PILOTPROJEKTE ZUR SCHULSOZIALARBEIT · 14.03.2012 2 Ziele der vom BMUKK geförderten Pilotprojekte...
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14.03.2012
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PILOTPROJEKTE ZUR SCHULSOZIALARBEIT
Information für die SchulaufsichtMärz 2012
Dr. Gerhard KrötzlBMUKK, Abt. I/[email protected]
Unterstützungssysteme für Schulen
LehrerInnenPsychologInnen
SozialarbeiterInnen
BeratungslehrerInnen PsychagogInnen
SchülerberaterInnen BildungsberaterInnen
Schul-psychologInnen
ÖZPGS
S C
H U
L E
Jug
end
w.
WienerSSASSA
in Vereinen
SSAder
JUWO
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Ziele der vom BMUKK geförderten Pilotprojekte zur Schulsozialarbeit
• Erprobung von neuen Modellen von „Schulsozialarbeit“, die– speziell zur Verringerung von Schulverweigerung und
Schulabsentismus abzielen– und im Gefüge der bestehenden schulischen und
außerschulischen Unterstützungssysteme klar positioniert und mit diesen koordiniert sind.
• Nicht Ersatz oder Übernahme von Funktionen anderer schulischer oder außerschulischer Unterstützungssysteme – sondern innovative, neue, ergänzende, erweiternde,
vertiefende, komplementäre Aktivitäten
Warum das Engagement des BMUKK?
• Verankerung im Regierungsprogramm
• Bundesweit abgestimmte Entwicklungsarbeit in diesem Feld– Pilotprojekte als „Entwicklungspartnerschaften“
– Prozessorientiertes, kooperatives Vorgehen (Schulen, Schulbehörden, JWA, Länder, Trägerinstitutionen, PraktikerInnen)
– Evaluation
• Ziele:– Einheitliches Berufsbild
– Qualitätsstandards
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Rahmenvorgaben
• Das Angebot der Schulsozialarbeit soll klar als „soziale Arbeit“ positioniert sein.
• Die inhaltliche Definition soll über die Definition von Handlungsfeldern erfolgen, wobei folgende Merkmale hervorzuheben sind:– Operative Tätigkeit soll mindestens zu 50% im außerschulischen
Bereich liegen, wobei der „aufsuchende“ Charakterhervorgehoben werden soll.
– Die Handlungsfelder sollen über Kernaufgaben und Kernmerkmale (wie z.B. „Niederschwelligkeit“) der sozialen Arbeit definiert werden.
• Die enge Kooperation mit der Jugendwohlfahrt muss sichergestellt sein, so müssen die Trägervereine als „freie Träger der Jugendwohlfahrt“ von dieser anerkannt sein.
Rechtliche Eckpunkte• Schulsozialarbeit ist rechtlich der Jugendwohlfahrt
zuzuordnen.• Schulsozialarbeiter sind Sozialarbeiter, die im Auftrag
der Jugendwohlfahrt und im Rahmen der entsprechenden jeweiligen Landesgesetze handeln. Die Zuständigkeit liegt ausschließlich beim Land (das betrifft auch deren Besoldung).
• Die Tätigkeit ist daher strikt von den Aufgaben von Lehrer/innen, aber auch Schulpsycholog/innen und Schulärzten zu trennen, die alle im Rahmen der Schulgesetze im Bundesvollzug tätig sind. Es darf hier keine Überschneidungen der Zuständigkeiten und auch keine fachlichen oder dienstrechtlichen Über- oder Unterordnungen geben.
• Die Schule kann nach Maßgabe des § 65a SchUG auf der Grundlage schulautonomer Beschlüsse auch mit Einrichtungen der Jugendwohlfahrt kooperieren.
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Projekte• Entwicklungspartnerschaft I (Start 09/10):
– Je ein Cluster (Sek I) in K, NÖ, S– Förderung: 46% der operativen Kosten (ESF)
• Entwicklungspartnerschaft II (Start 2011):– Je ein Cluster (Sek. I) in St, T– Förderung: 46% der operativen Kosten (BMUKK)
• BMS-Projekte (Start 2011/12):– Je eine Handelsschule– Förderung: 100% der operativen Kosten (BMUKK)
• Koordination, Support: StVG• Laufzeit: bis Juni 2013• Evaluation: LBI
LBI - Evaluation
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Zahl der Projekte/Angebote LBI-Evaluation, SJ 2010/11 (n=24)
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Die betreuten Schulen (SJ 2010/11)
Schulsozialarbeit verteilt auf die Schulformen:
Schulsozialarbeit an 256 Schulen österreichweit (= ca. 4% aller Schulen)
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Schulinterne ZusammenarbeitHäufigkeit schulinterner Zusammenarbeit während eines Schuljahres (Zahl der
Nennungen) informell formell
Schulexterne Zusammenarbeit
Häufigkeit der Zusammenarbeit mit schulexternen PartnerInnenwährend eines Schuljahres (Zahl der Nennungen)
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ProfilschärfungSchüler‐ und
BildungsberatungBBP
Beratungs‐, Betreuungslehrer/innenPsychagog/en/innen
Schulpsychologie‐Bildungsberatung
Schulsozialarbeiter/innen und Schulsozialarbeit, soziale Arbeit an
Schulen Grundprofession Lehrer/in Pflichtschullehrer/in Psycholog/e/in Sozialarbeiter/in (Mag, (FH), DSA, BA, MA)
Erforderliche Zusatzausbildung
PH‐Lehrgang lt. Rundschreiben Nr.15/2008(12 Ects)
PH‐Lehrgänge (bundesländerspezifisch ca. 60‐120 Ects)
Ausbildungslehrgang für den höheren schulpsychologischen Dienst
Berufsbegleitende Lehrgänge
Hauptaufgabe Information und individuelle Beratung
Pädagogische Betreuung und Beratung Psychologische Beratung und Betreuung, psychologische Diagnostik, Untersuchung und Behandlung
Psychosoziale Beratung, Betreuung, und Begleitung (in Gruppen und einzeln)
Hauptzielsetzung Unterstützung der Schüler/innen durch Information und Beratung bei der Entwicklung ihrer Bildungs‐ und Berufskarriere
Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Verhaltensauffälligkeiten und/oder sozialen und emotionalen Problemen
Psychologische Unterstützung vonSchüler/innen, deren Erziehungsberechtigten und Lehrer/innen sowie des gesamten Schulsystems
Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in deren individuellen Lebenswelten (insb. an den Nahtstellen Schule, Freizeit, Familie…)
Soziale Integration, Vernetzung, Hilfe zur Selbsthilfe…
Zielgruppen Schüler/innen der Sekundarstufen und deren Erziehungsberechtigte
Pflichtschüler/innen, deren Erziehungsberechtigte und Lehrer/innen
Schüler/innen aller Schularten und deren Erziehungsberechtigte, Lehrer/innen, Schulaufsicht
Primäre Zielgruppe: Kinder und Jugendliche in allen Schularten je nach Auftrag
Orte der Tätigkeit Schule Schulen Schulen und Beratungsstelle Schule und andere Sozialräume der Kinder und Jugendliche (Familie, Freizeit …)
Jeweiliger Zuständigkeits‐bereich
Stammschule Eine oder mehrere Pflichtschule/n Schulen einer Region Ausgewählte / zugewiesene Schule (in Entwicklung)
Beschäftigungs‐verhältnis
Zusatzaufgabe zur Lehrverpflichtung
Gesamte oder überwiegender Teil der Lehrverpflichtung
Planposten im Bereich der Schulaufsichtsbehörde
je nach Implementierungsmodell:Unterschiedlich: Schule / Jugendwohlfahrt / freier Träger der Jugendwohlfahrt / Träger
Dienstaufsicht Schulleiter/in Leiter/in der Stammschulen (überwiegend SPZ)
Landesreferent/in für Schulpsychologie
je nach Dienstgeber je nach Implementierungsmodell
Fachaufsicht Schulleiter/in BSI/ LSI für Sonderpädagogik Landesreferent/in für Schulpsychologie
je nach Implementierungsmodell
Weitere Entwicklungsschritte(Auswahl)
• Je nach Organisationsstruktur Aufträge klären und spezifizieren
• Entwicklung bundesweiter Grundprinzipien und Qualitätskriterien
• Profile Unterstützungssysteme weiter schärfen
• Entwicklung eines Implementierungsleitfadens
• Austausch zwischen Beratungssystemen institutionalisieren
• Kommunikation- Kooperation-Koordination auf Bundesebene ausbauen
• (Bessere) Bundesgesetzliche Verankerungen?
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Termine• Ende April 2012
Vorlage eines Vorschlages für ein „einheitliches Evaluierungsmodell“ durch das LBI
• 9. Mai 2012Fachtagung zur Schulsozialarbeit in Wien, Europahaus
• Ende Juni 2012Verlängerung der Entwicklungspartnerschaften im Sek I – Bereich in K, NÖ, S, St, T um 1 Jahr
• Ende 2012Draft-Version Implementierungsleitfaden
Weitere Informationen
• www.bmukk.gv.at/schulsozialarbeit
• Verlängerungsangebot an Länder:GZ 33.543/6-I/9b/2012
• Unterlagen zu dieser Präsentation: www.schulpsychologie.at/download/ssa12.pdf
Erste Zusammenfassung von Kernergebnissen und Lösungsansätzen
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Nr. Teilbereich
Status (lt.
Evaluierungsbericht, bitte evt. noch ergänzen)
Aspekte die als „unterstützend“ angesehen
werden…
Aspekte die als „herausfordernd“ angesehen
werden…
Mögliche Lösungsansätze und Verantwortliche für
Lösungsansätze bzw. erste mögliche Schritte…
1 Organisationsstruktur 4 verschiedene Formen Je nach Implementierungsform gibt es unterstützende Aspekte.
Je nach unterschiedlichen Formen der Implementierung gibt es Herausforderungen, die wesentlich nicht nur von der Implementierungs‐ Organisationsform sondern vom Auftrag und dem Kontext abhängen.
Auftrag in Hinblick auf Landes‐ und regionale Situationen und Kontexte klären und spezifizieren.
2 Angebote und Inhalte Keine einheitlichen bundesweiten Kriterien, Grundprinzipien, Qualitätsstandards.
Regionale und projektbezogene Prinzipien, Kriterien und Qualitätsstandards.
Kein österreichweiter gemeinsamer Kern von Begrifflichkeiten, Kriterien, Grundprinzipien und Qualitätsstandards zwischen allen beteiligten Akteuren/innen
Österreichweite Entwicklung und Abstimmung von Vorschlägen zu „Grundprinzipien und Qualitätskriterien von Schulsozialarbeit – sozialer Arbeit an Schulen“.
Erste Zusammenfassung von Kernergebnissen und Lösungsansätzen
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3 Organisationsstruktur / Angebote und Inhalte / Kooperation und Informationsaustausch
Keine klare Abgrenzung der Professionen der Unterstützungssysteme im Schulbereich.
Im persönlichen, regionalen Austausch sind die Profile klar erkennbar, jedoch auch personenabhängig.
Die fehlende klare Trennung der Professionen führt teilweise zu Überschneidungen in Prozessen, Abstimmungen und Handlungen der Unterstützungssysteme.
Entwicklung einer Übersicht der Profile der Unterstützungssysteme im Schulbereich zur Profilschärfung (Schüler‐ und Bildungsberatung, Beratungs‐, Betreuungslehrer/innen Psychagog/en/innen, Schulpsychologie‐Bildungsberatung.
4 Kooperation und Informationsaustausch
Unterschiedliche Implementierung an Schulen ‐entsprechend dem Träger ‐ durchgeführte Implementierung an der Schule.
Methoden zur Implementierung sind frei wählbar.
Weites Feld noch die 96 % der Schulen mit Schulsozialarbeit – soziale Arbeit an Schulen gut zu Implementieren, es gilt die Erfahrungen bis jetzt zu nutzen und zur Verfügung zu stellen.
Entwicklung eines Implementierungsleitfaden zur Schulsozialarbeit – sozialer Arbeit an Schulen für Schulsozialarbeiter/innen, Lehrer/innen und anderen Unterstützungssystemen im Schulbereich (Schüler‐ und Bildungsberatung, Beratungs‐, Betreuungslehrer/innen Psychagog/en/innen, Schulpsychologie‐Bildungsberatung.
5 Angebote und Inhalte Fehlende Kenntnis und Verständnis er Aufgabenbereiche der unterschiedlichen
Wo implementiert und ist in der Regel Verständnis und Akzeptanz vorhanden, die Leistungen werden gerne
Erst durch eine Implementierung der Schulsozialarbeit wird Verständnis für die
Die Berufsidentität aller Professionisten der Unterstützungssysteme sollen voneinander wissen, die
Erste Zusammenfassung von Kernergebnissen und Lösungsansätzen
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Unterstützungssysteme von Personen im Einsatzfeld – Schule.
angenommen und kooperativ aufeinander abgestimmt.
unterstützenden Professionen und deren Leistungen geweckt. Eine grundsätzlich offene Haltung zu gegenseitig stützenden Arbeitsformen unter Nutzung und Bündelung unterschiedlicher professioneller Kompetenzen ist Voraussetzung.
Rahmenbedingungen deren Arbeitsweisen und Methoden kennen und eine gemeinsame Vorstellung der Zusammenarbeit der Systeme zum Wohl der Kinder / Jungendlichen entwickeln. In den Grundausbildungen aller Professionen, sowie in Fort‐ und Weiterbildungen werden diese Themen aufgegriffen.
6 Kooperation und Informationsaustausch
Diversität – „Buntheit“ ‐ nicht nur im Zielfeld, sondern auch im Handlungsfeld
Wachsendes Verständnis für gemeinsame und unterschiedliche Ausprägungen basierend auf den entsprechenden Aktionsebenen zur Erreichung der gemeinsamen Ziele für Kinder und Jugendliche.
Noch nicht durchwegs ausreichend entwickelte Abstimmungs‐, Kooperations‐ und Informationsstrukturen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene.
Einrichtung neuer bzw. fortführende Nutzung von Kommunikations‐, ‐ Kooperations‐ und Koordinationsmechanismen für Schulsozialarbeit – sozialer Arbeit and Schulen – auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene nicht nur auf Projektbasis sondern als Programm.
7 Organisationsstruktur Keine gesetzliche Regelung auf Bundesebene
Unterschiedliche Interpretationen der gesetzlichen Rahmenbedingungen in den Regionen
Keine österreichweite Gemeinsamkeit in Hinblick das österreichische Bildungswesen.
Bundesgesetzliche Verankerung der Schulsozialarbeit – Sozialer Arbeit an Schulen.
Arbeitspapier: Vorschlag
Profile der Unterstützungssysteme im Schulbereich (Ergebnis Vernetzungstreffen, 18. Jänner 2012)
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Schüler‐ und Bildungsberatung
BBPBeratungs‐, Betreuungslehrer/innen
Psychagog/en/innen
Schulpsychologie‐Bildungsberatung Schulsozialarbeiter/innen und Schulsozialarbeit, soziale Arbeit an Schulen
Grundprofession Lehrer/in Pflichtschullehrer/in Psycholog/e/in
Sozialarbeiter/in (Mag, (FH), DSA, BA, MA)
Erforderliche Zusatzausbildung
PH‐Lehrgang lt. Rundschreiben Nr.15/2008(12 Ects)
PH‐Lehrgänge (bundesländerspezifisch ca. 60‐120 Ects)
Ausbildungslehrgang für den höheren schulpsychologischen Dienst
Berufsbegleitende Lehrgänge(zu entwickeln)
Hauptaufgabe Information und individuelle Beratung
Pädagogische Betreuung und Beratung Psychologische Beratung und Betreuung, psychologische Diagnostik, Untersuchung und Behandlung
Psychosoziale Beratung, Betreuung, und Begleitung (in Gruppen und einzeln)
Hauptzielsetzung Unterstützung der Schüler/innen durch Information und Beratung bei der Entwicklung ihrer Bildungs‐ und Berufskarriere
Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Verhaltensauffälligkeiten und/oder sozialen und emotionalen Problemen
Psychologische Unterstützung vonSchüler/innen, deren Erziehungsberechtigten und Lehrer/innen sowie des gesamten Schulsystems
Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in deren individuellen Lebenswelten (insb. an den Nahtstellen Schule, Freizeit, Familie…) Soziale Integration, Vernetzung, Hilfe zur Selbsthilfe…
Zielgruppen Schüler/innen der Sekundarstufen und deren Erziehungsberechtigte
Pflichtschüler/innen, deren Erziehungsberechtigte und Lehrer/innen
Schüler/innen aller Schularten und deren Erziehungsberechtigte, Lehrer/innen, Schulaufsicht
Primäre Zielgruppe: Kinder und Jugendliche in allen Schularten je nach Auftrag
Orte der Tätigkeit Schule Schulen Schulen und Beratungsstelle Schule und andere Sozialräume der Kinder und Jugendliche (Familie, Freizeit …)
Jeweiliger Zuständigkeits‐bereich
Stammschule Eine oder mehrere Pflichtschule/n Schulen einer Region Ausgewählte / zugewiesene Schule (in Entwicklung)
Beschäftigungs‐verhältnis
Zusatzaufgabe zur Lehrverpflichtung
Gesamte oder überwiegender Teil der Lehrverpflichtung
Planposten im Bereich der Schulaufsichtsbehörde
je nach Implementierungsmodell: Unterschiedlich: Schule / Jugendwohlfahrt / freier Träger der Jugendwohlfahrt / Träger
Dienstaufsicht Schulleiter/in Leiter/in der Stammschulen (überwiegend SPZ)
Landesreferent/in für Schulpsychologie je nach Dienstgeber je nachImplementierungsmodell
Fachaufsicht Schulleiter/in BSI/ LSI für Sonderpädagogik Landesreferent/in für Schulpsychologie je nach Implementierungsmodell(meist Jugendwohlfahrt)