Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance
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Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa
Herausforderung und Chance
Informationen für Vereine
Stand Oktober 2013
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Agenda Allgemeine Informationen und aktueller
Stand SEPA-Überweisung
SEPA-Lastschriften
SEPA-Basis-Lastschriften (= Standard)
( SEPA-Firmen-Lastschriften )
Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen
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Was ist SEPA? SEPA steht für „Single Euro Payments Area“
Verschmelzung des Inlands-Zahlungsverkehrs und des EU-Zahlungsverkehrs
SEPA löst die nationalen Verfahren ab SEPA betrifft alle!
Betrifft: Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen
Betrifft nicht: Schecks, Wechsel, Geldwechselgeschäfte, Wertpapier- Abwicklungssysteme
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Gültigkeitsbereich SEPA
32 Staaten Alle 17 Euro-Staaten
10 EU-Mitglieder (ohne Euro-Bargeld)
Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco* sowie die Schweiz*
* Teilnahme an SEPA aber keine Umsetzung der einheitlichen ZV-Richtlinie
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SEPA-Zeitplan
Januar 2008 Einführung SEPA-Überweisung
November 2009 Einführung SEPA-Lastschrift
November 2010 Alle Banken der €-Zone müssen SEPA-Basis-Lastschriften akzeptieren
1. Februar 2014 Ablösung der nationalen Verfahren
9. Juli 2012 Umdeutungsmöglichkeit für Einzugsermächtigungen
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Generelle Vorteile Vereinheitlichung und Verkürzung von Fristen
Europaweit transparente Preise
Einheitlicher europäischer Rechtsrahmen (Ausnahme: Schweiz, Monaco)
Risikoreduktion durch Insolvenzfestigkeit der SEPA-Lastschrift und Unwiderrufbarkeit von Aufträgen
Effektiveres Liquiditätsmanagement möglich
Reduktion von Bankverbindungen im europäischen Zahlungsverkehr
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Agenda Allgemeine Informationen und aktueller
Stand SEPA-Überweisung
SEPA-Lastschriften
SEPA-Basis-Lastschriften
SEPA-Firmen-Lastschriften
Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen
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SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer, SCT)
Einführung Januar 2008
hat die EU-Standardüberweisung abgelöst
beleghafte und beleglose Einreichung möglich
Ausführungsfrist max. 1 Bankarbeitstag (seit 01.01.2012)
keine Betragsgrenze
IBAN & BIC ersetzen Konto-Nr. & BLZ (Übergangsfrist für Verbraucher bis zum 1.2.2016) (siehe auch S.10)
„IBAN only“ im nationalen Zahlungsverkehr (siehe auch S.10)
grundsätzlich kein Widerruf möglich
AWV-Meldepflicht besteht unverändert für Beträge von mehr als 12.500 €
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Der Kontoauszug Ihrer Volksbank Raiffeisenbank enthält schon seit geraumer Zeit diese Angaben
Auf Ihrer VR-BankCard (der „Scheckkarte“) stehen diese Angaben auf der Rückseite zwischen dem Magnet-streifen und dem Unterschriftsfeld
IBAN und BIC*
BIC: GENO DE XX XXX = Volksbank Raiffeisenbank eG
IBAN: DE 38 12345678 1234567890
* IBAN = International Bank Account Number / BIC = Bank Identifier Code
ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10)
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Im Privatkundenbereich wird eine generelle Nutzungsverpflichtung von IBAN und BIC als schwierig angesehen. Als Ausnahme ist geplant, dass Privatkunden bis Februar 2016 noch mit Kontonummer und Bankleitzahl agieren dürfen.
Bei innerdeutschen Zahlungen kann ab Februar 2014 auf die Angabe des BIC verzichtet werden („IBAN only“) - dies gilt für alle Kundengruppen.
Für grenzüberschreitende Zahlungen ist bis voraussichtlich Februar 2016 die zusätzliche Angabe des BIC erforderlich.
Die Anpassungen von Belegen, Softwareprodukten und des Internet-Banking
befinden sich in der Umsetzung.
„IBAN only“ für DE-an-DE-Zahlungen
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Agenda Allgemeine Informationen und aktueller
Stand SEPA-Überweisung
SEPA-Lastschriften
SEPA-Basis-Lastschriften
SEPA-Firmen-Lastschriften
Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen
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SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit)
SEPA-Basis-Lastschrift = altes Verfahren der „Einzugsermächtigung“
SEPA-Firmen-Lastschrift = altes Verfahren des „Abbuchungsauftrags“
Jeder Zahlungsempfänger benötigt eine Gläubiger-ID
Einreichung nur noch beleglos möglich
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Agenda Allgemeine Informationen und aktueller
Stand SEPA-Überweisung
SEPA-Lastschriften
SEPA-Basis-Lastschriften
SEPA-Firmen-Lastschriften
Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen
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SEPA-Basis-Lastschrift
Zahlungspflichtiger Zahlungsempfänger
Clearing und Verrechnung
0. Mandatseinholung
2. Vorabinformation
1. Mandat
4. Weiterleitung aller Daten
Bank desZahlungspflichtigen
Bank desZahlungsempfängers
3. transaktions- undmandatsbezogene Daten5. Belastungsbuchung
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SEPA-Basis-Lastschrift
Muster-Verein eV, Musterstr. 1, 53111 BonnGläubiger-ID DE99ZZZ05678901234Mandatsreferenz 987 543 CB 2
SEPA-LastschriftmandatIch ermächtige den Muster-Verein eV, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
_________________________________________________________Name & Anschrift
Kreditinstitut : IBAN: DE _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
BIC: _______________________________
___________________________________Datum, Ort und Unterschrift
Muster-Mandat (SDD CORE) (Mandat = Ermächtigung/Auftrag/Weisung)
1. Daten des Gläubigers
2. Eindeutige Bezeichnung3. Vorgegebener Mandatstext, zweifache Weisung
4. Daten des Zahlungspflichtigen
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SEPA-Basis-Lastschrift (SDD Core)
Zahlungspflichtiger ist spätestens 14 Tage vor Lastschriftfälligkeit über Betrag und Abbuchungstermin zu informieren („Pre-Notification“)
Vorgegebene Vorlagefristen (5 bzw. 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit) (Einreichungsfristen bei Ihrer Bank 6 bzw. 3 Bankarbeitstage)
Rückgaben bis 8 Wochen durch Zahlungspflichtigen möglich bei autorisierten Mandaten
Rückgaben bei nicht autorisiertem Mandat bis 13 Monate möglich
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Besteht Handlungsbedarf?
Zieht Ihr Verein Beiträge bereits per Lastschrift (DTA-Verfahren) ein?
NEIN kein Handlungsbedarf, es sei denn, Sie möchten die fälligen Mitglieds- beiträge zukünftig per Lastschrift einziehen
JA dann muss dieses Verfahren spätestens zum 01.02.2014 auf das SEPA- Verfahren umgestellt werden!
Was muss berücksichtigt werden?
Für die Verwendung von SEPA-Lastschriften benötigen Sie eine Gläubiger-ID Für die Vergabe dieser Gläubiger-ID ist in Deutschland die Bundesbank zuständig Die Vergabe erfolgt über Internet, näheres auf der nächsten Folie Vergabe einer Mandatsreferenz (z.B. Mitglieder-Nummer max. 35-stellig)
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Gläubiger-Identifikationsnummer Jeder Einreicher von Lastschriften benötigt eine Gläubiger-ID
Vergabe in Deutschland durch die Deutsche Bundesbank unter https://extranet.bundesbank.de/scp/
Nationales Identifikationsmerkmal
DE 78 ZZZ0000018353ISO-Ländercode
Prüfziffer
Individuell nutzbar
Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer
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Die Gläubiger-ID liegt vor, was folgt nun?
Grundsätzlich benötigt jeder Lastschrift-Einreicher (Creditor) vom Bezogenen (Debtor) ein SEPA-Lastschriftmandat
Am 09.07.2012 trat jedoch die sog. „Umdeutungslösung“ in Kraft, die es Inhabern von Einzugsermächtigungen ermöglicht, diese mittels einfacher Mitteilung an den Bezogenen in ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat „umzuwandeln“
Wichtig ist, dass nur gültige Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate umgewandelt werden können, daher bietet sich hier die Chance, den Datenbestand an Einzugsermächtigungen zu überprüfen und zu aktualisieren (gültig ist eine Einzugsermächtigung nur in Schriftform mit Unterschrift des Bezogenen)
Im Zweifelsfall ist es besser, für einzelne Einzugsermächtigungen nicht die Umdeutungslösung zu wählen, sondern gleich ein neues SEPA-Mandat einzuholen.
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SEPA-Basis-Lastschrift (SDD Core)
Umdeutungslösung
Zielsetzung: Nutzung der vorhandenen, schriftlich vorliegenden Einzugsermächtigung als SEPA-Basis-Lastschriftmandat
Statt der Einholung eines separaten Mandats hat ein Verein die Möglichkeit, Vereinsmitglieder schriftlich über den Wechsel von Einzugsermächtigungs- lastschriften auf SEPA-Basis-Lastschriften zu informieren (siehe folgende Seite) Das Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
Gläubiger-ID Mandatsreferenz Umstellungstermin
Die Umdeutung in ein Mandat ist erfolgt, wenn der Zahlungspflichtige nicht widerspricht. Eine explizite Zustimmung des Zahlungspflichtigen ist nicht erforderlich
Die Inkasso-Vereinbarung mit Ihrer Bank muss das SEPA-Basislastschrift-Verfahren
beinhalten20
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Wie nutzt man die Möglichkeit der Umdeutung sinnvoll und richtig?
Voraussetzung für die Umdeutung einer Einzugsermächtigung in ein SEPA-Mandat ist das Vorliegen einer gültigen Einzugsermächtigung
Alle Mitglieder, von denen eine gültige Einzugsermächtigung vorliegt, werden in geeigneter Form (Anschreiben, Mitteilung im Vereinsblatt, Newsletter per E-Mail, Überweisung 0,01 EUR mit Text im Verwendungszweck, oder als Beschluss in GV (s. S. 34)) informiert, dass ab einem bestimmten Termin der Einzug von Lastschriften auf das SEPA-Verfahren
umgestellt wird von der Umdeutungslösung Gebrauch gemacht wird die Gläubiger-Identifikationsnummer des Vereins wie folgt lautet … die Mandatsreferenz wie folgt lautet … (z.B. Mitglieds-Nummer) welche Beträge (Mitgliedsbeiträge, sonstige Leistungen) wann eingezogen werden
Wenn nur Mitgliedsbeiträge in regelmäßigen Abständen in gleicher Höhe eingezogen werden sollen, kann dieses Anschreiben auch genutzt werden, um eine weitere Verpflichtung zu erfüllen: Bei Nennung der Beträge und der genauen Fälligkeiten dient dieses Anschreiben
auch als Vorabinformation („Pre-Notification“) gemäß den SEPA-Regularien
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Vorabankündigung (Pre-Notification)
Verpflichtende Information des Einreichers an Zahlungspflichtigen über die „anstehende Lastschrift“
Der Zahlungspflichtige kann so für ausreichende Kontodeckung sorgen
Frist: 14 Kalendertage vor Fälligkeit, wenn nichts anderes vereinbart
Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen reicht eine einmalige Aufstellung pro Jahr (erste Fälligkeit beachten)
Inhalt der Vorankündigung: Belastungsbetrag Belastungstermin Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenznummer
Keine Formvorgabe, möglich sind z.B. Brief, Vertrag, Rechnung, SMS, Telefon, E-Mail, Fax,
Mitglieder-Zeitschrift, Einladung zur General- / Jahreshauptversammlung ….
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Fehlende Einzugsermächtigungen / neue Mitglieder
Liegt keine umdeutungsfähige Einzugsermächtigung vor, muss das Mitglied ein Mandat unterschreiben, das den Verein ermächtigt, mittels SEPA-Basis-Lastschriften Beträge einzuziehen
Bei der Formulierung der Mandatstexte helfen die Informationen auf den nächsten Seiten
Die VR-NetWorld-Software unterstützt Sie auch hier mit integrierten Musteranschreiben etc.
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Achtung – bitte beachten:
Wenn die Satzung Ihres Vereins vorsieht, dass Bankaktivitäten (Zahlungen / Einzüge) nur von zwei Personen gemeinsam durchgeführt werden dürfen (z.B. durch zwei Unterschriften auf dem Disketten-Begleitzettel), dann sollten Sie berücksichtigen, dass dies in Zukunft so nicht mehr möglich ist.
Verschiedene Software-Produkte bieten das 4-Augen-Prinzip für die Verarbeitung von Zahlungsaufträgen nicht an
(z. B. eBanking Business-Edition oder VR-NetWorld-Software).
Lösung
Eine Einzelperson erhält Bankvollmacht
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Agenda Allgemeine Informationen und aktueller
Stand SEPA-Überweisung
SEPA-Lastschriften
SEPA-Basis-Lastschriften
SEPA-Firmen-Lastschriften
Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen
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SEPA-Firmen-Lastschrift (SDD B2B)
Muster GmbH, Musterstr. 1, 53111 BonnGläubiger-ID DE99ZZZ05678901234Mandatsreferenz 987 543 CB 2
SEPA-Firmen-LastschriftmandatIch ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die aufKonten von Unternehmen gezogen sind. Ich bin nicht berechtigt, nach der erfolgtenEinlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin berechtigt,mein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen._______________________________________________________Name & Anschrift
Kreditinstitut (Name und BIC)IBAN: DE _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
BIC: _______________________________
___________________________________Datum, Ort und Unterschrift
Muster-Mandat (SDD B2B) (eingeschränkte Bedeutung / Firmen untereinander)
1. Daten des Gläubigers
2. Eindeutige Bezeichnung
3. Vorgegebener Mandatstext zweifache Weisung
4. Daten des Zahlungspflichtigen
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![Page 27: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance](https://reader033.fdocuments.net/reader033/viewer/2022061616/56813ac5550346895da2d7ce/html5/thumbnails/27.jpg)
SEPA-Firmen-Lastschrift (SDD B2B)
nur zwischen Nicht-Verbrauchern möglich
Zahlungspflichtiger muss seiner Bank vor erstem Einzug eine Kopie des Mandats vorlegen
beleglose Einreichung bei Bank spätestens 2 Tage vor Fälligkeit
Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung des Mandats verpflichtet
Kein Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen möglich
Rückgaben durch die Bank müssen innerhalb von 2 Tagen erfolgen
Keine Umdeutung von Abbuchungsaufträgen möglich!27
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SEPA-Lastschrift
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![Page 29: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance](https://reader033.fdocuments.net/reader033/viewer/2022061616/56813ac5550346895da2d7ce/html5/thumbnails/29.jpg)
SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) Erst-Lastschrift und Einmal-Lastschrift
Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 5 TARGET-Tage vor Fälligkeit =>
Einreichung bei Ihrer Bank: spätestens 6 TARGET*-Tage vor Fälligkeit
Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit =>
Einreichung bei Ihrer Bank: spätestens 3 TARGET*-Tage vor Fälligkeit
SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) Erst- Lastschrift / Einmal- Lastschrift sowie Folge- und letztmalige Lastschrift
Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 1 TARGET-Tage vor Fälligkeit =>
Einreichung bei Ihrer Bank: spätestens 2 TARGET*-Tage vor Fälligkeit
*TARGET =Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer System (Echtzeit-Bruttozahlungssystem der Zentralbanken der EU für den Euro) TARGET-Tage entsprechen in Deutschland etwa den Bankarbeitstagen
Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften bzgl. der Vorlage bei der Bank des Zahlungspflichtigen
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![Page 30: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance](https://reader033.fdocuments.net/reader033/viewer/2022061616/56813ac5550346895da2d7ce/html5/thumbnails/30.jpg)
Agenda Allgemeine Informationen und aktueller
Stand SEPA-Überweisung
SEPA-Lastschriften
SEPA-Basis-Lastschriften
SEPA-Firmen-Lastschriften
Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen
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![Page 31: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance](https://reader033.fdocuments.net/reader033/viewer/2022061616/56813ac5550346895da2d7ce/html5/thumbnails/31.jpg)
Praktischer Umgang mit Mandaten
Sie erstellen einen Mandatsvordruck mit Ihren Angaben und lassen das Vereinsmitglied unterschreiben
Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen
Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor damit auch fremdsprachige Mandate prüfbar Abruf unter: CORE: http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=core_sdd_mandate_transalations
B2B: http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=sepa_b2b_dd_mandate_translations
Ihr Mitglied behält eine Kopie des Mandats für seine Unterlagen
Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach letztem Einzug
Das Mandat wird dann von Ihnen erfasst und ggf. gescannt (Mandatsverwaltung)
Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug (Achtung bei etwaiger Beitragsbefreiung)31
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Gläubiger-ID und Mandate liegen vor, jetzt kann‘s los gehen …
… aber nur, wenn Sie technisch in der Lage sind, SEPA-Lastschriften elektronisch zu erzeugen und an Ihre Bank zu übermitteln
Die Einreichung von Lastschrift-Vordrucken oder Disketten ist nicht möglich!
Reichen Sie heute schon Ihre Lastschrift-Dateien online ein, dann sind Sie von den folgenden Ausführungen nicht betroffen, ansonsten allerdings … …sind Sie gehalten, mit Ihrer Bank das Online-Banking zu vereinbaren
(PIN/TAN- Verfahren)
eBanking Business-Edition (Firmen-Login auf unserer HP)
für mehr als ca. 250 Mitglieder: VR-NetWorld-Software
oder eine eigene Vereinssoftware / -programm
EBICS Electronic Banking Internet Communication Standard / wird derzeit von uns nicht angeboten
Außerdem sind Sie gemäß SEPA-Rules verpflichtet, Ihre Mitglieder über die demnächst anstehenden Lastschriften in Kenntnis zu setzen („Pre-Notification“) (siehe S. 22)
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Was ist zu tun? (1) SEPA-Verantwortliche(n) im Verein bestimmen (z.B. Kassierer)
IBAN & BIC auf Briefbögen, Rechnungen etc. drucken
IBAN & BIC von Vereinsmitgliedern einholen bzw. vorhandene Kontonummer und BLZ mit Konverter umwandeln
(Konverter-Progamm über unsere Website abrufbar)
Beantragung der Gläubiger-ID
Prüfen und Anpassen der technischen Voraussetzungen (z.B. ZV-Software)
Vereinbarungen mit Bank aktualisieren (Lastschriftinkassovereinbarung)
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![Page 34: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance](https://reader033.fdocuments.net/reader033/viewer/2022061616/56813ac5550346895da2d7ce/html5/thumbnails/34.jpg)
Was ist zu tun? (2) Festlegung einer Mandatsreferenz (z.B. Mitgliedsnummer)
Mandate einholen bzw. über Umdeutung informieren (s. S. 21)
Umdeutung: in GV Beschluss fassen, dass auf SEPA-Lastschrift umgestellt wird, die CI (Gläubiger-ID) –xxxx- lautet und als Mandat die ursprüngliche Einzugsermächtigung mit neuer Mandats-Referenz -xxxx- (z.B. Mitgl.nr.) gilt. Somit entfiele ein Einzelanschreiben an jedes Mitglied !
Achtung: Mitglied muss IBAN / BIC mitteilen! Überlegung: wäre somit ein neues Mandat sinnvoll ?
bzw. Verein muss über einen IBAN-Konverter Konto u. BLZ umwandeln
Mandatsverwaltung organisieren / Archivierung der Mandate !34
![Page 35: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance](https://reader033.fdocuments.net/reader033/viewer/2022061616/56813ac5550346895da2d7ce/html5/thumbnails/35.jpg)
Was ist zu tun? (3) letzter Einzug / Lastschrift vor dem 01.02.2014 möglichst noch in alter Form
zum Beispiel mit folgendem Verwendungszweck:
Verwendungszweck 2013Wir stellen auf SEPA um. Umdeutung Ihrer
vorhanden Einzugs- ermächtigung in ein SEPA-Mandat. Künftig buchen wir Ihre Spende / Ihren Beitrag / od. sonstiges unter der Mandatsreferenz Kunden-Nr. / Mitgl.-Nr. xxxxyyyyy einmal jährlich / monatlich zum 07. Novemberoder nächster Werktag ab; unsere Gläubiger-ID lautet: DExxxxxxxxxxxxxxx ! (kursiv sind Variable)
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![Page 36: Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung und Chance](https://reader033.fdocuments.net/reader033/viewer/2022061616/56813ac5550346895da2d7ce/html5/thumbnails/36.jpg)
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Bitte beachten Sie auch unsere Handlungsempfehlung für SEPA-Lastschriften, die auf unserer Website abrufbar ist (eine Zusammenfassung des Wesentlichen dieser Präsentation)
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung
TEL 06647/471FAX 06647/730Web www.sdk-stockhausen.deMail [email protected]
Frank Lang
Spar- und DarlehnskasseStockhausen eG