Neue Medien und Medienkonvergenz
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Monika Steinberg [email protected] AV-Medienmarkt und Medienpolitik 1
AV-Medienmarkt und Medienpolitik
Block 6/7: Neue Medien und Medienkonvergenz
Monika Steinberg [email protected] AV-Medienmarkt und Medienpolitik 3
Digital Shift Alte Medien (Zeitungen, Bücher, analoges Radio/TV) im Umbruch.
Veränderungen in Informations- und Wissensbeschaffung: enorme Informationsflut mit nahezu unendlichen Inhalten, Identifizieren von relevanten Inhalten und Qualität.
Soziale und kulturelle Veränderungen: Digital Natives, Smart Natives, Digitale Nomaden, Digital Bohème, … Digitalisierung, Multitasking, Mobilität, Schnelllebigkeit und Echtzeitfähigkeit.
Veränderung der Arbeitswelt: digitale Abläufe ersetzten zunehmend analoge Verfahren, neue Berufsfelder wie Community Manager als Mischung alter Fähigkeiten mit neuen
Facetten, Informations- und Wissensmanagement (Datamining), Marketing, Communications
und Sicherheitsbewußtsein gepaart mit solidem Verständnis der digitalen Medien.
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Entwicklung: Alte und Neue Medien Alte Medien, wie Fernsehen und Radio immer digitaler
und interaktiver wandern ins Internet ab: TV on demand, Social TV.
Web 2.0 mit Netzwerken, Multimedia, Interaktion und Kommunikation gewinnt immer mehr an Fahrt.
2009 hat Amazon mehr digitale Bücher (eBooks) verkauft, als Druckausgaben.
Virale und Guerilla Medienstrategien (Marketing): “Virus-artige”, epidemische Verbreitung, schneller, aber unkontrollierter, Wahl ungewöhnlicher Aktionen, die mit untypisch geringem Mitteleinsatz
große Wirkung erzielen.
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Unterschiede Soziale / traditionelle Medien Enorme Unterschiede bei Techniken, Zugang, Kosten
und Verbreitung: Soziale Medien relativ günstig und einfach zugänglich
bzw. erreichbar für jedermann, viel schnelllebiger und in Echtzeit (Live Streaming), jeder hat Zugriff und kann selbst Informationen erstellen, Zwei-Wege-Kommunikation, Rückmeldung und Interaktion
steht im Vordergrund.
Enorme Datenflut mit anderen Qualitätsmechanismen oft kollektive Intelligenz anstelle von Expertenwissen.
Quelle: Wikipedia, http://en.wikipedia.org/wiki/Social_media
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Überblick Soziale Netzwerke (1)
1. Facebook weltweit und in Deutschland meist genutzt (über 500 Mio. Nutzer) in USA gegründete Community mit raschem Mietgliederzuwachs, Anmeldung einfach ohne Einladung mit Angabe einer E-Mail-Adresse möglich, international populärstes Netzwerk.
2. VZ-Netzwerke 3 Portale der Firma studiVZ Ldt. neben Facebook eines der größten deutschsprachigen Netzwerke
(17 Mio. Nutzer) , StudiVZ für Studenten, SchülerVZ für Schüler ab 12 Jahren, MeinVZ für den Rest, Bei StudiVZ und MeinVZ Anmeldung per Email möglich, SchülerVZ braucht Einladung
von Bekannten.
3. Wer-kennt-wen.de seit 2009 100%tiger Bestandteil von RTL interactive GmbH, eines der führenden sozialen Netzwerke in Deutschland (ca. 6.5 Mio. Nutzer), Anmeldung nur mit Einladung, richtiger Name ist Pflicht, Mindestalter 14 Jahre.
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Foto und Video (Multimedia) Flickr
Foto Sharing Community Yahoo! von englisch to flick through
something, „etwas durchblättern“, Bilder mit Tags verschlagworten.
YouTube Video Community, seit 2006 Google, von wörtlich: DuRöhre >
„Du sendest“.
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Stand weltweit (Dezember 2010)
Mehr als 550 Millionen Leute weltweit bei Facebook fast 8% der Weltbevölkerung, mehr als EU-Einwohner (501 Millionen).
täglich 65 Millionen neue Kurznachrichten bei Twitter 12 Terrabyte neue Daten pro Tag.
täglich 2 Billionen Video Views bei YouTube zweitgrößte Suchmaschine für englische Inhalte.
Monika Steinberg [email protected] AV-Medienmarkt und Medienpolitik 12Quelle: http://vimeo.com/11551721
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Stand in Deutschland (Mai 2011):
46,1 Millionen Menschen in Deutschland online, ca. 82 Millionen Einwohner (2011) in
Deutschland. 76% der Deutschen in Social Network registriert, 18 Millionen aktive Facebook-Mitglieder in Deutschland, 17,1 Millionen Mitglieder bei VZ-Netzwerken (StudiVZ,
MeinVZ, SchülerVZ), Knapp 500.000 aktive Twitter-Nutzer in Deutschland, Jeder vierte Haushalt in Deutschland besitzt
Smartphone, 10 Millionen Deutsche gehen mobil ins Internet.
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Rechtliche Aspekte im Internet
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Sicherheit, Datenschutz, Urheberrecht Datenpannen
Eigentümer von Inhalten, nicht nur als Konsumenten oder Nutzer zu betrachten!
Detaillierte, virtuelle Personenprofile sensible Daten, Usermining und Identitätsklau.
Viele Nutzer sind sich des Ausmaßes ihres Handelns im Social Web nicht bewusst Peinliche Partyfotos, persönliche Einzelheiten oder
Firmengeheimnisse ausplaudern…
Forderung nach Netzwerk, das vergessen kann?
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Begriff Telemedien Rechtsbegriff für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste.
erstmals im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gebraucht. Nahezu alle Angebote im Internet
beispielsweise Webshops , Online-Auktionshäuser , Suchmaschinen , Webmail-Dienste, Informationsdienste (z. B. zu Wetter, Verkehrshinweisen), Podcasts, Chatrooms, Dating-Communities und Webportale.
Auch private Websites und Blogs gelten als Telemedien. Wird daher umgangssprachlich auch als Internetgesetz bezeichnet.
Internetradio, das im Streaming-Verfahren mehr als 500 parallelen Nutzern angeboten wird, ist seit dem 1. Juni 2009 nach dem Rundfunkstaatsvertrag als Rundfunk anzeigepflichtig; Anzeige ist an zuständige Landesmedienanstalt zu richten. Die frühere Genehmigungspflicht ist durch den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV)
abgeschafft worden.
Bislang noch keine Telemedien im Sinne des TMG sind gemäß § 1 Absatz 1 das Internetfernsehen oder die bloße Internet-Telefonie (Telekommunikation).
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Telemediengesetz (TMG)
Seit 2007
Regelt rechtliche Rahmenbedingungen für sogenannte Telemedien in Deutschland.
Eine der zentralen Vorschriften des Internetrechts. TMG fasst weitestgehend in einem Gesetz zusammen, was
zuvor auf drei verschiedene Regelwerke verteilt war. Lediglich einige ergänzende Vorschriften zu inhaltlich
geprägten Telemedien wurden statt in das TMG in den Rundfunkstaatsvertrag (RStV) in seiner neunten Änderungsfassung aufgenommen (siehe dort die §§ 54 ff).
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Inhalt TMG
Enthält unter anderem Vorschriften:
zum Impressum für Telemediendienste zur Bekämpfung von Spam (Verbot einer Verschleierung und
Verheimlichung von Absender und Inhalt bei Werbe-E-Mails) zur Haftung von Dienstebetreibern für gesetzeswidrige Inhalte in
Telemediendiensten zum Datenschutz beim Betrieb von Telemediendiensten und zur
Herausgabe von Daten zum Providerprivileg.
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/
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Historie und Neuerungen TMG (1)
TMG wurde mit Artikel 1 des Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz (ElGVG) verkündet.
Löst Teledienstegesetz (TDG), Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) sowie weitestgehend auch Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) ab alle gleichzeitig mit Inkrafttreten des TMG außer Kraft, inhaltlich weitgehend
unverändert. Mit Zusammenfassung der drei Regelwerke entfiel umstrittene Abgrenzung von Medien-
und Telediensten.
Neue Vorschrift zu Spam-Mails, nach der Werbe-E-Mails schon vor dem Öffnen als solche erkennbar sein müssen; bei Verstoß droht Bußgeld.
Pflicht zum Website-Impressum wurde eingeschränkt für private Homepages nun in vielen Fällen nicht mehr erforderlich.
Erweitert wurden Anknüpfungspunkte, bei denen von Telemediendienst-Betreibern die Herausgabe bestimmter Nutzerdaten verlangt werden kann;
Vorschriften zur Haftung im Internet (einschließlich Linkhaftung) (noch) nicht geändert.
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Historie und Neuerungen TMG
Parallel zu Datenschutzregelungen des TMG gilt für Telekommunikationsdienste weiterhin auch Telekommunikationsgesetz.
Internetangebote, die sowohl Telemedien als auch Telekommunikationsdienstleistungen beinhalten, unterliegen sowohl Telemedien- als auch Telekommunikationsgesetzes.
Wohl umstrittenste Teil des Gesetzes ist § 14, Klausel, wonach „auf Anordnung der zuständigen Stellen im Einzelfall Auskunft über
Bestandsdaten“ wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen zu erteilen sind.
Voraussetzung soll sein, dass dies „für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.“
Gerade der letzte Halbsatz führt zu Empörungen, da hier die Belange der Musik- und Filmindustrie mit denen der Geheimdienste wie dem MAD oder BND auf eine Stufe gestellt werden.
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Weitere Änderungen TMG
Geändert werden sollen Teile des TMG für das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen, welches die Sperrung von Internetseiten ermöglicht.
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Internetzensur
Verschiedene Verfahren von Staaten oder nichtstaatlichen Gruppen, deren Ziel es ist, die Publikation von bestimmten Inhalten über das Internet zu kontrollieren, zu unterdrücken oder im eigenen Sinn zu steuern.
Vor allem Nachrichten und Meinungsäußerungen sind betroffen, in einigen Staaten auch Webseiten mit erotischem oder religiösem Inhalt.
Die Zensur im Internet unterscheidet sich damit nicht grundsätzlich von der Zensur anderer Massenmedien.
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Sperrungen von Internetinhalten in Deutschland Pornografie, Terrorismus,
Gewaltverherrlichung, Kinderpornografie, ...
Urherberrechtlich bedenkliche Seiten, rechtsextreme Seiten, Gewaltseiten, Glücksspiele.
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Quellen
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/
Wikipedia 2011