Neues zur Förderung Wasserwirtschaft in der Aktion Blau Plus · aus dem Konzept innerhalb von drei...
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Neues zurFörderung Wasserwirtschaft in der Aktion Blau Plus
Winfried Schreiber MUEEF, Ref. 31
Gewässerentwicklung aktuell 2018
Ziele der Modernisierung der FÖRIWWV
• Anpassung an gesetzte umweltpolitische Schwerpunkte
• Mehr Effizienz der gewährten Zuwendungen
• Präzisierung von Fördergegenständen
• Vereinfachungen im Förderverfahren
https://pixabay.com/de/ver%C3%A4nderung-neuanfang-wechsel-671374/
Bei Baumaßnahmen sind regelmäßig ökologische Baustoffe (insbesondere Holzbauweise) oder recycelte Baumaterialien einzusetzen.
1.2 Zuwendungszweck
Mit der erweiterten „Aktion Blau Plus“ sollen Kommunen und weitere Partner inganz Rheinland-Pfalz dazu animiert werden, sich für den Gewässerschutz und damit auch für mehr Lebensqualität gerade im ländlichen Raum zu engagieren. Renaturierungsmaßnahmen sollen mit der kommunalen Entwicklung, dem Denkmalschutz, der Landwirtschaft und dem Naturschutz vernetzt werden.
Maßnahmen zur Verbesserung des …
Hierzu zählen insbesondere folgende Maßnahmen:
• ..
• Erstellung von Konzepten zur Gewässerentwicklung- und unterhaltung,
• …
• Naturnahe Gewässerunterhaltungsarbeiten.
2.5 Förderbereich Gewässer- und Flussgebietsentwicklung
bessere Abstimmung mit Naturschutz Inhaltliche Vorgaben
Allgemeine Gewässerunterhaltung ist
nicht mehr förderfähig
4.5 Wirtschaftlichkeit
Der Maßnahmeträger hat …
Bei Maßnahmen der Gewässer- und Flussgebietsentwicklung und technischen Hochwasserschutzmaßnahmen mit vorgesehenen Investitionskosten von mehr als 750.000 EUR muss bereits nach der HOAI-Leistungsphase II die Notwendigkeit und Angemessenheit der Maßnahme mit der Bewilligungsbehörde abgestimmt werden.
Neuer ZwischenschrittÜberprüfung Planung auf
Förderfähigkeit
4.8 Verpflichtungen der Maßnahmeträger
4.8.5 Vergaberecht
Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, die einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
oberhalbEU-Schwellenwert 2018
Liefer/Dienstleistungsaufträge(Planungsaufträge)
221.000 EUR !!
EU-weite Ausschreibung zwingend!
Aufträge unterhalb EU-Schwellenwert
neue Regelung MWVLW in 2018bis dahin: VV vom 4.7.2014
3 AngeboteBinnenmarktrelevanz?
4.8 Verpflichtungen der Maßnahmeträger
4.8.7 ErfolgsnachweisNach Abschluss des Gesamtvorhabens ist entsprechend den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheids zu überprüfen, ob der Erfolg der Förderung erreicht wurde. Hierzu ist ein geeigneter Nachweis vom Antragsteller mit dem Schlussverwendungsnachweis vorzulegen, der den Erfolg plausibel verdeutlicht. Hierzu ist der Zustand vor und nach der Umsetzung der Maßnahme zu dokumentieren und der erreichte Erfolg gemessen an den in Ziffer 1.3 enthaltenen Zuwendungszielen entsprechend dem Muster nach Anlage 7 zu beschreiben
4.8. Verpflichtungen der Maßnahmeträger
Neues Registerblatt in MIP 3.0zum Verwendungsnachweis
Welche Maßnahmekategorie
Welche Ziele
Welche konkreten Maßnahmen
Welche erzielten Erfolge
Foto vorher- Foto nachher
5. Art und Höhe der Zuwendung5.1.5 Gewässer- und Flussgebietsentwicklung
Für Maßnahmen in Oberflächenwasserkörpern, die die Bewirtschaftungsziele nach § 27 WHG noch nicht erreicht haben:
bis zu 90 v.H. Zuschuss
Deutliche Schwerpunktsetzung auf
„rote“ Wasserkörper
1
5.1.5 Gewässer- und Flussgebietsentwicklung
Soweit diese Maßnahmen in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde in besonderem Maße geeignet sind die wasserbezogenen Ziele der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie zu unterstützen:
bis zu 95 v.H. Zuschuss
Erhöhte Förderung für Wasserkörper, bei denen Synergien hinsichtlich Ziele WRRL und zugleich
NATURA2000 bestehen (Unterstützung Aktion Grün)
2
5.1.5 Gewässer- und Flussgebietsentwicklung
Für Maßnahmen in Oberflächenwasserkörpern, die die Bewirtschaftungsziele nach § 27 WHG bereits erreicht haben, kommt eine Förderung nur ausnahmsweise, bei Vorliegen besonderer Gründeund nach Art und Umfang des Erreichens sonstiger bedeutender Ziele der Aktion Blau Plus in Betracht.
Nachrangigkeit der Maßnahmen in „grünen“ Wasserkörpern,
Ausnahmegründe erforderlich !
3
5.1.5 Gewässer- und Flussgebietsentwicklung
Detailbegründungdurch SGD im WRRL-Planer !
Stützungsmaßnahme, stark defizitäre HandlungsstreckeStrukturgüte 6/7, QUIS-Erschließungsindex>18
Grenzwasserkörper, schlechtere Bewertung („rot“) im Nachbarland
Durchgängigkeit, oben liegender Wasserkörper im schlechten Zustand
Durchgängigkeit, Wanderfischgewässer (Lachs/Aal)
Bedeutende „PLUS“-Ziele, Hochwasserrückhalt, Naturschutz, Dorf- und Stadtentwicklung, Wassererlebnis
Ausnahmegründe „grüne“ Wasserkörper
5.1.5 Gewässer- und Flussgebietsentwicklung
Maßnahmen der naturnahen Unterhaltung werden nur auf der Grundlage eines mit der oberen Wasserbehörde abgestimmten ökologischen Unterhaltungskonzeptes gefördert.
Die Förderung von Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit bei zu wirtschaftlichen Zwecken genutzten Stauanlagen ist auf „De-minimis-Beihilfen“ (Ziffer 3.2) beschränkt.
Erhöhte Qualitätsanforderungen
Inhaltliche AnforderungenAbgrenzung
förderfähige Maßnahmen
5.1.5 Gewässer- und FlussgebietsentwicklungÖkologisches Unterhaltungskonzept
• Förderung des Gewässerentwicklungskonzeptes sowie die Umsetzung der Maßnahmen (plangenehmigt oder im Rahmen der Unterhaltung) bleibt wie bisher bestehen.
• Bei Vorlage eines Gewässerentwicklungskonzeptes können auch hieraus Maßnahmen für die ökologische Unterhaltung gefördert werden. Ein Unterhaltungskonzept muss dann nicht nochmals erstellt werden.
• Sind für den Bereich des angedachten Unterhaltungskonzeptes bereits Entwicklungskonzepte vorhanden bzw. wurden bereits umgesetzt, sind die Ziele in das Unterhaltungskonzept zu übernehmen.
• Die Notwendigkeit für die Erstellung eines ökologischen Unterhaltungskonzeptes ist durch die obere Wasserbehörde zu bestätigen. Sie liegt regelmäßig vor bei Wasserkörper, die den guten ökologische Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie noch nicht erreicht haben
• Die Förderung des ökologischen Unterhaltungskonzeptes setzt voraus, dass Maßnahmenaus dem Konzept innerhalb von drei Jahren nach Fertigstellung des Konzeptes umgesetztwerden. Ein entsprechender Nachweis ist gegenüber der Oberen Wasserbehörde zu führen.
• Rundschreiben vom 22.03.2018
5.1.5 Gewässer- und FlussgebietsentwicklungÖkologisches Unterhaltungskonzept
• vorhandene Bauwerke und Anlagen• Ufer, Beschattung und Gewässerumfeld• Gewässerstruktur• Wasserqualität: Biologie, Saprobie, Chemie• Nutzungsansprüche, Restriktionen• Abfluss, Wasserführung
• die bisherige Unterhaltung des Gewässers• den Abfluss im Gewässer
- im Bezug zur Bettbildung,- Sedimentationsprozesse (Kolmation) bzw. Erosion
• die Aue- Anschlussgrad (Wasserwechselzone) - Bepflanzung (Beschattung, Lebendverbau, Neophyten…) - Nutzung (Weide, Ackerfläche…) - vorhanden Anlagen und Befestigungen
• das Eigenentwicklungspotenzial des Gewässers• den stofflichen Gewässerrandstreifen• den Gewässerentwicklungskorridor• die ökologische Durchgängigkeit für Fische und Sedimente• die vorhanden Habitate • die Wasserqualität , Nährstoffe (Nitrat und Phosphor), PSM
In Abhängigkeit des vorhandenen Fließgewässertyps wurde das Leitbild in Form eines Steckbriefes entwickelt. Siehe : wasserblick.net.
5.1.5 Gewässer- und FlussgebietsentwicklungÖkologische Unterhaltung
Ökologische Unterhaltung
Nicht förderfähig förderfähig
5.1.5 Gewässer- und FlussgebietsentwicklungÖkologische Unterhaltung
• geeignete Zeiträume wählen, die die Entwicklungszyklen der relevanten Tiere / Pflanzen berücksichtigen: günstige Mahdzeit: August bis Oktober
• schonende Verfahren auswählen und einsetzen / geeignete Geräte wähle• Keine schnell drehenden Großmaschinen einsetzen, sondern• Mahd: mit Handsense, Balkenmähgerät, Mähkorb• Räumung: mit Handarbeit, Mähkorb, Baggerschaufel• Immer abschnittsweise vorgehen und Altbestände stehen lassen: möglichst
große und zusammenhängende Teilbereiche des Gewässers schonen• besonders empfindliche Bereiche der Gewässersohle / Wasserwechselzone
wie z.B. steinigkiesige Bereiche, wertvolle Wasserpflanzenbestände schonen• Räum- und Mähgut nicht dauerhaft auf der Böschungsoberkante oder am
Gewässer lagern, sondern nur für einige Tage zwischenlagern, um darin befindlichen Tieren die Rückwanderung ins Gewässer zu ermöglichen
• räumliches Muster von geschonten und unterhaltenen Bereichen über mehrere Jahre hinweg beibehalten (räumliche Konstanz), wenn dies zur Initiierung der Gewässerentwicklung beiträgt.
Regelmäßig zu berücksichtigen
5.1.5 Gewässer- und FlussgebietsentwicklungÖkologische Unterhaltung
Nicht förderfähige Maßnahmen:(technische Unterhaltung)
• Uferstreifenmahd: Mähen der Ufervegetation (Randstreifen)• Böschungsmahd: Mähen der Böschungsvegetation (Böschungen)• Entkrautung / Sohlmahd: Mähen und Entfernen der
Wasserpflanzenbestände (Wasservegetation auf der Sohle und der unteren Böschung) / des Pflanzenaufwuchses auf der Sohle
• Räumung (Sohlräumung): Wasserpflanzenbestände und Sedimentablagerungen werden entfernt und der ursprüngliche Ausgangzustand wieder hergestellt.
• Gehölzpflege: Pflegeschnitte / Rückschnitte von Gehölzen im Böschungsbereich oder Uferstreifenbereich
5.1.5 Gewässer- und FlussgebietsentwicklungÖkologische Unterhaltung
Förderfähige Maßnahmen:• Schaffung von Gewässerstrukturen (Laufverlagerung, Krümmung,
Sohlstrukturen, Durchgängigkeit etc.),• Umbau von Rohrdurchlässen (Furten, Plattenbrücken) bei gleichzeitiger
Vergrößerung des Fließgewässerquerschnittes und / oder Verbesserung der Sohlstruktur,
• Sichern von Totholz (Stämme),• Erheblich erhöhter Kostenaufwand, der nachvollziehbar dargelegt werden
muss für: • unterschiedliche Mähzeiten der rechten und linken Böschung
kurze Unterhaltungsabschnitte von 100-200 m• Einsatz von Hand- oder Motorsense
• Entfernen von Neophyten mittels mechanischer Bekämpfung. Ausnahme stellt die Bekämpfung des Riesenbärenklaus dar, wo keine mechanische Bekämpfung durchgeführt werden kann.
5.1.5 Gewässer- und FlussgebietsentwicklungÖkologisches Unterhaltungskonzept
Höhe der zuwendungsfähigen KostenDer Planungsumgriff ist im Einzelfall in Abhängigkeit der Größe des Gewässers angemessen festzulegen. Die Obergrenze beträgt maximal 4,0 ha je km Lauflänge, somit maximal 20 m rechts und links vom Gewässer(z.B. 10 km = 40 ha Planungsfläche).Maßgeblich Honorartafel für Grundleistungen bei Pflege- und Entwicklungsplänen ist § 49d HOAI, Mittelwert Festlegung Zone II, GrundleistungenBeispiel 10 km x 4 ha = 40 ha Planungsumgriff = 12.110 EUR
5.1.5 Gewässer- und FlussgebietsentwicklungEinsatz Ersatzgelder Stiftung Natur und Umwelt
Auszahlung /Verwendungsnachweis
5.2.2 Nicht zuwendungsfähige Kosten
nur anteiligen Anerkennung bestimmter PLUS-Kosten
•der Gewässerausbau, der aus anderen als wasserwirtschaftlichen Gründen, insbesondere ohne hinreichenden Bezug zu den Gewässern, aus Gründen der städtebaulichen Entwicklung oder überwiegend sonstigen Gründen erfolgen soll.
Für Kosten, die aus wasserwirtschaftlichen sowie aus anderen Gründen entstehen, erfolgt nur eine anteilige Berücksichtigung bei den zuwendungsfähigen Kosten.
5.2.2 Nicht zuwendungsfähige Kosten
Diese Kosten („Plus“-Punkte der Aktion Blau Plus) müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten stehen, die ausschließlich ökologischen Zielsetzungen zuzurechnen sind.
ÖKOLOGIE PLUS
ÖKOLOGIE PLUS
ÖKOLOGIE PLUS
5.Art und Höhe der Zuwendung5.2.1 Nicht zuwendungsfähige Kosten
Kostenart 100% zuwendungsfähig 50% zuwendungsfähig nicht zuwendungsfähig
Abbrucharbeitensoweit Hindernisse für das
Gewässerprofil bestehen (zu enger Durchlass, Brücke etc.)
soweit für eine Gewässermaßnahme,
auch aus anderen Zwecken erforderlich
(Dorfentwicklung etc.)
soweit nicht erkennbar für eine Gewässermaßnahme erforderlich
Abfalleimer xAnlegestellen x
Baustelleneinrichtung xBeleuchtungseinrichtungen x
Bepflanzung in der Gewässeraueim weiteren Umfeld des
Gewässers ohne Bezug zum Gewässer
Bepflanzungs-Entwicklungspflege
für Kosten in Höhe von max. 20% der Kosten der
Bepflanzungsmaßnahme
Boule-Bahn x
Brücken
Vorhandene Brücken, die aufgrund von
Renaturierungsarbeiten erneuert werden müssen. Wertersatz 1:1.
Neue Brücken zur Erlebbarmachung des
Gewässers, die zugleich auch anderen Zwecken
dienen
Neue Brücken, die ohne wasserwirtschaftlichen Bezug sind
E-Bike-Ladestation x
Standardisierte Bewertung zuwendungsfähige Kosten
Kostenart 100% zuwendungsfähig 50% zuwendungsfähig nicht zuwendungsfähig
Erdaushubnotwendiger Erdaushub (einschl. Entsorgungskosten Zx-Material)
GeländerGeländer zur unmittelbaren
Absicherung der Gewässermaßnahme
Geländer ohne unmittelbaren Bezug zur Gewässermaßnahme
Hinweistafelnmit engem Bezug
zur Renaturierungsmaßnahmeohne Bezug
zur Renaturierungsmaßnahme
Infomaterial (Flyer, Broschüren)
x
Sitzgelegenheiten
in angemessenem Umfang mit unmittelbarer Anordnung am
Gewässer oder in der Gewässeraue
Sitzgelegenheiten, die nur mittelbar der Erlebnisvermittlung
"Gewässer" zuzurechnen sind
Sitzgelegenheiten, ohne erkennbaren Bezug zur Gewässermaßnahme
SpielgeräteWasserspielgeräte unmittelbar im Gewässerbereich (Spindel,
Pumpen, Laufräder etc.)
Wasserspielgeräte (z.B. Matschplatz) im Umfeld
Sonstige Spielgeräte (Schaukel, Rutsche, Hüpfburg, Spielschiff etc.) ohne Bezug zum
Thema Wasser
WC-Anlage x
Wegebau
Kosten einer wassergebundene Decke für Wege, die
ausschließlich zur Erschließung der Gewässermaßnahme
erforderlich sind
Kosten einer wassergebundene Decke für Wege,
die zur Erschließung der Gewässermaßnahme
erforderlich sind, aber auch anderen städtebaulichen Nutzungen dienen (z.B.
vorbeilaufende Radwege)
Wege, die nicht zur Erschließung der Gewässermaßnahme erforderlich sind, und überwiegend anderen städtebaulichen
Nutzungen dienen;
Wohnmobilstellplatz x
6.1 Anmeldung neuer Maßnahmen (Gesamtförderantrag)
Vollständigdigitales Antrags-verfahren
Für jede neue Maßnahme ist spätestens bis zum 30. Juni ……….auf dem Dienstweg ausschließlichüber das elektronische Fachverfahren ……
Nutzer werden mit Berechtigung im System registriert(~ 900)
Ab sofort:Befristung auf
9 Monate
Vorzeitiger Vorhabenbeginn
=Ausnahmenicht Regelfall !
Die Bewilligungsbehörde kann auf Antrag in begründeten Fällen auch die Zulassung des vorzeitigen Vorhabenbeginns nach Nr. 1.3 der VV-LHO zu § 44 Teil II aussprechen, sofern für Baumaßnahmen die erforderliche kommunalaufsichtliche Stellungnahme vorliegt und die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Der Zuwendungsempfänger trägt in diesen Fällen das Finanzierungsrisiko.
6.1 Anmeldung neuer Maßnahmen Vorzeitiger Vorhabenbeginn
6.2 Aktualisierung des Gesamtförderantrags, Aufnahme in das Jahresförderförderprogramm
Nach Aufnahme einer neuen Maßnahme in das MIP …jeweils bis zum 31. Januar eines Jahres ausschließlich über das elektronische Fachverfahren MIP-Förderung zu aktualisieren
Neuer Termin für Aktualisierung
31.01
Jeder Förderantrag muss aktualisiert werden, auch
wenn sich keine Änderungen ergeben
haben !
Ohne Aktualisierungwird ein Förderantrag kein Kandidat für das
Jahresförderprogramm
Die Berücksichtigung richtet sich nach dem Umfang der verfügbaren Haushaltsmittel sowie nach der von der Bewilligungsbehörde vorzunehmenden Priorisierung nach fachlichen Kriterien.
6.4 Auszahlung, Verwendung
Für Maßnahmen der „Aktion Blau Plus“ kann ein Mittelabruf bis zum 15. November des Folgejahres festgelegt werden.
6.4.2 Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis ist innerhalb des..Die Anerkennung von Mehrkosten wird erst mit dem Schlussverwendungsnachweis geprüft.
Festgestellte Minderkosten können nicht durch Mehrkosten bei anderen Maßnahmen ausgeglichen werden.
Keine Anerkennung von Mehrkosten vor der Vorlage eines Schlussverwendungs-
nachweises
Ausschluss der Übertrag auf andere Maßnahmen
6.4.2 Verwendungsnachweis
Bei Zuwendungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts, die zur Festbetragsfinanzierung als auch zur Anteilsfinanzierung bis 100 000 EUR gewährt wurden, genügt in geeigneten Fällen als Verwendungsnachweis eine Erklärung des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin, des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin bzw. des Landrats oder der Landrätin, dass die Mittel bestimmungsgemäß verwendet wurden. Dabei sind die …
Vereinfachter VNSGD entscheidet über
„Geeignetheit“