NATURA 2000-Gebiete in der Eidermündung...5.5.68 Bartmeise (Panurus biarmicus) 184 5.5.69 Blaumeise...

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NATURA 2000-Gebiete in der Eidermündung Vogelschutzgebiet „Ehemaliges Katinger Watt“ mit den Teilflächen Naturinformationsareal, Eiderdammflächen, Katinger Priel und randlicher Waldfläche Naturschutzgebiet „Grüne Insel mit Eiderwatt“ Naturschutzgebiet „Dithmarscher Eidervorland mit Watt“ Naturschutzgebiet „Oldensworter Vorland“ JAHRESBERICHT 2015 Frank Hofeditz & Holger A. Bruns NABU Naturzentrum Katinger Watt Katingsiel 14 25832 Tönning Tel.: 04862 8004 E-Mail: [email protected] www.NABU-Katinger-Watt.de

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  • NATURA 2000-Gebiete in der EidermündungVogelschutzgebiet „Ehemaliges Katinger Watt“ mit den

    Teilflächen Naturinformationsareal, Eiderdammflächen, Katinger Priel und randlicher Waldfläche

    Naturschutzgebiet „Grüne Insel mit Eiderwatt“

    Naturschutzgebiet „Dithmarscher Eidervorland mit Watt“

    Naturschutzgebiet „Oldensworter Vorland“

    JAHRESBERICHT 2015Frank Hofeditz & Holger A. Bruns

    NABU Naturzentrum Katinger Watt Katingsiel 14 25832 Tönning Tel.: 04862 8004 E-Mail: [email protected] www.NABU-Katinger-Watt.de

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    Abb. 1: Die NATURA 2000-Schutzgebiete in der Eidermündung.

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    Inhalt

    1. Gebietscharakterisierung 7

    2. Erhaltungs- und Entwicklungsziele und derzeitiger Gebietszustand 8

    2.1 Vogelschutzgebiet „Ehemaliges Katinger Watt“ mit den Teilflächen Naturinformations (NI)-Areal, Eiderdammflächen, Katinger Priel und randlicher Waldfläche 8

    2.2 Naturschutzgebiet „Grüne Insel mit Eiderwatt“ 11

    2.3 Naturschutzgebiet „Dithmarscher Eidervorland mit Watt“ 13

    2.4 Naturschutzgebiet „Oldensworter Vorland“ 14

    3. Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen 17

    3.1 Durchgeführte Biotop-Maßnahmen 2015 18

    3.2 Maßnahmenplanung 2016 24

    4. Rahmenbedingungen während der Brutsaison 24

    4.1 Landwirtschaftliche Nutzung und Pflegemaßnahmen 24

    4.2 Weitere wichtige Themen und Ereignisse 2015 39 Pachtverhältnisse 39 Sperrung des Plattenweges und Schilfmahd im Oldensworter Vorland 39 Tiefe Fahrspuren im Feuchtgrünland und im Wald 40 Wassermanagement allgemein 41 Wassermanagement Katinger Priel und Speicherbecken 42 Vandalismus und Sabotage 43 Störungen 43 Beschilderung und Schlösser 44 Reduzierung der Geschwindigkeit auf der L 305 und der K 41 44 Sonderbetriebsfall Eidersperrwerk 45 Unterhaltungsarbeiten an den Wegen zum Beobachtungsturm/Eiderdammflächen sowie den Hütten im Naturinformationsareal 45 Instandhaltung des Turmes und der Hütten 45 Planung einer neuen Beobachtungshütte im NI-Areal 45 Müll sammeln und illegale Abfallentsorgung 46

    4.3 Einfluss des Wetters auf das Naturgeschehen im Eiderästuar 46

    4.4 Prädation 52

    5. Brutvogelkartierung 57

    5.1 Erfassungsgebiet 57

    5.2 Flächengrößen 60

    5.3 Erfassungstermine 62

    5.4 Gebietsnamen und Kodierungen in der Eidermündung 64

    5.5 Darstellung der Brutvögel in systematischer Reihenfolge 65 5.5.1 Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) 65

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    5.5.2 Haubentaucher (Podiceps cristatus) 67 Rothalstaucher (Podiceps grisegena) 69

    5.5.3 Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis) 69 5.5.4 Höckerschwan (Cygnus olor) 71 5.5.5 Graugans (Anser anser) 73

    Blässgans (Anser albifrons) 75 Kanadagans und Kanadaganshybride (Branta canadensis) 75 Nonnengans (Branta leucopsis) 76

    5.5.6 Nilgans (Alopochen aegyptiaca) 77 5.5.7 Brandente (Tadorna tadorna) 78 5.5.8 Pfeifente (Anas penelope) 81 5.5.9 Schnatterente (Anas strepera) 81 5.5.10 Krickente (Anas crecca) 85 5.5.11 Stockente (Anas platyrhynchos) 87 5.5.12 Spießente (Anas acuta) 90 5.5.13 Knäkente (Anas querquedula) 90 5.5.14 Löffelente (Anas clypeata) 93 5.5.15 Tafelente (Aythya ferina) 96 5.5.16 Reiherente (Aythya fuligula) 97

    Eiderente (Somateria mollissima) 100 5.5.17 Rohrweihe (Circus aeruginosus) 101

    Habicht (Accipiter gentilis) 102 Mäusebussard (Buteo buteo) 103

    5.5.18 Wanderfalke (Falco peregrinus) 103 5.5.19 Wachtel (Coturnix coturnix) 103 5.5.20 Fasan (Phasianus colchicus) 105 5.5.21 Wasserralle (Rallus aquaticus) 106 5.5.22 Tüpfelralle (Porzana porzana) 108 5.5.23 Teichralle (Gallinula chloropus) 109 5.5.24 Blässralle (Fulica atra) 110 5.5.25 Austernfischer (Haematopus ostralegus) 113 5.5.26 Säbelschnäbler (Recurvirostra avosetta) 116 5.5.27 Flussregenpfeifer (Charadrius dubius) 119 5.5.28 Sandregenpfeifer (Charadrius hiaticula) 120 5.5.29 Seeregenpfeifer (Charadrius alexandrinus) 122 5.5.30 Kiebitz (Vanellus vanellus) 124 5.5.31 Kampfläufer (Philomachus pugnax) 128

    Bekassine (Gallinago gallinago) 129 5.5.32 Uferschnepfe (Limosa limosa) 130

    Großer Brachvogel (Numenius arquata) 133 5.5.33 Rotschenkel (Tringa totanus) 134

    Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus) 137 5.5.34 Lachmöwe (Larus ridibundus) 138 5.5.35 Sturmmöwe (Larus canus) 141 5.5.36 Silbermöwe (Larus argentatus) 142 5.5.37 Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) 143 5.5.38 Küstenseeschwalbe (Sterna paradisaea) 145 5.5.39 Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger) 146 5.5.40 Ringeltaube (Columba palumbus) 147

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    5.5.41 Kuckuck (Cuculus canorus) 150 Sumpfohreule (Asio flammeus) 151

    5.5.42 Buntspecht (Dendrocopos major) 151 5.5.43 Feldlerche (Alauda arvensis) 151 5.5.44 Rauchschwalbe (Hirundo rustica) 153 5.5.45 Wiesenpieper (Anthus pratensis) 155 5.5.46 Schafstelze (Motacilla flava) 158 5.5.47 Bachstelze (Motacilla alba) 159 5.5.48 Zaunkönig (Troglodytes troglodytes) 161 5.5.49 Heckenbraunelle (Prunella modularis) 162 5.5.50 Rotkehlchen (Erithacus rubecula) 163 5.5.51 Blaukehlchen (Luscinia svecica) 164 5.5.52 Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros) 166 5.5.53 Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) 166 5.5.54 Amsel (Turdus merula) 167 5.5.55 Singdrossel (Turdus philomelos) 168 5.5.56 Feldschwirl (Locustella naevia) 170 5.5.57 Rohrschwirl (Locustella luscinioides) 171 5.5.58 Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) 171 5.5.59 Sumpfrohrsänger (Acrocephalus palustris) 173 5.5.60 Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus) 174 5.5.61 Gelbspötter (Hippolais interina) 176 5.5.62 Klappergrasmücke (Sylvia curruca) 177 5.5.63 Dorngrasmücke (Sylvia communis) 178 5.5.64 Gartengrasmücke (Sylvia borin) 179 5.5.65 Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla) 180 5.5.66 Zilpzalp (Phylloscopus collybita) 181 5.5.67 Fitis (Phylloscopus trochilus) 183 5.5.68 Bartmeise (Panurus biarmicus) 184 5.5.69 Blaumeise (Parus caeruleus) 185 5.5.70 Kohlmeise (Parus major) 186 5.5.71 Gartenbaumläufer (Certhia brachydactyla) 188 5.5.72 Eichelhäher (Garrulus glandarius) 188 5.5.73 Rabenkrähe (Corvus corone) 188 5.5.74 Star (Sturnus vulgaris) 189 5.5.75 Haussperling (Passer domesticus) 190 5.5.76 Feldsperling (Passer montanus) 191 5.5.77 Buchfink (Fringilla coelebs) 191 5.5.78 Grünling (Carduelis chloris) 192 5.5.79 Stieglitz (Carduelis carduelis) 193 5.5.80 Bluthänfling (Carduelis cannabina) 194 5.5.81 Kernbeißer (Coccothraustes coccothraustes) 196 5.5.82 Rohrammer (Emberiza schoeniclus) 196

    5.6 Zusammensetzung der Avizönose 198

    6. Wirbeltier- und Insektenvorkommen 204

    6.1 Säugetiere 204

    6.2 Reptilien und Amphibien 208

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    6.3 Fische 210

    6.4 Insekten 211

    7. Anhang 222

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    1. Gebietscharakterisierung Die NATURA 2000-Gebiete in der Eidermündung gliedern sich in vier verwaltungstechnische Teilgebiete (Abb. 1):

    1. Vogelschutzgebiet „Ehemaliges Katinger Watt“ mit den Teilflächen Naturinformationsareal, Eiderdammflächen, Katinger Priel und randlicher Waldfläche

    2. Naturschutzgebiet „Grüne Insel mit Eiderwatt“ 3. Naturschutzgebiet „Dithmarscher Eidervorland mit Watt“ 4. Naturschutzgebiet „Oldensworter Vorland“

    Diese bilden ökologisch aber eine Einheit und zeichnen sich durch ein gemeinsames Schutzziel aus: Erhalt eines großflächig zusammenhängenden Feuchtgrünlandes im Eidermündungsgebiet mit seinen typischen Lebensgemeinschaften.

    Das ehemals artenreiche Ökosystem der Eider wurde durch die Abdämmung, durch die Kanalisation des Flusses und seiner Nebenflüsse und durch den Bau von Sielen und Schleusen zerstört. Die Eider war bis zum Bau des Sperrwerks (1967-1973) einer der letzten Flüsse Mitteleuropas mit einer noch natürlichen Mündung. Dieser dynamische Lebensraum war durch die Gezeiten und jährlich auftretende Überschwemmungen, d.h. durch den Wechsel von Fluss- und Meerwasser ständig in Bewegung.

    Schon lange zuvor hatte der Mensch den Fluss in seinem Unterlauf bedeicht. Der amphibische Charakter der Flussmündung ging vielfach verloren. Viele Pflanzen- und Tierarten starben aus oder konnten nur in den (kleinen) Naturschutzgebieten überleben. Der ehemals deutliche Einfluss von Salzwasser und Tide wurde weitgehend zurückgedrängt. Salzwiesen an den Ufern der Mündung verschwanden bis auf kleine Reste und die Brackwasserzone im Fluss, Laichgebiet vieler Fische, wurde verkleinert. Durch die teilweise Aufforstung des ehemaligen Katinger Watts wurde das vormals völlig offene Landschaftsbild durch die nachfolgende Waldbildung tiefgreifend verändert.

    Ziel des Naturschutzes ist es daher, in den Natur- und Schutzgebietsflächen der Eidermündung so viel wie möglich von dem Charakter dieser Flusslandschaft und seiner Lebensgemeinschaften zu erhalten oder ähnliche Situationen wieder herzustellen, die verlorengegangene Funktionen ersetzen können. Dabei steht die Erhaltung der verbliebenen Mündungswatten, von Feuchtgrünland sowie einer Vielzahl von Gewässern im Vordergrund. Entscheidend ist dabei, dass diese Lebensräume so miteinander verbunden bleiben (Biotopverbundsystem), dass auch nicht flugfähige Tiere zwischen den „verschiedenen Welten“ wandern können – sei es im Rhythmus der Tide, im Rhythmus von Tag- und Nacht oder im Rhythmus der Jahreszeiten. Den Biotopverbundachsen im Wald (Gewässer und Wiesenbereiche) kommt eine besondere Bedeutung zu, denn der Wald liegt zentral im Katinger Watt und trennt die ihn umgebenden Offenlandlebensräume in einzelne Teilgebiete. Über die Biotopverbindungsachsen kann aber ein Austausch stattfinden und die Teillebensräume zu einem größeren Ganzen verbunden werden. Das NSG Oldensworter Vorland ist eine weitere wichtige Achse für den Verbund der Lebensräume in Richtung Oberlauf der Eider.

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    2. Erhaltungs- und Entwicklungsziele und derzeitiger Gebietszustand

    Die Entwicklungsziele des Naturschutzes orientieren sich an der (ursprünglichen) amphibischen Landschaft, in der Wasser-, Küsten- und Grünlandarten dominieren. Anfang der 2000er Jahre wurde ein Konzept für die Förderung der Wiesen- und Feuchtgebietsarten entwickelt. Es sieht eine Beweidung von Sukzessionsflächen, eine Entfernung von Busch- und Baumgruppen und eine Verbesserung des Wassermanagements vor. So soll die Erhaltung und teilweise Wiederherstellung einer offenen Wiesen- und Weidelandschaft vom Naturinformations (NI)-Areal im Norden bis zur Eider im Süden ermöglicht werden, die dann wiederum über das Nullgebiet (NSG Grüne Insel) ein Biotopverbundsystem mit den Eidervorländern der Grünen Insel/Olversumer Vorland bildet. Über den breiten Mündungstrichter der Eider mit ihren Watten hinüber setzt sich auf der gegenüberliegenden Flussseite das Dithmarscher Eidervorland vom Eiderdamm bis zur Straßenbrücke der Bundestraße 5 das feuchte Grünland fort. Hier beeinflusst der Gezeitenwechsel, der durch die Steuerung des Eidersperrwerkes allerdings begrenzt ist, den relativ schmalen Ufersaum. Abgerundet werden die Schutzgebiete durch das Oldensworter Vorland, das sich wiederum auf nordfriesischer Eiderseite von Tönning einige Kilometer flussaufwärts erstreckt. Auch hier wirken Ebbe und Flut auf das Vorland, vor allem eine in Teilbereichen sehr niedrige Uferzone wird davon beeinflusst.

    2.1 Vogelschutzgebiet „Ehemaliges Katinger Watt“ mit den Teilflächen Naturinformations (NI)-Areal, Eiderdammflächen, Katinger Priel und randlicher Waldfläche

    Im Herbst 2014 legte das Land einen Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1719-391 „Untereider“ und das Europäische Vogelschutzgebiet DE-0916-491 „Ramsar-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete“ jeweils für das Teilgebiet Katinger Watt vor. Auf die darin festgelegten Schutz- und Entwicklungsziele sowie deren Maßnahmen zur Umsetzung sei an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen.

    Das NI-Areal mit seinen kleinräumigen und engverzahnten Habitaten aus Teichen, Kleingewässern, Grünland und einer Gehölzinsel wurde in den 1990er als Modellgebiet für Naturerleben und der -information entwickelt. Im Nordbereich ermöglichen zwei Beobachtungshütten und eine -wand in drei Himmelsrichtungen ungestörte Einblicke in die reichhaltige Vogelwelt (z.B. Kolonien von Säbelschnäblern und Lachmöwen). Im Süden können von einem hohen Beobachtungsturm der Katinger Priel und umliegende Gewässer weiträumig überblickt werden (z.B. Limikolen, Enten, mausernde Graugänse und nahrungssuchende Nonnengänse) und nach Westen reicht der Blick sogar über den Eiderdamm zum angrenzenden Nationalpark Wattenmeer. Das Gebiet soll in der Funktion der Umweltbildung und des Naturerlebens weiter gestärkt werden, um hier interessierte Besucher hin zu lenken, um so auf der anderen Seite in den Schutzgebieten Bereiche weiter zu beruhigen. Daher soll eine vorhandene Beobachtungswand am Ufer von Hein-Hoops-

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    Teich durch eine Beobachtungshütte ersetzt werden (vorgeschlagen als „D3-Maßnahmen 2016“, vgl. Kapitel 7 Anhang).

    Zur Verbesserung der Lebensbedingungen für die Wiesenbrüter und Gänse soll die bisherige Schafbeweidung auf eine Rinderbeweidung umgestellt werden, um so die Entwicklung des artenreichen Grünlands weiter zu fördern. Zusätzlich sind weiterhin Pflegemaßnahmen zum Offenhalten der Flächen durchzuführen bzw. zu verbessern. Ebenso sind die Wasserhaltungsmaßnahmen in dem Areal weiterhin zu warten. Angesichts der Entwicklung hin zu regenarmen Frühjahren bedarf es einer Überprüfung und Verbesserung der hydrologischen Rahmenbedingungen der Flächen. Aus diesem Grund sind Erdbaumaßnahmen und Instandsetzungen für eine verbesserte Wasserhaltung an Hein-Hoops-Teich und im weiteren Umfeld der beiden Beobachtungshütten notwendig („D3-Maßnahmen 2016“, vgl. Kapitel 7 Anhang).

    Im Kernbereich der Eiderdammflächen liegt ein großflächiges, zusammenhängendes Areal an Magerwiesen, auf denen sich in den letzten Jahren ähnlich wie im Nullgebiet ein Orchideen- und Kuckuckslichtnelken-Bestand entwickelte. Diese ungedüngten Wiesen werden nach der Brutzeit ab Mitte Juli einmal gemäht. Sie dienen vor allem den bedrohten Uferschnepfen und anderen Wiesenvögeln als Brutgebiet und im Herbst, Winter und Frühjahr vielen Tausenden von Gänsen als Nahrungsgebiet. Die derzeitige Ausbreitung der Flatterbinse auf einigen Flächen ist kritisch zu bewerten und erfordert ein pflegendes Eingreifen in Richtung Schutzziel. Über zwei Seitenpriele steht das Areal mit dem Katinger Priel in Verbindung. Ihre Ufer werden von Röhricht begleitet, das einmal im Jahr gemulcht werden muss, um die offene Wiesenlandschaft ohne Vertikalstrukturen zu erhalten. Diese Arbeit ist fester Bestandteil der „D3-Maßnahmen 2016“ (vgl. Kapitel 7 Anhang). Die nasseren Randbereiche an der Eiderdammstraße und dem Katinger Priel werden mit Rindern beweidet. Hier entwickelten sich unter dem Einfluss der Beweidung in den letzten Jahren lokal Strukturen der Salzwiese (Austritt von Qualmwasser unter dem Eiderdamm hindurch). Diese Salzsenken sind heute Brutorte für die bestandsbedrohten See- und Sandregenpfeifer.

    Im Süden des Teilgebiets schließen sich zur Eider hin zwei halboffene Weidelandschaften mit Weichholz (Weiden, Pappeln) und dornentragenden Gehölzen (z.B. Weißdorn, Wildrosen) sowie eingestreuten Flachgewässern an. Direkt an den Leitdamm des Flusses grenzt die „Speicherbeckenweide“ an, die im Herbst 2014 erstmals in die Bewirtschaftung mit Rindern genommen wurde. Zuvor waren auf dieser bisherigen Sukzessionsfläche Weidengebüsche gemulcht und Kleingewässer angelegt worden. Im Sommer hielten hier mehrere Personen gebietsfremde Lupinen vor der Samenbildung per Hand und Freischneider klein und ihr Bestand wurde nach der Brutzeit außerdem gemulcht. Im Herbst 2015 erfolgte ein erneutes Mulchen der im Vorjahr bearbeiteten Gehölzbereiche, um Stockausschläge in den Griff zu bekommen. Diese beiden Maßnahmen müssen 2016 und je nach Bedarf in den Folgejahren fortgesetzt werden.

    Östlich schließt sich das Speicherbecken an, das vorrangig der Wasserbewirtschaftung des südlichen Eiderstedts dient. Die enge Verzahnung mit dem Vogelschutzgebiet macht wie

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    bisher eine kooperative und einvernehmliche Abstimmung der Wasserstände, der Unterhaltungs- bzw. Baumaßnahmen nötig.

    Der Katinger Priel ist das größte Gewässer des Teilgebiets. Er mündet über Speicherbecken und Siel am Leitdamm in die Eider. Er hat eine hohe Bedeutung für das Schutzgebiet. Er ist mit seinen Ufern Wat- und Wasservögeln zu allen Jahreszeiten eine sehr wichtige Lebensstätte (z.B. Schlaf-, Nahrungs- und Mausergewässer für Anatiden). Für den Naturschutz sind die Wasserstände des Katinger Priels vor allem während der Brutzeit, aber auch zu anderen Jahreszeiten von entscheidender Bedeutung. Anfang 1990 wurde die Abfuhr des Wassers aus dem südlichen Eiderstedt über den Norderlochgraben in den Katinger Priel verlegt. Daher wurde in Abstimmung mit der Wasserwirtschaft ein betrieblicher Jahresplan aufgestellt, in dem die einzustellenden Pegelhöhen jeweils festgelegt worden sind (Näheres in Kapitel 4.2 unter „Wassermanagement Katinger Priel und Speicherbecken“).

    Der Pegelstand im Katinger Priel beeinflusst auch unmittelbar die Wasserstände in den angrenzenden Teichen des NI-Areals und der Kleingewässer auf den Eiderdammflächen sowie den Feuchtegrad des Grünlandes. Ein hoher Wasserpegel im Katinger Priel zur Brutzeit sichert durch seinen Gegendruck auch entsprechende Wasserstände in den eingestauten Gewässern nebenan ab bzw. den Feuchtegrad und somit auch die Stocherfähigkeit des Grünlandes. Im anderen Fall verliert das Gebiet durch den sandigen Untergrund zu viel Wasser an den Katinger Priel.

    Bestrebung der letzten Jahre ist es, den Katinger Priel mehr in das Zentrum einer weiträumigen Offenlandschaft zu rücken, um die Lebensbedingungen der daran angepassten Vogelgemeinschaft im Schutzgebiet entscheidend zu verbessern. Am Ostufer des Katinger Priels und auf der vorgelagerten Fuchsinsel wurden daher aufgekommene Gehölze entfernt und das Material mit einem Forstmulcher zerschlagen. Trotzdem verbleiben bei diesem Verfahren Stubben- und Wurzelreste im Boden, die zu Stockausschlägen neigen. Daher ist diese Prozedur im nächsten Jahr zu wiederholen, um die Flächen in Zukunft durch eine naturschonende landwirtschaftliche Bewirtschaftung dauerhaft pflegen zu können. Einzelne am Ostufer verbliebene Baumstümpfe, die der Forstmulcher nicht bearbeiten konnte, sind inklusive ihrer Wurzeln von einem Bagger zu entfernen („D3-Maßnahmen 2016“, vgl. Kapitel 7 Anhang). Ein weiteres Problem stellt die fortschreitende Versandung des Katinger Priels dar. Dadurch fällt die Uferzone während der Brutzeit bei sinkenden Wasserständen oftmals sehr schnell trocken. Bodenbeutegreifer erhielten in den letzten Jahren so verstärkt Zutritt zu den im Schilf brütenden Vogelarten und verhinderten deren Bruterfolg. Dieser Umstand entwickelte sich immer mehr für die Schilfbrüter zu einer „ökologischen Falle“.

    Als Ausweg aus diesem Dilemma wurde die Umgestaltung des Uferbereichs zu mehr Grünland begonnen. Auf dem hohen Ufer wachsendes Landröhricht wurde im Rahmen des Gehölzrückschnittes im Herbst in Teilbereichen gemäht, um Wiesenvögeln und Gänsen die Uferkanten zugänglich zu machen und Raubsäugern Versteckmöglichkeiten zu nehmen. Die angrenzenden Uferwiesen (Nördliche Wiese und Wiese zwischen den Ringprielmündungen)

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    werden traditionell einmal jährlich nach der Brutzeit gemäht. Da sich dort aber viel Landschilf ausgebreitet hat, das nach der Mahd bis zur Vegetationsruhe im Winter bereits wieder deutlich nachwächst, ist es angezeigt, auf diesen Flächen eine Nachweide mit Rindern einzuführen. Um die Rinder auf den Uferwiesen zu halten, sollte zum angrenzenden Wald hin eine einfache Zaunlösung (Litzen-Steckzaun) gewählt werden. Am Ostufer des Katinger Priels sollte aus Gründen des Vogelschutzes auf einen Zaun verzichtet werden. Daher ist es erforderlich, auf beiden Uferseiten Rinder desselben Pächters laufen zu haben, da es vorkommen kann, dass Tiere durch den flach gewordenen Priel zu ihren Artgenossen auf das andere Ufer gelangen wollen.

    Die sich an das Ostufer des Katinger Priels anschließende „randliche Waldfläche“ gehört ebenfalls zu dem NATURA 2000-Gebiet. Der Managementplan sieht für dieses Areal eine Niederwaldbewirtschaftung vor, um die vertikale Störwirkung auf das westlich angrenzende Offenland abzumildern und eine Übergangszone zum angrenzenden Hochwald im Osten zu schaffen. Die beiden schweren Orkane im Herbst 2013 haben diese randlichen Waldstrukturen bereits stark aufgelichtet. Die Landesforsten SH haben im Herbst 2015 daraus Bruchholz und hohe Pappeln entfernt. Damit wären die Vorrausetzungen geschaffen, mit einer Niederwaldbewirtschaftung zumindest auf Probeflächen zu beginnen, die auch eine naturschonende Waldweide beinhalten sollte.

    2.2 Naturschutzgebiet „Grüne Insel mit Eiderwatt“

    Dieses Teilgebiet beginnt im Südosten mit dem „Nullgebiet“, das zwischen der Kreisstraße K 41 und dem Leitdamm an der Eider liegt. Bei der Schutzgebietsausweisung hoffte man, dass der Einfluss des brackigen Qualmwassers diese tiefliegenden Flächen offenhält und eine Entwicklung zur Salzwiese ermöglichte. Ohne eine Nutzung verbuschten und verschilften die Flächen, was das Schutzziel gefährdete. Daher wurde eine extensive Nutzung eingeführt und ab 2000 die aufgewachsene Büsche und Bäume wieder entfernt, die Flächen im Anschluss gemäht, gemulcht und auch beweidet, um wieder ein artenreiches Feuchtgrünland zurück zu gewinnen. Dieser Umwandlungsprozess war erfolgreich, kann sich aber nur unter Beibehaltung der Nutzung und zusätzlicher Pflegemaßnahmen erhalten. Die notwendige extensive Beweidung muss daher weiterhin einmal jährlich durch flächiges Mulchen bzw. in trockenen Jahren um einen Pflegeschnitt ergänzt werden. Im Zentrum des Gebiets befindet sich ein breites Flachgewässer, dessen Wasserstand gegen das angrenzende Speicherbecken am „Stichweg“ mit einem Bohlenstau eingeregelt wird.

    Die Nutzung im Nullgebiet differenziert sich heute je nach Flächenstruktur. An der K 41 befindet sich eine arten- und blütenreiche Wiese mit bedeutenden Beständen von Kuckuckslichtnelke und Orchideen, die nach der Brutzeit gemäht wird und anschließend mit Pferden (Ponys) und Rindern nachbeweidet wird. Nördlich und südlich davon sowie am Leitdamm sind die Flächen von vielen Kleingewässern durchzogen, so dass hier eine sehr extensive Weidenutzung das Pflegeinstrument der Wahl ist. Hier weiden ebenfalls Ponys und Rinder. Das Nullgebiet liegt unterhalb des Wasserspiegels der Eider, so dass insgesamt

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    das Grünland sehr nass ist und unter dem Leitdamm Brackwasser hindurch austritt. Solche Bereiche liegen vor allem im Nordostteil, die von daran angepassten Gemeinschaften seltener Pflanzenarten (z.B. Salzwiesenpflanzen, Fettkraut, Sumpfherzblatt) besiedelt werden. Die Weide muss jährlich nach der Brutzeit gemulcht werden, da die geringe Beweidungsdichte zur Schonung der wertvollen Pflanzenbestände die Bildung von überständigem Gras, Wiederansiedlung von Bäumen und Stockausschläge aus alten Wurzelstöcken begünstigt. In Zusammenhang mit der naturschonenden Beweidung gewährleistet diese einmal jährlich durchzuführenden Pflegemaßnahme den Erhalt eines artenreichen Feuchtgrünlandes, in dem seltene Pflanzen, Wiesenvögel und nahrungssuchende Wildgänse jeweils ihren Ansprüchen gemäße Habitatstrukturen das Jahr über vorfinden.

    Weiter in Richtung Nordosten schließt sich der große Offenlandkomplex der Grünen Insel/ Olversumer Vorland an. Beide Vorlandbereiche werden etwa in der Mitte durch den Norderlochgraben geteilt, der durch die Umverlagerung der Wasserabfuhr aus dem südlichen Eiderstedt in den Katinger Priel immer mehr verlandet. Bei höheren Hochwasserständen in der Eider gelangt über den Norderlochgraben zurzeit aber noch brackiges Flusswasser in die Hauptgräben des Weidegrünlands und wird in einigen davon von Rückstauklappen gehalten. Die Vorländer wurden bis 2013 ausschließlich mit Schafen beweidet. 2014 wurde mit der Umstellung auf Rinderbeweidung im tiefliegenden Bereich im Nordosten in der Nähe zum Olversumer Deich begonnen. Nach positiven Erfahrungen wurde in der diesjährigen Saison das ganze Vorland mit einjährigen Färsen anstelle von Schafen extensiv beweidet. Vereinbart war der Auftrieb von bis zu 200 Rindern, aufgetrieben wurden allerdings nur 100 Tiere. Trotz dieser Unterbeweidung, die durch eine anschließende Mahd geheilt werden musste, veränderte sich das Vegetationsbild sich im Sinne des Wiesenvogelschutzes bereits positiv. Nach der Brutzeit wurde das Grünland, soweit es die Befahrbarkeit zuließ, flächendeckend gemäht und das Heu in Ballen geborgen. Im kommenden Jahr muss auf die Einhaltung der Tierzahl und die Umstellung auf eine Mutterkuhherde anstelle der sich unruhig verhaltenden, unerfahrenen Jungrinder gedrungen werden, um eine gleichmäßigere Beweidung zu erreichen, die Störung der Brutvögel und mögliche Vertrittschäden zu minimieren. Eine weitere Pflege der Vegetation nach der Brutzeit ist bei dieser extensiven Beweidung durch Mähen bzw. Mulchen angezeigt, um den im Herbst eintreffenden Wildgänsen gute Nahrungsflächen zur Verfügung zu stellen.

    Viehtritt, Befahren der Flächen durch den Pächter, Bisamtätigkeit und der anschließende Einfluss des Wasserabflusses beschädigen immer wieder einen Teil der Abdämmungen, so dass das Wasser in einigen Teilbereichen nicht mehr optimal oder gar nicht eingestaut werden kann. Um nicht die Erfolge der letzten Jahre durch den an einigen Stellen fehlenden Wasseranstau während der Brutzeit zu gefährden, wurde im Jahr 2007 mit der regelmäßigen Reparatur der Abdämmungen begonnen. Die rechtzeitige Ausbesserung kleinerer Schäden ist auf Dauer günstiger, als kleine Schäden groß werden zu lassen, so dass

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    diese Reparaturen in 2016 weiter fortgesetzt werden sollten („D3-Maßnahmen 2016“, vgl. Kapitel Anhang 7).

    Zwischen den eben behandelten Vorländereien und dem Nullgebiet liegt der „Bruchwald“, begrenzt von der K41 im Westen und dem Leitdamm der Eider im Osten. Er baut zwischen den beiden Offenlandbereichen eine erhebliche vertikale Störkulisse auf, die zum Abstandhalten der Wat- und Wasservögel führt und den Austausch zwischen den beiden Gebieten erheblich behindert. An dieser Stelle wirkt Wald den Schutzzielen der Umgebung besonders entgegen. Obwohl die Herbstorkane 2013 ca. 80 Prozent des Bruchwaldes gelegt haben, blieben die fester verwurzelten Randbäume in der Regel stehen, so dass die beschriebene Störwirkung in der Landschaft kaum geringer geworden ist. Da die diskutierte Waldumwandlung zurzeit nicht umsetzbar scheint, sollte hier, wie ebenfalls bereits besprochen, zumindest an der Südostecke etwas Abhilfe geschaffen werden, zumal sich dort durch Zuwachs von Salzwiese am Leitdamm ein möglicher Korridor für die Vögel des Offenlandes andeutet. Zur Verminderung von Unterschlupfmöglichkeiten für Prädatoren und Schwarzwild muss endlich das Bruchholz 2016 entfernt werden, so wie dies bereits im Berichtsjahr von den Landesforsten SH eigentlich schon vorgesehen war.

    2.3 Naturschutzgebiet „Dithmarscher Eidervorland mit Watt“

    Dieses langgestreckte, bandförmige Naturschutzgebiet am südlichen Eiderufer wird im Westen durch das Karolinenkoogvorland und im Osten durch das Wesselburener Vorland gebildet. Die Grenze zwischen beiden stellt das Außentief des Schülperneuensiels („Hafenpriel“) dar. Zum Binnenland hin schließt sich an das Karolinenkoogvorland auf gesamter Länge der „Sommerkoog“ an, der weit überwiegend ackerbaulich genutzt wird. Ein relativ niedriger Deich („Sommerdeich“) mit einem Randgraben, der aber vom Flusswasser zu keiner Jahreszeit überspült wird, trennt beide Gebiete voneinander. Im Wesselburener Vorland besteht diese Teilung nur im östlichen Abschnitt im Anschluss an den Hafenpriel, wobei sich im Sommerkoog dort ausschließlich Grünland befindet.

    Beide Vorlandabschnitte sind dadurch gekennzeichnet, dass die Anbindung an das brackige Flusswasser noch relativ gut ist. Regelmäßig führen Priele von der Eider rechtwinklig in das Vorland hinein und verzweigen sich dort meist in ein engmaschiges System aus Gräben und Grüppen. Unter dem Brackwassereinfluss haben sich größere Bereiche mit Salzwiesen- und Röhrichtvegetation ausgebildet (vor allem im Karolinenkoogvorland und im östlichen Wesselburener Vorland). Daneben gibt es aber auch höher gelegene Areale, die vom Flusswasser in der Regel nicht erreicht werden (z.B. ehemalige „Vogelinsel“ im Wesselburener Vorland und der Westteil des Karolinenkoogvorlands).

    Es hatte sich mit der Zeit herausgestellt, dass weder die Nichtbeweidung noch eine extensive Schafbeweidung in der Lage sind, auf Dauer die Ziele des Wiesenvogelschutzes ausreichend zu gewährleisten. Die Vegetation wuchs gemessen an den Ansprüchen der meisten Zielarten zu hoch auf und ihre Zusammensetzung veränderte sich negativ. Im Falle der Beweidung mit Schafen wurden für die Wiesenbrüter ungünstige Vegetationsstrukturen durch den selektiven Verbiss der Tiere gefördert. In der Folge breitete sich Röhricht auf

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    Kosten des Feuchtgrünlands aus. Daher wurden eine Wiederbeweidung von Sukzessionsflächen und eine Umstellung auf Rinderbeweidung eingeführt. Die Erfahrungen sind bislang positiv. Den Rindern gelang es, die Röhrichtbestände aufzulichten, v.a. im Karolinenkoogvorland. Im Wesselburener Vorland gibt es in dieser Hinsicht westlich der ehemaligen „Vogelinsel“ noch einigen Bedarf. Hier war 2015 nach der Brutzeit vorgesehen, durch einen temporären Zaun nur noch die tiefer gelegenen Vorlandabschnitte für die Rinder zugänglich zu machen. Allerdings war die Pächterin dieser Vorgabe nicht nachgekommen. Um der weiteren Ausbreitung des Röhrichtgürtels entgegenzuwirken, muss diese Maßnahme ab 2016 in die jährliche Routine aufgenommen werden. Im Januar des neuen Jahres wurde dazu ein Grundgerüst aus Eichenspaltpfählen um den höher gelegenen Vorlandteil gesetzt, das dann nach der Mahd im Sommer durch einfache Steckzaunelemente ergänzt die Rinder am Zutritt hindern wird.

    Die Wasserversorgung einiger höher gelegenen Vorlandabschnitte ist besonders in trockenen Frühjahren zur Brutzeit nicht immer ausreichend. Derartige Wetterlagen waren in den letzten Jahren häufiger aufgetreten. Daher wurde im Westteil des Karolinenkoogvorlands als Maßnahme im Rahmen des Life-Limosa-Projektes in diesem Sommer eine Reihe von Kleingewässern angelegt und viele Grüppen wurden mit Erde verblockt, um mehr Möglichkeiten zur Wasserhaltung zu schaffen. Die neu angelegten Strukturen waren zum Jahresende bordvoll mit Wasser gefüllt bzw. einige benachbarte Bereiche auch leicht überstaut. Auch im Westteil des Wesselburener Vorlandes sollte weiterhin für eine verbesserte Wasserrückhaltung gesorgt werden („D3-Maßnahmen 2016“, vgl. Kapitel Anhang 7).

    Etwa auf Höhe der Mitte des Wesselburener Vorlandes liegt die Fahrrinne bzw. die Niedrigwasserlinie der Eider weit auf dithmarscher Seite. Der Fluss hat hier einen Prallhang ausgebildet, der seit Jahren zu nicht unerheblicher Kantenerosion am höheren Vorlandufer führt. Einerseits trägt dieser Prozess zu einer höheren Dynamik im Schutzgebiet bei, indem er temporär im Kantenbereich immer wieder neue Kleinstrukturen schafft, andererseits verringern die Abbrüche grundsätzlich die Grünlandfläche als Brut- und Rasthabitat für die Zielvogelarten. Die Entwicklung ist weiter zu beobachten.

    2.4 Naturschutzgebiet „Oldensworter Vorland“

    Auch dieses Teilgebiet begleitet das Eiderufer, aber auf der anderen Seite des Flusses in Nordfriesland. Es ist in der Regel deutlich breiter als NSG „Dithmarscher Eidervorland“. Momentan ist das Schutzgebiet in vier Abschnitte unterteilt, die von derselben Pächteranzahl mit Rindern beweidet werden. In einer der Pachtflächen wird jährlich eine zur Mahd vorgesehene Teilfläche ausgezäunt, die anschließend nachbeweidet wird. Das Vorland gliedert sich vom Deich bis an die Eider in drei Höhenstufen: Parallel zum Deich liegt der traditionelle 18-Ruten-Streifen, der naturgemäß relativ niedrig liegt. Er wird durch einen leicht erhöhten Damm begrenzt, über den ein Plattenweg führt, an den sich auf der anderen Seite in Richtung Eider ein zum Teil recht hoch gelegenes und breites Vorland anschließt. In Ufernähe ist diesem wiederum vor allem im Südwesten am Gleithang des

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    Flusses eine „Niederterrasse“ mit zum Teil Salzwiesenvegetation vorgelagert, auf der sich aufgrund von Unterbeweidung ein Landröhrichtgürtel ausgebildet hat. In anderen Abschnitten gen Nordosten bricht das Vorland teilweise mit einer hohen Kante zur Eider hin ab (Prallhang).

    Das hohe Vorland ist zum Teil ein sehr blütenreiches Magergrünland (v.a. auf der Mähfläche), das von Gräben durchzogen wird. Zudem ist es in größeren Senken durch Flutrasenbereiche bestimmt, die sich im Winterhalbjahr schnell mit Wasser füllen, aber vor allem bei Trockenheit im Frühjahr und Sommer ebenso schnell wieder austrocknen. Dies ist ein Problem für die Wiesenbrüter, die in der Brutzeit in der jüngeren Vergangenheit öfter zu schnell auf dem Trocknen saßen. Die flussnahe Niederterrasse und der 18-Ruten-Streifen bieten die meiste Zeit des Jahres hingegen sehr feuchte Verhältnisse. Aber hier sind die Biotopstrukturen ohne besondere Pflegemaßnahmen für die Zielartengruppe nicht attraktiv (durch Röhricht auf der Niederterrasse) oder suboptimal (durch Flatterbinsen im 18-Ruten-Streifen). In beiden Fällen soll durch eine gezielte Rinderbeweidung und durch Mähen und Mulchen der Problembereiche für Abhilfe soll gesorgt werden. Dieser Prozess ist als mittel- bis langfristig angelegt zu verstehen. Er zeitigt aber auch kurzfristig bereits Erfolge, in dem sich auf der Niederterrasse Pflanzen des Grünlandes wieder mehr auszubreiten beginnen oder vormals dichtere Flatterbinsenbestände nach der Mahd von den Rindern im jungen Nachwachsstadium verbissen und damit entscheidend zurückgedrängt werden konnten. Diese Anstrengungen müssen konsequent weiterverfolgt werden.

    Die Wasserhaltung muss vor allem durch die Unterhaltung und den Ausbau vorhandener Abdämmungen weiter verbessert werden und die Einstaupotenziale im Winterhalbjahr voll genutzt werden, um in trockenen Frühjahren anschließend Verdunstungsreserven zu haben. Diese Bestrebungen sind 2015 durch einige Maßnahmen fortgeführt worden und bleiben fortlaufend auf der Agenda („D3-Maßnahmen 2016“, vgl. Kapitel Anhang 7). Auch die Möglichkeit der Zuwässerung aus der Eider sollte geprüft werden.

    Das Oldensworter Vorland zeichnet sich weiterhin durch sieben „Ringtränken“ aus, deren Ringwälle in früheren Zeiten das Tränkwasser für das Vieh vor dem Eindringen von salzigem Brackwassers aus der Eider schützen sollten. Diese Kleingewässer beherbergen auch eine reichhaltige und zum Teil wertvolle Flora (z.B. Laichkräuter) und Fauna (z.B. seltene Wasserkäfer- und Libellenarten). Mit den Jahren neigen die Ringtränken zur Verlandung und müssen daher in gewissen Abstände naturschonend ausgebaggert werden. Zwei dieser Anlagen mit einer meterdicken Schlammschicht wurden im Berichtsjahr dementsprechend behandelt, zwei weitere sollten 2016 folgen („D3-Maßnahmen 2016“, vgl. Kapitel 7).

    Insgesamt bleiben in allen Schutzgebieten in der Eidermündung für die Pflege und Entwicklung des Grünland- und Wassermanagements lokale Eingriffe und die steuernde Kontrolle der landwirtschaftlichen Arbeiten als Daueraufgabe erhalten. Die Beweidung hat in einem naturschonenden Maße stattzufinden, d.h. mit relativ geringer Viehdichte. Dadurch sollen wertvolle Pflanzengemeinschaften soweit wie möglich zur Ausprägung kommen können und brütende Wiesenvögel mit ihren verschiedenen Habitatansprüchen die benötigte Strukturvielfalt vorfinden. Nach der Brutzeit ist dann in der Regel

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    „überständiges Gras“ durch Mähen und Mulchen zu entfernen, um für die durchziehenden Wildgänse im anschließenden Winterhalbjahr entsprechende Nahrungsflächen zu schaffen. Die getroffenen Absprachen hinsichtlich der Viehdichten, Pflegeschnitte durch Mähen bzw. Mulchen und der damit verbundener Zeitrahmen sind von den Pächtern gewissenhaft einzuhalten und umzusetzen. Dies ist auch 2015 nicht in allen Bereichen der Fall gewesen. Eine Mahd ist auf den Flächen vorzuziehen, wo die Heubergung in der Regel relativ problemlos von statten gehen kann, wenn der Boden ohne Spurenbildung befahrbar ist. Die Entnahme der Pflanzenmasse und der darin enthaltenen Nährstoffe nach der Mahd ermöglichen es konkurrenzschwächeren Arten nachfolgend besser zur Ausbildung, Vermehrung und Ausbreitung zu kommen. Die allermeisten Weide-Standorte im Schutzgebiet sind aber potenziell zu nass, so dass hier gemulcht werden muss. In diesem Fall werden Boden und Vegetation jeweils nur durch einen einmaligen Arbeitsgang belastet.

    Vom Herbst bis in das nächste Frühjahr hinein bieten die Feuchtgrünländer den vielen im Schutzgebiet rastenden Wildgänsen eine reichhaltige Nahrungsgrundlage und zusammen mit dem Gewässerangebot gute Möglichkeiten zum Trinken, Baden und Übernachten. Dies sind wichtige Beiträge, möglichst viele dieser Vögel in den Schutzgebieten der Eidermündung zu halten und damit umliegende landwirtschaftliche Kulturen zu entlasten. Der Erhalt und die Verbesserung des Zustands der Feuchtgrünländer im Schutzgebiet sind aufwändig und arbeitsintensiv. Ein Teil der Pflegemaßnahmen obliegt zwar den Pächtern, aber vor allem im Bereich des Wassermanagements und der kleinteiligen Biotoppflege besteht immer Bedarf zur Unterhaltung und Pflege. Zur Erledigung dieser wichtigen Arbeiten wir daher in jedem Jahr neben den größeren Einzelmaßnahmen zusätzlich und optional ein Kontingent für Bagger- und Handarbeiten benötigt (z.B. Freischneider und Motorsäge), um diese Kleinhabitatstrukturen zu pflegen und zu unterhalten.

    Für jedes der vier großen Teilgebiete erscheint ein jährliches Kontingent von jeweils 10 Baggerstunden und 60 Stunden Handarbeiten angebracht („D3-Maßnahmen 2016“, vgl. Kapitel Anhang 7).

    Abb. 2: Nonnengänse im Feuchtgrünland des NI-Areals (02.02.2015; Foto: M. Povel).

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    3. Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen

    Abb. 3: Durchgeführte Biotop-Maßnahmen 2015 (24. - 31.08.) in den Bereichen Natur-

    informationsareal, Eiderdammflächen und Katinger Priel (Erläuterungen zu den Nummern siehe Kapitel 3.1).

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    3.1 Durchgeführte Biotop-Maßnahmen 2015

    In Gemeinschaftsarbeit von Integrierten Station Eider-Treene-Sorge und Westküste (IGS) Außenstelle Garding und NABU sowie mit Unterstützung des Life-Limosa-Projektes konnten folgende Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege der Schutzgebiete umgesetzt werden. Die unterstützenden Pflegemaßnahmen zur Grünlandoptimierung werden im Zusammenhang mit der landwirtschaftliche Nutzung beschrieben (Kapitel 4.2).

    VS Katinger Watt - NI-Areal (zur Lage der Maßnahmen vgl. Nummern in Abb. 3)

    1. Teich vor Beobachtungshütte: Rekonstruktion, Abflachung und Vergrößerung zweier Brutinseln.

    2. Teich vor Beobachtungshütte: Blickfelderweiterung durch Abschrägen der Grabenkanten links und rechts.

    3. Hein-Hoops-Haken: Anlegen von sieben langgestreckten Brutinseln, Bodenentnahme dafür am Ostufer.

    4. Hein-Hoops-Haken: flaches Ausschalen und Verblocken von zehn verlandeten Grüppen zwischen Ostufer und Teich mit Möweninsel.

    5. Teich mit Möweninsel: Anlegen einer langgestreckten Brutinsel durch Bildung eines Parallelgrabens entlang der Uferlinie.

    6. Windschutzpflanzung: Anlegen von zwei Kleingewässern für Libellen und Amphibien im Windschutz der Bäume auf der Ostseite.

    7. Halbinsel am Beobachtungsturm: Anlegen von sechs Brutinseln im Flachteich. 8. Beobachtungsturm: Anlegen eines Teiches an seiner Südostecke zur Nahbeobachtung

    von Wasservögeln.

    Abb. 4: Rekonstruktion einer Brutinsel vor einer Beobachtungshütte im NI-Areal , Biotop-Maßnahme Nr. 1 (24.08.2015; Foto: F. Hofeditz).

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    Abb. 5: Anlegen von Brutinseln in „Hein-Hoops-Haken“, Biotop-Maßnahme Nr. 3 (27.08.2015; Foto: M. Povel).

    Abb. 6: Neue Brutinsel durch Baggern eines Grabens am Teichufer, Biotop-Maßnahme Nr. 5 (28.08.2015; Foto: F. Hofeditz).

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    Eiderdammflächen (zur Lage der Maßnahmen vgl. Nummern in Abb. 3)

    9. Zwölf Verblockungen von Senken am Westufer des Katinger Priels.

    Ostufer Katinger Priel (zur Lage der Maßnahmen vgl. Nummern in Abb. 3)

    10. Zurückdrängen von Gehölzen unter Einsatz eines Forstmulchers.

    Abb. 8: Verschließen eines Eiderdurch-bruchs am Ende des Deichfußgrabens bei Olversum/ Tönning, Biotop-Maßnahme Nr. 11 (10.09.2015; Foto: F. Hofeditz).

    Abb. 7: Verblockung einer feuchten Senke gegen den Katinger Priel zum Wasseranstau, Biotop-Maßnahme Nr. 9 (07.09.2015; Foto: M. Povel).

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    NSG Grüne Insel - Olversumer Vorland (zur Lage der Maßnahmen vgl. Nummern in Abb. 9)

    11. Ostende des Deichfußgrabens am Olversumer Deich: Verschluss eines Eiderdurchbruchs durch Kantenerosion mit ca. 350 m3 Erde, Bodenentnahmestelle (11a.) im hohen Vorland als Kleingewässer gestaltet.

    12. Verstärkung und Abflachung von Brutinseln in einem Flachteich (Säbelschnäbler-Kolonie).

    13. Verblockungen und Grabenräumung im Bereich des Nordufers dieses Flachteiches. 14. Bagger-Unterstützung beim Abriss eines Holzhocks durch Pächter Staack (zwei innere

    Hecktore gezogen). 15. Versetzung eines NSG-Schildes an den Deichfußgraben.

    Abb. 9: Durchgeführte Biotop-Maßnahmen 2015 (10. - 17.09.) im Bereich Grüne Insel –

    Olversumer Vorland (Erläuterungen zu den Nummern siehe Kapitel 3.1).

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    NSG Oldensworter Vorland

    (zur Lage der Maßnahmen vgl. Nummern in Abb. 11)

    16. Deichfußgraben auf Höhe Hemmerdeich: Errichtung einer U-förmigen Erdverwallung um das Grabenende im Nordosten gegen das Eiderufer mit Herstellung eines neuen Zaunanschlusses.

    17. Entschlammen der Ringtränken Nr. 3 und Nr. 7. 18. Mähkorbarbeiten zur Pflege des Bestandes der Krebsschere und Entschlammen des

    Randgrabens am Plattenweg auf gesamter Länge der Fläche Pächter Petersen. 19. Freilegen von Rohrdurchlässen im Randgraben am Plattenweg auf gesamter Länge

    der Fläche Pächter Petersen und Verlängerung bis B5-Damm in Fläche Pächter Spreckelsen.

    20. Freilegen des Rohrdurchlasses vom Haupt-Gänseschlafgewässer zum Randgraben am Plattenweg in Fläche Pächter Peters.

    21. Drücken von Eichenspaltpfählen auf der Pachtfläche Petersen zur Anlage eines Steckzaunes, um die separate Beweidung des Schilfgürtels auf der Niederterrasse zu gewährleisten.

    22. Vergrößern und Vertiefen zweier Tränkekuhlen auf der Pachtfläche Petersen zur Verbesserung der Tränkwassersituation der Rinder auf der Niedertrasse.

    23. Zaunentfernung am Auslass der Kläranlage Tönning auf Seite der Pachtfläche Petersen, auf der anderen Seite (Pächter Spreckelsen) zur Hüte-Sicherheit Zaun (vorerst) stehen gelassen (ca. 18 m Länge).

    24. Ausbaggern einer verlandeten Tränkekuhle in der Fläche Pächter Spreckelsen. 25. Freilegen von Rohrdurchlässen in den Staubecken am Damm zur Fuchsfalle (Fläche

    Pächter Spreckelsen).

    Abb. 10: Vergrößerung und Vertiefung einer Tränkekuhle im Oldensworter Vorland, Biotop-Maßnahme Nr. 22 (01.09.2015; Foto: F. Hofeditz).

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    Abb. 11: Durchgeführte Biotop-Maßnahmen 2015 (31.08 - 04.09.) im Bereich Oldensworter

    Vorland (Erläuterungen zu den Nummern siehe Kapitel 3.1).

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    Dithmarscher Eidervorland – Karolinenkoogvorland West (Life-Limosa-Projekt)

    (zur Lage der Maßnahmen vgl. Nummern in Abb. 12)

    26. Ca. 80 Grabenenden mit Erde verblockt, um die Wasserhaltung zu verbessern. 27. Neuanlage von sieben Kleingewässern im höheren Vorland. 28. Vier verschlickte Prielenden vor dem Sommerdeich vertieft und aufgeweitet.

    Abb. 12: Durchgeführte Biotop-Maßnahmen 2015 (22. - 31.07.) im Bereich Dithmarscher Eider-vorland/Karolinenkoogvorland West. (Erläuterungen zu den Nummern siehe Kapitel 3.1).

    3.2 Maßnahmenplanung 2016

    Die Maßnahmenvorschläge des betreuenden Verbandes für die Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen für 2016 wurden in einem gesonderten Schreiben beim LLUR-IGS in Garding eingereicht. Im Kapitel 2 wurde ein Teil der Vorschläge erwähnt, eine Zusammenfassung aller sog. „D3-Maßnahmen 2016“ findet sich im Kapitel Anhang 7.

    4. Rahmenbedingungen während der Brutsaison

    4.1 Landwirtschaftliche Nutzung und Pflegemaßnahmen

    Eine auf das Schutzziel ausgegerichtete Grünlandentwicklung soll über eine abgestimmte Nutzung durch Beweidung und/oder Mahd bzw. Mulchen der Flächen erreicht werden. In den Pachtverträgen mit den Landwirten werden daher entsprechende Auflagen festgeschrieben wie z.B. der Zeitraum der Beweidung, die Tierart und deren Anzahl, die Verpflichtung zum Mähen bzw. Mulchen von Flächen nach der Brutzeit oder die Zaununterhaltung. Die Kontrolle der Einhaltung dieser Auflagen gehört zu den wichtigen

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    Aufgaben des betreuenden Verbandes. Ob jeweils die richtigen Parameter ausgewählt worden sind, ist an der Entwicklung des Grünlandes und weiterer Habitatelemente zu erkennen, zu bewerten und ggf. muss eine Anpassung der Nutzung daraus abgeleitet werden und erfolgen. Im Folgenden wird dies auf der Ebene der einzelnen Pachtstücke dargestellt.

    NI-Areal

    In den Vorjahren lief im NI-Areal ganzjährig eine kleine Highländerherde als Beiläufer zu den eigentlichen Weidetieren (Schafe), die so das überständige Gras und das aufwachsende Schilf auf der ganzen Fläche an den Uferkanten abfraßen. Mit dieser Rinderart als Beiläufer und der Möglichkeit zur Beweidung der Gesamtfläche war eine Beweidung auch in nassen Zeiten ohne Trittschäden möglich. Leider verkaufte der Eigentümer diese Herde. Damit stellte sich auf der Gesamtfläche für das Schutzziel eine ungünstigere Vegetationsentwicklung ein. Eine Umstellung der Schaf-Beweidung in einer Teilfläche auf eine Rinderbeweidung mit teilweiser Winterbeweidung ist daher dringend geboten, um diese Entwicklung zu heilen. Auch sollten weitere Optionen der Veränderung des Beweidungsmanagements geprüft werden.

    Weide Hein-Hoops-Teich

    Soll: max. sechs Rinder (1 bis 3 jährige Ochsen, Shorthorn-Rinder), ganzjährig. Ist: Besatz an „Winter-Rindern“ am 14.01. wegen zu viel Trittschäden bei anhaltender Nässe abgetrieben. Wiederauftrieb von sechs Ochsen von Anfang Mai und wiederum Abtrieb am 08.11. wegen sehr nassem Gelände nach sehr viel Niederschlag.

    Bewertung: Die Ufer des Teichs sind von Schilf und aufkommenden Weidenbüschen gekennzeichnet. Der Gehölzanteil ist durch die geschlossene „Windschutzpflanzung“ mit angrenzender „Halb-Offener-Weide“ im Südosten des Geländes ausreichend hoch. Einer weiteren Verbuschung und Verbinsung der Grasflächen ist daher entgegen zu wirken und die Strukturvielfalt bei den Habitatelementen weiter zu erhöhen.

    NI-Areal/Pachtfläche Katinger Watt I

    Soll: 120 Schafe (Jährlinge/Enter), 01.05. - 30.09.; vier Robustrinder und Kälber, ganzjährig. Ist: 120 Schafe vom 01. Mai bis 17. Oktober (verspäteter Abtrieb, da noch zu viel Gras auf der Fläche vorhanden war). Hecktor von Weide Hein-Hoops-Teich am 22. Mai geöffnet, damit die Ochsen zwischen beiden Gebieten wechseln konnten. Die Tiere hatten sich am 02.07. der Herde auf den Eiderdammflächen angeschlossen und wurden am 13.07. durch den Pächter wieder zurück gebracht.

    Auf die Halbinsel am Beobachtungsturm wurden vom Pächter 12 Mutterkühe mit 12 Kälbern am 27.09. aufgetrieben, um dort die noch reichlich vorhandene überständige Vegetation zu beweiden. Die Herde wurde Anfang November wieder in den Stall gebracht. Die Halbinsel wurde anschließend am 06.11. flächig mit der Front-Mähraupe von Life-Limosa gemulcht und am 12.11. erfolgten die dortigen Gewässerränder mit der Seiten-

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    Mähraupe von Life-Limosa. Diese Maßnahme wurde durchgeführt, um die im nächsten Jahr geplante Umstellung von Schaf- auf Rinderbeweidung im Südteil des NI-Areals vorzubereiten. Da dies auch mit der Zusammenlegung zweier Weiden verbunden ist, wurde kurz vor Weihnachten mit dem Zaunabbau an der Halbinsel begonnen (Entfernung des Stacheldrahtes) und im Januar 2016 fortgesetzt (Ziehen und Abtransport der Eichenpfähle und zweier Hecktore). Damit wurde auch das Vogelschlagrisiko im Schutzgebiet, das besonders an Zäunen im Gewässerbereich hoch ist, weiter reduziert.

    Jährliche Mulcharbeiten: Der Pächter bearbeitete vom 07. - 12.10. größere Bereiche mit einem neuen Sichelmulcher-Prototypen. Da das Gerät nach Überfahrung eines alten Baumstubbens kaputt gegangen war, konnten die vorgesehenen Flächen nicht vollständig zu Ende gemulcht werden. Dies betraf vor allem die Weide entlang der Eiderdammstraße L 305.

    Bewertung: Die extensive Schafbeweidung förderte auch im NI-Areal die Ausbreitung von Grasarten, Hochstauden und Landschilf, die mit dem Wiesenvogelschutz insgesamt auf Dauer nicht in Einklang steht. Daher ist die Umstellung auf eine naturschonende Rinderbeweidung auch hier angezeigt.

    Eiderdammflächen

    Pachtflächen Katinger Watt II und III

    Soll: 50 Rinder plus diesjährige Kälber, 01.05. - 30.09. Ist: 50 Rinder plus ca. 20 dj. Kälber. Am 29./30.08. wurde die komplette Herde in das Wesselburener Vorland gebracht, da die Eiderdammflächen ausreichend beweidet waren.

    Bewertung: Die Rinderbeweidung ist vergleichsweise intensiv, so dass die Tiere nach der Brutzeit in Bereiche mit Beweidungsbedarf umgesetzt werden sollten, so wie auch 2015 praktiziert. Das Beweidungsergebnis am Westufer des Katinger Priels machte ein nachträgliches Pflegemulchen überflüssig. Hier hatte der Pächter im Februar den einreihigen Stacheldraht durch eine weiche Litze als Abgrenzung zu den zentralen Mähwiesen ersetzt, was das letale Vogelschlagrisiko stark minimiert. Ebenso nahmen die Tiere dort den neuen Umlauf durch Öffnung der Passage beim Café Mahre problemlos an und nutzen ihn ergiebig. Die aufgewachsene Vegetation entlang der Zäune wurde vom Pächter mit dem Freischneider vorbildlich gemäht. Das Mulchen war dagegen nicht ausreichend.

    Wie seit vielen Jahren wurden wiederum die Lupinenbestände seitens des NABU per Hand gerupft. Diese Sisyphusarbeit zeigt Erfolge, muss aber weiterhin durchgeführt werden, da noch ausreichend Saatgutvorrat keimbereit in der Fläche vorhanden ist.

    Mähflächen Der zentrale Bereich der Eiderdammflächen wird nicht beweidet. Das große zusammenhängende Areal wird einmal jährlich nach der Brutzeit ab 16. Juli zur

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    Heugewinnung gemäht. Es ist in Einzelflächen aufgeteilt, die entweder verpachtet sind oder im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages gemäht werden:

    Mahdtermine 2015:

    Fläche VIII: 17.07.

    Fläche IX: 01.08.

    Pachtstücke Va+Vb: 05.08.; auf Va zweiter Mulch-Schnitt der Flatterbinsen durch Front-Mähraupe der Stiftung Naturschutz (StN) (03.-05.11.)

    Fläche X: 12.08.

    Pachtstücke IV+VII teilweise: 13.09. (Samengewinnung per Hand durch Twenhöven 13.07.). Pachtstück IV wegen der späten Mahd diesmal ohne Nachweide.

    Pachtstück VI: 03.-05.11. (nicht vom Pächter gemäht, sondern durch Front-Mähraupe der StN).

    Mahdprojekt StN-Aurina altern., (Pachtstück XI): 27.07. teilweise, Abbruch wegen zu tiefer Fahrspuren, Fortsetzung und Abschluss 17.09., stehen gelassene Restflächen durch Front-Mähraupe von Life-Limosa gemulcht (05.-11.11.)

    Zur Erhaltung eines offenen Grünlandes wurden im Rahmen der Pflegemaßnahmen gemulcht bzw. gemäht:

    Seitenpriele (Fläche VII und zwischen X+XI): 26.-28.10. durch Raupenbagger mit Seitenmulchervorsatz des DHSV Eiderstedt.

    Straßendamm L 305: 06.08. durch Pächter.

    Bewertung: Unter diesen Nutzungsbedingungen entwickeln sich die vorhandenen Orchideenbestände gut und breiten sich weiter aus, die Salzwiesenvegetation in den Senken kann erhalten werden. Allerdings breiten sich auch Binsen- und Schilfbestände weiter aus und machen dringend den Einsatz von weiteren Pflegemaßnahmen notwendig. Weiter ist darauf zu drängen, dass die Mahd umgehend nach dem 16. Juli bei der ersten Schönwetterperiode durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass die Flächen ohne Fahrspuren gemäht werden. Dieses Jahr war die Durchführung durch das Ausbleiben einer Trockenperiode im Herbst für eine spätere Mahd suboptimal und verursachte eine Vielzahl an Fahrspuren.

    Eiderdammflächen Süd - halboffene Weide

    Ist: Dieses auch von der großen Rinderherde beweidete Teilgebiet wurde vom Pächter am 21.07. selektiv gemulcht.

    Bewertung: Die Entwicklung der Fläche ist hinsichtlich Gehölzbestand und Vegetationsausprägung weiter zu beobachten. Einzelne hohe Pappeln sollten mit der Zeit entfernt werden.

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    Speicherbeckenweide

    Soll: Rinderbeweidung. Tierzahlen und Beweidungszeitraum nach Absprache gemäß den Zielen der Gebietsentwicklung. Ist: Acht Rinder ab Anfang Mai. Am 02.06. wurden die Rinder von der Weide geholt, um besser gegen großflächig auftretende Lupinen per Hand und mit vorgehen zu können. Gleichzeitig sollte mit dieser Beweidungspause der aufgewachsene Orchideenbestand geschützt werden. Nach der Samenbildung wurden die acht Rinder am 13.07. wieder auf die Speicherbeckenweide zurück gebracht und im August ihre Stückzahl auf elf erhöht. Der Abtrieb erfolgte am 14.11.

    Der Pächter mulchte die Weide am 21.07. in Teilbereichen mit besonders dichten Lupinenbeständen. Dabei versuchte er, auch Stockausschläge von Weiden und anderen Gehölzen zu bearbeiten, was aber nur zu unzureichenden Ergebnissen führte. Ein möglicher Einsatz des großen Forstmulchers, der später am Ostufer des Katinger Priels seinen Dienst verrichtete, wurde als ungünstig erachtet und verworfen, da der sehr schwere Maschinen-Schlepper tiefe Fahrspuren in der nassen Weide verursacht hätte. Stattdessen wurden die Gehölzausschläge von einen Raupenbagger mit Seitenmulchervorsatz des DHSV Eiderstedt am 28./29.10. bearbeitet. Allerdings war das Gerät zu schwach, um auch die Baumstubben an der Böschung der K 41 soweit abzuhobeln, dass sie entscheidend von ihrer Fähigkeit einbüßt hätten, weiterhin Stockausschläge zu bilden.

    Bewertung: Die Entwicklung der Fläche ist hinsichtlich Gehölzbestand und Vegetationsausprägung weiter zu beobachten. Einzelne hohe Pappeln sollten mit der Zeit entfernt werden. Gegen den Lupinenbestand muss weiter vorgegangen werden. Bei der Wahl der Besatzdichte und Beweidungszeiten der Rinder ist als wichtiger Aspekt der vorhandene Orchideenbestand zu berücksichtigen.

    Ostufer Katinger Priel

    Nördliche Wiese Gemäht zur Heugewinnung am 03.08. durch Pächter, Heuballen sind bis zum 23.08. abgefahren worden. Die Landesforsten SH hatten 2014 im Bereich gegenüber der Fuchsinsel aufgewachsene Büsche und Bäume entfernt. Diese waren auf der Fläche liegen geblieben und wurden ab 04.09. von einem Forstmulcher geschreddert. Es wurde versucht, vorher die größten Baumstämme als Ganzes zur weiteren Verwertung in den benachbarten Wald zu ziehen. Das dafür eingesetzte Radfahrzeug hinterließ im weichen Boden der Mähwiese tiefe Fahrspuren, so dass dieses Vorhaben abgebrochen wurde. Die Fahrspuren wurden am 17.09. von einem Raupenbagger eingeebnet. Der Forstmulcher hatte die Beseitigung von aufgewachsenen Gehölzen am Ostufer des Katinger Priels am 10.09. abgeschlossen.

    Wiese zwischen den Ringprielmündungen Gemäht zur Heugewinnung am 07.08. durch Pächter, Heuballen sind bis zum 23.08. abgefahren worden. Am Ostufer des Katinger Priels aufgewachsene Gehölze wurden in der Zeit vom 03. bis 10.09. durch einen Forstmulcher geschreddert.

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    Auf beiden Wiesen kamen in der Zeit vom 29.10. bis 03.11. die beiden Mähraupen der StN zum Einsatz, um reichlich vorhandenen Junggehölze-Aufwuchs durch eine Pflegemahd zurückzudrängen. Bei niedrigem Wasserstand des Katinger Priels konnte zudem eine ufernahe (Halb-)Insel mit einem Forstmulcher erreicht werden, um auch hier Gehölze als vertikale Störkulisse zu entfernen.

    Bewertung: Die Erhöhung des Grünlandanteils ist ein längerer Prozess, bei dem der gezielte Maschineneinsatz in den ersten Jahren unabdingbar ist. Später soll die turnusmäßige landwirtschaftliche Nutzung (Mahd mit anschließender Rinder-Nachweide) den Zielzustand erhalten.

    Fuchsinsel

    Auf dieser mit einer schmalen Landverbindung dem Ostufer des Katinger Priels vorgelagerten Insel findet seit 2012 eine Rinderbeweidung statt. Davor war diese eine Sukzessionsfläche, deren Gehölze (v.a. Weiden) ab 2011 gerodet und gemulcht worden waren. Maximal dürfen sechs Rinder vom 01.05. bis 30.09. aufgetrieben werden. In der diesjährigen Saison waren es vier Ochsen, die aufgrund noch reichlich vorhandener Pflanzenmasse erst am 01.11. abgetrieben worden waren. Mit den beiden Mähraupen der StN wurde am 28./29.10. die gesamte Fläche zur Pflege der Vegetation gemulcht.

    Nach den Erfahrungen des Vorjahres mit Rindern, die von der Fuchsinsel durch den Katinger Priel geschwommen waren, wurde vor der Brutzeit 2015 Anfang März das Areal eingezäunt. Da die einreihige weiche Litze bei hohem Zielwasserstand des Katinger Priels

    Abb. 13: Forstmulcher im Einsatz am Ostufer des Katinger Priels (04.09.2015; Foto: F. Hofeditz).

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    ins Wasser gesetzt werden musste, konnte der Schilfrand in der Regel nicht erkannt werden. Dies wurde am 10.11. bei niedrigem Wasserstand korrigiert, in dem Pächter und ein Bagger des DHSV den Zaun vor die wasserseitige Schilfkante umsetzten. Die Rinder werden dadurch in der neuen Saison in der Lage sein, das Landschilf nun ungehindert von einer zu hohen Zaunführung bis an die Wasserkante kurz halten können.

    Bewertung: Die Rückgewinnung des Grünlands ist ein längerer Prozess, bei dem der gezielte Maschineneinsatz in den ersten Jahren unabdingbar ist. Später soll die turnusmäßige landwirtschaftliche Nutzung (Rinderbeweidung mit Pflegeschnitt nach der Brutzeit) den Zielzustand erhalten. Eventuell wäre eine Erhöhung der Tierzahl angezeigt.

    Waldwiesen

    Wiese am Waldpriel Vom Pächter in den letzten Julitagen gemäht und das Heu gleich abgefahren. Anschließend für ca. vier Wochen Nachweide mit Schafen. Am 07.09. war der zu diesem Zweck am vorbeiführenden Wanderweg errichtete, niedrige Litzen-Steckzaun wieder entfernt gewesen. Es erfolgte am 11.11. eine Pflegemahd des Uferbereichs mit der Front-Mähraupe der StN.

    Bewertung: Die Pflege als Mähwiese sollte beibehalten werden. Eine Nachweide sollte vorerst nicht mehr stattfinden, um die Entwicklung der Vegetation nach der Mahd nicht zu beeinträchtigen. Weitere Beobachtung ist nötig.

    Wiese am Waldsee Vom Pächter am 10.08. gemäht, die Heuballen waren am 24.08. abgefahren.

    Wiese am Kiek ut Vom Pächter in der zweiten Julihälfte gemäht, am 28.07. war ein Teil der Heuballen abgefahren.

    Katinger Ackerflächen

    Die schmalen Grünlandflächen entlang des Plattenweges im Westteil der Katinger Ackerflächen wurden vom Pächter in der zweiten Julihälfte zur Heugewinnung gemäht. Außerdem wurde dort abgelagertes Altmaterial (Biomassemieten) entfernt, um ab 2016 diese Wiesen am Ackerrand mit einem Blühstreifenprojekt ökologisch aufzuwerten.

    NSG Grüne Insel

    Nullgebiet

    Soll: Sechs Jungrinder und fünf Ponys auf Weide (01.05.-15.07.), sechs Jungrinder und 13 Ponys auf Weide und Mähfläche zur Nachweide (nach Mahd bis 30.09.). Ist: Drei Kühe mit drei Kälbern und vier Ponys auf Weide, nach der Mahd am 10.08. bis zu

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    15 Ponys auf beiden Flächen. Am 06.05. waren zunächst fünf Ponys aufgetrieben worden, die zwei Tage später wieder weggeholt worden waren, da sie verstört ganz im Westen der Weide standen. Die Ursache für dieses Verhalten blieb unklar. Der Abtrieb von Pferden und Rindern erfolgte am 30.09./01.10..

    Nach der Mahd auf der Mähfläche, wobei an den Gewässerrändern Röhricht zum Teil stehen gelassen worden war, wurden nicht aller Grasschnitt gepresst und nicht alle Heuballen umgehend geworben. Ab Mitte August setzte eine nasse Witterungsperiode ein, so dass die Heuballen nicht von der Fläche geholt bzw. das noch im Schwad liegende Mähgut nicht zu Ballen gepresst werden konnten. Am 23.08. wurde durch die Pächterin Wieczorek dennoch der noch liegende Heuanteil gepresst, wobei zum Teil tiefe Fahrspuren entstanden. Die Ballen konnten wegen fortgesetzter Niederschläge bis in den Herbst hinein nicht abgefahren werden. Auch das Mulchen der Weidefläche konnte nach einem abgebrochenen Versuch am 21.08. aus diesem Grund nicht durchgeführt worden. Schließlich entschloss sich das LLUR-IGS in Garding, mit einer konzertierten Aktion zu einer Lösung zu kommen. Der betreuende Verband erfuhr durch Zufall von dieser Aktion. Obwohl die Flächen im Nullgebiet weiterhin sehr nass waren, wurde am 06.10. die Weide in größeren Teilbereichen gemäht (Sichelmulcher) und direkt zu kleineren Rundballen gepresst und abgefahren. Die noch vom Sommer auf der Mähfläche liegenden großen Heuballen wurden mit einem Radlader zusammengeholt und ebenfalls abgefahren. Bei den Aktionen entstanden auf Weide und Mähfläche in einigem Umfang tiefe Fahrspuren. Diese wurden am 12.10. mit Hilfe eines Raupenbaggers eingeebnet.

    Der an den Gewässerrändern stehengebliebene Aufwuchs war am 30.09./01.10. in Auftragsarbeit mit einem Freischneider abgemäht worden.

    Abb 14: Die Wiesen im Nullgebiet tragen lila: Blühende Kuckuckslichtnelken Anfang Juni (06.06.2015; Foto: M.Povel).

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    Bewertung: Mehrere Auflagen im Pachtvertrag wurden seitens der Pächterin nicht erfüllt (Erzeugung von tiefen Fahrspuren beim Ballenpressen, Heuballen anschließend nicht geborgen, Gewässerränder stellenweise nicht sauber ausgemäht, Zäune im Bereich einer Gewässerquerung auch nach Erinnerung nicht repariert, Zäune allgemein spät und nicht vollständig freigeschnitten.). Probleme ähnlicher Art gab es bereits in manchen Vorjahren. In der Konsequenz erfolgen daraus Aktionen wie im Berichtsjahr, um diese Fehler abzustellen und letztlich damit die Schutzziele nicht zu gefährden. Eine solche Aktion wie im Herbst 2015 kann nur die absolute Ausnahme bleiben. Zur Erhaltung der Vegetationsstruktur ist das Beibehalten des Mulchens auf der Beweidungsfläche als Pflegemaßnahme zwingend notwendig.

    Der Katastrophenweg am Leitdamm wurde vom LKN zusammen mit der Wiese am Bruchwald am 09.09. gemäht. Das geschwadete Heu war am 21.10. abgefahren.

    Der Stichweg von der K 41 zum Leitdamm wurde am 21.08. beidseitig als Pflegemaßnahme gemulcht.

    Bruchwald

    Der Zaun wurde in Auftragsarbeit von umgestürzten Bäumen freigesägt und anschließend repariert (16. - 27.03.).

    Olversumer Vorland und Vorland Grüne Insel

    Soll: Umstellung von Schaf- auf Rinderbeweidung im ersten bzw. zweiten Jahr: bis zu 200 Rinder (Färsen) von 01.05. - 30.09.. Ist: Ca. 100 Färsen und zwei Deckbullen im westlichen Olversumer Vorland und im Vorland Grüne Insel (alle schwarz-bunt). Auf ehemaliger Sukzessionsfläche im östlichen Olversumer Vorland 30 - 50 Färsen. Abtrieb aller Rinder am 01./02.10. Mehrfach gelangten einige Tiere aufgrund mangelnder Zaumunterhaltung seitens des Pächters auf den Leitdamm an der Eider und auch bis zur Kreisstraße K 41. Die Polizei wurde von Verkehrsteilnehmern alarmiert.

    Aufgrund der Unterbeweidung mangels aufgetriebener Tiere wurde der Vorlandkomplex vom Pächter zur Heugewinnung fast komplett gemäht, sofern die Flächen befahrbar waren (28.07., 20.08.).

    Bewertung: Die Umstellung auf Rinderbeweidung zeigte erste Aspekte für ein wieder artenreicheres Feuchtgrünland. Da der Pächter einen Schafbetrieb führt, musste er sich die Tiere als Pensionsvieh einwerben. Dabei handelte es sich um zusammengewürfelte Truppe ohne Herdenstruktur, die unruhig das unbekannte Gelände erkundete. Die Beweidung ist im nächsten Jahr mit wesensruhigeren Tieren mit Herdenstruktur fortzusetzen. Die Umstellung auf eine Mutterkuhherde wäre dem Schutzziel förderlicher und sollte gefordert werden. Beim Mähen/Mulchen ist darauf zu achten, auch die Grabenränder und Sonderstandorte mit Hochstauden sauber mitzunehmen. Die Zäune an der K41 und am Leitdamm sind vor dem 1. März Instand zu setzen, um ein Ausbrechen von Rindern zukünftig zu verhindern.

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    Olversumer Eiderdeich

    Der Erdaushub am Deichfußgraben war zu einer Breite von ca. acht Metern geeggt und Gras neu eingesät worden (29.04.). Um die auflaufende Neukultur zu schützen, waren die Schafe vom Deich weggeholt worden (22.05.).

    Dithmarscher Eidervorland

    Karolinenkoogvorland Ost

    Soll: mind. 30 Rinder, Pächter Johannsen (01.05. - 30.09.). Ist: 40 Rinder, Verspäteter Abtrieb am 18.11., um vertikale Vegetationsstrukturen aufzulichten.

    Umstellung von Schaf- auf Rinderbeweidung im zweiten Jahr. Zu Jahresbeginn waren noch zwei Highländer-Rinder des Vorpächters auf der Fläche, obwohl der vorherige Pächter diese bereits längst hätte wegholen sollen. Bei einer Kontrolle am 10.02. war dies dann geschehen.

    Rückbau des vorhandenen Steckzaunes mit Litze am rückwärtigen Graben des Sommerdeiches (12.02.). Zaunneubau am selben Ort durch Fa. Peters/HEI (03. - 13.03.). Zweireihiger Stromzaun: oben weißes Permanentkabel, mittig normaler Glattdraht, durchgehend neue Eichenspaltpfähle gesetzt. Ein wackliger Heck-Pfosten an der Zufahrt zum Sommerdeich bei der Tönninger B 5-Brücke wurde durch Peters nachbetoniert.

    Im Auftrag des DHSV Dithmarschen wurde das nach der Röhrichtmahd in 2014 auf dem Sommerdeich abgelegte Schilf zur besseren Verrottung klein gemulcht (13.03.). Nach der Brutzeit erfolgten Mulchen des Sommerdeiches und Freischneiden des neuen Zaunes am 16.07. durch den jetzigen Pächter. Im Randgraben war durch den DHSV das Schilf gemäht und turnusgemäß diesmal am gegenüber liegenden Grabenrand auf der Sommerkoogseite abgelegt worden (vor 04.12.). Eine Vereinbarung zwischen dem LLUR-IGS in Garding und dem DHSV Dithmarschen sieht vor, das abgemähte Material in geraden Jahren auf dem Sommerdeich und in ungeraden Jahren jenseits des Grabens im Sommerkoog zu deponieren.

    Bewertung: Das Feuchtgrünland besitzt einen hohen Röhrichtanteil, der dem Wiesenvogelschutz entgegen wirkt. Die Beweidung muss weiter daran ausgerichtet sein.

    Karolinenkoogvorland West

    Auch in diesem Pachtstück sollte im Berichtsjahr eine Umstellung von Schaf- auf Rinderbeweidung erfolgen. Allerdings fehlte wie im Ostteil des Vorlandes zur Gewährleistung der Hütesicherheit am zum Sommerdeich parallel verlaufenden Randgraben noch ein entsprechender Zaun. Daher wurde der bisherige Pächter ersucht, im Frühjahr seine Schafe noch einmal aufzutreiben. Am 20. Mai wurden 130 Schafe gezählt. Direkt nach der Brutzeit Mitte Juli sollte der Zaunbau erfolgen und anschließend nur noch Rinder das Areal beweiden. Zur Vorbereitung wurde der Sommerdeich gemäht und das Heu

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    zu großen Rundballen gepresst (15. - 19.07.). Die steile Grabenböschung wurde vom DHSV Dithmarschen ausgemäht (20.07.). Den Zaunbau führte vom 27.07. bis 31.07. die Fa. HSUW/Oyten aus (oben: Permanentkabel, mittig: Glattdraht, Robinien- Rundpfähle). Die zwei abgängigen Hecktore an den beiden östlichen Stichwegen zum Sommerdeich wurden erneuert. Diese Maßnahme erfolgte im Rahmen des Life-Limosa-Projektes.

    Auf dem höheren Vorland hatte sich viel überständige Vegetation heraus gebildet, das vom Maschinenring Dithmarschen vom 07. - 11.08. im Auftrag des LLUR-IGS in Garding komplett gemulcht wurde. Der Pächter hatte danach 20 Angus-Färsen zur Nachweide aufgetrieben (16.08.). Bis zum 21.08. wurde die Rinderherde auf ca. 60 Tiere aufgestockt („Shorthorn“-Kreuzungen, „rotbunte“ Färsen). Der Abtrieb der Rinder erfolgte Ende Oktober. Bis dahin hatten die Tiere die Röhrichtbestände im niedrig gelegenen Ostteil der Fläche gut befressen.

    Wie im Ostteil wurde auch hier im Randgraben das Schilf mit dem Mähkorb gemäht und bis auf die letzten ca. 200 m vor der Badestelle am Schülperneuensiel auf der Seite des Sommerkooges abgelegt (vor 04.12.).

    Bewertung: Das Feuchtgrünland besitzt in Teilen einen hohen Röhrichtanteil, der dem Wiesenvogelschutz entgegen wirkt. Die erstmalige Rinderbeweidung zeigte dabei in wenigen Wochen bereits Erfolge. Die Beweidung muss weiter daran ausgerichtet sein.

    Abb. 15: Neuer Zaun am Randgraben des Sommerdeiches im Karolinenkoogvorland West (16.08.2015; Foto: F. Hofeditz).

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    Wesselburener Vorland - ehemalige „Vogelinsel“ Soll: 26 Rinder plus dj. Kälber (01.05. - 30.09.) Ist: 25 Angus-Kühe mit 15 dj. Kälbern und einem Deckbullen, Abtrieb am 03. Oktober.

    Im Frühjahr waren mehrfach Schafe aus dem benachbarten Sommerkoog hinüber zur ehemaligen „Vogelinsel“ gelangt (Beobachtungen z.B. 05.04., 13.04.). Der Schafhalter lässt daraufhin an der Überfahrt zur ehem. Vogelinsel große Bleche zum Graben hin anbringen (13.04.).

    Bewertung: Der vorgesehene Mulchplan wurde räumlich und zeitlich durch die Pächterin nicht eingehalten. Auch wurde das hohe Vorland der ehemaligen „Vogelinsel“ nach dem Mulchen nicht ausgezäunt, um die Rinder den niedrig gelegenen Röhrichtbereich intensiver beweiden zu lassen. Die Pachtauflagen sind einzuhalten, da sonst zu viel überständige Vegetation entsteht, die den Schutzzielen auf Dauer nicht entspricht.

    Wesselburener Vorland - Sodenflächen

    Ist Intensivfläche: 40-60 Schafe (Jährlinge) ab Anfang April. Ist Vorratsfläche: 40-80 Schafe (Jährlinge) ab Mitte Mai.

    Die Mahd auf beiden Teilflächen war vor dem 24.07. begonnen worden. Die Intensivfläche war bis zum 11.08. komplett gemäht und geschwadet, die Vorratsfläche im Westen und deichnah gemäht worden. Beide Sodenflächen waren dann bis zum 02.09. komplett gemäht worden und ein Ladewagen nahm an diesem Tag den Heuschwad auf der Vorratsfläche auf. Am 08.09. war alles Heu auf beiden Teilflächen abgefahren gewesen.

    Unerlaubte Zufütterung der Schafe mit altem Lagerkohl im Hock der Intensivfläche (13.05.). Der Pächter räumt nach Aufforderung den Kohl aus dem Hock auf den angrenzenden Außendeich (14.05.), wo er am 20.05. weiterhin liegt und von den Tieren gefressen wird.

    Bewertung: Große Distelbestände schränken die Funktionalität als Sodenflächen stark ein und laufen dem Wiesenvogelschutz zuwider. Auf der Vorratsfläche wird eine Rinderbeweidung angestrebt. Dort könnte die Entwässerung in Teilen eingeschränkt werden, um die Disteln zurückzudrängen.

    Wesselburener Vorland - Weide Westteil

    Soll: 22 Rinder, 01.05. - 30.09.. Ist: bis zu 25 Rinder. Am 29./30.08. wurde die ganze Herde von den Eiderdammflächen dazu gestellt, um die reichlich vorhandene überständige Vegetation zu. Am 17.10. wurden aus der Herde Bullkälber aussortiert, um sie zu verkaufen. Anfang November wurden die Rinder aufgrund fortschreitenden Nässebildung auf der Fläche in den Stall geholt.

    Bewertung: Die Beweidungsdichte ist zu erhöhen, da sonst zu viel überständige Vegetation entsteht, die den Schutzzielen auf Dauer nicht entspricht.

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    Wesselburener Vorland - Mähfläche Westteil an Eiderdammstraße L 305

    Diese Fläche wurde in diesem Jahr nicht gemäht, da die Mulchvorhaben des Pächters insgesamt im Zeitplan zurück waren. Im Mai waren die Rinder von der benachbarten Weide kurzfristig hierher gelangt und hatten das Gras aufgelichtet.

    Oldensworter Vorland

    Oldensworter Vorland 1

    Soll: 25 Rinder (01.05. - 30.09.) Ist: 25 schwarz-bunte Färsen und Kühe, von Anfang Mai bis 30.September.

    Am 22.07. hatte der Pächter den 18-Ruten-Streifen gemulcht gehabt. Während der Weidesaison hatten die Rinder dort wiederaufkommende Flatterbinsen im jungen Stadium gut mit abgefressen und ihren Bestand damit sehr stark zurück gedrängt. Das hohe Vorland wurde in der Zeit vom 07.-09.08. vom Pächter komplett gemulcht.

    Vor der Brutzeit war das Röhricht auf der Niederterrasse an der Eider von der Mähraupe von Life-Limosa am 23./24.02. mit dem Seitenmulcher bearbeitet worden. Am 27./28.10. erfolgte auf der Niederterrasse der herbstliche Pflegeschnitt des alten Röhrichts mit den beiden Front- und Seiten-Mähraupen von Life-Limosa.

    Abb. 16: Rinderbeweidung im schmalen Westteil des Wesselburener Vorlands (30.09.2015; Foto: F. Hofeditz).

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    Nach Entfernung einer kleineren Gehölzinsel direkt unterhalb der B 5 Brücke bei Tönning im Herbst 2014 sollte dieser Bereich 2015 zur dauerhaften Rückgewinnung von Grünland mit in die Beweidung genommen werden. Zu diesem Zweck wurde die Zaunführung unter der Brücke hindurch bis zum Eiderufer verlängert. Die Arbeiten wurden vom Pächter bis Ende April ausgeführt.

    Bewertung: Die Rinderzahl wäre evtl. um ein paar wenige Tiere zu erhöhen, damit sich das Landschilf auf der Niederterrasse nicht weiter ausbreitet. Das Flatterbinsen-Vorkommen ist weiter zu beobachten, das von den Rindern 2015 im jungen Stadium sehr gut verbissen und damit stark reduziert werden konnte.

    Oldensworter Vorland 2

    Soll: Insgesamt 68 Rinder plus dj. Kälber (01.05. - 30.09). Auf der flussnahen Niederterrasse mit Röhricht Rinderbeweidung nach Bedarf und Verhältnissen frühestens ab 01.04. Jährliche und flexible Mähflächenauszäunung im Westteil des höheren Vorlandes. Ist: Insgesamt 68 Rinder (Galloways) plus dj. Kälber, Abtrieb erfolgte am 03.10.. Die Auszäunung von Niederterrasse und Mähfläche erfolgte am 21.02. durch Pächter Petersen. Separate Beweidung der Niederterrasse mit fünf Tieren zu Beginn ab 12.04.. Das Schilf hatte zu diesem Zeitpunkt 10-15 cm lange Triebschäfte geschoben. Der Pächter hatte die Zahl der Rinder am 18.04. auf zwölf erhöht. Mit fortschreitendem Vegetationsaufwuchs wurden Anfang Mai weitere 13 Galloways auf die Niederterrasse verlegt, so dass dort in der Summe 25 Rinder weideten.

    Im Herbst 2014 war das alte Röhricht auf der Niederterrasse mit der Front-Mähraupe von Life-Limosa abgemäht worden. An Grabenrändern und am Eiderufer konnte der Schilfaufwuchs mit dieser Maschine nicht bearbeitet werden, so dass hier die Seiten-Mähraupe von Life-Limosa am 25./26.02. zum Einsatz kam. Nach Ende der Vegetationsperiode wurde das überständige Röhricht auf der Niederterrasse von beiden Life-Limosa Mähraupen vom 23. bis 27. 10. erneut gemulcht.

    Der Pächter hatte die Mähfläche und das übrige hohe Vorland am 31.07. zur Heugewinnung gemäht und die Ballen bis zum 09.08. komplett abgefahren. Am 13.08. hatte er den 18-Ruten-Streifen, den Plattenweg und die übrigen niedrig gelegenen Binsenflächen gemulcht, so dass auf der gesamten Pachtfläche ein Pflegeschnitt erfolgt war.

    Bewertung: Der Röhrichtbestand auf der Niederterrasse ist durch gezielte Beweidung weiter zurückzudrängen, um den Grünlandanteil dort wieder zu erhöhen. In Zusammenhang mit dem Einsatz der Mähraupen zeitigt dieser Prozess erste Erfolge in diesem Life-Limosa Projektgebiet zum Schutz der weltweit bedrohten Uferschnepfe durch Reduzierung des Prädationsdrucks während der Brutzeit. Die Tierzahl ist auf der gesamten Pachtfläche zu erhöhen. Die Flatterbinsenbestände sind durch Mahd weiter unter Kontrolle zu halten.

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    Oldensworter Vorland 3

    Soll: 40 Rinder (01.05. - 30.09.). Ist: 40 schwarz- und rotbunte Färsen, kein Deckbulle. Verspäteter Auftrieb Mitte Mai, Abtrieb am 30.09..

    Die jährlichen Mulcharbeiten wurden am 02.09. durchgeführt, wobei der 18-Ruten-Streifen abweichend vom Mulchplan nur teilweise bearbeitet worden war, aber stattdessen im Nordosten an der Grenze zur Nachbarfläche das höhere Vorland gemulcht worden ist.

    Bewertung: Die Rinder wurden wie in den letzten Jahren nicht zum 1. Mai aufgetrieben. Um den sich ausbreitenden Hochstaudenfluren zu begegnen, ist zumindest mit kleinerer Besatzstärke pünktlich die Beweidung aufzunehmen, auch wenn die Futtergrundlage aufgrund von nahrungssuchenden Wildgänsen noch nicht optimal sein sollte. Die Bereiche mit Hochstauden sind jährlich zu mähen bzw. zu mulchen.

    Oldensworter Vorland 4

    Soll: 50 Rinder plus dj. Kälber (01.05. - 30.09.) Ist: Mutterkuhherde mit 50 Rindern (incl. zweier Bullen) plus 30 dj. Rinder. Verspäteter Abtrieb am 13.10., da noch viel überständige Vegetation auf der Fläche vorhanden war. Die jährlichen Mulcharbeiten wurden am 04.09. durchgeführt, wobei der 18-Ruten-Streifen abweichend vom Mulchplan nicht bearbeitet worden ist.

    Abb. 17: Rinder im Oldensworter Vorland nach dem Auftrieb im Mai (13.05.2015; Foto: F. Hofeditz).

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    Bewertung: Der jährliche Mulchplan ist vom Pächter einzuhalten und der zu mulchende Flächenanteil deutlich zu erhöhen, um die Schutzziele nicht auf Dauer zu gefährden. Besonderes Augenmerk ist hier auf Flatterbinsen- und Hochstaudenbestände zu legen.

    4.2 Weitere wichtige Themen und Ereignisse 2015

    Pachtverhältnisse

    Das LLUR-IGS in Garding konnte für neun Pachtstücke im und am Katinger Wald die Zuständigkeit in der Nutzungsvergabe von den Landesforsten SH übernehmen. Das ist unter dem Aspekt einer einheitlichen Zuständigkeit für die Verpachtung der Grünländereien in der Eidermündung sehr zu begrüßen.

    Karolinenkoogvorland: Aufgrund der Umstellung auf Rinderbeweidung und wiederholten Verstößen gegen die vertraglichen Vereinbarungen seitens eines der bisherigen Pächter übernahm ein neuer Pächter die beiden Pachtflächen zwischen B 5-Brücke bei Tönning und Außentief/Hafenpriel am Schülperneuensiel.

    Der große Grünlandkomplex des Olversumer Vorlandes / Grüne Insel wurde weiterhin vom bisherigen Pächter bewirtschaftet, der anstelle seiner eigenen Schafe im Zuge der Umstellung auf Rinderbeweidung Färsen von einem Milchviehbetrieb aus dem nördlichen Dithmarschen aufgetrieben hatte.

    Der Einhaltung der Pachtauflagen kommt für die Entwicklung der Schutzgebiete eine besondere Bedeutung zu und wurde leider nicht auf allen Flächen eingehalten und führte dieses Jahr nicht zu zufriedenstellenden Ergebnissen – trotz intensiver und zeitaufwändiger Bemühungen seitens des LLUR-IGS in Garding und des NABU.

    Sperrung des Plattenweges und Schilfmahd im Oldensworter Vorland

    Auf Antrag des LLUR-IGS in Garding wurde der ausschließlich für die landwirtschaftliche Nutzung angelegte Plattenweg vom Kreis Nordfriesland für die Öffentlichkeit gesperrt (Bescheid vom 29.05.2015). Die Sperrung des Weges wirkte sich erkennbar positiv auf brütende und rastende Wat- und Wasservögel sowie nahrungssuchende Wildgänse auf. Bislang hielten die Vögel einen erheblichen Sicherheitsabstand zu dem Plattenweg ein, der durch die von Spaziergängern und Radfahrern ausgelösten Störungen verursacht war. Seit der Wegsperrung nutzen sie das Gebiet uneingeschränkt. Wildgänse werden dadurch verstärkt im Schutzgebiet gehalten.

    Eine weitere positive Entwicklung ist, dass der Bestand und Bruterfolg bei den genannten Vogelgruppen durch die neu eingeführte Pflegemahd und gezielte Beweidung von Röhrichtbereichen und damit verbundenem Rückgang der Prädation durch Raubsäuger 2015 wieder leicht zugenommen haben. Die einmal im Jahr erfolgende Mahd des Altschilfes ist daher fortzusetzen und auf weitere Abschnitte auszuweiten.

    Die Schutzbemühungen im Oldensworter Vorland haben durch die beiden Maßnahmen eine entscheidende Verbesserung erfahren. Die Gemeinde Oldenswort hatte gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt, den der Kreis Nordfriesland mit Datum 08.12.2015

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    zurückgewiesen hat, da eine Rücknahme der Wegsperrung den Schutzzielen widersprochen hätte. Interessierte Besucher können die Natur von der Deichkrone des alten Eiderdeichs erleben, von wo aus sie durch die erhöhte Lage auch einen viel besseren Überblick haben als von dem tief gelegenen Plattenweg aus im Vorland.

    Tiefe Fahrspuren im Feuchtgrünland und im Wald

    Ein immer wiederkehrendes Thema sind tiefe Fahrspuren, die durch verschiedene Aufgaben bei der Bewirtschaftung der feuchten Grünländer in den Schutzgebieten der Eidermündung entstehen können. Zu nennen sind das Mähen mit anschließendem Pressen und Bergen der schweren Heuballen, das Mulchen, der Auf- und Abtrieb der Weidetiere, beim Freischneiden der Zäune und dem Abtransport von gesägten Bäumen und Büschen, die liegen geblieben waren. All diese Arbeiten können erst nach der Brutzeit in einem relativ kurzen Zeitfenster von Mitte Juli bis ca. Ende September während einer trockenen Witterungsphase ausgeführt werden. Zu ihrer Unterstützung werden am Anfang dieses Zeitraums einige Gewässer ganz oder teilweise abgelassen (z.B. über Staueinrichtungen im Nullgebiet, bei der Windschutzpflanzung, an der Halbinsel am Beobachtungsturm) bzw. der Wasserstand wird abgesenkt (z.B. im Katinger Priel um ca. 20 cm). Leider verkennen einige Pächter diesen Umstand und lassen immer wieder die ersten günstigen Witterungsperioden ungenutzt verstreichen und verschieben die Maßnahmen auf später - mit fatalen Folgen.

    Im Berichtsjahr entstanden tiefe Fahrspuren verursacht durch Radfahrzeuge vor allem im Nullgebiet, auf den Eiderdammflächen, am Ostufer des Katinger Priels und im NI-Areal (vgl. Kapitel 4.2). Im letzten Fall hatte sich beim Versuch eines Wendemanövers in der nassen Weide anstatt auf dem angrenzenden Parkplatz ein langer Anhänger festgefahren, der mit

    Abb. 18: Ein missglücktes Wendemanöver mit einem schwerem Anhänger erforderte letztlich drei Schlepper zur Bergung und hinterließ tiefe Fahrspuren im feuchten Grünland des NI-Areals (03.09.2015; Foto: M. Povel).

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    einigen Tonnen Waschwasser zur Reinigung von Schafen beladen war. Drei Schlepper waren nötig, um das Gefährt wieder frei zu bekommen (Abb. 18).

    An dieser Stelle sowie im Nullgebiet und am Ostufer des Katinger Priels mussten tiefe Fahrspuren jeweils mit einem Raupenbagger wieder eingeebnet werden. Trotzdem bleibt eine Schädigung des Bodengefüges und der Vegetation zurück.

    Am Ostufer des Katinger Priels grenzt an die Mähwiesen der Katinger Wald, der in seinen Randbereichen noch zum NATURA 2000-Gebiet gehört. In der diesjährigen Fällperiode wurden hier Bruchholz von den Orkanen 2013 aufgearbeitet und zusätzlich große Pappeln gefällt, deren Holz zur Weiterverarbeitung verkauft wird. Bei diesen Arbeiten hinterließ der Harvester zum Teil sehr tiefe Fahrspuren in den Beständen. In einem NATURA 2000-Gebiet sollten derartige Arbeiten naturschonender ausgeführt werden.

    Wassermanagement allgemein

    In den Schutzgebieten der Eidermündung gibt es vielfältige Staumaßnahmen an Teichen, Gräben und anderen Kleingewässern, um die Schutzziele in den feuchten Grünländern zu erreichen. Im Winterhalbjahr werden diese Gewässer maximal eingestaut, damit zum Beginn der Brutzeit im Frühjahr und danach bis in den Sommer hinein den Wat- und Wasservögeln sowie Amphibien möglichst optimale Lebensbedingungen angeboten werden können. Nach der Brutzeit werden diese Staueinrichtungen in der Regel (teilweise) geöffnet. Dadurch soll die Wasserqualität durch einen Wasseraustausch verbessert werden, Weidetiere die Möglichkeit haben, die Vegetation an den Uferkanten besser zu erreichen und der Faulschlammbildung in den Gewässersohlen durch Luftzufuhr zu begegnen.

    Im Berichtsjahr wurden für den Staukasten im Nullgebiet neue Bohlenbretter angefertigt und im Herbst eingelegt, da die alten Bretter verschlissen waren. An einigen Rohrstauen waren auch neue Winkelrohrstücke nötig, um die Wasserhaltung weiter zu optimieren (v.a. Oldensworter Vorland und NSG Grüne Insel).

    Die Wasserstandsregelung am Grenzgraben zur ehemaligen „Vogelinsel“/Dithmarscher Eidervorland wurde 2015 nicht befriedigend umgesetzt. Das aufgesetzte Rohrstück, das den Wasserstand im Graben während der Brutzeit eigentlich etwas anheben soll, wurde abgenommen bzw. später auch angebohrt. An dieser Stelle muss an einer Lösung gearbeitet werden, die die angeschlossenen Grünlandflächen des Sommerkooges nach Möglichkeit mit einbezieht.

    Insgesamt besteht im Schutzgebiet zurzeit nur die Möglichkeit Regenwasser einzustauen, teilweise auch nur mit begrenzter Möglichkeit zu einer der Witterung und den Schutzzielen angepassten Steuerung. Mittels einer hydrologischen Untersuchung sollte das Potential zur Verbesserung der Wasserführung im Frühjahr, die Möglichkeiten zur Steuerung während der Mäh- und Maßnahmenzeiten sowie die Optionen für eine Zuwässerung geprüft werden.

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    Wassermanagement Katinger Priel und Speicherbecken

    Der Managementplan für das EU-Vogelschutzgebiet „Ehemaliges Katinger Watt“ legt in einem Betriebsplan die Wasserstände im Verlauf eines Jahres fest. Darin wurden die naturschutzfachlichen Anforderungen an die Wasserstände festgeschrieben und die Belange der Wasserwirtschaft integriert (Abb. 19).

    Abb. 20: Ganglinie des Pegels Katinger Priel im Jahresverlauf 2015. (Quelle: www.umweltdaten.landsh.de/pegel/jsp/hy_ganglinie.jsp?thema=w&mstnr=111019).

    Besonders relevant ist für den Naturschutz der Einstau auf 5,00m PN zum 1.März, die kontinuierliche Haltung dieses Wasserstandes während der Brutzeit sowie zum Schutz der wassergebundenen Organismen die Nichtunterschreitung des Mindestwasserstandes von 4,20m PN im Winter. Abb. 20 zeigt die Ganglinie des Pegels Katinger Priel im Jahr 2015.

    Abb. 19: Betriebsplan für die Wasserhaltung im Katinger Priel.

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    Absprachegemäß wurden nach der Brutzeit vom LKN die Sanierungsarbeiten am Leitdammsiel durchgeführt. Zum Schutz der am Siel gelagerten Stemmbalken soll ein Unterstand gebaut werden. Eine reine Dachkonstruktion, die naturschutzfachlich unproblematisch wäre, reicht als Witterungsschutz nicht aus. Daher besteht der Wunsch nach einem geschlossenen Umbau. Dieser muss so ausgeführt werden, dass weder Marder noch Fuchs dort einen trockenen Unterschlupf finden. Zum Schutz des Landschaftsbildes sollte der Unterstand nicht den Leitdamm überragen. Kooperative Absprachen mit dem LKN und dem LLUR-IGS in Garding fanden bereits statt und das LKN wird einen Konstruktionsentwurf erarbeiten, der diese Vorgaben berücksichtigt.

    Vandalismus und Sabotage

    An den Zugängen in die Schutzgebiete werden die Besucherinnen und Besucher auf größeren Infotafeln und kleineren Dauer- und Saisonschildern darauf hingewiesen, wie sie sich verhalten sollen, um das anstehende Naturerlebnis möglichst groß werden zu lassen und dabei die Störungen durch die eigene Person möglichst klein zu halten. Z.B. werden Hundebesitzer auf die flächendeckende Leinenpflicht hingewiesen und es wird gebeten, keine Abfälle zu hinterlassen. Um besonders empfindliche Naturbereiche vor dem Zutritt durch Spaziergänger oder Radfahrer zu schützen, sind auch einige Wege ganzjährig oder zu bestimmten Zeiten gesperrt. An diesen Hinweisschildern in dem weitläufigen Betreuungsgebiet finden immer wieder Sachbeschädigungen statt oder die Schilder werden komplett entfernt. Auch sind manche Vorhängeschlösser an den Hecktoren wiederholtes Ziel von Sabotageakten durch mutwilliges Zerstören bzw. Unbrauchbarmachen. An gestauten Gräben wird gern auch einmal das Winkelstück am Rohrende herunter gedreht, um dem Naturschutz im Wortsinn das Wasser