Nationalrat 6a IVG-Revision
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Medienmitteilung vom 16. Dezember 2010
Nationalrat 6a IVG-Revision
Drohbotschaft vor Weihnachten
Mit einer neuen Schlussbestimmung der 6a-IVG-Revision hat der Nationalrat Tür
und Tor geöffnet für die Aufhebung zehntausender IV-Renten in den nächsten Jah-
ren. Wahrlich eine Hiobsbotschaft für die davon betroffenen Versicherten und ihre
Familien – zwei Wochen vor Weihnachten! Der Entscheid des Nationalrats ist für
AGILE Behinderten-Selbsthilfe inakzeptabel. Sie fordert den Ständerat auf, diese
Schlussbestimmung in der Differenzbereinigung zu streichen.
Ausschluss aus Invalidenversicherung
Der Nationalrat hat bei der Beratung der 6a IVG-Revision eine neue Formulierung der
Schlussbestimmung verabschiedet, die weitreichende Folgen hat. Sie betrifft zehntausende
IV-RentnerInnen mit Diagnosen, die organisch nicht erklärbar sind. Dies gilt etwa für klassi-
sche Krankheitsbilder wie Depressionen, manisch-depressive Störungen, Panik- und Angst-
Störungen, Zwangsstörungen und andere. Die Renten dieser Versicherten können innerhalb
von drei Jahren nach in Kraft treten der Revision gestrichen werden.
Für AGILE Behinderten-Selbsthilfe Schweiz ist diese Schlussbestimmung inakzeptabel, sie
ermöglicht, dass künftig ganze Gruppen von der Invalidenversicherung ausgeschlossen wer-
den.
Versicherte nur als Kostenfaktor
Die Parlamentsmehrheit, die heute über die Zukunft vieler Menschen mit Behinderung und
mit chronischer Krankheit bestimmt haben, entschieden ohne Rücksicht auf die Betroffenen.
Im Zentrum ihrer Entscheide standen lediglich Kosten, nicht jedoch die Menschen.
So ist auch noch völlig unklar, wie die 17’000 IV-RentnerInnen zu Jobs kommen sollen, de-
ren Renten bis 2018 gestrichen werden. Der Nationalrat hat nicht einmal eine befristete
Quote als Minimalvariante für diese Versicherten akzeptiert.
Halbherziger Schritt Richtung Gleichstellung
AGILE ist enttäuscht, dass der Nationalrat kein Gehör hatte für die Verbesserungsvorschläge
seiner Kommission. Die Einführung des Assistenzbeitrags ist ein wichtiger Schritt in Richtung
Gleichstellung. In dieser Form bleibt der Assistenzbeitrag jedoch diskriminierend
ausgestaltet. Menschen mit einer geistigen, einer psychischen, einer Hör- oder Sehbehinde-
rung sind so weiterhin stark benachteiligt. Der Nationalrat hat diesen Schritt Richtung
Gleichstellung halbherzig gemacht.
AGILE Behinderten-Selbsthilfe Schweiz setzt sich seit 1951 für die Existenzsicherung von Men-
schen mit Behinderung ein. Der Dachverband vertritt die Interessen von über 40 Behinderten-
Organisationen. Diese repräsentieren Menschen aller Behinderungsgruppen und ihre Angehöri-
gen.
Kontakte:
Eva Aeschimann, Bereichsleiterin Öffentlichkeitsarbeit
AGILE Behinderten-Selbsthilfe Schweiz,
Effingerstrasse 55, 3008 Bern,
Tel. 031 390 39 39 Mobile: 079 633 82 66