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2. Benefizkonzert zugunsten der Lebenshilfe Augsburg im Gymna‐ sium Maria Stern Am Freitag, dem 27. Januar 2012 fand im Maria Stern Gymnasium bereits zum zwei‐ ten Mal ein Benefizkonzert zugunsten der Lebenshilfe Augsburg statt. Unter der Leitung von Wolfgang Scherer präsentierte sich die Schule erneut von ihrer musikalischen Seite. Gleich zum An‐ fang der Veranstaltung spielte das von ihm dirigierte Orchester "The Prince of Den‐ mark´s March" und später "Pomp and Cir‐ cumstance". Durch den Abend führte sehr charmant Frau Brigitte Gräbeldinger. Sie animierte das ganze Publikum zum Mitma‐ chen und die Prominenten davon zum Kuckucks‐und Finkenwalzer. Bewegend war auch der Auftritt von Nico‐ las Prestel (als Gast) mit seinem Mundhar‐ monikasolo der Winnetou‐ und Old Shat‐ terhandmelodie. Die Junior‐Bigband, dirigiert von Ute Göp‐ fert, heizte später dem Publikum richtig ein und die Big‐Band unter Leitung von Johannes Lippold brachte die Halle endgül‐ tig zum Kochen. Es war ein begeisternder musikalischer Abend! Bilder von der Veranstaltung auf www.norlies.de Maria Stern—Kammerorchester, Chöre und Big Band musizieren zugunsten der Lebenshilfe Göggingen Mit den beiden Stücken „Auf Ferienreisen“ und „Ohne Sorgen“ von Josef Strauß eröffnete das Kammerorchester Maria Stern unter der Leitung von Wolf‐ gang Scherer das zweite Benefizkonzert zugunsten der Lebenshilfe Augsburg. Die beiden Stücke beschreiben die Stimmung in der gefüllten Turnhalle des Mädchen‐ Gymnasiums gut. Denn auch zahlreiche Bewohner des Haunstetter Wohnheims der Lebenshilfe saßen im Konzert und lauschten sichtbar glücklich und „ohne Sorgen“ den 72 Mädchen und Jungen des Orchesters. Wolfgang Scherer leitet das Orchester seit über 25 Jahren. In welcher Klasse „sein“ Orchester spielt, wird auch Unmusikali‐ schen schnell klar: Es genügt ein Blick in das Booklet der aktuellen Jubiläums‐CD. Dieses ist gestaltet mit Bildern, auf denen Scherer und Orchester auf Angela Merkel, Horst Seehofer oder Papst Johannes Paul II. treffen, um nur einige zu nennen. Ganz so prominent ging es beim Benefizkonzert freilich nicht zu, der Zweck war auch ein anderer: „Ich wohne in Königsbrunn neben dem Förderzentrum und bekomme vieles von dort mit“, erklärt Scherer. Das wiede‐ rum zeige er auch seinen Schülern, indem er sie ab und an dorthin führe. „Die Schüler sollen wissen, dass sie mit ihren Instrumen‐ ten Gutes bewirken können.“ (Seite 2) Lebenshilfe aktuell Nr. 7 01/2012 Seit über zwei Jahren bin ich der Leiter der Königsbrunner Bereitschaftspolizei und habe bereits in dieser kurzen Zeit festgestellt, wie wichtig gegenseitiges Verständnis für unsere jungen Polizei‐ schüler, aber auch für die Förderschüler der Königsbrunner Brunnenschule ist. Gerade im Hinblick auf ihre spätere Ver‐ wendung im Streifendienst bei Polizeiin‐ spektionen können die Polizeischüler durch gemeinsame Aktionen mit der Lebenshilfe wichtige Erfahrungen im Umgang mit geistig behinderten Men‐ schen sammeln. Dass dabei immer wie‐ der emotional starke Bindungen zwi‐ schen beiden Gruppen entstehen, ist für beide Seiten eine menschlich wertvolle Bereicherung. Wie schnell das Eis zwischen einem Uni‐ formierten und Brunnenschülern schmelzen kann, habe ich selbst im ver‐ gangenen Herbst erleben dürfen. Sofort war ich bei der Übergabe des Spenden‐ erlöses anlässlich unseres Benefizkon‐ zerts im Schüler‐Café mit zwei Schülern im Gespräch. Einige Fragen zum Polizei‐ beruf musste ich den aufgeschlossenen, auf mich offen zugehenden Jugendli‐ chen beantworten. Das Benefizkonzert zugunsten der Brunnenschule war im Jahr des 50‐jährigen Bestehens der Augsburger Lebenshilfe aus unserer Sicht ein Zeichen enger Verbundenheit. Die Übergabe eines Spendenbetrages von 4.444 Euro hat bei allen Beschäftig‐ ten der Bereitschaftspolizei eine tiefe Zufriedenheit ausgelöst. Zudem hat die Wohltätigkeitsveranstaltung den Weg für weitere gemeinsame Aktivitäten geebnet. In der heutigen, schnelllebigen Zeit ist dieses gute Gefühl, helfen zu können, deshalb nur zur Nachahmung zu empfehlen. Ihr Norbert Zink Polizeidirektor, Leiter der Königs‐ brunner Bereit‐ schaftspolizei

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2. Benefizkonzert zugunsten der Lebenshilfe Augsburg im Gymna‐sium Maria Stern

Am Freitag, dem 27. Januar 2012 fand im Maria Stern Gymnasium bereits zum zwei‐ten Mal ein Benefizkonzert zugunsten der Lebenshilfe Augsburg statt.

Unter der Leitung von Wolfgang Scherer präsentierte sich die Schule erneut von ihrer musikalischen Seite. Gleich zum An‐fang der Veranstaltung spielte das von ihm dirigierte Orchester "The Prince of Den‐mark´s March" und später "Pomp and Cir‐cumstance". Durch den Abend führte sehr charmant Frau Brigitte Gräbeldinger. Sie animierte das ganze Publikum zum Mitma‐chen und die Prominenten davon zum Kuckucks‐und Finkenwalzer.

Bewegend war auch der Auftritt von Nico‐las Prestel (als Gast) mit seinem Mundhar‐monikasolo der Winnetou‐ und Old Shat‐terhandmelodie.

Die Junior‐Bigband, dirigiert von Ute Göp‐fert, heizte später dem Publikum richtig ein und die Big‐Band unter Leitung von Johannes Lippold brachte die Halle endgül‐tig zum Kochen.

Es war ein begeisternder musikalischer Abend!

Bilder von der Veranstaltung auf www.norlies.de

Maria Stern—Kammerorchester, Chöre und Big Band musizieren zugunsten der Lebenshilfe

Göggingen Mit den beiden Stücken „Auf Ferienreisen“ und „Ohne Sorgen“ von Josef Strauß eröffnete das Kammerorchester Maria Stern unter der Leitung von Wolf‐gang Scherer das zweite Benefizkonzert zugunsten der Lebenshilfe Augsburg. Die beiden Stücke beschreiben die Stimmung in der gefüllten Turnhalle des Mädchen‐Gymnasiums gut. Denn auch zahlreiche Bewohner des Haunstetter Wohnheims der Lebenshilfe saßen im Konzert und lauschten sichtbar glücklich und „ohne Sorgen“ den 72 Mädchen und Jungen des Orchesters.

Wolfgang Scherer leitet das Orchester seit über 25 Jahren. In welcher Klasse „sein“ Orchester spielt, wird auch Unmusikali‐schen schnell klar: Es genügt ein Blick in das Booklet der aktuellen Jubiläums‐CD. Dieses ist gestaltet mit Bildern, auf denen Scherer und Orchester auf Angela Merkel, Horst Seehofer oder Papst Johannes Paul II. treffen, um nur einige zu nennen. Ganz so prominent ging es beim Benefizkonzert freilich nicht zu, der Zweck war auch ein anderer: „Ich wohne in Königsbrunn neben dem Förderzentrum und bekomme vieles von dort mit“, erklärt Scherer. Das wiede‐rum zeige er auch seinen Schülern, indem er sie ab und an dorthin führe. „Die Schüler sollen wissen, dass sie mit ihren Instrumen‐ten Gutes bewirken können.“ (Seite 2)

Lebenshilfe aktuell

Nr. 7 01/2012

Seit über zwei Jahren bin ich der Leiter der Königsbrunner Bereitschaftspolizei und habe bereits in dieser kurzen Zeit festgestellt, wie wichtig gegenseitiges Verständnis für unsere jungen Polizei‐schüler, aber auch für die Förderschüler der Königsbrunner Brunnenschule ist.

Gerade im Hinblick auf ihre spätere Ver‐wendung im Streifendienst bei Polizeiin‐spektionen können die Polizeischüler durch gemeinsame Aktionen mit der Lebenshilfe wichtige Erfahrungen im Umgang mit geistig behinderten Men‐schen sammeln. Dass dabei immer wie‐der emotional starke Bindungen zwi‐schen beiden Gruppen entstehen, ist für beide Seiten eine menschlich wertvolle Bereicherung.

Wie schnell das Eis zwischen einem Uni‐formierten und Brunnenschülern schmelzen kann, habe ich selbst im ver‐gangenen Herbst erleben dürfen. Sofort war ich bei der Übergabe des Spenden‐erlöses anlässlich unseres Benefizkon‐zerts im Schüler‐Café mit zwei Schülern im Gespräch. Einige Fragen zum Polizei‐beruf musste ich den aufgeschlossenen, auf mich offen zugehenden Jugendli‐chen beantworten. Das Benefizkonzert zugunsten der Brunnenschule war im Jahr des 50‐jährigen Bestehens der Augsburger Lebenshilfe aus unserer Sicht ein Zeichen enger Verbundenheit. Die Übergabe eines Spendenbetrages von 4.444 Euro hat bei allen Beschäftig‐ten der Bereitschaftspolizei eine tiefe Zufriedenheit ausgelöst. Zudem hat die Wohltätigkeitsveranstaltung den Weg für weitere gemeinsame Aktivitäten geebnet. In der heutigen, schnelllebigen Zeit ist dieses gute Gefühl, helfen zu können, deshalb nur zur Nachahmung zu empfehlen. Ihr

Norbert Zink

Polizeidirektor, Leiter der Königs‐brunner Bereit‐schaftspolizei

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Lebenshilfe aktuell Nr. 7 01/2012

Und das lässt sich sogar in Zahlen messen. Seit Bestehen des Orchesters wurden rund 150.000 Euro für wohltätige Einrichtungen, unter anderem für die Kartei der Not ein‐gespielt.

Einige Bereiche finanziell selbst schul‐tern

Für die Lebenshilfe kam am Freitag auch eine große Spende zusammen. „Wir be‐treuen circa 500 Menschen mit Behinde‐rung. Das wird zu einem großen Teil vom Staat finanziert, aber es gibt auch Berei‐che, die wir selbst schultern müssen. Hier helfen uns solche Spenden sehr“, fasste Dieter Stein, Vorstandsvorsitzender der Lebenshilfe zusammen. Neben Sologesän‐gen von Leonie Zeising und Melanie Möl‐ler, trat auch Nicolas Prestel mit einem Mundharmonikasolo auf. Er spielte die Melodie aus den Winnetoufilmen. (ries)

Quelle: Augsburger Allgemeine, Göggin‐gen, Seite 3, 2.2.2012

Infotag Schule und HPT am 29.3.

Die Brunnenschule Königsbrunn, Privates Förderzentrum mit dem Förderschwer‐punkt geistige Entwicklung und die Heilpä‐dagogische Tagesstätte veranstalten am Donnerstag, 29. März 2012 einen Informa‐tionstag.

Zeitplan:

9.00 – 13.00 Uhr Brunnenschule

13.00 – 15.00 Uhr HPT

Die Brunnenschule als Kompetenzzentrum für die Förderung im Bereich der geistigen Entwicklung will interessierten Besuchern die Arbeit vorstellen und Erfahrungen und

Fachlichkeit näherbringen. Schulleiterin Ingrid Lanz: „An diesem Tag geben wir den Besuchern einen Einblick in unsere Ange‐bote und unsere Arbeit.“ Neben Informati‐onsblöcken zu verschiedenen Themen kann in ausgewählten Klassen ein direkter Eindruck von der unterrichtlichen Arbeit gewonnen werden. Gezeigt werden u.a. Ausschnitte aus der SVE (Schulvor‐bereitende Einrichtung), aus Unterricht, Sozialem Lernen, individueller Förderung, Kommunikation, Berufsvorbereitung, Er‐fahrungen mit den Partnerklassen in Grund‐ und Hauptschule, Arbeit des MSD (Mobi‐ler Sonderpädagogischer Dienst) und der Heilpädagogischen Tagesstätte. Am Nach‐mittag besteht dann die Möglichkeit, Ein‐blick in die pädagogische Förderung im Rahmen der HPT zu gewinnen.

Die neue Druckausgabe der Schülerzeitung „Der Brunnenchecker“ ist erschienen. Das Onlineheft finden Sie auf der Seite www.brunnenchecker.de. Im Heft gibt es eine bunte Mischung aus Texten und witzi‐

gen Bildern, die neue Redaktion stellt sich vor, es gibt viele Interviews mit Lehrkräf‐ten, Erziehern und Schulbegleitern und die Redakteure geben einen interessanten Einblick in ihren Alltag.

Die Zeitung gewann beim Schülerzei‐tungswettbewerb 2011 der Augsburger Allgemeinen den zweiten Preis in der Kategorie Förderschulen. Sie konnte die Jury durch ein innovatives Layout und witzige Texte überzeugen.

Ein neues Bild für das Rathaus

Bei der Übergabe des Bildes aus der Ausstellung „50 Jahre Lebenshilfe Augsburg“: (von links) Hans Niedermair (Kultur- und Sportamtsleiter), Agnes und Horst Scherer (die Eltern des Künstlers), Paul Metz, Ingrid Lanz, Wolfgang Scherer, Paul Reis-bacher.

Stadtbergen „Zickenalarm“ heißt das Bild, das jetzt dauerhaft im Rathaus der Stadt Stadtbergen hängen wird: Der Künstler Wolfgang Scherer hatte das Werk in einem Kunstprojekt der Brunnenschule Königs‐brunn mit einem Künstlerpaar der Kunst‐pension Bachern gemalt. In der Lebenshil‐fe‐Ausstellung hing es im Rathaus und hatte Bürgermeister Paul Metz und drit‐tem Bürgermeister Paul Reisbacher so gut gefallen, dass sie es dem Künstler jetzt abgekauft haben. Die Schulleiterin Ingrid Lanz freute sich über den Erfolg ihres ehe‐maligen Schülers.

Quelle: Augsburger Allgemeine, Augsbur‐ger Land, Seite 2, 10.2.2012

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Lebenshilfe aktuell Nr. 7 01/2012

Infotage der Brunnenschule für Erzieherinnen

Die Brunnenschule in Königsbrunn hatte Erzieherinnen integrativer Kindergärten aus Augsburg Stadt und Land eingeladen. Das Förderzentrum mit dem Förder‐schwerpunkt geistige Entwicklung der Lebenshilfe Augsburg öffnete an zwei Be‐suchstagen seine Klassenzimmertüren. In einer Unterrichtsmitschau konnten sich die Besucherinnen ein Bild von der Vielfalt der Schüler und des auf sie abgestimmten Unterrichts machen. Zu sehen waren Stun‐den in den Fächern Deutsch und Mathema‐tik. Der anschließende Informationsteil stellte unter anderem das Schulaufnahme‐verfahren, den AuOau der Schule, die In‐halte des Lehrplanes und dessen Umset‐zung vor.

Besonders eingegangen wurde auch auf das individuelle Lern‐ und Leistungsvermö‐gen der einzelnen Schüler und der daraus resultierenden kompetenten Förderange‐bote der Brunnenschule. „Ein sehr infor‐mativer Vormittag mit tollen Einblicken in die Praxis“, gab eine Besucherin als Rück‐meldung. „Jetzt kann ich Eltern eines Kin‐des mit hohem Förderbedarf noch besser beraten.“ Die Lehrkräfte freuten sich über den regen Zuspruch, den intensiven Aus‐tausch und die positive Resonanz der Er‐zieherinnen. Eine Wiederholung der Veran‐staltung ist für November 2012 geplant, um bestehende Kontakte zu intensivieren und weitere Interessierte zu informieren.

Astrid Rupprecht

Spenden

Auch vergangenes Jahr gingen wieder zahlreiche Weihnachtsspenden ein, wofür wir uns ganz herzlich bei den einzelnen Firmen bedanken: Hosokawa Alpine 2.000 €, Fey Lamellenringe 1.000 € und eine Sachspende über 1.000 €, Arizona Chemi‐cal 500 € und Sanitär Kratzer 1.500 €. An‐stelle von Weihnachtsgeschenken unter‐stützte die Belegschaft der Fa. Kratzer Sanitär die Lebenshilfe Augsburg.

Vortrag Stiftungsrecht

Am 19. April 2012 findet um 18.30 Uhr ein Vortrag zum Stiftungsrecht in der Brun‐nenschule statt.

Referent ist Rechtsanwalt Dr. Karsten Ste‐cker (Bild) von der Solidaris Revisions‐GmbH in München. Der Kontakt kam über das Fortbildungsinstitut des Lebenshilfe Landesverbandes zustande. Seine Tätig‐keitsfelder sind u.a. Gesellschaftsrecht, Vereins‐ und Stiftungsrecht, Vertragsrecht und Steuer‐ und Gemeinnützigkeitsrecht.

Vortrags‐Themen werden u.a. Stiftungs‐formen, Absicherung, Grenzen und Chan‐cen von Stiftungen sein.

50 Jahre Landesverband Bayern

Der Landesverband Lebenshilfe Bayern feiert in diesem Jahr sein 50jähriges Beste‐hen unter dem Motto „Gemeinsam stark durchs Leben“. Die Lebenshilfe Augsburg gehört zu den sechs Gründungsmitgliedern (München, Fürth, Schweinfurt, Erlangen, Nürnberg). Ein Auszug aus der Festschrift: „Am 12. Mai 1962 wurde in Ingolstadt die ‚Landesarbeitsgemeinschaft Bayern der Lebenshilfe für das geistig behinderte

Kind‘ gegründet. 50 Jahre später ist der Lebenshilfe‐Landesverband Bayern mit Sitz in Erlangen die Dachorganisation von gut 170 Mitgliedsorganisationen, die ge‐meinsam ein umfassendes und kompeten‐tes Netz der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung aller Alterstufen bieten.“

Der LHLV Bayern hat 2012 gut 170 Mit‐gliedsorganisationen, davon 69 Orts– und Kreisvereinigungen, 61 GmbHs, 15 Stiftun‐gen und sonstige Organisationen. Diese bieten Hilfe für 40.000 Menschen mit Be‐hinderung in rund 900 Einrichtungen.

Jubiläumswochenende am 11. und 12. Mai 2012 in Würzburg

Der LHLV Bayern feiert sein 50‐Jähriges Bestehen mit einer Festveranstaltung im Vogel Convention Center in Würzburg. Am Tag der Gründung, dem 12. Mai 2012, lädt er zum großen Jubiläumstag mit Bühnen‐show und Infoständen auf dem Unteren Markt in Würzburg.

Unser Vorsitzender Dieter Stein hat für die Festschrift einen „Wunsch“ verfasst:

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Lebenshilfe aktuell Nr. 7 01/2012

Nikolausfeier in der Tagesstätte

Am 9. Dezember beging die Heilpädagogi‐sche Tagesstätte an der Christophorus‐schule bei alkoholfreiem Punsch und Weih‐nachtsgebäck den Nikolaustag. Zum Ein‐stimmen wurde die Geschichte „St. Niko‐laus verläuft sich“ vorgelesen. Wegen Re‐gens ging es anschließend nicht ‐ wie ur‐sprünglich geplant ‐ in den Wald, sondern die Fackelwanderung wurde kurzfristig auf das Schulgelände verlegt. Während des Liedes „Lasst uns froh und munter sein“ kam dann der Nikolaus. Er las jedem Kind etwas aus seinem goldenen Buch vor und überreichte eine Tüte mit weihnachtlichen Süßigkeiten. Nach dem Abschiedslied „Schneeflöckchen, Weißröckchen“ gingen alle Kinder zufrieden heim.

Piratenfasching in der HPT zur individuellen Förderung

Dieses Jahr haben die vier Praktikanten die Faschingsfeier in der Tagesstätte an der Christophorusschule vorbereitet. Und alle sind gespannt aufs Programm. Zuerst wer‐den von Einrichtungsleiter Michael Over‐dick an alle „Wiener“‐Würstchen verteilt, wobei der Ansturm so groß ist, dass sich mancher Drängler etwas gedulden muss. Aber letztendlich werden alle satt. Nach dem „Piratenessen“ gibt es eine kurze Vor‐stellrunde, in der die Kinder (und auch Er‐wachsenen) die Frage „Als was seid ihr da?“ beantworten. Die meisten natürlich als Piraten. Nur der „Polizist mit den echten Handschellen“ fällt etwas aus der Rolle.

Anschließend stellen die einzelnen Grup‐pen ihre Spielstationen vor: „Hören‐ und Fühlkino“, „Plankenlauf“, „Becherwerfen“ und „Der Pirat auf dem Weg zur Schatzin‐sel“. Bei letzterem handelt es sich um ein Piraten‐Kind, das sich auf einem Hindernis‐parcours bewegt und zusätzlich durch ein Holzbein (Bandage am Bein) gehandicapt ist. Da ist Geschicklichkeit und volle Kon‐zentration gefragt! Erzieherin Carmen Reim „warnt“ die Kinder gelegentlich da‐vor, „die Krokodile zu berühren“ und manchmal „hängt auch schon ein Krokodil am Bein“. Bei den unterschiedlichen Spie‐len können die Kinder (wenn sie die Aufga‐ben erfolgreich bewältigt haben) max. vier Stempel auf einer „auf alt gemachten Pira‐tenkarte“ sammeln. Im Vordergrund ste‐hen natürlich ‐ faschingsbedingt ‐ der Spaß und das Miteinander, aber auch die Päda‐gogik kommt nicht zu kurz.

Beim Dosenschütteln im „Hörkino“ geht es darum, „wie der Inhalt klingt?“: laut oder leise. Was klingt gleich und was ist vom Gewicht her gleich? Und im Fühlkino geht es beim Greifen unters Tuch ums Ertasten und darum, die Dinge richtig zu benennen. Denn nur dann gibt es einen Stempel!

Aber auch beim Dosenwerfen und Planken‐lauf (passt prima zum Thema, denn hier „kämpfen“ zwei Piraten gegeneinander) sind Geschicklichkeit, Balance, Kräfteein‐satz und Koordination gefragt. FSJlerin Theresa erklärt, „dass besonders Fairness und das Beachten von Regeln im Mittel‐

punkt stehen sollen“. Ihr freiwilliges sozia‐les Jahr sollte eigentlich Ende März zu Ende gehen, sie hat aber bis Juli verlängert: „Der pädagogische Bereich ist meins!“ Auch Sebastian ist mit Leib und Seele Pädagoge, trotz einer 1 ½‐ stündigen Busfahrt von Aystetten nach Königsbrunn. Er macht eine Ausbildung zum Heilerziehungspfle‐ger und ist seit einem Jahr in der HPT („zuvor war ich schon im Felsensteinhaus in Ausbildung“). Beim Dosenwerfen können die Kinder „ihre Kräfte spüren“ und einen „Ausgleich finden“.

FOS‐Praktikantin Laura „ist die Arbeit in der HPT lieber als in einer Kindergrippe“, denn sie hat hier „viel Spaß“. Und Prakti‐kantin Jenny (in der Ausbildung zur Erzie‐herin) ist „gerne Erzieherin“ und bekommt darauYin das größtmögliche Kompliment von einem Schüler: „Das machst Du ziem‐lich gut“.

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Lebenshilfe aktuell Nr. 7 01/2012

Therapie durch Übung

Fortschritte durch Training der Wahrneh‐mung – Das besondere Trainingspro‐gramm bei Legasthenie und Lese‐Rechtschreibschwäche

Barbara Nicolas‐Machert gibt seit Septem‐ber 2010 einem legasthenen Trainingskind der Heilpädagogischen Tagesstätte an der Christophorusschule Einzelunterrichtför‐derung. Die Erzieherin hat eine zweijähri‐ge Ausbildung zur Legasthenie‐Trainerin (EÖDL) hinter sich. An dieser Stelle stellt sie ihre Arbeit, den AFS‐Test und seine Funktionsweise vor.

Nach aktuellem Stand der Wissenschaft lässt sich sagen: Legasthenie oder LRS (Lese/Rechtschreibschwäche) und Dyskal‐kulie (Rechenschwäche) sind völlig intelli‐genzunabhängig. „Betroffene Kinder wer‐den zumeist völlig ungerechtfertigt als ‚unkonzentriert‘ bezeichnet. Vielmehr wäre die Beschreibung ‚zeitweise Unauf‐merksamkeit im Zusammenhang mit dem Schreiben, Lesen oder Rechnen‘ ange‐bracht“, erläutert die Erzieherin.

Eine LRS sei immer eine erworbene Prob‐lematik und habe manchmal einen vor‐rübergehenden Charakter. Sie könne durch verschiedene Ereignisse im Leben eines Kindes wie psychische Komponen‐ten, eine schwere lang andauernde Krank‐heit, außergewöhnliche Ereignisse in der Familie, unpassende Lernmethoden etc. hervorgerufen werden.

Legasthene Kinder machen zumeist Wahr‐nehmungsfehler. Durch die differente Wahrnehmung sind die Gedanken und das Handeln nicht im Einklang, Wahrneh‐mungsfehler sind die Folge. Bei Kindern mit LRS hingegen ist die Ursache von Rechtschreibfehlern in der Unkenntnis des Wortes, des Regelwissens etc. zu suchen.

Wichtig sei, dass die Feststellung „Ist ein Kind legasthen oder nicht?“ frühzeitig pas‐siere, damit die sogenannte Primärlegas‐thenie – ein Kind ohne irgendwelche ande‐re Problematik im psychischen oder physi‐schen Bereich – nicht in eine Sekundärle‐gasthenie – ein Kind mit erworbenen Prob‐lemen, vor allem im psychischen Bereich – ausarte.

„Bei den üblichen Tests für legasthene Kinder handelt es sich um Tests, die über‐wiegend oder auch vollständig auf Sprache basieren. Liegt eine differente Wahrneh‐mung vor, kann das Kind die Testanforde‐rungen nicht bewältigen, bei Intelligenz‐tests führt dies trotz „normaler“ Intelligenz zu einem unterdurchschnittlichen Wert“, merkt die Erzieherin an. Der AFS‐Test

treffe eine gute Aussage über die Problem‐bereiche (bezogen auf die Wahrnehmung) der betroffenen Schüler. (siehe blauer Infokasten)

„Der AFS‐Test wird mittels PC durchge‐führt. Bei Menschen mit Legasthenie/LRS erhöht sich hier die Aufmerksamkeit.“ Nach der Auswertung des Tests wird ein Trainingsplan erstellt.

Getestet und auch trainiert werden folgen‐de Bereiche:

—> Optik : Optische Differenzierung, Optisches Gedächtnis, Optische Serialität

—> Akustik: Akustische Differenzierung, Akustisches Gedächtnis, Akustische Seria‐lität

—> Raumorientierung

—> Körperschema

Das Training untergliedert sich in drei Be‐reiche. Begonnen wird mit einer Aufmerk‐samkeitsübung. Es folgen Funktionsübun‐gen ohne Symbole und danach mit Sym‐bolen. Erst danach beginnt das Training im Symptombereich. Hier werden dann Wör‐ter und Regeln erarbeitet. Einem Kind mit LRS würde dieser Trainingsteil ausreichen. Ein Kind mit Legasthenie muss aber vor allem in den Wahrnehmungsbereichen trainiert werden. Verbesserte Wahrneh‐mung ermöglicht eine höhere Aufmerk‐samkeit, es sind Grundvoraussetzungen für das Erlernen des Lesen und Schreibens.

Arbeitsblätter, Lernspiele, viele Hilfsmittel und auch der Computer unterstützen das Training. Auffallend ist, dass Legastheniker am Computer die Aufmerksamkeit länger halten können. Mit dem „Easy Reading Programm“ werden bessere Leseleistun‐gen erzielt als beispielsweise mit einem Buch.

Die Kinder arbeiten zur Unterstützung mit einer farbigen Schablone. Nicolas‐Machert erklärt, dass sich auch ein gesunder Leser schwer tue mit schwarzer Schrift auf wei‐ßem Papier. Durch die Farbe würden die Augen fixiert, der Kontrast verringert sich. „Manche Kinder entwickeln eine Vorliebe für eine bestimmte Farbe.“ Die Schablone helfe auch beim Rechnen. „Aber auch mit meinen Fingern schaffe ich Fixpunkte für die Kinder.“

Am Ende des Trainings dürfen die Kinder dann zur Belohnung ca. fünf Minuten am Computer spielen.

Geeignete Spiele sind im Internet zu fin‐den.

Die diplomierte Legasthenie‐Trainerin(EÖDL) ist berechtigt, den Eltern eine schriftliche oder mündliche Auswertung der Leistungen, die das Kind erbracht hat, in Form eines pädagogischen Gutachtens für bestimmte Zwecke wie z.B. die Infor‐mation der Lehrkräfte des Kindes zu ge‐ben.

Achtung: die Rechtslage in Deutschland verlangt das Gutachten eines Psychologen! Nur mit einem psychologischen Gutachten muss die Legasthenie/LRS von den Schu‐len anerkannt werden.

Der AFS‐Test

Der computergestützte AFS‐Test

(Aufmerksamkeit‐Funktionen‐Symptome‐

Test) ist ein pädagogisches Testverfahren.

Der Test besteht aus elf Untertests, welche

die für den Schriftspracherwerb und den

Erwerb von Rechenfertigkeiten relevanten

Bereiche überprüfen. Gemessen werden

der Aufmerksamkeitsdurchschnitt mit Bil‐

dern, Halb‐ und Buchstabensymbolen, die

Verarbeitung von optischen und akusti‐

schen Eindrücken sowie der Raumwahr‐

nehmung. Es hat sich gezeigt, dass der AFS

‐Test eine gute bis sehr gute individuelle

Aussage über die Problembereiche, welche

einen reibungslosen Umgang mit dem

Schreiben, Lesen und/oder Rechnen verhin‐

dern, trifft. Der AFS‐Test ist standardisiert.

Für den deutschen Sprachraum fand in

Einzeltestungen die Evaluierung unter Mit‐

wirkung von mehr als dreitausend Mädchen

und Buben im Alter von sechs bis vierzehn

Jahren statt. Dieses für den deutschen

Sprachraum entwickelte Computertestver‐

fahren ermöglicht es, mit einem minimalen

Zeitaufwand von ca. sechzig Minuten eine

evtl. vorliegende Legasthenie, LRS und/

oder Dyskalkulie festzustellen und zu kate‐

gorisieren. Nach der Erstellung einer positi‐

ven Diagnose wird ein speziell auf das Test‐

ergebnis abgestimmtes pädagogisches

Trainingsprogramm nach der AFS‐

Methode erstellt und vorgeschlagen.

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Lebenshilfe aktuell Nr. 7 01/2012

Lebenshilfe‐Gründer Tom Mutters wird 95 Jahre

Foto: Hans D. Beyer

Marburg. Dr. h. c. Tom Mutters, Ehrenvor‐sitzender der Bundesvereinigung Lebens‐hilfe für Menschen mit geistiger Behinde‐rung, wurde am 23. Januar 95 Jahre alt.

Als UNO‐Beauftragter für „Displaced Per‐sons“ – so der Ausdruck für Zwangsarbei‐ter, KZ‐Häftlinge und andere Menschen, die von den Nazis verschleppt worden waren ‐– lernte der gebürtige Niederländer nach dem Krieg das Elend geistig behin‐derter Kinder in den Lagern und in der hessischen Anstalt Goddelau kennen. „In ihrer Hilflosigkeit und Verlassenheit haben diese Kinder mir ermöglicht, den wirkli‐chen Sinn des Lebens zu erkennen, und zwar in der Hinwendung zum Nächsten“, so Tom Mutters im Rückblick.

Zusammen mit Eltern und Fachleuten gründete er 1958 in Marburg die Bundes‐vereinigung Lebenshilfe, deren Geschäfts‐führer Tom Mutters 30 Jahre lang war. Nach ihm ist die Stiftung der Bundesverei‐nigung Lebenshilfe benannt. Tom Mutters lebt bis heute mit seiner Frau Ursula in Marburg. Gemeinsam haben sie vier Söhne und drei Enkelkinder.

Der Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Robert Antretter, würdigt das Lebenswerk von Tom Mutters: „Dieser Mann aus den Niederlanden, dessen Familie selbst unter den Nazis gelitten hat, brachte uns Deut‐schen bei, wie man mit behindertem, ver‐letztem und altem Leben umgeht. Ein gutes Jahrzehnt, nachdem bei uns im Rah‐men der mörderischen T4‐Aktion geistig behinderte und psychisch beeinträchtigte Menschen ermordet wurden, hat Tom Mutters durch die Gründung der Lebenshil‐fe ernst damit gemacht, was die Väter und Mütter in unser Grundgesetz hineinge‐schrieben haben: Die Würde aller Men‐schen ist gleich und sie ist unantastbar.“

In Deutschland hat sich die Lebenshilfe mit 135.000 Mitgliedern in rund 523 Orts‐vereinigungen zur größten Selbsthilfeor‐ganisation für geistig behinderte Men‐schen und ihre Angehörigen entwickelt.

Die Lebenshilfe ist Träger oder Mitträger von mehr als 3200 Einrichtungen und Diensten. Dort werden rund 170.000 Kin‐der, Jugendliche und Erwachsene betreut und gefördert.

Dazu zählen: 227 Frühförderstellen, 329 Kindergärten und Kinderkrippen (für Kin‐der von 0 bis 3 Jahre), 118 Schulen und Tagesförderstätten, 491 Werkstätten (auch mit integrativen Arbeitsangeboten), 163 Fortbildungs‐ und Beratungsstellen, 301 Sport‐, Spiel‐ und Freizeitprojekte, 854 Wohnstätten und Wohngruppen, 221 Fa‐milienentlastende Dienste (Entlastung der Familien durch die Betreuung behinderter Angehöriger mit gleichzeitiger Förderung). Rund 60.000 hauptamtliche und etwa 15.000 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebenshilfe sind mit diesen Aufgaben betraut.

Quelle: Pressemitteilung Bundesvereini‐gung Lebenshilfe

3. Elterntag des Lebenshilfe – Landesverbandes Bayern

Der Lebenshilfe‐Landesverband Bayern möchte als Elternverband in seinem Jubilä‐umsjahr auch besonders die Rolle der El‐tern, Angehörigen und Betreuer von Men‐schen mit Behinderung in den Blick neh‐men.

Die Veranstaltung „Eltern im Fokus“ findet am 03. März 2012 in Erlangen statt. An diesem Tag will der Landesverband mit den Eltern ins Gespräch kommen über die veränderten gesellschaftlichen Bedingun‐gen, die auch auf Menschen mit Behinde‐rung z. T. große Auswirkungen haben: Diese wollen heute anders leben als vor 50 Jahren. Und viele wollen selbst bestim‐men, wie sie leben. Was bedeutet das für die Rolle der Eltern und Angehörigen? Entsteht für beide Seiten eine größere Unabhängigkeit? Oder geht vielmehr der notwendige Schutz für die eigenen Kinder verloren, der bisher ein lebenslanger Auf‐trag für Eltern, Angehörige und Betreuer von Menschen mit Behinderung ist? Und wie kann mehr Selbstbestimmung auch für Menschen mit schwersten Behinderungen sinnvoll in der eigenen Familie verwirklicht werden? Dies sind Fragen, die die Teilneh‐mer bei diesem Elterntag beschäftigen werden.

Wichtig ist es dem Veranstalter, möglichst unterschiedliche Gruppen von Eltern mit behinderten Kindern anzusprechen:

—> Mitglieder und – der Lebenshilfe viel‐leicht kritisch gegenüber stehende – (Noch

‐)Nicht‐Mitglieder,

—> Eltern, Angehörige und Betreuer, die bereits Funktionen in Ihrem Verein einneh‐men und solche, die sich (noch) nicht enga‐gieren,

—> langjährige Mitglieder genauso wie junge Eltern,

—> Elternbeiräte,

—> Elternberatungskräfte,

—> Funktionsträger, die sich besonders um die Elternarbeit im Verein kümmern.

Im Anschluss an die Veranstaltung erhält jeder Verein, der Teilnehmer zu diesem Elterntag geschickt hat, eine Dokumenta‐tion der Ergebnisse, die dann als Anregung für die Elternarbeit vor Ort weiter verarbei‐tet werden kann.

Interessierte finden auf den Internetseiten des Landesverbands die Einladung und das Anmeldeformular zum Herunterladen.

Bayerische Sozialnachrichten

Mitteilungen der Landesarbeitsge‐meinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern — Ausgabe 1/2012, Seite 22, Panorama

Schwerbehinderte finden kaum Arbeit

Nürnberg (dpa). Von der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt können schwerbehin‐derte Menschen ohne Job in Bayern kaum profitieren. Im November 2011 waren 21.274 schwerbehinderte Menschen in Bayern arbeitslos gemeldet. Das entspricht nach Angaben der Regionaldirektion für Arbeit (BA) zwar einem Rückgang von 4,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Arbeitslosigkeit insgesamt sei jedoch um 14,4 Prozent gesunken. Ralf Holtzwart, Chef der Regionaldirektion, sagte: „Wir brauchen eine bessere Aufnahmebereit‐schaft, wir brauchen Unternehmen, die diesen Menschen eine Chance geben.“ Der Anteil der schwerbehinderten Arbeitslosen an allen Arbeitslosen stieg sogar von 8,7 Prozent im November 2010 auf 9,7 Prozent im November 2011. Viele schwerbehinder‐te Arbeitslose seien älter als 50, gab Holtz‐wart zu bedenken: „Da sind die Anstel‐lungschancen ohnehin geringer.“ Man‐gelnde Fachkenntnisse könne man vielen schwerbehinderten Jobsuchern dagegen nicht vorwerfen. Mehr als die Hälfte der arbeitslos gemeldeten Menschen mit schwerer Behinderung hätten eine abge‐schlossene Berufsausbildung vorzuweisen.

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Lebenshilfe aktuell Nr. 7 01/2012

Kindergeld / Abzweigung an den Sozialhilfeträger

Urteile Finanzgericht Sachsen‐Anhalt vom 10.11.2011 und Finanzgericht Thü‐ringen vom 23.11.2011

Mit dem Thema Abzweigung von Kinder‐geld an die Sozialhilfeträger beschäftigt sich mittlerweile eine Vielzahl von Finanz‐gerichten.

Dabei zeichnet sich bei einigen Gerichten eine „behindertenfreundlichere“ Recht‐sprechung als bisher ab. Insbesondere zwei Entscheidungen der Finanzgerichte Sach‐sen‐Anhalt (Urteil vom 10.11.2011 – Akten‐zeichen 5 K 454/11 – Anlage 1) und Thürin‐gen (Urteil vom 23.11.2011 – Aktenzeichen 3 K 309/10 – Anlage 2) weichen von der bisherigen Linie z. B. des Finanzgerichts Münster ab.

Die Finanzgerichte Sachsen‐Anhalt und Thüringen gehen nämlich davon aus, dass eine Abzweigung des Kindergeldes in den Fällen, in denen das Kind im Haushalt der Eltern betreut und versorgt wird, grund‐sätzlich ausgeschlossen ist. Im Regelfall sei zu unterstellen, dass die (selbst keine Sozi‐alhilfe beziehenden) Kindergeldberechtig‐ten mindestens Unterhalt in Höhe des Kindergeldes erbringen. Dabei wird u. a. auf den steuerlichen Grenzbetrag für den Bezug von Kindergeld in Höhe von derzeit 8.004 € zuzüglich etwaiger Behinderten‐pauschbeträge hingewiesen. Der Gesetz‐geber gehe davon aus, dass dies das „steuerliche Existenzminimum“ eines Kin‐des sei, so dass davon ausgegangen wer‐den könne, dass Eltern in aller Regel Aus‐gaben mindestens in dieser Höhe für ihr Kind haben. Dieser Betrag läge aber deut‐lich über den Regelbedarfen (derzeit 291 €/Monat), die die Grundsicherungsträger erbrächten. Deshalb sei in aller Regel von einer Deckungslücke von mehr als dem jährlichen Kindergeld (184 € x 12 = 2.208 €) auszugehen.

Das Finanzgericht Sachsen‐Anhalt folgte im Übrigen nicht der Argumentation des Sozialhilfeträgers, er komme für den ge‐samten Unterhalt des behinderten Kindes auf. Die Grundsicherung im Sinne des SGB XII sei das absolute sozio‐ökonomische Existenzminimum, die (zivilrechtliche) Unterhaltsverpflichtung der Eltern könne deutlich darüber hinaus gehen, dies sei sogar regelmäßig der Fall. So lägen die von den Familiengerichten angesetzten unter‐haltsrechtlichen Mindestbeträge deutlich über dem Regelsatz der Grundsicherung.

Das Sammeln von Nachweisen für Unter‐haltsleistungen könne dabei von den Kin‐

dergeldberechtigten nicht verlangt wer‐den: eine detaillierte Haushaltsbuchfüh‐rung sei völlig unverhältnismäßig, auch weil eine genaue Zuordnung der Ausgaben zu den einzelnen Personen des Haushalts praktisch unmöglich sei. Zudem sei eine Zuordnung der Ausgaben zu den Rubriken der sozialhilferechtlichen Bedarfe nicht realisierbar. Vielmehr sei davon auszuge‐hen, dass regelmäßig höhere Ausgaben als das monatliche Kindergeld gegeben seien. Nur wenn Anhaltspunkte vorlägen, dass dies nicht der Fall ist (z. B. wenn die Kin‐dergeldberechtigten selbst auf Grundsi‐cherung angewiesen sind), könnten im Einzelfall und ausnahmsweise Nachweise verlangt werden.

Die beiden Urteile weichen zum Einen von der Rechtsprechung anderer Finanzgerich‐te ab und betreffen zum Anderen grund‐sätzlich klärungsbedürftige Fragen. Des‐halb wurde die Revision zum Bundesfi‐nanzhof zugelassen. Nach Kenntnis der Bundesvereinigung Lebenshilfe ist die Revision für das Urteil des Finanzgerichts Sachsen‐Anhalt beantragt. Somit wird es wohl zu einer weiteren höchstrichterlichen Entscheidung zur Abzweigung des Kinder‐geldes kommen. Wann damit zu rechnen ist, ist noch nicht absehbar.

Für die Beratungspraxis in Bayern ist der‐zeit nicht absehbar, ob und inwieweit sich die bayerischen Familienkassen und Fi‐nanzgerichte (Nürnberg bzw. München) der Rechtsprechung der Finanzgerichte Thüringen und Sachsen‐Anhalt anschlie‐ßen. Genauso wenig ist absehbar, wie der Bundesfinanzhof die Frage der Nachweis‐pflicht entscheiden wird. Deshalb hält der Landesverband der Lebenshilfe Bayern an seiner Empfehlung fest, dass möglichst viele Belege für Aufwendungen gesammelt bzw. Aufwendungen glaubhaft dargelegt werden sollten. Das bedeutet zwar derzeit einen großen Aufwand, bietet aber die notwendige Sicherheit, falls sich die An‐sicht der Finanzgerichte Thüringen und Sachsen‐Anhalt nicht durchsetzen sollte.

Newsletter der Bundesvereini‐gung Lebenshilfe vom 9.2.2011

Die Lebenshilfe begrüßt den Verord‐nungsentwurf für einen kleineren Behin‐dertenausweis

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Verordnungsentwurf für einen kleinen Behindertenausweis erarbei‐tet und setzt damit eine alte und oft ge‐stellte Forderung der Bundesvereinigung Lebenshilfe um. Wiederholt haben sich Menschen mit Behinderung in der Lebens‐hilfe und darüber hinaus dafür eingesetzt,

dass der etwa postkartengroße Schwerbe‐hindertenausweis samt Beiblatt und Wert‐marke kleiner und einfacher wird. Werk‐stattmitarbeiter und Bewohner von Wohnstätten haben dazu weit mehr als 20.000 Unterschriften gesammelt, Briefe geschrieben und Gespräche mit Politikern geführt. Immer ist ihnen Verständnis für das Anliegen signalisiert worden – und dennoch ließ die Umsetzung auf sich war‐ten. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat sich seit Jahren vehement für diese berechtigte Forderung eingesetzt. Deshalb ist es besonders erfreulich, dass dieses Anliegen von Menschen mit geistiger Be‐hinderung endlich wahr zu werden scheint, zumal sich die Mehrkosten bei flächende‐ckender Verbreitung im Rahmen halten. Die Lebenshilfe erwartet jetzt eine schnel‐le Reaktion der Bundesländer und die Ab‐stimmung über das weitere Verfahren, das ab Januar 2013 beginnen und 2015 überall abgeschlossen sein sollte.

Informationen des LHLV Bayern vom 15.2.2012

Informationen zum derzeitigen Stand im Freiwilligen Sozialen Jahr

Aktuell sind beim Landesverband 200 FSJ Plätze besetzt, das entspricht dem von den Einsatzstellen gemeldeten Bedarf. Es wur‐den neun Seminargruppen gebildet, die Seminare finden schwerpunktmäßig in Erlangen, aber auch in Ingolstadt und in Nürnberg statt. Alle Einrichtungen, die ab September wieder FSJ Stellen besetzen möchten, werden gebeten, im Formular „FSJ‐Plätze im Schuljahr 2012/13“ ihren Bedarf mitzuteilen. Der Landesverband wird wie bisher entsprechende Bewerber vermitteln. Unabhängig davon ist jedoch Werbung vor Ort zwingend erforderlich. Das Mindestalter der Bewerber ist 17 Jahre (noch im Jahr 2012), Bewerber, die sich für 12 Monate verpflichten, werden bevorzugt eingestellt (jeweils zum 1. eines Monats).

Informationen zum derzeitigen Stand im Bundesfreiwilligendienst

Diejenigen Einrichtungen, die bereits seit Herbst 2011 den BFD über den Landesver‐band als Trägerorganisation anbieten, haben die Möglichkeit, diese Plätze ab September wieder zu besetzen. Eine Erhö‐hung der Platzzahl ist im Augenblick nicht möglich wegen der seit Ende Januar 2012 durch die vom Bundesamt für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben verfügte Kontingentierung. Ab 01.02.2012 können noch fünf Stellen besetzt werden (auch Verlängerungen) – um Kontaktaufnahme wird gebeten.

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Lebenshilfe aktuell Nr. 7 01/2012

Antwort auf den Leserbrief von Volkmar Thumser: Zu Meinungen zur Inklusionsdebatte „Das muss mal gesagt werden …“ in Lebens‐hilfe aktuell 05/2011

Herr Thumser sollte sich bitte überlegen, warum die Eltern vor 50 Jahren die Lebens‐hilfe gegründet haben. Eben weil unsere Kinder in den Regelschulen so gut wie kei‐ne Chance haben. "Förderschulen sind das Gegenteil von Inklusion" ist richtig. Aber unsere Kinder (und da schließe ich meine Tochter mit ein) brauchen diesen Schutz‐raum; vielleicht nicht alle, aber die meis‐ten! Die Lehrer(innen) vom mobilen Dienst bzw. Inklusionshelfer sagen einstimmig, dass der Besuch der Regelschulen nicht viel bringt (kaum Integration im Klassen‐verband, Berührungsängste...). Und spä‐testens in der zweiten Klasse muss (überwiegend) über eine Förderschule nachgedacht werden, weil sich die Lern‐schere zu weit öffnet. Mein Mann und ich haben bei unserer Tochter miterleben müssen, was das bedeutet. Sie war vier Jahre "nur" in der Aussenklasse, nicht in einer Regelklasse: Autoaggression, Klei‐dung zerfetzt, Haut bis zum Bluten ge‐kratzt, enorme innere Unruhe…. Sie konn‐te dem für sie zu hohen Druck nicht mehr standhalten. Wir wollten unserer Tochter das nicht weiter antun und haben in der Brunnenschule eine für sie geeignete Klas‐se gefunden. Sie fühlt sich wohl, ist gut in der Klasse aufgenommen worden, geht wieder gerne zur Schule, zerkratzt sich nicht mehr, zerfetzt keine Kleidung mehr und ist innerlich ruhiger geworden. Auch ich bin offen für Inklusion, aber nicht um jeden Preis.

Barbara Schön, Mitglied des Elternbeirats der Brunnenschule

Informationsdienst der Le‐benshilfe Bayern vom 3.1.2012

Schulprofil „Inklusion“ – mögliche Aus‐weitung auch für Förderschulen

Mitte Dezember 2011 hat ein Gespräch zwischen den großen privaten Förder‐schulträgern in Bayern (katholische und evangelische Trägergruppe und Lebenshil‐fe Landesverband) und den Mitgliedern der interfraktionellen Arbeitsgruppe des Bayerischen Landtags zur Weiterentwick‐lung des BayEUG im Kontext der Inklusi‐onsbestrebungen (UN‐Behindertenrechts‐konvention) stattgefunden. Für den Le‐benshilfe Landesverband hat der Landes‐

geschäftsführer Dr. Jürgen Auer teilge‐nommen. Die Mitglieder der interfraktio‐nellen Arbeitsgruppe (Vertreterinnen und Vertreter aller im Landtag vertretenen Fraktionen) waren sich einig, dass eine Öffnung der Förderschulen für nicht behin‐derte Kinder und Jugendliche eine logische Weiterentwicklung der BayEUG‐Änderung vom August 2011 sei. Wie und in welcher Form dies geschehen kann, welche Res‐sourcen, ggf. Gesetzesänderungen u.a. hierfür notwendig sein werden, damit wird sich die interfraktionelle Arbeitsgruppe bei ihrer nächsten Sitzung beschäftigen.

liesLotte ‐ Das Familienmagazin für Augsburg Stadt & Land 1/2012, Seite 16

EINE SCHULE FÜR ALLE

Inklusion: Die UN‐Konvention muss um‐gesetzt werden, aber niemand weiß der‐zeit um das Wie. Ratlosigkeit allerorten.

Ein Kommentar von Uta Börger

Inklusion ist derzeit in aller Munde. Zu Recht. Denn sie erschüttert unser Schul‐system. Vielen Eltern macht diese Situati‐on Angst, was verständlich ist.

Derzeit thematisiert die Inklusionsdebatte überwiegend die Integration von Kindern mit Behinderungen. Darüber hinaus be‐trifft Inklusion aber im täglichen Leben an den Schulen vor Ort auch die Arbeit mit hochbegabten Kindern, Kindern mit ADHS, mit Lese‐Rechtschreib‐Störungen, mit Rechenschwäche, Kindern mit Migrati‐onshintergrund… Für all diese Kinder ist die aktuelle Schul‐ und Lernform nicht geeignet. Warum? Unser Schulsystem ist auf eine Vereinheitlichung der Leistungen im mittleren Bereich ausgerichtet. War es bisher oberste Aufgabe der Schulen und Lehrkräfte, Leistungsunterschiede der Schüler möglichst gering zu halten, klafft jetzt die Schere weit auseinander.

So ist der Traum einer homogenen Klasse mit gleichen Schülern und stets gleichem Wissensstand ausgeträumt!

Einheitliche Arbeitsblätter, einheitliche Tests, einheitliche Noten und einheitliche Klassenziele funktionieren nicht mehr bei behinderten Kindern, bei über‐ und unter‐forderten Kindern, bei Kindern, die stören, zappeln oder träumen oder massive Pro‐bleme beim Rechtschreiben haben.

In Klassenverbänden, in denen immer mehr Kinder von der einheitlichen Leis‐tungsnorm abweichen, muss es zukünftig

darum gehen, jedes Kind individuell zu fördern.

„Deshalb erfordern heterogene Lerngrup‐pen einen individualisierenden Unterricht, der es jedem Kind ermöglicht, im Rahmen eines gemeinsamen Curriculums auf sei‐nem Niveau und mit seinen aktuellen Mög‐lichkeiten weiterzulernen und erfolgreich zu üben“, erklärt Cornelia Rehle von der Universität Augsburg. „Nur so ist für jedes Kind das Grundrecht auf Bildung einzulö‐sen.“

Doch die Rahmenbedingungen für indivi‐duellen Unterricht existieren nicht. Das Ziel: Alle Kinder lernen zur gleichen Zeit die gleichen Inhalte, die zum gleichen Zeit‐punkt mit einem Test geprüft und durch sechs Noten bewertet werden – diese Denkweise kann keine Kinder integrieren und inkludieren, die einen anderen Wis‐sensstand haben oder mehr Hilfe brau‐chen.

Aber diese Denkweise ist noch immer Grundlage unseres Schulsystems und Ge‐setz in Schulen, im Lehrerstudium und in den Köpfen der Eltern.

Und so sind alle verstört: die Eltern, die um die Erfolge ihrer Kinder bangen, die Leh‐rer, die seit Jahrzehnten Frontalunterricht gewohnt sind und jetzt allein neue Wege gehen sollen. Aber Halt, neue Wege soll ja das Schulsystem nicht gehen!

Von einem Umdenken – weg vom Frontal‐unterricht, weg von einheitlichen Arbeits‐blättern, weg von einem ungerechten No‐tensystem, weg von einem Sparkurs mit großen Klassen und wenig Lehrern, weg von einem dreigliedrigen Schulsystem – davon redet derzeit (noch) niemand. Vor derartigen Veränderungen haben die Poli‐tiker Angst.

Mehr noch: Die Umsetzung der UN‐Konvention wird derzeit weitestgehend dem freien Spiel der Kräfte vor Ort über‐lassen. Lehrer fühlen sich alleingelassen, es fehlen Fortbildung und Motivation. In je‐dem Kindergarten gibt es einen neuen Betreuungsschlüssel, sobald ein integrati‐onsbedürftiges Kind in der Gruppe aufge‐nommen wird. Wo sind die personellen und fachlichen Unterstützungen an den Schulen?

Was derzeit komplett fehlt, ist eine Linie, eine Idee aus den Reihen der Politik und der Schulbehörden.

Aber nur so kann es gehen. Nur durch eine radikale Änderung der Rahmenbedingun‐gen kann Inklusion umgesetzt werden und letztlich gelingen. Für alle Kinder!