler Verlag ISBN 3-409-19759-1

Zschenderlein, Kompakt-Training Buchführung, Kiel Verlag ISBN 3 470 52233 2 2005

Bähr/Fischer-Winkelmann, Buchführung und Jahresabschluss, Gabler Verlag ISBN 3-409-71400-6