Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung & Chance
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Volksbank Musterstadt eGSEPA Informationsveranstaltung 2013
22.01.2013 | Volksbank Herborn-Eschenburg eG | Benjamin Rothe | 1
Neuerungen im Zahlungsverkehr für
Deutschland und Europa
Herausforderung & Chance
Informationen für Vereine
Referent : Benjamin Rothe
Volksbank Musterstadt eGSEPA Informationsveranstaltung 2013
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Agenda
Allgemeine Informationen & aktueller Stand
SEPA-Überweisung
SEPA-Basis-Lastschriften
Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen
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Was ist SEPA?
SEPA steht für „Single Euro Payments Area“
Verschmelzung des Inlands-Zahlungsverkehrs und des EU-Zahlungsverkehrs
SEPA löst die nationalen Verfahren ab SEPA betrifft alle!
Betrifft Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen
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32 Staaten
Alle 17 Euro-Staaten
10 EU-Mitglieder (ohne Euro-Bargeld)
Norwegen, Island, Liechtenstein,
Monaco* & Schweiz*
* Teilnahme an SEPA aber keine Umsetzung der
einheitlichen ZV-Richtlinie
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Gültigkeitsbereich der SEPA
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SEPA-Zeitplan
Januar 2008
Einführung SEPA-Überweisung
November 2009
Einführung SEPA-Lastschrift
November 2010
Alle Banken der €-Zone müssen SEPA-Basis-Lastschriften akzeptieren
1. Februar 2014
Ablösung der nationalen Verfahren
09. Juli 2012
Umdeutungsmöglichkeit für Einzugsermächtigungen
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Generelle Vorteile
Vereinheitlichung und Verkürzung von Fristen
Europaweit transparente Preise
Einheitlicher europäischer Rechtsrahmen (Ausnahme: Schweiz, Monaco)
Effektiveres Liquiditätsmanagement möglich
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Allgemeine Informationen & aktueller Stand
SEPA-Überweisung
SEPA-Basis-Lastschriften
Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen
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SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer, SCT)
Einführung Januar 2008
beleghafte und beleglose Einreichung möglich
Ausführungsfrist max. 1 Bankarbeitstag (seit 01.01.2012)
keine Betragsgrenze
IBAN & BIC ersetzen Konto-Nr. & BLZ
(Übergangsfrist für Verbraucher bis zum 1.2.2016)
„IBAN only“ im nationalen Zahlungsverkehr (ab 1.2.2014 national)
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Der Kontoauszug Ihrer VR-Bank enthält schon seit geraumer Zeit diese Angaben
Auf Ihrer VR-BankCard (der „Scheckkarte“) stehen diese Angaben auf der Rückseite zwischen dem
Magnetstreifen und dem Unterschriftsfeld
IBAN und BIC *BIC: GENO DE XX XXX = Volksbank Überall eG
IBAN: DE 38 12345678 1234567890
* IBAN = International Bank Account Number / BIC = Business Identifier Code
ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10)
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Im Privatkundenbereich wird eine generelle Nutzungsverpflichtung von IBAN und BIC als schwierig
angesehen – als Ausnahme ist geplant, dass Privatkunden bis Februar 2016 noch mit Kontonummer und
Bankleitzahl agieren dürfen.
Bei innerdeutschen Zahlungen kann ab Februar 2014 auf die Angabe des BIC verzichtet werden („IBAN
only“) - dies gilt für alle Kundengruppen.
Für grenzüberschreitende Zahlungen ist bis voraussichtlich Februar 2016 die zusätzliche Angabe des BIC
erforderlich.
„IBAN only“ für DE-an-DE-Zahlungen
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Allgemeine Informationen & aktueller Stand
SEPA-Überweisung
SEPA-Basis-Lastschriften
Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen
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SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit)
SEPA-Basis-Lastschrift statt Einzugsermächtigung
SEPA-Firmen-Lastschrift statt Abbuchungsauftrag
Jeder Zahlungsempfänger benötigt eine Gläubiger-ID
Einreichung nur noch beleglos möglich
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Zahlungspflichtiger Zahlungsempfänger
Clearing & Verrechnung
0. Mandatseinholung
2. Vorabinformation
1. Mandat
4. Weiterleitung aller Daten
Bank des
Zahlungspflichtigen
Bank des
Zahlungsempfängers
3. transaktions- &
mandatsbezogene Daten5. Belastungsbuchung
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Muster GmbH, Musterstr. 1, 53111 Bonn
Gläubiger-ID DE99ZZZ05678901234
Mandatsreferenz 987 543 CB 2
SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein
Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, Die Erstattung des belasteten Betrages
verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
_________________________________________________________
Name & Anschrift
Kreditinstitut (Name und BIC)
IBAN: DE _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
BIC: _______________________________
___________________________________
Datum, Ort und Unterschrift
Muster-Mandat (SDD CORE)
1. Daten des Gläubigers
2. Eindeutige
Bezeichnung3. Vorgegebener
Mandatstext
zweifache
Weisung
4. Daten des
Zahlungspflichtigen
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SEPA-Basis-Lastschrift (SDD Core) - Fristigkeiten
Zahlungspflichtiger ist spätestens 14 Tage vor Fälligkeit
über Betrag und Termin zu informieren („Pre-Notification“)
Vorgegebene Vorlagefristen (5 bzw. 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit)
(Einreichungsfristen bei Ihrer Bank 6 bzw. 3 Bankarbeitstage)
Rückgaben bis 8 Wochen durch Zahlungspflichtigen möglich bei
autorisierten Mandaten
Rückgaben bei nicht autorisiertem Mandat bis 13 Monate möglich,
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nach Durchlauf von Ausnahmeprozessen
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Besteht Handlungsbedarf?
Zieht Ihr Verein Beiträge bereits per Lastschrift (DTA-Verfahren) ein?
NEIN kein Handlungsbedarf, es sei denn, Sie möchten die fälligen Mitgliedsbeiträge zukünftig per
Lastschrift einziehen
JA dann muss dieses Verfahren spätestens zum 01.02.2014 auf das SEPA-Verfahren umgestellt werden!
Was muss berücksichtigt werden?
Für den Einzug von SEPA-Lastschriften benötigen Sie eine Gläubiger-ID
Für die Vergabe dieser Gläubiger-ID ist in Deutschland die Bundesbank zuständig
Die Vergabe erfolgt über das Internet, näheres auf der nächsten Folie
Vergabe einer Mandatsreferenz (z.B. Mitglieder-Nummer max. 35-stellig)
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Gläubiger-Identifikationsnummer
Jeder Einreicher von Lastschriften benötigt eine Gläubiger-ID (bis Ende Oktober 2012 sind nur 95.000
Gläubiger-ID‘s beantragt worden, bei 3,6 Millionen Unternehmen und 500.000 Vereinen in Deutschland) Quelle: „Die Welt“ 21.11.2012
Vergabe in Deutschland durch die Deutsche Bundesbank unter
https://extranet.bundesbank.de/scp/
Nationales Identifikationsmerkmal
DE 78 ZZZ 0000018353
ISO-Ländercode
Prüfziffer
Geschäftsbereichskennung
(Individuell nutzbar
z.B. VOL = Volleyballabteilung
FUS = Fußballabteilung)
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Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer
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Die Gläubiger-ID liegt vor, was folgt nun?
Grundsätzlich benötigt jeder Lastschrift-Einreicher (Verein) vom Bezogenen (Mitglied) ein SEPA-
Lastschriftmandat
Am 9.07.2012 ist die sog. Umdeutungslösung in Kraft getreten, die es Inhabern von
Einzugsermächtigungen ermöglicht, diese mittels einfacher Mitteilung an den Bezogenen in ein SEPA-
Basis-Lastschriftmandat umzuwandeln
Wichtig ist, dass man nur gültige Einzugsermächtigungen (EZE) in SEPA-Mandate umwandeln kann, daher
bietet sich hier die Chance, den Datenbestand an EZE‘s zu überprüfen und zu aktualisieren (gültig ist
eine EZE nur in Schriftform mit Unterschrift des Bezogenen)
Seite 18
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Umdeutungslösung
Zielsetzung: Nutzung der vorhandenen, schriftlich vorliegenden
Einzugsermächtigung als SEPA-Basis-Lastschriftmandat
Anstelle der Einholung eines separaten Mandats hat ein Verein die Möglichkeit,
Vereinsmitglieder schriftlich über den Schwenk von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPA-
Basis-Lastschriften zu informieren unter Nennung von
Gläubiger-ID,
Mandatsreferenz und
UmstellungsterminUmdeutung in das SEPA-Mandat ist erfolgt, wenn der Zahlungspflichtige
nicht widerspricht
Es ist keine explizite Zustimmung des Zahlungspflichtigen erforderlich
Die Inkasso-Vereinbarung mit Ihrer Bank muss das
SEPA-Basislastschrift-Verfahren beinhalten!
Umdeutungsmöglichkeit
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Wie nutzt man die Möglichkeit der
Umdeutung sinnvoll und richtig?
Voraussetzung für die Umdeutung einer Einzugsermächtigung in ein SEPA-Mandat ist das Vorliegen einer gültigen
Einzugsermächtigung (EZE)
Alle Mitglieder, von denen eine gültige EZE vorliegt, werden in geeigneter Form (Anschreiben, Mitteilung in Vereinszeitschrift,
Newsletter per E-Mail …) informiert, dass
ab einem bestimmten Termin der Einzug von Lastschriften auf das SEPA-Verfahren umgestellt wird
von der Umdeutungslösung Gebrauch gemacht wird
die Gläubiger-Identifikationsnummer des Vereins wie folgt lautet …
die Mandatsreferenz wie folgt lautet … (z.B. Mitglieds-Nummer)
Das Anschreiben für die Umdeutung kann - wenn Mitgliedsbeiträge in regelmäßigen Abständen in gleicher Höhe eingezogen
werden sollen - gleichzeitig als erste Vorabinformation (Pre Notification gem. SEPA-Rules) genutzt werden
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Vorabankündigung (Pre-Notification)
Verpflichtende Information des Einreichers an Zahlungspflichtigen über die „anstehende
Lastschrift“
Der Zahlungspflichtige kann so für ausreichende Kontodeckung sorgen
Frist 14 Kalendertage vor Fälligkeit, wenn nichts anderes vereinbart
Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen reicht eine
einmalige Information im Antrag auf Mitgliedschaft aus
(Betragsänderungen sind als neue Vorabankündigung zu formulieren)
Inhalt der Vorankündigung:
Belastungsbetrag
Belastungstermin
Gläubiger-Identifikationsnummer
Mandatsreferenznummer
Keine Formvorgabe, möglich sind z.B.
Brief, Aufnahmeantrag
E-Mail, Fax, Mitglieder-Zeitschrift, Schaukasten
Einladung zur Jahreshauptversammlung ….
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Neue Mitglieder
Bis zum von Ihnen festgelegten Umdeutungstermin sollten Sie sich auch von neuen Mitgliedern eine Einzugsermächtigung
erteilen lassen. Die anstehende Umdeutung ist dann für alle EZE in einem Arbeitsschritt zu erledigen.
Bei der Formulierung der SEPA-Mandatstexte helfen die Informationen auf den nächsten Seiten und auch gern die
Ansprechpartner bei Ihrer VR-Bank
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Agenda
Allgemeine Informationen & aktueller Stand
SEPA-Überweisung
SEPA-Lastschriften
SEPA-Basis-Lastschriften
SEPA-Firmen-Lastschriften
Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen
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Praktischer Umgang mit Mandaten
Sie erstellen einen Mandatsvordruck mit Ihren Angaben und lassen das Vereinsmitglied unterschreiben
Mandatstext in Deutsch oder der Sprache des Zahlungspflichtigen (aus anderen SEPA-Mitgliedsländern)
Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor
damit auch fremdsprachige Mandate prüfbar
Abruf unter:
CORE: http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=core_sdd_mandate_transalations
B2B: http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=sepa_b2b_dd_mandate_translations
Das Original ist für Sie, Ihr Mitglied behält eine Kopie des Mandats für seine Unterlagen
Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach letztem Einzug
Das Mandat wird dann von Ihnen erfasst und ggf. gescannt (Mandatsverwaltung)
Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug (Achtung bei etwaiger Beitragsbefreiung) 24
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Gläubiger-ID und Mandate liegen vor,
jetzt kann‘s los gehen …
… aber nur, wenn Sie technisch in der Lage sind, SEPA-Lastschriften elektronisch zu erzeugen und an Ihre Bank zu
übermitteln
Die Einreichung von Lastschrift-Vordrucken oder Disketten ist nicht möglich!
Reichen Sie heute schon Ihre Lastschrift-Dateien elektronisch ein, dann sind Sie von den folgenden Ausführungen nicht
betroffen, ansonsten allerdings …
…sind Sie gehalten, mit Ihrer Bank eine neue Vereinbarung über die elektronische Auflieferung der Zahlungsverkehrsdateien über
HBCI zu treffen. Hier helfen Ihnen die EBL-Profis Ihrer VR-Bank gerne weiter!
Voraussetzung ist natürlich der Einsatz einer geeigneten Banksoftware auf dem neuesten Stand.
Außerdem sind Sie gemäß SEPA-Rules verpflichtet, Ihre Mitglieder über die demnächst anstehenden Lastschriften in
Kenntnis zu setzen („Pre-Notification“)
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Was ist zu tun?
SEPA-Verantwortliche(n) im Verein bestimmen (z.B. Kassierer)
IBAN (& BIC für grenzüberschreitende Transaktionen) auf Briefbögen , Rechnungen etc. drucken
IBAN (& BIC bei im Ausland ansässigen Mitgliedern) von Vereinsmitgliedern einholen
Beantragung der Gläubiger-ID
Prüfen und Anpassen der technischen Voraussetzungen (z.B. ZV-Software)
Vereinbarungen mit Bank aktualisieren (Lastschriftinkassovereinbarung)
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Was ist zu tun?
Festlegung einer Mandatsreferenz (z.B. Mitgliedsnummer)
Vorhandensein der Einzugsermächtigungen auf Vollständigkeit prüfen
Über Umdeutung informieren und künftig SEPA-Mandate einholen
Mandatsverwaltung organisieren
Organisation, dass die Lastschriftdaten rechtzeitig an die Bank geliefert
werden
Sicherstellung der Archivierung der Mandate
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Sollten Sie im Tagesgeschäft Fragen haben, sprechen Sie uns an.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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