NEIN zur schädlichen AUNS-Initiative Staatsverträge vors Volk Volksabstimmung vom 17. Juni 2012.

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NEIN zur schädlichen AUNS-Initiative „Staatsverträge vors Volk“ Volksabstimmung vom 17. Juni 2012

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Ausgangslage

Die Volksinitiative wurde am 11. August 2009 mit 108’578 gültigen Unterschriften von der rechtskonservativen Organisation AUNS eingereicht.

Ziel der Initiative ist es, das obligatorische Referendum für völkerrechtliche Verträge massiv auszuweiten, sprich, für zahlreiche Staatsverträge eine automatische Abstimmung einzuführen.

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Heutige Regelung

Obligatorisches Referendum: bei einem Beitritt zu Organisationen kollektiver Sicherheit und zu supranationalen Gemeinschaften (Bsp. Beitritt EU, NATO)

Fakultatives Referendum (50’000 StimmbürgerInnen oder 8 Kantone): Staatsverträge, die unbefristet und unkündbar sind, die den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen oder wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert (Bsp. Ausdehnung Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien)

Kein Referendum: Bei Staatsverträgen von beschränkter Tragweite (Kompetenz des Bundesrates)

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Das will de Initiative

Ausweitung des obligatorischen Referendums auf völkerrechtliche Verträge, die eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung in wichtigen

Bereichen herbeiführen; die Schweiz verpflichten, zukünftige rechtsetzende

Bestimmungen in wichtigen Bereichen zu übernehmen; Rechtsprechungszuständigkeiten in wichtigen Bereichen an

ausländische oder internationale Institutionen übertragen; neue einmalige Ausgaben von mehr als 1 Milliarde Franken

oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 100 Millionen Franken nach sich ziehen.

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Über welche Verträge müsste also nach

Annahme der Initiative zusätzlich abgestimmt

werden?

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Beispiel 1

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Protokolls von 2005 zum Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden (2010).

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Beispiel 2

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Seerechtsübereinkommens sowie des Übereinkommens zur Durchführung des Teiles XI des Seerechtsübereinkommens (2009).

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Beispiel 3

Genehmigung des revidierten internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen und die Änderung des Sortenschutzgesetzes und des Patentgesetzes (2007).

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Was will die AUNS

«Ein Zeichen für mehr Demokratie bei

internationalen Verträgen setzen.»

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1. Bereits heute kann Volk über Staatsverträge abstimmen (obligatorisches Referendum).

2. Fakultatives Referendum als griffiges Instrument, eine Abstimmung zu erzwingen. Bei unbestrittenen Vorlagen wird das Referendum ohnehin nicht ergriffen, ein obligatorisches Referendum wäre eine überflüssige Formalität. Bis heute wurde das fakultative Referendum nur selten ergriffen.

3. Fehlende Rechtssicherheit: Der Begriff „in wichtigen Bereichen“ ist zu offen uns auslegungsbedürftig.

4. Unklarer Begriff der „wiederkehrenden Kosten“.

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5. Wirtschaft ist auf stabile Verhältnisse angewiesen: stetig wachsendes Geflecht von bilateralen und multilateralen völkerrechtlichen Verträgen als notwendige Grundlage für die Globalisierung der Wirtschaft und die Zusammenarbeit der Staaten. Global ausgerichtete Schweizer Wirtschaft ist auf stabile und vor allem auf vorhersehbare Rahmenbedingungen angewiesen.

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6. Kosten zusätzlicher Abstimmungen: zahlreichen zusätzliche Abstimmungen bringen Mehraufwand für Bund und Kantone, die Zusatzkosten pro Abstimmung beliefen sich auf rund 1 Mio. CHF. Die Initiative sorgt also für mehr Bürokratie und bläht den Staatsapparat massiv auf – das wollen wir nicht.

7. Überstrapazierte Volksrechte: Anstatt die direkt-demokratischen Instrumente gezielt einzusetzen, werden die Mitbestimmungsrechte des Volkes überstrapaziert.

8. Legitimation durch Bundesrat und Parlament: Staatsverträge werden vom Bundesrat in Zusammenarbeit mit dem Parlament ausgehandelt, unterzeichnet und ratifiziert.

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Parolen

Bundesrat NEIN

Nationalrat NEIN (139:56)

Ständerat NEIN (36:6)

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NEIN zur schädlichen AUNS-InitiativeEidgenössische Abstimmung vom 17. Juni 2012

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