Outreach - Europarat
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www.coe.int 1
Der Europarat
800 Millionen Europäer
DEMOKRATIEMENSCHENRECHTE
RECHTSSTAATLICHKEIT
www.coe.int
47 Mitgliedsstaaten
www.coe.int 2
Der Europarat in Kürze
• Gegründet im Jahre 1949 von 10 Staaten
• Umfasst 47 Mitgliedstaaten
• Sitz in Straßburg, Frankreich
• Eine internationale zwischenstaatlicheOrganisation
• Hauptorgane: MinisterkomiteeParlamentarische VersammlungKongress der Gemeinden und RegionenEuropäischer Gerichtshof für MenschenrechteKommissar für MenschenrechteKonferenz der Internationalen NGOs
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47 Mitgliedsstaaten
47MitgliedsstaatenAlbanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, „Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”, Moldau, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation,San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern
BeobachterKanada, Heiliger Stuhl, Japan, Mexiko, USA
Mitgliedsstaaten Beitrittskandidat: Weißrussland
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Die Hauptzieledes Europarates
• Die Verteidigung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
• Förderung der sozialen und wirtschaftlichenRechte
• Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz
• Förderung der kulturellen Vielfalt Europas• Suche nach gemeinsamen Lösungen für die
gesellschaftlichen Probleme Europas• Entwicklung der Europäischen Identität durch
Initiativen in Bildung, Jugend, Sport undKulturerbe
Der Europarat im täglichen Leben
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Wie arbeitet der Europarat ?• Dialog zwischen den Hauptorganen des Europarates• Das Sekretariat ist in Abteilungen gegliedert, die die Hauptaktivitäten abdecken• Unterschiedliche Ergebnisse: Konventionen, Empfehlugen, Konferenzen und Berichte
Ergebnisse
EMPFEHLUNGEN
ENTSCHEIDUNGEN KONVENTIONEN
KONSULTATIONEN
Ergebnisse
EMPFEHLUNGEN
KONSULTATIONEN
SEKRETARIATSEKRETARIAT
PARLAMENTARISCHEVERSAMMLUNG
MINISTERKOMITEE
GEMEINDEN UND REGIONEN REGIERUNGENPARLAMENTE
EUROPÄISCHERGERICHTSHOF FÜRMENSCHENRECHTE
KONGRESS DER GEMEINDEN UND
REGIONEN
Kommissar fürMenschenrechte
Konferenz derInternationalen NGOs
800 MILLIONEN EUROPÄER
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Das Ministerkomitee
• Ist das Entscheidungsorgan des Europarates
• Umfasst die 47 Außenminister der Mitgliedsstaaten oder ihre ständigenVertreter (Botschafter) in Straßburg
• Entscheidet über die Politikund das Arbeitsprogramm des Europarates
• Verabschiedet das Jahresbudget
• Tritt einmal im Jahr auf Ministerebeneund mehrmals im Monat auf Ebeneder Botschafter zusammen
Das Ministerkomitee
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Die ParlamentarischeVersammlung
• Beratendes Organ, in demdie Parlamente der Mitgliedstaatenvertreten sind
• Umfasst 318 Mitglieder (und 318 Stellvertreter) sowie Delegationen von Beobachter-Staaten
• Leitet Empfehlungen an dasMinisterkomiteein den Schlüsselbereichen weiter
• Tagt vier Wochen im Jahr imRahmen von Plenarsitzungen
• Sitzungen sind öffentlich
Die Parlamentarische Versammlung
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Die Vertreter der Parlamentarischen Versammlung
• Die Zahl der Vertreter pro Mitgliedstaat(zwischen 2 und 18) hängt vonder Bevölkerungszahl des Landes ab
• Die Vertreter sind Mitglieder der nationalen Parlamente aller 47 Länder des Europarates und werden nicht direktgewählt
Die Parlamentarische Versammlung
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Der Kongressder Gemeinden und Regionen
• Ein beratendes Organ
• Besteht aus zwei Kammern: der Kammer der Regionen und der Kammer der Gemeinden
• Berät das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung bei allenAspekten der lokalen und regionalen Politik
• Arbeitet eng mit den neuen Mitgliedstaatenbei praktischen Aspekten zur Einrichtungeiner effektiven kommunalen und regionalenSelbstverwaltung zusammen
Der Kongress
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Der Europäische Gerichtshoffür Menschenrechte
• Prüft Verletzungen der EuropäischenMenschenrechtskonvention
• Überwacht die Umsetzungder EuropäischenMenschenrechtskonventionin den Mitgliedsstaaten
• Hat seinen ständigen Sitzin Straßburg
• Ist für Einzelpersonen sowie Gruppenund Regierungen zugänglich
• Die Entscheidungen sind für den betroffenen Staat verbindlich
Der Gerichtshof für Menschenrechte
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Der Kommissarfür Menschenrechte
• Ist für die Förderungder Bildung, Sensibilisierungund Achtungder Menschenrechte zuständig
• Prüft die Einhaltungder Konventionen undEmpfehlungen des Europarates
• Thomas Hammarberg(Schweden) wurdeim April 2006 für eine Amtszeitvon sechs Jahren gewählt. Die Amtszeit kann nichtverlängert werden
Der Kommissar
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Die Konferenzder Internationalen NGOs
• Umfasst 400 internationale Nichtregierungsorganisationen
• Stellt eine wichtigeVerbindung zwischen den Politikern und der allgemeinenÖffentlichkeit dar
• Vertritt die Zivilgesellschaftim Europarat
• Der Europarat profitiert vomFachwissen der internationalenNGOs und ihrer Nähe zu den europäischen Bürgern
Die Konferenz der Internationalen NGOs
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Der Europarat ist in allen Bereichen aktiv, die die europäische Gesellschaft betreffen – mit Ausnahme der Verteidigung…
Demokratie
Gesundheitswesen
Menschenrechte
Rechtsstaatlichkeit
Juristische Zusammenarbeit
Soziale Kohäsion
Kultur und Kulturerbe
Medien
Naturerbe
Bildung
Jugend
Sport
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… und führt Kampagnen zurSensibilisierung der Öffentlichkeit durch
Kampagne zur Bekämpfungdes Menschenhandels
Kampagne gegen körperliche Züchtigung
Kampagne zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, einschließlich häuslicher Gewalt
Kampagne: Dosta!Bekämpfung der Vorurteile gegen Roma
Kampagne gegendie Todesstrafe
Kampagne:Nein zur Diskriminierung
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Die Teilabkommen
Entwicklungsbank des EuroparatesDEQMPompidou-GruppeEUR-OPAEURIMAGESNord-Süd-Zentrum (Lissabon) „Venedig-Kommission”Teilabkommen in Sachen JungendkarteEuropäische Audiovisuelle InformationsstelleEuropäisches Fremdsprachenzentrum (Graz)GRECO EPAS: Erweitertes Teilabkommen über Sport
••••••••••••
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Achten Sieauf den Unterschied
Europäische UnionEuroparat
• 47 Mitgliedsstaaten• 800 Millionen Europäer • Website: www.coe.int
• 27 Mitgliedsstaaten• 497 Millionen Europäer• Website: www.europa.eu
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Achten Sieauf den Unterschied
Europäisches Parlament (EU)
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN)
Europäischer Rat (EU)
Internationaler Gerichtshof (UN, Den Haag)
Gerichtshof der EuropäischenGemeinschaften (EU, Luxemburg)
Parlamentarische Versammlung
EuropäischeMenschenrechtskonvention
Europarat
EuropäischerGerichtshof
für Menschenrechte
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Die EuropäischenSymbole
Die Europafahne• stellt einen Kreis mit 12 goldenen
Sternen auf blauem Hintergrund dar• der Kreis der Sterne steht für
die Union der Völker Europas dar• wurde 1955 vom Europarat
verabschiedet
Die Europahymne• ist Herbert von Karajans
musikalisches Arrangement des Vorspiels zur „Ode an die Freude”aus der Neunten Symphonie von Beethoven
• wurde 1972 vom Europaratverabschiedet
N.B. Die Europäische Union übernahm beide Symbole 1986
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Weitere Informationenüber den Europarat
www.coe.int 19
www.coe.int 20
Back-up Folien
20www.coe.int
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Der Europarat im täglichen Leben
• Die Arbeit für den interkulturellen und interreligiösen Dialog versucht unterschiedliche Blickwinkel und Ansichten der gemeinsamen europäischen Werte zu verbinden
• Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sind eine Referenz für die Juristen in allen Mitgliedstaaten, damit der Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten kontinuierlich weiterentwickelt werden kann
• Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz bekämpft Rassismus, Fremdenhass, Antisemitismus und Intoleranz im größeren Europa
• Die Europäische Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verhindert Folter und unmenschliche Behandlung
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Die Abgeordneten der Parlamentarischen Versammlung
Albanien, Armenien, Irland, Litauen4
Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Finnland, Georgien, Kroatien, Moldau, Norwegen, Slowakei
5
Polen, Spanien, Türkei, Ukraine12
Rumänien10
Belgien, Griechenland, Niederlande, Portugal, Serbien, Tschechische Republik, Ungarn
7
Aserbaidschan, Bulgarien, Österreich, Schweden, Schweiz
6
Estland, Island, Lettland, Luxemburg, Malta, „Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”, Montenegro, Slowenien, Zypern
3
Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino2
Deutschland, Frankreich, Italien, Russische Föderation, Vereinigtes Königreich
Mitgliedsstaaten
18
Anzahl derAbgeordneten
Die Parlamentarische Versammlung
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Die Mitglieder des Kongressesder Gemeinden und Regionen
Albanien, Armenien, Irland, Litauen4
Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Finnland, Georgien, Kroatien, Moldau, Norwegen, Slowakei
5
Polen, Spanien, Türkei, Ukraine12
Rumänien10
Belgien, Griechenland, Niederlande, Portugal, Serbien, Tschechische Republik, Ungarn
7
Aserbaidschan, Bulgarien, Österreich, Schweden, Schweiz
6
Estland, Island, Lettland, Luxemburg, Malta, „Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”, Montenegro, Slowenien, Zypern
3
Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino2
Deutschland, Frankreich, Italien, Russische Föderation, Vereinigtes Königreich
Mitgliedsstaaten
18
Mitglieder
Der Kongress
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Der Europarat –Meilensteine
05.05
.1949
04.11
.1950
19.12
.1954
12.01
.1957
18.09
.1959
18.10
.1961
26.11
.1987
06.11
.1990
07.05
.1999
05.05
.2009
Der Vertragvon Londongründet den Europarat
Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechts-konvention
Unterzeichnungdes EuropäischenKulturabkommens
Gründung der Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas (heute Kongress)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird gegründet
Die Europäische Sozialcharta (des Europarates) tritt in Kraft
Unterzeichung der Europäischen Konvention zur Verhütung vonFolter
Beitritt Ungarns als erstes Land, aus dem ehemaligen Ostblock
Der Kommissar für Menschenrechte
60. Jahrestag des Europarates
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Der Europarat – Beitrittsdatender Mitgliedsstaaten
Ungarn1990
Finnland1989
San Marino1988
Liechtenstein1978
Spanien1977
Portugal1976
Malta1965
Schweiz1963
Zypern1961
Österreich1956
1950
09.08.1949
10.05.1949
Deutschland, Island
Griechenland, Türkei
Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen,Schweden, Vereinigtes Königreich
Montenegro2007
Monaco2004
Serbien*2003
Bosnien und Herzegowina2002
Armenien, Aserbaidschan2001
Georgien1999
Kroatien, Russische Föderation1996
Albanien, Lettland, „Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”, Moldau, Ukraine
1995
Andorra1994
1993
1992
1991
Estland, Litauen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik
Bulgarien
Polen
* Mit Wirkung vom 3. Juni 2006 setzt die Republik Serbien die Mitgliedschaft im Europarat fort, die zuvor die Staatenunion Serbien und Montenegro innehatte (Entscheidung des Ministerkomitees vom 14. Juni 2006)
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Schweiz 2%
Schweden 2%
Polen 2%
Belgien 2%
Niederlande 4%
Spanien 7%
Italien 12%
Deutschland 12%
Frankreich 12%andere (weniger als 1%
andere (1%-2%)
2009 Budgetbeiträge
2% - 1%:Dänemark, Finnland, Griechenland, Irland, Norwegen, Österreich, Portugal, Ukraine
Weniger als 1%:Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien undHerzegowina, Bulgarien, Estland, Georgien, Island, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, „Ehemalige jugoslawischeRepublik Mazedonien”, Moldau, Monaco, Montenegro, Rumänien, San Marino, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische RepublikUngarn, Zypern
12%:Deutschland, Frankreich, Italien, Russische Föderation, Vereinigtes Königreich
7% - 2%:Belgien, Niederlande, Polen, Schweden, Schweiz, Spanien, Türkei
0,25 €pro Staatsbürger
pro Jahr
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Budget des Europarates –Aufschlüsselung der Beiträge
Die Berechnung der Beiträgeder Mitgliedstaaten im Europaratgründet sich auf zwei Faktoren:
- Bevölkerung(in den letzten drei Jahren)
- Bruttoinlandsprodukt in US Dollar
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