NWA_2012-06-28_Mikrokredit
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Gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie der Kärntner SparkasseAktiengesellschaft, unterstützt durch Kostmann Privatstiftung, Bischöflicher Arbeitslosenfonds der KAJ-Kärntens, der WienerStädtische Versicherung AG Vienna Insurance Group sowie durch das Land Kärnten.
Umgesetzt von der ÖSB Consulting GmbH in Kooperation mitder Austria Wirtschaftsservice GmbH
Gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie der Kärntner SparkasseAktiengesellschaft, unterstützt durch Kostmann Privatstiftung, Bischöflicher Arbeitslosenfonds der KAJ-Kärntens, der WienerStädtische Versicherung AG Vienna Insurance Group sowie durch das Land Kärnten.
Umgesetzt von der ÖSB Consulting GmbH in Kooperation mitder Austria Wirtschaftsservice GmbH
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Ausgangsbasis
Der Mikrokredit ist ein verzinster, zurückzuzahlender Kredit für kleine
Projekte. Der Fixzinssatz ist Ihnen für die gesamt Laufzeit garantiert.
Für den Mikrokredit ist außerdem keine Sicherheit notwendig.
Sie können mit kleinen Gründungsprojekten oder aber mit
Erweiterungsprojekten Ihres bestehenden Unternehmens einreichen,
wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie der Kärntner SparkasseAktiengesellschaft, unterstützt durch Kostmann Privatstiftung, Bischöflicher Arbeitslosenfonds der KAJ-Kärntens, der WienerStädtische Versicherung AG Vienna Insurance Group sowie durch das Land Kärnten.
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Zielgruppe
� Beschäftigungslose/ von Beschäftigungslosigkeit bedrohte Personen
� Atypisch Beschäftigte (Freie DN, Arbeitskräfteüberlassung)
� Formal selbstständige Personen (75% des Umsatzes von wenigenAuftraggebern und Umsatz < € 100.000,-)
� Am Beschäftigungsmarkt benachteiligte Personen
� von Armut Bedrohte oder Betroffene
Gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie der Kärntner SparkasseAktiengesellschaft, unterstützt durch Kostmann Privatstiftung, Bischöflicher Arbeitslosenfonds der KAJ-Kärntens, der WienerStädtische Versicherung AG Vienna Insurance Group sowie durch das Land Kärnten.
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Antragsberechtigte
� UnternehmensgründerInnen
� UnternehmerInnen: Erweiterung oder ÜbernahmeEinzelunternehmen oder Personengesellschaften (OG, KG)
� Hauptberuflich (GSVG oder BSVG)
� Kein Zugang zum Kreditmarkt
� Keine übermäßigen Eigenmittel
Gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie der Kärntner SparkasseAktiengesellschaft, unterstützt durch Kostmann Privatstiftung, Bischöflicher Arbeitslosenfonds der KAJ-Kärntens, der WienerStädtische Versicherung AG Vienna Insurance Group sowie durch das Land Kärnten.
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Antragsberechtigte
� Volljährigkeit
� Seit mindestens 6 Monaten Hauptwohnsitz in Österreich
� Österreichische Staatsbürgerschaft oder ArbeitserlaubnisEWR/EU-Staatsbürgerschaft / Schweizer StaatsbürgerschaftAufenthaltstitel welcher selbständige Tätigkeit erlaubt
Gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie der Kärntner SparkasseAktiengesellschaft, unterstützt durch Kostmann Privatstiftung, Bischöflicher Arbeitslosenfonds der KAJ-Kärntens, der WienerStädtische Versicherung AG Vienna Insurance Group sowie durch das Land Kärnten.
Umgesetzt von der ÖSB Consulting GmbH in Kooperation mitder Austria Wirtschaftsservice GmbH
IdeeVorbereitung
AbschlussVorbereitung
Hearing EntscheidungNach-
betreuung
1 2
3 4 5
Ablauf Kreditvergabe
Gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie der Kärntner SparkasseAktiengesellschaft, unterstützt durch Kostmann Privatstiftung, Bischöflicher Arbeitslosenfonds der KAJ-Kärntens, der WienerStädtische Versicherung AG Vienna Insurance Group sowie durch das Land Kärnten.
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Konditionen
� Max. 12.500,- pro Person (Personengesellschaften max. 25.000,-)
� Keine Gebühren, Auszahlungsbetrag = Kreditbetrag
� Laufzeit 5 Jahre, 4 Raten pro Jahr - jeweils am Ersten des Quartals
� Zinssatz fix über die Laufzeit (3 – Monats-Euribor + 3%)
� Ersten beiden Raten tilgungsfrei
Gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie der Kärntner SparkasseAktiengesellschaft, unterstützt durch Kostmann Privatstiftung, Bischöflicher Arbeitslosenfonds der KAJ-Kärntens, der WienerStädtische Versicherung AG Vienna Insurance Group sowie durch das Land Kärnten.
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Der MikrokreditKonditionen
ACHTUNG
� Antragstellung vor Beginn des VorhabensJedenfalls geltend machen der Kosten erst ab Antragstellung
� Investitionen und Betriebsmittel (für maximal 6 Monate)
� Zweckgebunden, Nachweis der Verwendung nach 6 Monaten
� Missbrauch von Fördergeldern strafbar
Gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie der Kärntner SparkasseAktiengesellschaft, unterstützt durch Kostmann Privatstiftung, Bischöflicher Arbeitslosenfonds der KAJ-Kärntens, der WienerStädtische Versicherung AG Vienna Insurance Group sowie durch das Land Kärnten.
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Kontakt
Allgemeine Informationen und Informationen über den Ablauf, wie auch
die Möglichkeit zur Registrierung gibt es unter:
Webseite: www.dermikrokredit.at
E-Mail: [email protected]
Hotline 0800 800 807
und natürlich beim Beraterteam im UGP