Öffentliches Wirtschaftsrecht I Demokratieprinzip Ass.jur. N. Nolting-Lodde.
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Verfassungsprinzipien• Demokratie• Rechtsstaat• Bundesstaat• Sozialstaat• Republik• Umweltschutz• Europäische Einigung
DemokratieprinzipArt. 20 I, II GGVolkssouveränität (= Deutsches
Volk)WahlenParlamentarische DemokratieMehrheitsprinzipParteien
Parlamentarische Demokratie• Unmittelbar legitimiert Bundestag• Alle übrigen Organe durch den Bundestag• Bundestag repräsentiert das Volk• Repräsentative oder parlamentarische
Demokratie• Prinzip des Parlamentsvorbehalts,
Eingriffe in Grundrechte und andere grundrechtswesentliche Entscheidungen benötigen eine gesetzliche Legitimation
• Homogenitätsprinzip• Periodizität der Wahlen
Mehrheitsprinzip Entscheidungsträger die Mehrheit
des Volkes bzw. seines Repräsentativorgan, Art.42 II GG
Grenzen des Mehrheitsprinzips:- Minderheitenschutz, z.B. Art.5 GG
oder Mehrparteiensystem- Herrschaft der Mehrheit nur auf Zeit Absicherung des Mehrheitsprinzips
Parteien• Rang einer verfassungsrechtlichen Institution• Instrument der politischen Willensbildung• Partei=Vereinigung, die auf Bundes- oder
Landesebene an der politischen Willensbildung teilnimmt, sich an Wahlen beteiligen will und eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit ihrer politischen und gesellschaftlichen Zielsetzungen bietet, § 2 I ParteiG.
• Keine unmittelbare Finanzierung durch den Staat, aber Wahlkampfkostenerstattung, gesetzl. Vorschriften