Niedersachsen Bremen Zeitschrift der Vereinigungen ... · Veranstaltungen Bremen...
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Niedersachsen
Informat ionwww.vsv i -n iedersachsen .de |www.vsv i -bremen.de | www.bsv i .de
Zeitschrift der Vereinigungen
der Straßenbau- und
Verkehrsingenieure in
Niedersachsen und Bremen
Nr. 1 April 2018
Bremen
VSVI_Einband_April_2018_Altern_VSVI_Einband5_Dez_06 10.04.18 18:26 Seite 5
Editorial ■ ––––––––––––––––––––––––––––––––––––– 3
Aktuelles ■Perfekte Lage für den beruflichen Einstieg –––––––––– 4
Junge VSVI Bremen ■Weihnachtliches Stammtischtreffen –––––––––––––––– 6Verstärkung im Organisationsteam ––––––––––––––––– 7
Schwerpunkt ■Die neuen Richtlinien für die Anlage undDimensionierung Ländlicher Wege (RLW) ––––––––––– 9Neue Regelwerke für den Bau Ländlicher Wege ––––– 14Ländlicher Wegebau – Ein Praxisbericht –––––––––––– 19
Niedersachsen baut ■Ersatzneubau der Weserbrücke Fuhlen im Zugeder L434 ––––––––––––––––––––––––––––––––––––– 22Spatenstiche statt Verkehrsfreigaben 2017 ––––––––– 25
Seminarecho ■Umweltschutz im Straßenbau –––––––––––––––––––– 26Vergabe- und Bauvertragsrecht –––––––––––––––––– 32
Landesvereinigung Niedersachsen ■Geburtstage –––––––––––––––––––––––––––––––––– 3825, 40 und 50 Jahre Mitgliedschaft /Neue Mitglieder /verstorbene Mitglieder ––––––––––– 39
Bezirksgruppen ■BraunschweigBesichtigung des Druckzentrums vomBraunschweiger Zeitungsverlag (BZV) ––––––––––––– 40Neujahrsempfang in Wolfsburg –––––––––––––––––– 41
CelleMitgliederversammlung 2018 –––––––––––––––––––– 34
HamelnNeujahrstreffen im Januar statt Weihnachtsfeier –––– 43
HannoverMit Grünkohl zum Jahresausklang –––––––––––––––– 44Mitgliederversammlung und Kartenspiel ––––––––––– 45
HildesheimHafentunnel in Bremerhaven –––––––––––––––––––– 46
EmslandExkursion zur Stadt Werlte unddem Fahrzeugwerk Bernard Krone –––––––––––––––– 47
LüneburgMitgliederversammlung 2018 –––––––––––––––––––– 49
NienburgJahreshauptversammlung 2018 –––––––––––––––––– 51
OstfrieslandExkursion nach Lissabon im Oktober 2017 ––––––––– 52Fachexkursion niederländischer Ingenieurein Bremerhaven –––––––––––––––––––––––––––––––– 53Jahresabschlusstreffen 2017 ––––––––––––––––––––– 54
Veranstaltungen Niedersachsen ■ ––––––––––––– 55
Landesvereinigung Bremen ■Reform Werkvertragsrecht ––––––––––––––––––––––– 56Geburtstage, 25 und 50 Jahre Mitgliedschaft /Neue Mitglieder / verstorbene Mitglieder –––––––––– 57Veranstaltungen Bremen –––––––––––––––––––––––– 58
ImpressumHerausgeber:Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure in Niedersachsene.V., Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure der FreienHansestadt Bremen e.V. und Gemeinschaft zur Förderung der fach -lichen Fortbildung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure in Nieder-sachsen e.V., Eichstraße 19, 30161 Hannover, Telefon 0511.32 53 60,Fax 0511.32 56 53Geschäftsstelle Niedersachsen: Martina Hoffmann, Eichstraße 19, 30161 Hannover, www.vsvi-niedersachsen.deGeschäftsstelle Bremen: Britta Berning, Bgm.-Spitta-Allee 18, 28329 Bremen, www.vsvi-bremen.deBankverbindung VSVI Niedersachsen:Deutsche Bank Hannover AG IBAN DE98 2507 0024 0070 5079 00, BIC DEUTDEDBHANBankverbindung VSVI Bremen:Die Sparkasse Bremen AG IBAN DE17 2905 0101 0001 7140 13, BIC SBREDE22Spendenkonto Fördergemeinschaft VSVI Niedersachsen:Deutsche Bank Hannover AG IBAN DE51 2507 0024 0023 1225 00, BIC DEUTDEDBHANRedaktion: [email protected]. Joachim Göhlmann, Ulrich Kumlehn, Markus Mey, Thomas Pfeiffer, Jens Pohl, Katja Pott, Malte Quakenack, Inga WodeckiGestaltung: Sabine Panse, dacorpo design, HannoverTelefon 0173.6055081, ([email protected])Druck: B·W·H GmbHCopyright: Diese Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt.Erscheinungsweise: Die VSVI-Information erscheint dreimal jährlich.Der Bezug ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.Der Redaktionsschluss für Nr. 2 / August 2018: 12. Juni 2018
In eigener SacheBeitrittserklärung VSVI Bremen –––––––––––––––––– 37
Einzugsermächtigung VSVI Bremen –––––––––––––– 37
VSVI-Adressen Bremen ––––––––––––––––––––––––– 58
VSVI-Adressen Niedersachsen ––––––––––––––––––– 59
Beilagenhinweis• Einladung zur Mitgliederversammlung
• Einladung zur Herbstexkursion
• Kassenbericht 2017
TitelbildLändlicher Wegebau im Raum Fleeste
Foto: © BPR
Die mit dem Namen des Verfassers gezeichneten Artikel stellen nicht
unbedingt die Meinung des Herausgebers oder der Redaktion dar.
Inhalt
VSVI_Einband_April_2018_Altern_VSVI_Einband5_Dez_06 10.04.18 18:26 Seite 2
Editorial
VSVI-Information April 2018 | 3
Liebe Leserinnen und Leser,
Öffnungszeiten der Geschäftsstelle Niedersachsen: Montag bis Freitag 9 bis 12 UhrÖffnungszeiten der Geschäftsstelle Bremen: Montag bis Donnerstag 8 bis 17 Uhr und Freitag 8 bis 14 Uhr
Im Editorial zu unserer Weihnachtsaus-
gabe 3-2017 vermisste mein Kollege
Malte Quakenack noch eine neue
Bundesregierung. Nun, wir mussten
lange warten, aber pünktlich zu dieser
Ausgabe haben es die Parteien doch
geschafft, einen Koalitionsvertrag zu
schließen. Hand aufs Herz, haben Sie
ihn gelesen, soll er doch für die nächs -
ten vier Jahre die Richtung unseres
Landes bestimmen? Und was steht da
für die Straßenbau- und Verkehrsinge-
nieure alles drin?
Im Kapitel VI. „Erfolgreiche Wirtschaft
für den Wohlstand von morgen“ unter
der Ziffer 4 „Verkehr“ lautet der zweite
Satz: „Wir wollen … für alle Menschen
in Deutschland eine moderne, saubere,
barrierefreie und bezahlbare Mobilität
organisieren und dabei die gesellschaft-
lichen Herausforderungen, wie den
demografischen Wandel, die Urbanisie-
rung, Anbindung ländlicher Räume und
Globalisierung, meistern.“ Damit war
das Stichwort für unseren Schwerpunkt
bereits gesetzt, denn für die gesell-
schaftliche Herausforderung der
„Anbindung der ländlichen Räume“ ist
ein intaktes, zukunftsorientiertes ländli-
ches Wegenetz die Grundvorausset-
zung. Es gibt neue Regelwerke vorzu-
stellen und dazu einen Bericht aus
der Praxis.
Das ist noch nicht der ländliche Wege-
bau 4.0, sondern grundsolide Inge-
nieurarbeit. Doch schwebt vielleicht
auch über diesem Thema das im Koali-
tionsvertrag ebenfalls genannte Ziel:
„Die digitale Planungsmethode ‚Buil-
ding Information Modeling‘ (BIM) redu-
ziert Kosten und minimiert die Risiken
von Kosten- und Terminüberschreitun-
gen. Deshalb werden wir die BIM bald-
möglichst bei allen neu zu planenden
Verkehrsinfrastrukturprojekten zur
Anwendung bringen.“ Da haben die
Verfasser vermutlich eher große Pro-
jekte vor Augen. Die Umgestaltung
von Ortsdurchfahrten, Verbesserungen
von Autobahnanschlussstellen oder der
Radwegelückenschluss an Bundesstra-
ßen dürften auch noch in den nächsten
vier Jahren konventionell abgewickelt
werden.
Unter dem Stichwort „Verkehrssicher-
heit und Mobilität 4.0“ erfährt der auf-
merksame Leser Folgendes: „Damit
autonome Fahrzeuge im öffentlichen
Raum rechtssicher getestet und einge-
setzt werden können, werden wir Expe-
rimentierklauseln bzw. Ausnahmerege-
lungen schaffen. Bis zum Ende der
Legislaturperiode werden wir die recht-
lichen Voraussetzungen für vollauto-
nome Fahrzeuge (Stufe 5) auf geeigne-
ten Infrastrukturen schaffen.“ Ob wir
zunächst den vollautomatischen Mäh-
drescher oder vollautomatische Taxis
erleben bleibt abzuwarten. Es gibt wie
immer die Optimisten und die Mahner,
doch gegen Ende des nächsten Jahr-
zehnts dürfte es spätestens vollautoma-
tische Fahrzeuge, im Koalitionsvertrag
übrigens auch Kfz-Roboter genannt,
geben.
Es gäbe noch viele Stichworte aus dem
Vertrag zu beleuchten, wie „das
Rekordniveau für die Verkehrsinvestitio-
nen mindestens auf dem heutigen
Niveau fortführen“, „Aufbau der Infra -
strukturgesellschaft Verkehr … bei den
Organisationsentscheidungen eng
begleiten.“, „Eine Privatisierung der
Straßeninfrastruktur und der Infrastruk-
turgesellschaft Verkehr bleibt ausge-
schlossen“ oder ein „Planungs- und
Baubeschleunigungsgesetz“ nach den
Vorbildern der Verkehrsprojekte Deut-
sche Einheit soll geschaffen werden.
Doch die Seite neigt sich dem Ende und
zum Schluss noch ein Wort in eigener
Sache. Mit dieser Ausgabe dürfen wir
den Rückblick auf 50 Jahre VSVI-Infor-
mation feiern, denn Ehrenmitglied
Hartmut Gärtner hat auf unsere Nach-
frage hin keine Mühen gescheut und
zu Tage gefördert, dass es seit dem
Jahrgang 1968 die Mitteilungen der
Vereinigung vollständig unter dem Titel
der „VSVI-Information“ gibt, mit Logo
seit 40 Jahren, also noch ein Jubiläum.
Wir sind stolz, dass wir zu diesem
Gelingen betragen dürfen und wün-
schen Ihnen auch mit dieser Ausgabe
eine interessante Lektüre.
Thomas Pfeiffer
VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:18 Seite 3
„So können Sie heute mit Stolz auf die
Neuen, die Young Professionals
schauen“, begrüßte Dekan Professor
Dr.-Ing. Günther Bahre die Familien
und Freunde der Absolventinnen und
Absolventen bei der feierlichen Zeug-
nisübergabe der Fakultät Bauen und
Erhalten in der auch in diesem Jahr
vollbesetzten Aula der Hochschule für
angewandte Wissenschaft und Kunst
(HAWK) in Hildesheim. Nach guter Tra-
dition waren auch dieses Mal die
Architekten- und Ingenieurkammern
aus Niedersachsen aktiver Bestandteil
der Feier, da es beim Eintritt ins Berufs-
leben von großer Bedeutung sei, eine
gute und einflussreiche berufsständi-
sche Vertretung an der Seite zu haben.
Der derzeitige Bauboom und die im
Studium erlangte Ausbildung seien
ebenfalls eine gute Basis, um erfolg-
reich durchzustarten. Die „Neuen“
sollten sich nicht von berufserfahrenen
Kolleginnen und Kollegen einschüch-
tern lassen, sondern lieber wie ein
Schwamm auch fremde Erfahrungen
aufsaugen, riet Bahre.
Architektin Christiane Kraatz von der
Architektenkammer Niedersachsen
begrüßte ihre zukünftigen Kolleginnen
und Kollegen mit einer vielverspre-
chenden Zukunftsprognose. Nach wie
vor sehe es sehr gut aus auf dem
Arbeitsmarkt, wobei es für die Arbeit-
geber seit langer Zeit nie so schwer
war wie jetzt, qualifizierte Mitarbeiter-
innen und Mitarbeiter zu finden. „Das
ist Ihre Chance“, ermutigte sie die
Anwesenden. „Zeigen Sie, was Sie in
der Ausbildung gelernt haben und set-
zen Sie es professionell um.“
Vorstandsmitglied Michael Rohardt von
der Ingenieurkammer Niedersachsen
gab den Absolventinnen und Absol-
venten mit auf den Weg, selbstbe-
wusst und eigenverantwortlich zu han-
deln. Nicht nur mit ihren neuen T-Shirts
mit der Aufschrift „Kein Ding ohne
Ing“ zeigen die Ingenieurinnen und
Ingenieure der HAWK jetzt, wie wich-
tig ihr Berufsstand im Alltag ist.
In diesem Jahr wurden insgesamt 95
Zeugnisse übergeben. Studiendekan
Dipl.-Ing. Thomas Kauertz übergab
fünf Zeugnisse an Studierende des
Bachelors Architektur und 13 Zeug-
nisse an Studierende des Masters
Architektur. Professorin Dr.-Ing. Elke
Scholz händigte insgesamt 50 Zeug-
nisse im Bereich Bauingenieurwesen
(34 im Bachelor/16 im Master) und 27
Zeugnisse für den Bachelor Holzinge-
nieurwesen aus. Jahrgangsbeste im
Bauingenieurwesen waren Jannik
Wilkens (Bachelor) und Franziska
Meyer (Master). Im Holzingenieur -
wesen schloss Michael Quint mit
der besten Note ab. Die drei Besten
Aktuelles
Perfekte Lage für den beruflichen EinstiegAbschlusszeugnisse an der HAWK übergeben
4 | VSVI-Information April 2018
Über 90 Zeugnisse wurden im Rahmen der Abschlussfeier in der historischen Aula übergeben
Fotos: ©
Alisa Wenger HAWK
VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:18 Seite 4
erhielten Buchpreise, die vom Institut
für Prüfung und Forschung im Bauwe-
sen zur Verfügung gestellt wurden.
Auch in diesem Jahr vergab die Verei-
nigung der Straßenbau- und Verkehrs-
ingenieure in Niedersachsen e.V. (VSVI)
wieder einen Nachwuchspreis für eine
herausragende Arbeit im Bereich des
Verkehrswesens. Präsident Markus
Brockmann ehrte damit Lina Jansen
für ihre Masterthesis zum Thema
Fahrradstraßen. Die Studentin unter-
suchte in ihrer Arbeit den Status Quo
und die Problemfelder und entwickelte
daraus Handlungsempfehlungen,
wie sich Fahrradstraßen erfolgreich
etablieren lassen. Die praktische
Anwendung des Leitfadens fand in
einem Quartier in Hannover statt.
Den zweiten Preis erhielt Felix von
der Lieth für seine Arbeit mit Dunkel -
ampeln.
....
Mit ihrem musikalischen Rahmenpro-
gramm sorgten bei der diesjährigen
Abschlussfeier Julia Schönleiter und
Dietmar Gessner für eine feierliche
Atmosphäre. Nach der Zeugnisüber-
gabe lud der VestA die Anwesenden
außerdem noch zu einem geselligen
Sektempfang ein, um den Nachmittag
gemeinsam ausklingen zu lassen.
Alisa WengerAlissa Lange M.A.HAWK Hildesheim/
Holzminden/Göttingen
Aktuelles
VSVI-Information April 2018 | 5
VSVI Präsident Markus Brockmann
lüftet das Geheimnis um die Preis träger
des VSVI-Nachwuchspreises
Markus Brockmann (li.) verleiht den Nachwuchspreis der VSVI Niedersachsen an
Lina Jansen (1. Preis) und Felix von der Lieth (2. Preis)
Markus Brockmann mit den Preisträgern
Fotos: ©
Alisa Wenger HAWK
VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:18 Seite 5
6 | VSVI-Information April 2018
Ihr inzwischen 23. Stammtischtreffen
hat die Junge VSVI Bremen am 13.
Dezember 2017 – der Jahreszeit ent-
sprechend – mit einem Bummel über
den Bremer Weihnachtsmarkt verbun-
den. Bei winterlichen Temperaturen
und in weihnachtlicher Atmosphäre
konnten wir diesmal mit zehn Mitglie-
dern der Jungen VSVI Bremen den
Stammtisch ausrichten und uns über
den Berufs- und Studentenalltag aus-
tauschen.
Wir freuen uns, dass dank Mundpro -
paganda auch immer wieder neue
Gesichter zu den Treffen hinzukom-
men; es zeigt uns, dass wir mit dieser
Art der Zusammenkunft, in ungezwun-
gener Atmosphäre, auf dem richtigen
Weg sind.
Der nächste Stammtisch findet am 25.
April 2018 statt. Die Anmeldung läuft
bereits und es ist wieder eine gute
Resonanz abzusehen.
Wir bedanken uns bei allen Teilneh-
mern aus 2017 für ein tolles Jahr der
Jungen VSVI Bremen mit sehr inspirie-
renden und interessanten Gesprächen.
Wir hoffen, euch auch im nächsten
Jahr zu den Stammtischterminen wie-
der zu treffen.
Solltet ihr, unabhängig von den
Stammtischterminen, Fragen, Ideen
oder Anregungen haben, nehmt jeder-
zeit gerne Kontakt zu uns auf.
Junge VSVI BremenLudmila Baitler
Stefan Pohl Juliane Richter
Weihnachtliches Stammtischtreffen der Jungen VSVI Bremen
Stammtisch Bremen: Über den Facebook-Account,
eine Mail aus der Geschäftsstelle
und die Internetseite der VSVI Bre-
men (Junge VSVI Bremen). Wer in
den Verteiler der Jungen VSVI Bre-
men aufgenommen werden möchte,
schreibt eine E-Mail an:
Stammtisch Hannover: Der nächste Stammtisch der Jungen
VSVI Hannover kommt bestimmt!
Wir suchen gerade nach einem
neuen Termin – wer grundsätzlich
daran Interesse hat und in den Mail-
verteiler aufgenommen werden
möchte, kann sich gerne bei mir
melden: AsiyeNur.Celik@inros-lack-
ner.de. Wir freuen uns auf euch...
Asiye Nur Celik
Stammtisch Oldenburg: Über den Facebook-Account und
eine Mail der Jungen VSVI Nieder-
sachsen und die Internetseite der
Bezirksgruppe (www.vsvi-
oldenburg.de). Wer in den Verteiler
der Jungen VSVI Niedersachsen
aufgenommen werden möchte,
schreibt eine E-Mail an:
Die Stammtischtermine sowie die Exkursion werden wie folgt bekannt gegeben:
Bremer Weihnachtsstammtisch
(auf dem Foto: Kimberly Pontius, Chris-
topher Nawrath, Maximilian Herzer,
Anna Singer, Wiebke Stolz, Juliane Rich-
ter, Marc Jantzen, Jasmin Nölker, Mar-
cus-André Schlichting, Stefan Pohl)
VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:18 Seite 6
Seit 2011 hat sich innerhalb der VSVI
Bremen eine Gruppe junger Mitglieder
in regelmäßigen Abständen zusam-
mengefunden und unterschiedlichste
Aktivitäten mit „U40“-Mitgliedern
durchgeführt. Diese Gruppe bildet
einen Bereich speziell für Studenten,
Berufseinsteiger und Jungingenieure –
die Junge VSVI Bremen.
Ab April 2018 bekommt die Junge
VSVI Bremen „Zuwachs“: Anna Singer
und Jasmin Nölker werden zusammen
mit Stefan Pohl, Ludmila Baitler und
Juliane Richter die Aktivitäten der Jun-
gen VSVI Bremen gestalten. Wir haben
im Februar 2018 mit beiden gespro-
chen und möchten Ihnen an dieser
Stelle die neuen Gesichter der Jungen
VSVI Bremen vorstellen.
Junge VSVI: Hallo Anna, Hallo Jasmin,ab April 2018 werdet ihr als Organisa-
tionsmitglieder bei der Jungen VSVI
Bremen mitwirken. Wir möchten euch
etwas besser kennenlernen. Stellt
euch doch einmal vor und erzählt uns
etwas über euch.
Anna: Hallo, ich bin Anna Singer undbin 24 Jahre alt. Ich komme aus Jena,
aber ich bin mit 18 Jahren zu meiner
grün-weißen Liebe Werder Bremen
nach Bremen gezogen und habe hier
am Alten Gymnasium mein Abitur
gemacht. Als leidenschaftlicher Archi-
tektur-Fan war ich mir nach der Schule
sicher, was ich werden wollte: Archi-
tektin und Stadtplanerin, um Städte
für Menschen lebenswerter zu
machen. Im Architekturstudium
merkte ich jedoch schnell, dass ich auf
meine Fragen nach den technischen
Hintergründen des Bauens stets die
gleiche Antwort erhielt: „Das müssen
Sie gar nicht wissen, Frau Singer, das
machen später die Bauingenieure“.
Und so fällte ich nach nur zwei Semes-
tern Architektur den Entschluss, Bau-
ingenieurin zu werden und wechselte
den Studiengang. Ich bin bis heute
glücklich mit dieser Entscheidung.
Jasmin: Hallo, mein Name ist JasminNölker, und ich bin 26 Jahre alt. Nach
meiner Ausbildung zur Vermessungs-
technikerin arbeitete ich in einem
Ingenieurbüro. Dort erhielt ich erste
Eindrücke von dem Berufsbild des
Bauingenieurs und fasste in dieser Zeit
den Entschluss, ein Studium im Bauin-
genieurwesen zu beginnen. Hierfür
absolvierte ich meine Fachhochschul-
reife mit dem Schwerpunkt Bautech-
nik und konnte so mein Studium
beginnen. Während des Studiums ver-
tiefte ich den Bereich Verkehrswesen.
Die Junge VSVI besuche ich seit Som-
mer 2016.
Junge VSVI: Mit deinem Studium hastdu dich auf das Verkehrswesen spezia-
lisiert. War das schon von Beginn an
dein Ziel?
Anna: Tatsächlich war das eher ein Prozess als unbedingt Liebe auf den
ersten Blick. Ich habe mich immer
schon für Infrastrukturplanung interes-
siert, weil es ein interdisziplinäres
Thema ist, aber aus dem Blickwinkel
der Stadtplanung: Denn wer Städte
plant, plant vor allem mit und gegen
den Verkehr. Glücklicherweise spiegelt
sich das auch in der Vertiefungsrich-
tung Verkehrswege an der Hochschule
Bremen wieder. Denn meine Vertie-
fungsfächer gingen über die techni-
schen Grundlagen des Straßen- und
Gleisbaus weit hinaus in den Bereich
der Stadtentwicklung. Und das ist es,
was mich am Verkehrswegebau so fas-
ziniert. Es ist eben viel mehr als nur ein
paar Straßen. Es sind Wege und
Plätze, die Menschen verbinden und
das Leben in der Stadt erst so vernetzt
und lebhaft machen.
Jasmin: Für mich war durch meine Aus-bildung und meine bis dahin erwor-
bene Berufserfahrung schon vor dem
Studium klar, dass ich meinen Schwer-
punkt auf die Verkehrsinfrastruktur
legen wollte. Mit diesem Gedanken
schaute ich nach möglichen Hoch-
schulen. So ist es die Fachhochschule
Bremen mit der Vertiefungsrichtung
Verkehrswesen geworden.
Junge VSVI: Das Bachelor-Studium hastdu, Anna, fast abgeschlossen. Deine
Bachelor-Thesis hast du vor kurzem
erfolgreich beendet und stehst kurz
vor deiner letzten Prüfung. Wie wird
es in der Zukunft für dich weiterge-
hen?
Anna: Ich hatte das große Glück, dassich bereits in meinem Baustellenprakti-
VSVI-Information April 2018 | 7
Verstärkung im Organisationsteam
Foto: ©
FOBI Bremen
Anna Singer Jasmin Nölker
Foto: privat
VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:18 Seite 7
kum die Firma kennengelernt habe,
bei der ich jetzt als Bauleiterin
anfange: die F. Winkler GmbH & Co.
KG in Bremen. Ich habe dort 13
Wochen im Straßenbau gearbeitet,
um die praktische Seite des Verkehrs-
wegebaus kennenzulernen. Das herz-
liche Team auf den Baustellen und im
Büro hat mich sofort überzeugt.
Deshalb stand für mich früh fest,
dass ich in diesem Team mein Inge-
nieurspraktikum machen möchte.
Auf das Ingenieurspraktikum folgte
die Zusammenarbeit für meine Bache-
lor-Thesis in der Asphaltforschung
und nun der Berufseinstieg am
1. April 2018 als Bauleiterin mit
Schwerpunkt Asphaltbau. So bin ich
von meinem Ziel der Stadtplanung
abgekommen und freue mich nun
darauf, nach dem theoretischen Stu-
dium direkt in der Praxis der Baustelle
zu starten – und im Team Städte zu
bauen.
Junge VSVI: Du hast dein Studiumbereits seit einiger Zeit erfolgreich
abgeschlossen, Jasmin. Wie ging es
nach dem Studium für dich weiter?
Jasmin: Seit September 2017 arbeiteich im Ingenieurbüro BPR Dipl.-Ing.
Bernd F. Künne & Partner, Beratende
Ingenieure mbB, wo ich im Rahmen
meines Praxissemesters bereits mein
Praktikum absolvierte. Hier werde ich
im neu geschaffenen Fachbereich Pro-
jektmanagement eingesetzt. Meine
Hauptaufgabe besteht zurzeit in der
Nachtragsbearbeitung, wohingegen
sich meine Tätigkeit auch auf weitere
Bereiche des Projektmanagements
erweitern wird.
Junge VSVI: Wie seid ihr auf die JungeVSVI Bremen aufmerksam geworden?
Anna: Im Vertiefungsstudium habe icheine Kommilitonin kennengelernt, die
schnell zu einer guten Freundin
wurde: Jasmin Nölker. Jasmin erzählte
mir von der Jungen VSVI und lud mich
zu meinem ersten Stammtisch im
Februar 2017 ein. Seitdem war ich auf
einigen Exkursionen und Stammti-
schen. Besonders gefallen hat mir die
offene Atmosphäre bei den Stammti-
schen der Jungen VSVI – gerade als
Studentin war es schön, beim Grün-
kohlessen, beim Sommerfest und auf
dem Weihnachtsmarkt ein Netzwerk
engagierter junger Ingenieurinnen und
Ingenieure kennenzulernen. So habe
ich erste Einblicke in das Berufsleben
nach dem Studium erhalten.
Jasmin: Kennengelernt habe ich dieVSVI durch Gespräche in der Hoch-
schule. Seit meiner Anmeldung nehme
ich regelmäßig an Stammtischen der
Jungen VSVI teil. Auch habe ich
bereits an verschiedenen Exkursionen
und Veranstaltungen teilgenommen.
Hierbei finde ich besonders den prakti-
schen Einblick in unterschiedliche
Facetten des Berufsbildes toll.
Junge VSVI: Was für Erfahrungen hastdu mit der Jungen VSVI Bremen bisher
sammeln können?
Anna: Ich habe die Möglichkeitgenutzt, die Fortbildungsveranstaltun-
gen der VSVI zu diversen Themen,
unter anderem Baurecht, Homogenbe-
reiche und die jährliche Veranstaltung
„Neue Wege im Stadtverkehr“ zu
besuchen. Ich war bei Exkursionen
zum Bau-ABC Rostrup und zu diversen
Baustellen, beispielsweise zu den
Bahnübergängen in Oberneuland
2017. Mein persönliches Highlight war
die Besichtigung eines Bauwerks, das
ich zuvor nur aus Architektur-Magazi-
nen kannte: Der umgebaute Schuppen
1 in der Überseestadt, der durch West-
phal Architekten eine Vielzahl an Nut-
zungen erhielt, unter anderem eine
Fahrstraße im Obergeschoss. So kön-
nen Bewohner über einen Autoaufzug
direkt vor die Haustür ihres „Reihen-
hauses im Obergeschoss“ fahren. Eine
ganz neue Facette des Straßenbaus.
Jasmin: Die Junge VSVI ist die idealePlattform, um als Student oder Beruf-
seinsteiger ein fachliches Netzwerk
aufzubauen. Über verschiedene Veran-
staltungen habe ich viele interessante
Personen aus unterschiedlichen Berei-
chen kennengelernt, wohingegen ich
mit anderen Studenten und Berufsein-
steigern durch den Besuch von
Stammtischen in Kontakt bleibe.
Junge VSVI: Welche Funktion werdet ihrin der Jungen VSVI Bremen einnehmen?
Anna: Das Netzwerk der Jungen VSVIhat mir bereits im Studium geholfen,
Ansprechpartner zu finden und die
Berufswelt der Bauingenieurinnen und
Bauingenieure kennenzulernen. Diese
Tradition möchte ich fortführen und
auch zukünftigen Studierenden
ermöglichen, über die Stammtische
und Fortbildungen der Jungen VSVI
ein erstes Netzwerk zu knüpfen. Des-
wegen werde ich die Junge VSVI bei
der Organisation von Veranstaltungen
unterstützen und stehe als Ansprech-
partnerin für interessierte Junginge -
nieurinnen und -ingenieure zur
Verfügung.
Jasmin: Bei der Jungen VSVI werde ichneben der Planung von Stammtischen
auch weitere organisatorische Aufga-
ben übernehmen. Außerdem wird
es meine Aufgabe sein, an den Vor-
standssitzungen teilzunehmen.
Schließlich freue ich mich nun als akti-
ves Mitglied bei der Jungen VSVI tätig
zu sein sowie Studenten und Berufs-
einsteigern bei Fragen unterschied-
licher Art zur Seite zu stehen.
Das Interview führten:Ludmilla BaitlerJuliane Richter
Stefan Pohl
8 | VSVI-Information April 2018
VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:18 Seite 8
1. EinleitungDie schnell fortschreitende technische
Entwicklung landwirtschaftlicher
Maschinen und die damit verbundene
großflächigere Bewirtschaftung in den
2000er Jahren erforderte die grundle-
gende Überarbeitung und teilweise
Neufassung und Ergänzung der bisher
geltenden Richtlinien für den Länd-
lichen Wegebau (RLW), dem Arbeits-
blatt der Deutschen Gesellschaft für
Wasserbau, Abwasser und Abfallwirt-
schaft e.V. (DWA) DWA-A 904-1 aus
dem Jahr 1999. Für die zunächst am
Dringendsten anzusehenden Anforde-
rungen, der Anpassung der Wege-
bzw. Fahrbahnbreiten an Asphalt- und
Betonstrecken und bei Unter- und
Überführungsbauwerken wurde
zunächst der Teil 1 erarbeitet, abge-
stimmt und veröffentlicht.
Um den neuen Wegekategorien, der
Einteilung in Verbindungs-, Hauptwirt-
schafts- und Wirtschaftsweg gerecht zu
werden und die Brücke zu den beiden
zeitgleich veröffentlichen Werke der
Forschungsgesellschaft für Straßen-
und Verkehrswesen (FGSV), den
„Zusätzlichen Technischen Vertragsbe-
dingungen und Richtlinien für den Bau
Ländlicher Wege“ (ZTV LW) sowie den
„Technischen Lieferbedingungen für
Gesteinskörnungen, Baustoffe und
Bauprodukte für den Bau Ländlicher
Wege“ (TL LW) zu schlagen, ist Teil 1
der neuen RLW mit Richtlinien für die
Anlage und Dimensionierung Länd-
licher Wege (RLW 2016 Teil 1) über-
schrieben.
Teil 2 beinhaltet unter anderem die
Bauausführung und Dimensionierung
der Ländlichen Wege. Er befindet sich
noch in der Abstimmung der Gremien
und wird kurz vorgestellt.
2. Ländliche WegeFunktional sind die einzelnen Wege -
arten ihrer Bestimmung nach in vier
Kategorien abzugrenzen:
• Verbindungswege als Verbindungen
zwischen einzelnen Betriebsstätten
aber auch zu benachbarten Orten,
mit sowohl allgemeinem ländlichen als
auch ganzjährig mit hohen Achslasten
fahrenden land- und forstwirtschaftli-
chem Verkehr
• Feldwege zur Erschließung der Feld-
flur mit je nach Funktion im Wegenetz,
Verkehrsbeanspruchung und Erschlie-
ßungsleistung zu unterscheidenden
Hauptwirtschafts-, Wirtschafts- und
Grünwegen
• Waldwege für Transport- und
Erholungsleistungen; eingeteilt in
Holzabfuhrwege, d.h. überwiegend
ganzjährig mit Lkw, Pkw und
Arbeitsmaschinen befahren und
Betriebswege für Pkw und Arbeits -
maschinen
• Sonstige Ländliche Wege ergänzen
das Ländliche Wegenetz mit Geh-,
Rad- und Wanderwegen sowie Vieh-
trieben
3. Planung und EntwurfLinienführung sowie Querschnittsge-
staltung Ländlicher Wege sind unter
anderem abhängig von den naturräum-
lichen Gegebenheiten und von Art und
Umfang des auf dem Weg erwarteten
Verkehrs. Zu beachten sind auch die
Funktion sowie bestehende besondere
Anforderungen wie beispielsweise bei
besonderen Lagen im Wald und Wein-
lagen oder in diese Gebiete hinein. Die
rechtlichen Vorgaben zahlreicher
Rechtsgebiete sind bei der Anlage eines
neuen Wegenetzes zu beachten. Die
Anlage eines Ländlichen Wegenetzes
kann auch im Zuge eines Flurneuord-
nungsverfahrens geplant und umge-
setzt werden.
Auf dem Ländlichen Wegenetz findet
allgemeiner, land- und forstwirtschaft-
licher Verkehr statt. Vorherrschend ist
der Fahrverkehr mit Kraftfahrzeugen,
Fahrradfahrern und Fußgängern, teil-
weise und regional aber auch das Rei-
ten, Treiben und Führen von Tieren. Es
findet gemischter Verkehr mit schnellen
und langsamen Fahrzeugen aller Aus-
prägungen statt. Die Frequenz der
land- und forstwirtschaftlichen Fahr-
Schwerpunkt
VSVI-Information April 2018 | 9
Die neuen Richtlinien für die Anlage undDimensionierung Ländlicher Wege (RLW)
Ländlicher Wegebau im Raum Fleeste südlich von Bremerhaven – Baufälliger Landweg
Foto: ©
BPR
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zeuge ist regional als auch jahreszeit-
lich bedingt und sehr unterschiedlich.
Weitere die Planung beeinflussende
Faktoren sind zum Beispiel Bewirt-
schaftungsart, Schlaggröße, Frucht-
folge, Transportfrequenz bei Zu- und
Abtransport auch mit Lkw, Anbau von
Sonderkulturen. Für die Bewirtschaf-
tung hat die höhere Technisierung mit
breiteren und schwereren Maschinen
eine ständig steigende Bedeutung.
Die Anforderungen an Fahrzeuge und
Fahrzeugkombinationen auf öffent-
lichen Straßen und Wegen sind in der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO) und in der Straßenverkehrs-
Ordnung (StVO) geregelt. Sie enthalten
Ausnahmen und Einschränkungen
sowie Sonderbestimmungen. Letztere
sind in den Bundesländern teilweise
weiter geregelt. Die für die Teilnahme
am öffentlichen Straßenverkehr allge-
mein zugelassenen Abmessungen,
Achslasten beziehungsweise Gesamt-
gewicht sind der RLW 16, Teil 1
zugrunde gelegt. Für Traktoren gilt in
der Regel eine bauartbedingte Höchst-
geschwindigkeit bis zu 40 km/h, teil-
weise auch darüber. In Einzelfällen gibt
es Zulassungen von mehr als 60 km/h,
wofür allerdings die Ländlichen Wege
nicht bemessen und dimensioniert
sind.
Die Querschnittselemente Ländlicher
Wege werden in Abbildung 1 auf
Seite 13 dargestellt.
Grundsätzlich sind Ländliche Wege in
ihrer Linienführung (Lage und Gra-
diente) an die örtlich vorhandenen
Wege und das Gelände anzupassen;
die Trassierung erfolgt grundsätzlich
fahrgeometrisch. Besonders ist auch
auf günstige Schlaggrößenverhältnisse,
den Landschaftsbezug, Erosionsminde-
rung und wasserrückhaltende Linien-
führung zu achten.
Für die Querschnittsgestaltung ist unter
anderem die Seitenstreifengestaltung
auf die Begegnungsfälle bei verminder-
ter Geschwindigkeit abzustimmen und
gegebenenfalls erforderliche Schutzein-
richtungen vorzusehen. Für den gere-
gelten Wasserabfluss und die Verkehrs-
sicherheit ist die jeweilige Querneigung
zu wählen.
Verbindungswege liegen mit der Pla-nungsgeschwindigkeit je nach Schwie-
rigkeitsgrad der Befahrbarkeit in der
Regel zwischen 20 und 60 km/h. Kur-
venradius und Haltesichtweite
bewegen sich zwischen min r von 15
und 120 [m] beziehungsweise Sh von
35 bis 110 [m]. Die Linienführung wird
in der Regel durch Geraden und Kreis-
bögen festgelegt. Die Längsneigung
soll sechs Prozent möglichst nicht über-
schreiten. Verbindungswege sind in der
Regel einstreifig vorzusehen und nur
bei starkem Begegnungsverkehr zwei-
streifig auszubauen.
Feldwege werden einstreifig gebaut.Zusätzliche Ausweichen sind nur bei-
spielweise bei beengten Platzverhältnis-
sen oder eingeschränkten Sichtverhält-
nissen vorzusehen. Die jeweiligen
naturräumlichen Gegebenheiten oder
die Trassierung beim Ausbau auf vor-
handenen Trassen, jeweils in Verbin-
dung mit der Art und dem Umfang des
zu erwartenden Verkehrs, bestimmen
den Schwierigkeitsgrad der Befahrbar-
keit und davon abhängig die Entwurfs -
parameter sowie die Art der Wegebe-
festigung.
Für Hauptwirtschaftswege, Wirtschafts-
wege und Grünwege werden die
jeweils erforderlichen Entwurfsparame-
ter beschrieben. Hauptwirtschaftswege
sind auf eine Planungsgeschwindigkeit
von 40 km/h ausgerichtet; Wirtschafts-
wege ebenso, aber nur auf gerader
Strecke.
Die Fahrbahnbreite von Hauptwirt-
schaftswegen beträgt 3,50 m mit
beidseits jeweils mindestens 0,75 m
Seitenstreifen, siehe Abbildung 2.
Beim Wirtschaftsweg beträgt die
Fahrbahnbreite 3,00 m bei beidseits
jeweils 0,50 m Seitenstreifen, siehe
Abbildung 3. Grünwege erhalten in der
Regel eine Kronenbreite von 4,00 m.
Waldwege sind so anzulegen, dass sieihre Mehrfachfunktion erfüllen. Ihnen
wird eine Planungsgeschwindigkeit von
30 km/h zugrunde gelegt. Aus Grün-
den der Fahrsicherheit und zur Vermei-
dung hoher Wegeunterhaltungskosten
ist in der Regel eine Höchstlängsnei-
gung von bis zu acht Prozent einzuhal-
ten, nur in begründeten Ausnahmefäl-
len über maximal zwölf Prozent.
Holzabfuhrwege haben eine Fahrbahn-
breite von 3,50 m mit einem beiderseits
bis zum Seitenraum auslaufenden Sei-
10 | VSVI-Information April 2018
Schwerpunkt
Fotos: ©BPR
Ländlicher Wegebau im Raum Fleeste südlich von Bremerhaven
– Bauzustand Oberbau
Ländlicher Wegebau im Raum Fleeste südlich von Bremerhaven
– Vor dem Einbau der Asphaltschichten
VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:18 Seite 10
Schwerpunkt
VSVI-Information April 2018 | 11
tenstreifen von maximal 0,75 m Breite.
Die Fahrbahnbreite von Betriebswegen
ist 3,00 m bis 3,50 m mit jeweils bei-
derseitig zum Seitenraum auslaufenden
Seitenstreifen von mindestens 0,50 m.
Regionale Bauweisen verzichten ggf.
auf den Seitenstreifen zugunsten eines
0,50 m breiten, unbefestigten Bank-
etts, siehe Abbildung 4.
Die wesentlichen Entwurfsparameter
sind in folgender Abbildung 5
zusammengefasst.
4. Standardbauweisen für Wege -be festigungenDie in den RLW 99 beschriebenen Stan-
dardbauweisen wurde in einer Studie
auf ihre Bewährung hin untersucht.
Diese sogenannte Wegebaustudie
wurde im Auftrag des Verbands der
Teilnehmergemeinschaften in Sachsen-
Anhalt (VTG) mit Förderung durch das
Land Sachsen-Anhalt vom Institut für
Straßenwesen der Technischen Univer-
sität Braunschweig (ISBS) bearbeitet.
Im Ergebnis der sogenannten Wege-
baustudie wurde unter anderem festge-
stellt, dass sich zehn der insgesamt 16
Standardbauweisen der RLW 99 trotz
teilweise sehr hoher Beanspruchungen
bewährt haben. Die Ergebnisse wurden
bei der Festlegung der Standardbauwei-
sen und deren Dimensionierung bei der
Überarbeitung der RLW berücksichtigt.
Die Wegebefestigungen sind bautech-
nische Anlagen des Oberbaus; sie wer-
den unterschieden in:
• Wegebefestigungen mit Schichten
ohne Bindemittel:• Ohne Deckschicht• Mit Deckschicht
• Wegebefestigungen mit hydrau -
lischen Bindemitteln und Beton:• Fahrbahndecke aus Beton/
Betonspuren• Hydraulisch gebundene Trag -
deckschicht (HGTD)
• Wegebefestigungen mit Asphalt:
• Asphaltbefestigung• Asphaltspuren
• Wegebefestigungen mit Pflaster -
steinen oder Spurwegplatten:• Pflasterdecke• Betonsteinpflasterspur• Spurwegplattenbelag
In den „TL LW“ sind die Anforderun-
gen an die Baustoffe, Baustoffgemische
und Bauprodukte aufgeführt. Die „ZTV
LW“ enthalten Angaben zur Herstel-
lung der Wegebefestigungen.
Bei der Wahl der Bauweisen mit ihren
Varianten sind örtliche Gegebenheiten,
ökologische Erfordernisse, technische
und wirtschaftliche Gesichtspunkte,
Änderungen in der Logistik sowie
regionale Erfahrungen zu berücksichti-
gen. Die Beanspruchung der Wege
resultiert aus den Komponenten
Geschwindigkeit, Häufigkeit der
Überrollungen sowie Achslasten
und Gesamtgewicht, das heißt den
Fahrzeugmassen und der Verkehrs -
belastung.
Als bewährte Standardbauweisen
stehen zur Verfügung (s. Tabelle 1):
5. Dimensionierung der Standard -bauweisenJeder Weg wird in einem Erschlie-
ßungsnetz unterschiedlich belastet.
Trotz sinkender Fahrtenhäufigkeit
wächst die Belastung mit der Größe
der zusammenhängenden Bearbei-
tungsflächen, da dort in der Regel ein
leistungsfähigerer Maschinenpark mit
schwereren Fahrzeugen eingesetzt
wird. Hierbei hat auch die Art der Feld-
bestellung Einfluss auf die Belastung
der Wege.
Ein weiterer Faktor für die Belastung
der Wege ist die Änderung im Trans-
portverhalten. Die An- und Abfuhr von
Gütern erfolgt im Wesentlichen mit
Lastkraftfahrzeugen. Aus einem großen
Transportvolumen folgt eine erhöhte
Beanspruchung der Wege. Voll bela-
dene Transportfahrzeuge stellen über
das Jahr gesehen mit Abstand den
größten Anteil an der Beanspruchung
der Wege dar. Infolge neuer Entwick-
lungen in der Land- und Forstwirtschaft
muss innerhalb des Wegenetzes verur-
sachungsgerecht und sorgfältig für
jeden Weg die Anzahl der Überfahrten
Wegebefestigungen ohne Bindemittel vollflächig
Wegebefestigungen mit hydraulischen Bindemitteln und Beton
vollflächig oder Spuren
Wegebefestigungen mit Asphalt vollflächig oder Spuren
Wegebefestigungen mit Pflastersteinen vollflächig oder Spuren
Wegebefestigungen mit Spurwegplatten Spuren
Tabelle 1: Standardbauweisen
Ländlicher Wegebau im Raum Fleeste südlich von Bremerhaven
– Kurz vor der Fertigstellung
Foto: ©
BPR
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Für die Produktion von Silomais,
Anwelkgut, Zuckerrüben und Winter-
getreide sind Richtwerte für die Fahrten
vom Hof zum Feld als einfache Fahrt
für verschiedene Mechanisierungen
und Schlagstrukturen für jeweils 20
Hektar angegeben. Zum Gülle- und
Ernteguttransport wurde ein Einsatz
von Lkw angesetzt.
Lässt sich für die Verkehrsflächen die
dimensionierungsrelevante Beanspru-
chung B nicht ermitteln oder würde der
Aufwand für deren Ermittlung zu groß
werden, so kann die typische Beanspru-
chung den Wegearten gemäß Tabelle 3
(s.u.l.) zugeordnet werden.
Die Auswahl der Beanspruchung muss
sich an der zu erwartenden Schwerver-
kehrsbelastung orientieren.
In den neuen Richtlinien für die Anlage
und Dimensionierung Ländlicher Wege
(RLW 2016 Teil 2) sollen aufgrund der
Ergebnisse der sogenannten Wege-
baustudie des ISBS zwei weitere Bean-
spruchungsklassen (sehr hoch,
besonders hoch) aufgenommen wer-
den, um die Lücke der bestehenden
RLW 16, Teil 1 zur RStO 12, Ausgabe
2012 der FGSV zu schließen.
6. ZusammenfassungDie Anforderungen an Ländliche Wege
und Wegenetze steigen seit vielen Jahr-
zehnten. In regelmäßigen Abständen
sind die zugehörigen Regelwerke zu
prüfen, zu ergänzen oder auch neu
aufzustellen. Eine interdisziplinare
Arbeitsgruppe hat einen Teil 1 der
neuen RLW bereits fertiggestellt und
erarbeitet derzeit den Teil 2. Der erste
Teil wurde in seinen Grundzügen vor-
gestellt sowie ein Ausblick auf den
zweiten Teil gewagt.
Schwerpunkt
12 | VSVI-Information April 2018
Wegeart typische Beanspruchung
Verbindungswege sehr hoch, besonders hoch
Hauptwirtschaftswege hoch, sehr hoch
Wirtschaftswege gering, mittel
Holzabfuhrwege gering, mittel
Sonstige ländliche Wege gering, mittel
Tabelle 3: Wegearten und deren typische Beanspruchung
Tabelle 2: Anzahl der Überrollungen für ausgewählte Fahrzeugarten (Auszug)
Fahrzeug Gesamt -gewicht
[t]
Anzahl derAchsen
[-]
Lastan-nahme jeAchse L
[t]
Äquivalenz-faktoren jeAchse bezo-gen auf eine10t- AchseÄF = (L/10)4
[-]
Summe derÄquivalenz-faktoren jeFahrzeugSÄF
[-]
Einzelachse 10,00 t 10,00 1 10,00 1 1,0
Einzelachse, ange-trieben 11,50 t
11,50 1 11,50 1,75 1,75
Vierachs-Lkw beladen
32,00 4 5,00 / 6,00/ 10,50 / 10,50
0,0625 / 0,1296 / 1,216 / 1,216
2,62
mit einer äquivalenten 10,0 t-Achse
geprüft werden. Maßgebend für die
Dimensionierung oder Wahl der Stan-
dardbauweisen ist die Häufigkeit der
Überrollungen mit hohen Achslasten.
Wird eine Ermittlung der dimensionie-
rungsrelevanten Beanspruchung B
durchgeführt, sind die in der Tabelle 2
(s. u.) und in den Fahrzeugscheinen
aufgeführten Achslasten die Grundlage
dafür.
Für den Bau ländlicher Wege kann
eine Ermittlung der dimensionierungs-
relevanten Beanspruchung B mit nach-
stehender Gleichung durchgeführt
werden:
VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:18 Seite 12
VSVI-Information April 2018 | 13
Prof. Dr.-Ing. Holger LorenzlFH Lübeck
Labor für Verkehrswegebau
Literaturhinweise:
RLW 16, Teil 1, DWA-Regelwerk, Arbeitsblatt DWA-A 904,
Richtlinien für die Anlage und Dimensionierung Ländlicher
Wege, Ausgabe 2016, Teil 1
RStO 12, Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus
von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012 der Forschungsgesell-
schaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV, Köln
Abbildung 1: Querschnittselemente Ländlicher Wege [RLW 16, Teil 1]
Abbildung 2: Querprofil Hauptwirtschaftsweg (Beispiel mit einseitiger Querneigung) [RLW 16, Teil 1]
Abbildung 3: Querprofil Wirtschaftsweg (Beispiel mit Dachprofil und unterschiedlichenDeckschichten) [RLW 16, Teil 1]
Abbildung 4: Querprofil Holzabfuhrweg [RLW 16, Teil 1]
Abbildung 5: Übersicht über die Standardwegebreiten der Wege-kronen (Fahrbahn und Seitenstreifen) [RLW 16, Teil 1]
Schwerpunkt
VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:18 Seite 13
EinleitungDas vorhandene Regelwerk für den Bau
Ländlicher Wege, die „Zusätzlichen
Technischen Vertragsbedingungen und
Richtlinien für die Befestigung ländlicher
Wege – ZTV LW 99/01 mit Änderungen
und Ergänzungen Ausgabe 2007“
musste grundlegend überarbeitet
werden.
Der Arbeitsausschuss 6.5 Ländliche
Wege der Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen (FGSV)
erhielt im Jahr 2008 den Auftrag,
diese Überarbeitungen durchzuführen.
Dabei sollte die Systematik beibehalten
werden, alle bisher geregelten Bau -
weisen im Ländlichen Wegebau in
einem geschlossenen Regelwerk
fort zuschreiben.
Maßgeblicher Grund für die Überarbei-
tung war die zwischenzeitlich für wei-
tere Baustoffe und Mischgüter veröf-
fentlichte harmonisierte Europäische
Normung. Folglich wurde es erforder-
lich, das Regelwerk sowohl in „Zusätz -
liche Technische Vertragsbedingungen
und Richtlinien“ (ZTV), als auch in
„Technische Lieferbedingungen“ (TL)
aufzuteilen. Bei der Überarbeitung
zeigte sich bald, dass bei den verschie-
denen Bauweisen unterschiedliche
Vorgaben der jeweils geltenden
harmonisierten Euronorm vorlagen,
was die Zusammenfassung einheitlicher
Regelungen für die verschiedenen
Bauweisen in einem allgemeinen
Abschnitt erschwerte. Bei den Bau -
weisen mit Asphalt, Beton und Pflaster
mussten die Regelungen der Baupro-
duktenrichtlinie und später die der
Bauproduktenverordnung mit berück-
sichtigt werden.
Schwerpunkt
14 | VSVI-Information April 2018
Neue Regelwerke für den Bau Ländlicher Wege
Foto: ALE Unterfranken, Würzburg
Damit ländliche Wege über eine lange Nutzungsdauer verfügen, sollten die Asphaltschichten möglichst dicht und flexibel sein
Die ZTV Ländliche Wege aus dem Jahre 1999 mit
weiteren Ausgaben wurde ersetzt durch eine ZTV
und eine TL
Abbildungen: FGSV
VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 11.04.18 07:46 Seite 14
Die im August 2016 von der FGSV ver-
öffentlichten „Zusätzlichen Technischen
Vertragsbedingungen und Richtlinien
für den Bau Ländlicher Wege, Ausgabe
2016 - ZTV LW 16“ und die „Techni-
schen Lieferbedingungen für Gesteins-
körnungen, Baustoffe, Baustoffgemi-
sche und Bauprodukte für den Bau
Ländlicher Wege, Ausgabe 2016 – TL
LW 16“ ersetzen die ZTV LW 99/01,
Ausgabe 2007 und regeln neben dem
Erdbau die Bauweisen für Wegebefesti-
gungen mit
• Schichten ohne Bindemittel,
• hydraulischen Bindemitteln und
Beton,
• Asphalt,
• Pflastersteinen und Spurwegplatten.
Zur Einführung wird den zuständigen
Ministerien empfohlen, die überarbeite-
ten Regelwerke zeitnah ihren nachge-
ordneten Stellen bekannt zu machen.
Im Rahmen dieser Veröffentlichung
wird ausschließlich die Bauweise mit
Asphalt vorgestellt.
Besonderheiten der Asphaltbau-weise im Ländlichen Wegebau
In der Regel können Ländliche Wege
kostengunstig gebaut werden, da nur
sehr eingeschränkt eine ganzjährige
Befahrbarkeit, insbesondere mit hohen
Lasten, gegeben sein muss. Daher sind
ein frostsicherer Wegeaufbau und die
Verwendung von F1-Gestein nicht zwin-
gend gefordert.
Aufgrund des langsam fahrenden Ver-
kehrs bestehen keine Griffigkeitsanfor-
derungen, wodurch keine Anforderun-
gen an den PSV-Wert gestellt werden
und auf ein Abstumpfen der Oberfläche
verzichtet wird.
Das Ziel einer langen Nutzungsdauer
wird durch die Herstellung von mög-
lichst dichten und flexiblen Asphalt-
schichten angestrebt. Hierfur sind hohl-
raumarme, bindemittelreiche und mit
weichem Bitumen produzierte Asphalt-
mischguter sowie eine ausreichende
Verdichtungsleistung beim Einbau erfor-
derlich. Die Verformungsbeständigkeit
steht hierbei nicht im Vordergrund.
Bei der Asphaltbauweise im Ländlichen
Wegebau kommt der Prufung des
Schichtenhohlraumgehaltes eine beson-
dere Bedeutung zu. Dieses Merkmal
gestattet, im Gegensatz zum Merkmal
Verdichtungsgrad, einen direkten
Ruckschluss auf die tatsächlichen Hohl-
raumverhältnisse der fertigen Schicht. In
Deutschland war das Regelwerk des
Ländlichen Wegebaus das erste, das
vertragliche Anforderungen an den
Schichtenhohlraumgehalt festgelegt
hat. Seit den „Technischen Vorschriften
und Richtlinien fur die Befestigung
ländlicher Wege, Ausgabe 1975 - TV-
LW 75“ gibt es fur alle darin enthalte-
nen Schichtarten (Asphalttragschichten,
Asphalttragdeckschichten und Asphalt-
deckschichten) Anforderungswerte
bezuglich des Hohlraumgehaltes. Ent-
scheidend ist die technologische
Erkenntnis, dass sich eine Zunahme des
Hohlraumgehaltes in einer Asphalt-
schicht ungunstig auf die Alterungsbe-
ständigkeit, auf das Haftverhalten zwi-
schen Gestein und Bitumen, auf die
Ermudungsbeständigkeit und auf die
Rissresistenz bei Kälte auswirkt. Das
enge Prufraster von Einzelbohrkernen
trägt insofern der großen Bedeutung
des Merkmals Schichtenhohlraumgehalt
Rechnung.
TL LW 16 Abschnitt 6 „Wegebefestigungen mit Asphalt“
Der Abschnitt 6 „Wegebefestigungen
mit Asphalt“ enthält neben einem all-
gemeinen Teil und den Begriffsbestim-
mungen auch detaillierte Angaben zu
den zu verwendenden Gesteinskörnun-
gen, zu dem Umgang mit Asphaltgra-
nulat und zu den Anforderungen an
das Asphaltmischgut. Als Bindemittel ist
Schwerpunkt
VSVI-Information April 2018 | 15
Ländliche Wege werden kaum ganzjährige mit
hohen Lasten und hohen Geschwindigkeiten
befahren – das hat Auswirkungen auf die zu
verwendenden Gesteinskörnungen
Tabelle 6.6: Anforderungen an Asphalttragschichtmisch-
gut im Ländlichen Wegebau
Foto: W
agner Fahrzeugbau GmbH, Deiningen
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16 | VSVI-Information April 2018
im ländlichen Wegebau ausschließlich
Straßenbaubitumen 160/220 und
70/100 zulässig; härtere Sorten sind im
Ländlichen Wegebau nicht vorgesehen.
Die Anforderungen an die Asphaltbe-
tone für die jeweilige Schicht im länd-
lichen Wegebau sind in den Tabellen
6.6 bis 6.9 der TL LW 16 beschrieben
(s. Tabellen S. 15 und 16).
Die Bezeichnungen der Asphaltmisch-
gutarten und -sorten wurden den Vor-
gaben der DIN EN 13108-1 angepasst
und für Asphaltmischgüter im Länd-
lichen Wegebau um das Kürzel LW
national ergänzt, z. B. AC 16 TD LW.
Besonders zu erwähnen sind zwei neu
aufgeführte Mischgutsorten:
Schwerpunkt
Tabelle 6.7: Anforderungen an Asphaltbeton für Asphaltdeckschichten
im Ländlichen Wegebau
Tabelle 6.8: Anforderungen an Asphalttragdeckschichtmischgut
im Ländlichen Wegebau
Für die zusätzliche Nutzung des Ländlichen Wegs für Freizeit und
Erholung wurde das Mischgut AC 11 TD LW aufgenommen
Foto: ©
Karl-Heinz Spremberg//123rf.com
Tabelle 6.9: Anforderungen an Asphalttragdeckschicht-
mischgut für Asphaltspuren im Ländlichen Wegebau
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VSVI-Information April 2018 | 17
Schwerpunkt
• AC 11 TD LW:
Asphalttragdeckschichtmischgut im
Ländlichen Wegebau mit einem
Größtkorn von elf Millimeter. Daraus
hergestellte Schichten weisen eine
geringere Oberflächenrauigkeit auf,
als es mit dem bisher ausschließlich
geregelten AC 16 TD möglich war.
Damit eignet sich diese Bauweise
besser fur eine zusätzliche Nutzungdes Ländlichen Wegs fur Freizeit und Erholung (z.B. Nutzung durch
Radfahrer oder Skater).
• AC 16 TDSP LW:
Asphalttragdeckschichtmischgut furAsphaltspuren im Ländlichen Wege-
bau. Dieses Mischgut war bislang als
Besonderheit beschrieben, deren
empfohlene Mischgutzusammenset-
zung lediglich Richtliniencharakter
hatte. Neu ist die Regelung als eige-
nes Asphaltmischgut in den TL LW,
wie auch als eigene Schicht mit
vertraglichen Anforderungen in den
ZTV LW.
Bezüglich des Widerstandes gegen
Zertrümmerung werden dem Aus -
schreibenden bei den Asphaltdeck-
und Asphalttragdeckschichten Kate -
gorien zur zweckmäßigen Fest legung
vorgegeben.
Die aufgeführte Anforderung an die
Absplitterung bei Frost-Tausalz-
Beanspruchung gilt nur für Wege,
auf denen Winterdienst mit Streusalz-
einsatz durch geführt wird. Nur in die-
sem Fall ist die Absplitterung auf ≤ 8M.-% begrenzt.
Die maximal mögliche Zugabemenge
des Asphaltgranulates wird auf der
Grundlage der „Technischen Lieferbe-
dingungen für Asphaltgranulat“
(TL AG-StB) und des „Merkblattes für
die Wiederverwendung von Asphalt“
(M WA) ermittelt.
Die Regelungen zur Überprüfung der
Leistungsbeständigkeit mit dem Erstprü-
fungsbericht und der werkseigenen
Produktionskontrolle sowie der Leis-
tungserklärung und der CE-Kennzeich-
nung entsprechen den Vorgaben der
Europäischen Norm.
ZTV LW 16 Abschnitt 5 „Wegebefestigungen mitAsphalt“
In diesem Abschnitt der ZTV LW sind
neben dem allgemeinen Teil und den
Begriffsbestimmungen die zweckmäßi-
gen Asphaltmischgutarten und -sorten
in Abhängigkeit von der Wegeart nach
den „Richtlinien für die Anlage und
Dimensionierung Ländlicher Wege“
(RLW) aufgeführt.
Weiterhin sind die niedrigste und die
höchste Temperatur des Asphaltmisch-
gutes (Tabelle 5.2) sowie die Einbaube-
dingungen für Asphalt im Ländlichen
Wegebau (Tabelle 5.3) neu festgelegt
worden.
Der maximal zulässige Hohlraumgehalt
für die Kontrollprüfung wurde prü-
fungsbedingt bei allen Asphaltschichten
sowie zusätzlich aus technologischen
Gründen bei den Asphaltdeckschichten
verringert. Die Anforderungen an die
Einbaudicke und den Hohlraumgehalt
in der fertigen Schicht sind in den
Tabellen 5.4 bis 5.7 der ZTV LW 16
dargestellt.
Foto: ©
BPR
Ebenfalls neu aufgenommen wurde ein Asphalttragdeck-
schichtmischgut für Asphaltspuren: AC 16 TDSP LW
Tabelle 5.4: Anforderungen an Asphalttragschichten
im Ländlichen Wegebau
Tabelle 5.5: Anforderungen an Asphaltdeckschichten
im Ländlichen Wegebau
Tabelle 5.7: Anforderungen an Asphaltspuren
im Ländlichen Wegebau
Tabelle 5.6: Anforderungen an Asphalttragdeckschichten
im Ländlichen Wegebau
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Nach den alten ZTV LW 99/01, Ausgabe
2007 galt für die Bindemittelsorten
160/220 und 70/100 bei Mitverwen-
dung von Asphaltgranulat gleicherma-
ßen ein Höchstwert des Erweichungs-
punktes Ring und Kugel (EPRuK) von
57°C am rückgewonnen Bindemittel
der Kontrollprüfung. Nach der neuen
Regelung wird in Abhängigkeit von der
Bindemittelsorte differenziert (EPRuK
51°C für Bitumen 160/220 und 59°C
für Bitumen 70/100). Die Anforderungs-
werte gelten für das Straßenbaubitu-
men bei sortenreiner Verwendung und
für das resultierende Bindemittelge-
misch bei Einsatz von Asphaltgranulat
gleichermaßen.
Die Toleranzen für die Asphaltmisch -
gutzusammensetzung sind in der
Tabelle 5.9 der ZTV LW 16 vorgegeben.
Änderungen ergaben sich bei der
Überschreitung des Bindemittelge -
haltes sowie beim Merkmal der Fein-
anteile hinsichtlich der Siebgröße
(< 0,063 mm).
Die Kontrollprüfungen der Asphalt-
mischgutzusammensetzung wird an
einer Sammelprobe aus fünf bis neun
Einzelbohrkernen mit einem Abstand
von maximal 200 Metern zueinander
durchgeführt. Dabei sollen die zu einer
Sammelprobe zusammenzufassenden
Bohrkerne aus Stationen stammen, an
denen das eingebaute Mischgut von
einem Asphaltmischwerk innerhalb
eines Zeitraumes von zwei Wochen
produziert wurde. Die Untersuchung
des Schichtenhohlraumgehaltes erfolgt
jeweils an einem Einzelbohrkern.
Die Behandlung von Mängeln ist fortan
im Kursivtext als Empfehlung zu verste-
hen. Eine Abzugsregelung kann im Sinn
einer einzelvertraglichen Vereinbarung
zwischen Auftraggeber und Auftrag-
nehmer vorgenommen werden. Der
Begriff der Abnahmeverweigerung wird
in den ZTV LW 16 durch den „wesent-
lichen Mangel“ gemäß VOB ersetzt, bei
dem ein Abzug als Ausgleich für die
Geltendmachung von Mängeln nicht
mehr sinnvoll ist. Durch die Verringe-
rung des Anforderungswertes des maxi-
malen Hohlraumgehaltes von sieben
Vol.-% auf 5,5 Vol.-% bei Asphaltdeck-
schichten ergibt sich in den ZTV LW 16
ein größerer Abzugsbereich, der bei der
Abzugsformel berücksichtigt wird.
FazitZusammenfassend kann für die
Abschnitte der Wegebefestigungen mit
Asphalt in den TL LW 16 und den ZTV
LW 16 resümiert werden, dass eine
Fortschreibung auf Basis der grundsätz-
lichen Festlegungen der ZTV LW 99/01,
Ausgabe 2007 sowie unter Berücksich-
tigung der neuen Prüfverfahren und
Vorgaben der Europäischen Normung
durchgeführt wurde. Hierbei wurde
Wert darauf gelegt, die Besonderheiten
des Ländlichen Wegebaus im Wesent-
lichen beizubehalten.
Dr.-Ing. Ingo ReinhardtIngenieur-Beratung Ellrott +
Dr. Reinhardt GmbH, HannoverDipl.-Ing. Holger Ohe
Ems-Jade Mischwerke, CappelnDipl.-Ing. Michael Neliepp
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Schwerpunkt
18 | VSVI-Information April 2018
Tabelle 5.9: Toleranzen für Korngrößenverteilung und Bindemittelgehalt
bei Bohrkern-Sammelproben
VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:18 Seite 18
Ländlicher Wegebau erfolgt in Nieder-
sachsen sowohl in kommunaler Eigen-
regie als auch im Rahmen der Umset-
zung von Flurbereinigungsverfahren.
Das Land Niedersachsen fördert über
das Programm PFEIL 2014-2020 die
Erneuerung beziehungsweise den
Ausbau von Wegen zur Erschließung
land- und forstwirtschaftlicher Flächen.
Nachfolgend werden anhand von
Erfahrungen aus der Umsetzung von
Flurbereinigungsmaßnahmen aktuelle
Entwicklungen aufgezeigt.
Die Hauptziele aktueller Verfahren
nach dem Flurbereinigungsgesetz in
Niedersachsen sind neben der Boden-
ordnung der Bau von Anlagen zur
Verbesserung der Infrastruktur, des
Natur- und Bodenschutzes sowie Maß-
nahmen zur Landschaftsgestaltung und
zur Dorferneuerung. Dabei ist eine
wesentliche Aufgabe der Ausbau von
Wirtschaftswegen zur ordnungsge -
mäßen Erschließung von landwirt-
schaftlichen Gehöften und Nutz -
flächen, mit einer Anpassung der
Tragfähigkeit hinsichtlich der gestiege-
nen Belastungen im ländlichen Raum.
Das Ingenieurbüro Hans Tovar & Part-
ner mit Sitz in Osnabrück und Bersen-
brück ist langjährig im Bereich kommu-
naler Infrastruktur tätig. Ein wesent -
licher Schwerpunkt sind dabei Inge-
nieurleistungen zur Umsetzung von
Flurbereinigungsplänen und dem damit
verbundenen ländlichen Wegebau.
Die Aufgaben werden komplexer
Unsere Partner vor Ort sind die jeweili-
gen Teilnehmergemeinschaften (TG),
in der Regel vertreten durch den Ver-
band der regionalen Teilnehmerge-
meinschaften (VTG). Nimmt der Ver-
band die wesentlichen administrativen
Aufgaben wahr, so macht ein großer
Teil der Beratung vor Ort die Abstim-
mung mit den Vertretern der TG, dem
Bauausschuss, den Trägern öffentlicher
Belange sowie den betroffenen Anlie-
gern und Eigentümern vor Ort aus.
Das Anforderungsprofil der Bauober -
leitung und Bauüberwachung für all
diese Maßnahmen hat sich in den
zurückliegenden Jahren sehr verändert.
Gerade die Organisation der gesamten
Baustelle und die Koordination der
Beteiligten haben immens an Bedeu-
tung gewonnen. Anders als bei kom-
munalen Baumaßnahmen liegt ein
detaillierter Entwurf oder eine Ausfüh-
rungsplanung für den Wegebau
nicht vor.
Grundlage der Vorbereitung und
Durchführung der Baumaßnahmen sind
Schwerpunkt
VSVI-Information April 2018 | 19
Ländlicher Wegebau – Ein Praxisbericht
Der Lutterdamm – Sanierung einer rund 5 km langen Gemeindestraße in Ostercappeln, OT Venne. Ausbaubreite 4,50 Meter
(vorher und nachher)
Fotos: ©
Ing.-Büro Hans Tovar & Partner
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20 | VSVI-Information April 2018
Schwerpunkt
der festgestellte Ausbauplan mit den
zugehörigen Verzeichnissen der Anla-
gen, Festsetzungen und Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahmen. Eine Besonder-
heit der Flurbereinigungsverfahren ist,
dass die ausführungsreife Lösung häu-
fig vor Ort in intensiven Beratungen
mit dem Vorstand und den Vertretern
der TG festgelegt wird. Selbstverständ-
lich werden die einschlägigen Regel-
werke, wie das Arbeitsblatt DWA-A
904-1, 2016, die ZTV LW 16 oder
und die TL LW 16 beachtet, aber
viele Randbedingungen der Ausfüh-
rung richten sich nach den örtlichen
Besonderheiten der tangierten
Grundstücke. Das verlangt oft von
der Bauüberwachung ein hohes
Maß an Menschenkenntnis und
Überzeugungskraft.
Auch die Bauweise und die Ausfüh-
rungsqualität der ländlichen Wege
haben sich über die Jahre sehr im
Sinne der Nachhaltigkeit verbessert.
Intensive Voruntersuchungen im
Rahmen der Planaufstellung bezie-
hungsweise der Wegebestandsauf-
nahme ermöglichen es, sowohl den
Untergrund als auch einen vorhande-
nen Aufbau viel besser beurteilen
zu können.
Im Zuge der Voruntersuchungen wird
grundsätzlich der vorhandene Oberbau
untersucht. Neben den Asphalt- und
Aufbaustärken hat die Bodenanalytik
inzwischen eine große Bedeutung
gewonnen. Neben dem PAK-Gehalt
(Polyzyklische Aromatische Kohlenwas-
serstoffe – Teer) sind weitere Parameter
wie zum Beispiel Asbest in Fahrbahn
und Banketten zu untersuchen. War es
früher möglich, belasteten Oberbau zu
fräsen und wieder mit einzubauen
oder mit Zement zu ummanteln, muss
heute belastetes Material zum Teil sehr
aufwendig aufgenommen und ent-
sorgt werden. Das schränkt oft die
Mittel für den eigentlichen Wegebau
erheblich ein.
Als Alternative wird des Öfteren
geprüft, die vorhandene bituminöse
Deckschicht direkt oder mit einer
zusätzlichen Asphaltarmierung zu
überbauen. Bei diesen Bauweisen ist
unseres Erachtens die Nachhaltigkeit
nicht gegeben. Anders als beim grund-
haften Neubau kann nicht sicherge-
stellt werden, dass auf der gesamten
Breite ein homogener Oberbau vorhan-
den ist. Dies kann wieder zu Rissen
und Abbrüchen führen.
Fotos: ©
Ing.-Büro Hans Tovar & Partner
Der Lutterdamm – Sanierung einer rund 5 km langen Gemeindestraße in Ostercappeln,
OT Venne. Ausbaubreite 4,50 Meter (vorher und nachher)
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VSVI-Information April 2018 | 21
Die moderne Landwirtschaft wird
durch immer größer werdende Maschi-
nen und Zugfahrzeuge geprägt. Die
Belastung der Fahrbahnränder und
Banketten hat damit enorm zugenom-
men. Dies muss bei der Bemessung des
Oberbaus, der Ausbaubreite der unge-
bundenen Tragschichten sowie der
Bankette berücksichtigt werden.
Maßnahmen der Flurbereinigung wer-
den in Niedersachsen durch Mittel der
EU, des Bundes und des Landes Nieder-
sachsens gefördert. Die konkreten För-
dertatbestände berücksichtigen leider
nicht immer die vorgenannten
Erschwernisse und Besonderheiten.
Besondere Anforderungen werden dar-
über hinaus an eine transparente und
jederzeit schlüssige Ausschreibung,
Vergabe und Abrechnung der Baumaß-
nahmen gestellt. Der formale Aufwand
für die Dokumentation wird immer
komplexer und aufwendiger. Die Auf-
gabe und Verantwortung wurde in den
zurückliegenden Jahren unverhältnis-
mäßig zu Lasten der bauüberwachen-
den Ingenieure verlagert.
Ein Plädoyer für auskömmlicheHonorierung
Auch der ländliche Wegebau erfordert
inzwischen eine besondere Spezialisie-
rung der Beratenden Ingenieure. Leider
spiegelt sich die zunehmende Komple-
xität der Maßnahmen nicht unbedingt
in der Honorierung der Leistungen wie-
der.
Bereits mit Einführung der HOAI 2009
hat die Niedersächsische Landesverwal-
tung über den § 41 HOAI 2009 bezie-
hungsweise § 45 HOAI 2013 sämtliche
Wege im Außenbereich als „Wirt-
schaftswege“ deklariert, die nicht mehr
der Honorarordnung unterliegen. Die
breite Differenzierung der RLW 2016
(DWA-A-904) aber auch Definitionen
der VGSV (VGSV 220, „Begriffsbestim-
mungen Verkehrsplanung …“, 2000),
machen deutlich, dass hier der Spiel-
raum für auskömmliche Bewertungen
der Grundleistungen gemäß HOAI
2009/2013 bewusst eingeschränkt
wurde.
Sämtliche innerörtliche Verbindungs-
straßen einer Kommune werden so
dem Geltungsbereich des Teil 4 „Ver-
kehrsanlagen“ der HOAI 2013 entzo-
gen. Das heißt, das Honorar wird frei
verhandelbar. Und wie so oft, geht der
Leistungswettbewerb zu Lasten des
Preiswettbewerbs verloren. Notwen-
dige hohe Spezialisierungen, wie oben
beschrieben, werden nur unzureichend
vergütet.
Im Interesse eines nachhaltigen, opti-
mierten Straßen- und Wegebaues
bleibt nur zu hoffen, dass ein Umden-
ken einsetzt und dieser Missstand wie-
der beseitigt wird. Hier richten wir den
Appell an die Kollegen, die im Länd-
lichen Wegebau tätig sind, an einem
Strang, in eine Richtung zu ziehen.
Dipl.-Ing. Reinhard Kock, Bersenbrück
BauAss. Dipl.-Ing Hans Tovar,Osnabrück
Ingenieurbüro Hans Tovar & Partner
Beratende Ingenieure GbR
Schwerpunkt
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AnlassDas Land Niedersachsen, vertreten
durch die Niedersächsische Landesbe-
hörde für Straßenbau und Verkehr,
Geschäftsbereich Hameln, führt den
Ersatzneubau der Weserbrücke Fuhlen
im Zuge der Landesstraße 434 zwi-
schen Fuhlen und Hessisch Oldendorf
(Landkreis Hameln-Pyrmont) aus.
Ein Ersatzneubau der Weserüberfüh-
rung wurde erforderlich, da die vor-
handene nördliche Flutbrücke hinsicht-
lich Spannungsrisskorrosion gefährdet
ist und kein ausreichendes Ankündi-
gungsverhalten aufweist. Das
Bestandsbauwerk ist bereits für den
Schwerlastverkehr gesperrt worden
und wird bis zur Fertigstellung des
Neubaus durch jährliche Sonderprü-
fungen beobachtet.
Um die Verkehrseinschränkungen
während des Neubaus so gering wie
möglich zu halten, wird die Trasse der
L 434 auf einer Länge von circa 920
Meter nach Osten verlegt. Die Umtras-
sierung erfolgt zwischen dem Kreis -
verkehrsplatz im Süden und der
Anschlussstelle der L 434 an die B 83
im Norden.
Unter dem Bauwerk verläuft die Weser
als Gewässer 1. Ordnung. Bei Brücken-
neubauten wird regulär eine Brücken-
durchfahrtshöhe von 5,25 Meter über
dem Höchsten Schifffahrtswasserstand
(HSW = +60,59 m ü. NN) gefordert. Im
Planfeststellungsbeschluss wurde
abweichend hierzu eine lichte Höhe
von 4,80 Metern über HSW festgelegt.
Diese Höhe ist auf einer Fahrwasser-
breite von 40 Metern einzuhalten. Für
den Bauzustand ist eine Durchfahrts-
höhe von 4,00 Metern über HSW auf
Niedersachsen baut
Ersatzneubau der Weserbrücke Fuhlen im Zuge der L 434
22 | VSVI-Information April 2018
Abb. 1: Ansicht Bestandbauwerk
Abb. 2: Ansicht Ersatzneubau
FaktenDie vorhandene Überführung der Weser besteht
aus drei Teilbauwerken (Abbildung 1)
• Südliche Vorlandbrücke aus Stahlbeton Stützweite L = 12,60 m
• Strombrücke als Stabbogenbrücke Stützweite L = 83,27 m
• Nördliche Vorlandbrücke aus Spannbeton Stützweite L = 4 x 24,10 m
Die neue Überführung der Weser wird im Zuge
der neuen Trasse mit nur zwei Teilbauwerken geplant (Abbildung 2)
• Strombrücke als Stabbogenbrücke
in Stahlverbundkonstruktion Stützweite L = 109,00 m
• Nördliche Flutbrücke als 2-Stegiger
Plattenbalken aus Spannbeton Stützweite L = 2 x 39,05 m
einer Breite von 30 Metern für die
Schifffahrt freizuhalten.
Der Bereich der ehemaligen südlichen
Vorlandbrücke wird von der neuen
Strombrücke teilweise mit überspannt,
die südliche Vorlandbrücke entfällt
ersatzlos. Die Unterbauten werden als
Stahlbetonkonstruktion hergestellt
und können aufgrund des tragfähigen
Untergrundes flach gegründet wer-
den. Die Lagerung der Strombrücke
erfolgt aufgrund der Größe der Lager-
kräfte, -wege und -verdrehungen auf
Kalottenlagern. Die längsfeste Lage-
rung liegt hierbei auf dem Trennpfeiler.
Die Flutbrücke wird auf Elastomerla-
gern gelagert.
Neben den Arbeiten an der Weserbrü-
cke werden weiterhin umfangreiche
Straßenbauarbeiten durchgeführt.
Hierbei werden neben der neuen
Trasse der L 434 sämtliche Geh- und
Radwege neu angelegt.
VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:19 Seite 22
Im Zuge der Umtrassierung der L 434
wird das bestehende Bauwerk über die
Vorflut bei km 10+212,729 ebenfalls
abgebrochen und durch ein neues
Bau-werk ersetzt. Hier wird eine Rah-
menbrücke aus Stahlbeton mit einer
Stützweite von 5,00 Metern herge-
stellt.
Besonderheiten Die komplette Montage der Stabbo-
genbrücke wird in überhöhter Lage
auf dem Vormontageplatz südlich der
Weser durchgeführt (Abbildung 3).
Hierbei werden die im Werk vorgefer-
tigten Bauteile auf der Baustelle in
Position gebracht und verschweißt.
Insgesamt werden hierbei circa 900
Tonnen Stahl verarbeitet. Anschlie-
ßend werden die Schalungsböden für
die Stahlbetonverbundplatte einge-
baut.
Nach erfolgter Montage wird der
gesamte Stahlüberbau mittels Litzen-
ziehverfahren längs in die endgültige
Position verschoben und auf das
Widerlager und den Trennpfeiler abge-
legt. Hierfür mussten im Vorfeld und
parallel zur Montage zwei Hilfsjoche in
der Weser hergestellt werden. Hierbei
handelt es sich um eine Stahlfach-
werkkonstruktion, die auf Bohrträgern
in der Weser gegründet wurden. Um
die Hilfsjoche gegen Schiffsanprall
zu schützen, wird vor dem südlichen
Hilfsjoch ein Leitwerk eingerichtet.
Beim Verschub wird die Stabbogen-
brücke über Verschubwippen auf dem
Widerlager und der Hilfskonstruktio-
nen gezogen. Hierbei wird der Stahl-
bau im Vorlandbereich durch selbstan-
getriebene Transportmodule (SPMT)
abgestützt. Der Verschub erfolgt aller-
dings ausschließlich über zwei soge-
nannte Litzenzieher (Abbildung 4 bis
Abbildung 7, s. S. 23 u. 24). Der Stahl-
Niedersachsen baut
Fotos: ©
grbv
Abb. 5: SPMT und Litzenzieher
Abb. 4: Verschubwippen auf Widerlager und Hilfsjoch
Abb. 3: Stahlbaumontage Strombrücke
VSVI-Information April 2018 | 23
VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:19 Seite 23
überbau zieht sich an Litzen (Stahls-
eile) in die endgültige Lage. Der Lit-
zenzieher greift hierbei die Litze und
zieht den Überbau ein Stück voran.
Anschließend löst sich der Litzen zieher
wieder und fährt wieder vor, greift
erneut die Litze und zieht wieder ein
Stück – ähnlich wie beim Tauziehen.
Die Baumaßnahme läuft seit August
2016, die Bauzeit beträgt drei Jahre.
Ab Mitte 2018 soll der Verkehr dann
über die neue 109 Meter lange Brücke
fließen. Die Kosten für den Neubau
liegen bei rund 13 Millionen Euro.
Dipl.-Ing. (FH) Patrik Fuhs,grbv Ingenieure im Bauwesen
Quelle:www.strassenbau.niedersachsen.de
Niedersachsen baut
24 | VSVI-Information April 2018
Fotos: ©
grbv
Abb. 7: Betonage Flutbrücke
Abb. 6: Untersicht Stahlbau beim Verschub
VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:19 Seite 24
Man hat sich schon so daran gewöhnt:
jedes Jahr dasselbe, immer wieder
etwas Neues, nur die Frage wie viel.
Das Selbstverständnis speiste sich bis-
her aus der Annahme, es ginge immer
so weiter.
Doch plötzlich ist der Wurm drin,
irgendwo hakt es; Termine, ausste-
hende Genehmigungen, unklare Finan-
zierungen, unerwartete Schwierigkei-
ten stören den gewohnten Rhythmus,
äußere Störfaktoren potenzieren sich
zu einem hinderlichen Wirrsal.
So stehen wir plötzlich mit leeren Hän-
den da und können seit langer Zeit in
einem Kalenderjahr nicht eine einzige
Verkehrsfreigabe bedeutsamer nieder-
sächsischer Verkehrsprojekte aus dem
Bereich der Bundesfernstraßen vermel-
den. Die Anfrage für 2017 bei der
Pressestelle der Niedersächsischen Lan-
desbehörde endete mit einem bedauer-
lichen Achselzucken und Kopfschütteln.
Uns bleibt an dieser Stelle nur, wenig-
stens über erste Spatenstiche zum Bau-
beginn zweier wichtiger Verkehrspro-
jekte in Niedersachsen zu informieren,
von deren Vollendung dann vielleicht in
einigen Jahren an dieser Stelle berichtet
werden kann.
BAB A 1Am 25. August 2017 erfolgte der erste
Spatenstich für den sechsstreifigen
Ausbau zweier insgesamt 30 Kilometer
langer Abschnitte der Bundesautobahn
A 1 zwischen den Anschlussstellen
Lohne/Dinklage und Bramsche.
Es sind die beiden letzten Ausbauab-
schnitte der sogenannten „Hansalinie“
zwischen dem Dreieck Ahlhorner Heide
und dem Kreuz Lotte/Osnabrück.
Die Baukosten für den 19,3 Kilometer
langen Abschnitt A 1.3 belaufen sich
auf rund 142,9 Millionen Euro und für
den 9,9 Kilometer langen Abschnitt
A 1.4 auf circa 71,4 Millionen Euro.
Zuständig ist der regionale Geschäfts-
bereich Osnabrück.
Quelle:
www.straßenbau.niedersachsen.de
BAB A 7Der erste Spatenstich für den rund 29
Kilometer langen sechsstreifigen Aus-
bau der Bundesautobahn A 7 zwischen
den Anschlussstellen Seesen und Nör-
ten-Hardenberg wurde am 12. Septem-
ber 2017 feierlich begangen.
Dieser Ausbau ist Teil der Erhaltung
und des Betriebs der gesamten 60 Kilo-
meter langen A 7 zwischen den
Anschlussstellen Bockenem und Göttin-
gen. Für diesen Bereich entstand das
zweite ÖPP-Projekt in Niedersachsen;
der Zuschlag wurde als sogenanntes
Verfügbarkeitsmodell (V-Modell) an das
Konsortium „Via Niedersachsen“ im
Februar 2017 erteilt. Der Vertrag läuft
seit dem 1. Mai 2017 für die Dauer von
30 Jahren.
Wegen der ÖPP-Projektform ist eine
konventionelle Angabe der Baukosten
nicht möglich. Zuständig ist das Dezer-
nat 31 des zentralen Geschäftsbereichs
des NLStBV in Hannover.
Quelle:
www.straßenbau.niedersachsen.de
Ulrich Kumlehn
Niedersachsen baut
Spatenstiche statt Verkehrsfreigaben 2017
VSVI-Information April 2018 | 25
Foto: ©
INROS LACKNER
BAB A 7: Erster Spatenstich für den sechsstreifigen Ausbau der A 7 zwischen Seesen
und Nörten-Hardenberg am 12. September 2017.
BAB A 1: Beim feierlichen Spatenstich
ziehen alle an einem Strick.
Foto: ©
NLStBV
VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:19 Seite 25
Die vorbereiteten Tisch- und Stuhlrei-
hen reichten nicht aus, um den
Andrang zum ersten VSVI-Seminar in
diesem Jahr zu bewältigen, denn die
Aula der Hochschule für angewandte
Wissenschaft und Kunst (HAWK) in Hil-
desheim war in diesem Jahr besonders
gut besucht. Das Interesse am Umwelt-
schutz im Straßenbau ist weiterhin
ungebrochen, und so konnte der Semi-
narleiter Stephan Köhler von der
Niedersächsischen Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr (NLStBV),
zentraler Geschäftsbereich Hannover,
über 150 Teilnehmerinnen und Teilneh-
mer begrüßen, die aus der gesamten
Bundesrepublik angereist waren und
die insgesamt sieben Vorträge aufmerk-
sam verfolgten und diskutierten.
Schwerpunkt des diesjährigen Seminars
bildete der Gesamtkomplex der Kom-
pensation.
Traditionell zu Beginn des Seminars
stand die Vorstellung neuer Rechts-vorgaben und Arbeitsanweisungenzur Berücksichtigung der Umwelt-belange bei Straßenbauvorhaben.Hier gab Stephan Köhler einen Über-blick über die zahlreichen Änderungen
und Neuerungen im Bereich der Land-
schaftsplanung, wobei immer wieder
die breite Palette der umweltrelevanten
Themen überrascht. So wurde ein
Bogen gespannt von gesetzlichen
Änderungen im Natur- und Umwelt-
recht über neue FGSV-Hinweise bis
hin zu Forschungsvorhaben über eine
ökonomische Durchführung ökologi-
scher Grünpflege.
Mit den erfolgten Änderungen des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)
und des Gesetzes über die Umweltver-
träglichkeitsprüfung (UVPG) sind
zukünftig bei zwei zentralen gesetz-
lichen Grundlagen für die Landschafts-
planung Neuerungen zu beachten.
Eine wesentliche Änderung hat das
BNatSchG im September 2017 in den
§§ 20 und 21 erfahren, in denen die
Schaffung eines länderübergreifenden
Biotopverbundes auf mindestens zehn
Prozent der Fläche eines jeden Landes
vorgesehen sind. Die aus Kernflächen,
Verbindungsflächen und Verbindungs-
elementen bestehende Vernetzung
soll bis Ende 2027 erreicht werden.
Diese Umsetzungsfrist wurde jedoch
momentan nicht gesetzlich verankert.
In dem neuen § 40a wurden Maßnah-
men zum Umgang mit invasiven Arten
in das Gesetz aufgenommen. Mit die-
ser Änderung will der Gesetzgeber die
Durchführung einer EU-Verordnung (EU
Nr. 1143/2014) zum Umgang mit inva-
siven Tier- und Pflanzenarten sicherstel-
len. Das geänderte UVPG ist bereits
seit dem 29. Juli 2017 in Kraft. Hier
wurde der Begriff „Fläche“ als neues
Schutzgut aufgenommen. Außerdem
muss zukünftig ein UVP-Bericht erstellt
werden.
Bei mehreren Zusätzlichen Technischen
Vertragsbedingungen (ZTV) erfolgte
eine Überarbeitung. So enthalten die
ZTV E-StB 17 Regelungen für das
Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und
Verdichten von Boden und Fels. Außer-
dem wird die Umstellung der bislang
verwendeten Bodenklassen durch das
System der Homogenbereiche für
Erdarbeiten im Straßenbau ersetzt.
Gemäß dem Ansatz „klare Aufträge =
keine Nachträge“ wird in der neuen
ZTV Baumpflege (2017) auf eine ein-
deutige und erschöpfende Leistungsbe-
schreibung Wert gelegt. Außerdem
wurden artenschutzrechtliche Regelun-
gen in die Vertragsbedingungen
aufgenommen.
Als „sehr misslich“ bezeichnete Köhler
die Tatsache, dass die Arbeitshilfe Fle-
dermäuse und Straßenverkehr noch
immer nicht veröffentlicht wurde,
obwohl die Ergebnisse seit 2011 fest-
stehen. Er verwies auf eine neue
Arbeitsgrundlage zum Fledermaus-
schutz aus der Schweiz. Im Gegensatz
dazu zeigte sich der Seminarleiter
erfreut darüber, dass zum Thema Stick-
stoffeinträge neue Erkenntnisse vorlie-
gen: Die „Hinweise zur Prüfung von
Seminarecho
26 | VSVI-Information April 2018
Umweltschutz im Straßenbauam 17. Januar in Hildesheim
Leitung: Dipl.-Ing. Stephan Köhler
Das vollbesetzte Auditorium
Foto: ©
NLStBV
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Seminarecho
VSVI-Information April 2018 | 27
Stickstoffeinträgen in der FFH-Verträg-
lichkeitsprüfung für Straßen (HPSE)“
liegen im Entwurf seit Dezember 2017
vor. „Es tut sich was“, so der Seminar-
leiter, „auch wenn noch nicht alle Fra-
gen endgültig geklärt sind.“
Gemeinsam referierten Stephan Köh-ler und Dr.-Ing. Dieter Grotehus-mann, Hannover, zum Thema Aktuel-ler Stand des Leitfadens WRRL undUmgang mit stofflichen Belastun-gen. Spätestens seit dem EuGH-Urteilvom 1. Juli 2015 (C-461/13) zu den
Umweltstandards bei Oberflächenge-
wässern ist deutlich geworden, dass die
wasserrechtlichen Bewirtschaftungs-
ziele des Artikels 4 Absatz 1 Wasser -
rahmenrichtlinie (WRRL) bei der Geneh-
migung von Vorhaben zwingend zu
berücksichtigen sind. Dieses Thema ist
somit fachgerecht im Rahmen der
Planfeststellung aufzubereiten.
Stephan Köhler berichtete, dass sich
bei der FGSV der Arbeitskreis „Wasser-
rahmenrichtlinie“ gebildet hat, der
zum Ziel hat, eine neues Regelwerk
beziehungsweise Wissensdokument zu
erstellen. Themen sind unter anderem
rechtliche Grundlagen, Kumulation mit
anderen Vorhaben, stoffliche Belastun-
gen und Tausalzberechnungen. Die
BAST hat ein Gutachten vergeben, das
diese Inhalte für einen Entwurf des Leit-
fadens aufbereitet. Ergänzend hat die
NLStBV eine Expertise beauftragt, in
der die Einleitung von behandelten
Straßenabflüssen in Bezug auf die
WRRL bewertet werden soll.
Im zweiten Teil des Vortrages ging
Dieter Grotehusmann (Ingenieurgesell-
schaft für Stadthydrologie, ifs, Hanno-
ver) auf die Fragestellung der stoff-
lichen Belastungen ein. Denn durch
die Einleitung von Straßenabwässern
besteht grundsätzlich die Gefahr,
dass Schadstoffe in die Gewässer ein-
getragen werden können. Zu den
besonders relevanten Schadstoffgrup-
pen zählen Schwermetalle und polyzy-
klische aromatische Kohlenwasser-
stoffe (PAK), die zu großen Teilen an
die Feinpartikel im Straßenabfluss
gebunden sind. Während bislang
davon ausgegangen wurde, dass eine
Regenwasserbehandlung nach den
allgemein anerkannten Regeln der
Technik ausreichend ist, um einen
hinlänglichen Gewässerschutz zu
gewährleisten, wird aufgrund der
WRRL zukünftig immer häufiger
auch ein immissions bezogener Nach-
weis gefordert.
Der Hydrologie-Experte erläuterte,
dass für diesen Nachweis die Umwelt-
qualitätsnormen der Oberflächenge-
wässerverordnung (OGewV) heranzu-
ziehen sind. Die Konzentrationen der
Schadstoffe im Straßenabfluss, so Gro-
tehusmann, schwanken in Abhängig-
keit der Jahreszeit, Verkehrsbelastung
und Art der Entwässerung. Bei Unter-
suchungen der Ablaufkonzentrationen
aus Behandlungsanlagen zeigte sich,
dass in erster Linie die ubiquitär vor-
kommenden PAK zu Überschreitungen
der Umweltqualitätsnormen führen
können, insbesondere durch eine hohe
Konzentration von Benzo(a)pyren. Im
Gegensatz zur möglichen chemischen
Verschlechterung des Wasserkörpers ist
eine Verschlimmerung des ökologi-
schen Zustandes nach einer Regenwas-
Seminarleiter Stephan Köhler
Foto: ©
NLStBV
Retentionsbodenfilter
Quelle: Handbuch für Planung, Bau und Betrieb, NRW 2015
Regenrückhaltebecken
Foto: ©
NLStBV
VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:19 Seite 27
serbehandlung eher unwahrscheinlich.
Retentionsbodenfilteranlagen stellen
laut Aussage von Grotehusmann „der-
zeit die beste Technik“ bei der Behand-
lung von Niederschlagsabflüssen dar,
weil sie circa 95 Prozent der ihnen mit
dem Straßenabfluss zufließenden abfil-
trierbaren Stoffen (AFS) zurückhalten
können. Damit liegen nach Aussage
des Gewässerexperten die Ablaufkon-
zentrationen fast immer unter den
Umweltqualitätsnormen.
Dr. Sven Reiter, Rostock, gab einenÜberblick zum aktuellen Stand desLeitfadens „Hinweise zu Risikoma-nagement und Monitoring (HRM)“.Der Vertreter des Landesamtes für Stra-
ßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vor-
pommern ging in seinem Vortrag auf
den FGSV-Arbeitskreis 2.9.1 ein, der
sich mit den Hinweisen zu Risikoma-
nagement und Monitoring (HRM)
befasst. Die Endfassung der HRM wird
Anfang 2019 erwartet.
Der Begriff „Monitoring“ ist ein Über-
begriff, so Sven Reiter, und er ent-
spricht dem deutschen Fachterminus
„Dauerbeobachtung“. Darunter ist die
wiederholte Erfassung ausgewählter
Parameter am selben Ort, mit einer
standardisierten Methode und in
festgelegten Zeitintervallen zu verste-
hen. Das Monitoring ist primär eine
Methode der Datenerfassung, die als
solche keine Datenauswertung ein-
schließt.
Das Risikomanagement dient der not-
wendigen Prognosesicherheit und ist
daher ein Instrument zur Gewährleis-
tung der Zulassungsfähigkeit eines
Vorhabens. Es handelt sich um ein
spezielles Schutzkonzept und nicht
um ein Folgenbewältigungsprogramm.
Ein Risikomanagement ist vor allem im
Arten- und Gebietsschutz erforderlich,
zum Beispiel bei CEF-/FCS-Maßnahmen
oder Maßnahmen zur Kohärenzsiche-
rung eines Natura 2000-Gebietes.
Dagegen erübrigt sich ein Risikoma-
nagement, wenn das Maßnahmenziel
mit sicherem Erfolg eingestuft werden
kann. „Das Instrument ist auch nicht
für die Korrektur von Risiken durch Pla-
nungsfehler gedacht“, erläuterte Reiter.
Als Beispiel für ein „sicheres Projekt“,
für das kein Risikomanagement erfor-
derlich ist, präsentierte der Rostocker
die Anlage einer artgerechten Trocken-
berme für den Fischotter, die nach den
Vorgaben des Merkblatts für die
Anlage von Querungshilfen (M AQ)
hergestellt worden sind. Hier kann mit
ausreichender Sicherheit, also ohne
Risikomanagement, davon ausgegan-
gen werden, dass das Bauwerk ange-
nommen wird und funktioniert.
Anders verhält es sich beispielsweise
bei der Überquerung von Straßen für
Fledermäuse. Hier können Überflughil-
fen als „Plan A“ vorgesehen werden.
Aufgrund der Prognoseunsicherheiten
ist ein Risikomanagement durchzufüh-
ren. Sollte sich herausstellen, dass die
Überflughilfen, auch durch eine even-
tuelle Erhöhung beziehungsweise
Verlängerung, nicht im erwarteten
Umfang von den Fledermäusen ange-
nommen werden, könnte der Bau von
Grün-/Fledermausbrücken den sicheren
„Plan B“ bilden.
Analog zu den bewährten LBP-Maß-
nahmenblättern hat der FGSV-Arbeits-
kreis ein Maßnahmenblatt Risikoma-
nagement erarbeitet, welches die
„unsicheren“ Maßnahmen ergänzt.
Zum Schluss seines Vortrags betonte
der Referent, dass ein Risikomanage-
ment die Möglichkeit eröffnet,
Eingriffsvorhaben trotz Prognoseunsi-
cherheiten unter bestimmten Voraus-
setzungen zu genehmigen, „es ist
aber auch kein Allheilmittel“.
Was im Bundesland Hessen während
des Autobahnbaus alles passieren
kann, demonstrierte Dipl.-Ing. Rein-hard Berneburg, Wiesbaden, in sei-nem Vortrag Umweltbaubegleitungim Straßenbau – SchnittstelleUBB/LAP am Beispiel der A 44 Kassel – Herleshausen. Die Leistun-gen der Umweltbaubegleitung (UBB)
dienen der Prävention und der Vermei-
dung von ökologischen und ökonomi-
schen Schäden. Sie sollen den Auftrag-
Seminarecho
28 | VSVI-Information April 2018
Sven ReiterFoto: ©
NLStBV
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Seminarecho
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geber in umweltrelevanten Fragen auf
der Baustelle unterstützen. Dabei
beginnt die Umweltbaubegleitung im
Idealfall unmittelbar nach der Bau-
rechtserlangung und erstreckt sich über
die Ausführungsplanung, die Vorberei-
tung der Vergabe und die Bauausfüh-
rung bis hin zum Abschluss des Bau-
projektes.
Reinhard Berneburg brachte den
Begriff „Landschaftspflegerischer
Ausführungsplan (LAP) 1“ ins Spiel, der
die Umsetzung der im LBP festgelegten
Schutz-, Vermeidungs- und Minde-
rungsmaßnahmen in der Bauphase des
Erd- und Deckenbaus umfasst. Diese
vorgezogenen beziehungsweise baupa-
rallelen Maßnahmen beinhalten „nur
das, was die Bauleute beachten müs-
sen“, so der Referent aus Hessen. Sie
sind deutlich abzugrenzen zum klassi-
schen LAP (LAP 2), der in der Regel
nach Abschluss des Bauvorhabens Leis-
tungen des Landschaftsbaus wie die
trassennahe Bepflanzung enthält. Der
LAP 1 soll als einheitlicher Bestandteil
für alle Bauverträge Missverständnisse
oder teure Nachträge vermeiden und
zum Beispiel auch für einen Baggerfüh-
rer vor Ort leicht lesbar sein. Bei Projek-
ten in Hessen hat sich der LAP 1 als
„sehr gute und gemeinsame Arbeits-
grundlage“ bewährt.
Eine besonders wichtige Phase für die
UBB ist die Bauvorbereitung, denn hier
müssen alle umweltfachlich wichtigen
Auflagen für die Kalkulation und spä-
tere Bauleitung in die Leistungsbe-
schreibung aufgenommen werden.
Anhand zahlreicher Planausschnitte
und Fotos von Baustellen entlang der
A 44 erläuterte Berneburg sehr
anschaulich und praxisnah, mit wel-
chen Fragestellungen eine UBB auf der
Baustelle konfrontiert wird. Vor allem
das Einrichten der Baustelle erfordert
eine starke Präsenz der UBB, weil in
dieser Phase mehrere Arbeiten wie
Aufstellen von Zäunen, Baustellenent-
wässerung oder Verlegen von Versor-
gungseinrichtungen für die Baustelle
anlaufen. Als Fazit seiner positiven
Erfahrungen forderte der Referent,
dass die UBB durchgehend integrierter
Bestandteil in allen Phasen der Bau-
durchführung sein muss, wobei die
Phasen der Ausführungsplanung und
Bauvorbereitung am wichtigsten sind.
Fundierte Grundkenntnisse sowie reali-
sierbare Vorstellungen zur Anwendung
alternativer Bauverfahren und Arbeits-
vorgängen sind die Schlüssel zum
Erfolg einer UBB.
Den großen Themenblock Kompensa-
tion eröffnete Dipl.-Ing. Jörg Borken-hagen, Herne, mit seiner Präsentationüber die Faktoren erfolgreicherKompensation. Trotz klarer Regel-werke und langjähriger Erfahrungen
zeigt sich, dass landschaftspflegerische
Maßnahmen (LPM) nicht immer den
beabsichtigten Zustand erreichen. Zahl-
reiche Arbeiten und Untersuchungen
zur Wirksamkeit von Kompensations-
maßnahmen belegen zum Teil erhebli-
che Defizite in der Planung, Herstel-
lung oder Unterhaltung.
In dem Forschungsvorhaben des Bun-
des (FE-Vorhaben 02.0365/2013/LGB)
zu den Rahmenbedingungen einer
erfolgreichen Kompensation wird nach
Lösungsansätzen für Problemfelder
gesucht, „die bislang wenig im Fokus
der Betrachtungen gestanden haben“,
erläuterte Jörg Borkenhagen den Semi-
narteilnehmern. Der Schwerpunkt im
Forschungsvorhaben wurde daher auf
die Themenbereiche „maßnahmen -
bezogene Erfolgsfaktoren“, „Manage-
mentprozesse und Organisations -
strukturen“ sowie „Beteiligung und
Akzeptanz“ gelegt. Die Ergebnisse des
Forschungsvorhabens basieren auf
einer Auswertung von Literatur und
gelungenen Praxisbeispielen. Zusätzlich
wurden Befragungen und Interviews
insbesondere in den Straßenbauver-
waltungen der Länder durchgeführt.
Als Ergebnis wurden Arbeitshilfen ent-
wickelt, die als Zielbiotop-Steckbriefe
konzipiert sind und nach den Phasen
Planung, Ausführung, Unterhaltung
und Kontrolle unterschieden werden.
Neben maßnahmenbezogenen Erfolgs-
faktoren haben vor allem das Kompen-
sationsflächenmanagement und ver-
waltungsinterne Strukturen Einfluss auf
den dauerhaften Erfolg von LPM. Eine
„sehr hohe Bedeutung“, so Borkenha-
gen, hat hierbei das Kompensationsflä-
chenkataster. Es ist als wesentliches
Instrument anzusehen, um eine erfolg-
reiche Kompensation zu gewährleisten.
Einerseits sollte das Kataster Flächen
und Kompensationsverpflichtungen
dokumentieren und innerhalb der
Straßenbauverwaltungen allgemein
zugänglich gemacht werden, so dass
Informationen auch bei einem Perso-
nal- oder Zuständigkeitswechsel nicht
verloren gehen. Andererseits sollte das
Kataster auch dazu eingesetzt werden,
die Pflege und Unterhaltung der soge-
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Reinhard Berneburg
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30 | VSVI-Information April 2018
nannten A- und E-Flächen effizient zu
organisieren. Außerdem können mit
einem Kompensationskataster
Berichtspflichten gegenüber Planfest-
stellungsbehörden oder Unteren
Naturschutzbehörden erfüllt werden.
Eine stärkere Beteiligung der Öffentlich-
keit in den Planungs-, Ausführungs-
und Unterhaltungsprozess von LPM
könnten, so der Mitarbeiter des Büros
bosch & partner abschließend, zu einer
verbesserten Akzeptanz und zu einem
größeren Maßnahmenerfolg führen.
Hierzu wurden im Forschungsvorhaben,
das im Mai 2017 abgeschlossen wer-
den konnte, „Akteurs-Steckbriefe“ und
„Steckbriefe zur Öffentlichkeitsarbeit“
entwickelt.
In einer zweiten Präsentation während
des Seminars zeigte Dr. Sven Reiter,Rostock, die erfolgreiche Umsetzungder Kompensation am Beispiel derA 20 in Mecklenburg-Vorpommern.Das Landesamt für Straßenbau und
Verkehr Mecklenburg-Vorpommern
(M-V) präsentiert auf seiner Website
www.strassenbauverwaltung.mvnet.de
unter dem Thema „Umweltschutz“
Hinweise zum Kompensationsmanage-
ment/Management landschaftspflegeri-
scher Maßnahmen (LPM). Im Rahmen
dieser Internetpräsenz werden die
umfangreichen und vielfältigen Kom-
pensationsprojekte mit detaillierten
Fachbeiträgen und anhand ausgewähl-
ter Fallbeispiele erläutert. Weitere
besonders herausragende Beispiele
guter fachlicher Praxis der Kompensa-
tion für Straßenbauprojekte können
per Link auf der Website der FGSV
(road maps/Steckbriefe) abgerufen
werden.
Das Kompensationsmanagement des
Landes umfasst eine Betreuung aller
Maßnahmen von den Flächenangebo-
ten über Planung und Ausführung bis
hin zur Kontrolle und dauerhaften
Sicherung der LPM. Die Straßenbauver-
waltung M-V betreut insgesamt eine
Fläche von circa 10.000 Hektar land-
schaftspflegerischer Maßnahmen
(LPM). Allein für den Bau der 280 Kilo-
meter langen Küstenautobahn A 20 im
Abschnitt Mecklenburg-Vorpommern
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Sven Reiter
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Sven Reiter
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mussten rund 5.700 Hektar kompen-
siert werden. Dies führte zu der größ-
ten Kompensationskulisse eines
Straßenbauprojektes in der Bundesre-
publik, so Reiter in seinem Vortrag. Zur
Bewältigung der Eingriffsregelung
wurde Mitte der Neunzigerjahre ein zu
der Zeit neues Planungskonzept umge-
setzt: Insgesamt wurden neun Kom-
pensationsflächenpools mit Flächen
von 150 bis 500 Hektar in Anspruch
genommen. Durch die Bildung
besonders großflächiger Kompensa-
tionsbereichen ergeben sich erhebliche
Vorteile wie die Schaffung neuer
Lebensräume für großraumbeanspru-
chende und störempfindliche Arten
oder die Entlastung der durch Flächen-
entzug stark belasteten und von der
Trasse betroffenen Landwirtschaftsbe-
triebe. Gleichzeitig konnten auch
innerhalb der Straßenbauverwaltung
durch die Konzentration der Kompen-
sation deutliche Vorteile festgestellt
werden: Eine erhöhte Effizienz und
Wirtschaftlichkeit bei Planung, Grund-
erwerb, Bau, Unterhaltung und Kon-
trolle der Kompensationsflächen waren
die positiven Folgen des Flächenma-
nagements.
Den Abschluss des interessanten VSVI-
Umweltschutzseminars bildete ein pra-
xisbezogener Beitrag aus Nordrhein-
Westfalen: Dipl.-Ing. MichaelHilkenbach, Gelsenkirchen, infor-mierte über Praxiserfahrungen inNRW mit der Umsetzung von pro-duktionsintegrierten Kompensa-tionsmaßnahmen. Der § 15 Abs. 3BNatSchG verpflichtet den Eingriffsver-
ursacher, bei Kompensationsmaßnah-
men auf agrarstrukturelle Belange
Rücksicht zu nehmen. Durch Bewirt-
schaftungsauflagen, die auch dem
Naturschutz dienen, soll vermieden
werden, dass für die Kompensation
zusätzliche Flächen der Landwirtschaft
entzogen werden.
Michael Hilkenbach berichtete, dass
bei vielen Straßenbauprojekten in
Nordrhein-Westfalen (NRW) die pro-
duktionsintegrierte Kompensation
regelmäßig von den Vertretern der
Landwirtschaft gefordert wird.
Daher hat sich der Landesbetrieb Stra-
ßen.NRW eine Strategie überlegt, wie
eine dauerhafte Flächensicherung bei
ständig wechselnden Bewirtschaf-
tungsflächen gelingen und wie die
Kontrolle der Bewirtschaftungsaufla-
gen erfolgen kann.
Daher hat der Landesbetrieb eine
Arbeitshilfe Produktionsintegrierte
Kompensationsmaßnahmen (PIK) erar-
beitet. Diese Arbeitshilfe, die aus einer
Zusammenarbeit verschiedener Behör-
den, Kammern und Stiftungen ent-
stand, ist über die Website www.
strassen.nrw.de/umwelt/publikationen/
index.html abrufbar. Die Arbeitshilfe
enthält fünf verschiedene Vertragsbei-
spiele für eine Vereinbarung zwischen
Vorhabensträger und Landwirt. Eine
wesentliche Neuerung besteht darin,
dass bei allen Vertragsmöglichkeiten
die Bewirtschaftungskosten nicht
abgelöst, sondern periodisch ausge-
zahlt werden.
Um auch Hinweise geben zu können,
wie die Herstellung und Bewirtschaf-
tung zum Beispiel für einen Extensiva-
cker erfolgen soll, wurden für die fünf
wichtigsten Zielbiotope (Extensivweide,
-wiese und -acker, Blühstreifen und
Selbstbegrünungsbrache) Maßnah-
menblätter entwickelt und veröffent-
licht. Diese Handlungsanweisungen
wurden mit der Zielsetzung erarbeitet,
die Herstellung und den Erhalt der PIK-
Zielbiotope so flexibel wie möglich und
gleichzeitig so verbindlich wie nötig zu
beschreiben. Arbeitshilfe und Maßnah-
menblätter sollen bestehende Unsi-
cherheiten abbauen und kooperative
Lösungen fördern. Aber letztlich, so
Hilkenbach, „stehen und fallen die
Maßnahmen mit den Akteuren“.
Ralf Schoolmann, Landschaftsarchitekt
Osnabrück
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Zu den Seminarveranstaltungen im
Bau-ABC in Bad Zwischenahn-Rostrup
und in der TU Braunschweig waren
insgesamt 160 Teilnehmer erschienen.
Rechtsanwalt (RA) Dr. Harald Freise,stellvertretender Hauptgeschäftsführer,
Bauindustrieverband Niedersachsen-
Bremen, Hannover, erläuterte Dasneue Bauvertragsrecht und dieVOB/B. Mit dem am 1. Januar 2018 inKraft getretenen Gesetz zur Reform
des Bauvertragsrechts werden Rege-
lungen zum Ersatz von Aus- und
Einbaukosten bei mangelhaften Bau-
produkten, Werkvertragsrecht, Bauver-
trag, Verbraucherbauvertrag, Architek-
tenvertrag und Ingenieurvertrag sowie
Bauträgervertrag getroffen. Der Bau-
vertrag wird im Gesetz nicht abschlie-
ßend geregelt; es fehlen Vorschriften
zu Behinderung und deren Folgen,
Bedenkenanzeige und Enthaftung
sowie Sicherheiten. Ein Vertragsschluss
allein auf Grundlage des BGB-Bauver-
tragsrechts würde wichtige Punkte
eines Bauvertrages nicht regeln. Die
VOB/B dagegen ist eine umfassende
Vertragsgrundlage der Beziehungen
zwischen den Baubeteiligten. Soweit
das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
Regelungen zum Werk- oder Bauver-
tragsrecht enthält, die in der VOB/B
nicht abschließend geregelt sind, gel-
ten die Vorschriften des BGB auch im
Rahmen von VOB/B-Verträgen. Die
Vorschriften der VOB/B unterliegen als
Allgemeine Geschäftsbedingungen nur
dann nicht der Inhaltskontrolle der
§ 305 ff. BGB, wenn sie ohne inhaltli-
che Abweichungen insgesamt in den
Vertrag einbezogen werden, was nur
selten der Fall ist.
Harald Freise wies darauf hin, dass
Rechtsunsicherheit im öffentlichen Bau
erkennbar sei. So hat das Bundesminis-
terium für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit mit Erlass vom
8. Dezember 2017 – auch den Bundes-
ländern – empfohlen, für Bauverträge
der öffentlichen Hand die VOB/B voll-
ständig und unverändert zu verwen-
den, um die AGB-rechtliche Privilegie-
rung über § 310 BGB zu erreichen.
Aus den Vergabehandbüchern für
Baumaßnahmen des Bundes wurden
deshalb alle Abweichungen von der
VOB/B gestrichen.
Der Hauptausschuss Allgemeines des
Deutschen Vergabe- und Vertrags -
ausschusses für Bauleistungen (DVA)
hat daraufhin am 18. Januar 2018
beschlossen: Vor einer Weiterent -
wicklung der VOB/B soll zunächst die
aktuelle Diskussion zum BGB-Bauver-
trag in der Fachwelt und die Recht -
sprechung beobachtet werden.
Neuregelungen in der VOB/B wären
zum aktuellen Zeitpunkt verfrüht.
Das Gesetz hat Anordnungsrechte des
Bestellers nach BGB (§ 650b) einge-
führt und unterscheidet zwischen
1. Anordnung zur Änderung und
2. Anordnung einer Änderung, die zur
Erreichung des vereinbarten Werk -
erfolges notwendig ist.
Anders als in der VOB/B gibt es keine
Unterscheidung zwischen geänderter
und zusätzlicher Leistung. Bei einem
Änderungsbegehren des Bestellers stre-
ben die Vertragsparteien Einvernehmen
über die Änderung und die infolge der
Änderung zu leistende Mehr- oder
Mindervergütung an. Der Unternehmer
ist verpflichtet, ein Angebot über die
Mehr- oder Mindervergütung zu erstel-
len, im Falle einer Änderung des verein-
barten Werkerfolgs jedoch nur, wenn
ihm die Ausführung der Änderung
zumutbar ist. Macht der Unternehmer
betriebsinterne Vorgänge für die Unzu-
mutbarkeit dieser Anordnung geltend,
trifft ihn die Beweislast hierfür. Trägt
der Besteller die Verantwortung für die
Planung eines Bauwerks oder der
Außenanlage, ist der Unternehmer nur
dann zur Erstellung eines Angebots
über die Mehr- oder Mindervergütung
verpflichtet, wenn der Besteller die für
die Änderung erforderliche Planung
vorgenommen und dem Unternehmer
zur Verfügung gestellt hat. Begehrt der
Besteller eine Änderung, für die dem
Unternehmer nach § 650 c Abs. 1 Satz
2 kein Anspruch auf Vergütung für ver-
mehrten Aufwand zusteht, streben die
Parteien nur Einvernehmen über die
Änderung an; Satz 2 findet in diesem
Fall keine Anwendung. Erzielen die Par-
teien binnen 30 Tagen nach Zugang
des Änderungsbegehrens beim Unter-
nehmer keine Einigung nach Absatz 1,
kann der Besteller die Änderung in
Textform anordnen. Der Unternehmer
ist verpflichtet, der Anordnung des
Bestellers nachzukommen, einer
Anordnung zur Änderung des Werk -
erfolgs jedoch nur, wenn ihm die Aus-
führung zumutbar ist. Derr Referent
verdeutlichte den jeweiligen Hand-
lungsablauf in Balkendiagrammen.
Er bewertete die Gesetzesnovelle posi-
tiv, weil sie die Rechtsposition des AN
gegenüber der VOB/B verbessert, einen
Seminarecho
Vergabe- und Bauvertragsrechtam 6. Februar 2018 in Bad Zwischenahn und am 15. Februar 2018 in Braunschweig
Leitung: RA Peter Thomas, Pattensen
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Vorrang der Einigung über Änderung
und Vergütung und ein Zumutbarkeits-
kriterium einführt und klarstellt, dass
bei Planungsverantwortung eine Ver-
pflichtung zur Ausführung erst nach
Übergabe einer Umplanung besteht.
(Dies gilt schon jetzt auch bei VOB/B-
Verträgen.) Die §§ 1 Abs. 3 und 4
VOB/B dürften wegen gravierender
Abweichungen vom jetzigen Leitbild
einer AGB-Kontrolle nicht (mehr) stand-
halten.
Negativ: Zahlreiche Auslegungsfragen
und ungeklärte Rechtsfragen sind zu
erwarten. Nach dem Wortlaut entfällt
die Vergütung etwaiger Mehrkosten,
wenn der Unternehmer die
Planungsverantwortung trägt. Dies ist
allenfalls gerechtfertigt bei einem
Globalpauschalvertrag auf Grundlage
funktionaler Leistungsbeschreibung. In
anderen Fällen (Detailpauschalvertrag
oder Einheitspreisvertrag) kann ein
Planungsfehler nicht zum Entfall der
Vergütung von Mehrkosten führen.
Die 30-Tages-Frist kann zu erheblichen
Verzögerungen des Bauvorhabens füh-
ren. Wesentliche Verkürzung in AGB
dürfte unwirksam sein.
Nach § 650c Abs. 3 kann der Unter-
nehmer 80 Prozent der Mehrvergütung
aus dem Nachtragsangebot in einer
Abschlagsrechnung „ansetzen“, soweit
keine Einigung über die Höhe erfolgte
und keine anderslautende gerichtliche
Entscheidung vorliegt. Rückzahlung
und Verzinsung des Teils der pauscha-
lierten Abschlagszahlung (ab Eingang
der Abschlagszahlung beim Unterneh-
mer in Höhe von neun Prozentpunkten,
bei Verbrauchern von fünf Prozent-
punkten über dem Basiszinssatz), wenn
und soweit sich später herausstellt,
dass die geleistete Abschlagszahlung
die tatsächlich geschuldete Mehrvergü-
tung übersteigt.
Zum Erlass einer einstweiligen Verfü-
gung in Streitigkeiten über das Anord-
nungsrecht gemäß § 650b oder die
Vergütungsanpassung gemäß § 650c
ist es nach Beginn der Bauausführung
nicht erforderlich, dass der Verfü -
gungsgrund glaubhaft gemacht wird
(§ 650d). Die Verfahren werden
spezialisierten Baukammern der Land-
gerichte und Senaten der Oberlandes-
gerichte zugewiesen. Das einstweilige
Verfügungsverfahren können Besteller
und Unternehmer nutzen und soll
ausweislich der Gesetzesbegründung
auch zur Klärung der Frage einsetzbar
sein, ob die betreffende Leistung nicht
bereits vom vertraglichen Leistungs -
umfang erfasst wird.
Das Werk gilt nach § 640 Abs. 2 als
abgenommen, wenn der Unternehmer
dem Besteller nach Fertigstellung des
Werks eine angemessene Frist zur
Abnahme gesetzt und der Besteller die
Abnahme nicht innerhalb dieser Frist
unter Angabe mindestens eines Man-
gels verweigert hat. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung eines
Werkvertrages nach § 648a wird in
das BGB eingeführt.
Das neue Ingenieurvertragsrechtstellte Rechtsanwältin Karin Schwen-tek, Justiziarin der IngenieurkammerNiedersachsen, vor. In § 650p BGB sind
vertragstypische Pflichten aus Architek-
ten- und Ingenieurverträgen geregelt.
Durch einen Architekten- oder Inge-
nieurvertrag wird der Unternehmer
verpflichtet, die Leistungen zu erbrin-
gen, die nach dem jeweiligen Stand der
Planung und Ausführung des Bauwerks
oder der Außenanlage erforderlich
sind, um die zwischen den Parteien
vereinbarten Planungs- und Überwa-
chungsziele zu erreichen.
Soweit wesentliche Planungs- und
Überwachungsziele noch nicht verein-
bart sind, hat der Unternehmer
zunächst eine Planungsgrundlage zur
Ermittlung dieser Ziele zu erstellen. Er
legt dem Besteller die Planungsgrund-
lage zusammen mit einer Kostenein-
schätzung für das Vorhaben zur
Zustimmung vor (§ 650p Abs. 2).
§ 650p Abs. 2 regelt die Zielfindungs-
phase oder auch Leistungsphase 0.
Der AG soll in die Lage versetzt wer-
den, einen Eindruck über die finanziel-
len Erfordernisse und den Gesamtauf-
wand zu erhalten; Voraussetzung ist
ein bestehender Vertrag. Schwentek
begrüßt die Verankerung im Gesetz,
dass Vorverhandlungen nicht mehr ver-
gütungslose Akquise sind. Die Kosten-
einschätzung soll dem Bauherrn helfen,
auf dieser Grundlage seine Entschei-
dung über die Verwirklichung seines
Projekts zu treffen.
§ 650q Abs. 2: Für die Vergütungsan-
passung im Fall von Anordnungen nach
§ 650b Absatz 2 gelten die Entgeltbe-
rechnungsregeln der HOAI in der
jeweils geltenden Fassung, soweit
infolge der Anordnung zu erbringende
oder entfallende Leistungen vom
Anwendungsbereich der Honorarord-
nung erfasst werden. Im Übrigen ist die
Vergütungs-anpassung für den ver-
mehrten oder verminderten Aufwand
auf Grund der angeordneten Leistung
frei vereinbar. Soweit die Vertragspar-
teien keine Vereinbarung treffen, gilt
§ 650c entsprechend. Dieser besagt in
Absatz 3, dass der Unternehmer bei
der Berechnung von vereinbarten oder
gemäß § 632a geschuldeten
Abschlagszahlungen 80 Prozent einer
in einem Angebot nach § 650b Abs. 1
Satz 2 genannten Mehrvergütung
ansetzen kann, wenn sich die Parteien
nicht über die Höhe geeinigt haben
oder keine anderslautende gerichtliche
Entscheidung ergeht.
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Aus § 650p BGB folgt, dass Architek-
ten- und Ingenieurverträge eindeutig
als Werkvertragsrecht einzuordnen sind
und nur diejenigen Leistungen geschul-
det sind, die erforderlich sind, um die
Leistungsziele zu erreichen (Funktional-
vertrag). Nach § 650p BGB werden
nicht erforderliche und damit nicht
beauftragte Grundleistungen nicht ver-
gütet. Der AG ist gemäß § 8 Abs. 2
HOAI entsprechend aufzuklären. Die
Beweislast liegt unter Umständen beim
Auftragnehmer, deshalb ist Dokumen-
tation sinnvoll. Die Referentin rät, im
Vertrag nicht einfach nur auf die HOAI
zu verweisen, sondern den Leistungs-
katalog (Definition und Bewertung der
beauftragten Leistung) klar vertraglich
zu regeln.
Wenn der Bauherr der vom Ingenieur
erarbeiteten Planungsgrundlage nicht
zustimmt, kann er kündigen. Das
Kündigungsrecht erlischt nach zwei
Wochen; eine Sonderregelung für
Verbraucher. Falls der Bauherr nicht
reagiert, kann er zur Zustimmung unter
Fristsetzung aufgefordert werden. Der
Ingenieur schuldet die Erstellung der
Planungsgrundlage mit der gebotenen
Sorgfalt auf der Grundlage der zur
Verfügung stehenden Daten und Infor-
mationen; Fehler können zur Schadens-
ersatzpflicht führen.
Dipl.-Wirtschaftsing. Frank A. Bötz-kes, ö.b.u.v. Sachverständiger, Braun-schweig, stellte einen Vergleich ausbaubetrieblicher Sicht: Vergütungs-anpassung bei Änderungsanord-nungen nach neuem Bauvertrags-recht und Vergütungsanpassung § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B vor. Er erläu-terte zunächst die Grundsätze der Kal-
kulation in der Bauwirtschaft.
Die Vergütungsanpassungen gemäß
VOB/B haben ihren Ursprung im Leis-
tungsbestimmungsrecht des Auftrag-
gebers nach § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B.
Die Grundsätze der Preisfortschreibung
bei geänderten Leistungen regelt § 2
Abs. 5 VOB/B: Neuer Preis unter
Berücksichtigung der Mehr- oder Min-
derkosten. Für zusätzliche Leistungen
sieht § 2 Abs. 6 VOB/B eine zusätzliche
Vergütung nach den Grundlagen der
Preisermittlung für die vertragliche Leis-
tung und den besonderen Kosten der
geforderten Leistung vor. Die Preiser-
mittlung für geänderte und zusätzliche
Leistungen wurde mit Kalkulationsbei-
spielen untermauert.
Die Berechnung der Vergütungsanpas-
sung gemäß § 650c Abs. 1 BGB (neues
Bauvertragsrecht) für den infolge einer
Anordnung des Bestellers nach § 650b
Abs. 2 BGB vermehrten oder vermin-
derten Aufwand ist nach den tatsäch-
lich erforderlichen Kosten mit ange-
messenen Zuschlägen für allgemeine
Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn
zu ermitteln. Nach Auffassung des
Sachverständigen Bötzkes sind tatsäch-
liche Kosten die Kosten, die tatsächlich
auf der Baustelle angefallen sind. Der
Nachweis der tatsächlichen Kosten sei
extrem aufwändig und nur nach Aus-
führung möglich. Tatsächlich erforder-
lich sind die Kosten, die tatsächlich
erforderlich wären, ausschließlich unter
Berücksichtigung der tatsächlichen
Umstände, wie ein Auftragnehmer die
Leistung angemessen hätte ausführen
können.
Resümee zur Preisanpassung nach
neuem BGB: Im Rahmen der Preisfort-
schreibung erhält der Auftragnehmer
bei unterkalkulierter Urkalkulation eine
geringere Vergütung und bei überkal-
kulierter Urkalkulation eine höhere Ver-
gütung. Die tatsächlich erforderlichen
Kosten entsprechen jeweils einer ange-
messenen Urkalkulation, unabhängig,
wie tatsächlich kalkuliert wurde. Bei
tatsächlichen Kosten müsste der Auf-
traggeber auch Kosten zahlen, die er
nicht verursacht hat.
Rechtsanwalt Peter Thomas behan-delte Neuere Entscheidungen zumVergabe- und Bauvertragsrecht. DerAuftraggeber muss in der Ausschrei-
bung deutlich machen, ob es sich um
eine Bedarfs- oder Alternativposition
handelt, da sich die unterschiedliche
Art der Position auf die Kalkulation
auswirken kann. Die VK Bund
(Beschluss vom 23.02.2017 (VK 1-
11/17)) hat den Auftraggeber wegen
der bisher fehlenden Transparenz
verpflichtet, erneut, aber diesmal
sachgerecht auszuschreiben. Nebenan-
gebote in Ausschreibungsverfahren
können den Zuschlag nur begründen,
wenn diese in allen Punkten mit den
Hauptangeboten gleichwertig sind und
die Vorgaben der Ausschreibung (z.B.
Anforderung an Standsicherheit einer
Mauer/Böschung) erfüllen. Nach dem
Urteil des OLG Koblenz vom 25.
August 2016 (1 U 260/16) wurde mit
der alternativen Ausführung zwar die
Regelbauweise, aber nicht das vom AG
verlangte höhere Niveau erreicht; der
zu Unrecht übergangene Bieter erhielt
deshalb Schadensersatz in Höhe des
entgangenen Gewinns.
Erscheint ein Angebotspreis aufgrund
des signifikanten Abstands zum
nächstgünstigen Gebot oder ähnlicher
Anhaltspunkte, wie etwa der augen -
fälligen Abweichung von preislichen
Erfahrungswerten aus anderen
Beschaffungsvorgängen, ungewöhnlich
niedrig, können die Mitbewerber
verlangen, dass die Vergabestelle in
die vorgesehene nähere Prüfung der
Preisbildung eintritt. Der BGH hat am
31. Januar 2017 (X ZB 10/16) entschie-
den, dass diese Aufklärungsverpflich-
tung der Vergabestelle bieterschützen-
den Charakter hat.
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Auch das Urteil des OLG Celle vom 15.
März 2017 (14 U 42/14), das die teil-
funktionale Ausschreibung (hier: funk-
tional beschriebene Einzelposition in
einem ansonsten detaillierten Leis-
tungsverzeichnis) als eine vergaberecht-
lich mögliche und zulässige Ausschrei-
bungsvariante ansieht, ist nicht
rechtskräftig. Der AG hatte die in
eine Brücke einzubauende Stahlmenge
zu gering angegeben, verlangte aber
die Einhaltung der statischen und
konstruktiven Erfordernisse. Später
vergütete der AG die Mehrmengen,
allerdings nicht die vom AN vorge -
tragenen Erschwernisse.
Die in Allgemeinen Geschäftsbedin-
gungen (AGB) des Auftraggebers eines
Einheitspreis-Bauvertrags enthaltene
Klausel „Die dem Angebot des Auf-
tragnehmers zu Grunde liegenden
Preise sind grundsätzlich Festpreise
und bleiben für die gesamte Vertrags-
dauer verbindlich.“ benachteiligt den
Auftragnehmer unangemessen und
ist daher unwirksam (BGH vom
20.07.2017 (VII ZR 259/16)). Die
Unwirksamkeit dieser AGB führt dazu,
dass § 2 Abs. 3 VOB/B anwendbar ist;
dieses Ergebnis wollte der AG durch
seine Klausel vermeiden. Enthält die
der Leistungsbeschreibung beiliegende
Statik den Hinweis auf das Erfordernis
der Besonderen Leistung (hier: Tragge-
rüste der Bemessungsklasse B), ist die
Leistung als Besondere Leistung gemäß
der Vorgaben der VOB/C ausreichend
„erwähnt“. Einer gesonderten text-
lichen Beschreibung der Besonderen
Leistung, insbesondere in Form einer
gesonderten Ordnungsziffer im Leis-
tungsverzeichnis, bedarf es dann nicht
mehr (KG vom 06.08.2015 – 27 U
120/14 (nicht rechtskräftig)). Ist die
VOB/C in einen Bauvertrag einbezo-
gen, so stellt der Abruf einer dort als
Nebenleistung bewerteten Leistung
(Herstellen der Bohrpfähle unter
Wasserauflast für eine Autobahn -
brücke) keine vergütungspflichtige
Leistungsänderung dar (KG, Urteil
vom 09.05.2017 – 21 U 97/15 (nicht
rechtskräftig)).
Die Art und Weise (das „Wie“) der
Bauausführung legt grundsätzlich der
Auftragnehmer fest. Zwischen ver-
schiedenen Ausführungsmöglichkeiten
(Auffangen und Abtransportieren der
Rücklaufsuspension) kann der Auftrag-
nehmer deshalb frei wählen. Nach
einer vom AG angeordneten Änderung
des Bauentwurfs erfolgt die Ermittlung
der geänderten Vergütung im VOB-
Vertrag auf einer vorkalkulatorischen
Preisfortschreibung in der Weise, dass
an die Kostenelemente der Auftrags-
kalkulation angeknüpft wird (OLG
Hamm vom 14.10.2016 (12 U 67/15)).
Nach OLG Celle vom 31. Januar
2017 – 14 U 200/15 (nicht rechtskräf-
tig) ist der Einsatz anderer als vom AN
vorgesehener Baumaschinen keine
Leistungsänderung. Das Aufstellen,
Vorhalten, Betreiben und Beseitigen
von Einrichtungen zur Sicherung und
Aufrechterhaltung des Verkehrs auf
der Baustelle, zum Beispiel durch Bau-
zäune, Schutzgerüste, Hilfsbauwerke,
Beleuchtungen oder Leiteinrichtungen,
sind Besondere Leistungen im Sinne
der VOB/C, die mit den vereinbarten
(Einheits-)Preisen abgegolten sind und
nicht besonders vergütet werden,
wenn dem AN nach der Leistungsbe-
schreibung die Verkehrssicherheit der
Baustelle obliegt und die Kosten der
Verkehrssicherung in die jeweiligen
Positionen des Leistungsverzeichnisses
einzukalkulieren sind (OLG Braun-
schweig vom 11.09.2014 – 8 U
154/13).
Hervorzuheben ist das Urteil des BGH
vom 14. November 2017 (VII ZR 65/14)
zur Änderung der allgemein anerkann-
ten Regeln der Technik nach Vertrags-
schluss. Der AN schuldet gemäß § 13
Nr. 1 VOB/B grundsätzlich die Einhal-
tung der allgemein anerkannten Regeln
der Technik zum Zeitpunkt der Ab -
nahme. Der AN hat den AG regelmäßig
über die Änderung und die damit ver-
bundenen Konsequenzen und Risiken
für die Bauausführung zu informieren,
es sei denn, diese sind dem AG
bekannt oder ergeben sich ohne Weite-
res aus den Umständen. Der AG kann
dann wählen: Er kann zum einen die
Einhaltung der neuen allgemein aner-
kannten Regeln der Technik verlangen
mit der Folge, dass ein aufwändigeres
Verfahren zur Herstellung erforderlich
werden kann als im Zeitpunkt des Ver-
tragsschlusses von den Parteien vorge-
sehen. Der AN kann, soweit hierfür
nicht von der Vergütungsvereinbarung
erfasste Leistungen erforderlich wer-
den, im Regelfall eine Vergütungsan-
passung nach § 1 Nr. 3 oder 4, § 2 Nr.
5 oder 6 VOB/B verlangen. Der AG
kann zum anderen von einer Einhal-
tung der neuen allgemein anerkannten
Regeln der Technik und damit von einer
etwaigen Verteuerung des Bauvorha-
bens absehen.
Der BGH bekräftigt am 20. April 2017
(VII ZR 194/13), dass es vorbehaltlich
abweichender Vereinbarungen keine
dem Auftraggeber obliegende erforder-
liche Mitwirkungshandlung im Sinne
des § 642 BGB ist, während der Dauer
des Herstellungsprozesses außerge-
wöhnlich ungünstige Witterungsein-
flüsse auf das Baugrundstück in Form
von Frost, Eis und Schnee, mit denen
nicht gerechnet werden musste, ab -
zuwehren.
Trotz Schlusszahlungsmitteilung kann
noch eine Preisanpassung gemäß § 2
Abs. 3 Nr. 2 VOB/B zu Allgemeinen
Seminarecho
VSVI-Information April 2018 | 35
VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:19 Seite 35
Geschäftskosten mit Erhöhung ent-
sprechend der Prozentangabe des EFB-
Preisblatts durchgesetzt werden, wenn
wegen der Vereinbarung der ZVB/E StB
2011 die VOB/B nicht als Ganzes in
den Vertrag einbezogen worden ist, so
OLG Dresden vom 5. September 2017
(4 U 551/17).
Die Aufforderung des Auftraggebers,
eine knapp 15 Kilometer lange Stahl-
gleitwand statt nach vereinbarten 588
Tagen bereits nach einer Standzeit von
333 Tagen abzubauen, ist als freie
Kündigung anzusehen. Dies hat das
OLG Rostock am 14. März 2017 (4 U
155/12 – nicht rechtskräftig) im
Zusammenhang mit der verlängerten
Vorhaltung der Gleitwand (4 U 69/12)
entschieden.
Die Seminarteilnehmer erhielten einen
umfassenden Überblick über wichtige
Gesetzesänderungen. Die gewonne-
nen Erkenntnisse und die Fachgesprä-
che im Tagungsverlauf werden ihren
positiven Niederschlag im Berufsalltag
der Straßenbauingenieure finden.
Peter Thomas verabschiedete sich von
den Teilnehmern und informierte sie
darüber, dass seine Kollegin Rechtsan-
wältin Ina Witten vom Bauindustrie-
verband Niedersachsen-Bremen nun-
mehr die Seminarleitung übernehmen
wird; er freue sich, dass eine kompe-
tente Nachfolgerin gefunden wurde,
die in den vergangenen Jahren zahl-
reiche interessante Vorträge zu dieser
Seminarreihe beigesteuert habe.
Peter Thomas
Seminarecho
36 | VSVI-Information April 2018
Die künftige Seminarleiterin Ina Witten
VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:19 Seite 36
Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zurVereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure der Freien Hansestadt Bremen e.V.,Bgm.-Spitta-Allee 18, 28329 Bremen, Fax 0421- 20 349-34 oder online unter WWW.VSVI-BREMEN.DE
Name
Vorname
akadem. Grad
Straße, Nr.
Geburtstag / -ort
o Beamter o Student
Berufsstellung o selbstständig o Angestellter
PLZ, Ort
Straße, Nr.
Arbeitgeber
als
Abschlussexamen im Jahr
Studienanstalt(en)
Ort, Datum
Unterschrift
PLZ, Ort
Email / Telefon / Mobil
SEPA-Lastschriftmandat
Der Jahresmitgliedsbeitrag ab 2014 beträgt:
48 Euro.
Studenten sind beitragsfrei.
Unterschrift
Name
Vorname
Straße, Nr.
Ort, Datum
PLZ, Ort
Mitgliedsnummer
Kreditinstitut
IBAN
BIC
VSVI BremenVereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure der Freien Hansestadt Bremen e.V.Bgm.-Spitta-Allee 1828329 Bremen
Gläubiger-IdentifikationsnummerDE21ZZZ00000562288
Mandatsreferenz(Mitgl.Nr., wird separat mitgeteilt)
Ich ermächtige die VSVI der Freien Hansestadt Bremen e.V., Zahlungen von meinem Konto mittelsLastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der VSVI der Freien Hansestadt Bremen e.V. auf mein Konto bezogenenLastschriften einzulösen.
Hinweis:Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Be dingungen.Fälligkeit: Jährlich am 15. Mai bzw. bei Sonn- undFeiertagen am darauf folgenden Werktag.
Die neuen Beitrittsformulare für die VSVI Bremen und die VSVI Niedersachsen erscheinen ab 2014 im Wechsel. In der2/2018 erscheint wieder das Formular der VSVI Niedersachsen.Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich bei den Landes -vereinigungen Bremen und Niedersachsen direkt über die jeweilige Homepage anzumelden.
Formulare
VSVI-Information April 2018 | 37
VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:19 Seite 37
Landesvereinigung Niedersachsen
38 | VSVI-Information April 2018
Geburtstage Herzlichen Glückwunsch!
VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:19 Seite 38
Landesvereinigung Niedersachsen
VSVI-Information April 2018 | 39
40 Jahre Mitgliedschaft
25 Jahre Mitgliedschaft
50 Jahre MitgliedschaftWir gedenken unserer
verstorbenen Mitglieder
Neue Mitglieder
Geburtstage Herzlichen Glückwunsch!
VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:19 Seite 39
40 | VSVI-Information April 2018
Bezirksgruppe Braunschweig
Am 19. und 26. Oktober 2017 hatten
die Mitglieder der Bezirksgruppe
Braunschweig die Gelegenheit, das
neue Druckzentrum des Braunschwei-
ger Zeitungsverlages zu besichtigen, in
zwei Gruppen zu zehn Personen, um
die Erklärungen des Vortragenden bei
laufenden Druckmaschinen zu verste-
hen. Treffpunkt für die Besichtigung
um 21 Uhr war das Pförtnerhaus am
Druckzentrum. Hier nahm uns Gerhard
Pachur in Empfang und führte uns in
den Seminarraum des Druckzentrums.
Er berichtete uns eingangs, dass die
Braunschweiger Zeitung eine regionale
Tageszeitung mit einer Auflage von
ungefähr 130.000 Exemplaren ist.
Sie erscheint in Braunschweig und
auch unter anderen Titeln im östlichen
Niedersachsen. Zur Geschichte des
Verlags ist folgendes zu sagen: 1865
gründeten Albert Limbach und Albert
Berglein in Braunschweig eine Drucke-
rei, die die Keimzelle des Verlags
wurde. Die erste Zeitung des Verlags
erschien 1867 zweimal in der Woche
und hieß Braunschweiger Reform.
1880 nannte sich die Zeitung Braun-
schweiger Landeszeitung und erreichte
die Leser täglich.
Nach dem Zweiten Weltkrieg, am
1. Oktober 1945, wird im Verlag die
Braunschweiger Neue Presse von der
britischen Militärregierung herausgege-
ben. Die erste Ausgabe der Braun-
schweiger Zeitung war am 8. Januar
1946 erhältlich. Der Verleger Hans
Eckensberger bekam dafür die notwen-
dige Zeitungslizenz als zweiter Verleger
in der britischen Besatzungszone. In
der Mitte der Fünfzigerjahre erlebte die
Zeitung einen großen Aufschwung. In
der Innenstadt wurde ein neues Druck-
haus gebaut. 1979 wurde dieses schon
zu klein, und an der Hamburger Straße
wurde ein neues Pressehaus mit Dru-
ckerei errichtet. Seit Januar 2007
gehört der Braunschweiger Zeitungs-
verlag zur WAZ-Mediengruppe. Auch
die Räumlichkeiten an der Hamburger
Straße wurden zu klein. Ein neues
Druckzentrum wurde gebaut. Ende
2012 wurde das hochmoderne Druck-
zentrum in einem 7.500 Quadratmeter
großen Gebäude in der Christian-Pom-
mer-Straße in Betrieb genommen.
Nach dieser Einführung in die
Geschichte der Braunschweiger Zeitung
begann die Führung durch die Produk-
tionshalle. Zum Drucken der Braun-
schweiger Zeitung werden 140.000
Tonnen Papier pro Jahr benötigt, das in
großen Rollen angeliefert wird. Eine
Besichtigung des Druckzentrums vom Braunschweiger Zeitungsverlag (BZV)
Treffen am Eingang des Druckzentrums Im Vortragsraum
Einlegen der Druckplatten Das Zeitungspapier wird eingespannt
VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:19 Seite 40
Bezirksgruppe Braunschweig
Papierrolle beinhaltet etwa 20 Kilome-
ter Zeitungspapier, das mit einer
Geschwindigkeit von mehr als neun
Metern pro Sekunde die Rotationsma-
schine durchläuft. Diese benötigen
zusammen jährlich knapp 2,8 Millionen
Kilo Farbe für den Druckprozess.
Sobald eine Papierbahn beiderseitig
vierfarbig bedruckt ist, wird sie vollau-
tomatisch geschnitten, gefalzt und in
das gewünschte Endformat gebracht.
Der Druck der Zeitungsblätter erfolgt
mit vier Druckplatten aus Aluminium
für die Erstellung einer vierfarbigen
Zeitungsseite. Diese Platten werden
anschließend in die einzelnen Druck-
türme der Rotationsmaschine einge-
spannt; dann kann der Druckprozess
beginnen. Die gedruckten und bereits
gefalzten Produkte werden anschlie-
ßend über Kettensysteme mit mehreren
100 Meter Länge in die Weiterverarbei-
tungshallen transportiert. Maschinell
können hier Beilagen in unterschied-
licher Stückzahl eingesteckt werden.
Dann müssen die Produkte noch unter-
schiedlich etikettiert und verpackt
werden. Über Versandstraßen gelangen
die Zeitungen zur Ladestraße auf der
sie auf Fahrzeuge verladen und über
Hersteller an die Kunden ausgeliefert
werden.
Wir konnten feststellen, wie beeindru-
ckend es ist, wenn man in der Drucke-
rei der Braunschweiger Zeitung haut-
nah erlebt, wie eine Zeitung entsteht.
Die Teilnehmer waren erstaunt über die
Präzision, die erforderlich ist, ein Pro-
dukt herzustellen, das Millionen Men-
schen täglich in die Hand nehmen. Wir
dankten Gerhard Pachur für seine Aus-
führungen und Erklärungen. Wir wer-
den die Braunschweiger Zeitung nun
mit noch mehr Aufmerksamkeit lesen.
Hartmut Poggenklas
VSVI-Information April 2018 | 41
Claudia erklärt den Feuertornado Mit dem Leuchtstab werden Graffitis in den Raum gemalt
Der Vorstand der Bezirksgruppe Braun-
schweig hatte seine Mitglieder in die-
sem Jahr zum traditionellen Neujahr-
sempfang nach Wolfsburg eingeladen.
Treffpunkt war am 8. Februar 2018 das
Wissenschaftsmuseum Phaeno. Wer
noch nie in diesem interessanten
Museum war, dem ist ein Besuch mit
Kindern und Enkeln wärmstens emp-
fohlen. Bei einer Führung wurden uns
einige spektakuläre Stationen gezeigt.
Der Luna 4 solator zum Beispiel: Mit
Hilfe eines Leuchtstabes konnte man
schwungvolle Graffitis in den Raum
malen, die dann vor Ort und anschlie-
ßend im Internet zu bewundern waren.
Oder der gewaltige Feuertornado, der
größte künstlich erzeugte Tornado
Europas; zwei Beispiele von vielen. Die
Sonderausstellung „Manometer“ zeigt,
was der Körper alles kann. Die Besu-
cher konnten Leistungen ihrer Organe
testen, alles ohne einen Arzt aufsuchen
zu müssen. In einer schallisolierten Box
konnte ausprobiert werden, ob einer
ein Schreihals oder ein Flüsterer ist.
Diese und viele andere Möglichkeiten
waren zu erkunden.
Die Zeit war knapp, denn anschließend
fand der Sektempfang in der Sky Bar
im fünften Geschoss des Innside Hotels
statt. Hier begrüßte der Erste Vorsit-
zende der Bezirksgruppe, Heiko Lange,
die Gäste und erteilte dann Hermann
Baars, geschäftsführender Gesellschaf-
ter der Ingenieurgemeinschaft Martens
+ Puller, das Wort. Als Prüfingenieur
berichtete er über die Architektur und
Konstruktion des von der vor zwei Jah-
ren verstorbenen irakisch-britischen
Architektin Zaha Hadid entworfenen
Gebäudes, dass das Phaeno beher-
bergt. Die etwa 9.000 Quadratmeter
große Ausstellungsfläche ist unterglie-
dert in die Zeitthemen Leben, Sehen,
Energie, Dynamik, Spürsinn und
Mathematik. Wechselnde Sonderaus-
stellungen ergänzen diese Themen. Der
von Zaha Hadid konzipierte Baukörper
besteht im Wesentlichen aus Beton
und Stahl. Die Höhe des Baus beträgt
16 Meter, die Länge 170 Meter. Zehn
kegelförmige Betonpfeiler, sogenannte
Cones, mit einem Durchmesser von bis
zu sieben Metern, tragen das
Gebäude. Zum Einsatz kam ein neuarti-
ger und in Deutschland erstmals in
Neujahrsempfang in Wolfsburg
VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:19 Seite 41
einer solch großen Hochbaumaßnahme
eingesetzter selbstverdichtender Beton
(SVB). Probleme bei der Bemessung,
der Bauausführung und der Betonzu-
sammensetzung erforderten eine der
größten Sanierungen am fertigen
Baukörper.
Bevor Heiko Lange die Ehrung langjäh-
riger Mitglieder vornahm, berichtete
er über die Planung von Radschnell-
wegen zwischen den Städten Salzgitter,
Braunschweig und Wolfsburg.
Geehrt wurden
• für 25 Jahre Mitgliedschaft Gerd
Blaue, Agnes Huber, Henning Römer,
Christof Kaspareit, Knut Albrecht,
Wilhelm Seck, Klaus Kroggel,
Dietmar Balzer
• für 40 Jahre Peter Renken,
Eckhard Bosse
• für 50 Jahre Gerhard Maier,
Volker Bornhold, Dieter Kohlstedt,
Hansjörg Springer, Dieter Hanebeck,
Wolfgang Arand.
Nach der Ehrung der Mitglieder
versammelten sich die Teilnehmer im
Restaurant im Erdgeschoss des Innside
Hotels. Hier hatte der Küchenmeister
für alle Geschmacksrichtungen ein
Buffet aufgebaut, das keine Wünsche
offen ließ. Die Organisation der Veran-
staltung lag wieder in den bewährten
Händen von Edgar Hartwig.
Vielen Dank!
Hartmut Poggenklas
Bezirksgruppe Braunschweig
42 | VSVI-Information April 2018
Heiko Lange ehrt Hansjörg Springer, Christof Kaspareit, Henning
Römer (v.r.) Vor der Eröffnung des Buffets
Die diesjährige Mitgliederversammlung
der Bezirksgruppe Celle fand am 25.
Januar 2018 in den Räumlichkeiten des
Hotels „Celler Tor“ statt. Der Erste Vor-
sitzende Siegmar Depping begrüßte
32 Teilnehmer. Anträge der Mitglieder
wurden nicht eingereicht. Depping
berichtete über die allgemeinen
Entwicklungen innerhalb der VSVI
sowie im Besonderen über den Mitglie-
derstand (67 Mitglieder) und die
Zusammensetzung der Bezirksgruppe
Celle. Der Kassenwart Holger Gralher
informierte über den aktuellen Kassen-
bestand, der sich insgesamt stabil zeigt.
Anschließend wurde auf die Veranstal-
tungen aus dem letzten Jahr zurückge-
schaut.
Nach der Mitgliederversammlung im
Januar 2017 besuchte die Bezirks-
gruppe im Mai die Stadt Hamburg.
Neben der Baustellenbesichtigung des
„Autobahndeckels Schnelsen“ stand
ein Besuch der Plaza der Elbphilharmo-
nie und neuer Bauwerke in der Hafen-
city an. Nach der 57. Mitgliederver-
sammlung der Landesvereinigung in
Braunschweig am 16. Juni folgte am
28. Juni der traditionelle Grillabend in
Hermannsburg. Auf die in den Vorjah-
ren übliche Mehrtagesexkursion im
September wurde zugunsten einer
Zwei-Tagesreise nach Berlin verzichtet.
Highlights waren die Baustellen am
Flughafen BER und eines Autobahn-
neubaus in Berlin sowie die geführten
Stadttouren durch Berlin und Potsdam.
Auch für das Jahr 2018 wurde wieder
ein interessantes Programm zusam -
Bezirksgruppe Celle
Mitgliederversammlung 2018
VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:19 Seite 42
Fotos: Dirk Rother
Bezirksgruppe Celle
VSVI-Information April 2018 | 43
mengestellt. Zu den bevorstehenden
Terminen werden die Mitglieder –
wie gewohnt – separat eingeladen.
Eine besondere Freude war die Ehrung
der diesjährigen Jubilare.
Zum 25. Mal jährten beziehungsweise
jähren sich die Mitgliedschaften von
Edelgard Büscher und Jörg Schepel-
mann. Auf ein halbes Jahrhundert bli-
cken Horst Knapmeyer, Wolfgang Brei-
denbach und Günter Hellmich zurück.
Herzlichen Glückwunsch! Siegmar
Depping schloss mit einem Dank an
die Teilnehmer kurz vor 20 Uhr den
offiziellen Teil der Versammlung und
wünschte zum anschließenden Grün-
kohlessen „Guten Appetit“, einen
gemütlichen Abend und eine gute
Heimfahrt.
Dirk Rother
Dieses Jahr machte es die stürmische
„Friederike“ spannend und behinderte
unsere Anfahrt so stark, dass wir –
wie auf den Tag genau vor elf Jahren,
als „Kyrill“ über unser Land fegte –
den ursprünglichen Termin noch mit-
tags ganz kurzfristig absagten und
um eine Woche verschoben. Wahr-
scheinlich hätten nur wenige unserer
Teilnehmer das Lokal einigermaßen
rechtzeitig erreicht, da, wie am Tag
danach zu erfahren war, die Hauptzu-
wegungen zwischen Hameln und
Bad Münder derart von umgestürzten
Bäumen blockiert waren, dass
enorme Umwege gesucht werden
mussten.
So trafen sich am 25. Januar 2018
schließlich doch wieder 15 Mitglieder
zu möglichst zielgenauen Würfen beim
Kegeln sowie zum gegenseitigen Aus-
stechen beim Skat beziehungsweise
beim „Kiebitzen“. Nicht immer gelan-
Neujahrstreffen im Januar statt Weihnachtsfeier
Versammlungsrunde
„Ehrenrunde“: Edelgard Büscher, Siegmar Depping, Wolfgang
Breidenbach, Günter Hellmich, Horst Knapmeyer (v.l.)
Bezirksgruppe Hameln
Michael Warm, Jurgen Mackenthun, Dieter Winkel, Karl Heinz Friebe, Dietmar Kretschmer (v.l.)
Foto: Holger Smits
VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:19 Seite 43
44 | VSVI-Information April 2018
Bezirksgruppe Hameln
gen alle Würfe so gut, schließlich sind
die Kegelbahnen trotz allen Bittens
und Flehens immer noch ohne seitliche
Führungsschienen.
Beim Kegeln konnte die „Schaumbur-
ger Doppelspitze“ Werner Stille (Platz
1) und Jürgen Hattendorf (Platz 2) ihre
Führungspositionen vor Jürgen
Mackenthun (Platz 3) für sich buchen.
Beim Skat verwies der Sieger Karl
Heinz Friebe wieder einmal seine Mit-
streiter Gunter Ziech und Otto Tatge
auf den zweiten und dritten Platz.
Aber alle Teilnehmer halten es mit dem
olympischen Wahlspruch: „Dabei sein
ist alles“.
So konnten sich die Sieger der beiden
Wettbewerbe wieder an interessanten
Leckereien zum Mitnehmen erfreuen,
und die nicht ganz so erfolgreichen
Mitspieler hatten sicher auch ihren
Spaß.
Nach einem großartigen Abendessen
wurden schließlich noch unsere Mit-
glieder Jürgen Mackenthun für 25-jäh-
rige und Dieter Winkel für 40-jährige
Mitgliedschaft sowie Karl Heinz Friebe
für die Vollendung seines 75. Lebens-
jahres geehrt. Neben den zugehörigen
Urkunden und Ehrennadeln freuten
sich die Jubilare auch über die über-
reichten Getränke.
Rudolf Traut
Bezirksgruppe Hannover
Mit Grünkohl zum JahresausklangZu dem traditionellen Grünkohlessen
der Bezirksgruppe Hannover versam-
melten sich am 23. November 2017 68
Personen in dem urigen Gasthof Tegt-
meyer in Engelbostel; er ist auch immer
im Frühjahr bewährte Heimstatt für
„Spargel satt“ – frei nach dem Motto:
im Frühjahr weiß, im Winter grün.
Dieses Grünkohlessen verdiente aus
zwei Gründen den Namen „Jubiläums -
essen“. Erstens: Es war das zehnte
Essen unter der Obhut unseres Vorsit-
zenden Stefan Grampler. Zweitens:
Solch einen Ansturm rüstiger Jubilare
gab es selten. Unser Vorstand zeich-
nete in diesem Jahr 25 Jubilare und
eine Jubilarin für ihre Treue zu unserer
Vereinigung aus; immerhin konnten elf
von ihnen persönlich die Glückwünsche
und anderes entgegennehmen. Es war
schon ein besonderes Unterfangen der
beiden Vorsitzenden Stefan Grampler
und Lutz Kirsch, die anwesenden zu
Ehrenden leibhaftig „abzunadeln“, zu
„beurkunden“ und vinologisch zu
belohnen. Fast der gesamte Tresen ver-
schwand hinter ihren Rücken, wie auf
dem Panoramafoto zu erahnen ist.
Als Fünfundzwanziger wurden unser
langjähriges, noch aktives Redaktions-
mitglied Thomas Pfeiffer, Hans-Joachim
Alves, Safa Baykal, Joachim Berg, Tho-
mas Hotopp und Günter Borg benannt.
Es folgten in großer Zahl die Vierziger:
unser Ehrenmitglied, langjähriges Red-
aktionsmitglied und Präsident von
2005 bis 2011 Gerald Roloff, der Vor-
sitzender unserer Bezirksgruppe von
2001 bis 2003 Bernhard Ahrens, Heike
Bade, Herbert Schulze, Gerhard Loh-
meier, Richard Erich Bollmann, Karl-
Heinz Schweizer, Hans Laube, Karsten
Schwägermann, Wilfried Schnack,
Heiko Wilhelmsen, Dietrich Schaper
und Günter Papenburg.
Und schließlich noch die Fünfziger:
Ehrenmitglied und langjähriges Redak-
tionsmitglied Hartmut Gärtner, die
Vorsitzenden unserer Bezirksgruppe
Hans Dey (von 1975 bis 1977) und
Wolfgang Weber (von 1978 bis 1990)
sowie Heinrich Arning, Horst Kenke,
Hans-Jürgen Franke und Günther
Kruse.
Der Jahresrückblick 2017 von Grampler
und seine Vorschau auf die kommen-
den Ereignisse im nächsten Jahr, das
rustikale Ambiente und die kulinarische
Qualität der Veranstaltung fanden eine
freudige Zustimmung der Beteiligten,
wie aus den geselligen Gesprächen
herauszuhören war. Abschließend ver-
suchte der sympathisch aufdringliche
Meister der Finanzen, Matthias Heim-
soth, teils auf Knien bittend, seinen
Schatz zu mehren. Auf der Mitglieder-
versammlung am 30. Januar 2018
werden wir erfahren, ob ihm das
gelungen ist.
Und in einem halben Jahr geht’s wieder
dem Spargel an den Kragen.
Ulrich Kumlehn
VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:19 Seite 44
Bezirksgruppe Hannover
VSVI-Information April 2018 | 45
Am 12. Januar 2018 fand die Mitglie-
derversammlung der Bezirksgruppe
Hannover im Hotel Kaiserhof statt.
Unser Vorsitzender, Stefan Grampler,
konnte 24 Teilnehmerinnen und Teil-
nehmer begrüßen. Er gab zunächst
einen Rückblick über die Ereignisse
und Unternehmungen des vergange-
nen Jahres. Besonders herauszuheben
ist hier die Besichtigung der größten
Baustelle in Europa, „Stuttgart 21“,
einem Vulkan, dessen finanzielle
Aschewolken zurzeit die Etats der
Bundesrepublik verfinstern. Ob hier-
aus einmal eine Campania felix wird,
wie uns versichert wurde, bleibt abzu-
warten.
Wir gedachten unserer im Jahre 2017
gestorbenen Mitglieder Walter Dietz-
mann, Reinhart Eckert, Helmut Paw-
lowski und Günter Philipp, die alle
deutlich über 30 Jahre Mitglieder
unserer Vereinigung waren.Stefan
Grampler blickte dann in Zukunft und
gab einen Überblick über die geplan-
ten Unternehmungen in dem vor uns
liegendem Jahr. Das Programm wurde
inzwischen per Post verteilt.
Unser Kassenwart, Mathias Heimsoth,
leitete dann auf das Skat- und Dop-
pelkopfturnier über. Die Skat und
Doppelkopfrunden hielten sich die
Waage. Gold, Silber und Bronze
errangen beim Skat Helmut Schulz,
Karsten Schwägermann und Manfred
Wellhausen.
Die Spitzen beim Doppelkopf waren
Hartmut Müller, Otmar Haas und Ale-
xander Riebe.
Der Prämientisch war wieder so reich-
lich gedeckt, dass auch Unglückliche
beim Spiel Trost fanden und froh und
heiter den Heimweg antreten konnten
– in erwartungsvollen Gedanken an
die unserer Gemeinschaft bevorste-
henden Ereignisse.
Hartmut Gärtner
Mitgliederversammlung und Kartenspiel
Der Vorsitzende Stefan Grampler (li.)
und Kassenwart Matthias Heimsoth eine Skatrunde
Altpräsident Peter Holm beim Doppelkopf Das Schiedsgericht tagt
Fotos: Hartmut Gärtner
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46 | VSVI-Information April 2018
Bezirksgruppe Hildesheim
„Eintägige Herbstexkursion zur Bau-
stelle - Hafenanbindung der A27 - in
Bremerhaven“ stand in der Einladung.
Gemeinsam mit Kollegen aus der
Bezirksgruppe Hameln sollte es eine
interessante und schöne Exkursion wer-
den. Mit etwas Verspätung (der Busfah-
rer hatte das Navi falsch eingestellt)
starteten wir am 21. September 2017
von Hildesheim nach Bremerhaven. Mit
an Bord waren erstmals Studentinnen
und Studenten von der Hochschule für
angewandte Wissenschaft und Kunst
(HAWK) Hildesheim/Holzminden/Göt-
tingen. Obwohl es der Name nicht ver-
muten lässt, werden an der HAWK
auch Bauingenieure ausgebildet.
Schnell wurden Kontakte geknüpft
zwischen den „Alten“ und dem ange-
henden Nachwuchs.
Als erstes Ziel steuerten wir das Bau-
büro an. Dort begrüßte uns Dr. Volker
Gudehus, Bremerhavener Gesellschaft
für Investitionsförderung und Stadtent-
wicklung mbH (bis). Volker Gudehus
informierte zunächst ausführlich über
die Baumaßnahme, die wir anschlie-
ßend im Bereich des Tunnels besichtig-
ten. Bis zur Ausschreibung wurde eine
Vielzahl (53) Varianten begutachtet,
geprüft, geändert und letztendlich aus-
geschrieben. Um die Leistungsfähigkeit
des zweitgrößten Seehafens Deutsch-
lands, viertgrößter Europas und an Platz
21 der Welt zu stärken, ist unter ande-
rem eine bessere Anbindung an das
Hinterland wichtig. Der starke Lkw-Ver-
kehr, der sich bislang über die in West-
ostrichtung verlaufende Cherbourger
Straße bis zur Anschlussstelle Übersee-
hafen der A 27 quält, sollte besser an
die A 27 angeschlossen werden. Es galt
sowohl den Überseehafen als auch das
angrenzende Industriegebiet sicher an
die A 27 anzubinden. Eine Trennung
des Hafenverkehrs vom sonstigen Indi-
vidualverkehr war die optimale Lösung.
Bei der Planung kam letztendlich die
Variante 3.2 + e (e = Ergänzung) zur
Ausführung. Sie enthielt eine tunnelge-
führte Trassenlage. Der Tunnel wird in
offener Bauweise hergestellt. Die
Tunneltrasse verläuft im östlichen
Abschnitt, südlich zur Cherbourger
Straße, unterhalb des Eichenweges.
Der zweistreifige Tunnel wird auf 1.195
Meter Länge in einer Röhre gebaut. Im
östlichen Bereich teilt sich der Tunnel in
zwei Röhren mit Richtungsverkehr um
eine kreuzungsfreie Anbindung an
die Cherbourger Straße wieder zu
erreichen.
Nach der Baubeschreibung und einem
Film ging es hinaus auf die Baustelle.
Hier konnten wir uns die vorab
beschriebenen engen Verhältnisse und
den Baufortschritt des Tunnels ansehen.
Nach dieser interessanten Baustelle, die
von der Stadt Bremerhaven unter Betei-
ligung des Bundes finanziert wird, ging
es weiter zum Überseehafen. Vorher
stand jedoch noch das Mittagessen in
der „letzten Kneipe vor New York“ an.
Frisch gestärkt begann die Hafenrund-
fahrt mit dem Bus. Detlef Paul brachte
uns in einer lebhaften Erzählung die
Leistung und Größe des Überseehafens
näher. Wir bestaunten die Beladung
eines Schiffes mit Containern und
erfuhren nebenbei etwas über deren
Geschichte. Die gewaltigen Container-
brücken, wo der Kranführer in großer
Tunnelportal
Hafentunnel in Bremerhaven
Westliche Rampe
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VSVI-Information April 2018 | 47
Bezirksgruppe Hildesheim
Höhe nur über Monitor und Sprech-
funk seine Fracht sicher aufnehmen
und abstellen kann, sind beeindru-
ckend. Wir fuhren weiter an den riesi-
gen Portalhubwagen vorbei, die die
Container zu und von den Lagerflä-
chen transportieren. So ein Gefährt zu
lenken ist sicherlich nicht von heute
auf morgen zu erlernen. Nach dieser
Hafenbesichtigung wurde entgegen
unserem Programm noch eine Kaffee-
pause am Fischereihafen eingescho-
ben. Bei dem herrlichen Wetter war es
eine gute Entscheidung. Einige nutzten
den Abstecher, um sich mit Fisch ein-
zudecken, ein Bier zu trinken oder
einen Kaffee mit Kuchen zu sich zu
nehmen. Anschließend ging es zurück
nach Hildesheim.
Was bleibt: Es war eine gelungene
Exkursion. Der Austausch mit den 13
Studenten, der in dieser Form erstma-
lig war, kam sehr gut an und sollte
wiederholt werden, um das Interesse
an der VSVI zu wecken und neue Mit-
glieder zu werben. Wer mehr Informa-
tion über den Bau des Hafentunnels
wissen möchte, schaue im Internet
unter „Hafentunnel Bremerhaven“
nach. Der Organisation ein großes
Dankeschön.
Andreas Gummert
Exkursion zur Stadt Werlte und dem Fahrzeug-werk Bernard Krone
Interessierte Besucher
Die letzte Kneipe vor New York Erfahrungsaustausch
Bezirksgruppe Emsland
Die schon traditionelle Kurzexkursion
der Bezirksgruppe Emsland als letzte
Veranstaltung eines Jahres galt 2017
dem Besuch der jüngsten Stadt
Deutschlands und der Besichtigung des
Fahrzeugwerks Bernard Krone GmbH &
Co KG in Werlte. Für die im nordöst-
lichen Emsland gelegene Gemeinde
Werlte war der 22. März 2017 ein
besonderer Tag: Das Dorf wurde offi-
ziell zur Stadt ernannt. Die Urkunde
überreichte Niedersachsens Innenminis-
ter Boris Pistorius (SPD).
Nach dem Eintreffen im TrailerForum
(Besucherzentrum) der Firma Krone am
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Bezirksgruppe Emsland
48 | VSVI-Information April 2018
2. November um 15 Uhr begrüßten
Samtgemeindebürgermeister Ludger
Kewe sowie der Betriebsleiter der Firma
Krone, Volker Perk, die 42 Teilnehmer
der Bezirksgruppe Emsland. Das Fahr-
zeugwerk Bernard Krone ist einer der
führenden Trailerhersteller in Europa.
Das Programm umfasst Pritschen- und
Koffersattelauflieger, Containerfahrge-
stelle, Anhänger- und Motorwagenauf-
bauten; Qualitätsprodukte, die auf dem
internationalen Markt zunehmend
gefragt sind.
Nach der Vorstellung im TrailerForum
besichtigten wir die Montagehallen
und die im Bau befindliche Halle für
das neue Oberflächenzentrum. Für die
neue Halle mit circa 16.000 Quadrat-
meter Grundfläche und einer Höhe
zwischen 15,5 Meter und 20,5 Meter
mit den dazu gehörigen Infrastruktur-
maßnahmen sind Gesamtinvestitionen
von knapp 40 Millionen Euro veran-
schlagt. Generalunternehmer für
die gesamte Baumaßnahme ist das
Bauunternehmen August Mainka
aus Lingen.
Die Produktionsschritte des neuen
Oberflächenzentrums umfassen das
Strahlen der vorgefertigten Chassis, die
Chemische Vorbehandlung, die KTL-
Beschichtung und -Trocknung (katho -
dische Tauchlackierung) sowie die
Pulverbeschichtung und -Trocknung.
Mit dieser neuen Farbgebungsanlage
wird die Firma Krone die Stückzahlen
der Trailer von zurzeit 70 auf 210 Stück
pro Tag erhöhen. Durch diese neuen
Produktionstechnologien verringern
sich die Geruchsemission und die CO2-
Emission um circa 40 Prozent. Die
Firma Krone wurde als eines von zehn
deutschlandweiten Leuchtturmprojek-
ten für Energieeffizienz von der Deut-
Gruppenbild vor Krones Weltmeistertruck
EM ....2018?
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Bezirksgruppe Emsland
VSVI-Information April 2018 | 49
Die diesjährige Mitgliederversammlung
der Bezirksgruppe Lüneburg fand am
23. Februar 2018 einmal mehr im Gast-
haus Stumpf in Embsen statt. Unsere
Vorsitzende Manuela Kapak-Wendt
begrüßte die zahlreich erschienenen
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie
unseren diesjährigen Vortragsredner
und VSVI-Mitglied, Dirk Möller, Leiter
des Geschäftsbereichs Lüneburg der
Niedersächsischen Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr. Doch vor der
offiziellen Mitgliederversammlung läu-
tete Manuela Kapak-Wendt wie immer
das von allen heiß erwartete Grünkohl-
essen ein.
Dirk Möller stellte danach einige große
Projekte der nächsten Jahre vor und
gab einen Überblick über die für dieses
Jahr anstehenden Maßnahmen. Zu
Beginn erläuterte er das Straßennetz
des Geschäftsbereichs. Es sind unge-
fähr 500 Kilometer Bundesstraßen,
600 Kilometer Landesstraßen und
nochmal circa 600 Kilometer Radwege.
Der Geschäftsbereich ist für die Pla-
nung und Unterhaltung, aber auch für
die Bewilligung von Fördermitteln für
die Verbesserung der Verkehrsverhält-
nisse in den Gemeinden in Nordostnie-
dersachsen zuständig.
Ebenso fällt die Planung des Autobahn-
neubaus der BAB 39 in den Aufgaben-
bereich des Lüneburger Amtes. Der
Neubau unterteilt sich in neun
Abschnitte, wobei der achte und
neunte Bauabschnitt den Neubau der
B 190, einem Zubringer zur BAB 39,
umfasst. Diese Abschnitte werden vom
Geschäftsbereich nachrangig bearbei-
tet und ruhen zurzeit. Der dritte
Abschnitt von Bad Bevensen bis nach
Uelzen wird aller Voraussicht nach,
vom Geschäftsbereich unerwartet, der
letzte Bauabschnitt werden. Die Plan-
feststellungen sollen bis 2025 beschlos-
sen sein.
Neben diesem Großprojekt sind auch
weitere Planungen und Maßnahmen in
dem Zuständigkeitsbereich in nächster
Zeit wichtig. Die B 3n der Ortsumge-
hung Elstorf soll bis 2024 im Vorent-
wurf stehen und bis 2031 für den Ver-
kehr freigegeben werden. Ein 85 km
langer Streckenabschnitt von Lüneburg
bis Salzwedel, der Bundesstraßen
B 216 und B 248, soll der Ausbau mit
Ortsumgehungen im Konzept geplant
werden. Des Weiteren wird der Umbau
der Ortsdurchfahrt Gödenstorf L 216
unter Vollsperrung ab Ende 2018 vor-
angetrieben und soll bis Ende 2019 fer-
tig gestellt werden.
Fotos: Daniela Heitsch
schen Energie Agentur für ihr Energie-
konzept ausgezeichnet.
Im Anschluss an die Besichtigung fuh-
ren wir mit dem Bus zu der noch im
Bau befindlichen Ortskernentlastungs-
straße. Von der neu erbauten Brücke
über die zukünftige Bernard-Krone-
Straße hat man einen Überblick über
das riesige Gelände. Auf noch proviso-
risch befestigten Flächen warten hier
fertige Trailer auf ihre Auslieferung.
Mit dem Bau der neuen Umgehungs-
straße vergrößert sich das Industriege-
biet um 60 Hektar mit Flächen für die
Firma Krone, aber auch für andere
Unternehmen, die erweitern oder sich
neu ansiedeln wollen. Für den Bau der
1,2 Kilometer langen und 6,50 Meter
breiten Straße werden rund 1,2 Millio-
nen Euro investiert. Insgesamt fließen
etwa 4,3 Millionen Euro in die Infra-
struktur des Industriegebietes.
Zum Abschluss eines gelungenen Nach-
mittages gab es in gemütlicher Runde
ausgesuchte Speisen und Getränke im
Café-Restaurant Mediterano. Einen
besonderen Dank an unser Organisa-
tionsteam um Detlev Thieke und Wer-
ner Molde.
Ernst Kock
Ehrung von Helmut Heine für 50-jährige MitgliedschaftVortrag von Dirk Möller
Bezirksgruppe Lüneburg
Mitgliederversammlung 2018
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Bezirksgruppe Lüneburg
50 | VSVI-Information April 2018
Als bereits begonnene Baumaßnahmen
nannte Möller den Umbau der L 234 in
der Ortsdurchfahrt Garstedt. Hier muss -
te aufgrund einer höheren Belastung
eine Schwarz-Weiß-Anlage beim
Abbruch eingesetzt werden. Die Maß-
nahme soll bis Mitte 2018 abgeschlos-
sen werden. Bis Dezember 2018 soll
der Neubau der Bahnbrücke an der B 3
bei Sprötze hergestellt sein. Hier wurde
das vorhandene Brückenbauwerk
durch ein provisorisches Brückenbau-
werk ersetzt, um den Anwohnern einer
möglichen Umfahrungsstrecke die Ver-
kehrsbelastung nicht zumuten zu müs-
sen. Als letztes führte der Amtsleiter
die Grunderneuerung der BAB 39 zwi-
schen Handorf und Lüneburg Nord an.
Die Erneuerung wird bis voraussichtlich
Oktober 2019 den Verkehrsfluss zwi-
schen Lüneburg und Hamburg stark
beeinträchtigen. Der Streckenabschnitt
beinhaltet auch die Auf- und Abfahrt
Lüneburg Nord. Für die Straßenbau-
maßnamen 2018 sind 27 Millionen
Euro für die Autobahnen und Bundes-
straßen sowie sieben Millionen Euro
für die Landesstraßen freigegeben.
Dies sind die Mittel für die Baumaß -
nahmen, Planungsmittel sind darin
nicht enthalten.
Die allgemeinen Themen der nächsten
Zeit sind die Abarbeitung des Sanie-
rungstaues bei den Landesstraßen und
die Beschaffung neuer Mittel für Inge-
nieurleistungen, da diese Mittel, ausge-
nommen für die Großprojekte, fehlen.
Außerdem muss sich der Geschäftsbe-
reich auf neue Situationen und Struktu-
ren ausrichten, da die Bauvorhaben
immer zeitaufwendiger und umfassen-
der werden und das Vergaberecht in
seiner Komplexität zunimmt. Die Arbeit
der Behörde wird immer mehr an der
Transparenz der Projekte und der
Beteiligung der Öffentlichkeit gemes-
sen. Auch wird es immer schwieriger,
qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter zu gewinnen und zu halten.
Ab 2021 sollen die Autobahnen, und
vielleicht auch die Bundesstraßen,
durch eine Infrastrukturgesellschaft
des Bundes betreut werden. Hierfür
sollen zwölf Standorte im gesamten
Bundesgebiet entstehen. Die Standorte
für diese Gesellschaft stehen noch
nicht fest. Mit der neuen Infrastruktur-
gesellschaft wird sich die Niedersächsi-
sche Landesbehörde neu ausrichten
müssen.
Nach Abschluss des Vortrags eröffnete
Manuela Kapak-Wendt offiziell die
diesjährige Mitgliederversammlung. Sie
gab einen Rückblick auf die Veranstal-
tungen aus dem Jahr 2017 der Bezirks-
gruppe Lüneburg, unter anderem mit
der lustigen, aber leider verregnete
Studien- und Kulturfahrt nach Schwe-
rin und dem „aufregenden“ Baustel-
lenbesuch der BAB 14. Es folgte der
Kassenbericht von unserem Kassenwart
Thomas Rohlfing. Danach schließt die
Kasse der Bezirksgruppe Lüneburg mit
einem guten Plus ab. Die Kassenprüfer
bescheinigten eine gut geführte Kasse,
und der Kassenwart wurde durch die
Mitglieder entlastet.
Auch dieses Jahr standen wieder
einige Ehrungen unserer langjährigen
Mitglieder für ihre 25- und 50-jährige
Mitgliedschaften an. Helmut Heine
erzählte nach der Übergabe der Urkun-
den, dass er seinerzeit mehr oder
weniger dazu genötigt wurde, in die
VSVI einzutreten, aber er jedoch heute
sehr froh und glücklich darüber sei,
Mitglied zu sein.
Für ihre 25-jährige Mitgliedschaft
wurden geehrt:
• Achim Ritzer, Fred Möhring,
Fred Hilmer, Christian Wulf.
Für ihre 50-jährige Mitgliedschaft
wurden geehrt:
• Helmut Heine, Fritz Becker,
Karl-Heinz Radtke, Bernd Koch,
Hans-Werner Zarth.
Anschließend stellten die beiden
Vorsitzenden Manuela Kapak-Wendt
und André Novotny die für das Jahr
2018 geplanten Veranstaltungen unse-
rer Bezirksgruppe vor. Das Programm
wurde bereits an alle Mitglieder versen-
det. Es ist auch weiter hinten im Heft
unter „Veranstaltungen“ aufgeführt.
Nach dem Abschluss des letzten
Tagespunktes beendete die Vorsitzende
die Mitgliederversammlung offiziell,
und der inoffizielle Teil mit zahlreichen
Gesprächen miteinander konnte
beginnen.
Daniela Heitsch
Gemütlicher inoffizieller Abend
Foto: Daniela Heitsch
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Die diesjährige Mitgliederversammlung
der Bezirksgruppe Nienburg fand am
9. Februar 2018 im Waldhotel „Krähe“
statt. Der Erste Vorsitzende Uwe Lange
stellte nach der Begrüßung eine Teil-
nahme von 25 Prozent der Mitglieder
und damit die Beschlussfähigkeit der
Versammlung fest.
Entsprechend der vorliegenden Tages-
ordnung wurde in einer Kurzfassung
von den Aktivitäten der Bezirksgruppe
im Jahr 2017 und von der Teilnahme
des Vorstandes an den erweiterten Vor-
standssitzungen der Landesvereinigung
in Hameln und Verden berichtet.
Der Kassenwart Rolf Schuster konnte
auf einen erfreulich positiven Kassenbe-
stand mit verweisen, was von den Kas-
senprüfern Jürgen Reinhardt und Fritz
Fangmann unter kräftigem Applaus
bestätigt wurde.
Für die Wahl des Vorstandes stellte sich
als Wahlleiter das älteste anwesende
Mitglied Jürgen Reinhard zur Verfü-
gung. Auf Nachfrage und Vorschlag
der Anwesenden erfolgte die Wahl des
gesamten Vorstandes wieder im Block.
Somit besteht der Vorstand aus
• Erster Vorsitzender – Uwe Lange,
Nienburg
• Zweiter Vorsitzender – Martin Gerdes,
Nienburg
• Kassenwart – Rolf Schuster, Balge
• Redakteur – Friedrich Berghorn,
Stolzenau
Mitglied Peter Kasten berichtete
danach ausführlich über die Teilnahme
an der Jahresexkursion der Landesver-
einigung nach Hamburg-Schnelsen
am 15. September 2017. Die gleich -
zeitig durchgeführte Exkursion der
Bezirksgruppe Nienburg nach Wolfs-
burg/ Königslutter konnte in einem
vorgeführten Videofilm von Friedel
Berghorn nochmals verfolgt werden.
Für eine Vorschau auf das Jahr 2018
werden noch Vorschläge aller
Mitglieder erwartet.
Eine besondere Freude war die Ehrung
der diesjährigen Jubilare. Für 50 Jahre
Mitgliedschaft wurde mit einer Nadel
und Urkunde der Landesvereinigung
Hartmut Dyck, Neustadt und für 25
Jahre Mitgliedschaft mit einer Urkunde
Nicole de Leve, Nienburg und Wolf-
Rüdiger Metje, Nienburg geehrt.
Da zum Thema Vorschau und Verschie-
denes keine Vorschläge vorlagen,
leitete Uwe Lange zum gemütlichen
Teil über und lud zu dem köstlichen
warmen Buffet aus der Küche des
Waldhotel „Krähe“ ein. Nach diesem
reichlichen Genuss mit diversen Ge -
tränken und sehr angeregten Beiträgen
und Unterhaltungen wurde mit Dank
an den Vorsitzenden der Abend
beschlossen.
Friedel Berghorn
Bezirksgruppe Nienburg
VSVI-Information April 2018 | 51
Auch Bauingenieurstudenten der Ingenieurschule in Minden/
Westfalen schauten bei der Bezirksgruppe Nienburg vorbei
Uwe Lange (re.) gratuliert Hartmut Dyck für 50 Jahre
Mitgliedschaft
Jahreshauptversammlung 2018
Ehrung der Jubilare: Hartmut Dyck, Neustadt, Nicole de Leve, Nienburg,
Vorsitzender Uwe Lange, Wolf-R. Metje Nienburg (v.l.)
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Bezirksgruppe Ostfriesland
52 | VSVI-Information April 2018
Fotos: Heiko Schürmann
Exkursion nach Lissabon im Oktober 2017Unsere Exkursion 2017 führte uns vom
1. bis 5. Oktober in die Hauptstadt
Portugals, nach Lissabon. Auf die 29
Teilnehmerinnen und Teilnehmer war-
tete eine der interessantesten Städte in
Europa. Früh morgens war Abfahrt bei
der Straßenmeisterei Leer. Auf dem
Weg zum Flughafen Amsterdam-
Schiphol gab es zum Kaffee Krintstut
(Rosinenbrot) nach ostfriesischer Art.
Am Flughafen Lissabon begrüßte uns
Reiseleiter Filipe Alves, unser Begleiter
für die nächsten fünf Tage. Auf dem
Weg zum Hotel gab er uns mit einer
kleinen Stadtrundfahrt schon einen
ersten Eindruck von der Stadt.
Am zweiten Tag ging es mit dem Bus
wieder ins Verkehrsgewühl. Wir besich-
tigten wichtige Sehenswürdigkeiten,
wie unter anderem den Torre de Belém,
Padrão dos Descobrimentos (Denkmal
für Seefahrer), sahen uns von außen
den Präsidentenpalast an und gingen in
die berühmte Konditorei Pasteis de
Belém. Am Nachmittag fuhren wir in
die Altstadt Lissabons Alfama. Wir run-
deten den Tag mit einer Schifffahrt auf
dem Tejo ab. Nachdem wir historische
Straßenbahnen und steile Straßen
sahen, fuhren wir nun unter der Brücke
„Ponte 25 de Abril“ durch und kamen
uns fast vor, als wären wir in San
Francisco. Die Brücke ähnelt sehr der
Golden Gate Bridge.
Am dritten Tag ging es dann auch mit
dem Bus über diese Brücke nach Évora,
einer historischen Stadt im Landesinne-
ren mit der Auszeichnung Weltkultu-
rerbe. Imposant waren die Straßen der
Altstadt, die Kathedrale, die einmal
Königssitz war, der Park und die Kno-
chenkapelle, ein Kirchengebäude, an
dessen Wänden menschliche Gebeine
gestapelt sind.
Am vierten Tag fuhren wir mit dem
Bus in eine historische Stadt. Zunächst
machten wir aber an der Flussmün-
dung des Tejo Station, in Estoril und
Cascais. In diesen touristischen Bade -
orten genossen wir am Strand den
Blick auf den Atlantik. Es ging weiter
nach Sintra, einer Kleinstadt 25 Kilome-
ter westlich von Lissabon. Bekannt ist
der Ort, welcher ebenfalls Weltkultur -
erbe ist, vor allem durch seine zum Teil
jahrhundertealten Paläste, die Touristen
aus aller Welt anlocken. Nachdem uns
der Nachmittag zur freien Verfügung
stand, fuhren wir am Abend in die
Alfama und genossen einen herrlichen
Fadoabend bei leckerem portugiesi-
schem Essen und Wein. Fado ist ein
portugiesischer Musikstil. Die Sänger
werden von Gitarren begleitet.
Bevor uns am letzten Tag der Abflug
bevorstand, lernten wir noch das neue
Lissabon kennen. Wir besichtigten den
Vor dem Torre de Belem Knochenkapelle in Evora
Lissabon Sintra
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Bezirksgruppe Ostfriesland
VSVI-Information April 2018 | 53
Stadtteil Parque das Nações. Hier fand
1998 die EXPO Weltausstellung statt.
Der Stadtteil hat sich nach der Weltaus-
stellung zu einem neuen Stadtviertel
mit zahlreichen kulturellen und sport-
lichen Institutionen entwickelt. Hier
konnten wir auch die Brücke „Ponte
Vasco da Gama“, die zur Expo erbaut
wurde, sehen. Sie ist mit 17 Kilometer
einer der längsten Brücken der Welt
und die längste in Europa.
Heiko Schürmann
Fotos: Heiko Schürmann
Vor dem Torre Vasco da Gama Vor dem Torre Vasco da Gama
Im Rahmen einer kleinen Kooperation
mit der niederländischen Ingenieur-
Vereinigung KIVI (Koninklijk Instituut
Van Ingenieurs) organisierte der Vor-
stand der Bezirksgruppe Ostfriesland
die Exkursion der Niederländer.
Am 13. Oktober 2017 besichtigten wir
mit der 15-köpfigen Gruppe den Bau
des Hafentunnels Cherbourger Straße
in Bremerhaven. Obwohl die Nieder-
länder Baumaßnahmen dieser Art
kennen, waren sie doch beeindruckt
von diesem Bauwerk, das mit einem
Bauvolumen von circa 180 Millionen
Euro vom Magistrat der Stadt Bremer-
haven in Auftrag gegeben wurde.
Das Projektmanagement hat die BIS
(Bremerhavener Gesellschaft für
Investitionsförderung und Stadtent-
wicklung mbH). Die BIS gestaltete
dann auch den Fachvortrag über den
Bau des Tunnels und die anschließende
Führung auf der Baustelle.
Fachexkursion niederländischer Ingenieure in Bremerhaven
Fotos: Heiko Schürmann
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Bezirksgruppe Ostfriesland
54 | VSVI-Information April 2018
Der Hafentunnel ist Teil der zukünfti-
gen Verkehrsanbindung des Übersee-
hafens mit der Autobahn A 27. Der
Tunnel Cherbourger Straße wird als
sogenannter Offener Trog mit einer
Nordröhre (1848 Meter Länge) und
einer Südröhre (1659 Meter Länge)
gebaut. Bei der Trogbauweise wird für
die Tunnelführung in einer Art langge-
streckter Baugrube in einzelnen Bau-
abschnitten Erdreich ausgehoben und
mit einer Betonsohle versehen. Die
Seiten werden durch Betonwände sta-
bilisiert. Abschließend werden die
offenen Röhren mit einer Abdeckung
versehen. Der Tunnel wird künftig als
zweistreifiger Tunnel in einer Röhre im
Gegenverkehr betrieben. Die Inbe-
triebnahme soll 2020 erfolgen.
Der Tag wurde in einem Fischrestaurant
im alten Fischereihafen abgerundet.
Heiko Schürmann
Zum Jahresabschlusstreffen der
Bezirksgruppe Ostfriesland trafen sich
am 16. November 2017 36 Teilnehmer
im „Landhaus Feyen“ in Mittegroße-
fehn, eine erfreulich hohe Resonanz.
Unser Erster Vorsitzender Hilko Kruse-
Edenhuizen berichtete zunächst über
unsere Unternehmungen Jahr 2017,
untermalt mit Bildern von dem Fach-
vortrag mit Besichtigung des BAU-ABC
in Rostrup und von der Exkursion nach
Lissabon.
Leider fand die Radtour trotz zweier
angesetzter Termine aufgrund der
geringen Anmeldungen nicht statt.
Wir besprachen das Thema Radtour
und erfragten die Meinung der Mitglie-
der. Im Ergebnis wollen wir 2018 noch
einmal einen Versuch starten und
planen nun für den 3. Juni eine Rad-
tour an der Ems südlich von Leer.
Nach der Vorstellung des Programms
für 2018 wurden folgende Jubilare
geehrt:
Für 50 Jahre Mitgliedschaft:
Günter Mossau. In Abwesenheit:
Rudolf Dinkela, Friedrich Bornemann
und Dieter Wagner.
Für 25 Jahre Mitgliedschaft: Johann
Bohlen, Volker Schnackenberg und
Johann Tebben. In Abwesenheit:
Herbert Buss und Jan Brouwer.
Die Veranstaltung endete mit einem
gemeinsamen Grünkohlessen.
Heiko Schürmann
Jahresabschlusstreffen 2017
Volker Schnackenberg Johann Tebben
Günter Mossau Johann Bohlen
Fotos: Heiko Schürmann
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Landesvereinigung Niedersachsen
Veranstaltungen in NiedersachsenLANDESVEREINIGUNG NIEDERSACHSENSiehe auch www.vsvi-niedersachsen.de
8. Juni 2018Jahreshauptversammlung in Verden
21. September 2018HerbstexkursionAutostadt Wolfsburg
Bezirksgruppe Braunschweig31. Mai 2018 Mitgliederversammlung in Wolfenbüttel
September 2018 Halbtagesexkursion
Februar 2019 Neujahrsempfang
Bezirksgruppe Celle3. Mai 2018Tagesexkursion nach Bremerhaven undWilhelmshaven: Besuch der BaustelleHafenanbindung A27 (CherbourgerTunnel) und des Jade-Weser-Ports
12. Juli 2018Grillabend in Hermannsburg
18. Oktober 2018Tagesexkursion nach Lüneburg undHamburg: Besuch beim SchiffshebewerkScharnebeck und des Miniaturwunder-landes Hamburg
Bezirksgruppe HamelnEnde Mai 2018Wasserschloss Hülsede
19. bis 21. Oktober 2018Herbstexkursion mit der Bez. Gr. Hildesheim zur Petersdorfer Brückebei Malchow (Mecklenburgische Seenplatte)
Bezirksgruppe Hannover17. April 201814.15 Uhr, Halbtagsexkursion „NDRFunkhausbesuch“Wir starten mit Kaffee und Kuchen in der NDR-Kantine, danach folgt diezweistündige Führung mit Blick hinterdie Kulissen von Radio und Fernsehen
31. Mai 2018„Spargel satt“, Gasthof Tegtmeyer,Engelbostel
16. August 2018Halbtagsexkursion „10/17“ – 2. Teil
Bezirksgruppe Emsland26. April 201815.30 Uhr, Mitgliederversammlung inder Gaststätte Röckers, Meppen-Helte,mit einem Fachvortrag
8. Juni 2018Jahreshauptversammlung in Verden
27. Juli 2018Kurzexkursion „ins Moor“
23. August 2018Kurzexkursion nach Nordhorn (Besichti-gung der Baustelle Ortsumgehung)
20. bis 21. September 2018Herbstexkursion nach Bremerhaven und Stade
Bezirksgruppe Lüneburg19. April 2018Halbtagsexkursion nach HamburgBesichtigung der „Hamburger Unterwel-ten“ mit anschließendem Besuch desMuseumsschiffes Rickmer Rickmers
1. Juli 2018Familienradtour um Amelinghausen
18. bis 20. August 2018 (Sa.–Mo.)Studien- und Kulturfahrt nach Münchenmit Isarfloßfahrt, zusammen mit denBezirksgruppen Stade und Verden
Bezirksgruppe Northeim13. April 2018HalbtagsexkursionB27/A44/B452 bei Reichensachsen
12., 13. oder 14. Juni 2018 Exkursion ÖPP Projekt BAB A7 zw. Bockenem und Göttingen
23. bis 26. August 2018Jahresfahrt 2018 Lausitz
16., 17. oder 18. Oktober 2018Besichtigung Firma Sartorius in Göttingen
Bezirksgruppe OstfrieslandFrühjahr 2018Fachvortrag und Besichtigung Baustelle„Verbreiterung der A31“ zwischenNeermoor und Riepe
3. Juni 2018Radtour im Bereich Ems, südlich Leer
19. bis 20. Oktober 2018Exkursion nach Friesland (Niederlande)mit Besuch in Leeuwarden
15. November 2018Jahresabschlussveranstaltung
Bezirksgruppe Stade18. bis 20. August 2018 Gemeinsame Isarfloßfahrt (Partnerreise)der Bezirksgruppen Lüneburg, Stadeund Verden nach München mit dem ICEvon Bremen
Bezirksgruppe Verden12. April 201816.30 Uhr, Erster Stammtisch für Mit -glieder und Gäste, Fachvortrag und Vor-besprechung der Studienreise nach Leip-zig, Ort: Haags Hotel Niedersachsenhofin Verden, Lindhooper Straße 97
27. bis 30. April 2018Viertägige Studienreise nach Leipzig und Umgebung mit Fach- und Kulturpro-gramm, Anmeldeschluss: 15. Februar2018
8. Juni 2018Mitgliederversammlung der Landes-vereinigung in Verden
18. bis 20. August 2018 Gemeinsame Isarfloßfahrt (Partnerreise)der Bezirksgruppen Lüneburg, Stadeund Verden nach München mit dem ICEvon Bremen
21. September 2018Exkursion der Landesvereinigung indie Autostadt Wolfsburg
22. November 201816.30 Uhr, Dritter Stammtisch für Mitglieder und Gäste, Fachvortrag,Rückblick 2018, Ausblick 2019Ort: Haags Hotel Niedersachsenhof in Verden, Lindhooper Straße 97
VSVI-Information April 2018 | 55
Bei einem Treffen der Bezirksgruppenvorsitzenden wurde nochmals einmütig festgestellt, dass Gäste bei den Veranstaltungen aus anderen Bezirksgruppen stets willkommen sind. Von dieser Möglichkeit sollte im Sinne eines guten Zusammenhaltes unserer Vereinigung reger Gebrauch gemacht werden.
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Landesvereinigung Bremen
56 | VSVI-Information April 2018
Der Gesetzgeber hat mit der Reform
des Werkvertragsrechts und der hiermit
einhergehenden Anpassungen des
Bauvertragsrechts sowie des Architek-
ten- und Ingenieurrechts zu Beginn
2018 neue Rahmenbedingungen unter
anderem für die Ausschreibung und
Abwicklung von Bauverträgen geschaf-
fen. Auch für den gesamten Hand-
lungsraum der Architekten und Ingeni-
eure ergeben sich diverse Neuerungen.
Dies hat die VSVI Bremen zum Anlass
genommen, um die zweite Vortragsver-
anstaltung zu aktuellen Themen zu
organisieren.
Während bereits die erste Vortragsver-
anstaltung zur Thematik Fortschreibung
DIN 18300 mit dem Schwerpunkt
Homogenbereiche gut besucht war, in
der von Dr. Gerd von Bloh der Umgang
mit den damit einhergehenden Neue-
rungen dargestellt wurde, sprengte das
Interesse an der Reform des Werkver-
tragsrechts fast die räumlichen Verfüg-
barkeiten des Veranstaltungsortes in
der Ingenieurkammer Bremen.
Somit startete die VSVI Bremen in das
Jahr 2018 mit einer bestens besuchten
Veranstaltung. Fast 50 Teilnehmerinnen
und Teilnehmer wollten sich über die
Neuerungen des Werkvertragsrechts
informieren lassen. Die Zusammenset-
zung der Interessierten spiegelt die
Grundsätze der Vereinigung der Stra-
ßenbau- und Verkehrsingenieure wie-
der, da sich zu dieser Veranstaltung
sowohl Mitglieder als auch Nichtmit-
glieder einfanden, deren Zusammen-
setzung aus Verwaltung, Ingenieurbü-
ros und Bauindustrie breit gestreut war.
Genau auf diese Konstellationen ist die
VSVI ausgerichtet, attraktiv für die Mit-
glieder, aber auch für Dritte, die sich
über fachliche Themen informieren
wollen. Ferner ist so der unmittelbare
Austausch zwischen den gemeinsam
handelnden Akteuren im Bauprozess
gewährleistet.
Dr. Jan Erik Jasper, Fachanwalt für Ver-
gaberecht und für Bau- und Architek-
tenrecht (GVP – Rechtsanwälte Bre-
men) informierte zu dem oben
genannten Thema. Er gab einen kurzen
Einblick in die Reform und Veranlas-
sung und legte die zu erwartenden
Auswirkungen auf die Umsetzung von
Bau- und Ingenieurverträgen dar. Ohne
in diesem Artikel die Bandbreite der
festzustellenden Änderungen aufzei-
gen zu können, ist festzuhalten, dass
es sich um gravierende Änderungen im
Bau- und Projektgeschäft handelt. Das
neue Vertragsrecht, das am 1. Januar
2018 in Kraft trat, wird die Bauschaf-
fenden in Zukunft sehr intensiv
beschäftigen, da auf Grundlage des
vorgelegten Gesetzestextes viele Frage-
stellungen offen bleiben. Ganz konkret
geht es um die Funktionsfähigkeit der
VOB/B, um das geänderte Anordnungs-
recht, um geänderte Modalitäten in
Bezug auf Vergütung und Nachtrags-
prüfung. Ein bunter Blumenstrauß an
neuen Themen, der sich nun in den
nächsten Wochen entfalten wird und
zu dem sich viele Fragen aufwerfen.
Einige Fragen konnte der Referent
bereits verbindlich und abschließend
beantworten. Andere Themen lassen
Interpretationsspielräume zu, die sich
erst aus den konkreten Fragestellungen
der Zukunft ergeben werden.
Wir können gespannt sein, wie mit den
einzelnen Punkten zukünftig umgegan-
gen wird und umzugehen ist, wie die
Anpassung der VOB/B an die geänder-
ten Rahmenbedingungen, die für die
zweite Jahreshälfte 2018 angekündigt
ist, konkret aussehen wird und wie bis
dahin die Vergabestellen auf die geän-
derten Rahmenbedingungen reagieren
werden.
Zum Abschluss der Veranstaltung ergab
sich noch die Möglichkeit zu einer kur-
zen Netzwerkpflege, auch dafür steht
die VSVI. Viele Teilnehmerinnen und
Teilnehmer kennen sich aus dem lau-
fenden Projektgeschäft und können
konkrete Aspekte aus dem Fortbil-
dungsthema bereits in die aktuelle
Arbeit übernehmen. So stellen wir uns
Veranstaltungen der VSVI vor; wir wer-
den auch in Zukunft neben dem gro-
ßen „Bremer VSVI-Seminar“, das
erneut im März stattgefunden hat,
aktuelle Themen aufgreifen, um dem
satzungsgemäßen Zweck der Fort- und
Weiterbildung gerecht zu werden.
Markus Mey
Reform Werkvertragsrecht Fortbildungsveranstaltung in Bremen
Fotos: Stefan Pohl
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Landesvereinigung Bremen
Geburtstage / Jubilare / Neue Mitglieder
Mai bis August 2018
Neue Mitglieder Wir gedenken unseres verstorbenen Mitgliedes
VSVI-Information April 2018 | 57
25 Jahre Mitgliedschaft
50 Jahre Mitgliedschaft
VSVI_Inhalt_60Seiten_April2018_VSVI_Inhalt_Dez2009 10.04.18 18:20 Seite 57
58 | VSVI-Information April 2018
Landesvereinigung Bremen
Adressen VSVI BremenVereinigung der Straßenbau- und Verkehrs ingenieure der Freien Hansestadt Bremen e.V.
www.vsvi-bremen.deGeschäftsstelle: Britta BerningBürgermeister-Spitta-Allee 1828329 BremenTel. 0421 20349-133Fax 0421 20349-34Mail: [email protected]
Vorstand
1. VorsitzenderDipl.-Ing. Markus Meyc/o BPR Dipl.-Ing. Bernd F.Künne & Partner, BeratendeIngenieure mbBOstertorstraße 38/3928195 BremenTel. 0421 33502-0Fax 0421 33502-33Mail: [email protected]
2. Vorsitzender,GeschäftsführerDipl.-Ing. Enno Wagenerc/o Magistrat der Stadt BremerhavenAmt für Straßen- und Brückenbau Fährstraße 2027568 BremenhavenTel. 0471 590-2184Fax 0471 590-2077Mail: [email protected]
KassenführungDipl.-Ing. Lars Kellerc/o F. Winkler GmbH & Co. KGHemelinger Hafendamm 2228309 BremenTel. 0421 27743-0Fax 0421 34690-54Mail: [email protected]
Fortbildung, Wissen-schaft und Nachwuchs-förderungProf. Dr.-Ing. Carsten-Wilm Müllerc/o Hochschule BremenLabor für Verkehrswesenund Städtebau (LaVeS)Neustadtswall 30, Gebäude AB, Raum 712, FB 328199 BremenTel. 0421 59 053-480Fax 0421 59 053-479Mail: [email protected]
Organisation und VeranstaltungenDr.-Ing. Jens Ritterc/o pb+Ingenieurgruppe AGHenrich-Focke-Straße 1328199 BremenTel. 0421 174 63-31Fax 0421 174 63-33Mail: [email protected]
Mitglied im AK Seminar-leiter Niedersachsen/Bre-men und im Koordinie-rungsausschussDipl.-Ing. Enno Wagenerc/o Magistrat der Stadt BremerhavenAmt für Straßen- und Brückenbau Fährstraße 2027568 BremenhavenTel. 0471 590-2184Fax 0471 590-2077Mail: [email protected]
Öffentlichkeitsarbeit und InteressenvertretungDipl.-Wirtsch.-Ing. Bernd Aschauerc/o August Reiners Bauunternehmen GmbHArberger Hafendamm 1628309 BremenTel. 0421 4107-120Fax 0421 4107-123Mail: [email protected]
Strategie und NachwuchsförderungDipl.-Ing. Brigitte Pieperc/o Amt für Straßen und VerkehrHerdentorsteinweg 49/5028195 BremenTel. 0421 361-9300Fax 0421 361-9448Mail: [email protected]
Geplante Veranstaltungen der VSVI Bremen
Fachveranstaltung zum Thema Barrierefreiheit Am 29. Juni 2018 findet ab 12 Uhr in
Kooperation zwischen der Hochschule
Bremen und der VSVI eine Fachveran-
staltung statt, die besonders für Planer
interessant sein dürfte. Genauere Infor-
mationen werden kurzfristig veröffent-
licht.
Bauvorhaben Kühne & Nagel / Dei-cherhöhung Innenstadtstrecke /Sanierung HochwasserschutzwandTiefer / Tieferarkaden Es Ist eine Fachexkursion zu den vorste-
hend genannten Punkten vorgesehen.
Alle drei Themenbereiche könnten in
der Örtlichkeit begangen werden.
Im Detail ist angedacht, für circa 30 bis
60 Minuten eine Begehung des Weser -
ufers zu machen. Derzeit wird geprüft,
wo im Anschluss daran die Kurzvor-
träge zu den benannten Themenberei-
chen in Anspruch vorgestellt werden
können. Geplant für August 2018.
Zweitägige Fachexkursion nachHannover/Minden Voraussichtlich am 27./28. September
2018 ist eine Zwei-Tage-Exkursion nach
Minden/Hannover geplant.
In Minden sollen die Schachtschleuse
und der RegioPort besichtigt werden.
In Hannover wird der Südschnellweg
als Exkursionsziel vorgesehen. Die
Übernachtung wird voraussichtlich in
Hannover stattfinden. Details befinden
sich derzeit in der Planung.
Mitgliederversammlung 2018Die diesjährige Mitgliederversammlung
findet am 16. Mai statt. Um 14 Uhr
beginnen wir mit einer Fachexkursion
zum Thema Mobilität. Die BSAG ist der
passende Ort für dieses Thema. Um 16
Uhr beginnt dann die eigentliche Mit-
gliederversammlung.
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Adressen
Vereinigung der Straßenbau-und Verkehrs -ingenieure in Niedersachsen e.V.Geschäftsstelle:Martina HoffmannEichstraße 19 30161 HannoverTel. 0511 / 32 53 60 Fax 0511 / 32 56 53www.vsvi-niedersachsen.de [email protected]
PräsidiumPräsident Hon.-Prof. Dipl.-Ing. Markus BrockmannRosenrotweg 331787 HamelnTel. 05151 / 27849tagsüber:Tel. 05151 / 607 178Fax 05151 / 607 [email protected]
Vizepräsident und SchatzmeisterDipl.-Ing. Hans Schnibbec/o Gottfried Stehnke Bauun-ternehmung GmbH & Co. KGKoppelstraße 2827711 Osterholz-ScharmbeckTel. 04791 / [email protected] FortbildungDipl.-Ing. Oliver Iversen Stadt WolfsburgPorschestraße 4938440 WolfsburgTel. 05361 / 28 21 [email protected]
Berufsständische Fragen und Geschäftsführung Dipl.-Ing. Joachim Grupec/o Stadt WolfsburgGB Straßenbau und Projekt -koordinationPorschestr. 4938440 WolfsburgTel. 05361/ 28 - 21 [email protected]
Organisation und VeranstaltungenDipl.-Ing. Claus Peter SchüttKemna Bau Andreae GmbH& Co. KGLohweg 4230559 HannoverTel. 0511 / [email protected]
Medien und Verbindung zur RedaktionM.Eng. Katja PottStadt WolfsburgPorschestraße 4938440 [email protected]
Braunschweig 011. VorsitzenderDipl.-Ing. Heiko Langec/o NLStBV GB WolfenbüttelSophienstraße 538304 WolfenbüttelTel. 05331 / [email protected]. VorsitzenderProf. Dr.-Ing. Holger LorenzlFachhochschule LübeckUniversity of Applied SciencesFachbereich BauwesenLabor für VerkehrswegebauMönkhofer Weg 23923562 LübeckTel. 0451 / [email protected]
OrganisationDipl.-Ing. Edgar HartwigFöhrenhorst 103 38440 Wolfsburg Tel. 05361 / 371 58RedakteurDipl.-Ing. Hartmut PoggenklasMax-Planck-Straße 4138104 BraunschweigTel. 0531 / 37 32 [email protected] und KassenführerDipl.-Ing. Henning Römerc/o Fa. August ReinersVolkmaroder Straße 3738104 BraunschweigTel. 0531 / 23721 - [email protected]
Celle 021. VorsitzenderDipl.-Ing.(FH)Siegmar Deppingc/o SirameDes & S.DEPPINGConsult, Trift 2829342 WienhausenTel. 05149 / 98 70 [email protected]. VorsitzenderDipl.-Ing. Klaus ObertAm Brunnen 12, 29229 CelleTel. 05141 / 5 11 [email protected]. Holger Gralherc/o KreisstraßenmeistereiLanger Balkenweg29331 LachendorfTel. 05141 / 9 16 66 40SchriftführerDipl.-Ing. Dirk Rother c/o Ingenieurgesellschaft Heidt & Peters mbHSprengerstraße 38 c29223 CelleTel. 05141 / 93 [email protected]
Hameln 031. VorsitzenderDipl.-Ing. Dietmar Kretschmer164er Ring 7, 31785 HamelnTel. 05151 / 823 70 [email protected]. Vorsitzender Dipl.-Ing.Sven Diehn c/o NLStBV GB Hameln Roseplatz 5, 31787 HamelnTel. 05151 / [email protected] Mitarbeiter Dipl.-Ing. Burkhard BuchlerRuschenbrink 4 31787 Hameln Tel. 0172 6630880burkhard.buchler@nlstbv-niedersachsen.deKassenwartDipl.-Ing. Holger Smitsc/o NLStBV GB HamelnRoseplatz 5, 31787 HamelnTel. 05151 / 607 - [email protected]
Hannover 041. VorsitzenderDipl.-Ing. Stefan Gramplerc/o Stadt HannoverFachbereich TiefbauNeue-Land-Straße 2 30625 HannoverTel. 0511 / [email protected]. VorsitzenderDipl.-Ing. Lutz Kirschc/o Emch+Berger Projekt GmbHBaringstraße 830159 HannoverTel. 0511 / [email protected] Heimsothc/o Emch+Berger Projekt GmbHBaringstraße 830159 HannoverTel. 0511 / 36599-22
Hildesheim 051. VorsitzenderDr.-Ing. Holger Pabschc/o Ing. Büro Pabsch & PartnerBarienroder Str. 23 31139 HildesheimTel. 05121 / [email protected]. VorsitzenderMichael Stein, c/o KEMNA BauLohweg 44, 30559 HannoverTel. 0511 / [email protected]. Martin Keilc/o Stadt HildesheimMarkt 3, 31134 HildesheimTel. 05121 / 301 - 36 12Schrift- und KassenführerBauing. grad. Fritz IgelVon-Wintheim-Str. 531141 HildesheimTel. 05121 – 84697 [email protected] MitarbeiterAndreas GummertHaferkamp 11, 31061 AlfeldTel. 05181 / 253 [email protected]
Emsland 061. VorsitzenderDipl.-Ing. Detlev ThiekeLandkreis EmslandFachbereich StraßenbauOrdeniederung 149716 MeppenTel. 05931 / 44 15 66Fax: 05931/[email protected]. VorsitzenderDipl.-Ing. Jochen BrandewiedeLudwigstraße 2249716 MeppenTel. 05931 / 1 28 [email protected]ührerDipl.-Ing. Ernst KockNLStBV GB LingenStraßenmeisterei PapenburgOldenburger Straße 2826871 PapenburgTel. 04962 / 9 96 11-0KassenwartDipl.-Ing. Werner Moldec/o Bauunternehmung August Mainka GmbH & Co.Darmer Esch 74, 49811 LingenTel. 0591 / 800 06-618
Lüneburg 071. VorsitzendeDipl.-Ing.Manuela Kapak-Wendtc/o SM UelzenHoldenstedter Straße 9229525 UelzenTel. 0171 / 325 16 [email protected]. VorsitzenderDipl.-Ing. André NovotnyIgbv Ingenieurgesellschaft fürBau- u. Vermessungswesen W. Odermann – H. KrauseKäthe-Krüger-Straße 1721337 LüneburgTel. 04131 / [email protected]. Thomas Rohlfing,c/o SM DannenbergLüneburger Straße 1729451 DannenbergTel. 05861 / 97 56 70SchriftführerinDipl.-Ing. Daniela HeitschIgbv Ingenieurgesellschaft für Bau- u. Vermessungswesen W. Odermann – H. KrauseKäthe-Krüger-Straße 1721337 LüneburgTel. 04131 / [email protected]
Nienburg 081. VorsitzenderDipl.-Ing. Uwe LangeSonnengarten 1431582 NienburgTel. 05021 / [email protected]
2. VorsitzenderB.Sc. Martin GerdesAn der Alpheide 2931582 NienburgTel. 05021 / [email protected] SchusterBalger Straße 9, 31609 BalgeTel. 04257 / 417RedakteurDipl.-Ing. Friedrich BerghornAuf dem Acker 831592 StolzenauTel. 05765 / 94 27 28
Northeim 091. VorsitzenderDipl.-Ing. Hans-Heiko Keppelc/o Eurovia Teerbau GmbHLindenstraße 28 37520 Osterode Tel. 05522/5098-32 [email protected]. VorsitzenderDipl.-Ing. Hendrik Weitemeierc/o Ingenieurbüro WeitemeierKiefernweg 1137127 DransfeldTel. 05502 / [email protected]ührerDipl.-Ing. Belinda Bleibaum c/o Ingenieurburo LuhningMuhlenstraße 25 37154 Northeim Tel. 05551 / [email protected]. Christian Reppinc/o Stadt PattensenLudwig-Erhardt-Str. 3530982 PattensenTel. 05101 / [email protected]
Oldenburg 101. VorsitzenderDipl.-Ing. Gunnar Hirschc/o Ingenieurbüro HirschEike-von-Repkow-Straße 32a26121 OldenburgTel. 0441 / [email protected]. VorsitzenderDipl.-Ing. Wilhelm GrünefeldGrunefeld IngenieurberatungIm Schilf 24 26133 Oldenburg Tel. 0441-48 55 320 [email protected]. Huseyin AkkurtSTRABAG AG Direktion Nordwest Bereich Weser-Ems/Gruppe WilhelmshavenAm Esch 19 26349 JaderbergTel. 04454 / 9779 103 [email protected]
Osnabrück 111. VorsitzenderDipl.-Ing. Jürgen Schmidtc/o Stadt OsnabrückFD VerkehrsanlagenHasemauer 149074 OsnabrückTel. 0541 / 323 - [email protected]. Vorsitzender undSchriftführerDipl.-Ing. Horst Dallmannc/o Hermann DallmannGmbH & Co. KGWiesenweg 7, 49565 BramscheTel. 05461 / [email protected]. Lars Renziehausenc/o Oevermann Verkehrswe-gebau GmbHElbestraße 6049090 OsnabrückTel. 0541 / 69 118 - 10
Ostfriesland 121. Vorsitzender Dipl.-Ing. Hilko Kruse-Eden huizen, STRABAG AGDirektion Nordwest,Bereich Weser-EmsRaiffeisenstr. 7, 26603 AurichTel. 04941 / 9 50 17 [email protected]
2. VorsitzenderDipl.-Ing. Heiko Schürmannc/o NLStBV – GB AurichEschener Allee 3126603 AurichTel. 04941 / 9 51 - [email protected] Dipl.-Ing. Anke Beckc/o Stadt NordenAm Markt 39, 26506 NordenTel. 04931 / 923 - [email protected]ührerDipl.-Ing. Christian JanssenMatthäi BauunternehmenSternkamp 1426655 WesterstedeTel. 04488 / 511 - [email protected]. Arnold BußFohrenstraat 4 26629 Großefehn Tel. 04943 / [email protected]
Stade 131.Vorsitzender+SchriftführerDipl.-Ing. Adrian AndresFreie und Hansestadt HamburgBezirksamt HarburgTiefbauabteilungHarburger Rathausplatz 421073 HamburgTel. 040 42871 [email protected]. Vorsitzender + Kultur undInformationDipl.-Ing. Ralf Ratajczak Kreisstraßenmeisterei Sand-bostel Greftstraße 127446 Sandbostel Tel. +49 4761 983 [email protected]. Geol. Jens Schmitz Ingenieurgesellschaft Dr. Beusse mbH Elsterbogen 18 21255 Tostedt Tel. +49 163 7733877
Verden 141. VorsitzenderDipl.-Ing. Hans Schnibbec/o Gottfried Stehnke Bauun-ternehmung GmbH & Co. KGKoppelstraße 2827711 Osterholz-ScharmbeckTel. 04791 / [email protected]. VorsitzenderDipl.-Ing. Ulrich Frickec/o Kreisstraßenmeisterei VerdenSchnuckenstall 127283 Verden/AllerTel. 04231 / [email protected]ührerDipl.-Ing. Ralph Bentec/o Matthäi BauunternehmenGmbH & Co. KGBrandenburger Straße 930855 LangenhagenBüro: Verden/AllerTel. 04231 / 766 [email protected]. Jens-Uwe Prützc/o EMS-JADE MISCHWERKE GmbH KG. für Straßen -baustoffeIn der Riede11 49692CappelnTel. 04471 / 88 [email protected]
April 2018
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Die Bezirksgruppe Hildesheim besuchte gemeinsam mit Kollegen der Bezirksgruppe Hameln am 21. September 2017
die eindrucksvolle Baustelle des Hafentunnels in Bremerhaven. Aus dieser Zeit stammen die Aufnahmen auf dieser Seite.
Fotos: © Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (bis))
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