Personalratswahlen 2008
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Personalratswahlen 2008
Schulung am 23.Januar 2008
im Bürgerhaus Hausen
Achtung !!!
Angestellte heißen jetzt Arbeitnehmer
Farbe der Aushängedes schulischen Wahlvorstands weißdes Gesamtwahlvorstands gründes Hauptwahlvorstandsblau
Wahlberechtigung
• Beamtin,Beamter ja• Arbeitnehmer mind. 4 Std. beschäftigt
unbefristet jabefristet ja,
wenn am Wahltag beschäftigt• Voll abgeordnete Lehrkräfte ja
an einer Schule (3 Monatsfrist)• Teilabgeordnete Lehrkräfte ja
an allen Schulen• PfarrerIn, KathechetIn, Gestellungsvertrag nein• LiVs ja
werden aber bei der Feststellung der Größe des PR nicht mitgezählt
Alle in Erziehung und Unterricht tätigen Personen
Grundsatz: vom Land Hessen bezahlt
Bekanntgabe des Wahlvorstands
• Aushang mit den Namen der Wahlvorstandsmitglieder (Termin:18.1.2008)
• mit dem Hinweis auf Vorstimmungen WO § 4, die innerhalb 2 Wochen (am 1.2.2008) nach der Bekanntgabe erfolgen müssen.
• Erstellung der Wählerliste § 2 (2) u. (3) WO• alle Kosten für die Wahl trägt die Dienststelle
z.B. Porto, Papier, Briefumschläge
Vorbereitung des Wahlausschreibens
• Überprüfung der Zahl der Wahlberechtigten
• Ermittlung der Größe des Personalrats§ 12 HPVG
• Verteilung der Gruppen (Hare-Niemeyer)§ 13 HPVG
• Verteilung der Geschlechter innerhalb der Gruppen§ 13 HPVG u. § 5 WO
Wahlausschreiben• § 6 WO beachten • muss ausgehängt werden am 22.02.2008
zusammen mit dem Hinweis auf • wo die Wählerliste für die SPR-, GPRLL-
und HPRLL-Wahl ausliegt - Einsprüche gegen die Wählerliste sind nur innerhalb einer Woche möglich
• wo das HPVG ausliegt• Termin, Uhrzeit und Ort der
Stimmabgabe u.v.m.
Wahlvorschläge
Zustimmungserklärungen WO §9• Bis zum11.03.2008 müssen die
Wahlvorschläge beim Wahlvorstand eingegangen sein. (18 Tage nach Erlass des Wahlausschreibens)
• Feststellung der gültigen Wahlvorschläge §10 WO d.h. Entscheidung über Zulassung oder Zurückweisungz.B. ausreichende Anzahl der Kandidaten, Unterschriften zur Unterstützung, usw.
• Aushang der Wahlvorschläge § 13 WO spätestens 21.04.2008 (2 Wochen vor der Wahl )
• Wahllokal (Termin, Ort) klären• Briefwahlverfahren §16a WO – Hinweise
des GWV beachten
Wahlverfahren
• Gruppenwahl • Gemeinsame Wahl
(Bedarf einer Vorabstimmung)
• Verhältniswahl• Mehrheitswahl (Personenwahl)• Personalisierte Verhältniswahl
(Bedarf einer Vorabstimmung)
Gruppenwahl
• Die in der Schule vertretenen Gruppen wählen in getrennten Wahlgängen ihre Vertreterinnen oder Vertreter d.h. unterschiedliche Stimmzettel und Wahlurnen
Gemeinsame Wahl
• Die in der Schule vertretenen Gruppen wählen in einem gemeinsamen Wahlgang ihre Vertreterinnen oder Vertreterd.h. auf einem Stimmzetteldie den einzelnen Gruppen zustehenden Sitze bleiben bestehen.
Verhältniswahl
• Findet statt –- wenn zwei oder mehrere Listenvorschläge eingereicht werden.
Jeder Wähler darf max. nur eine Liste ankreuzen. Ausnahme bei der „personalisierten Verhältniswahl“
Berechnungsbeispiel: Wahlergebnis bei Verhältniswahl
30 Wahlberechtigte davon 27 Beamte 3 Arbeitnehmer 20 Frauen 7 Männer 3 Frauen Größe des Personalrats 3 MitgliederVerteilung auf die Gruppen 2 Beamtensitze 1 Arbeitnehmersitz
weil mehr als 1/20 Die Beamten erhalten einen Frauensitz und einen Männersitz
Liste 1: 20 Stimmen 2 X 20 = 1,481 27
Liste 2: 7 Stimmen 2 x 7 = 0,518 27
Liste 1 erhält einen Sitz (Frau) Liste 2 erhält einen Sitz (Mann)
Mehrheitswahl (Personenwahl)
• Findet statt – - nur ein Personalratsmitglied zu wählen
ist. - wenn nur ein Wahlvorschlag (Liste)
eingereicht wird.- wenn bei Gruppenwahl nur ein Sitz zu wählen ist. (Arbeitnehmersitz)
Personalisierte Verhältniswahl
• § 16 Abs. 4 HPVG• nur wenn in einer Vorabstimmung so
beschlossen (Termin: spätestens 2 Wochen nach Einleitung der Wahl)
• Bei Verhältniswahl dürfen innerhalb einer Listen so viele Personen gewählt werden, wie bei Gruppenwahl Vertreter der jeweiligen Gruppe und bei gemeinsamer Wahl Personalratsmitglieder zu wählen sind.
Durchführung der Wahl
• Termin 6.05 – 7.05.2008 bis 12.00 Uhrsofort danach
• Auszählung der Stimmzettel (öffentlich) Niederschrift
• Mitteilung an GWV über die Ergebnisse für die GPRLL- und HPRLL-Wahl per mail oder Fax und per Post.
nach der Wahl 1
• Bekanntmachung des Wahlergebnisses durch Aushang am Tag der Auszählung (7.Mai 2008) § 21 WO
• Schriftliche Benachrichtigung der Gewählten § 20 WO
• Der neue Personalrat hebt alle Wahlunter-lagen bis zur nächsten Wahl auf. § 22 WO
• Anfechtungsfrist für den örtlichen Personalrat endet am 21.05.2008
nach der Wahl 2
• Spätestens eine Woche nach dem letzten Wahltag findet die konstituierende Sitzung des neugewählten Personalrats statt.
• Die Einladung erfolgt durch den Wahlvorstand.