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Oscar Freyer Die Entwicklung der Regionalen Psychiatrie Budgets im deutschen Gesundheitssystem

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Diese Arbeit entstand im Rahmen des Moduls 23 im Modellstudiengang Medizin an der Charité – Universitätsmedizin Berlin. Betreuung: Priv.-Doz. Dr. med. Anne Berghöfer, Prov.-Doz. Dr. rer.medic. Gesundheitsökonom Thomas Reinhold Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitsökonomie, Projektbereich Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung, Charité - Universitätsmedizin Berlin, Luisenstraße 57, 10117 Berlin Wintersemester 2017/18 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text nur die männliche Form verwendet.

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Oscar Freyer - Regionale Psychiatrie Budgets

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Abstract

Das Regionale Psychiatriebudget bietet als alternatives Finanzierungskonzept Leistungserbringern die

Möglichkeit, regionale Verantwortung zu übernehmen. In diesem Capitation-Modell orientiert sich die

Vergütung der Leistungserbringer an der Anzahl behandelter Personen in einem bestimmten Zeitraum und

nicht an definierten erbrachten Leistungen oder der Behandlungsdauer. Die pauschale Vergütung

ermöglicht es, das Budget frei einzusetzen und die Behandlung patientenzentrierter zu gestalten und

alternative Behandlungen einzusetzen. Ziel ist es, ein sektorübergreifendes System zu schaffen, in dem das

Motto „So viel stationäre Behandlung wie nötig, so wenig wie möglich“, gilt. Im Rahmen dieser

Literaturrecherche wurde ein aktueller Überblick über die Ausgestaltung der bestehenden Projekte des

Regionalen Psychiatriebudgets geschaffen.

Alle dreizehn zurzeit bestehenden Projekte des Regionalen Psychiatriebudgets haben gemeinsam, dass sich

das Budget pauschal an den behandelten Patienten pro Jahr orientiert. Als Richtgrößte dient dabei immer

die Patientenzahl des Jahres vor Projektbeginn. Ziel aller Projekte ist die Überwindung von Sektorgrenzen,

um eine patientenzentrierte Behandlung ambulant, teilstationär und stationär durchführen zu können,

ohne aus ökonomischen Gründen auf ein bestimmtes Behandlungssetting fokussiert zu sein. Die Mehrzahl

der Kliniken arbeitet dafür mit allen gesetzlichen Krankenkassen zusammen, an drei Projekten partizipieren

nur ein Teil der Kassen. Ein Großteil der beteiligten Klinken befindet sich in ländlichen Bereichen, in denen

die Klinik häufig der einzige psychiatrische Versorger ist. Inzwischen existieren jedoch auch einige Projekte

in größeren Städten. Jedes Projekt ist an seinen regionalen Raum angepasst und setzt eigene

Schwerpunkte, um die Probleme der Versorgung psychisch erkrankter Menschen der Region nachhaltig

lösen zu können. Dabei profitieren alle Beteiligten: Für Kassen und Kliniken ergibt sich eine Budget- und

Planungssicherheit, Kliniken können unabhängiger agieren und der Patient steht bei der Behandlung im

Mittelpunkt.

1. Einleitung

1.1 Status quo

Das Gesundheitswesen befindet sich stets im Spannungsfeld zwischen der ethischen Verantwortung für die

höchstmögliche Versorgungsqualität und den zur Finanzierung des Systems notwendigen ökonomischen

Zwängen. Seit der Abschaffung des Kostendeckungsprinzips 1992 und der Öffnung des Gesundheitssektors

für Privatinvestoren haben sich diese Zwänge noch verschärft. Viele Entscheidungen werden aus

ökonomischer Notwendigkeit heraus getroffen, der einzelne Patient verliert an Bedeutung [1].

Durch diese ökonomischen Zwänge haben festgelegte Vergütungssysteme stets einen Effekt auf die

Versorgung und verändern diese nachhaltig. So sorgen beispielsweise Vergütungsformen, in denen die

erbrachten Einzelleistungen aus einem Katalog abrechenbarer Leistungen als Berechnungsgrundlage

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dienen, zu einer Maximierung der erbrachten Leistungen, ohne Qualität zu garantieren, während eine

Orientierung an der Behandlungsdauer, d.h. Vergütung der Behandlungstage ohne Obergrenze, zu längeren

Krankenhausaufenthalten und der Vollbelegung der Klinik führen [2].

In der somatischen Medizin besteht seit 2003 ein Abrechnungssystem auf Basis sogenannter Diagnosis

Related Groups (DRG). In diesem werden Patienten anhand ihrer Hauptdiagnose, den erbrachten

Behandlungsleistungen (Operationen, etc.), Nebendiagnosen, Ressourcenverbrauch und demografischen

Daten einer diagnosebezogenen Fallgruppe zugeordnet [3]. Folgen dieses Systems war die Verkürzung der

Liegedauer, jedoch kam es parallel auch zu einer Ausweitung der Fallzahlen [2].

Für die Psychiatrie ist eine solche fallbezogene Pauschalierung nicht geeignet, da die Kostenrelevanz einer

psychiatrischen Erkrankung nicht nur aus der Diagnose, sondern vor allem auch aus Schweregrad und

Kontext bestimmt wird. Festgelegte Verweildauern sind durch Unterschiede zwischen den

Behandlungssettings und -verläufen nicht zielführend. Durch ein System der Vergütung auf Basis von

Fallpauschalen werden diese de facto vorgegeben [4].

Dennoch entschied sich das Bundesministerium für Gesundheit im Jahre 2013, ein ähnliches, für die

Psychiatrie angepasstes Modell einzuführen. Dieses Pauschalierende Entgeltsystem für Psychiatrie und

Psychotherapie (kurz PEPP) stellt eine Mischung aus fallbezogener Pauschalierung und Tagessätzen dar.

Patienten werden anhand von Diagnose, Behandlungssetting und demografischen Merkmalen einer PEPP-

Kategorie zugeordnet, aus der sich eine Bewertungsrelation ergibt. Mit steigender Verweildauer sinkt diese

sukzessive ab. Dieser Relativwert wird dann mit einem jährlich festgelegten, diagnoseunabhängigen

Basisentgeltwert und der Behandlungsdauer multipliziert, woraus sich die Vergütung des Falls ergibt [5, 6].

Viele Fachverbände kritisieren dieses Abrechnungssystem, da sich negative Steuerungsanreize für die

Versorgung ergeben können. So könnten Patienten, die im Rahmen des PEPP stärker vergütet werden,

Patienten vorgezogen werden, die weniger stark vergütet werden. Durch die starke Staffelung der Entgelte

könnte es auch zu verfrühten Entlassungen kommen. Auch zementiert das PEPP-System die Grenze

zwischen ambulantem und stationären Bereich, da die Erlöse für stationäre Patienten höher ausfallen, als

für Patienten in ambulanten Behandlungssettings. [7]. Ab 2018 werden jedoch auch stationsäquivalente

Behandlungen beachtet [5]. Wie sich dies auf die Abrechnungspraxis auswirkt, muss noch evaluiert werden.

1.2 Modellprojekte

Alternativ zu diesem Standartverfahren können Leistungsbringer seit 2012 im Rahmen des §64b SGB V

Alternativmodelle in sogenannten Modellprojekten austesten, um die Versorgung psychiatrischer Patienten

zu verbessern oder die obengenannten Sektorgrenzen zu überwinden. Inzwischen bestehen 19

Modellprojekte, von denen 13 dem Regionalen Psychiatriebudget zuzuordnen sind [8].

Es bestand jedoch auch schon vorher die Möglichkeit, durch individuelle Absprachen alternative Modelle zu

verwirklichen. Initiiert durch das Klinikum Itzehoe und die Landeskrankenhausgesellschaft Schleswig-

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Holstein startete im Jahre 2003 im Kreis Steinburg das Regionale Psychiatriebudget als Blaupause eines

Modellprojektes schlechthin [2].

1.3 Das Regionale Psychiatriebudget

Beim Regionalen Psychiatriebudget handelt es sich um ein Capitation-Modell, in dem nicht das Erbringen

einzelner Leistungen oder die Behandlung in definierten Strukturen als Berechnungsgrundlage der

Vergütung dienen. Stattdessen orientiert sich die Vergütung pauschal an den behandelten Personen einer

Region innerhalb eines definierten Zeitraumes, meist pro Jahr. Der Leistungserbringer übernimmt so ohne

Vorgabe des Behandlungssettings oder der durchzuführenden Leistungen die Gestaltung der Versorgung,

aber auch die Verantwortung für den Behandlungserfolg der Patienten in der definierten Region [9].

Dies bietet dem Leistungserbringer einen größeren Spielraum in der Gestaltung der Behandlung, es steht

nicht mehr die vorher aus ökonomischen Zwängen nötige stationäre Behandlung im Vordergrund.

Stattdessen können Patienten vermehrt in alternativen Behandlungssettings behandelt werden und auch

der Wechsel zwischen diesen wird vereinfacht. Die Behandlung kann so effektiver am Patienten

ausgerichtet werden, da die in der klassischen Vergütung nicht ausreichend abgebildeten Prozesse im

Regionalen Psychiatriebudget ausreichend finanziert werden. Ziel ist eine mittel- bis langfristige

Gesundheitsförderung der gesamten Region. Die Patienten sollten so kurz wie möglich, da lange

Liegedauern nicht extra vergütet werden und für bestimmte Patienten nachteilig sein können, und so lange

wie nötig, da eine baldige Wiederaufnahme die gesamte Behandlung verteuert und nicht extra vergütet

wird, behandelt und das Behandlungssetting auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt werden [2].

Die positiven Erfahrungen in Steinburg führten zu einer schnellen Umsetzung in strukturähnlichen Gebieten

in Schleswig-Holstein: Rendsburg (2006), Dithmarschen (2008), Herzogtum-Lauenburg (2008) und

Nordfriesland (2009). Auch der Kreis Nordhausen in Thüringen führte 2009 ein Regionales

Psychiatriebudget ein [2]. Mit Inkrafttreten des §64 SGB V im Jahre 2012 begannen auch Regionen, die sich

strukturell von Steinburg teilweise stark unterscheiden, Modellprojekte des Regionalen Psychiatriebudgets

zu erproben [8].

1.4 Zielsetzung der Arbeit

Im Rahmen dieser Literaturrecherche soll ein Überblick über die aktuellen Regionalen Psychiatriebudgets

geschaffen und Details zu Vertragsumfang und -gestaltung, beteiligten Akteuren und Umfang der

regionalen Versorgung herausgearbeitet werden.

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2. Methodik

Diese Arbeit wurde gemäß der „Satzung der Charité zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ verfasst.

2.1 Suchstrategie

Zur Beantwortung der Leitfrage wurde im Dezember 2017 und Januar 2018 eine Literaturrecherche

durchgeführt. Eine Recherche in der Literaturdatenbank Medline erwies sich als nicht zielführend, da

spezifische gesundheitsökonomische Themen, die einzelne deutsche Kliniken betreffen, dort nicht gelistet

sind.

Stattdessen wurde für einen Überblick über die Thematik zunächst auf die Vorträge und Publikationen des

Netzwerks „Steuerungs- und Anreizsysteme für eine moderne psychiatrische Versorgung“ unter der Leitung

von Prof. Arno Deister zurückgegriffen. Für spezifische Ergebnisse zu einzelnen Kliniken wurden mehrere

Internetsuchen durchgeführt, in denen die Stichworte „Modellprojekt“ oder „Regionales

Psychiatriebudget“ mit dem Kliniknamen oder dem Landkreis kombiniert wurden. Dies förderte neben

wissenschaftlichen Begleitevaluationen einiger Kliniken, Qualitätsberichte, Pressemeldungen, Vorträge,

Zeitungsartikel lokaler Verlage und Publikationen in Fachzeitschriften zutage. Für

Hintergrundinformationen zum deutschen Gesundheitssystem und der Finanzierungssysteme wurde das

Buch „Regionale Verantwortung übernehmen“ von Prof. Arno Deister und Dr. Bettina Wilms verwendet

und eine Suche im Online-Archiv des Deutschen Ärzteblatts durchgeführt. Diese Ergebnisse wurden durch

die offiziellen Publikationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH zum DRG- und PEPP-

System komplettiert. Für die Strukturdaten der Landkreise und die Bettenzahlen der beteiligten Kliniken

wurde auf Daten des Statistischen Bundesamtes, auf die Krankenhauspläne der beteiligten Bundesländer

und auf die Qualitätsberichte der Kliniken zurückgegriffen.

2.2 Ein- und Ausschlusskriterien

Aus der großen Menge an Ergebnissen wurden solche entfernt, die Doppelungen enthielten oder deren

Informationsgehalt unzureichend war. Auch veraltete Ergebnisse, die einen nicht mehr aktuellen Stand der

Entwicklung darstellten und Vortragsfolien, die ohne den mündlichen Vortrag nicht nachzuvollziehen

waren, wurden aussortiert.

Neben den hauptsächlich deutschsprachigen Quellen wurden auch englischsprachige Quellen

berücksichtigt.

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3. Ergebnisse

3.1 Suchergebnisse

Durch die Recherche konnten insgesamt 95 Veröffentlichungen gefunden werden. Diese

Veröffentlichungen stammen aus verschiedenen Quellen und wurden gelesen, ausgewertet und anhand

der oben genannten Kriterien sortiert. Von den 95 Informationen konnten so 49 aussortiert werden

(Abbildung 1). Beachtet wurden hauptsächlich Vorträge, Publikationen, Pressemeldungen und

Qualitätsberichte der Kliniken.

Abbildung 1: Auswahl der Suchergebnisse

3.2 Hauptergebnisse

Zurzeit bestehen in Deutschland 13 Projekte des Regionalen Psychiatriebudgets, von denen fünf in

Schleswig- Holstein angesiedelt sind. Die restlichen acht Projekte sind über Deutschland verteilt, wobei

meist eine Umsetzung in Regionen mit geringer Einwohnerzahl und –dichte erfolgt. Beachtet man die

historische Entwicklung, so wird erkennbar, dass Regionale Psychiatriebudgets zunächst in Schleswig-

Holstein (Ausnahme Nordhausen in Thüringen) umgesetzt wurden. Erst mit Beschluss des §64 SGB V im

Jahre 2012, der die Einführung von Modellprojekten in der Psychiatrie vereinheitlichte, entstanden sie auch

in anderen, meist strukturähnlichen Bereichen. Daneben existieren bisher fünf gescheiterte Projekte, die

eine dauerhafte Umsetzung nach Testphasen nicht realisieren konnten.

Von den 13 Projekten arbeiten zehn mit allen gesetzlichen Krankenkassen als Vertragspartner zusammen,

einige beziehen darüber hinaus auch private Krankenkassen mit ein. Die restlichen drei Projekte arbeiten

jeweils mit einer Auswahl von Kassen (Abbildung 2). In allen Projekten einigten sich die Vertragspartner auf

eine Patientenzahl, die der Leistungserbringer pro Jahr behandeln muss. Als Orientierungsgröße dienten

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dabei stets die Patientenzahlen aus dem Jahr vor Start des Projektes. Die Kliniken erhalten dafür ein

pauschales Budget, das unabhängig von spezifischen Leistungen eingesetzt werden kann. Von dieser

Budgetfindung ist die Budgetrealisierung (die tatsächliche Abrechnung) abzugrenzen, die seit 2015 in allen

Projekten anhand des PEPP-Katalogs vorgenommen wird [8].

Grün: Regionale Psychiatriebudgets mit allen Kassen als Vertragspartner

Orange: Regionale Psychiatriebudgets mit einer Auswahl von Kassen als Vertragspartner

Rot: gescheiterte Projekte

Abbildung 2: Räumliche Zuordnung der Modellprojekte des Regionalen Psychiatrie Budgets

Das pauschale Budget wird in allen Projekten dazu eingesetzt, Grenzen zwischen den unterschiedlichen

Behandlungssettings abzubauen und den Wechsel zu vereinfachen. Ambulante, teilstationäre und

stationäre Versorgung sollen zusammenwachsen, um dem Patienten eine auf ihn zugeschnittene

Behandlung zu ermöglichen [9]. Da die Leistungserbringer mit dem Wechsel zu einem Regionalen

Psychiatriebudget regionale Verantwortung für die Versorgung psychiatrisch erkrankter Menschen

übernehmen, gibt es teilweise starke individuelle Unterschiede zwischen den Projekten. Die Ausgestaltung

der Behandlung ist auf die Probleme der Region angepasst und bildet beispielsweise die räumliche Struktur

und die Ausgangsbedingungen der Klinik, aber auch spezifische Patientenkollektive ab. Im Folgenden

werden nun die einzelnen Projekte nach individuellen Besonderheiten untersucht und die Umsetzungen

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der sektorübergreifenden Behandlung dargestellt. Zunächst werden solche Projekte, die mit allen

gesetzlichen Kassen zusammenarbeiten, chronologisch besprochen. Darauf folgen ebenfalls chronologisch

die Projekte, die nicht mit allen Kassen zusammenarbeiten. Die dazugehörigen Daten sind in Tabelle 1

aufgelistet.

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Tabelle 1: Aktuell bestehende Modellprojekte des Regionalen Psychiatriebudgets mit Struktur- und Klinikdaten (modifiziert und verändert nach B. Wilms [8])

*Kinder- und Jugendpsychiatrie, ** ehemaliger Kreis Chemnitzer Land [10], *** Friedrichshain-Kreuzberg 13.942, Spandau 2.593, Reinickendorf 2.909, Tempelhof-Schöneberg 6.499, Neukölln 7.301, Marzan-

Hellersdorf 4.243, **** Bonn 2260, Kreis Rhein-Siegen 517, Wesseling 1539, Die Strukturdaten basieren auf Daten des Statistischen Bundesamtes [11, 12]

Die Klinikdaten entstammen den Krankenhausplänen der jeweiligen Bundesländer [13, 14, 15, 16, 17, 18] und Daten der Krankenhäuser [19, 20]

Landkreis Klinik Kostenträger RPB seit Laufzeit bis Einwohner Einwohnerdichte (Einwohner pro km2)

Behandlungskapazität Behandlungskapazität in der KJP*

Kreis Steinburg Klinikum Itzehoe alle 2003 31.12.2020 131.457 124 Stationär: 60 Tagesklinik: 75

ohne

Kreis Rendsburg-Eckernförde imland Klinik Rendsburg

alle 2006 31.12.2020 270.378 124 Stationär: 110 Tagesklinik: 34

ohne

Kreis Dithmarschen West-Küsten-Klinikum alle 2008 31.12.2020 132.917 93 Stationär: 87 Tagesklinik: 30

ohne

Kreis Herzogtum-Lauenburg Johanniter Krankenhaus Geesthacht

alle 2008 31.12.2020 192.999 153 Stationär: 51 Tagesklinik: 43

ohne

Kreis Nordfriesland Fachkliniken Nordfriesland gGmbH

alle 2009 31.12.2020 163.960 79 Stationär: 109 Tagesklinik: 72

ohne

Kreis Nordhausen Südharz-Krankenhaus Nordhausen

alle 2009 31.12.2021 85.355 120 Stationär: 65 Tagesklinik: 10

Stationär: 46 Tagesklinik: 8

Stadt Zwickau Heinrich-Braun-Klinikum

alle 2013 31.12.2020 91.123 888 Stationär: 77 Tagesklinik: 21

Stationär: 24 Tagesklinik: 15

Stadt Glauchau und Umgebung** Rudolf Virchow Klinikum Glauchau

alle 2013 31.12.2020 119.232 355 Stationär: 70 Tagesklinik: 40

ohne

Kreisfreie Stadt Hamm St. Marien-Hospital alle 2014 31.12.2021 179.397 792 Stationär: 96 Tagesklinik: 32

ohne

Kreis Lüneburg, Kreis Harburg Psychiatrischen Klinik Lüneburg

AOK Niedersachsen (30% der Versicherten)

2014 9.4.2022 428.841 167 Stationär: 232 Tagesklinik: 71

ohne

Berlin Vivantes-Kliniken DAK (8,5% der Versicherten)

2016 31.12.2023 1.726.588 4778*** Stationär: 1031 Tagesklinik: 414

Stationär: 72 Tagesklinik: 68

Kreisfreie Stadt Bonn, Kreis Rhein-Siegen, Stadt Wesseling, Stadt Euskirchen (nur KJP)

LVR-Klink Bonn TK, Barmer, DAK (40% der Versicherten)

2016 30.9.2024 960.648 722**** Stationär: 528 Tagesklinik: 109

Stationär: 50 Tagesklinik: 30

Kreis Heidenheim Klinikum Heidenheim alle 2017 31.12.2023 130.527 208 Stationär: 68 Tagesklinik: 14

ohne

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3.3 Ausgestaltung der Projekte

Steinburg

Die Idee des Regionalen Psychiatriebudgets stammt aus den 90er Jahren und wurde als Reaktion auf die

Psychiatrie-Personalverordnung, die zwar eine wichtige Basis der Finanzierung psychiatrischer Versorgung

bot, die Steigerung von Behandlungsaufwand und –kosten jedoch nicht abbildete, postuliert. Die erste

Umsetzung erfolge 2003 auf Bemühen des Klinikum Itzehoe durch Prof. Arno Deister und der

Landeskrankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein im Kreis Steinburg. Im ländlich geprägten Landkreis mit

geringer Einwohnerzahl und Dichte ist das Klinikum Itzehoe die einzige psychiatrische Klinik und

vorgesehener Pflichtversorger der Region. Das Modellprojekt wurde 2003 auf Basis des § 26 Abs. 2 der

Bundespflegesatzverordnung mit allen Kassen begonnen. Das Klinikum übernimmt seitdem die

Gewährleistung der Behandlung aller psychiatrischer Patienten, die Voraussetzungen zur Behandlung in

einer Institutsambulanz erfüllen, die von Vertragsärzten überwiesen oder als Notfall aufgenommen

werden. Als Zielgröße der zu behandelnden Patienten wurden, abgeleitet aus den Zahlen des Jahres 2002,

1.349 Patienten, mit einer Schwankungsbreite von ± 6 %, vereinbart. 2013 wurde das Regionale

Psychiatriebudget wie alle vor 2013 gestarteten ähnlichen Projekte in ein Modellprojekt auf Basis des § 64b

SGB V überführt [2, 21].

Schwerpunkt der psychiatrischen Behandlung in Itzehoe ist die flexible Behandlung in unterschiedlichen

Settings. Um dies zu gewährleisten, erfolgt die Aufnahme der Patienten durch einen Facharzt, der

gemeinsam mit den Patienten das beste Setting auswählt. Dabei sind stationäre, teilstationäre oder

ambulante Behandlungen sowie Mischformen, beispielsweise nachtklinische Angebote, möglich. Nach der

Auswahl des Settings wird dem Patienten ein auf bestimmte Diagnosen spezialisiertes Behandlungsteam

zugewiesen, welches den Patienten in allen Settings betreut. Dadurch wird eine Behandlungskontinuität

erreicht, um eine engere Beziehung zum Patienten zu ermöglichen und Behandlungsabbrüche zu

vermeiden. Bei stationären Aufenthalten sind auch Entlassungen auf Probe möglich. Durch die weiten

Wege erwies sich die Möglichkeit von Home Treatment zunächst als schwierig, seit 2014 können Patienten

endlich auch im häuslichen Umfeld behandelt werden. Das dafür zuständige Team besteht aus einer Ärztin,

einer Sozialpädagogin und Pflegekräften. Zum stärkeren Einbeziehen des Patientenumfeldes sind auch

Angebote wie Familientherapie möglich. Wie geplant ergab sich in den Jahren nach der Einführung des

Regionalen Psychiatriebudgets eine starke Abnahme der Verweildauer von initial 21 Tagen auf 12 Tage

(Stand 2014). In der Folge konnten die Bettenzahlen um 17,6% reduziert und die teilstationären

Kapazitäten verdoppelt werden [2, 22, 23].

Nachdem sich durch die wissenschaftliche Begleitevaluation in Steinburg positive Effekte auf

Kostenstabilität und Verbesserung des Funktionsniveaus der Patienten gezeigt haben [24] und Dank der in

Schleswig-Holstein positiven Grundstimmung des Gesundheitsministeriums und der Kostenträger starteten

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weitere Kliniken in strukturähnlichen Gebieten Projekte des Regionalen Psychiatriebudgets. Diese waren

dem Vorbild Steinburg recht ähnlich, jedoch auf die jeweilige Ausgangslage angepasst.

Rendsburg

Das erste Nachfolgeprojekt startete 2006 im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Die dort ansässige imland Klinik

Rendsburg ist für die psychiatrische Versorgung des gesamten Kreises zuständig und arbeitet mit allen

gesetzlichen Kassen als Vertragspartner zusammen.

Auch in Rendsburg erfolgt die Aufnahme durch Fachärzte, die die Patienten einem Behandlungssetting

zuordnen. Statt durch Behandlungsteams wird die Behandlungskontinuität durch teilstationäre Behandlung

schon auf der Station sichergestellt. Auch Home Treatment unter Einbeziehung des Patientenumfeldes ist

möglich. Durch die initial schon sehr niedrige Bettenmessziffer kam es nach Einführung des Regionalen

Psychiatriebudgets nicht zu einer Verringerung der Bettenzahl. Dennoch wurde die Kapazität der

Tagesklinik um 25% erhöht und zwei zusätzliche psychiatrische Institutsambulanzen geschaffen [25, 26].

Dithmarschen

Wurde Dithmarschen wegen der strukturellen Ähnlichkeit zu Steinburg in wissenschaftlichen Evaluationen

zunächst als Vergleichsregion verwendet, wurde auch dort 2008 ein Modellprojekt des Regionalen

Psychiatriebudgets gestartet. Dabei wurde mit allen gesetzlichen Krankenkassen als Vertragspartner eine

Zielgröße von 2000 Patienten definiert, für die eine pauschale Vergütung von 8 Millionen Euro pro Jahr zur

Verfügung steht. Davon fließen 600.000 Euro in die Zusammenarbeit mit Brücke e.V., einer

sozialpsychiatrischen Beratungsstelle.

Schwerpunkt des Projektes in Dithmarschen ist die Einführung von alternativen Behandlungskonzepten, die

im herkömmlichen System nicht vergütet werden. Bisher wurden unter anderem Angebote wie die

progressive Muskelrelaxation nach Jacobson, eine Backgruppe, eine Gärtnerei und ein Streichelzoo

etabliert. Zur Normalisierung des Umfeldes werden darüber hinaus tagesklinische und vollstationäre

Patienten vermischt. Zur Vermeidung von Hospitalisierung ist auch Home Treatment im Umfeld des

Patienten möglich. Nach Einführung kam es zu einer Reduktion der Bettenkapazität und der stationären

Liegedauer von 20,6 Tagen (2007) auf 14,6 Tage (2012) [27].

Herzogtum-Lauenburg

Auch für das 2008 im Landkreis Herzogtum-Lauenburg initiierte Projekt des Regionalen Psychiatriebudgets

wurden alle gesetzlichen Kassen als Vertragspartner gewonnen. Die Zielgröße der zu behandelnden

Patienten pro Jahr sind 2200 Patienten, für diese stehen pauschal 7 Millionen Euro zur freien Verfügung.

Schwerpunk ist Home Treatment durch mobile Krisen-Interventions-Teams, die den Patienten in seinem

Umfeld aufsuchen und bereits vor der stationären Aufnahme und nach geplanten Frühentlassungen die

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weitere Behandlung sicherstellen. Jedes Team besteht aus Ärzten, Ergotherapeuten, Sozialarbeitern,

Psychologen, Pflegekräften und Genesungshelfern und ist für einen Bereich mit 30.000-60.000 Bürgern

zuständig. Die initial schon geringe Bettenzahl von 51 Betten soll auf 20 gesenkt werden, während die

Kapazitäten der Tagesklinik von 43 auf 82 gesteigert werden soll [28, 29].

Nordfriesland

Der Landkreis Nordfriesland hebt sich durch eine deutlich niedrigere Einwohnerdichte von 79

Einwohnern/km2 von allen anderen Regionen mit Regionalen Psychiatriebudgets ab. Dennoch wurde 2009

in Zusammenarbeit zwischen den Fachkliniken Nordfriesland gGmbH (inzwischen DIAKO Nordfriesland) und

allen gesetzlichen Krankenkassen ein Modellprojekt des Regionalen Psychiatriebudgets gestartet. Zielgröße

war eine Patientenzahl von 2558 ± 6 % pro Jahr. Die beteiligte Klinik war die erste Fachklinik, in der ein

Regionales Psychiatriebudget verwirklich wurde.

Ziel des Projekts ist es, die zentrierte stationäre Versorgung aufzulösen und stattdessen eine große Menge

von Angeboten über den gesamten Landkreis zu streuen, um so möglichst nah am Patienten arbeiten zu

können, ohne ihn aus seinen bekannten Strukturen herauszunehmen. Dazu wurde zunächst die stationäre

Bettenzahl reduziert und in der Folge die Kapazitäten der Tageskliniken an vier Standorten auf insgesamt 72

Plätze erhöht. Darüber hinaus ist die Behandlung in drei Psychiatrischen Institutsambulanzen möglich [30,

31].

Nordhausen

2009 startete in Nordhausen das erste Regionale Psychiatriebudget außerhalb von Schleswig-Holstein. Die

Ausgangslage der Klinik entsprach ungefähr der Klinik Itzehoe. Auch die Struktur ist ähnlich ländlich

geprägt. In Nordhausen wurde mit allen gesetzlichen Krankenkassen als Vertragspartner die Behandlung

von 1319 ± 6 % Patienten als Zielgröße vereinbart. Auch die Kinder- und Jugendpsychiatrie wurde hier das

erste Mal in das Regionale Psychiatriebudget miteinbezogen.

Schwerpunkt sind ähnlich wie in Steinburg settingübergreifende Behandlungsteams, die den Patienten auch

im Home Treatment versorgen. Diese bestehen aus Psychiatern, Pflegefachkräften, Psychologen und

Sozialarbeitern und bieten eine langfristige Behandlungskontinuität. Nach Einführung des Regionalen

Psychiatriebudgets wurde die stationäre Kapazität um 25% auf 51 Betten reduziert. Gleichzeitig wurde die

tagesklinische Behandlungskapazität um das 2,7-Fache gesteigert [2, 32].

Zwickau

Nach der Neureglung zur Einführung von Modellvorhaben durch den §64b SGB V begann eine zweite Welle

der Verbreitung, zunächst 2014 in Zwickau und Glauchau. Das Heinrich-Braun-Klinikum in Zwickau

übernimmt jedoch nur die regionale Verantwortung für die Stadt Zwickau selbst, nicht für den gesamten

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dazugehörigen Landkreis. Die Zusammenarbeit erfolgte zunächst mit allen gesetzlichen Krankenkassen, seit

September 2014 sind auch Privatversicherte miteingeschlossen. Das Regionale Psychiatriebudget gilt auch

für die Kinder- und Jugendpsychiatrie, hierfür erstreckt sich die Verantwortung jedoch auf die

Gesamtpopulation des Landkreises Zwickau.

Schwerpunkt der Behandlung sind Case-Manager, die die Behandlung der Patienten über alle Settings

hinweg als Bezugsperson begleitet. Um auch das Umfeld des Patienten mit einzubeziehen, sind Home

Treatment und vor allem in der Kinder- und Jugendpsychiatrie neue Therapieformen wie zum Beispiel die

Multifamilientherapie möglich [33, 34].

Glauchau

Die Einführung des Regionalen Psychiatriebudgets im Rudolf Virchow Klinikum Glauchau begann ebenfalls

2014. Auch hier konnten alle gesetzlichen Krankenkassen als Vertragspartner gewonnen werden, die

Zielgröße sind ca. 1850 Patienten im Jahr. Die Klinik übernimmt die Verantwortung für den gesamten

nördlichen Bereich des Landkreises Zwickau (ehemals Landkreis Chemnitzer Land), der vor allem ländlich

geprägt ist.

Ziel der Behandlung ist die engere Verzahnung von stationärer Behandlung mit tagesklinischen und

ambulanten Angeboten. Dazu wurde zunächst auf jeder Station ein tagesklinischer Bereich geschaffen, ein

aktiveres Entlassungsmanagement eingeführt und wöchentliche Konferenzen für Behandelnde aller

Behandlungssettings eingeführt. Die Behandlung ist durch Home Treatment Teams, bestehend aus

Ergotherapeuten, Pflegekräften, Mitarbeitern des Sozialdienstes, Ärzten und Psychologen auch im Umfeld

des Patienten möglich. Durch die Umstrukturierungsmaßnahmen konnte die durchschnittliche

Verweildauer von 17,8 Tage (2012) auf 14,5 Tage (2016) gesenkt werden, während die Fallzahlen stabil

blieben. Die Zahl der Hausbesuche nahm im gleichen Zeitraum von 318 (2012) auf 1457 (2016) stark zu

[10].

Hamm

Ebenfalls seit 2014 wird im St. Marien-Hospital Hamm unter dem Namen „Integrative Psychiatrie Hamm“

ein Modellprojekt des Regionalen Psychiatriebudgets erprobt. Vertragspartner sind neben allen

gesetzlichen auch die privaten Krankenkassen, mit denen Versorgung von ca. 3.300 Patienten als Zielgröße

vereinbart wurde.

Schwerpunkt der „Integrativen Psychiatrie“ ist die Garantie einer Behandlungskontinuität durch

settingübergreifende Case-Manager, entweder ein Arzt oder Psychotherapeut, die das multiprofessionelle

Behandlungsteam aus Ärzten, Psychologen, Sozialarbeitern, Spezialtherapeuten und Pflegekräften

koordinieren. Diese übernehmen auch die stationsersetzende Behandlung des Home Treatment. Ziel ist die

Vermeidung von Behandlungsabbrüchen. Nach frühen Entlassungen können die Patienten weiterhin

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ambulante Therapieangebote nutzen oder Home Treatment in Anspruch nehmen. Nach Beginn des

Projektes kam es zu einer leichten Reduktion der Behandlungstage. Eine Studie der Universität

Witten/Herdecke soll die Effektivität des neuen Systems wissenschaftlich überprüfen [35, 36].

Heidenheim

Das jüngste Projekt startete zu Beginn des Jahres 2017 als erstes Projekt in Baden-Württemberg im Kreis

Heidenheim. Trotz des anfänglichen Wiederstands der AOK Ostwürttemberg konnten alle Kassen als

Vertragspartner gewonnen werden. Das Klinikum Heidenheim übernimmt die Verantwortung für den

gesamten, ländlich geprägten Landkreis.

Schwerpunkte des Projektes sind Home Treatment als stationsersetzende Behandlung und eine Stärkung

der Institutsambulanzen. Auch Peer-Support durch ehemaligen Patienten und Kontakt zu Betreuern über

soziale Medien wird angeboten. Die Effektivität der Institutsambulanzen wird durch gezielte

Einzelleistungsabrechnung evaluiert [37, 38].

Die drei folgenden Projekte des Regionalen Psychiatriebudgets arbeiten nicht mit allen gesetzlichen

Krankenkassen zusammen. Daher ist in diesen Kliniken ein zweigleisiges Vorgehen notwendig, in dem der

Großteil der Patienten im normalen System verbleibt, während eine Minderheit des Patientenkollektivs in

den durch das Regionale Psychiatriebudget möglichen Strukturen behandelt wird. Dabei kommt es

zwangsläufig zu Parallelstrukturen, die sich unter anderem am fehlenden Abbau stationärer Kapazitäten

erkennen lassen.

Lüneburg/Harburg

Das erste Projekt dieser Art wurde 2014 in den Kreisen Lüneburg und Harburg in Zusammenarbeit der

Psychiatrische Klinik Lüneburg mit der AOK, die ca. 1/3 der Patienten versichert, gestartet. Auch diese

beiden Kreise sind ländlich geprägt, es besteht jedoch eine enge Nachbarschaft zu Hamburg. Die beteiligte

Klinik ist nicht der einzige Versorger vor Ort. Das Krankenhaus Ginsterhof besitzt ebenfalls eine kleine

psychiatrische Abteilung und ist nicht Teil des Regionalen Psychiatriebudgets.

Neben dem Abbau von Sektorgrenzen und der Flexibilisierung der Behandlung stehen sogenannte

Drehtürpatienten im Mittelpunkt. Diese Patienten kommen im Abstand von wenigen Jahren für eine

stationäre Behandlung in die Klinik, verlieren nach jeder Behandlungsepisode allerdings den Kontakt, bis

der zunehmende Leidensdruck zu einem neuen Aufenthalt führt. Durch Home Treatment soll der Kontakt

zu dieser Patientengruppe gehalten werden und der Behandlungserfolg dauerhaft gesichert sein. Um eine

Entwurzelung zu vermeiden, werden Patienten recht schnell aus der stationären Behandlung entlassen und

dann unter Einbeziehung des Umfeldes zuhause weiterversorgt [39, 40, 41].

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Berlin

Durch das Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH in Berlin wird das Regionale Psychiatriebudget das

erste Mal in einer Großstadt erprobt. Diese bietet einerseits die Möglichkeit, durch kürzere Wege Home

Treatment vereinfacht durchzuführen, jedoch besteht durch das zahlreiche Angebot psychiatrischer

Kliniken auch ein hoher „Konkurrenzdruck“, da Patienten die Klinik einfach wechseln können, was zu

Kostenverlagerungen und -anstieg führen würde. Als Pflichtversorger für sechs Bezirke besitzen die

Vivantes-Kliniken eine große Behandlungskapazität, das Projekt wird zunächst nur an zwei Standorten,

Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg, erprobt. Die Entscheidung über die Umsetzung in den anderen

Kliniken erfolgt 2018. Vertragspartner ist die DAK, die aber nur 8,5% der stationär behandelten Patienten

versichert. Auch die Kinder-und Jugendpsychiatrie ist Teil des Regionalen Psychiatriebudgets.

Der Schwerpunkt der innovativen Versorgung liegt auf Home Treatment, um Patienten auch außerhalb der

Klinik im häuslichen Umfeld durch sogenannte FlexiTeams, bestehend aus einem Facharzt, einem

Psychologen, einem Ergotherapeuten und einem Genesungsbegleiter, betreuen zu können. Die Teams

gelten im Krisenfall auch als Ansprechpartner. Daneben wird durch den Abbau von Sektorgrenzen die

Möglichkeit geschaffen, flexibler mit stationären Aufenthalten umgehen zu können. Patienten können auch

nach der Entlassung weiter an ambulanten Angeboten teilnehmen. Bisher konnte ca. 1/6 der bei der DAK

Versicherten mit Home Treatment behandelt werden [19, 42].

Bonn

In Bonn startete im Oktober 2016 ein Regionales Psychiatriebudget unter dem Namen DynaLIVE

(Dynamische lebensnahe integrative Versorgung). Als Vertragspartner konnten die TK, die Barmer

Ersatzkasse, die DAK und die KKH gewonnen werden, die ca. 40% der Patienten versichern. Als Budgetbasis

wurde die Behandlung von 5600 Patienten mit einem Gesamtbudget von 28 Millionen Euro vereinbart.

Auch die Kinder- und Jugendpsychiatrie ist im Projekt mit einbezogen. Die Budgetrealisierung erfolgt dabei

teilweise durch PEPP, stationsersetzende Leistungen werden gesondert abgerechnet.

Ziel des Projektes ist die Verbesserung der Behandlungsqualität. Dafür sollen Patienten sektorübergreifend

von einem Behandlungsteam behandelt werden. Außerdem wurden Case-Manager eingeführt, die als

Behandlungsverantwortliche direkter Ansprechpartner des Patienten sind und gemeinsam mit dem

Patienten über das richtige Setting entscheiden. Während des Aufenthalts sind auch stationsersetzende

Behandlung durch ambulante Angebote oder Home Treatment möglich [43, 44].

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4. Diskussion

4.1. Zusammenfassung der Hauptergebnisse

Das Regionale Psychiatriebudget bietet als Finanzierungskonzept die Möglichkeit, psychiatrische

Behandlung unabhängig von Leistungskatalogen und zementierten Sektorgrenzen zu gestalten. Die

beteiligten Leistungserbringer schließen dazu einen Vertrag mit einzelnen oder mehreren Krankenkassen,

in dem die Behandlung einer definierten Patientenzahl in einem bestimmten Zeitraum als Grundlage für

das Budget dient.

Jede Klinik kann das Budget dabei frei einsetzen und durch alternative Behandlungskonzepte und das

Zusammenwachsen von Ambulanz, Tagesklinik und Station die Sektorgrenzen der Versorgung überwinden

und Verantwortung für die Gesundheit der Region übernehmen.

4.2. Stärken und Limitationen

Die größte Limitation dieser Arbeit liegt sicherlich an der sehr hohen Variabilität der Quellenqualität der

einzelnen Projekte. Bisweilen war die Quellenlage unzureichend. Durch fehlenden Einblick in

Vertragsdetails konnten nur begrenzt belastbare Budgetzahlen gefunden werden. Diese wurden in der

Arbeit benannt, die Aktualität ist allerdings nicht immer gegeben. Durch gezielte Interviews mit

Verantwortlichen auf Klinikseite oder dem Auswerten von nicht öffentlichen Verträgen könnte dort noch

mehr herausgefunden werden.

Auch das häufige Zurückgreifen auf Vortragsfolien, ohne die Vorträge selbst gehört zu haben, stellt eine

Limitation dar. Die Informationen auf den Folien waren nicht immer ausreichend, wurden jedoch, wenn

möglich, durch andere Quellen nachvollzogen.

Es konnte auch wenig auf wissenschaftliche Evaluationen zurückgegriffen werden, da nur fünf der dreizehn

Projekte teilweise extern, teilweise intern durch eine wissenschaftliche Evaluation begleitet wurden. Bei

den bereits seit recht langer Zeit bestehenden Projekten war die Datenlage darüber hinaus recht alt und

womöglich schon überholt. Die durch §65 SGB V vorgeschriebene Evaluation aller Modellprojekte nach

§64b SGB V, die durch das Zentrum für Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung (ZEGV) Dresden, durch die

Universität Magdeburg und durch das Wissenschaftliche Institut für Gesundheitsökonomie und

Gesundheitssystemforschung (WIG2) umgesetzt wird, könnte sich als nicht ausreichend herausstellen, da

hauptsächlich Routinedaten der Krankenkassen ausgewertet werden [45]. Einige Projekte sind deshalb im

Begriff, weiterführende Evaluationen durchzuführen, in denen auch „weiche“ Parameter wie

Krankheitsverlauf der Patienten berücksichtigt werden.

Zunächst wurde nur auf Publikationen zurückgegriffen, die im Kielwasser des Netzwerkes „Steuerungs- und

Anreizsysteme für eine moderne psychiatrische Versorgung“ erschienen sind. Dieses Netzwerk ist ein

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Zusammenschluss von Ärzten, die für die Änderung der Finanzierung der Psychiatrie hin zu einem

Capitation-Modell plädieren.

An diesem Punkt liegt jedoch auch die größte Stärke der Arbeit. Da weder das Institut für Sozialmedizin,

Epidemiologie und Gesundheitsökonomie, die Betreuerin Frau Berghöfer, noch der Autor der Arbeit Teil

des Netzwerkes sind, bietet diese Arbeit eine Außenperspektive auf die Thematik. Um diese Neutralität

abzubilden, wurden die Quellen, wenn möglich durch externe Beobachtungen und Standpunkte der

Kostenträger komplettiert.

4.3. Barrieren

Trotz positiver Effekte auf Kostenstabilität, Verbesserung des Funktionsniveaus der Patienten und einer

geringeren Belastung der Angestellten verläuft die Verbreitung der Regionalen Psychiatriebudgets

schleppend [27, 24]. Mögliche Ursache ist die starke Polarisierung des Gesundheitswesens mit vielen

Akteuren, die jeweils unterschiedliche, teils diametrale Interessen verfolgen (Abb. 3). Auch hängt die

Initiierung eines Modellprojektes vom Bemühen einzelner Protagonisten ab, die zu Etablierung viel

Überzeugungsarbeit leisten müssen.

Abbildung 3: Akteure im Gesundheitswesen

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Mögliche Hürden sind die Krankenhauspläne der Länder, die eine bestimmte stationäre Kapazität

verlangen, jedoch häufig stationsäquivalente Behandlungen gar nicht abbilden. Eine Ausnahme bildet hier

insbesondere Schleswig-Holstein [13]. Auf der Kostenträgerseite sind mögliche Probleme das Fehlen von

Evaluationen oder das fehlende Vertrauen in die bisher erfolgten. Durch die Übernahme des Home

Treatment in das Regelfinanzierungsmodell fällt auch die Notwendigkeit von Modellprojekten zur

Erprobung solcher innovativer ambulanter Versorgungangebote weg [46]. Außerdem führt die Konkurrenz

der gesetzlichen Krankenkassen untereinander bei einigen Kassen zur Sorge, Konkurrenten wegen einer

geringeren Krankheitsschwere der eigenen Versicherten durch pauschale Kopfbeträge mitzufinanzieren.

Auch die internen Strukturen der Kliniken müssen sich an das neue Konzept anpassen. Es kommt zu einer

deutlichen Flexibilisierung der Mitarbeiter, die Abläufe und vor allem die Abrechnung müssen angepasst

werden. Insbesondere bei Fachkliniken besteht die Angst, durch fehlende Einnahmen aus der Somatik die

Liquidität zu gefährden [31]. Nicht zuletzt könnte es durch mangelnde Qualität auch zu

Kostenverlagerungen in den komplementären Bereich kommen, indem niedergelassene Ärzte und

alternative Angebote häufiger konsultiert werden.

4.3. Schlussfolgerungen

Durch die regionale Verankerung der Projekte besteht zwischen den Projektausgestaltungen eine hohe

Heterogenität. Die grundlegende Philosophie des Abbaus von Sektorgrenzen wird deswegen auf

unterschiedliche Art und Weise umgesetzt. Im ländlichen Raum konnten wissenschaftliche Evaluationen ein

Vorteil der Regionalen Psychiatriebudgets gegenüber der Standartversorgung zeigen. Von Vorteil für die

Umsetzung sind eine geringe Einwohnerzahl, die Zusammenarbeit mit allen Krankenkassen und die

„Monopolstellung“ der Klinik. Der Erfolg eines solchen Projektes im großstädtischen Bereich ist noch nicht

wirklich abschätzbar, die Erfahrungen der Vivantes-Kliniken könnten dort Aufklärung verschaffen. Für die

Zukunft ist eine vor allem auf Qualitätsmerkmale bezogene Evaluation obligat. Zum jetzigen Zeitpunkt lässt

sich jedoch sagen, dass für alle an einem Regionalen Psychiatriebudget Beteiligten Vorteile bestehen. Die

Kliniken und die Krankenkasse profitieren von der Budgetsicherheit, die dauerhaft steigende Kosten in der

Behandlung verhindert und eine flexiblere Gestaltung der Behandlung ermöglicht. Von dieser profitiert

neben den Patienten auch das Klinikpersonal.

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