Private Begleitung von Großraum- und SchwertransportenŸenverkehrsamt... · Streckenauflagen...

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Seite 1 von 18 Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand 20.10.2017 -Direktion Verkehr- Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten Die Fahrstrecke darf nur in der Zeit von 02:00 - 06:00 Uhr befahren werden! Streckenauflagen Fahrstrecke 19 Beginn: Ibbenbüren, BAB 30 AS Ibbenbüren/B219 Ende: Ladbergen, B475, bis BAB 1 AS Ladbergen

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Kreispolizeibehörde Steinfurt Stand 20.10.2017 -Direktion Verkehr- Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten Die Fahrstrecke darf nur in der Zeit von 02:00 - 06:00 Uhr befahren werden! Streckenauflagen Fahrstrecke 19 Beginn: Ibbenbüren, BAB 30 AS Ibbenbüren/B219 Ende: Ladbergen, B475, bis BAB 1 AS Ladbergen

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Vorbemerkung: Ausgangspunkt der GST ist die Abfahrt von der BAB 30 AS Ibbenbüren. Die GST fahren im Konvoi mit bis zu zwei Fahrzeugen. Fahrstreckenbeschreibung: Die Fahrtstrecke führt ab der BAB 30 AS Ibbenbüren auf der bevorrechtigten B219 über Dörenthe bis nach Saerbeck. In Dörenthe wird die Brücke über den Dortmund-Ems-Kanal passiert. Nach ca. 12 km biegen die Transporte in die B475 ein. Nach dem Auffahren auf die B475 fahren die Transporte auf der vorfahrtberechtigten B475 bis zur BAB 1, AS Ladbergen. Es münden einzelne Einmündungen auf die zum Großteil gerade verlaufende Land-straße, die allesamt aufgrund vorfahrtregelnder Verkehrszeichen untergeordnet sind. Länge der begleitungspflichtigen Strecke: ca. 19 km Allgemeine Auflage: Sobald GST die BAB A 30 verlässt, sind nachfolgend beschriebene Streckenauflagen (A-G) zwingend zu beachten. Darüber hinaus ist eine Kommunikation der eingesetzten Fahrzeuge (Bfz1, Bfz2, Bfz3, GST, Bfz4) untereinander, sowohl über betriebsinternen Funk und zusätzlich über Mobiltelefon auf der gesamten Strecke zu gewährleisten. Die beschriebenen Kommunikationsmöglichkeiten sind vor Fahrtbeginn hinsichtlich ih-rer Funktionalität durch Sprechproben zu überprüfen. Sämtliche Erreichbarkeiten sind durch die jeweiligen Fahrzeugführer untereinander auszutauschen. Bei einer Restfahrbahnbreite, die einen Begegnungsverkehr ausschließt, muss eine Ausweichmöglichkeit für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer oder aber für GST zwingend vorhanden sein. Bei Transporten, die im Zeitraum Oktober bis April (Winterhalbjahr) durchgeführt wer-den, ist vor Fahrtbeginn die komplette Fahrstrecke hinsichtlich ihrer Befahrbarkeit (Schnee, Nebel, Glatteis) zu überprüfen. Bei Witterungsverhältnissen die eine Transportdurchführung nicht erlauben ist GST an geeigneter Stelle abzustellen.

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Streckenauflagen: A: BAB 30 AS Ibbenbüren aus FR Amsterdam kommend Bfz1 sperrt an der Abfahrt im Verlauf der B219 den Fahrstreifen für Verkehrsteilneh-mer aus FR Saerbeck kommend und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schrift-zug „Schwertransport“. Bfz2 sperrt an der Abfahrt im Verlauf der B219 den Fahrstreifen für Verkehrsteilneh-mer aus FR Ibbenbüren kommend schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schrift-zug „Schwertransport“. Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel. Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schrift-zug „Schwertransport“. Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis „Schwertransport“. GST biegt bei Grünlicht der LZA von der Abfahrt der BAB 30 nach rechts auf die B219 ab. Nach dem Abbiegevorgang hält er zunächst am rechten Fahrbahnrand an. Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

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B: BAB 30 AS Ibbenbüren Abfahrt aus FR Osnabrück kommend Bfz1 sperrt an der Einmündung B219 den Fahrstreifen für Verkehrsteilnehmer aus FR Saerbeck kommend und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schrift-zug „Schwertransport“. Bfz2 sperrt an der Einmündung B219/Maybachstraße die Ausfahrt des Tankstellen-geländes und den Kreisverkehr für Verkehrsteilnehmer und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schrift-zug „Schwertransport“. Bfz3 setzt sich vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorge-schriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel. Am Fahrzeug befindet sich fest angebracht zu allen Seiten sichtbar der Schrift-zug „Schwertransport“.

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Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis „Schwertransport“. Er fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

GST biegt nach den erfolgten Sperrmaßnahmen durch den Gegenverkehr nach links ab. Nach dem Abbiegen des GST heben die Bfz1, Bfz2 und Bfz3 ihre Sperr-maßnahmen auf. Bfz1, Bfz2 und Bfz3 fahren unmittelbar vor GST Bfz1 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahr-stelle im Wechsel. Bfz2 schaltet VZ 264 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Bfz3 schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel. Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis „Schwertransport“ am Fahrzeug. Er fährt dabei seitlich ver-setzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen. Die B219 ist hier breit ausgebaut mit einem Seitenstreifen und bietet sowohl für entge-genkommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST ausreichende Ausweichmöglich-keiten.

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Der GST folgt dem Verlauf der B219 über die beampelte Auffahrt der BAB 30 FR Os-nabrück hinaus. Er überquert diese bei Grünlicht und stoppt hinter der Einmündung am rechten Fahr-bahnrand. Bfz3 stoppt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle), VZ 222-20 (vor-geschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel sowie den Hinweis „Schwertransport“ am Fahrzeug. Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen. Bfz4 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Verkehrsteil-nehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist. An dieser Örtlichkeit besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

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C: BAB 30 AS Ibbenbüren über die Einmündung L591/Riesenbecker Str. bis zur Einmündung B219/L591 Brochterbecker Straße Bfz1 fährt über die B 219 ca. 3500m voraus und schaltet VZ 274 (40 km/h), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen und hält an der Einmündung B219/L591 Brochterbecker Straße.

Hat Bfz1 die Einmündung erreicht, meldet er diesen Standort über Funk. Bfz1 sperrt an der Einmündung den Fahrstreifen für Verkehrsteilnehmer in FR Ibben- büren und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen. Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe).

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An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit. Bfz2 fährt über die B219 ca. 2700 m voraus und schaltet VZ 274 (40 km/h), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen und hält an der Einmündung B219/L591 Rie-senbecker Straße. Hat Bfz2 die Einmündung erreicht, meldet er diesen Standort über Funk. Bfz2 sperrt an der Einmündung den Fahrstreifen für Verkehrsteilnehmer aus FR Rie-senbeck und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen. Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe). An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit. Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen der Bfz1 und Bfz2 zu erfolgen. Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Einmündung B219/L591 Brochterbecker Straße. Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) und VZ 101 Gefahrstelle im Wechsel. Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art) und zeigt den Hinweis „Schwertransport“ am Fzg. Er fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

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Nach Passieren der Einmündung B219/L591 Riesenbecker Straße setzt sich Bfz2 vor Bfz3 und schaltet VZ 274 (40 km/h), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel.

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Hat GST die Einmündung B219/L591 Brochterbecker Straße erreicht, stoppt dieser dahinter am rechten Fahrbahnrand. Bfz4 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Verkehrsteil-nehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist. Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

D: Einmündung B219/L591 Brochterbecker Straße bis Einmündung B219 Boschstraße Bfz1 fährt durch die Ortslage Dörenthe über die Kanalbrücke Dortmund-Ems-Kanal auf der zum größten Teil geraden Strecke ca. 5,6 km in Rtg. Ortslage Saerbeck bis zur Einmündung Boschstraße voraus und schaltet VZ 274 (40 km/h, ab der Kanalbrücke 60 km/h), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkom-mende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Hat Bfz1 die Einmündung Boschstraße erreicht, meldet er diesen Standort über Funk.

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Bfz1 sperrt an der Einmündung den Fahrstreifen für Verkehrsteilnehmer in FR Ibben-büren und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen. Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe). An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit. Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz2, Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiter-fahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 zu erfolgen. Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Einmündung Boschstraße Bfz2 führt den Konvoi an und schaltet dabei VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahr-stelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Im Bereich der Kanalbrücke über den Dortmund-Ems-Kanal fährt das Bfz2 bis zur Abzweigung „Im Brook“ (kurz hinter der Brücke) vor. Hat Bfz2 die Einmündung „Im Brook“ erreicht, meldet er diesen Standort über Funk. Bfz2 sperrt für die Überfahrt der Kanalbrücke kurzzeitig an der Einmündung den Fahrstreifen für Verkehrsteilnehmer in FR Ibbenbüren und schaltet das VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen. Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz2 zu erfolgen. Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Einmündung Im Brook bzw. Boschstraße.

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Bfz3 schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Das Bfz4 muss vor der Kanalbrücke den Abstand zum GST so groß halten, dass der GST in Alleinfahrt die Brücke befahren kann. Bfz2 hebt seine Sperrung auf, sobald der Konvoi die Kanalbrücke überquert hat und setzt sich vor das Bfz3 und fährt über die B219 in Richtung Saerbeck, schaltet wieder VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Hat GST die Einmündung Boschstraße erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahr-bahnrand. Bfz4 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Verkehrsteil-nehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist. Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen. E: B219 Einmündung Boschstraße bis B291/B475-Westladbergener Straße, Abfahrt von der B219 Bfz1 fährt über die B219 voraus bis zur Abfahrt von der B219 in Höhe Westladber-gener Straße und schaltet VZ 274 (60 km/h), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu ma-chen. Hat Bfz1 die Abfahrt B219 auf die B475-Westladbergener Straße erreicht, meldet er diesen Standort über Funk. Bfz1 sperrt an der Aus- Abfahrt den Fahrstreifen für Verkehrsteilnehmer in FR Ibben-büren und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen.

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Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe). An der Aus- Abfahrt besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit. Bfz2 fährt die B219 voraus bis zur Auffahrt der Hahnstraße auf die B219 und schaltet VZ 274 (60 km/h), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Hat Bfz2 die Auffahrt der Hahnstraße auf die B219 in Richtung Ibbenbüren erreicht, meldet er diesen Standort über Funk. Bfz sperrt an der Auffahrt den Fahrstreifen für Verkehrsteilnehmer in FR Ibbenbüren und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen. Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe). An der Aus- Abfahrt besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit. Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und des Bfz2 zu erfolgen. Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Abfahrt von der B219 auf die B475 - Westladbergener Straße. Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel, um entgegenkom-mende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Bfz2 hebt sobald der Konvoi die Hahnstraße passiert seine Sperrung auf und setzt sich vor den Bfz3, schaltet VZ 274 (40 km/h), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu ma-chen. Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

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Hat GST die Auf- Abfahrt B219/B475 erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahr-bahnrand. Bfz4 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Verkehrsteil-nehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist. Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen. F: B219/B475-Westladbergener Straße, Abfahrt von der B219 bis B475/K9 - Hüttruper Straße

Bfz1 fährt auf B475 voraus Bfz2 sperrt die Auffahrt der B475 auf die B219 Bfz3, GST und Bfz4 folgen, sobald Strecke freigegeben ist Bfz1 hebt seine Sperrung auf und fährt über die Abfahrt von der B219 auf die B475 in Richtung Ladbergen bis zur Einmündung der K9 - Hüttruper Straße voraus und schaltet VZ 274 (60 km/h), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entge-genkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Hat Bfz1 die Einmündung der K9 nach ca. 3,2 km erreicht, meldet er diesen Standort über Funk.

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Bfz1 sperrt an der Einmündung den Fahrstreifen für Verkehrsteilnehmer in FR Saerbeck und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) und VZ 101 (Gefahr-stelle) im Wechsel. Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen. Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe). An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit. Bfz2 biegt von der B219 nach links in die Auffahrt zur B475 ab und fährt bis zur Ein-mündung Westladbergener Straße, schaltet VZ 274 (40 km/h) und VZ 101 (Ge-fahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Hat Bfz2 die Einmündung Westladbergener Straße erreicht, meldet er diesen Standort über Funk. Bfz2 sperrt an der Einmündung die Auffahrt zur B219 und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen. Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe). An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit. Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz3 und Bfz4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz1 und Bfz2 zu erfolgen. Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers biegt GST bei freier Fahrt nach links ab und fährt anschließend über die B475 bis zur Einmündung K9 - Hüttruper Straße.

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Bfz3 fährt unmittelbar vor GST und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) sowie VZ 222-20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel. Bfz2 hebt seine Sperrung auf, sobald der Konvoi auf die Westladbergener Straße abbiegt und setzt sich vor Bfz3 und schaltet VZ 274 (40 km/h), VZ 101 (Gefahr-stelle) im Wechsel. Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Hat GST die Einmündung B475/K9 erreicht, stoppt dieser davor am rechten Fahrbahn-rand. Bfz4 positioniert sich so hinter GST, dass ein Überholen ankommender Verkehrsteil-nehmer auch während der Standzeit nicht möglich ist. Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen. G: B475/K9 - Hüttruper Straße bis B475, Ladbergen, Einmündung Saerbecker Straße Bfz1 fährt die B475 ca. 2,3 km voraus, durch den Kreisverkehr B475/K9 - Hüttruper Heide, bis in Höhe der Auffahrt der Saerbecker Straße und schaltet VZ 274 (60 km/h), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Ver-kehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Hat Bfz1 den Standort erreicht, meldet er diesen über Funk. Bfz1 sperrt in Höhe der Einmündung die B 475 für Verkehrsteilnehmer in Richtung Saerbeck und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt), VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen. Bfz1 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe). An der Einmündung besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit.

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Bfz2 fährt die B475 ca. 2 km voraus bis zum Kreisverkehr B475/K9 - Hüttruper Heide, schaltet VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegen-kommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Hat Bfz2 den Standort erreicht, meldet er diesen über Funk. Bfz2 sperrt die Einmündung der K9 und schaltet VZ 250 (Verbot der Durchfahrt) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel. Dabei ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer definitiv auszuschließen. Bfz2 teilt GST die Passierbarkeit der Strecke mit und gibt dabei Hinweise auf das zuletzt passierende Fahrzeug (z.B. amtl. Kennzeichen, Fz.-Art und Hersteller, Farbe). An dem Kreisverkehr besteht sowohl für ankommende Verkehrsteilnehmer als auch für GST eine Ausweichmöglichkeit. Durch GST sowie die Begleitfahrzeuge Bfz 3 und Bfz 4 hat vor der Weiterfahrt eine Bestätigung sämtlicher Durchsagen des Bfz 1 und des Bfz 2 zu erfolgen.

Nach Passieren des zuletzt durchgegebenen Verkehrsteilnehmers folgt GST bis zur Einmündung Saerbecker Straße. Bfz3 führt den Konvoi an und schaltet VZ 101 (Gefahrstelle) und VZ 222-20 (vorge-schriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) im Wechsel, um entgegenkommende Ver-kehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen.

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Bfz2 hebt seine Sperrung auf, sobald der Konvoi den Kreisverkehr B475/K9 erreicht, setzt sich vor den Bfz3 und schaltet dabei VZ 274 (40 km/h), VZ 101 (Gefahr-stelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Bfz4 fährt direkt hinter GST, schaltet VZ 276 (Überholverbot für Kfz aller Art). Bfz4 fährt dabei seitlich versetzt, um ein Überholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Das Bfz4 muss vor der Kanalbrücke den Abstand zum GST so groß halten, dass der GST in Alleinfahrt die Brücke befahren kann. Die B475 ist ab der Einmündung Saerbecker Straße bis in den Bereich der beiden Auffahrten breit ausgebaut mit einem Seitenstreifen und bietet sowohl für entgegen-kommende Verkehrsteilnehmer, als auch für GST, ausreichende Ausweichmöglichkei-ten. Bfz1 hebt seine Sperre auf und setzt sich vor den ankommenden Konvoi. Dabei schaltet er VZ 274 (60 km/h) und VZ 101 (Gefahrstelle) im Wechsel, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer auf den GST aufmerksam zu machen. Hat GST die Auffahrt der BAB 1 AS Ladbergen erreicht, biegt er unter Berücksichti-gung der Verkehrslage ab. Mit Auffahren des GST auf die BAB 1 endet die begleitungspflichtige Strecke.