Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

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Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt Kabinettsbeschluss vom 7. November 2007

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Nationale Strategie zur biologischen VielfaltKabinettsbeschluss vom 7. November 2007

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Impressum

HerausgeberBundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)Referat Öffentlichkeitsarbeit · 11055 BerlinE-Mail: [email protected] · Internet: www.bmub.bund.de

Redaktion BMUB, Referat N I 1, Dr. Jonna Küchler-Krischun, Alfred Maria Walter

Gestaltungdesign_idee, büro_für_gestaltung, Erfurt

DruckBonifatius GmbH, Paderborn

BildnachweiseSiehe Seite 179.

Stand7. November 2007 (Kabinettsbeschluss)

4. Auflage5.000 Exemplare (Juli 2015)

Bestellung dieser PublikationPublikationsversand der BundesregierungPostfach 48 10 09 · 18132 RostockTel.: 030 / 18 272 272 1 · Fax: 030 / 18 10 272 272 1 E-Mail: [email protected]: www.bmub.bund.de/bestellformular

HinweisDiese Publikation ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Gedruckt auf Recyclingpapier.

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Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Kabinettsbeschluss vom 7. November 2007

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InhaltVorbemerkung 6

A

Ausgangslage 9

A 1 Definitionen und existenzielle Bedeutung 9A 2 Ökologische Gründe für die Erhaltung der biologischen Vielfalt 10A 3 Ökonomische Gründe für die Erhaltung der biologischen Vielfalt 12A 4 Soziale und kulturelle Gründe für die Erhaltung der biologischen Vielfalt 13A 5 Ethische Gründe für die Erhaltung der biologischen Vielfalt 15A 6 Globale Dimension der Gefährdung der biologischen Vielfalt 16A 7 Nationale Dimension der Gefährdung der biologischen Vielfalt 17A 8 Weltweite Anstrengungen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt 19A 9 Anstrengungen in Deutschland zur Erhaltung der biologischen Vielfalt 22

B

Konkrete Vision 26

B 1 Schutz der biologischen Vielfalt 26B 1.1 Biodiversität 26

B 1.1.1 Biodiversität insgesamt 26B 1.1.2 Artenvielfalt 27B 1.1.3 Vielfalt der Lebensräume 28B 1.1.4 Genetische Vielfalt von wildlebenden und domestizierten Arten 29

B 1.2 Lebensräume 31B 1.2.1 Wälder 31B 1.2.2 Küsten und Meere 33B 1.2.3 Seen, Weiher, Teiche und Tümpel 34B 1.2.4 Flüsse und Auen 35B 1.2.5 Moore 37B 1.2.6 Gebirge 38B 1.2.7 Grundwasserökosysteme 39

B 1.3 Landschaften 40B 1.3.1 Wildnisgebiete 40B 1.3.2 Kulturlandschaften 41B 1.3.3 Urbane Landschaften 42

B 2 Nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt 43B 2.1 Naturverträgliches Wirtschaften 43B 2.2 Vorbildfunktion des Staates 44B 2.3 Auswirkungen deutscher Aktivitäten auf die biologische Vielfalt weltweit 45B 2.4 Landwirtschaft 47B 2.5 Bodennutzung 48B 2.6 Rohstoffabbau und Energiegewinnung 49B 2.7 Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Verkehr 51B 2.8 Mobilität 51B 2.9 Naturnahe Erholung und Tourismus 52

B 3 Umwelteinflüsse auf die biologische Vielfalt 54B 3.1 Flächendeckende diffuse Stoffeinträge 54B 3.2 Klimawandel 55

B 4 Genetische Ressourcen 57B 4.1 Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechter Vorteilsausgleich 57B 4.2 Erhaltung und nachhaltige Nutzung genetischer Ressourcen (in situ, ex situ, on farm) 58

B 5 Gesellschaftliches Bewusstsein 60

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C

Aktionsfelder 62

C 1 Biotopverbund und Schutzgebietsnetze 62C 2 Artenschutz und genetische Vielfalt 64C 3 Biologische Sicherheit und Vermeidung von Faunen- und Florenverfälschung 67C 4 Gewässerschutz und Hochwasservorsorge 68C 5 Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechter Vorteilsausgleich 70C 6 Land- und Forstwirtschaft 72C 7 Jagd und Fischerei 74C 8 Rohstoffabbau und Energieerzeugung 76C 9 Siedlung und Verkehr 78C 10 Versauerung und Eutrophierung 80C 11 Biodiversität und Klimawandel 81C 12 Ländlicher Raum und Regionalentwicklung 83C 13 Tourismus und naturnahe Erholung 85C 14 Bildung und Information 87C 15 Forschung und Technologietransfer 90C 16 Armutsbekämpfung und Entwicklungszusammenarbeit 93

D Innovation und Beschäftigung 95

E Armutsbekämpfung und Gerechtigkeit 101

F Umsetzung des Millennium Ecosystem Assessments in Deutschland 107

G Leuchtturmprojekte 111

H

Berichterstattung, Indikatoren und Monitoring 121

H 1 Berichterstattung 121

H 2 Indikatorenset für die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt 122

H 3 Die einzelnen Indikatoren des Indikatorensets 124

H 4 Einbettung des Indikatorensets in nationale Indikatorensysteme 135H 4.1 Indikatoren der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie 135H 4.2 Kernindikatorensystem Umwelt KIS 135H 4.3 Indikatoren von Bund und Ländern zu einer nachhaltigen Entwicklung (LIKI-Indikatoren) 135H 4.4 Weitere auf nationaler Ebene entwickelte Indikatoren 136

H 5 Einbettung des Indikatorensets in internationale und europäische Indikatorensysteme 136

H 6 Monitoringsysteme 137 I

Anhang 140

I 1 Zuordnung zu CBD-Beschlüssen, zur EU-Biodiversitätsstrategie und zu einschlägigen deutschen Sektorstrategien 140

I 2 Glossar 165

I 3 Abkürzungsverzeichnis 175

Bildnachweise 179

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Vorbemerkung

→Pflanzen, Tiere, Pilze und Mikroorganismen reinigen Wasser und Luft und sorgen für fruchtbare Böden. In-takte Selbstreinigungskräfte der Böden und Gewässer sind wichtig für die Gewinnung von Trinkwasser. Die natürliche Bodenfruchtbarkeit sorgt für gesunde Nah-rungsmittel. Dies alles funktioniert nicht mechanisch, sondern läuft in einem komplexen ökologischen Wir-kungsgefüge ab. Ökosysteme verfügen über eine hohe Aufnahmekapazität und Regenerationsfähigkeit – aber sie sind nicht beliebig belastbar.

Wirtschaft und Gesellschaft sind auf die Nutzung von Natur und Landschaft angewiesen. Dies gilt selbstver-ständlich für Land- und Forstwirtschaft, aber auch für Verkehr, Tourismus, Gewerbe und Wohnen. Wie kann unter den Bedingungen einer modernen Industrie-gesellschaft Schutz und Nutzung der biologischen Viel-falt so gestaltet werden, dass die Vielfalt der Arten und Naturräume erhalten wird und das gesellschaftliche und wirtschaftliche Interesse an einer angemessenen Nutzung realisiert werden kann? Die optimale Ver-knüpfung der beiden Seiten ist eine Schlüsselfrage der nachhaltigen Entwicklung.

Auf den weltweit zu beobachtenden alarmierenden Rückgang der biologischen Vielfalt hat die Wissen-schaft bereits in den 1970er Jahren hingewiesen. Durch den Verlust an Arten, Genen und Lebensräumen ver-armt die Natur und werden die Lebensgrundlagen der Menschheit bedroht. Verloren gegangene Biodiversität lässt sich nicht wiederherstellen – der Verlust ist ir-reversibel.

Die Völkergemeinschaft hat erkannt, dass das Problem sehr komplex ist und nicht durch isolierte Natur-schutzaktivitäten gelöst werden kann. Es geht um

den Schutz von Lebensräumen und den Schutz von wildlebenden Tieren, Pflanzen, Pilzen und Mikroorganismen,

die nachhaltige Nutzung von wildlebenden und gezüchteten Arten sowie deren genetische Vielfalt,

die Zugangsmöglichkeiten zu den genetischen Ressourcen der Welt, die gerechte Verteilung der Vorteile aus der Nutzung dieser genetischen Res-sourcen und um dadurch insbesondere verbesserte Entwicklungschancen für die ärmeren, aber biodi-versitätsreichen Länder.

Deshalb wurde das Übereinkommen über die biologi-sche Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) geschaffen und auf der Konferenz der Vereinten Natio-nen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio de Janeiro beschlossen. Dieses Übereinkommen ist keine reine Naturschutzkonvention, es greift die Nut-zung – und damit das wirtschaftliche Potenzial der natürlichen Ressourcen – als wesentlichen Aspekt der Erhaltung der biologischen Vielfalt auf. Zudem regelt es die Zusammenarbeit zwischen den Industrieländern, wo sich ein Großteil des technischen Wissens für die Nutzung der biologischen Vielfalt befindet, und den Entwicklungsländern, wo der Großteil der biologischen Vielfalt der Welt vorkommt und wertvolles traditionel-les Wissen für die traditionelle Nutzung vor-

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handen ist. Es geht bei dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt um die Wahrung der Lebensgrund-lagen künftiger Generationen.

Dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt sind inzwischen 189 Staaten und die Europäische Ge-meinschaft beigetreten. Deutschland hat das Überein-kommen 1993 ratifiziert (Gesetz zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt vom 30. August 1993, Bun-desgesetzblatt II Nummer 32, Seite 1741 folgende).

Für die Bundesregierung hat die Erhaltung der biologi-schen Vielfalt durch Schutz und nachhaltige Nutzung eine hohe Priorität. Deutschland hat sich bei der Ent-wicklung des Übereinkommens stark engagiert und bringt sich bei dessen Fortentwicklung durch vielfältige Initiativen aktiv ein. Deutschland wird Gastgeber der 9. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt im Jahre 2008 sein.

Mit der vorliegenden umfassenden „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ erfüllt Deutschland Artikel 6 des Übereinkommens über die biologische Vielfalt. Dieser Artikel sieht vor, dass „jede Vertrags-partei (…) nationale Strategien, Pläne oder Programme zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologi-schen Vielfalt entwickeln oder zu diesem Zweck ihre bestehenden Strategien, Pläne und Programme anpas-sen“ wird.

Die nationale Strategie zielt auf die Umsetzung des Übereinkommens auf nationaler Ebene und beinhaltet auch den deutschen Beitrag für die Erhaltung der bio-logischen Vielfalt weltweit. Sie bindet sich in den euro-päischen Kontext ein und berücksichtigt internationale Bezüge. Sie spricht nicht nur die innerstaatlichen Einrichtungen in Bund, Ländern und Kommunen an, sondern alle gesellschaftlichen Akteure. Ziel der Strategie ist es, alle gesellschaftlichen Kräfte zu mobi-lisieren und zu bündeln, so dass sich die Gefährdung der biologischen Vielfalt in Deutschland deutlich ver-ringert, schließlich ganz gestoppt wird und als Fernziel

die biologische Vielfalt einschließlich ihrer regional-typischen Besonderheiten wieder zunimmt. Weiteres Ziel ist es, dass Deutschland seiner Verantwortung für eine weltweit nachhaltige Entwicklung verstärkt ge-recht wird.

Die Strategie formuliert eine konkrete Vision für die Zukunft und legt für alle biodiversitätsrelevanten The-men Qualitätsziele und Handlungsziele fest. Die Ziel-jahre sind fachlich begründbar und reichen von sofort bis zum Jahre 2050. Die Handlungsziele werden in den Aktionsfeldern durch Maßnahmen staatlicher und nichtstaatlicher Akteure konkretisiert. In der gesamten Strategie werden ökologische, ökonomische und sozi-ale Aspekte im Sinne des Leitprinzips Nachhaltigkeit gleichermaßen berücksichtigt. Insgesamt wurde darauf geachtet, dass geschlechtsspezifische Aspekte bereits im Erarbeitungsprozess berücksichtigt wurden.

Eine nachhaltige Entwicklung kann nicht einfach vom Staat verordnet werden. Nur wenn die Akteure in Wirt-schaft und Gesellschaft das Thema zu ihrer eigenen Sache machen, kann die Strategie erfolgreich umge-setzt und können die darin enthaltenen Ziele erreicht werden. Deshalb wurden Expertinnen und Experten bereits sehr frühzeitig beteiligt.

Nach Verabschiedung der Strategie wird die Bundes-regierung alle von der Strategie angesprochenen Ak-teure in den Umsetzungsprozess der nationalen Bio-diversitätsstrategie einbeziehen.

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Die Umsetzung der nationalen Strategie zur biologi-schen Vielfalt wird sich nicht ohne Konflikte mit ande-ren gesellschaftlichen Interessen verwirklichen lassen. Die Strategie vernachlässigt diese Konflikte nicht, so dass sie im Ergebnis grundsätzlich als ein gesamtgesell-schaftliches Programm angesehen werden kann.

Im Aufbau ist die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt an die Biodiversitätsstrategie der Europäischen Union angelehnt. Sie ist vernetzt mit einer Reihe ein-schlägiger nationaler Sektorstrategien (siehe Anhang). Die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt ist darüber hinaus verankert in der nationalen Nachhal-tigkeitsstrategie.

Die nationale Biodiversitätsstrategie ist inhaltlich folgendermaßen gegliedert:

→ Im Kapitel „Ausgangslage“ werden die Gründe für die Erhaltung der biologischen Vielfalt aus ökologi-scher, ökonomischer, sozialer und kultureller sowie ethischer Sicht dargestellt, die globale und natio-nale Dimension der Gefährdung der biologischen Vielfalt beleuchtet und die bisherigen Anstrengun-gen und der Handlungsbedarf aufgezeigt.

→ Im Kapitel „Konkrete Vision“ werden zu den natio-nal bedeutsamen biodiversitätsrelevanten Themen Visionen, Qualitätsziele und Handlungsziele für die Zukunft entwickelt und erläutert. Es handelt sich um Zielsetzungen, die gegebenenfalls überprüft werden.

→ Im Kapitel „Aktionsfelder“ werden die Handlungs-ziele durch Maßnahmen konkretisiert, die den verschiedenen staatlichen und gesellschaftlichen Akteuren zugeordnet sind.

→ Im Kapitel „Innovation und Beschäftigung“ wer-den die Potenziale der biologischen Vielfalt für wirtschaftliche Entwicklung, Innovation und Arbeitsplätze dargestellt.

→ Im Kapitel „Armutsbekämpfung und Gerechtig-keit“ werden die Zusammenhänge zwischen der biologischen Vielfalt und der Umsetzung der Millennium Development Goals dargestellt.

→ Im Kapitel „Umsetzung des Millennium Ecosystem Assessments in Deutschland“ wird die Umsetzung des von den Vereinten Nationen in Auftrag gege-benen Millennium Ecosystems Assessments für Deutschland dargestellt.

→ Im Kapitel „Leuchtturmprojekte“ werden konkrete Projekte dargestellt, die der Erhaltung der biolo-gischen Vielfalt dienen und dabei in vorbildlicher Weise die ökologischen, ökonomischen und sozia-len Aspekte gleichermaßen berücksichtigen.

→ Im Kapitel „Berichterstattung, Indikatoren und Monitoring“ wird die künftige regelmäßige Berichterstattung über die Erreichung der Ziele dargestellt.

→ Im Kapitel „Anhang“ werden unter anderem die Beschlüsse der verschiedenen Vertragsstaa-tenkonferenzen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt sowie die Inhalte der EU-Bio-diversitätsstrategie und der EU-Aktionspläne den Abschnitten der vorliegenden nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zugeordnet.

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A Ausgangslage

A 1 Definitionen und existenzielle Bedeutung

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt defi-niert „biologische Vielfalt“ wie folgt: „Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft, (...); dies um-fasst die Vielfalt innerhalb der Arten und zwischen den Arten und die Vielfalt der Ökosysteme.“ Biologische Vielfalt erschöpft sich somit nicht mit den Arten von Tieren, höheren Pflanzen, Moosen, Flechten, Pilzen und Mikroorganismen. Viele Arten werden weiter in Un-terarten und regionale Varietäten unterschieden und teilen sich in genetisch unterschiedliche Populationen auf. Deshalb beinhaltet die biologische Vielfalt auch die innerartliche genetische Vielfalt sowie die Lebens-räume der Organismen und die Ökosysteme. Biolo-gische Vielfalt oder Biodiversität ist letztlich alles das, was zur Vielfalt der belebten Natur beiträgt.

„Erhaltung der biologischen Vielfalt“ umfasst den „Schutz“ und die „nachhaltige Nutzung“.

Basis des Übereinkommens über die biologische Viel-falt, und damit auch der vorliegenden nationalen Strategie, ist es, Schutz und Nutzung der Biodiversität stets aus ökologischer, ökonomischer und sozialer Sicht zu betrachten. Dabei soll die ökologische Tragfähigkeit Maßstab der ökonomischen und sozialen Entscheidun-gen sein. Dies wird im Kontext des Übereinkommens als „Ökosystemansatz“ bezeichnet (Beschluss V/6 der CBD).

Die Zielsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes gilt grundsätzlich auch für die biologische Vielfalt: „Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wer- tes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass

→ die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,

→ die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,

die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie

die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.“

Existenzielle Bedeutung

Biologische Vielfalt ist eine existenzielle Grundlage für das menschliche Leben: Pflanzen, Tiere, Pilze und Mikroorganismen sind Träger des Stoffkreislaufs – sie reinigen Wasser und Luft, sorgen für fruchtbare Böden und angenehmes Klima, sie dienen der menschlichen Ernährung und Gesundheit und sind Basis und Impuls-geber für zukunftsweisende Innovationen. Nur eine intakte Natur ermöglicht heutigen und zukünftigen Generationen

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eine hohe Lebensqualität, unter anderem durch natür-liche Produkte, ein ansprechendes Wohnumfeld und erholsame Landschaften, die gleichzeitig auch Wurzel der regionalen Identität der Menschen sind.

Die Menschen teilen die Welt mit vielen anderen Lebewesen. Zwei Beispiele:

Y In einer Handvoll normalem Boden (ein Kubikdezimeter) leben fast genauso viele Organismen (circa fünf Milliarden, von winzigen Geißeltierchen bis zum größeren Regenwurm), wie Menschen auf der Erde leben.

Y Es gibt circa 10.000 Billionen Ameisen, die zu 9.500 Ameisenarten gehören und ins-gesamt etwa gleich viel wiegen wie alle Menschen der Welt (circa sechs Milliarden) zusammen.

A 2 Ökologische Gründe für die Erhaltung der biologischen Vielfalt

Auch für die biologische Vielfalt gilt das Vorsorgeprin-zip. Um die Entwicklungsmöglichkeiten zukünftiger Generationen zu gewährleisten, müssen möglichst alle Arten in ihrer genetischen Vielfalt und in der Vielfalt ihrer Lebensräume erhalten werden, auch wenn ihre jeweiligen Funktionen im Naturhaushalt und ihr Nut-zen für die Menschen in allen Details heute noch nicht erkannt sind.

Mitteleuropa mit seinem gemäßigten Klima wird im internationalen Vergleich von deutlich weniger Tier- und Pflanzenarten bevölkert; die Regionen der Erde mit der höchsten Artenvielfalt liegen vorwiegend in den Tropen. Ein großer Teil der Arten und Ökosysteme,

die in Mitteleuropa von Natur aus vorkommen, ist jedoch speziell an die hiesigen Umweltbedingungen angepasst und hat hier seinen weltweiten Verbrei-tungsschwerpunkt. Als Träger der charakteristischen mitteleuropäischen Biodiversität sind die hiesigen na-turnahen Ökosysteme genauso unersetzlich wie tropi-sche Lebensräume.

Grundsätzlich gilt, je höher die genetische Vielfalt ist, desto eher ist die Anpassungsfähigkeit der Arten an sich verändernde Umweltbedingungen gegeben. Dies hat vor dem Hintergrund des bereits stattfindenden Klimawandels eine entscheidende Bedeutung.

Genetische Vielfalt und Anpassungsfähigkeit – ein Beispiel:

Untersuchungen des Max-Planck-Instituts für Limnologie in Plön und des Leibniz-Instituts für Meereswissenschaften in Kiel zeigen, dass genetische Vielfalt die Widerstandsfähigkeit von Lebensgemeinschaften gegenüber globaler Erwär-mung erhöhen kann. Wie die Forscher herausfanden, erholten sich in Versuchsflächen mit unterschiedlicher genetischer Diversität des Seegrases die genetisch vielfältigen Seegraswiesenabschnitte deutlich schneller als genetisch wenig diverse Seegraswiesenabschnitte.

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Es wird angenommen, dass Ökosysteme mit einer natürlichen Vielfalt an Arten Störereignisse (zum Beispiel im Wasser-, Boden-, Lufthaushalt sowie im

Nährstoffkreislauf) besser abpuffern können als Öko-systeme, in denen viele Arten bereits ausgestorben sind.

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Versicherungshypothese:

Eine hohe genetische Variabilität der Arten macht es wahrscheinlicher, dass zumindest Teile von Populationen dieser Arten in der Lage sind, sich an verändernde Umweltbedingungen anzupassen. Zudem nimmt mit zunehmender Anzahl der Arten die Wahrscheinlichkeit zu, dass zumindest einige dieser Arten in der Lage sind, unterschiedlich auf äußere Störungen und Änderungen der Umweltbedingungen zu reagieren. Außerdem erhöht eine größere Anzahl an Arten die Wahrscheinlichkeit, dass in dem Ökosystem zwei Arten sich funktionell weitgehend decken, so dass die eine bei Wegfall der anderen deren Rolle im Ökosystem übernehmen kann.

Der Zusammenhang zwischen Vielfalt und Puffer-kapazität eines Systems ist in anderen Bereichen des menschlichen Lebens eine bekannte Tatsache. Aktien-manager fassen viele Wertpapiere in einem Portfolio zusammen, damit sich die Risiken einzelner Aktien teilweise gegenseitig aufheben. Denn ein Crash an der Börse trifft besonders die Aktienfonds, die sich aus wenigen einseitigen Anlagen zusammensetzen, wäh-rend sich Fonds, die auf breit gefächerten Wertpapieren basieren, als weniger störanfällig erweisen.

Intakte Ökosysteme tragen dazu bei, Katastrophen zu vermeiden beziehungsweise deren Ausmaß zu vermin- dern. Naturzerstörung und -veränderung können dage- gen Katastrophen verursachen: Begradigung von Flüs- sen und Verlust von Auwäldern verstärken Hochwasser-ereignisse. Rodungen im Bergwald und Übernutzung der Bergökosysteme führen zu Abgängen von Lawinen und Muren. Erosionen durch nicht nachhaltige Boden-nutzungen in der Landwirtschaft führen zum Verlust fruchtbarer Ackerböden.

Auftreten von Hochwasser:

Mit der Abtrennung großer Flüsse von ihren Auen durch Deiche gingen die natürlichen Rückhalteräume für Hochwasser zum größten Teil verloren. Die Strombegradigungen und Bündelungen der ehemals zahlreich verästelten Flussrinnen in einem Hauptstrom führen zur erheblichen Verkürzung der Wasserläufe. Brauchte eine Hochwasserwelle des Rheins vor 1955, das heisst vor dem modernen Rheinausbau, noch 68 Stunden, um von Basel bis Karlsruhe zu gelangen, benötigt sie heute nur rund 25 Stunden. Damit steigt je nach Großwetterlage und Streichrichtung des Niederschlagsgebietes die Gefahr, dass die Hochwasserwellen der Nebenflüsse mit der Welle des Hauptstroms zusammentreffen und so ein „Jahr-hunderthochwasser“ im Unterlauf des Flusses entsteht.

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A 3 Ökonomische Gründe für die Erhaltung der biologischen Vielfalt

Der Erhaltung der Biodiversität als Bestandteil des sogenannten Naturkapitals kommt ein immer größeres Gewicht zu. Während in der neoklassischen Theorie die Ansicht vertreten wurde, Naturkapital ließe sich prinzipiell durch menschengemachtes Kapital ersetzen (Konzept der „schwachen“ Nachhaltigkeit), setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass Biodiversität ein unersetzlicher Bestandteil des Naturkapitals ist (Konzept der „starken“ Nachhaltigkeit).

Eine umfassende Schätzung des Werts der Biodiversität fällt auf Grund ihrer Komplexität selbstverständlich

schwer. Allein der jährliche Marktwert der aus den genetischen Ressourcen abgeleiteten Produkte wird auf 500 bis 800 Milliarden US-Dollar geschätzt. Eine wis-senschaftliche Studie von 1997 schätzt den jährlichen Nutzen der gesamten Ökosysteme der Welt auf zwi-schen 16 und 64 Billionen US-Dollar.

Die Natur liefert Leistungen, die ohne sie mit erhebli-chem Aufwand und zu sehr hohen Kosten technisch gelöst werden müssten: Je intakter die Selbstreini-gungskräfte der Böden und Gewässer, desto einfacher und kostengünstiger ist die Gewinnung von Trinkwas-ser. Je größer die natürliche Bodenfruchtbarkeit, desto weniger Dünger muss aufgebracht werden. Je stärker die Begrünung der Innenstädte, desto mehr Stäube und Schadstoffe werden auf natürlichem Wege aus der Luft gefiltert. Technisch überhaupt nicht zu leisten ist ein Ersatz für die Bestäubung der Kulturpflanzen durch Insekten. Ebenso wenig kann gleichwertiger künstli-cher Ersatz für die Leistungen der Natur in Bezug auf ästhetische Werte (Schönheit, Landschaftsbild) und Erholungswerte geschaffen werden.

Viele Einkommen und Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt von Natur und Landschaft ab: Land- und Forstwirtschaft nutzen tier- und pflanzengenetische Ressourcen. Ohne ausreichende genetische Vielfalt ist das Züchtungspotenzial eingeschränkt und damit sind die Zukunftschancen dieser Branchen vermindert.

Gefährdete alte Haustierrassen:

84 Prozent der in Deutschland gehaltenen Rinder gehören zu lediglich vier Rassen, obwohl es in Europa 100 unter-schiedliche Rinderrassen gibt. Bei Schafen, Schweinen und Geflügel sowie anderen Nutztierrassen ist es ähnlich. In der Roten Liste der gefährdeten Nutztierrassen werden in Deutschland 19 Rassen als stark gefährdet und 64 Rassen als gefährdet eingestuft. Wenn diese Rassen aussterben, sind ihre Gene für zukünftige Züchtungen verloren.1

1 Zentrale Dokumentation Tiergenetischer Ressourcen in Deutschland (Stand Juli 2006).

Die pharmazeutische Industrie nutzt ebenfalls die biologische Vielfalt. In Deutschland basieren circa 50 Prozent der heute gebräuchlichen Arzneimittel auf

Heilpflanzen beziehungsweise auf deren Inhaltsstoffen. Etwa 70 bis 90 Prozent der getrockneten pflanzlichen Stoffe werden heute immer

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noch wild gesammelt. Innerhalb von Europa ist Deutschland der größte Importeur dieser Stoffe. Welt-weit beträgt der Umsatz an Arzneimitteln pflanzlichen Ursprungs etwa 20 Milliarden US-Dollar pro Jahr.

Der Tourismus ist angewiesen auf schöne und intakte Natur und Landschaft, reagiert aber auch sensibel auf Umweltkatastrophen und Naturzerstörungen. Die Tourismuswirtschaft zählt zu den wirtschaftlich am stärksten wachsenden Branchen. Die World Tou-rism Organization (UNWTO) prognostiziert jährli-che Wachstumsraten von 4,3 Prozent innerhalb der

nächsten Jahrzehnte und rechnet mit einem Anstieg auf 1,6 Milliarden internationale Reisen bis zum Jahr 2020. Weltweit sind 255 Millionen Menschen und damit jede(r) neunte Arbeitnehmer(in) im Fremdenverkehr beschäftigt. In Europa können nach Schätzungen der Europäischen Kommission bis 2010 zwischen 2,2 und 3,3 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze im Tourismus geschaffen werden. Nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung arbeiten in Deutsch-land knapp drei Millionen Beschäftigte in Bereichen, die dem Tourismus zuzurechnen sind.

A 4 Soziale und kulturelle Gründe für die Erhaltung der biologischen Vielfalt

Naturerfahrung und -erlebnis sind wichtige Aspekte der Persönlichkeitsentwicklung. Positive Naturerfah-rungen stärken das Lebensgefühl, schulen die sinnli-che Wahrnehmung und das ästhetische Empfinden, vermindern Aggressivität, fördern Aufmerksamkeit, Konzentration und Wahrnehmungsfähigkeit sowie die Ausbildung motorischer Fähigkeiten.

In einem jahrtausendelangen Prozess hat der Mensch gelernt, die natürliche Welt zu erkennen und sich mit seinen Sinnen an sie anzupassen. Beim Kind zeigt sich das zum Beispiel, wenn es im Flussbett Rinnsale umlei-tet oder aus Ästen Hütten baut. Die ungestaltete freie Natur kommt diesem Gestaltungsdrang besser entge-gen als alles vom Menschen künstlich Hergestellte. Kinder schätzen „verwilderte“ Räume, die sie mit allen Sinnen und auch emotional erfahren sowie nach ihren Vorstellungen gestalten können.

Naturerfahrungen und -erlebnisse sind auch für Er-wachsene unverzichtbar bei der Gestaltung der Freizeit und für die Erholung. So ist zum Beispiel Naturerleben für 42 Prozent der Deutschen, die im eigenen Land Urlaub machen, besonders wichtig. Aber auch im Alltag tragen Natur und Landschaft zur Stärkung der regiona-len Identität bei und prägen das Heimatgefühl.

Die Nähe zur Natur ist ein wichtiger Aspekt der Le-bensqualität für die Menschen und rangiert auf Platz vier bei einer vom BMU in Auftrag gegebenen Befra-gung. Dabei gibt es deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede: Bei denen, die diesen Aspekt genannt haben, sind fast doppelt so viel Frauen (über 65 Pro-zent) wie Männer (knapp 35 Prozent).

Welcher Wert der Natur beigemessen wird, welche Ein- stellung zu Schutz und nachhaltiger Nutzung der bio- logischen Vielfalt vorhanden ist und wie das konkrete Verhalten aussieht, ist sehr unterschiedlich und hängt wahrscheinlich zum Beispiel vom Geschlecht, Alter oder Lebensstiltyp, beziehungsweise sozialen Milieu, ab. Eine repräsentative Bevölkerungsumfrage im Auftrag des BMU zum Umweltbewusstsein in Deutschland 2004 hat ergeben, dass

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49 Prozent es für sehr wichtig und 41 Prozent für eher wichtig halten, dass das Aussterben von Tier- und Pflanzenarten verhindert wird. Nur zehn Pro-zent ist das weniger oder überhaupt nicht wichtig;

42 Prozent es für sehr wichtig und 48 Prozent für eher wichtig halten, dass für einen verbesserten Naturschutz gesorgt wird. Nur zehn Prozent ist das weniger oder überhaupt nicht wichtig.

Die historisch gewachsene, als harmonisch empfun-dene Kulturlandschaft in Deutschland mit den in der bäuerlichen Tradition regional entstandenen Land-sorten von Obst und Gemüse und landschaftlich an-gepassten Haustierrassen ist auch eine kulturelle Leis-tung. Allein in der Genbank Obst in Dresden-Pillnitz, in der die genetischen Ressourcen von Kern-, Beeren- und Wildobst für die Zukunft erhalten werden, sind 3.000 Muster enthalten, darunter fast 1.000 Apfelsorten. Das Bundesobstarten-Sortenverzeichnis enthält sogar 3.250 Apfelsorten – ein Ausdruck regionaler Vielfalt und gleichzeitig auch ein erhaltenswertes Kulturgut.

Soziale Aspekte der biologischen Vielfalt – ein deutsches und ein internationales Beispiel:

In den internationalen Gärten e. V. (www.internationale-gaerten.de) in Göttingen arbeiten Familien aus 16 Nationen und unterschiedlichen Religionen zusammen. Die Initiative hat sich zum Ziel gesetzt, Gemüse, Kräuter, Obst und Zierpflanzen biologisch für den eigenen Haushalt anzubauen (biologische Vielfalt der Nutzpflanzen) und auch die kulturelle Vielfalt zu achten: Flüchtlings-, Migranten- und deutsche Familien bauen Beziehungen auf und geben durch interkulturelles Gestalten und Zusammenarbeit ein positives Beispiel für Völkerverständigung und Integration.

Viele private und staatliche Initiativen weltweit dienen sowohl der Erhaltung der biologischen Vielfalt als auch der Armutsbekämpfung und Konfliktprävention. So hat sich zum Beispiel die Stiftung „Peace Parks“ (www.peaceparks.org) zum Ziel gesetzt, im südlichen Afrika die Einrichtung grenzüberschreitender Schutzgebiete zu fördern und damit die nachhaltige regionale Wirtschaftsentwicklung, den Schutz der Biodiversität sowie regionalen Frieden und Stabilität zu fördern.

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A 5 Ethische Gründe für die Erhaltung der biologischen Vielfalt

Neben den genannten ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Gründen für die Erhaltung der biologischen Vielfalt gibt es auch ethische Gründe. Wel-che ethischen Werte vertreten werden, hängt von der jeweiligen Gesellschaft ab, in der sie entwickelt wurden und die sie dann auch prägen. Naturschutzrechtlich sind Natur und Landschaft auch „auf Grund ihres eige-nen Wertes“ zu erhalten. Diese Zielbestimmung greift damit auch die ethischen Gründe für die Erhaltung der biologischen Vielfalt auf.

Die Umweltethik beschäftigt sich mit den normativen Fragen eines „richtigen“ Umgangs mit der Natur bezie-hungsweise der Biodiversität. Es gibt unterschiedliche Ansichten darüber, ob überhaupt und mit welchen Be-gründungen der Natur oder zumindest Teilen der Na-tur ein Selbstwert, das heisst eigene moralische Rechte, zugesprochen werden können, die vom Menschen Respekt erfordern. Deshalb werden anthropozentrische und biozentrische Positionen unterschieden. Insgesamt gibt es die folgenden drei grundlegend unterschiedli-chen Positionen:

→ Die Ressourcenethik bezieht sich auf die Erhal-tung von Arten, Genen und Ökosystemen und ist eine anthropozentrische, nutzenbezogene ethische Position. Hierbei wird auch unsere Verantwortung zur Erhaltung der Ressourcen für die zukünftigen Generationen thematisiert.

→ Die Tierethik plädiert für den Selbstwert aller leidensfähigen Kreaturen und wird daher als eine pathozentrische Ethik bezeichnet.

→ Die Naturethik kritisiert die Ressourcenethik und auch die Tierethik als nicht weit reichend genug und fordert die Anerkennung eines Selbstwertes der Natur. Es handelt sich also um eine biozentri-sche Ethik. Kontrovers wird diskutiert über Aus-maß und Reichweite der Verpflichtungen. So ist zum Beispiel umstritten, ob allen Lebewesen ein gleichrangiger oder aber je nach Organisations-höhe abgestufter Selbstwert zuzuordnen ist.

Die ethische Betrachtung der biologischen Vielfalt kann für unterschiedliche Segmente der Biodiversität unterschiedliche umweltethische Argumente verwen-den. Insgesamt resultiert daraus aus ethischer Sicht eine Verpflichtung, möglichst die gesamte noch vor-handene biologische Vielfalt zu erhalten, es sei denn, es sprechen existenzielle Gründe dagegen (wie zum Beispiel bei Viren und Krankheitserregern).

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A 6 Globale Dimension der Gefährdung der biologischen Vielfalt

Die Gesamtzahl aller auf der Erde vorhandenen Arten ist nicht sicher bekannt. Die Schätzungen des globalen Artenreichtums schwanken zwischen drei und 30 Mil-lionen Arten. Die Unterschiede ergeben sich durch die verschiedenen gewählten Methoden der Abschätzung. Allgemein wird eine Gesamtzahl von 14 Millionen Arten angenommen. Beschrieben sind weltweit der-zeit etwa 1,7 Millionen Arten. Der größte Anteil der

Tierarten entfällt mit circa einer Million Arten auf die Klasse der Insekten.

Die derzeitige Aussterberate der Arten übertrifft die vermutete natürliche Rate um das 100- bis 1.000-Fache und ist durch menschliches Handeln bedingt. Die Neu-bildungsrate von Arten im Rahmen der biologischen Evolution ist vergleichsweise sehr klein.

Schätzung der Verlustrate:

Geht man von einer globalen Artenzahl von zehn Millionen und von einer durchschnitt-lichen Überlebensdauer einer Art von einer bis zehn Millionen Jahren aus, dürften auf Grund der natürlichen Prozesse pro Jahrhundert lediglich 100 bis 1.000 Arten (0,001 bis 0,01 Prozent) verloren gehen. Die gegenwärtig zu beobachtende Verlustrate für Vögel und Säugetiere von etwa ein Prozent pro Jahrhundert liegt also um den Faktor 100 bis 1.000 über der „natürlichen“ Aussterberate.

Auf Grund der ungenauen Schätzung der globalen Artenvielfalt sind Aussagen über die globale Gefähr-dungssituation nur näherungsweise möglich. Nach der Roten Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN) von 2006 sind 20 bis 23 Prozent der Säugetiere, zwölf Prozent der Vögel und 31 Prozent der Amphibien weltweit gefährdet.

Auch zahlreiche Ökosysteme sind weltweit gefährdet. 60 Prozent aller Ökosysteme und die damit verbunde-nen Ökosystemdienstleistungen, die das menschliche Überleben sichern, haben in den vergangenen Jahr-zehnten große Schäden genommen (Millennium Eco-system Assessment 2005, siehe Kapitel F).

Weltweit nimmt auch die genetische Vielfalt inner-halb der Arten stark ab, man spricht von „genetischer Erosion“. Erhebliche Datenlücken bestehen vor allem im Bereich der genetischen Vielfalt von wildlebenden Arten. Umfangreicher ist dagegen die Datengrundlage der genetischen Vielfalt bei den gezüchteten land-wirtschaftlich genutzten Arten. Über Jahrtausende hinweg haben Bäuerinnen und Bauern aus wenigen Ursprungsarten viele Tausende Sorten Weizen, Reis und Mais gezüchtet. Heutzutage konzentriert sich der Anbau auf wenige, unter den jeweiligen Standortbe-dingungen besonders ertragfähige Sorten, so dass viele Landsorten nicht mehr verwendet werden und durch Genbanken und andere geeignete Maßnahmen erhalten werden müssen.

Hinzu kommt, dass in den letzten 30 Jahren weltweit die Zahl der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Arten erkennen und Artenvielfalt inventarisieren können, drastisch abgenommen hat. Es gibt kaum In-vestitionen in taxonomische Projekte und kaum noch Expertise für Taxonomie.

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A 7 Nationale Dimension der Gefährdung der biologischen Vielfalt

Deutschland beherbergt auf Grund seiner Lage in Mitteleuropa, die von den Eiszeiten beeinflusst wurde, natürlicherweise nicht so viele Arten wie zum Beispiel tropische Länder. Bei uns kommen circa 9.500 Pflan-zen- und 14.400 Pilzarten sowie circa 48.000 Tierarten (insgesamt etwa vier Prozent des Weltbestandes der bisher bekannten noch lebenden Fauna) vor. Man-che Arten sind schon vor langer Zeit ausgestorben oder in neuerer Zeit erloschen (bei den Säugetieren zum Beispiel der Elch [18. Jahrhundert], der Braunbär [19. Jahrhundert] oder Mitte des 20. Jahrhundert die Alpenfleder maus). In Deutschland ist vor allem die Gefährdung (Erhöhung der Wahrscheinlichkeit des Aussterbens) von Arten sowie die Beeinträchtigung oder Zerstörung von Lebensräumen ein erhebliches Problem, mit dem gleichzeitig eine Verarmung und Nivellierung von Natur und Landschaft einhergeht.

Von den einheimischen rund 3.000 Farn- und Blüten-pflanzen Deutschlands sind nach der aktuellen Roten Liste 26,8 Prozent bestandsgefährdet (und 1,6 Prozent ausgestorben oder verschollen). Von den einheimi-schen Tierarten Deutschlands sind 36 Prozent be-standsgefährdet (und drei Prozent ausgestorben oder verschollen). Von den in Deutschland vorkommenden Lebensräumen sind 72,5 Prozent gefährdet. Deutsch-land erreicht mit diesen Gefährdungsraten mit die höchsten Werte in Europa.

Die Gründe für die Gefährdung von Arten in Deutsch-land sind hinreichend untersucht:

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

unmittelbare Zerstörung und Zerschneidung von Lebensräumen (Siedlungsbau, Verkehrslinien, Ab- grabungen, Flurbereinigungen, Trockenlegungen, Verfüllen von Gewässern, Nutzungsänderungen in Land- und Forstwirtschaft). In den Jahren 2001 bis 2004 wurden täglich 115 Hektar für Siedlungs- und Verkehrszwecke neu in Anspruch genommen. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche erhöhte sich in diesem Zeitraum um insgesamt 1.682 Quadratki-lometer. Unzerschnittene verkehrsarme Räume von mindestens 100 Quadratkilometern Größe kommen nur noch auf 23 Prozent der Landes-fläche vor (Nordrhein-Westfalen: drei Prozent, Mecklenburg-Vorpommern: 54 Prozent). Damit ist der Lebensraum für wildlebende Arten erheblich eingeschränkt.

intensive Flächennutzung in der Landwirtschaft (hierzu gehören unter anderem Pflanzenschutz-maßnahmen, Düngung, mehrfache jährliche Mahd, Einsatz von kleintiergefährdenden Mäh- geräten, Entwässerung von Feuchtwiesen und Nie-dermooren, Umwandlung von Grünland in Äcker, zu hoher Viehbesatz).

Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung von ökologisch wertvollen Grenzertragsstandorten (zum Beispiel Magerrasen, Bergwiesen, Heiden, Feucht- und Nasswiesen).

lokale Defizite bei der Waldbewirtschaftung (der zu geringe Anteil von Alters- und Zerfallphasen so-wie von Höhlenbäumen und Totholz, strukturarme Bestände, nicht standortgerechte Baumarten, un-angepasste Forsttechnik und Holzernteverfahren).

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→ Wasserbau (Begradigung von Fließgewässern, tech-nischer Hochwasserschutz, Wasserstandsregulie-rungen und Stauhaltung von Fließgewässern und Wasserstraßen, Nivellierung von Flussbett- und Uferstrukturen durch Ausbau, Aushub und Ver-bauung).

→ Eintrag von Schad- und Nährstoffen (Trotz erreich-ter Emissionsminderungen sind die Säure- und Stickstoffeinträge durch Luftverunreinigungen in die Waldökosysteme immer noch so hoch, dass sie das natürliche Säurepufferungsvermögen be-ziehungsweise Stickstoffaufnahmevermögen der meisten Waldstandorte überschreiten. Die Belas-tungsgrenze für eutrophierende Stoffe wird auf rund 90 Prozent der Waldfläche überschritten.)

→ nicht nachhaltige Praxis von Fischerei (zum Bei-spiel Überfischung, unselektive oder zerstörend wirkende Fischereipraktiken, Besatz von Gewäs-sern mit nicht standortheimischen Arten).

→ naturbelastende Freizeitnutzungen (auch Natur-sportarten, wenn sie nicht naturverträglich ausge-übt werden).

→ Klimawandel (Man geht davon aus, dass in Europa die durchschnittlichen Temperaturen bis 2100 im Vergleich zu 1990 um zwischen zwei Grad Celsius

und 6,3 Grad Celsius ansteigen werden. Dies würde tief greifende Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, zum Beispiel die Verteilung, die Migration und die Reproduktionsmuster, haben.)

→ invasive gebietsfremde Arten.

Eine besondere Verantwortung hat Deutschland für die Erhaltung von

Arten, die in Deutschland oder Mitteleuropa endemisch sind, also nur hier vorkommen,

Arten, die in Deutschland oder Mitteleuropa ihren weltweiten Verbreitungsschwerpunkt haben,

wandernden Arten, von denen bedeutende Teile der Weltpopulation in Deutschland rasten oder überwintern,

in Deutschland und angrenzenden Gebieten stark gefährdeten oder vom Aussterben bedrohten einheimischen Arten sowie

ausschließlich oder schwerpunktmäßig in Deutschland vorkommenden Lebensräumen und Ökosystemen.

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A 8 Weltweite Anstrengungen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt

Ungeachtet der vielfältigen internationalen Anstren-gungen zum Schutz und zur Erhaltung der biolo-gischen Vielfalt hat sich der Verlust an biologischer Vielfalt weltweit jedoch auch in der jüngeren Vergan-genheit weiter beschleunigt. Dies hat die Staats- und Regierungschefs beim Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg im Jahre 2002 zu dem Beschluss veranlasst, dass bis zum Jahr 2010 die gegen-wärtige Verlustrate an biologischer Vielfalt signifikant reduziert werden soll. Die Europäische Union hat bei ihrem Gipfel zur europäischen Nachhaltigkeitsstrategie in Göteborg im Jahr 2001 darüber hinaus beschlossen, den Verlust an biologischer Vielfalt bis zum Jahr 2010 zu stoppen.

Auf der Basis der im Februar 1998 von der EU-Kom-mission beschlossenen EU-Biodiversitätsstrategie, die von Rat und Parlament unterstützt wurde, hat die Kommission im Jahr 2001 Biodiversitätsaktionspläne

zu den Bereichen „Schutz der natürlichen Ressourcen“, „Landwirtschaft“, „Fischerei“ und „Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit“ vorgelegt und 2004 auf der „Malahide-Konferenz“ konkrete Schritte zur Umsetzung dieser Pläne mit einer großen Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern vereinbart. Die EU-Kommission hat eine weitere Mitteilung zur Umset-zung des 2010-Zieles auf EU-Ebene („Halting the loss of biodiversity by 2010 and beyond“ KOM(2006) 216 vom 22. Mai 2006) vorgelegt.

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt und auch die anderen globalen biodiversitätsrelevanten Übereinkommen haben ihre Arbeit zunehmend auf die Erreichung des sogenannten 2010-Zieles ausgerichtet. So wurde von den Vertragsstaaten der CBD beschlos-sen, sich vorrangig auf die Umsetzung der bereits be-stehenden Pläne, Guidelines und Arbeitsprogramme zu konzentrieren.

Es gibt CBD-Arbeitsprogramme zu den thematischen Bereichen

Y Wälder (COP 6, 2002)Y Meere und Küsten (COP 4, 1998)Y Landwirtschaft (COP 3, 1996)Y Trockengebiete (COP 5, 2000)Y Binnengewässer (COP 7, 2004)Y Inseln (COP 7, 2004)Y Berge (COP 7, 2004)

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Auf der 6. Vertragsstaatenkonferenz der CBD wurde der sogenannte Strategische Plan der Biodiversitätskonven-tion und damit auch die Verpflichtung der Vertragsstaa-ten, bis zum Jahr 2010 eine signifikante Reduzierung der aktuellen Verlustrate biologischer Vielfalt zu erreichen, verabschiedet – als Beitrag zur Armutsminderung auf globaler, regionaler und nationaler Ebene und zuguns-ten allen Lebens auf der Erde. Dieses Ziel wurde an-schließend vom Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002 bekräftigt.

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Ebenfalls bei der 6. Vertragsstaatenkonferenz der CBD wurde die Globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen (GSPC) verabschiedet, in der 16 konkrete, ergebnisori-entierte und messbare Ziele formuliert wurden, die in ihrer Gesamtheit zum Erreichen des 2010-Ziels beitra-gen sollen.

Bei der 7. Vertragsstaatenkonferenz der CBD wurde der notwendige Rahmen verabschiedet, um die Bewertung des Fortschritts im Hinblick auf das 2010-Ziel zu er-möglichen und zu kommunizieren, Kohärenz zwischen den Arbeitsprogrammen zu fördern und einen flexib-len Rahmen zu liefern, in dem nationale und regionale Ziele gesetzt und Indikatoren identifiziert werden. Die-ser Rahmen beinhaltet sieben zentrale Bereiche: Schutz der biologischen Vielfalt; Förderung der nachhaltigen Nutzung; Adressierung der Bedrohungen für die bio-logische Vielfalt; Erhaltung von Gütern und Dienst-leistungen biologischer Vielfalt, um das menschliche Wohlbefinden zu fördern; Sicherung der fairen und gerechten Verteilung der Vorteile, die aus der Nutzung genetischer Ressourcen entstehen; in ausreichendem Maße zur Verfügung stehende Kapazitäten für die Um-setzung des Übereinkommens.

Die 7. Vertragsstaatenkonferenz hat hier Ziele und Unterziele sowie Indikatoren, um den Fortschritt zu bewerten, definiert. Diese Ziele und Unterziele sollen in die Arbeitsprogramme der CBD integriert werden und bieten einen flexiblen Rahmen. Die Vertragsstaaten sind eingeladen, auf regionaler und nationaler Ebene eigene Ziele zu setzen und Indikatoren zu entwickeln. So wurde das 2010-Ziel in Europa (EU-Gipfel zur eu-ropäischen Nachhaltigkeitsstrategie in Göteborg 2001 sowie Paneuropäische Ministerkonferenz für Umwelt und Landwirtschaft 2003 in Kiew) anspruchsvoller formuliert (siehe oben).

Das bei der 7. Vertragsstaatenkonferenz der CBD (Kuala Lumpur, Februar 2004) beschlos sene Arbeitsprogramm zur Einrichtung eines weltweiten Netzes von Schutz-gebieten ist von zentraler Bedeutung zur Erreichung des 2010-Zieles. Es setzt die Ideen des modernen Na-turschutzes um, der nachhaltige Naturnutzung und somit auch die Bekämpfung der Armut, als einer der Ursachen und Auswirkungen von Naturzerstörung einbezieht. Dieses weltweite Schutzgebietsnetz soll bereits existierende Schutzgebiete unterschiedli-cher Kategorien (zum Beispiel Weltnaturerbegebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate) umfassen und zusammen mit neu einzurichtenden Schutzgebieten, Korridoren und Trittsteinen ein umfassendes, ökolo-gisch repräsentatives und effektiv gemanagtes Netz an Land und zu Wasser ergeben. Besonders wichtig ist auch, das Management existierender Schutzgebiete zu verbessern. Ohne langfristige, gesicherte Finanzierung sind die Gebiete in Entwicklungsländern nicht auf-rechtzuerhalten beziehungsweise können keine neuen Schutzgebiete eingerichtet werden. Es ist daher wichtig, dass die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Schutz-gebieten stärker als zu entgeltende globale Dienstleis-tung betrachtet wird.

Auf der 8. Vertragsstaatenkonferenz 2006 wurden weit reichende Beschlüsse mit ehrgeizigen Fristen und kon-krete Aktivitäten zur kontinuierlichen Überprüfung der Umsetzung der Beschlüsse festgelegt. Es wurde ein ständiger Dialog zu Finanzierungsfragen beschlossen, und das CBD-Sekretariat wurde aufgefordert, Ideen zu innovativen Finanzierungsinstrumenten zu ent-wickeln. Es wurde ein umfangreiches Instrumenten-bündel (Toolkit) verabschiedet, das den Vertragsstaaten wertvolle Unterstützung beim Management und Moni-toring von Schutzgebieten geben soll. Ergänzend sollen regionale „Capacity Building Workshops“ durchgeführt werden. Hier wird die Bundesregierung durch das Bun-desamt für Naturschutz, das bei der 8. Vertragsstaaten-konferenz zusammen mit anderen wissenschaftlichen Institutionen ein Memorandum of Understanding unterzeichnet hat, ihren Beitrag leisten.

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Auch die Schutzgebiete auf hoher See waren Thema bei der 8. Vertragsstaatenkonferenz. Es wurde ein Ex-pertenworkshop zur Entwicklung von Kriterien für die Einrichtung eines repräsentativen Schutzgebietsnetzes der Meere beschlossen. Der Prozess zur Bestimmung des gesetzlichen Rahmens für den Schutz der biologi-schen Vielfalt auf hoher See soll von der UN-General-versammlung eingeleitet werden.

Das zweite Ziel der CBD, die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt, ist ebenfalls von großer Be-deutung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt weltweit und wurde durch die von der 7. Vertragsstaa-tenkonferenz verabschiedeten „Addis Abeba-Prinzipien für nachhaltige Nutzung“ konkretisiert.

Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenar-beit spielt die Umsetzung der CBD und des Cartagena-Protokolls zur biologischen Sicherheit in Entwick-lungsländern eine wichtige Rolle. Neben der Förderung eines entwicklungsorientierten Naturschutzes werden Maßnahmen der nachhaltigen Nutzung biologischer Vielfalt und zur gerechten Verteilung der Vorteile, die aus der Nutzung genetischer Ressourcen resultieren, durchgeführt. Darüber hinaus werden Vertragsstaaten bei der Umsetzung des Cartagena-Protokolls zur biolo-gischen Sicherheit unterstützt, um die Risiken der mo-dernen Biotechnologie für die biologische Vielfalt und menschliche Gesundheit zu begrenzen.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Umsetzung des dritten Ziels der Biodiversitätskonvention, die gerechte Verteilung der aus der Nutzung genetischer Ressourcen entstehenden Vorteile. Aktivitäten in diesem Bereich leisten einen zentralen Beitrag zur Erhaltung der biolo-gischen Vielfalt.

Die 8. Vertragsstaatenkonferenz hat beschlossen, die Arbeiten für ein internationales Regime zu „Access and Benefit Sharing“ (ABS) intensiv voranzutreiben und zum frühestmöglichen Zeitpunkt vor 2010 ab-zuschließen.

Zur Ermittlung des Bedarfs an taxonomischer Kapa-zität für die Umsetzung der CBD wurde die „Global Taxonomy Initiative“ (GTI) gegründet, die Ausbildung wissenschaftlichen Nachwuchses und den Zugriff auf existierende Daten über Arten fördert. Die „Global Biodiversity Information Facility“ (GBIF) ist eine inter-nationale Einrichtung der Forschungszusammenarbeit, die die Digitalisierung und globale Bereitstellung von Informationen über Arten koordiniert. Auch die ande-ren globalen biodiversitätsrelevanten Übereinkommen (zum Beispiel Bonner Konvention zur Erhaltung wan-dernder wild lebender Tierarten, Ramsar-Konvention zum Schutz von Feuchtgebieten, Afrikanisch-eura-sisches Wasservogel-Übereinkommen AEWA) sollen ihren spezifischen Beitrag leisten.

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Das Global-Flyway-Project:

Die Bundesregierung fördert im Rahmen von AEWA das so genannte Global-Flyway-Project, mit dem speziell die Rou-ten wandernder Vogelarten in Europa und Afrika geschützt werden sollen: Den Storch in Mecklenburg-Vorpommern wird es nur geben, wenn wir seine Brutgebiete schützen und Rast- und Überwinterungsplätze in Afrika bewahrt bleiben.

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Deutschland hat zur 9. Vertragsstaatenkonferenz der CBD 2008 nach Deutschland eingeladen. Schwerpunkt-themen werden insbesondere sein:

Fortschritte beim Zugang zu genetischen Ressour-cen und gerechten Vorteilsausgleich (Access an Benefit Sharing, ABS),

Finanzierung des globalen Naturschutzes aus bestehenden und zusätzlichen, zu erschließenden innovativen Instrumenten,

Schaffung eines globalen Netzwerks von Land- und Meeresschutzgebieten und angemessene Finanzierung,

Schutz der Biodiversität der Wälder durch eine bessere Verknüpfung von Klimaschutz- und Biodiversitätspolitik sowie die Einrichtung von Waldschutzgebietsnetzwerken.

A 9 Anstrengungen in Deutschland zur Erhaltung der biologischen Vielfalt

Für die Bundesregierung hat die Erhaltung der bio-logischen Vielfalt hohe Priorität. Auch wenn hiermit erstmals eine umfassende Biodiversitätsstrategie vor-liegt, so hat die Bundesregierung in der Vergangenheit bereits intensiv an der nationalen Ausfüllung des Über-einkommens gearbeitet und mehrere National- und Umsetzungsberichte zum Übereinkommen an die Ver-einten Nationen übermittelt:

Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (1995, Bundestagsdrucksache 13/2707), in dem die politischen Leitbilder und konzeptionellen Ansätze zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nationalen Rechtsgrundlagen, die nationalen und supranationalen Maßnahmen, die internatio-nale Zusammenarbeit sowie die beabsichtigte Fortentwicklung in allen diesen Bereichen dar-gestellt wird;

Bericht der Bundesregierung nach dem Überein-kommen über die biologische Vielfalt – Natio-nalbericht biologische Vielfalt (1998), in dem die Konzeption, Struktur und Aufgabenverteilung für Schutz und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und das strategische Rahmenkonzept zur Bündelung der Aktivitäten dargestellt wird;

Bericht nach Artikel 6 des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) über die Strategien zur Umsetzung der CBD in Deutschland (2002), in dem die Umsetzung und Weiterentwicklung des strategischen Rahmenkonzeptes von 1998 dargestellt sowie der Bezug zur Nationalen Nach-haltigkeitsstrategie Deutschlands (NHS, 2002) hergestellt wird.

Sicherung des nationalen Naturerbes:

Einen besonderen Stellenwert im Regierungsprogramm der 16. Legislaturperiode erhält die Sicherung des sogenannten nationalen Naturerbes. Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, gesamtstaatlich repräsentative Naturschutzflächen des Bundes (inklusive der Flächen des „Grünen Bandes“) in einer Größenordnung von 80.000 bis 125.000 Hektar un-entgeltlich in eine Bundesstiftung einzubringen oder an die Länder zu übertragen. Damit werden diese Flächen von der Privatisierung ausgenommen und dauerhaft für den Naturschutz gesichert.

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Diese Berichte werden durch zwei Nationalberichte in tabellarischer Form ergänzt, die 2001 und 2005 an das Sekretariat des Übereinkommens über die biologische Vielfalt übermittelt wurden.

Die Umsetzung der CBD in Deutschland stützt sich auf ein reichhaltiges rechtliches, institutionelles und orga-nisatorisches Instrumentarium, für dessen Einsatz eine große Zahl bestehender staatlicher und nicht staatli-cher Institutionen und Organisationen Verantwortung trägt. Hierbei ist die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im föderalen System zu beachten. Durch die am 1. September 2006 wirksam gewordene Föderalismusreform ist es nicht nur im Bereich Natur-schutz und Landschaftspflege, sondern im gesamten Umweltbereich zu Veränderungen gekommen. Der Naturschutz wurde in die konkurrierende Zuständig-keit des Bundes überführt, während den Ländern für bestimmte Regelungsbereiche Abweichungsrechte ein-geräumt wurden. Diese Änderungen schaffen die Vor-aussetzungen für ein einheitliches Umweltgesetzbuch.

Die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) und der Aufbau des kohärenten Schutzgebiets-netzes Natura 2000 hat von den Ländern besonders

hohe Anstrengungen erfordert. Inzwischen wurde der deutsche Beitrag zum Aufbau von Natura 2000 kom-plett an die EU übermittelt. Natura 2000 umfasst die im Rahmen der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie gemeldeten Gebiete. Diese können sich räumlich über-lagern. Zusammen bedecken sie circa 13,5 Prozent der terrestrischen Fläche Deutschlands und 41 Prozent der marinen Fläche.

Beginnend mit der EU-Agrarreform 1992 wurden die umweltbezogenen Beihilfen für die Landwirtschaft systematisch ausgebaut und zu den heutigen Agrar-umweltmaßnahmen im Rahmen der Politik für die Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume weiterentwickelt. Durch die Förderung solcher Maßnahmen wurde auch die notwen dige Kooperation zwischen Landwirten, Naturschützern und Verwaltun-gen, insbesondere im Rahmen des Vertragsnaturschut-zes, regional erheblich verbessert.

Zur Aufrechterhaltung der Landwirtschaft in den von der Natur benachteiligten Gebieten (zum Beispiel schwa-che Ertragsfähigkeit der Böden) werden seit vielen Jahren Ausgleichszahlungen geleistet, die zur Offenhaltung der Landschaft und damit auch zur Erhaltung der an

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solche Lebensräume gebundenen wildlebenden Arten beitragen. Gleichzeitig wurden die Anforderungen an die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft fortlaufend an die gestiegenen Anforderungen der Gesellschaft an den Schutz von Natur und Landschaft angepasst.

Durch die Umstellung der bisherigen produktions- beziehungsweise produktbezogenen Ausgleichszah-lungen an die Landwirtschaft in Deutschland auf flächenbezogene Beihilfen und die Bindung dieser Zahlungen an die Einhaltung von definierten Stan-dards im Hinblick auf den Schutz der Umwelt, der Ge-sundheit der Verbraucher und den Tierschutz sowie die Verpflichtung, die Flächen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten (Cross Compliance), wurden Anreize bezüglich der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt deutlich gesteigert.

Für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der gene-tischen Ressourcen für Ernährung, Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft wurden ein nationales Programm (1999) mit verschiedenen Fachprogrammen zu den einzelnen Teilgebieten genetischer Ressourcen und

eine Sektorstrategie „Forstwirtschaft und biologische Vielfalt“ (2000) entwickelt, die unter Beteiligung der betroffenen Kreise durchgeführt und weiterentwickelt wurde. Im Rahmen der GAK und durch eigene Pro-gramme der Länder werden seit Mitte der 1990er Jahre Agrarumweltmaßnahmen gefördert.

Staatlicher Naturschutz besteht in Deutschland bereits seit 100 Jahren. Dies macht deutlich, dass die Bemü-hungen zur Erhaltung von Natur und Landschaft in Deutschland eine lange und erfolgreiche Tradition haben. Besonders seit Mitte der 1980er Jahre ist der Naturschutz ein zentraler Bestandteil der Umweltpoli-tik der Bundesregierung und wurde seitdem kontinu-ierlich vorangetrieben und fortentwickelt. 1986 wurde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gegründet, 1993 wurde das Bundesamt für Naturschutz (BfN) errichtet. Ökologi-sche Forschung wird auch im 1974 gegründeten Um-weltbundesamt (UBA) und für den Bereich der großen Fließgewässer in der 1949 ausgehend von der Preußi-schen Landesanstalt für Gewässerkunde gegründeten Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) betrieben.

Das „Grüne Band“:

Der ehemalige Grenzstreifen durch Deutschland war über Jahrzehnte ein für Menschen unzugängliches Gebiet. Es ist eine Widersprüchlichkeit der deutschen Teilungsgeschichte: Dort, wo mit menschenfeindlichen Methoden eine bittere Grenze gezogen wurde, konnte die Natur sich über Jahrzehnte ungestört entwickeln. Dies betraf nicht nur den eigentlichen Grenzstreifen, sondern aufgrund der Abgeschiedenheit häufig auch große angrenzende Bereiche. Dieses „Grüne Band“ zeichnet sich durch einen besonderen Reichtum an großenteils gefährdeten Arten und Lebensräumen aus und stellt heute einen Biotopverbund von nationaler Bedeutung dar, der großräumig wertvolle Gebiete und intensiv genutzte Agrarlandschaften verbindet beziehungsweise durchzieht. Bund, Länder und Naturschutzverbände arbeiten gemeinsam daran, dieses „Grüne Band“ zu sichern und zu einem wertvollen Lebensraum für Mensch und Natur zu entwickeln. Was früher teilte, ist heute Symbol des Verbindens!

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In Deutschland konnten bei der Erhaltung der biologi-schen Vielfalt bereits konkrete Erfolge erzielt werden, zum Beispiel:

→ Der europäische Grenzwert für den Schutz von Ökosystemen von 20 Mikrogramm Schwefel-dioxid/Kubikmeter wird inzwischen deutschland-weit eingehalten.

→ Das Ziel der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (mindestens Gewässergüteklasse II in allen Fließ-gewässern) ist inzwischen für zwei Drittel des untersuchten, rund 30.000 Kilometer langen Fließ-gewässersystems erreicht.

→ Der Artenbestand der Fischfauna in Fließgewäs-sern, zum Beispiel an Rhein und Elbe, nimmt wieder zu. Heute können im Rhein bis auf zwei Ausnahmen alle vor der Industrialisierung vor-kommenden Arten wieder nachgewiesen werden.

→ Bei unterschiedlichen Pflanzen- und Tierarten, die früher gefährdet waren, nehmen mittler-weile die Bestände wieder zu, wie zum Beispiel

die Orchideen Breitblättriges Knabenkraut und Riemenzunge, die fleischfressende Pflanze Rund-blättriger Sonnentau, Schwalbenschwanz (Schmet-terling), Blauflügelprachtlibelle, Seeadler, Kranich, Wanderfalke, Schwarzstorch, Biber, Fischotter, Luchs.

Integriertes Küstenzonenmanagement IKZM:

Die Küsten- und Meeresgebiete werden durch konkurrierende Nutzungen wie zum Beispiel Energiegewinnung, Tou-rismus, Verkehr, Fischerei und Naturschutz beansprucht. Die damit verbundenen ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen, ist die zentrale Herausforderung von IKZM. Ziel von IKZM ist die gemeinsame und frühzeitige Identifikation von Entwicklungsmöglichkeiten, Konfliktpotenzialen und Kon-fliktlösungen. IKZM unterstützt unter anderem damit die vielfältigen Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in den Küsten- und Meeresgebieten.

Trotz dieser Erfolge und erheblicher Anstrengungen aller staatlichen Ebenen, von Verbänden und weiteren privaten Akteuren auf Seiten der Naturnutzung wie des Naturschutzes und trotz bereits erreichter Fortschritte besteht allerdings noch erheblicher Handlungsbedarf. Deshalb nehmen Schutz und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt im Regierungsprogramm der 16. Legislaturperiode (2005 bis 2009) einen wichtigen Stellenwert ein. Die Bundesregierung orientiert sich

dabei am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung. Sie betrachtet den Umwelt- und Naturschutz als gemein-same Aufgabe von Staat, Bürgerinnen und Bürgern sowie Wirtschaft. Sie sieht eine ambitionierte Umwelt- und Naturschutzpolitik als zentralen Beitrag zur Mo-dernisierung der Gesellschaft an.

Dies ist Grundlage für die vorliegende nationale Strate-gie zur biologischen Vielfalt.

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B Konkrete Vision

Um die biologische Vielfalt für die heute lebenden Menschen und die zukünftigen Generationen zu er-halten, wird eine langfristige Orientierung benötigt, in welche Richtung und auf welche Weise sich Deutsch-land entwickeln soll. Dabei sind ökologische, ökono-mische und soziale Aspekte im Sinne des Leitprinzips Nachhaltigkeit gleichermaßen zu berücksichtigen. Die natürlichen Lebensgrundlagen als Voraussetzung des Lebens auf der Erde begrenzen die Umsetzungsmög-lichkeiten der anderen Ziele. Deshalb können wirt-schaftliche Prosperität und sozialer Ausgleich langfris-tig nur innerhalb der ökologischen Belastungsgrenzen erzielt werden.

Eine konkrete Vision für die Zukunft der Menschen und der biologischen Vielfalt berücksichtigt diese Belastungsgrenzen und bezieht alle biodiversitäts-relevanten Themen ein. Die Visionen beschreiben den angestrebten Zustand in der Zukunft anschaulich und als Idealvorstellung. Ausgehend von den vorhandenen

Gefährdungen der biologischen Vielfalt werden kon-krete zukunftsorientierte Qualitätsziele benannt, die den langfristig angestrebten Zustand beschreiben und an denen sich das politische und gesellschaftliche Han-deln ausrichtet. Zur Notwendigkeit dieser Ziele werden kurze Begründungen gegeben. Konkrete zukunfts-orientierte Handlungsziele geben an, mit welchen Schritten diese Qualitätsziele angestrebt werden. Es handelt sich um Zielsetzungen, die gegebenenfalls überprüft werden.

Die Umsetzung der hier dargestellten Ziele führt im Sinne der Generationengerechtigkeit zu einer erheb-lichen Verbesserung auch der ökonomischen und sozialen Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Sie muss nicht zwingend zusätzliche Kosten verursachen. In sehr vielen Fällen bringt sie auch ökonomische Vor-teile für die heute lebende Generation, da sie mit Effi-zienzsteigerungen und neuen innovativen Lösungen verbunden ist.

B 1 Schutz der biologischen Vielfalt

B 1.1 Biodiversität

B 1.1.1 Biodiversität insgesamt

Unsere Vision für die Zukunft ist: In Deutschland gibt es eine für unser Land typische Vielfalt von natürlichen sowie durch menschliches Handeln geprägte Landschaften, Lebensräumen und Lebensgemeinschaften, die in der Bevölkerung eine hohe Wertschätzung genießen. Die diesen Lebensräu-men zugehörigen Arten existieren in überlebens- und langfristig anpassungsfähigen Populationen.

Unser Ziel ist: Bis 2010 ist der Rückgang der Biodiversität gemäß dem EU-Ziel von Göteborg in Deutschland aufgehalten. Danach findet eine positive Trendentwicklung statt.

Begründungen: Der anhaltende Rückgang aller Komponenten der biologischen Vielfalt wird durch die aktuellen Roten Listen deutlich belegt. Es existieren die folgenden politisch bindenden Beschlüsse:

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→ Göteborg (2001); EU-Gipfel: „biodiversity decline should be halted with the aim of reaching this objective by 2010 as set out in the 6th Env. Action Plan“.

→ Den Haag (2002); Beschluss VI. 26 der 6. Vertrags-staatenkonferenz der CBD: „to achieve by 2010 a significant reduction of the current rate of bio-diversity loss at the global, regional and national level“.

→ Johannesburg (2002); Plan of Implementation des WSSD, § 44: „achievement by 2010 of a significant reduction in the current rate of loss of biological diversity“.

Wir streben Folgendes an: → Umsetzung der nationalen Strategie zur biologi-

schen Vielfalt,

→ Verbesserung der Datenbasis zu Zustand und Ent-wicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland.

B 1.1.2 Artenvielfalt Unsere Vision für die Zukunft ist: Deutschland beherbergt eine gebietstypische, natürlich und historisch entstandene Artenvielfalt in für die ein-zelnen Lebensräume charakteristischer Ausprägung. Die Populationen der jeweiligen Arten befinden sich bezogen auf die jeweilige biogeographische Region in einem günstigen Erhaltungszustand, leben in nachhal-tig gesicherten, vernetzten Lebensräumen in ausrei-chender arten- und lebensraumspezifischer Größe und sind für die Menschen erlebbar.

Unsere Ziele sind: Bis 2010 ist der Rückgang der heute vorhandenen Viel-falt wildlebender Arten aufgehalten. Danach setzt eine Trendwende hin zu einer höheren Vielfalt heimischer Arten in der Fläche ein.

Bis zum Jahre 2010 ist der Anteil der vom Aussterben bedrohten und stark gefährdeten Arten verringert. Bis 2020 erreichen Arten, für die Deutschland eine beson-dere Erhaltungsverantwortung trägt, überlebensfähige Populationen. Bis 2020 hat sich für den größten Teil der Rote-Liste-Arten die Gefährdungssituation um eine Stufe verbessert.

Begründungen: Auf Grund menschlicher Aktivitäten (zum Beispiel In-tensivierung der Landnutzung, Nutzungsänderungen, Flächenversiegelung und -zerschneidung, stoffliche Einträge) wurde in den vergangenen Jahrzehnten die Artenvielfalt beeinträchtigt. Zahlreiche Tier- und Pflan-zenarten sind auf Grund von Bestandseinbußen heute gefährdet und eine Reihe von Arten ist bereits regional oder bundesweit ausgestorben. In Deutschland gibt es circa 3.000 heimische Farn- und Blütenpflanzenarten.

Von diesen sind 943 Arten beziehungsweise 28,4 Pro-zent in den verschiedenen Kategorien als gefährdet eingestuft. 118 Arten oder 3,9 Prozent sind vom Aussterben bedroht. In Deutschland wurden etwa 48.000 Tierarten nachgewiesen; 16.000 davon wurden bezüglich ihres Erhaltungszustandes in den Roten Listen 1998 bewertet, von denen wiederum rund 40 Prozent als bestandsgefährdet und drei Prozent als ausgestorben beziehungsweise verschollen eingestuft wurden. Vor allem durch die internationalen Verkehrs- und Handelsströme gelangen nicht heimische Arten (Neobiota) nach Deutschland, die heimische Arten gefährden beziehungsweise verdrängen können.

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Page 28: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Neben den negativen ökologischen Auswirkungen haben invasive gebietsfremde Arten negative öko-nomische Auswirkungen (zum Beispiel für die Land-wirtschaft und den Pflanzenschutz) sowie negative gesundheitliche Aspekte (zum Beispiel Ambrosia als Auslöser von Allergien und die Herkulesstaude als Aus-löser von phototoxischen Reaktionen). Pflanzenschä-digende invasive gebietsfremde Arten fallen unter den Geltungsbereich des Internationalen Pflanzenschutz-abkommens (IPPC), wenn sie als Schadorganismus der Pflanzen eingestuft sind, und werden im Rahmen eines IPPC-Aktionsprogramms behandelt. Die Europäische Pflanzenschutzorganisation (EPPO) hat 2002 ein Ar-beitsprogramm für den Schutz vor invasiven gebiets-fremden Arten aufgelegt. In Deutschland regeln das Pflanzenschutzgesetz und die Pflanzenbeschauverord-nung den Schutz vor Einschleppung und Verbreitung von gebietsfremden Organismen, die Pflanzen und ihre Ökosysteme schädigen können.

Wir streben Folgendes an: → Operationalisierung der nationalen Biodiversitäts-

strategie durch Konkretisierung der in der Strate-gie genannten Ziele und Maßnahmen auf regio-naler Ebene bis 2015,

→ Wiederherstellung und Sicherung der Lebens-räume der Arten, für die Deutschland eine beson-dere Erhaltungsverantwortlichkeit hat, bis 2020,

→ Sicherung der Bestände aller heute gefährdeten Arten und solcher, für die Deutschland eine beson-dere Verantwortung trägt,

→ Berücksichtigung der Problematik der als invasiv bekannten Arten in Management plänen bis 2020,

→ auch in Zukunft sicherstellen, dass bei der Freiset-zung und Nutzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) keine Gefahr für wildlebende Arten zu erwarten ist,

→ Verbesserung der Kenntnisse über das Vorkommen und die Verbreitung einheimischer Tier-, Pflanzen- und Pilzarten,

→ langfristige Sicherung der Ausbildung und For-schung in Taxonomie auf phänotypischer und molekularer Ebene.

B 1.1.3 Vielfalt der Lebensräume

Unsere Vision für die Zukunft ist: In Deutschland ist eine naturraumtypische Vielfalt von Lebensräumen dauerhaft gesichert. Die Lebensräume und ihre Lebensgemeinschaften sind in ein funktions-fähiges ökologisches Netzwerk eingebunden und befin-den sich in einem günstigen Erhaltungszustand.

Unsere Ziele sind: Bis zum Jahre 2020 kann sich die Natur auf zwei Pro-zent der Fläche Deutschlands wieder nach ihren ei-genen Gesetzmäßigkeiten ungestört entwickeln und Wildnis entstehen.2 Bis 2010 besitzt Deutschland auf zehn Prozent der Landesfläche ein repräsentatives und funktionsfähiges System vernetzter Biotope. Dieses Netz ist geeignet, die Lebensräume der wildlebenden Arten dauerhaft zu sichern und ist integraler Bestand-teil eines europäischen Biotopverbunds.

Bis 2010 ist der Rückgang von gefährdeten Lebens-raumtypen aufgehalten. Danach nehmen die heute nach den Roten Listen von vollständiger Vernichtung bedrohten und die stark gefährdeten Biotoptypen an Fläche und Anzahl wieder zu, Degradierungen sind aufgehalten und die Regeneration hat begonnen.

Bis 2010 ist der Aufbau des europäischen Netzes Natura 2000 abgeschlossen. Bis 2020 ist ein gut funktionieren-des Managementsystem für alle Großschutzgebiete und Natura 2000-Gebiete etabliert.

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt28

2 Siehe Kapitel B 1.3.1.

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Bis 2020 weisen alle Bestände der Lebensraumtypen (gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie), der geschützten (§ 30 BNatSchG) und gefährdeten Biotoptypen sowie solcher, für die Deutschland eine besondere Verant-wortung hat beziehungsweise die eine besondere Be-deutung für wandernde Arten haben, einen gegenüber 2005 signifikant besseren Erhaltungszustand auf, sofern ein guter Erhaltungszustand noch nicht erreicht ist.

Begründungen: Nur durch die gesamte Bandbreite der heimischen Lebensraumtypen kann das Überleben der spezialisier-ten heimischen Arten gewährleistet werden. 72,5 Pro-zent aller vorkommenden Biotoptypen sind gefähr-det: 14 Prozent sind dabei von völliger Vernichtung bedroht. 35 Prozent der Biotoptypen wurden als stark gefährdet, 24 Prozent als gefährdet bewertet.3 Neben direkten Flächenverlusten sind viele Lebensraumtypen auch durch qualitative Degradierung (zum Beispiel Eutrophierung, Veränderung des Wasserhaushalts) und durch zunehmende Isolation bedroht. Oft sind Biotop-komplexe gefährdeter als die einzelnen Biotoptypen, aus denen sie zusammengesetzt sind (zum Beispiel Flussauen insgesamt gegenüber einzelnen Biotoptypen wie dem reinen Gewässerkörper oder den Auwäldern). Für bestimmte Biotoptypen (zum Beispiel Biotope des Wattenmeers, Buchenwälder) hat Deutschland eine besondere internationale Verantwortung, da diese Biotoptypen bei uns ihren Verbreitungsschwerpunkt haben. Die Flächen, auf denen sich Natur nach eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickeln kann, und die Flächen des Biotopverbunds müssen nicht notwendigerweise einer Schutzgebietskategorie unterliegen, sondern um-fassen auch Flächen außerhalb von Schutzgebieten.

Wir streben Folgendes an: → Verwirklichung eines länderübergreifenden funk-

tional orientierten Biotopverbundsystems auf mindestens zehn Prozent der Landesfläche auf allen Maßstabsebenen bis zum Jahre 2010,

→ Erarbeitung eines umfassenden Konzeptes zur Minimierung von Zerschneidungseffekten bis zum Jahre 2010,

→ Vermeidung von Konflikten mit dem länderüber-greifenden Biotopverbund bei künftigen Planun-gen und Projekten (zum Beispiel Siedlungsent-wicklung, Verkehrswege, Ressourcennutzung),

→ Reduzierung der wesentlichen Gefährdungsfakto-ren, die zu einer Degradation von Lebensräumen führen (zum Beispiel nicht nachhaltige Nutzungen, stoffliche Einträge, Beeinträchtigung des Wasser- und Nährstoffhaushaltes, nichtstoffliche Beein-trächtigungen wie Licht und Lärm, Zerschnei-dung),

→ Regeneration und Neuentwicklung gefährdeter Biotoptypen und Biotopkomplexe

→ Erhaltung und Vermehrung von ökologisch wert-vollen extensiv genutzten Lebensräumen (zum Beispiel Heiden, Hecken, Streuobstwiesen, Teile des Grünlands, Weinbausteillagen).

B 1.1.4 Genetische Vielfalt von wildleben- den und domestizierten Arten

Unsere Vision für die Zukunft ist: In Deutschland sind die wildlebenden Arten (Tiere, Pflanzen, Pilze, Mikroorganismen) in ihrer genetischen Vielfalt und ihrer natürlichen Verteilung vorhanden. Gebietstypische Populationen bleiben in ihrer geneti-schen Vielfalt erhalten.

3 Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands 2006.

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

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Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt30

Die regionaltypische genetische Vielfalt von Nutztier-rassen und Kulturpflanzensorten bleibt erhalten, wird nachhaltig genutzt, bleibt als Lebens- und Zuchtgrund-lage verfügbar und bereichert das Landschaftsbild sowie die landwirtschaftliche und gartenbauliche Pro-duktpalette.

Unsere Ziele sind:Auf Grund der Populationsgrößen, räumlichen Ver-teilung und Bandbreite der genetisch festgelegten Merkmale sind Überleben, Anpassungsfähigkeit und evolutive Entwicklungsprozesse der wildlebenden Arten in der jeweiligen regionaltypischen Ausprägung gewährleistet. Die natürliche genetische Vielfalt der wildlebenden Populationen ist vor Beeinträchtigungen durch invasive gebietsfremde Arten und Zuchtformen geschützt. Der Verlust der genetischen Vielfalt ist bis 2010 aufgehalten.

Regional angepasste, durch genetische Erosion be-drohte Kulturpflanzensorten, sogenannten Hof- und Landsorten, sowie gefährdete Nutztierrassen sind durch In-situ- beziehungsweise On-farm- und Ex-situ-Erhaltung gesichert. Genetisches Material in Genban-ken und in situ/on farm, das zur Erhaltung bestimmt ist, ist dauerhaft frei von genetischer Vermischung. Die innovative nachhaltige Nutzung von Sorten und Rassen wird durch entsprechende Züchtungsforschung und Züchtungsaktivitäten gefördert.

Begründungen: Die genetische Verarmung wildlebender Arten kann zum Aussterben von Populationen und Arten führen. Einkreuzen von Genen verwandter Arten oder anderer Teilpopulationen können zum Verlust von Artmerkma-len und regionalen Anpassungsmöglichkeiten führen.

Die durch die ökonomischen Rahmenbedingungen be-dingte Spezialisierung und Rationalisierung der Land-wirtschaft hat zu einer Verringerung der Kulturpflan-zenarten sowie traditioneller Kulturpflanzensorten, sogenannten Hof- und Landsorten, im Anbau geführt. Für Deutschland werden 19 Rassen in der Roten Liste der bedrohten Nutztierrassen als stark gefährdet und 64 Rassen als gefährdet eingestuft. Mit dem Verlust der Vielfalt an Kulturpflanzen und Nutztierrassen verar-men die historisch gewachsenen Kulturlandschaften und es geht ein für die Züchtung unverzichtbares gene-tisches Potenzial verloren. Die Erhaltung selbst kann in besonderen Sammlungen (ex situ) oder – insbesondere für Wildformen – auch unter natürlichen Bedingungen (in situ) erfolgen. Zunehmende Bedeutung kommt der On-farm-Erhaltung, also der Erhaltung in landwirt-schaftlichen Betrieben, zu.

Wir streben Folgendes an:→ Erhaltung einer Vielfalt von regional angepassten

Populationen,

→ Vermeidung der Verfälschung der genetischen Vielfalt der wildlebenden Tier- und Pflanzenwelt durch Ansiedlung und Ausbreitung von nicht heimischen Tier- und Pflanzenarten,

→ Sicherstellung des natürlichen genetischen Austauschs wildlebender Arten,

→ Erhaltung der Rastplätze und Zugwege wandernder Tierarten,

→ Reduzierung künstlicher mutagener Einflüsse (zum Beispiel Stoffe, Strahlung) auf wildlebende Arten,

→ auch in Zukunft nach geltendem Gentechnikrecht keine Zulassung von GVO mit Auskreuzungs-, Verwilderungs-, Etablierungs- oder Ausbreitungs-potenzial, die für die natürliche biologische Vielfalt wildlebender Pflanzen insbesondere in Zentren ihres Ursprungs oder ihrer Vielfalt eine Gefahr erwarten lassen,

Page 31: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

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→ Optimierung der Ex-situ-Erhaltung durch dau-erhafte Sicherung und verbesserte Kooperation der entsprechenden Einrichtungen (zum Beispiel Genbanken, zoologische und botanische Gärten, Museen),

→ Ausbau der Erhaltung sowie verstärkter Anbau und verstärkte Nutzung bedrohter, regionaltypi-scher Kulturpflanzensorten und Nutztierrassen, unter anderem durch wirtschaftliche Nutzbar-machung und gegebenenfalls Abbau administra-tiver Hemmnisse.

B 1.2 Lebensräume

B 1.2.1 Wälder

Unsere Vision für die Zukunft ist: Die Wälder in Deutschland weisen eine hohe natürli-che Vielfalt und Dynamik hinsichtlich ihrer Struktur und Artenzusammensetzung auf und faszinieren die Menschen durch ihre Schönheit. Natürliche und natur-nahe Waldgesellschaften haben deutlich zugenommen. Die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder erfolgt im Einklang mit ihren ökologischen und sozialen Funkti-onen. Der aus Wäldern nachhaltig gewonnene Rohstoff Holz erfreut sich großer Wertschätzung.

Unsere Ziele sind:Bis zum Jahre 2020 haben sich die Bedingungen für die in Wäldern typischen Lebensgemeinschaften (Vielfalt in Struktur und Dynamik) weiter verbessert. Bäume und Sträucher der natürlichen Waldgesellschaft ver-jüngen sich ganz überwiegend natürlich. Mit naturna-hen Bewirtschaftungsformen werden die natürlichen Prozesse zur Stärkung der ökologischen Funktionen genutzt. Alt- und Totholz sind in ausreichender Menge und Qualität vorhanden.

2020 beträgt der Flächenanteil der Wälder mit natürli-cher Waldentwicklung fünf Prozent der Waldfläche.

Bei der Neubegründung von Wäldern werden vermehrt standortheimische Baumarten verwendet.

Der Anteil nicht standortheimischer Baumarten redu-ziert sich kontinuierlich. Historische Waldnutzungs-formen wie Mittel-, Nieder- und Hutewald mit ihrem hohen Naturschutz- oder Erholungspotenzial werden weitergeführt und nach Möglichkeit ausgebaut.

Begründungen: Infolge jahrhundertelanger Nutzung sowie durch Belastungen wie Immissionen, Zerschneidungen und Grundwasserabsenkungen wurden die Wälder in ihrer Artenzusammensetzung und in der Bestandsstruktur in erheblichem Maße verändert. Mit Beginn der Indus-trialisierung begann der Wiederaufbau der auf großen Flächen devastierten Wälder und es etablierte sich eine im Wesentlichen auf nachhaltige Holzproduktion aus-gerichtete Forstwirtschaft.

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Page 32: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Dies führte zur Verbreitung der Betriebsformen des schlagweisen Hochwaldes und der Baumarten Fichte und Kiefer. Bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstand jedoch auch die Dauerwaldbewegung, die auf plenterwaldähnliche Strukturen setzt und heute in modifizierter Form in den Prinzipien des naturnahen Waldbaus ihre moderne Fortsetzung findet. Seit etli-chen Jahren hat, unterstützt durch die Förderpolitik des Bundes und der Länder, ein Trend zum Umbau von Reinbeständen – insbesondere bei Fichte und Kiefer – in gemischte Bestände eingesetzt. Noch immer sind die deutschen Wälder zu erheblichen Teilen aus stand-ortfremden Baumarten aufgebaut. Fichten (28 Prozent) und Kiefern (23 Prozent) sind die häufigsten Baum-arten, während sie von Natur aus nur auf wenigen Prozent der Waldfläche die natürlichen Nadelwald-gesellschaften sowie einige Mischwaldgesellschaften prägen würden. Einschichtig aufgebaute Wälder neh-men mit 46 Prozent fast die Hälfte der Waldfläche ein. Zweischichtige Wälder sind mit 45 Prozent vertreten. Nur neun Prozent der Wälder sind mehrschichtig. Aus ökologischer Sicht besonders wertvolle alte Wälder (mit Bäumen älter als 180 Jahre) sind mit circa zwei Prozent Anteil an der Waldfläche kaum mehr vorhanden. Die für natürliche Wälder typische biologische Vielfalt ist aufgrund dieser Situation gefährdet. Der Anteil von historischen Waldnutzungsformen mit naturschutz-fachlicher Bedeutung an der gesamten Waldfläche ist mit weniger als ein Prozent verschwindend gering. Auswertungen der Roten Listen zeigen, dass vor allem solche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten überproportional stark gefährdet sind, die auf typische Strukturen na-turnaher Wälder spezialisiert sind. Zum angestrebten Flächenanteil von Wäldern mit natürlicher Waldent-wicklung tragen sowohl Schutzgebiete (Naturwald-reservate und andere) als auch Flächen außerhalb von Schutzgebieten bei.

Wir streben Folgendes an:→

Erhaltung großräumiger, unzerschnittener Waldgebiete,

Erhaltung und Entwicklung der natürlichen und naturnahen Waldgesellschaften,

besonderer Schutz alter Waldstandorte und Erhaltung sowie möglichst Vermehrung der Wald-flächen mit traditionellen naturschutzfachlich bedeutsamen Nutzungsformen bis 2020,

Förderung des Vertragsnaturschutzes im Privat-wald auf zehn Prozent der Fläche,

Entwicklung einer Strategie von Bund und Län-dern zur vorbildlichen Berücksichtigung der Bio-diversitätsbelange für alle Wälder im Besitz der öffentlichen Hand bis 2010 und ihre Umsetzung bis 2020,

klarere Fassung der Grundsätze einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung im Gesetz bis 2010,

Zertifizierung von 80 Prozent der Waldfläche nach hochwertigen ökologischen Standards bis 2010,

ausgeglichenes Verhältnis zwischen Wald-verjüngung und Wildbesatz bis 2020,

Anpassung der Wälder an die Herausforderungen des Klimawandels zum Beispiel durch Anbau möglichst vielfältiger Mischbestände,

weiterhin keine Verwendung gentechnisch verän-derter Organismen oder deren vermehrungsfähiger Teile, die für Waldökosysteme eine Gefahr erwar-ten lassen, wobei den besonderen Bedingungen der Waldökosysteme Rechnung zu tragen ist.

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt32

Page 33: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

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B 1.2.2 Küsten und Meere

Unsere Vision für die Zukunft ist: Natürliche Küstenregionen und Meere sind faszinie-rende Naturlandschaften. Die miteinander vernetzten natürlichen und naturnahen Küsten- und Meeresöko-systeme ermöglichen in ihrer Vielfalt und natürlichen Dynamik ein ungefährdetes Vorkommen aller typi-schen Arten und Lebensräume. Sie befinden sich in einem günstigen Erhaltungszustand.

Unsere Ziele sind:Bis zum Jahre 2015 ist für die Gewässer im Küstenraum ein guter ökologischer und chemischer Qualitäts- zustand erreicht.4 Die Meeresgewässer erreichen bis zum Jahr 2021 eine gute Umweltqualität.

Bis 2010 sind der Rückgang von Arten und die Degra-dierung von Lebensräumen gestoppt. Bis 2020 ist für alle Arten und Lebensräume eine signifikante Verbesse-rung des Erhaltungszustands erreicht. Bis 2015 sind der Stör und andere in Deutschland ausgestorbene marine Arten wieder präsent.

Begründungen: Unsere Küsten gehören zu den besonders intensiv genutzten Räumen (zum Beispiel Tourismus, Eindei-chungen, Industrie- und Hafenbauten). Viele ihrer Arten und rund 90 Prozent der Biotoptypen gelten als gefährdet oder von Vernichtung bedroht. Die zuneh-mende Nutzung der Meere bedroht die Vielfalt von Ar-ten und Lebensräumen, kann aber auch negative Aus-wirkungen für die Lebensgrundlagen der Menschen haben. Einige kommerziell genutzte Fischbestände sind vor allem durch Überfischung, zusätzlich aber auch durch Klimaeffekte bereits so weit reduziert, dass sie sich bei unveränderter Fischereipraxis in absehbarer Zeit nicht auf eine nachhaltige Reproduktionskapazität regenerieren werden (zum Beispiel Kabeljau/Nordsee, Dorsch/zentrale Ostsee, Wittling, Scholle und See-zunge/Nordsee).

Durch internationale und regionale Kooperationen, Übereinkommen und EU-Richtlinien (CBD, OSPAR, HELCOM, Nordseeschutz-Konferenz, Trilaterale Wat-tenmeerkooperation, ASCOBANS, FFH- und Vogel-schutzrichtlinie, Wasserrahmenrichtlinie) ist Deutsch-land zu vielfältigen Maßnahmen in festgelegten Zeit-räumen zum Schutz der Küsten- und Meeresumwelt sowie von Lebensräumen, Biotoptypen und Arten verpflichtet.

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

4 „Gute Umweltqualität“ gemäß Anhang 5 der Wasserrahmenrichtlinie.

Wir streben Folgendes an:Anwendung des Ökosystemansatzes (HELCOM, OSPAR) unter Wahrung des Vorsorge- und Verur-sacherprinzips spätestens ab 2010,

Verwirklichung eines gemeinsamen OSPAR-/HELCOM-Netzes von gut gemanagten Küsten- und Meeresschutzgebieten, die Kernzonen natürlicher Entwicklung einschließen, bis 2010 und deren Integration in internationale Netzwerke,

Implementierung eines integrierten Küsten- zonenmanagements, aufbauend auf der natio-nalen IKZM-Strategie vom 22. März 2006,

nachhaltige und ökosystemverträgliche Aus-gestaltung der Fischerei bis 2010,

Erhaltung von naturnahen Küsten- und Meeresgebieten durch Arten- und Biotop-schutzmaßnahmen,

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Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt34

→ Vermeidung der Einschleppung invasiver gebiets-fremder Arten sowie weiterhin nur Freisetzung und kommerzielle Nutzung von transgenen Or-ganismen, die für Meeres- und Küstenökosysteme keine Gefahr erwarten lassen, wobei den besonde-ren Bedingungen dieser Ökosysteme Rechnung zu tragen ist.

B 1.2.3 Seen, Weiher, Teiche und Tümpel

Unsere Vision für die Zukunft ist: Seen, Weiher und Teiche sind die „Augen der Land-schaft“ und in eine naturnahe Umgebung eingebet-tet. Sie bilden mit ihren Uferzonen funktionsfähige Lebens räume für naturraumtypische Arten und Lebensgemeinschaften und weisen eine natürliche Gewässerqualität auf. Die Arten und Lebensräume be-finden sich in einem günstigen Erhaltungszustand.

Unsere Ziele sind:Seen, Weiher und Teiche einschließlich der Ufer- und Verlandungszonen weisen dauerhaft eine naturraum-typische Vielfalt auf und erfüllen ihre Funktion als Lebensraum. Ab sofort findet keine Verschlechterung der ökologischen Qualität der Oberflächengewässer mehr statt.

Bis 2015 ist mindestens ein guter ökologischer und chemischer Zustand (WRRL) erreicht, in Natura 2000-Gebieten ist der Erhaltungszustand signifikant verbessert. Die Schadstoffbelastung der Fische (zum Beispiel Aal) und Muscheln ist bis 2015 soweit redu-ziert, dass diese (wieder) uneingeschränkt genießbar sind.

Begründungen: Stillgewässer und ihre Ufer sind durch übermäßige Nährstoffzufuhr (Eutrophierung), Uferverbau und Erholungsnutzung oftmals stark beeinträchtigt. Es sind beispielsweise etwa 85 Prozent der Seen in den seenreichsten Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg stark oder übermäßig hoch mit Nährstoffen belastet, an fast allen größeren Stillgewässern weite Bereiche der Ufer zerstört und an vielen Seen 80 bis 90 Prozent der früheren Röhrichtbestände verschwunden. Nicht an-gepasste Besatzmaßnahmen haben Auswirkungen auf die natürliche Zusammensetzung der Fischbestände. Die selektive Entnahme von Fischen kann Einfluss auf die Altersstruktur und Zusammensetzung der Bestände nehmen.

Als Rast- und Brutgebiete spielen Stillgewässer auch im überregionalen Vogelzug eine wichtige Rolle. Eine gute Wasserqualität und unverbaute Ufer sind wesentliche Voraussetzungen für eine naturraumtypische biologi-sche Vielfalt.

Die Reinheit der Seen ist für den Arten- und Biotop-schutz, Fischerei und Erholung wesentliche Grundlage. Die Stillgewässer gehören zusammen mit anderen attraktiven Landschaftsteilen zu den tragenden Säulen für Tourismus und Naturerleben.

Wir streben Folgendes an: Aufstellung und Abstimmung der Bewirtschaf-tungspläne und Maßnahmenprogramme unter Einbeziehung der Ufer- und Verlandungszonen mit den Erhaltungszielen für Natura 2000-Gebiete bis 2009 (gemäß WRRL),

Erreichung des guten ökologischen und chemi-schen Zustandes bis 2015 (gemäß WRRL),

Page 35: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

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→ Renaturierung beeinträchtigter Stillgewässer ein-schließlich ihrer Uferbereiche und ökologische Sanierung der Einzugsgebiete bis 2015,

→ flächenhafte Anwendung der guten fachlichen Praxis in der Binnenfischerei,

→ Schaffung eines ökologischen Zertifizierungs-systems für Aquakulturprodukte aus der Binnen-fischerei bis 2010,

→ Förderung der naturverträglichen Erholungs-nutzung und Besucherlenkung in ökologisch sensiblen Bereichen von Stillgewässern,

→ Vermeidung der Einschleppung invasiver gebiets-fremder Arten sowie weiterhin nur Freisetzung und Nutzung von transgenen Organismen, die für Seen, Weiher, Teiche und Tümpel keine Gefahr er-warten lassen, wobei den besonderen Bedingungen dieser Ökosysteme Rechnung zu tragen ist.

B 1.2.4 Flüsse und Auen

Unsere Vision für die Zukunft: Fließgewässer und ihre Auen bilden wieder eine Ein-heit und sind die Lebensadern unserer Landschaft. Ihre natürliche Vielfalt und Dynamik macht sie zu Zentren der Biodiversität. Die für die jeweiligen Flüsse typi-schen Lebensräume und Arten befinden sich in einem günstigen Erhaltungszustand. Flüsse haben wieder mehr Raum, damit sich Hochwasser dort ausbreiten kann, wo es keinen Schaden anrichtet. In vielen Flüssen kann wieder gebadet werden und eine nachhaltige Be-rufsfischerei ist möglich. Bäche und naturnahe Gräben sind wieder geschätzte Bestandteile der Landschaft.

Unsere Ziele sind:Bis 2020 sind Fließgewässer und ihre Auen in ihrer Funktion als Lebensraum soweit gesichert, dass eine für Deutschland naturraumtypische Vielfalt gewähr-leistet ist.

Bis 2015 ist entsprechend den Vorgaben der WRRL ein guter ökologischer und chemischer Zustand

beziehungsweise ökologisches Potenzial der Flüsse erreicht; die ökologische Durchgängigkeit ist wieder-hergestellt.

Bis 2020 verfügt der überwiegende Teil der Fließgewäs-ser wieder über mehr natürliche Überflutungsräume.

Bis 2020 besitzen viele Flüsse wieder gute Badegewäs-serqualität. Der Bestand der für das jeweilige Fließ-gewässer charakteristischen Fischfauna ist dauerhaft gesichert.

Der Bestand aller fischereilich bedeutsamen Arten ist dauerhaft gesichert. Die Schadstoffbelastung der Fische (zum Beispiel Aal) und Muscheln ist bis 2015 soweit reduziert, dass diese (wieder) uneingeschränkt genieß-bar sind.

Begründungen: Fließgewässer und Auen sind durch Nutzungen wie Schifffahrt, technischer Hochwasserschutz, Wasserkraft und Landwirtschaft vielfach verändert worden. So sind beispielsweise 80 Prozent unserer Fließgewässer deutlich bis vollständig verändert, nur

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Page 36: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

noch etwa 15 bis 20 Prozent der natürlichen Auen erhalten geblieben, 83 Prozent aller Biotoptypen der Flüsse und Auen gefährdet. Einige dieser Entwicklun-gen sind als irreversibel einzustufen.

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt36

Das Ausmaß der Hochwasserkatastrophen und der Rückgang der Flussfischerei sind Folgen der Beein-trächtigungen. Eine naturnahe Gewässerstruktur, die Wiederanbindung der Auen an die Gewässer und ein auentypischer Wasserhaushalt sind wesentliche Voraussetzungen für den vorbeugenden Hochwasser-schutz und eine naturraumtypische biologische Viel-falt. Die WRRL, FFH-RL und Vogelschutz-Richtlinie, das Fünf-Punkte-Programm der Bundesregierung von 2002 zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasser-schutzes, die geplante EU-Hochwasserschutzrichtlinie sowie das Hochwasserschutzgesetz (Gesetz zur Verbes-serung des vorbeugenden Hochwasserschutzes) geben wichtige Qualitätsziele vor.

Wir streben Folgendes an:Erreichung des guten ökologischen und chemi-schen Zustandes beziehungsweise des guten ökolo-gischen Potenzials der Fließgewässer bis 2015,

Verbesserung des Zustandes der Fließgewässer der grundwasserabhängigen Landökosysteme und der wasserabhängigen Schutzgebiete bis 2015,

Abstimmung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für Fließgewässer und ihre Auen mit den Erhaltungszielen für Natura 2000-Gebiete bis 2009 (gemäß WRRL),

dauerhafte Sicherung der Überschwemmungs-gebiete HQ100 (das heißt Gebiete, die statistisch mindestens einmal in 100 Jahren überschwemmt werden), in denen Schäden durch Hochwasser zu erwarten sind, bis 2012, für Gebiete mit hohem Schadenspotenzial bis 2010,

Vergrößerung der Rückhalteflächen an den Flüssen um mindestens zehn Prozent bis 2020,

bundesweite Erfassung des ökologischen Zustan-des von Flussauen im Rahmen eines nationalen Auenprogramms bis 2009,

Wiederherstellung, Redynamisierung und Neu-anlage von natürlichen oder naturverträglich genutzten Auwäldern,

Anpassung der landwirtschaftlichen Nutzung in erosionsgefährdeten Bereichen der Auen und ein-geschränkte Ausbringung von Dünge- und Pflan-zenschutzmitteln im HQ100-Bereich, um erhebli-che nachteilige Auswirkungen auf die Gewässer zu vermeiden, bis 2015,

Anwendung der guten fachlichen Praxis in der Binnenfischerei,

Schaffung eines ökologischen Zertifizierungs-systems für die Binnenfischerei,

Wiederherstellung der ökologischen Durchgängig-keit der Fließgewässer (Fischaufstieg, Fischabstieg) bis 2015,

Nutzung der Wasserkraft bei Modernisierung oder Neubau der Wasserkraftanlage unter Beibehaltung der charakteristischen Eigenarten des Fließgewäs-sers, der Gewährleistung der ökologischen Durch-gängigkeit sowie der Verbesserung oder Wieder-herstellung der Funktionsfähigkeit,

Förderung der naturverträglichen Erholungs-nutzung und Besucherlenkung in ökologisch sensiblen Bereichen von Fließgewässern,

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→ Vermeidung der Einschleppung invasiver gebiets-fremder Arten sowie weiterhin nur Freisetzung und kommerzielle Nutzung von transgenen Orga-nismen, die für Flussökosysteme keine Gefahr er-warten lassen, wobei den besonderen Bedingungen dieser Ökosysteme Rechnung zu tragen ist.

B 1.2.5 Moore

Unsere Vision für die Zukunft ist: Deutschland hat wieder mehr natürlich wachsende Hochmoore. Die Niedermoore weisen einen naturna-hen Wasser- und Nährstoffhaushalt auf. Moore berei-chern das Landschaftsbild mit ihren sehr speziellen und faszinierenden Lebensgemeinschaften. Diese weisen einen günstigen Erhaltungszustand auf.

Unsere Ziele sind:Heute noch bestehende natürlich wachsende Hoch-moore sind bis 2010 gesichert und befinden sich in einer natürlichen Entwicklung.

Die Regeneration gering geschädigter Hochmoore ist bis 2010 eingeleitet mit dem Ziel, intakte hydrologische Verhältnisse und eine moortypische, oligotrophe Nähr-stoffsituation zu erreichen. In regenerierbaren Nieder-mooren ist der Torfschwund signifikant reduziert. Moore wirken wieder als Nährstoff- und CO2-Senke.

Bis 2020 sind wesentliche Teile der heute intensiv genutzten Niedermoore extensiviert und weisen nur noch Grünlandnutzung auf. Typische Lebensgemein-schaften entwickeln sich wieder.

Begründungen: Moore weisen einzigartige, spezialisierte Lebens-gemeinschaften auf. Eine Reihe heimischer Arten kommt ausschließlich in Mooren vor; fast alle sind heute gefährdet oder vom Aussterben bedroht.

Moore sind zudem faszinierende Archive der Entwick-lungsgeschichte der Erde. Auf Grund der teilweise 1.000 Jahre umfassenden Entwicklungszeit ist die Regeneration von Mooren besonders schwierig. Ent-sprechend besitzt ihr Schutz allerhöchste Priorität.

Der Bestand an intakten Hochmooren ist aufgrund menschlicher Nutzung bis heute um mehr als 95 Pro-zent zurückgegangen. Maximal zehn Prozent des Aus-gangsbestands der Hochmoore können als regenerier-bar bewertet werden.

Intakte Moore stellen eine CO2-Senke dar. Bei den landwirtschaftlich genutzten Niedermooren, aber auch bei entwässerten Hochmooren, kommt es neben der Zerstörung der typischen Lebensgemeinschaften zur Zersetzung des Torfkörpers. Hierdurch werden Nähr-stoffe an Luft und Wasser abgegeben und Treibhaus-gase (CO2 und CH4) freigesetzt.

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Wir streben Folgendes an:Erarbeitung von Moorentwicklungskonzepten in allen Bundesländern bis 2010 und deren Umset-zung bis 2025,

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Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt38

Schutz des Wasserhaushalts intakter Moore und dauerhafte Wiederherstellung regenerierbarer Moore bis 2020,

kontinuierliche Reduzierung der Stickstoffeinträge unter die Belastungsgrenze (critical load),

natürliche Entwicklung in allen Hochmooren und Moorwäldern; signifikante Reduzierung des Torf-abbaus ab 2015 bei gleichzeitiger Steigerung der Verwendung von Torfersatzstoffen im Gartenbau,

Schaffung von ökonomischen Anreizen zur Nut-zungsextensivierung von Niedermooren; natürli-che Entwicklung auf zehn Prozent der heute ex-tensiv genutzten Niedermoore bis 2010 sowie von weiteren zehn Prozent bis 2020,

Einbindung der Moore in ein länderübergreifendes Biotopverbundsystem.

B 1.2.6 Gebirge

Unsere Vision für die Zukunft ist: Die Gebirge sind geprägt von Erhabenheit, Ruhe und Naturerleben. Das Landschaftsbild ist dauerhaft ge-prägt von großflächigen, ungenutzten Hochgebirgs-lagen und traditionellen, naturverträglichen Nutzungs-formen in der Land- und Forstwirtschaft. Die Alpen und die Hochlagen der Mittelgebirge weisen eine hohe Vielfalt an natürlichen und naturnahen Lebensräumen mit ihrer ursprünglichen Tier- und Pflanzenwelt auf. Diese befinden sich in einem günstigen Erhaltungszu-stand.

Unsere Ziele sind: Bis zum Jahre 2020 ist der Gefährdungsstatus des größ-ten Teils der noch regenerierbaren gebirgsspezifischen Lebensraumtypen und der endemischen und typischen Arten um eine Stufe in den Roten Listen reduziert.

Bis 2020 sind Braunbär, Luchs und Geier in den baye-rischen Alpen wieder heimisch, der Luchs auch im Mittelgebirge.

Ab 2020 weisen alle intakten sowie die renaturierbaren Gebirgsflüsse und -bäche wieder eine weitgehend na-türliche Dynamik auf.

Beeinträchtigungen der Gebirgslandschaften durch weitere Erschließungsmaßnahmen und nicht mehr benötigte Infrastruktur werden vermindert.

Begründungen: Die Alpen stellen einen der größten zusammenhängen-den Naturräume Europas dar. Typisch für unsere Ge-birge sind die vielgestaltige Topografie, die natürlicher-weise hohe Dynamik des Gebirges sowie das Nebenein-ander großflächiger naturnaher Bereiche (zum Beispiel Gebirgsflüsse, Seen, Felsregionen, ungenutzte Wälder) und land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen (zum Beispiel Almen und Bergwiesen). Viele Arten kommen nur hier vor. Nachhaltiges Wirtschaften, das vielfach auf historisch gewachsenen und bewährten Nutzungsweisen beruht, erhält die landschaftliche und kulturelle Eigenart und trägt auch zu der großen Standort- und Artenvielfalt bei.

Der Alpenraum mit seinen sensiblen Bergregionen sowie die Hochlagen der Mittelgebirge sind gegenüber Eingriffen in den Naturhaushalt oder überhöhten Schalenwildbeständen besonders sensible Regionen.

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So sind rund 54 Prozent der für die Alpen typischen Biotoptypen in Deutschland bereits gefährdet oder von vollständiger Vernichtung bedroht. Touristische, forstliche und landwirtschaftliche Nutzung sowie In-frastrukturentwicklung müssen diesem Umstand in besonderer Weise Rechnung tragen.

Wir streben Folgendes an: →

Verwirklichung eines internationalen Biotop-verbundsystems in den Alpen und den Hochlagen der Mittelgebirge bis 2020, besonders durch die Fest legung von Ruhezonen und Wildnisgebieten,

Entwicklung einer Gesamtkonzeption zur natür-lichen Wiedereinwanderung und -einbürgerung großer Beutegreifer,

Akzeptanz für große Beutegreifer wie Braunbär, Wolf, Luchs und Geier bis 2015 durch gezielte und zielgruppenspezifische Kommunikation und Infor-mation,

Schaffung von Anreizsystemen zur Stabilisierung traditioneller Wirtschaftsweisen einschließlich der Nutzung der gebirgsspezifischen Haustierrassen,

Reduzierung der Neuinanspruchnahme von Flächen für Verkehrs-, Siedlungs- und Tourismus-zwecke in den Alpen und in den Hochlagen der Mittelgebirge,

Rückbau nicht mehr benötigter Infrastruktur-einrichtungen,

Erhaltung der Waldweide auf geeigneten Stand-orten,

natürliche Entwicklung in allen geeigneten, naturnahen staatlichen Bergwäldern bis 2015,

Reduktion des Transitverkehrs durch den Alpen-raum auf der Straße durch Steigerung des Güter-transports auf dem Schienenwege bis 2025.

B 1.2.7 Grundwasserökosysteme

Unsere Vision für die Zukunft ist: Grundwasser ist von hoher Qualität und weitgehend unbelastet. Es ist Lebensraum für einzigartige, hochgra-dig an die Besonderheiten des Ökosystems angepasste Lebensgemeinschaften. Es erfüllt dauerhaft seine

systemverbindende Funktion im Wasserkreislauf und Naturhaushalt. Es ist überall in ausreichender Menge und hoher Qualität als Trinkwasser vorhanden.

Unsere Ziele sind:Spätestens ab 2015 sind alle grundwassertypischen Arten und Gemeinschaften im jeweiligen Habitat beziehungsweise Naturraum nicht gefährdet.

Der thermische Zustand des Grundwassers bleibt von vermeidbaren anthropogenen Einflüssen verschont.

Bis 2020 sind flächendeckend anthropogene diffuse Einträge in das Grundwasser entsprechend den Zielen der WRRL und der Grundwasserrichtlinie deutlich reduziert. Einträge aus Altlasten werden kontinuierlich reduziert.

Begründungen: Grundwasser ist für Mensch und Natur eine Lebens-grundlage. Es dient als Trinkwasserreservoir und ist darüber hinaus für viele Ökosysteme von hoher Be-deutung. Das Grundwasser selbst ist Lebensraum für einzigartige und hochspezialisierte Arten und Lebens-gemeinschaften, die bisher noch nicht ausreichend bewertet werden können. Grundwasser ist in seiner Güte durch stoffliche Einträge gefährdet. Die Folgen anthropogener Nutzungen auf das Grundwasser zei-gen sich oft erst mittel- bis langfristig.

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Die Auswirkungen schädlicher Einträge sind häufig weiträumig und meistens irreversibel. Notwendig ist deshalb ein vorsorgender und flächendeckender Grundwasserschutz. Das Europäische Parlament und der Rat haben eine Richtlinie zum Schutz des Grund-wassers vor Verschmutzung erlassen (RL 2006/118/EG), mit der europaweit Kriterien für die Beurteilung des guten chemischen und mengenmäßigen Zustandes des Grundwassers sowie Maßnahmen zur Verminderung beziehungsweise Begrenzung des Schadstoffeintrags in das Grundwasser vorgegeben werden.

Wir streben Folgendes an: → Entwicklung von ökologischen Bewertungs-

kriterien für Grundwasserhabitate, grundwasser-typische Arten und des ökologischen Zustandes des Grundwassers bis 2010,

→ ein flächendeckend sowohl qualitativer als auch quantitativer guter Grundwasserzustand bis 2015 (gemäß WRRL),

→ Vermeidung weiterer Zustandsverschlechterungen der Grundwasserkörper, Verbesserung des Zustan-des der grundwasserabhängigen Landökosysteme,

→ neben der bestehenden Berücksichtigung des Lebensraumes Grundwasser in der Eingriffs-regelung verstärkte Berücksichtigung bei Biotop- und Artenschutzmaßnahmen bis 2015,

→ Verbesserung der Grundwasserneubildungsrate,

→ nachhaltige Sicherung und Regenerierung von Quellstandorten,

→ Berücksichtigung des Landschaftswasserhaus-haltes im Flurbereinigungsgesetz bis 2010.

B 1.3 Landschaften

B 1.3.1 Wildnisgebiete

Unsere Vision für die Zukunft ist: In Deutschland gibt es wieder faszinierende Wildnis-gebiete (zum Beispiel in Nationalparken), in denen Ent-wicklungsprozesse natürlich und ungestört ablaufen.

Unsere Ziele sind:Bis zum Jahre 2020 kann sich die Natur auf mindestens zwei Prozent der Landesfläche Deutschlands wieder nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickeln, bei-spielsweise in Bergbaufolgelandschaften, auf ehemali-gen Truppenübungsplätzen, an Fließgewässern, an den Meeresküsten, in Mooren und im Hochgebirge.

Bei einem Großteil der Wildnisgebiete handelt es sich um großflächige Gebiete. Das Thema Wildnis spielt eine zunehmend wichtige Rolle bei der Umwelt-bildung.

Begründungen: Heute gibt es in Deutschland kaum noch Wildnis. Wildnisgebiete umfassen deutlich weniger als ein Pro-zent der Landesfläche. In den vergangenen Jahrhunder-ten wurden umfangreiche Anstrengungen unternom-men, um die für Wildnisgebiete typische natürliche Dynamik weitgehend zu unterdrücken. Das führte unter anderem dazu, dass die davon abhängigen Lebensräume (Pionierbiotope, intakte Auwälder und so weiter) weitgehend aus der Landschaft verschwun-den sind. Um die natürlichen Prozesse der Lebens-raumdynamik wieder zu aktivieren, muss ein bestimm-ter Flächenanteil Deutschlands von menschlicher

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Einflussnahme freigestellt werden. Dies betrifft vor allem die verbliebenen Reste der natürlichen Ökosys­teme, kann jedoch auch Bereiche umfassen, die aus der menschlichen Nutzung fallen und sich künftig in Rich­tung auf eine „neue Wildnis“ hin entwickeln können. Solche Wildnisgebiete können auch helfen, die Natur zu verstehen und zu erleben.

Wir streben Folgendes an: → Schaffung von Gebieten, die der natürlichen

Entwicklung überlassen werden, in lebensraum­spezifisch ausreichender Größe bis 2020,

→ Schaffung von Rückzugsgebieten und Trittsteinen für gefährdete Arten,

→ Integration der Wildnisgebiete in den länder­übergreifenden Biotopverbund.

B 1.3.2 Kulturlandschaften

Unsere Vision für die Zukunft ist: Die Kulturlandschaften Deutschlands weisen aufgrund der vielfältigen naturräumlichen Gegebenheiten und einer nachhaltigen Land­ und Forstwirtschaft eine hohe Arten­ und Lebensraumvielfalt auf. Die Kultur­landschaften erfahren eine hohe Wertschätzung auf Grund ihrer Vielfalt, Schönheit und ihrer regionaltypi­schen Eigenart, die ihre kulturhistorische Entwicklung erkennen lässt. Sie tragen in besonderem Maße zur Lebensqualität der Menschen und zur regionalen Iden­tifikation und Wertschöpfung bei.

Unsere Ziele sind: Durch nachhaltige Nutzung unter Berücksichtigung der Anforderungen des Naturschutzes und der Land­schaftspflege wird die biologische Vielfalt der Kultur­landschaften bis 2020 gesteigert und ihre Vielfalt, Schönheit und regionaltypische Eigenart bewahrt.

Die aus Naturschutzsicht besonders erhaltenswer­ten Landschaften Deutschlands bleiben dauerhaft

bestehen. Der Anteil besonders erhaltenswerter Kultur­landschaften erhöht sich weiter.

Begründungen: Die Kulturlandschaften Deutschlands sind verschie­denartig strukturierte Landschaften mit einer spezifi­schen regionaltypischen Eigenart und Dynamik, die oft noch durch traditionelle Nutzungen geprägt sind. Viele von ihnen haben eine herausragende Bedeutung für die Erholung der Menschen und für die Erhaltung der biologischen Vielfalt. Kulturlandschaft ist kein stati­sches Gebilde, sondern unterliegt einem steten Wandel, der von der gesellschaftlichen Entwicklung geprägt wird (Kulturlandschaft im Zusammenspiel von Mensch und Natur).

Damit die wertvollen Kulturlandschaften erhalten werden können, sind neben der Umsetzung rechtlicher Bestimmungen auch die ökonomischen Voraussetzun­gen dafür zu schaffen, dass regionaltypische Bewirt­schaftungsformen, die zu ihrer Erhaltung beitragen, wirtschaftlich betrieben werden können.

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Wir streben Folgendes an: Unterstützung von regionaltypischen Bewirtschaf­tungsformen, die zur Erhaltung und Entwicklung von Kulturlandschaften und ihren Elementen beitragen (zweite Säule EU­Agrarförderung), so dass sie auch unter wirtschaftlichen Aspekten und unter Berücksichtigung regionalspezifischer Besonderheiten und Funktionen aufrechterhalten werden können,

Erhaltung und Wiederherstellung gefährdeter halbnatürlicher Lebensräume (Grünländer, Heiden, Hecken, Streuobstwiesen, Steillagenweinbau mit Trockenmauern und so weiter) durch adäquate Bewirtschaftung unter anderem mittels staatlicher Anreizinstrumente,

Definition einer naturraumbezogenen Mindest­dichte von zur Vernetzung von Biotopen erforder­lichen linearen und punktförmigen Elementen (zum Beispiel Saumstrukturen, Hecken, Feldraine, Trittsteinbiotope) bis 2010 und Abbau bestehender Unterschreitungen,

Vermeidung von Beeinträchtigungen des Land­schaftsbildes,

Berücksichtung der Eigenart der Landschaften bei der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung.

B 1.3.3 Urbane Landschaften

Unsere Vision für die Zukunft ist: Unsere Städte weisen eine hohe Lebensqualität für die Menschen auf und bieten vielen, auch seltenen und gefährdeten Tier­ und Pflanzenarten einen Lebens­raum. Vielfältiges Grün verbessert Luftqualität und Stadtklima. Es bietet umfassende Möglichkeiten für Erholung, Spiel und Naturerleben für Jung und Alt.

Unsere Ziele sind: Bis zum Jahre 2020 ist die Durchgrünung der Sied­lungen einschließlich des wohnumfeldnahen Grüns (zum Beispiel Hofgrün, kleine Grünflächen, Dach­ und Fassadengrün) deutlich erhöht. Öffentlich zugängliches Grün mit vielfältigen Qualitäten und Funktionen steht in der Regel fußläufig zur Verfügung.

Lebensräume für stadttypische gefährdete Arten (zum Beispiel Fledermäuse, Wegwarte, Mauerfarne) werden erhalten und erweitert. Dies geschieht in einer Weise, die auch weiterhin eine aktive Innenentwicklung der Städte und Gemeinden und eine umfassende energeti­sche Gebäudesanierung ermöglicht.

Begründungen: Die Ansprüche an Natur in Städten sind für die verschiedenen Menschen unterschiedlich. Kinder brauchen Naturerfahrungsräume für eine gesunde psychische und physische Entwicklung. Alleinlebende Menschen sind die häufigsten Nutzer von öffentlichen Parks. Eine Ausweitung von Naturräumen in Innen­städten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ansprüche der verschiedenen Bevölkerungsgruppen ist dringend erforderlich. In vielen Stadtbereichen fehlt ausreichend Grün, das von den Menschen genutzt wer­den und als Lebensraum für Arten dienen kann.

Zahlreiche Studien zeigen, dass Städte heute schon im Vergleich zu der sie umgebenden Landschaft oft wesentlich artenreicher sind. Heimische Arten finden hier einen Ersatzlebensraum und Wärme liebende eingewanderte Arten siedeln sich an.

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Fehlende Vegetation und versiegelte Böden verschlech­tern das Stadtklima und die Luftqualität und wirken sich negativ auf den Wasserhaushalt aus. Freiflächen in Innenstadtgebieten können in vielfältiger Weise zu einer Verbesserung der stadtklimatischen Situation beitragen. Je größer der Umfang einer Grünfläche, desto größer ist auch die klimatologische Reichweite. Der große Tiergarten in Berlin bewirkt zum Beispiel Temperaturreduktionen, die bis zu 1,5 Kilometer in das bebaute Gebiet hinein ermittelt wurden.

Eine gute Erreichbarkeit und Vernetzung von Grün­flächen ist entscheidend für die Nutzbarkeit und er­höht die Attraktivität der Innenstädte. Dies trägt dazu bei, den flächenintensiven Wegzug ins Umland aufzu­halten und das Verkehrsaufkommen zu reduzieren.

Wir streben Folgendes an: → Nutzung der bestehenden Instrumente der Land­

schaftsplanung, Grünordnungsplanung und Bauleitplanung zur Entwicklung des städtischen Grüns und zur Vernetzung von Biotopen,

→ stärkere Berücksichtigung von Brachen und Baulücken bei der Nachverdichtung oder öko­logischen Aufwertung von Wohnquartieren,

→ Nutzung vorhandener Möglichkeiten, um die direkte Umgebung von Wohngebäuden zu verbessern, zum Beispiel durch Entsiegelung, Hof­ und Gebäudebegrünung, Rückbau und Beruhigung von Straßen.

B 2 Nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt

B 2.1 Naturverträgliches Wirtschaften

Unsere Vision für die Zukunft ist: Die wirtschaftlichen Tätigkeiten in Deutschland erfol­gen im Einklang mit der Erhaltung der biologischen Vielfalt. Hierbei sind die Kosten und der Gewinn aus der Nutzung der biologischen Vielfalt angemessen aufgeteilt.

Unsere Ziele sind:Produkte und Dienstleistungen, die zu einer Belastung der Biodiversität führen, sind ebenso wie wirtschaft­liche Aktivitäten, die die Biodiversität fördern, für die Menschen immer besser erkennbar.

Die Nachfrage nach naturverträglichen Produkten und Dienstleistungen verstärkt sich kontinuierlich, ihr An­gebot verbessert sich deutlich.

Immer mehr wirtschaftliche Aktivitäten leisten einen Beitrag für die Erhaltung der biologischen Vielfalt.

Biodiversitätsbelastungen der Produktion gehen kon­tinuierlich zurück. Bis 2020 sind Biodiversitätsaspekte umfassend in die Welthandelsordnung integriert.

Begründungen: Die biologische Vielfalt ist ein weitgehend öffentliches Gut. Die Beeinträchtigungen, aber auch die Förderung der biologischen Vielfalt durch menschliche Aktivi­täten wird deshalb nur in ungenügender Weise durch den Markt über geringere oder höhere Preise „bestraft“ oder belohnt. Für eine naturverträgliche Wirtschaft ist es erforderlich, mit geeigneten Instrumenten (zum Beispiel ökonomische Anreize, Information und Auf­ klärung, Forschung, Kennzeichnung) die Marktkräfte für die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu mobili­sieren.

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Zusammenhänge zwischen wirtschaftlichen Tätigkei­ten und den Auswirkungen auf die biologische Vielfalt sind noch nicht hinreichend bekannt. Daher sollte die Forschung in diesem Bereich gefördert werden. Bei der Nachfrage nach naturverträglichen Produkten spielen Frauen aufgrund ihres Gesundheits­ und Umwelt­bewusstseins eine maßgebliche Rolle.

Wir streben Folgendes an: → Verbesserung der zielgruppenspezifischen Auf­

klärung der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Erhöhung ihres Bewusstseins für einen na­turverträglichen und nachhaltigen Konsum,

→ verstärkte Berücksichtigung der biologischen Viel­falt bei Umweltmanagement­ und Zertifizierungs­systemen und deren verbesserte Kommunikation,

→ Anpassung des rechtlichen und institutionellen Rahmens für wirtschaftliches Handeln an die Er­fordernisse des Erhalts der biologischen Vielfalt,

→ stärkere Orientierung der Steuer­ und Förderpoli­tik an der Erhaltung der biologischen Vielfalt,

→ verstärkter Abbau ökologisch kontraproduktiver Transferzahlungen,

→ So weit wie möglich Weiterentwicklung und Aus­weitung einer am Erfolg orientierten Honorierung ökologischer Leistungen,

→ verstärkte Berücksichtigung von Aspekten der bio­logischen Vielfalt bei der anwendungsorientierten Forschung.

B 2.2 Vorbildfunktion des Staates

Unsere Vision für die Zukunft ist: Die Einrichtungen der öffentlichen Hand in Deutsch­land zeigen auf den verschiedenen Ebenen (Bund, Län­der, Kommunen) engagiert und transparent, wie sich die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologi­schen Vielfalt konkret verwirklichen lässt und gehen in ihrem gesamten Handeln vorbildlich voran. Dies führt auch zu bürokratischen Entlastungen.

Unsere Ziele sind: Bei der Erarbeitung beziehungsweise Novellierung gesetzlicher Regelungen ist die Erhaltung der biolo­gischen Vielfalt berücksichtigt.

Geeignete Flächen der öffentlichen Hand weisen dauerhaft eine hohe und regionaltypische Vielfalt von naturnahen Lebensräumen und von Arten auf.

Ausrichtung der Liegenschaftspolitik des Bundes auf das Ziel der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme auf 30 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2020. Langfristig sollte es dem Bund gelingen, die tatsächliche Neuin­anspruchnahme von Flächen weitgehend durch die erneute Nutzung vorhandener Flächen zu ersetzen.

Bis zum Jahr 2020 wird ein vorbildliches Beschaffungs­ und Bauwesen angestrebt, das sich hinsichtlich der Natur­ und Umweltfreundlichkeit auch an biodiver­sitätserhaltenden Standards orientiert. Dazu werden die bestehenden Umweltgütesiegel weiterentwickelt. Begleitend werden die geltenden Grundlagen der Beschaffung überprüft und wo notwendig weiterent­wickelt.

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Begründungen: Die öffentliche Hand ist einer der größten Flächen­eigentümer in Deutschland. So befinden sich allein 1,7 Prozent der Fläche Deutschlands (außerhalb der Siedlungsflächen) im Besitz des Bundes. 53 Prozent der Wälder Deutschlands befinden sich im Besitz der öffentlichen Hand (Bund: vier Prozent, Länder: 29 Pro­zent, Kommunen: 20 Prozent, Treuhandwald: vier Pro­zent).

Die öffentliche Hand vergibt nach Schätzungen des Städte­ und Gemeindebundes jährlich Aufträge im Ge­samtwert von 256 Milliarden Euro und kann durch eine entsprechende Ausrichtung des Beschaffungswesens die Erhaltung der biologischen Vielfalt durch die Ver­wendung von Produkten aus nachhaltiger Nutzung un­terstützen. Erfahrungen in anderen Bereichen zeigen, dass Wettbewerbe ein wirksames Instrument sind, um Akteure zu anspruchsvollem Handeln zu motivieren.

Wir streben Folgendes an: → stärkere Orientierung der Steuer­ und Förderpoli­

tik an der Erhaltung der biologischen Vielfalt,

→ Entwicklung einer Strategie zur vorbildlichen Be­rücksichtigung der Biodiversitätsbelange für alle Flächen im Besitz der öffentlichen Hand bis 2010,

→ vorbildlicher Beitrag des Bundes zur Erreichung des Ziels der Flächeninanspruchnahme auf 30 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2020 in Form einer kontinuierlichen Reduzierung der Neu­inanspruchnahme,

→ natürliche Entwicklung auf zehn Prozent der Waldfläche der öffentlichen Hand bis 2020.

B 2.3 Auswirkungen deutscher Aktivitäten auf die biologische Vielfalt weltweit

Unsere Vision für die Zukunft ist: Deutschland beachtet in seinem Handeln umfassend die Auswirkungen seiner Aktivitäten auch außerhalb seiner Grenzen und übernimmt verstärkt Verantwor­tung für die weltweite Erhaltung der biologischen Vielfalt.

Unsere Ziele sind:Im Jahre 2020 stammen 25 Prozent der importierten Naturstoffe und ­produkte (zum Beispiel Agrar­, Forst­, Fischereiprodukte, Heil­, Aroma­ und Liebhaberpflan­zen, Liebhabertiere) aus natur­ und sozialverträglicher Nutzung.

Bei Auslandsinvestitionen sind die internationalen Umwelt standards der Weltbank sowie der OECD­ Leitlinien für multinationale Unternehmen für die deutschen Unternehmen grundlegend. Dabei haben deutsche Umweltstandards und soziale Mindeststan­dards Bedeutung.

Auch das positive Ergebnis von Umweltverträglich­keitsprüfungen hat bei der Kreditvergabe deutscher Banken für Auslandsinvestitionen im Rahmen ihrer Geschäftspraktiken ein immer größeres Gewicht.

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Der Anteil der Tourismusangebote, die die „CBD­Richt­linien über biologische Vielfalt und Tourismusentwick­lung“ anwenden, wird kontinuierlich gesteigert.

2020 beinhalten von der deutschen Industrie aufge­stellte Ökobilanzen alle Umweltauswirkungen vom Rohstoffeinsatz bis hin zur Abfallwirtschaft. Dabei werden auch die Auswirkungen des Produktes auf die Biodiversität im Ausland dargestellt.

Die Bundesregierung verfolgt weiterhin das Ziel, bis 2010 0,51 Prozent des Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit aufzu­bringen und das UZVR (Unzerschnittene verkehrsarme Räume) von 0,7 Prozent bis 2015 zu erfüllen. Hierzu ist es notwendig, dass neben Haushaltsmitteln und wei­teren Schuldenerlassen innovative Finanzierungsins­trumente einen Beitrag leisten müssen. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt in allen dafür relevanten Bereichen den Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt.

Begründungen: Weltweit verbrauchen die Menschen in Industrie­ländern im Schnitt das Vierfache an natürlichen Res­sourcen als Menschen in Entwicklungsländern. Ein verantwortungsbewusstes Verhalten der deutschen Wirtschaft und der Verbraucherinnen und Verbrau­cher kann wesentlich zur Erhaltung der biologischen Vielfalt weltweit beitragen und so Risiken, die die Globalisierung für die biologische Vielfalt weltweit mit sich bringt, entgegenwirken. In den Herkunftsländern wichtiger Naturstoffe und ­produkte sind vor allem Frauen Trägerinnen des Wissens um die Wirkungen von Pflanzen und der Erhaltung der Biodiversität. Des­halb muss ein besonderes Augenmerk auf die Einbezie­hung von Frauen bei der Entwicklung von Nutzungs­konzepten gelegt werden.

Wir streben Folgendes an: → Entwicklung eines EU­Handlungsprogramms zur

Erhöhung des Anteils von nach ökologischen Kri­terien zertifizierten Produkten am Import bis zum Jahre 2010 und Umsetzung bis 2020,

→ Unterstützung der jeweils fünf wichtigsten Her­kunftsländer für die fünf wichtigsten Naturstoffe und ­produkte (Agrar­, Forst­, Fischereiprodukte, Heil­ und Liebhaberpflanzen, Liebhabertiere) bei der Einrichtung und Überprüfung von Best­Practi­ces­Mechanismen zur nachhaltigen Nutzung, die spätestens 2015 etabliert sind,

→ keine Importe von illegal geschlagenem Holz und daraus erzeugten Holzprodukten nach Deutsch­land unter Beachtung der WTO­rechtlichen Anfor­derungen spätestens ab 2010,

→ stärkere Berücksichtigung von umweltpolitischen Belangen und Sozialstandards im Regelwerk der WTO,

→ Berücksichtigung der Belange der biologischen Vielfalt bei Anlagestrategien privater Finanz­anleger,

→ Prüfung des Richtlinienvorschlags der Europäi­schen Kommission zur Einbeziehung des bisher nicht in die Klimaschutzpolitik einbezogenen in­ternationalen Flugverkehrs in den EU­Emissions­handel unter Berücksichtigung von Wettbewerbs­wirkungen,

→ Einbeziehung der Aspekte der Biodiversität insbe­sondere der Ursprungsländer in die nationale und internationale Normung,

→ Erhöhung des Anteils der Mittel für Entwick­lungsprojekte, die den Schutz und die nachhal­tige Nutzung der biologischen Vielfalt sowie den gerechten Vorteilsausgleich zum Ziel haben, an der gesamten deutschen Entwicklungshilfe um 50 Prozent bis 2015.

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B 2.4 Landwirtschaft

Unsere Vision für die Zukunft ist: Die landwirtschaftlich genutzte Landschaft Deutsch­lands ist geprägt durch die Vielfalt von Agrarökosys­temen mit ihren standorttypischen Strukturen. Es be­steht eine enge Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz. Zusammen mit einer nachhaltigen Landnutzung ist damit eine geeignete Lebensgrundlage für eine Vielzahl von typischen Tier­ und Pflanzenarten gesichert.

Unsere Ziele sind:Bis zum Jahre 2020 ist die Biodiversität in Agrarökosys­temen deutlich erhöht. Bis 2015 sind die Populationen der Mehrzahl der Arten (insbesondere wildlebende Ar­ten), die für die agrarisch genutzten Kulturlandschaften typisch sind, gesichert und nehmen wieder zu.

Bis 2015 nimmt der Flächenanteil naturschutzfach­lich wertvoller Agrarbiotope (hochwertiges Grünland, Streuobstwiesen) um mindestens zehn Prozent ge­genüber 2005 zu. 2010 beträgt in agrarisch genutzten Gebieten der Anteil naturnaher Landschaftselemente (zum Beispiel Hecken, Raine, Feldgehölze, Kleingewäs­ser) mindestens fünf Prozent.

Von GVO geht auch in Zukunft keine Gefährdung für die biologische Vielfalt, insbesondere in Schutzgebie­ten, aus.

Begründungen: Noch bis in die Mitte des letzten Jahrhunderts bildeten landwirtschaftliche Nutzflächen wertvolle Lebens­räume für eine Vielzahl von Tier­ und Pflanzenarten des Offenlandes. Für viele Arten dynamischer natürli­cher Lebensräume, wie zum Beispiel Flussauen, waren sie wichtiger Ersatzlebensraum. Die Landwirtschaft hat viele heute schützenswerte Biotoptypen und Struk­turen geschaffen, die landschaftsprägend waren und vielen Arten Lebensraum boten. Durch die Intensivie­rung der Landwirtschaft und die Nutzungsaufgabe von Grenzertragsstandorten verschwanden vor allem ex­tensiv genutzte Agrarökosysteme und mit ihnen die an sie angepassten genutzten und wildlebenden Tier­ und Pflanzenarten. Wissenschaftliche Untersuchungen ha­ben gezeigt, dass wesentliche Teile der 1950 typischen Vielfalt durch extensivere Bewirtschaftung und Struk­turanreicherung lokal regeneriert werden können. Die Erhaltung der Agrobiodiversität ist ein wesentliches Ziel des Übereinkommens über die biologische Vielfalt.

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Wir streben Folgendes an:

→ verstärkte Integration biodiversitätsrelevanter Regelungen in agrarpolitischen Gesetzesvorhaben,

→ Überprüfung und gegebenenfalls Konkretisierung der Grundsätze der guten fachlichen Praxis bis 2008 als Mindeststandards im Hinblick darauf, dass von allen Flächen ein Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität geleistet wird,

→ Erlass einer Regierungsverordnung zum nach­haltigen Anbau und Nutzung von Biokraftstoffen (Nachhaltigkeitsverordnung) als Voraussetzung für die Anrechnung auf Quoten und Steuerbegünsti­gung,

→ Erarbeitung einer integrativen Strategie für die Erhöhung der Agrobiodiversität bis 2010 und Eta­blierung hierfür geeigneter Beratungs­, Finanzie­rungs­ und Monitoringinstrumente bis 2015,

→ Weiterführung des Reduktionsprogramms che­mischer Pflanzenschutz mit dem Ziel, Risiken, die durch die Anwendung chemischer Pflanzenschutz­mittel entstehen können, weiter zu reduzieren,

→ Verringerung des Stickstoffüberschusses in der Gesamtbilanz bis 2010 auf 80 Kilogramm je Hektar, angestrebt wird eine weitere Verringerung bis 2015,

→ auch in Zukunft konsequente Berücksichtigung von Biodiversitätsaspekten bei der Zulassung von GVO für Agrogentechnik,

→ Definition einer naturraumbezogenen Mindest­dichte von zur Vernetzung von Biotopen erforder­lichen linearen und punktförmigen Elementen (Saumstrukturen, Hecken, Feldraine, Trockenmau­ern, Trittsteinbiotope) bis 2010 und Abbau gegebe­nenfalls bestehender Unterschreitungen,

→ Beibehaltung einer angemessenen Förderung des ökologischen Landbaus. In der Nachhaltigkeits­strategie der Bundesregierung wird für den öko­logischen Landbau ein 20­Prozent­Ziel bis 2010 angestrebt.

→ kontinuierlicher Ausbau der Mittel für den Vertragsnaturschutz,

→ Sicherstellung der Koexistenz unterschiedlicher Formen der Landwirtschaft durch Einführung zielführender Koexistenzregelungen,

→ Erhaltung des traditionellen vorhandenen Wissens über Wild­, Heil­ und Würzkräuter.

B 2.5 Bodennutzung

Unsere Vision für die Zukunft ist: Deutschland beherbergt eine gebietstypische, natürlich und historisch gewachsene Vielfalt an Böden, die ihre Funktionen für Mensch und Natur erfüllen.

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Sie bieten günstige Lebensbedingungen für die stand­orttypischen Arten und Lebensgemeinschaften, die in, auf und von den Böden leben.

Unsere Ziele sind:Die Böden als Träger der natürlichen Funktionen blei­ben langfristig in ihrer Funktionsfähigkeit erhalten. Dem trägt die gute fachliche Praxis der Bodennutzung Rechnung. Bis 2050 sind Altlasten weitgehend saniert.

Begründungen: Folgende Bodenfunktionen sind zu schützen:

→ die natürliche Funktion als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen, als Bestandteil des Naturhaushalts und als Abbau­, Ausgleichs­ und Aufbaumedium für stoffliche Ein­wirkungen aufgrund der Filter­, Puffer­ und Stoff­umwandlungseigenschaften,

→ die Archivfunktion als Archiv der Natur­ und Kulturgeschichte,

→ die Nutzungsfunktion als Voraussetzung für verschiedenste menschliche Tätigkeiten.

Wir streben Folgendes an: → kontinuierliche Rückführung der Bodenerosion

bis 2020,

→ kontinuierliche Reduzierung der (Schad­)Stoff­einträge, um langfristig Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen auszuschließen,

→ Überprüfung und gegebenenfalls Konkretisierung und effiziente Umsetzung der guten fachlichen Praxis nach § 17 Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und § 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zur Sicherstellung einer standortangepassten Boden­nutzung. Zur Minimierung schädlicher Bodenver­änderungen durch Erosion werden im Rahmen des landwirtschaftlichen Fachrechts (Cross Compli­ance) die landwirtschaftlichen Flächen nach ihrer Erosionsgefährdung klassifiziert und erosionsmin­dernde Maßnahmen vorgeschrieben.

→ weiterhin kein Eintrag von transgenen Mikro­organismen, die eine Gefahr für die Vielfalt der Bodenorganismen erwarten lassen,

→ Minimierung der weiteren Bodeninanspruch­nahme durch effektives Flächenrecycling sowie Förderung von Entsiegelungsmaßnahmen im Innen­ und Außenbereich.

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B 2.6 Rohstoffabbau und Energiegewinnung

Unsere Vision für die Zukunft ist: Rohstoffe und Energieträger werden so sparsam und naturschonend wie möglich gewonnen und eingesetzt, damit sie auch für zukünftige Generationen noch zur Verfügung stehen. Gewinnung und Einsatz von nach­wachsenden Rohstoffen und regenerativen Energien erfolgen im Einklang mit der Erhaltung der biologi­schen Vielfalt.

Unsere Ziele sind: Die Nutzung endlicher Ressourcen ist auf das notwen­dige Minimum reduziert. Die Beeinträchtigungen von Grund­ und Oberflächenwasser und der Verlust an gewachsenem Boden sind auf das mögliche Minimum reduziert. Viele ehemalige Abbaustätten sind wertvolle Sekundärbiotope für die biologische Vielfalt.

Bis 2010 wird der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Energieverbrauch auf mindestens 4,2 Prozent und bis 2020 auf mindestens zehn Prozent gesteigert (bezogen auf das Jahr 2000) und danach kon­tinuierlich entsprechend der nationalen Nachhaltig­keitsstrategie.

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Im Strombereich soll der Anteil der erneuerbaren Energien bis 2010 auf mindestens 12,5 Prozent und bis 2020 auf mindestens 20 Prozent steigen. Im Kraft­stoffbereich sollen die erneuerbaren Energien bis 2010 mindestens 6,75 Prozent abdecken.

Die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien gehen nicht zu Lasten der biologischen Vielfalt.

Begründungen: Die Entnahme von Rohstoffen und fossilen Energie­trägern kann mit erheblichen Beeinträchtigungen der biologischen Vielfalt verbunden sein, zum Beispiel Verlust an Lebensraum für Arten und Artengemein­schaften, Verlust an gewachsenen Bodenstrukturen, Beeinträchtigungen des Grundwassers. Es bleiben dauerhaft deutlich veränderte Lebensräume zurück (sogenannte Sekundärlebensräume). Eine nachhaltige Rohstoff sicherung und Energieversorgung ist nur durch möglichst sparsame Entnahme und Verwendung der Rohstoffe, hohe Recyclingraten, Energieeinsparung sowie durch einen verstärkten Ersatz durch nachwach­sende Rohstoffe möglich. Die Gewinnung von erneu­erbaren Energien kann auch negativen Einfluss auf die

biologische Vielfalt haben (zum Beispiel Monokulturen, Vogelschlag, Unterbrechung von Fischwanderwegen), die es möglichst zu vermeiden gilt.

Wir streben Folgendes an: → Optimierung des Abbaus (zum Beispiel Abbaufort­

gang) und der Gewinnung von Rohstoffen und fossilen Energieträgern hinsichtlich eines sparsa­men Umgangs mit der Fläche,

→ Entwicklung von kooperativen Konzepten und Strategien zur Konfliktvermeidung und ­minde­rung zwischen den verschiedenen Raumansprü­chen bei der Gewinnung erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe (Nutzungskonkur­renz) bis 2010 und ihre Umsetzung bis 2015,

→ Erhöhung der Recyclingrate,

→ verstärkter Einsatz nachwachsender Rohstoffe, die nachhaltig angebaut und genutzt werden,

→ Unterstützung der Nutzung von Synergieeffekten zwischen der Erhaltung der biologischen Vielfalt und dem Ausbau erneuerbarer Energien,

→ besondere Beachtung der Aspekte der biologischen Vielfalt bei Rekultivierungs­ und Renaturierungs­maßnahmen,

→ Optimierung von Anreizinstrumenten zu Energie­ und Rohstoffeinsparung,

→ Konzept für ein anlagenübergreifendes Vergü­tungssystem im EEG für eine effizientere und ziel­gerichtetere gewässerökologische Modernisierung von mehreren Wasserkraftanlagen eines Flussab­schnitts,

→ Überprüfung und gegebenenfalls Weiterentwick­lung der guten fachlichen Praxis, die auch bei Schnellwuchsplantagen auf landwirtschaftlichen Flächen anwendbar ist,

→ Aufstellung eines Raumordnungsplanes für die deutsche AWZ mit Festlegungen unter anderem zur Steuerung von Offshore­Windkraftanlagen,

→ Verbesserung der Datenlage über die ökologischen und ökonomischen Auswirkungen des Ausbaus der erneuerbaren Energien.

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B 2.7 Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Verkehr

Unsere Vision für die Zukunft ist: Die Lebensqualität der Menschen erhöht sich, ohne dass für Siedlung und Verkehr zusätzliche Flächen in Anspruch genommen werden.

Unsere Ziele sind:Bis zum Jahre 2020 beträgt die zusätzliche Flächen­inanspruchnahme durch Siedlung und Verkehr maxi­mal 30 Hektar pro Tag. Im Idealfall sollte es langfristig gelingen, die tatsächliche Neuinanspruchnahme von Flächen weitgehend durch die erneute Nutzung vor­handener Flächen zu ersetzen.

Bis 2015 werden auch raum­ und gebietsbezogene Reduktionsziele erarbeitet.

Begründungen: Die Siedlungs­ und Verkehrsflächen wuchsen von 2001 bis 2004 um täglich circa 115 Hektar. Dies führt zu ei­ner Verknappung und Verinselung der Lebensräume für Pflanzen und Tiere und der Erholungsflächen für die Menschen.

Wir streben Folgendes an: → Das 30­Hektar­Ziel bleibt eine zentrale Leitvorstel­

lung der Bundesregierung. Im Rahmen der Weiter­entwicklung der nationalen Nachhaltigkeitsstrate­gie sollen weitere Aspekte und gegebenenfalls Ziele diskutiert werden.

→ Lenkung der Flächeninanspruchnahme auf die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachver­dichtung und andere Maßnahmen zur Innenent­wicklung durch ein Verhältnis von Innenentwick­lung zu Außenentwicklung von insgesamt 3:1,

→ Veränderung der ökonomischen und fiskalischen Rahmenbedingungen für einen sparsamen Um­gang mit Flächen und die Aktivierung von Brachen und Altstandorten,

→ konsequente Anwendung des vorhandenen Pla­nungsinstrumentariums zur Verminderung der Flächeninanspruchnahme und, sofern erforderlich, Weiterentwicklung der Planungsinstrumente,

→ Erarbeitung eines umfassenden Konzeptes „Stadt der kurzen Wege“ bis 2010 und Umsetzung bis 2020,

→ Intensivierung der interkommunalen Kooperation bei der Ausweisung von Standorten für Wohn­ und Gewerbeflächen auf der Grundlage bereits heute existierender Pilotprojekte ab sofort.

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B 2.8 Mobilität

Unsere Vision für die Zukunft ist: Die Mobilitätsbedürfnisse in Wirtschaft und Gesell­schaft werden mit einer möglichst geringen Transport­intensität erreicht. Die durch den Verkehr bedingten Belastungen für Umwelt und Natur sowie die mensch­liche Gesundheit werden weiter verringert.

Unsere Ziele sind:Vom Verkehr ausgehende Beeinträchtigungen, zum Beispiel durch Schadstoffe, Lärm und Licht, werden weiter kontinuierlich reduziert (bezogen auf die Im­missionen im Jahr 2005).

Neue Verkehrswege (vor allem Straße, Wasserstraße, Schiene) weisen eine ausreichende ökologische Durchlässigkeit auf (zum Beispiel Fischtreppen in Fließgewässern, Grünbrücken an Verkehrswegen).

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Bis 2020 gehen von den bestehenden Verkehrswegen in der Regel keine erheblichen Beeinträchtigungen des Biotopverbundsystems mehr aus. Die ökologische Durchlässigkeit von zerschnittenen Räumen ist er­reicht.

Der derzeitige Anteil der unzerschnittenen verkehrs­armen Räume ≥100 Quadratkilometern (UZVR) bleibt erhalten.

Begründungen: Verkehrswege führen zu erheblicher Raum­ und Ressourcenbeanspruchung. Der Schwerpunkt der Investitionen beim Fernstraßenbau liegt schon jetzt bei Ausbau und Erhaltung, nicht auf dem Neubau. Die Abnahme der biologischen Vielfalt wird dabei unter anderem durch den Verlust und die Zerschneidung von Lebensräumen, Verlärmung, Licht­ und Schadstoff­emissionen bewirkt. Der Anteil der UZVR ≥100 Qua­dratkilometern liegt derzeit bei circa 23 Prozent des Bundesgebiets, wobei Anzahl und Lage der Räume stark variieren. Die Durchlässigkeit der Landschaft für die biologische Vielfalt ist in vielen Bereichen der Landschaft nicht mehr gegeben.

Wir streben Folgendes an: → Erarbeitung eines umfassenden Konzeptes zur

Minimierung von Zerschneidungs effekten bis zum Jahre 2010,

→ Gestaltung von Bundesverkehrswegeplan und Verkehrswegekonzepten, so dass erhebliche Beein­trächtigungen der biologischen Vielfalt vermieden werden,

→ Einbeziehung der Bedürfnisse und Belastungs­grenzen von empfindlichen Bevölkerungsgruppen (Kinder, Kranke, alte Menschen) sowie geschlechts­spezifischen Aspekten bei der Gestaltung von Ver­kehrswegekonzepten,

→ Entwicklung eines bundesweiten Konzeptes zur Sicherung vorhandener UZVR bis 2010,

→ weiterhin Sicherstellung der Einbeziehung der Naturschutzaspekte bei der europäischen Ver­kehrswegeplanung (vor allem Transeuropäische Netze [TEN], COST­Programme­IENE),

→ Förderung umweltverträglicher Verkehrsarten.

B 2.9 Naturnahe Erholung und Tourismus

Unsere Vision für die Zukunft ist: Natur und Landschaft in ihrer Vielfalt und Schönheit ermöglichen Sport, Erholung, Naturerfahrung und ­erlebnis und prägen die regionale Identität. Tourismus, Sport und Erholung beeinträchtigen Natur und Land­schaft nicht wesentlich. Sie setzen sich gemeinsam mit dem Naturschutz für die Erhaltung der Kultur­ und Naturlandschaften ein.

Unsere Ziele sind:Im Jahr 2020 existieren in Deutschland siedlungsnahe, qualitativ hochwertige und barrierefreie (das heißt behindertenfreundliche) Erholungsgebiete in ausrei­chendem Umfang mit guten Öffentlichen­Personen­Nahverkehr­ (ÖPNV) und Besucher lenkungskonzepten.

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Im Jahr 2020 sind 30 Prozent der Fläche in Deutschland Naturparke. Bis 2010 erfüllen 80 Prozent der Natur­parke Qualitätskriterien im Bereich Tourismus und Erholung. Alle Nationalparke ermöglichen in geeigne­ten Bereichen Naturerfahrung für die Menschen.

Bis 2020 ist die Anzahl von Regionalparks und Frei­raumverbünden im Umfeld von großen Städten deut­lich erhöht.

Erholungs­ und touristische Angebote und Infrastruk­turen in Deutschland basieren auf umwelt­ und natur­verträglichen Leitbildern. Bis 2020 erfüllen mindestens zehn Prozent der Tourismusanbieter ökologische Krite­rien (zum Beispiel Viabono).

2010 sind die Nationalen Naturlandschaften als Dach­marke der deutschen Großschutzgebiete als hochwer­tiges Markenzeichen auch für naturnahe Erholung und Qualitätstourismus in der Natur anerkannt.

Begründungen: Die Erholung in Natur und Landschaft ist eine wichtige Voraussetzung für das Wohlbefinden und die physische und psychische Gesundheit der Menschen. Derzeit gibt es insbesondere im Siedlungs­ und siedlungsnahen Bereich zu wenig attraktive Erholungs­ und Sportmög­lichkeiten. Nationalparke, Naturparke und Biosphä­renreservate, Regionalparke im Umfeld von großen Städten sowie regionaltypische Kulturlandschaften sind für Tourismus attraktive Ziele und für die Region von wirtschaftlicher Bedeutung. Sie können die Kul­turlandschaft sowie die Lebensqualität und die Leis­tungskraft der Region umfassend stärken. Sie bieten die Chance, Erholung und Tourismus mit der Erhaltung der biologischen Vielfalt in Einklang zu bringen. Viele Sportarten und Tourismusformen können allerdings die Natur belasten. Deshalb sind Tourismusangebote verstärkt nach ökologischen Kriterien auszurichten.

Wir streben Folgendes an: → Verringerung negativer Auswirkungen des Touris­

mus auf ökologisch sensible Gebiete,

→ Vermehrung und Verbesserung der Qualität von Erholungsräumen durch Naturschutzmaßnahmen (zum Beispiel Heckenpflanzungen, Pflege von Grünland, Wegrandgestaltung) und Vermeidung und Abbau von Beeinträchtigungen,

→ deutliche Erhöhung der Wertschätzung von Natur und Landschaft bei Erholungssuchenden, Sportle­rinnen und Sportlern, Touristinnen und Touristen und daraus resultierend umwelt­ und naturscho­nendes Verhalten,

→ Entwicklung von Konzepten für eine naturverträg­liche, attraktive Freizeitnutzung in Schutzgebieten und deren Umsetzung bis 2012,

→ zunehmende Anwendung der „Europäischen Charta für nachhaltigen Tourismus in Schutz­gebieten“,

→ verstärkte Entwicklung naturverträglicher Ange­bote und Integration von Naturerlebnisangeboten in andere touristische Angebote,

→ deutliche Erhöhung der Zahl von umweltorien­tierten Tourismusanbietern und ­angeboten.

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

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B 3 Umwelteinflüsse auf die biologische VielfaltB 3.1 Flächendeckende diffuse

Stoffeinträge

Unsere Vision für die Zukunft ist: Luft, Wasser und Boden haben eine hohe Qualität. Sie gewährleisten einen funktionsfähigen Naturhaushalt, eine naturraumtypische Ausprägung der biologischen Vielfalt und sind eine wichtige Voraussetzung für die menschliche Gesundheit.

Unsere Ziele sind: Bis zum Jahre 2020 werden die Belastungswerte (critical loads und levels) für Versauerung, Schwer­metall­ und Nährstoffeinträge (Eutrophierung) und für Ozon eingehalten, so dass auch empfindliche Öko­systeme nachhaltig geschützt sind.

Persistente organische Schadstoffe – so genannte POP – werden soweit als möglich aus dem Handel und aus der Anwendung genommen und durch weniger persistente, weniger bioakkumulierende und weniger toxische Stoffe ersetzt.

Bis 2015 weisen die Flüsse, Seen, Übergangs­ und Küs­tengewässer einen guten chemischen und guten ökolo­gischen Zustand auf. Heute bereits sehr gute Zustände von Gewässern verschlechtern sich nicht.

Ab 2020 werden die bewirtschaftungsbedingten Schad­stoffeinträge in land­ und forstwirtschaftlich genutz­ten Böden, zum Beispiel durch weitere Verschärfung der Grenzwerte des Düngemittelrechts, zurückgeführt.

Begründungen: Viele Tier­ und Pflanzenarten in Deutschland sind durch den Eintrag ferntransportierter Luftschadstoffe (Stickstoffverbindungen, Schwefeloxide, Schwerme­talle, POP etc.) gefährdet. Zum Schutz empfindlicher Ökosysteme wurden in den UNECE­Luftreinhalte­Protokollen nationale Emissionshöchstmengen und Emissionsminderungsmaßnahmen für Luftschadstoffe vereinbart, die auf ökosystemspezifischen, wirkungs­basierten Schwellenwerten (critical loads und critical levels) basieren. Darüber hinaus sind in der Richtlinie 2001/81/EG (NEC­RL) sowie in der 33. Bundes­Immis­sionsschutzverordnungen (BImSchV) Emissions­höchstmengen für vier „klassische“ Luftschadstoffe festgelegt worden. Zur Erhaltung der biologischen

Vielfalt der Oberflächengewässer enthält die Euro­päische Wasserrahmenrichtlinie (EG­WRRL) die ver­bindliche Vorgabe eines „guten chemischen und guten ökologischen Zustandes“ und für Grundwasser eines „guten chemischen und mengenmäßigen Zustan­des“. Für die Meere sind im Rahmen von HELCOM (Helsinki Commission, Helsinki Kommission; inter­nationale Konvention zum Schutz der Ostsee) und OSPAR (Convention for the Protection of the Marine Environment of the North­East Atlantic; Überein­kommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nord­ostatlantiks [vormals Oslo­ und Parisübereinkommen zur Verhinderung der Meeresverschmutzung des Nordostatlantiks]) Strategien zu gefährlichen Stoffen und hinsichtlich der Eutrophierung Ziele formuliert worden. Darüber hinaus gibt es für bestimmte Indust­rieanlagen Emissions­ und Einleitungsgrenzwerte. Die Nordseeschutzkonferenzen haben Reduk tionsziele von 50 Prozent (teilweise auch 70 Prozent) für Einträge von gefährlichen Stoffen und Nährstoffen in die Nordsee auf der Basis des Jahres 1985 beschlossen. Vergleichbare Beschlüsse haben auch OSPAR für den Nordostatlantik und HELCOM für die Ostsee gefasst. Regelungen zur Vermeidung und Verringerung von POP sind im Stock­holmer POP­Übereinkommen sowie im POP­Protokoll der UNECE (United Nation Economic Commission for Europe) enthalten.

Nach dem Düngemittelrecht dürfen Düngemittel nur zugelassen und angewendet werden, wenn sie bei sachgerechter Anwendung die Fruchtbarkeit des Bodens und die Gesundheit von Menschen und Haus­tieren nicht schädigen und den Naturhaushalt nicht gefährden.

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→Schadstoffanreicherungen im Boden wirken sich ne­gativ auf Bodenorganismen, die Bodenfruchtbarkeit, die Tier­ und Pflanzenwelt und über die Nahrungskette gegebenenfalls auch auf die Menschen aus. Beim Men­schen reichern sich Schadstoffe unterschiedlich stark an. Die Begrenzung und Minderung von Schadstoffen wird in der Europäischen Bodenschutzstrategie aktuell diskutiert.

Wir streben Folgendes an: Fortentwicklung von internationalen Überein­kommen und EU­Regularien (zum Beispiel EG­WRRL, UNECE Long­range Transboundary Air Pollution [LRTAP]­Luftreinhalteprotokolle),

Festlegung von ökosystembezogenen Wirkungs­schwellenwerten für Schadstoffe, die die Auswir­kungen auf die biologische Vielfalt beschreiben, bis 2015,

Reduzierung der Schadstoffeinträge in die Mee­resumwelt bis 2020 auf das Niveau der natürlichen Hintergrundkonzentrationen und bei syntheti­schen Stoffen auf nahe null (HELCOM, OSPAR),

Entwicklung von Bewertungsmethoden und Qua­litätszielen zur Einbeziehung der Grundwasseröko­logie in den guten Grundwasserzustand bis 2010,

Signifikante Reduktion des Eintrags von Pflanzen­schutzmitteln in Böden und Gewässer bis 2015,

→ Verringerung des Stickstoffüberschusses in der Gesamtbilanz bis 2010 auf 80 Kilogramm je Hektar, angestrebt wird eine weitere Verringerung bis 2015,

→ Verminderung des Umwelteintrags von Arzneimit­teln, hormonell wirksamen Substanzen und ande­ren Xenobiotika,

→ Reduzierung von Schadstoffeinträgen in Böden über alle Eintragspfade auf ein so niedriges Maß, so dass es zu keiner zusätzlichen Schadstoffanreiche­rung in Böden kommt.

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

B 3.2 Klimawandel

Unsere Vision für die Zukunft ist: Der Anstieg der mittleren globalen Erwärmung ist auf maximal zwei Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Werten begrenzt. Die Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt in Deutschland (zum Bei­spiel Verschiebung der Vegetationszonen, Veränderung des Vogelzugverhaltens, Gefährdung kälteliebender Arten) sind abgepuffert beziehungsweise minimiert.

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Empfindliche Arten und Lebensgemeinschaften kön­nen auf klimabedingte Veränderungen durch räumli­che Wanderungen reagieren.

Unsere Ziele sind:Unter der Voraussetzung, dass sich die EU im Rah­men der internationalen Klimaschutzverhandlungen verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um 30 Prozent gegenüber 1990 zu verringern, wird Deutschland eine darüber hinausgehende Reduktion seiner Emissionen anstreben. Langfristig ist der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau be­grenzt.

Empfindliche Arten und Lebensgemeinschaften kön­nen auf klimabedingte Veränderungen durch räum­liche Wanderungen in einem bis 2020 realisierten Netz räumlich beziehungsweise funktional verbundener Biotope reagieren.

Bis zum Jahr 2020 hat sich die natürliche Speicher­ kapazität für CO2 der Landlebensräume (zum Beispiel durch Wiedervernässung und Renaturierung von Moo­ren und durch die Zunahme naturnaher Wälder) um zehn Prozent erhöht.

Begründungen: Klimaveränderungen beeinflussen die Verteilung von Arten, ihre genetische Ausstattung und die Struktur der Ökosysteme. Durch die bestehende Verinselung der Lebensräume können viele empfindliche Arten klimabedingten Veränderungen nicht ausweichen. Bestimmte Eingriffe in Ökosysteme können negative Auswirkungen auf das Klima haben (zum Beispiel Frei­setzung klimarelevanter Gase bei der Trockenlegung von Mooren). Da sich Hitzestress und Trockenjahre auf die Wasserbilanz von Fließ­ und Stillgewässern sowie Mooren negativ auswirken, muss der Klima­wandel in die Planungen des Wassermanagements unter Biodiversitätsaspekten einbezogen werden. Viele Maßnahmen zur Erhaltung biologischer Vielfalt (zum Beispiel Neubegründung von Wäldern, Renaturierung von Mooren) tragen zum Klimaschutz bei. Deutsch­land hat sich in Kyoto beziehungsweise im Rahmen der EU­Lastenteilung verpflichtet, bis 2008 – 2012 insgesamt 21 Prozent weniger klimawirksame Gase zu produzieren als 1990. Die EU hat im Frühjahr 2007 am­bitionierte Klimaschutzziele bis 2020 und ein Verhand­lungspaket für ein Klimaschutzabkommen nach 2012 beschlossen. Die EU ist bereit, sich zu verpflichten, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 gegenüber 1990 um 30 Prozent zu reduzieren und auf diese Weise zu einer globalen und umfassenden Vereinbarung für die Zeit nach 2012 beizutragen, sofern sich andere entwickelte Länder zu vergleichbaren Emissionsreduzierungen verpflichten und wirtschaftlich weiter fortgeschrittene Entwicklungsländer einen ihren Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten angemessenen Beitrag leis­ten. Unter dieser Voraussetzung wird Deutschland eine Minderungsverpflichtung von deutlich über 30 Prozent übernehmen. Unabhängig von internationalen Ver­einbarungen hat sich die EU bereits jetzt verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 20 Prozent (gegenüber 1990) zu mindern. Mit diesen Beschlüssen hat die EU die Führungsrolle im Klima­schutz übernommen.

Wir streben Folgendes an: → Verwirklichung eines internationalen Biotop­

verbundsystems,

→ kontinuierliche Erhöhung der CO2­Senken­kapazität durch Neubegründung von Wald flächen an geeigneten Standorten,

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→ natürliche Entwicklung in allen Hochmooren und Moorwäldern; signifikante Reduzierung des Torf­abbaus ab 2015 bei gleichzeitiger Steigerung der Verwendung von Torfersatzstoffen im Gartenbau; Wiedervernässung entwässerter Standorte,

→ vermehrte Berücksichtigung der Wechselwirkun­gen zwischen Biodiversitätsverlust und Klimawan­del in allen Bereichen gesellschaftlichen Handelns,

→ verstärkte Integration des Biodiversitätsschutzes in das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung,

→ verstärkte Zusammenarbeit aller nationalen und internationalen Akteure bei der Fortschreibung und Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt, der Klimarahmenkonvention und des Kyoto­Protokolls sowie der Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung,

→ Erarbeitung einer Konzeption „Naturschutz und Klimawandel“ bis Juli 2008,

→ Erarbeitung und Etablierung eines Indikatoren­systems für die Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt bis 2015.

B 4 Genetische Ressourcen

B 4.1 Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechter Vorteilsausgleich

Unsere Vision für die Zukunft ist: Die Nutzer genetischer Ressourcen befolgen die Zugangsregelungen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt beziehungsweise des Internatio­nalen Vertrages über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGRFA). Die Herkunftsländer, die indigenen und lokalen Gemein­schaften profitieren gleichberechtigt von den Vorteilen, die sich aus der nachhaltigen Nutzung genetischer Ressourcen ergeben. Gleiches gilt für die Nutzung des mit den genetischen Ressourcen verbundenen traditio­nellen Wissens.

Unsere Ziele sind:Die Nutzer und Bereitsteller genetischer Ressourcen (Sammlungseinrichtungen, Industrie, Wissenschaft, Handel, Züchter und Privatpersonen) kennen und befolgen die „Bonner Leitlinien“ des Übereinkommens über die biologische Vielfalt beziehungsweise wenden die Standardregelungen des Internationalen Vertrages über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft an. Dabei werden insbesondere die Rechte indigener und lokaler Gemeinschaften berücksichtigt.

Der Zugang zu genetischen Ressourcen mit einem gerechten Vorteilsausgleich ist gewährleistet.

Begründungen: Ein großer Teil der biologischen Vielfalt und damit der genetischen Ressourcen befindet sich in den Entwicklungsländern, während die Techno­logien zur Nutzung vor allem in den Industrie län­ dern vorhanden sind. Bisher werden die Vorschrif­ ten der CBD und die „Bonner Leitlinien“ nicht immer ausreichend beachtet. Gemäß den „Bonner Leitlinien“ soll der Zugang nur erfolgen bei ausreichen­der Kenntnis der Sachlage („prior informed consent, PIC“), der Verständigung über einvernehmliche Bedin­gungen („mutually agreed terms, MAT“), bei nachhal­ tigen Nutzungsarten und der ausgewogenen und

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gerechten Beteiligung an den Vorteilen, die aus der Nutzung der genetischen Ressourcen gezogen werden. Genetische Ressourcen stellen einen Wirtschaftsfak­tor dar und werden auch in Deutschland auf vielen Gebieten genutzt, zum Beispiel in der Landwirtschaft (Pflanzenzüchtung) und in der Arzneimittelforschung. Insbesondere in den ressourcenreichen Entwicklungs­ländern kann der gerechte Vorteilsausgleich bei der Nutzung der genetischen Ressourcen zur Armutsbe­kämpfung beitragen.

Die internationale Zugangs­ und Teilhabeordnung für genetische Ressourcen wird in Artikel 15 der Biodiver­sitätskonvention in Grundzügen festgelegt. Darin wird unter anderem festgelegt, dass der Zugang zu geneti­schen Ressourcen sicherzustellen ist und dass für die Nutzung der genetischen Ressourcen ein ausgewoge­ner und gerechter Vorteilsausgleich erfolgen soll.

Die Vertragsstaaten sind aufgefordert, sofern ange­bracht, entsprechende gesetzliche Rahmenbedingun­gen durch Erlass oder Anpassung bestehender relevan­ter Gesetze zu schaffen. Ein wichtiger Schritt war die Verabschiedung der „Bonner Leitlinien“ zum Zugang zu genetischen Ressourcen und Vorteilsausgleich (Bonn Guidelines on ABS) auf der 6. Vertragsstaaten­konferenz in Den Haag 2002.

Sie setzen so für den Zugang und Vorteilsausgleich Mindeststandards. Ebenso werden die Rechte der indigenen und lokalen Gemeinschaften betont.

Wir streben Folgendes an: → ein internationales Regime zum Zugang zu geneti­

schen Ressourcen und gerechtem Vorteilsausgleich (Abschluss der Verhandlungen zum frühest mögli­chen Zeitpunkt vor 2010),

→ Fortsetzung des nationalen Dialogs zur Umsetzung der „Bonner Leitlinien“, insbesondere zu Artikel 16 d,

→ umfassende Anwendung der Standardregelungen des Internationalen Vertrages über pflanzen­genetische Ressourcen für Ernährung und Land­wirtschaft.

B 4.2 Erhaltung und nachhaltige Nutzung genetischer Ressourcen (in situ, ex situ, on farm)

Unsere Vision für die Zukunft ist: Eine möglichst große Vielfalt genetischer Ressourcen wird aktiv und nachhaltig genutzt. Die Vielfalt von heimischen Wildformen und verwandten Wildarten von Nutzpflanzen und Nutztieren ist durch Maßnah­men des Naturschutzes in und außerhalb von Schutz­gebieten (in situ) gesichert; traditionelle, an besondere regionale Bedingungen angepasste Nutzpflanzensorten und Nutztierrassen werden in ausreichendem Umfang von landwirtschaftlichen Betrieben (on farm) ange­baut beziehungsweise gehalten. Ex­situ­Erhaltung (unter anderem zoologische und botanische Gärten, Genbanken, Kryoreserven und sonstige Sammlungen öffentlicher und privater Akteure) genetischer Res­sourcen unterstützt dies wirksam. Die geographische Herkunft und die taxonomische Zugehörigkeit der hier erhaltenen und vermehrten wildlebenden und domes­tizierten genetischen Ressourcen sind bestimmt, und das Nutzungspotenzial ist durch systematische Evalu­ierung umfassend ermittelt. Die Sammlungen sind gut charakterisiert und dokumentiert, die Informationen sind einfach zugänglich, der Zugang entsprechend den rechtlichen Bestimmungen klar geregelt.

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Unsere Ziele sind:Die für die Ex­situ­Maßnahmen prioritär vorzusehen­den Organismen sind aufgrund von Gefährdung oder Nutzungsanforderungen in ausreichender Menge und Qualität dauerhaft in qualitativ hochwertigen Samm­lungen vorhanden. Traditionelle und an regionale Bedingungen angepasste Arten, Populationen, Sorten, Rassen, Herkünfte und Stämme sind ebenso erfasst wie die In­situ­Vorkommen von Wildformen und ver­wandten Wildarten von Nutzorganismen.

Die Ex­situ­Sammlungen genetischer Ressourcen sind durch nationale Inventare dokumentiert und dauerhaft gesichert. Die hierfür notwendigen Voraussetzungen (vor allem finanzielle, räumliche und personelle Res­sourcen) sind gegeben.

Spätestens ab 2010 sind alle Sammlungen beziehungs­weise Vorkommen genetischer Ressourcen in ein Erhaltungs­ und Informationsnetzwerk eingebunden; dessen Akteure kooperieren aktiv mit den Nutzern der genetischen Ressourcen im Hinblick auf die lang­fristige Sicherung der genetischen Vielfalt und eine nachhaltige Nutzung des Materials für Forschung,

Innovation und neuartige Verfahren und Produkte sowie nachhaltigen landwirtschaftlichen Anbau.

Traditionelle und an die besonderen regionalen Be­dingungen angepassten Arten, Populationen, Sorten, Rassen, Herkünfte und Stämme erfahren eine zuneh­mende Wertschätzung durch die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Begründungen: Die aktive und nachhaltige Nutzung einer möglichst großen Vielfalt an genetischen Ressourcen ist in der Regel die beste Voraussetzung für deren langfristige Erhaltung. Für die Sicherung oder Wiederherstellung ihrer Vielfalt sowie für die Nutzbarmachung von Bestandteilen der biologischen Vielfalt kann es aller­dings notwendig sein, auch die Ex­situ­Erhaltung und Vermehrung von Organismen vorzusehen. Derzeit sind jedoch die dafür notwendigen Voraussetzungen nicht ausreichend gegeben (zum Beispiel fehlende Kapazitäten und mangelnde genetische Authentizität) und es bedarf einer übergreifenden Koordinierung. Im Hinblick auf die Anpassung an sich ändernde Um­weltbedingungen kommt darüber hinaus der In­situ­Erhaltung von Wildformen und verwandten Wildarten von Nutzorganismen sowie der On­farm­Erhaltung von traditionellen, an besondere regionale Bedingun­gen angepassten Sorten und Rassen eine zunehmende Bedeutung zu. Dazu sind unter populationsgenetischen Gesichtspunkten ausreichende Populationsgrößen erforderlich.

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Eine Koordinierung solcher Aktivitäten gibt es bisher über die Nationalen Fachprogramme zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der genetischen Ressourcen für Ernährung, Land­, Forst­ und Fischereiwirtschaft. Die Umsetzung dieser Fachprogramme hängt jedoch von einer effizienten Infrastruktur ab. Eine Koordinie­rung gab es bisher nur im Rahmen einzelner Projekte von zoologischen und botanischen Gärten sowie im Bereich der Züchtung. Es ist daher verstärkt notwendig, die vorhandenen Informations­ und Erhaltungsnetz­werke auszubauen und hier auch die Nutzer der gene­tischen Ressourcen (Arten­ und innerartliche Ebene) sowie die interessierte und ehrenamtlich mitwirkende Öffentlichkeit einschließlich der Verbraucherinnen und Verbraucher einzubinden. Das Sammlungsmate­rial muss vollständig und systematisch charakterisiert und dokumentiert und die Informationen Nutzer­ und Interessengruppen möglichst einfach zugänglich ge­macht werden.

Wir streben Folgendes an: → Schaffung beziehungsweise Ausbau der nationalen

Inventare genetischer Ressourcen und Ausbau von Informations­ und Erhaltungsnetzwerken bis 2010, die gegebenenfalls dezentral organisiert, aber zentral koordiniert werden, unter Nutzung der Koordinationsstrukturen der Nationalen Fachpro­gramme zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der genetischen Ressourcen für Ernährung, Land­, Forst­ und Fischereiwirtschaft und Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit,

→ Schaffung und Verbesserung der notwendi­gen infrastrukturellen, organisatorischen und

informationellen Voraussetzungen für die Ex­situ­, In­situ­ und On­farm­Erhaltung,

→ Nutzung der durch die neue ELER­Verordnung (VO(EU)1698/2005) ab 2007 bestehenden Kofinan­zierungsmöglichkeiten der EU unter anderem auch für gezielte Ex­situ­Maßnahmen und Erhaltungs­zuchtprogramme sowie Erhaltungsmaßnahmen von bedrohten Kulturpflanzenarten und ­sorten und Nutztierrassen,

→ Verbesserung von In­situ­ und Ex­situ­Maß­ nahmen durch Vermittlung von qualifizierten Ansprechpartnern, Haltungskapazitäten und genetisch adäquatem Material,

→ Ausbau des nationalen Informationssystems Gene­tische Ressourcen (GENRES) als Teil des deutschen Clearing­House­Mechanismus der CBD,

→ Ausbau des Informations­ und Koordinationszen­trums für biologische Vielfalt (IBV) der Bundesan­stalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als der zentralen Informations­ und Koordinations­stelle des Bundes im Bereich der Agrobiodiversität und der genetischen Ressourcen für Ernährung, Land­ und Forstwirtschaft,

→ Erarbeitung einer Liste der auf nationaler Ebene durch Ex­situ­Maßnahmen dringend zu schützen­den Arten bis 2008; Vorlage eines artspezifischen, mit den Bundesländern abgestimmten Ex­situ­Programmes und Umsetzung für 25 Prozent der Arten bis 2010.

B 5 Gesellschaftliches Bewusstsein

Unsere Vision für die Zukunft ist: Biologische Vielfalt erfreut sich in Deutschland einer hohen Wertschätzung als wesentlicher Bestandteil der Lebensqualität und ist Voraussetzung für ein gesundes und erfülltes Leben. Dies drückt sich im alltäglichen, eigenverantwortlichen Handeln aus.

Unsere Ziele sind:Im Jahre 2015 zählt für mindestens 75 Prozent der Bevölkerung die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu den prioritären gesellschaftlichen Aufgaben.

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Die Bedeutung der biologischen Vielfalt ist fest im gesellschaftlichen Bewusstsein verankert. Das Handeln der Menschen richtet sich zunehmend daran aus und führt zu einem deutlichen Rückgang der Belastung der biologischen Vielfalt.

Begründungen: Aktivitäten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt benötigen gesellschaftliche Unterstützung. Dazu bedarf es handlungsorientierten Lernens sowohl im Bildungs-bereich als auch in allen anderen Bereichen des Lebens.

Nach aktuellen Umfragen im Auftrag des BMU möch-ten 93 Prozent der Befragten den Schutz der land-schaftlichen Schönheit und Eigenart unserer Heimat gewährleistet wissen. 93 Prozent der Befragten finden es wichtig, dass für einen wirksamen Umwelt- und Naturschutz gesorgt wird. Dennoch ist die Gefährdung der biologischen Vielfalt nach wie vor sehr hoch.

Wir streben Folgendes an: → Bestandsaufnahme von verfügbaren Informatio-

nen, durchgeführten Kampagnen, Anknüpfungs-punkten im Bildungssystem, vorhandenen (Kom-petenz-)Netzwerken auf kommunaler, Landes- und Bundesebene bei staatlichen, wirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren zur biologischen Vielfalt zur Bewertung des Hand-lungsbedarfs bis 2008,

→ Aufbau strategischer Allianzen zur Kommunika-tion zum Thema biologische Vielfalt, zum Beispiel im Bildungssystem (verschiedene Kompetenzen, die Schülerinnen und Schüler der verschiedenen Schulstufen und -formen erwerben sollen, lassen sich am Thema biologische Vielfalt unter Berück-sichtigung geschlechtsspezifischer Zugänge zu Thema und Lernformen gut vermitteln),

→ kontinuierliche Erfassung des Bewusstseins und des Kenntnisstands über die biologische Vielfalt,

→ Steigerung des Anteils von Plätzen in Natur-erlebniskindergärten auf 25 Prozent bis 2015,

→ Fortentwicklung der Umweltbildung und Wald-pädagogik der öffentlichen und privaten Forstver-waltungen im Hinblick auf die biologisch Vielfalt,

→ Verbesserung der Rahmenbedingungen für Bil-dungs- und Erlebnisangebote zur Erhaltung bio-logischer Vielfalt, zum Beispiel durch einschlägige

Verwaltungen, Akademien, Infozentren in Schutz-gebieten, zoologische und botanische Gärten, Museen, Naturschutz-, Jugend- und Sportvereine, Forst-, Jagd- und Angelverbände, Kirchen, Volks-hochschulen, Heimatverbände, Landfrauenver-bände,

→ Weiterentwicklung der zielgruppenspezifischen Bildungsangebote im Naturschutz im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung,

→ Förderung der angemessenen Teilhabe und Mit-wirkung von Migranten und Migrantinnen an Innovationen, Wissen und Dialog zur Erhaltung der biologischen Vielfalt,

→ Intensivierung und Professionalisierung des Mar-ketings für die Erhaltung der biologischen Vielfalt auch unter Einbeziehung von Vorbildern und Sym-pathieträgern.

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

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C AktionsfelderIn dem vorherigen Kapitel „Konkrete Vision“ wird eine Orientierung gegeben, in welche Richtung sich Schutz und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt mittel- und langfristig entwickeln soll. Damit diese Vision Wirklichkeit wird, muss sie mit konkreten Maß-nahmen ausgefüllt werden.

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt spricht fast alle Themen der Nachhaltigkeitsdiskussion an. Wegen der Komplexität, Breite und Vielfalt der Themen kann eine nationale Strategie zur biologischen Vielfalt nicht alle Einzelaspekte einbeziehen, sondern muss die prioritären Aktionsfelder identifizieren und aufgreifen. Die Aktionsfelder wurden in Anlehnung an die EU-Biodiversitätsstrategie ausgewählt. Sie berück-sichtigen die verschiedenen politischen Handlungs-felder, Schutzgüter, Belastungsfaktoren und deren Verursacher, Nutzungsbereiche sowie spezielle Anlie-gen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt wie den gerechten Vorteilsausgleich. Die in den Akti-onsfeldern aufgeführten Maßnahmen können nicht vollständig sein, sondern beruhen auf einer Auswahl, um unterschiedliche Aspekte abbilden zu können. Die

ausgewählten Maßnahmen können zeitnah realisiert werden. Sie reichen deshalb selbstverständlich nicht aus, um die Ziele vollständig zu erreichen. Sie werden in der regelmäßigen Fortschreibung der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt aktualisiert und um neue Maßnahmen ergänzt.

Auch die Aktionsfelder sind ständig weiterzuentwi-ckeln und gegebenenfalls zu ergänzen, um die lang-fristig angelegten Ziele zu verwirklichen.

Die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt spricht die gesamte Gesellschaft an. Deshalb beziehen sich die in den Aktionsfeldern dargestellten Maßnahmen nicht nur auf die staatlichen, sondern auch auf die zivilge-sellschaftlichen Akteure. Auch bei den Akteuren wurde eine Auswahl getroffen; auch andere, nicht genannte Akteure sind aufgefordert, ihren Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Erreichung der Ziele dieser Strategie zu leisten.

C 1 Biotopverbund und Schutzgebietsnetze

Die Ausweisung ausreichend großer Schutzgebiete und deren Vernetzung zu funktional zusammenhän-genden Biotopverbundsystemen ist für die Erhaltung der biologischen Vielfalt von zentraler Bedeutung. Auf der Grundlage der EG-Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) wird derzeit das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 auf-gebaut.

Etwa 14 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands sind der Europäischen Kommission für das Schutzgebiets-netz Natura 2000 gemeldet. Mit der Meldung von rund 31 Prozent der deutschen ausschließlichen Wirt-schaftszone (AWZ) als Natura 2000-Gebiete im Jahre 2004 wurde das Schutzgebietsnetz im vorletzten Jahr auf die küstenfernen Bereiche der Nord- und Ostsee ausgeweitet.

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Bundesrechtlich sind die Länder zur Schaffung eines Biotopverbunds, der mindestens zehn Prozent der Landesfläche umfassen soll, verpflichtet. Dieser Bio-topverbund ist anders als Natura 2000 nicht nur auf spe ziell benannte Lebensraumtypen und Arten aus-gerichtet, sondern bezieht alle heimischen Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume ein. Besonderer Wert wird auf die Vernetzung der Lebensräume auch außerhalb von Schutzgebieten gelegt.

Die genannten Schutzgebietsnetze bilden auch den deutschen Beitrag für das globale Schutzgebietsnetz, welches gemäß Beschluss der CBD bis zum Jahr 2010 auf dem Land und bis 2012 auf dem Meer inklusive der hohen See errichtet werden soll.

Maßnahmen zur Umsetzung der Hand-lungsziele des Kapitels „Konkrete Vision“

EU/Bund

→ Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete in der AWZ

→ Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen für die Schutzgebiete in der AWZ

→ Etablierung eines Monitoringsystems in der AWZ

→ Erfüllung der Natura 2000-Berichtspflichten gegenüber der EU-Kommission gemäß Artikel 11 und 17 FFH-Richtlinie

→ Mitwirkung bei der Errichtung eines globalen Schutzgebietsnetzes an Land bis 2010 beziehungs-weise im Meer (inklusive hohe See) bis 2012 (CBD-Beschluss)

→ Meldung der marinen Natura 2000-Gebiete als Beitrag zum Meeresschutzgebietsnetz im Nord-ostatlantik und in der Ostsee (OSPAR/HELCOM)

→ Umsetzung eines integrierten Küstenzonen-managements entsprechend Kabinettbeschluss vom 22. März 2006

→ Erstellung beziehungsweise Umsetzung einer europäischen und nationalen Meeresstrategie

→ Einbettung des ehemaligen deutsch-deutschen Grenzstreifens in ein europäisches Grünes Band

→ Sicherstellung von Kofinanzierungsmöglichkeiten zur erfolgreichen Umsetzung von Natura 2000- und IKZM-Projekten über Förderinstrumente der EU: Fonds für die ländliche Entwicklung, Struktur, Fischereifonds (EFF), LIFE+

→ Förderung von Naturschutzgroßprojekten zur Sicherung wesentlicher Kernflächen eines nationa-len Biotopverbundsystems

→ Sicherung geeigneter ehemaliger Truppenübungs-plätze für Naturschutzzwecke

→ Sicherung geeigneter Bergbaufolgelandschaften für Naturschutzzwecke

→ Förderung von integrierten Forschungsprojekten, die zum Verständnis beitragen, wie sich Fragmen-tierung auf Ökosysteme und die Artenvielfalt über verschiedene räumliche und zeitliche Skalen aus-wirkt beziehungsweise wie sich Biotopverbundsys-teme und Schutzgebietsnetze auf die Erhaltung der biologischen Vielfalt auswirken.

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

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Länder/Kommunen

→ dauerhafte Sicherung der Natura 2000-Gebiete (Unterschutzstellung, Vertragsnaturschutz unter anderem) inklusive Bereitstellung der erforderli-chen Finanzierung

→ Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungs-plänen sowie Bewirtschaftungsplänen für Natura 2000-Gebiete

→ Etablierung eines Monitoringsystems für Natura 2000-Gebiete

→ Erfüllung der Natura 2000-Berichtspflichten (Artikel 11 und 17 FFH-RL)

→ dauerhafte Sicherung des nationalen Biotop-verbundsystems

→ Ausweisung von Verbindungsgebieten und Verbindungselementen eines länderübergreifen-den Biotopverbunds

→ Ausweisung neuer Nationalparke und Biosphären-reservate

→ Festschreibung von Flächenanteilen in Wildnis-gebieten in Nationalparken nach IUCN-Standard von mindestens 75 Prozent

→ Sicherung des „Grünen Bandes“ in Deutschland

→ langfristige Sicherung von Naturschutzprojekten

→ Nominierung von herausragenden deutschen Naturwerten als UNESCO-Welterbegebiete

→ Sicherung geeigneter Bergbaufolgelandschaften für Naturschutzzwecke

→ Erstellung von verbindlichen Managementplänen des nationalen Naturerbes durch die Flächen-eigentümer

Weitere Akteure

→ Beteiligung an Pflege- und Entwicklungsmaß-nahmen, Monitoring, Öffentlichkeitsarbeit/ Kommunikation (NROs/Freiwillige)

Bereitstellung von Flächen und Finanzmitteln, Verzicht auf beziehungsweise Extensivierung von Flächennutzungen, Beteiligung am Gebietsma-nagement, projektbezogene Unterstützung priva-ter Naturschutzinitiativen/NROs (Nutzer/Eigentü-mer/Wirtschaft)

Erstellung von verbindlichen Management - plänen des nationalen Naturerbes durch die Flächeneigentümer

C 2 Artenschutz und genetische Vielfalt

Trotz erkennbarer Erfolge bei den Anstrengungen zur Erhaltung der Artenvielfalt in Deutschland hält die Gefährdung vieler Pflanzen- und Tierarten an.

Die Artenvielfalt und die genetische Vielfalt wildleben-der Pflanzen- und Tierarten wird insbesondere durch den Schutz ihrer Habitate und Lebensräume erhalten. Bei der Erhaltung reproduktionsfähiger Populationen spielen der Biotopverbund und Schutzgebietsnetze eine zentrale Rolle. Der direkte Artenschutz bleibt aber gleichzeitig eine wichtige Aufgabe. Von besonderer Bedeutung sind dabei das Washingtoner Artenschutz-übereinkommen (WA), das Bundesnaturschutzgesetz (fünfter Abschnitt), die Global Strategy for Plant Con-servation (GSPC), Artenschutzprogramme (ArtSchPr) und die Taxonomie-Initiative (GTI).

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Maßnahmen zur Umsetzung der Hand-lungsziele des Kapitels „Konkrete Vision“

EU/Bund

ArtSchPr: → Förderung von begleitenden Untersuchungen und

Kooperationen zu Artenschutzprogrammen der Länder

WA: → stärkere Verankerung des Vorsorgeprinzips im

Rahmen der Novellierung der Verordnung (EG) Nummer 338/97

→ Entwicklung von operationalen Nachhaltigkeits-kriterien für Naturentnahmen

→ Fortentwicklung des Washingtoner Artenschutz-übereinkommens, insbesondere im Hinblick auf kommerziell genutzte Fischarten

→ Evaluierung und Unterstützung von Nutzungs-systemen, die den Ursprungsländern Anreize zur Arterhaltung in den natürlichen Lebensräumen geben,

GSPC: → dauerhafte Etablierung eines nationalen Knoten-

punktes (National Focal Point)

→ Zusammenführung und Vernetzung von Akteuren des botanischen Artenschutzes (Länder, Universitä-ten, botanische Gärten, Verbände etc.)

→ Zusammenführung und Vernetzung von Akteuren im Bereich der Erhaltung pflanzengenetischer Res-sourcen in Kooperation mit dem IBV der BLE

→ Stärkung der Zusammenarbeit und Schaffung von Synergien

→ Erarbeitung eines gemeinsamen Rahmens (allgemeine Ziele, Leitlinien, Handbücher etc.)

GTI: → Zusammenführung und Vernetzung von Akteuren

der Taxonomie (national und international)

→ (Weiter-)Entwicklung nationaler taxonomischer Datenbanken

Länder/Kommunen

ArtSchPr:

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Erarbeitung und Durchführung von Artenschutz-programmen zur Erhaltung und Wiederansiedlung spezifischer Arten und Artengruppen

Entwicklung und Erprobung von Qualitäts-kriterien für Wiederansiedelungsprojekte und Artenschutzmaßnahmen in situ und ex situ

Entwicklung von entsprechenden Ex-situ- Strategien

Unterstützung von zoologischen und botanischen Gärten und anderen Akteuren des zoologischen und botanischen Naturschutzes und der Erhaltung genetischer Ressourcen bei der Umsetzung von Ex-situ-Maßnahmen

zielgruppenorientierte Kommunikation und Information der Öffentlichkeit über Wiederan-siedelungsprojekte und Artenschutzmaßnahmen

Bereitstellung von Daten zu Vorkommen von Lebensräumen über internetbasierte Informati-onsangebote

Page 66: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt66

WA: → Stärkung der Überwachung des Handels

GSPC: → Konkretisierung der globalen Ziele auf

Länderebene

→ Erarbeitung von Strategien zur Umsetzung der Ziele, Einbindung in laufende Aktivitäten

→ Unterstützung von botanischen Gärten und weiteren Ex-situ-Sammlungen

→ Aufbau eines nationalen Informationssystems, einschließlich Charakterisierungs- und Evaluie-rungsdaten, und einer zentralen Koordinierungs-stelle für pflanzengenetische Ressourcen für Er-nährung und Landwirtschaft unter Einbeziehung der Bundesanstalt für Züchtungsforschung und des Informations- und Koordinierungszentrums für biologische Vielfalt der Bundesanstalt für Er-nährung und Landwirtschaft

GTI: → Förderung von taxonomischen Erhebungen und

Datenbanken

→ Früherkennung: Überwachung der Tier- und Pflanzenwelt zur Früherkennung von invasiven Arten

→ Prävention von invasiven Arten durch die Anwen-dung der einschlägigen naturschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der pflanzenschutzrechtli-chen Bestimmungen einschließlich des Frühwarn-systems der EPPO

Weitere Akteure

ArtSchPr:Durchführung von Wiederansiedlungsprogram-men (Verbände)

Erhaltung von Tierarten im Rahmen von Euro-päischen Erhaltungszuchtprogrammen (EEPs) einschließlich entsprechender Wiederansiedlungs-projekte (zoologische Gärten)

Erhaltung von Arten in Ex-situ-Beständen (botanische Gärten)

WA:Entwicklung einer Nachhaltigkeitskennzeich- nung für nicht geschützte Wildexem plare (Handel, Unternehmen)

GSPC:Stärkung der botanischen Forschung sowie Be-wusstseinsbildung/Umwelterziehung über die Bedeutung botanischer Vielfalt (Universitäten, Akademien, Schulen/VHS, Verbände und andere)

stärkere Berücksichtigung der botanischen Vielfalt in der land-/forstwirtschaftlichen Praxis (Land-/Forstwirtschaftliche Institute, Landwirte, Waldbau-ern, Verbände)

GTI: Erarbeitung von Richtlinien für die Sicherung und Erweiterung der Ex-situ-Erhaltung (botanische und zoologische Gärten und Sammlungen)

Stärkung der taxonomischen Forschung sowie Umweltbildung (Universitäten, Akademien, Schulen/VHS, Verbände und andere)

Page 67: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

67

StratGIA: → Erarbeitung der fachlichen Grundlagen für den

Schutz von Faunen- und Florenverfälschung (Ar-beitsgruppe Neobiota)

C 3 Biologische Sicherheit und Vermeidung von Faunen- und Florenverfälschung

Die weltweite Anbaufläche von gentechnisch veränder-ten Kulturpflanzen hat sich seit 1997 stark ausgeweitet. Gentechnisch veränderte Organismen können sich in der Umwelt fortpflanzen und sich über größere Entfer-nungen hinaus ausbreiten. Dies könnte Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben. Daher unterliegen Freisetzungen und Inverkehrbringen strengen Zulas-sungsverfahren, die sicherstellen, dass keine Gefahr für Mensch und Umwelt zu erwarten ist.

Das im Jahr 2003 in Kraft getretene Cartagena-Proto-koll der CBD hat das Ziel, die Risiken der modernen Biotechnologie für die biologische Vielfalt und die menschliche Gesundheit zu begrenzen. Der Schwer-punkt des Abkommens ist der grenzüberschreitende Verkehr von gentechnisch veränderten Organismen.

Nach dem EU-Gentechnik-Recht sollen Umwelt- und Naturschutzaspekte nahezu abschließend im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfungen in den jewei-ligen EU-weiten GVO-Zulassungsverfahren berück-sichtigt werden. Bei Natura 2000-Gebieten ist darüber hinaus gegebenenfalls eine Verträglichkeitsprüfung in Bezug auf die jeweiligen Erhaltungsziele durchzufüh-ren. Auch gebietsfremde Arten können Faunen- und Florenverfälschung bewirken. Bei der gegebenenfalls zu entwickelnden nationalen Strategie gegen invasive gebietsfremde Arten sind die gesetzlichen Grundlagen aus Naturschutz- und Pflanzenschutzrecht zu berück-sichtigen. Das Naturschutzrecht sieht die Genehmi-gungsbedürftigkeit für die Aussiedlung gebietsfremder Arten in der freien Natur vor. Das Pflanzenschutzrecht verbietet die Einschleppung/Einbringung und Verbrei-tung bestimmter Arten, die Pflanzen und ihre Ökosys-teme schädigen können.

Maßnahmen zur Umsetzung der Hand-lungsziele des Kapitels „Konkrete Vision“

EU/Bund

Die UVP, die Zulässigkeit von Nebenbestimmun-gen zum Schutz von Umwelt und Natur und die Erforderlichkeit der Beobachtung der Auswirkun-gen nach der Genehmigung durch den Genehmi-gungsinhaber in den einzelnen GVO-Genehmi-gungen sind in der EU-Freisetzungsrichtlinie und in der Verordnung über gentechnisch veränderte Futter- und Lebensmittel verankert.

weiterhin Berücksichtigung ökologischen Sach-verstands bei GVO-Genehmigungen

adäquate Standards und Bewertungskriterien für die UVP (nach EU-Freisetzungsrichtlinie) bei GVO-Genehmigungen

Formulierung spezifischer Anwendungsbedingun-gen für den Schutz besonderer Ökosysteme oder Umweltgegebenheiten in den einzelnen GVO-Genehmigungen, falls erforderlich

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Page 68: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt68

→ Harmonisierung der GVO-Beobachtungsauflagen und -verfahren auf EU-Ebene

→ Prüfung von Möglichkeiten durch die zuständigen Behörden vor Ort, Gebiete des Naturschutzes im erforderlichen Rahmen entsprechend den beson-deren Schutzgebietserfordernissen beziehungs-weise vorsorgend zu schützen

→ Sicherstellung der FFH-Anforderungen bei Frei-setzungsgenehmigungen ausgerichtet am Schutz-zweck beziehungsweise Erhaltungsziel des jeweili-gen Natura 2000-Gebietes

→ Berücksichtigung des Schutzes der biologischen Vielfalt im Gentechnikrecht

→ Konkretisierung und Umsetzung der Vorschriften des Cartagena-Protokolls zum Schutz der biologi-schen Vielfalt vor international gehandelten GVO

→ Unterstützung der OECD-Aktivitäten auf dem Gebiet der Entwicklung und Harmonisierung von Verfahren zur Risikobewertung für GV-Planzen, -Tiere und -Mikroorganismen

→ Schaffung einer Regelung auf EU-Ebene zum Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut ge- bietsheimischer Herkünfte für Arten, die unter das saatgutrechtliche Artenverzeichnis fallen

→ Erarbeitung einer nationalen Strategie zum Schutz vor invasiven Arten

→ Vermeidung der Einschleppung und des Ausbrin-gens gebietsfremder Arten in der freien Natur

Länder/Kommunen

Durchführung der Verträglichkeitsprüfung in Natura 2000-Gebieten

Weiterhin effektive Anwendung der Vorschriften des GenTG – und entsprechende Kontrollen – auch zum Schutz von Umwelt und Natur

Ausschöpfung der bestehenden rechtlichen Mög-lichkeiten, um erhebliche Beeinträchtigungen von ökologisch sensiblen Gebieten zu vermeiden

Prävention von invasiven Arten durch die Anwen-dung einschlägiger naturschutzrechtlicher Bestim-mungen (Schutz vor Verfälschungen wildlebender Tier- und Pflanzenarten)

Vermeidung der Einschleppung und des Ausbrin-gens gebietsfremder Arten in der freien Natur

Weitere Akteure

→ Erarbeitung der fachlichen Grundlagen für den Schutz vor Faunen- und Florenverfälschung (Arbeitsgruppe Neobiota)

→ Entwicklung von Empfehlungen zum Umgang mit gebietsfremden invasiven Arten für Gärtner, Verwender, Garten- und Landschaftsplaner (Zentralverband Gartenbau)

C 4 Gewässerschutz und Hochwasservorsorge

Dank erheblicher Anstrengungen in der kommunalen und industriellen Abwasserbeseitigung konnte die stoffliche Belastung der Gewässer in den letzten Jah-ren deutlich gesenkt werden. Dennoch sind viele Ge-wässer immer noch mit Nährstoffen, aber auch zahl-reichen Industriechemikalien, Pflanzenschutzmitteln

und Arzneimitteln belastet. Durch übermäßige Nutzung und Eindämmung in Oberläufen wurde zudem die Hochwassergefahr mit ihren vielfältigen Auswirkungen erhöht. Diese Defizite müssen neben den in vielen Gewässern durch die Bestandsaufnahme nach WRRL deutlich gewordenen strukturellen

Page 69: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

69

Beeinträchtigungen durch Nutzungen wie Schifffahrt, Wasserkraft oder auch technischen Hochwasserschutz beseitigt, zumindest aber deren Auswirkungen auf die Biozönosen deutlich vermindert werden. Die Maß-nahmen zur Reduzierung der Stoffbelastung müssen intensiviert und den Gewässern wieder verstärkt die Möglichkeit eröffnet werden, sich zu entwickeln.

Nicht angepasste Nutzungen in den Überschwem-mungsgebieten, dazu gehören insbesondere die Auen, beeinträchtigen nicht nur die biologische Vielfalt, sondern auch den Wert der Fließgewässersysteme für den Hochwasserschutz. Dies haben die Hochwasser-ereignisse im Jahre 2002 deutlich gezeigt. Im September 2002 hat die Bundesregierung ein Fünf-Punkte-Pro- gramm zum vorbeugenden Hochwasserschutz vorge-legt. Den Flüssen einschließlich ihrer Auen soll wieder mehr Raum gegeben werden. Gerade die Auen und Au-wälder übernehmen zentrale Funktionen bei der vor-beugenden naturverträglichen Hochwasser vorsorge. Das Wasserspeichervermögen von Böden trägt zur Minimierung der Hochwassergefährdung bei. Der Schutz von Böden, die eine hohe Regelungsfunktion im Wasserhaushalt erfüllen, sollte daher gewährleistet sein. Mit Hilfe eines integrierten Küstenzonenmanage-ments soll die Zusammenführung der verschiedenen Perspektiven und die Konsensfindung über Prioritäten, Ziele und Wechselwirkungen erfolgen. Dieses ist eine Grundvoraussetzung für erfolgreiche Entscheidungs-prozesse aller Akteure an der Küste.

Maßnahmen zur Umsetzung der Hand-lungsziele des Kapitels „Konkrete Vision“

EU/Bund

→ Festlegung von Qualitätszielen und Minderungs-maßnahmen für prioritäre Stoffe einschließlich des „Phasing out“ der prioritären gefährlichen Stoffe

→ Fortentwicklung des Standes der Technik bei Abwasservermeidung, -ableitung und -behandlung

→ Umsetzung der integrierten medienübergreifen-den besten verfügbaren Technik (BVT) nach IVU-Richtlinie

→ bundesweite Vorgaben für den Umgang mit Niederschlagswasser

→ Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Unterhaltung von Bundeswasserstraßen

→ Entwidmung aller güterverkehrlich nicht mehr relevanter Bundeswasserstraßen

→ Bereitstellung von Retentionsflächen und deren naturnahe Bewirtschaftung sowie Förderung mög-licher Deichrückverlegungen und Auwaldflächen durch Naturschutzgroßprojekte, Gewässerrand-streifenprogramm des Bundes und im Rahmen des LIFE-Programms der EU

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Page 70: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt70

Umsetzung eines integrierten Küstenzonen-managements entsprechend Kabinettbeschluss vom 22. März 2006

Ausdehnung der artenschutzrechtlichen Vorschrif-ten auf die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)

Ableitung von Qualitätszielen unter Berück-sichtigung ökotoxikologischer Kriterien für das Grundwasser entsprechend der Vorgaben der EU-Grundwasser-Tochterrichtlinie

Länder/Kommunen

konsequente Umsetzung der WRRL

Aufstellung von Programmen zur naturräumli-chen Entwicklung der Gewässer

Renaturierung von Gewässern

Ausweisung der Überschwemmungsgebiete und der überschwemmungs gefährdeten Gebiete

Schaffung zusätzlicher Überschwemmungsflächen auf freiwilliger Basis

ortsnahe Versickerung von Niederschlagswasser

Sanierung aller gewässergefährdenden Altlasten

Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserrück-haltung in Hochwasserentstehungsgebieten (zum Beispiel durch Aufforstung)

Maßnahmen zur Verbesserung der Grundwasser-qualität durch angepasste Landnutzung

Weitere Akteure

Entwicklung und Anwendung umweltschonender Produktionsmethoden

Verbesserung der Kenntnis über die Umweltaus-wirkung von Chemikalien und Arzneimitteln

Verbesserung der Kenntnisse über die Auswirkun-gen des Klimawandels auf aquatische Ökosysteme, einschließlich der Berücksichtigung von Nah-rungsnetzen (Deutsche Forschungsgemeinschaft, AQUASHIFT)

kooperative Projekte von Wasser- und Bodenver-bänden, Landwirtschaft und Wassersport sowie Binnenschifffahrt und Naturschutzverbänden

individuelle Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwassergefahren und zur Schadensminimie-rung (Bürgerinnen und Bürger)

C 5 Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechter Vorteilsausgleich

Ein Ziel des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) ist der gerechte Vorteilsausgleich bei der Nutzung der genetischen Ressourcen, insbesondere durch angemessenen Zugang zu genetischen Ressour-cen und angemessene Weitergabe der einschlägigen Technologien. Gemäß Artikel 15 der CBD liegen die Verfügungsrechte über die genetischen Ressourcen bei

den Nationalstaaten. Der Zugang muss mit Genehmi-gung der Herkunftsländer und unter vorher einver-nehmlich vereinbarten Bedingungen erfolgen.

Die auf der 6. Vertragsstaatenkonferenz der CBD verabschiedeten freiwilligen „Bonner Leitlinien“ stellen eine Konkretisierung der Vorschriften zum Zugang zu genetischen Ressour-

Page 71: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

71

cen und dem gerechten Vorteilsausgleich (ABS) dar und können zur Entwicklung und Erarbeitung von Gesetz-gebungs-, Verwaltungs- oder politischen Maßnahmen sowie zu Verträgen und anderen Vereinbarungen bei-tragen.

International werden die nächsten Jahre die Verhand-lungen über ein internationales ABS-Regime im Vor-dergrund stehen. Bei der 8. Vertragsstaatenkonferenz der CBD wurde ein konkreter Zeitrahmen vereinbart: Die ABS-Arbeitsgruppe soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt vor 2010 ihre Arbeiten zur Ausgestaltung eines Regimes abgeschlossen haben. Eine Experten-gruppe zur Klärung der Machbarkeit eines internati-onalen Zertifikates (Herkunft/ Quelle/rechtmäßiger Erwerb) wurde beschlossen.

Mit dem Internationalen Vertrag über pflanzengene-tische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft wurde für die darunter fallenden genetischen Ressour-cen aufgrund der besonderen Bedingungen ein multi-laterales System des Zuganges und der Aufteilung der Vorteile errichtet.

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Maßnahmen zur Umsetzung der Hand-lungsziele des Kapitels „Konkrete Vision“

EU/Bund

Errichtung und Weiterentwicklung einer ABS-Webseite unter dem Clearinghouse-Mechanismus (CHM) zur Unterstützung der nationalen ABS-Anlaufstelle und zur Information der deutschen Nutzer

Mitwirkung beim ABS-Portal der EU

aktives Einsetzen für eine Einigung über Elemente eines internationalen ABS-Regimes, beispielsweise über ein Zertifizierungssystem zur Herkunft gene-tischer Ressourcen, so dass bis 2010 die Arbeiten an diesem Regime abgeschlossen werden können

Aufbau und Unterstützung des multilateralen Systems im Rahmen des Internationalen Vertrages über pflanzengenetische Ressourcen für Ernäh-rung und Landwirtschaft auf nationaler und EU-Ebene

Umsetzung der entsprechenden Aspekte des EU-Aktionsplanes zur Erhaltung der biologischen Vielfalt im Rahmen der Wirtschafts- und Entwick-lungszusammenarbeit

Umsetzung der relevanten Aktionen des EU-Akti-onsplans zur Erreichung des 2010-Ziels (EU-Mitteilung COM(2006)216)

Überprüfung der Umsetzung der Bonn-Guidelines in Deutschland (insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben zur Nutzung genetischer Ressourcen sowie Fortsetzung des nationalen Dialogs zur Umsetzung der „Bonner Leitlinien“, insbesondere zu Artikel 16 d)

Einführung von Maßnahmen zur Information und Bewusstseinsbildung für Umsetzung der „Bonner Leitlinien“ in Deutschland und international, zum Beispiel

Handbücher für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)Durchführung von Informations-veranstaltungenInformationskampagnen

Stärkung der Forschung zur konkreten Umsetzung der ABS-Vorschriften

Einbringung der Belange der Grundlagen- und Nachhaltigkeitsforschung in die ABS-Verhand-lungen auf internationaler Ebene

Page 72: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt72

Erlass einer Regierungsverordnung zum nach-haltigen Anbau und Nutzung von Biokraftstoffen (Nachhaltigkeitsverordnung) als Voraussetzung für die Anrechnung auf Quoten und Steuerbegünsti-gung

Bestandsaufnahme und Bewertung genetischer Ressourcen aus Erhaltungssamml ungen

Weitere Akteure

Anerkennung und Umsetzung der freiwilligen „Bonner Leitlinien“ (Bereitsteller und Nutzer von genetischen Ressourcen)

Bereitstellung von Informationen (case studies zum Beispiel für Materialüberlassungspraktiken) für ABS-Webseite (Nachfrager und Nutzer geneti-scher Ressourcen)

aktive Mitwirkung bei nationalen und internatio-nalen Veranstaltungen zur Stärkung des Bewusst-seins für ABS-Themen (potenzielle Nutzer)

Aufnahme von ABS-Themen in Umweltberichten (Unternehmen)

Ausbau des internationalen Pflanzenaustausch-netzwerkes – IPEN (botanische Gärten)

Etablierung des Pflanzenaustauschnetzwerkes der botanischen Gärten (IPEN) als Modell einer freiwil-ligen Selbstverpflichtung für andere Akteure und Interessenvertreter

C 6 Land- und Forstwirtschaft

Etwa 54 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands werden landwirtschaftlich genutzt, 30 Prozent der Gesamtfläche sind von Wald bedeckt. Land- und Forstwirtschaft haben daher eine besondere Bedeu-tung und Verantwortung für die Erhaltung der biolo-gischen Vielfalt.

Mit der Anfang 2001 eingeleiteten Agrarwende fand eine umfassende ökologische Neuorientierung der Agrarpolitik statt. Die Luxemburger Beschlüsse vom Juli 2003 haben die EU-Agrarpolitik grundlegend reformiert; Entkoppelung der Direktzahlungen von der Produktion und Bindung der Direktzahlungen an

Umwelt- und Naturschutzanforderungen eröffnen EU-weit Spielräume für eine nachhaltigere Landwirt-schaft. Deutschland hat ein Umsetzungsmodell ge-wählt, das Grünland und Landschaftselemente Acker-flächen gleichstellt und damit in besonderem Maße Belange der Biodiversität berücksichtigt.

In der Forstwirtschaft setzt sich die Bundesregierung für eine naturnahe Waldbewirtschaftung möglichst auf der gesamten forstwirtschaftlich genutzten Fläche ein. International sind der Schutz der letzten Urwälder sowie die Förderung einer nachhaltigen Waldbewirt-schaftung ein Schwerpunkt.

Page 73: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

73

Maßnahmen zur Umsetzung der Hand-lungsziele des Kapitels „Konkrete Vision“

EU/Bund

→ Angleichung der Zahlungen für Ackerland und Grünland

→ Umwandlung von Direktzahlungen in einheitliche Flächenprämien

→ Prüfung einer zusätzlichen Modulation – wie auch von der Kommission angekündigt – im Rahmen der „Gesundheitsprüfung“ der GAP in den Jahren 2008/2009

→ Überprüfung agrar- und umweltpolitischer Maß-nahmen auf Nachhaltigkeit und wirtschaftlich zumutbare Möglichkeiten zur weiteren Verbesse-rung der Naturverträglichkeit im Rahmen der EU-Agrarförderung sowie der nationalen und europäi-schen Agrar- und Umweltpolitik

→ Novellierung des Bundeswaldgesetzes, klare Defi-nition der Inhalte einer nachhaltigen Waldbewirt-schaftung im Gesetz

→ Nutzung der durch die ELER-Verordnung (VO(EU) 1698/2005) ab 2007 bestehenden Kofinanzierungs-möglichkeiten der EU, unter anderem auch für gezielte Ex-situ-Maßnahmen und Erhaltungs-zuchtprogramme sowie Erhaltungsmaßnahmen von bedrohten Kulturpflanzenarten und -sorten und Nutztierrassen

→ Öffentliche Kantinen bieten vermehrt Gerichte aus ökologischem Anbau und/oder regionaler natur-verträglicher Erzeugung an.

Länder/Kommunen

Überprüfung und gegebenenfalls Weiterentwick-lung und Konkretisierung der guten fachlichen Praxis der Land- und Forstwirtschaft aus Natur-schutzsicht

Konkretisierung von regionalspezifischen Mindest-dichten an Vernetzungselementen (Saumstruktu-ren und Trittsteinbiotope, zum Beispiel Hecken, Feldraine)

verstärkte Förderung traditioneller sowie umwelt- und naturverträglicher Formen der Land- und Forstwirtschaft

verstärkte Förderung alter Nutzpflanzensorten und alter Haustierrassen

Förderung von Züchtungsforschung und Züch-tungsaktivitäten für innovative nachhaltige Nut-zung von Sorten und Rassen

Förderung seltener Baum- und Straucharten wie Speierling, Elsbeere, Eibe und andere Arten im ur-sprünglichen Verbreitungsgebiet und im Rahmen einer naturnahen Waldbewirtschaftung

verstärkte Aufklärung und Beratung von Land-nutzern über Möglichkeiten, Potenziale und Ziele der Erhaltung der biologischen Vielfalt

öffentliche Kantinen bieten vermehrt Gerichte aus ökologischem Anbau und/oder regionaler natur-verträglicher Erzeugung an

Weitere Akteure

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Plattform zur Gesundheitsprüfung der GAP 2009 (Umwelt- und Naturschutzverbände)

DBV setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung der Entkoppelung auch der Verwirklichung von Natur-schutzbelangen dient.

Page 74: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt74

Verbraucherinnen und Verbraucher achten bei ihrer Kaufentscheidung auf die Auswirkungen der Erzeugung auf die biologische Vielfalt.

Großabnehmerinnen und Großabnehmer verpflichten sich, Produkte aus ökologischem Anbau oder regionaler, naturverträglicher Erzeugung zu kaufen.

Waldbesitzer, Waldverbände und Holzverbände orientieren sich an den Grundsätzen der nachhalti-gen und naturnahen Waldbewirtschaftung.

Öffentliche Kantinen bieten vermehrt Gerichte aus ökologischem Anbau und/oder regionaler naturverträglicher Erzeugung an.

C 7 Jagd und Fischerei

Jagd und Fischerei sind die beiden wichtigsten Nut-zungsbereiche wildlebender Tierarten. Die Jagd umfasst den Schutz und die nachhaltige Nutzung wildlebender Tierarten. Sie ist in der Kulturlandschaft zur Vermei-dung erheblicher ökonomischer und ökologischer Schäden notwendig. Sie ist zulässig, soweit der Erhal-tungszustand wildlebender Tiere eine nachhaltige Nutzung erlaubt. Die Fischerei belastet die Meeresum-welt, wenn sie nicht nachhaltig und ökosystemverträg-lich durchgeführt wird. Nicht nur die wirtschaftlich interessanten Fischbestände werden dann in ihrem Reproduktionsvermögen stark beeinträchtigt, auch kommerziell nicht genutzte Fischarten wie zum Bei-spiel Rochen- und Haiarten, marine Säugetiere, See-vögel sowie empfindliche Bodenlebensgemeinschaften werden durch eine nicht ökosystemverträgliche Fischerei bedroht.

Die Bundesregierung setzt sich für die Nachhaltigkeit der Jagd und deren rechtliche Verankerung ein. Grund-besitzer und Jäger tragen zur Erhaltung von Lebens-räumen und Arten sowie zur Verbesserung ihres Status bei. Die Jagdpraktiken sind noch enger am naturnahen Waldbau sowie dem Arten- und Tierschutz auszurich-ten. Mit der Reform der EU-Fischereipolitik fand 2002 eine umfassende ökologische Neuorientierung der Fischerei statt. Für die Bundesregierung hat die öko-systemverträgliche Bewirtschaftung der weltweiten Fischbestände hohe Priorität. Sie setzt sich innerhalb der gemeinsamen EU-Fischereipolitik (GFP) mit Nach-druck für die Anwendung des Vorsorgeansatzes und eine verbesserte Integration des Ökosystemansatzes in das Fischereimanagement ein. Mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes ist 2002 die gute fachliche Praxis in der Binnenfischerei eingeführt worden.

Maßnahmen zur Umsetzung der Hand-lungsziele des Kapitels „Konkrete Vision“

EU/Bund

Einrichtung eines effektiven Netzwerkes mariner Schutzgebiete (MPAs) in der deutschen AWZ

Weiterentwicklung eines umwelt- und ökosystem-verträglichen Fischereimanagements in marinen Schutzgebieten; Untersuchung der Notwendig-keit fischereilicher Beschränkungen in marinen Schutzgebieten zur Erreichung der Schutzziele

Page 75: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

75

→ Initiativen/Beschlüsse im Rahmen von CBD, CITES sowie der Bonner und der Berner Konven-tion (zum Beispiel Dornhai, Heringshai und Stör)

→ Prüfung und gegebenenfalls Weiterentwicklung des Europäischen Fischereifonds mit Fördermög-lichkeiten für Naturschutzmaßnahmen wie Wie-deransiedlungsprogramme und Kompensations-möglichkeiten in marinen Natura 2000-Gebieten

→ Entwicklung von Bestandserholungsplänen für die Schweinswale der Nord- und Ostsee im Rahmen von ASCOBANS

→ Entwicklung und Förderung umweltschonender und selektiverer Fangmethoden

→ Verringerung der hohen Rückwurfraten durch Einführung eines zumindest partiellen Rückwurf-verbotes (Discardverbotes)

→ Förderung der Einführung einer Ökokennzeich-nung von Fischereien und Fischereiprodukten

→ Integration der Beschlüsse regionaler Meeres-schutzübereinkommen wie OSPAR und HELCOM sowie der Nordseeschutzkonferenzen hinsichtlich der Auswirkungen der Fischerei auf die Meeres-umwelt

→ Unterstützung wildbiologischer Forschung, ins-besondere zu den Auswirkungen der Jagd auf die biologische Vielfalt

Länder/Kommunen

Anpassung des Landesjagdrechts (Biogeographie und Regionalität)

Verbesserung des Artenmonitorings, Optimierung der Jagdstatistiken sowie zielgruppenorientierte Kommunikation der Auswertungen

Initiativen zur Anordnung fischereilicher Beschränkungen zur Erreichung des Schutz - zwecks in Schutzgebieten der Zwölf-Seemeilen-Zone in Übereinstimmung mit der GFP)

Umsetzung einer „Guten fachlichen Praxis in der Binnenfischerei“ durch zum Beispiel angepasste Besatzmaßnahmen

verstärkte Förderung naturverträglicher Formen der Teichwirtschaft

Weitere Akteure

Jagd- und Naturschutzverbände:

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

begleitende Öffentlichkeitsarbeit

Einführung einer Ökokennzeichnung in der Fischerei, wie zum Beispiel Marine Stewardship Council (MSC) und Naturland

Einbindung von Interessensgruppen durch „Regionale Beratungsgremien“, freiwillige Ver einbarungen mit Fischern und Anglern

Ausbau und Fortentwicklung des Monitoringsys-tems zur Erfassung der Wildtierbestände (WILD) als umfassendes Wildtierinformationssystem (DJV und Jagdverbände)

Page 76: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt76

C 8 Rohstoffabbau und Energieerzeugung

Der Abbau von fossilen Rohstoffen und die Errich-tung von Anlagen zur Energiegewinnung können einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt erfordert, diese Eingriffe durch Errichtung und Betrieb der Abbaustät-ten und Anlagen auf ein naturverträgliches Maß zu beschränken. In der Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden, Geräten, Fahrzeugen, Kraftwerken und Industrieanlagen steckt ein riesiges Potenzial zur wirtschaftlichen Einsparung und damit Schonung des Naturhaushalts. Ziel der Bundesregierung ist es, die Energieeffizienz der Volkswirtschaft konsequent zu steigern, bis 2020 eine Verdopplung der Energie-produktivität gegenüber 1990 erreicht ist.

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung von rund 6,7 Prozent im Jahr 2000 auf mindestens

12,5 Prozent im Jahr 2010 und auf mindestens 20 Pro-zent im Jahre 2020 zu erhöhen. Derzeit (Mitte 2007) sind rund 13 Prozent erreicht, so dass das 2010-Ziel bereits jetzt überschritten ist. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Energien im Strombereich auf 25 bis 30 Prozent im Jahr 2020 zu steigern.

Ziel eines nachhaltigen Rohstoffabbaus ist eine größt-mögliche Schonung der Ressourcen durch sparsamen und effizienten Einsatz, eine verstärkte Verwendung von Recyclingprodukten und nachwachsenden Roh-stoffen sowie eine naturverträgliche Ausgestaltung der Abbaumethoden.

Maßnahmen zur Umsetzung der Hand-lungsziele des Kapitels „Konkrete Vision“

EU/Bund

Entwicklung von Nachhaltigkeitsstandards bei der Nutzung von Rohstoffen

Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) unter anderem mit Wahrung ökologischer Stan-dards zur Minderung von Umweltauswirkungen, insbesondere im Biomassebereich (zum Beispiel Palmöl), Entwicklung von Standards zur Überprü-fung von Biodiversitätskriterien bei Erzeugung und Nutzung nachwachsender Rohstoffe (national und international)

zielgruppenspezifische Aufklärung der Bevölke-rung über Einsparmöglichkeiten endlicher Roh-stoffe/fossiler Energieträger sowie Ersatzmöglich-keiten durch nachwachsende Rohstoffe

Ausweitung der Raumordnung auf die AWZ: raum-ordnerische Steuerung mittels Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten sowie Einfügung einer Raumordnungsklausel in die Seeanlagen-verordnung

Anwendung der Eingriffsregelung in der AWZ

Page 77: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

77

→ Prüfung von Plänen und Projekten im Hinblick auf ihre Verträglichkeit mit Natura 2000-Gebieten

→ Einführung von Naturschutzstandards bei Investi-tionshilfeprogrammen für Anlagenbauten

→ Verbesserung der stofflichen Nutzung durch Fördermaßnahmen und Standardsetzung

→ Förderung der CO2-Gebäudesanierung mit insge-samt rund 5,6 Milliarden Euro in den Jahren 2006 bis 2009

→ in den Bereichen Biokraftstofferzeugung Ent-wicklung von Anforderungen an eine nachhaltige Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen zum Schutz natürlicher Lebensräume sowie der Nach-weis, dass die Energieerzeugung ein bestimmtes CO2-Minderungspotenzial aufweist

→ Innovationsoffensive „Energie für Deutschland“ mit der schrittweisen Verstärkung der Energiefor-schung in den Bereichen Erneuerbare Energien und Biomasse, Effizienztechnologien bei der Nach-frage, zentrale und dezentrale Effizienztechnolo-gien bei der Energieerzeugung sowie ein nationales Innovationsprogramm zu Wasserstofftechnologien (einschließlich Brennstoffzellen)

→ Umsetzung der RL 2001/77/EG vom 27. Septem-ber 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Elektrizitätsbinnen-markt

→ Erfahrungsbericht 2007 zum Erneuerbare-Ener-gien-Gesetz und gegebenenfalls Novelle des EEG

→ Verstärkung der ökologischen Begleitforschung für erneuerbare Energien

→ Umsetzung der Strategie der Bundesregierung zum Ausbau der Windkraftnutzung auf See

→ Förderung und Unterstützung von Synergie-effekten zwischen Ausbauzielen für erneuerbare Energien und dem Erhalt biologischer Vielfalt, beispielsweise im Rahmen von Landschafts pflege-programmen

→ Weiterentwicklung der Naturschutzfachkonzepte zur Integration erneuerbarer Energien in die räumliche Planung

→ Abstimmung bestehender Förderprogramme und gegebenenfalls Neuentwicklung naturschutzfach-lich motivierter Förderprogramme zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei der Erzeugung von nach-wachsenden Rohstoffen

Länder/Kommunen

Entwicklung von regionalen Konzepten der Wert-schöpfung durch zum Beispiel Anbau und ener- getische Nutzung von Biomasse (Verknüpfung von Akteuren)

zielgruppenspezifische Aufklärung der Bevölke-rung über Einsparmöglichkeiten endlicher Roh-stoffe/fossiler Energieträger sowie Ersatzmöglich-keiten durch nachwachsende Rohstoffe

verstärkte Nutzung von Rest- und Abfallstoffen in Kommunen und Unternehmen

Intensivierung der Anwenderberatung

Weitere Akteure

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Entwicklung von Konzepten zur Renaturierung von ehemaligen Abbaustätten (Betreiber)

Sicherstellung der Nachfolgenutzung „Natur-schutz“ bei 15 Prozent der neu genehmigten Vorhaben zum Rohstoffabbau

Page 78: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt78

→ Selbstverpflichtung zur Anwendung der „Best Available Technology“ (BAT) und „Best Environ-mental Practice“ (BEP) bei der Aufsuchung und Gewinnung von Rohstoffen beziehungsweise beim Anlagenbau (Nutzer der AWZ [Erdöl- und Erdgas-Industrie, Bergbau, Offshore Windkraft])

→ öffentlichkeitswirksame Darstellung ökonomi-scher Chancen für den Einsatz biogener Rohstoffe (Medien, Vereine und Verbände sowie Wirtschafts-unternehmen)

→ Aufklärung der Bevölkerung über Einsparmöglich-keiten endlicher Rohstoffe/fossiler Energieträger sowie Ersatzmöglichkeiten nachwachsender Roh-stoffe (alle einschlägigen Akteure)

→ Beteiligung an der Standardsetzung für natur-verträglichen Rohstoffabbau und naturverträg-liche Erzeugung erneuerbarer Energien durch die Verbände und Unternehmen

→ Erarbeitung eines „Handbuchs zur Minderung des Torfeinsatzes im Gartenbau“ mit Verknüpfung des Gartenbauinformationssystems „Hortigate“ (Gartenbauverbände)

C 9 Siedlung und Verkehr

Die Siedlungs- und Verkehrsflächen wuchsen im Zeitraum von 2001 bis 2005 um circa 114 Hektar pro Tag. Von den ausgewiesenen Siedlungs- und Verkehrs-flächen wird etwa die Hälfte bebaut oder anderweitig versiegelt und geht damit als Lebensraum für die Pflan-zen- und Tierwelt verloren. Durch Verkehrswege wer-den die Landschaft und die Lebensräume von Tieren und Pflanzen immer stärker zerschnitten.

Die Bundesregierung hat sich in der Nationalen Nach-haltigkeitsstrategie zum Ziel gesetzt, bis 2020 die Inan-spruchnahme neuer Siedlungs- und Verkehrsflächen auf höchstens 30 Hektar pro Tag zu verringern. Bei der Umsetzung dieses Zieles geht es neben der mengen-mäßigen Reduzierung um eine stärkere Lenkung der Bautätigkeit in den Bestand und eine Aufwertung des städtischen Wohnumfeldes (qualifizierte Innenent-wicklung) sowie die Bündelung der Verkehrsinfrastruk-tur. Erforderlich ist ein zwischen Bund, Ländern und Kommunen abgestimmtes Vorgehen.

Maßnahmen zur Umsetzung der Hand-lungsziele des Kapitels „Konkrete Vision“

EU/Bund

→ Unterstützung der Entwicklung und Verbreitung für die kommunale Ebene handhabbarer Metho-den und Modelle zur Ermittlung der tatsächlichen wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Flächeninanspruchnahme unter Berück-sichtigung der neuen Rahmenbedingungen der Bevölkerungs- und wirtschaftsstrukturellen Ent-wicklungen

→ Fortentwicklung ökonomischer Rahmenbedin-gungen auch zur besseren Aktivierung von Brach-flächen und Altstandorten

→ konsequente Anwendung des vorhandenen Pla-nungsinstrumentariums zur Verminderung der Flächeninanspruchnahme und sofern erforderlich Weiterentwicklung der Planungsinstrumente

Page 79: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

79

→ Ausrichtung der Förderpolitik auf eine verstärkte Bestandsförderung und Innenentwicklung (zum Beispiel kommunaler Finanzausgleich, Gemein-schaftsaufgaben), weiterer Abbau kontraproduk-tiver Subventionen (zum Beispiel Entfernungs-pauschale)

→ Weiterentwicklung quantitativer und qualitativer Indikatoren zur präziseren Erfassung der Flächeni-nanspruchnahme

→ Entwicklung von Best-Practice-Beispielen für eine qualifizierte Innenentwicklung

→ Modellvorhaben für eine städtebauliche Innenent-wicklung sowie für ein nachhaltiges Flächenmana-gement und Flächenrecycling

→ Mitarbeit deutscher Naturschutzakteure am COST-Programm (European Cooperation in the field of Scientific and Technical Research) und am IENE (Infra Eco Network Europe)

→ Erhaltung/Wiederherstellung von Verbindungs-korridoren zur Verminderung von Zerschnei-dungswirkungen und zur Stärkung der Vernetzung

→ Überprüfung und wo erforderlich Weiterentwick-lung der Landschaftsplanung und der Eingriffs-regelung

→ Fortentwicklung des Indikators „Unzerschnittene verkehrsarme Räume“ unter Berücksichtigung europäischer Entwicklungen und regelmäßige Dokumentation alle fünf Jahre

→ Entwicklung eines bundesweiten Konzeptes zur Sicherung und Wiederherstellung von unzer-schnittenen verkehrsarmen Räumen

→ Verankerung der Konzepte „Unzerschnittene ver-kehrsarme Räume“ und „Lebensraumkorridore“ sowie der Lärmminderung in der Strategischen Umweltprüfung für Verkehrswegeplanungen

→ Entwicklung von Naturschutzstandards zur Beur-teilung von erheblichen Beeinträchtigungen der Biodiversität durch Wirkfaktoren, insbesondere der Verkehrswegeplanung

→ Berücksichtigung von Biotopverbundachsen bei Projekten des Bundesverkehrswegeplans

→ Entwicklung eines bundesweiten Maßnahmenpro-gramms zum Thema „Zerschneidung-Vernetzung“

→ Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung zu „umweltschonender Mobilität“ und zum Problem „Flächenverbrauch“

Länder/Kommunen

→ Erarbeitung von Handlungsleitfäden zum Boden- und Freiraumschutz auf regionaler und kommuna-ler Ebene (Best Practice)

→ Erarbeitung von Best Practice für die Entwicklung von festzulegenden Zielarten (beispielsweise für die Stadt beziehungsweise die umgebende Land-schaft besondere Arten) in Anwendung der gelten-den Grundsätze der Bauleitplanung

→ Festlegung von Zielen zur Begrenzung des Sied-lungsflächenwachstums in Raumordnungsplänen durch die Länder

→ interkommunales und kommunales Flächen-management

→ Verbesserung der Erfassung und Reaktivierung von Brachflächen

→ Berücksichtigung von Biotopverbundachsen bei Verkehrswegeneubau und -ausbau

→ zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung zum Problem „Flächen-verbrauch“

→ Unterstützung von Aktionen umweltfreundlicher Mobilität wie „Mit dem Rad zur Arbeit“

→ In möglichst fußläufig zur Verfügung stehendem Grün werden auch Naturerlebnisräume geschaffen, um das Naturverständnis von Kindern zu fördern.

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Page 80: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt80

Weitere Akteure

→ Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung zu „umweltschonender Mobilität“, „problematischen Verkehrsprojekten“ sowie zum Problem „Flächen-verbrauch“ (Umwelt- und Naturschutzverbände, Automobil- und Fahrradclubs, Verbände des Ver-kehrs- und Transportwesens)

→ Kooperationen zur Verminderung der Flächen-inanspruchnahme (Verbände des Natur- und Um-weltschutzes, der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Wasserwirtschaft)

→ intensive Mitarbeit bei der Entwicklung von neuen Konzepten für die Innenentwicklung von Städten und die Freiraumsicherung (Verbände)

→ intensive naturschutzfachliche Begleitung von Infrastrukturprojekten (Verbände)

C 10 Versauerung und Eutrophierung

Stoffliche Einträge haben erhebliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, da sie die Lebens- und Stand-ortbedingungen verändern.

In Deutschland ist in den letzten 25 Jahren die stoff-liche Belastung der Gewässer deutlich zurückgegangen, für Stickstoff aber nicht im notwendigen Umfang. Auch Böden werden durch den Eintrag von Stickstoff mit seiner eutrophierenden und versauernden Wirkung

belastet. Mehr als die Hälfte der Gefäßpflanzen ist nur unter nährstoffarmen Bedingungen konkurrenzfähig und damit durch hohe Stickstoffeintragsraten in ihrem Bestand gefährdet.

Maßnahmen zur Umsetzung der Hand-lungsziele des Kapitels „Konkrete Vision“

EU/Bund

Minimierung der Einträge von Stoffen und der Schadstoffanreicherungen durch Novellierung der einschlägigen Gesetze und Verordnungen

konsequente Stoffverbote und Stoffverwendungs-beschränkungen für solche Stoffe, die nicht hin-reichend an der Quelle zurückgehalten werden können

Unterstützung eines am Vorsorgeprinzip orientier-ten Chemikalienmanagements auf internationaler Ebene (zum Beispiel zu REACH, POP-Konvention, Genfer Luftreinhaltekonvention im Rahmen der UNECE)

schutzgut- und vorsorgeorientierte Harmonisie-rung von Rechtsvorschriften auf EU-Ebene (unter anderem Abfall-, Bauprodukte-, Düngemittel- und Luftreinhalterecht)

Umsetzung des Ammoniak-Minderungspro-gramms der Bundesregierung, der EU-NEC-Richt-linie und des UNECE-Multikomponentenproto-kolls, unter anderem zum Schutz vor Sommer-smog, Versauerung und Eutrophierung

Page 81: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

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nationales Programm nach der EU-NEC-Richtlinie mit den Maßnahmen, die bis 2010 ergriffen werden müssen, um die in der Richtlinie festgelegten Luft-schadstoffhöchstmengen einhalten zu können.

Überarbeitung der branchenspezifischen Anforde-rungen zur Anpassung an die Wassergesetzgebung der EU

Übernahme der Umweltanforderungen in das Produktrecht

Länder/Kommunen

Nutzung der Agrarumwelt- und Vertragsnatur-schutzmaßnahmen oder von Kompensations-maßnahmen sowie Flächenstilllegungen für die Einrichtung von Gewässerrandstreifen.

Weitere Akteure

technische und anwenderorientierte Verbesserun-gen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft: konsequente Einhaltung von An-wendungsbestimmungen und Abstandsauflagen

Minderung der Pflanzenschutzmittel-Einträge in Oberflächengewässer durch sachgerechte Reini-gung von Pflanzenschutzgeräten

weitere Verbesserungen beim landwirtschaftlichen Bodenschutz, insbesondere bei der Vermeidung von Bodenerosion und -verdichtung

bauproduktenrechtliche Anforderungen zur Ver-minderung von Schwermetalleinträgen aus Bau-materialien

Weiterentwicklung der Agrar-Umweltprogramme

aktives Engagement für die Umsetzung der WRRL durch die verschiedenen Akteure der Flussgebiets-einheiten (örtliche Gruppen)

Substitution von gefährlichen durch weniger ge-fährliche, umweltverträglichere Stoffe in Anwen-dungen und Produkten (Unternehmen)

C 11 Biodiversität und Klimawandel

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Der Klimawandel und die damit verbundene Erd-erwärmung wirkt sich nicht nur auf den jahreszeit-lichen Ablauf der Lebensvorgänge von Tieren und Pflanzen, deren Verbreitung und Wachstumsge-schwindigkeit sowie in Änderungen des Verhaltens von Tieren aus. Er ist auch eine Ursache für den Ver-lust an biologischer Vielfalt. So werden Lebensräume durch den Anstieg des Meeresspiegels und die Ver-schiebung von Vegetationszonen verändert oder sogar zerstört. Das Verbreitungsgebiet vieler Pflanzen- und Tierarten wird durch Klimaparameter begrenzt. Auf-grund der Resultate von dynamischen Vegetations-modellen wird erwartet, dass sich bei den gegebenen Szenarien des klimatischen Wandels ganze Vege-tationsgürtel nordwärts beziehungsweise in höher gelegene Gebiete verschieben. Ob alle Arten gleicher-maßen mit diesen Veränderungen mithalten können, ist angesichts natürlicher Grenzen für eine Lebens-

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Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt82

raumverlagerung (zum Beispiel die endliche Höhe von Gebirgen) und des teilweise begrenzten Ausbreitungs-potenzials vieler Arten bei gleichzeitig weiter zuneh-mender Zerschneidung der Landschaft fraglich. Die Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt machen an Landesgrenzen nicht halt. Damit ergeben sich neue Anforderungen an den Gebiets- und Artenschutz sowie an die Bemühungen im Rahmen der verschiedenen internationalen Abkommen.

Der Klimawandel hat das Potenzial, die etablierte Naturschutzpolitik und auch die derzeit in Entwick-lung befindlichen Naturschutzkonzepte und -strate-gien in Frage zu stellen. Gleichzeitig ist die Integration des Themas Klimawandel in andere Bereiche bezie-hungsweise dessen Berücksichtigung in Strategien und Konzepten anderer Sektoren (zum Beispiel Verkehrs-politik, Energiepolitik) wichtige Voraussetzung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt.

Maßnahmen zur Umsetzung der Hand-lungsziele des Kapitels „Konkrete Vision“

EU/Bund

Umsetzung des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung

Steigerung der Energieeffizienz

Innovationsoffensive „Energie für Deutschland“

naturverträglicher Ausbau der erneuerbaren Energien

Erarbeitung einer „Naturschutzkonzeption Klimawandel“

Einsatz für eine Weiterentwicklung des internatio-nalen Klimaschutzregimes für die Zeit nach 2012

Einsatz für weit reichende Klimaschutzmaßnah-men der G8- sowie der so genannten O5-Länder (China, Indien, Mexiko, Brasilien, Südafrika)

Einhaltung der deutschen Emissionsreduktions-verpflichtungen des Kyoto-Protokolls

Förderungen von Forschungen zur Auswirkung des Klimawandels auf die Artenvielfalt und auf Ökosysteme; Entwicklung von Mitigationsstrate-gien, Förderung der Forschung zum Potenzial von artenreichen Ökosystemen zur Kohlenstoffspei-cherung

Aufbereitung und Interpretation regionaler Klimaprojektionen unter den Aspekten Bio-diversität, Klimasensitivität der Modelle und Spannweite möglicher Veränderungen

Langzeitprognosen der Biodiversitätsentwicklung in Ökosystemen mittels dynamischer Modelle

Länder/Kommunen

Unterstützung von Lokale-Agenda-21-Prozessen bei Klimaschutz- und Naturschutzmaßnahmen

Neuorientierung des Schutzgebietsregimes im Hinblick auf den Klimawandel (Flächensicherung, flexibles Management)

Einrichtung oder Modifizierung des bestehenden Monitorings zur Optimierung des naturschutz-fachlichen Managements von Arten- und Gebiets-schutzprogrammen unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Klimawandels

Page 83: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

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→ Einrichtung von Datenbanken als Grundlage für öffentliche Planungs-, Informations- und wissen-schaftliche Arbeiten

→ Entwicklung von Prognosemodellen und Früh-warnsystemen sowie Notfallplänen für Extrem-ereignisse

→ Etablierung von Biotopverbundsystemen für die Ausbreitung beziehungsweise Wanderung der vom Klimawandel betroffenen Arten

→ Entwicklung von Konzepten für den Schutz von Arten, die durch das Biotopverbundsystem keine ausreichenden Adaptionsmöglichkeiten erhalten (insbesondere endemische Arten)

→ Aufbereitung und Interpretation regionaler Klima-projektionen unter den Aspekten Biodiversität, Klimasensitivität der Modelle und Spannweite möglicher Veränderungen

Weitere Akteure

Unterstützung des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung durch die Unternehmen

Neukonzeptionierung der Umwelt- und Natur-schutzverbändearbeit im Hinblick auf die Heraus-forderungen des Klimawandels

verstärkte Zusammenarbeit von Klimaschutz- und Biodiversitätsschutzakteuren auf allen Ebenen zur Nutzung von Synergien und Vermeidung von Dop-pelarbeit oder Beeinträchtigungen

zielgruppenorientierte Kommunikation und In-formation über die Zusammenhänge von Klima-schutz und Naturschutz

Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität im Wald zur Erhöhung der Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel

zielgruppenspezifische Kommunikation zur Förde-rung des Inlandtourismus

C 12 Ländlicher Raum und Regionalentwicklung

Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der biolo-gischen Vielfalt bilden eine wesentliche Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung der ländlichen Regionen. Der Erlebniswert von Natur und Landschaft ist eine Stärke ländlicher Räume; biologische Vielfalt braucht auch ländliche Räume, und ländliche Räume brauchen die biologische Vielfalt.

So können zum Beispiel gut gemanagte Großschutz-gebiete wichtige Impulsgeber für die Regionalentwick-lung sein. In diesen Gebieten gibt es eindrucksvolle Beispiele nachhaltiger Wirtschafts- und Lebensweisen, die einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der biologi-schen Vielfalt leisten. Naturschutz- und Bildungsmaß-nahmen sowie Modellprojekte nachhaltiger Nutzung verbessern auch die Lebensqualität und Einkommens-situation der Menschen vor Ort und haben Einfluss auf die soziale und wirtschaftliche Entwicklung des Umlandes.

Im Umfeld großer Städte erhalten Regionalparke eine zunehmende Bedeutung für die Regional- und Stand-ortentwicklung. Sie zielen unter anderem auf eine

nachhaltige Entwicklung der Kulturlandschaft und die Sicherung von Freiräumen.

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Page 84: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt84

Die Strukturpolitik, insbesondere die EU-Förderung der ländlichen Entwicklung, setzt wesentliche Rah-menbedingungen für die integrierte Entwicklung ländlicher Räume. Die Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sowie Landesprogramme konkretisieren diese EU-Vorgaben.

Maßnahmen zur Umsetzung der Hand-lungsziele des Kapitels „Konkrete Vision“

EU/Bund

→ EU-Verordnung für den ländlichen Raum:• Verabschiedung einer anspruchsvollen nationa-

len Strategie für den ländlichen Raum• Einführung eines Monitorings mit Umwelt- und

Naturschutzindikatoren• Förderung integrierter Konzepte wie zum

Beispiel LEADER mit Naturschutz als integra-lem Bestandteil

→ Prüfung einer zusätzlichen Modulation – wie auch von der Kommission angekündigt – im Rahmen der „Gesundheitsprüfung“ der GAP in den Jahren 2008/2009

→ Überprüfung agrar- und umweltpolitischer Maß-nahmen auf Nachhaltigkeit und wirtschaftlich zumutbare Möglichkeiten zur weiteren Verbesse-rung der Naturverträglichkeit im Rahmen der EU-Agrarförderung sowie der nationalen und europäi-schen Agrar- und Umweltpolitik

→ Überprüfung von nationalen Fördertatbeständen zur ländlichen und regionalen Entwicklung hin-sichtlich ihrer Auswirkungen auf die biologische Vielfalt

→ Vereinfachung der Planungsinstrumente für den ländlichen Raum und Integration von Regional-managementkonzepten

→ Förderung der Entwicklung von Modellregionen durch Modellprojekte des Bundes in Großschutz-gebieten

Länder/Kommunen

Schaffung einer finanziellen Grundsicherung für alle Großschutzgebiete

Qualitätsverbesserung der Verwaltung von Groß-schutzgebieten im Hinblick auf sozioökonomische Fragestellungen

Ausweisung aller Großschutzgebiete mindestens als Träger öffentlicher Belange

Unterstützung und Gründung von Regionalparken und Freiraumverbünden im Umfeld großer Städte

Förderung des Regionalmanagements

Förderung der Regionalvermarktung mit dem Schwerpunkt nachhaltig erzeugter Güter und Dienstleistungen

Einführung eines fortlaufenden sozio-ökonomi-schen Monitorings als Grundlage für die Steuerung von Entwicklungen im ländlichen Raum

gezielter Einsatz von Agrarumweltmaßnahmen zur Förderung der Biodiversität

Überarbeiten von Agrarumweltmaßnahmen, deren Beitrag für Umwelt und biologische Vielfalt gering ist

Auf- und Ausbau von Waldumweltmaßnahmen

Ausbau des Vertragsnaturschutzes

wirksames Umwelt- und Naturschutzmonitoring auf Programmebene

Page 85: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

85

→ wirksame Beteiligung von NROs bei Konzeption und Umsetzung einschlägiger Programme der Länder/Kommunen

→ flächendeckender Aufbau von Landschaftspflege-verbänden und vergleichbaren Organisationen in Deutschland, in denen Naturschutz, Politik und Landwirtschaft auf regionaler Ebene kooperativ im Sinne einer naturverträglichen Regionalentwick-lung zusammenarbeiten

→ Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung für die Erhaltung regionaltypischer Kulturlandschaften mit ihren Kulturlandschaftselementen

→ Verbesserung des Bewusstseins über die Zusam-menhänge zwischen der Erhaltung der biologi-schen Vielfalt und einer nachhaltigen regionalen Entwicklung im ländlichen Raum

→ Erhaltung historischer Nutzungsrelikte (zum Beispiel Flachsgruben, Bewässerungswiesen, Niederwälder)

→ Verstärkung des Bereichs Regionalvermarktung als Baustein der nachhaltigen Tourismusentwicklung insbesondere in UNESCO-Biosphärenreservaten und Naturparken

Weitere Akteure

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Engagement aller für die ländliche Entwicklung relevanten Gruppen in partizipatorischen Projek-ten nach dem LEADER-Ansatz

Schulung von Mitgliedern von Naturschutz- und Naturnutzungsverbänden sowie interessierten Unternehmen für die Beteiligung an der Konzep-tion, Umsetzung, Begleitung und Bewertung der Programme zur Förderung der ländlichen Ent-wicklung sowie aktive Beteiligung der Verbände an diesen Prozessen

flächendeckender Aufbau von Landschaftspflege-verbänden und vergleichbaren Organisationen in Deutschland, in denen Naturschutz, Politik und Landwirtschaft auf regionaler Ebene kooperativ im Sinne einer naturverträglichen Regionalentwick-lung zusammenarbeiten

Intensivierung der Erfassung, Erhaltung und Ver-mittlung der ländlichen Kulturlandschaft (Heimat-vereine und -verbände, Bund Heimat und Umwelt in Deutschland [BHU])

C 13 Tourismus und naturnahe Erholung

Die biologische Vielfalt bestimmt maßgebend das Erle-ben von Natur und Landschaft. Für 42 Prozent der Ur-lauber zählt „Natur erleben“ zu den wichtigen Urlaubs-motiven, bezogen auf die inländischen Feriengebiete sogar für 74 Prozent. 71 Prozent der Bundesbürger und -bürgerinnen würden bevorzugt dort ihren Urlaub ver-bringen, wo man sich für den Schutz der Natur durch einen Nationalpark entschieden hat. Der Tourismus ist daher wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig auf eine intakte Natur und Umwelt angewiesen. Anderer-seits können die Auswirkungen des Tourismus auf die biologische Vielfalt auch lokal und weltweit ein großes Problem darstellen. Tourismus als Wirtschaftsfaktor kann sich deshalb nur dauerhaft erhalten, wenn seine Entwicklung nachhaltig ausgerichtet ist.

Für die naturnahe Erholung sind auch Flächen im sied-lungsnahen beziehungsweise im besiedelten Bereich zu sichern.

Page 86: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt86

Die Bundesregierung hat durch eine Reihe von Mo-dellvorhaben die Entwicklung nachhaltiger touristi-scher Leitbilder unterstützt. Darüber hinaus wurde die Etablierung einer Umweltdachmarke für touristische Produkte (Viabono) und die Vermarktung und Ent-wicklung naturnaher Inlandsangebote gefördert. Auch die neue Dachmarke „Nationale Naturlandschaften“ für Großschutzgebiete kann die Attraktivität des Inlands-tourismus erhöhen.

Maßnahmen zur Umsetzung der Hand-lungsziele des Kapitels „Konkrete Vision“

EU/Bund

→ Entwicklung von Indikatoren für die Planung nachhaltiger touristischer Infrastruktur

→ Förderung der überregionalen Planung von Freizeitinfrastruktur, insbesondere Rad- und Wanderwegen

→ Weiterentwicklung von Informationssystemen zur Vermeidung von Nutzungskonflikten

→ Entwicklung von Strategien zur Sensibilisierung von Urlaubern für den Schutz der Natur

→ Entwicklung eines Monitorings der Erholungs-nutzung von Großschutzgebieten

→ Durchführung von Modellprojekten zu:• Europäische Charta für nachhaltigen Tourismus

in Schutzgebieten• nationale Anwendung der CBD-Richtlinien

über die Biologische Vielfalt und Tourismus-entwicklung

• Tourismus am „Grünen Band“• Einführung des Skigebiet-Audits

Länder/Kommunen

→ Anwendung der CBD-Richtlinien „Biologische Vielfalt und Tourismusentwicklung“

→ großräumige, auch Ländergrenzen übergreifende Nutzungs- und Schutzgebietskonzepte

→ Abstimmung touristischer Angebote mit regio nalen Flächenpotenzialen

→ Unterstützung und Anwendung der Dachmarke „Nationale Naturlandschaften“

→ Zonierung der Landschaft in Bereiche unterschied-lich zulässiger Nutzungsintensitäten (Abstimmung der Planung nach lokalen, regionalen und über-regionalen Gesichtspunkten)

→ Entwicklungsplanung an naturräumliche und klimatische Grenzen anpassen (zum Beispiel Verzicht auf Ski-Infrastruktur in Regionen, die überwiegend auf künstliche Beschneiung ange-wiesen sind)

→ Sicherung und Ausweisung siedlungsnaher Flächen für Tourismus, Erholung, Sport

→ Entwicklung von Naturerlebnisräumen unter stär-kerer Einbeziehung des Naturschutzes in der Stadt

→ Förderung des Prozesses „Europäische Charta für nachhaltigen Tourismus in Schutzgebieten“

Page 87: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

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→ Nutzung von Brachflächen und Bergbau - folge flächen für Tourismus, Erholung und Sport

→ Beibehaltung der zeitlichen Entzerrung der Schulferientermine

→ verstärkte Förderung von sanften Tourismus-formen als Alternative zu anlagenintensiven Formen des Tourismus

→ gemeinsame Außendarstellung und Vermarktung grenzüberschreitender Großschutzgebiete mit den jeweiligen Nachbarstaaten

→ Förderung von Netzwerken und Kooperationen für Naturerlebnisangebote

→ verstärkte Entwicklung naturverträglicher An gebote und Integration von Naturerlebnis-angeboten in andere touristische Angebote

→ Qualitätsprüfung gemäß definierten Standards bei Nationalparken, Biosphärenreservaten und Naturparken

→ Besucherlenkungskonzepte für Felsen (Kletterer) insbesondere in den höheren Mittelgebirgen

Weitere Akteure

Entwicklung und Vermarktung von Naturerlebnis-produkten (Tourismusbranche, Verbände)

Erfüllung der Viabono-Kriterien durch touristische Anbieter

Nutzung von Umweltmanagementsystemen (EMAS, Skigebiet-Audit etc.) durch touristische Anbieter

Selbstverpflichtung der Tourismusanbieter und der Sportartikelbranche zum Verzicht auf die Darstellung naturschädigender Nutzungsformen in der Werbung

Einbeziehung von Naturschutzzielen in die Planung von touristischen und Sportanlagen (zum Beispiel Golfplätze, Segelfluggelände)

Kooperation der Tourismusbranche und einschlägigen Fachverbänden mit Schutzgebiets-verwaltungen

Entwicklung zertifizierter Partnerschaften mit touristischen Anbietern

Kombination von Sport- und Umweltbildungs-angeboten durch Verbände und Vereine

Entwicklung von Konzepten zur naturverträg-lichen Sportausübung in Zusammenarbeit von Sportverbänden und Naturschutzverbänden

Aufbau eines abgestuften Gesamtsystems der öffentlichen Verkehre durch Verzahnung des Schienenpersonenfernverkehrs mit dem Schienen-personennahverkehr und dem ÖPNV

C 14 Bildung und Information

Der 2002 auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwick-lung in Johannesburg beschlossene Aktionsplan sieht in der Bildung einen Schlüsselkatalysator für den ge-sellschaftlichen Wandel.

Mit der UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ 2005 bis 2014 hat die Völkergemein- schaft ein internationales Instrument geschaffen, die Bildungsaktivitäten national und im internationalen Austausch auf die Erfordernisse der nachhaltigen Ent-wicklung zu fokussieren. Ziel von Bildung für nachhal-tige Entwicklung ist die Gestaltungskompetenz,

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Page 88: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt88

das heißt der Erwerb der Fähigkeit, die Zukunft der Gesellschaft im persönlichen Einflussbereich im Hin-blick auf wirtschaftlich solide sowie sozial und öko-logisch gerechte Verhältnisse mitzugestalten. Bildung für nachhaltige Entwicklung bietet in besonderem Maße Anknüpfungspunkte, Themen der biologischen Vielfalt zu kommunizieren. In Deutschland gibt es seit geraumer Zeit auf allen Ebenen des Lernens, schulisch und außerschulisch, in der Jugendpflege, im vorschu-lischen und akademischen Bereich und im Bereich der beruflichen Bildung sowie Weiterbildung intensive und fundierte Anstrengungen auf dem Gebiet der Umwelt-bildung und des globalen Lernens.

Maßnahmen zur Umsetzung der Hand-lungsziele des Kapitels „Konkrete Vision“

EU/Bund

Modellvorhaben zur außerschulischen Bildung, Wettbewerbe

Modellvorhaben zur Bildungs-, Wirkungs- und Transferforschung (Festigung des Erlernten und Transfer in das Handeln)

Modellvorhaben zur Integration von Biodiversi-tätsaspekten in andere naturnutzende Ausbildungsbereiche (Jagdprüfung, Führerschein, Bootsführerschein, Reiterprüfungen etc.)

regelmäßige Meinungsumfragen zur biologischen Vielfalt, Auswertung im Hinblick auf Kenntnis- und Bewusstseinsstand der Bevölkerungsgruppen

→ Intensivierung der medialen Präsenz: Fernseh-shows, Plakatierung, Aktionen, Mitmachaktionen,

unter Berücksichtigung der Aspekte Alter, Geschlecht, Nationalität

→ Weiterentwicklung des Clearing House Mechanism (CHM) als vorbildliche Informationsplattform zu Biodiversitäts-Themen

→ Weiterentwicklung der Biodets/NatDets als inter-nationales Bildungsangebot

→ Entwicklung und Durchführung von (BAKÖV) Kursen

→ Entwicklung und Verbreitung von Arbeitshilfen für Unterricht und Jugendpflege zu den Themen bio-logische Vielfalt, nachhaltige Entwicklung sowie Biodiversitäts- und Nachhaltigkeitspolitik (Bun-deszentrale für politische Bildung)

→ Ausbau des BMU-Bildungsservers zu einer Aus-tauschplattform

Länder/Kommunen

Herausgabe von Unterrichtsmaterialien für alle Schultypen und -stufen zur verbesserten Berück-sichtigung des Themas „Biologische Vielfalt“ im Unterricht, Modellprojekte zur Schaffung curricula-rer Vernetzung, Berücksichtigung des Themas „Bio-logische Vielfalt“ bei Schullandheimaufenthalten

Intensivierung der Fortbildung von Lehrenden im Hinblick auf biologische Vielfalt

Einrichtung von zentralen und dezentralen In-formationszentren (unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Förderung solcher Zentren durch BMU und DBU)

Page 89: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

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→ Intensivierung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit auch mit Blick auf die staatliche För-derung von institutionalisierten Aktivitäten zur biologischen Vielfalt

→ Ausbau von Biosphärenreservaten als Modelle für Bildung für eine nachhaltige Entwicklung, Verknüpfung der Biosphärenreservate mit Bildungszentren

→ verstärkte Einrichtung von Waldkindergärten

→ vermehrte Anlage von Naturlehrpfaden in Städten, Hinweise zur biologischen Vielfalt in städtischen Parks und Friedhöfen

→ Anlage und Nutzung von Schulgärten, insbe-sondere zentrale Schulgärten Köln, Hannover, Braunschweig, Hamburg und so weiter

→ Schaffung von Naturerfahrungsräumen ins besondere in der Nähe urbaner Räume

→ Verbesserung des Informationsgehaltes und attraktivere Gestaltung der Hinweis- und Verbotsschilder von Schutzgebieten

→ Herausgabe von Schulungsmaterialien für die Erwachsenenbildung zur biologischen Vielfalt und Nachhaltigkeit

→ Ausbau der landwirtschaftlichen Ausbildung und von Beratungsangeboten zum Thema „Biologische Vielfalt“ und „Naturhaushalt und Landwirtschaft“

→ Begleitung staatlicher Maßnahmen und Angebote (Schutzgebiete, Förderung und so weiter) durch zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit und Bildung

→ Entwicklung von Eltern-Kind-Angeboten zum Thema „Biologische Vielfalt“

Weitere Akteure

→ Durchführung von Bildungsprogrammen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu den Themen „Nachhaltige Nutzung“ und „Schutz von biologischer Vielfalt“/anerkannter Bildungsurlaub (Gewerkschaften, gewerkschaftsunabhängige Träger)

→ Ausbau von Exkursionsprogrammen im Hinblick auf die Vermittlung des Wertes der biologischen Vielfalt im In-und Ausland (Reiseunternehmen/Fremdenverkehrsanbieter)

→ Entwicklung von Jugendfreizeitangeboten zum Thema „Biologische Vielfalt“ (Jugendverbände/Sportverbände)

→ Fortführung der Projektförderung für beispielge-bende Bildungsprojekte im schulischen wie au-ßerschulischen Bereich (Deutsche Bundesstiftung Umwelt)

→ Ausbau der botanischen und zoologischen Gärten zu Konzentrationspunkten der Biodiversitäts-Bil-dung (botanische Gärten/zoologische Gärten)

→ Ausbau der Freilichtmuseen und Heimatmuseen als Umweltbildungsorte zu den Themen „Nachhal-tige Nutzung/historische Naturnutzungsformen/alte Kulturpflanzensorten/alte Nutztierrassen/Landschaftsentwicklung“ (Freilichtmuseen)

→ 2008 oder 2010 didacta Köln mit Schwerpunkt-thema „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (Messe AG Köln)

→ Verstärkung der Bildungs- und Lernangebote zum Thema „Schutz und nachhaltige Nutzung von biologischer Vielfalt“ für verschiedene Ziel- und Altersgruppen (Naturschutzverbände und andere)

→ Entwicklung von Muster-Unternehmensleitbildern zur Berücksichtigung von Biodiversitätsaspekten im Rahmen der Unternehmensführung (Unter-nehmen, Wirtschaftsverbände)

→ Vernetzung der im Bereich Umwelt- und Natur-schutz tätigen Akteure und Bildung eines gemein-samen Infopools

→ Herstellung einer Serie didaktischer Materialien zu jährlich wechselnden Themen der Biodiversität für Grund- und Hauptschulen

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Page 90: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

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→•

C 15 Forschung und Technologietransfer

Eine zielgerichtete Forschung zur biologischen Vielfalt stellt die zentrale Grundlage für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt dar.

Die Erforschung der biologischen Vielfalt hat in Deutschland eine lange Tradition. Sie betrifft sowohl die taxonomisch-systematische Forschung mit her-vorragenden international bedeutsamen Forschungs-instituten und Sammlungen als auch die ökologische Erforschung der Arten in ihren Lebensräumen sowie in der Molekularbiologie mit ihren molekularen und phänotypischen Charakterisierungsmethoden der bio-logischen Vielfalt.

Auch bei der Forschung zu den genetischen Ressour-cen für Ernährung, Land- und Forstwirtschaft hat Deutschland eine lange Tradition und einen hohen Entwicklungsstand. Im Rahmen des Innovationsför-derungsprogramms der Bundesregierung ist eines der Programmziele die Züchtung von Kulturpflanzen, die eine wichtige Stellung in der gesamten Wertschöp-fungskette der agrarischen Erzeugung einnimmt. Sys-temische Forschungsansätze tragen der zunehmenden

Bedeutung pflanzengenetischer Ressourcen, deren Erhaltung, Erforschung und nachhaltigen Nutzung Rechnung, auch im Hinblick auf eine verbesserte Adaptation auf klimatische Veränderungen, regionale Besonderheiten oder veränderte Nutzungskonzepte.

Effiziente Erhaltungsmaßnahmen der biologischen Vielfalt setzen ausreichende Kenntnisse der Vielfalt vo-raus und erfordern in gleichem Maße auch die Vermitt-lung des Know-hows der nachhaltigen Bewirtschaf-tung der natürlichen Ressourcen. Ziel der Forschung und des Technologietransfers insbesondere mit Ent-wicklungsländern ist es, „nachhaltige Partnerschaften“ im Bereich des Naturschutzes und der biologischen Vielfalt mit diesen Ländern im Einklang mit den Zielen der CBD aufzubauen und darüber nachhaltige Wirkun-gen zu erzielen. Dazu müssen im Rahmen des Capacity Buildings insbesondere die Forschungsstrukturen in den Partnerländern gestärkt werden.

Bei der 8. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkom-mens über die biologische Vielfalt 2006 wurde eine Expertengruppe zur Durchführung einer Bestandsauf-nahme der vorhandenen Technologietransfer-Mecha-nismen mit Bezug zur CBD eingesetzt, um Vorschläge für die praktische Umsetzung zu erarbeiten.

Maßnahmen zur Umsetzung der Hand-lungsziele des Kapitels „Konkrete Vision“

EU/Bund

Forschungsschwerpunkte des Bundes:nachhaltige Nutzungskonzepte für gefährdete RegionenKonzepte für Biodiversitätsmonitoring

Page 91: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

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• ökonomische Bewertungen für Biodiversität• kooperative Strategien und Managementstruk-

turen für die nachhaltige Nutzung der biologi-schen Vielfalt

• Capacity Building für diese Bereiche• Verständnis der verschiedenen Komponenten

des Systems Erde und ihrer Wechselwirkungen

→ Stärkung der Biodiversitätsforschung im Rahmen des 7. Rahmenprogramms der Europäischen Ge-meinschaft für Forschung, technologische Ent-wicklung und Demonstration

→ Fortführung und Stärkung der Ex-situ-Bereit-stellung von Pilzen und Mikroorganismen und der taxonomischen und ökologischen Forschungs-aktivitäten

→ Fortsetzung des BIOLOG-Programms des BMBF (Biodiversität und Global Change)

→ Forschungsprogramm des BMBF zum Themenfeld „Nachhaltige Landschaftsentwicklung/ Landnut-zung“

→ Beiträge des Institutes für Biodiversität (im künfti-gen BMELV – Bundesinstitut für Ländliche Räume)

→ umfassende Durchmusterung pflanzengenetischer Ressourcen auf phänotypischer und molekularer Ebene am Beispiel wichtiger Kulturpflanzen

→ Ausbau der Genom- beziehungsweise system-biologischen Forschung und Kombination mit klassisch-ökologischer Forschung

→ Fortführung der Globalen Taxonomie-Initiative

→ Förderung der Ausbildung wissenschaftlichen Nachwuchses für den Bereich Taxonomie (Erkennen und Beschreiben von Arten)

→ Förderung der Bereitstellung von artspezifischen Daten (Identifikation, Ausbreitung, Status)

→ Verstärkung der Erforschung planerischer Mög-ichkeiten zur Förderung der biologischen Vielfalt owie der Rahmenbedingungen in Städten und ulturlandschaften

lsK

→ stärkere Vernetzung der deutschen Biodiversitäts-forschung mit den Zielen,•

Forschungsverbünde zu schaffen und den wissenschaftlichen Dialog zu verbessern, den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis (einschließlich Politik und Verwal-tung) und von Fragestellungen aus der Praxis in wissenschaftliche Forschung zu verbessern,den Dialog mit der Öffentlichkeit, unter ande-rem über Medien und Bildungseinrichtungen, zu fördern

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Weiterentwicklung des Weltregisters für wandernde Arten (GROMS)

Weiterentwicklung der technischen Biologie und Bionik

Übertragung von Bionik als Modell für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Entwick-lungsländer

Ausbau des Clearing House Mechanismus der CBD zu einem Forschungs- und Know-how-Transfer-Mechanismus

Auszeichnung von Forschungskooperationen, auch als „Benefit-Sharing“

aktive Begleitung des Technologietransfer- Expertenworkshops, eventuelle Ausrichtung in Deutschland

Stärkung der angewandten Agrarforschung zu wettbewerbsfähigen Bewirtschaftungsmethoden und Produktionstechniken, die die Erhaltung der biologischen Vielfalt und den Schutz des Natur-haushaltes gewährleisten

Stärkung der Modellvorhaben zu gefährdeten Nutzpflanzensorten und Haustierrassen

Page 92: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt92

Länder/Kommunen

→ Verstärkung der Erforschung und Lehre zur biolo-gischen Vielfalt an den Universitäten und an au-ßeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie durch wissenschaftlich tätige Vereinigungen

→ Verstärkung der Erforschung planerischer Mög-lichkeiten zur Förderung der biologischen Vielfalt sowie der Rahmenbedingungen in Städten und Kulturlandschaften

→ Fortführung der taxonomischen Forschungs- und Lehreinrichtungen

→ Einbringung der taxonomischen Forschungs-einrichtungen in die Globale Taxonomie-Initiative

→ Erhaltung der taxonomischen Sammlungen

→ Aufbau eines nationalen Netzwerkes der natur-kundlichen Sammlungen, Fortführung der Unter-stützung der GBIF-Initiative

Weitere Akteure

Verstärkte Einbeziehung von Aspekten der biolo-gischen Vielfalt in der Industrieforschung (Unter-nehmen)

Projektförderung für Biodiversitätsvorhaben (un-ter anderem Deutsche Bundesstiftung Umwelt)

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG): Finan-zierung von Projekten der Grundlagenforschung zu allen biodiversitätsrelevanten Themen auf brei-ter Ebene, unter anderem

Einrichtung und Unterhaltung von drei Biodi-versitätsexploratorien zur Untersuchung funk-tioneller Aspekte der BiodiversitätJena-Experiment zur Untersuchung der Inter-aktion zwischen pflanzlicher Biodiversität und ÖkosystemprozessenForschungsgruppe „BioGeoChemie des Watts“ zur Untersuchung der in einem Wattsystem ablaufenden ProzesseAntragspaket „Tsunami“, unter anderem zur Untersuchung der Biologie von Korallenriffen im Hinblick auf StörungenForschungsgruppe zur Untersuchung der Funk-tionalität in einem tropischen Bergregenwald Südecuadors unter besonderer Berücksichti-gung der Wiederaufforstungsproblematik

Sonderforschungsbereich zur Erforschung der Stabilität von Randzonen tropischer Regen-wälder in Indonesien

Einführung von GROMS als Standardinstrument (Sekretariat der Konvention über wandernde Tierarten)

regelmäßige Durchführung von Workshops zum Technologie- und Wissenstransfer zu jeweils aus-gewählten Themen der CBD – zusammen jeweils mit einem ausgewählten Entwicklungsland/ -region, Partnermatching von Anbietern und Nachfragern (Unternehmen, NROs)

Durchführung von public-private-partnerships (ppp) in den Bereichen der Forschungsschwer-punkte mit konkreten Modellvorhaben

verstärkte Abstimmung der nationalen For-schungsprogramme und -initiativen mit den international erarbeiteten Forschungsstrategien (insbesondere DIVERSITAS)

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C 16 Armutsbekämpfung und Entwicklungszusammenarbeit

Bekämpfung der Armut und die dramatische Zer-störung der natürlichen Lebensgrundlagen sind die größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Bei der Versorgung mit Trinkwasser, Nahrung, Energie und fruchtbaren Böden ist besonders die ländliche und arme Bevölkerung auf eine intakte Natur angewie-sen. Die Zerstörung der biologischen Vielfalt und der sonstigen natürlichen Ressourcen verschärft die Ar-mut dauerhaft. Dieser Zusammenhang wurde von der Weltgemeinschaft erkannt und ist in den Millenniums-zielen (MDG) und den Beschlüssen des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002 (WSSD) niedergelegt. Armut und Hunger sollen bis 2015 hal-biert und bis zum Jahr 2010 der Rückgang der biologi-schen Vielfalt signifikant reduziert werden.

MaßnahmenzurUmsetzungderHand-lungszieledesKapitels„KonkreteVision“

EU/Bund

→ verstärkte Integration des Schutzes und der nach-haltigen Nutzung von Biodiversität in die bi- und multilaterale Zusammenarbeit

→ Einwirkung auf weitere Staaten, der CBD beizu treten, um die Konvention zu stärken

→ Bewusstseinsbildung zur Integration von Biodiver-sitätsthemen in die Armutsbekämpfungsstrategien von Entwicklungsländern

→ Vereinbarung von Biodiversitätsprojekten bei Schuldenumwandlungen („debt for nature swaps“)

→ zügiges Vorantreiben der Aufwertung der UNEP zu einer UN-Sonderorganisation, um generell das Umweltthema zu stärken

→ Einsetzen für stärkere Koordinierung und Nutzung von Synergien zwischen den UN-Umwelt-Konven-tionen

→ Umsetzung der Pariser Deklaration

→ Fortentwicklung von alternativen Finanzierungs-konzepten wie Entgelte für Nutzungsverzichts-erklärungen und Trust Funds zur nachhaltigen Finanzierung und Sicherung

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

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Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt94

von Schutzgebieten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und auf der Basis der TZ-FZ-Leit-linien

→ Umsetzung und Fortentwicklung der entsprechen-den Aspekte des EG-Aktionsplanes zur Erhaltung

der biologischen Vielfalt im Rahmen der Wirt-schafts- und Entwicklungszusammenarbeit sowie der relevanten Aktionen des EU-Aktionsplanes zur Erreichung des 2010-Ziels (EU-Mitteilung COM(2006)216)

→ Umsetzung und Fortentwicklung des EU-FLEGT-Aktionsplans zur Bekämpfung des illegalen Holz-einschlags und der damit verbundenen Bedrohung der Biodiversität der Wälder

→ Umsetzung des Internationalen Vertrages über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft auf internationaler Ebene, insbesondere seiner Finanzierungsstrategie, und angemessener Beitrag Deutschlands zum Globalen Fonds für die Nutzpflanzenvielfalt als ein Element der Finanzierungsstrategie im Bereich Ex-situ-Erhaltung

Länder/Kommunen

→ verstärkte Ausrichtung der bilateralen Zusammen-arbeit auf Schutz und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt mit Partnerregionen/-städten

Weitere Akteure

→ Beteiligung und Einbeziehung der lokalen und indigenen Bevölkerung bei lokalen Projekten (deutsche Wirtschaftsakteure vor Ort, zum Beispiel Tourismuswirtschaft)

→ Mobilisierung von privatem Kapital für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Natur in Ent-wicklungsländern

→ Bewusstseinsbildung/Öffentlichkeitsarbeit über die Zusammenhänge von Ressourcenschutz und Armutsbekämpfung; stärkere Ausrichtung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit auf diesen Zusammenhang (Nichtregierungsorgani-sationen und Verbände)

→ Durchführung von Forschungsprojekten zum Zusammenhang von Erhaltung der biologischen Vielfalt und Armutsbekämpfung (Forschungs-einrichtungen)

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95Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

D Innovation und BeschäftigungDurch die mehrere Millionen Jahre währende Entwick-lung hat die Natur für die unterschiedlichsten Frage-stellungen optimale Lösungen entwickelt, die als Vor-bild für Innovation, technische und organisatorische Entwicklungen verwendet werden können. Das Wissen um und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt ist und bleibt ein Schlüssel für eine moderne zukunftsfähige gesellschaftliche Entwicklung.

Biologische Vielfalt ist auch ein wichtiger Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung. Viele Einkommen und Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt von Natur und Landschaft ab. Gerade in einer Gesellschaft, die sich zu einer Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft entwickelt, besteht hier ein großes Potenzial für neue Beschäftigungsmöglichkeiten. Dabei kommt es auch darauf an, dass diese Beschäftigungsmöglichkeiten von Transferleistungen möglichst unabhängig sind.

Innovationspotenzial der biologischen Vielfalt

Biologische Vielfalt ist eine wichtige Basis für For-schung, Entwicklung und technische Innovation. In der Grundlagen- und medizinischen Forschung sind verschiedene Arten unersetzlich (zum Beispiel Er-forschung der Resistenz gegen Strahlen an Reptilien, Erforschung von Herzerkrankungen des Menschen an Tiermodellen wie dem Elefanten, Lepraforschung am Gürteltier, das neben dem Menschen als einziges Tier daran erkrankt).

Biologische Vielfalt nutzen die Menschen seit Jahrtau-senden gezielt. Neben ihrer Rolle als Produzenten von Nahrung erlauben Pflanzen auch die Synthese und Gewinnung verschiedener organischer Chemikalien und Polymere, die für die Industrien wichtige Aus-gangsstoffe darstellen. Um hierbei auch auftretende Fragen der Flächenkonkurrenz zwischen dem Anbau von Nahrungs-, Rohstoff- und Energiepflanzen zu lösen, müssen neue spezielle Nutzungskonzepte entwi-ckelt werden.

Die biologische Vielfalt wird benötigt, um auf zukünf-tige Herausforderungen wie Klimawandel, Energie-bedarf, nachhaltig gewonnene industrielle Rohstoffe und eine gesunde und sichere Ernährung reagieren zu

können. Zunehmend ist die weltweite biologische Viel-falt durch Bevölkerungswachstum, veränderte Ernäh-rungsgewohnheiten und nicht nachhaltige, intensive und teilweise einseitige Landbewirtschaftung bedroht. Dieser Gefahr der Gleichförmigkeit muss nutzungsori-entiert entgegengewirkt werden. Von den bekannten mehr als 30.000 essbaren Pflanzen werden nur noch rund 150 für die menschliche Nahrung verwendet und feldmäßig angebaut. Genbanken, wie zum Beispiel am Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzen-forschung (IPK) in Gatersleben und in botanischen Gärten, übernehmen zunehmend eine wichtige Rolle bei der Erhaltung, Erforschung und Nutzbarmachung der natürlichen Diversität.

Moderne Biowissenschaften und Biotechnologie erfor-schen und nutzen die biologische Vielfalt und stellen ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Hunger und Mangelernährung dar. Ihre Aufgabe besteht unter ande-rem darin, Lösungen für die Ernährung der stetig wach-senden Weltbevölkerung bei gleich bleibender oder abnehmender Nutzfläche zu finden, die auch zu verrin-gerten Umweltauswirkungen führen. Die Biotechnolo-gie bietet auch die Möglichkeit, den Einsatz von Kultur-pflanzenarten für andere Zwecke als Lebensmittel

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zu verbessern, so etwa als Rohstoffe für die Industrie oder als neue Werkstoffe wie biologisch abbaubare Kunststoffe. Pflanzliche Rohstoffe können molekulare Bausteine und komplexe Moleküle für die verarbei-tende Industrie, den Energiesektor und die pharma-zeutische Industrie liefern. Biomasse kann darüber hinaus zur alternativen Energieversorgung beitragen, mit festen und flüssigen biologischen Brennstoffen wie Biodiesel und Bioethanol sowie durch Prozesse wie die Bioentschwefelung.

Ein weiterer Ansatzpunkt für die Nutzung der biolo-gischen Vielfalt ist die Bionik. Diese versucht syste-matisch, biologische Konstruktionen und Verfahren

in eine technische Nutzung zu übertragen. Viele Lösungen aus der Natur sind geradezu genial. Sie er-reichen sehr hohe Energieausnutzungsgrade und er-möglichen vollkommenes Recycling. Wir stecken erst in den Anfängen, diese Lösungen zu verstehen und in Anwendungen in technischem Maßstab umzusetzen. Beispielsweise beträgt die Energieausnutzung für die Lichtproduktion beim Glühwürmchen 99 Prozent. Es ist noch nicht gelungen, dieses „kalte“ Licht technisch zu erzeugen.

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt96

In anderen Fällen hat das Vorbild Natur schon zu technisch innovativen Lösungen geführt:

Vorbild aus der Natur Technisch innovative Entwicklung Positiver Effekt

Mammutbäume Brand- und Flammschutz-wirkung durch Tannine

Brandschutz-materialien

biologisch verträgliche Verbund-materialien mit hohem Flammschutz und weniger giftiger Rauchentwick-lung

Verbesserung des Brand- und FlammschutzesVerminderung der Giftigkeit von Rauchgasen

Galapagos-Hai Strömungswider-stand der Haut

Flugzeuge Ribletfolie zur Verminderung des Strömungswiderstands

Einsparung von TreibstoffReduzierung der in die Atmosphäre abgegebenen klimawirksamen AbgaseVerminderung des GewichtsHöhere Ausnutzung des Lade-volumens

Lotusblume selbstreinigende Oberflächen

Oberflächen-beschichtung

Selbstreinigungseffekt von Farben, Lacken, Oberflächen Mit Lotus-Effekt-Produkten werden jährlich mehr als Millionen Euro Umsatz erzielt.

Reduzierung von ReinigungsmittelnVerminderung der Belastung von Abwässern

Kofferfisch Form mit minimalem Strömungswider-stand

Auto Sehr geringer cw-Wert Einsparung von Treibstoff Reduzierung der Belastung der Atmosphäre mit Abgasen

Pinguine Flossenschlag Schiffe Schiffsantriebe, die 17 Prozent mehr Leistung bringen als vergleichbare Propellerantriebe

Reduzierung der langen Bremswege großer Schiffe Verbesserung der Manövrierfähigkeit Einsparung von Treibstoff

Gecko Haftmecha- nismen an den Füßen

Klebeband Wiederverwendbarkeit, Funktionstüchtigkeit auch nach 1.000 Klebezyklen

Materialeinsparung Vermeidung von Müll

Webspinnen (speziell Balda-chinspinnen)

Netze Dachkons-truktion

Olympiastadion in München 1972 Materialeinsparung Völlig neuartige Dachkonstruktion

Prachtkäfer Infrarotsensoren zur Erkennung von Waldbrän-den mit einer Reichweite von 80 Kilometern

Wärme-sensoren

Ungekühlte, sehr leistungsfähige Brandsensoren

Einsparung der Kühlung Hohe Genauigkeit Unkomplizierte Anwendung

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97Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Die Technologieentwicklung am Beispiel der Natur ist ein Wachstumsmarkt der Zukunft. Diese Chancen zu nutzen, ist vor allem Aufgabe der deutschen Un-ternehmen. Die Bundesregierung wirkt durch Verbes-serung der Rahmenbedingungen und Förderung von Forschung und Entwicklung dabei unterstützend. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat hierzu ein Förderkonzept vorgelegt, das im Wettbewerb die Wachstumskräfte aus Wissenschaft und Wirtschaft für die Entwicklung neuer bionischer Ansätze mobili-sieren soll.

Spitzentechnologien versprechen neben wissensinten-siven Dienstleistungen die größten Wachstumspers-pektiven bei Produktivität und Wertschöpfung.

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Anteil von Forschung und Entwicklung auf drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu steigern. Als konkreten Schritt hat sie das Sechs-Milliarden-Euro-Programm für Forschung und Entwicklung unter dem Titel „Neue Impulse für Innovation und Wachstum“ aufgelegt. Sie leistet damit ihren Beitrag zur Erreichung des Drei-Prozent-Ziels. Die Bundesregierung erwartet von Wirt-schaft und Ländern, ihre Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in gleicher Weise zu steigern. Wenn Wirtschaft und Länder – analog zum Sechs-Milliarden-Euro-Programm – ihre Forschungs- und Entwicklungs-investitionen anteilig steigern, wird das Drei-Prozent-Ziel erreicht werden können.

Die Bundesregierung wird die zusätzlichen Mittel aus dem Sechs-Milliarden-Euro-Programm für Vorhaben nutzen, die eine große Mobilisierungswirkung für In-novationen und die Märkte von Morgen versprechen. Ziel der Bundesregierung ist es, Spitzen- und Quer-schnittstechnologien zu stärken, zum Beispiel die For-schung für Umwelt und Lebensqualität.

Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Be-dingungen für private Investitionen in Innovationen erheblich zu verbessern. Sie hat deshalb ihre Initiativen zugunsten der Erschließung von Zukunftsmärkten im Sommer 2006 in einer High-Tech-Strategie gebündelt, die Forschungsförderung und Gestaltung innovati-onsfreundlicher Rahmenbedingungen miteinander verbindet.

Ein Element der High-Tech-Strategie ist auch eine verstärkte Förderung der Bionik. In der Vergangenheit scheiterte dies an einem starren Disziplinendenken der Wissenschaften und am Fehlen eines effektiven Tech-nologietransfers zwischen Forschung und industrieller Anwendung. Deshalb hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung ein Förderkonzept für die Bio-nik vorgelegt, das im Wettbewerb die Wachstumskräfte aus Wissenschaft und Wirtschaft für die Entwicklung neuer bionischer Ansätze mobilisieren soll. Beispiels-weise wurde das Bionik-Netzwerk BIOKON einge-richtet und Forschungsansätze im Rahmen des Ideen-wettbewerbs „BIONIK – Innovationen aus der Natur“ gefördert. Mit dem Bionik-Netzwerk BIOKON soll zur disziplinenübergreifende Netzwerkbildung zwischen Unternehmen und öffentlichen Forschungseinrichtun-gen beigetragen werden. Mit dem Ideenwettbewerb „BIONIK – Innovationen aus der Natur“ sollen Unter-nehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und Forschungseinrichtungen Ideen zu neuen Ansät-zen der Bionik formulieren und in Machbarkeitstudien austesten.

Ein bedeutendes Naturkapital stellen auch die über die Jahrhunderte von Bauern und Bäuerinnen sowie Züch-tern aus wildlebenden Arten entwickelten Kulturpflanzen und landwirtschaftlichen Nutztiere sowie die vor allem lebensmitteltechnologisch, aber zum Beispiel auch als

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biologische Pflanzenschutzmittel eingesetzten Mikro-organismen und anderen Kleinlebewesen dar. Die Erhaltung dieser genetischen Ressourcen ist eine Grundvoraussetzung für weitere Züchtungsfort-schritte und Innovationen im Hinblick auf veränderte Anforderungen an Produkte, neuartige Verwendun-gen von Produkten, zum Beispiel als nachwachsende Rohstoffe, und im Hinblick auf nachhaltigere Nut-zungssysteme. Auch die Erhaltung und Förderung der mit der agrarischen Erzeugung assoziierten

Lebewesen und Ökosystemfunktionen, wie zum Bei-spiel die für die Bodenfruchtbarkeit wichtigen Boden-organismen und die Bestäuberfunktion von Insekten, haben für die Leistungsfähigkeit der agrarischen Er-zeugung eine große Bedeutung. Um das Nutzenpoten-zial der genetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft zu erschließen, müssen zunächst de-ren Werteigenschaften, Funktionen und Nutzungsan-forderungen ermittelt und für die Züchtung verfügbar gemacht werden.

Beschäftigungspotenzial der biologischen Vielfalt

Die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt bietet Beschäftigungsmöglichkeiten in einer Vielzahl von Branchen und Tätigkeitsbereichen: vor allem Na-turschutz, Landschaftspflege und -planung, Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Sport, Erholung, Fischerei, Pharmaindustrie, Biotechnologie, Energiewirtschaft, Bauwirtschaft, Handel, Forschung und Bildung:

In der Landschaftspflege sind in Deutschland min-destens 20.000 Menschen beschäftigt. Im berufli-chen Naturschutz arbeiten circa 12.000 Menschen.

Auf circa 25 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche werden Agrarumweltmaßnahmen durch-geführt, die für die Landwirtschaft vor allem in strukturschwächeren Regionen eine zunehmende Bedeutung für die Existenzsicherung haben. Ohne Agrarumweltmaßnahmen sind insbesondere Betriebe auf Grenzertragsstandorten mit hohem Naturschutzwert gefährdet.

Im Ökolandbau gibt es in Deutschland circa 30.000 Beschäftigte. Insgesamt ist die Zahl der Arbeitsplätze im ökologischen Anbau, der Wei-terverarbeitung und dem Handel dieser Produkte mittlerweile auf circa 150.000 angestiegen und hat sich damit seit 1995 verdoppelt. Die Indus-triegewerkschaft Bau (IG BAU) und der Deutsche Naturschutzring, Dachorganisation der deutschen Naturschutzverbände (DNR), rechnen bei einer Steigerung der Fläche der ökologischen Land-

wirtschaft auf 20 Prozent bis zum Jahre 2010 (Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie) mit 160.000 neuen Arbeitsplätzen in der gesamten ökologischen Lebensmittelwirtschaft.

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt98

Die Vermarktung naturgerecht hergestellter re-gionaler Produkte und Dienstleistungen ist ein derzeit noch kleiner, aber dynamisch wachsender Sektor, in dem Premium-Produkte mit hoher re-gionaler Wertschöpfung vermarktet werden. Hohe Produktqualität, besondere Produktionsrichtlinien und der Bezug zu Natur und Landschaft der Re-gion sichern Alleinstellungsmerkmale im globalen Wettbewerb. Nach Angaben des Deutschen Ver-bandes für Landschaftspflege stieg die Anzahl der Regionalvermarktungsprojekte und -initiativen zwischen 1996 und 2004 von 102 auf circa 450.

Tourismus stellte 2005 in Deutschland einen Wirt-schaftsfaktor in der Größenordnung von 220 Mil-liarden Euro dar und sicherte die Beschäftigung von 2,8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmern in Deutschland. Die vielfältige Natur und Landschaft in Deutschland und die touristi- schen Angebote von Naturschutzakteuren sind ein bedeutender Anziehungspunkt für den inländi- schen Tourismus. Rund 290 Millionen Menschen besuchen jährlich die 97 Naturparke, 14 National- parke und 14 Biosphärenreservate in Deutsch- land. Laut einer Prognose des Ökoinstituts könnte jedes Prozent ersetzter Auslandsreisen durch

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99Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

inländische Urlaubsangebote rund 10.000 bis 15.000 neue Arbeitsplätze in Deutschland entstehen lassen.

→ Ein weiterer wichtiger Ansatzpunkt ist die Er-schließung des Beschäftigungs- und Wertschöp-fungspotenzials der Züchtungsforschung bei Nutz-pflanzen. Besonderes Innovationspotenzial besteht bei der Evaluierung und Nutzung der genetischen Ressourcen, der Erweiterung des Kulturartenspek-trums sowie der Verbesserung der Eigenschaften der Kulturpflanzen (zum Beispiel Resistenzzüch-tung). In Deutschland sind rund 12.000 Arbeits-plätze in Pflanzenzüchtung und Saatgutproduktion von innovativen und wettbewerbsfähigen Produk-ten abhängig, ebenso wie die mehr als halbe Million Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie die vier bis fünf Millionen im vor- und nachgelagerten Be-reich. Ziel ist es, diese Arbeitsplätze, die die gesamte

Wertschöpfungskette der agrarischen Erzeugung, von der Züchtung und Vermehrung bis hin zur Ver-arbeitung, qualitativ hochwertiger Agrar produkte betreffen, zu sichern und auszubauen.

Natursportarten wie Klettern, Wandern, Kanu fahren, Tauchen oder Angeln sind auf eine intakte Natur als Grundlage ihres Erlebniswertes angewie-sen und bringen eine wirtschaftliche Wertschöp-fung mit sich. Der Umsatz im deutschen Wasser-sportmarkt lag 2002 bei 1,67 Milliarden Euro. Die 3,5 Millionen aktiven Angler in Deutschland geben pro Jahr über drei Milliarden Euro aus und sichern damit 52.000 Arbeitsplätze.

→ In Deutschland hängen an der Fischereiwirtschaft rund 45.000 Arbeitsplätze in Industrie, Handel und Gastronomie sowie 4.300 Arbeitsplätze in der See-fischerei in Nord- und Ostsee.

Regionalökonomische Effekte von Großschutzgebieten:Nationalpark Müritz: Ein erwirtschafteter Bruttoumsatz von jährlich rund 13,4 Millionen Euro entspricht rund 630 Arbeitsplätzen.Naturpark Altmühltal: Ein erwirtschafteter Bruttoumsatz von jährlich rund 20,7 Millionen Euro entspricht rund 483 Arbeitsplätzen.Naturpark Hoher Fläming: Ein erwirtschafteter Bruttoumsatz von jährlich rund 6,2 Millionen Euro entspricht rund 211 Arbeitsplätzen.Region Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer: Ein erwirtschafteter Bruttoumsatz von jährlich zwischen 101 und 117 Millionen Euro entspricht rund 4.000 bis 5.200 Vollzeitbeschäftigungsäquivalenten.

Fahrradtourismus:Im Jahre 2004 unternahmen 2,5 Millionen Deutsche eine Urlaubsreise mit dem Fahrrad (Steigerung um neun Prozent gegenüber 2003). 37 Pro-zent, das heißt knapp eine Million Deutsche, verbrachten diesen Urlaub in Deutschland. Der umweltfreundliche Fahrradtourismus trägt schät-zungsweise mit rund fünf Milliarden Euro zum touristischen Umsatz in Deutschland bei.

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→ Das Cluster Forst- und Holzwirtschaft, das neben der Forstwirtschaft mit seinen rund zwei Millionen Waldbesitzern auch die Holz be- und verarbei-tende Industrie, Holzhandwerk, Papierwirtschaft, Verlags- und Druckereigewerbe, Holzhandel und Holztransport einschließt, hat in Deutschland 185.000 Betriebe, über 1,3 Millionen Beschäftigte und rund 181 Milliarden Euro Jahresumsatz.

→ Auch in der Pharmaindustrie und im Heilpflan-zenhandel hängen viele Arbeitsplätze von der Erhaltung der biologischen Vielfalt national und weltweit ab. Medikamente, die ausschließlich aus Heilpflanzen gewonnen werden, haben im europäischen Markt ein jährliches Verkaufsvolu-men von etwa fünf Milliarden Euro, davon allein 40 Prozent in Deutschland. Über 70 Prozent der Deutschen nehmen pflanzliche Arzneimittel ein und gaben 2003 rund zwei Milliarden Euro für Phytopharmaka aus.

→ Im Wachstumsmarkt erneuerbare Energien spielt vor allem der Biomasse-Sektor für die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt eine Rolle. Rund 57.000 Menschen arbeiten bisher in der Bioener-gie-Branche, mit zunehmender Tendenz. Die ener-getische Verwertung von organischen Materialen von naturgerecht bewirtschafteten oder gepflegten Flächen innerhalb und außerhalb von Schutzge-bieten ist ökonomisch sinnvoll und sichert das ökologische Potenzial dieser Flächen. Beim Ausbau der Bioenergienutzung wird die Nutzungskonkur-renz von Biomasse zwischen energetischer und stofflicher Verwertung berücksichtigt.

Naturschutz hat enorme Potenziale für eine nachhal-tige Entwicklung der ländlichen Regionen und umge-kehrt. Der Schutz und die nachhaltige Nutzung einer regionaltypischen Kultur- und Naturlandschaft leisten einen sehr wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung vor Ort, zum Beispiel durch naturverträglichen Tourismus, durch Vermarktung naturverträglich erzeugter, regio-naler Produkte oder durch Ansiedlung von Handel und Gewerbe mit hohen Umweltstandards. Zugleich un-terstützen nachhaltige Wirtschaftsweisen direkt oder indirekt den Naturschutz vor Ort.

Die genannten Daten zeigen, dass von Schutz und nachhaltiger Nutzung der biologischen Vielfalt außer-ordentliche ökonomische Effekte mit sehr positiven Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt ausgehen. Schutz und nachhaltige Nutzung der Biodiversität sind somit ein harter Standortfaktor für Deutschland. Gleichzei- tig haben Natur und Landschaft auch Bedeutung als weicher Standortfaktor. So erfreuen sich neben durch-grünten Wohngebieten auch wohnortnahe Natur- erlebnisräume und attraktive Naherholungsgebiete einer ganz besonderen Wertschätzung und können entschei-dend dafür sein, dass sich Familien beziehungsweise Betriebe in einer Region ansiedeln.

Beschäftigungsrelevante Ziele und Maßnahmen sind insbesondere in den Kapiteln „Konkrete Vision“ und „Aktionsfelder“ der vorliegenden Strategie enthalten. Mit der konsequenten Umsetzung dieser Strategie zur biologischen Vielfalt durch alle angesprochenen Ak-teure wird auch ein bedeutender Beitrag zur Verbesse-rung der Standortbedingungen und zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland geleistet.

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt100

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101Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

E Armutsbekämpfung und Gerechtigkeit

Biodiversität und Armutsbekämpfung

Wissenschaftliche Schätzungen gehen davon aus, dass sich 80 Prozent des natürlichen Vorkommens an ge-netischen und biologischen Ressourcen weltweit in Entwicklungsländern befinden. Für die dort lebenden Menschen ist diese biologische Vielfalt Lebensgrund-lage im Hinblick auf fruchtbare Böden, ihre Versorgung mit Trinkwasser, Nahrung, Medizin, Energie sowie als Einkommensquelle. Der rapide fortschreitende Verlust biologischer Vielfalt gefährdet daher in zunehmendem Maße die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Le-bensgrundlage gerade armer Menschen. So zwingt ein Leben in Armut die Menschen häufig zu einer Übernut-zung natürlicher Ressourcen und damit zur Zerstörung der sie umgebenden Biodiversität. Das Millennium Ecosystem Assessment kommt zu dem Ergebnis, dass Flächenumwandlung, Übernutzung von Rohstoffen, Verschmutzung, invasive Arten und in zunehmendem Maße der Klimawandel Hauptursachen für die Degra-dation von Ökosystemen und den Verlust biologischer Vielfalt sind. Indirekt werden diese Entwicklungen durch nicht nachhaltige Konsummuster und eine stei-gende Weltbevölkerung verstärkt. Häufig entsteht vor Ort ein Teufelskreis, da Armut zu einer Übernutzung der natürlichen Ressourcen führt und somit der Verlust biologischer Vielfalt gefährdet wird. Dabei sind arme Menschen sehr wohl in der Lage, die ihnen zur Ver-fügung stehenden Ressourcen nachhaltig zu nutzen, wenn sie die Verantwortung und Kontrolle darüber innehaben. Der zunehmende Biodiversitätsverlust bedroht somit das Entwicklungspotenzial heutiger und zukünftiger Generationen sowohl in Entwick-lungs- als auch in Industrieländern.

Erhaltung und nachhaltige Nutzung biologischer Viel-falt leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Armuts-bekämpfung. Daher haben sich die Industrienationen anlässlich des Weltgipfels für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro 1992 mit der Verabschie-dung der Biodiversitätskonvention (CBD) nicht nur dazu verpflichtet, die Biodiversität in ihren eigenen

Ländern zu erhalten, sondern auch die Entwicklungs-länder bei der Erhaltung ihrer biologischen Vielfalt zu unterstützen. Dies beinhaltet Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, zur nachhaltigen Nutzung ihrer Bestandteile und zum ausgewogenen und gerechten Ausgleich der Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen. Dieses Prinzip ist beim Welt-gipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg (WSSD) 2002 erneut bestätigt worden und umfasst eine Reihe von verbindlichen Beschlüssen zum Erhalt und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt.5 Darüber hinaus gewinnt der Zusammenhang zwischen Biodiversität und Armutsbekämpfung zunehmend Bedeutung für internationale Umweltabkommen wie CITES und RAMSAR.

Für die Bundesregierung ist der Schutz und die nach-haltige Nutzung der Biodiversität ein integraler Be-standteil einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen Entwicklungspolitik und ein Beitrag zur Umsetzung der im Jahr 2000 von den Staats- und Regierungschefs beim UN-Millenniums-Gipfel verab-schiedeten UN-Millenniumserklärung und zur Errei-chung der daraus abgeleiteten VN-Millenium-Entwick-lungsziele (Millennium Development Goals [MDG]). Die MDG zielen auf die Bekämpfung von Armut, Hunger, Krankheit, Analphabetismus, Diskriminierung von Frauen, Degradation der natürlichen Ressourcen in einem Zeitraum von 15 bis 20 Jahren.

5 Artikel 44 des Johannesburg Plan of Implementation enthält eine Reihe biodiversitätsrelevanter Beschlüsse, so beispielsweise das Mandat zur Verhandlung eines internationalen Regimes zum Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechten Vorteilsausgleich unter der CBD, die Schaffung nationaler und regionaler Schutzgebietsnetze sowie die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller und technischer Ressourcen für die Entwicklungsländer.

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Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt102

Ziel 1. Beseitigung der extremen Armut und des HungersZiel 2. Verwirklichung der allgemeinen PrimarschulbildungZiel 3. Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle der FrauenZiel 4. Senkung der KindersterblichkeitZiel 5. Verbesserung der Gesundheit von MütternZiel 6. Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und anderen KrankheitenZiel 7. Sicherung der ökologischen NachhaltigkeitZiel 8. Aufbau einer weltweiten Entwicklungspartnerschaft

Dabei geht die Bedeutung der biologischen Vielfalt aufgrund des vielfältigen Nutzens natürlicher Ressour-cen über das Handlungsfeld „Schutz der gemeinsamen Umwelt“ der Millenniumserklärung und über MDG 7 Erreichung der ökologischen Nachhaltigkeit hinaus. Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biolo-gischen Vielfalt ist vielmehr auch für die Erreichung des Oberziels der Millenniumserklärung – globale Zu-kunftssicherung – und der übrigen MDG eine Grund-voraussetzung.

Insbesondere für die Halbierung des Anteils der ex-trem Armen und Bekämpfung des Hungers bis zum Jahr 2015 (MDG 1) spielt der Schutz der Biodiversität eine entscheidende Rolle. So weist die Biodiversität ein hohes Potenzial für die Ernährungssicherung einer zunehmenden Weltbevölkerung auf und trägt damit zur Bekämpfung von Hunger und zur Umsetzung des Menschenrechts auf Nahrung bei: Die natürliche Ar-tenvielfalt spielt für hunderte Millionen von Menschen – besonders in den Entwicklungsländern – eine heraus-ragende Rolle, sowohl als direkte Ernährungsbasis als auch zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes. Von Be-deutung ist in diesem Zusammenhang auch der Erhalt der verbleibenden Vielfalt landwirtschaftlich genutzter Pflanzenarten und -sorten sowie Tierrassen, die soge-nannte Agrobiodiversität. Beispielsweise ist die Vielfalt der landwirtschaftlich genutzten Pflanzensorten in den vergangenen 100 Jahren um circa 75 Prozent zurück-gegangen. Die biologische Vielfalt liefert die Grundlage für die pflanzen- und tiergenetischen Ressourcen, die

zu einem Großteil das Resultat einer langen züchte-rischen Entwicklung sind, zu der die Bäuerinnen und Bauern in Entwicklungsländern einen wesentlichen Beitrag geleistet haben und leisten. Die genetischen Ressourcen sind für eine lokal angepasste und ausrei-chende landwirtschaftliche Produktion notwendig. Die Produktion einer ausreichenden Menge an Nahrungs-mitteln wird sich in Zukunft nur dann sicherstellen lassen, wenn die Vielfalt der verwendeten Arten, Sorten und Rassen von Kulturpflanzen und Nutztieren eine hohe Anpassungsfähigkeit an klimatisch bedingte Um-weltveränderungen, drohenden Schädlingsbefall sowie sich verändernde Nutzungsbedingungen gewährleistet. Voraussetzung hierfür ist ein ausreichend großer, land-wirtschaftlich nutzbarer Genpool – also eine möglichst große Agrobiodiversität.

Frauen und Männer nutzen oft unterschiedliche Ressourcen oder auch dieselben Ressourcen auf andere Weise und verfügen somit über unterschied- liche Kenntnisse im Biodiversitätsmanagement. Daraus ergeben sich auch unterschiedliche traditio-nelle Nutzungsrechte. Frauen und Mädchen spielen daher eine eigene und wichtige Rolle bei der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt. Vom derzeitigen Verlust der biologischen Vielfalt sind sie besonders betroffen: Zum einen verlieren sie den Zugang zu Ressourcen, über die sie ursprüng-lich selbständig verfügen konnten. Zum anderen nehmen ihre traditionellen Aufgaben wie die Ver- sorgung der Familie mit Nahrungsmitteln und

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103Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Wasser sowie das Sammeln von Brennholz immer mehr Zeit in Anspruch. Dies führt oft dazu, dass Mäd-chen der Schulbesuch genauso unmöglich ist wie ihren Müttern die Ausübung eines Berufes. Im Erhalt der Biodiversität liegt deshalb auch ein Beitrag zur Gleich-stellung der Geschlechter und zur Stärkung der Rolle der Frauen (MDG 3).

Die Biodiversität ist von zentraler Bedeutung für die medizinische Versorgung der Menschen sowohl in den Industrie- als auch den Entwicklungsländern. Sie bietet ein enormes Reservoir für die Entwicklung von Wirkstoffen gegen bereits bekannte sowie in der Zu-kunft möglicherweise neu auftretende Krankheiten. Der Verlust jeder einzelnen Art schränkt deshalb das der Menschheit zur Verfügung stehende Potenzial zur Entwicklung neuer Medikamente weiter ein, was für die Erreichung der gesundheitsbezogenen Entwick-lungsziele (MDG 4, 5 und 6) relevant ist. In Heilpflanzen liegt insbesondere für arme Menschen häufig die einzig verfügbare und bezahlbare Möglichkeit zur Behand-lung von Krankheiten. Die biologische Vielfalt spielt aber auch eine wichtige Rolle im Hinblick auf die ge-sundheitliche Prävention: Stabile und intakte Ökosys-teme verhindern umweltbedingte Krankheiten. Dies ist besonders für arme Bevölkerungsgruppen in Entwick-lungsländern von Bedeutung, weil sie einerseits beson-ders anfällig für umweltbedingte Krankheiten sind und andererseits über geringe Mittel zur Bekämpfung einer einmal aufgetretenen Krankheit verfügen.

Auch Maßnahmen, die die Erreichung der ökologi-schen Nachhaltigkeit zum Ziel haben (MDG 7), können direkt zur Armutsbekämpfung beitragen. So ist bei-spielsweise ein zentraler Abschnitt des Arbeitspro-gramms zu Schutzgebieten der CBD der lokalen Be-völkerung gewidmet. Die Schutzgebiete sollen mit der Beteiligung und zum Nutzen der Bevölkerung errichtet

und bewirtschaftet werden. Das angestrebte weltweite Schutzgebietsnetz soll aus Zonen unterschiedlicher Nutzungsintensität zusammengesetzt werden und wird in vielen Bereichen eine naturverträgliche Bewirt-schaftung durch lokale Gemeinschaften ermöglichen und fördern. Damit kann das Programm als Instrument genutzt werden, um die Lebensgrundlagen der lokalen Bevölkerung zu sichern und die Armut zu bekämpfen. Die Unterstützung durch die Entwicklungsländer wird bei der Umsetzung der CBD schließlich zu MDG 8 beigetragen, dem Ziel, globale Partnerschaften einzu-gehen und die Entwicklungsländer bei der Erreichung gemeinsamer Ziele zu unterstützen.

Daneben ist die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt nicht nur für die Erreichung der MDG von Bedeutung. Vielmehr lassen sich auch andere Anliegen der Bundesregierung im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit nur auf der Basis funktionsfähiger Ökosysteme erreichen, die ihrerseits zu einer Bekämpfung von Armut beitragen – so etwa nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum so-wie Friedenserhaltung und Krisenprävention. Die fort-schreitende Degradation der natürlichen Ressourcen trägt oftmals zu Migrationsströmen und (Nutzungs-)Konflikten bei oder löst diese gar aus. Andererseits stel-len in Krisensituationen die vorhandenen natürlichen Ressourcen in Form von Wäldern oder auch Schutz-gebieten häufig die einzige Möglichkeit für Flüchtlinge dar, ihr Leben zu sichern.

Indigene Gemeinschaften haben aufgrund ihres Wis-sens und ihrer traditionellen Lebensformen eine sehr wichtige Rolle bei der Bewahrung der biologischen Vielfalt und bei der Armutsbekämpfung. Siedlungs-bereiche indigener Gesellschaften liegen häufig in Gebieten mit hoher biologischer Vielfalt. In diesen Gebieten konzentriert sich in einem besonderen

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Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt104

Ausmaß das Vorkommen wertvoller genetischer Res-sourcen. Das einschlägige Wissen der vor Ort lebenden Gemeinschaften über diese Ressourcen wird häufig von Dritten genutzt, ohne die Gemeinschaften an den Vorteilen aus den Nutzungsaktivitäten zu betei-ligen. Die CBD hat die besondere Rolle der indigenen Gemeinschaften anerkannt und verpflichtet die Staa-tengemeinschaft, deren Kenntnisse, Innovationen und Gebräuche zu achten und zu fördern und ihnen zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung eine wirk-same Beteiligung zu ermöglichen.

Biodiversität und Gerechtigkeit

Die Diskussion um den Erhalt und die nachhaltige Nutzung biologischer Vielfalt sowie die Verteilung der aus der Nutzung genetischer Ressourcen entstehenden Vorteile steht im Zentrum der Debatte um Armutsmin-derung und Gerechtigkeit. Hierbei besteht Handlungs-bedarf auf verschiedenen Ebenen:

Internationale Verteilungsgerechtigkeit: Im Zuge der Entwicklungen im Bereich Bio- und Gentechnologie sind neue Optionen entstanden, um auf die biologische

Vielfalt und genetischen Ressourcen zuzugreifen. Wäh-rend sich der Großteil des natürlichen Vorkommens an genetischen und biologischen Ressourcen in Entwick-lungs- und Schwellenländern befindet, liegen die Ka-pazitäten für ihre kommerzielle Nutzung größtenteils in den Industrieländern. Die CBD hat bestätigt, dass die Ursprungsländer die Souveränität über die in ihrem jeweiligen Land vorkommenden genetischen Ressour-cen besitzen. Dadurch haben die Ursprungsländer das Recht, gerecht und ausgewogen an den Nutzungsvor-teilen beteiligt zu werden (Access and Benefit Sharing, ABS), wodurch das Interesse der Herkunftsländer und der Menschen vor Ort gefördert wird, ihre Biodiversität zu erhalten. Somit kann ABS einen Beitrag zur Ar-mutsbekämpfung in Entwicklungsländern leisten. Im Bereich der pflanzengenetischen Ressourcen besteht durch den von Deutschland ratifizierten Internati-onalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGRFA) für die wichtigsten Nahrungs- und Futterpflanzen ein multi-laterales System, das den Zugang zu diesen Ressourcen erleichtert und Regelungen für eine ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung dieser Ressourcen ergebenden Vorteile trifft. Die Vorteile aus dem multilateralen System sollen vor allem den Bauern zugute kommen, die sich für die Erhaltung der pflanzengenetischen Vielfalt in der Landwirtschaft einsetzen – primär in Entwicklungs- und Schwellen-ländern –, unabhängig davon, ob deren genetischen Ressourcen in kommerziellen Pflanzensorten verwen-det wurden.

Nationale Verteilungsgerechtigkeit: Ein großes Hin-dernis bei dem Erhalt und der nachhaltigen Nutzung von natürlichen Ressourcen zur Armutsminderung ist die ungleiche Verteilung von Land- und Nutzungsrech-ten. Derartige Rechte sind eine wichtige Voraussetzung für das Interesse der von biologischen Ressourcen abhängigen Bevölkerungsteile an langfristig nach-haltiger Ressourcennutzung und die Grundlage für die Geltendmachung einer Beteiligung an etwaigen Nutzungsgewinnen externer oder staatlicher Akteure. Umgekehrt verstärken ungeklärte Nutzungsrechte und ungerechte Besitzverhältnisse den Druck auf die Res-sourcen. Häufig werden Besitzlose in ökologisch sen-sible Gebiete abgedrängt, während produktives Land in den Händen weniger konzentriert ist.

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105Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nachhaltige Armutsminderung und der Erhalt der natürlichen Ressourcen ist deshalb nur erreichbar, wenn Zugangs- und Eigentumsrechte geklärt werden und der Zustand der Umwelt allen Bevölkerungs-gruppen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht.

Nicht nachhaltige Produktions- und Konsummuster in Industrieländern gehören zu den Hauptgründen für den weltweiten Verlust der biologischen Vielfalt. Die Industrieländer sind aufgerufen, die eigenen Konsummuster zu überdenken, die Effizienz des Res-sourcenverbrauchs weiter zu erhöhen und verstärkt auf nachwachsende Rohstoffe zu setzen sowie die Entwicklungsländer – unter Berücksichtigung ihrer Eigenverantwortung und nationalen Souveränität – bei der nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt zu unterstützen.

Beitrag der Bundesregierung

Da gerade die ärmsten der in den Entwicklungslän-dern lebenden Menschen zur Überlebens- und Ein-kommenssicherung von der Nutzung dieser Vielfalt natürlicher Ressourcen abhängig sind, ist es Ziel der Bundesregierung, im Rahmen der Entwicklungszu-sammenarbeit die Entwicklungsländer bei der Erhal-tung und Einführung nachhaltiger Nutzungssysteme zu unterstützen. Dazu hat sich Deutschland mit der Ratifikation der CBD sowie des Cartagena- Protokolls über die biologische Sicherheit verpflichtet. Es gilt, die Interessen an der Erhaltung der Biodiversität mit den Nutzungsinteressen in den Partnerländern in Ein-klang zu bringen, das heißt den Erhalt der natürlichen Ressourcen unter Berücksichtigung der sich aus der nachhaltigen Nutzung ergebenden wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sicherzustellen. Nur durch die gleichberechtigte und integrierte Förderung von

Schutz und nachhaltiger Nutzung der biologischen Vielfalt sowie der Sicherstellung einer gerechten Beteiligung der Entwicklungsländer an den Vortei-len, die anderen aus der Nutzung ihrer genetischen Ressourcen erwachsen, können die Lebensbedin-gungen der von der biologischen Vielfalt abhängigen Bevölkerung verbessert und damit ein konkreter Beitrag zur Bekämpfung der Armut geleistet werden. Die Bundesregierung folgt dabei dem Leitbild einer global nachhaltigen Entwicklung. Wichtig ist es, sich bei Maßnahmen der Armutsminderung nicht nur auf die wirtschaftliche Besserstellung der Armen und somit die ökonomische Dimension der Nachhaltigkeit zu konzentrieren, sondern gleichberechtigt auch die Aspekte der sozialen Verträglichkeit und der ökologi-schen Tragfähigkeit der Nachhaltigkeit zu betrachten. Es gilt, die Entfaltungsmöglichkeiten der heutigen Generation zu gewährleisten, ohne die Chancen künf-tiger Generationen einzuschränken. Nachhaltige Ent-wicklung ist nur dann möglich, wenn die Funktions-, Leistungs- und Regenerationsfähigkeit der Naturres-sourcen langfristig gesichert und damit möglichst viele Optionen für die wirtschaftliche und soziale Ent-wicklung offengehalten werden. Die Bundesregierung hat in ihrem Aktionsprogramm „Armutsbekämpfung – eine globale Aufgabe. Der Beitrag der Bundesregie-rung zur Halbierung der weltweiten Armut“ ihren Beitrag zur Umsetzung der Millenniumserklärung und zur Erreichung der MDG und dabei insbesondere zur Halbierung der extremen menschlichen Armut bis zum Jahr 2015 beschrieben. Das Aktionsprogramm sieht auch konsequenterweise Maßnahmen im Be-reich Biodiversität vor.6

6 Unter Ansatzpunkt 3.2 Recht auf Nahrung verwirklichen und Argrarreformen durchführen und 3.6. Zugang zu lebensnotwendigen Ressourcen sichern – eine intakte Umwelt fördern.

Dem Bereich Schutz und nachhaltige Nutzung der bio-logischen Vielfalt kommt in der deutschen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit seit vielen Jahren große Bedeutung zu. Seit 1985 wurden 450 Vorhaben durch-geführt, die entweder direkt oder indirekt den Schutz

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und die nachhaltige Nutzung der Biodiversität zum Ziel haben. Derzeit (2006) unterstützt die Bundesregie-rung etwa 150 solcher Projekte in Partnerländern. Auf multilateraler Ebene beteiligt sich die Bundesregierung aktiv an dem internationalen Prozess der Weiterent-wicklung und Umsetzung der CBD und des Cartagena-Protokolls und ist der drittgrößte Geber der Global Environment Facility (GEF), dem Finanzmechanismus unter anderem auch der CBD.

Alle Projekte, die auf den verschiedenen Ebenen im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit durchgeführt werden, leisten einen Beitrag zum Trans-fer von Technologien und Wissen, das für den Erhalt der biologischen Vielfalt relevant ist. Dies beinhaltet Kooperationen im Bereich der technischen und finan-ziellen Zusammenarbeit, die Ausgestaltung interna-tionaler Verhandlungsprozesse als auch gemeinsame Projekte mit zivilgesellschaftlichen Akteuren oder der Privatwirtschaft.

Ein wichtiger Beitrag zum Informations- und Tech-nologietransfer ist die Kompetenzförderung von Entscheidungsträgern, Experten und Multiplikatoren. Diese ist zentrales Element aller Maßnahmen und hat Querschnittscharakter. Bisher entwickelte Methoden und Instrumente der EZ können hier in vollem Um-fang eingesetzt werden. Dies umfasst sowohl nationale, regionale und internationale Workshops oder Semi-nare zu spezifischen Themen als auch die Entwicklung spezifischer Fort- und Weiterbildungsangebote der deutschen EZ.

Mit Blick auf die Agrobiodiversität unterstützt Deutschland auch Bioversity International (vor-mals Internationales Institut für Pflanzengenetische Ressourcen [IPGRI]) sowie die in der Beratungs-gruppe für Internationale Agrarforschung (CGIAR)

zusammengeschlossenen internationalen Agrarfor-schungszentren (IARC) einschließlich ihrer Genbanken und leistet einen Beitrag zum Globalen Fonds für Nutz-pflanzenvielfalt (Global Crop Diversity Trust, GCDT). Weiterhin unterstützt Deutschland verschiedene Initiativen zur Gestaltung und zur Umsetzung der „Far-mers’ Rights“, die Rechte der Bauern in Bezug auf pflan-zengenetische Ressourcen. Diese Rechte beruhen auf dem enormen Beitrag der Bauern zu der Entwicklung der pflanzengenetischen Vielfalt in der Landwirtschaft und sind Voraussetzung für ihre weitere Erhaltung.

Im Rahmen der bilateralen und multilateralen Zusam-menarbeit werden derzeit jährlich nahezu 95 Millionen Euro für direkte Maßnahmen zur Umsetzung der CBD in Partnerländern zur Verfügung gestellt. Zusätzlich leisten weitere Projekte im Bereich ländlicher Entwick-lung und Ressourcenmanagement Beiträge zur Unter-stützung der Konventionsziele und des ITPGRFA. Die Bundesregierung verfolgt weiterhin das Ziel, bis 2010 0,51 Prozent des Bruttonationaleinkommens für die öf-fentliche Entwicklungszusammenarbeit aufzubringen und das VN-Ziel von 0,7 Prozent bis 2015 zu erfüllen. Hierzu ist es notwendig, dass neben Haushaltsmitteln und weiteren Schuldenerlassen innovative Finanzie-rungsinstrumente einen Beitrag leisten.

Konkrete Ziele für „Armutsbekämpfung und Gerech-tigkeit“ finden sich in folgenden Kapiteln dieser Stra-tegie: B.2 (Auswirkungen deutscher Aktivitäten auf die biologische Vielfalt weltweit) und B 4.1 (Zugang zu ge-netischen Ressourcen und gerechter Vorteilsausgleich). Konkrete Maßnahmen finden sich in den Kapiteln C 5 (Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechter Vorteilsausgleich), C 15 (Forschung und Technologie-transfer) und C 16 (Armutsbekämpfung und Entwick-lungszusammenarbeit).

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F Umsetzung des Millennium Ecosystem Assessments in Deutschland

Für die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt erhielten die 2005/2006 während des Strategieerarbei-tungsprozesses veröffentlichten Ergebnisse des Mill-ennium Ecosystem Assessments (MEA) eine wichtige Bedeutung.

Das Millennium Ecosystem Assessment ist ein unter anderem von UNEP und der Weltbank getragenes und durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen unterstütztes vierjähriges wissenschaftliches Arbeitsprogramm. Es dient der Erfassung des Zustan-des der Ökosysteme und der Prognose ihrer zukünf-tigen Entwicklung weltweit sowie der sich daraus

ergebenden Konsequenzen für das Wohlergehen der Menschen.

Das MEA wurde von mehr als 1.300 Expertinnen und Experten aus 95 Ländern unter Einbeziehung wissen-schaftlicher Literatur, Daten und Modelle von 2001 bis 2005 erarbeitet. Außerdem ist Wissen aus dem privaten Sektor, von Praktikerinnen und Praktikern sowie lokales und traditionelles Wissen eingeflossen. Es berücksichtigt in seinem Ansatz indirekte und direkte gesellschaftliche Triebkräfte von Ökosystem-veränderungen und ist ausgerichtet auf das Konzept der Ökosystemleistungen.

Abbildung F 1: Spektrum an Ökosystem-Dienstleistungen und Bestandteilen des menschlichen Wohlbefindens

Ökosystem-Dienstleistungen

Basisdienstleistungen→ Nährstoff-Kreislauf→ Bodenbildung→ Primärproduktion

Versorgungs-Dienstleistungen→ Nahrungsmittel→ Trinkwasser→ Holz und Fasern

Regulations-Dienstleistungen→ Klimaregulation→ Hochwasserregulation→ Grundwasseranreicherung

Kulturelle Leistungen→ Ästhetisches Erleben→ Spirituelle Bedeutung→ Bildende Funktion→ Erholungsfunktion

Bestandteile des menschlichen Wohlbefindens

Grundversorgung

Gesundheit

Gute soziale Beziehungen

Sicherheit

Entscheidungsfreiheit

Die Abbildung zeigt, wie breit das Spektrum an Ökosystem-Dienstleistungen und den Komponenten des menschlichen Wohlbefindens ist, das im MEA angesprochen wird. Es sind nicht nur alle gesellschaftlichen Bereiche betroffen, es werden auch naturwissenschaftliche und gesellschaftswissenschaftliche Fragestellungen miteinander verknüpft.

Die Ergebnisse des MEA wurden 2005/2006 in verschie-denen themen- und zielgruppenspezifischen Berichts-serien veröffentlicht. Das MEA schätzt auf der Basis von verschiedenen Szenarien mögliche Entwicklungsrich-tungen ab und zeigt Handlungsoptionen für die Politik

auf. Das hat eine direkte Bedeutung für die deutsche Umweltpolitik und weitere biodiversitätsrelevante Politikfelder, sowohl in kurz- als auch in mittel- bis langfristiger Perspektive.

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Das MEA wurde von der Bundesregierung hinsichtlich seiner Relevanz für Deutschland ausgewertet. Daraus resultierende Ziele und Maßnahmen sind insbeson-dere in den Kapiteln „Konkrete Vision“ und „Aktions-felder“ der vorliegenden Strategie enthalten. Damit hat Deutschland auch ein umfassendes Konzept zur nationalen Umsetzung der Empfehlungen des MEA vorgelegt.

Kernaussagen des MEA

In den letzten 50 Jahren haben Menschen Ökosysteme schneller und umfangreicher verändert als jemals zuvor in vergleichbaren Zeiträumen der Mensch-heitsgeschichte, vor allem, um die schnell wachsende Nachfrage nach Nahrung, Wasser und Rohstoffen für die stoffliche und energetische Nutzung zu befriedigen. Dies hat zu einem substanziellen und weitgehend irre-versiblen Verlust an biologischer Vielfalt auf der Erde geführt.

Die Veränderungen von Ökosystemen haben zu einer erheblichen Verbesserung des menschlichen Wohl-befindens und der wirtschaftlichen Entwicklung bei-getragen. Allerdings wurden diese Gewinne mit wach-senden Kosten in Form der Entwertung vieler Ökosys-temdienstleistungen, zunehmenden Risiken von nicht oder schlecht vorhersehbaren Veränderungen und der Verschlimmerung der Armut von Teilen der Weltbevöl-kerung erkauft. Wenn diese Probleme nicht in Angriff genommen und Lösungen gefunden werden, wird sich der Nutzen, den künftige Generationen aus Ökosyste-men ziehen können, wesentlich verringern.

Das heißt, die Degradation von Ökosystemdienst-leistungen könnte in der ersten Hälfte dieses Jahr-hunderts signifikant zunehmen und die Erreichung

der Millenium-Entwicklungsziele erschweren und gefährden. Diese Entwicklungsziele wurden in der Milleniums erklärung der Vereinten Nationen im Jahre 2000 vorgelegt. Sie umfassen unter anderem die Bekämpfung von extremer Armut und Hunger, die Friedenssicherung sowie die gerechte und nachhaltige Gestaltung der Globalisierung, wozu auch die Einbezie-hung ökologischer Nachhaltigkeit in die Entwicklungs-politik gehört.

Triebkräfte für den Wandel von Biodiversität und ÖkosystemenNach der Definition des MEA sind Triebkräfte natürli-che und anthropogene Faktoren, die direkt oder indi-rekt einen Wandel in einem Ökosystem bewirken:

Die wichtigsten direkten Triebkräfte sind Habitat-wandel, Klimawandel, invasive Arten, Übernutzung und Verschmutzung.

Die wichtigsten indirekten Triebkräfte sind demo-graphischer Wandel, Veränderung wirtschaftlicher Aktivitäten, soziopolitische Faktoren, kulturelle Faktoren und Technologiewandel.

Die Trends der wichtigsten direkten Triebkräfte für den Wandel von Biodiversität und Ökosystemen sind in Abbildung F 2 dargestellt:

Dabei wird deutlich, dass für alle betrachteten Ökosysteme ein sehr stark zunehmender Einfluss der Stoffeinträge von Phosphor und Stickstoff und des Klimawandels erwartet wird.

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→ Ein sehr stark zunehmender Einfluss der Verände-rungen des Lebensraums wird außerdem für die limnischen und marinen Ökosysteme sowie die tropischen Wälder erwartet.

Ebenfalls sehr stark zunehmen wird der Einfluss der invasiven Arten auf gemäßigte und boreale Wälder, tropisches Grasland und Savannen sowie Süßwasserökosysteme.

Abbildung F 2: Umwelteinflüsse bedrohen Ökosysteme und biologische Vielfalt

Gering ↘ Sinkender Einfluss

→ Andauernder Einfluss

↗ Steigender Einfluss

↑ Sehr rascher Anstieg des EinflussesMittelmäßig

Hoch

Sehr hoch

Verände-rung von Lebens-räumen

Klima-wandel

Ein-wanderung

gebiets-fremder

Arten

Über-nutzung

Nährstoff-belastung

(Stickstoff, Phosphor)

Wälder Boreal ↗ ↑ ↗ → ↑

Gemäßigt ↘ ↑ ↑ → ↑

Tropisch ↑ ↑ ↑ ↗ ↑

Gemäßigtes Grasland ↗ ↑ → → ↑

Trockengebiete Mediterran ↗ ↑ ↑ → ↑

Tropisches Grasland und Savanne ↗ ↑ ↑ → ↑

Wüste → ↑ → → ↑

Binnengewässer ↑ ↑ ↑ → ↑

Küsten ↗ ↑ ↗ ↗ ↑

Meere ↑ ↑ → ↗ ↑

Inseln → ↑ → → ↑

Gebirge → ↑ → → ↑

Polare Gebiete ↗ ↑ → ↗ ↑

Einfluss der Triebkräfte auf die Biodiversität innerhalb des letzten Jahrhunderts

Aktuelle Entwicklung der Triebkräfte

Quelle: Millenium Ecosystem Assessment: Synthesis Report 2005, Washington, DC: Islands, Press

Prioritäre Handlungsfelder für Deutschland

Aus der Auswertung des MEA gewinnen folgende Handlungsfelder für Deutschland an Dringlichkeit:

Maßnahmen gegen die weiterhin bestehende und weiter zunehmende flächendeckende Nährstoff-belastung aller Ökosysteme (kurz- bis mittelfristig) (vergleiche Konkrete Vision B 3.1: Flächen-

deckende diffuse Stoffeinträge, Aktionsfeld C 10: Versauerung und Eutrophierung)

Verstärkung der Maßnahmen gegen den Klima-wandel, die sowohl an seiner Verursachung (Vermei-dung) als auch an seinen Folgen (Anpassung) anset-zen, da dieser den Zustand von zahlreichen Ökosys-temdienstleistungen beeinflusst. Dies betrifft die

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Reduktion klimarelevanter Gase (kurz- bis mittel-fristig) und die Entwicklung von Anpassungsmaß-nahmen an die voraussichtlichen Klimaänderun-gen (mittel- bis langfristig) (vergleiche Konkrete Vision B 3.2: Klimawandel, Aktionsfeld C 11: Bio-diversität und Klimawandel)

→ Begrenzung der weiteren Umwandlung und De-gradation von naturnahen Ökosystemen, insbe-sondere von Feuchtgebieten und Fließgewässern in ihrer Vielzahl von miteinander verbundenen öko-systemaren Dienstleistungen (vergleiche Konkrete Vision B 1.2.3: Seen, Weiher und Teiche, Konkrete Vision B 1.2.4: Flüsse und Auen, Konkrete Vision B 1.2.5: Moore, Aktionsfeld C 4: Gewässerschutz und Hochwasservorsorge)

→ Schutz der Biodiversität als Querschnittsaufgabe (kurz- bis mittelfristig) (vergleiche Konkrete Vision B 1.1.1: Biodiversität insgesamt, Konkrete Vision B 5: Gesellschaftliches Bewusstsein, Aktionsfelder C 1 bis C 16)

→ Stärkere politische und gesellschaftliche Berück-sichtigung der Auswirkungen deutscher Aktivi-täten auf die Gefährdung und Degradation von Ökosystemdienstleistungen in anderen Teilen der Welt (kurz- bis mittelfristig) (vergleiche Konkrete Vision B 2.3: Auswirkungen deutscher Aktivitäten auf die biologische Vielfalt weltweit, Konkrete Vi-sion B 4.1: Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechter Vorteilsausgleich, Konkrete Vision B 5: Gesellschaftliches Bewusstsein, Aktionsfelder C 15 und C 16)

→ Stärkere Anerkennung und Einbeziehung von kul-turellen Ökosystemdienstleistungen (vergleiche Konkrete Vision B 1.3.2: Kulturlandschaften, Kon-krete Vision 1.3.3: Urbane Landschaften, Konkrete Vision 2.1: Naturverträgliches Wirtschaften, Kon-krete Vision 2.4: Landwirtschaft, Konkrete Vision B 2.9: Naturnahe Erholung und Tourismus, Kon-krete Vision B 5: Gesellschaftliches Bewusstsein, Aktionsfelder C 12 bis C 14)

Diese Handlungsfelder setzen nicht allein bei den di-rekten Triebkräften an. Indirekte Triebkräfte wie Ein-stellungen, Werthaltungen und Konsum gewinnen für die Erhaltung funktionierender Ökosysteme und Öko-systemdienstleistungen sowie für die von Deutschland ausgehenden Effekte auf die Biodiversität weltweit an Bedeutung. Den direkten Triebkräften (Habitatwandel, Nährstoffbelastung und Klimawandel) liegen indirekte Triebkräfte zugrunde, die mit ökonomischen, techno-logischen und soziopolitischen Entwicklungen verbun-den sind und deren Steuerung auf verschiedene Poli-tiksektoren verteilt ist. So ist insbesondere die Land-wirtschaft durch nutzungsbedingte Veränderung der Standorteigenschaften sowie deren Wechselwirkungen mit anderen Ökosystemdienstleistungen von besonde-rer Bedeutung. Ebenso spielen die Bereiche Industrie, Verkehr, Energie- und Infrastrukturentwicklung eine hervorgehobene Rolle. Durch die Emission klima-relevanter Gase aus den genannten Bereichen kommt es zu Ökosystembelastungen. Hier gilt es, vorhandene Minimierungspotenziale zu nutzen. Dies macht deut-lich, dass die Erhaltung der ökosystemaren Dienstleis-tungen für das menschliche Wohlbefinden von der Einbeziehung aller Gesellschaftsbereiche abhängt.

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G Leuchtturmprojekte

Die Umsetzung der nationalen Strategie zur biologi-schen Vielfalt darf nicht in theoretischen Grundsatz-diskussionen stehen bleiben. Die in den Aktionsfeldern dargestellten Maßnahmen machen eine Vielzahl von Einzelprojekten unterschiedlicher Akteure und auf allen Ebenen erforderlich. Die Gesamtzahl der Projekte erfüllt die Strategie mit Leben.

In diesem Kapitel werden ausgewählte so genannte Leuchtturmprojekte, an denen der Bund beteiligt ist, dargestellt. Sie dienen der Erhaltung der biologischen Vielfalt und berücksichtigen dabei in vorbildlicher Weise die ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekte gleichermaßen.

Entwicklung und Umsetzung eines internationalen Standards zur nachhaltigen Wildsammlung von Heil- und Aromapflanzen

Projektlaufzeit: bis 2008

Projektpartner: BMU, BfN, WWF Deutschland, IUCN-SSC

Deutschland hat als weltweit viertgrößter Importeur und Exporteur von Heil- und Aromapflanzen eine herausgehobene Verantwortung für deren nachhal-tige Nutzung. Die bisherigen Untersuchungen zeigen, dass die Mehrzahl der genutzten und gehandelten Pflanzenarten auch in absehbarer Zukunft aus Wild-sammlungen stammen wird. Die Hauptaufgabe eines vorausschauenden Artenschutzes muss es deshalb sein, diese Nutzung nachhaltig zu machen. Dabei sind auch soziale Aspekte (zum Beispiel Geschlechtergerechtig-keit) zu berücksichtigen. Da Nutzung und Handel dieser Ressourcen bereits heute weltweit vernetzt sind, müssen die Maßnahmen international angelegt sein. Dies kann nur in Kooperation mit Handel und Indus-trie erreicht werden.

Richtlinien und Kriterien für eine nachhaltige Wild-pflanzennutzung werden von internationalen Organi-sationen angestrebt (zum Beispiel WHO, EMEA), von Konventionen eingefordert (zum Beispiel CBD, CITES), von der Industrie zur Selbstabsicherung in Auditie-rungsverfahren gewünscht und von Naturschutzver-bänden gefordert.

Ein „International Standard of the Sustainable Wild Collection of Medicinal and Aromatic Plants“ (ISSC-MAP) wird von den oben genannten Projektpartnern entwickelt.

Der nationale Prozess wird möglichst viele bestehende Initiativen aufgreifen und von deren Erfahrungen lernen. Bestehende Guidelines für die nachhaltige Sammlung von Nicht-Holz-Waldprodukten innerhalb FSC (Forest Stewardship Council; System zur Zertifi-zierung von Holzprodukten) können dabei als Modell dienen. Auch innerhalb der International Federation of Organic Agricultural Movements (IFOAM) und den Fairtrade Labelling Organizations International (FLO) gibt es Überlegungen, die jeweiligen Richtlinien um Kriterien für nachhaltige Wildsammlung zu erweitern.

Der bis 2006 erarbeitete Standard wird anschließend in unterschiedlicher Weise zur Anwendung kommen (Basis für Zertifizierungssysteme, Handlungsgrundlage bei Rohmaterialbeschaffung der Industrie, fachliche Grundlage für bestehende rechtliche Instrumente, Standard für international arbeitende Förderorganisa-tionen (zum Beispiel GTZ, Weltbank, GEF).

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Erhaltung und Sicherung des „Grünen Bandes“ entlang des ehemaligen Eisernen Vorhangs als Naturerbe und historisches Denkmal

Projektlaufzeit: bis 2015

Projektpartner: BMU, BfN, Länder, BUND und andere Naturschutzverbände

Hauptziel des Projektes „Grünes Band“ ist es, den ehe-maligen innerdeutschen Grenzstreifen als einen einzig-artigen nationalen Biotopverbund über neun Bundes-länder hinweg auf einer Länge von rund 1.400 Kilome-tern zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu wird vom Bund eine Reihe von Aktivitäten gefördert.

Ergänzend zur Erarbeitung von naturschutzfachlichen Leitbildern und Maßnahmen soll durch geeignete nachhaltige Nutzungsformen, wie zum Beispiel Natur-Tourismus (Rad- und Wandertourismus) in ausgewähl-ten Bereichen und im Umfeld des „Grünen Bandes“, die Akzeptanz und Umsetzung dieses Biotopverbundes in den beteiligten Regionen beziehungsweise Ländern gesteigert werden. Durch eine extensive Nutzung des Umfeldes sollen umfangreiche Pufferflächen um das „Grüne Band“ geschaffen werden, die die Lebens-raumfunktion des Biotopverbundes fördern und vor negativen Einflüssen schützen. Für die Entwicklung des „Grünen Bandes“ ist es von großer Bedeutung, dass es auch mit geeigneten Konzepten zur nachhaltigen touristischen (wirtschaftlichen) Entwicklung und zur Vermittlung der historischen Sachverhalte verknüpft wird. Dies soll zu einem breiten, querschnittsorientier-ten Ansatz führen, der es möglich macht, das „Grüne Band“ sowohl als naturschutzfachliches als auch gesell-schaftliches Projekt in der Bevölkerung der Regionen am „Grünen Band“ zu integrieren und seine Akzeptanz zu steigern

Insgesamt kann das Projekt „Grünes Band“ als vor-bildlich für den Schutz der biologischen Vielfalt an-gesehen werden. Es vereinigt naturschutzfachliche (Arten-, Biotop- und Landschaftsschutz) mit ökono-mischen beziehungsweise sozialen (Natur-Tourismus, Regionalentwicklung) sowie mit historischen Aspek-ten („Grünes Band“ als historisches Denkmal). Da-durch, dass neun Bundesländer vom „Grünen Band“ tangiert werden, ist es eines der wenigen konkreten Projekte zum Schutz der biologischen Vielfalt mit einer nationalen Dimension.

Darüber hinaus ist es ein wichtiger Bestandteil der unter dem Dach der IUCN initiierten internationalen Aktivitäten zum Erhalt des „Green Belt Europe“.

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113Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

IPEN – ein internationales Netzwerk für botanische Gärten zur Regelung des Pflanzenaustausches für eine nicht-kommerzielle Nutzung nach den Richtlinien der CBD

Projektlaufzeit: unbegrenzt

Projektpartner: BMU, BfN, Verband Botanischer Gärten e. V.

Botanische Gärten und botanische Forschungseinrich-tungen leisten durch Forschung und Lehre, Arten- und Naturschutzmaßnahmen sowie durch Öffentlich-keitsarbeit einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt. Wichtige Voraussetzung hierfür ist ein freiwilliger Austausch von pflanzengenetischen Ressourcen. Durch das in der CBD verankerte Prinzip des souveränen Rechts der Nationalstaaten an den auf ihrem Territorium lebenden Pflanzen und Tieren exis-tiert eine deutlich andere rechtliche Situation als vor 1992. Im Artikel 15 der CBD wird zwar ein erleichterter Zugang zu den genetischen Ressourcen gefordert, in der Praxis wird aber zurzeit der Zugang durch undiffe-renzierte rechtliche Umsetzungen erschwert. Generell zielen solche Zugangsregelungen auf kommerzielle Nutzer ab, ohne nichtkommerzielle Interessenten gesondert zu behandeln.

Da die botanischen Gärten mit ihren vielfältigen Sammlungen eine wichtige Grundlage für die For-schung darstellen, gründete der Verband Botanischer Gärten e. V. einen CBD-Arbeitskreis. Von ihm wurde mit dem „International Plant Exchange Network“ (IPEN) ein Instrument erarbeitet, das die Aufnahme und Weitergabe von Pflanzenmaterial transparent dokumentiert und die Erfordernisse der CBD gewähr-leistet.

IPEN gilt nur für botanische Gärten. Es ist keine kom-merzielle Nutzung möglich. Durch einen gemeinsamen Verhaltenscodex wird der bürokratische Aufwand beim Austausch zwischen den bei IPEN registrierten bota-nischen Gärten auf ein Minimum reduziert. Pflanzen

werden einmalig mit einer IPEN-Nummer versehen, die sie bei jeglicher Weitergabe behalten; dadurch ist die Herkunft des Materials innerhalb IPEN jederzeit feststellbar. Verlässt Material IPEN, dann muss durch eine standardisierte Weitergabevereinbarung abgesi-chert sein, dass die Ansprüche des Ursprungslands weiterhin gewährleistet sind.

Ziel von IPEN ist es, durch Transparenz zu demonst-rieren, dass botanische Gärten gemäß den Vorgaben der CBD handeln. Langfristig sollen dadurch die Ur-sprungsländer genetischer Ressourcen dazu bewegt werden, in ihren Zugangsregelungen zwischen dem kommerziellen und dem nichtkommerziellen Sektor zugunsten der wertvollen Arbeit botanischer Gärten zu unterscheiden und die botanischen Gärten als die Vertreter ihrer Interessen zu erkennen. Der wichtige Beitrag der botanischen Gärten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt kann auf Dauer nur durch einen zwar gesicherten, aber erleichterten Pflanzenaustausch gewährleistet werden. Zugleich stellt IPEN einen her-vorragenden Kontrollmechanismus dar, um die Her-künfte biologischen Materials zurückzuverfolgen und hilft somit, etwaige Vorteilsausgleichsansprüche der Herkunftsländer zu sichern.

Die Ergebnisse des ersten Workshops von BMU und BfN „Access and benefit sharing: Ways and means for facilitating biodiversity research and conservation while safeguarding ABS provisions“ wurden bei der 8. Ver-tragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt als Informationsdokument zur Ver-fügung gestellt. Weitere Veranstaltungen sind geplant.

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Wiederansiedlung des Europäischen Störs

Projektlaufzeit: 1996 bis 2009

Projektpartner: Gesellschaft zur Rettung des Störs e. V., Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB), Berlin

Störe waren bis Ende des 19. Jahrhunderts ein wichti-ger Bestandteil der natürlichen Lebensgemeinschaft der Flüsse und Meere Norddeutschlands und stellten für die lokale Bevölkerung eine bedeutende Lebens-grundlage dar. Die starke Veränderung der natürlichen Lebensräume durch Gewässerverschmutzung und Gewässerverbauung sowie eine zu intensive Befischung waren die Ursachen für den Einbruch der Bestände und die Gefährdung des Störs. In Deutschland verschwand der letzte Störbestand 1969 aus der Eider. Seitdem gilt die Art bei uns als verschollen oder ausgestorben.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) fördert mit Mit-teln des BMU seit 1996 ein Projekt zum „Wiederaufbau von Beständen des europäischen Störs in deutschen Flüssen und Meeresgebieten der Nord- und Ostsee“.

Primäres Ziel des Vorhabens ist es, sowohl durch In-situ- als auch Ex-situ-Maßnahmen zur Arterhaltung eines der historisch bedeutendsten Wanderfische Deutschlands beizutragen und wieder selbst reprodu-zierende Bestände der beiden Arten in ihren ursprüng-lichen Verbreitungsgebieten aufzubauen. Eine Vor-aussetzung zur erfolgreichen Wiederansiedlung ist die Wiederherstellung und Verbesserung der natürlichen Lebensräume, zum Beispiel durch ein integriertes Ge-wässereinzugsgebietsmanagement mit dem Ziel einer Redynamisierung und Verbesserung der Strukturviel-falt. Der Stör stellt dabei die ideale Schirmart für Fluss-ökosysteme dar. Maßnahmen, die dem Stör zugute kommen, dienen zugleich auch einer Verbesserung der Lebensbedingungen für viele andere Arten.

Das Projekt wird unterstützt durch eine Förderung des Bundesforschungsministeriums und des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie der Gesellschaft zur Rettung des Störs e. V. Es wird durchgeführt in Zu-sammenarbeit mit dem Berliner Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB), der Lan-desforschungsanstalt für Fischerei Mecklenburg-Vor-pommern, polnischen Partnern, unter anderem dem Institut für Binnenfischerei Olsztyn, sowie zahlreichen Nutzer- und Interessensgruppen.

Durch eine frühe Kooperation und Einbindung der Berufs- und Sportfischer auch auf polnischer Seite konnte eine hohe Bereitschaft dieser wichtigen Nutzer-gruppe erreicht werden, das Projekt zu unterstützen. Dies umfasst sowohl die Entwicklung selektiverer Fischereitechniken als auch die Bereitschaft, versehent-lich gefangene Tiere zurückzusetzen und zu melden. Als Perspektive für die deutsche Küsten- und Binnenfi-scherei könnten durch eine erfolgreiche Wiederansied-lung auch langfristig neue Entwicklungsmöglichkeiten entstehen. Denn sollte in einigen Jahren der Nachweis ausreichend großer und sich natürlich reproduzieren-der Bestände erbracht werden, könnte langfristig eine regulierte, überwachte Fischerei auf heimische Störe möglich sein.

Die künstliche Reproduktion beider Arten verläuft nach anfänglichen Schwierigkeiten inzwischen erfolgreich. Durch eine umfangreiche Habitatanalyse im ursprünglichen Verbreitungsgebiet sind potenziell ge-eignete Laichplätze identifiziert worden. So konnten nach

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über zehnjähriger Vorbereitungszeit im Juni 2007 die ersten nachgezüchteten, markierten und zum Teil mit Sendern versehenen Jungstöre in die Oder eingesetzt

werden. Die Besatzmaßnahmen sollen in den nächsten Jahren fortgeführt und ausgeweitet werden.

Naturschutz und Gesundheitsschutz

Projektlaufzeit: bis 2008

Projektpartner: BMU, BfN, Universität Bonn

Die menschliche Gesundheit – physisch wie psychisch – ist mit Landschaft und Natur verbunden. So themati-siert die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in ihrem europäischen Programm „Umwelt und Gesundheit“ den präventiven, natur- und umweltbezogenen Ge-sundheitsschutz als Schutz der menschlichen physi-schen wie mentalen Gesundheit in lebenswerter Natur und Umwelt und verfolgt damit ganzheitliche Ansätze. Die positiven Synergieeffekte von Naturschutz auf die Gesundheit sind verstärkt zu nutzen. Gleichzeitig ist der Gesundheitssektor dafür zu sensibilisieren, dass der Naturschutz einen Beitrag zum Gesundheitsschutz leisten kann und viele positive Effekte der Natur auf die Gesundheit des Menschen auf permanenten Gratisleis-tungen der Natur beruhen.

Im Leuchtturmprojekt werden in drei Naturparken als Modellgebiete Strategien entwickelt, um den Natur-schutz mit gesundheitsfördernden und -erhaltenden Maßnahmen zu verknüpfen. Als Beispielräume wur-den die Naturparke TERRA.vita bei Osnabrück, Hohes Venn in der Eifel und der Thüringer Wald auswählt. Neben der Entwicklung von gemeinsamen Hand-lungsansätzen „Naturschutz und Gesundheit“ und der Zusammenführung der verschiedenen Akteure in den jeweiligen Regionen soll die Kommunikation eines integralen, gesundheitsorientierten Naturschutzes im Rahmen des Vorhabens erprobt werden. Das Leucht-turmprojekt ist in besonderer Weise dazu geeignet, geschlechtsspezifische Aspekte zu berücksichtigen.

Zukunftsfähige Landschaftsentwicklung – Wiedervernetzung für eine nachhaltige Bewahrung der biologischen Vielfalt: Entwicklung eines bundesweiten Maßnahmenprogramms zur Überwindung von Barrieren und zur Wiedervernetzung ökologischer Systeme

Projektlaufzeit: ab 2008

Projektpartner: BMU/BfN, BMVBS/BASt

Ziel des Leuchtturmprojekts ist die nachhaltige Siche-rung ökologischer Wechselbeziehungen durch die Wiederherstellung wichtiger Funktionsräume (Wie-dervernetzung) im Sinne einer zukunftsfähigen Land-schaftsentwicklung. Dazu gehören insbesondere

die Wiederherstellung langfristig überlebens-fähiger Populationen durch Verbund von Teil-populationen,

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Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt116

→ die Wiederherstellung überregionaler Möglich-keiten zur Ausbreitung von Arten (Migration, Wiederausbreitung, Anpassungs- und Reaktions-fähigkeit von Lebensgemeinschaften an Umwelt-schwankungen),

→ die Wiederherstellung von Landschaftsfunktionen, die biologische Vielfalt ermöglichen (kohärente Sukzessionszyklen, Wanderung von Schlüssel-arten),

→ die Verbesserung des Nutzwertes von Land-schaften für den Menschen und Natur,

→ die Reduzierung der hohen Anzahl von Unfällen mit Beteiligung von Wildtieren,

→ der Abbau von Unfallschwerpunkten an fest gestellten Wildwechseln,

→ die Minderung der dadurch jährlich entstehenden erheblichen volkswirtschaftlichen Ausfälle und Kosten an Material, im Gesundheitswesen und der Jagd.

Für die zur Wiedervernetzung von Lebensraumkor-ridoren im überregionalen Straßennetz ermittelten wichtigsten Konfliktschwerpunkte soll die Realisier-barkeit von Wiedervernetzungsmaßnahmen in fach-licher, rechtlicher und finanzieller Hinsicht geprüft werden. Soweit möglich, soll ein effizientes und zeitlich gestaffeltes Umsetzungs- und Handlungskonzept entwickelt werden. Das Konzept umfasst verschie-dene Maßnahmen, die in Abhängigkeit von den Kon-fliktschwerpunkten ausgewählt werden. Besonderes Kennzeichen des Programms und der ausgewählten Projekte ist die Querschnittsorientierung. Die geplante Einbindung von Schulen soll sicherstellen, dass schon frühzeitig ein Verständnis für die Notwendigkeit und den Nutzen unter dem Stichwort „Lebensraumnetz-werke“ in der Öffentlichkeit verankert wird. Gleichzei-tig wird die Integrationsfähigkeit des Naturschutzes mit Nutzungsaspekten anderer Fachressorts überzeu-gend vermittelt und das Ansehen des Naturschutzes in der Öffentlichkeit gestärkt.

Insgesamt handelt es sich bei dem Leuchtturmprojekt um ein bislang einmaliges und vorbildliches Programm der Bundesregierung: Gemeinsam versuchen Natur-nutzer und Naturschutz ein Problem zu lösen, das die biologische Vielfalt erheblich beeinträchtigt. Daneben vereinigt das Leuchtturmprojekt naturschutzfachliche Anforderungen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt (die Wiederherstellung der Durchlässigkeit der Land-schaft als Grundlage für die Ausbreitung von Arten) mit sozialen und ökonomischen Aspekten (Beteiligung der Öffentlichkeit im Gesamtprozess, Naturschutzerzie-hung, Naturentwicklung, Erhöhung des Freizeitwertes und Förderung des Naturerlebnisses, Unfallverhinde-rung für Mensch und Wildtier, Lösung von Zielkonflik-ten zwischen verschiedenen Fachressorts).

Mit dem Vorhaben wird die Bundesrepublik Deutsch-land zu den fachlich in diesem Bereich führenden Staaten aufschließen.

Page 117: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

117

Pendjari Nationalpark: Gemeinsam schützen nutzt Natur und Mensch

Projektlaufzeit: 1998 bis 2012

Projektpartner: BMZ, GTZ, KfW; GfA, DED

Der Pendjari Nationalpark im Norden Benins wurde 1954 als Tierreservat unter Schutz gestellt. Er ist Teil eines 28.600 Quadratkilometer umfassenden Schutz-gebiets im Grenzgebiet der Länder Benin, Burkina Faso und Niger, das 1986 als UNESCO-Biosphärenreservat anerkannt wurde. Die Ausweisung des Schutzgebiets und die damit verbundenen Umsiedlungen erfolgten ohne Einbeziehung der lokalen Bevölkerung und ohne begleitende Förder- und Entwicklungsmaßnahmen. Dies führte dazu, dass die natürlichen Ressourcen in den nun dicht besiedelten Randgebieten des Natio-nalparks übernutzt wurden und die Bevölkerung die Schutzauflagen für den Park nur schwer akzeptieren konnte. So wurde zum Beispiel in der Jagdzone illegal Land bebaut, Siedlungen wurden errichtet. Die Folgen: Der Schutz der Umwelt war nicht mehr gesichert; Konflikte zwischen Parkverwaltung und Bevölkerung waren an der Tagesordnung.

Die Schutzgebiete dauerhaft zu erhalten, ein effizientes Park-Management zu installieren und dabei die lokale Bevölkerung aktiv einzubeziehen und zu beteiligen: Das sind die Ziele des Projekts „Pendjari Nationalpark“.

In diesem Sinne fördert das Projekt die Entwicklung der Anrainerzonen, in denen die Bevölkerung lebt, und berät den Partner beim Aufbau einer effektiven Trägerstruktur sowie beim Management des Parks und der Jagdzonen. Zudem wird ein ökologisches Monitoringsystem eingerichtet, das ermöglicht, den ökologischen Status quo und seine Entwicklung zu beobachten. Im Zentrum steht immer die aktive Ein-beziehung der lokalen Bevölkerung: sei es in das Ma-nagement der Schutz- und Jagdzonen, zum Beispiel durch Mitwirkung bei Personalentscheidungen, oder auch indem durch die Förderung von Tourismus und Kunsthandwerk zusätzliche Einkommensquellen ge-schaffen werden.

Mit der nun finanziell eigenständigen Parkbehörde wurde vereinbart, dass 30 Prozent der Einnahmen aus der Trophäenjagd an die umliegenden Dörfer für selbstbestimmte Entwicklungsmaßnahmen ge-hen. Zudem erhalten die Dörfer das Fleisch aus der

Trophäenjagd zum Eigenverzehr beziehungsweise Verkauf. Neue Vereinbarungen zwischen Anrainern, Park- und Territorialverwaltung heben die Illegalität landwirtschaftlicher Aktivitäten im Schutzgebiet unter Auflagen (keine permanenten Gebäude, Wege etc.) auf.

Im Park und im Umfeld wurden 130 Vollzeitstellen für die Anrainer geschaffen. Die Anzahl der Jagdtouristen ist mit circa 65 Personen konstant. Die Einnahmen aus dem Jagdtourismus liegen bei 103.725 Euro. Das Poten-zial ist damit weitgehend ausgeschöpft. Eine Stiftung soll dazu beitragen, die finanzielle Deckungslücke lang-fristig abzusichern. Gesetzliche Grundlagen dazu sind erarbeitet.

Den kulturellen Bedürfnissen der Bevölkerung (Zere-monien) innerhalb der Jagdzonen wurde Rechnung getragen. Sie sind vertraglich geregelt. Die illegale Be-setzung von Teilen der Jagdzonen wurde – unter ver-traglich festgelegten Bedingungen – legalisiert.

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Page 118: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt118

Zum Erfolg des Projekts „Pendjari“ tragen viele Geber bei: Das nationale Schutzprogramm, in dem der Nati-onalpark Pendjari eine wichtige Komponente ist, wird neben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit von der EU, GEF, Frankreich und Holland gefördert. Im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit werden

der Bau, die Wiederherstellung und der Unterhalt von Pisten, die Errichtung von Verwaltungs- und Wohn-gebäuden sowie der Aushub von Wasserstellen und die Versorgung mit Maschinen und Kommunikations-mitteln gefördert. Ein Trustfund sichert die finanzielle Nachhaltigkeit der Maßnahmen langfristig.

„Pilotprogramm zur Bewahrung der tropischen Regenwälder Brasiliens“ (PP-G7)

Projektlaufzeit: 1995 – circa 2008

Projektpartner: BMZ, Weltbank, EU

Der größte tropische Regenwald der Erde liegt im Amazonas-Becken Brasiliens, welcher mit circa 3,6 Mil-lionen Quadratkilometern mehr als die Hälfte der Lan-desfläche einnimmt.

Neben der globalen Bedeutung dieser Wälder in Bezug auf Klima und natürliche Wasserhaushaltsstabilisie-rung wird geschätzt, dass sie ein Fünftel des Artenbe-standes der Welt beherbergen. Diese Regenwälder bil-den die Lebensgrundlage vieler Indianervölker, die durch ihr traditionelles Wissen den Tropenwald seit Jahrhunderten in einer angepassten, naturerhaltenden Weise bewirtschaften.

Dieser Wald ist zunehmend in Gefahr, es gehen jedes Jahr Waldflächen in der Größe des Bundeslands Bran-denburg durch Holzeinschlag, Brandrodung, unan-gepasste Landwirtschaft und extensive Viehhaltung verloren. Rund 16 Prozent der Waldfläche wurden so bereits unwiederbringlich zerstört. Der dadurch verur-sachte Biodiversitätsverlust geht auch einher mit ei-nem Verlust kultureller Vielfalt. Unkontrollierte Brände rauben den indigenen Völkern ihre Lebensgrundlage. Bedeutendes Wissen über die von ihnen genutzten natürlichen Ressourcen geht dadurch verloren.

Das wirtschaftliche Interesse an der Entwicklung der Region mit dem Schutz des Regenwaldes in Einklang zu bringen, ist das Hauptziel des internationalen „Pilot-programms zur Bewahrung der tropischen Regenwäl-der Brasiliens“ (PP-G7).

Durch das hohe Finanzvolumen von bisher circa 400 Millionen US-Dollar, das zu mehr als 50 Prozent von Deutschland aufgebracht wurde, ist dieses Vor-haben zu einem Modellfall globaler Umweltpolitik geworden. KfW, GTZ, DED und mehrere Wissenschafts-programme sind beteiligt. Die Durchführungsorgani-sationen arbeiten eng mit der brasilianischen Bundes-regierung, Landesregierungen, privaten Wirtschafts-unternehmen und der Zivilgesellschaft in folgenden Themenbereichen zusammen:

→ Naturschutzgebiete und nachhaltiges Management von Naturwäldern

→ Demarkierung, Schutz und Management von Indianergebieten

→ Raumordnung und Regionalentwicklung in Schwerpunktregionen

Zu den begleitenden Maßnahmen gehören Demarkierung von Reservaten, Vereinbarungen der nachhaltigen Nutzung mit privaten Wirtschaftsunternehmen, Waldbrand-

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119Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

schutzmaßnahmen sowie die Entwicklung der Kapa-zitäten der Landesumweltbehörden und kommunalen Einrichtungen. Das deutsche Engagement erstreckt sich auch auf die Mata Atlântica, die tropischen Küs-tenregenwälder Brasiliens.

Seit Bestehen des Programms hat die brasilianische Regierung dem Umweltschutz mehr Priorität ein-geräumt, was sich auch an neuen Gesetzgebungen zum Tropenwalderhalt erkennen lässt. 90 Wald- und Indianerschutzgebiete sind eingerichtet worden, die zwölf Prozent des Amazonasgebietes abdecken. Des Weiteren ist die Bereitschaft der Menschen zur nach-haltigen Nutzung und Schutz des Regenwaldes stark gewachsen, was sich auch an dem kontinuierlichen Anstieg von privatwirtschaftlichen Vorhaben zeigt, die die tropische Holzproduktion mit ökologischer Zertifi-zierung umsetzen wollen.

Nach über zehnjähriger Umsetzungserfahrung geht das PP-G7 seinem Ende entgegen: Ein neues nationales Programm im brasilianischen Umweltministerium, das

Programa Amazonia (Amazonasprogramm), soll ihm nachfolgen, bei dem es vor allem um die breitenwirk-same Umsetzung der erfolgreichen PP-G7-Erfahrungen gehen wird. Auch sollen die Erfahrungen des PP-G7 im gesamten Amazonas-Becken verbreitet werden – vor allem in Zusammenarbeit mit der „Amazon Coope-ration Treaty Organisation“ (OTCA) und der Födera-tion indigener Organisationen (COICA). Diese führen sowohl Projekte zur Unterstützung von grenzüber-schreitenden Naturschutzgebieten und einheimischen Territorien in Grenzgebieten durch, die als Konfliktre-gionen gelten (Peru, Bolivien und Kolumbien), als auch Aktivitäten, die den Dialog und Erfahrungsaustausch in der Region bewirken.

Das PP-G7 ist ein komplexes und schwieriges Vorhaben mit vielen Herausforderungen. Durch sein langfristiges substantielles Engagement und die bisherigen Erfolge leisten die deutsche Bundesregierung und ihre Part-nerorganisationen einen entscheidenden Beitrag zum nachhaltigen Schutz der für das Überleben auf unse-rem Planeten wichtigen Region.

BIOTA-Afrika: Biodiversity Monitoring Transect Analysis in Africa

Projektlaufzeit: voraussichtlich bis 2010

Projektpartner: Zahlreiche Institutionen im In- und Ausland

BIOTA AFRICA (www.biota-africa.org) ist ein im Jahr 2000 begonnenes, weltweit in dieser Größe einzigar-tiges Verbundprojekt des BMBF mit Projektpartnern in Benin, Burkina Faso, Deutschland, Elfenbeinküste, Kenia, Namibia, Südafrika und Uganda. Der Verbund arbeitet an der Erfassung von Biodiversität in Afrika und entwickelt standardisierte Methoden für die Langzeitbeobachtung der Veränderung verschiedener Ökosysteme. Es werden in enger Zusammenarbeit mit den Partnern und Stakeholdern im Kooperationsland

Empfehlungen für Management und Erhaltung der Lebensräume ausgearbeitet und lokale Kapazität für die Bewertung der Lebensräume gefördert. Im Verbund kooperieren unter anderem Modellierer, Meteorologen, Ökologen, Taxonomen, Sozial- und Agrarwissenschaftler(innen). Die Aktivitäten sind zu-gleich ein Beitrag zum internationalen DIVERSITAS-Programm und relevant für die UN-Konventionen UNCBD und UNCCD. Zudem wird eine engere Vernet-zung mit bereits bestehenden weltweiten und in Afrika vorhandenen Beobachtungsnetzwerken erarbeitet.

Page 120: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt120

Honorierungskonzepte für Agrarlandschaften – Biodiversität und räumliche Komplexität (BIOPLEX)

Projektlaufzeit: voraussichtlich bis 2009

Projektpartner: BMBF, Universitäten Gießen und Göttingen, Landkreis Northeim

Im Rahmen eines Forschungsprojektes im Landkreis Northeim (Niedersachsen) wird ein neues Honorie-rungskonzept entwickelt, um eine nachhaltige Nutzung landwirtschaftlicher Flächen im größeren Maßstab zu fördern. Neben den herkömmlichen landwirtschaft-lichen Produkten können Landwirte auf freiwilliger Basis auch ökologische Güter anbieten, zum Beispiel artenreiche Wiesen, Hecken oder Ackerwildkräuter. Der Landwirt produziert somit zusätzlich biologische Viel-falt, für die er dann auch bezahlt wird. Die Regeln für dieses System, also welches Angebot an ökologischen Gütern erwünscht ist und wie es honoriert wird, erar-beitet ein regionaler Beirat in enger Zusammenarbeit

mit Naturschützern und Naturschützerinnen, Landwir-ten, Politikerinnen und Politikern und Verwaltung der Region. Um die Nachhaltigkeit der Nachfrageentschei-dung des regionalen Beirats zu unterstützen, werden mittels Umfragen Anregungen und Interessen der loka-len Bevölkerung erfasst und berücksichtigt.

Darüber hinaus erfolgen Untersuchungen zu den Erhe-bungs- und Kontrollverfahren sowie zur Verbesserung der Verwaltungsabläufe und Vergabeverfahren als auch zu den Transaktionskosten. Das Modellprojekt ist in der Agrar-Umweltpolitik des Landes Niedersachsen einge-bunden.

Page 121: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

121Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

H Berichterstattung, Indikatoren und Monitoring

H 1 Berichterstattung

Um zu gewährleisten, dass die Strategie zur biolo­gischen Vielfalt zu einer dauerhaften Erhaltung der biologischen Vielfalt beiträgt, ist eine Erfolgskontrolle in regelmäßigen Abständen erforderlich. Die Bundes­regierung legt daher zukünftig einmal in jeder Legis­laturperiode einen Bericht über die Erreichung der Ziele und die Realisierung der Maßnahmen in den Aktionsfeldern vor.

Zudem wird zukünftig mit Indikatoren eine zusam­menfassende Erfolgskontrolle der Strategie vorgenom­men. Hierzu wurde ein geeignetes Indikatorenset für die nationale Biodversitätsstrategie erstellt (Kapitel H 2). Die Indikatoren fassen vielschichtige Sachver­halte verständlich zusammen und machen Trends auf Bundesebene erkennbar. Sie sollen möglichst breit die in der nationalen Strategie behandelten Themen abbil­den. Das Indikatorenset wird regelmäßig aktualisiert und ist Bestandteil des Rechenschaftsberichts der na­tionalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Die derzeit verfügbaren Indikatoren werden zukünftig ergänzt, da wichtige Aussagebereiche von ihnen nicht abge­deckt werden können. Eine ausreichende Bewertung der Erfolge der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt benötigt vor allem weitere Indikatoren, die den Zustand der biologischen Vielfalt darstellen können.

Das Indikatorenset berücksichtigt den sogenannten DPSIR­Ansatz (Driving forces, Pressure, State, Impact, Response):

→ Grundlegend für die Bewertung der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt sind Indikatoren, welche den Zustand der biologischen Vielfalt und ihrer Bestandteile darstellen („State­Indikatoren“). Hierfür sind entsprechende Monitoringpro­gramme zukünftig noch weiter auszubauen.

→ Indikatoren, welche die biologische Vielfalt be­einflussende Faktoren darstellen, sind bereits in größerer Zahl verfügbar und werden für die Be­wertung ebenfalls benutzt („Pressure­Indikatoren“: Belastungsindikatoren drücken aus, welche kon­kreten Beeinträchtigungen auf die biologische Vielfalt wirken, „Response­Indikatoren“: Maßnah­menindikatoren messen, mit welchen Mitteln und in welchem Ausmaß Politik und Gesellschaft in den festgelegten Handlungsfeldern auf die Verän­derungen der biologischen Vielfalt reagieren).

→ Ergänzt werden sie durch Auswirkungsindikatoren („Impact­Indikatoren“); diese stellen die bereits eingetretenen Veränderungen der biologischen Vielfalt dar, zum Beispiel die Gefährdung von Ar­ten und Biotoptypen.

Bei der Zusammenstellung des Indikatorensets wurde auf Synergieeffekte und Kompatibilität zu bestehenden Indikatorensystemen und Indikatorenentwicklungen geachtet. Die Indikatoren in der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wurden vor dem Hintergrund der bestehenden Indikatorenentwicklung (internatio­nal, national, auf Länderebene) ausgewählt:

→ international: Indikatorenentwicklung unter den Übereinkommen CBD und OSPAR

Page 122: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt122

→ europäisch: Indikatorenprozess „Streamlining European Biodiversity Indicators (SEBI 2010)“; Indikatorenentwicklung der EU­Kommission in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Rat für Meeresforschung

→ national: Indikatoren der nationalen Nachhaltig­keitsstrategie (NHS); Kernindikatorensystem Um­welt (KIS) auf Bundesebene; Indikatorenentwick­lung der Länderinitiative Kernindikatoren (LIKI).

Da die vorhandenen Indikatoren nicht alle wichtigen Themen der Strategie zur biologischen Vielfalt abde­cken können, wurden weitere Indikatoren benannt.

Die Indikatoren sind an die Visionen und Aktionsfelder der Strategie gekoppelt; die Auswahl berücksichtigt auch internationale Vorgaben.

In Anlehnung an die Arbeitsweise bei der Indikatoren­entwicklung zur CBD wurden Indikatoren ausgewählt, die unterschiedlich weit entwickelt sind:

→ bereits bestehende und kurzfristig verfügbare Indikatoren sowie

→ noch zu entwickelnde Indikatoren, die Aussagen über Erfolge der Strategie zur biologischen Vielfalt entscheidend verbessern sollen.

H 2 Indikatorenset für die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Die folgenden Indikatoren (Tabelle H 1) bilden das Indikatorenset für die nationale Strategie zur bio­logischen Vielfalt und werden zukünftig zur Bewer­tung von Fortschritten bei der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt bilanziert und dargestellt.

Im folgenden Kapitel H 3 werden die einzelnen Indi­katoren des Indikatorensets näher dargestellt.

Im Kapitel H 4 wird auf die Indikatorenentwicklung auf nationaler Ebene näher eingegangen.

Im Kapitel H 5 wird der Bezug zur Indikatoren­entwicklung im internationalen und europäischen Raum hergestellt.

Im Kapitel H 6 werden die Monitoringsysteme erläutert, die für die Indikatorenentwicklung von Bedeutung sind.

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123

Tabelle H 1: Indikatoren der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Indikator DPSIR-Aussage 7 Indikatorensystem Verfügbarkeit auf Bundesebene

Nachhaltigkeitsindikator für die Artenvielfalt state NHS, KIS, LIKI verfügbar

Gefährdete Arten impact KIS 2009

Erhaltungszustand der FFH-Lebensraumtypen und -arten state LIKI geplant ab 2008

Anzahl gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten in Deutschland

pressure KIS verfügbar

Fläche der streng geschützten Gebiete response KIS, LIKI verfügbar

Natura-2000-Gebietsmeldungen response KIS verfügbar

Flächeninanspruchnahme: Zunahme Siedlungs- und Verkehrsfläche

pressure NHS, KIS, LIKI verfügbar

Landschaftszerschneidung pressure KIS, LIKI verfügbar

Zersiedelung der Landschaft pressure – 2008

Agrarumweltförderung (geförderte Fläche) response KIS verfügbar

Anteil der Flächen mit ökologischer Landwirtschaft an der landwirtschaftlich genutzten Fläche

response NHS, KIS, LIKI verfügbar

Flächenanteil zertifizierter Waldflächen in Deutschland response verfügbar

Stickstoffüberschuss (Gesamtbilanz) pressure NHS, KIS verfügbar

Gentechnik in der Landwirtschaft pressure/response – 2007

Gewässergüte – Anteil Gewässer mit mindestens Güteklasse II impact LIKI verfügbar

Marine Trophic Index pressure CBD verfügbar

Bestände ausgewählter, kommerziell genutzter Meeresarten impact – ab 2010

Blütezeitpunkt von Zeigerpflanzen impact KIS verfügbar

Bedeutsamkeit umweltpolitischer Ziele und Aufgaben response – ab 2008

7 DPSIR: D = Driving Forces: Antriebsindikatoren zeigen auf, welche menschlichen Aktivitäten die relevanten Belastungen der biologischen Vielfalt hervorrufen. P = Pressure: Belastungsindikatoren drücken aus, welche konkreten Belastungen auf die biologische Vielfalt wirken. S = State: Zustandsindikatoren beschreiben den Zustand der biologischen Vielfalt, der durch Einflussfaktoren verändert wird. I = Impact: Auswirkungsindikatoren stellen bereits eingetretene Veränderungen der biologischen Vielfalt heraus. R = Response: Maßnahmenindikatoren messen, mit welchen Mitteln und in welchem Ausmaß Politik und Gesellschaft in den festgelegten Handlungsfeldern auf die Veränderungen der biologischen Vielfalt reagieren.

Page 124: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt124

H 3 Die einzelnen Indikatoren des Indikatorensets

Indikator „Nachhaltigkeitsindikator für die Artenvielfalt“

Der Nachhaltigkeitsindikator für die Artenvielfalt bi­lanziert Bestände von 59 Vogelarten. Die Entwicklung der Vogelpopulationen steht stellvertretend für die Qualität ihrer Lebensräume und beschreibt die Eig­nung der Landschaft als Lebensraum. Indirekt wird damit auch angezeigt, welche Bedingungen für eine gebietstypische Artenvielfalt in Deutschland herrschen.

Im Indikatorenbericht der nationalen Nachhaltigkeits­strategie 2006 ist die Entwicklung des Indikators dar­gestellt (Abbildung H 1): Im Vergleich mit dem für das

Jahr 2015 angestrebten Zielwert befanden sich die Arten­bestände im letzten Berichtsjahr (2005) bei circa 74 Pro­zent Zielerreichung. In den letzten Jahren hat sich der Zustand weder deutlich verschlechtert noch verbessert.

Der Nachhaltigkeitsindikator für die Artenvielfalt be­steht aus sechs Teilindikatoren, die die Entwicklung in den Hauptlebensraumtypen differenzieren: Agrarland­schaft, Wälder, Siedlungen, Binnengewässer, Küsten/Meere, Alpen. Bei den Teilindikatoren ist der Ziel­erreichungsgrad zurzeit ähnlich dem Gesamtindikator.

Abbildung H 1: Zeitlicher Verlauf des Gesamtindikators für die Artenvielfalt mit den Vergleichs- werten 1970 und 1975 (Schätzwerte) sowie dem Zielwert für das Jahr 2015

1970 1975 200620042002200019981996199419921990 2008 2010 2012 2014 2015

20

80

100

120

40

60

0

Zielwert

74

Zielwerterreichung in Prozent Gesamtindikator

Quelle: Bundesamt für Naturschutz (2007)

Entwicklung der Teilindikatoren

Die Entwicklung des Teilindikators „Agrarland“ (Ab­bildung H 2), der in den Gesamtindikator mit einer hohen Gewichtung (50 Prozent) eingeht, verlief seit 1990 relativ ausgeglichen. Im Vergleich zum Zielwert liegt der Teilindikator Agrarlandschaft derzeit bei etwa 73 Prozent. Der Verlauf des Teilindikators „Siedlungen“ zeigt eine deutlich negative Tendenz seit 1990 von etwa

80 Prozent auf etwa unter 70 Prozent Zielerreichung. Der Teilindikator „Wälder“ schwankte seit 1990 um einen Zielerreichungswert von 75 Prozent (keine Ten­denz). Der Verlauf des Teilindikators „Binnengewässer“ zeigt seit 1990 einen schwankenden Verlauf mit deut­lich positiver Tendenz. Der Teilindikator „Küsten/Meere“ schwankte seit 1990 um die Marke von 75 Prozent Ziel­

Page 125: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

125Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

erreichung (keine Tendenz). Der Teilindikator „Alpen“ zeigt seit 1990 einen leicht abnehmenden Trend und lag im Jahr 2005 bei 66 Prozent Zielerreichung.

Abbildung H 2: Zeitlicher Verlauf der sechs Teilindikatoren

197019751990

1992

1994

1996

1998

2000

2002

2004

2006

2008

2010

2012

20142015

20

80

100

120

40

60

0

Zielwert

73

Zielwerterreichung in Prozent Agrarland

197019751990

1992

1994

1996

1998

2000

2002

2004

2006

2008

2010

2012

20142015

20

80

100

120

40

60

0

Zielwert

81

Zielwerterreichung in Prozent Wälder

197019751990

1992

1994

1996

1998

2000

2002

2004

2006

2008

2010

2012

20142015

20

80

100

120

40

60

0

Zielwert

66

Zielwerterreichung in Prozent Alpen

197019751990

1992

1994

1996

1998

2000

2002

2004

2006

2008

2010

2012

20142015

20

80

100

120

40

60

0

Zielwert

71

Zielwerterreichung in Prozent Binnengewässer

197019751990

1992

1994

1996

1998

2000

2002

2004

2006

2008

2010

2012

20142015

20

80

100

120

40

60

0

Zielwert

74

Zielwerterreichung in Prozent Küsten / Meere

Quelle: Bundesamt für Naturschutz (2007)

197019751990

1992

1994

1996

1998

2000

2002

2004

2006

2008

2010

2012

20142015

20

80

100

120

40

60

0

Zielwert

67

Zielwerterreichung in Prozent Siedlungen

Indikator „Gefährdete Arten“

Der Indikator soll die Gefährdung von Arten (nach den Roten Listen) aus ausgewählten Artengruppen (zum Beispiel Tagfalter, Gefäßpflanzen) aggregieren. Damit wird die Entwicklung der Gefährdung der Artenvielfalt in Deutschland dargestellt. Während die Entwicklung der Vogelbestände die Qualität der

Lebensräume anhand häufiger Arten indiziert, stellt der Rote­Liste­Indikator den Einfluss auf die Arten­ vielfalt und insbesondere auf gefährdete Arten dar. Der Indikator soll bis 2009 erarbeitet und erprobt sein und dann den bestehenden Nachhaltigkeitsindi­kator für die Artenvielfalt ergänzen.

Page 126: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt126

Indikator „Erhaltungszustand der FFH-Lebensraumtypen und -arten“

Der Indikator soll die Ergebnisse des FFH­Monitorings aggregieren und den Erhaltungszustand der FFH­Le­bensraumtypen und ­arten bilanzieren. Damit können die bundesweiten Auswirkungen der FFH­Richtlinie

als Instrument zum Schutz der biologischen Vielfalt aufgezeigt werden. Der Indikator soll bis Mitte 2008 ausgearbeitet werden und dann den Indikator „Natura 2000­Gebietsmeldungen“ ersetzen.

Indikator „Anzahl gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten in Deutschland“

Der Indikator addiert die Artenzahl der in Deutschland vorkommenden und etablierten gebietsfremden Tier­ und Pflanzenarten (Neozoen und Neophyten); (Abbildung H 3 und H 4).

Abbildung H 3: Neozoen in Deutschland

etabliert

noch nicht etabliert

Status fraglich

264

443

442

Quelle: Bundesamt für Naturschutz (2003)

Abbildung H 4: Neophyten in Deutschland

Status der Neophyten in Deutschland Status der Gefäßpflanzenarten in Deutschland

440

2.775

115 383

lokal oder überregional etabliert

Archäophyten

unbeständig, aber regelmäßig auftretend

einheimische Arten

selten auftretend

überregional etablierte Neophyten, davon circa 30 invasiv

452

226

Quelle: Bundesamt für Naturschutz (2003)

Page 127: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

127Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Indikator „Fläche der streng geschützten Gebiete“

Der Indikator (Abbildung H 5) stellt den Flächenan­teil der Nationalparke und Naturschutzgebiete an der Landesfläche Deutschlands dar (Stand Dezember 2005:

Naturschutzgebiete nehmen einen Flächenanteil von 3,3 Prozent der Fläche Deutschlands ein, das entspricht 1.185.402 Hektar).

Abbildung H 5: Flächenanteile der Naturschutzgebiete/Nationalparke in Deutschland und den Bundesländern

Entwicklung von 2000 bis 2005 (ohne Berücksichtigung von Gewässerflächen der Küstennationalparke in Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern

Baden-Württemberg

linke Säulen: 2000 / rechte Säulen: 2005 Bundesland

HessenBrandenburg

Nordrhein-Westfalen

Sachsen-Anhalt

BayernMecklenburg-Vorpommern

BremenRheinland-Pfalz

Schleswig-Holstein

BerlinNiedersachsen

SachsenHamburg

SaarlandThüringen

Deutschland

43

65

87

9

210

0

2,12,3

2,2 2,2

5

6,9

4,7 4,7

6,4

8

1,8 1,82,9 3 3,2 3,2 3,5

6,8

1,7 1,73,6

2,52,7 2,43 2,6 2,6 2,7

3,32,91,91,92,2 1,9

00 0

0 0

0 0 0 0

000,6

0,4

0,4 0,5

0,5

0,5 0,50,5

0,5 0,50,4 0,60,6 0,60,4

0,3

2,9 2,9

1,1 1,1

0,3

0,6

NationalparksNaturschutzgebieteQuelle: Bundesamt für Naturschutz (2007)

Indikator „Natura 2000-Gebietsmeldungen“Der Indikator gibt den Flächenanteil der Natura 2000­Gebietsmeldungen an die Europäische Kom­mission an der terrestrischen Fläche in Deutsch­land (Stand Februar 2005: 13 Prozent) wieder

(Abbildung H 6). Er zeigt, welche Schritte zur Errei­chung eines kohärenten ökologischen Schutzgebiets­netzes in der EU vorgenommen wurden.

Abbildung H 6: Natura 2000-Gebietsmeldungen in Deutschland

(Anteil der gemeldeten terrestrischen Fläche an der Landesfläche; Ausnahme AWZ: Anteil der gemeldeten marinen Fläche an der Gesamtfläche AWZ in Prozent)

Baden-Württemberg

HessenBrandenburg

Nordrhein-Westfalen

Sachsen-Anhalt

BayernMecklenburg-Vorpommern

BremenRheinland-Pfalz

Schleswig-Holstein

BerlinNiedersachsen

SachsenHamburg

SaarlandThüringen

Deutschland

10,0

15,0

20,0

25,0

30,0

35,0

5,0

0,0

26,5

7,1

13,111,3

18,720,9

9,5

20,5

9,5 8,2

17,3

9,511,7

15,9

11,3

16,8

31,4

14,1

Meldeanteil FFH und SPA (Prozent)

Meldeanteil nur FFH (Prozent)

Meldeanteil nur SPA (Prozent)

Meldeanteil Natura 2000

Quelle: Bundesamt für Naturschutz (2007)

Page 128: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt128

Indikator „Flächeninanspruchnahme: Zunahme Siedlungs- und Verkehrsfläche“

Die unbebaute, unzerschnittene und unzersiedelte Fläche ist eine begrenzte Ressource. Neben den direkten Umweltfolgen einer Ausweitung der Sied­lungs­ und Verkehrsflächen – wie dem Verlust der natürlichen Bodenfunktionen durch Versiegelung, dem Verlust an fruchtbaren oder naturnahen Flächen sowie an Biodiversität – erzeugt jede Neuerschließung von Bauflächen im Umfeld der Städte und außer­halb von bisherigen Siedlungskernen mehr Verkehr

→ →

und damit weitere Umweltbelastungen durch Lärm, Energieverbrauch und Schadstoffemissionen. Ziel der Bundesregierung ist es deshalb, die Inanspruchnahme neuer Flächen für Siedlungs­ und Verkehrszwecke bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar pro Tag zu begrenzen. Im Zeitraum 1992 bis 2004 erhöhte sich die Siedlungs­ und Verkehrsfläche (Abbildung H 7) um 13,2 Prozent. Dies entspricht einer durchschnittlichen Zunahme von 121 Hektar pro Tag.

Abbildung H 7: Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Hektar pro Tag*

2004 20052002 2003200120001998199819971992 bis 1996

2020

80

120

160

40

0

Ursprungswerte Trend (gleitender Vierjahresdurchschnitt)

120118

Ziel: 30

*) Die Flächenerhebung beruht auf der Auswertung der Liegenschaftskataster der Länder. Aufgrund von Umstellungsarbeiten in den amtlichen Katastern (Umschlüsselung der Nutzungsarten im Zuge der Digitalisierung) ist die Darstellung der Flächenzunahme am aktuellen Rand verzerrt.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Indikatorenbericht der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie (2006)

Indikator „Landschaftszerschneidung“

Der Indikator (Abbildung H 8) stellt eine Kombination aus zwei Teilindikatoren dar, die sich in ihrer Aussage­kraft gegenseitig sinnvoll ergänzen:

Teilindikator „Anzahl und Fläche unzerschnittener verkehrsarmer Räume“

Der Teilindikator gibt Auskunft über die Anzahl und Fläche unzerschnittener verkehrsarmer Räume (Stand 2005: Fläche insgesamt rund 94.427 Quadratkilometer, Anzahl: 562). Dies sind die letzten großen Räume, die nicht von Straßen (mit mehr als 1000 Kraftfahrzeugen

je Tag), Bahnstrecken (zweigleisige und eingleisige elek­trifizierte), Ortslagen, Flughäfen oder Kanälen (mit dem Status einer Bundeswasserstraße der Kategorie IV oder größer) zerschnitten werden.

Teilindikator „Effektive Maschenweite“ (meff)

Der Teilindikator beschreibt den mittleren Zer­ schneidungsgrad des Landes. Die effektive Maschen­weite (meff in Quadratkilometern) ist ein errech­neter Mittelwert für die „Maschengröße“ des Ver­

Page 129: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

129Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

kehrsnetzes, der neben der Größe aller Teilräume auch die Struktur der Zerschneidung des gesamten betrach­teten Raums berücksichtigt. Er ist besonders relevant in Regionen, in denen es kaum noch große unzerschnit­tene verkehrsarme Räume gibt.

Es wird geprüft, ob und inwieweit Maßnahmen zur Vermeidung beziehungsweise Aufhebung der Zerschnei­dungswirkung wie zum Beispiel Grünbrücken oder Grünunterführungen, zum Beispiel im Rahmen eines weiteren Teilindikators, berücksichtigt werden können.

Abbildung H 8: Verteilung der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume (UZVR) sowie Werte der effektiven Maschenweite in Deutschland

Bundesland 1Landesfläche

[km2] 2

Effektive Maschenweite

[km2] 3

UZVR > 100 km2

Anzahl 4 Fläche [km2]Prozentanteil

an der Landesfläche

Baden-Württemberg 35.751,36 34,72 18 2.736,19 7,65

Bayern 70.549,19 68,55 86 15.026,11 21,30

Brandenburg 29.477,16 154,67 85 16.608,37 56,34

Hessen 21.114,72 37,95 12 2.096,94 9,93

Mecklenburg-Vorpommern 23.174,17 172,28 81 14.771,11 63,74

Niedersachsen 47.618,24 95,58 106 17.085,11 35,88

Nordrhein-Westfalen 34.083,52 27,93 5 1.230,0 3,61

Rheinland-Pfalz 19.847,39 60,00 22 3.822,62 19,26

Saarland 2.568,65 19,38 0 55,27 2,15

Sachsen 18.413,91 69,93 22 4.175,50 22,68

Sachsen-Anhalt 20.445,26 112,17 40 7.218,00 35,30

Schleswig-Holstein 15.763,18 71,35 21 3.181,77 20,18

Thüringen 16.172,14 102,70 33 6.189,98 38,28

Deutschland 357.030,32 83,75 562 94.426,95 26,45

Fußnoten:1 Die Kreisstraßenzählungen liegen nicht für alle Bundesländer flächendeckend vor. Alle verfügbaren Zähldaten der Kreisstraßen wurden

jedoch bei den Berechnungen berücksichtigt und kartografisch dargestellt.2 Statistisches Bundesamt (2005).3 Esswein, H. und Schwarz-v.Raumer, H.-G. (2005).4 31 UZVR > 100 Quadratkilometer liegen im Grenzbereich zwischen den Bundesländern und werden in ihrer Fläche jeweilig anteilig dem

jeweiligen Bundesland zugerechnet, in der Summe für Deutschland jedoch nur einmal gezählt.

Page 130: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt130

Indikator „Zersiedelung der Landschaft“

Der Indikator soll die Beeinträchtigung der biologi­schen Vielfalt durch die räumliche Struktur der Sied­lungstätigkeit beschreiben und somit die Indikatoren

„Flächeninanspruchnahme: Zunahme Siedlungs­ und Verkehrsfläche“ und „Landschaftszerschneidung“ ergänzen. Er soll Ende 2008 ausgearbeitet sein.

Indikator „Agrarumweltförderung (geförderte Fläche)“

Der Indikator gibt Auskunft über die Entwick­lung der Flächen im Rahmen der Agrarumwelt­förderung in Deutschland (Abbildung H 9). Er zeigt damit die finanzielle Unterstützung von

Landbewirtschaftungsverfahren, die stärker auf nach­haltiges Wirtschaften ausgerichtet sind, auf. Im Jahr 2004 fielen unter diese Förderung 29 Prozent der Land­wirtschaftsfläche.

Abbildung H 9: Entwicklung der Flächen im Rahmen der Agrarumwelt förderung in Deutschland

1994 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005

Geförderte Fläche (Millionen Hektar Land-Fläche)

4,5 5 4,7 4,2 5 4,2 4,3 5 5

Quelle: Umweltbundesamt (2007)

Indikator „Anteil der Flächen mit ökologischer Landwirtschaft an der landwirtschaftlich genutzten Fläche“

Der Indikator stellt den Anteil der Flächen ökologi­scher Landwirtschaft an der landwirtschaftlich ge­ nutzten Fläche insgesamt in Deutschland dar (Abbil­dung H 10). Auf Grund der speziellen Wirtschaftsweise

des ökologischen Landbaus zeigt der Indikator stell vertretend die Naturgerechtheit in der Nahrungs­mittelproduktion.

Abbildung H 10: Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche an der landwirtschaftlichen Fläche insgesamt in Prozent

2004 2005 20062002 200320001999 200119981995 1996 19971994 2010

10

15

20

5

0

Anteil ökologisch bewirtschafteter Fläche an landwirtschaftlicher Fläche

Ziel: 20

1,6

4,7

Stand jeweils zum 31. Dezember des Jahres

Quelle: Stiftung Ökologie und Landbau (2007)

Page 131: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

131Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Indikator „Flächenanteil zertifizierter Waldflächen in Deutschland“

Der Indikator summiert die zertifizierten genutzten Waldflächen in Deutschland (Abbildung H 11). Die zertifizierten Flächen stellen den Anteil der forstlich bewirtschafteten Fläche dar, in dem ein besonderer

Beitrag der Waldwirtschaft zur Erhaltung der biolo­gischen Vielfalt geleistet wird. Es werden derzeit die nach PEFC, FSC und Naturland zertifizierten Wald­flächen in den Indikator einbezogen.

Abbildung H 11: Zertifizierte Waldfläche in Prozent am Gesamtwald

Prozent am Gesamtwald

PEFC FSC Naturland

Zertifizierungssystem

2002 2003

20

30

40

50

60

70

10

0

Quelle: Bundesamt für Naturschutz (2007)

Indikator „Stickstoffüberschuss (Gesamtbilanz)“

Der Indikator errechnet sich aus der Stickstoff­gesamtbilanz. Bilanzüberschüsse im Rahmen der Stickstoff gesamtbilanz errechnen sich aus der Diffe­renz zwischen Stickstoffflüssen in die Landwirtschaft und Stickstoff flüssen, die aus ihr herausgehen (Ab­bildung H 12). Die errechneten Stickstoffüberschüsse sind Mittelwerte für Deutschland und eine Maßzahl für die potenziellen Einträge ins Grundwasser, in

Oberflächengewässer und in die Luft. Der Stickstoff­überschuss in Deutschland aus landwirtschaftlichen Quellen schwankte in den Jahren 1991 bis 2004 zwi­schen 100 und 120 Kilogramm je Hektar. Im Jahr 2004 betrug er rund 104 Kilogramm je Hektar. Die novellierte Düngeverordnung aus dem Jahr 2006 wird zu einer weiteren Verminderung des Stickstoffüber­schusses führen.

Page 132: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt132

Abbildung H 12: Stickstoffüberschüsse der Gesamtbilanz Deutschland

Kilogramm je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche

2004(a)

2002 200320001999 200119981995 1996 199719941993199219911990(b)

2010

40

60

80

100

120

140

20

0

Ziel: 80

115,6103,9

*) Wert für 1990 unsicher, Wert 2004 vorläufig; Anpassung unterschiedlicher Datenerhebungsmethoden erfolgt noch

Quelle: Statistisches Bundesamt, Indikatorenbericht der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie (2006)

Indikator „Gentechnik und Landwirtschaft“

Der Indikator „Gentechnik und Landwirtschaft“ besteht aus zwei Teilindikatoren: „Gentechnik anbau­flächen“ (die LIKI arbeitet zurzeit an einem Indikator

mit gleicher Aussage) und „Landwirtschaftsfläche ohne Anbau von GVP (gentechnisch veränderte Pflanzen)“. Der Indikator wird bis Ende 2007 ausgearbeitet.

Indikator „Gewässergüte – Anteil Gewässer mit mindestens Güteklasse II“

Um eine Aussage hinsichtlich der Qualität der Gewäs­ser treffen zu können, eignet sich insbesondere der Indikator „Gewässergüte“ aus dem Themenfeld „Schutz natürlicher Ressourcen“ für die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt.

Der Indikator (Abbildung H 13) summiert die Fließ­gewässerstrecken der höchstens mäßig belasteten

Gewässer in Deutschland als Anteil an der gesamten Fließgewässerstrecke (Stand 2000: 65,1 Prozent; LAWA 2002). Der Indikator zeigt die biologische Gewässergüte. Sie ist auch ein Maß für die Lebensbedingungen in Fließgewässern zur Erhaltung der biologischen Vielfalt.

Page 133: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

133Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Abbildung H 13: Gewässergüte – Anteil der Gewässer mit mindestens Güteklasse II

31,4

2,8

0,3

0,4

0,8

6,5

57,8

I

I bis II

II

II bis III

III

III bis IV

IV

Quelle: LAWA – Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (2002): Gewässer güteatlas der Bundesrepublik Deutschland, Biologische Gewässergütekarte 2000

Indikator „Marine Trophic Index“

Der Indikator gibt die mittlere trophische Stufe der An­landungen aus der Meeresfischerei an. Eine Abnahme des Indikators zeigt eine zunehmende Be­ und Über­fischung an. Der Indikator zeigt die Nutzungsintensität

der marinen Fischnutzung an, welche insbesondere im Nordatlantik in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zugenommen hat (Abbildung H 14).

Abbildung H 14: Marine Trophic Index: Trends in der mittleren trophischen Stufe von Fischereianlandungen

2000199019801960 19701950

3,3

3,35

3,4

3,45

3,5

3,55

3,6

3,25

3,2

Nordatlantik Küstengewässer weltweit

Quelle: Pauly und Watson (2005): Background and interpretation of the „Marine Trophic Index“ as a measure of biodiversity

Page 134: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt134

Indikator „Bestände ausgewählter, kommerziell genutzter Meeresarten“

Der Indikator aggregiert die Laichbestände ausgewähl­ter, kommerziell genutzter Fischarten (zum Beispiel Dorsch, Seezunge, Hering) und Individuenzahlen aus­gewählter Wirbelloser (zum Beispiel Nordseegarnele, Miesmuschel). Damit kann zusammenfassend für unterschiedliche marine Lebensformen die Auswir­kung der fischereilichen Nutzung auf die Bestände der

Arten dargestellt werden. Ausgehend von Vorarbeiten der Europäischen Umweltagentur wird der Indikator gemeinsam vom Bundesamt für Naturschutz und von der Bundesanstalt für Fischerei bis 2010 für das Indika­torenset der nationalen Biodiversitätsstrategie weiter­entwickelt.

Indikator „Blütezeitpunkt von Zeigerpflanzen“

Der Indikator bildet Auswirkungen des Klimawandels am Beispiel der Apfelblüte ab (Abbildung H 16). Klima­änderungen sind in Deutschland und Europa inzwi­schen so signifikant, dass erste Wirkungen auf Flora und Fauna zu erkennen sind. Man erkennt eine signifi­kante Verfrühung der phänologischen Frühlingsphase

während des letzten halben Jahrhunderts, die gut den Anstieg der Temperaturen in Deutschland in diesem Zeitraum widerspiegelt. Bei den Mittelwerten der Jah­restemperaturen in Deutschland für die Jahre 1901 bis 2003 zeigt sich ein ansteigender Trend von 0,8 Grad Celsius in 100 Jahren.

Abbildung H 16: Beginn der Apfelblüte (Gebietsmittel von Deutschland)

Einzelwerte Linearer Trend

200520001990 19951980 19851965 1970 19751960

120

130

140

150

160

Tage seit Jahresbeginn

110

100

Quelle: Deutscher Wetterdienst (2006)

Indikator „Bedeutsamkeit umweltpolitischer Ziele und Aufgaben“

Der Indikator fasst Umfrageergebnisse zur Bedeutung des Schutzes der biologischen Vielfalt in der Bevölke­rung zusammen. Ergebnis der Studie zum Umwelt­bewusstsein 2004 war, dass 49 Prozent der Befragten das Ziel „das Aussterben von Tier­ und Pflanzenarten

verhindern“ sowie 42 Prozent die Aufgabe „für einen verbesserten Naturschutz sorgen“ für sehr wichtig erachteten (BMU 2004). Der Indikator soll ab 2008 zur Verfügung stehen.

Page 135: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

135Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

H 4 Einbettung des Indikatorensets in nationale Indikatorensysteme

H 4.1 Indikatoren der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

Folgende Indikatoren aus der nationalen Nachhaltig­keitsstrategie stellen den Zustand und die Entwicklung der biologischen Vielfalt sowie darauf einwirkende Handlungen dar und dienen auch der Bewertung der Er­folge der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt:

→ Indikator „Nachhaltigkeitsindikator für die Artenvielfalt“

→ Indikator „Flächeninanspruchnahme: Zunahme Siedlungs­ und Verkehrsfläche“

→ Indikator „Anteil der Flächen mit ökologischer Landwirtschaft an der landwirtschaftlich genutz­ten Fläche“

→ Indikator „Stickstoffüberschuss (Gesamtbilanz)“.

H 4.2 Kernindikatorensystem Umwelt (KIS)

Vom Umweltbundesamt (UBA) wurde in Zusammen­arbeit mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) ein Kernindikatorensystem Umwelt (KIS) mit 58 Indika­toren aufgestellt, welches Entwicklungen in den Be­reichen Klima, Biodiversität, Umwelt und Ressourcen­nutzung darstellt. Die Indikatoren des Umweltkern­indikatorensystems (KIS) bilden die Grundlage für die Indikatoren der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Für das Indikatorensystem der Strategie wur­den folgende KIS­Indikatoren ausgewählt:

Indikator „Natura 2000­Gebietsmeldungen“

Indikator „Fläche der streng geschützten Gebiete“

Indikator „Gefährdete Arten“

→ Indikator „Anzahl gebietsfremder Tier­ und Pflanzenarten in Deutschland“

→ Indikator „Agrarumweltförderung (geförderte Fläche)“

→ Indikator „Landschaftszerschneidung“

→ Indikator „Blütezeitpunkt von Zeigerpflanzen“

Die in Kapitel H 4.1 genannten NHS­Indikatoren zählen ebenfalls zu den KIS­Indikatoren.

H 4.3 Indikatoren von Bund und Ländern zu einer nachhaltigen Entwicklung (LIKI-Indikatoren)

Im Auftrag der Umweltministerkonferenz wurde vom „Bund­Länder Arbeitskreis Nachhaltige Entwicklung“ (BLAG NE) ein Satz von 24 umweltbezogenen Kernindi­katoren einer nachhaltigen Entwicklung vorgelegt. Die Indikatoren wurden in enger Zusammenarbeit mit der Länderinitiative Kernindikatoren (LIKI) der Landes­umweltämter mit dem Ziel erstellt, eine möglichst einheitliche Anwendung von Indikatoren in Bund und

Ländern zu gewährleisten. Mit den LIKI­Indikatoren sollen alle umweltbezogenen Themenfelder der Nachhaltigkeit (zum Beispiel Klimaschutz, Mobilität, Flächennutzung, Schutz natürlicher Ressourcen) abge­deckt werden. Einige LIKI­Indikatoren sind ebenfalls Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie beziehungs­weise des KIS (vergleiche Tabelle 2).

Page 136: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt136

Die LIKI­Indikatoren sind somit auch für die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt von Bedeutung und ermöglichen eine Einschätzung der Entwicklung auch auf Länder ebene.

Folgende LIKI­Indikatoren wurden in das Indikato­renset der Strategie aufgenommen:

Indikator „Erhaltungszustand der FFH­Lebens­raumtypen und ­arten“

Indikator „Gewässergüte – Anteil Gewässer mit mindestens Güteklasse II“

Weitere Indikatoren aus Kapitel H 1 und H 2 zählen ebenfalls zu den LIKI­Indikatoren (siehe Tabelle H 1).

H 4.4 Weitere auf nationaler Ebene entwickelte Indikatoren

Zusätzlich werden folgende Indikatoren in das Indika­torenset der Strategie aufgenommen, speziell hierfür auf Bundesebene entwickelt beziehungsweise weiter­entwickelt.

Indikator „Zersiedelung der Landschaft“

Indikator „Bestände ausgewählter, kommerziell genutzter Meeresarten“

Indikator „Gentechnik in der Landwirtschaft“

Indikator „Flächenanteile zertifizierter Wald flächen in Deutschland“

Indikator „Bedeutsamkeit umweltpolitischer Ziele und Aufgaben“

H 5 Einbettung des Indikatorensets in internationale und europäische Indikatorensysteme

Indikatoren des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD)

Im Rahmen der CBD sollen Indikatoren zur Bewertung der Erfolge von Maßnahmen zur Erhaltung der biologi­schen Vielfalt benutzt werden. Neben bereits auf natio­naler und internationaler Ebene verfügbaren Indikato­ren sollen neue entwickelt und dargestellt werden, um Veränderungen der biologischen Vielfalt umfassen­der darstellen zu können. Auf der 7. Vertragsstaaten­konferenz zur CBD wurde eine Liste verfügbarer und zukünftig zu entwickelnder Indikatoren zur Bewertung des 2010­Zieles aufgestellt (Decision VII/30 Annex I)

und auf der 8. Vertragsstaatenkonferenz konkretsiert und weiterentwickelt (Decision VIII/15 Annex II). Bei den Indikatoren der nationalen Strategie werden diese Vorschläge beachtet.

In das Indikatorenset der Strategie wurde folgender CBD­Indikator aufgenommen:

→ Indikator „Marine Trophic Index“

Europäische Entwicklung von Indikatoren

Im derzeit laufenden Indikatorenprozess „Stream lining European Biodiversity Indica­tors“ (SEBI 2010) werden globale, europäische und EU­Anforderungen an Indikatoren im

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137Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Bereich Biodiversität für die europäische Ebene zusam­mengeführt. Es wird ein gemeinsames Indikatorenset entwickelt, um die Indikatorenentwicklungen auf internationaler Ebene zu bündeln und für die Bewer­tung der Umsetzung der CBD auf europäischer Ebene zu nutzen. Indikatoren zum Zustand der Biodiversität sind bald umsetzungsreif. Hier werden unter anderem

Indikatoren entwickelt, die Bestandsveränderungen von Vogel­, Schmetterlings­ und anderen Arten bi­lanzieren, Änderungen der Flächengröße wertvoller Lebensräume berücksichtigen und Änderungen der Gefährdungssituation bedrohter und geschützter Arten abbilden.

Indikatoren für die Meeresbereiche

Die EU­Kommission hat in Kooperation mit dem In­ternationalen Rat für Meeresforschung (ICES) unter Beteiligung der Bundesforschungsanstalt für Fischerei einen Indikator „Bestände ausgewählter, kommerziell genutzter Meeresarten“ entwickelt, der als Grundlage zur Bewertung von Fortschritten bei der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt herangezogen wer­den kann:

Unter dem Übereinkommen zum Schutz der Meeres­umwelt des Nordost­Atlantiks (OSPAR) soll ein System von „Ökologischen Qualitätszielen“ (Ecological Quality

Objectives, EcoQO), die teilweise auch als Indikatoren für die Effektivität von Schutzmaßnahmen dienen sollen, entwickelt werden. Auf Beschluss der 5. Inter­nationalen Nordseeschutzkonferenz wird dabei als ein Pilotprojekt für die Nordsee (inklusive der deutschen Bereiche) die Anwendung von zehn solcher EcoQO erprobt. Diese zehn EcoQO umfassen unter anderem die Entwicklung der Seehundpopulation und den Ver­lauf des Imposex­Phänomens (weibliche Tiere bilden männliche Geschlechtsorgane aus und werden un­fruchtbar) bei Wellhornschnecken.

H 6 Monitoringsysteme

Verbesserung der Datenlage

Eine wesentliche Grundlage für die jeweils aktuelle Darstellung von Indikatoren sind Daten, die im Rah­men von Monitoringprogrammen erhoben werden. Für die in der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt verwendeten „State­Indikatoren“ sind spe­zifische Monitoringprogramme erforderlich, die im Folgenden dargestellt werden. Mit den Monitoring­programmen werden zum einen Ergebnisse erzielt, die für die Indikatoren dieser Strategie benötigt werden (zum Beispiel Vogelbestandsdaten für den Nachhaltig­keitsindikator für die Artenvielfalt) und zum anderen

darüber hinausgehende Daten für die Gestaltung der Naturschutzpolitik geliefert. Auf Grund der Zustän­digkeiten sind in Deutschland, mit Ausnahme der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), in der Regel die Länder für die Erhebung der Monitoringdaten be­züglich der biologischen Vielfalt verantwortlich. Die Monitoringbereiche, die zur Darstellung des Zustands der biologischen Vielfalt in Deutschland unterschieden werden, werden zukünftig bei der Umsetzung von Mo­nitoringprogrammen gestärkt, um alle Indikatoren der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt darstellen zu können.

Page 138: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt138

Monitoring von Vogelarten in Deutschland

Der Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) führt in Kooperation mit der Deutschen Ornithologen­Gesell schaft und dem Naturschutzbund Deutschland ein durch ehrenamtliche Kartierungen getragenes Monitoring von Vogelarten durch, welches auf Fragen der biologischen Vielfalt ausgerichtet ist. Das Vogel­monitoring betrachtet häufige und seltene Brutvo­gelarten sowie rastende Wasservögel. Konzeptionell orientiert sich das Monitoring häufiger Vogelarten an den früheren Arbeiten zur Ökologischen Flächen­stichprobe, was eine bundesweite Hochrechnung der Bestände und Trends ermöglicht.

Das Programm schafft die Datenbasis für die Aktu­alisierung des Nachhaltigkeitsindikators für die Ar­tenvielfalt. Zur Unterstützung des Ehrenamtes und zur dauerhaften Absicherung des ehrenamtlichen Vogelmonitorings (citizen­science) soll das Programm institutionalisiert werden. Die Stiftung Vogelmoni­toring Deutschland soll mittel­ bis langfristig das Vogelmonitoring weiterführen. Das Monitoring von See­ und Rastvögeln auf der offenen See wird von den verantwortlichen Ländern und dem Bund behördlich abgesichert.

Tagfaltermonitoring in Deutschland

Aufbauend auf einem Projekt des Umweltforschungs­zentrums Halle­Leipzig in Zusammenarbeit mit BUND und ZDF wird in Deutschland ein ehrenamtlich getra­genes Tagfaltermonitoring etabliert.

FFH-Monitoring

Die FFH­Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten in Artikel 11 zur Überwachung (Monitoring) des Erhal­tungszustandes der Lebensraumtypen und Arten von europäischem Interesse. Diese Verpflichtung umfasst alle Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V) der Richtlinie. In Deutschland sind für die Umsetzung des Monitorings die Bundesländer zustän­dig, in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord­ und Ostsee liegt die Zuständigkeit beim Bund. Der Prozess wird koordinierend durch das Bundesamt für Naturschutz begleitet. Vorschläge zur Erhebung und Bewertung des Erhaltungszustandes wurden gemeinsam entwickelt. Die Monitoringergeb­nisse werden Bestandsgröße, Areal, Qualität der Le­bensräume und Beeinträchtigungen darstellen. Diese Ergebnisse sind Grundlage für den Indikator „Erhal­tungszustand der FFH­Lebensraumtypen und ­arten“.

Monitoring im Küsten- und Meeresbereich

In der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord­ und Ostsee liegt die Zuständig­keit für das Monitoring beim Bund, während sie im Bereich des Küstenmeeres (12­Seemeilen­Zone) bei den Küstenbundesländern liegt. Aufgrund der hohen Dynamik und der kontinuierlichen Austauschpro­zesse zwischen den Meeresbereichen werden die für die Umsetzung der EU­Wasserrahmenrichtlinie, der Fauna­Flora­Habitat­Richtlinie und der Vogelschutz­richtlinie notwendigen Monitoringprogramme in ei­ner flächenübergreifenden Bund­Länder­Kooperation durchgeführt. Dieses Monitoringprogramm wird auch

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139Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

die Monitoringverpflichtungen abdecken, die sich aus den Beschlüssen der Meeresschutzkonventionen OSPAR und HELCOM ergeben. Um das Ziel zu errei­chen, wird eine Umstrukturierung und Erweiterung des bestehenden Bund­Länder­Messprogramms in Nord­ und Ostsee (BLMP) erfolgen. Die Helsinki­Kom­mission zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseege­bietes (HELCOM) wird bis Ende 2007 einen HELCOM Baltic Sea Action Plan erarbeiten. Zunächst ist eine erste Zusammenstellung ökologischer Qualitätsziele für die vier prioritären Bereiche Eutrophierung, ge­fährliche Stoffe, Schifffahrt und Biodiversität erfolgt. Ergänzend sind bereits erste mögliche Indikatoren benannt worden, die eine wesentliche Komponente des HELCOM Baltic Sea Action Plans bilden werden.

GVO-Monitoring

Nach EG­Richtlinie muss jede Marktzulassung eines gentechnisch veränderten Organismus (GVO) von einem Monitoring begleitet werden. Ziel des Moni­torings ist die Erfassung von nicht vorhergesehenen Wirkungen des GVO und seiner Verwendung auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Gemäß den EU­Vorgaben muss das Monitoring geeignet sein, direkte und indirekte, sofortige und langfristige sowie kumulative und unvorhergesehene Effekte zu erfassen. Bisher gibt es kein EU­weit abgestimmtes Konzept für das GVO­Monitoring. Zur Ermittlung möglicher Beein­trächtigungen der biologischen Vielfalt durch gentech­nisch veränderte Organismen werden in Deutschland neue Beobachtungsprogramme eingerichtet (zum Bei­spiel Biodiversitätsmonitoring mit Erweiterungen um GVO­spezifische Aspekte).

GEOSS, GMES und INSPIRE

Der Erdbeobachtungsgipfel 2003 in Washington hat das Thema Artenschutz und Artenvielfalt als ein Schwerpunktthema in den Aufbau eines Global Earth Observation System of Systems integriert (GEOSS). Als europäischen Beitrag bringt die Kommission das Programm Global Monitoring for Environment and Security (GMES) ein, welches einen ersten Akzent auf den Aufbau von Monitoringdiensten zur Landbede­ckung und Landnutzung legt. Mit dem Aufbau einer Infrastructure for Spatial Information in Europe (INSPIRE) ist beabsichtigt, die Mitgliedstaaten darüber hinaus in die Pflicht zu nehmen, für die Wahrung der biologischen Vielfalt entscheidungserhebliche Daten­bestände verfügbar zu machen.

Als Entscheidungsgrundlage für das Entfalten von Aktivitäten und ihre Steuerung auf allen Aktionsfel­dern sowie für ein späteres Monitoring bedarf es einer leistungsfähigen Geodateninfrastruktur, die sich über Bund, Länder und Kommunen erstreckt und dezent­rale Datenbestände verschiedenster Fachverwaltungen unter anderem für die Zwecke der operativen Umset­zung der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt verknüpft. Durch den Aufbau digitaler Datenbestände sowie den Einsatz von Geo­Webdiensten und der Herstellung ihrer Interoperabilität durch vorgegebene Normen und Standards will die Bundesregierung dies fördern und einen Beitrag zur Umsetzung der INS­PIRE­Richtlinie 2007/2/EG leisten.

Page 140: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt140

I Anhang

I 1 Zuordnung zu den CBD­Beschlüssen, zur EU­Biodiversitätsstrategie und zu einschlägigen deutschen Sektorstrategien

Die verschiedenen Kapitel der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt haben Bezüge zu folgenden Be­schlüssen der bisherigen Vertragsstaatenkonferenzen (COP, Conferences of the Parties) des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD):

→ COP I: Nassau, Bahamas; 28. November bis 9. Dezember 1994

→ COP II: Jakarta, Indonesien; 6. bis 17. November 1995

→ COP III: Buenos Aires, Argentinien; 4. bis 15. November 1996

→ COP IV: Bratislava, Slovakei; 4. bis 15. Mai 1998

→ COP V: Nairobi, Kenia; 15. bis 26. Mai 2000

→ COP VI: Den Haag, Niederlande; 7. bis 19. April 2002

→ COP VII: Kuala Lumpur, Malaysia; 9. bis 20. Februar 2004

→ COP VIII: Curitiba, Brasilien; 20. bis 31. März 2006

→ BS: Kuala Lumpur, Malaysia; 23. bis 27. Februar 2004 (Biosafety).

Die verschiedenen Kapitel der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt haben Bezüge zu folgenden Stra­tegien und Aktionsplänen der EU­Biodiversitätspolitik:

→ EU­Biodiversitätsstrategie von 1998

→ EU­Aktionsplan zur Bewahrung der natürlichen Ressourcen von 2001

→ EU­Aktionsplan Landwirtschaft von 2001

→ EU­Aktionsplan Fischerei von 2001

→ EU­Aktionsplan für wirtschaftliche Entwicklungs­zusammenarbeit von 2001

→ Europäische Strategie zum Schutz der Pflanzen von 2001

→ EU­„Message from Malahide“ von 2004

→ Mitteilung der Kommission „Eindämmung des Verlustes der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus“ von 2006

→ „EU­Aktionsplan bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus“ von 2006

→ EU­Leitindikatoren für die biologische Vielfalt von 2006

→ EU­Aktionsplan „Rechtsdurchsetzung, Politik­gestaltung und Handel im Forstsektor“ (Forest Law Enforcement, Gouvernance and Trade, FLEGT) von 2003.

Die Mitteilung der Kommission über die Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus enthält die folgenden zehn vorran­gigen Ziele in vier zentralen Politikbereichen:

→ Politikbereich 1: Biologische Vielfalt in der EU• Ziel 1: Schutz der wichtigsten Lebensräume und

Arten der EU• Ziel 2: Erhaltung und Wiederherstellung der

biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistun­gen in sonstigen Landstrichen der EU

• Ziel 3: Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistun­gen in der sonstigen Meeresumwelt der EU

Page 141: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

141Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

• Ziel 4: Stärkung und Vereinbarung der regio-nalen und territorialen Raumplanung mit der Erhaltung der biologischen Vielfalt in der EU

• Ziel 5: Verringerung der Auswirkungen von invasiven gebietsfremden Arten und gebiets-fremdem Erbgut auf die biologische Vielfalt in der EU

→ Politikbereich 2: Die EU und die weltweite biologi-sche Vielfalt• Ziel 6: Wesentliche Stärkung des internationalen

Regierungshandelns im Sinne der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen

• Ziel 7: Wesentliche Stärkung der Förderung der biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistun-gen im Bereich der EU-Außenhilfe

• Ziel 8: Wesentliche Verringerung der Auswir-kungen des internationalen Handels auf die weltweite biologische Vielfalt

→ Politikbereich 3: Biologische Vielfalt und Klima-wandel• Ziel 9: Unterstützung bei der Anpassung der

biologischen Vielfalt an den Klimawandel.

→ Politikbereich 4: Die Wissensgrundlage• Ziel 10: Wesentliche Stärkung der vorhandenen

Wissensgrundlage für den Schutz und die nach-haltige Nutzung der biologischen Vielfalt in der EU und weltweit.

Die verschiedenen Kapitel der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt haben Bezüge zur politik-übergreifenden nationalen Nachhaltigkeitsstrategie sowie zu den folgenden einschlägigen deutschen Sektorstrategien:

→ Agrobiodiversitätsstrategie des BMELV (Sektorstrategie)

→ Biodiversitäts-Sektorkonzept des BMZ

→ Strategie zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in den Wäldern Deutsch-lands (BMELV, Länder) (Sektorstrategie)

→ Programm zur Erhaltung forstgenetischer Ressourcen

→ Nationales Fachprogramm zu tiergenetischen Ressourcen

→ Nationales Fachprogramm zu aquatischen genetischen Ressourcen

→ Nationales Programm zur Erhaltung genetischer Ressourcen für Ernährung, Land- und Forstwirt-schaft

→ Nationale Meeresstrategie

→ Nationale Strategie für ein integriertes Küsten-zonenmanagement

→ Nationales Pflanzengenomforschungsprogramm („GABI – Genomanalyse im Biologischen System“) des BMBF

→ Nationales Tiergenomforschungsprogramm („FUGATO – Funktionelle Genomanalyse im tierischen Organismus“) des BMBF

→ Nationaler Forschungsschwerpunkt System-biologie des BMBF

Die verschiedenen Bezüge werden im Folgenden entsprechend der Gliederung der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt aufgeführt:

Page 142: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt142

A AusgangslageCBD:

→ Übereinkommen über die biologische Vielfalt: Artikel 1 bis 42

→ Entscheidung IV/14: Nationalberichte der Mitgliedstaaten

→ Entscheidung V/19: Nationale Berichterstattung→ Entscheidung V/20: Strategischer Plan und

2010-Ziele→ Entscheidung VI/9: Globale Strategie für die

Erhaltung der Pflanzen (GSPC)→ Entscheidung VI/25; VII/25: Nationale Bericht-

erstattung→ Entscheidung VI/26: Strategischer Plan für die

Biodiversitätskonvention→ Entscheidung VIII/8: Umsetzung der Konvention

und ihres strategischen Plans→ Entscheidung VIII/31: Administration und Budget

für das Arbeitsprogramm 2007 bis 2008

EU:

Europäische Biodiversitätsstrategie von 1998Europäische Strategie zum Schutz der Pflanzen von 2001EU-Aktionsplan natürliche Ressourcen von 2001EU-Aktionsplan Landwirtschaft von 2001EU-Aktionsplan Fischerei von 2001EU-Aktionsplan wirtschaftliche Entwicklungs- und Zusammenarbeit von 2001EU-„Massage from Malahide“ von 2004Mitteilung der Kommission von 2006EU-Aktionsplan bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus

national:

Agrobiodiversitätsstrategie des BMELVProgramm zur Erhaltung forstgenetischer RessourcenNationales Fachprogramm zu tiergenetischen Ressourcen

B KONKRETE VISION

B 1 Schutz der biologischen Vielfalt

B 1.1 Biodiversität

B 1.1.1 Biodiversität allgemein

CBD:

→ Entscheidung VI/26: Strategischer Plan und 2010-Ziele

→ Entscheidung VII/30: Strategischer Plan – zukünftige Evaluierung

→ Entscheidung VII/31: mehrjähriges Arbeits-programm bis 2010

→ Entscheidung VIII/8: Umsetzung der Konvention und ihres strategischen Plans

→→

→→→→

→→→

→→

EU:

→ EU-Beschluss zu Stopp des Verlustes an biologischer Vielfalt (Göteborg-Gipfel)

→ 5. Paneuropäische Umweltministerkonferenz 2003 in Kiew

Page 143: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

143Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

→ EU-„Message from Malahide“ von 2004→ Mitteilung der Kommission von 2006

national:

→ Nationale Nachhaltigkeitsstrategie

B 1.1.2 Artenvielfalt/B 1.1.4 genetische Vielfalt

CBD:

→ Entscheidung III/11: Schutz und nachhaltige Nutzung der Agrobiodiversität

→ Entscheidung III/12: Arbeitsprogramm für terrestrische Biodiversität: Wälder

→ Entscheidung III/13: Arbeitsprogramm für terrestrische Biodiversität: Wüsten, Gebirge, Binnengewässer

→ Entscheidung IV/5: Arbeitsprogramm zu Schutz und nachhaltiger Nutzung der Meeres- und Küstenökosysteme

→ Entscheidung V/8: Neobiota, die Ökosysteme, Habitate und Arten bedrohen

→ Entscheidung V/9: Globale Taxonomie-Initiative→ Entscheidung V/10: Globale Strategie für den

Schutz der Pflanzen→ Entscheidung VI/8: Globale Taxonomie-Initiative→ Entscheidung VI/9: Globale Strategie für die Erhal-

tung der Pflanzen (GSPC)→ Entscheidung VII/9: Globale Taxonomie-Initiative→ Entscheidung VII/13: Neobiota, die Ökosysteme,

Habitate und Arten bedrohen → Entscheidung VII/28: Schutzgebiete

EU:

→ Ziel II 1/2: Erhaltung von Ökosystemen und Arten → Ziel II 1/3: In-situ-Erhaltung: Natura 2000-Netz → Ziel II 1/4: Nichtheimische Arten → Ziel II 1/5: Einführung gentechnisch veränderter

Organismen → Ziel II 1/2 bis 4: Erhaltung der Naturgüter → Europäische Strategie zum Schutz der Pflanzen→ EU-Aktionsplan natürliche Ressourcen→ EU-Aktionsplan Landwirtschaft→ EU-Aktionsplan Fischerei→ Ziel 1 bis 5 sowie 9 der Mitteilung der Kommission

von 2006

national:

→ Agrobiodiversitätsstrategie des BMELV→ Programm zur Erhaltung forstgenetischer

Ressourcen→ Nationales Fachprogramm zu tiergenetischen

Ressourcen

B 1.2 Lebensräume

B 1.2.1 Wälder

CBD:

→ Entscheidung II/9: Wälder und Biodiversität→ Entscheidung III/12: Arbeitsprogramm zur

Biodiversität in Wäldern

Page 144: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt144

→ Entscheidung IV/7: Waldbiodiversität→ Entscheidung V/4: Fortschrittsbericht zur

Umsetzung des Arbeitsprogramms→ Entscheidung VI/9: Globale Strategie für die

Erhaltung der Pflanzen (GSPC)→ Entscheidung VI/22: Biodiversität in Wäldern

EU:

Ziel II 1/3: In-situ-Erhaltung: Natura 2000→ Ziel III 5/ 26 bis 29: Wälder→ EU-Aktionsplan natürliche Ressourcen→ Ziel 1, 2 und 4 der Mitteilung der Kommission von

2006

national:

Strategie zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in den Wäldern Deutsch-lands (BMELV, Länder) (Sektorstrategie)

→ Programm zur Erhaltung forstgenetischer Ressourcen

→ Nationales Pflanzengenomforschungsprogramm („GABI – Genomanalyse im Biologischen System“) des BMBF

→ Nationales Tiergenomforschungsprogramm („FU-GATO – Funktionelle Genomanalyse im tierischen Organismus“) des BMBF

→ Nationaler Forschungsschwerpunkt Systembiolo-gie des BMBF

B 1.2.2 Küsten und Meere

CBD:

Entscheidung II/10: Schutz und nachhaltige Nutzung der Biodiversität in Meeres- und Küsten-bereichen

→ Entscheidung IV/5: Arbeitsprogramm zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Meeres- und Küstenökosysteme

→ Entscheidung V/3: Fortschrittsbericht zur Umset-zung des Arbeitsprogramms über die Biodiversität im Meeres- und Küstenbereich

→ Entscheidung VI/3: Meeres- und Küstenbiodiversi-tät (SBSTTA-Empfehlung)

→ Entscheidung VII/5: Meeres- und Küstenbio-diversität

→ Entscheidung VIII/21: Bewahrung und nachhaltige Nutzung der genetischen Ressourcen der Tiefsee

→ Entscheidung VIII/22: Umsetzung des integrierten Meeres- und Küstenmanagements

→→→→

→→

EU:

Ziel II 1/3: In-situ-Erhaltung Natura 2000Ziele III 3/17 bis 20: FischereiEU-Aktionsplan FischereiZiel 3 und Ziel 9 der Mitteilung der Kommission von 2006

national:

Nationale MeeresstrategieNationale Strategie für ein integriertes Küstenzonenmanagement

Page 145: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

145Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

B 1.2.3 Seen, Weiher, Teiche und Tümpel/ B 1.2.4 Flüsse und Auen/B 1.2.5 Moore

CBD:

→ Entscheidung III/13: Zukünftiges Arbeits-programm zur terrestrischen Biodiversität (Gewässer-Ökosysteme)

→ Entscheidung IV/4: Status und Trends der Bio diversität von Binnengewässern sowie Optio-nen für den Schutz und die nachhaltige Nutzung

→ Entscheidung V/2: Fortschrittsbericht zur Umset-zung der Arbeitsprogramme über die Biodiversität der Binnengewässer-Ökosysteme

→ Entscheidung VI/2: Biodiversität von Binnen-gewässern

→ Entscheidung VII/4: Biodiversität von Binnen-gewässer-Ökosystemen

→ Entscheidung VIII/20: Biodiversität von Binnen-gewässer-Ökosystemen

→ Entscheidung VIII/24: Schutzgebiete

EU:

→ Ziel II 1/3: In-situ-Erhaltung Natura 2000→ Ziele III 3/17 bis 20: Fischerei→ EU-Aktionsplan natürliche Ressourcen:

3.3. Schutz von Feuchtgebieten→ EU-Aktionsplan Fischerei→ Ziel 1, 2, 5 und 9 der Mitteilung der Kommission

von 2006

B 1.2.6 Gebirge

CBD:

→ Entscheidung III/13: Arbeitsprogramm zur terrestrischen Biodiversität (Gebirge)

→ Entscheidung VII/27: Biodiversität in Gebirgen → Entscheidung VIII/24: Schutzgebiete

EU:

→ Ziel II 1/3: In-situ-Erhaltung Natura 2000→ Europäische Strategie zum Schutz der Pflanzen→ Ziel 1, 2 und 9 der Mitteilung der Kommission

von 2006

→→→→→

B 1.3 Landschaften

B 1.3.1 Wildnisgebiete/ B 1.3.2 Kulturlandschaft/ B 1.3.3 Urbane Landschaften

CBD:

Entscheidung VI/9: Globale Strategie für die Erhaltung der Pflanzen (GSPC)Entscheidung VII/28: SchutzgebieteEntscheidung VII/12: Nachhaltige NutzungEntscheidung VII/11: Ökosystemarer AnsatzEntscheidung VII/14: Biodiversität und TourismusEntscheidung VII/24: Bildung und öffentliches Bewusstsein Entscheidung VIII/24: Schutzgebiete

Page 146: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt146

EU:

→→→→→→

Ziel II 1/3: In-situ-Erhaltung Natura 2000Ziel III 1/2 bis 4: Erhaltung der NaturgüterEuropäische Strategie zum Schutz der PflanzenEU-Aktionsplan natürliche RessourcenEU-Aktionsplan LandwirtschaftZiel 1, 2 und 9 der Mitteilung der Kommission

national:

Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in den Wäldern Deutschlands (BMELV, Länder)Agrobiodiversitätsstrategie des BMELV

B 2 Nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt

B 2.1 Naturverträgliches Wirtschaften

CBD:

→→

→→

→→→

Entscheidung III/18: AnreizmaßnahmenEntscheidung III/21: Beziehung zwischen der Konvention und der Kommission für nach- haltige Entwicklung und biodiversitätsrelevante Konventionen, Institutionen und ProzesseEntscheidung V/15: AnreizmaßnahmenEntscheidung VI/9: Globale Strategie für die Erhaltung der Pflanzen (GSPC)Entscheidung VI/13: Nachhaltige NutzungEntscheidung VI/15: AnreizmaßnahmenEntscheidung VII/12: Nachhaltige Nutzung

EU:

→→→

Ziel II 1/7 bis 8: Wirtschaftliche Anreize zur nach-haltigen Nutzung der Bestandteile der ArtenvielfaltZiel II 1/9: Abschaffung biodiversitätsschädigender AnreizeEU-Aktionsplan natürliche Ressourcen: unter anderem 4.2.7 Öko-Label; 4.2.8 ökonomische InstrumenteEU-Aktionsplan LandwirtschaftEU-Aktionsplan FischereiEU-Aktionsplan wirtschaftliche und Entwick-lungszusammenarbeitZiel 6, 7 und 8 der Mitteilung der Kommission von 2006

national:

→ Nationale Nachhaltigkeitsstrategie

B 2.2 Vorbildfunktion des Staates

CBD:

→→

Entscheidung III/18: Anreizmaßnahmen Entscheidung III/21: Beziehung zwischen der Konvention und der Kommission für nachhaltige Entwicklung und biodiversitätsrelevante Konven-tionen, Institutionen und Prozesse

Page 147: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

147Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

→ Entscheidung V/6: Ökosystemarer Ansatz→ Entscheidung VI/12: Ökosystemarer Ansatz→ Entscheidung VI/13: Nachhaltige Nutzung→ Entscheidung VII/12: Nachhaltige Nutzung→ Entscheidung V/15: Anreizmaßnahmen→ Entscheidung V/17: Bildung und öffentliches

Bewusstsein→ Entscheidung VI/15: Anreizmaßnahmen→ Entscheidung VI/19: Bildung und öffentliches

Bewusstsein→ Entscheidung VII/24: Bildung und öffentliches

Bewusstsein

EU:

→ Ziel II 1/8: Vergabe von Umweltzeichen→ Ziel II/ 1/9: Abschaffung biodiversitätsschädigen-

der Anreize→ EU-Aktionsplan natürliche Ressourcen: unter

anderem 4.2.1 Vorsorgeprinzip; 4.2.6 öffentliches Bewusstsein; 4.2.7 Öko-Label; 4.2.8 Öko-Audit

→ EU-Aktionsplan wirtschaftliche und Entwick-lungszusammenarbeit

national:

→ Nationale Nachhaltigkeitsstrategie→ Biodiversitäts-Sektorkonzept des BMZ

B 2.3 Auswirkungen deutscher Aktivitäten auf die biologische Vielfalt weltweit

CBD:

Entscheidung III/21: Beziehungen zwischen der Biodiversitätskonvention und der Kommission für nachhaltige Entwicklung sowie biodiversitäts-relevanten Konventionen, anderen internationalen Übereinkünften, Institutionen und relevanten ProzessenEntscheidung IV/15: Beziehungen zwischen der Biodiversitätskonvention und der Kommission für nachhaltige Entwicklung sowie biodiversitäts-relevanten Konventionen, anderen internationalen Übereinkünften, Institutionen und relevanten ProzessenEntscheidung V/17: Bildung und öffentliches BewusstseinEntscheidung VI/19: Bildung und öffentliches BewusstseinEntscheidung VI/20: Kooperation mit anderen Organisationen, Initiativen und Konven- tionenEntscheidung VII/24: Bildung und öffentliches BewusstseinEntscheidung VII/31: mehrjähriges Arbeitspro-gramm der Vertragstaatenkonferenzen bis 2010

EU:

EU-Aktionsplan natürliche Ressourcen: unter anderem 5.3.3 Internationale ForstpolitikEU-Aktionsplan wirtschaftliche und Entwick-lungszusammenarbeitZiel 6, 7 und 8 der Mitteilung der Kommission von 2006

national:

Biodiversitäts-Sektorkonzept des BMZ

Page 148: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt148

→ Nationale Nachhaltigkeitsstrategie→ Agrobiodiversitätsstrategie des BMELV

B 2.4 Landwirtschaft

CBD:

→ Entscheidung III/13: Schutz und nachhaltige Nutzung von landwirtschaftlicher Biodiversität

→ Entscheidung V/5: Landwirtschaftliche Bio- diversität: Review des Arbeitsprogramms

→ Entscheidung IV/6: Landwirtschaftliche Bio diversität

→ Entscheidung VII/3: Landwirtschaftliche Bio diversität

EU:

→ Ziele III/2/5 bis 16: Landwirtschaft→ EU-Aktionsplan natürliche Ressourcen: unter

anderem 4.1.1 Landschaft; 4.1.3 Strukturfonds→ EU-Aktionsplan Landwirtschaft→ Ziel 2 der Mitteilung der Kommission von 2006

national:

→ Agrobiodiversitätsstrategie des BMELV→ Nationales Fachprogramm zu tiergenetischen

Ressourcen→ Nationale Meeresstrategie→ Nationales Pflanzengenomforschungsprogramm

(„GABI – Genomanalyse im Biologischen System“) des BMBF

→ Nationales Tiergenomforschungsprogramm („FUGATO – Funktionelle Genomanalyse im tierischen Organismus“) des BMBF

→ Nationaler Forschungsschwerpunkt System-biologie des BMBF

B 2.5 Bodennutzung

CBD:

→ Entscheidung III/18: Anreizmaßnahmen→ Entscheidung V/6: Ökosystemarer Ansatz→ Entscheidung V/15: Anreizmaßnahmen→ Entscheidung VI/12: Ökosystemarer Ansatz→ Entscheidung VI/13: Nachhaltige Nutzung→ Entscheidung VI/15: Anreizmaßnahmen→ Entscheidung VII/12: Nachhaltige Nutzung→ Entscheidung VIII/23B: Internationale Initiative

zur Bewahrung und nachhaltigen Nutzung der Biodiversität

EU:

→ EU-Aktionsplan natürliche Ressourcen: unter anderem 3.1 Wasserrahmenrichtlinie; 4.2.3 Umweltbelastung

→ EU-Aktionsplan Landwirtschaft→ Ziel 2 und 4 der Mitteilung der Kommission

von 2006

Page 149: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

149

national:

→ Nationale Nachhaltigkeitsstrategie

B 2.6 Rohstoffabbau und Energiegewinnung

CBD:

→ Entscheidung III/18: Anreizmaßnahmen→ Entscheidung V/6: Ökosystemarer Ansatz→ Entscheidung V/15: Anreizmaßnahmen→ Entscheidung VI/12: Ökosystemarer Ansatz→ Entscheidung VI/13: Nachhaltige Nutzung→ Entscheidung VI/15: Anreizmaßnahmen→ Entscheidung VIII/23: Anreizmaßnahmen

EU:

→ Ziele III 6/30 – 31: Energie und Verkehr→ EU-Aktionsplan natürliche Ressourcen: unter an-

derem 5.2.1 Klimawandel

national:

→ Nationale Nachhaltigkeitsstrategie→ Nationales Pflanzengenomforschungsprogramm

(„GABI – Genomanalyse im Biologischen System“) des BMBF

B 2.7 Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Verkehr

CBD:

→→→→→→

Entscheidung III/18: AnreizmaßnahmenEntscheidung V/6: Ökosystemarer AnsatzEntscheidung V/15: AnreizmaßnahmenEntscheidung VI/12: Ökosystemarer AnsatzEntscheidung VI/13: Nachhaltige NutzungEntscheidung VI/15: Anreizmaßnahmen

EU:

→→

→→

Ziel III 2/8: Nachhaltige FlächennutzungZiele III 4/21 bis 25: Regionalpolitik und Raum-planungZiele III 6/30 bis 31: Energie und VerkehrZiel 4 der Mitteilung der Kommission von 2006

national:

Nationale Nachhaltigkeitsstrategie

B 2.8 Mobilität

CBD:

Entscheidung III/18: Anreizmaßnahmen

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Page 150: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt150

→→

→→

Entscheidung V/15: AnreizmaßnahmenEntscheidung V/17: Bildung und öffentliches BewusstseinEntscheidung VI/15: AnreizmaßnahmenEntscheidung VII/14: Biodiversität und Tourismus

EU:

Ziele III 4/21 bis 25: Regionalentwicklung und RaumplanungZiel 4 der Mitteilung der Kommission von 2006

national:

→ Nationale Nachhaltigkeitsstrategie

B 2.9 Naturnahe Erholungs­möglichkeiten und Tourismus

CBD:

Entscheidung V/25: Biodiversität und TourismusEntscheidung VI/14: Biodiversität und TourismusEntscheidung VII/14: Biodiversität und Tourismus

EU:

Ziele III 7/32 bis 37: TourismusZiele III 4/21 bis 25: Regionalentwicklung und RaumplanungEU-Aktionsplan wirtschaftliche und Entwick-lungszusammenarbeitZiel 2 und 4 der Mitteilung der Kommission von 2006

B 3 Umwelteinflüsse auf die biologische Vielfalt

B 3.1 Flächendeckende diffuse Stoffeinträge

CBD:

→→

Entscheidung VII/7: Abschätzung der Umwelt einflüsse

EU:

Ziele III 6/30 – 31: Energie und VerkehrEuropäische Strategie zum Schutz der Pflanzenvielfalt von 2001EU-Aktionsplan natürliche Ressourcen: unter anderem 4.2.3 UmweltbelastungEU-Aktionsplan Landwirtschaft

→→→

→→

B 3.2 Klimawandel

CBD:

Entscheidung VII/15: Biodiversität und Klima wandel

EU:

Ziel III 5/29: Klimaänderungen und Wald ökosystemEuropäische Strategie zur Bewachung der Pflanzen von 2001

Page 151: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

151Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

→ EU-Aktionsplan natürliche Ressourcen: unter anderem 5.2.1 Klimawandel; 5.2.3 Ozonschicht

→ Aktionsplan wirtschaftliche und Entwicklungs-zusammenarbeit

→ Ziel 9 der Mitteilung der Kommission

national:

→ Biodiversitäts-Sektorkonzept des BMZ → Strategie zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung

der biologischen Vielfalt in den Wäldern Deutsch-lands (BMELV, Länder)

→ Programm zur Erhaltung forstgenetischer Ressourcen

→ Rahmenprogramm „Forschung für Nachhaltigkeit“ (FoNa) des BMBF

B 4 Genetische Ressourcen

B 4.1 Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechter Vorteilsausgleich

CBD:

→ Entscheidung II/11: Zugang zu genetischen Ressourcen

→ Entscheidung II/12: Geistige Eigentumsrechte → Entscheidung III/15: Zugang zu genetischen

Ressourcen → Entscheidung III/17: Geistige Eigentumsrechte → Entscheidung IV/8: Zugang und Vorteilsausgleich → Entscheidung V/26: Zugang zu genetischen

Ressourcen → Entscheidung VI/24: Zugang und Vorteilsaus gleich → Entscheidung VII/19: Zugang und Vorteilsaus-

gleich → Entscheidung VIII/4: Zugang und Vorteilsausgleich

(unter anderem Internationales Regime sowie Bonner Richtlinien)

→ →

→ →

EU:

Ziel II 2/10: Aufteilung der Vorteile etc.Ziel II 2/11: nationale Souveränität über GenressourcenEU-Aktionsplan natürliche Ressourcen: unter anderem 4.3 Genressourcen

national:

Biodiversitäts-Sektorkonzept des BMZProgramm zur Erhaltung forstgenetischer RessourcenNationales Fachprogramm zu tiergenetischen Ressourcen

B 4.2 Erhaltung und nachhaltige Nutzung genetischer Ressourcen (in situ, ex situ, on farm)

CBD:

→ Entscheidung II/11: Zugang zu genetischen Ressourcen

→ Entscheidung III/10: Identifikation, Monitoring, Abschätzung

→ Entscheidung II/12: Geistige Eigentumsrechte → Entscheidung III/15: Zugang zu genetischen

Ressourcen → Entscheidung III/17: Geistige Eigentumsrechte

Page 152: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt152

→ →

→ →

Entscheidung IV/8: Zugang und VorteilsausgleichEntscheidung V/26: Zugang zu genetischen RessourcenEntscheidung VI/9: Globale Strategie für die Erhaltung der Pflanzen (GSPC)Entscheidung VI/24: Zugang und VorteilsausgleichEntscheidung VII/19: Zugang und Vorteils-ausgleich Entscheidung VIII/4: Zugang und Vorteilsausgleich (unter anderem Internationales Regime sowie Bonner Richtlinien)

EU:

Ziel II 1/6: Genbanken, Aufzuchtzentren, Zoos und botanische GartenZiel III 2/10: Erhaltung und nachhaltige Nutzung genetische RessourcenEuropäische Strategie zur Bewachung der Pflanzen von 2001

EU-Aktionsplan natürliche Ressourcen: unter anderem 4.3 GenressourcenAktionsplan wirtschaftliche und Entwicklungs-zusammenarbeit

national:

→ → →

Agrobiodiversitätsstrategie des BMELVBiodiversitäts-Sektorkonzept des BMZProgramm zur Erhaltung forstgenetischer Res-sourcenNationales Fachprogramm zu tiergenetischen Res-sourcenNationales Pflanzengenomforschungsprogramm („GABI – Genomanalyse im Biologischen System“) des BMBFNationales Tiergenomforschungsprogramm („FU-GATO – Funktionelle Genomanalyse im tierischen Organismus“) des BMBFNationaler Forschungsschwerpunkt Systembiolo-gie des BMBF

B 5 Gesellschaftliches Bewusstsein

CBD:

Entscheidung V/17: Bildung und öffentliches BewusstseinEntscheidung VI/9: Globale Strategie für die Erhaltung der Pflanzen (GSPC)Entscheidung VI/19: Kommunikation, Bildung und öffentliches BewusstseinEntscheidung VII/24: Bildung und öffentliches Bewusstsein (Artikel 13)

EU:

Ziele II 4/23 bis 26: Erziehung, Ausbildung und AufklärungEuropäische Strategie zur Bewachung der Pflanzen von 2001EU-Aktionsplan natürliche Ressourcen: unter anderem 4.2.6 Partizipation und öffentliches BewusstseinAktionsplan wirtschaftliche und Entwicklungs-zusammenarbeitZiel 10 der Mitteilung der Kommission von 2006

national:

→ → →

Nationale NachhaltigkeitsstrategieAgrobiodiversitätsstrategie des BMELVBiodiversitäts-Sektorkonzept des BMZ

Page 153: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

153Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

C AKTIONSFELDER

C 1 Biotopverbund und Schutzgebietsnetze

CBD:

→ →

→ →

→ →

→ →

Entscheidung II/9: Wälder und BiodiversitätEntscheidung II/10: Schutz und nachhaltige Nutzung der Biodiversität in Meeres- und KüstenbereichenEntscheidung III/12: Arbeitsprogramm zur Bio diversität in WäldernEntscheidung III/13: Zukünftiges Arbeits-programm zur terrestrischen Biodiversität (Gewässer-Ökosysteme)Entscheidung III/13: Zukünftiges Arbeitspro-gramm zur terrestrischen Biodiversität (Gebirge)Entscheidung IV/4: Status und Trends der Bio diversität von Binnengewässern sowie Optionen für den Schutz und die nachhaltige NutzungEntscheidung IV/5: Arbeitsprogramm zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Meeres- und KüstenökosystemeEntscheidung IV/7: WaldbiodiversitätEntscheidung V/2: Fortschrittsbericht zur Um setzung der Arbeitsprogramme über die Biodiversität der Binnengewässer-ÖkosystemeEntscheidung V/3: Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Arbeitsprogramms über die Biodiversität im Meeres- und KüstenbereichEntscheidung V/4: Fortschrittsbericht zur Umsetzung des ArbeitsprogrammsEntscheidung VI/2: Biodiversität von Binnen gewässernEntscheidung VI/3: Meeres- und Küsten - bio diversität (SBSTTA-Empfehlung)Entscheidung VI/9: Globale Strategie für die Erhaltung der Pflanzen (GSPC)Entscheidung VI/22: Biodiversität in WäldernEntscheidung VII/4: Biodiversität von Binnen-gewässer-ÖkosystemenEntscheidung VII/5: Meeres- und Küsten - bio diversitätEntscheidung VII/27: Biodiversität in Gebirgen Entscheidung VIII/24: Schutzgebiete

→ → → →

→ →

→ →

EU:

Ziele II 1/2 bis 9: Erhaltung und nachhaltige Nutzung der BiodiversitätZiele III 1/2 bis 4: Erhaltung der NaturgüterEuropäische Strategie zum Schutz der PflanzenEU-Aktionsplan natürliche RessourcenZiel 1 bis 4 der Mitteilung der Kommission von 2006

national:

Agrobiodiversitätsstrategie des BMELVStrategie zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in den Wäldern Deutschlands (BMELV, Länder)Nationale MeeresstrategieNationale Strategie für ein integriertes Küsten zonenmanagement

Page 154: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt154

C 2 Artenschutz und genetische Vielfalt

CBD:

→ Entscheidung II/9: Wälder und Biodiversität → Entscheidung III/12: Arbeitsprogramm zur

Biodiversität in Wäldern → Entscheidung III/13: Zukünftiges Arbeits-

programm zur terrestrischen Biodiversität (Gewässer-Ökosysteme)

→ Entscheidung III/13: Zukünftiges Arbeits-programm zur terrestrischen Biodiversität (Gebirge)

→ Entscheidung IV/4: Status und Trends der Biodiversität von Binnengewässern sowie Optionen für den Schutz und die nachhaltige Nutzung

→ Entscheidung IV/5: Arbeitsprogramm zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Meeres- und Küstenökosysteme

→ Entscheidung IV/7: Waldbiodiversität → Entscheidung V/2: Fortschrittsbericht zur

Umsetzung der Arbeitsprogramme über die Biodiversität der Binnengewässer-Ökosysteme

→ Entscheidung V/3: Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Arbeitsprogramms über die Biodiversität im Meeres- und Küstenbereich

→ Entscheidung V/4: Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Arbeitsprogramms

→ Entscheidung VI/2: Biodiversität von Binnen-gewässern

→ Entscheidung VI/3: Meeres- und Küsten - bio diversität (SBSTTA-Empfehlung)

→ Entscheidung VI/9: Globale Strategie für die Erhaltung der Pflanzen (GSPC)

→ Entscheidung VI/22: Biodiversität in Wäldern → Entscheidung VII/10: Schutz und nachhaltige

Nutzung der Biodiversität in Meeres- und Küstenbereichen

→ Entscheidung VII/4: Biodiversität von Binnen-gewässer-Ökosystemen

→ Entscheidung VII/5: Meeres- und Küsten- bio diversität

→ Entscheidung VII/27: Biodiversität in Gebirgen

→ →

→ →

→ →

EU:

Ziel III 1/2 bis 4: Erhaltung der NaturgüterEuropäische Strategie zur Bewachung der Pflanzen von 2001EU-Aktionsplan natürliche Ressourcen: unter anderem 4.3 GenressourcenEU-Aktionsplan LandwirtschaftZiel 1 bis 3 sowie 5 der Mitteilung der Kommission von 2006

national:

Agrobiodiversitätsstrategie des BMELVStrategie zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in den Wäldern Deutschlands (BMELV, Länder)Programm zur Erhaltung forstgenetischer RessourcenNationales Fachprogramm zu tiergenetischen RessourcenNationales Pflanzengenomforschungsprogramm („GABI – Genomanalyse im Biologischen System“) des BMBFNationales Tiergenomforschungsprogramm („FUGATO – Funktionelle Genomanalyse im tierischen Organismus“) des BMBFNationaler Forschungsschwerpunkt System-biologie des BMBF

Page 155: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

155Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

C 3 Biologische Sicherheit und Vermeidung von Faunen- und Florenverfälschung

Biologische Sicherheit

CBD:

→ Entscheidung II/5: Notwendigkeit eines Protokolls zum sicheren Transfer sowie Nutzung modifi zierter Organismen

→ Entscheidung IV/3: Zur Problematik biologischer Sicherheit

→ Entscheidung V/1: Arbeitsplan zum Cartagena-Protokoll über biologische Sicherheit

→ Entscheidung VI/9: Globale Strategie für die Erhaltung der Pflanzen (GSPC), Faunen- und Florenverfälschung

→ Entscheidung V/8: Neobiota, die Ökosysteme, Habitate und Arten bedrohen

→ Entscheidung VI/23: Neobiota, die Ökosysteme, Habitate und Arten bedrohen

→ Entscheidung VII/13: Neobiota, die Ökosysteme, Habitate und Arten bedrohen

→ Entscheidung VIII/27: Neobiota, die Ökosysteme, Habitate und Arten bedrohen

EU:

→ Ziel II 1/4: Nichtheimische Arten → Ziel II 1/5: Einführung gentechnisch veränderter

Organismen → Europäische Strategie zum Schutz der Pflanzen → EU-Aktionsplan natürliche Ressourcen: unter

anderem 5.3.2 Biosafety-Protokoll → Ziel 5 der Mitteilung der Kommission von 2006

national:

→ Agrobiodiversitässtrategie des BMELV → Biodiversitäts-Sektorkonzept des BMZ → Programm zur Erhaltung forstgenetischer

Ressourcen → Nationales Fachprogramm zu tiergenetischen

Ressourcen

C 4 Gewässerschutz und Hochwasservorsorge

CBD:

Entscheidung III/13: Zukünftiges Arbeits-programm zur terrestrischen Biodiversität (Gewässer-Ökosysteme)Entscheidung IV/4: Status und Trends der Biodiversität von Binnengewässern sowie Optionen für den Schutz und die nachhaltige NutzungEntscheidung V/2: Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Arbeitsprogramme über die Biodiversität der Binnengewässer-ÖkosystemeEntscheidung VI/2: Biodiversität von Binnen-gewässernEntscheidung VII/4: Biodiversität von Binnen-gewässer-Ökosystemen

EU:

→ Ziele III 1/2 bis 4: Erhaltung der Naturgüter → Europäische Strategie zur Bewachung der Pflanzen

von 2001 → EU-Aktionsplan natürliche Ressourcen: unter

anderem 3.1 Gewässerschutz → EU-Aktionsplan Landwirtschaft

Page 156: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt156

→ Ziel 1 bis 3 der Mitteilung der Kommission von 2006

national:

→ Nationale Meeresstrategie → Nationale Strategie für ein integriertes Küsten-

zonenmanagement

C 5 Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechter Vorteilsausgleich

CBD:

→ Entscheidung II/11: Zugang zu genetischen Ressourcen

→ Entscheidung III/13: Zukünftiges Arbeitspro-gramm zur terrestrischen Biodiversität (Gebirge)

→ Entscheidung III/15: Zugang zu genetischen Ressourcen

→ Entscheidung V/2: Fortschrittsbericht zur Umset-zung der Arbeitsprogramme über die Biodiversität der Binnengewässer-Ökosysteme

→ Entscheidung V/26: Zugang zu genetischen Ressourcen

→ Entscheidung VII/4: Biodiversität von Binnen-gewässer-Ökosystemen

→ Entscheidung VII/27: Biodiversität in Gebirgen

EU:

→ Ziel II 2/10: Aufteilung der Vorteile → Ziel II 2/11: nationale Souveränität über

Genressourcen → Ziele III 4/21 bis 25: Regionalentwicklung und

Raumplanung

→ →

EU-Aktionsplan natürliche Ressourcen: unter anderem 4.3 Genressourcen

national:

Biodiversitäts-Sektorkonzept des BMZProgramm zur Erhaltung forstgenetischer RessourcenNationales Fachprogramm zu tiergenetischen RessourcenNationales Pflanzengenomforschungsprogramm („GABI – Genomanalyse im Biologischen System“) des BMBFNationaler Forschungsschwerpunkt Systembiolo-gie des BMBFRahmenprogramm „Forschung für Nachhaltigkeit“ (FoNa) des BMBFForschungsschwerpunkt „Biodiversität und Globaler Wandel“ (BIOLOG) des BMBFForschungsschwerpunkt „Biosphärenforschung – Integrative und anwendungsorientierte Modell-projekte“ (BioTeam) des BMBF

C 6 Land- und Forstwirtschaft

CBD:

→ Entscheidung II/9: Wälder und Biodiversität → Entscheidung III/12: Arbeitsprogramm zur

Biodiversität in Wäldern → Entscheidung III/13: Schutz und nachhaltige

Nutzung von landwirtschaftlicher Biodiversität → Entscheidung IV/6: Landwirtschaftliche Bio-

diversität → Entscheidung IV/7: Waldbiodiversität

Page 157: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

157Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

→ Entscheidung V/4: Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Arbeitsprogramms

→ Entscheidung V/5: Landwirtschaftliche Bio- diversität: Review des Arbeitsprogramms

→ Entscheidung V/17; VI/19; VII/23: Bildung und öffentliches Bewusstsein

→ Entscheidung VI/9: Globale Strategie für die Erhaltung der Pflanzen (GSPC)

→ Entscheidung VI/13; VI/12: Nachhaltige Nutzung → Entscheidung VI/22: Biodiversität in Wäldern → Entscheidung VII/3: Landwirtschaftliche Bio-

diversität → Entscheidung VIII/19: Biodiversität in Wäldern → Entscheidung VIII/23: Landwirtschaftliche Bio-

diversität

→ → →

→ → → → →

→ →

EU:

Ziele III 1/2 bis 4: Erhaltung der NaturgüterZiele III 2/5 bis 16: LandwirtschaftZiele III 4/21 bis 25: Regionalentwicklung und RaumplanungZiele III 5/26 bis 29: WälderEuropäische Strategie zum Schutz der PflanzenEU-Aktionsplan natürliche RessourcenEU-Aktionsplan LandwirtschaftZiel 2 der Mitteilung der Kommission von 2006

national:

Strategie zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in den Wäldern Deutschlands (BMELV, Länder)Agrobiodiversitätsstrategie des BMELVProgramm zur Erhaltung forstgenetischer RessourcenNationales Fachprogramm zu tiergenetischen RessourcenNationales Pflanzengenomforschungsprogramm („GABI – Genomanalyse im Biologischen System“) des BMBFNationales Tiergenomforschungsprogramm („FUGATO – Funktionelle Genomanalyse im tierischen Organismus“) des BMBFNationaler Forschungsschwerpunkt System-biologie des BMBF

C 7 Jagd und Fischerei

CBD:

→ Entscheidung II/10: Schutz und nachhaltige Nutzung der Biodiversität in Meeres- und Küstenbereichen

→ Entscheidung III/13: Zukünftiges Arbeits-programm zur terrestrischen Biodiversität (Gewässer-Ökosysteme)

→ Entscheidung III/18; V/15; VI/15: Anreiz - maß nahmen

→ Entscheidung IV/4: Status und Trends der Biodiversität von Binnengewässern sowie Optionen für den Schutz und die nachhaltige Nutzung

Entscheidung IV/5: Arbeitsprogramm zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Meeres- und KüstenökosystemeEntscheidung V/2: Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Arbeitsprogramme über die Biodiversität der Binnengewässer-ÖkosystemeEntscheidung V/3: Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Arbeitsprogramms über die Biodiversität im Meeres- und Küstenbereich

Page 158: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt158

→ Entscheidung V/6: Ökosystemarer Ansatz → Entscheidung V/17: Bildung und öffentliches

Bewusstsein → Entscheidung VI/2: Biodiversität von Binnen-

gewässern → Entscheidung VI/3: Meeres- und Küstenbio-

diversität (SBSTTA-Empfehlung) → Entscheidung VI/12: Ökosystemarer Ansatz → Entscheidung VI/12: Nachhaltige Nutzung → Entscheidung VI/13: Nachhaltige Nutzung → Entscheidung VI/19: Bildung und öffentliches

Bewusstsein → Entscheidung VII/4: Biodiversität von Binnen-

gewässer-Ökosystemen → Entscheidung VII/5: Meeres- und Küsten-

biodiversität → Entscheidung VII/23: Bildung und öffentliches

Bewusstsein

EU:

→ → →

→ →

Ziele III 3/17 bis 20: FischereiZiele III 5/26 bis 29: WälderEU-Aktionsplan natürliche Ressourcen: unter anderem 2.3 Management jagdbarer Arten; 4.1.2 Fischerei und AquakulturEU-Aktionsplan FischereiZiel 2 und 3 der Mitteilung der Kommission von 2006

national:

→ →

Strategie zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in den Wäldern Deutschlands (BMELV, Länder)Agrobiodiversitätsstrategie des BMELVNationales Fachprogramm zu tiergenetischen RessourcenNationale Meeresstrategie

C 8 Rohstoffabbau und Energieerzeugung

CBD:

→ Entscheidung III/18: Anreizmaßnahmen → Entscheidung V/15: Anreizmaßnahmen → Entscheidung V/17: Bildung und öffentliches

Bewusstsein → Entscheidung VI/12: Nachhaltige Nutzung → Entscheidung VI/13: Nachhaltige Nutzung → Entscheidung VI/15: Anreizmaßnahmen → Entscheidung VI/19: Bildung und öffentliches

Bewusstsein → Entscheidung VII/23: Bildung und öffentliches

Bewusstsein

EU:

→ →

→ →

Ziele III 1/2 bis 4: Erhaltung der NaturgüterZiele III 4/21 bis 25: Regionalentwicklung und RaumplanungEU-Aktionsplan natürliche Ressourcen

national:

Nationale NachhaltigkeitsstrategieNationale Meeresstrategie

Page 159: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

159Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

→ Nationales Pflanzengenomforschungsprogramm („GABI – Genomanalyse im Biologischen System“) des BMBF

C 9 Siedlung und Verkehr

CBD:

→ Entscheidung III/18: Anreizmaßnahmen → Entscheidung V/6: Ökosystemarer Ansatz → Entscheidung V/15: Anreizmaßnahmen → Entscheidung VI/9: Globale Strategie für die

Erhaltung der Pflanzen (GSPC) → Entscheidung VI/12: Ökosystemarer Ansatz → Entscheidung VI/12: Nachhaltige Nutzung → Entscheidung VI/13: Nachhaltige Nutzung → Entscheidung VI/15: Anreizmaßnahmen → Entscheidung V/17: Bildung und öffentliches

Bewusstsein → Entscheidung VI/19: Bildung und öffentliches

Bewusstsein → Entscheidung VII/23: Bildung und öffentliches

Bewusstsein

EU:

Ziele III 2/9: Nachhaltige Landwirtschaft und ländliche EntwicklungZiele 4/21 bis 25: Regionalentwicklung und RaumplanungEuropäische Strategie zur Bewachung der Pflanzen von 2001EU-Aktionsplan natürliche Ressourcen: unter anderem 4.1.4 Urbane UmweltZiel 4 der Mitteilung der Kommission von 2006

national:

→ →

Nationale NachhaltigkeitsstrategieAgrobiodiversitätsstrategie des BMELV

C 10 Versauerung und Eutrophierung

CBD:

→ Entscheidung VII/7: Abschätzung der Umwelt-einflüsse

→ Entscheidung VII/15: Biodiversität und Klima-wandel

EU:

→ Europäische Strategie zum Schutz der Pflanzenvielfalt von 2001

→ EU-Aktionsplan natürliche Ressourcen: unter anderem 4.2.3 Umweltbelastung; 5.2.1 Klima-wandel

national:

→ → →

Nationale NachhaltigkeitsstrategieBiodiversitäts-Sektorkonzept des BMZStrategie zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in den Wäldern Deutschlands (BMELV, Länder)

Page 160: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt160

C 11 Biodiversität und Klimawandel

CBD:

→ Entscheidung VII/15: Biodiversität und Klimawandel

→ Entscheidung VIII/30: Biodiversität und Klimawandel

→ →

EU:

Ziel 9 der Mitteilung der Kommission von 2006Rahmenprogramm „Forschung für Nachhaltigkeit“ (FoNa) des BMBFForschungsschwerpunkt „Biodiversität und Globaler Wandel“ (BIOoLOG) des BMBFForschungsschwerpunkt „Biosphärenforschung – Integrative und anwendungsorientierte Modellprojekte“ (BioTeam) des BMBF

C 12 Ländlicher Raum und Regionalentwicklung

CBD:

→ Entscheidung III/21: Beziehung zwischen der Konvention und der Kommission für nachhaltige Entwicklung

→ Entscheidung III/18: Anreizmaßnahmen → Entscheidung V/6: Ökosystemarer Ansatz → Entscheidung V/15: Anreizmaßnahmen → Entscheidung VI/9: Globale Strategie für die

Erhaltung der Pflanzen (GSPC) → Entscheidung VI/12: Ökosystemarer Ansatz → Entscheidung VI/12: Nachhaltige Nutzung → Entscheidung VI/13: Nachhaltige Nutzung → Entscheidung VI/15: Anreizmaßnahmen → Entscheidung V/17: Bildung und öffentliches

Bewusstsein → Entscheidung VI/19: Bildung und öffentliches

Bewusstsein → Entscheidung VII/23: Bildung und öffentliches

Bewusstsein → Entscheidung VIII/6: Globale Initiative zur

Kommunikation, Bildung und öffentlichem Bewusstsein

EU:

→ Ziele III 2/9: Nachhaltige Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

→ Ziele 4/21 bis 25: Regionalentwicklung und Raumplanung

→ Europäische Strategie zum Schutz der Pflanzenvielfalt von 2001

→ EU-Aktionsplan natürliche Ressourcen → EU-Aktionsplan Landwirtschaft → Ziel 4 der Mitteilung der Kommission von 2006

national:

→ Nationale Nachhaltigkeitsstrategie → Agrobiodiversitätsstrategie des BMELV → Strategie zur Erhaltung und nachhaltigen

Nutzung der biologischen Vielfalt in den Wäldern Deutschlands (BMELV, Länder)

Page 161: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

161Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

C 13 Tourismus und naturnahe Erholung

CBD:

→ Entscheidung V/6: Ökosystemarer Ansatz → Entscheidung V/17: Bildung und öffentliches

Bewusstsein → Entscheidung V/25: Biodiversität und Tourismus → Entscheidung VI/9: Globale Strategie für die

Erhaltung der Pflanzen (GSPC) → Entscheidung VI/12: Ökosystemarer Ansatz → Entscheidung VI/12: Nachhaltige Nutzung → Entscheidung VI/13: Nachhaltige Nutzung → Entscheidung VI/19: Bildung und öffentliches

Bewusstsein → Entscheidung VII/23: Bildung und öffentliches

Bewusstsein → Entscheidung VIII/6: Globale Initiative zur

Kommunikation, Bildung und öffentlichem Bewusstsein

EU:

Ziele III 7/32 bis 37: Tourismus → Europäische Strategie zum Schutz der Pflanzen → EU-Aktionsplan natürliche Ressourcen → Ziel 4 der Mitteilung der Kommission von 2006

national:

→ Strategie zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in den Wäldern Deutschlands (BMELV, Länder)

→ Biodiversitäts-Sektorkonzept des BMZ → Nationale Meeresstrategie

C 14 Bildung und Information

CBD:

→ Entscheidung III/18: Anreizmaßnahmen → Entscheidung III/21: Beziehungen zwischen der

Biodiversitätskonvention und der Kommission für nachhaltige Entwicklung sowie biodiversitäts-relevanten Konventionen, anderen internationalen Übereinkünften, Institutionen und relevanten Prozessen

→ Entscheidung IV/15: Beziehungen zwischen der Biodiversitätskonvention und der Kommission für nachhaltige Entwicklung sowie biodiversitäts-relevanten Konventionen, anderen internationalen Übereinkünften, Institutionen und relevanten Prozessen

→ → → → →

→ Entscheidung V/6: Ökosystemarer Ansatz → Entscheidung V/15: Anreizmaßnahmen

Entscheidung V/17: Bildung und öffentliches BewusstseinEntscheidung VI/9: Globale Strategie für die Erhaltung der Pflanzen (GSPC)Entscheidung VI/12: Ökosystemarer AnsatzEntscheidung VI/12: Nachhaltige NutzungEntscheidung VI/13: Nachhaltige NutzungEntscheidung VI/15: AnreizmaßnahmenEntscheidung VI/19: Kommunikation, Bildung und öffentliches Bewusstsein

Page 162: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt162

→ Entscheidung VI/20: Kooperation mit anderen Organisationen, Initiativen und Konventionen

→ Entscheidung VII/24: Bildung und öffentliches Bewusstsein

→ Entscheidung VII/31: mehrjähriges Arbeitspro-gramm der Vertragstaatenkonferenzen bis 2010

→ Entscheidung VIII/6: Globale Initiative zur Kom-munikation, Bildung und öffentlichem Bewusstsein

EU:

→ Ziele II 4/23 bis 26: Erziehung, Ausbildung und Aufklärung

→ Europäische Strategie zum Schutz der Pflanzen → EU-Aktionsplan natürliche Ressourcen: unter

anderem 4.2.6 Zugang zu Informationen, Bürgerbeteiligung

→ Ziel 10 der Mitteilung der Kommission von 2006

national:

→ Nationale Nachhaltigkeitsstrategie → Agrobiodiversitätsstrategie des BMELV → Biodiversitäts-Sektorkonzept des BMZ → Rahmenprogramm „Forschung für Nachhaltigkeit“

(FoNa) des BMBF

C 15 Forschung und Technologietransfer

CBD:

→ Entscheidung II/1: Bericht und Empfehlungen des wissenschaftlichen Ausschusses

→ Entscheidung II/2: Publikationen und Verteilung von wissenschaftlichen und technischen Informa-tionen

→ Entscheidung III/2: Bericht und Empfehlungen des wissenschaftlichen Ausschusses

→ Entscheidung III/16: Förderungswege für den Transfer und die Entwicklung von Technologien

→ Entscheidung IV/1: Bericht und Empfehlungen des wissenschaftlichen Ausschusses

→ Entscheidung V/14: Wissenschaftliche und technische Kooperation und der „clearing house mechanism“

→ Entscheidung VI/9: Globale Strategie für die Erhaltung der Pflanzen (GSPC)

→ Entscheidung VI/18: Wissenschaftliche und technische Cooperation und der „clearing house mechanism“

→ Entscheidung VII/23: Wissenschaftliche und technische Cooperation und der „clearing house mechanism“

→ Entscheidung VII/29: Technologietransfer und Kooperation

→ Entscheidung VIII/12: Technologietransfer und Kooperation

EU:

→ Ziel II 2/12: Technologietransfer → Ziel II 2/13: Technische und wissenschaftliche

Zusammenarbeit → Ziel II 3/14 bis 22: Forschung, Bestimmung,

Überwachung und Informationsaustausch → Ziele III 8/28 bis 41: Entwicklung und wirtschaft-

liche Zusammenarbeit → EU-Europäische Strategie zum Schutz der Pflanzen → EU-Aktionsplan natürliche Ressourcen: unter

anderem 4.3.2 Umgang mit Biotechnologie → EU-Aktionsplan wirtschaftliche und Entwick-

lungszusammenarbeit

Page 163: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

163Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

→ Ziel 10 der Mitteilung der Kommission von 2006

national:

→ Biodiversitäts-Sektorkonzept des BMZ → Agrobiodiversitätsstrategie des BMELV-Programms

zur Erhaltung forstgenetischer Ressourcen → Nationales Fachprogramm zu tiergenetischen Res-

sourcen → Nationales Pflanzengenomforschungsprogramm

(„GABI – Genomanalyse im Biologischen System“) des BMBF

→ Nationales Tiergenomforschungsprogramm („FUGATO – Funktionelle Genomanalyse im tierischen Organismus“) des BMBF

→ Nationaler Forschungsschwerpunkt System-biologie des BMBF

→ Rahmenprogramm „Forschung für Nachhaltigkeit“ (FoNa) des BMBF

→ Forschungsschwerpunkt „Biodiversität und Globaler Wandel“ (BIOLOG) des BMBF

→ Forschungsschwerpunkt „Biosphärenforschung – Integrative und anwendungsorientierte Modellprojekte“ (BioTeam) des BMBF

C 16 Armutsbekämpfung und Entwicklungszusammenarbeit

CBD:

→ Entscheidung I/12: Internationaler Tag für Biodiversität

→ Entscheidung II/3: Clearing House Mechanism → Entscheidung II/12: Intellektuelle Eigentums-

rechte → Entscheidung II/13: Kooperation mit anderen

biodiversitätsrelevanten Konventionen → Entscheidung II/15: FAO – Globales System → Entscheidung III/4/5: Finanzierungsmechanismus → Entscheidung III/17: Intellektuelle Eigentums-

rechte → Entscheidung IV/13: Finanzierungsmechanismus → Entscheidung VI/26: Strategischer Plan für die

Biodiversitätskonvention

EU:

→ Ziel II 2/12: Technologietransfer → Ziel II 2/13: Technische und wissenschaftliche

Zusammenarbeit → Ziele III 8/38 bis 41: Entwicklung und

wirtschaft liche Zusammenarbeit → Europäische Strategie zur Bewachung der

Pflanzen von 2001 → EU-Aktionsplan wirtschaftliche und

Entwicklungszusammenarbeit → Ziel 6 bis 8 der Mitteilung der Kommission

von 2006

national:

→ Biodiversitäts-Sektorkonzept des BMZ → Nationale Nachhaltigkeitsstrategie

Page 164: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt164

D Innovation und Beschäftigung

CBD:

→ Entscheidung III/16: Technologietransfer → Entscheidung III/18: Anreizmaßnahmen → Entscheidung V/25: Biologische Vielfalt und

Tourismus

→ Entscheidung VI/14: Biologische Vielfalt und Tourismus

→ Entscheidung VI/24: Zugang zu genetischen Ressourcen und Vorteilsausgleich

→ Entscheidung VII/29: Technologietransfer und Kooperation

E Armutsbekämpfung und Gerechtigkeit

CBD:

→ Entscheidung I/2: Finanzielle Ressourcen und Mechanismen

→ Entscheidung III/14: Umsetzung des Artikels 8 (j) → Entscheidung III/16: Technologietransfer → Entscheidung III/18: Anreizmaßnahmen

→ Entscheidung VI/24: Zugang zu genetischen Ressourcen und Vorteilsausgleich

→ Entscheidung V/25: Biologische Vielfalt und Tourismus

→ Entscheidung VI/15: Anreizmaßnahmen → Entscheidung VII/29: Technologietransfer

und Kooperation

F Umsetzung des Millennium ecosystem assessments in Deutschland

CBD:

→ VII/INF/34: Bericht zum Millennium Ecosystem Assessment

→ Entscheidung VI/7: Millennium Ecosystem Assessment

→ Entscheidung V/21; VI/20: Kooperation mit anderen Organisationen, Initiativen und Konventionen

→ Entscheidung VI/9: Globale Strategie für die Erhaltung der Pflanzen (GSPC)

H Monitoring und Indikatoren

CBD:

→ Entscheidung III/10: Identifizierung, Monitoring und Abschätzung

→ Entscheidung V/7: Identifizierung, Monitoring, Abschätzung sowie Indikatoren

→ Entscheidung VII/8: Monitoring und Indikatoren

EU:

→ Ziel II 3/14 bis 22: Forschung, Bestimmung, Überwachung und Informationsaustausch

→ Europäische Strategie zum Schutz der Pflanzen

Page 165: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

165Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

→ EU-Leitindikatoren für die biologische Vielfalt (Anhang 2 der Mitteilung der Kommission von 2006)

national:

→ Nationale Nachhaltigkeitsstrategie → Agrobiodiversitätsstrategie des BMELV

I 2 Glossar

Agenda 21: Programm der Konferenz der Vereinigten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED), die 1992 in Rio de Janeiro stattfand. Die Agenda 21 ist kein völkerrechtliches Dokument, sondern benennt zahlreiche Handlungsfelder und Leitgedanken für die Lösung der ökosozialen Probleme im nächsten Jahrhundert.

Agrarökosystem: Nutzökosystem, bei dem die funk-tionale Einheit der Biosphäre als Wirkungsgefüge aus wildwachsenden Pflanzen und Kulturpflanzen, wildlebenden Tieren und vielfach auch Nutztieren besteht, deren energetische, stoffliche und informa-torische Wechselbeziehungen vom Menschen gere-gelt werden.

anthropogen: durch den Menschen verursacht

Art: Einheit bei der Klassifizierung von Organismen. Individuen einer Art bilden eine natürliche Fort-pflanzungsgemeinschaft und können sich mit Indi-viduen anderer Art nicht fruchtbar kreuzen. Sie stim-men in allen wesentlichen Merkmalen miteinander und mit ihren Nachkommen überein.

Artenschutz: Sammelbegriff für die Maßnahmen zum Schutz aller freilebenden Tier- und wildwachsenden Pflanzenarten

Artenvielfalt: Ausdruck für die quantitative und qua-litative Artenzusammensetzung einer Biozönose. Artenzahl pro Flächen- oder Raumeinheit und die relative Häufigkeit, das heißt die Verteilung der In-dividuen auf die einzelnen Arten innerhalb einer Biozönose

Ausschließliche Wirtschaftszone: mariner Bereich zwischen 12 und 200 Seemeilen

Beschlüsse der CBD: Beschlüsse der Biodiversitäts-konvention sind völkerrechtlich bindend und müssen in Deutschland umgesetzt werden. Die Be-schlüsse werden mit einem Zahlencode versehen, wobei die erste Nummer in römischen Ziffern die Vertragsstaatenkonferenz angibt und die verschiede-nen Beschlüsse dieser Konferenz dann in arabischen Ziffern durchnummeriert werden (zum Beispiel: Dec.V/3 bedeutet Beschluss Nummer drei der fünf-ten Vertragsstaatenkonferenz).

Biodiversität: Oberbegriff für die Vielfalt der Öko-systeme, der Lebensgemeinschaften, der Arten und der genetischen Vielfalt innerhalb einer Art

Page 166: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt166

Biodiversitäts-Konvention (CBD): Übereinkommen über die biologische Vielfalt, Convention on bio-logical diversity, völkerrechtliches internationales Übereinkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt, unterzeichnet auf dem Umweltgipfel in Rio de Janeiro (1992) „Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED)“

Bioindikator: Indikator

Biologische Vielfalt: Biodiversität

Biomasse: Gesamtheit der biochemisch synthetisierten Masse aller Lebewesen, das heißt die Masse aller Lebewesen einschließlich ihrer organischen Stoff-wechselprodukte

Biomonitoring: Beobachtung von Indikatororganis-men (Bioindikatoren) in ihren natürlichen Lebens-räumen oder Aussetzen von Indikatororganismen in einem bestimmten Raum zur Überwachung und Analyse des Zustandes der Umwelt (zum Beispiel Flechten zur Luftüberwachung)

Biosphäre: von Lebewesen bewohnter Teil der Erde. Die Biosphäre kann auch als globales Ökosystem bezeichnet werden, das die Gesamtheit aller Öko-systeme umfasst

Biosphärenreservat: internationales Gebietsprädikat im Rahmen des MAB-Programms der UNESCO; davon unabhängige nationale Schutzgebietskatego-rie gem. § 25 BNatSchG

Biotop: Lebensraum einer Biozönose von einheitlicher, gegenüber seiner Umgebung mehr oder weniger scharf abgrenzbarer Beschaffenheit

Biotopkomplex: charakteristische, häufig wiederkeh-rende Kombination von Biotoptypen in festem räumlichem Gefüge. Dazu gehören Abfolgen von Lebensraumtypen entlang eines bestimmten stand-örtlichen Gradienten (zum Beispiel Meeresküsten, Flussauen) und Mosaike von Biotoptypen (zum Beispiel Moore).

Biotoptyp: abstrahierter Typus aus der Gesamtheit gleichartiger Biotope

Biotopverbund: räumliche Verbindung verschiedener Biotope, um die Ausbreitung und den Austausch der in den Biotopen vorkommenden Lebensge-meinschaften zu gewährleisten. Die Verbindung kann durch lineare Elemente (zum Beispiel Flussauen, Gebirgszüge, aber auch Hecken, Feld-raine, Uferrandstreifen) oder durch so genannte Trittsteine (Trittsteinbiotope), das heißt flächige Elemente, hergestellt werden. Der Biotopverbund umfasst jedoch auch die großflächigen Kerngebiete und zielt als Konzept des Naturschutzes (Biotop-verbundsystem) insgesamt auf die Erhaltung der Arten, Artengemeinschaften und Lebensräume ab (§ 3 BNatSchG).

Biotopschutz: Maßnahmen zu Schutz und Pflege von Biotopen. Maßnahmen zum Biotopschutz gelten meist gefährdeten oder seltenen Biotopen (beson-ders geschützte Biotope).

Biotopvernetzung: funktionales Beziehungsgefüge zwischen pflanzlichen und/oder tierischen Orga-nismen innerhalb eines Lebensraumes

Biozid: Oberbegriff für alle Substanzen, die Lebewesen schädigen oder töten (Herbizid, Fungizid, Pestizid)

Page 167: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

167Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Biozönose: Lebensgemeinschaft verschiedener Arten, die zumindest teilweise in einem Abhängigkeits-verhältnis zueinander stehen

Bioindikatoren: Organismen, deren Vorkommen oder Fehlen Rückschlüsse auf bestimmte Standorteigen-schaften zulassen und somit auch zur Erfassung von Schadstoffen geeignet sind

Clearing-House-Mechanismus: Instrumentarium zur Verbreitung von Information und „Know-how“ zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologi-sche Vielfalt (Biodiversitätskonvention)

Critical level: quantitative Abschätzung der Konzent-ration von Schadstoffen in der Atmosphäre (Immis-sion), oberhalb derer direkte Schadeffekte an Re-zeptoren (Menschen, Pflanzen, Tiere, Ökosysteme, Materialien) nach derzeitigem Wissen auftreten können; allgemein oft als kritisches Belastungs-niveau angesehen.

Critical load: quantitative Abschätzung der Deposition eines oder mehrerer Schadstoffe, unterhalb derer nach heutigem Wissen keine schädigende Wir-kungen an spezifizierten Rezeptoren nachweisbar sind; allgemein oft als kritische Belastungsgrenze angesehen.

Eigenart: besondere Konstellation natürlicher und kultureller Elemente/Merkmalsträger, die in der Regel aus einer längeren historischen Entwicklung hervorgegangen ist und über die ein Landschafts-raum einen prägenden Charakter erhält

Eingriff: vom Menschen ausgelöste Veränderungen von Gestalt und/oder Nutzung von Lebensräumen, welche die Leistungsfähigkeit erheblich oder nach-haltig beeinträchtigen kann; im juristischen Sinn eine anthropogene Maßnahme, die die Leistungs-fähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschafts-bild beeinträchtigen kann

Eingriffsregelung: Die naturschutzrechtliche Eingriffs-regelung strebt die Sicherung der Leistungsfähig-keit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes an. Es ist Verpflichtung, einen Eingriff so zu planen und durchzuführen, dass Beeinträchtigungen ver-mieden oder unvermeidbare Beeinträchtigungen zumindest in einem vertretbaren Rahmen gehalten und ausgeglichen werden.

einheimisch/indigen: wildlebende Tier- und Pflanzen-art, die ihr Verbreitungsgebiet oder regelmäßiges Wandergebiet ganz oder teilweise im Inland hat (oder in geschichtlicher Zeit hatte) beziehungsweise auf natürliche Weise in das Inland ausdehnt

Emission: Abgabe von Stoffen (Gase, Stäube) und Ener-gie (Abwärme, Strahlung, Lärm) an die Umwelt. Auch die abgegebenen Stoffe selbst werden als Emission bezeichnet.

Endemit: Art, die ausschließlich in einem eng begrenz-ten Gebiet vorkommt

Erosion: Abtrag des Bodens durch die Einwirkung von Wind und Wasser. Der natürliche Vorgang der Erosion kann durch die Bodenbewirtschaftung des Menschen (vor allem Ackerbau und Forstwirtschaft) verstärkt werden.

Page 168: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt168

Eutrophierung: Anreicherung von Nährstoffen, die zu Veränderungen in einem Ökosystem oder Tei-len davon führt; häufig verwendeter Begriff für die Überdüngung von Oberflächengewässern und Meeren durch natürliche oder künstliche Nähr-stoffanreicherung

Evolution: ‚Entwicklung‘, die stammesgeschichtliche Weiterentwicklung von Tier- und Pflanzenarten. Evolution erfolgt durch Mutation und Selektion.

Ex-situ-Erhaltung: Erhaltung von Bestandteilen der biologischen Vielfalt außerhalb ihrer natürlichen Lebensräume, zum Beispiel in zoologischen/bota-nischen Gärten, Genbanken, Zuchtstationen

Extensivierung: Verringerung des Einsatzes von er-tragsfördernden Betriebsmitteln (zum Beispiel Dünger, Pflanzenschutzmittel) beziehungsweise Herabsetzung der Nutzungsintensität (zum Beispiel Viehbesatz pro Hektar) und/oder Arbeit je Flächen-einheit

Fauna: Tierwelt

Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie): EG-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (1992). Im Mittelpunkt des Interesses steht der Schutz der Lebensräume. FFH-Gebiete bilden zusammen mit Gebieten, die nach der Vogelschutz-richtlinie der EU geschützt sind, das europaweite Schutzgebietsnetz Natura 2000.

Flora: die Gesamtheit aller Pflanzenarten eines bestimmten Gebietes

Fragmentierung: Zerteilung eines vormals zusam-menhängenden Biotops (und der darin lebenden Organismenpopulationen) in mehrere, meist von-einander isolierte Teile

Fungizid: Pilzvernichtungsmittel

gebietsfremd/nicht einheimisch: wildlebende Tier- und Pflanzenart, die im betreffenden Gebiet in freier Natur nicht oder seit mehr als ein-hundert Jahren nicht mehr vorkommt.

Gene: Erbfaktoren, Erbanlagen, genetische Einheiten für die Vererbung von Merkmalen, bestehend aus einer definierten Nukleotidsequenz innerhalb der Erbinformation (DNS)

Gewässergüte: Kennzeichen der Qualität von Ober-flächengewässern nach dem Saprobien-System; Einstufung nach dem Sauerstoffgehalt, der Sauer-stoffzehrung, BSB5-Wert und anderen

Global-Environment-Facility (GEF): Bei der Weltbank angesiedelter multilateraler Fonds als vorläufiger Finanzierungsmechanismus zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Biodiversitätskonvention); vergibt an Entwick-lungs- und Transformationsländer Zuschüsse für Investitionen und technische Beratung in den Bereichen Klimaschutz, biologische Vielfalt, Schutz internationaler Gewässer und Schutz der Ozon-schicht

Grenzwert: durch Norm oder Rechtsvorschrift festge-legter oberer beziehungsweise unterer (= größter beziehungsweise kleinster) Wert der Konzentration oder der Menge eines Stoffes

Page 169: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

169Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Habitat: Lebensstätte („Wohnort“) einer Pflanzen- oder Tierart (Art), wo alle Lebensbedingungen erfüllt werden, die die Art an den Ort stellt; die Gesamtzahl aller Habitate einzelner Arten bildet den Lebensraum (= Biotop) für die an diesem Ort anzutreffende Lebensgemeinschaft.

Handlungsziel: Handlungsansätze zum Errechnen eines Qualitätsziels

Herbizid: Pflanzenvernichtungsmittel

IKZM: Integriertes Küstenzonenmanagement

Immission: Eintrag von Luft- oder Wasser verun -rei nigungen in Ökosysteme

Indikator: Oberbegriff für Zeigerorganismen (Zeiger-arten) und Zeigerparameter (andere ökosystemare Größen, Indices)

Insektizid: Insektenvernichtungsmittel

In-situ-Erhaltung: Erhaltung von Ökosystemen und Lebensgemeinschaften sowie die Bewahrung und Wiederherstellung lebensfähiger Populationen von Arten in ihrer natürlichen Umgebung

invasive Art: nach der Entdeckung Amerikas 1492 durch den Einfluss des Menschen in ein Gebiet ein-gebrachte Tier- oder Pflanzenart, die unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten, Lebensgemein-schaften oder Biotope hat und auch oft ökonomi-sche oder gesundheitliche Probleme verursacht

Klima: der für einen Raum typische Zustand der Atmo-sphäre und der charakteristische durchschnittliche Ablauf der Witterung

Klimaschutz: Sammelbegriff für alle Bestrebungen, dem Klimawandel entgegenzuwirken

Klimawandel: Klimaveränderung auf der Erde über einen längeren Zeitraum beziehungsweise die zu unserer Lebzeit stattfindende globale Erwärmung

Kulturlandschaft: aufgrund der Nutzung durch den Menschen in historischer Zeit entstandene und durch die Nutzungsformen geprägte Landschaft mit überwiegend anthropogenen Ökosystemen (im Gegensatz zur Naturlandschaft)

Kulturpflanze: vom Menschen planmäßig angebaute und der Auslese oder Züchtung unterworfene Pflanzenart

Landschaft: als Einheit aufzufassender Teil der Erdoberfläche, der durch eine charakteristische Struktur (Landschaftsaufbau) und Funktion (Landschaftshaushalt) gekennzeichnet ist (ver-gleiche Kulturlandschaft, Naturlandschaft)

Landschaftsbild: die sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsform der Landschaft

Page 170: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt170

Landschaftsästhetik: Wesen und Erscheinungsformen landschaftlicher Schönheit

Landschaftshaushalt: Beziehungs- und Wirkungs-gefüge von Lebewesen und ihrer unbelebten Umwelt in einer Landschaft und zwischen benach-barten Landschaftsräumen

Landschaftspflege: praktischer Einsatz von Maßnah-men zur Sicherung der nachhaltigen Nutzungs-fähigkeit der Naturgüter sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft, zum Beispiel durch Erhaltung traditioneller Bewirt-schaftungsformen

Landschaftsplanung: raumbezogenes Planungs -ins trument auf gesetzlicher Grundlage zur Ver-wirklichung der Ziele von Naturschutz und Land-schaftspflege in besiedelter und unbesiedelter Landschaft, gegliedert in Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan und Grünordnungsplan

Landschaftsschutz: Gesamtheit der Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege zur Erhaltung von Landschaften und Landschaftsteilen

Lebensraumtyp: ursprünglich die deutsche Entspre-chung des Begriffs Biotoptyp. Im Zuge der Um-setzung der FFH-Richtlinie heute in der Regel nur noch bezogen auf die im Anhang I der Richtlinie verzeichneten Lebensraumtypen von gemein-schaftlichem Interesse. Es handelt sich somit um eine Teilmenge der in Deutschland vorkommenden Biotoptypen, für die sich die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet haben, ein Netz von Schutzgebieten aufzubauen.

Leistungsvermögen des Landschaftshaushaltes: die aus Substanzen, Strukturen und energetischen Prozessen resultierenden Potenziale der Landschaft (zum Beispiel biotisches Regenerationspotenzial, Filter-, Puffer- und Transformationsvermögen des Bodens, Wasserdargebotspotenzial, biotisches Er-tragspotenzial, Erholungspotenzial)

Leitbild: allgemein formulierte Zielvorstellung unter anderem in der Raumordnung, die auf den mo-mentan gültigen gesellschaftspolitischen Prinzipien beruht

Maßnahmen: konkrete Aktionen zur Erreichung eines Qualitätsziels

Monitoring: fortdauernde Beobachtung von abioti-schen und/oder biotischen Faktoren und Kompar-timenten zur Überwachung des Zustandes der Um-welt, um Veränderungen erkennen zu können

Monokultur: langjähriger wiederholter alleiniger An-bau einer ein- oder mehrjährigen Pflanzenart in der Land- und Forstwirtschaft auf derselben Fläche

Nachhaltige Nutzung: die Nutzung von Bestandteilen der biologischen Vielfalt in einer Weise und in ei-nem Ausmaß, die nicht zum langfristigen Rückgang der Vielfalt führt

Nationalpark: durch Rechtsvorschrift streng geschütz-tes, großräumiges Gebiet, in dem der Schutz der na-türlichen Abläufe absoluten Vorrang vor Nutzung und Inanspruchnahme hat

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171Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Natur: Gesamtheit der nicht vom Menschen geschaffe-nen belebten und unbelebten Erscheinungen

Natura 2000: europäisches Schutzgebietssystem, das Gebiete der Vogelschutzrichtlinie sowie der FFH-Richtlinie beinhaltet

Naturdenkmal: objekthafte oder flächig klar von der Umgebung abgrenzbare einzelne Naturschöpfung, die per Rechtsverordnung aus wissenschaftlichen Gründen, wegen Seltenheit, Eigenart oder Schönheit geschützt ist

Naturhaushalt: umfasst die Bestandteile Boden, Was-ser, Luft, Klima, Tiere und Pflanzen, Pilze, Mikro-organismen sowie das Wirkungsgefüge zwischen ihnen; Bezeichnung für das Verhältnis von Energie und Bioelementen in Form von Input, internem Umsatz und Output in der Natur, in der Regel bezo-gen auf Ökosysteme

Naturlandschaft: von unmittelbaren menschlichen Aktivitäten unbeeinflusst gebliebene Landschaft, die lediglich auf dem Zusammenwirken der derzeit herrschenden naturbedingten ökologischen Fakto-ren beruht

naturnah: dem natürlichen Zustand nahekommend

natürlich: vom Menschen unverändert, in ursprüng-lichem Zustand; der Natur zugehörig, durch die Natur bedingt, Natürlichkeitsgrad

Natürlichkeitsgrad: Abstufung des menschlichen Einflusses auf ein Ökosystem oder eine Biozönose. Es werden drei Stufen unterschieden: natürlich =

ohne direkten menschlichen Einfluss entstanden beziehungsweise nicht vom Menschen verändert; naturnah = vom Menschen nicht wesentlich verän-dert; halbnatürlich = vom Menschen nicht bewusst geschaffen, aber beeinflusst und von diesem Ein-fluss abhängig.

naturverträglich: Bezeichnung für eine Nutzungs- beziehungsweise Umgangsweise mit der Natur, die die Bewahrung schutzwürdiger, historisch gewachsener Kulturlandschaften sowie der Reste natürlicher beziehungsweise naturnaher Öko-systeme ermöglicht

Naturwaldreservat: Waldfläche, die der Erhaltung, Entwicklung und Erforschung naturnaher Wald-ökosysteme dient; wirtschaftsbestimmte Eingriffe sind ausgeschlossen.

Neobiota: Sammelbezeichnung für Neophyten und Neozoen

Neophyt: durch menschlichen Einfluss nach der Ent-deckung Amerikas 1492 eingewanderte, eingeführte oder eingeschleppte Pflanzenart

Neozoon: durch menschlichen Einfluss nach der Ent-deckung Amerikas 1492 eingewanderte, eingeführte oder eingeschleppte Tierart

Nutzökosystem: vom wirtschaftenden Menschen vor allem durch land- und forstwirtschaftliche Maß-nahmen bewusst geschaffene und erhaltene Öko-systeme zur wirtschaftlichen Erzeugung von Pflan-zen als Nahrungsmittel, Futtermittel für Nutztiere und Rohstoffe zur Be- oder Verarbeitung

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Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt172

Ökologie: ‚Umweltlehre‘; die Lehre von den Wechsel-beziehungen zwischen Lebewesen und ihrer beleb-ten und unbelebten Umwelt

ökologische Flächenstichprobe: Monitoring der Landschafts-, Biotop- und Artenstruktur im Stich-probenverfahren; naturschutzfachlicher Teil der Umweltbeobachtung, die Konzeption wurde bun-desweit entwickelt, Anwendung derzeit im Land Nordrhein-Westfalen und beim bundesweiten Vo-gelmonitoring

ökologischer Landbau: Sammelbegriff für Formen des Landbaus nach jeweils einheitlichen Anbauricht-linien. Gemeinsames Ziel ist der vollständige oder zumindest weitgehende Verzicht auf den Einsatz von Handelsdüngern und synthetisch hergestellten Pflanzenschutzmitteln. Weiterhin wird die Ein-heit von Pflanzen- und Tierproduktion, das heißt ein geschlossener Nährstoffkreislauf, angestrebt. Rechtsgrundlage für den ökologischen Landbau in der EU ist die EG-Öko-Verordnung.

Ökosystem: strukturelles und funktionelles Bezie-hungsgefüge ökologischer Funktionselemente; offenes, zur begrenzten Selbstregulation und biolo-gischen Reproduktion fähiges, relativ abgegrenztes raumzeitliches Wirkungsgefüge zwischen zusam-menlebenden Organismen und ihrer anorgani-schen Umwelt, mit eigenem Stoff- und Energiefluss, eigenem internen Kreislauf, eigener Produktivität und Artenvielfalt

Oligotrophie: Nährstoffarmut beziehungsweise ge-ringe Nährstoffversorgung

Paris-Deklaration: Über 100 bi- und multilaterale Ge-ber und Partnerländer haben sich im März 2005 in Paris mit der Erklärung von Paris zur Wirksamkeit der Hilfe dazu verpflichtet, ihre Verfahren zu har-monisieren und ihre Maßnahmen zu koordinieren, um so die Entwicklungsländer durch ein einheitli-ches und transparentes Vorgehen zu entlasten und dadurch die Effizienz der Hilfe zu steigern.

Die Anstrengungen zur Verbesserung des Mittel-einsatzes in der Entwicklungszusammenarbeit zielen darauf ab, die internationale Kooperation auszubauen, die Eigenverantwortung und Hand-lungsfähigkeit der Entwicklungsländer zu stärken und ihre Transaktionskosten für die Koordinierung der Entwicklungszusammenarbeit der unterschied-lichen Geber zu senken.

Population: Gesamtheit der Individuen einer Art, die in einem (mehr oder weniger abgeschlossenen) Lebensraum leben und eine natürliche Fortpflan-zungsgemeinschaft bilden

Prozessschutz: Zulassen aller für das jeweilige Ökosys-tem natürlichen, sowohl biotischen als auch abioti-schen Vorgänge

Qualitätsziel: angestrebter Zustand von Natur und Landschaft, untersetzt mit Zeitpunkt und Maßzahlen

Ramsar-Gebiete: geschützte Gebiete gemäß dem „Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wat- und Wasservögel, von internationaler Bedeutung“ – Ramsar-Konvention (1971), das allerdings wie viele seiner Nachfolger nicht verbindlich ist

Rekultivierung: Wiedernutzbarmachung (gezielte Standortaufbereitung) der terrestrischen Bereiche von ehemals intensiv genutzten Betriebsflächen (zum Beispiel Ton-, Sand- und Kiesgruben;

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173Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Deponiegelände) und ihre Integration in die um-gebende Landschaft mit dem Ziel einer landwirt-schaftlichen, waldbaulichen oder erholungsorien-tierten Folgenutzung – wirtschaftsbezogene Sanie-rung (Renaturierung)

Renaturierung: Überführung anthropogen veränderter Lebensräume in einen naturnäheren Zustand (ver-gleiche Natürlichkeitsgrad), zum Beispiel Gewässer-rückbau

Ressourcen: Vorräte materieller und ideeller Art, die in der Regel nur im begrenzten Umfang vorhanden sind. Natürliche Ressourcen werden als Naturgüter bezeichnet.

Retentionsraum: Hochwasserrückhalteraum

Rote Listen: Verzeichnisse von gefährdeten Arten, Artengesellschaften und Biotopen

Saprobiegrad: in der Limnologie: Grad der Intensität des Abbaus toter organischer Substanz in Gewäs-sern, der wesentlich vom Verschmutzungsgrad bestimmt wird

Siedlungsökologie: Lehre von der energetischen, stoff-lichen und informatorischen Wechselbeziehungen im Siedlungsbereich, der vom oft nur schwach an-thropogen überprägten ländlichen Siedlungsraum bis zu hochverdichteten städtisch-industriellen Siedlungen reicht

Sukzession: in der Botanik das allmähliche Aufeinan-derfolgen von Pflanzengesellschaften beziehungs-weise Vegetationsphasen: Grasphase – Stauden-phase – Strauchphase – Baumphase

Taxon: allgemeine Bezeichnung für eine systematische (taxonomische) Kategorie in der Biologie (zum Beispiel Art, Ordnung, Familie)

Totholz: abgestorbene (liegende und stehende) Äste, Stämme und Bäume

Trophie: Nährstoffversorgung/-gehalt eines Öko-systems; verschiedene Ebenen in der Nahrungs-kette.

Umweltbeobachtung: bundesweites Monitoring-konzept zur Erfassung und Bewertung des Zustan-des und der Entwicklung von Natur und Umwelt (inklusive Abiotik, Bioindikation und Ökosystem-beobachtung)

Umweltqualitätsstandard: wird als normatives Ziel und Handlungsangebot zur Vermeidung oder Be-grenzung von Belastungen der Umwelt festgelegt

Umweltverträglichkeitsprüfung: unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren zur Zulassung von Vorhaben (§ 2 UVPG): umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, Tiere und Pflan-zen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen sowie die Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter

Umweltqualitätsziele: gesellschaftliche Vorgaben zur Vermeidung mittelbarer und langfristiger Schäden für den Menschen wie auch für Tiere, Pflanzen und Sachgüter sowie

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Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt174

zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Natur-haushaltes in Form von opernationalisierten Aussagen (Standards)

Urbanisierung: Ausbreitung städtischer Lebensformen, Tätigkeiten und Verhaltensweisen in ursprünglich ländliche Räume sowie der damit verbundenen räumlichen Strukturen und Prozesse

Versiegelung: Abdichtung von Bodenoberflächen (zum Beispiel durch Asphaltierung, Betonierung, Bebau-ung), die zum Verlust der natürlichen Bodenfunk-tionen (Lebensraum, Wasser- und Nährstoffkreis-läufe, Filter- und Puffereigenschaften) führt

Vertragsnaturschutz: Verträge mit Landnutzern un-ter Auflagen einer nachhaltigen Bewirtschaftung, oft mit konkreter Zielstellung für den Arten- und Biotopschutz, gegen finanzielle Entschädigung für Einkommensminderung

Vertragsstaatenkonferenz: beschlussfassendes Organ der CBD, politisches Gremium

Verursacherprinzip: Grundsatz der Umweltpolitik, nach dem die Kosten zur Vermeidung, zur Beseiti-gung oder zum Ausgleich von Umweltbelastungen vom Verursacher aufzubringen sind und damit in dessen Wirtschaftlichkeitsrechnung eingehen

Vogelschutzrichtlinie: Konvention von 1979 zur Erhaltung der europäischen wildlebenden Vogel-arten durch Errichtung besonderer Schutzgebiete; Gebiete der Vogelschutzrichtlinie gehören zum Schutzgebietssystem Natura 2000.

Vorsorgeprinzip: Grundsatz der Umweltpolitik, nach dem staatliche Maßnahmen so getroffen werden sollen, dass von vornherein möglichst sämtliche Umweltgefahren vermieden werden

Welterbekonvention: Übereinkommen der UNESCO zum Schutz des Natur- und Kulturerbes der Welt (1972), World Heritage Convention = Convention Concerning the Protection of the World Cultural and Natural Heritage.

Zerschneidung: aktive anthropogene Fragmentierung unter anderem von Lebensräumen durch linien-hafte Eingriffe (zum Beispiel Straßen- und Schie-nenbau, Energietrassen, Bebauung)

Zersiedelung: durch die Siedlungstätigkeit des Men-schen zunehmende mosaikartige Durchsetzung eines zusammenhängenden Landschaftsraumes (zum Beispiel mit Siedlungen, Nutzflächen und Infrastruktur)

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175

I 3 Abkürzungsverzeichnis

Abkürzung BedeutungABS Access and Benefit Sharing; Zugang

und gerechter VorteilsausgeichAEWA Agreement on the Conservation of

African-Eurasian Migratory Water-birds;

Afrikanisch-Eurasisches Wasser-vogel-Übereinkommen

ArtSchPr ArtenschutzprogrammeASCOBANS Agreement on the Conservation

of Small Cetaceans of the Baltic an North Seas; Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale in Nord- und Ostsee

AWZ Ausschließliche WirtschaftszoneBAKÖV Bundesakademie für öffentliche

VerwaltungBAT Best Available Technology;

beste verfügbare TechnikBBodSchG BundesbodenschutzgesetzBEP Best Environmental Practise; beste

verfügbare PraxisBfG Bundesanstalt für GewässerkundeBfN Bundesamt für NaturschutzBHU Bund Heimat und Umwelt in

DeutschlandBIG Bundesinformationssystem Geneti-

sche RessourcenBImSchV Rechtsverordnung zur Durchführung

des BundesimmissionsschutzgesetzesBIOKON Bionik-NetzwerkBIOLOG Forschungsschwerpunkt des Bun-

desministeriums für Bildung und Forschung zu „Biologische Vielfalt und Global Change“

BIOTEAM Forschungsprogramm des BMBF „Biosphärenforschung – Integrative und anwendungsorientierte Modell-projekte“

BLE Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

BLMP Bund-Länder-MessprogrammBMBF Bundesministerium für Bildung und

ForschungBMELV Bundesministerium für Ernährung,

Landwirtschaft und Verbraucher-schutz

BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

BMZ Bundesministerium für wirtschaft-liche Zusammenarbeit und Entwick-lung

BNatSchG BundesnaturschutzgesetzBT-Drs. Bundestagsdrucksache, Drucksache

des Deutschen BundestagesBUND Bund für Umwelt und Naturschutz

Deutschland e. V.BVT beste verfügbare TechnikCBD Convention on Biological Diversity;

Übereinkommen über die biologische Vielfalt

CGJAR Consultative Group on International Agricultural Research

CHM Clearing House MechanismusCITES Convention on International Trade

in Endangered Species of Wild Fauna and Flora; Übereinkommen über den interna-tionalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (auch Washingtoner Artenschutz-übereinkommen genannt, siehe WA)

COM Communication from the Commis-sion of the European; Mitteilung der Europäischen Gemeinschaft

CO2 KohlendioxidCOP Conference of the Parties; Vertrags-

staatenkonferenzCOST European Cooperation in the Field

of Scientific and Technical ResearchDBU Deutsche Bundesstiftung UmweltDBV Deutscher BauernverbandDDA Dachverband Deutscher AvifaunistenDED Deutscher Entwicklungsdienst

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

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Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt176

DGF Deutsche Gesellschaft für Finanz-wirtschaft

DIVERSITAS International Programme on Bio-diversity; Internationales Programm über Biodiversität

DJV Deutscher Jagdschutz-VerbandDNR Deutscher Naturschutzring,

Dach organisation der deutschen Natur schutzverbände

EcoQO Ecological Quality ObjectivesEEG Erneuerbare-Energien-GesetzEEP Europäisches ErhaltungsprogrammEG Europäische GemeinschaftEG-WRRL Europäische WasserrahmenrichtlinieELER Europäischer Landwirtschaftsfonds für

die Entwicklung des ländlichen RaumsEMAS Eco Management and Audit Scheme;

EU-Öko-AuditEMEA European Medicines Agency; Europäi-

sche ArzneimittelagenturEPPO European and Mediterraneean Plant

Protection Organisation; Europäische Pflanzenschutzorganisation

EU Europäische UnionEZ EntwicklungszusammenarbeitFAO Food and Agriculture Organization

of the United Nations, Welternährungs-organisation

FFH Fauna-Flora-Habitate-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft

FLO Fairtrade Labelling Organizations International; Dachorganisation des sogenannte fairen Handels

FSC Forest Stewardship Council; System zur Zertifizierung von Holzprodukten

GAP Gemeinsame Agrarpolitik der EUGAK Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung

der Agrarstruktur und des Küsten-schutzes

GBIF Gobal Biodiversity Information Facility; international vernetztes Informations-system über die globale biologische Vielfalt

GCDT Global Corp Diversity Trust; Internati-onale Organisation zur Bewahrung der Sortenvielfalt des Saatgutes von Nutz-pflanzen

GEF Global Environmental FacilityGENRES Genetische RessourcenGenTG Gesetz zur Regelung der GentechnikGfA Gesellschaft für ArzneimittelforschungGFP Gemeinsame FischereipolitikGROMS Global Register of Migratory Species;

Weltregister für wandernde ArtenGSPC Global Strategy for Plant Conservation;

Globale Strategie zum Schutz der Pflan-zenvielfalt

GTI Globale Taxonomie-Initiative der CBDGTZ Gesellschaft für Technische Zusammen-

arbeitGV Gentechnisch veränderte (zum Beispiel

Organismen, Pflanzen, Tiere)GVO Gentechnisch veränderte OrganismenGVP Gentechnisch veränderte PflanzenHELCOM Helsinki Commission, Helsinki Kom-

mission; internationale Konvention zum Schutz der Ostsee

HQ 100 Gebiete, die statistisch gesehen min-destens einmal in 100 Jahren über-schwemmt werden

IARC International Agricultural Research Centres; Internationales Agrar-forschungszentrum

ICES International Council for the Exploration of the Sea

IENE Infra Econetwork EuropeIFOAM International Federation of Organic

Agricultural Movements; Internationale Vereinigung der ökologischen Landbau-bewegung

IKZM Integriertes KüstenzonenmanagementINSPIRE Infrastructure for Spatial Information in

EuropeIPEN International Plant Exchange Network;

Internationales Pflanzenaustausch- Netzwerk

IPGRI Institut für pflanzengenetische Ressourcen

IPK Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung

Page 177: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

177Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

IPPC International Plant Protection Conven-tion; Internationales Pflanzenschutz-abkommen

ISSC-MAP International Standard of the Sustainable Wild Collection of Medicinal and Aromatic Plants;

Internationaler Standard für die nach-haltige Wildsammlung von Heil- und Aromapflanzen

ITPGRFA International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture; Internationaler Vertrag über pflanzenge-netische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft

IUCN International Union for the Conserva-tion of Nature; Internationale Union für die Erhaltung der Natur; Weltnatur-schutzunion

IVU-RL Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung von Umweltver-schmutzungen

KfW Kreditanstalt für WiederaufbauKFZ KraftfahrzeugKIS Kernindikatorensystem UmweltKOM Kommission der Europäischen

GemeinschaftKMU Kleine und mittlere UnternehmenLANA Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz,

Landschaftspflege und ErholungLAWA Länderarbeitsgemeinschaft WasserLEADER Liason entre actions de développement

de l’économie rurale; Verbindung zwi-schen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft

LIFE L’instrument financier pour l’environnement; Finanzierungsinstru-ment der EU für Umwelt und Natur

LIKI Länderinitiative KernindikatorenLRTAP Long-range Transboundary Air Pollution;

weiträumige grenzüberschreitende Luft-verunreinigung

MAT Mutually Agreed Terms; einvernehmlich festgelegte Bedingungen

MDG Millennium Development Goals; Milleniumsziele

MEA Millennium Ecosystem Assessment Effektive MaschenweiteMPA Marine Protectead Areas; Marine Schutz-

gebieteMSC Marine StewardshipNatura 2000 Europäisches kohärentes Netz von

SchutzgebietenNE Nachhaltige EntwicklungNEC-RL EG-Richtlinie über nationale Emissions-

höchstgrenzen für bestimmte Luftschad-stoffe (national emission ceilings)

NHI NachhaltigkeitsindikatorNHS Nationale Nachhaltigkeitsstrategie für

Deutschland NRO NichtregierungsorganisationNRW Nordrhein-WestfalenNSG NaturschutzgebietOECD Organization for Economic Cooperation

and Development; Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

ÖFS Ökologische FlächenstichprobeOSPAR Convention for the Protection of the

Marine Environment of the North-East Atlantic; Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (vormals Oslo- und Parisübereinkom-men zur Verhinderung der Meeres-verschmutzung des Nordostatlantiks)

OTCA Amazon Cooperation Treaty Organisa-tion; Amazonas Pact

POP Persistant Organnic Pollutants; persistente organische Verbindungen

Page 178: Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt178

PP-G7 Pilotprogramm zur Bewahrung der tropischen Regenwälder Brasiliens

ppp Public Private Partnership; Initiative für Partnerschaften zwischen öffentlichem Handel und privaten Unternehmen

REACH Registration, Evaluation and Authorisa-tion of Chemicals; Registrierung, Bewer-tung und Zulassung chemischer Stoffe

RL RichtlinieSBSTTA Subsidiary Body on Scientific, Technical

and Technological Advice; Nebenorgan der CBD für wissenschaftliche, techni-sche und technologische Beratung

SEBI Streamlining European 2010 Biodiversity Indicators

SO2 SchwefeldioxidSSC Species Survival Commission of IUCN;

Artenschutz-Kommission der Weltnatur-schutzunion

StratGIA Strategie gegen gebietsfremde invasive Arten

TEN Transeuropäische NetzeTZ-FZ Bilaterale technische und finanzielle

Zusammenarbeit mit Entwicklungs-ländern (BMZ-Leitlinien)

UBA UmweltbundesamtUMK UmweltministerkonferenzUN United Nations, Vereinte NationenUNCBD United Nations Convention on Biological

Diversity; UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt

UNCCD United Nations Convention to Combat Desertification; UN-Wüstenkonvention

UNCED United Nations Conference on Environ-ment and Development; Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung, Juni 1992 in Rio de Janeiro

UNECE United Nation Economic Commission for Europe

UNEP United Nations Environmental Programme; Umweltprogramm der Vereinten Nationen

UNESCO United Nations Educational, Scientific an Cultural Organization; Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur

USA United States of America, Vereinigte Staaten von Amerika

UVP UmweltverträglichkeitsprüfungUZVR Unzerschnittene verkehrsarme RäumeVHS VolkshochschuleVN Vereinte NationenVO VerordnungWA Washingtoner Artenschutzüberein-

kommenWHO World Health Organisation;

WeltgesundheitsorganisationWRRL EG-WasserrahmenrichtlinieWSSD World Summit on Sustainable Develope-

ment; Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung 2002 in Johannesburg

WTO World Trade Organization, Welthandels-organisation

WTO World Tourism Organization, Welttourismusorganisation

WWF World Wide Fund of Nature (vormals World Wildlife Fund)

ZDF Zweites Deutsches Fernsehen

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Bildnachweise

179Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Titelseite: intention.de Seite 6: Alfred Maria WalterSeite 9: PhotoDiscSeite 10: Klaus Basler/piclease Seite 11: f1onlineSeite 12: Dr. Frank JenneSeite 14: Dr. Frank JenneSeite 15: Dr. Frank JenneSeite 16: f1onlineSeite 17: Alfred Maria WalterSeite 18: f1onlineSeite 23: Alfred Maria WalterSeite 25: A. Pulwey/picleaseSeite 27: Dr. Frank JenneSeite 29: Dr. Frank JenneSeite 30: Dr. Frank JenneSeite 31: digital VisionSeite 32: Uwe Albert-Thiele/Fotolia.comSeite 33: PhotoDIGITALSeite 34: T. Block/picleaseSeite 35: Dr. Frank JenneSeite 36: f1onlineSeite 37: Dr. Frank JenneSeite 38: W. Lang/picleaseSeite 39: f1onlineSeite 40: Dr. Frank JenneSeite 41: PhotoDIGITALSeite 42: Roland Achtziger/piclease Seite 45: f1onlineSeite 47: Dr. Frank Jenne

Seite 48: Hans-Günther OedSeite 50: PhotoDIGITALSeite 52: f1onlineSeite 53: Dr. Frank JenneSeite 55: PhotoDiscSeite 56: PhotoDiscSeite 59: M. Nieveler/picleaseSeite 61: Dr. Frank JenneSeite 63: f1onlineSeite 64: Marc JenneSeite 69: PhotoDiscSeite 72: PhotoDiscSeite 74: f1onlineSeite 75: f1onlineSeite 76: f1onlineSeite 78: PhotoDiscSeite 80: Alfred Maria WalterSeite 81: f1onlineSeite 82: Alfred Maria WalterSeite 83: Dr. Frank JenneSeite 85: f1onlineSeite 88: Marc JenneSeite 90: f1onlineSeite 93: digital VisionSeite 94: digital VisionSeite 99: f1onlineSeite 101: digital VisionSeite 103: f1onlineSeite 104: digital Vision

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