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1 Öko-Aktionsplan Sachsen-Anhalt Landesprogramm zur Stärkung und Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus in Sachsen-Anhalt

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Öko-Aktionsplan Sachsen-Anhalt

Landesprogramm zur Stärkung und Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus in Sachsen-Anhalt

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VORWORT/ EINLEITUNG

Die Land- und Ernährungswirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt sind bedeutende Pfeiler der

sachsen-anhaltischen Wirtschaft. Insbesondere in schwach strukturierten ländlichen Gebie-

ten ist sie oft der einzige bedeutende Wirtschaftssektor.

Der ökologische Landbau in Sachsen-Anhalt hat sich aus der Nische heraus zu einem stetig

wachsenden Wirtschaftsfaktor entwickelt.

Die hohe Nachfrage nach ökologisch erzeugten Lebensmitteln und das Interesse landwirt-

schaftlicher Betriebe an einer Umstellung auf den ökologischen Landbau bieten gute Voraus-

setzungen, um die Ausweitung des Ökolandbaus zu beschleunigen und dabei in Anlehnung

an die Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes als strategisches Ziel einen Flächenanteil von 20

Prozent an der landwirtschaftlich genutzten Fläche zu erreichen.

Um die positive Entwicklung des Ökolandbaus in Sachsen-Anhalt fortzuführen und zu stär-

ken, hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt unter

Beteiligung der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau, der berufsständischen Ver-

tretungen und der Verbände des ökologischen Landbaus einen Öko-Aktionsplan mit konkre-

ten Aktionen und Maßnahmen entwickelt, der auf dem bisherigen hohen Engagement für

den Öko-Landbau des Landes aufbaut.

Die Stärkung des regionalen Ökoangebots soll insbesondere den heimischen landwirtschaft-

lichen Unternehmen eine zusätzliche Entwicklungsperspektive für die Zukunft ihrer Betriebe

eröffnen.

Magdeburg, den 22. Februar 2016

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Inhaltsverzeichnis

1) Zielsetzung des Ökoaktionsplans ....................................................................................... 5

2) Ausgangslage – Ist-Situation .............................................................................................. 6

2-1) Entwicklung Ökolandbau in Sachsen-Anhalt ............................................................... 6

2-1-1) Angaben zu Anzahl und Fläche der Betriebe ....................................................... 7

2-1-2) Betriebsstrukturen und Betriebsgröße ................................................................ 8

2-1-3) Betriebswirtschaftliche Aspekte .......................................................................... 9

2-2) Bisheriges Engagement des Landes für Ökolandbau ................................................ 10

2-2-1) Förderung der ökologisch wirtschaftenden landwirtschaftlichen Unternehmen

10

2-2-2) Durchführung von zwei Dauerfeldversuchen (Reduzierung der

Bodenbearbeitung, Anbausysteme im Vergleich) seit 1994 in der LLG am Standort

Bernburg ........................................................................................................................... 11

2-2-3) Beteiligung von LLG und Praxisbetrieben aus Sachsen-Anhalt an

Forschungsprojekten im Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen

nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN-Projekte) ................................................................. 12

2-2-4) Sortenprüfungen (Landessortenversuche und Wertprüfungen im Auftrage des

Bundessortenamt [BSA]) .................................................................................................. 12

2-2-5) Demonstrationsbetriebe (Biotopia, Sonnengut Gerster, Rindergut Apenburg) 13

2-2-6) Gemeinschaftsprojekt der ostdeutschen Bundesländer zur Auswertung von

Buchführungsunterlagen durch die LLG ........................................................................... 13

2-2-7) Jahrestagung ökologischen Landbau ................................................................. 14

2-2-8) Beratungs- und Bildungsangebote ..................................................................... 14

2-2-9) Öko-Feldtage zur Präsentation der Dauerversuche am Standort Bernburg ...... 15

2-2-10) Ausstellung auf der BioFach-Messe ................................................................... 15

2-2-11) Landeserntedankfest in Magdeburg .................................................................. 16

2-2-12) Bio-Einkaufsführer mit regionalen Öko-Produkten ........................................... 16

2-2-13) Weitere Aktionen des Landes ............................................................................ 16

3) Handlungsfelder und Maßnahmen zur Erreichung der angestrebten Ziele zur Stärkung

des ökologischen Landbaus in Sachsen-Anhalt ........................................................................ 17

3-1) Engagements des Landes Sachsen-Anhalt ................................................................ 17

3-2) Aufwand für besonders gesellschaftliche Leistungen langfristig und stabil fördern 17

3-2-1) Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Investitions- und

Marktstrukturförderung ................................................................................................... 17

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3-2-2) Förderung der Umstellung ................................................................................. 18

3-2-3) Bodenmarkt ........................................................................................................ 19

3-2-4) Bundesprogramm BÖLN ..................................................................................... 19

3-2-5) Weitere Förderungen ......................................................................................... 19

3-3) Bildung und Beratung und besondere Berücksichtigung der Ausbildung von

Nachwuchskräften................................................................................................................ 20

3-3-1) Bildung ................................................................................................................ 20

3-3-2) Beratung ............................................................................................................. 20

3-4) Regionale Wertschöpfungsketten ausbauen – Veredlung, Verarbeitung und

Vermarktung landeseigener Produkte erhöhen .................................................................. 21

3-4-1) Einbindung / Verknüpfung mit Zukunftsstrategie Ökolandbau des Bundes ..... 21

3-5) Informations- und Verbraucheraufklärung ............................................................... 22

3-5-1) Öffentliche Wahrnehmung stärken ................................................................... 22

3-5-2) Verbrauchervertrauen stärken .......................................................................... 23

3-5-3) Instrumentarien zur Verbesserung der regionalen Verarbeitung und

(überregionalen) Vermarktung von Bioprodukten .......................................................... 24

3-6) Forschung zum Ökolandbau deutlich ausbauen ....................................................... 25

3-6-1) EIP ....................................................................................................................... 25

3-6-2) Demonstrationsbetriebe/ Wissenstransfer ....................................................... 26

3-6-3) Landesforschung ................................................................................................ 27

3-6-4) Forschung - Kompetenzzentren und Öko-Wertschöpfungsketten .................... 28

4) Schlussbemerkungen: ...................................................................................................... 28

5) Anhang: ............................................................................................................................ 29

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1) Zielsetzung des Ökoaktionsplans Die Land- und Ernährungswirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt sind bedeutende Pfeiler der

sachsen-anhaltischen Wirtschaft. Fast 62 % der gesamten Bodenfläche Sachsen-Anhalts

werden landwirtschaftlich genutzt. Die Landwirtschaft hat damit eine besondere Verantwor-

tung für die natürlichen Ressourcen übernommen. Sie muss neben der Bewältigung ökono-

mischer und ökologischer Herausforderungen ihrer sozialen und gesellschaftspolitischen

Verantwortung gerecht werden. Insbesondere in schwach strukturierten ländlichen Gebie-

ten ist sie oft der einzige bedeutende Wirtschaftssektor.

Der ökologische Landbau ist eine ressourcenschonende Wirtschaftsform, die sich in beson-

derem Maße am Prinzip der Nachhaltigkeit orientiert und damit einen wichtigen Beitrag zur

Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlagen leistet.

Durch seine Wirtschaftsweise hat er gegenüber der „konventionellen“ Landwirtschaft je

Produkteinheit häufig einen höheren Arbeitskraftbedarf. Daher sichert und schafft er in be-

sonderem Maß Arbeitsplätze in der Landwirtschaft. Darüber hinaus besteht im Bereich der

ökologischen Tierhaltung das Ziel, den Ansprüchen in Bezug des Tierwohls besonders ge-

recht zu werden.

Der ökologische Landbau genießt in Teilen der Bevölkerung eine besondere Wertschätzung.

Diese führt zu einer anhaltend starken Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln aus der Region.

Dieser Nachfrage steht häufig ein vergleichsweise geringes Angebot an heimischen Erzeug-

nissen gegenüber.

Ein weiteres Entwicklungspotential für den ökologischen Landbau in Sachsen-Anhalt wird

besonders dann gesehen, wenn es mehr als bisher gelingt, die Verbraucher zum Konsum

einheimischer Ökoprodukte zu gewinnen und einen Beitrag zur Erhaltung pflanzen- und tier-

genetischer Ressourcen zu leisten.

Um die positive Entwicklung des Ökolandbaus in Sachsen-Anhalt fortzuführen und zu stär-

ken, hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt unter

Beteiligung der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG), der berufsständi-

schen Vertretungen und der Verbände des ökologischen Landbaus einen Öko-Aktionsplan

mit konkreten Aktionen und Maßnahmen entwickelt.

Die hohe Nachfrage nach ökologisch erzeugten Lebensmitteln und das Interesse landwirt-

schaftlicher Betriebe an einer Umstellung auf den ökologischen Landbau bieten gute Voraus-

setzungen, um die Ausweitung des Ökolandbaus zu beschleunigen und dabei als strategi-

sches Ziel einen Flächenanteil von 20 % an der landwirtschaftlich genutzten Fläche zu errei-

chen. Dieses Ziel deckt sich mit der Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes.

Die Stärkung des regionalen Ökoangebots soll insbesondere den heimischen landwirtschaft-

lichen Unternehmen eine zusätzliche Entwicklungsperspektive für die Zukunft ihrer Betriebe

eröffnen.

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Die Beteiligten sind sich darüber im Klaren, dass konkrete Zeitvorgaben zur Umsetzung der-

zeit nicht getroffen werden können und sich die Geschwindigkeit der Umsetzung u. a. an den

aktuellen politischen Schwerpunktthemen orientieren muss.

Angestrebte Ziele des Öko-Aktionsplans

In Abstimmung mit der Biodiversitäts- und Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Sachsen-

Anhalt besteht das Ziel des Öko-Aktionsplanes Sachsen-Anhalt darin,

den ökologischen Landbau insgesamt zu stärken,

ihm zusätzliche Wachstumsimpulse zu geben,

ihn in seiner bisherigen stetigen und positiven Entwicklung zu unterstützen und

den Anteil des ökologischen Landbaus an der insgesamt genutzten landwirtschaftli-chen Fläche weiter zu erhöhen

im Bereich der Tierhaltung den Ansprüchen in Bezug auf das Tierwohl und die be-darfsgerechte Versorgung mit 100 Prozent Öko-Futter gerecht zu werden.

Um diese Ziele zu erreichen sind folgende Vorgaben maßgebend:

a) das bisherige Engagement des Landes grundsätzlich in allen Bereichen aufrechtzuer-halten

b) Ökolandbau zur Honorierung seiner besonderen gesellschaftlichen Leistungen lang-fristig und stabil zu fördern

c) regionale Wertschöpfung auszubauen - Veredlung, Verarbeitung und Vermarktung landeseigener Ökoprodukte zu erhöhen (Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit)

d) umfassende Informations- und Verbraucheraufklärung und das Vertrauen der Ver-braucher zu festigen

e) Bildung und Beratung auszubauen und dabei eine besondere Berücksichtigung auf die Ausbildung von Nachwuchskräften in der landwirtschaftlichen Erzeugung zu legen

f) Forschung zum Ökolandbau deutlich auszubauen.

2) Ausgangslage – Ist-Situation

2-1) Entwicklung Ökolandbau in Sachsen-Anhalt

Der ökologische Landbau in Sachsen-Anhalt hat sich aus der Nische heraus zu einem stetig

wachsenden Wirtschaftsfaktor entwickelt (vgl. Tabelle 1). Eine ausgewogene Förderung un-

ter anderem im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen spielt für die Rentabilität und Stabili-

tät ökologisch wirtschaftender Betriebe eine wichtige Rolle. Allerdings wird die positive

Entwicklung des Ökolandbaus zunehmend durch Flächenkonkurrenz sowie stark steigende

Kauf- und Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen gebremst. Als struktureller Nachteil

und eines der Haupthindernisse des Wachstums kommt hinzu, dass die Kaufkraft Teile der

Bevölkerung vom Erwerb von Bioprodukten abhält.

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2-1-1) Angaben zu Anzahl und Fläche der Betriebe

Der Trend des kontinuierlichen Anstiegs des Ökolandbaus in Sachsen-Anhalt hat sich im Jahr

2014 in abgeschwächter Form fortgesetzt. Zum Jahresende 2014 waren 5541 Unternehmen

gemeldet, die sich in 376 landwirtschaftliche sowie 146 Verarbeitungsunternehmen auftei-

len. Hinzu kommen noch 4 Unternehmen, die Futtermittel, Mischfuttermittel und Futtermit-

tel-Ausgangserzeugnisse aufbereiten sowie 28 Handels- und Importunternehmen.

Während die Zahl der verarbeitenden Betriebe im vergangenen Jahr gestiegen ist, liegt die

Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe und der Import- und Handelsunternehmen auf Vor-

jahresniveau.

Im Jahr 2014 wurden in Sachsen-Anhalt 55.604 ha LF ökologisch bewirtschaftet. Der Anteil

ökologisch wirtschaftender Unternehmen an der Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Un-

ternehmen des Landes beträgt 9,1 %, der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche an

der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche des Landes umfasst 4,8 %.

1 Quelle: LLG

Abbildung 1: Entwicklung der ökologisch bewirtschafteten Nutzfläche in Sachsen-Anhalt; Quelle LLG, Dez 14; 2015

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Abbildung 2: Verlauf der jährlichen Veränderungen in Anzahl in Fläche (in % zum Vorjahr)

-20%

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%

Jahr

Proz. Zuwachs Betriebe

Proz. Zuwachs Fläche

2-1-2) Betriebsstrukturen und Betriebsgröße

Die Betriebsstrukturen reichen von 48 kleineren Unternehmen unter 5 ha LF bis zu 19 Be-

trieben über 500 ha LF. Der größte Anteil der Betriebe (153) liegt im Bereich zwischen 10 bis

100 ha LF.

Die durchschnittliche Flächenausstattung der Betriebe des ökologischen Landbaus beträgt

148 ha LF gegenüber 58 ha LF im Bundesdurchschnitt. Damit haben die Öko-Betriebe in

Sachsen Anhalt zunächst grundsätzliche Strukturvorteile. Allerdings beträgt die durchschnitt-

liche Flächenausstattung aller landwirtschaftlichen Betriebe in Sachsen-Anhalt 283 ha LF. Ca.

30 v.H. der Öko-Betriebe bewirtschaften als Nebenerwerbsbetriebe durchschnittlich

70 ha LF. Ca. 36 v.H. der Ökobetriebe mit einer durchschnittlichen Betriebsgröße von

162 ha LF werden als Einzelunternehmen im Haupterwerb, ca. 23 v.H. als Gesellschaften

bürgerlichen Rechts mit durchschnittlich 205 ha LF und weitere ca. 11 v.H. mit durchschnitt-

lich ca. 280 ha LF in der Rechtsform einer juristischen Person geführt.2

2 Quelle: Daten jeweils auf Basis der Agrarstrukturerhebung 2013

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2-1-3) Betriebswirtschaftliche Aspekte

In der Vergangenheit haben größere spezialisierte Ackerbaubetriebe auf ertragreichen

Standorten mit hoher Flächen- und Arbeitsproduktivität aus wirtschaftlichen Gründen eher

selten auf den ökologischen Landbau umgestellt. Die höheren Preise für ökologisch erzeugte

landwirtschaftliche Rohstoffe konnten die geringeren Naturalerträge im ökologischen Land-

bau in aller Regel nicht ausgleichen. Daher wurden gegenüber der konventionellen Landwirt-

schaft geringere Umsatzerlöse erzielt, die auch nicht durch geringere (variable) Kosten kom-

pensiert werden konnten. Daraus ergab sich auf ertragreichen Standorten eine geringere

relative Vorzüglichkeit der Produktionsverfahren des ökologischen Landbaus, die in ver-

gleichsweise geringen Deckungsbeiträgen bzw. Gewinnbeiträgen ihren Ausdruck fanden.

Auf Grund der Marktferne und der Betriebsstrukturen sind die Möglichkeiten der Direktver-

marktung in Sachsen-Anhalt auch für Öko-Betriebe begrenzt. Wie konventionell wirtschaf-

tende Betriebe erzeugen auch Öko-Betriebe daher überwiegend landwirtschaftliche Stan-

dardprodukte3 und sind für deren Absatz auf den Erfassungshandel angewiesen. Bestehende

Präferenzen der Verbraucher für Öko-Produkte schlagen somit nur begrenzt auf die Erzeu-

gerpreise für ökologisch erzeugte landwirtschaftliche Rohstoffe durch.

Einen vergleichsweise großen Anteil der Konsumentenrente aus dem Verkauf von Öko-

Produkten schöpft somit der Handel ab.

Im Vergleich zum ökologischen Landbau (Pflanzen- und Gartenbau) ist die ökologische Pro-

duktionsweise in der Tierproduktion bislang wenig verbreitet. Die Bedeutung der ökologi-

schen Erzeugung besonders von Milch und Schweinefleisch dürfte jedoch zunehmen, wenn

für Öko-Produkte weiterhin deutlich höhere und stabile Preise erzielt werden können und

ein deutlicher Preisabstand zu konventionell erzeugten landwirtschaftlichen Rohstoffen be-

stehen bleibt, der die Wirtschaftlichkeit der ökologischen Produktion sicherstellt. Dies wird

3 46 % der Öko-Betriebe sind spezialisierte Ackerbaubetriebe (überwiegend Getreideanbau), 26 % Futterbaubetriebe

(Milch- und Rindfleischerzeugung), 5 % Dauerkulturbetriebe, 4 % Veredelungsbetriebe (Schweinefleisch-, Geflügel-fleisch- und Eiererzeugung), 2% Gartenbaubetriebe und 14 % Verbundbetriebe. Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der Agrarstrukturerhebung 2013

Abbildung 3: Entwicklung der Anzahl ökologisch wirtschaftender Betriebe in Sachsen-Anhalt und Entwicklung der Betriebsgröße (arithmetrischer Mittelwert in Hektar LN)

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Betriebe (Anzahl)

Fläche je Betrieb (Mittelwert inha)

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von der künftigen Entwicklung des Verhältnisses von Angebot und momentaner Nachfrage

auf den Märkten für ökologisch und konventionell erzeugte landwirtschaftliche Rohstoffe

abhängig sein. Von besonderem Interesse wird in diesem Zusammenhang die Zahl der Be-

triebe, die ihre Produktion auf Grund der besseren Einkommenschancen auf den ökologi-

schen Landbau umstellen, und die dadurch bedingte Ausdehnung des Angebots an ökolo-

gisch erzeugten landwirtschaftlichen Rohstoffen sein.

2-2) Bisheriges Engagement des Landes für Ökolandbau Schon seit Jahren fördert das Land Sachsen-Anhalt den ökologischen Landbau. Neben der

Förderung im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen sind hier auch die Unterstützung durch

Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie die Förderung bei der Vermarktung ökologi-

scher Produkte zu nennen.

Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll nur die we-

sentlichen Förderinstrumente kurz darstellen. Weitere Informationen finden sich auf der

Homepage des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (www.mlu.sachsen-anhalt.de)

sowie auf der Homepage der LLG (www.llg.mlu.sachsen-anhalt.de).

2-2-1) Förderung der ökologisch wirtschaftenden landwirtschaftlichen Unternehmen

In Sachsen-Anhalt lässt sich eine stetige Zunahme des Anteils der Flächen mit ökologischer

Landwirtschaft erkennen. Dazu beigetragen hat auch die nachfolgend aufgeführte Förderung

des Ökolandbaus im Rahmen der markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung:

Tabelle 1: Auflistung der Förderprogramme des Landes ST für den ökologischen Landbau; Quelle: MLU, Referat 55; LEGENDE: Förderprogramm-Nr.: 2463 (Förderperiode 2007-2013), Förderprogramm-Nr.: 2463, (Förderperiode 2014-2020), angegeben sind jeweils die Zahlungen im betreffenden Jahr und die geförderten Flächen. *2015 erfolgte eine Umstellung der Förderung auf das Kalenderjahr, infolgedessen Verschiebung der Zahlun-gen)

Förderprogramm-

(Nr.)

Jahr Antragsteller

(Anzahl)

Fläche

(ha)

Zahlung

(€)

2463 2011 316 41.509 7.834.07

2463 2012 333 43.605 8.279.712

2463 2013 337 44.775 8.657.947

2463 2014 338 44.587 8.690.508

2463, 6601 2015 353 47.784 4.780.310 / 11.167.522*

Darüber hinaus wird Ökobetrieben im Bereich der investiven Förderung landwirtschaftlicher

Unternehmen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms besondere Bedeutung

zugemessen. Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden dem Produktionsverfahren durch

zusätzliche Punkte entsprechende Prioritäten eingeräumt.

Gefördert werden Investitionen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen,

Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten und Erhöhung der betrieblichen Wert-

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schöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-,

Umwelt- und Klimaschutzes.

Auch Investitionen, die der Erzeugung, Verarbeitung oder Direktvermarktung von Erzeugnis-

sen dienen, die im Anhang I des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union

(AEUV) genannt sind, werden über dieses Programm gefördert.

Ergänzend besteht die Möglichkeit der Förderung von Investitionen in die Verarbeitung und

Vermarktung über die Maßnahme der Marktstrukturverbesserung. Gefördert werden kön-

nen in diesem Programm Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung sowie Erzeuger-

zusammenschlüsse.

2-2-2) Durchführung von zwei Dauerfeldversuchen (Reduzierung der Bodenbearbeitung, Anbausysteme im Vergleich) seit 1994 in der LLG am Standort Bernburg

Bereits im Herbst 1992 erfolgte am Standort Bernburg die Umstellung eines mehr als 13

Hektar großen Feldes nach geltendem EU-Recht auf die ökologische Wirtschaftsweise mit

dem Ziel der Anlage von praxisorientierten Versuchen mit acker- und pflanzenbaulichen Fra-

gestellungen einschließlich von Landessortenversuchen. Die hier gewonnenen Erkenntnisse

gestatten grundlegende Aussagen zu einem marktfruchtorientierten Ökolandbau im mittel-

deutschen Trockengebiet auf Löss-Standorten.

Viele Parameter der Landbewirtschaftung (z. B. Entwicklung des Humusgehaltes) können nur

in Dauerversuchen sicher bestimmt werden. Daher untersucht die LLG seit 1994 in zwei

Dauerversuchen die langjährigen Effekte von

Wirtschaftsweisen (Vergleich der Leistungsfähigkeit verschiedener Landbewirtschaf-tungssysteme) und

Bodenbearbeitung (Extensivierung der Grundbodenbearbeitung und effektive Bekämp-fung der Ackerkratzdistel).

Im Laufe des Versuchszeitraums erfolgten dabei inhaltliche Anpassungen an die aktuellen

Bedingungen.

In den letzten 20 Jahren wurden auf den Öko-Versuchsfeld zahlreiche Versuche angelegt und

ausgewertet. Neben den o.g. zwei Dauerversuchen sind diese unter anderem:

Organische Stickstoffträger in viehloser Wirtschaftsweise

Unkrautregulierung in einer Getreidefruchtfolge

Förderung extensiver Bewirtschaftung durch Blühflächen und -streifen

"Weite Reihe" zur Erzeugung von Backweizen

Bio-Hilfsstoffe zu Winterweizen

Vinasseanwendung in Winterweizen

Flüssigbeize gegen Schwarzbeinigkeit in Kartoffeln

Anbautechnik Gemüseerbsen

Produktions- und Pflegetechnik in der Körnermaiserzeugung

Unkrautregulierung in Öko-Zuckerrübenanbau

Die erzielten Ergebnisse der Dauerversuche sind essentiell für die Abschätzung langfristiger

Entwicklungen (z. B. Folgen des Klimawandels auf die Bodenfruchtbarkeit).

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Aufgrund der bislang in den Versuchen erzielten Ergebnisse finden die Bernburger Versuche

über die Grenzen Sachsen-Anhalts hinaus zunehmendes Interesse.

Zum anderen stehen die Dauerversuche exemplarisch für Lösungen, die in der Praxis gefragt

sind. Hierzu gehören z. B. an das Bewirtschaftungssystem ökologisch vieharm / viehlos und

an Kulturarten angepasste Strategien. Des Weiteren lässt die auf einer Vierfelder-Fruchtfolge

beruhende Erfassung der Wirkung der Grundbodenbearbeitung im ökologisch viehlosen

Ackerbau auf Ertrag, Produktqualität und Boden Aussagen u. a. zur Fruchtfolgegestaltung zu.

Beide Dauerversuche sind aufgrund der Flächengröße gleichzeitig eine Fundgrube für inter-

disziplinäre Forschungsvorhaben. Bislang vorhandene Ergebnisse wurden in verschiedenen

Bachelorarbeiten und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unter den Gesichtspunkten

Bodenfruchtbarkeit und Ertragssicherheit aufbereitet und diskutiert.

2-2-3) Beteiligung von LLG und Praxisbetrieben aus Sachsen-Anhalt an Forschungsprojek-ten im Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN-Projekte)

Die LLG beteiligt sich seit 2013 sowohl mit konventionell als auch ökologisch wirtschaftenden

Praxisbetrieben aus Sachsen-Anhalt an zwei Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Um-

setzung der Eiweißpflanzenstrategie des Bundes im Bundesprogramm Ökologischer Landbau

und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN).

Beide Projekte, Sojanetzwerk (Laufzeit 01.09.2013 - 31.12.2016) und Lupinen-Netzwerk

(Laufzeit 01.11.2014 - 31.12.2017), zielen auf die Ausweitung und Verbesserung des Anbaus

und der Verwertung ab. Leuchtturmbetriebe mit Anbaudemonstrationen und Datenerfas-

sungsbetriebe liefern hierzu wichtige Grundlagen. Auf den beteiligten (konventionellen und

ökologischen) Betrieben werden u. a. in jährlich stattfindenden Feldtagen Erfahrungen aus-

getauscht und Kontakte geknüpft.

2-2-4) Sortenprüfungen (Landessortenversuche und Wertprüfungen im Auftrage des Bun-dessortenamt [BSA])

Der genetische Hintergrund einer Sorte ist z. B. entscheidend für bestimmte Qualitätspara-

meter, die im konventionellen Anbau durch gezielte agrotechnische Maßnahmen, wie eine

abgestimmte und terminierte N-Gabe, mehr oder weniger beeinflusst werden können. Im

ökologischen Landbau ist dies nicht möglich, hier muss die Qualität aus der Sorte „kommen“.

Ebenso bedeutend ist eine stabile Pflanzengesundheit. Die vergangenen beiden „Gelbrost-

jahre“ haben dies sehr deutlich aufgezeigt. Im ökologischen Landbau gab und gibt es keine

Bekämpfungsmaßnahmen außer dem Einsatz einer resistenten Sorte.

Die Prüfung von Sorten in Landessortenversuchen unter ökologischen Bedingungen (öko-

LSV), muss am Anfang einer regionalen Wertschöpfungskette stehen und sollte in keinem

diesbezüglichen Konzept fehlen. Das Landessortenversuchswesen (LSVW) hat bereits im Jahr

1994 in Döllnitz und Bernburg mit Landessortenversuchen zu Winterroggen im ökologischen

Anbau begonnen. 1995 kamen Sommergerste und Hafer, 2006 Winter- und Sommerweizen

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sowie Körnererbsen und Ackerbohnen hinzu. Der Winterroggen wurde 2006 nach Beetzen-

dorf auf die leichten Standorte verlagert.

In jüngster Vergangenheit werden zunehmend Sorten, die unter ökologischen Bedingungen

selektiert wurden, auf den Markt gebracht. Deren neutrale und unabhängige Prüfung in öko-

LSV auf regionale Eignung ist eine essentielle Voraussetzung für den Aufbau regionaler Wert-

schöpfungsketten.

Mit den Ergebnissen sind grundlegende Beratungsangebote hinsichtlich genetischer Vielfalt,

Artenvielfalt, Nutzung von Ressourcen, N-Effizienz, aber auch die Gestaltung von Fruchtfol-

gen verbunden. Neben der Sicherung der Regionalität werden in Zusammenarbeit mit dem

Bundessortenamt Grundlagen für Deutschland insgesamt erarbeitet. In kombinierten Wert-

prüfungen und Landessortenversuchen (WP/LSV) wird der Züchtungsfortschritt beschleu-

nigt. Neue Sorten, die den Ansprüchen der Landwirte oder/und den sich veränderten Um-

weltbedingungen entsprechen, stehen dadurch den Landwirten zwei Jahre früher zur Verfü-

gung.

2-2-5) Demonstrationsbetriebe (Biotopia, Sonnengut Gerster, Rindergut Apenburg)

Die drei genannten Betriebe vertreten Sachsen-Anhalt in dem bundesweit agierenden

"Netzwerk der Demonstrationsbetriebe Ökologischer Landbau4". Dieses Netzwerk ist ein

durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) finanziertes Projekt

des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und anderer Formen nachhaltiger Landwirt-

schaft (BÖLN). Das BMEL ernannte in diesem Rahmen aktuell insgesamt 242 Biohöfe zu De-

monstrationsbetrieben „Ökologischer Landbau“.

Das Demonstrationsnetzwerk versteht sich in erster Linie als Kommunikations- und Informa-

tionsplattform zu den Betrieben sowie zu Verbrauchern und Medien. Die Demonstrationsbe-

triebe dienen dabei als Ansprechpartner sowohl für Landwirte als auch für die interessierte

Öffentlichkeit. Über Fachgespräche, Besichtigungen, Hoffeste und vieles mehr wird der Wis-

senstransfer unterstützt und der ökologische Landbau in seiner Vielfalt präsentiert.

Die LLG arbeitet seit längerem mit dem Rindergut Apenburg im Rahmen der Landessorten-

versuche am Standort Beetzendorf zusammen. Hier stellt das Rindergut Apenburg die ökolo-

gisch bewirtschaften Flächen zur Verfügung.

2-2-6) Gemeinschaftsprojekt der ostdeutschen Bundesländer zur Auswertung von Buch-führungsunterlagen durch die LLG

Seit 2003 beteiligt sich die LLG am Gemeinschaftsprojekt der ostdeutschen Bundesländer zur

Auswertung der Buchführungsergebnisse ökologisch wirtschaftender Betriebe. Hintergrund

dieser länderübergreifenden Analyse ist die in den einzelnen Bundesländern für eine reprä-

sentative Stichprobe nicht ausreichende Anzahl auswertbarer BMEL-Jahresabschlüsse. Die

Zusammenführung der zur Verfügung stehenden Datensätze (vgl. Tabelle 4 im Anhang) zu

einer Gesamtstichprobe gestattet demgegenüber die Ableitung allgemeingültiger Aussagen

4 Siehe auch: www.oekolandbau.de/verbraucher/demonstrationsbetriebe/demobetriebe-im-portraet/sachsen-

anhalt/

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zur Situation und Entwicklung der Öko-Betriebe in den ostdeutschen Bundesländern. Dar-

über hinaus wird die Wirtschaftskraft der Betriebe insgesamt sowie einzelner Rechts- und

Betriebsformen auch im Vergleich zu Betrieben mit konventioneller Bewirtschaftung darge-

stellt und beurteilt. Hiermit sind gute Voraussetzungen für Betriebsvergleiche über Länder-

grenzen hinweg gegeben.

2-2-7) Jahrestagung ökologischen Landbau

Seit 2004 findet die vom MLU Sachsen-Anhalt initiierte und in der LLG in Bernburg durchge-

führte Jahrestagung zum ökologischen Landbau im 2-Jahres-Rhythmus statt.

Schwerpunkte sind acker- und pflanzenbauliche sowie betriebswirtschaftliche Themen, wo-

bei zunehmend die Problematik der Wirtschaftlichkeit der Betriebe sowie der Markt und

seine Entwicklung unter dem Einfluss der Globalisierung im Mittelpunkt stehen.

Die Veranstaltung stellt mit vielseitigen Beiträgen aus Wissenschaft und Praxis eine gute

Grundlage für einen intensiven Erfahrungsaustausch innerhalb der Ökobranche dar. Sie gibt

den Betrieben Anregungen, zeigt Alternativen auf und trägt zur Lösung von Problemen im

Ökolandbau bei. Die gute Resonanz spiegelt sich in gleichbleibend hohen Teilnehmerzahlen

von 100 - 120 Vertretern aus den ökologisch wirtschaftenden Betrieben, Verbänden, Behör-

den und wissenschaftlichen Einrichtungen wider und leistet einen wichtigen Beitrag zur wei-

teren positiven Entwicklung des ökologischen Landbaus in Sachsen-Anhalt.

2-2-8) Beratungs- und Bildungsangebote

Sachsen-Anhalt hat mit dem Aufbau der Beratungsstrukturen 1991 das Modell der privat-

wirtschaftlichen Beratung für landwirtschaftliche Betriebe gewählt. Die privatwirtschaftliche

Beratung hat sich als Dienstleistung im Interesse ihrer Mandanten bewährt. Die Inhalte der

Beratung richten sich nach dem Beratungsbedarf der Landwirte und werden gemeinsam von

Landwirten und ihren Beratern festgelegt. Die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen

durch Landwirte erfolgt freiwillig auf vertraglicher Grundlage gegen Entgelt.

Für die Öko-Betriebe des Landes steht eine Vielzahl von Beratern mit unterschiedlichen

Schwerpunkten (Betriebswirtschaft bis Spezialberatung bei Sonderkulturen) zur Verfügung.

Diese Berater sind mehrheitlich in den Beratungsorganisationen der Bioverbände organi-

siert, stehen aber auch den nicht verbandsgebundenen Betrieben vollumfänglich zur Verfü-

gung.

Im Regelfall sind die Berater durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

anerkannt.

Der LLG (Beraterseminar) obliegt als zentrale Koordinierungsstelle für landwirtschaftliche

Unternehmensberater die Organisation von Informations- und Fortbildungsmaßnahmen

auch für den Bereich der Ökoberatung.

Die Behandlung des „Alternativen Landbaus“ ist in der Ausbildungsordnung für den Ausbil-

dungsberuf Landwirt und in den entsprechenden Rahmenlehrplänen für die Berufsschule

vorgesehen.

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Gegenwärtig (Stand 31.10.2015) sind 26 ökologisch wirtschaftende Betriebe als Ausbil-

dungsbetriebe anerkannt. Von diesen bilden aktuell 8 Betriebe insgesamt 11 Auszubildende

aus.

Ziel der Ausbildung im Ausbildungsberuf Landwirt ist die Vermittlung der vollen beruflichen

Handlungskompetenz unabhängig von der Frage einer konventionellen oder ökologischen

Wirtschaftsweise. Aus Sicht der Praxis wäre eine verstärkte Ausbildung der Besonderheiten

im Ökologischen Landbau wünschenswert. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Fruchtfolge

und Pflanzenschutz.

Auch in den ein- und zweijährigen Bildungsgängen an der Fachschule für Landwirtschaft in

Sachsen-Anhalt (Haldensleben) ist der Lernbereich „ökologischer Landbau“ Gegenstand der

Ausbildung.

2-2-9) Öko-Feldtage zur Präsentation der Dauerversuche am Standort Bernburg

Seit 1994, somit seit mehr als 20 Jahren, findet jährlich der Öko-Feldtag der LLG am Standort

Bernburg statt. Zu dieser Veranstaltung präsentiert die LLG die Feldversuche des Arbeitsfel-

des „Ökologischer Landbau“. Unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen in der Land-

wirtschaft wird jeweils auf einen praxisorientierten thematischen Schwerpunkt fokussiert.

Darüber hinaus können Berater und Praktiker die Landessortenversuche unter fachkundiger

neutraler Anleitung in Augenschein nehmen. Mit hohem Interesse verfolgen die Besucher

auch die Technikvorführungen, insbesondere innovative Lösungen zur Unkrautregulierung,

die in der LLG entwickelt wurden.

2-2-10) Ausstellung auf der BioFach-Messe

Auf der BioFach – der Weltleitmesse für Ökoerzeugnisse – präsentieren erfolgreiche Erzeu-

ger am Stand von Sachsen-Anhalt ihre Qualitätsprodukte. Das Land Sachsen-Anhalt fördert

die Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen der Ernährungs-, Land- und Fische-

reiwirtschaft zur Beteiligung an Messen und Ausstellungen nach der Richtlinie des MLU vom

07.09.2011 (MBl. S. 489). Die Förderung zielt darauf ab, kleinen und mittleren Unternehmen

der o. g. Branchen den Zugang zu Messen und Ausstellungen zu erleichtern und so ihre Posi-

tion am Markt zu stärken sowie Absatzchancen zu erhöhen. Zuwendungsempfänger können

sowohl konventionell als auch ökologisch wirtschaftende Betriebe sein. Insofern können Bi-

obetriebe sowohl für reine Bio-Fachmessen als auch für allgemeine Messen eine Förderung

beantragen. In der Richtlinie ist die BioFach in Nürnberg als weltgrößte Messe im Biobereich

namentlich aufgeführt, aber grundsätzlich ist auch die Teilnahme an anderen Messen förder-

fähig.

Die Teilnahme von Unternehmen aus Sachsen-Anhalt an einem Gemeinschaftsstand auf der

BioFach wird seit Jahren durch die Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (AMG)

organisiert, durch die Biohöfegemeinschaft fachlich begleitet und durch das MLU über die

o.g. Richtlinie gefördert.

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2-2-11) Landeserntedankfest in Magdeburg

Das Landeserntedankfest in Magdeburg ist mit 30.000 bis 35.000 Besuchern die größte und

bedeutendste Präsentation der Land- und Ernährungswirtschaft in Sachsen-Anhalt und ein

Eckpfeiler der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit des MLU. Das Landeserntedankfest

wird von der AMG organisiert sowie durch das MLU gefördert und steht wie die anderen

Veranstaltungen dieser Art (Erntedankbauernmarkt in Halle, Harzer Landwirtschaftsfest in

Reinstedt) Unternehmen und Direktvermarktern aller Produktionsformen offen.

Besonderheit des Landeserntedankfestes ist es seit Jahren, dass dort neben dem Europadorf

mit Anbietern aus vorwiegend osteuropäischen Staaten auch ein Öko-Dorf integriert ist, in

dem neben verschiedenen ökologisch wirtschaftenden Direktvermarktern auch mehrere

Informationsstände zum Biobereich und den Verbänden zu finden sind.

Das Öko-Dorf selbst wird über einen eigenen „Bio-Marketing“-Titel des MLU gesondert ge-

fördert und durch die Biohöfegemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. organisiert. Es stellt eine

besondere Attraktion auf dem Landeserntedankfest dar und ist seit Jahren die bedeutendste

Veranstaltung der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit der Branche in Sachsen-Anhalt.

2-2-12) Bio-Einkaufsführer mit regionalen Öko-Produkten

Der Bio-Einkaufsführer ist eine gute Information und Werbung für die in Sachsen-Anhalt vor-

handenen ökologisch wirtschaftenden Betriebe. Der durch die Biohöfegemeinschaft Sach-

sen-Anhalt e.V. initiierte, konzipierte und erstellte Bio-Einkaufsführer erscheint sowohl als

Broschüre, die regelmäßig aktualisiert wird, als auch elektronisch als Website.

Die Printversion des Bioeinkaufsführers wurde in den vergangenen Jahren im Rahmen des

Bundesprogrammes ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft

(BÖLN) gefördert, das MLU förderte über den Bio-Marketing“-Titel die Aktualisierung des

Online-Auftrittes und aktualisierende Einleger.

2-2-13) Weitere Aktionen des Landes

Im Rahmen der Studie „Anbau- und Verwertungspotenzial von Leguminosen in Sachsen-Anhalt“ wurde besonders die Marktsituation im Ökobereich beleuchtet und Möglichkeiten zur Verbesse-rung der Vermarktung beschrieben.

Der durch die Biohöfegemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. organisierte Bioabendmarkt hat sich - schwerpunktmäßig gefördert durch das Bundesprogramm ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) - etabliert und wird durch die Aktion „Bio-Abend-Markt-On-Tour“ an landesweit wechselnden Standorten ergänzt

Ein schwerpunktmäßig durch das Bundesprogramm ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) geförderter von der Biohöfegemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. erstellter internetbasierter Bio-Radwanderatlas lädt zur aktiven Erkundung regionaler Spezi-alitäten ein.

Gemeinsam mit Sachsen und Thüringen wird alljährlich ein „Bio-Branchentreffen“ ausgerichtet. Das Biobranchentreffen ist eine Initiative der Landesbauernverbände Sachsens, Thüringens und Sachsen-Anhalts, die finanziell von den Länderministerien unterstützt wird. Um über Probleme und aktuelle Herausforderungen des Biomarktes in Mitteldeutschland zu diskutieren, treffen sich seit 2008 jährlich Erzeuger, Verarbeiter, Vermarkter, Mitarbeiter von Behörden und Verbänden Mitteldeutschlands abwechselnd in den einzelnen Bundesländern zum Mitteldeutschen Bio-

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Branchen-Treffen. Es dient insbesondere auch der Vertiefung der länderübergreifenden Zusam-menarbeit im Öko-Sektor. Diese Veranstaltung wird schwerpunktmäßig durch die Akteure des ökologischen Landbaus in den jeweiligen Ländern organisiert, in Sachsen-Anhalt zeichnet hier die Biohöfegemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. mit Förderung durch das MLU verantwortlich.

Generell ist im Lebensmittelbereich die Verbraucherberatung eine Aufgabe der Verbraucher-zentralen, die durch den Bund und das Ministerium für Arbeit und Soziales gefördert werden. In diesem Bereich leisten aber seit Jahren die Biohöfegemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. und an-dere Verbände des ökologischen Landbaus auf vielfältige Weise ehrenamtlich wesentliche In-formationsarbeit und Verbraucheraufklärung. Sie sind somit ein kontinuierlicher Ansprechpart-ner u. a. für Medien, Schulen und Bildungseinrichtungen.

3) Handlungsfelder und Maßnahmen zur Erreichung der angestrebten

Ziele zur Stärkung des ökologischen Landbaus in Sachsen-Anhalt Neben der Aufrechterhaltung der bisherigen Landesunterstützung lassen sich die Instrumen-

te zur Erreichung der in Abschnitt 1 genannten Ziele grob in folgende fünf Kategorien unter-

teilen:

I. Verbesserung der regionalen Produktionsbedingungen II. Ausbau der regionalen Wertschöpfungsketten III. Stärkung des Verbrauchervertrauens und einem sich hieraus ergebenden Ausbau des ökolo-

gischen Marktes IV. Flankierung durch Fördermaßnahmen V. Begleitung der Punkte I bis IV durch Forschung und Lehre sowie Bildung und Beratung

Diese Kategorien werden nachfolgend kurz erläutert und kommentiert.

3-1) Engagements des Landes Sachsen-Anhalt In den letzten 20 Jahren ist der ökologische Landbau in Sachsen-Anhalt erheblich vorange-

kommen. Die sich hierbei gebildeten Strukturen, die sowohl von den Landesdienststellen

(z.B. LLG) als auch privatwirtschaftlichen Vereinigungen (z.B. Biohöfegemeinschaft) getragen

werden, müssen erhalten werden. Weitergehende und neue Entwicklungen des ökologi-

schen Landbaus sollen auf den erreichten Strukturen aufbauen.

3-2) Aufwand für besonders gesellschaftliche Leistungen langfristig und stabil fördern

3-2-1) Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Investitions- und Marktstrukturförderung

Das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Sachsen-Anhalt 2014-2020 sichert

mit einer Vielzahl von Förderprogrammen die Rahmenbedingungen für die weitere kontinu-

ierliche Förderung der Umstellung auf den ökologischen Landbau und dessen Beibehaltung.

Die einheitliche Förderung für die Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus

im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen hat sich seit 2009 bewährt und wird

entsprechend weitergeführt. Danach gelten ab 2015 folgende Flächenprämien für Ackerland,

Grünland, Gemüse und Dauerkulturen sowie Ansätze für den Kontrollkostenzuschuss:

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Tabelle 2: Förderprämien für den ökologischen Landbau ab 2015; (Quelle: MLU, Referat 55)

landwirtschaftliche Fläche Prämie

Ackerland 230 Euro/ha

Grünland 230 Euro/ha

Gemüse 415 Euro/ha

Dauerkulturen 750 Euro/ha

Kontrollkostenzuschuss max. 600 Euro/Antragsteller

Die Auswertung des Antragsverfahrens für 2015 hat eine gute Nachfrage der angebotenen

Fördermaßnahme und einen Zuwachs bei der geförderten Fläche im Ökolandbau im Jahr

2015 auf 46.700 ha (+ 4,7 %) ergeben. Das Antragsverfahren für 2016 lässt eine weitere Stei-

gerung erwarten.

Darüber hinaus ist grundsätzlich eine Teilnahme an Programmen der Richtlinie über die Ge-

währung von Zuwendungen zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbe-

wirtschaftung (MSL-Richtlinie) vom 28.10.2014 (MBl. LSA 2015, S. 441) oder der Richtlinie

über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung freiwilliger Naturschutzleistungen

vom 10.11.2014 (MBl. LSA 2015, S. 383) möglich, wie zum Beispiel:

• Maßnahmen zur Schaffung von Strukturelementen (Blühstreifen und Schonstreifen), • Pflege von extensiven Obstbeständen oder • Beweidung mit Schafen und Ziegen

Ebenso besteht beim Vorliegen der Fördervoraussetzungen die Möglichkeit, die Ausgleichs-

zulage für benachteiligte Gebiete sowie den Natura-2000-Ausgleich zu erhalten. Doppelför-

derungen sind dabei immer auszuschließen.

Weiterhin ist die Antragstellung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen

zur Förderung der Erhaltung tiergenetischer Ressourcen in der Landwirtschaft“ (MLU) vom

16.09.2015 (MBL.LSA 2015, S. 533) möglich.

Aus Sicht der Beteiligten sollteder jeweiligen GAK-Rahmen umfänglich genutzt werden.

Die Unterstützung von Investitionsmaßnahmen über das Agrarinvestitionsförderungs-

programm und die Maßnahme Marktstrukturverbesserung ist fortzuführen. Weiterentwick-

lungsmöglichkeiten, die der Unterstützung des Ökolandbaus und der Verarbeitung und Ver-

marktung von Bioprodukten dienen, sind zu eruieren.

3-2-2) Förderung der Umstellung

Das BMEL bietet im Rahmen des Bundesprogramms „Ökologischer Landbau“ gegenwärtig

für konventionelle Landwirte, die ihren Betrieb auf ökologischen Landbau umstellen möch-

ten, eine Beratungsförderung an. Konventionell wirtschaftende Landwirte können sich zu

allen Umstellungsfragen von einer bei der BLE registrierten Beratungskraft beraten lassen.

Beratungen für landwirtschaftliche Unternehmen werden vor und auch während der Um-

stellungsphase gefördert. Diese Beratungen werden jeweils einmalig mit 50 Prozent der Be-

ratungskosten bis maximal 4.000 Euro gefördert. Bis zum 15. November 2018 ist es möglich,

einen entsprechenden Antrag einzureichen.

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Die Liste der bei der BLE registrierten Berater ist unter folgendem Link abrufbar und als An-

lage 1 im Anhang abgedruckt.

Aus Sicht der Beteiligten ist eine stärkere Nutzung der Beratungsangebote des Bundes anzu-

streben. Die hierfür erforderlichen Informationen sind daher einer breiteren Öffentlichkeit

zugänglich zu machen.

3-2-3) Bodenmarkt

Der Ökolandbau in Sachsen-Anhalt ist auf eine langfristig sichere Flächenausstattung ange-

wiesen. Um dies zu gewährleisten, ist die Entwicklung von Konzepten und Rahmenbedin-

gungen, die den Spezifika des ökologischen Landbaus sowie dem Ziel des Ökoaktionsplanes

zur Weiterentwicklung und Ausweitung des Ökolandbaus Rechnung tragen, im Besonderen

bei der Entwicklung des geplanten Agrarstrukturgesetzes, bei der Vergabe von Landesflä-

chen und bei der Einflussnahme auf die Vergabepolitik der BVVG, zu unterstützen.

3-2-4) Bundesprogramm BÖLN

Das vom BMEL finanzierte Bundesprogramm verfolgt das Ziel, die Ausdehnung der ökologi-

schen und nachhaltigen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland zu stärken. Um

dieses Ziel zu erreichen, wurden mehrere Förderrichtlinien (vergl. Tabelle 5 im Anhang) ver-

abschiedet. Gemäß der Richtlinie bezuschusst das Bundesprogramm:

Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen (FuE-Vorhaben) und Wissenstransfer (einzelne the-matische Bekanntmachungen, i.d.R. mit enger zeitlicher Befristung für Antragstellung),

die Beratung landwirtschaftlicher Betriebe während einer Umstellung auf die ökologische Wirt-schaftsweise,

Messe- und Ausstellungsbeiträge zur Förderung des ökologischen Landbaus,

Messe- und Ausstellungsbeiträge zur Förderung der nachhaltigen Landwirtschaft,

Projekte zur Information von Verbraucherinnen und Verbraucher über den ökologischen Land-bau,

Projekte zur Information von Verbraucherinnen und Verbraucher über eine nachhaltige Land-wirtschaft.

3-2-5) Weitere Förderungen

Neben den o.g. Förderungen, die vorrangig die pflanzenbauliche Primärproduktion unter-

stützen, bestehen weitere Fördermöglichkeiten. Diese werden nachfolgend kurz dargestellt:

1. Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, Ra-tionalisierung und Senkung der Produktionskosten und Erhöhung der betrieblichen Wert-schöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes

2. Förderung von Investitionen von landwirtschaftlichen Unternehmen, die der Erzeugung, Ver-arbeitung oder Direktvermarktung von Erzeugnissen dienen, die im Anhang I AEUV genannt sind

3. Investitionen in besonders tiergerechte Haltungsformen können mit einem erhöhten Zu-schussbetrag gefördert werden

Als besonders naturschutzfreundliche Form der Landbewirtschaftung sollte der Ökolandbau

auch als produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahme im Rahmen von Ausgleichs- und

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Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in den Naturraum zur Minderung des Drucks am Bodenmarkt

und der Verringerung des Verlustes an Landwirtschaftlicher Nutzfläche anerkannt werden.

Damit wird eine weitere Alternative zur dauerhaften Stilllegung von Landwirtschaftsflächen

als Ausgleichsmaßnahme angeboten und die Flächenkonkurrenz gemindert.

Weiterhin sollte die Möglichkeit einer Weiterentwicklung der Fördermöglichkeiten von ein-

zelbetrieblichen Maßnahmen zur Vermarktung von Bioproduktengeprüft werden.

Der Aspekt der Nachhaltigkeit der Erzeugung und Vermarktung ist insbesondere durch die

Einbeziehung von gefährdeten Rassen zielführend umsetzbar. Der Aufbau nachhaltiger und

bestandssichernder Absatz- und Vermarktungsstrukturen soll mit Hilfe eines Projektes der

Agrarmarketinggesellschaft (AMG), dessen Skizze der BLE zur Prüfung der Förderwürdigkeit

im Rahmen des BÖLN vorliegt, unterstützt werden. Damit soll ebenfalls Beitrag zur Erhaltung

der stark gefährdeten Schweinrasse Leicoma geleistet werden.

3-3) Bildung und Beratung und besondere Berücksichtigung der Ausbil-dung von Nachwuchskräften

3-3-1) Bildung

Die Agrarwirtschaft bietet eine Vielzahl interessanter Ausbildungsberufe vom Landwirt,

Tierwirt über den Fischwirt bis zum Gärtner. Die Anforderungen der heutigen Landbewirt-

schaftung wie auch des Ökolandbaus lassen sich nur mit fundiertem Fachwissen meistern.

Dies gilt für bereits ökologisch wirtschaftende Betriebe und im besonderen Maße für Unter-

nehmen, die in die Produktionsweise des ökologischen Landbaus neu einsteigen wollen.

Es wäre wünschenswert, wenn die berufliche Ausbildung noch stärker als bislang auf die

Belange des ökologischen Landbaus eingehen würde. Daher wäre zu prüfen, ob folgende

Punkte umgesetzt werden können:

Sicherstellung einer fachlich fundierten Ausbildung durch kontinuierliche Weiterbildung der Aus-bilder in den Betrieben und der Fachlehrer an berufsbildenden Schulen

Erweiterung der zweijährigen Fachschulausbildung durch einen zusätzlichen Aufbaukurs „Ökolo-gische Landwirtschaft“.

3-3-2) Beratung

Es sollen Netzwerke gestärkt, weiter ausgebaut und Wissen weitergegeben werden, um die

Mitteldeutsche Bio-Branche voran zu bringen. Insbesondere das Mitteldeutsche Biobran-

chentreffen soll dazu beitragen, Netzwerke zu stärken, Wissen zu vermitteln; es soll helfen,

dass sich Strukturen der Bio-Verarbeitung und Bio-Vermarktung weiterentwickeln und sich

zum Teil noch ineffiziente nicht wettbewerbsfähige Strukturen verbessern lassen, damit sich

der geringe Anteil der Wertschöpfung in Mitteldeutschland erhöht. Insofern sollte das Bio-

Branchentreffen intensiver an konkreten Themen arbeiten und entsprechende Handlungs-

empfehlungen erarbeiten.

Das Land Sachsen-Anhalt hat keine Offizialberatung. Allen Ökobetrieben – dies gilt auch für

die nicht in Verbänden organisierten Betriebe – steht aber eine Vielzahl von Spezialberatern

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zu Verfügung. Die Liste der registrierten Berater bei der BLE ist unter dem folgenden Link

abrufbar und findet sich als Anlage 1 im Anhang.

Durch die staatlichen Stellen (LLG und ÄLFF) und die Öko-Verbände sollen die Betriebe ver-

stärkt auf dieses Beratungsangebot hingewiesen werden. Es ist zu vermuten, dass Ökobe-

triebe diese Beratung nicht nutzen, da sie sich über Art und Kosten der Beratung nicht im

Klaren sind.

Derzeit sind in Sachsen-Anhalt Öko-Beratungsringe nicht vorhanden. Dieses Modell könnte

auch in Sachsen-Anhalt erfolgreich umgesetzt werden. Die gegenüber Niedersachsen und

Baden-Württemberg abweichenden agrar-strukturellen Verhältnisse haben prinzipiell auf

eine erfolgreiche Umsetzung des Modells eines Beratungsrings keinen Einfluss. Entscheidend

ist letztlich die bedarfsgerechte, effiziente und kontinuierliche Bereitstellung von spezialisier-

ten Beratungsleistungen zu angemessenen Entgelten.

Somit erscheint das Modell eines Beratungsrings auch unter den Bedingungen Sachsen-

Anhalts gut geeignet, mittel- bis langfristig eine auf den Bedarf der Betriebe abgestimmte,

qualitativ hochwertige, effiziente, kontinuierliche und in der Region verankerte Beratung

sicherzustellen. Über Art und Umfang einer finanziellen Beteiligung ggf. der Verbände am

Aufbau einer Ringberatung sollte diskutiert werden.

Alle spezifischen Anforderungen des Ökolandbaus (Betriebswirtschaft, Markt, Spezialbera-

tung Produktion, Direktvermarktung, Richtlinien… ) können aber auch neu aufzubauende

Ökoringe nur erfüllen, wenn sie mit bestehenden Ökoringen auf Landes- und Bundesebene

kooperieren.

Das Land wird aber über das Beraterseminar enger mit den Verbänden des ökologischen

Landbaus zusammenarbeiten und über die Kontaktstellen ÄLFF deren Beratungsangebot

kommunizieren.

3-4) Regionale Wertschöpfungsketten ausbauen – Veredlung, Verarbei-tung und Vermarktung landeseigener Produkte erhöhen

Derzeit steht ein deutlich zu geringes Angebot ökologischer Erzeugung einer wachsenden

Nachfrage der Verbraucher nach ökologisch und regional erzeugten Lebens- und Futtermit-

teln gegenüber.

Um hier einen Ausgleich zu schaffen, ist eine Ausweitung/Verbesserung von der Erzeugung,

über Aufbereitung, Verarbeitung und Vermarktung bis zum Handel notwendig.

3-4-1) Einbindung / Verknüpfung mit Zukunftsstrategie Ökolandbau des Bundes

Die Entwicklung des Öko-Aktionsplans Sachsen-Anhalt steht in enger Verbindung zur Zu-

kunftsstrategie Ökologischer Landbau des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirt-

schaft (BMEL), was ausdrücklich auch Zielstellung des vorgesehenen Bundesprogramms sein

soll.

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Zukunftsstrategie Ökolandbau des Bundes: Die LLG ist beteiligt an dem DAFA-Fachforum

"Zukunft des Systems Ökolandbau". Die hier von den LLG geleisteten Beiträge sind in den

gleichnamigen Strategieentwurf eingeflossen.

Gemeinsam mit Vertretern der ökologischen Lebensmittelwirtschaft und unter Einbeziehung

der Länder, der relevanten Verbände und der Wissenschaft will das BMEL in diesem Strate-

gieprozess Konzepte und Empfehlungen für zentrale Handlungsfelder ausarbeiten und bis

Ende 2016 eine entsprechende Zukunftsstrategie vorlegen. Die LLG beteiligt sich innerhalb

der DAFA am Strategie-Aktionsfeld "Leistungsfähigkeit systemar betrachten – Systemorien-

tierung im Innovationsverbund".

Zur verstärkten Nutzung aller bestehenden Möglichkeiten ist zu fordern:

Ausbau der Verbindung zum Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nach-haltiger Landwirtschaft (BÖLN) für eine effiziente Ausgestaltung des Öko-Aktionsplans Sachsen-Anhalt und zum gegenseitigen Vorteil

Prüfung, in welcher Form die Möglichkeiten des Bundesprogrammes Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) mit ergänzender Landesförderung unter Be-achtung des Eigenanteils der Biobranche genutzt werden können.

3-5) Informations- und Verbraucheraufklärung

Ein nachhaltiger Anstieg des Konsums ökologisch erzeugter Produkte wird nur dann gelin-

gen, wenn Verbraucherinnen und Verbrauchern der „Mehrwert“ von Ökoprodukten bewusst

wird.

Informationsarbeit und Verbraucheraufklärung stehen in enger Verbindung zur Vermarktung

und Marketingaktionen und sind Grundlage für einen kontinuierlichen Absatz von Ökopro-

dukten und somit Grundlage für einen Ausbau von Produktion und Veredlung ökologischer

Produkte.

Durch Informationen über die Produkte und die Erzeugungsbedingungen vom Öko-Landwirt

bis zur Verkaufsstätte kann Transparenz hergestellt, Vertrauen in regionale Bioprodukte er-

höht und mögliche Vorbehalte abgebaut werden, denn immer mehr Verbraucher verlangen

den Nachweis, wie und wo ihre Lebensmittel hergestellt werden. Das MLU hat hierzu der

Branche bereits entsprechende Vorschläge unterbreitet – als Muster dient hierbei insbeson-

dere das Ökodorf auf dem Landeserntedankfest.

3-5-1) Öffentliche Wahrnehmung stärken

In Sachsen-Anhalt arbeiten die Verbände des ökologischen Landbaus Bioland e.V., Biopark

e.V. und Naturland e.V. konstruktiv im Agrarpolitischen Arbeitskreis Ökologischer Landbau in

Sachsen-Anhalt (APÖL) zusammen. Eine inhaltliche Abstimmung erfolgt mit dem Anbauver-

band GÄA e.V..

Der APÖL ist somit das politische Sprachrohr des weit überwiegenden Teils der verbandsge-

bundenen Ökobetriebe in Sachsen-Anhalt.

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Die Biohöfegemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. als Förderverein für die ökologische Land- und

Lebensmittelwirtschaft in Sachsen-Anhalt realisiert in enger Zusammenarbeit mit den o.g.

Verbänden vielfältige Maßnahmen, Projekte und Veranstaltungen zur Förderung des Öko-

landbaus, ist kontinuierlicher Partner im Bundesprogramm Ökologischer Landbau und ande-

re Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) und arbeitet intensiv mit der Koordinierungs-

stelle der LLG zusammen.

Diese Organisationsstruktur ermöglicht den Verbänden eine abgestimmte politische Interes-

senvertretung im Land, bietet mit dem APÖL den politischen Entscheidungsträgern einen

konstruktiven und fachkompetenten Ansprechpartner und mit der Biohöfegemeinschaft die

Plattform für eine wirksame Informationsarbeit und Verbraucheraufklärung.

Die öffentliche Wahrnehmung könnte sehr effizient weiter ausgebaut werden, wenn folgen-

de Punkte umgesetzt werden können:

1) Stärkung der Öko-Kompetenzpartner im Land durch aktive Einbindung in die Entwicklung und Umsetzung des Öko-Aktionsplanes

2) Unterstützung der im öffentlichen Interesse liegenden Tätigkeiten der Öko-Kompetenzpartner im Rahmen der bestehenden Projektförderung.

3-5-2) Verbrauchervertrauen stärken

Verbrauchervertrauen ist Grundlage für ein nachhaltiges Wachstum des „Öko“-Marktes.

Angesichts der dynamischen Entwicklung des „Öko“-Sektors, der Marktausweitung und stei-

gender Nachfrage bei Öko-Produkten ist der Bereich Öko-Kontrolle zur Sicherung des Ver-

brauchervertrauens und eines fairen Wettbewerbs entsprechend auszurüsten und weiter zu

stärken. Daher erscheint eine Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für

die ökologische Produktion und Stärkung der Kontrollen notwendig.

Die Herstellung und der Vertrieb von ökologischen / biologischen Lebensmitteln wird so in-

tensiv überwacht, wie kaum ein anderer Bereich der Lebensmittelbranche. Die Begriffe "öko

und bio" sind gesetzlich durch die EU-Verordnungen für die ökologische Produktion ge-

schützt. Sollen sie verwendet werden, muss sich das Unternehmen anmelden, dem Kontroll-

system unterstellen und durch eine anerkannte Öko-Kontrollstelle zertifizieren lassen

Die Anwendung der Produktionsvorschriften auf allen Stufen der Erzeugung, der Aufberei-

tung und des Vertriebs erfordert bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten und Verstößen

angemessene Maßnahmen, wenn der Ökostatus des Erzeugnisses beeinträchtigt ist. Be-

trugsprävention hat dabei oberste Priorität und soll insbesondere durch ein leistungsfähiges

Kontrollsystem gewährleistet werden. Die zuständige Behörde - Koordinierungsstelle ökolo-

gischer Landbau - bei der LLG nimmt die zunehmenden Kontrollaufgaben wahr und ist dabei

auf Kooperation mit anderen Länder- sowie Bundesbehörden angewiesen.

Sachsen-Anhalt setzt bei den Kontrollen auf eine Koordinierung und Abstimmung der Tätig-

keiten von verschiedenen Vollzugsbehörden des Landes, bspw. in den Bereichen der Lebens-

und Futtermittelüberwachung, des Tierschutzes oder der Agrarförderung.

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Obwohl in den letzten Jahren in diesem Bereich schon viel erreicht wurde, sind dennoch fol-

gende Punkte weiter zu bearbeiten:

• Einflussnahme auf Gestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen für die ökologische Produkti-on – Vereinfachungen, Transparenz, Beständigkeit

• Stärkung der prozessorientierten Ökokontrolle und Intensivierung der Betrugsprävention zur Sicherung von Produktqualität und Verbrauchervertrauen

• Unterstützung der Anstrengungen der Öko-Branche bei der Sicherung einer praktikablen Weiterentwicklung der EU-Öko-Verordnung

• Informationsinitiativen für Landwirte sowie Lebens- und Futtermittelunternehmer – Schaf-fung von Transparenz des behördlichen Handelns und der durch die amtlichen Kontrollen er-zielten Ergebnisse

3-5-3) Instrumentarien zur Verbesserung der regionalen Verarbeitung und (überregiona-len) Vermarktung von Bioprodukten

Mit der Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt und der Biohöfegemeinschaft Sachsen-

Anhalt e.V. (BHG) verfügt das Land über Akteure, deren jeweilige Kompetenzen stärker zu

verknüpfen sind. Diese haben folgende fachliche Schwerpunkte:

AMG: Marketing/ Vermarktung/ Netzwerk Ernährungswirtschaft

BHG: Branchenkenntnisse/ Branchenvernetzung Ökolandbau

Aufgrund der vorab dargestellten Struktur der ökologischen Land- und Lebensmittelwirt-

schaft sind besonders auch überregional tätige in Sachsen-Anhalt ansässige Unternehmen

mit leistungsfähigen Verarbeitungs- und Vermarktungskapazitäten zu fördern. Ballungszen-

tren wie Berlin und Hamburg, aber auch süddeutsche Regionen sind Standorte mit leistungs-

fähigen Absatzstrukturen und wichtige Vermarktungswege für sachsen-anhaltische Öko-

Betriebe.

Um diese Märkte zu erschließen, ist der Besuch von regionalen und überregionalen Messen

unverzichtbar. Das Land Sachsen-Anhalt geht daher bewusst den Weg über Messen.

In den letzten beiden Jahren war Sachsen-Anhalt als einziges mitteldeutsches Bundesland

auf der BioFach vertreten. Auf Initiative des MLU konnte für das Jahr 2016 erreicht werden,

dass sich Unternehmen aus Thüringen mit den Unternehmen aus Sachsen-Anhalt an einem

Gemeinschaftsstand beteiligen. Auch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und

Landwirtschaft hat in Aussicht gestellt, dass voraussichtlich 2017 sächsische Unternehmen

an diesem Gemeinschaftsstand teilnehmen. Damit bietet sich die Möglichkeit eines stabilen

und deutlich sichtbaren Auftritts der Biobranche der drei Bundesländer. Dieser Weg sollte

konsequent weiterverfolgt werden.

Um eine (überregionale) Vermarktung möglichst weiter voranzubringen, wird zudem vorge-

schlagen:

1. Bildung einer Arbeitsgruppe aus AMG und Biohöfegemeinschaft zur Erarbeitung und an-schließenden Untersetzung eines Rahmenkonzeptes zur regionalen und überregionalen Vermarktung für in Sachsen-Anhalt erzeugte Bio-Produkte

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2. Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit und Verbraucheraufklärung bei Projekten und Aktio-nen im Bereich Marketing und Vermarktung, wobei besonders Wert auf die Vermarktung re-gionaler Produkte zu legen ist

3. Überarbeitung vorhandener Statusanalysen zur Situation der Wertschöpfungskette in Sach-sen-Anhalt sowie Entwicklung eines Kommunikations-, Informations- und Weiterbildungs-konzeptes

4. Fortführung der Erstellung und Aktualisierung des Bio-Einkaufsführers als umfassendes und aktuelles Informationsmedium

5. Nutzung der Möglichkeiten des Bundesprogrammes Ökologischer Landbau und andere For-men nachhaltiger Landwirtschaft, Suche nach Möglichkeiten der Vernetzung mit Landesför-derungen und anderen ergänzenden Finanzierungen

6. Weitere Unterstützung der Teilnahme sachsen-anhaltischer Unternehmen an der BioFach sowie an der BioOst und BioNord auf der Grundlage der Messerichtlinie des MLU

Verbände und Vereinigungen der Biobranche sollten zudem die Möglichkeit prüfen, Mitge-

sellschafter der AMG zu werden. Gleichzeitig sollte ein erheblicher finanzieller Eigenanteil

der Branche zur Mitfinanzierung der nachfolgenden Maßnahmen bereitgestellt werden.

Neben Messen und Veranstaltungen sind eigene Erfahrungen mit Ökoprodukten ein wesent-

licher Schlüssel zur Steigerung der Nachfrage. Daher wird vorgeschlagen:

• Erhöhung des Anteils ökologisch erzeugter Produkte im EU-Schulobst- und -gemüseprogramm des Landes Sachsen-Anhalt

• Erhöhung des Anteils von Bio-Produkten in der Gemeinschaftsverpflegung • Unterstützung der nachhaltigen Etablierung von Bioprodukten mit regionalem Bezug im

Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere unter Nutzung des bestehenden Direktver-markterprojektes der AMG

3-6) Forschung zum Ökolandbau deutlich ausbauen Um die Wettbewerbsfähigkeit des Ökolandbaus in Sachsen-Anhalt zu verbessern und die

produktionstechnische Entwicklung für die regionalen Betriebe zu stärken, sollte die Durch-

führung von spezifischen Forschungsprojekten insbesondere an den Forschungs-

einrichtungen des Landes intensiviert werden.

3-6-1) EIP

Die von der EU-Kommission entwickelte Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirt-

schaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (EIP AGRI) hat das Ziel, Innovationsprozesse

sowie insbesondere den Innovationstransfer in die Land- und Ernährungswirtschaft durch

eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen landwirtschaftlicher Praxis, Beratung und Wis-

senschaft sowie weiteren Akteuren im ländlichen Raum zu verbessern und auszubauen. Sie

ist damit ein wichtiger Baustein der Europa 2020-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und

integratives Wachstum.

Konkret eröffnet die EU erstmals die Möglichkeit, die Schaffung und die Tätigkeit sogenann-

ter „operationeller Gruppen“ im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft

„Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (EIP AGRI) zu fördern, indem sie über

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bottom-up Ansätze Landwirte, Berater, Forschung, Unternehmen und andere Akteure in

operationellen Gruppen verbindet.

Vor diesem Hintergrund bietet Sachsen-Anhalt im Entwicklungsprogramm für den ländlichen

Raum 2014-2020 (EPLR) eine neue Fördermaßnahme an. Gefördert wird die Tätigkeit von

operationellen Gruppen der EIP AGRI und deren Innovationsprojekt. Operationelle Gruppen

werden von interessierten Akteuren wie z. B. Landwirten, Forschern, Beratern sowie Unter-

nehmen des Agrar- und Nahrungsmittelsektors gegründet, um entsprechend ihrer Interes-

senschwerpunkte ein gemeinsames Innovationsprojekt durchzuführen. Als Innovationspro-

jekt gelten alle Projekte, in denen neue Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse oder Technologien

für die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt entwickelt, getes-

tet und/oder angewendet oder erstmals an die natürlichen Gegebenheiten im Land Sachsen-

Anhalt angepasst und erprobt werden sollen.

Inhaltlich wird dabei auf folgende Leitthemen orientiert:

• die Verbesserung des Boden- und Wassermanagements/der Ressourceneffizienz, • die Erhaltung der biologischen Vielfalt und Stärkung der Ökosysteme, • eine bessere Integration der Erzeuger in die Lebensmittelkette, • die Entwicklung einer nachhaltigen und von der Gesellschaft akzeptierten landwirtschaftli-

chen Nutztierhaltung, • die Förderung einer leistungsfähigen nachhaltigen Forstwirtschaft bei Erfüllung spezifischer

Waldfunktionen und Integration des Holzangebotes aus dem Privatwald in die Holz be- und verarbeitende Industrie

• die Anpassung an die Folgen des Klimawandels durch gezielte Maßnahmen und Verbesse-rung von Bewirtschaftungsmethoden sowie Überwindung von Strukturhemmnissen.

Innovative Projekte des Ökolandbaus, die sich thematisch in den Leitthemen wiederfinden,

können daher von den angebotenen Fördermöglichkeiten profitieren.

3-6-2) Demonstrationsbetriebe/ Wissenstransfer

Die drei sachsen-anhaltischen Demonstrationsbetriebe des bundesweit agierenden "Netz-

werk der Demonstrationsbetriebe Ökologischer Landbau"

-1) Biotopia (06333 Greifenhagen, Verband: Bioland, Betriebsschwerpunkt: Marktfrucht, Milchvieh, Gemüse, Direktvermarktung)

-2) Sonnengut Gerster (06632 Balgstädt, Verband: demeter: Gemischtbetrieb mit Hofla-den)

-3) Rindergut Apenburg (38486 Apenburg, Verband: Naturland, Betriebsschwerpunkt: Marktfrucht)

öffnen ihre Türen - für Schulklassen, Auszubildende, Landwirte, Händlern oder Verbraucher -

und zeigen, wie vielfältig Ökolandbau sein kann und wie er funktioniert.

Ihre stärkere Einbeziehung als Referenzbetriebe in Sachsen-Anhalt dient vor allem der Ver-

braucheraufklärung, Erfahrungsvermittlung und kann als Vorbild und Anregung wirken, ei-

nen Betrieb auf ökologische Produktionsweise umzustellen.

Die öffentliche Wirksamkeit der Betriebe könnte mit folgenden Maßnahmen verbessert

werden:

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• Planung konkreter, ergänzender Maßnahmen gemeinsam mit den Demonstrationsbetrieben unter Berücksichtigung der Aktivitäten des Bundesnetzwerkes

• Stärkere Einbeziehung der Demonstrationsbetriebe in den Öko-Feldtag der LLG und in die Jahrestagung zum ökologischen Landbau

• Aufbau eines weiterführenden landesweiten Netzes von Demonstrationsbetrieben über das Bundesprogramm hinaus und Einbindung in den Wissenstransfer durch die intensivierte Zu-sammenarbeit der Anbauverbände, u.a.

3-6-3) Landesforschung

Die LLG ist seit 1991 mit vielfältigen Fragestellungen zum ökologischen Landbau befasst und

verfügt in den unterschiedlichen Fachgebieten über eine hohe Kompetenz.

Der Versuchsstandort Bernburg der LLG bietet mit seinem Feldversuchswesen zu verschie-

denen Themen einer nachhaltigen Landbewirtschaftung (u.a. Bodenbearbeitung, Fruchtfol-

gen, Sorteneignung etc.) gute Voraussetzungen zur Erarbeitung von Strategien und Empfeh-

lungen, auch im Blick auf den Klimawandel. Dies trifft insbesondere auch auf Fragestellungen

zum ökologischen Landbau zu.

Die Organisation des jährlich stattfindenden Öko-Feldtages am Standort Bernburg der LLG

dient dem Wissenstransfer zu wichtigen Fragestellungen des ökologischen Landbaus. Großes

Interesse am Öko-Feldtag zeigen Öko-Betriebe selbst und solche Unternehmen, die an einer

Umstellung interessiert sind.

Eine Ausrichtung des Öko-Feldtages auf weitere Nachhaltigkeitsaspekte (z. B. Alternativen

zur Reduzierung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln; Effizienzoptimierung etc.), könnte

dazu beitragen, dass verstärkt auch konventionelle Unternehmen Interesse zeigen, zum ge-

genseitigen Nutzen Erfahrungen auszutauschen.

Die LLG unterstützt einen intensiven Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxis durch

Beteiligung an länderübergreifenden Projekten (z. B. Eiweißstrategie des Bundes im Bundes-

programm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft; BÖLN).

Die in diesem Rahmen aktuell laufenden Modell- und Demonstrationsvorhaben (z. B. Lupi-

nennetzwerk) werden in Sachsen-Anhalt durch die LLG betreut.

Um diese Arbeiten in der LLG auch zukünftig weiterführen zu können, müssen folgende

Punkte sichergestellt sein:

a) Erhalt des Versuchsstandortes Bernburg (Lö-Standort) und der Versuchsstation Beetzendorf (D-Standort) der LLG als grundlegende Voraussetzung für die Weiterführung von Versuchsan-stellungen zum ökologischen Acker- und Pflanzenbau5

b) Erhalt der übrigen Versuchsstationen als Grundlage für ein gemeinsames Forschungsnetz-werk Mitteldeutschland

c) Ausreichende personelle Untersetzung der Aufgaben. Unter dieser Voraussetzung ist die weitere Intensivierung der Zusammenarbeit auf vertraglicher Basis mit benachbarten Bun-desländern sowie bundesweit zur Absicherung des landwirtschaftlichen Versuchswesens im Ökolandbau möglich

Unabhängig davon sind noch folgende Maßnahmen in Betracht zu ziehen:

5 Derzeit können aus Kapazitätsgründen Ökoversuche nur an diesen beiden Standorten erfolgen.

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d) Einrichtung einer eigenständigen Professur für Ökolandbau und Direktvermarktung an der MLU Halle-Wittenberg. Die hierzu notwendigen Abstimmungen mit den Vertretern der obersten Wissenschafts- und Landwirtschaftsbehörden sollten zeitnah initiiert werden

e) Jährliche Gestaltung eines gemeinsamen Hochschultages (Uni, HS) mit der LLG zum Aus-tausch von Wissenschaft, Beratung und Praxis

Aus Sicht der Praxis wird zudem ein weiterer Ausbau von Forschungs- und Entwicklungsvor-

haben auf Praxisbetriebe angestrebt. Die möglichen Partner (Hochschulen, LLG) sind hierzu

in die Lage zu versetzen.

Eine Einbeziehung des Internationalen Pflanzenbauzentrums der Deutschen-

Landwirtschafts-Gesellschaft e. V. (DLG) wird hierbei angestrebt.

3-6-4) Forschung - Kompetenzzentren und Öko-Wertschöpfungsketten

Der Dachverband Agrarforschung (DAFA) hat derzeit verschiedene Projekte zum Ausbau von

Wertschöpfungsketten im Bereich der Verwertung von Leguminosen initiiert. Aus Sicht der

Beteiligten wäre ein solcher Forschungsansatz auch für die Wertschöpfungsketten im Öko-

landbau wünschenswert.

Forschung und akademische Lehre zum Ökolandbau müssen intensiviert werden.

4) Schlussbemerkungen: Für die Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus in Sachsen-Anhalt werden in erster

Linie die Anstrengungen der Wirtschaftsbeteiligten ausschlaggebend sein. Mit dem vorlie-

genden Öko-Aktionsplan Sachsen-Anhalt sollen diese Bemühungen bei der Erschließung des

Marktpotentials für Öko-Erzeugnisse unterstützt, die Rahmenbedingungen für bereits ökolo-

gisch wirtschaftende Betriebe verbessert und der Neueinstieg in die ökologische Produktion

erleichtert werden. Immer mehr Verbraucher wollen heute wissen, wo und wie die angebo-

tenen Lebensmittel erzeugt wurden. Öko-Erzeugnisse tragen diesem Bedürfnis in besonderer

Weise Rechnung.

Im Rahmen der Umsetzung des Öko-Aktionsplans bis 2020 sollen u. a. in speziellen Arbeits-

gruppen Strategien zur Verbesserung des Ökolandbaus, weitere Vorschläge für konkrete

Arbeits- und Umsetzungsschritte entwickelt und konkrete Projekte initiiert werden. Die Um-

setzung des Aktionsplanes erfordert ein flexibles Vorgehen, einige Maßnahmen erfordern

auch eine weitere Differenzierung und Konkretisierung, die erst im Zuge des Umsetzungs-

prozesses und in Abhängigkeit von den geschaffenen Rahmenbedingungen deutlich werden

wird.

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5) Anhang: Tabelle 3: Entwicklung des Ökolandbaus in Sachsen-Anhalt im Zeitraum 1992 – 2014; Quelle: LLG 2015

Jahr Betriebe (Anzahl) Fläche (ha)

1992 31 3.700

1993 56 7.141

1994 87 12.883

1995 95 13.758

1996 111 16.046

1997 128 18.521

1998 148 20.393

1999 157 22.322

2000 175 23.382

2001 224 28.318

2002 246 32.997

2003 259 34.855

2004 271 40.825

2005 295 45.896

2006 288 44.295

2007 303 46.326

2008 305 45.000

2009 324 49.178

2010 343 51.148

2011 358 54.101

2012 368 54.230

2013 376 55.470

2014 376 55.604

Tabelle 4: Anzahl ausgewerteter Jahresabschlüsse ökologisch wirtschaftende Betriebe nach Betriebsformen/-typen und Bundesländern im Rahmen des Gemeinschaftsprojektes „Buchführungsergebnisse ökologisch wirt-schaftender Betriebe der ostdeutschen Bundesländer“; Quelle: Buchführungsergebnisse ökologisch wirtschaf-tender Betriebe der ostdeutschen Bundesländer. Wirtschaftsjahr 2013/14. LLFG Sachsen-Anhalt, September 2015

Betriebsform/ Betriebstyp

Sachsen- Anhalt

Branden-burg Thüringen Mecklenburg-Vorpommern

Sachsen Summe

Ackerbau 17 17 5 2 4 45

• Getreide 12 10 2 2 2 28

• Hackfrucht 2 2

• Sonstige 3 7 3 2 15

Dauerkultur 0

Futterbau 6 32 24 6 21 89

• Milchvieh 1 12 7 2 9 31

• Sonstige 5 20 17 4 12 58

Veredlung 2 4 3 1 1 11

Verbund 2 23 4 4 10 43

• Pflanzenbau 3 1 4

• Milchvieh 3 1 1 5

• Veredlung 2 1 1 4

• Sonstige 2 15 2 3 8 30

Gesamt 27 76 36 13 36 188

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Tabelle 5: Übersicht über die Richtlinien des BÖLN (Quelle: www.bundesprogramm.de (Stand Oktober 2015)

Richtlinie Antragsberechtigt sind Zuwendung Antragsfrist

Richtlinie über die Förderung der Beratung landwirtschaftlicher

Unternehmen vor und während einer Umstellung des Betriebes auf ökologischen Landbau vom

18. Juni 2015

kleine und mittlere Unterneh-men im Sinne des Anhangs I der

AGVO, – die ausschließlich in der Pri-

märproduktion landwirtschaft-licher Erzeugnisse tätig sind oder

– die sowohl in der Primärpro-duktion landwirtschaftlicher

Erzeugnisse als auch in den Be-reichen Verarbeitung und

Vermarktung landwirtschaftli-cher Erzeugnisse tätig sind

einmaligen, nicht rückzahlbaren Zu-

schusses / Anteilfi-nanzierung

bis zu 50 % der Bera-tungskosten, höchs-tens jedoch 4.000 €

(netto) je Beratungs-art

bis 15.11.2018

Richtlinie zur Förderung von Mes-se- und Ausstellungsbeiträgen

zum ökologischen Landbau und zu seinen Erzeugnissen vom 17.

September 2014

Unternehmen im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 der Verord-nung (EU) Nr. 1407/2013 oder – Unternehmen im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a

der Verordnung (EU) Nr. 717/2014

insbesondere überregional täti-

ge Verbände, Vereine sowie Stiftungen

nicht rückzahlbarer Zuschuss / Anteilfi-

nanzierung

im Rahmen von Höchstgrenzen

Erbringung eines Eigenanteils von

mind. 20 % der zu-wendungsfähigen Ausgaben ist zwin-

gende Fördervoraus-setzung.

treten am 31.12. 2019 außer Kraft

Richtlinie über die Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträ-gen zur nachhaltigen Landwirt-

schaft und zu ihren Erzeugnissen vom 4. September 2014

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Information von Verbraucherinnen und Verbrau-

chern über den ökologischen Landbau und dessen Erzeugnisse sowie zur Förderung damit ver-

bundener Absatzförderungsmaß-nahmen vom 19. März 2015

natürliche oder eine juristische Person oder eine Personenver-

einigung

Verbände, Vereine, Stiftungen oder Unternehmen, die überre-gional tätig sind und Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des

ökol./nachhaltigen Landbaus, der Verarbeitung ökologi-

scher/nachhaltiger Erzeugnisse oder Vermarktung ökologischer

Produkte besitzen

nicht rückzahlbarer Zuschuss / Anteilfi-

nanzierung

Erbringung eines Eigenanteils von

mind. 50 % der zu-wendungsfähigen Ausgaben ist zwin-

gende Fördervoraus-setzung

bis 31.10.2020

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Information von Verbraucherinnen und Verbrau-chern über eine auf Nachhaltig-

keit ausgerichtete Landwirtschaft und ihre Erzeugnisse sowie zur Förderung damit verbundener Absatzförderungsmaßnahmen

vom 08.11.2012

nicht rückzahlbarer Zuschuss / Anteilfi-

nanzierung

Die Erbringung eines Eigenanteils ist zwin-gende Fördervoraus-

setzung.

bis spätes-tens

30.03.2016

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Impressum

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Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Referat Öffentlichkeitsarbeit Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Redaktion : Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Abteilung Landwirtschaft, Gentechnik, Berufliche Bildung