Nahverkehrsplan Main-Kinzig-Kreis 2013-2018 Anlagen I · Aufgaben und Ziele des NVP,...
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Nahverkehrsplan Main-Kinzig-Kreis 2013 - 2018Anlage I-1.1
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Ergebnisprotokoll
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1 Begrüßung
Herr Rahm, Gf. der KVG Main-Kinzig, begrüßte die Anwesenden und umriss die inhaltlichen Schwerpunkte der NVP-Fortschreibung.
Herr Dr. Kavai, Verkehrsdezernent des Main-Kinzig-Kreises, beschrieb als Ein-stieg den aktuellen Stand der Schienenausbauprojekte Fulda – Hanau sowie der Nordmainischen S-Bahn. Aufgrund der schwieriger werdenden Randbedin-gungen in den nächsten Jahren durch den Rückgang der Schülerzahlen, der beschlossenen Schuldenbremse sowie dem Investitionsstau im Schienenbereich werde es stringente Verhandlungen mit dem Land Hessen zur künftigen Finan-zierung des ÖPNVs geben müssen. Der Zielkonflikt zwischen möglichen Fahrpreiserhöhungen und/oder Angebots-reduzierungen als Folge der seitens des Landes Hessen vorgesehenen Finanz-mittelkürzungen von 20 Mio EUR jährlich in der Finanzausstattung der drei hessischen Verkehrsverbünde RMV, NVV und VRN zwinge aus derzeitiger Sicht zu spürbaren Einschnitten in Angebotsumfang und -qualität. Das Ziel seien in-telligente Lösungen, die im Gegensatz zu Angebotskürzungen nach der „Ra-senmäher-Methode“ die Leistungseinschränkungen so verträglich wie möglich zu gestalten. Am Beispiel der Buszubringerverkehre zu den Schulen wurde verdeutlicht, dass die bisherigen ÖV-Angebotsstrukturen zu den Verkehrsspitzenzeiten mit ei-nem überdurchschnittlichen hohen Aufwand verbunden sind, den es mit Blick auf die zunehmende Realisierung einer pädagogischen Mittagsbetreuung pla-nerisch zu hinterfragen gelte. Die Konzentration auf bestimmte Abbringerzei-ten von den Schulen könne beispielsweise wenig genutzte Zwischenfahrten überflüssig machen bzw. das verbleibende ÖV-Angebot in den ländlichen Räumen außerhalb der Schulzeiten konsolidieren. Auch im Schulbusverkehr sei nicht jeder örtliche Wunsch realisierbar, vielmehr müssten gesunde Kompro-misse gefunden werden, da andere Wege zur Kostenreduzierung – etwa bei der Fahrerentlohnung – längst ausgereizt seien.
Nahverkehrsplan Main-Kinzig 2013-2017 1. Sitzung des Koordinationsausschusses
Datum / Uhrzeit: 9.3.2012, 15:30 Uhr - 17:00 Uhr
Ort: Hanau, Congress Park Hanau (CPH)
Teilnehmer: Dr. André Kavai, 1. Kreisbeigeordneter Volker Rahm, Geschäftsführer der KVG Main-Kinzig Sonja Landschreiber, Prokuristin der KVG-Main-Kinzig Alex Müller, Geschäftsführer der IGDB GmbH Lutz Sebbesse, Projektleiter, IGDB GmbH weitere Teilnehmer: siehe Liste in der Anlage
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Aufgaben und Ziele des NVP, Beteiligungsverfahren und Kommunika-tion
Herr Müller, Geschäftsführer der IGDB GmbH, stellte das Verfahren bei der NVP-Fortschreibung anhand einer Präsentation dar (vgl. Anlage).
5 Sachstand zu regionalen Schienenprojekten aus Sicht der KVG MKK
Herr Rahm beschrieb die bekannten Konflikte, die sich aus der überlastungs-bedingt schlechten Betriebsqualität der Kinzigtalbahn bzw. der Schienenkno-ten Frankfurt/M und Hanau ergeben. Insbesondere die Attraktivität der Um-steigebeziehungen Zug/Bus bzw. Zug/Zug werde durch die Unpünktlichkeiten deutlich eingeschränkt, wobei mit Rücksicht auf die Fahrgäste im Bus-Binnenverkehr größere Verspätungen oft nicht abgewartet werden könnten. Durch die Prioritätensetzung des Bundes werde der Ausbau der Kinzigtalbahn um zusätzliche Gleise bzw. der Bau der Nordmainischen S-Bahn zwar seit Jahr-zehnten diskutiert, dennoch lägen bislang keine Finanzierungszusagen vor, wodurch umgekehrt nötige Planungen nicht voran kämen. Während in Rheinland-Pfalz Streckenreaktivierungen und Bahnhofsmoderni-sierungen konsequent vorangetrieben würden, seien in Hessen ähnliche Erfol-ge kaum feststellbar. Mit Blick auf den demografischen Wandel seien die Fol-gen unterbliebener Bahnhofsmodernisierungen besonders intensiv zu be-obachten und ggf. alternative ÖV-Angebote für besonders betroffene Bevöl-kerungsgruppen zu prüfen. Herr Dr. Kavai wies auf die starken Kostensteigerungen beim Bau der Nord-mainischen S-Bahn - besonders im Tunnelbereich in Frankfurt/M - hin und be-richtete von den unternommenen Anstrengungen, um die auf ca. 60 Mio Euro angewachsene Finanzierungslücke durch eine Übernahme seitens des Bundes zu schließen.
6 und7
Finanzierung des ÖPNV in den nächsten Jahren, zentrale Themen der NVP-Fortschreibung
Herr Müller gab einen Überblick zur aktuellen sowie zur künftig zu erwarten-den Finanzierung des ÖPNV im Main-Kinzig-Kreis. Angesichts der zu erwarten-den Mittelkürzungen durch das Land Hessen, die allein im RMV-Bereich ca. 11 Mio Euro jährlich umfassten, sei mit Leistungskürzungen im Busangebot – und zu einem späteren Zeitpunkt – auch im SPNV-Bereich zu rechnen. Von der jähr-lich etwa 900.000 Euro niedrigeren Einnahmezuscheidung des RMV an die KVG Main-Kinzig würde ein erheblicher Anteil auf die Stadtbusverkehre entfallen, zu denen es Gespräche mit den jeweils zuständigen Kommunen geben werde.
Herr Rahm nannte als Beispiele für die neue Ausrichtung des NVP einerseits die Verbesserung der Angebote im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main bis hin zum durchgängigen Betrieb „rund um die Uhr“ und andererseits die Umgestal-tung der Busangebote in ländlichen Räumen im Zuge von Projekten wie „MORO“ (Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge) für den Bereich Joss-grund.
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8 Darstellung der bestehenden Linienverkehre im Main-Kinzig-Kreis
Angesichts der fortgeschrittenen Zeit wurde auf eine inhaltliche Besprechung der Grafiken verzichtet. Es wird hierzu auf die Seiten 24 bis 29 der Präsentation verwiesen (siehe Anlage).
9 Aufnahme fachlicher Anregungen, Wünschen und Hinweisen aus dem Teilnehmerkreis
Herr Giesel machte für die Stadt Maintal auf den mangelhaften Zustand der Bahnhöfe in Maintal aufmerksam. Herr Dr. Kavai sprach die laufende Korridor-studie an und erwartet eine Entscheidung über den Bau der Nordmainischen S-Bahn für den Sommer 2012.
Herr Mühlhause bat für die Fa. Becker-Bus um eine Konkretisierung hinsicht-lich der ca. 900.000 Euro jährlichen Einnahmezuscheidungsreduzierung seitens des RMV gegenüber der KVG Main-Kinzig. Herr Rahm merkte für die KVG Main-Kinzig an, dass es sich hierbei um eine erste Berechnung seitens des RMV handele, die einer intensiveren Diskussion bedürfe. Sollte sich die Größenord-nung jedoch bestätigen, wäre als Ausgleich im Extremfall die Abbestellung von ca. 300.000 Wagen-Kilometern ins Auge zu fassen.
Herr Wolek wies für den Kreiselternbeirat darauf hin, dass die beabsichtigten besseren Betreuungsangebote noch nicht an allen Schulen umgesetzt seien und insofern die Herausnahme einzelner Busfahrplanangebote zu längeren Wartezeiten führen könnte. Er plädierte zudem für einen guten Ausbildungs- und Schulungsstandard des Fahrpersonals. Herr Dr. Kavai stellte eine Prüfung für einzelne Schulen bzw. Zeitlagen in Aussicht und betonte die Bedeutung ei-ner angemessenen Entlohnung für den Qualitätsstand beim Fahrpersonal.
F. d. R. IGDB GmbH, 09.03.2012/13.04.2012 Sebbesse Anhang: Informationen zum aktuellen Sachstand von SPNV-Projekten im Main-Kinzig-Kreis Anlagen: Präsentation Anwesenheitsliste
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Anhang: Im Nachgang zur 1. Sitzung des Koordinationsausschusses ergab sich im Rahmen der Veröffentlichung der endgültigen Fassung des Investitionsrahmenplans 2011 – 2015 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP) am 26.03.2012 ein neuer Informations-stand zu den Projekten im Main-Kinzig-Kreis. Dazu informieren wir Sie über die wesent-lichen Eckpunkte: In der Kategorie B „Laufende Vorhaben/Teilvorhaben“ findet sich die in Bau befindliche Maßnahme ABS Fulda – Frankfurt am Main Linienverbesserung Bahnhof Neuhof In der Kategorie C „Neu zu beginnende Vorhaben/Teilvorhaben“ findet sich lediglich der in Bayern gelegene Neutrassierungsabschnitt zur Umfahrung des Schwarzkopftun-nels auf der Strecke Frankfurt/M - Würzburg ABS/ NBS Hanau – Nantenbach Schwarzkopftunnel In der neuen Kategorie D „Sonstige wichtige Vorhaben/Teilvorhaben“ finden sich erst-mals die aus dem Bundesverkehrswegeplan 2003 übernommenen Projektbezeichnun-gen ABS Fulda – Frankfurt am Main dreigleisiger Ausbau Hailer – Gelnhausen ABS/NBS Hanau – Würzburg / Fulda – Erfurt Knoten Frankfurt am Main weitere Abschnitte Ergänzend gab das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwick-lung am 26.03.2012 hierzu eine Pressemitteilung heraus: „… Auf Antrag der Hessischen Landesregierung hat das Bundesverkehrsministerium eines der wichtigsten hessischen Eisenbahnprojekte neu in seinen Investitionsrahmen-plan 2011 – 2015 aufgenommen "Dies ist der Durchbruch, auf den Hessen jahrelang hingearbeitet hat", so Verkehrsmi-nister Dieter Posch. "Endlich hat der Bund anerkannt, dass die erheblichen Kapazitäts-probleme auf der Schiene östlich von Hanau gelöst werden müssen." Die hohe Zugdichte hat die Strecke verspätungsanfällig gemacht und erlaubt schon lan-ge keine Taktverbesserungen und Angebotsverdichtungen mehr. Die Betriebsqualität ist so schlecht, dass die DB Netz AG diese Strecke bereits im Jahr 2008 für überlastet erklären musste. Die Aufnahme des Vorhabens in den Investitionsrahmenplan des Bundes ist allerdings noch nicht mit einer Finanzierungszusage verbunden. Jetzt ist es wichtig, frühzeitig und sorgfältig alle für die Planung relevanten Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten. Als nächstes stehen deshalb Gespräche mit dem Bundesverkehrsministerium und der DB an, um das weitere Verfahren festzulegen. …“
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Ergebnisprotokoll
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1 Begrüßung
Herr Bürgermeister Erb begrüßt die Anwesenden im Namen der Stadt Erlensee, verweist auf die zunehmend gute Nutzung des „Familienbusses Erlensee“ und stellt bei entsprechenden Rahmenbedingungen den Erhalt dieser Angebots-verbesserung in Aussicht.
Herr Rahm, GF der KVG Main-Kinzig, begrüßt die Anwesenden und überbringt die Grüße von Verkehrsdezernent Herr Dr. Kavai, der wegen der Anhörung zum Hessischen ÖPNV-Gesetz nicht anwesend sein kann. Herr Rahm umreißt die aktuellen Schwerpunkte im Zuge der der NVP-Fortschreibung so-wie deren Konsequenzen für die Tagesordnung:
* zentrale Bedeutung der künftigen ÖV-Finanzierung für das NVP-Ange-botskonzept
* Konsequenzen der erheblichen Strukturdifferenzen innerhalb des Kreisgebie-tes angesichts der demografischen Entwicklung
* Chancen für den ÖPNV durch attraktive Angebote und Akzeptanz in der Be-völkerung
* absehbar dramatische Einbrüche bei den Schülerzahlen im Bereich Bergwinkel mit Zwang zur Neujustierung von Infrastrukturen und Fahrplanangeboten
* bislang fehlende Bereitschaft des Landes Hessen zur Bereitstellung originärer Landesmittel zur ÖV-Finanzierung sowie Diskussion um neue Finanzierungsin-strumente
Herr Rahm weist auf die Absicht hin, sich von den Bürgermeistern in einem gesonderten Schreiben die Einbindung der Kommunen in die lokale Nahver-kehrsplanung bestätigen zu lassen.
2 Erhebungsergebnisse Kinzigtalbahn, aktuelle Entwicklungen im SPNV
Herr Müller, Geschäftsführer der IGDB GmbH, stellt die wesentlichen Erhe-
Nahverkehrsplan Main-Kinzig 2013-2017 2. Sitzung des Koordinationsausschusses
Datum / Uhrzeit: 23.08.2012, 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Ort: Erlensee, Fallbachhalle
Teilnehmer: Volker Rahm, Geschäftsführer der KVG Main-Kinzig Sonja Landschreiber, Prokuristin der KVG-Main-Kinzig Alex Müller, Geschäftsführer der IGDB GmbH Lutz Sebbesse, Projektleiter bei der IGDB GmbH weitere Teilnehmer: siehe Liste in der Anlage
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bungsergebnisse für die RE-Bahnhöfe der Kinzigtalbahn exemplarisch vor. Ins-gesamt sind seit der ersten Fahrgasterhebung im Zuge der NVP-Erstellung 1996 bei den Folgeerhebungen 2002, 2006 und 2012 die Fahrgastzahlen kontinuier-lich gestiegen. Eine besonders hohe Steigerungsrate ist in den westlicher gele-genen RE-Stationen Langenselbold und Gelnhausen feststellbar. In Wächters-bach und Bad Soden-Salmünster gibt es ebenfalls spübare, jedoch geringere Zuwächse, während sich in Steinau a. d. Str. sowie Schlüchtern Stagnationsten-denzen bemerkbar machen.
Für jeden erhobenen Bahnhof wurden Grafiken zur orsteilscharfen Herkunft der Zugeinsteiger, der in Stundengruppen dargestellten Ein- und Aussteiger im Vergleich der vier Erhebungsjahre, die Verkehrsmittelwahl („Modal split“) für die Wege zu den Bahnhöfen sowie eine kurze verkehrliche Bahnhofscharakte-ristik erstellt. Die Erhebung selbst wurde durch unabsehbare äußere Störein-flusse beeiträchtigt (Verdi-Streik mit Unterrichts- und Busangebotstotalausfäl-len, nachmittägliche Böschungsbrände zwischen Steinau und Hanau mit Voll-sperrung der Kinzigtalbahn), so dass kurzfristig zwei volle Erhebungstage in der Folgewoche wiederholt werden mussten.
Herr Rahm betont die gute Nutzung besonders der schnellen Zugverbindungen ins Rhein-Main-Gebiet sowie die Bedeutung des Ausbaus der Kinzigtalbahn samt Bahnhöfen für die künftige Attraktivität großer Teile des Main-Kinzig-Kreises.
Am 28.06.2012 fand in Gelnhausen eine Sitzung des Kreistagsausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft statt, in der darge-legt wurde, dass der Aus- bzw. teilweise Neubau von Streckengleisen und Sta-tionen im maßgeblichen „Investitionsrahmenplans 2011 – 2015 für die Ver-kehrsinfrastrukturen des Bundes (IRP)“ derzeit in der neu geschaffenen „Kate-gorie D„ eingeordnet ist. Diese Kategorie D beinhaltet „Sonstige wichtige Vorhaben/Teilvorhaben“ (= Vorhaben, die sich überwiegend in frühen Pla-nungsstadien befinden). Mit diesen Projekten kann in der Regel erst nach 2015 begonnen werden.
Im Verkehrskorridor Hanau – Frankfurt/M (nordmainisch über Maintal) hat das zunächst zur Realisierung bis 2016 vorgesehene Projekt „Nordmainische S-Bahn“ eine weitere zeitliche Verzögerung erfahren, da die laufende Korri-doruntersuchung vsl. erst 2013 vorliegen wird. Da einerseits u.a. dadurch eine Inbetriebnahme bis 2016 unrealistisch ist, jedoch andererseits das Gemeinde-verkehrsfinanzierungsgesetzt (GVFG) bis 2019 – bislang ersatzlos – auslaufen soll, ergibt sich angesichts der auf derzeit ca. 400 Mio EUR gestiegenen Bau-kostenprognosen eine erhebliche Finanzierungslücke. Auf der sich anschlie-ßenden bayrischen Seite der Main-Spessart-Bahn Würzburg – Hanau -– Frank-furt/M läuft derzeit das Ausschreibungsverfahren für bisherige RE-Zugleistungen, das federführend von der Bayrischen Eisenbahngesellschaft (BEG) betreut wird und wegen der Entscheidungslücke zur „Nordmainischen S-Bahn“ mehrmals verschoben werden musste. Die RE-Linie 55 Würzburg – Ha-nau – Frankfurt/M gilt als eine der unpünktlichsten in ganz Bayern, die RB-Linie 55 Aschaffenburg – Hanau – Frankfurt/M leidet unter den teilweise sehr langen Standzeiten in Hanau Hbf. Die BEG arbeitet an einem landesweit abgestimm-ten Integralen Taktfahrplan (ITF), in den z. B. auf der Schnellfahrstrecke Nürn-berg – Ingolstadt auch schnelle, fernverkehrsähnliche Regionalzugangebote eingebunden sind.
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Für die Stadt Erlensee ist vorgesehen, den bestehenden Gleisanschluss beizu-behalten und in jedem Fall keine Entwidmung zuzulassen, da diese später kaum noch korrigierbar wäre. Das gemeinsame Ziel ist die Wiederanbindung von Erlensee an den SPNV mit möglichst Direktverbindungen bis Frankfurt/M sowie eine Neukonzeption des dortigen Busnetzes.
3 Aktueller Sachstand der NVP-Bearbeitung
Her Sebbesse gibt einen Überblick zum Datenrücklauf bzw. den verkehrlichen Anregungen der Kommunen. Die Wünsche nach zusätzlichen Bedienungen zur Abdeckung des zunehmenden Nachmittagsunterrichtes (z.B. nach der 8. Stun-de) stehen angesichts der Finanzierungsprobleme im Widerspruch zur vollstän-digen Aufrechterhaltung bisheriger Fahrten am Vormittag und Mittag (z.B. 4. bis 6. Stunde), da der scharfen Lastspitze morgens ansonsten immer mehr Ab-bringerfahrten gegenüberstehen, auf die sich die Schüler dann wochentagsab-hängig wechseln verteilen.
Weitere Wünsche der Kommunen bezogen sich auf die Verbesserung der Hal-testellenaushänge vor Ort sowie die Einrichtung bzw. Erweiterung von Stadt- und Gemeindebusverkehren analog Erlensee oder Biebergemünd. Im Rahmen der NVP-Fortschreibung werden Verkehrskonzept und Finanzierung zu klären sein.
4 Finanzierung des ÖPNV
Herr Rahm führt aus, dass die seitens des Landes Hessen angedachten Kürzun-gen der ÖV-Finanzierung in der Größenordnung von 20 Mio EUR zwar vorerst zurückgenommen wurden. Dennoch stelle das Land weiterhin keine eigenen Haushaltsmittel hierfür ein und reiche lediglich Bundesmittel 1:1 durch. Durch die demografische Entwicklung werden sich die Finanzierungsprobleme weiter verschärfen. Nach RMV-Interpretation der Einnahmeaufteilung ergäbe sich auf Basis der 2010 durchgeführten Verkehrserhebung für die KVG Main-Kinzig für 2012 eine ggü. 2011 um ca. 900.000,- EUR niedrigere Einnahmezuscheidung. Zudem stiegen ständig die Kosten für Treibstoff und Löhne. Als Voraussetzung für die Nutzung des kommunalen Rettungsschirms des Landes Hessen stehen „freiwillige Leistungen“ der Kommunen auch im Bereich des öffentlichen Ver-kehrs auf dem Prüfstand und führen zumindest zu intensiven Diskussionen.
Denkbare innovative Finanzierungsinstrumente wie z.B. Parkplatzabgaben, Zusatzabgaben auf Grundstücke oder sonstige ÖV-Abgaben zur Sicherung der Grundfinanzierung des Angebotes seien trotz reger Diskussion zumindest kurzfristig nicht umsetzbar. Die Entscheidung für solche Instrumente liegt bei den Parlamenten. Die KVG Main-Kinzig hatte in Zusammenarbeit mit der IGDB bereits im NVP 2002 auf die absehbaren Konsequenzen der demografischen Entwicklung hingewiesen. Inzwischen zeigen sich besonders im Osten des Kreisgebietes teils dramatische Einbrüche der Schülerzahlen, während im Raum Hanau die Einwohnerzahlen weitgehend stabil sind und in Frankfurt/M weiter zunehmen. Die östlich von Wächtersbach problematischen Tendenzen hinsicht-lich Einwohnerentwicklung und Infrastrukturausstattung werden sich letztlich auch im Schulentwicklungsplan niederschlagen und zu Diskussionen um die Zukunft zu einzelner Schulstandorte führen. Die Entwicklung der Schulstand-
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orte wiederum prägt entscheidend Aufwand und Nutzbarkeit der verbleiben-den ÖV-Angebote vor Ort.
5-6 Angebotskonzept
Herr Sebbesse beschreibt die Notwendigkeit, unter den gegebenen finanziel-len Rahmenbedingungen bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2012 für das Fahrplanjahr 2013 ca. 450.000 Bus-Kilometer einsparen zu müssen. Bei der-zeit ca. 6,3 Mio Fahrzeugkilometer Gesamtleistung entspräche das Leistungs-kürzung um ca. 7%. Zentrale Kriterien für die konkrete Umsetzung dieser Leis-tungsreduzierung ist das Ziel, die heutige Stammkundschaft des ÖV möglichst wenig zu treffen, aber auch Lastspitzen im Schülerverkehr gezielt zu prüfen. Fahrzeuge, die z.T. nur 1,5 Stunden am Tag eingesetzt werden können, bilde-ten ein erhebliches wirtschaftliches Problem sowohl hinsichtlich der Fixkosten für die Fahrzeuge als auch bei der Besetzung mit Fahrpersonalen.
Die verkehrsvertraglichen Möglichkeiten zu Abbestellung von Leistungen müssten ausgeschöpft werden, dies gilt für alle Regionen des Main-Kinzig-Kreises. Zum Beispiel werden die Wochenendangebote in allen Linienbündeln noch einmal überprüft. Das gilt z.B. auch für das Linienbündel 10 „Bergwin-kel“. Dort war die ab Dezember 2006 ursprünglich vorgesehene Verkehrsleis-tung von ca. 570.000 km/Jahr durch meist schulverkehrsbedingte Zusatzbestel-lungen auf inzwischen 750.000 km/Jahr angestiegen.
Im Verkehrsraum Gelnhausen ist angedacht, den derzeitigen 2-Stunden-Takt der Buslinie AB-30 am Wochenende zwischen Freigericht, Gelnhausen und Lin-sengericht wegen mangelnder Nachfrage abzubestellen Montag bis Freitag sowie außerhalb der Verkehrsspitzen den jetzigen 60-Min-Takt auf einen 2-Stunden-Takt auszudünnen.
Für die Buslinie MKK-52 Freigericht – Hanau werde in Erwägung gezogen, Fahrten bereits in Somborn am Busbahnhof enden zu lassen und somit die Schleife über Neuses, Horbach, Altenmittlau und Bernbach weniger häufig zu bedienen.
Die Buslinie MKK-53 Oberrodenbach – Niederrodenbach – Hanau könnte au-ßerhalb der Hauptverkehrszeiten auf den Abschnitt innerhalb von Rodenbach beschränkt werden.
Für die Buslinie MKK-33 Bruchköbel - Hanau sei eine zeitweise Ausdünnung vom 30- auf einen 60-Minuten-Takt angedacht. Zusammen mit den übrigen in diesem Korridor verkehrenden Regionalbuslinien sowie dem Bahnangebot der Linie 33 (Gießen –) Friedberg – Hanau stelle dies weiterhin ein gutes Angebot dar.
Innerhalb von Maintal würde eine Taktausdünnung der MKK-25 für den End-abschnitt bis Wachenbuchen geprüft.
Die RMV-GmbH beabsichtige, bei den regionalen Buslinien rund um Hanau ebenfalls Kürzungen von wenig genutzten Fahrleistungen vorzunehmen.
Bei allen Kürzungsüberlegungen sei zu berücksichtigen, dass ein Streichen ein-zelner Fahrtabschnitte oder Fahrten nur dann wirtschaftlich voll zum Tragen komme, wenn sich im gesamten Fahrzeug- und Personalumlauf deutliche Ein-sparungen erzielen ließen. Auch hier sei, analog dem Schülerverkehr, das
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Hauptproblem die starke Fahrzeug- und Fahrpersonalbindung für nur wenige Spitzenstunden. Am Beispiel des Linienbündels 10 „Bergwinkel“ wurde die ext-rem starke Fahrplanfixierung auf die Schulverkehrsspitzen grafisch untermau-ert. Die verträgliche Kappung solcher Verkehrsspitzen führte über echte Ein-sparungen an separaten Fahrzeugen bzw. ungünstigen Fahrerdiensten zu nachhaltigen Einsparungseffekten im Vorfeld einer künftigen Neuausschrei-bung. Die fahrplantechnische Umsetzung erfordere Detailarbeit, da hierbei ein breites Bündel an Einzeloptionen im Zusammenhang zu betrachten sei.
Herr Rahm erläutert vor dem Hintergrund dieser vorläufigen „Streichungsliste“ die Spitzenlastproblematik aus Sicht des Fahrereinsatzes. Auch im ländlichen Raum würde es zunehmend schwieriger, für sehr kurze, aber zeitlich weit aus-einander liegende Dienste von nur 30 bis 40 Minuten im Schülerverkehr an le-diglich ca. 190 Schultagen im Jahr gerade wegen niedriger Löhne von derzeit z.T. nur 11,- EUR/Stunde qualifiziertes Fahrpersonal zu bekommen. Perspekti-visch bestünde die Notwendigkeit, neben höheren Löhnen insbesondere auch bessere Dienstschichten und Arbeitsbedingungen anzubieten. Würden hierfür nicht ausreichend Mittel bereitgestellt, so sei schon aus diesem Grund mit Leis-tungseinschränkungen zu rechnen. Der Aufbau von Infrastrukturen für den Ganztagsunterricht, z.B. Mensen, müsse umgekehrt dazu führen, dass als Folge der veränderten Stundenpläne bisherige Fahrten mit zunehmend geringere Nutzung entfallen bzw. in veränderten Zeitlagen bzw. mit kleineren Fahrzeu-gen durchgeführt werden. Elternforderungen nach umsteigefreien Rückfahr-ten nach praktisch jeder Unterrichtsendstunde bis in den letzten Gemeindeteil bei gleichzeitiger Berücksichtigung des „Schultourismus“ seien nicht finanzier-bar. Mögliche Konflikte müssten in Kauf genommen werden, um den ÖV an-gesichts der demografischen Entwicklung je nach Verkehrsregion auf einem vernünftigen Maß zu konsolidieren.
Auf Nachfrage seitens des Kreiselternbeirates nach bisherigen konkreten Er-fahrungen wies Herr Rahm auf den laufenden Abstimmungsprozess mit der Henry-Harnischfeger-Schule in Salmünster hin, für die KVG Main-Kinzig bereits vor Jahren erste Fahrplankonzepte erstellt habe. Grundsatzproblem weiterfüh-render Schulen im ländlichen Raum seien die langen Distanzen zu den Schü-lerwohnorten, so dass eine Andienung im 45-Min-Schulstundenraster oft nicht ohne Zusatzfahrzeuge darstellbar sei. Eine wesentliche Entspannung würde sich durch Andienungen bzw. Abbringer im Abstand von zwei Schulstunden ergeben. Angesichts der Tendenz zu Ganztagsschulen mit ihren erweiterten Betreuungsmöglichkeiten sollten konkrete Anstrengungen unternommen werden, die Schulverkehrs-Frühspitze zur 1. Stunde grundlegend und nachhal-tig zu entschärfen, auch wenn dies für die Beteiligten einen Umgewöhnungs-aufwand darstellen werde. Es wird aber ausdrücklich betont, auch wenn das Angebot optimiert werden muss, sollen die Beförderungen von und zu den Schulen weiterhin sicher gestellt sein.
Herr Müller unterstreicht die Notwendigkeit, angesichts der gewünschten Fi-nanzmitteleinsparungen die Entzerrung auch und gerade der Frühspitzen im Schulverkehr anzustreben, weil nur so andere massive Angebotskürzungen verzichtbar wären.
Zur Nachfrage einer Verträglichkeit neuer Schulanfangszeiten mit der Lebens-realität der Familien mit Berufstätigen führte Herr Rahm an, dass eine Tren-nung von jüngeren und älteren Schülern durchaus praktische Vorteile bei der
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Busbeförderung erwarten lasse (Vermeidung der heutigen Sitzplatz-„Hackordnung“). Zudem sei die Koordinierung individueller Familienwünsche zu Schulanfangs- und –endzeiten generell unmöglich bzw. unter eingeengten Finanzspielräumen für die Schülerbeförderung gerade in ländlichen Räumen zunehmend unrealistisch.
Auf Nachfrage zum Zeithorizont der Kürzungsmaßnahmen bzw. der Notwen-digkeit für einen hinreichenden kommunalen Entscheidungsvorlauf erläutert Herr Rahm, dass einzelne Bausteine bereits zum Dezember 2012 umgesetzt werden sollen. Die Finanzmittelkürzungen durch den RMV beträfen konkret auch die KVG Main-Kinzig und zwingen zu Reaktionen bzw. perspektivischer Diskussion von Gegenmaßnahmen, zum Beispiel in Form von Kreistagsbe-schlüssen für die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel. Ohne eine Neube-stimmung, wo welche öffentlichen Verkehrsangebote wünschenswert, nötig und sinnvoll seien, könne keine Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch Wirtschaft und Verkehrsunternehmen entstehen. Erkennbar uneffektive Verkehrsangebote, die seit Jahren kaum genutzt würden, müssten entfallen. Umgekehrt gäbe es positive Ansätze einzelner Kommunen für ÖV-Verbesserungen, die bilateral ausgestaltet werden sollten.
Herr Sebbesse erläutert die Präsentationsbausteine zu den Verkehrsräumen Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern und weist auf die jeweils erheblich unter-schiedlichen Strukturdaten zu Einwohnerdichte und Angebotsnutzung hin. Ziel der NVP-Fortschreibung sei es, die jeweils in den Räumen vorhandenen Ange-bote zu überprüfen und Vorschläge zur Angebotsumstrukturierung vor Ort zu erarbeiten. Ja nach äußeren verkehrspolitischen bzw. finanziellen Rahmenbe-dingungen müsse hierbei in verschiedenen Szenarien gedacht werden, um auf künftige Entwicklungen in die eine wie die andere Richtung vorbereitet zu sein. Die Angebotsplanung im Rahmen der NVP-Fortschreibung wird wesent-lich in Form von „Liniensteckbriefen“ erfolgen.
Herr Rahm betont die auch künftig wichtige Rolle der im östlichen Kreisteil gelegenen Zentren entlang der Kinzigtalbahn wie Schlüchtern oder die Stadt-teile Bad Soden und Salmünster. Alle Verkehrsräume im Main-Kinzig-Kreis müssten sich jedoch ihre eigene ÖV-Entwicklung selbst aktiv erarbeiten und konkrete positive Rahmenbedingungen schaffen.
Herr Sebbesse und Herr Müller geben einen Überblick zur vorgesehenen Ein-führung bedarfsgesteuerter Angebote im östlichen Teil des Kreisgebietes, de-ren Zuschnitt sich an den örtlichen und verkehrlichen Verhältnissen orientieren werde. Die Bedarfssteuerung erfordere eine kleine, zusätzliche „Eigenleis-tung“ der Fahrgäste in Form der Fahrtwunschanmeldung, vermeide jedoch umgekehrt die Durchführung nicht genutzter Fahrten / Fahrtabschnitte. Die Aufgabe fester Linienwege würde hierbei durchaus positive Nebeneffekte nach sich ziehen (z.B. Verkürzung von Fußwegen zum Ziel, sofern die verkehr-lichen Randbedingungen stimmig seien), jedoch im Einzelfall auch zu Fahrzeit-verlängerungen bzw. Umsteigenotwendigkeiten führen. Die Einführung ört-lich zugeschnittener flexibler Angebote erfordere erhebliche Detailplanungen unter Einbeziehung der schulbedingten Verkehrsströme.
Auf Nachfrage des Behindertenrates zur Nutzbarkeit flexibler Angebote auch für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste erläuteren Herr Müller und Herr Rahm, dass es bei Nutzung von reinen PKWs als ÖV-Angebot durchaus zu Einschrän-kungen kommen könnte. Andererseits gäbe es im Bereich der freigestellten
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Schülerverkehre bereits jetzt viele technisch geeignete Fahrzeuge für solche Transporte, die künftig verstärkt in das ÖV-Angebot einbezogen werden soll-ten. Hierzu gäbe es bereits konkrete Gespräche. In Bezug auf die Anmeldefris-ten würde das im Aufbau befindliche Betriebsleitsystem („RBL light“) auch die Option auf die Einbeziehung von Fahrzeugen für den freigestellten Schüler-verkehr bieten. Zur Aufrechterhaltung der Mobilität im ländlichen Raum seien solche komplexen Hintergrundsysteme zunehmend notwendig, um Fahrtwün-sche und Auslastungssteuerung wirtschaftlich verträglich zu koordinieren.
Auf Nachfrage zum perspektivischen Wegzug sowohl jüngerer als auch älterer, nicht mehr „automobiler“ Bürgerinnen und Bürger aus ländlichen Räumen weist Herr Rahm auf das grundsätzliche Ziel hin, den Bevölkerungsrückgang wenn möglich zu stoppen, die dafür nötigen Verkehrskonzepte jedoch nur schrittweise umsetzen zu können. Der Grad einer solchen Umsetzung würde jedoch letztlich politisch über Finanzzuweisungen festgelegt.
Die Frauenbeauftragte des Main-Kinzig-Kreises macht auf die besonderen Her-ausforderungen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in ländlichen Räumen aufmerksam. Externe Akteure würden Aufgaben dort überstülpen, ohne sich um die in der Konsequenz nötigen Finanzierungsinstrumente zu kümmern. In-dividuelle Lösungen vor Ort wie Kleinkinderbetreuung seien Voraussetzungen für Erwerbstätigkeit, müssten jedoch mit den künftigen Angeboten des ÖV vereinbar sein. Bei guter Koordination bestünde die Chance, neue Fahrgäste für den ÖV zu gewinnen.
Herr Rahm fasst die Notwendigkeit zur Umstrukturierung des ÖV in ländlichen Räumen unter dem Stichwort „Paradigmenwechsel“ zusammen und erinnert an das künftig zu erwartende, niedrige Niveau von Renten. Das Bild künftiger Rentnergenerationen werde sich grundlegend von der heutigen Realität un-terscheiden, wobei die Folgen besonders in den ländlichen Regionen spürbar sein würden. Nur eine rechtzeitige, konsequente Systemumstellung könne die-se Veränderungen aufnehmen und zumindest in den Kernorten mit ihren Inf-rastrukturen verkehrlich Standortsicherheit bieten.
Herr Bgm. Büttner (Bad Soden-Salmünster) kritisiert die Abgrenzung der Ver-kehrsräume Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern in der Präsentation, da es nur einen einzigen Main-Kinzig-Kreis gäbe.
Für zusätzliche Verkehre solle der Main-Kinzig-Kreis finanziell aufkommen, da solche Leistungen angesichts der kommunal zu zahlenden Kreisumlage zu er-warten seien. Die bisherige Darstellung des Angebotskonzeptes sei zu wenig konkret.
Herr Rahm verweist auf den an die Stadt Bad Soden-Salmünster weitergeleite-ten Finanzierungsvorschlag für Zusatzleistungen. Die Darstellungsart der Ver-kehrsräume diene primär zur Bewusstseinsbildung für die inhaltlichen Ursa-chen unterschiedlicher ÖV-Wirtschaftlichkeit zwischen West und Ost. Die in-homogene Struktur des Main-Kinzig-Kreises mache sich – wie bereits dargelegt – an der stark auf die Nähe zur Kinzigtal-Achse fixierte Standortqualität und Einwohnerentwicklung bemerkbar. Die Kernstädte der Zentren im Bergwinkel hätten ÖV-Entwicklungspotenzial ebenso wie in anderen Räumen, jedoch müssten entsprechende Konzepte vor Ort – finanziell, infrastrukturell und kommunikativ – unterstützt werden. Die Zukunft der ländlichen Räume würde primär in den Parlamenten auf Basis von Konzepten entschieden. Generell gä-
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be es keine universell anwendbaren Erfolgsrezepte, sondern vielmehr das Be-mühen um örtlich optimale Fahrpläne und Angebotskonzepte in Abstimmung mit den Trägern der Finanzierung. Angesichts der völlig unterschiedlichen Strukturräume in Main-Kinzig-Kreis würde an solchen örtlich angepassten Lö-sungen auch künftig kein Weg vorbei führen.
7 Sachstand Regionaler NVP des RMV und LNVP HU
Herr Sebbesse berichtet über den Sachstand der zeitparallelen NVP-Projekte auf regionaler Ebene beim RMV sowie innerhalb der Stadt Hanau (LNO Ha-nau).
8 Aktueller Rahmenterminplan
Herr Sebbesse stellte nochmals den Rahmenterminplan zur NVP-Fortschreibung vor, der ggf. durch Rückkopplungen zu den künftigen Finanzierungsmöglich-keiten gewissen Veränderungen unterworfen sein könne. Ziel sei weiterhin ein Kreistagsbeschluss im vierten Quartal 2012.
9 Aufnahme fachlicher Anregungen, Wünschen und Hinweisen aus dem Teilnehmerkreis
Aufgrund der bereits zu vorherigen Tagesordnungspunkten geführten Diskus-sionen gibt es keine weiteren Wortmeldungen.
Herr Rahm dankt für konstruktiven Diskussionen. Angesichts verschärfter Rah-menbedingungen sei eine aktive Mitarbeit am künftigen Zuschnitt der ÖV-Angebote unerlässlich.
F. d. R. IGDB GmbH Müller Anlagen: Präsentation Ergebnischarts FGE Kinzigtalbahn Presseinfo Hessischer Landkreistag zur Novelle des ÖPNV-Gesetzes Anwesenheitsliste
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Quellorte (ortsteilscharf) am Bahnhofvon Zugeinsteigern
Wächtersbach1 - 10 Personen
11 - 20 Personen21 - 30 Personen31 - 40 Personen41 - 50 Personen
> 50 Personen
27 Anzahl Personen aus Ortsteil... davon Anreise mit Bus/Zug
Quelle: Eigene Befragungen am 21.März 2012von 5.40 - 20 UhrZahlen in 100% (hochgerechnet auf Basis einerErfassungsquote von 79% aller Zugeinsteiger)
BahnhofWächtersbach
Burgjoß
Oberndorf
Lettgenbrunn
Bad Orb
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Wirtheim
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Neudorf
Lichenroth
WettgesMauswinkelKirchbracht
Illnhausen
Fischborn
UnterreichenbachBirstein
Hettersroth
Streitberg
Leisenwald
Waldensberg
Wittgenborn
Weilers
Hesseldorf
Spielbg.
Obersotzbach
Untersotzbach
Hellstein
Neuen-schmidten
Schlierbach
Wächters-bach
Marjoß
Udenhain
Salmünster
Gelnhausen
Hailer
HanauNiederrodenbach
Lanzingen
Flörsbach
Jossa
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Fulda
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Nahverkehrsplan Main-Kinzig-Kreis 2013 - 2018Anlage I-3.1
Ergebnisprotokoll
TOP Beschreibung
1 Begrüßung
Herr Dr. Kavai, Verkehrsdezernent des Main-Kinzig-Kreises, begrüßt die Anwe-senden und stellt die weiteren Arbeitsschritte vor. Der Entwurf des Nahver-kehrsplans werde in der kommenden Kreisausschuss-Sitzung beraten und als Vorlage in die Kreistagssitzung am 21.06.2013 eingebracht. Der Kreistag über-weist anschließend den Plan mit seiner Empfehlung an den Ausschuss für Wirt-schaft, Energie, Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft zur abschließenden Bera-tung und Beschlussfassung des NVP-Entwurfs. Bislang haben sich rund 2/3 der 28 Städte und Gemeinden mit Anregungen und Kritik am Planungsprozess beteiligt. Das Beratungsverfahren zum nun vor-liegenden umfangreichen Entwurf bleibt weiterhin geöffnet. Herr Dr. Kavai betont die Anstrengungen zur Sicherstellung von Transparenz im Rahmen der Erstellung des vorliegenden NVP-Entwurfs. Neben den Sitzun-gen des Koordinationsausschusses gab es zahlreiche Gesprächstermine mit den Städten und Gemeinden. Eine Hauptaufgabe des Kreises, die sich auch im vorliegenden NVP-Entwurfs niederschlägt, ist es, den ländlichen Raum auf den demographischen Wandel vorzubereiten. Nach der Beschlussfassung könnten die im NVP beschriebenen Angebotskon-zepte mit entsprechendem Vorlauf nach und nach umgesetzt werden. Wesent-liche Veränderungen sollen nach Ablauf der jeweiligen Konzessionslaufzeiten mit Beginn der neuen Linienkonzessionen umgesetzt werden. Der Nahverkehrsplan stellt die Basis für einen weiteren Prozess von Bürgerver-sammlungen und Ideenwerkstätten mit den Kommunen dar, wenn die Umset-zung und Weiterentwicklung der definierten Maßnahmen ansteht.
Herr Müller, Geschäftsführer der IGDB GmbH, stellt die weiteren Schritte im Rahmen des förmlichen Anhörungsverfahrens vor. Im Anschluss an die 3. Sit-zung des Koordinationsausschusses beginnt am Freitag, den 24.05.2013 das Verfahren. Alle Anhörungsberechtigten gem. § 14 Abs. 7 HÖPNVG erhalten
Nahverkehrsplan Main-Kinzig-Kreis 2013-2018 3. Sitzung des Koordinationsausschusses
Datum / Uhrzeit: 23.05.2013, 15:00 Uhr - 16:15 Uhr
Ort: Erlensee, Fallbachhalle
Teilnehmer: Dr. André Kavai, 1. Kreisbeigeordneter Volker Rahm, Geschäftsführer der KVG Main-Kinzig Sonja Landschreiber, Prokuristin der KVG Main-Kinzig Alex Müller, Geschäftsführer der IGDB GmbH Lutz Sebbesse, Projektleiter, IGDB GmbH Felix Esselborn, IGDB GmbH weitere Teilnehmer: siehe Liste in der Anlage
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Nahverkehrsplan Main-Kinzig-Kreis 2013 - 2018Anlage I-3.1
TOP Beschreibung
hierfür den Entwurf des Nahverkehrsplans auf CD-ROM und werden gebeten, ihre schriftliche Stellungnahme bis Freitag 21.06.2013 abzugeben. Anhörungs-berechtigte Teilnehmer der Sitzung erhalten Gelegenheit, nach Veranstal-tungsende ihr Exemplar in Empfang zu nehmen. Weiterhin besteht im Kreis-haus in Gelnhausen sowie in den Räumlichkeiten der KVG Main-Kinzig in Ha-nau die Möglichkeit der Einsichtnahme in den NVP-Entwurf.
2 bis 4
Anforderungsprofil, Schwachstellenanalyse, Angebotskonzept und Li-nienbündelung
Herr Sebbesse, Projektleiter IGDB GmbH, stellt die Inhalte des Nahverkehrs-plans zum Anforderungsprofil, zur Schwachstellenanalyse sowie zum Ange-botskonzept und Linienbündelung anhand einer Präsentation vor (vgl. Anla-ge).
Frau Bgm. Schröder, Gemeinde Neuberg, weist auf die vorgesehene Aufgabe der derzeitigen Verbindung von Neuberg nach Erlensee hin, für die künftig ein Weg über Langenselbold erforderlich werde. Dies treffe die Gemeinde Neu-berg besonders, da gewohnte Versorgungsstrukturen (Einkaufen, Ärzte etc.) keine Berücksichtigung fänden. Herr Rahm, Geschäftsführer der KVG Main-Kinzig, verweist auf die erhobenen Fahrgastzahlen, die nur eine geringe Nachfrage im Jedermannverkehr auf die-ser Relation zeigten. Dies gelte auch für Ronneburg – Erlensee. Mit dem vorge-stellten Konzept mit MKK-56 und MKK-57 nach Langenselbold Bf werde das Angebot für Pendler in die engere Rhein-Main-Region attraktiver, da künftig eine schnelle Anbindung an den Zug nach Frankfurt ermöglicht wird. Weiter-hin bestehen gute Versorgungsstrukturen in Langenselbold. Durch Umsteige-möglichkeiten an den Verknüpfungspunkten in Langenselbold und Erlensee bleibt die Anbindung an Erlensee gewahrt.
Frau Bgm. Rück, Gemeinde Schöneck, weist auf die entfallende Anbindung mit dem Bus von Oberdorfelden an Kilianstädten hin. Aufgrund fehlender eigener Versorgungsinfrastruktur (seit einigen Monaten kein Nahversorger und kein (Haus-)Arzt mehr im Ortsteil) sei eine Anbindung an den Kernort besonders wichtig. Herr Rahm erläutert die Problematik einer fehlenden Wendemöglichkeit in Oberdorfelden für den Fahrgastbetrieb. Dadurch wären erhebliche Umweg-fahrten wie im aktuellen Angebot erforderlich, die andere Fahrtrelationen für potentielle Fahrgäste unattraktiv machen. Anhand der vorliegenden Fahrgast-zahlen sei für die Relation Oberdorfelden – Kilianstädten nur eine geringe Nachfrage im Jedermannverkehr feststellbar.
Frau Bgm. Rück ergänzt, dass die zugrunde gelegten Fahrgastzahlen aus dem Jahr 2010 stammen und dementsprechend die Veränderungen im letzten und vorletzten Jahr nicht berücksichtigt seien. Herr Rahm stellt den zeitintensiven Auswerteprozess der umfangreichen Ver-bunderhebung des RMV dar und betont, dass zusätzlich regelmäßig die Be-obachtungen der Busunternehmen in die Analyse mit eingehen. Im konkreten Fall seien jedoch in jüngster Zeit keine wesentlichen Veränderungen feststell-bar. Es ist erklärtes Ziel der KVG Main-Kinzig, die Vorhaben zur Linienplanung weitgehend dem Kundenwunsch und den Interessen der Kommunen anzupas-sen, vor dem Hintergrund der Finanzierbarkeit müsse jedoch immer ein Aus-
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Nahverkehrsplan Main-Kinzig-Kreis 2013 - 2018Anlage I-3.1
TOP Beschreibung
gleich zwischen allen Interessen gefunden werden. Hierfür ist die Berücksichti-gung des Vernetzungsgedankens innerhalb der Region von besonderem Inte-resse. Neben der Anbindung mit der Schiene besteht für Oberdorfelden künf-tig die umsteigefreie Erreichbarkeit von Niederdorfelden und Hanau, wo zahl-reiche Grundversorgungsangebote vorgehalten werden. Bei einer Führung der Linien zum künftigen Verknüpfungspunkt Hanau-West bestünde beispielswei-se eine direkte Anbindung an ein neues Ärztehaus.
5 Maßnahmenwirkung
Herr Müller, IGDB stellt die Inhalte des Nahverkehrsplans zur Maßnahmenwir-kung anhand einer Präsentation vor (vgl. Anlage). Er hebt den prognostizier-ten teils starken Bevölkerungsrückgang hervor, der sich insbesondere bei den Fahrgastzahlen im Ausbildungsverkehr niederschlagen wird. Die vorgestellten Maßnahmen werden deshalb nur in einem eingeschränkten Maße zu Nachfra-gesteigerungen im Jedermannverkehr führen und den Rückgang der Gesamt-Fahrgastzahlen nicht aufhalten können. Demgegenüber steht, dass für den Li-nienbetrieb Fahrzeug-Fixkosten entstehen, die unabhängig von der Zahl der Mitfahrer gleichbleibend hoch sind.
6 Aufnahme fachlicher Anregungen, Wünsche und Hinweise aus dem Teilnehmerkreis
Herr Becker, RMV begrüßt die vorgestellte Konzeption und regt an, die regio-nalen Linien des RMV vollständig in die jeweiligen korridorparallel geplanten lokalen Linienbündel zu integrieren und Synergien zu ziehen. Herr Rahm bekräftigt den Wunsch zur engen Kooperation mit dem RMV, so-fern neben der Integration der regionalen Linien in den Aufgabenbereich der KVG Main-Kinzig auch die benötigten Finanzmittel bereitgestellt werden. Er verweist auf den politischen Willen im Main-Kinzig-Kreis, dass aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen die geplanten Linienbündel mit einer Aus-nahme weiterhin im Rahmen einer Direktvergabe betrieben werden sollen. Herr Becker und Herr Rahm bekräftigen zur Integration regionaler Linien wei-tere bilaterale Gespräche führen zu wollen.
Herr Schmidt, Gemeinde Hasselroth, bittet um eine Stellungnahme zu einer Fahrgastzählung des Einkaufsbusses zwischen Niedermittlau und Hailer-Meerholz. Herr Rahm informiert, dass sich die Annahme eines neuen Angebot erfah-rungsgemäß zwar erst entwickeln muss, aber gemäß den Angaben des Ver-kehrsunternehmen seien nach einer ersten Probierphase insgesamt die Fahr-gastzahlen sehr niedrig sind. Nachfragereduzierend ist, dass die Zielgruppe der älteren Bevölkerungsgruppe insgesamt noch eine hohe PKW-Verfügbarkeit aufweist. Dies kann sich aufgrund der Einkommensentwicklung in Zukunft än-dern. Daher sind Projekte dieser Art in Zukunft weiter zu entwickeln und mit den Partnern der Städte und Gemeinden zu gestalten.
Abschließend dankt Herr Rahm dem Koordinierungsausschuss für die konstruk-tive Teilnahme und die intensiven Beratungen mit den Städten und Gemein-den auch im Rahmen bilateraler Gespräche und Schriftwechseln, sowie dem Planungsbüro IGDB für die ausführliche Analyse der Bestandssituation und den vorliegenden Entwurf des Nahverkehrsplans.
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Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Kreistagsfraktion CDU
Kreistagsfraktion Die Linke
Kreistagsfraktion F.D.P.
Kreistagsfraktion Freie Wähler
Kreistagsfraktion Piraten
Kreistagsfraktion SPD
Verbünde / benachbarte Aufgabenträger
Hanau Lokale Nahverkehrsorganistation GmbH
Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach mbH
Lokale Nahverkehrsgesellschaft Fulda mbH
Main-Spessart-Nahverkehrs GmbH
Rhein-Main-Verkehrsverbund mbH
Traffiq Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Verkehrsgesellschaft mbH Untermain
Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV)
Städte und Gemeinden
Gemeindevorstand der Gemeinde Biebergemünd
Gemeindevorstand der Gemeinde Birstein
Gemeindevorstand der Gemeinde Brachttal
Gemeindevorstand der Gemeinde Flörsbachtal
Gemeindevorstand der Gemeinde Großkrotzenburg
Gemeindevorstand der Gemeinde Gründau
Gemeindevorstand der Gemeinde Hammersbach
Gemeindevorstand der Gemeinde Hasselroth
Gemeindevorstand der Gemeinde Jossgrund
Gemeindevorstand der Gemeinde Linsengericht
Gemeindevorstand der Gemeinde Neuberg
Gemeindevorstand der Gemeinde Niederdorfelden
Gemeindevorstand der Gemeinde Rodenbach
Gemeindevorstand der Gemeinde Ronneburg
Gemeindevorstand der Gemeinde Schöneck
Gemeindevorstand der Gemeinde Sinntal
Gemeindevorstand Freigericht
Magistrat der Stadt Bad Orb
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Nahverkehrsplan Main-Kinzig-Kreis 2013 - 2018Anlage I-4
Magistrat der Stadt Bad Soden-Salmünster
Magistrat der Stadt Bruchköbel
Magistrat der Stadt Erlensee
Magistrat der Stadt Gelnhausen
Magistrat der Stadt Hanau
Magistrat der Stadt Langenselbold
Magistrat der Stadt Maintal
Magistrat der Stadt Nidderau
Magistrat der Stadt Schlüchtern
Magistrat der Stadt Steinau
Magistrat der Stadt Wächtersbach
Verkehrsunternehmen
Becker GmbH & Co KG
DB Regio AG, Regionalverkehr Rhein Main
Hanauer Straßenbahn GmbH
Hessische Landesbahn GmbH
HEUSER Omnibusunternehmen GmbH & Co. KG
Kahlgrund-Verkehrs-Gesellschaft mbH
Mr. Minibus Charter Service
Omnibusbetrieb Gass
Omnibusbetrieb Karl Noll GmbH & Co. KG
Omnibusbetrieb Klüh
Omnibusverkehr Franken GmbH Niederlassung Unterfranken
Racktours GmbH & Co.KG
RDG Regionalverkehrsdienst Gründau
Regionalverkehr Kurhessen GmbH
Regionalverkehr Main-Kinzig GmbH
Rieth‘s Reisen mbH
Schreiber Reisen GmbH
Stadtverkehr Maintal
Stroh Bus-Verkehrs GmbH
Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH, Friedberg
VGF Verkehrsgesellschaft Region Fulda mbH
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Nahverkehrsplan Main-Kinzig-Kreis 2013 - 2018Anlage I-4
Weitere Anhörungsberechtigte
ADAC
ADFC
Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Umwelt und Landwirtschaft des Main-Kinzig-Kreises
Behindertenrat des Main-Kinzig-Kreises
Frauenbüro Main-Kinzig
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Gelnhausen
IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern - Abteilung Handel, Verkehr, Tourismus und Raumordnung
Integrationsbüro des Main-Kinzig-Kreises
Kreiselternbeirat des Main-Kinzig-Kreises
Landkreis Aschaffenburg
Landkreis Bad Kissingen
Landkreis Main-Spessart
Omnibusverband Hessen e.V.
Pro Bahn & Bus e.V.
PRO BAHN Landesverband Hessen e.V.
Regierungspräsidium Darmstadt
Regionalverband Frankfurt Rhein Main - Bereich Mobilität
Verkehrsclub Deutschland e.V. Kreisverband Main-Kinzig
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Nahverkehrsplan Main-Kinzig-Kreis 2013 - 2018Anlage I-5
Stellungnahmen und Anregungen aus dem formalen Beteiligungsverfahren zum NVP (in Verbindung mit)
Empfehlungen zu deren weiteren Berücksichtigung im Nahverkehrsplan
sowie (am Schluss des Dokuments)
Dokumentation der Ergänzungen und Aktualisierungen seit Drucklegung des NVP-Entwurfs
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 17 (7) Gesetz über den öffentlichen Perso-nennahverkehr in Hessen (HÖPNVG) hatten die anhörungsberechtigten Träger öffentli-cher Belange die Möglichkeit, ihre Stellungnahme zum NVP-Entwurf abzugeben.
Nachfolgende Liste führt in der zweiten Spalte die eingegangenen Stellungnahmen auf. Berücksichtigt sind Eingänge bis zum 29.07.2013.
In der dritten Spalte werden die seitens der IGDB GmbH (zur Erstellung des NVP be-auftragte Planungsbüro) ausgesprochenen und mit der KVG Main-Kinzig mbH abge-stimmten Empfehlungen zur Berücksichtigung in der Endfassung des NVP dar-gestellt.
Gliederung der nachfolgenden Tabelle
- Allgemeine Stellungnahmen zum NVP-Entwurf ohne Bezug auf bestimmte Text-passagen
- Stellungnahmen zu den jeweiligen Hauptkapiteln des NVP
Innerhalb der jeweiligen Kapitel Sortierung nach Stellungnahmen seitens der Kommu-nen, Parteien, weiteren Institutionen, Verkehrsunternehmen und Interessensverbänden
Allgemeine Stellungnahmen
lfd. Nr. Institution/Stellungnahme
Empfehlung zur weiteren Berücksichtigung im NVP
1 Stadt Langenselbold vom 05.07.2013 wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die Stadtverordnetenver-sammlung in ihrer Sitzung am 1.7.2013 der Fortschreibung des Nahver-kehrsplan 2013-2018 des Main-Kinzig-Kreises zugestimmt hat.
Kenntnisnahme.
2 Stadt Maintal vom 13.06.2013 hinsichtlich des formalen Beteiligungsverfahrens am lokalen Nahver-kehrsplan für den Main-Kinzig-Kreis 2013 – 2018 verweisen wir auf den Schriftverkehr zwischen unserem Hause und der Kreisverkehrsgesell-schaft Main-Kinzig.
Kenntnisnahme.
3 Hessen Mobil - Straßen und Verkehrsmanagement vom 03.07.2013 Wir bedanken uns für die Beteiligung an der Aufstellung des NVP.
Kenntnisnahme.
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Nahverkehrsplan Main-Kinzig-Kreis 2013 - 2018Anlage I-5
lfd. Nr. Institution/Stellungnahme Empfehlung zur weiteren
Berücksichtigung im NVP 4 Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH vom 24.06.2013
Das Planwerk zeichnet sich durch eine umfassende Analyse des Bestands und der gegebenen sowie künftigen Rahmenbedingungen für den OPNV in Hessen aus. Vor allem die heute gegebenen organisatorischen ÖPNV-Strukturen (Aufgabenträgerschaft und Zuständigkeiten) im RMV und im Main-Kinzig Kreis sind deutlich herausgearbeitet. Die Fokussierung der Planungen auf das Angebot, das der Aufgabenträgerorganisation KVG Main-Kinzig unmittelbar unterstellt ist, kann nachvollzogen werden. Die beabsichtigte Ausrichtung des ÖV-Angebots zu mehr nachfrageori-entierten und effizienteren Lösungen wird auch unsererseits grundsätz-lich begrüßt.
Kenntnisnahme.
5 Kreiselternbeirat vom 20.06.2013 Wir möchten Ihnen zuerst für die Transparenz und gute Durchführung des Verfahrens danken, dies war sicher ein ordentliches Stück Arbeit.
Kenntnisnahme.
6 Landkreis Bad Kissingen vom 20.06.2013 der Landkreis Bad Kissingen als Aufgabenträger des öffentlichen Perso-nennahverkehrs im Landkreis Bad Kissingen erhebt gegenüber dem Entwurf des Nahverkehrsplans des Main-Kinzig-Kreises keine Einwen-dungen.
Kenntnisnahme.
7 Regionalverband FrankfurtRheinMain vom 10.06.2013 Die von Ihnen aufbereiteten planungsrelevanten Daten, die darauf auf-bauende Mängelanalyse sowie die daraus abgeleiteten Angebotskonzep-tionen sind aus unserer Sicht umfassend und beispielhaft dargelegt. Seitens des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain werden daher keine Hinweise oder Anregungen vorgebracht.
Kenntnisnahme.
8 VCD Regionalgruppe Rhein-Main und Pro Bahn Hessen - Regio-nalverband Großraum Frankfurt am Main e.V. vom 20.06.2013 1. Wertung des Beteiligungsprozesses Der Verkehrsclub Deutschland im Main-Kinzig-Kreis, als Teil der VCD Regionalgruppe Rhein-Main, und der Fahrgastverband PRO BAHN, Regionalverband Großraum Frankfurt am Main e.V. begrüßen die Ein-bindung der Verbände im Rahmen der Beteiligung zur Fortschreibung des Lokalen Nahverkehrsplans für den Main-Kinzig-Kreis für die Jahre 2013 – 2018. Die aktuellen, für die Entwicklung des Nahverkehrs relevanten Daten und Ergebnisse sind von Seiten der politischen Verantwortlichen und der zuständigen Planer in einer transparenten und umfassenden Form zu-gänglich gemacht worden. In den Präsenz-Veranstaltungen waren – zumindest teilweise – günstige Mitwirkungsmöglichkeiten vorhanden. Die sich aus der Analyse ergebenden Fakten waren informativ und in der gebotenen Form für eine Meinungsbildung im Rahmen der Beteiligung relevant. Die Auswirkungen der demografischen Prozesse auf die Nah-verkehrsentwicklung im betroffenen Raum wurden verdeutlicht, sowohl was den Rückgang der Schülerverkehre als auch den Bedarf an zusätzli-chen ÖPNV-Leistungen für eine alternde und mit geringeren materiellen Ressourcen ausgestattete Bevölkerung angeht.
Kenntnisnahme.
Eine Beteiligungsmöglichkeit im Ent-stehungsprozess des lokalen Nahver-kehrsplans war jederzeit auch außer-halb der Sitzungen des Koordinie-rungsausschusses und des förmlichen Anhörungsverfahrens möglich. Hierzu wurden auch die Verbände mehrmals in den Sitzungen des Koordinations-ausschusses aufgefordert. Das vorlie-gende Angebotskonzept ersetzt keine Feinplanung der jeweiligen Linienbün-del. Dementsprechend können im Rahmen des Nahverkehrsplans auch keine dezidierten Fahrpläne dargestellt werden. Über die Darstellung von Verknüpfungspunkten in den Linien-bündelgrafiken und der Benennung in den jeweiligen Liniensteckbriefen werden vorgesehene Anschlüsse dar-gestellt.
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Nahverkehrsplan Main-Kinzig-Kreis 2013 - 2018Anlage I-5
lfd. Nr. Institution/Stellungnahme Empfehlung zur weiteren
Berücksichtigung im NVP Das zur Verfügung gestellte Kartenmaterial könnte allerdings übersichtli-cher sein. Durch die gewählte Farbgebung ist die Streckenführung ein-zelner Linien auf den Plänen kaum erkennbar. Die gewählte Beschriftung mit Ortsteilnamen (ohne Gemeindezugehörigkeit) trägt auch nicht zu einer guten Orientierung bei. Fahrplan- und Fahrzeitprofile zur Beurtei-lung und Optimierung der Anschlüsse von lokalen zu regionalen Verkeh-ren erscheinen erforderlich und sollten den Unterlagen zum LNVP beige-fügt werden. Bedauerlich erscheint aber, dass die ursprünglich vorgesehene Zeitpla-nung für die Vorstellung und die Diskussion des neuen Nahverkehrsplans auch nicht annähernd eingehalten worden ist. Im Mai 2013 ist die vor-gesehene Frist um ca. ein halbes Jahr überschritten worden. Unzumutbar erscheint es in diesem Zusammenhang, dass die an der Entwicklung des Nahverkehrsplans beteiligten Verbände zum Abschluss nur sehr kurzfris-tig mit den aktuellen Fassungen der Konzepte vertraut gemacht worden sind. Es erscheint kaum möglich, die zur Verfügung gestellten umfang-reichen Unterlagen in der gebotenen Gründlichkeit durch zu arbeiten. Hier gilt es anzumerken, dass die in den Umweltverbänden aktiven Personen, in der Regel ehrenamtlich tätig sind, so dass hier längere Fristen vorzusehen sind, wenn auf eine Mitarbeit der Verbände bei der Entwicklung des Nahverkehrsplans von Seiten der Verantwortlichen tatsächlich Wert gelegt wird. Leider war auch die Zeitplanung der Präsenz-Veranstaltungen nicht an die Möglichkeiten von berufstätigen und vorwiegend ehrenamtlich akti-ven Vertreterinnen und Vertretern aus dem Bereich der Verbände ange-passt. Termine zu nachmittäglichen Uhrzeiten und an schwierig erreich-baren Orten, die in dieser Form mehr oder weniger nur von Amts- oder Funktionsträgern wahrgenommen werden können, sollten – wenn eine wirkliche Verbändebeteiligung gewünscht ist –, künftig nicht mehr vor-kommen.
9 VCD Regionalgruppe Rhein-Main und Pro Bahn Hessen - Regio-nalverband Großraum Frankfurt am Main e.V. vom 20.06.2013 2.3 Verantwortung der übergeordneten politischen Ebenen Auch im Main-Kinzig-Kreis zeigt sich nun langsam immer stärker die Misere im öffentlichen Verkehrsbereich, die mit der mangelnden Finanz-ausstattung der entsprechenden Strukturen und Angebote durch die politisch Verantwortlichen einhergeht. Diese ist dabei nur ein Teil der gravierenden Unterfinanzierung des öffentlichen Sektors und damit der Infrastruktur, die sich durch die entsprechenden Rahmensetzungen auf allen politischen Ebenen (Europa, Bund, Land) in den letzten Jahrzehnten ergeben hat. „Schuldenbremsen“ und „Rettungschirme“ tragen hier ihren Teil zur Verschärfung der Situation bei. Gerade im Land Hessen wurden darüber hinaus dem öffentlichen Ver-kehrsbereich schon lange zu wenig Mittel zur Verfügung gestellt. Die Landesregierung beschränkt sich vorwiegend darauf, Bundesmittel wei-terzureichen, die künftig voraussichtlich auch nicht mehr im derzeitigen Umfang zu Verfügung stehen sollen. Eine aktive Politik in diesem Bereich wird dagegen kaum noch betrieben. Dies zeigt sich auch in der Finanz-ausstattung der hessischen Verkehrsverbünde. Bund, Land, Landkreise und Stadt ziehen sich aus der Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs kontinuierlich zurück. Um die jährlich sinken-den Zuschüsse zu kompensieren, werden die hessischen Verkehrsver-bünde RMV und NVV gezwungen, jedes Jahr die Fahrpreise zu erhöhen,
Kenntnisnahme.
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Nahverkehrsplan Main-Kinzig-Kreis 2013 - 2018Anlage I-5
lfd. Nr. Institution/Stellungnahme Empfehlung zur weiteren
Berücksichtigung im NVP was Fahrgäste oder potentielle Fahrgäste nachhaltig verprellt. Die Kos-ten des öffentlichen Verkehrs werden somit von immer weniger Schul-tern getragen. Die Grundversorgung im Bereich Mobilität wird bedroht. Der Ausbau dringend erforderlicher Verkehrs-Infrastrukturprojekte in der gesamten Rhein-Main-Region ist schon seit langem ins Stocken geraten. Das betrifft für den Main-Kinzig-Kreis insbesondere den Ausbau der Kinzigtalstrecke (ohne die Variante Mottgers-Spange!) oder den Bau der nordmainischen S-Bahn. Die knappen Finanzmittel werden dagegen bedauerlicherweise für Flughafen-Ausbauten (Kassel-Calden) oder frag-würdig erscheinende Straßenausbau-Projekte verwendet. Während beim Schienenpersonennahverkehr (SPNV) noch ein einiger-maßen zuverlässiges Nahverkehrsangebot zur Verfügung aufrechterhal-ten werden kann, werden die für die Fläche erforderlichen Busverbin-dungen immer weiter ausgedünnt. Ein ausreichendes Nahverkehrsange-bot kann und soll in diesen Bereichen offensichtlich nicht mehr vorgehal-ten werden.
10 VCD Regionalgruppe Rhein-Main und Pro Bahn Hessen - Regio-nalverband Großraum Frankfurt am Main e.V. vom 20.06.2013 4. Zukunftsfähige Verkehrspolitik für den Main-Kinzig-Kreis Nur ein gut ausgebautes ÖPNV-System kann, nach Auffassung von VCD und PRO BAHN, dazu beitragen, die verschiedenartigen Mobilitätsbe-dürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer in unterschiedlichen Lebenssituati-onen und auch im ländlichen Raum zu befriedigen. Eine ökologisch und sozial wünschenswerte Steigerung der Fahrgastzahlen kann, nach Auf-fassung der Verbände, nur mit Angebotsverbesserungen, einhergehen. Verbesserungen im öffentlichen Nahverkehrsangebot könnten sich hier ökonomisch von selbst tragen, da die Nutzerzahlen steigen. Positive und erfolgreiche Praxisbeispiele (wie zu Beispiel das „Karlsruher Modell“ mit seiner Stadtbahn, das systemisch den Stadtverkehr mit den ländliche Regionen im Schwarzwald bis zur schwäbischen Alb verbindet) belegen, dass eine angebotsorientierte ÖPNV-Politik zum Ziel führen kann. Ein gewisser Zeitraum ist zu berücksichtigen, bis eine Attraktivitäts-Steigerung im ÖPNV-Angebot sich auf das konkrete Nachfrageverhalten auswirkt. Leider spielen jedoch solche Konzepte für die dafür eigentlich prädesti-nierte, polyzentrisch aufgebaute Rhein-Main-Region keine große Rolle, da von Seiten der Verantwortlichen aus dem Bereich der Verkehrspolitik sowie bei den Verkehrsunternehmen oder dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) keine angemessene Berücksichtigung erfahren.
Kenntnisnahme.
11 VCD Regionalgruppe Rhein-Main und Pro Bahn Hessen - Regio-nalverband Großraum Frankfurt am Main e.V. vom 20.06.2013 4.1 Innovative ÖPNV-Finanzierung Scheinbar fehlt der entsprechende Anreiz bei den Verkehrsträgern, Fahr-gäste zu halten oder zu gewinnen. Gerade seitens des RMV – mit seiner fragwürdigen an politischen Grenzen orientierten Tarifstruktur – scheint man zu einseitig auf den Aspekt der Erlös-Maximierung fixiert zu sein. Die Tarifinnovationen des RMV erstrecken sich im Wesentlichen auf ein technisch aufwendiges E-Ticket, das künftig eine höhere Tarifergiebigkeit durch Flexibilisierung sicherstellen soll und damit auf stark nachgefrag-ten Verbindungen zu Preiserhöhungen führt. Das Fahrplanangebot wur-de in den letzten Jahren auch durch den Einsatz von Ausschreibungen
Kenntnisnahme.
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Nahverkehrsplan Main-Kinzig-Kreis 2013 - 2018Anlage I-5
lfd. Nr. Institution/Stellungnahme Empfehlung zur weiteren
Berücksichtigung im NVP nicht verbessert. Für den Aufbau und den Erhalt eines zukunftsfähigen öffentlichen Nah-verkehrs müssten im Main-Kinzig-Kreis – und natürlich darüber hinaus – neue Formen der Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs genutzt werden. Die herkömmliche Finanzierung von Betrieb und Infrastruktur durch die Zahlungen der Fahrgäste (Fahrpreise) und aus einer unüber-schaubaren Vielzahl von verschiedenen staatlichen Etats und Fördertöp-fen, ist an ihre Grenzen gelangt und kann die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Verkehrs schon jetzt nachweislich nicht mehr gewährleisten, was zur derzeitigen Unterfinanzierung der entsprechenden Infrastruktur führt. Kleinteilige Änderungen, wie Parkraumbewirtschaftung, unterschiedliche Maut-Lösungen (LKW-Maut, PKW-Maut, City-Maut), Stellplatzablösen, Beteiligung von Eventverkehren (Kostenbeteiligung der jeweiligen Veran-stalter) oder Sponsoring durch Betriebe können ohne grundsätzlichen Systemwechsel zur Nahverkehrs-Finanzierung beitragen. Ein nachhaltiger Lösungsansatz wäre es jedoch, die Finanzierung des öffentlichen Ver-kehrs grundlegend zu ändern. Von einem attraktiven öffentlichen Mobili-täts-Angebot profitieren dabei nicht nur die Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Verkehrs sondern auch Arbeitgeber und Gewerbetreibende sowie Hausbesitzer und Grundstückseigentümer. Die Allgemeinheit gewinnt, durch die Entlastung der Straßen von Autoverkehr. Durch we-niger Lärm und Luftschadstoffe kommt es zu einer Steigerung an Le-bensqualität. Bund, Land und Kommunen müssen weniger Mittel für den Straßenbau aufwenden. Die volkswirtschaftlichen Kosten zur Erfüllung der Mobilitätsbedürfnisse sinken. Verschiedene Konzepte für andere Finanzierungsformen sind im Rahmen der Verkehrswissenschaft und Verkehrspolitik entwickelt, diskutiert und durchgerechnet worden, um die Finanzierung des Nahverkehrs auf siche-re Standbeine zu stellen (Stichwort: Fahrscheinfreier Nahverkehr). Die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs darf dabei künftig, wie derzeit noch im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) kein Abfallpro-dukt der Finanzierung des Autoverkehrs sein, wie derzeit der Fall. Ein Modell hierfür könnte ein umlage- bzw. beitragsfinanziertes „Bürgerti-cket“ nach der Logik einer Solidarlösung sein (nach dem Vorbild der sehr erfolgreichen Semestertickets), das nicht mit einem „Nulltarif“ gleichge-setzt werden darf. Durch die Anwendung des Solidarprinzips ist sicher-gestellt, dass der Betrag für die Abgabe niedrig gehalten werden kann. Das Modell des Tübinger Bürgertickets könnte – als eine Art BahnCard 100 für alle mit City-Plus/Regio-Plus-Funktion – ein Vorreiter für ein generelles gesamtdeutsches Bürgerticket werden, das im gesamten Bundesgebiet, über Landes-, Kreis-, und Stadtgrenzen hinweg, in Bussen und Bahnen gilt. Die Kreise und Kommunen müssen in Deutschland endlich die Möglichkeit bekommen, solche Wege zu gehen. Hierdurch könnten neue Finanzmittel für den ÖPNV in die Kassen gelangen, mit denen der Ausbau und Erhalt der Infrastruktur gefördert werden könnte. Die derzeitigen immensen Kosten für Marketing, Vertrieb und Kontrolle könnten so eingespart werden. Finanzmittel für Investitionen in Fahrzeu-ge und Bahnhöfe und die Verbesserungen von Verbindungen und An-schlüssen stünden endlich zur Verfügung. In entsprechend ausgebauten Bereichen könnten somit massive Abwanderungen vom Auto auf dem ÖPNV erfolgen (wie etwa auch im „Karlsruher Modell“ nachweislich heute schon der Fall). Herangezogen werden könnten, wie in Frankreich, auch die Unterneh-
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lfd. Nr. Institution/Stellungnahme Empfehlung zur weiteren
Berücksichtigung im NVP men, die von einer leistungsfähigen Infrastruktur profitieren („versement transport“) oder Haus- und Grundbesitzer, die Gewinne mit ihren. Zu-kunftsweisende Modelle aus europäischen Nachbarländern wie etwa der Schweiz (General-Abonnement) oder Estland (freier Verkehr Tallinn) könnten ebenfalls Berücksichtigung finden.
12 VCD Regionalgruppe Rhein-Main und Pro Bahn Hessen - Regio-nalverband Großraum Frankfurt am Main e.V. vom 20.06.2013 6. Fazit Sollten die Weichen in der Verkehrspolitik auf allen Ebenen nicht ent-schieden umgestellt werden, erscheint eine Abwärtsspirale im öffentli-chen Verkehrsbereich – mit immer weiteren Einschränkungen bei Bussen und Bahnen – auch im Main-Kinzig-Kreis mehr oder minder unvermeid-lich. Mit der im LNVP enthaltenen grundsätzlichen Abbauperspektive, kann eine zukunftsfähige und bedarfsgerechte Entwicklung des Nahver-kehrsangebotes in der Region nicht langfristig sichergestellt werden. Die erhofften kurzfristigen Einspareffekte für den Kreis könnten durch eine immer weiter zurückgehende Nahverkehrs-Nutzung mit zurückge-henden Fahrgastzahlen und weitere Kostenerhöhungen bei der erforder-lichen Finanzierung der Straßenverkehrs-Infrastruktur und durch entste-hende Umweltbelastungen langfristig aufgezehrt werden. Es besteht darüber hinaus, sollten sich die derzeitigen Entwicklungen fortsetzen, mittel- bis langfristig die Gefahr, dass zahlreiche gesellschaftliche Grup-pen mehr oder minder von der verkehrsmäßigen Mobilität ausgeschlos-sen werden. Den selbst festgestellten Herausforderungen an den zukünftigen Nahver-kehr in der Main-Kinzig-Region werden diese Planungen leider auf kei-nen Fall gerecht. Sollte sich diese Entwicklung fortsetzen, werden die klimaschädlichen Verkehrsträger, wie PKW, solange noch einigermaßen finanzierbar, weiterhin (teilweise sogar wieder verstärkt) genutzt werden. Ein deutlicher Beitrag zum Klima- und Umweltschutz (etwa im Bereich der Reduktion von CO2- Belastungen, sowie der Reduktion vom weite-ren Emissionen und Schadstoffen) könnte so vom Verkehrsbereich nicht geleistet werden. Der für eine zukunftsfähige Verkehrsentwicklung erfor-derliche Ausbau und Erhalt des öffentlichen Nahverkehrs ist ein bedeut-samer Teil der öffentlichen Daseinsfürsorge. Das Ziel, den „Marktanteil des ÖPNV am Gesamtverkehrsmarkt zu erhö-hen“, um damit einen deutlichen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leisten, sollte daher als Maßgabe der Verkehrsentwicklungsplanung unbedingt weiterverfolgt werden. Neue Wege der ÖPNV-Finanzierung sind bekannt und müssen von den verkehrspolitisch Verantwortlichen auf allen Ebenen genutzt und voran-getrieben werden. Eine angebotsorientierte Verkehrspolitik im Nahverkehrsbereich, die ohne Kürzungen auskommt und zu einer Verbesserung des ÖPNV-Angebots beiträgt, erscheint uns als die bessere Lösung zur Befriedigung der Mobilitäts-Bedürfnisse der Menschen im Main-Kinzig-Kreis.
Kenntnisnahme.
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Nahverkehrsplan Main-Kinzig-Kreis 2013 - 2018Anlage I-5
Stellungnahmen zum Kapitel II Bestandsaufnahme
lfd. Nr. Institution/Stellungnahme
Empfehlung zur weiteren Berücksichtigung im NVP
13 Stadt Nidderau vom 04.06.2013 Freizeit und Erholungsziele mit Relevanz für den ÖPNV: Neben dem Kino sollte hier noch das Hallen- und Freibad "Nidderbad" erwähnt werden. Wir regen auch an noch Fahrradwege mit überregionaler und nahtouris-tischer Bedeutung aufzunehmen. Die touristisch beworbenen Radwege sind fester Bestandteil in der Diskussion bezüglich Fahrzeugkonzepten, wie z. Bsp. Niddertalbahn: daher plädieren wir dafür uns als "Anlieger- oder Durchfahrts-Kommune für den Bahnradweg und die Hohe Straße mit Hot Spot Wartbaum zu erwähnen.
Kenntnisnahme, jedoch keine weiter-gehende Berücksichtigung im NVP.
14 Stadt Nidderau vom 04.06.2013 Es wird empfohlen beim RMV noch mal eine Fahrgastzählung bis spätes-tens 2015 einzufordern.
Kenntnisnahme.
Keine Relevanz für den vorliegenden NVP.
15 Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH vom 24.06.2013 Abschließend bitten wir noch zu berücksichtigen, dass die Freizeitlinie VB-95 bereits dieses Jahr in die Verantwortung des ZOV übergeben wurde. Die Linie ist bis Ende Oktober 2014 genehmigt.
Wird berücksichtigt.
Anpassung im Kapitel Bestandsauf-nahme (Kap. II 3.1.2) und Angebots-konzept (Anlage V-1).
16 ZOV vom 03.07.2013 Sinngemäß: Bitte von Änderungen/Korrekturen in der Tabelle II-15 Li-nienbündel und Aufgabenträger der auf dem Gebiet des Main-Kinzig-Kreis* verkehrenden Linien.
Wird berücksichtigt.
Stellungnahmen zum Kapitel III Anforderungsprofil
lfd. Nr. Institution/Stellungnahme Empfehlung zur weiteren
Berücksichtigung im NVP 17 Gemeinde Freigericht vom 17.05.2013
In diesem Zusammenhang möchte ich auf das Anforderungsprofil des Nahverkehrsplanes 2013 – 2018 hinweisen. Unter Punkt 6.3 wird der Gemeinde Freigericht das Mittelzentrum Hanau/Bruchköbel zugeordnet. Hier ist Gelnhausen als weiteres Mittelzentrum unbedingt zu ergänzen.
Kenntnisnahme.
Die Ausweisung folgt den Vorgaben des Landesentwicklungsplans und des Regionalplans Südhessen (darin u. a. Hinweis, dass die mittelzentralen Funk-tionen insbesondere im Bereich des Verdichtungsraumes vielfach in enger räumlicher Arbeitsteilung mit benach-barten Gemeinden wahrgenommen werden) vgl. II 1.1.4, III 6.3. Für die Mindestbedienung gemäß Anforde-rungsprofil ist vorgesehen, dass ein Grundzentrum zum zugehörigen Mit-telzentrum (und zurück) entsprechend der weiteren Vorgaben erreichbar ist. Alternativ ist der Mindestbedienungs-standard erfüllt, wenn eine alternative Erreichbarkeit zu einem anderen Mit-telzentrum entsprechend der weitern Vorgaben sichergestellt ist. Im Rahmen
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Nahverkehrsplan Main-Kinzig-Kreis 2013 - 2018Anlage I-5
lfd. Nr. Institution/Stellungnahme Empfehlung zur weiteren
Berücksichtigung im NVP der Schwachstellenanalyse wird ggf. eine zulässige Abweichung von der zentralörtlichen Systematik geprüft.
18 Gemeinde Freigericht vom 17.05.2013 Weiterhin möchte ich auf die Punkte 6.4.1 (Erschließungsqualität) und 6.4.2 (Verbindungsqualität) hinweisen. Die hier dargestellten Anforde-rungen wären bei einer Verbindung über den Bahnhof Niedermittlau sicherlich nicht gewährleistet. Die Gemeinde Freigericht bittet daher ersatzweise um die Planung einer AST-Verbindung der Freigerichter Ortsteile direkt an den Bahnhof Geln-hausen. Die Fahrgäste erreichen die Stadt an einem zentralen Punkt oder können direkt auf einen Regionalexpress umsteigen und haben somit einen komfortableren Anschluss. Da an Sonn-und Feiertagen ebenfalls keine ÖPNV-Verbindung in Rich-tung Langenselbold-Hanau besteht, bittet die Gemeinde Freigericht ergänzend um Planung eines AST-Verkehres an Sonn- und Feiertagen zur Anbindung der Freigerichter Ortsteile an den Busbahnhof Langensel-bold. Auch hier ist ein besserer Anschluss an einen Regionalexpress gewährleistet.
Kenntnisnahme.
Der vorgesehene Mindestbedienstan-dard zur Erschließungsqualität und zur Verbindungqualität wird durch ein AST an den Bf Niedermittlau für die Relati-onen NZ <-> GZ (nach Somborn) GZ <-> MZ (nach Hanau) an So- und Feiertagen erfüllt. Zur transparenten Darstellung des ÖV-Angebots wird ein Anschluss in Langenselbold im Rahmen der Detailplanung weiter verfolgt.
19 Kreiselternbeirat vom 20.06.2013 Seite 135 Punkt 6.7 "Die grundsätzliche Verkehrssicherheit eines jeden Schülers auf dem gesamten Schulweg genießt oberste und uneingeschränkte Priorität. " - das Wort grundsätzlich streichen, da es eine grundsätzliche Verkehrs-sicherheit nicht gibt.
Kenntnisnahme.
Mit der Begrifflichkeit wird zum Aus-druck gebracht, dass der Main-Kinzig-Kreis als ÖPNV-Aufgabenträger bzw. die KVG-Main-Kinzig als ÖPNV-Aufgabenträgerorganisation nur zu einem Teil für den Schulweg zur Mit-verantwortung gezogen werden kann, nämlich für die mit Verkehrsmitteln des ÖPNV durchgeführten Wege. Bereits für die fußläufige Erreichbarkeit einer Haltestelle, eine erforderliche Straßenquerung oder ein Schulweg(-anteil) mit dem eigenen Fahrrad erge-ben sich Zuständigkeiten von Dritten, für die im Rahmen der Nahverkehrs-planung keine verbindliche Aussage getroffen werden kann. Gleichwohl stellt sich diese Anforderung im Grund-satz für den gesamten Schulweg.
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lfd. Nr. Institution/Stellungnahme Empfehlung zur weiteren
Berücksichtigung im NVP 20 Kreiselternbeirat vom 20.06.2013
Seite 135 Punkt 6.7 "Den besonderen Erfordernissen der einzelnen Schulstufen ist in Planung und Abwicklung des schulbezogenen Verkehrs Rechnung zu tragen." - was heißt das konkret, hier würden wir uns eine deutlichere Ausformu-lierung dessen wünschen, was Sie darunter verstehen und was auch für die Elternschaft nachprüfbar ist d.h. welches Ziel soll erreicht werden, dieser Satz ist zu allgemein
Kenntnisnahme.
Bei Planung und Abwicklung des schulbezogenen Verkehrs werden schulformbezogen u. a. folgende As-pekte berücksichtigt: Das jeweilige Angebot richtet sich an die jeweilig vorherrschenden Zeiten des Schulbeginns bzw. Schulendes. Falls beispielsweise eine Schule Nachmit-tagsunterricht anbietet, muss auch daran angepasst eine Rückfahrt ange-boten werden. Bei geringer Nachfrage kann auf das Grundangebot im Jeder-mann-Verkehr verwiesen werden. Das Angebot wird nach den Schulein-zugsbereichen bzw. Grundschulbezir-ken ausgerichtet. Sofern mit vertretbarem finanziellen Aufwand möglich, soll Grundschülern eine von Schülern weiterführender Schulen getrennte Beförderung ermög-licht werden.
21 Kreiselternbeirat vom 20.06.2013 Seite 135 Punkt 6.7 "Wartezeiten der Schüler vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsen-de sind im Kontext einer wirtschaftlichen Fahr- und Umlaufplanung möglichst akzeptabel aus Sicht der Schüler zu gestalten. Maximal zuläs-sige Wartezeiten sind bei Grund- und Förderschulen 30 min, bei weiter-führenden Schulen 60 min." - diese Formulierung stößt im Elternbeirat auf Ablehnung. Der Grund ist die im Schulentwicklungsplan genannte Gesamtfahrzeit von Hin- und Rückweg von 180 Min. ohne Wartezeiten. Dies war schon bei Verabschiedung des SEPL ein kritischer Punkt und wurde vom Elternbeirat abgelehnt, fand sich aber trotzdem in der end-gültigen Version wieder. Im Ergebnis mit diesem Absatz sind dann insgesamt 300 Minuten Ge-samtfahrzeit zulässig. Dies ist unter den gegebenen Umständen nicht zumutbar. Seite 136 Punkt 6.7 "Die Gesamtreisezeiten zwischen den Wohnorten und den Schulstandor-ten sollen im Interesse der Kinder und Jugendlichen ihrer Länge nach und der Altersgruppe entsprechend zumutbar sein." - genau unsere Meinung, aber was heißt das konkret, hier ist u.E. eine Nennung von zumutbaren Zeiten unerlässlich.
Kenntnisnahme.
Im Nahverkehrsplan werden keine Aussagen zu zulässigen Zeiträumen der Beförderung zwischen Wohnstandort und Schule gemacht. Sofern weitere Vorgaben an anderer Stelle getroffen sind, ist die genannte Wartezeitrege-lung nicht additiv zu sehen. Gesamt-fahrzeiten müssen bei weiterführenden Schulen grundsätzlich innerhalb der vorgesehenen Schuleinzugsbereiche vorgegeben werden, dementsprechend sollten die Vorgaben immer nur zur nächstgelegenen Schule einer Schul-form gelten. Für eine wirtschaftliche Fahr- und Umlaufplanung sind ent-sprechend weit gefasste Wartezeitvor-gaben unausweichlich. Ziel der Fein-planung ist, eventuell erforderliche Wartezeiten und die Fahrtlängen für die Fahrschüler zu minimieren. Gerade wenn die Schülerzahlen aus kleineren Orten stark zurückgehen, muss zukünftig darauf geachtet wer-den, die Schüler gerade bei der Rück-fahrt zu bündeln. Hier müssen dann auch verstärkt die Mensen an den weiterführenden Schulen genutzt werden, die auch gerade auf Wunsch der Eltern gebaut wurden. Daher wäre es sinnvoll, wenn die
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lfd. Nr. Institution/Stellungnahme Empfehlung zur weiteren
Berücksichtigung im NVP Schulen zu richtigen Ganztagesschulen ausgebaut werden würden und die Schülerinnen und Schüler dann zwi-schen 16.00 – 17.00 Uhr geschlossen nach Hause gefahren werden könnten.Zur Gesamtreisezeit können keine konkreten Zeiten genannt werden, da bedingt durch das Sinken der Schüler-zahlen etliche Schulen ihre Anwerbun-gen immer weiter ausdehnen und allein dadurch schon dafür sorgen, dass längere Fahrzeiten erforderlich werden. Angemessene Fahrzeiten sind daher immer neu zu definieren. Wenn mittlerweile Kinder von Schlüchtern-Hutten bis nach Bad Soden-Salmünster fahren, muss man anders fragen: Müssen Kinder soweit befördert wer-den, obwohl doch die Stadtschule Schlüchtern deutlich näher liegt? Die Angemessenheit der Reisezeiten ist immer auch in Bezug auf die vorlie-genden räumlichen Rahmenbedingun-gen zu sehen.
22 Kreiselternbeirat vom 20.06.2013 Seite 136 Punkt 6.7 "Rationalisierungsmaßnahmen im schulbezogenen Verkehr mit dem Ziel einer gleichmäßigeren Auslastung des Fahrzeugsparks und dadurch eines gleichmäßigeren Einsatzes des Fahrpersonals sind im Interesse einer sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel anzustreben, in dem eigens dafür vorgehaltene Kapazitätsspitzen abgebaut werden. Geeigne-te Maßnahmen sind im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Schulträ-ger und ÖPNV-Aufgabenträger auszuarbeitn." - falls hier z. B. der Vorschlag gemeint ist, durch unterschiedliche Schul-beginnzeiten Kapazitätsspitzen abzubauen, ist neben den grundsätzli-chen Erwägungen, ob dies tatsächlich umsetzbar ist, aus unserer Sicht zu ergänzen, das eine solche Maßnahme gemeinsam mit den Schulen und den Eltern bzw. den Schülervertretungen auszuhandeln ist. Wir hätten die Bitte, dass dies ergänzt wird.
Kenntnisnahme.
Die Aussage beinhaltet, dass hierbei gegenseitiges Einvernehmen zwischen allen Beteiligten erforderlich ist. Für eine sparsame Verwendung öffentli-cher Mittel ist eine Abwägung zwi-schen Aufwand und besonderen Här-ten im schulbezogenen Linienverkehr unausweichlich. In diesem Sinne ist auch eine Kompromissbereitschaft aller Beteiligten wünschenswert. Die Bitte der Beteiligung von Schulen und Elternverbänden wird nachge-kommen, da es auch so gemeint ist. In der Feinplanung werden selbstver-ständlich Schulen und die Vertretungen eingebunden.
23 VGF Verkehrsgesellschaft Region Fulda mbH vom 21.06.2013 Anlage III-1 Mindestanforderungen an die Qualität der im straßenge-bundenem ÖPNV eingesetzten Fahrzeuge nach Kategorien. Die Angabe des Fahrzeughöchstalters (9 Jahre Kategorie A) in Verbin-dung mit dem Durchschnittsalter des Linienbündels (12 Jahre) schließt sich praktisch aus. Die angedachte längere Bündellaufzeit aufgrund des Einsatzes von Buszügen rechtfertigt aus unserer Sicht auch die Forderung nach dem Einsatz von Neufahrzeugen in Verbindung mit einer Anhebung des max. Fahrzeugalters. Obwohl als Anforderung derzeit nicht vorhanden, setzen wir überwie-gend klimatisierte Fahrzeuge ein. Ein Entfall der Anforderung Klimaanla-
Wird teilweise berücksichtigt.
Bei den Angaben handelt es sich um Fahrzeugmindeststandards. Grundsätz-lich ist der Einsatz von B-Fahrzeugen mit Klimaanlage somit möglich. Die Angabe Flottendurchschnitt des Lini-enbündels wird angepasst.
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Berücksichtigung im NVP ge auch bei B-Fahrzeugen programmiert in Verbindung mit den geplan-ten Angebotseinschränkungen im Bereich Bus negative Kundenreaktio-nen vor. Auch B-Fahrzeuge sollten Klimaanlagen haben.
24 VCD Regionalgruppe Rhein-Main und Pro Bahn Hessen - Regio-nalverband Großraum Frankfurt am Main e.V. vom 20.06.2013 4.2 Forderungen Um die Akzeptanz des noch verbliebenen Nahverkehrs zu sichern, müs-sen – so VCD und PRO-BAHN – bestehende Anschlüsse optimiert und gesichert werden. Umsteigezeiten von mehr als 20 Minuten zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern erscheinen nicht akzeptabel. Gene-rell ist im Main-Kinzig-Kreis ein höchstens einstündiger Minimal-Takt durchgehend zu gewährleisten. Nur in gänzlich abgelegenen Regionen erscheint auch ein 2-Stunden-Takt akzeptabel. Konzepte für den ländlichen Raum sollten zumindest bis in die Nacht hinein ein verlässliches Nahverkehrsangebot beinhalten. Der Nordhessi-sche Verkehrsverbund (NVV) erprobt mit seinem „Mobilfalt“-Projekt Möglichkeiten, durch eine Verbindung zwischen Öffentlichem Verkehr und privat organisierter Mitfahrgelegenheit, adäquate Mobilitätsangebo-te im Stundentakt auch in der Fläche sicher zu stellen. Auch bei den Bedarfsverkehren sind kundenfreundliche Angebote bei den Takten und Gefäßgrößen erforderlich. Hier müsste zumindest eine Koordination der Angebote sowie der Mobilitäts-Bedürfnisse der Nutze-rinnen und Nutzer durch kompetente sowie leistungsfähige und erreich-bare Mobilitätszentralen erfolgen, um eine gewisse Verbesserung zu erreichen. Die Vormeldezeit sollte 30 Minuten nicht überschreiten. Es sollte sichergestellt werden, dass jeder Fahrgast innerhalb dieser Zeit vom jeweiligen Dienstleister erreicht wird. Der Bedarf von mobilitätseingeschränkten Personen muss dabei eben-falls erfüllt werden, genauso wie die Bedürfnisse von Radfahrerinnen und Radfahrern oder von Eltern mit Kindern. Die Gepäckmitnahme ist sicherzustellen. Insbesondere auch im Freizeit- und Ausflugsverkehr müssen auch kleinere Gruppen problemlos befördert werden können. Hier erscheint zumindest der Einsatz von Kleinbussen erforderlich, da Taxi-PKW hier in der Regel nicht ausreichen. Generell raten wir aber von einem weiteren Ausbau des sog. bedarfsori-entierten Verkehrs im ländlichen Raum ab! Kooperation über Stadt-, Landes- und Kreisgrenzen hinweg: Bei den Linienvergaben sollte mit den Aufgabenträgern in Nachbarkreisen, -städten oder benachbarten Bundesländern künftig wesentlich enger kooperiert werden. In den letzten Jahren und Jahrzehnten sind im öffent-lichen Nahverkehr klassische Wegebeziehungen zwischen den Kommu-nen vielfach zerstört worden, die früher – z. B. zu Bahnbuszeiten – durchgängig versorgt worden sind. Dies betrifft beispielsweise den Korridor Hanau – Aschaffenburg. Hier bemerken die Fahrgäste im Busverkehr den Übergang über die Landes-
Kenntnisnahme.
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Berücksichtigung im NVP grenze zwischen Hessen und Bayern besonders deutlich. Mit der Aus-schreibung des hessischen Linienteils Hanau – Kahl, muss nun immer im unterfränkischen Kahl umgestiegen werden, was für die Akzeptanz Fahrgäste ungünstig ist, da Umsteigeverbindungen immer unattraktiver sind als Direktverbindungen. Hiervon sind darüber hinaus weitere Ver-bindungen im Untermain-Bereich betroffen. Auch eine direkte und durchgängige Verbindung zwischen Hanau und Büdingen (Wetteraukreis) über die Gemeinde Ronneburg wird schmerz-lich vermisst. Betroffen ist dabei auch die Kooperation im Vogelsberg-Tourismusangebot über die Kreisgrenzen hinweg. Bedauerlich ist auch die Situation beim nordmainischen Nachtbusverkehr der Linie n64 (Frankfurt – Maintal).
Stellungnahmen zum Kapitel IV Schwachstellenanalyse
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Institution/Stellungnahme Empfehlung zur weiteren Berücksichtigung im NVP
25 Stadt Maintal vom 18.06.2013 Sinngemäß: Bitte um Austausch der Abbildung IV-3 rechtes Bild, da sie nicht mehr den aktuellen Bauzustand wiedergibt.
Wird berücksichtigt.
Abbildung wird durch ein anderes Beispiel ersetzt.
26 Stadt Nidderau vom 04.06.2013 Barrierefreiheit: Die fehlende Barrierefreiheit wurde in Nidderau für den Bhf Nidderau attestiert, es fehlt hier nach unserem Dafürhalten noch der Bhf Ostheim.
Kenntnisnahme und Korrektur der Angabe in Tab. II-14 (Fußwegentfer-nung zur Haltestelle >5 min).
Die Aussage zur Barrierefreiheit (IV 3.1) wird für den straßengebunden ÖPNV an zentralen Omnibusbahnhöfen und Verknüpfungspunkten getroffen. Trotz Übergangsmöglichkeit zwischen Bus und Schiene (Hst. Hanauer Str.) ist eine entsprechende Funktion nicht gegeben.
Stellungnahmen zum Kapitel V Angebotskonzept
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Berücksichtigung im NVP 27 Gemeinde Birstein vom 28.06.2013
Die Gemeinde Birstein hat den Entwurf des lokalen Nahverkehrsplanes zur Kenntnis genommen und stimmt dem vorgelegten Entwurf zu. Anhand des Entwurfs zeichnet sich für die Gemeinde Birstein eine Ver-besserung der Verkehrsanbindungen u.a. nach Wächtersbach und Bad Soden-Salmünster ab. Auch die Verbesserungen für unsere Bürgerinnen und Bürger durch den AST-Verkehr werden befürwortet.
Kenntnisnahme.
28 Gemeinde Birstein vom 28.06.2013 Weiterhin bitten wir die Linie MKK 80 - Birstein - Bad Soden-Salmünster dahingehend zu ändern, dass der Ortsteil Untersotzbach angebunden wird. Streckenverlauf wäre dann Birstein, Untersotzbach, Obersotzbach
Wird berücksichtigt.
Die Aussage zur Linie MKK-80 kann mit vorläufigem Entwurf des NVP nicht nachvollzogen werden. Sie bezieht sich vermutlich auf einen früheren Pla-
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Berücksichtigung im NVP usw. nungsstand. Vermutlich soll Bezug
genommen werden auf die künftige MKK-76. Untersotzbach wird in den Linienweg von MKK-76 im Grundan-gebot angebunden und erhält somit abwechselnd eine Bus-Bedienung nach Wächtersbach und eine Bedarfsbedie-nung nach Bad Soden-Salmünster. Die Schulverkehrsplanung ist Teil der Bün-del-Feinplanung.
29 Gemeinde Birstein vom 28.06.2013 Wir möchten noch ergänzend darauf hinweisen, dass im Rahmen des Nahverkehrsplans für den Main-Kinzig-Kreis 2013 - 2018 die Aufwer-tung/Neugestaltung/Modernisierung des Busbahnhofes in 63633 Birstein aufgenommen werden sollte.
Wird berücksichtigt.
Ergänzung der Angaben in der Tabelle.
30 Gemeinde Birstein vom 28.06.2013 Des Weiteren regen wir an, die Nutzung der Verkehrsanbindungen be-hindertengerechter zu gestalten, u.a. durch übersichtlichere/größere Fahrpläne oder eine telefonische Fahrplanauskunft
Kenntnisnahme.
Der Nahverkehrsplan bezieht in allen Hauptkapiteln zu den Umsetzungser-fordernissen eines barrierefreien ÖPNV Stellung.
31 Gemeinde Freigericht vom 17.05.2013 mit Ihrem o.g. Schreiben [KVG Main-Kinzig vom 10.04.2013] hatten Sie uns die geplanten Änderungen zum Nahverkehrsplan 2013 – 2018, insbesondere zur Linie AB-30 an Wochenenden, dargestellt und um eine entsprechende Stellungnahme seitens der Gemeinde Freigericht gebeten.Grundsätzlich kann die Entscheidung zu einer Kostenreduzierung auf Grund der nicht vorhandenen Fahrgastzahlen nachvollzogen werden. Der geplanten Anbindung des Ortsteiles Horbach über einen AST-Verkehr kann ebenso zugestimmt werden. Allerdings erachten die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung die Anbindung des AST-Verkehres an den Bahnhof Niedermittlau an Wo-chenenden als wenig sinnvoll. Diese, von der KVG geplante Anbindung, stellt im Hinblick auf die zeitliche Komponente eine deutliche Verschlech-terung dar. Am Bahnhof Niedermittlau halten lediglich Regionalbahnen, was mit längeren Umsteigezeiten und einem größeren Aufwand für den ÖPNV-Teilnehmer verbunden sein wird.
Kenntnisnahme.
Prüfung im Rahmen der Detailplanung, ob an Sonn- und Feiertagen eine An-bindung des AST an Langenselbold Bf möglich ist. Anbindung der OT von Hasselroth ist durch AST MKK-60 an Langenselbold Bf und Gelnhausen Bf gesichert.
32 Gemeinde Gründau vom 18.06.2013 Die Gemeinde Gründau begrüßt, dass der bisherige Stundentakt trotz der vorgesehenen Linienänderung ab dem Ortsteil Rothenbergen beste-hen bleibt. Ebenso begrüßenswert ist die neue Anbindung an die Bahnhöfe Nieder-mittlau und Langenselbold zu jeder zweiten Stunde. Seitens der Gemeinde Gründau wird eine präzise Vertaktung der Linien 66, 67 sowie 68 gewünscht, um a) die bestmögliche Anbindung an die Bahnstrecke Fulda - Frankfurt am Main zu erreichen und b) gleichzeitig die Wartezeiten an den künftigen Umstiegen in den Orts-teilen Rothenbergen und Niedergründau so gering wie möglich zu hal-ten.
Kenntnisnahme.
Für die Linien MKK-66 und MKK-68 ist in der Relation Gelnhausen-Niedergründau und für die Linien MKK-66 und MKK-67 ist für die Relation Rothenbergen-Breitenborn eine abge-stimmt vertaktete Bedienung vorgese-hen. Linien MKK-67 und MKK-68 sollen am Busbahnhof Gelnhausen in der gleichen Stunde beginnen bzw. enden und im Abschnitt Niedergründau - Rothenbergen zeitparallel geführt werden. Dadurch wird ein Wechsel
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Berücksichtigung im NVP Für die neue Linie 67 (über Niedermittlau) ist die Einrichtung einer Be-darfshaltestelle im Bereich der Niedergründauer Straße in Rothenbergen zu prüfen.
zwischen den Linien innerhalb dieses Abschnittes richtungsbezogen möglich. Weiterhin besteht eine Verbindung zwischen Breitenborn und Langensel-bold mit Umstieg in Niedergründau. Neben dem Anschluss aller Linien an/von RE in Gelnhausen (beide Rich-tungen) besteht künftig für alle Ort-steile außer Lieblos die Verknüpfung an/von RB in Niedermittlau (Richtung Frankfurt). Ein detailliertes Fahrplan-konzept wie auch die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle ist Teil der Feinplanung.
33 Gemeinde Hammersbach vom 22.07.2013 Die Gemeinde Hammersbach begrüßt den Nahverkehrsplan, der ver-sucht, durch innovative Maßnahmen wie die Einrichtung von AST die Versorgung in weiten Teilen des Kreises aufrechtzuerhalten. ln Bezug auf die Versorgung in Hammersbach wird die Verbesserung mit der Anbindung an den Bahnhof Langenselbold besonders hervorgeho-ben. Weiterhin halten wir die Forderung nach der Einrichtung eines Express-busses von Hammersbach über die BAB zum Bahnhof Hanau aufrecht. Wir sind überzeugt, mit einer solchen Einrichtung einen wesentlichen Schub für den ÖPNV erreichen zu können. Hierbei ist selbstverständlich auch die Überlegung eines Stopps an der Anschlussstelle Langensel-bold/Neuberg mit einzuplanen. Bekanntlicherweise entwickelt die Gemeinde Hammersbach östlich der BAB 45 gemeinsam mit den Nachbarkommunen Büdingen und Li-meshain ein Interkommunales Gewerbegebiet Hier bitten wir zu prüfen, dieses Gebiet, in dem auch erhebliche neue Arbeitsplätze entstehen sollen, in die bestehenden Buslinien zukünftig zu integrieren. Die Gemeinde Hammersbach bittet außerdem darum zu prüfen, ob der Bus der Linie 563 zur schnelleren Verbindung nach Hanau im Bereich Bruchköbel/Hanau mit einer reduzierten Haltestellenfrequenz, lediglich an zentralen Stellen, betrieben werden kann. Der Grund hierfür ist, dass diese Strecke ebenfalls über die Stadtverkehre bedient wird und die Andienung der Gemeinden mit weniger Stopps im Stadtgebiet den Bus attraktiver machen würde.
Kenntnisnahme.
Die Vorschläge werden im Rahmen der Feinplanung und bei der koordinierten Weiterentwicklung der regionalen Buslinien geprüft.
34 Gemeinde Hasselroth vom 19.06.2013 Der Entwurf des nun vorliegenden Nahverkehrsplanes 2013-2018 für den MKK stellt für die Gemeinde Hasselroth eine Verschlechte-rung/Veränderung dar, die so nicht zu akzeptieren ist. Der Radius der Zugangsstellen mit regelmäßiger Bedienung wird von 600 m (für 100%) auf 750 m für 70% Mindesterschließungsgrad ver-größert. Die Taktfrequenz wird durchgängig für den ländlichen Raum auf 120 Minuten festgelegt. Diese beiden Faktoren sind für die Akzeptanz und dessen Nutzung eines attraktiven und erforderlichen ÖPNV Angebo-tes kontraproduktiv. All dies führt scheinbar dazu, dass die bestehende Linie 60 nicht mehr als Hauptlinie sondern nur noch als Ergänzungslinie mit einer verringer-
Kenntnisnahme.
Als Gemeinde des Ordnungsraumes sieht das Anforderungprofils für die Zugangsstellen einen Mindesterschlie-ßungsgrad von 80% vor. Die Mindest-bedienung der Ortsteile Mo-Fr sieht einen Grundtakt von 60 Minuten (Aus-nahme Spätfahrt) für Fahrten zum zugehörigen zentralen Ort - alternativ zu einem benachbarten Ort mit glei-cher Zentralitätsstufe vor. Durch die beschleunigte Führung der MKK-60 wird ein Anschluss von/an den Schie-
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Berücksichtigung im NVP ten Taktfrequenz und reduzierter Haltestellenbedienung im Ortsteil Niedermittlau geführt werden soll.
nenverkehr in Langenselbold und Gelnhausen ermöglicht. Dadurch profi-tieren die Ortsteile Niedermittlau und Neuenhaßlau von zusätzlichen Umstei-geverbindungen in die Oberzentren der Region FrankfurtRheinMain. Bei Bedie-nung aller Haltestellen in der Ortslage ist die Anschlusssicherung nicht mög-lich. Nur durch eine gestreckte Führung wird sich eine Attraktivitätssteigerung der schwach nachgefragten Linie errei-chen lassen. Für die Linie MKK-60 sind Verstärkungsfahrten vorgesehen, die in der HVZ den 120-Minuten-Takt ver-dichten können. Im Rahmen der Fein-planung kann geprüft werden, ob einzelne Fahrtverdichter der MKK-53 zwischen Neuenhaßlau bzw. Langen-selbold und Hanau bis/ab Ortslage Niedermittlau geführt werden können. Zusammen mit MKK-67 und den Schü-lerverkehrslinien ist für Niedermittlau ein vielfältiges Bedienungskonzept vorgesehen.
35 Gemeinde Hasselroth vom 19.06.2013 Die Einführung der neuen Linie 67 von Gründau über Niedermittlau nach Gelnhausen ist zu begrüßen, auch wenn hier ebenfalls nur eine Taktfre-quenz von 120 Minuten vorgesehen ist. Ob die Linie das bei der Linie 60 reduzierte Angebot ausgleicht ist für uns hier nicht erkennbar. Auf jeden Fall sollten in den Pendler- und Schülerzeiten die Taktfrequenz auf der Linie 60 und auch der neuen Linie 67 auf 60 Minuten festgelegt werden.
Kenntnisnahme.
Die Linien MKK-60 und MKK-67 er-gänzen sich im Abschnitt Niedermittlau Hanauer Straße und Gelnhausen Bus-bahnhof zu einem 60-Minuten Takt. In der Verkehrsspitze sind neben zusätzli-chen Fahrten im Ausbildungsverkehr weitere Verstärkerfahrten für den Jedermann-Verkehr auf der Linie MKK-60 vorgesehen. Innerhalb der Gemeinde Hasselroth nutzen nur wenige Bürgerinnen und Bürger Buslinien um von einem Ortsteil in den nächsten zu fahren. Eventuell muss hier gemeinsam mit der Gemein-de geprüft werden, wie man das Ge-werbegebiet in Richtung Bahnhof Langenselbold besser erschließt. Schülerverkehre Gemäß Auftrag des Kreisausschusses und des Kreistages sind die aktuellen Verstärkerkurse, die überwiegend von Schülern genutzt werden in ihrem Bestand nicht anzutasten. Veränderun-gen in der Zukunft mit sinkenden Schülerzahlen sind zu beobachten und eventuell muss darauf reagiert werden.
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Berücksichtigung im NVP 36 Gemeinde Hasselroth vom 19.06.2013
Eine Haltestelle am Verknüpfungspunkt der Linie 67 mit der RB 50 am Bahnhof Niedermittlau ist zurzeit nicht vorhanden. Die nächste Haltestel-le liegt in der Bahnhofssiedlung "Lindenstraße" in ca. 500 m Entfer-nung, was die Akzeptanz und Nutzung als Zubringer zum Bahnhof er-heblich erschwert. Von unserer Seite wurde mittlerweile geprüft, inwie-fern die Errichtung eines Haltepunktes auf dem neu zu errichtenden P+R Parkplatz integriert werden kann. Die Prüfung hat ergeben, dass die Integrierung allerdings eine wesentliche Planungsänderung erfordert. Die Planungen und Genehmigungsverfahren hierfür sind allerdings abge-schlossen, sodass eine erforderliche wesentliche Änderung der Planung schwer möglich sein wird. Auch ist vor Ende 2016 nicht mit einer Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs zu rechnen, was eine Einhaltung der Umlaufzeiten für die Linie 67 nur sehr schwer möglich macht.
Kenntnisnahme.
Die Einführung des Betriebskonzepts MKK-60/67 erfolgt erst mit Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs. Die Planung der genauen Linienfüh-rung und der Lage der Haltestelle am Bhf Niedermittlau obliegt der Detail-planung.
37 Gemeinde Hasselroth vom 19.06.2013 Zwar lässt sich für Niedermittlau durch die beiden Linien 60 und 67 eine befriedigende Lösung ansatzweise erahnen, was aber für die Verbindun-gen zwischen Niedermittlau und Neuenhaßlau nicht zu erkennen ist. Hasselroth wird damit im ÖPNV zerschnitten und die einzelnen Ortsteile nur unbefriedigend miteinander verbunden.
Kenntnisnahme.
Die Fahrgastzählung des RMV 2010 weist zwischen den Ortsteilen Nieder-mittlau und Neuenhaßlau eine sehr geringe Nachfrage im Jedermannver-kehr auf. Vielmehr ist eine starke Ori-entierung der Fahrgäste aus Nieder-mittlau in Richtung Gelnhausen fest-stellbar. Das Ziel 'Gelnhausen', das mit zwei Linien im 60'-Takt angebunden wird, ist als Ersatz-Ziel für die Bedie-nung 'Nichtzentraler Ort' < - > 'Grundzentrum' anzusehen (vgl. Kap. III 6.3 mit Abb. III-2). Neben dem Grundangebot der Linie MKK-60 sieht das Angebotskonzept eine Aufsto-ckung in der Verkehrsspitze und Fahr-ten im Ausbildungsverkehr vor. Durch das Konzept bleibt die Erreichbarkeit zwischen den beiden Ortsteilen mit einer ausreichenden Verkehrsbedie-nung sichergestellt. Bei der Buslinie MKK-53 bleibt das Angebot für den Planungszeitraum bestehen. Trotz gutem Angebot für eine Hauptlinie außerhalb des Verdich-tungsraums, muß leider auch hier eine geringe Nutzung festgestellt werden. Die Nutzerzahlen wurden im Rahmen der Angebotsplanung für Hasselroth ermittelt. So fahren zum Beispiel mit der Linie MKK-60 neben Schülerinnen und Schülern nur 50 Jedermann-Fahrgäste an einem Tag mit dieser Buslinie. Das sind 1,56 Fahrgäste pro Kurs, die keine Auszubildenden sind.
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Berücksichtigung im NVP 38 Gemeinde Neuberg vom 21.06.2013
Die Anbindung an den Bahnhof Langenselbold wird ausdrücklich be-grüßt ebenso die Sicherstellung der Schülerverkehre. Es muss gewähr-leistet sein, dass unsere Bürgerinnen und Bürger über max. 1 Umstieg die Hanauer Innenstadt erreichen bzw. auch wieder zurück können. Die bereits vorhandene Schulbushaltestelle an der Erich-Simdorn-Schule soll in den regulären Takt der Linie 57 einbezogen werden, siehe dazu auch unseren Antrag zum Nahverkehrsplan 2012-2016 vom 26.05.2011.
Kenntnisnahme.
Mit der Führung der MKK-57 nach Langenselbold besteht die Möglichkeit des Umstiegs in den RE nach Hanau Hbf und in die MKK-54 nach Hanau Freiheitsplatz. Die Bedienungsmöglich-keit der Haltestelle an der Erich-Simdorn-Schule in beiden Fahrtrichtun-gen wird im Rahmen der Feinplanung der Linie geprüft.
39 Gemeinde Niederdorfelden vom 06.06.2013 Wegfall der Bedienung an Sonn- und Feiertagen Dem Wegfall der Bedienung an Sonn- und Feiertagen mit drei Fahrten nach Hanau und zwei Rückfahrten kann nicht zugestimmt werden. Die Linie MKK-31 bzw. die neue geplante MKK-32 ist die einzige direkte Verbindung nach Hanau. Die Sonntagsfahrten sind zwingend notwendig, damit auch an diesen Tagen die Kranken- und Pflegeeinrichtungen auf direktem Wege mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden können.Kostenbeteiligung an den Sonn- und Feiertagsfahrten Die Kostenbeteiligung bei der Aufrechterhaltung der Sonn- und Feier-tagsfahrten durch die Kommune wird wegen der angespannten Haus-haltslage ausgeschlossen. Es sollte durch strukturelle Änderungen (z. B. Synergien aus der Linienteilung an Wochentagen, kleinere bedarfsge-rechte Fahrzeuge an Wochenenden etc.) eine Kompensation erzielt werden. Es wäre auch denkbar, am Sonntag trotz Linienteilung die alte Linie MKK-31 zu fahren und so eingesetztes Personal und Material zu sparen. Weiterhin könnte durch den Wegfall von Kursen am Samstag eine Kompensation der Sonntagsverkehre erfolgen. Wegfall von 3 Samstagsfahrten Dieser Angebotsverschlechterung kann nur unter der Voraussetzung zugestimmt werden, dass auch weiterhin die Sonn-und Feiertagsfahrten fester Bestandteil des Linienverkehrs sind und auf eine Kostenbeteiligung durch die Kommune verzichtet wird. Siehe Kostenbeteiligung an Sonn- und Feiertagen oben.
Kenntnisnahme.
Der der Stellungnahme zugrundelie-gende Diskussionsentwurf wurde weiterentwickelt. Das Angebotskon-zept sieht eine Wochenendbedienung im 60'-Takt vor (Sa 06:00-19:00, So 08:00-18:00 als AST). Die Finanzierung erfolgt über die KVG.
40 Gemeinde Niederdorfelden vom 06.06.2013 Haltepunkt Gewerbegebiet MKK-32 In dem neuen Fahrplanentwurf ist für die Richtung Hanau - Nieder-dorfelden kein Halt im Gewerbegebiet - Berger Straße und Rosenhelle - vorgesehen, wohingegen dieser in umgekehrter Richtung vorgesehen ist. Dies sollte geändert werden, damit auch Firmen im Gewerbegebiet bedient werden können.
Kenntnisnahme.
Der der Stellungnahme zugrundelie-gende Diskussionsentwurf wurde weiterentwickelt. Das Angebotskon-zept sieht eine Bedienung des Gewer-begebiets mit Führung der MKK-32 über die Berger Straße und Saalburg-straße vor.
41 Gemeinde Niederdorfelden vom 06.06.2013 Neue Haltestelle an der L 3008 Die KVG fragt nach der Möglichkeit an der L 3008, in Höhe des Hain-spiels, zwischen der K 872 und L 3205, eine neue Haltestelle einzurich-ten. Diese soll wohl für die Linie MKK-30 fungieren. Da dies aber eine Landesstraße ist und der Lärmschutzwall nicht zu überqueren wäre, sollte hier eine andere Möglichkeit geprüft werden.
Kenntnisnahme.
Die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle ist im Hinblick auf das geplante Wohngebiet südlich der Landesstraße sinnvoll.
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lfd. Nr. Institution/Stellungnahme Empfehlung zur weiteren
Berücksichtigung im NVP 42 Gemeinde Rodenbach vom 21.06.2013
1. Dem vorgelegten Entwurf des Nahverkehrsplanes für den Main-Kinzig-Kreis 2013-2018 wird mit folgenden Anregungen und Ergänzungen zugestimmt: a. Bei der vorgesehenen Verlängerung der Linie MKK-30 von Bruchköbel über Erlensee zum Bahnhof Rodenbach soll geprüft werden, ob der Bahnhof Rodenbach auch über die vorhandene Haltestelle auf der Süd-seite des Bahnhofs angedient werden kann. (Entwurf NVP-MKK 2013- 2018, Angebotskonzept Ziffer 2.3.1, Seite 186) und Anlage V-1; MKK-30)
Kenntnisnahme.
Für die Anbindung von Rodenbach Bahnhof durch die Linie MKK-30 ist die vorhandene Haltestelle an der Südseite vorgesehen. Für die Verlängerung der Linie MKK-30 sieht das Angebotskon-zept innerhalb von Rodenbach die Verwendung bestehender Linienwege von MKK-38 und MKK-52 vor.
43 Gemeinde Rodenbach vom 21.06.2013 1. b. Der Einrichtung eines Ortsbusses in Rodenbach mit Haltestellen am Nahversorgungszentrum, Rathaus und im Südring wird zugestimmt.
Kenntnisnahme.
44 Gemeinde Rodenbach vom 21.06.2013 1. c. Im Angebotskonzept ist auf Rodenbach bezogen die Tabelle der "lnvestitionsplanungen der Städte und Gemeinden ab 2014" (Entwurf NVP-MKK 2013-2018; Ziffer 4.3, Seite 197) wie folgt zu ergänzen: • Neue Haltestelle "Nahversorgungszentrum" mit Wartehalle, • Neue Haltestelle "Rathaus" mit Wartehalle • Neue Haltestelle mit Wartehalle im Erschließungsgebiet "Südlich der Adolf-Reichwein-Straße" • Reaktivierung und Ausstattung der Haltestelle "Altenzentrum" (i. R. Gartel) mit einer Wartehalle • Erneuerung und Anpassung der Haltestelle "Talstraße" an den RMV-Haltestellenstandard • Erneuerung und Anpassung der Haltestelle "Landwehr"(i. R. Ortsmit-te) an den RMV-Haltestellenstandard • Erneuerung und Anpassung sämtlicher Haltestellenbeschriftungen
Wird berücksichtigt.
Ergänzung der Angaben in der Tabelle.
45 Gemeinde Rodenbach vom 21.06.2013 2. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, nach Beschlussfassung des Nahverkehrsplanes Main-Kinzig durch Kreistag die Feinplanung des Umsetzungskonzeptes der Kreisverkehrsgesellschaft mit Einrichtung eines Ortsbusses vom 19.02.2013 vorzulegen. Dabei ist die Einbeziehung des Ortsteils Oberrodenbach in ein AST -System in den Nachtstunden sowie an Wochenenden und Feiertagen vorzusehen, sind die für die Umsetzung erforderlichen Kosten aufzuzei-gen, ist die Herausgabe gedruckter Taschenfahrpläne vorzusehen, ist mit der Kreisverkehrsgesellschaft, dem Busunternehmen und dem RMV ein innerörtliches Tarifsystem zu entwickeln, bei dem die innerörtliche Ein-zahlfahrt nicht mehr als 1,50 Euro kostet. 3. Die Umsetzung sämtlicher Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung durch den Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss, dem dafür die endgültige Beschlussfassung gern. § 62 Abs. 1 HGO übertragen wird .
Kenntnisnahme.
46 Gemeinde Ronneburg vom 24.06.2013 die Gemeinde Ronneburg hat die geplanten Änderungen zur Kenntnis genommen und begrüßt eine Neuorganisation des ÖPNV für die Anbin-
Kenntnisnahme.
Die Bürgerinnen und Bürger der Ge-meinde Ronneburg sollen weiterhin die Möglichkeit haben, mit der Buslinie
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lfd. Nr. Institution/Stellungnahme Empfehlung zur weiteren
Berücksichtigung im NVP dungen Ronneburgs unter folgenden Bedingungen:>- Der Wegfall der Buslinie 565 und der Ausbau der Buslinie MKK-56 als Verbindung Ronneburg-Altwiedermus zum Langenselbolder Bahnhof wird befürwortet, wenn am Langenselbolder Ringcenter der Umsteige-punkt für Fahrgäste mit dem Ziel "Hanau- Freiheitsplatz" so eingetaktet wird, dass ein sicherer Umsteigevorgang für Ronneburger Fahrgäste gewährleistet wird. >- Der Schulbusverkehr für Ronneburger Schulkinder mit dem Ziel Ha-nauer Schulen bleibt von den Änderungen unbetroffen. Gleiches gilt für den Schulbusverkehr nach Büdingen (Linie FB 44 ). Begründung: Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens am lokalen Nahverkehrsplan (NVP) des Main-Kinzig-Kreises 2013-2018 ist die Gemeinde Ronneburg aufgefordert, eine Stellungnahme zu den geplanten Veränderungen abzugeben. Die Gemeinde Ronneburg betrachtet mit Sorge die immer weiter sinken-den Fahrgastzahlen im Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) im Vergleich zu den steigenden Kosten für die öffentlichen Haushalte. Vor diesem Hin-tergrund ist die Gemeinde Ronneburg offen für zukunftsweisende Ver-änderungen, welche mehr Qualität und Attraktivität im ÖPNV schafft, sowie mit Hilfe von Umorganisationen Kosten einspart. Bisherige Lösung: Im Rahmen der vorherigen Nahverkehrsplanung vereinbarte die Gemein-de Ronneburg mit den Trägern des ÖPNV eine Linienführung über die Langenselbolder Ringstraße. Hierzu leistete die Gemeinde Ronneburg einen finanziellen Beitrag, um Ronneburgern die Möglichkeit zum Ein-kauf oder Arztbesuchen in Langenselbold zu geben. Die damalige Kon-zeption der Buslinie 565 setzte auf das Erreichen des Hanauer Haupt-bahnhofes als Endstation, sodass ein Umsteigepunkt am Erlenseer Li-meskreisel für die Fahrgäste zum Hanauer Freiheitsplatz bestand. Neue Lösung: Die neue Konzeption sieht die Eingliederung der drei Ronneburger Ort-steile in die Linie MKK-56 vor, welche dann von Ronneburg-Altwiedermus bis zum Langenselbolder Bahnhof fährt. Somit wäre erst-mals eine direkte Verbindung für Ronneburger Bürger zum Bahnhof Langenselbold mit seinen attraktiven Bahnverbindungen (Fulda-Frankfurt) gegeben. Schaffen die Träger des ÖPNV einen sicheren Um-steigepunkt am Langenselbolder Ringcenter für Fahrgäste mit dem Ziel Hanau-Freiheitsplatz, mit einer aufeinander getakteten Buslinienführung, ist die neue Konzeption als Verbesserung der Ronneburger Situation des OPNV zu werten. Für Pendler besteht die Möglichkeit, mit dem Bus zum Langenselbolder Bahnhof zu gelangen und für die Fahrgäste zum Ha-nauer Freiheitsplatz bleibt es bei maximal einer Umsteignotwendigkeit Das "Umsteigen" könne somit am Ringcenter Langenselbold erfolgen, welcher einen attraktiveren Umsteigepunkt bietet, als der Erlenseer Limeskreisel. Bleibt der Schulbusverkehr von diesen Änderungen unbe-troffen, sieht die Gemeinde Ronneburg in den Änderungen eine Stärkung und aussichtsreiche Neuaufstellung des ÖPNV vor Ort und im Altkreis Hanau.
MKK-54 in die Hanauer Innenstadt zu gelangen. Da die Linienführung der Buslinie MKK-56 straff sein soll, kann ein Umstieg nur in Langenselbold erfolgen und nicht mehr in Erlensee. Die Stadt Langenselbold plant am Ringcenter eine neue Halteposition zu bauen, so dass der Umstieg dort erfol-gen soll. Die Kreisgremien hatten als Vorgabe den Auftrag gegeben, an der Schüler-beförderung erst einmal nichts zu verändern. Mögliche Veränderungen der Schülerströme in der Zukunft aus-genommen. Das beinhaltet selbstver-ständlich, dass die heutigen Direktver-bindungen zu den Schulen in Hanau erhalten bleiben.
47 Gemeinde Schöneck vom 21.06.2013 1. Einer Aufteilung der derzeitigen Linie MKK-31 in 2 Linien stehen wir grundsätzlich positiv gegenüber, zumal diese Forderung zur Neustruktu-rierung bereits seit dem Nahverkehrsplan 2003 besteht.
Kenntnisnahme.
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Berücksichtigung im NVP Begründung: Teilung der derzeitigen Buslinie MKK-31 in 2 Linienstränge Grundsätzlich steht einer Linienteilung nichts im Wege, da dies zu we-sentlich kürzeren Wegezeiten führt und eine derartige Maßnahme bereits seit dem Jahre 2003 im Rahmen der Nahverkehrspläne angedacht ist.
48 Gemeinde Schöneck vom 21.06.2013 2. Der nunmehr vorgelegten Linienteilung in Schöneck/Oberdorfelden wird nicht zugestimmt. ln Schöneck-Oberdorfelden ist keine Wendemög-lichkeit für Busse vorhanden, sodass weiterhin nach Niederdorfelden gefahren werden muss. Einer kostengünstigeren Lösung zum Nachteil der bestehenden Verbindungen und damit der Schönecker Bevölkerung stimmen wir nicht zu. 3. Die der aus dem Jahre 2010 ermittelten Nutzerzahlen für den Binnen-verkehr zwischen den Ortsteilen sind aus unserer Sicht nicht mehr realis-tisch, da es seitdem in Schöneck-Oberdorfelden weder einen Supermarkt noch einen Allgemeinarzt gibt. Begründung: Vorgeschlagene Linienteilung Der von der KVG vorgeschlagenen Linienteilung in Schön-eck/Oberdorfelden kann aus unserer Sicht nicht zugestimmt werden, da damit eine Busverbindung von Oberdorfelden in die anderen Schönecker Ortsteile Kilianstädten und Büdesheim nicht mehr möglich ist. Aus Sicht der Gemeinde Schöneck ist eine Linienteilung nur sinnvoll, wenn diese vor Niederdorfeiden vorgenommen wird, damit die neue Linie MKK-31 alle Schönecker Ortsteile bedient. Hierdurch wird gewährleistet, das auch für Oberdorfelder Bürger die Möglichkeit besteht, mit dem Bus in Rich-tung Kilianstädten und Büdesheim zu kommen bzw. die Büdesheimer und Kilianstädter Bürger die Möglichkeit haben, nach Oberdorfeiden zu gelangen. Es kann nach unserer Einschätzung nicht sein, dass die Tei-lung einer Buslinie mitten im Gemeindegebiet erfolgt. Ergänzend muss noch erwähnt werden, dass es darüber hinaus in Ober-dorfelden keine Wendemöglichkeit für Busse gibt und im Ortsteil weder Supermarkt noch Allgemeinarzt vorhanden sind, sodass die Bürgerinnen und Bürger auf das "Transportmittel Bus" angewiesen sind.
Kenntnisnahme.
Eine Überprüfung einer Verknüpfung von MKK-31 und MKK-32 erfolgt im Rahmen der Feinplanung; eine Umset-zung kann nur ohne Fahrzeugmehrung erfolgen.
49 Gemeinde Schöneck vom 21.06.2013 4. Eine Bedienung an Sonn- und Feiertagen auf Basis des derzeitigen Fahrplanes mit drei Fahrten nach Hanau und zwei Rückfahrten mittels AST-Angebot (Anruf-Sammel-Taxi zwischen Schöneck-Büdesheim und Hanau-Wilhelmsbad) sowie der geplanten Finanzierung über den Kreis-haushalt wird zugestimmt. 5. Dem Wegfall von insgesamt 3 Linienfahrten an den Samstagen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Sonn- und Feiertagsfahr-ten weiterhin fahrplanmäßig durchgeführt werden (AST-Angebot). Begründung: Wegfall der Bedienung an Sonn- und Feiertagen Dem Wegfall der Bedienung an Sonn- und Feiertagen mit drei Fahrten nach Hanau und zwei Rückfahrten mit einem Linienbus wird nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die bestehende Bedienung mittels AST-Angebot (Anruf-Sammel-Taxi zwischen Schöneck-Büdesheim und Hanau-Wilhelmsbad) stattfindet und die Finanzierung über den Kreis-haushalt erfolgt.
Kenntnisnahme.
Das Angebotskonzept der Linie MKK-31 sieht eine Bedienung an Samstagen von 06:00-19:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 08:00-18:00 Uhr in einer stündlichen Fahrtenfolge vor. Für Sonn- und Feiertagen ist dabei eine Bedienung mit Anrufsammeltaxi be-schränkt auf den Abschnitt Büdesheim - Hanau-Wilhelmsbad vorgesehen. Hier besteht Anschlussmöglichkeit zum regionalen Schienenverkehr und zum städtischen Buslinienverkehr der Stadt Hanau. Gegenüber dem Fahrplan 2013 stellt das Angebotskonzept somit eine deutliche Erweiterung dar. Die Stel-lungnahme der Gemeinde Schöneck trifft zum Wegfall von Fahrten am
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Berücksichtigung im NVP Die Linie MKK-31 ist die einzige direkte Verbindung der 3 Schönecker Ortsteile nach Hanau. Die Sonntagsfahrten sind zwingend notwendig, damit auch an diesen Tagen die Kranken- und Pflegeeinrichtungen auf direktem Wege erreicht werden können. Ferner würde die Einstellung dieser Verbindung eine indirekte Preiserhö-hung für die Inhaber von Jahreskarten bedeuten, da nicht mehr alle ursprünglich bei dem Kauf der Karte bezahlten Leistungen angeboten werden. Wegfall von 3 Samstagsfahrten Dieser Angebotsverschlechterung kann nur unter der Voraussetzung zugestimmt werden, dass auch weiterhin die Sonn- und Feiertagsfahrten fester Bestandteil des Linienverkehrs sind und auf eine Kostenbeteiligung durch die Kommune verzichtet wird.
Wochenende nicht zu.
50 Gemeinde Schöneck vom 21.06.2013 6. Der Umstellung des Grundtaktes an den Betriebstagen Montag- Frei-tag über den Tag auf 60- Minuten-Takt wird zugestimmt, sofern die heutigen Schülerverkehre nach Hanau weiterhin bestehen bleiben. 7. Die derzeitige tägliche Gesamtanzahl der Linienfahrten muss auch nach der Taktumstellung gegeben sein. Begründung: Fahrtaktumstellung Hiergegen ist nichts einzuwenden, sofern die derzeitige tägliche Ge-samtanzahl der Linienfahrten auch nach der Taktumstellung gegeben ist.
Kenntnisnahme.
Mit dem vorgesehenen Betriebszeit-raum Mo-Fr von ca. 05:00 bis ca. 20:00 Uhr ergibt sich ein Grundange-bot von ca. 15 Fahrtenpaaren. Dies entspricht ungefähr der Fahrtanzahl im Fahrplan 2013. Durch die Vertaktung entstehen regelmäßige Anschlussbe-ziehungen in Hanau Freiheitsplatz und Hanau-Wilhelmsbad, sowie bei geeig-neter Verknüpfungshaltestelle in Büdesheim Bhf. Die konkrete Ausge-staltung und ggf. die Berücksichtigung von Taktverdichtungen sind Bestandteil der Linienfeinplanung. Die Schülerverkehre werden im Rah-men der Feinplanung nachfrageorien-tiert zum vorgesehenen Grundangebot ergänzt.
51 Gemeinde Schöneck vom 21.06.2013 8. Da es auch in Schöneck-Büdesheim keine Wendemöglichkeit für Linienbusse gibt, sehen wir aktuell nicht die Möglichkeit einer anderen Linienführung und mit der Ringführung die momentane beste Lösung.
Kenntnisnahme.
Es wird angeregt, zu prüfen ob eine Blockumfahrung - ggf. mit leichten baulichen Veränderungen ermöglicht werden kann: Wiesenau - Bahnhofstr. (Haltestelle ggü. Bahnstation) - Bahn-hofstr. - Am Bahnhof. Dadurch kann nicht nur eine Verknüpfung zum regio-nalen Schienenverkehr hergestellt werden, sondern auch eine bessere Erschließung der Wohngebiete östlich der Schienenstrecke sichergestellt werden.
52 Gemeinde Sinntal vom 17.05.2013 1. Aufnahme des Ortsteils Oberzell-Ziegelhütte 2. Aufnahme einer neuen noch einzurichtenden Haltestelle im Ortsteil Sterbfritz, in der Erbachstraße/Einmündung Seemeweg. Die Haltestelle soll ab Mitte Juni 2012 für die Andienung des neuen „Wohn- und Ge-
Kenntnisnahme.
Die Bedienung des Wohnplatzes Zie-gelhütte im Ortsteil Sinntal-Oberzell im Rahmen der Vorgaben des Anforde-rungsprofils wird durch das Fehlen
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Berücksichtigung im NVP sundheitszentrums Lebensbaum Sinntal“, Michaelspfad 2, Sinntal-Sterbfritz, Betreiber Alten & Pflegezentren MKK, eingerichtet werden. Sie liegt auf der ÖPNV-Strecke zwischen Bahnhof und Mittelpunktschule Sterbfritz. 3. Nachmittagsandienung der Haltestelle Mittelpunktschule Sterbfritz für die Freibadbesucher (Die Busse, die zur o. g. unter 2. neuen Haltestelle fahren, müssen zum Wenden die nahgelegene Haltestelle an der Mittel-punktschule anfahren). 4. Andienung des neuen Naturfreibades in Altengronau, Aspenweg (Einrichtung einer neuen Haltestelle erforderlich).
einer Bus-Wendemöglichkeit er-schwert. Die Haltestelle Sinntal Sterb-fritz Lebensbaum ist bereits eingerich-tet. Die Planung und Einrichtung weite-rer Haltestellen in Abstimmung mit einem resultierenden Fahrplankonzept ist Teil der Feinplanung. Die Ausgestal-tung der Bedienung der Schulen folgt den Grundsätzen des Anforderungspro-fils und ist ebenfalls Teil der Feinpla-nung.
53 Stadt Bad Orb vom 04.06.2013 Die Verbindung nach Wächtersbach bleibt insgesamt gut. Die Umstrukturierung der Linien MKK 82 und 83 verbessert die Auslas-tungsmöglichkeiten unserer gesamten Infrastruktur durch die Einwohner der Nachbargemeinde Jossgrund. Der NVP unterstützt hier die Interessen und Orientierung der Bürger. Die Gemeinde Flörsbachtal wird über die Verknüpfung der Linien 64 und 82/83 weiterhin an Bad Orb angebunden. Inwieweit, außer dem Schü-lerverkehr tatsächlich Fahrgäste aus dem Flörsbachtal nach Bad Orb fahren, ist uns nicht bekannt. Der Rückmeldung/Auswertung des Frage-bogens der Gemeinde Flörsbachtal ist nichts zu entnehmen. Die Orientie-rungstendenz könnte aber eher in Richtung Frammersbach/Lohr gehen. Liegen Ihnen hier ggf. Erkenntnisse vor?
Kenntnisnahme.
Mit dem Angebotskonzept für die Gemeinde Flörsbachtal wird eine An-bindung an die nächstgelegenen Mit-telzentren und ein Anschluss an die Kinzigtalbahn ermöglicht. Außerhalb des Schülerverkehrs zeigen die Ergeb-nisse der Fahrgastzählung des RMV 2010 nur eine sehr geringe Nachfrage in Richtung Frammersbach.
54 Stadt Bad Orb vom 04.06.2013 Bei näherer Betrachtung der Liniensteckbriefe der Linien MKK-82 und 83 stellt sich für mich die Frage, ob die Kreisrealschule Bad Orb mit zu den anzubindenden Einrichtungen gehört. Sehr viele Schüler/innen aus dem Jossgrund und Flörsbachtal nutzen diese Linie, um die KRS Bad Orb zu besuchen. Die Ein- und Ausstiegshaltestelle der Schüler ist der ZOB. Wenn mit der Aufnahme in den Liniensteckbrief eine direkte Haltestelle vor der Schule verbunden ist, dann ist die Aufnahme nicht möglich.
Kenntnisnahme.
Das Angebotskonzept für die Kreisreal-schule Bad Orb wird in der bisherigen Form - angepasst an die Nachfrage - fortgeführt. Die konkrete Ausgestal-tung des Schülerverkehrs findet im Rahmen der Feinplanung der jeweili-gen Bündel statt.
55 Stadt Bad Orb vom 04.06.2013 Eine dynamische Fahrgastanzeige am ZOB und der Therme wird aufge-nommen, soll aber – nach Auswertung IGDB- von der Stadt Bad Orb umgesetzt/finanziert werden. Vielleicht können wir hier weiterhin mit Ihnen im Dialog bleiben, um eine Förderung/Zuschuss hierfür zu erhal-ten, damit gerade der Verkehrsknotenpunkt ZOB Bad Orb, eine Aufwer-tung in dieser Hinsicht erfährt.
Kenntnisnahme.
Zuständig für Infrastrukturmaßnahmen im straßengebundenen ÖPNV sind die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet. Die KVG Main-Kinzig unterstützt die Städte und Ge-meinden bei Ihren Bemühungen eines nachfragegerechten Infrastrukturaus-bau und bietet ihre Hilfe bei Mitfinan-zierungsmöglichkeiten durch Dritte an.
56 Stadt Bad Orb vom 27.06.2013 der Magistrat hat in seiner Sitzung vom 11. Juni 2013 und die Stadtver-ordnetenversammlung in ihrer Sitzung vom 25. Juni 2013 den Entwurf des NVP Main-Kinzig-Kreis 2013-2018 zur Kenntnis genommen. Beide Gremien der Stadt Bad Orb begrüßen außerordentlich die Beibe-haltung des Status Quo, die Anbindung an das Gewerbegebiet Bieber-gemünd sowie die Verbesserung der Anbindung der Gemeinde Joss-
Kenntnisnahme.
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Berücksichtigung im NVP grund und sieht damit die Funktion der Stadt Bad Orb als Mittelzentrum gestärkt.
57 Stadt Bad Soden-Salmünster vom 26.06.2013 Anbindung der Stadtteile an den Bahnhof Salmünster Alle Stadtteile sollten zumindest während der Hauptverkehrszeiten im 60 Minuten-Takt zugfahrplankonform an den Bahnhof Salmünster ange-bunden werden, wie dies im übrigen Bergwinkel der Fall ist. ln diesem Zusammenhang sollte auch die Bedienung der Buslinien ab 5.00 Uhr morgens und möglichst direkt sichergestellt werden, damit auch frühe Zugverbindungen, insbesondere in Richtung Rhein-Main-Gebiet, von den Pendlern genutzt werden können. Anpassung der Anrufsammel-Taxi-Verbindungen an den abendlichen bzw. nächtlichen Bahnverkehr Durch Anrufsammeltaxiverbindungen sollte bis 1.00 Uhr nachts sicherge-stellt werden, dass auch Reisende, welche spät verkehrende Zugverbin-dungen nutzen, die Möglichkeit haben, ihr Ziel mit öffentlichen Ver-kehrsmitteln zu erreichen. Wochenendverkehr Der Bedienungszeitraum sollte an Wochenenden durch den Einsatz von Anrufsammeltaxis so verbessert werden, dass alle Stadtteile auch hier sachgerecht an den Bahnhof angebunden werden. D. h., auch hier sollte auf den Bahnverkehr abgestimmte Verbindungen von den Morgenstun-den bis 1.00 Uhr nachts ermöglicht werden.
Kenntnisnahme.
Die Angebotskonzeption für den Main-Kinzig-Kreis berücksichtigt die hetero-gene Struktur des Kreises und nimmt dabei auch Rücksicht auf die Einwoh-nerstärke der einzelnen Orte. In der Angebotskonzeption werden die Orte nach ihrer Größe in Oberzentren, Mit-telzentren, Grundzentren und Neben-zentren unterteilt. Damit ist ein einheitliches Raster für das gesamte Kreisgebiet definiert worden, dass dann auch für alle Kom-munen gilt. Unterschieden wird dabei zwischen dem Verdichtungsraum (um das Oberzentrum Hanau), dem Ord-nungsraum (im Altkreis Gelnhausen) und dem ländlichen Raum im südlichen Vogelsberg und dem Bereich Schlüch-tern/Bergwinkel. Die Angebotskonzeption drückt den politischen Willen des Kreises aus, in einem bestimmten Zeitraster der Be-völkerung eine Grundmobilität zu sichern. Immer mit der Grundannahme, ÖPNV orientiert sich an größeren Fahrgastströmen. Einzelbeförderungen können nicht berücksichtigt werden. Die Kommunen können selbstverständ-lich selbst über das Grundangebot der Angebotskonzeption weitere Bestel-lungen tätigen, wenn die Auffassung besteht, die Leistungen zum Beispiel zeitlich ausdehnen zu wollen. Im Zuge der Gleichbehandlung kann einer einzelnen Kommune keine Aus-nahme gewährt werden. Durch Überlagerung der Linien MKK-76 und MKK-77 wird Mo-Fr ein 60'-Grundtakt angeboten. Mit dem vorge-sehenen Konzept ergibt sich eine deut-liche Erweiterung und Systematisierung des Angebots gegenüber Fahrplan 2013. Ein Spät- und Nachtverkehr ist im gesamten ländlichen Raum nicht Teil des Anforderungsprofils. Eine Ausweitung des Angebots ist unter finanzieller Beteiligung der Kommunen möglich.
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Berücksichtigung im NVP 58 Stadt Bad Soden-Salmünster vom 26.06.2013
Fachmarktzentrum Palmusacker in Salmünster /1,2,3-Markt in Bad Soden Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Absicht der KVG, eine Haltestelle im Bereich des Fachmarktzentrums Palmusacker in Salmüns-ter einzurichten. Hier sollte die Anbindung aller Stadtteile erfolgen. Der 1 ,2,3-Markt im Stadtteil Bad Soden sollte in die Buslinien, welche den Stadtteil Bad Soden berühren, eingebunden werden. Anbindung der Spessart-Therme Die Anbindung der Spessart-Therme über öffentliche Personennahver-kehrsmittel sollte, insbesondere im Hinblick auf die Gleichbehandlung der Kurorte, erfolgen. Die Spessart-Therme kann an den Bahnhof Sal-münster über die ohnehin vorgesehenen Buslinien angebunden werden. Alle Stadtteile halten eine Anbindung an die Spessart-Therme für erfor-derlich. Anbindung von Stadtteilen Die Buslinien MKK-77 und MKK-95 sollten auch die Stadtteile Eckardroth und Wahlert anfahren. Hiermit könnte mit wenig Mehraufwand das ÖPNV-Angebot in diesen beiden Stadtteilen verbessert werden.
Kenntnisnahme.
Im Rahmen der Feinplanung ist vorge-sehen, dass alle Stadtteile mit dem Bahnhof verbunden werden. Das gilt auch für die AST-Verkehre. Darüber hinaus ist allen Kommunen zugesagt worden, in die Feinplanung einbezogen zu werden, um zum Beispiel die Ther-me in Bad Soden-Salmünster in das ÖPNV-Netz einzubeziehen. Ob die Buslinien MKK-77 und MKK-95 auch die Stadtteile Eckardroth und Wahlert anfahren können, hängt mit der Umlaufplanung zusammen und ob dann die Anschlüsse an den Bahnhöfen Wächtersbach und Steinau gehalten werden können. Es ist keinem Fahrgast und damit auch der entsprechenden Region geholfen, wenn wegen weiterer Schleifenfahrten die Zuganschlüsse nicht gehalten werden können. Dann werden erfahrungsgemäß wenig Pend-ler die Angebote nutzen. Der Sinn und Zweck der Linie wird dann nicht er-reicht. Eine Umsetzung der Angebotskonzep-tion für große Teile der Stadt Bad Soden-Salmünster erfolgt zum Dezem-ber 2015, wenn das neu zu vergeben-de Linienbündel 10 „Schlüch-tern/Bergwinkel“ seinen Betriebsstart aufnimmt. Mit dem Grundangebot der Linien MKK-76 und MKK-94 ist die Anbin-dung aller Stadtteile vorgesehen. Ein detailliertes Fahrplankonzept wie auch die Einrichtung zusätzlicher Haltestel-len ist Teil der Bündel-Feinplanung, die in enger Abstimmung mit den Gemein-den erfolgen wird.
59 Stadt Bad Soden-Salmünster vom 26.06.2013 Anbindung der Schulen Die Schülerbeförderung für alle Stadtteile- auch an weitergehende Schu-len - muss sichergestellt sein.
Kenntnisnahme.
Die Bedienung der Schulen soll gemäß dem politischen Willen des Kreises den heutigen Stand wahren. Allerdings besteht der Auftrag, im Zuge des Rückgangs der Schülerzahlen immer wieder die Verkehre zu überprüfen, um keine unnötigen Kapazitäten vorhalten zu müssen. Eine Ausweitung der heuti-gen Schülerverkehre kann wie in der Vergangenheit auch nur seitens des Kreistags genehmigt werden. Grundlegende Änderungen des Status
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Berücksichtigung im NVP Quo-Angebots im Schülerverkehr sind nicht vorgesehen. Die konkrete Ausge-staltung des Schülerverkehrs findet im Rahmen der Feinplanung der jeweili-gen Bündel statt.
60 Stadt Nidderau vom 04.06.2013 Investitionsplanungen der Kommunen: Es wird gebeten für Nidderau noch als Planungsvorhaben eine Haltestelle im Gebiet neue Stadtmitte (Haltestelle "Nidderforum") aufzunehmen.
Wird berücksichtigt.
Aufnahme der Investitionsplanung in Tab. V-5.
61 Stadt Schlüchtern vom 21.06.2013 Keine Verschlechterungen des bestehenden Busangebots in allen Gebie-ten des Kreises, bis neue Angebote (z. B. Anrufsemmeltaxi - AST) mit den betroffenen Kommunen abgestimmt sind und in Betrieb gehen bzw. ein Konflikt zwischen Kreis und einzelnen Kommunen nicht konstruktiv gelöst werden kann.
Kenntnisnahme.
Anpassungen an das bestehende Linienangebot werden vor einer Li-nienbündel-Neuvergabe nur in kleinem Maße erfolgen, z. B. bei Verlegung einer Haltestelle oder neuen Straßen-führung. Auch im Rahmen der sinnfäl-ligen Anpassung von Kapazitäten im Schülerverkehr bleibt eine Veränderung im Rahmen der Feinplanung vorbehal-ten. Grundlegende Veränderungen des bestehenden Busangebots erfolgen jedoch erst nach abgestimmter Neu-vergabe der jeweiligen Linienbündel.
62 Stadt Schlüchtern vom 21.06.2013 Die Anfangszeiten müssen so erweitert werden, dass Bürger/innen aus allen Stadtteilen, mindestens die Züge um 05:19 Uhr erreichen können. Dies hat die Ausweitung des Betriebsbeginns zur Folge.
Kenntnisnahme.
Die vorgelegte Angebotskonzeption ist eine Rahmenplanung. Bei der Vorstel-lung bei den Kommunen ist zugesichert worden, dass eine Umsetzung auch in enger Rücksprache mit den Betreibern erfolgt, um Erfahrungswerte aus der Praxis für ein optimales Angebot zu nutzen. Wenn eine hinreichende Nach-frage für frühere Buskurse erkennbar ist, werden entsprechende Fahrten auch künftig angeboten. Ein detailliertes Fahrplankonzept ist Teil der Bündel-Feinplanung.
63 Stadt Schlüchtern vom 21.06.2013 Alle Ortsteile werden wie bisher angedient darunter fallen auch kleinere wie beispielsweise Ahlersbach, Hinkelhof, Ramholz, Klosterhöfe, Kres-senbach und weitere, die im Rahmenplan nicht aufgeführt sind. Beispielsweise bei der Linie MKK-95 ist sicherzustellen, dass die bisheri-gen Haltestellen/Abfahrzeiten erhalten bleiben. Es ist weiterhin sicherzu-stellen, dass die Buslinie am Bahnhof so zeitig endet, dass die Züge in der Zeit von 06:21 bis 06:26 Uhr erreicht werden können.
Kenntnisnahme.
Bedienung nach Anforderungsprofil.
64 Stadt Schlüchtern vom 21.06.2013 Die AST-Fahrzeuge müssen barrierefrei sein. Die reibungslose Mitnahme von Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen auf Voranmeldung muss
Kenntnisnahme.
Bei Neuvergabe der Linienbündel sollen auch Kleinbusse mit Mehrzweck-
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Berücksichtigung im NVP gewährleistet sein. fläche für einen multifunktionalen
Einsatz, so auch für den AST-Verkehr vorgesehen werden.
65 Stadt Schlüchtern vom 21.06.2013 Die digitale Verknüpfung und gegenseitige Information der Verkehrsträ-ger muss an den Hauptumstiegspunkten vor allem zwischen Bussen und Bahnen bis Ende 2015 sichergestellt werden.
Kenntnisnahme.
Anforderungsprofil und Angebotskon-zept sehen eine Sicherstellung einer Mindestbedienung zwischen zentralört-lichen Kategorien auch mittels vertak-teten Umsteigebeziehungen an Ver-knüpfungspunkten vor. Die weitgehen-de Vertaktung des Verkehrsangebots insbesondere im ländlichen Raum stellt somit verlässliche Umsteigebeziehun-gen für Pendler sicher. Über den weite-ren Ausbau der verbundweiten Daten-drehscheibe (vDDS) des RMV werden Verbesserungen in der Fahrgastinfor-mation und eine Sicherstellung von Anschlüssen im Verspätungsfall ermög-licht. vgl. Kap. III 7.9.3 und III 7.9.4.
66 Stadt Schlüchtern vom 21.06.2013 Der reguläre Schienenverkehr nach Fahrplan und der Bus-/ AST-Verkehr müssen besser verknüpft werden.
Kenntnisnahme.
67 Stadt Schlüchtern vom 21.06.2013 Die Bus und AST-Angebote sind als Grundangebote anzusehen die durch den Main-Kinzig-Kreis finanziert und bereitgestellt werden. Die AST-Angebote sollten ins besonders bis spät abends - am Wochenende auch länger - für Jugendliche als Alternative zur gefährlichen Autonutzung in der Nacht angeboten werden. Eine entsprechende Anpassung im Fahr-plan sollte vorgenommen werden.
Kenntnisnahme.
Mit dem vorgesehenen Konzept ergibt sich eine deutliche Erweiterung und Systematisierung des Angebots gegen-über Fahrplan 2013. Ein Spät- und Nachtverkehr ist im gesamten ländli-chen Raum nicht Teil des Anforde-rungsprofils. Eine Ausweitung des Angebots ist unter finanzieller Beteili-gung der Kommunen möglich.
68 Stadt Wächtersbach vom 29.05.2013 1. Wir bitten zu überprüfen, in wie weit für die Innenstadt und die Stadt-teile Wittgenborn, Waldensberg und Leisenwald sowie die sogenannten Talgemeinden (Hesseldorf, Weilers, Neudorf und Aufenau) zusätzlich mit Anrufsammeltaxis Verbindungen angeboten werden können. Das gilt insbesondere dann, wenn der normale Linienverkehr bzw. der Schulbus-verkehr nicht angeboten wird. Ich bitte zu überlegen, wie weit als "Einstieg" z.B. Montag-, Mittwoch-, und Freitagvormittag, bzw. -nachmittags und gegebenenfalls in den Nachtstunden ein AST den genannten Stadtteilen angeboten werden kann. 2. Von Seiten der Stadt Wächtersbach werden bereits am Wochenende, in den Abend- und Nachtstunden Anrufsammeltaxis angeboten. Diese Linien fügen wir als Anlage zur Information bei. Wir bitten, diese auch in den Nahverkehrsplan aufzunehmen, um sie insgesamt auch als Angebot des Main-Kinzig-Kreises fahren zu lassen.
Kenntnisnahme.
Mit der vorgelegten Angebotskonzep-tion sind die die Forderungen der Stadt Wächtersbach bereits erfüllt. Eine Erweiterung des AST-Angebots in den Nachtstunden kann durch eine Mitfi-nanzierung der Stadt weiterhin auf-rechterhalten werden.
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Berücksichtigung im NVP Für diese Linien wird die Stadt Wächtersbach sicher weiter Kostenanteile übernehmen können, sofern sich das als zwingend notwendig erweist.
69 Stadt Wächtersbach vom 29.05.2013 3. Die mit Schreiben vom 16.05.2013 durch die KVG gemachten Vor-schläge der Buslinien MKK-71 bis MKK-73 und MKK-77 gehen auch unter anderem auf Gespräche mit dem Unterzeichner und dem Dezer-nenten Herrn Dr. Kavai zurück. Diese Änderungen werden akzeptiert und in Bezug auf die Angebote des AST ausdrücklich begrüßt.
Kenntnisnahme.
70 Stadt Wächtersbach vom 29.05.2013 4. Hinsichtlich der Schülerverkehre wollen wir noch einmal darauf hin-weisen, dass die Anbindung von Biebergemünd an die Friedrich-August-Genth Schule unzureichend ist. Die entsprechenden Busse fahren zwar von Biebergemünd über Wächtersbach nach Bad Soden-Salmünster, die Rückfahrt erfolgt jedoch nicht mehr immer über Wächtersbach. Das ist unser Erachtens keine Frage der Einrichtung zusätzlicher Busse, sondern eine Frage der Linienführung. Wenn der Main-Kinzig-Kreis bzw. die KVG seit längerer Zeit eine Linie von Biebergemünd nach Bad Soden-Salmünster weiter betreibt, kann das finanzielle Argument nicht gelten, wenn wir lediglich darum bitten, bei der Rückfahrt auch die Stadt Wächtersbach und die FAG-Schule einzubinden. Ein großer Kostenfaktor dürften die zwei Kilometer Entfer-nung von Aufenau zur Genth-Schule nicht sein. Hier sollten organisatori-sche Änderungen getroffen werden, damit dem Wunsch der Eltern aus Biebergemünd, ihre Kinder in die Friedrich-August-Genth Schule zu schicken, genauso entsprochen werden kann, wie den Wünschen, die Schule in Bad Soden-Salmünster zu besuchen.
Kenntnisnahme.
Das Status quo-Angebot zwischen Bad Soden-Salmünster und Biebergemünd wird derzeit über die Friedrich-August-Genth Schule geführt. Eine Änderung ist nicht vorgesehen. Die Ausgestal-tung der Anbindung der Schulen er-folgt nachfrageorientiert im Rahmen der Feinplanung der jeweiligen Linien-bündel.
71 Bündnis 90/Die Grünen MKK vom 20.06.2013 Keine Verschlechterungen des bestehenden Busangebots in allen Gebie-ten des Kreises, bis neue Angebote (z.B. AST) mit den betroffenen Kommunen abgestimmt sind und in Betrieb gehen bzw. ein Konflikt zwischen Kreis und einzelnen Kommunen nicht konstruktiv gelöst wer-den kann.
Kenntnisnahme.
Anpassungen an das bestehende Linienangebot werden vor einer Li-nienbündel-Neuvergabe nur in kleinem Maße erfolgen, z. B. bei Verlegung einer Haltestelle oder neuen Straßen-führung. Auch im Rahmen der sinnfäl-ligen Anpassung von Kapazitäten im Schülerverkehr bleibt eine Veränderung im Rahmen der Feinplanung vorbehal-ten. Grundlegende Veränderungen des bestehenden Busangebots erfolgen jedoch erst nach abgestimmter Neu-vergabe der jeweiligen Linienbündel.
72 Bündnis 90/Die Grünen MKK vom 20.06.2013 Frühzeitige Vorstellung aller neuen Angebotskonzepte linienbündelweise jeweils in einer öffentlichen Veranstaltung im betroffenen Gebiet in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen spätestens vor einer Um-setzungsplanung /Ausschreibung /Leistungsvergabe des betroffenen Linienbündels.
Kenntnisnahme.
Im Rahmen der Umsetzung der im NVP vorgestellten Angebotskonzepte ist eine lokale Beteiligung und Abstim-mung mit den Kommunen vorgesehen.
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Berücksichtigung im NVP 73 Bündnis 90/Die Grünen MKK vom 20.06.2013
Der NVP sollte klare Trennungen aufzeigen zwischen Verkehren, die allein vom Kreis finanziert werden und sinnvollen Zusatzangeboten, die von den Gemeinden zu günstigen Kostensätzen im Rahmen der zu ver-gebenden Aufträge hinzu bestellt werden können.
Kenntnisnahme.
Den Städten und Gemeinden steht es frei nach §5 Abs. 3 Satz 1 HÖPNVG im Einverständnis mit dem Landkreis freiwillig Aufgaben des Öffentlichen Personennahverkehrs in eigener Ver-antwortung wahrzunehmen. Vorhaben der Städte und Gemeinden wurden in der Darstellung der Angebotskonzepti-on mit aufgenommen und entspre-chend gekennzeichnet. Die Städte Bad Orb, Bruchköbel, Geln-hausen, Maintal und Nidderau sind weiterhin für Ihre Stadtbusverkehre finanziell allein verantwortlich. Bei den bisherigen Zusatzbestellungen der Kommunen Erlensee, Gründau und Langenselbold zu den Grundleistungen aus dem Jahre 1994 ist eine differen-zierte Darstellung nur beim Familien-bus Erlensee möglich. Bei den Leistun-gen in Gründau und Langenselbold gehen die "Altleistungen" in der neu-en Angebotskonzeption auf. Hier ist eine differenzierte Darstellung nicht möglich. Wie in der Vergangenheit auch, kön-nen alle Kommunen zu dem jetzt vom Kreis finanzierten Grundangebot weite-re Leistungen hinzu bestellen.
74 Bündnis 90/Die Grünen MKK vom 20.06.2013 Mindesttakte des Angebots auch im ländlichen Raum: 1-Stunden-Takt in der Hauptverkehrszeit montags bis freitags 6-9 Uhr und 15-18 Uhr, in den übrigen Zeiten montags bis samstags 6 – 20 Uhr und sonn- und feiertags 8 – 20 Uhr 2-Stunden-Takt, egal in welcher Angebotsform (Bus oder AST). Zusätzliche AST-Angebote in den späten Abendstunden sind in Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden anzustreben.
Kenntnisnahme.
Das vorgesehene Angebotskonzept basiert auf einem nach Raumkatego-rien abgestuften Mindestbedienstan-dard im Anforderungsprofil. Eine Aus-weitung des Bedienangebots ist bei Sicherstellung der Finanzierung oder bei entsprechender Nachfrage grund-sätzlich möglich.
75 Bündnis 90/Die Grünen MKK vom 20.06.2013 Kostenreduzierungen sollten auch aus dem Schülerverkehr gewonnen werden. Wenn Schülerzahlen zurückgehen, können auch die Kapazitäten entsprechend überprüft und ggf. angepasst werden. Größere Distanzen in der Schülerbeförderung führen bei gleichem Fahrzeugeinsatz nur zu geringfügig höheren Kosten. Überprüfungen der notwendigen Verkehrs-leistungen sollen regelmäßig erfolgen.
Kenntnisnahme.
Der Rückgang der Schülerzahlen und potentielle Veränderungen in der Schullandschaft bedürfen einer regel-mäßigen Überprüfung der erforderli-chen Verkehrsleistungen im Ausbil-dungsverkehr. Vor dem Hinblick eines sinnfälligen sparsamen Mitteleinsatzes ist dies eine zwingende Konsequenz. Grundsätze für die Planung und Aus-gestaltung des schulbezogenen Linien-verkehrs finden sich im Anforderungs-profil unter Kap. II 6.7. Längere Distan-
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Berücksichtigung im NVP zen in der Schülerbeförderung sind nicht zwangsläufig mit gleichem Fahr-zeugeinsatz realisierbar, da sich dies ggf. negativ auf die Fahrzeugverfüg-barkeit an einem gegebenen Ort zu gegebener Zeit auswirken kann.
76 Bündnis 90/Die Grünen MKK vom 20.06.2013 Eine Staffelung der Schulanfangszeiten im Kreisgebiet zur Verringerung der Beförderungskapazitäten in den Spitzenzeiten des Schülerverkehrs und damit eine Absenkung eines wesentlichen Kostenblockes des ÖV sollen weiter geprüft werden. Wenn solche kostensparenden Schul-zeitstaffelungen in Abstimmung mit der Schulentwicklungsplanung auch nach Prüfung durch die Schulen für praktikabel gehalten werden, sollten sie zügig umgesetzt werden.
Kenntnisnahme.
Eine Staffelung der Schulanfangszeiten ist heute schon im Raum Freigericht- Gelnhausen seit mindestens 15 Jahren vorhanden. Hier muss eine flexible Vorgehensweise bei den Schulen ein-setzen, der ÖPNV ist heute schon flexibel. Weitere Einsparungen sind mit Sicher-heit in der Zukunft möglich, müssen aber seitens des Kreistages beschlos-sen werden. Aus verkehrsplanerischer Sicht könnte mit Sicherheit ein deutli-cher sechsstelliger Betrag bei der Be-förderung eingespart werden, wenn nicht mehr große Schülerzahlen durch den Kreis hin- und hergefahren werden müssten. Seit ca. 8 Jahren gibt es in Hessen den einheitlichen Haupt- und Realschulab-schluss. Die verschiedenen Schulfor-men würden aus Sicht der Verkehrs-planung daher nicht mehr benötigt werden und Schülerinnen und Schüler könnten wohnortnah beschult werden. Das würde den Fahrzeugeinsatz mini-mieren und die Umwelt entlasten. Konkrete kostensenkende Maßnahmen müssen individuell schul-, schulzweig-, und raumbezogen in Abstimmung mit den beteiligten Schulen und Institutio-nen gefunden werden. Grundsätze für die Planung und Ausgestaltung des schulbezogenen Linienverkehrs finden sich in Kap. III 6.7.
77 Bündnis 90/Die Grünen MKK vom 20.06.2013 Die Kapazitäten des ÖV sollen in den übrigen Zeiten durch die bessere Erreichung weiterer Kundengruppen stärker als heute gefüllt werden. Dazu sind folgende Ziele anzustreben: o Verlässliche, in den Hauptverkehrszeiten mindestens stündliche, gesi-cherte Anschlüsse mit entsprechender Informationsbereitstellung über Verspätungen von Zügen für die Busfahrer und die Kunden in den Zeiten mit erheblicher Nachfrage gerade der Berufspendler. o Solche Anschlusssicherungen sind an allen wichtigen Verknüpfungs-punkten des Schienenverkehrs mit lokalen ÖV-Linien mittels des kosten-günstigen Einsatzes moderner Informationsmedien (z.B. Smartphones
Kenntnisnahme.
Anforderungsprofil und Angebotskon-zept sehen eine Sicherstellung einer Mindestbedienung zwischen zentralört-lichen Kategorien auch mittels vertak-teten Umsteigebeziehungen an Ver-knüpfungspunkten vor. Die weitgehen-de Vertaktung des Verkehrsangebots insbesondere im ländlichen Raum stellt somit verlässliche Umsteigebeziehun-gen für Pendler sicher. Über den weite-
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Berücksichtigung im NVP mit einer Anschluss-App für alle Bus- und Taxifahrer) bereitzustellen. ren Ausbau der verbundweiten Daten-
drehscheibe (vDDS) des RMV werden Verbesserungen in der Fahrgastinfor-mation und eine Sicherstellung von Anschlüssen im Verspätungsfall ermög-licht. vgl. Kap. III 7.9.3 und III 7.9.4.
78 Bündnis 90/Die Grünen MKK vom 20.06.2013 Ehe wegen Parkdrucks an Schienenstationen zusätzliche teure neue P+R-Plätze gebaut werden, ist vorrangig mit den vorhandenen Finanz-mitteln der Zubringer-ÖV zu den entsprechenden Schienenstationen zu verbessern und damit eine Alternative zum flächenintensiven und teuren P+R anzubieten.
Kenntnisnahme.
Eine Forderung, die eigentlich nur bundes- und landespolitisch erfüllt werden kann, aber natürlich dem lokalen ÖV deutlich helfen würde. Ziel sollte sein, bei der anstehenden Revision des Regionalisierungsgesetzes einen Passus zu fordern und auch zu erhalten, der folgenden Inhalt hat: Die notwendiger Weise zu zahlenden Trassen- und Stationspreise zum Erhalt des Schienennetzes verbleiben in der jeweiligen Region. Die Länder und Ihre Verbünde erhalten damit neben den eigentlichen Regionalisierungsmitteln die aufgewendeten Gelder zurück, um die Schieneninfrastruktur zu erhalten und weiter auszubauen, Stichwort nordmainische S-Bahn für die Rhein-Main-Region. Die Trassenpreise gelten auch für den Schienenfern- und Güter-verkehr. Ein Teil dieser Mittel ist für den lokalen Zubringer-ÖV zu verwen-den. Die Angebotskonzeption sieht eine weitgehende Vertaktung der AST- und Buslinien mit optimalen Übergängen an den Bahnstationen vor. Damit wird bei Verbindungen von/zu Haltestellen am Linienweg und Sicherstellung von Anschlüssen auch im Verspätungsfall eine PKW-Fahrt zur Bahnstation ent-behrlich und der Parkdruck an den Bahnhöfen verringert. Allerdings kann je nach Fahrplanlage mit dem aus dem vorgesehenen Mitteleinsatz geplanten Grundtakt teilweise nur eine Verkehrs-richtung im SPNV optimal angebunden werden.
79 Bündnis 90/Die Grünen MKK vom 20.06.2013 AST-Angebote sollten bis spät abends - am Wochenende auch länger – auf Zusatzbestellung der Gemeinden insbesondere für Jugendliche als Alternative zur gefährlichen Autonutzung in der Nacht angeboten wer-den.
Kenntnisnahme.
Bei entsprechender Kostenübernahme der Städte und Gemeinden steht es den Kommunen frei, über den Bedien-standard des Anforderungsprofils hinausgehende Angebote zu beauftra-gen.
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Berücksichtigung im NVP 80 Bündnis 90/Die Grünen MKK vom 20.06.2013
AST sollen gegen Zahlung eines Zuschlags bis vor die Haustür des Fahrt-ziels der Kunden fahren – damit soll dieses Angebot auch für Senioren attraktiv gemacht werden.
Kenntnisnahme.
Dies ist nach örtlichen Gegebenheiten an Durchgangsstraßen, bei vorhande-nen Wendemöglichkeiten für einen Kleinbus auch in Sackgassen bei Si-cherstellung der vorgesehenen An-schlüsse problemlos möglich.
81 Bündnis 90/Die Grünen MKK vom 20.06.2013 Neue AST-Angebote sind als integraler Teil des RMV-Angebotes zum RMV-Tarif (ggf. mit Zuschlag) intensiv zu bewerben.
Kenntnisnahme.
82 Bündnis 90/Die Grünen MKK vom 20.06.2013 AST sollen eine Initialwirkung für mehr ÖPNV, aber auch eine erhöhte Nachfrage nach Taxiverkehren, entfalten. Ziel ist eine hohe Nachfrage, die ggf. auch zur Rückumwandlung in Busverkehre führen sollte. Ziel ist hingegen nicht, dass nur 15 % der fahrplanmäßig angebotenen Fahrten stattfinden, wie in der Kostenkalkulation des Nahverkehrsplans ange-nommen.
Kenntnisnahme.
Der prozentuale Wert von 15% ist ein Erfahrungswert für die durchschnittlich abgerufenen Fahrplankilometer, nicht der durchschnittlich abgerufenen Fahr-ten. Erfahrungsgemäß muss nicht jede angebotene Fahrt durchgeführt wer-den. Von den durchgeführten Fahrten wird in vielen Fällen nur eine Teilstre-cke nachgefragt, die ggf. durch eine Direktfahrt kürzer als im Fahrplan vorgesehen bedient werden kann. Bei der Neuvergabe der Linienbündel sollen auch Kleinbusse mit Mehrzweck-fläche für einen multifunktionalen Einsatz vorgesehen werden. Dadurch ist bei entsprechender Nachfrage eine Rückumwandlung einzelner Fahrten zu einer Regelbedienung problemlos möglich.
83 Bündnis 90/Die Grünen MKK vom 20.06.2013 Die Anmeldefrist von AST sollte nicht mehr als 1 Stunde betragen, Aus-nahme sind ggf. nur die ersten Fahrten frühmorgens, die bereits am Tag vorher bestellt werden müssen.
Kenntnisnahme.
Gemäß Anforderungsprofil ist die max. Anmeldefrist 60 min, anzustreben 30 min. Bei Frühfahrten am Vorabend (vgl. III 3.7.1). Weiterhin wird ein Fahrtenabo möglich sein.
84 Bündnis 90/Die Grünen MKK vom 20.06.2013 Die AST-Fahrzeuge müssen zur reibungslosen Mitnahme von Kinderwa-gen, Rollatoren und Rollstühlen auf Voranmeldung in der Lage sein.
Kenntnisnahme.
Bei Neuvergabe der Linienbündel sollen auch Kleinbusse mit Mehrzweck-fläche für einen multifunktionalen Einsatz, so auch für den AST-Verkehr vorgesehen werden.
85 Bündnis 90/Die Grünen MKK vom 20.06.2013 Zusätzliche AST-Fahrzeuge müssen bei erhöhter Nachfrage zum Beispiel bei gutem Wetter an Feiertagen mit ausreichenden Kapazitäten von den Verkehrsunternehmen bereitgestellt werden.
Kenntnisnahme.
Im Rahmen des Verkehrsvertrags mit dem Unternehmer werden vorzuhal-tende Fahrzeugkapazitäten festgelegt.
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Berücksichtigung im NVP 86 Bündnis 90/Die Grünen MKK vom 20.06.2013
Die Einbindung von geballten großflächigen Einkaufsstätten an Ortsrän-dern wie zum Beispiel im Gebiet Palmusacker in Bad Soden-Salmünster in die vorhandenen ÖV-Linien mit zusätzlichen Haltestellen ist überall anzustreben.
Kenntnisnahme.
Ist den Kommunen wie Bad Soden-Salmünster durch die KVG zugesichert worden und gehört zum normalen operativen Geschäft.
87 Bündnis 90/Die Grünen MKK vom 20.06.2013 Am Wochenende sind die ohnehin für die Versorgung der ansässigen Bevölkerung notwendigen Fahrten durch gezielte Angebote für umwelt-verträglichen, nachhaltigen Tagestourismus besser auszulasten. In Zu-sammenarbeit mit den Tourismusreferaten des Kreises und der betroffe-nen Gemeinden sollten nach dem Modell Vulkanradbus für zum Beispiel Spessartbogenwanderer und Mountainbikearena neue Angebote entwi-ckelt werden. Dabei sollte auch die Mitnahme von Fahrrädern angeboten werden, z.B. auf besonders bergigen Strecken auf zusätzlichen Anhä-ngern und als gezieltes Angebot auch für kleine Gruppen.
Kenntnisnahme.
In Abstimmung von und Finanzierung durch Institutionen, wie z.B. der Tou-rismuswirtschaft, können weitere touristische Angebote umgesetzt wer-den Drittfinanzierung). Grundlage für die Einführung ist eine entsprechende Nachfrage auf den angebotenen Rela-tionen. Letztendlich entscheidet jeder Bürger für sich individuell, welche Angebote er nutzen und ob er sich in seiner Freizeit an einem Fahrplangerüst orientieren möchte. Ein Großteil der Forderung kann nur mit der Bereitstellung weite-rer Haushaltsmittel durch den Kreistag umgesetzt werden. Beim Spessartbo-gen zum Beispiel müsste eine entspre-chende ÖPNV-Infrastruktur aufgebaut werden, gerade in Waldgebieten. Hier muss dann mit Hessen-Forst über die Genehmigung gesprochen werden. Auch hier müssen dann Finanzmittel durch den Kreistag genehmigt werden.
88 Bündnis 90/Die Grünen MKK vom 20.06.2013 Eine zentrale Adresse der KVG Main-Kinzig für Anregungen, Kritik und Beschwerden von ÖPNV-Kunden ist auf allen Kommunikationskanälen anzubieten und offensiv bekannt zu machen. Die Eingaben sind auszu-werten. Weiterhin sollte die Durchführung von Kundenbefragungen geprüft werden. Ergebnis sollte ein jährlicher Bericht zur Kundenzufrie-denheit sein.
Kenntnisnahme.
Eine Anlaufstelle für Anregungen und Beschwerden ist bei der KVG Main-Kinzig schon seit Jahren eingerichtet. Die Rückmeldungen und Eingaben der Kundinnen und Kunden werden analy-siert. Eine regelmäßiges Kundenmonitoring kann eingeführt werden, würde aber für den Main-Kinzig-Kreis ein zusätzli-cher Haushaltsposten für die KVG Main-Kinzig mbh in Höhe eines sechs-stelligen Betrages bedeuten, der durch den Kreistag genehmigt werden muss. Darüber hinaus bieten Kundenbefra-gungen erfahrungsgemäß nur einen bedingten Erkenntnisgewinn.
89 Frauenbüro Main-Kinzig vom 18.06.2013 Es ist nachvollziehbar, dass es aufgrund der unterschiedlichen Struktur und der Vielfalt des Main-Kinzig-Kreises keine universellen Erfolgskon-zepte für den Nahverkehr gibt.
Kenntnisnahme.
Unter Berücksichtigung der demografi-schen Entwicklung ist die KVG der Auffassung, mit der vorgelegten Ange-
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Berücksichtigung im NVP Ich mache darauf aufmerksam, dass es besondere Herausforderungen und Anforderungen in Bezug auf die demografische Entwicklung und die Vereinbarkeit von Familie/Pflege und Beruf insb. in ländlichen Räu-men gibt: Die zu erwartenden Folgen – wie z. B. mögliche Entsiedlungen aufgrund Weggang jüngerer Menschen/Familien, Kosten für Infrastruktur bzw. Rückgang von Angeboten u. v. m., sind hinreichend bekannt. Umso mehr muss darauf geachtet werden, dass Fahrpläne und Angebote mit den Kommunen abgestimmt sind und auf die besonderen Mobilitäts-anforderungen von Frauen, Senioren, Schulverkehre, Erreichbarkeit von Ärztinnen/Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten u. v. m. eingehen. Ich unterstütze daher ausdrücklich - als eine geeignete Maßnahme - die Einführung bzw. den Ausbau des Angebotes „Anrufsammeltaxi“. Ferner rege ich an, dass örtliche Initiativen (private oder öffentliche), die sich mit Projekten wie Fahrdiensten beschäftigen und diese anbieten (wollen), z.B. für Einkauf, Arztbesuche, Schul- und ggf. Kitabring- und Holdienste, Fahrten zur kulturellen Teilhabe u.v.m., finanziell gefördert und ggf. beim Aufbau solcher Angebote unterstützt werden. Sollte es noch keine Initiativen geben, sollten sie angeregt und bei der Gründung/ dem Aufbau unterstützt werden. Die Einrichtung einer „Börse“ und das Kommunizieren „Guter Beispie-le“ könnte zu weiteren Projekten und Nachbarschaftshilfen motivieren.
botskonzeption den Auswirkungen dieses Wandels entsprechend ange-messen begegnen zu können. Der NVP soll in erster Linie die Willens-bekundung des Kreises und seiner Kommunen zu dem zukünftigen ÖPNV-Angebot beinhalten. Selbstverständlich haben die Bürgerinnen und Bürger immer die Möglichkeit, eigene Fahr-dienste wie einen Bürgerbus oder was auch immer im ehrenamtlichen Bereich organisiert wird, zu gründen und selbstständig zu betreiben. Natürlich kann man dieses Engage-ment dann entsprechend veröffentli-chen und kommunizieren. Ob eine finanzielle Unterstützung gewährt werden kann, muss dann intensiv im Kreistag diskutiert werden. Mit der jetzt vorgelegten Angebotskonzeption ist dieses Engagement eigentlich aus unserer Sicht nicht notwendig. In Kapitel V 2.9 sind Ausführungen zum Bürgerbus enthalten.
90 Hanau LNO gemeinsam mit Stadt Hanau, Abgestimmt mit HSB vom 21.06.2013 Konzept MKK -31/MKK -32 (Anlage V-1, S. 12!13): Das Linienkonzept mit der geänderten Linienführung der MKK-31 direkt über Mittelbuchen bzw. die neu geplante Linie MKK-32 HU-Freiheitsplatz- Hohe Tanne- Oberdorfelden führt zu einem großen Teil zu Parallelverkehren mit den städtischen Buslinien 9 und 1. Bedingt durch die erforderliche Erschließung des Stadtteils Mittelbuchen sowie Zwän-gen in der Umlaufplanung der Linie 1 können seitens der Stadt Hanau keine Synergieeffekte erzielt werden. Diesbezüglich möchten wir an unser Schreiben vom 07.03.2013 an die KVG Main-Kinzig verweisen. Gerne erneuern wir unser Gesprächsangebot zu einem abgestimmten Gesamtkonzept in diesem ÖPNV-Korridor.
Kenntnisnahme.
Selbstverständlich wird bei der Weiter-entwicklung der Buslinien des Kreises versucht, auch die Belange der Stadt Hanau zu berücksichtigen, damit am Ende ein Mehrwert auch für die Bürge-rinnen und Bürger der Stadt Hanau entsteht. Im Abwägungsprozess werden die Belange der Kommunen des RMV Gesellschafters Main-Kinzig-Kreis etwas höher bewertet werden, als die Belange des RMV Gesellschafters Stadt Hanau. Dabei wird nur im Rahmen des RMV differenziert, da von der Gebiets-zuordnung her Hanau Teil des Main-Kinzig-Kreises ist. Die Einschätzung zu möglichen Syner-gieeffekte kann ohne nähere Einzelhei-ten nicht bewertet werden. Das Ange-bot, für diesen ÖPNV-Korridor ein abgestimmtes Gesamtkonzept zu erstellen, wird begrüßt.
91 Hanau LNO gemeinsam mit Stadt Hanau, Abgestimmt mit HSB vom 21.06.2013 Konzept MKK-52/MKK-53 (Anlage V-1, S. 20/20): Für die Buslinien MKK-52 und MKK-53 ist im Angebotskonzept für beide Linien zusammen ein 20-Minuten-Takt in der HVZ vorgesehen. Wir
Kenntnisnahme.
Bis auf ggf. beginnende oder endende Verstärkungsfahrten im Ausbildungs-verkehr sieht das Konzept am ZOB Freiheitsplatz nur kurze Standzeiten
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Berücksichtigung im NVP weisen daraufhin dass eine Taktverdichtung hinsichtlich der begrenzten Kapazität am neuen ZOB Freiheitsplatz überprüft werden muss. Wir bitten Sie zu prüfen, ob die Haltestelle Technologiepark von der Linie MKK-53 im Vergleich zu heute von weiteren Fahrten bedient werden kann.
vor. Nach gegenwärtigem Planungs-stand werden ggü. Status Quo keine zusätzlichen Kapazitäten benötigt. Im Rahmen einer gemeinsam abge-stimmten Feinplanung kann eine re-gelmäßige Bedienung der Haltestelle Wolfgang Technologiepark vorgesehen werden.
92 Hanau LNO gemeinsam mit Stadt Hanau, Abgestimmt mit HSB vom 21.06.2013 Konzept MKK-60 (Anlage V-l, S. 23): Das neue Konzept der Linie MKK-60 sieht auch eine zweistündliche Anbindung des Technologieparks in Hanau-Wolfgang vor. Dagegen bestehen unsererseits keine Bedenken. Sofern die Absicht besteht ebenfalls die Haltestelle Degussa zu bedienen, besteht ggf. die Möglichkelt einer Buswende am Kreisverkehr vor der Hauptzufahrt des IP Wolfgang.
Kenntnisnahme.
Die Angebotskonzeption MKK-60 sieht eine Anbindung der Haltestelle Tech-nologiepark von Erlensee über Pionier-Kaserne von Süden her vor und ergänzt das Angebot der MKK-52/MKK-53 über Rodenbach von Norden, sowie über Hanau-Freiheitsplatz von Süden.
93 Hanau LNO gemeinsam mit Stadt Hanau, Abgestimmt mit HSB vom 21.06.2013 Finanzierung von Mehrleistungen Wir gehen davon aus, dass die Umsetzung der o. g. Maßnahmen zu erheblichen Mehrleistungen auf Streckenabschnitten im Stadtgebiet Hanau führen wird. Wir weisen bereits jetzt daraufhin, dass von Seiten der Stadt Hanau eine Mitfinanzierung dieser Mehrleistungen über den Infrastrukturkostenausgleich abgelehnt wird. Auf den betreffenden ÖPNV-Achsen besteht bereits heute eine ausreichende ÖPNV-Bedienung, so dass für die Stadt Hanau kein verkehrlicher Zusatznutzen entsteht.
Kenntnisnahme.
Verlängerungen einzelner Linien auf Wunsch der Stadt Hanau innerhalb des Stadtgebietes müssen neu bewertet werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Optimierung der Angebote auf den Linien nach Hanau und zurück zu mehr Fahrgästen und damit zu mehr Einnahmen führen wird. Gerade das Konzept der Linien MKK-31/MKK-32 bedeutet eine Verkürzung der Fahrzei-ten für alle bedienten Stadt-/Gemeindeteile, was zu Attraktivitäts-steigerungen führen wird.
94 Hanau LNO gemeinsam mit Stadt Hanau, Abgestimmt mit HSB vom 21.06.2013 Fahrzeugkonzept, hier, Einsatz von Buszügen (S. 193) Im Fahrzeugkonzept ist weiterhin der Einsatz von Buszügen "mindestens im bisherigen Umfang" geplant. Dem Liniensteckbrief der MKK-54 ist zu entnehmen, dass auch hier Anhängerbusse eingesetzt werden sollen. Sofern auch eine Bedienung des ZOB Freiheitsplatz vorgesehen ist, muss wegen der begrenzten Anzahl von Buszug-Haltestellen im Einzelfall geprüft werden, ob eine geeignete Haltestelle zur Verfügung steht. Ggf. können die betreffenden Fahrten zum Westbahnhof verlängert werden.
Kenntnisnahme.
Die konkrete Ausgestaltung des Schü-lerverkehrs findet im Rahmen der Feinplanung der jeweiligen Bündel statt. Schon heute wird auf der Buslinie MKK-54 ein sogenannter Midi-Buszug eingesetzt. Wegen der weiterhin hohen Attraktivität der Hanauer Gymnasien für das Umland wird auch bis 2018 von gleichbleibenden Schülerzahlen ausgegangen. Daher soll der Einsatz dieses Bustyps im NVP festgeschrieben werden.
95 Hanau LNO gemeinsam mit Stadt Hanau, Abgestimmt mit HSB vom 21.06.2013 Verlängerung von Linien zum Westbahnhof Im Betriebskonzept für den neuen ZOB Freiheitsplatz ist es unerlässlich,
Kenntnisnahme.
Eine durch fehlende Kapazitäten am Freiheitplatz zwangsweise Verlänge-rung von Linien zum Westbahnhof kann nicht zu finanziellen Belastungen
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Berücksichtigung im NVP die Standzeiten auch für die lokalen Buslinien des Main-Kinzig-Kreises zu minimieren. Vor diesem Hintergrund wird ein neuer ÖPNV-Verknüpfungspunkt am Hanauer Westbahnhof geschaffen, um einerseits eine Ausweichmöglichkeit für Überlieger am ZOB zu schaffen, und ande-rerseits zusätzliche attraktive Verbindungen aus dem Umland zu ermög-lichen. Aufgrund der städtebaulichen Entwicklungen des Areals um den Westbahnhof (Postcarré, Gloria-Palais) sowie der geplante nordmaini-schen S-Bahn ist ein entsprechendes Potenzial vorhanden. Für die Durchbindung vom Freiheitsplatz zum Westbahnhof bieten sich insbesondere die Buslinien aus dem nördlichen und östlichen Umland von Hanau an, also die MKK-Linien 33, 52, 53, 54 sowie weitere RMV-Buslinien. Zumindest ein Teil der Fahrten sollte künftig auch den West-bahnhof bedienen. insbesondere wenn andernfalls längere Standzeiten am ZOB entstehen werden.
des Aufgabenträgers Main-Kinzig-Kreis führen. Im Rahmen der Detailplanung ist eine enge Abstimmung erforderlich.
96 Hanau LNO gemeinsam mit Stadt Hanau, Abgestimmt mit HSB vom 21.06.2013 Hinweise zu Buslinien In der Aufgabenträgerschaft des RMV (Anlage V-1, S. 66-75) Linien 564, 565: Durch die Übernahme von Leistungen durch die Linien MKK-56 und -57 ist für die RMV-Buslinien 564 und 565 für die Grundleistung eine Be-schränkung des Linienweges Hanau- Erlensee geplant. Wir bitten zu bedenken, dass dann für Fahrgäste aus den weiter entfernten Orten (z. B. Ronneburg, Neuberg) keine direkte Fahrtmöglichkeit nach Hanau mehr besteht. Insbesondere im Schülerverkehr sind direkte Verbindungen über Erlensee hinausaus unserer Sicht unverzichtbar. Ein Detailkonzept sollte mit allen betroffenen Aufgabenträgerorganisationen abgestimmt werden.
Kenntnisnahme.
Bereit im aktuellen Fahrplan wird außerhalb der Schulfahrten ein Großteil des Fahrtenangebots der 565 nicht in die Hanauer Innenstadt geführt. Hier muss heute an der Haltestelle LIMES-Kreisel auf die Buslinie MKK-54 umge-stiegen werden. Für die Kommunen Hammersbach, Neuberg und Ronne-burg ergibt sich durch Führung der Linien MKK-56 und MKK-57 zum Bahnhof Langenselbold eine schnellere Verbindung in die Rhein-Main-Region. Die Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin die Möglichkeit künftig die Hanauer Innenstadt mit einmaligem Umstieg in Langenselbold in die MKK-54 zu erreichen. Bei der Vorstellung des Konzeptes wurde den Kommunen Hammersbach, Neuberg und Ronneburg zugesichert, dass die Schülerverkehre in Ihrer heuti-gen Linienführung nicht angetastet bzw. verändert werden. Das war eine Grundvoraussetzung für die Annahme. Auch die RMV-GmbH legt darauf Wert.Im Rahmen der Detailplanung ist eine enge Abstimmung erforderlich.
97 Hanau LNO gemeinsam mit Stadt Hanau, Abgestimmt mit HSB vom 21.06.2013 Hinweise zu Buslinien In der Aufgabenträgerschaft des RMV (Anlage V-1, S. 66-75) Linie 566: Im Entwurf des Regionalen Nahverkehrsplanes des RMV ist die Buslinie 566 als Lokalbus eingestuft. Eine mögliche Lokalisierung der Linie muss in Abstimmung aller betroffenen Aufgabenträgerorganisationen intensiv geprüft werden.
Kenntnisnahme.
Eine Lokalisierung kann nur in gemein-samer Abstimmung erfolgen.
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Berücksichtigung im NVP 98 Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH vom 24.06.2013
Im Rahmen der Erstellung des Regionalen Nahverkehrsplanes des RMV (RNVP) wurden anhand abgestimmter Kriterien eine Zuordnung und Strategien zur Ausrichtung der derzeit regional verantworteten Verkehre vorgenommen (Anlage 4b RNVP). Demnach werden die Linien 374, 560 dem Verbundbus und die Linien 562, 563, 564 und 565 dem Regional-bus sowie die Linien 561 und 566 dem Lokalbus zugeordnet. Für den regionalen Verkehr wird u.a. die Einrichtungen beschleunigter Verbin-dungen empfohlen. Wir erkennen daraus die Notwendigkeit diese Linien in enger Abstimmung mit der lokalen Seite zu überplanen. Wir bitten Sie daher im Sinne des im HÖPNVG vorgesehenen Gegenstromprinzips, die Möglichkeit einer Optimierung dieser Buslinien auch im Rahmen des lokalen NVP vorzusehen. Erste Ansätze hierzu sind bereits mit dem Angebotskonzept für die Gemeinden Hammersbach, Neuberg und Ron-neburg (Linienwegkürzung bei den Linien 564 und 565) in den Entwurf des NVP eingegangen. Weitere Neukonzeptionen der heute regionalen Buslinien in den jeweils betroffenen Korridoren sollten deshalb nicht ausgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang sollte auch die Lini-enbündelung (den Regionalbus betreffend) ggf. angepasst bzw. neu definiert werden können. Von daher gilt es, die hier angedeuteten Mög-lichkeiten zu wahren und entsprechend im Planwerk als Option festzu-schreiben.
Kenntnisnahme.
In Kapitel V 2.2 des Angebotskonzepts wird unter Verweis auf den vorliegen-den Entwurf des Regionalen Nahver-kehrsplans darauf hingewiesen, dass diesem eine konkrete Angebotspla-nung der genannten Linien fehle. Das Angebot im Bestand ist aus Sicht der KVG Main-Kinzig im Grundsatz weiter-zuführen und in Abstimmung mit den lokalen Aufgabenträgern weiterzuent-wickeln. Dadurch ist die Option einer gemeinsamen Überplanung dieser Linien im lokalen Nahverkehrsplan festgeschrieben.
99 Kahlgrund-Verkehrsgesellschaft vom 21.06.2013 Mit dem Start der Buslinie AB-30 im Dezember 2006 wurde erstmalig eine grenzüberschreitende Verbindung aus dem östlichen Kahlgrund, dem bayerischen Landkreis Aschaffenburg in den benachbarten Main-Kinzig-Kreis in Hessen geschaffen. Die Linie führt wochentags stündlich und am Wochenende zweistündlich von Schöllkrippen über Gelnhausen nach Freigericht-Somborn, wo u.a. der Anschluss zur Linie AB-31 nach Alzenau bzw. Aschaffenburg gewährleistet wird. Diese gut vertaktete und vernetzte Verbindung hat für die Bürger diesseits und jenseits der Landesgrenze neue Chancen und Möglichkeiten eröffnet. Besonders der Schüler- und Berufsverkehr profitiert primär von diesem Angebot, das die Lebensqualität in der Region spürbar verbessert hat. Die Umsetzung dieser Konzeption ist den Aufgabenträgem, in erster Linie der Kreisver-kehrsgesellschaft (KVG) Main-Kinzig GmbH, sowie dem Landkreis Aschaffenburg und der Stadt Alzenau zu verdanken, die maßgeblich dazu beigetragen haben, dass diese Verbindung zustande gekommen ist.Nun wurde uns seitens der KVG Main-Kinzig GmbH signalisiert, dass zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 die Busleistung am Wochen-ende auf der Linie AB-30 komplett gestrichen und durch AST-Verkehre ersetzt werden soll. Das ist offenbar das Ergebnis einer von der KVG Main-Kinzig GmbH beauftragten und von Dritten durchgeführten Zäh-lung, die u.a. das Ziel hatte, Linien zu identifizieren, auf denen die Nach-frage am Wochenende eher gering ist. Ziel ist es, mögliche Kostenein-sparpotenziale zu generieren, da die ÖPNV-Zuweisungen des Landes Hessen zukünftig geringer ausfallen werden als bisher. Wir stehen dieser Entscheidung sehr kritisch gegenüber und befürchten, dies zeigen auch Erfahrungen aus anderen Regionen, dass wir einen Teil der Stammkun-den (Auszubildende und Pendler) dadurch verlieren werden. Auch bezüg-lich der Gewinnung von Neukunden, besonders im Pendler und Senio-renbereich, ist diese Maßnahme absolut kontraproduktiv. Darüber hinaus
Kenntnisnahme.
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lfd. Nr. Institution/Stellungnahme Empfehlung zur weiteren
Berücksichtigung im NVP besteht dann kein durchgängiges Busangebot mehr z.B. für Gruppen, die am Wochenende den Main-Kinzig-Kreis oder die Kahlgrundregion touris-tisch erkunden wollen. Der Fahrgast muss bei AST-Verkehren zusätzli-chen Aufwand betreiben gegenüber Status quo, um ÖPNV-Leistungen in Anspruch nehmen zu können, dies schreckt viele ab. Die Kahlgrund-Verkehrs-Gesellschaft mbH stellt daher den Antrag, dass die KVG Main-Kinzig GmbH ihre Entscheidung bezüglich der Leistungs-kürzung zurücknimmt und bittet den Aufgabenträger das Leistungsan-gebot mindestens für die Genehmigungslaufzeit der Linie AB-30 in der jetzigen Form beizubehalten.
100 Kahlgrund-Verkehrsgesellschaft vom 21.06.2013 Des Weiteren würden wir im Rahmen der Fortschreibung des Lokalen Nahverkehrsplans (NVP) für den Main-Kinzig-Kreis {2013-2018) und der Region Bayerischer Untermain (2014-2019) die Einrichtung einer Direkt-verbindung von Alzenau über Karistein und Kahl a. Main nach Hanau sehr begrüßen. Wie bereits mit Ihnen und dem Nahverkehrsbeauftragten des Landkreises Aschaffenburg, Herrn Betz besprochen, kann diese Verbindung durch die Zusammenlegung der Linien AB-32 und 566 erfol-gen. Dadurch entstünde ein sehr attraktives Verkehrsangebot für die Bevölkerung in beiden Landkreisen. Mit der Neuvergabe der Leistungen im Jahr 2009 durch den RMV im Streckenabschnitt Hanau-Kahl a. Main, wurde die damalige Linie 5905 in Kahl a. Main gekappt und somit eine wichtige und funktionierende Direktverbindung von Hanau nach Kahl am Main bzw. Karistein aus dem Fahrplan genommen. Diese Vergehenswei-se führte zu rückläufigen Einnahmen sowie weniger Fahrgästen. Nach-dem die Buslinie 566 Hanau - Großauheim -Großkrotzenburg - Kahl a. Main in diesem Jahr aus der regionalen (RMV) in die lokale Verantwor-tung (KVG Main-Kinzig GmbH) übergehen soll, sieht die KVG eine große Chance, die o.g. Linienneukonzeption zeitnah in eigener Regie umzuset-zen. U.E. sollte dieser neue Linienverlauf bereits jetzt in den NVP (2013-2018) mit aufgenommen werden. Vorab müssten hierzu u.a. mit dem Altbetreiber kurzfristig Gespräche stattfinden, um ein gemeinsames Verständnis für den zukünftigen Leistungserbringer KVG zu gewährleis-ten. Dem derzeitigen Betreiber könnten alternativ, sofern möglich, ande-re Leistungen durch den Aufgabenträger zugeteilt werden. Wir bitten daher um Terminvorschläge, um zeitnah ein gemeinsames Vorgehen in dieser Sache festzulegen.
Kenntnisnahme.
Eine Weiterentwicklung des Linienan-gebots bedarf der Abstimmung mit der Stadt Hanau.
101 Regionalverkehr Main-Kinzig GmbH vom 21.05.2013 gegen die Einführung von AST – Verkehren an Wochenenden und in den Randlagen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Außerhalb des Schul- und Ausbildungsverkehrs jedoch (Beispiel Südvo-gelsberg) würde die Umstellung auf AST – Verkehre aus unserer Sicht keinerlei Kosten sparen, da die Fixkostenanteile für die Verkehre mit Bussen erheblich ansteigen, weil deren Auslastung dann noch geringer ist (lediglich ca. 190 Tage im Jahr) Zudem stellt sich die Frage nach der Beschäftigung des Fahrpersonals in den Ferien. Die Akquise von geeignetem Fahrpersonal ist ohnehin wegen der geringen Entlohnung ein Problem. Wenn nun noch durch die Einfüh-rung von AST – Verkehren auf den Linien im Südvogelsberg in den Ferien zu Lasten des Busverkehrs umgesetzt werden, verschlechtern sich die Arbeitsbedingungen für das Fahrpersonal erheblich.
Kenntnisnahme.
Die Ausgestaltung des konkreten Angebots erfolgt im Rahmen der Fein-planung.
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Berücksichtigung im NVP Das könnte auch eine öffentliche Linie von Steinau nach Salmünster an Schultagen nicht wettmachen. Im Gegenteil, dadurch würde sich der benötigte Fahrzeugbestand an Bussen noch erhöhen, der Fixkostenanteil weiter steigen, da diese zusätzlichen Fahrzeuge gemäß Entwurf NVP ebenfalls nicht in den Ferien benötigt würden. Ein weiterer Kostenfaktor wird m.E. durch die Organisation und Abwick-lung der AST-Verkehre verursacht. Neben der enormen Anzahl der einzusetzenden AST-Fahrzeuge (behin-dertengerechte 9-Sitzer), stellen die Fahrgeldabrechnung im Hinblick auf die RMV-Tarifreform, die Kundenwunscherfüllung (automatisiertes, rechnergesteuertes Verfahren möglich?), die Personaldisposition und die Abrechnung der AST-Verkehre mit dem Auftraggeber selbst vor große Herausforderungen, die mit den derzeitigen Personalstrukturen nicht zu bewältigen sind. Letztendlich ist eine beiderseitige Kostenreduktion im ÖPNV nur durch eine Minimierung von Fahrzeugen in der HVZ erreichbar. Die intelligente Staffelung von Schulzeiten, hier besonders Schulanfangszeiten wäre hierfür die einzig wirksame Option.
102 VGF Verkehrsgesellschaft Region Fulda mbH vom 21.06.2013 Anlage V -1 Steckbriefe linienweises Angebotskonzept straßengebunde-ner ÖPNV (Seiten 55-64 V. 86) Bei den Betriebszeiten ist jeweils 6:00 Uhr als Beginn eingetragen. Auf-grund betrieblicher Erfahrungen ist die Bedienung früher zu gewährleis-ten. Der Betriebsbeginn ist so vorzusehen, dass die früheren Züge von den Bergwinkelbahnhöfen aus ebenfalls erreicht werden können. Dies betrifft zumindest den Zeitkorridor um 5:30 Uhr Richtung Frankfurt und Fulda. Auch der noch frühere Zug 4:59 Uhr Richtung Frankfurt ab Schlüchtern wird durch Fahrgäste auf der Linie MKK-91 genutzt, die vom Aufkommen her durch ein AST-Fahrzeug nicht bewältigt werden können.
Kenntnisnahme.
Die vorgelegte Angebotskonzeption ist eine Rahmenplanung. Bei der Vorstel-lung bei den Kommunen ist zugesichert worden, dass eine Umsetzung auch in enger Rücksprache mit den Betreibern erfolgt, um Erfahrungswerte aus der Praxis für ein optimales Angebot zu nutzen. Wenn eine hinreichende Nach-frage für frühere Buskurse erkennbar ist, werden entsprechende Fahrten auch künftig angeboten. Ein detailliertes Fahrplankonzept ist Teil der Bündel-Feinplanung.
103 VGF Verkehrsgesellschaft Region Fulda mbH vom 21.06.2013 Anlage V -1 Steckbriefe linienweises Angebotskonzept straßengebunde-ner ÖPNV (Seiten 60, 63, 64 V. 86) Die Zuordnung der Linie MKK-95 als Ergänzungslinie ohne jegliche Feri-enbedienung erscheint nach den vorliegenden Informationen des Linien-datenblattes im Vergleich zu den heute fahrplanmäßig angedienten Orten (im Entwurf in Linie MKK-95, MKK-98 und MKK-99) nicht geeig-net um z. B. mit reinem AST Verkehr (bei MKK-95 sogar ohne AST) die Fahrgastnachfrage zu bewältigen.
Kenntnisnahme.
Bei der Neuvergabe der Linienbündel sollen auch Kleinbusse mit Mehrzweck-fläche für einen multifunktionalen Einsatz vorgesehen werden. Dadurch ist bei entsprechender Nachfrage eine Rückumwandlung einzelner Fahrten zu einer Regelbedienung problemlos möglich.
104 VGF Verkehrsgesellschaft Region Fulda mbH vom 21.06.2013 Anlage VI -1 Steckbriefe der Linienbündellokaler Linien (Seite 10 v. 1 0) Die Konzessionslaufzeit ist mit "ab 12/2014" angegeben. In mehreren öffentlichen Veranstaltungen wurde auf einen Beginn ab 12/2015 hin-gewiesen.
Wird berücksichtigt.
Der Dissens zwischen dem Auslaufen des Verkehrsvertrages im Linienbündel 10 und den Ankündigungspflichten gemäß EU-Verordnung ist erkannt worden. Nach Rücksprache mit dem RP Darm-stadt wird der Vertrag um ein Jahr verlängert und der Betriebsstart der
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Berücksichtigung im NVP neuen Angebotskonzeption erfolgt im Dezember 2015.
105 VCD Regionalgruppe Rhein-Main und Pro Bahn Hessen - Regio-nalverband Großraum Frankfurt am Main e.V. vom 20.06.2013 2. Position der Verbände zum Lokalen Nahverkehrsplan 2.1 Allgemeine Einschätzung Die im Entwurf für den Lokalen Nahverkehrsplan 2013 – 2018 für den Main-Kinzig-Kreis vorgeschlagenen Maßnahmen werden vom VCD und von PRO BAHN in der Rhein-Main-Region nur bedingt akzeptiert. Die in den Grundzielen und Leitbildern hervorgehobenen Zielstellungen der „Sicherstellung von Mobilität und Erreichbarkeit“ werden, was den öffentlichen Personennahverkehr im Main-Kinzig-Kreis angeht, nur noch teilweise erreicht. Beim westlichen Teil des Main-Kinzig-Kreises – als Bestandteil des Ver-dichtungs- und Ordnungsraumes um die Oberzentren Frankfurt, Hanau und Offenbach – mit ca. 230.000 Einwohnerinnen und Einwohner kann davon wenigstens noch annähernd die Rede sein, so dass das ÖPNV-System seine wichtige Funktionen, die u. a. auch in der Verringerung der negativen Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs bestehen, zumindest zum Teil noch zu erfüllen in der Lage ist. Aber auch hier zeigen sich derzeit schon eklatante Schwächen, was die nahverkehrsmäßige Erschließung von Kommunen wie Nidderau, Bruch-köbel, Schöneck, Neuberg, Ronneburg oder Rodenbach – insbesondere zu Spätverkehrszeiten oder am Wochenende – angeht. Diese sind teil-weise auch in der enthaltenen Schwachstellenanalyse aufgeführt. Für den östlichen eher ländlich geprägten Main-Kinzig-Kreis, ist – ganz besonders im Bereich Bergwinkel – die Sicherstellung der öffentlichen Mobilität durch die getroffenen Vorgaben dagegen nur noch rudimentär gewährleistet. Nur entlang der Entwicklungsachse Kinzigtal, mit seiner Bahnverbindung, kann hier von einer einigermaßen befriedigenden Situation ausgegangen werden. Leider wird im vorliegenden Entwurf des Lokalen Nahverkehrsplan, vor allem eine der Finanz- und Demographielage geschuldete Rückzugposi-tion was die Entwicklung des öffentlichen Nahverkehrs im Main-Kinzig-Kreis angeht, erkennbar. Langfristig tragbare Perspektiven für eine Ver-besserung des Angebots oder gar einen Ausbau des ÖPNV werden leider nicht erkennbar. 2.2 Entwicklung in den letzten Jahren Beim ÖPNV hatte sich im Main-Kinzig-Kreis in den letzten Jahren aus unserer Warte durchaus eine ansatzweise positive Entwicklung ergeben – insbesondere im westlichen Teil. Es gab verschiedene Verbesserungen bei den Angeboten, die zu verstetigten und regelmäßigeren Verbindun-gen zwischen den Kommunen auch abseits der zentralen Regional- und Fernbahnlinien beigetragen haben. Dies trug zu einer gesteigerten Zuver-lässigkeit des Nahverkehrsangebots bei und hat auch – nach unserer Kenntnis – zur Steigerung bei den Zahlen der Nahverkehrsnutzerinnen und -nutzer geführt. Diese Entwicklung hat sich aber im noch ländlicher geprägten Ostkreis nicht entsprechend gezeigt. Leider besteht im östlichen Main-Kinzig-Kreis derzeit schon kein wirklich verlässliches Angebot in den sogenann-ten „Randzeiten“ wie in den Abendstunden oder am Wochenende, das eine Mobilität unabhängig vom eigenen PKW tatsächlich ermöglichen würde. Gerade dort ist das derzeit noch bestehende Nahverkehrsange-
Kenntnisnahme.
Gegenüber dem Bestandsangebot zeichnet sich das Angebotskonzept im Verdichtungs- und Ordnungsraum nur durch moderate Kürzungen einzelner Busleistungen und Angebotsauswei-tungen aus. In allen Strukturräumen sieht das Angebotskonzept vielmehr eine flächenhafte Vertaktung des Fahrplanangebots und ein Grundange-bot über alle Verkehrstage vor. Dadurch wird die Qualität der Erreich-barkeit im Jedermannverkehr gegen-über dem derzeitigen Angebot an Einzelfahrten, insbesondere an Wo-chenenden, deutlich verbessert. Für Strecken und Bedienzeiträume mit erwarteter schwacher Nachfrage sind bedarfsorientierte Bedienformen vorge-sehen. Dadurch wird das nutzbare Fahrplanangebot gegenüber dem Status Quo besonders an Wochenen-den deutlich erweitert (ca. +20%). Eine Erweiterung des Angebots auf nicht vom Mindestbedienstandard abgedeckte Zeiten ist bei entsprechen-der Nachfrage oder unter Mitfinanzie-rung der beteiligten Kommunen mög-lich.
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Berücksichtigung im NVP bot besonders von den Schülerverkehren abhängig – sowohl bei der Nutzung als auch bei der Finanzierung. Es entsteht eine Art „demografisches Dilemma“, bei dem die jüngeren auf öffentliche Mobilitätsangebote angewiesenen Nutzergruppen lang-sam wegbrechen, es aber künftig in diesen Bereichen sehr viel mehr ältere Menschen geben wird, die diese Angebote noch dringend benöti-gen werden.
106 VCD Regionalgruppe Rhein-Main und Pro Bahn Hessen - Regio-nalverband Großraum Frankfurt am Main e.V. vom 20.06.2013 5. Maßnahmen und Projekte 5.1 Positive Entwicklungen. Zu begrüßen ist ausdrücklich, dass der Main-Kinzig-Kreis weiterhin die Möglichkeiten der Direktvergabe einzelner Linien/Linienbündel nutzen will und auf die im RMV üblichen Ausschreibungen verzichtet. Positiv zu werten ist die Unterstützung von Bürgerbus-Projekten (wie die Familienbusse) in Erlensee, der Kinobus im Rahmen des Plusbus-Konzept durch den Main-Kinzig-Kreis. Vielleicht sollte der Kreis auch das Bahn-projekt Reaktivierung Sinntal-Kreuzbergbahn unterstützen, das eine grenzüberschreitende hessisch-bayerische Bahnverbindung in die Rhön auf einer alten Bahnstrecke einrichten will. Im Verdichtungsraum rings um das Oberzentrum Hanau ergeben sich verschiedene positive Entwicklungen die von VCD und PRO BAHN be-grüßt werden. Die Verbesserung der Anbindung der Gemeinde Roden-bach, die bislang in Schwachverkehrszeiten und insbesondere am Wo-chenende vom Nahverkehr weitgehend abgeschnitten war durch die geplanten Linien MKK 52/53 – einhergehend mit einer Taktverbesserung und einer Verbindung nach Maintal-Ost (MKK 30 Verbindung über Bruchköbel) – ist zu begrüßen. Die Verbesserungen des Anschlusses des Maintaler Stadtteils Wachen-buchen durch die Linie MKK 32 (Hanau – Schöneck) ist ebenfalls ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einrichtung eines akzeptabel vertakteten Ringverkehrs im Bereich Bad Orb, Jossgrund, Wächtersbach ist für den Bereich um das Mittel-zentrum Bad Orb ein Fortschritt. Die Anbindung der Kurstadt an das Kinzigtal muss weiter verbessert werden – Reaktivierung der alten Bahn-strecke.
Kenntnisnahme.
107 VCD Regionalgruppe Rhein-Main und Pro Bahn Hessen - Regio-nalverband Großraum Frankfurt am Main e.V. vom 20.06.2013 5.2 Negativ-Tendenzen Die Einstellung von Buslinien oder die Zerschlagung direkter Verbindun-gen sind nicht hinnehmbar. Dies geschieht nicht nur in Randlagen wie im Bereich „Bergwinkel“, sondern auch schon am Rande des Rhein-Main-Ballungsraums wie im Bereich Hanau – Erlensee – Ronneburg (Linie 565). Kritisch werten der VCD und PRO BAHN die Änderungen der Linienfüh-rungen im Bereich Ronneburg und Neuberg. Das Abschneiden der direk-ten Verbindungen zum Oberzentrum Hanau und die Umsteige-Notwendigkeiten im Bereich Erlensee bzw. Langenselbold erscheinen kontraproduktiv (auch für den Schülerverkehr). Traditionelle Wegebezie-hungen zwischen den Kommunen werden bei den Planungen nur unzu-reichend berücksichtigt. Die Fahrgäste werden zu längeren Umwegen
Kenntnisnahme.
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Berücksichtigung im NVP gezwungen, was dazu führen dürfte, dass die Nahverkehrsnutzung in diesen Bereichen eher weiter zurückgehen dürfte. Die Kritik der betroffe-nen Kommunen wird von den Verbänden ausdrücklich unterstützt.
108 VCD Regionalgruppe Rhein-Main und Pro Bahn Hessen - Regio-nalverband Großraum Frankfurt am Main e.V. vom 20.06.2013 5.3 Aspekt des Schienenverkehrs (SPNV) Schienenpersonennahverkehr (SPNV) findet sich im Main-Kinzig-Kreis nur in Form von regionalen Bahnlinien oder der S-Bahn und ist damit nicht Teil des lokalen sondern des regionalen Nahverkehrsplans. Da er aber das Rückgrat des gesamten öffentlichen Nahverkehrs bildet, sollte er in der Betrachtung des Gesamtsystems berücksichtigt werden. Die wichtigsten regionalen Strecken sind neben den durchlaufenden Fernverbindungen mit Regionalverkehr Würzburg – Aschaffenburg – Hanau – Frankfurt und Hanau – Fulda die Bahnlinien Hanau – Friedberg, Bad Vilbel – Stockheim, Gelnhausen – Gießen, Hanau – Erbach – Eber-bach und Hanau – Schöllkrippen und Schlüchtern – Gemünden – Würz-burg. Bahnen und Busse müssen zuverlässig und regelmäßig vertaktet sein. Die Anschlüsse müssen durch kurze aber sichere Übergänge gewährleis-tet werden. Die Bahnverbindungen sollten Anschlüsse aus der Region in die großen Zentren Hanau, Darmstadt und Frankfurt sowie Fulda, Gießen und die weiteren Mittelzentren im Kreis bieten. Auch hier gewinnen Freizeitverkehr sowie Berufsverkehr in „Randzeiten“ (Schichtarbeit, flexible Arbeitszeiten) zunehmend an Bedeutung. Dies sollte in den Fahrplänen durch längere Bedienzeiten bis in den späten Abend gegen Mitternacht und auch am Wochenende Berücksichtigung finden. Dabei wäre aus Sicht der Verbände sicher zu stellen, dass mög-lichst alle Unterwegshalte angefahren werden. Die erfolgreiche Wieder-aufnahme der Wochenendverkehre Hanau – Friedberg – Gießen ist ein gutes Beispiel für eine erfolgreiche Umsetzung. Nur wenn diese Aspekte in der konkreten Gestaltung der Fahrpläne und Linienführungen auch der lokalen und regionalen Busverkehre berück-sichtigt werden, kann der SPNV seiner Rückgratfunktion gerecht werden. Nur so kann ein leistungsfähiger und von den Fahrgästen akzeptierter Verbund der Verkehrsträger im Umweltverbund entstehen („modal split“). Der geplante aber längst überfällige Bau der nordmainischen S-Bahn und der Ausbau der Strecke Hanau-Fulda sowie des Knoten Hanau und auch die bessere Anbindung des unterfränkischen Aschaffenburg, könnten zukünftig zusätzliche attraktive Verbindungen bieten, wenn diese noch besser als bisher an die lokalen Verkehre angebunden werden. Hier gilt es, die Linienführungen und Takte der Zubringerlinien entsprechend anzupassen. Wünschenswert wären auch Reaktivierungen bzw. der Wiederaufbau von im Moment ungenutzten oder stillgelegten Strecken zur weiteren Angebotsverbesserung. Hier sind die sich konkretisierenden Bemühun-gen um die Sinntal-Kreuzberg-Bahn Jossa – Wildflecken als Touristik-bahn ein erstes Beispiel. Längerfristig wären zur Entlastung und Verdichtung weitere Reaktivie-rungen, z. B. im Bereich Wächtersbach - Bad Orb (gegebenenfalls durch-gebunden nach Frankfurt) anzudenken. Leider wurde eine Vielzahl der Strecken nach der Stilllegung demontiert. Durch die aktuelle Nutzung
Kenntnisnahme.
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Berücksichtigung im NVP einiger ehemaliger Bahnstrecken als Fahrradwege, sind die Trassen aber zumindest in weiten Teilen freigehalten worden und daher für einen erneuten künftigen Bahnvertrieb im SNPV-Bereich verfügbar.
109 VCD Regionalgruppe Rhein-Main und Pro Bahn Hessen - Regio-nalverband Großraum Frankfurt am Main e.V. vom 20.06.2013 5.4 Fahrplanangebot 5.4.1 Allgemeine Anmerkungen Erläuterung zu den Wertungen: In den folgenden Wertungen bedeuten die Kennzeichen: - - Starke Verschlechterung - Verschlechterung 0 bzw. +/- Keine wesentliche Änderung in der Bewertung des Angebotes / Erhalt des Status Quo + Verbesserung ++ Starke Verbesserung 5.4.2 Linienbündel 5.4.2.1 Linienbündel 01 - Maintal Stadt MKK-22 (Maintal-Hochstadt – Maintal-Dörnigheim) soll nun Maintal-Wachenbuchen im Gegenzug zur stündlichen Verlänge-rung der MKK-30 nicht mehr bedienen. Gleichzeitig wird das Fahrplana-ngebot auf einen Stundentakt ausgedünnt. Darüber hinaus wird der Nachtverkehr aufgegeben. Im Schwachlastverkehr (Samstag abends, Sonntags) wird die Waldsiedlung in Maintal-Dörnigheim nicht angefah-ren. Wertung: - MKK-23 (Hanau – Maintal-Dörnigheim – Frankfurt-Enkheim) soll nun ebenfalls früher den Betrieb einstellen. Darüber hinaus werden samstags Lücken im Taktverkehr nun vorgesehen. Wertung: 0 MKK-24 (Schöneck-Kilianstädten - Schöneck-Büdesheim – Maintal-Bischofsheim) besteht nur noch aus Schulfahrten, die innerörtlichen Verbindungen in Maintal-Bischofsheim werden entfallen. In der Relation Maintal-Bischofsheim – Schöneck-Niederdorfelden wird nun auf die Linie MKK-32 mit Umstieg in Maintal-Wachenbuchen verwiesen. Eine Anbindung des Bahnhofs Maintal West ist nach wie vor nicht vorgesehen (entgegen den aktuellen Liniennetzplan). Wertung: -- MKK-25 (Maintal-Wachenbuchen – Maintal-Bischofsheim - Frankfurt-Enkheim) stellt zukünftig bereits um 20 statt 21:30 Uhr den Betrieb ein. Samstags entfällt der Halbstundentakt (bisher ab 13 Uhr). Wertung: - MKK-27 (Maintal-Dörnigheim Bahnhof – Neuer Friedhof) wird im bisherigen Angebot als AST-Zubringerverkehr zum Friedhof Dörnigheim beibehalten. Wertung: 0 n-64 (Frankfurt Daimlerstraße – Maintal-Dörnigheim – Maintal-Wachenbuchen) entfällt komplett und somit der Anschluss an das Rhein-Main-Nachtbusnetz. Dies bedeutet eine Verschlechterung des Wohnstandorts Maintal, da dadurch keine Möglichkeit existiert abendlichen Veranstal-tungen am Wochenende ohne die Nutzung
Kenntnisnahme.
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Nahverkehrsplan Main-Kinzig-Kreis 2013 - 2018Anlage I-5
lfd. Nr. Institution/Stellungnahme Empfehlung zur weiteren
Berücksichtigung im NVP des MIV zu besuchen bzw. bei Alkoholkonsum auf das Selbstfahren zu verzichten. Wertung: --
110 VCD Regionalgruppe Rhein-Main und Pro Bahn Hessen - Regio-nalverband Großraum Frankfurt am Main e.V. vom 20.06.2013 5.4.2.2 Linienbündel 02 - Nidderau Stadt MKK-35 (Stadtbus Nidderau, ex MKK-45) wird durch die Stadt Nidderau finanziert, dadurch wird der Stadtbusverkehr im bisherigen Umfang abgesichert. Wertung: 0
Kenntnisnahme.
111 VCD Regionalgruppe Rhein-Main und Pro Bahn Hessen - Regio-nalverband Großraum Frankfurt am Main e.V. vom 20.06.2013 5.4.2.3 Linienbündel 03 - Bruchköbel/Schöneck MKK-30 (Maintal-Dörnigheim Bahnhof – Bruchköbel – Rodenbach Bf) wird an beiden Enden als Tagentiallinie verlängert und erhält einen durchgehenden Taktverkehr werktags im Stundentakt mit weiteren Schulbusfahrten, am Wochenende Zweistundentakt mit AST-Betrieb. Das Umsteigen in Wachenbuchen entfällt, durch den früheren Start wird diese Linie somit für Pendler attraktiver, sofern diese auf den Zugverkehr in Maintal-Ost ausgerichtet ist. Hierzu entfällt allerdings die MKK-22 im Abschnitt Maintal-Hochstadt – Maintal-Wachenbuchen. Wertung: ++ MKK-31 (neu: Hanau – Hanau-Mittelbuchen – Schöneck-Büdesheim) ist in als ein Linienast der bisherigen MKK-31 geplant. Vorgesehen ist neu ein Stundentakt mit Schulbusfahrten. Sonntags wird jedoch nur mit Anruf-Sammel-Taxi zwischen Hanau-Wilhelmsbad und Büdesheim gefah-ren. Wertung: ++ MKK-32 (neu: Hanau – Hanau-Mittelbuchen – Niederdorfelden-Oberdorfelden Bahnhof) ist zweite Linienast der derzeitigen MKK-31. Der neue durchgehende Stundentakt wird ebenfalls sonntags nur mit Anruf-Sammel-Taxi gefah-ren. Wertung: ++ MKK-33 (Hanau – Bruchköbel – Bruchköbel-Oberissigheim) soll im Schwachverkehrszeiten (abends, Samstag morgens und abends) zwischen Bruchköbel und Bruchköbel-Oberissigheim nur noch ein Anruf-Sammel-Taxi-Verkehr angeboten werden. Wertung: -
Kenntnisnahme.
112 VCD Regionalgruppe Rhein-Main und Pro Bahn Hessen - Regio-nalverband Großraum Frankfurt am Main e.V. vom 20.06.2013 5.4.2.4 Linienbündel 04 Ein Linienbündel 04 fehlt in der numerischen Aufzeichnung.
Kenntnisnahme.
Die regionalen Buslinien-Bündellose werden im Main-Kinzig-Kreis mit der Linienbündelbezeichung 04 geführt vgl. Kap. II 3.1.2.
113 VCD Regionalgruppe Rhein-Main und Pro Bahn Hessen - Regio-nalverband Großraum Frankfurt am Main e.V. vom 20.06.2013 5.4.2.5 Linienbündel 05 - Vorspessart MKK-34 (Bruchköbel – Bruchköbel-Oberissigheim) verbleibt als reine Schulbuslinie.
Kenntnisnahme.
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Berücksichtigung im NVP Wertung: 0 MKK-38 (Erlensee – Rodenbach - Freigericht) verbleibt als Schulbusverkehr, der teilweise jedoch in die verlängerte Linie MKK-30 integriert werden soll. Wertung: 0 MKK-50 (Freigericht – Hasselroth - Gelnhausen) stellt zur AB-30 ergänzten Schulbusverkehr dar. Wertung: 0 MKK-51 (Hasselroth-Neuenhaßlau – Rodenbach – Hanau-Wolfgang – Großkrotzenburg) verbleibt als Schulbusverkehr, neu soll auch die Paul-Gerhardt-Schule in Hanau-Wolfgang angefahren werden. Teilweise ist jedoch ein Umsteige-vorgang vorgesehen. Wertung: 0 MKK-52 (Rodenbach-Oberrodenbach – Rodenbach-Niederrodenbach – Hanau). Hierzu ist die Angabe des Nahverkehrsplans sehr missverständlich formu-liert. Es sollen jedoch vier Teillinien gebildet werden: (Hanau – Rodenbach-Niederrodenbach – Rodenbach-Oberrodenbach, Hanau – Rodenbach-Niederrodenbach sowie die Ortsbusse Rodenbach-Niederrodenbach – Rodenbach-Oberrodenbach und Rodenbach), alle Teillinien verkehren werktags im Zweistundentakt, so dass eine stündli-che Verbindung besteht. Hierbei dient er Ortsbus zur Feinerschließung Rodenbachs. Samstags verkehrt lediglich die Linien Hanau – Rodenbach-Oberrodenbach. Sonntags nur der Ortsbus Rodenbach-Niederrodenbach – Rodenbach-Oberrodenbach. Dies führt zwar zu einer zunehmenden Unübersichtlichkeit der verschiedenen Buskurse, aber auch zu einem verbesserten Fahrplanangebot. Wertung: ++ MKK-53 (Langenselbold – Freigericht – Rodenbach – Hanau) verkehrt hingegen weiterhin im Stundentakt mit einzelnen HVZ-Fahrten. Zwischen 20 und 24 Uhr soll ein Zweistundentakt angeboten werden. An Sonntagen wird ein AST-Verkehr zwischen Freigericht und Hassel-roth-Niedermittlau angedacht. Wertung: + MKK-55 (Neuberg – Langenselbold – Freigericht) verbleibt als Schulbusverkehr. Wertung: 0 MKK-60 (Hanau-Wolfgang – Erlensee – Langenselbold – Hasselroth – Gelnhausen) wird auf einen täglichen Zweistundentakt ausgedünnt, der werktags durch die Linie MKK-67 abschnittsweise zur bisherigen Angebotsdichte geführt wird. Darüber hinaus wird die Linie bis Erlensee und im Berufs-verkehr bis Hanau-Wolfgang Industriepark verlängert. In Langenselbold werden Teilfunktionen des Stadtbusverkehrs übernommen. Sonntags wird ein AST-Verkehr vorgesehen. Wertung: +
114 VCD Regionalgruppe Rhein-Main und Pro Bahn Hessen - Regio-nalverband Großraum Frankfurt am Main e.V. vom 20.06.2013 5.4.2.6 Linienbündel 06 Gelnhausen/Langenselbold MKK-37 behält als Familienbus Erlensee-Rückingen etwa das Status-Quo-Konzept bei, jedoch erscheint die Betriebszeit um eine Stunde redu-ziert zu werden.
Kenntnisnahme.
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Berücksichtigung im NVP Wertung: - MKK-39 als Familienbus Erlensee-Langendiebach hat dieselbe Planungs-vorgabe: Auch hier fehlt die letzte Betriebsstunde an allen Verkehrsta-gen. Wertung: - MKK-54 (Hanau – Langenselbold Bahnhof) übernimmt einen Teil des bisherigen Stadtbusverkehrs Langenselbold und wird bis zum Bahnhof Langenselbold verlängert. Der Fahrplan bleibt jedoch gleich. Wertung: + MKK-56 (Langenselbold – Ronneburg) ersetzt die bisherige Regionalbuslinie 565 und nimmt Teile des Stadtbus-verkehrs Langenselbold war: Somit entsteht nun statt einer Direktverbin-dung nach Hanau ein Bahnanschluss in Langenselbold. Insgesamt wird am Wochenende nun ein lückenhafter Stundentakt statt bisherigem Zweistundentakt angeboten. Unklar bleibt jedoch die Abwicklung des Schulbusverkehrs nach Hanau. Wertung: +/- MKK-57 (Langenselbold – Hammersbach) ersetzt ebenso die bisherige Regionalbuslinie 564 und nimmt Teile des Stadtbusverkehrs Langenselbold wahr. Samstags wird das Angebot auf einen Zweistundentakt reduziert. Auch hier sind keine Äußerungen zur Abwicklung des etwaigen Schulverkehrs nach Hanau enthalten. Wertung: +/- MKK-66 (Gründau-Breitenborn – Gründau – Gelnhausen) wird in die drei Linien MKK-66, MKK-67 und MKK-68 aufgesplittet. Was bei weiterhin etwa gleichwertigem bis besserem Verkehr zur Ausdün-nung der jeweiligen Linien führt, die sich wiederum gegenseitig überla-gern. So verkehrt die MKK-66 nun im Zweistundentakt mit zusätzlichen Schulbus-Einzelfahrten. Neu ist auch Samstag vormittags ein Zweistundentakt vorgesehen. Gründau-Gettenbach wird weiterhin nur per Bedarfsfahrten bedient. In der Liste der zu erschließenden Einrichtungen fehlt die Anton-Calaminus-Schule in Gründau-Rothenbergen (Grund-, Haupt- und Realschule). Wertung: + MKK-67 (Gründau-Breitenborn – Gründau – Hasselroth-Niedermittlau - Gelnhausen) ergänzt im Abschnitt Gründau – Gründau-Breitenborn die MKK-66 zum Stundentakt montags bis freitags. Die Weiterführung verläuft über den Bahnhof Niedermittlau und Gelnhausen-Hailer nach Gelnhausen Bahn-hof. hierbei wird die ebenfalls zum Zweistundentakt ausgedünnte MKK-60 zum bisherigen Takt verdichtet. Auch hier fehlt besagte Gründer Schule. Wertung: ++ MKK-68 (Langenselbold – Gründau – Gelnhausen) ergänzt wiederum zwischen Gelnhausen und Gründau die MKK-66 zum bisherigen Stundentakt mit weiteren Schulbus-Einzelfahrten. Ersetzt werden die Linien MKK-58 und MKK-69 mit der neuen durchgehenden Route Langenselbold – Gründau – Gelnhausen. Auch hier fehlt besagte Gründer Schule. Wertung: +
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lfd. Nr. Institution/Stellungnahme Empfehlung zur weiteren
Berücksichtigung im NVP 115 VCD Regionalgruppe Rhein-Main und Pro Bahn Hessen - Regio-
nalverband Großraum Frankfurt am Main e.V. vom 20.06.2013 5.4.2.7 Linienbündel 07 Gelnhausen Stadt MKK-61/62 (Stadtbus Gelnhausen) verbleiben bis mindestens 2015 im bisherigen Angebot, da die Finanzie-rung durch die Stadt Gelnhausen erfolgt. Wertung: 0
Kenntnisnahme.
116 VCD Regionalgruppe Rhein-Main und Pro Bahn Hessen - Regio-nalverband Großraum Frankfurt am Main e.V. vom 20.06.2013 4.2.8 Linienbündel 08 Südvogelsberg MKK-71 (Wächtersbach – Birstein - Birstein-Fischborn) verkehrt nun im generellen Zweistundentakt, der werktags durch Schul-bus-Einzelfahrten ergänzt werden. Am Wochenende sowie im Schwach-lastverkehr werden statt einzelner Busfahrten nur noch Anruf-Sammel-Taxi im Zweistundentakt angeboten. Wertung: +/- MKK-72 (Schnellbus Wächtersbach – Birstein) verkehrt ebenfalls werktags im Zweistundentakt mit weiteren Schulbus-Einzelfahrten anstatt dichter, aber unregelmäßiger Verkehr vorrangig durch Schulbusse. Wertung: +/- MKK-73 (Wächtersbach – Brachttal-Spielberg – Brachttal-Neuschmidten)soll außer Schulbus-Einzelfahrten nun ein genereller Zweistundentakt des AST haben. Somit entfallen nun Montag bis Samstags der reguläre Busverkehr mit Einzelfahrten. Wertung: +/- MKK-74 (Birstein – Birstein-Fischborn) verkehrt ebenfalls nur noch als AST-Verkehr im Zweistundentakt mit Schulbus-Einzelfahrten. Bislang gab es hier einen primär werktäglichen Busverkehr. Wertung: +/- MKK-75 (Birstein - Birstein-Völzberg) verkehrt als zweistündlicher AST-Verkehr mit Schulbus-Einzelfahrten. Diese ersetzen den bisherigen Busverkehr durch vorrangig Schulbus-Einzelfahrten. Wertung: - MKK-76 (Birstein – Bad Soden-Salmünster) ersetzt größtenteils die MKK-80. Außer Schulbus-Einzelfahrten ist ein AST-Betrieb im Zweistundentakt vorgesehen. Wertung: +/- MKK-77 (Bad Orb – Wächtersbach – Bad Soden-Salmünster – Steinau) verkehrt werktags im Zweistundentakt als Bus mit Schulbus-Einzelfahrten und ersetzt die bisherigen Linien MKK-80, 5063 und 5065 in Teilabschnitten. Einzelne Fahrten nach Bad Orb anstatt Wächtersbach.Wertung: 0 MKK-80 (Bad Orb – Bad Soden-Salmünster) bleibt als Schulbuslinie teilweise erhalten. Wertung: 0
Kenntnisnahme.
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Berücksichtigung im NVP 117 VCD Regionalgruppe Rhein-Main und Pro Bahn Hessen - Regio-
nalverband Großraum Frankfurt am Main e.V. vom 20.06.2013 5.4.2.9 Linienbündel 09 Nordspessart/Bad Orb MKK-59 (Langenselbold – Gelnhausen) verkehrt als Schulbuslinie, teilweise in der neuen MKK-68 eingebunden. Wertung: 0 MKK-63 (Gelnhausen – Linsengericht-Lützelhausen – Linsengericht-Eidengesäß – Gelnhausen) wird im Wochenendverkehr auf einen Zwei-stundentakt mit AST statt vier bis fünf Busfahrten umgestellt. Wertung: 0 MKK-64 (Jossgrund – Flörsbachtal – Biebergemünd – Gelnhausen) verkehrt ebenfalls im Schwachverkehrszeit als AST. Am Wochenende mit Zweistundentakt statt einzelner Busfahrten. Der Abschnitt Bieber – Jossgrund wird mit Ausnahme des Schulbusverkehrs generell mit AST und im Zweistundentakt durchgeführt. Da durchgängige Fahrten die Ausnahme darstellen, wäre eine abweichende Liniennummer besser. Wertung: 0/- MKK-65 (Biebergemünd – Wächtersbach – Bad Soden-Salmünster) verkehrt als Schulbuslinie. Wertung: 0 MKK-69 (Familienbus Spessart: Biebergemünd-Bieber – Biebergemünd-Lanzingen – Biebergemünd-Kassel – Biebergemünd- Bieber) soll optional im Hauptberufsverkehr nach Wirtheim sowie zur Bedienung von Breitenborn verlängert werden. Ehemalige MKK-64A. Wertung: + MKK-81 (Bad Orb - Wächtersbach) verkehrt nun neu als teilweise Durchbindung der Linien MKK-82 und MKK-83. Am Wochenende ist nur noch ein Stundentakt statt bisherigem 30/60-Minutentakt vorgesehen – dies wird aber als Status Quo bezeich-net. Optional ist eine Weiterführung im HVZ bis Wirtheim vorgesehen. Wertung: + MKK-82/83 (Wächtersbach - Bad Orb (Ringverkehr Bad Orb-Oberndorf – Bad Orb-Lettgenbrunn) verkehrt durchgebunden bis Wächtersbach/Wirtheim als MKK-81. Werk-tags Taktausdünnung auf Zweistundentakt (inkl. Verstärker). Am Wo-chenende Umstellung bisherigen Zweistundentakt bei ausgedehnteren Betriebszeiten auf AST. Erschließung der Toscana-Therme anstatt durch MKK-81. Wertung: +/0 MKK 84/85 (Stadtbus Bad Orb) steht in der Zuständigkeit der Stadt Bad Orb. Daher ist Status Quo-Angebot vorgesehen. Wertung: 0
Kenntnisnahme.
118 VCD Regionalgruppe Rhein-Main und Pro Bahn Hessen - Regio-nalverband Großraum Frankfurt am Main e.V. vom 20.06.2013 5.4.2.10 Linienbündel 10 Schlüchtern/Bergwinkel MKK-90 (Steinau – Schlüchtern) verkehrt neu mit werktäglichem Stundentakt und Schulbus-Einzelfahrten. Am Wochenende ist ein AST-Betrieb mit Zweistundentakt vorgesehen. Wertung: + MKK-91 (Schlüchtern – Sinntal-Sterbfritz) verkehrt nun werktags im Stundentakt. Abends zwischen 20 und 22 Uhr
Kenntnisnahme.
Bei dem im Fahrplanbuch dargestellten Stadtbusverkehr Schlüchtern unter der Kennzeichnung MKK-99, handelt es sich um den Gesamtverkehr der Linien MKK-90-MKK-98 innerhalb der Kern-stadt Schlüchtern.
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Berücksichtigung im NVP Zweistundentakt AST-Betrieb. Am Wochenende nur noch AST-Betrieb anstatt einzelner Busfahrten. Wertung: + MKK-92/93 (Rundkurs Schlüchtern – Schlüchtern-Hutten – Schlüchtern-Vollmerz) verkehrt zukünftig als vertaktete Rundlinie im Stundentakt. Am Wochen-ende ist jedoch nur noch ein AST-Betrieb im Zweistundentakt vorgese-hen Wertung: +/0 MKK-94 (Sinntal-Jossa – Bad Soden-Salmünster-Mernes – Bad Soden-Salmünster-Ahl) verkehrt zwischen Mernes und Ahl im Zweistundentakt. Die Verlänge-rung nach Jossa wird nur von Einzelfahrten befahren. Jedoch ist außer Schulbus-Einzelfahrten nur noch ein AST-Betrieb vorgesehen. Wertung: +/0 MKK-95 (Bad Soden-Salmünster-Ahl – Freiensteinau / Schlüchtern) verkehrt neu zwischen Ahl – Freiensteinau und Schlüchtern und nur noch als Schulbus-Einzelfahrten. Bislang gab es Montags bis Samstags einen unregelmäßigen Verkehr, der werktags recht dicht war. Wertung: - MKK-96 (Sinntal-Sterbfritz – Ringlinie Sinntal-Zündersbach – Sinntal-Oberzell) verkehrt nun täglich im Zweistundentakt als AST-Betrieb mit Schulbus-fahrten. Neu ist hierbei der Sonntagsverkehr. Wertung: +/0 MKK-97 (Sinntal-Sterbfritz - Sinntal-Neuengronau - Sinntal-Altengronau – Sinntal-Jossa) verkehrt nun als täglicher AST-Betrieb mit Zweistundentakt bis Jossa anstatt bisherigem reinem Schulbusverkehr. Wertung: + MKK-98 (Schlüchtern – Steinau-Hintersteinau) verkehrt zukünftig im Zweistundentakt als AST-Betrieb, hinzukommen Schulbus-Einzelfahrten. Der Sonntagsverkehr wird ebenso neu einge-führt. Wertung: +/0 MKK-99 (Steinau-Marjoß – Steinau – Steinau-Neustall) verkehrt als täglicher AST-Verkehr im Zweistundentakt mit Schulbus-Einzelfahrten. Diese übernimmt teilweise die Funktion der MKK-90. Wertung: +/- Der Stadtbusverkehr Schlüchtern Bahnhof – Stadt (MKK-99) entfällt samt bisherigen täglichen Stundentakt mit weiteren Schulbus-Einzelfahrten. Wertung: --
Stellungnahmen zum Kapitel VII Maßnahmenwirkung und -bewertung
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Berücksichtigung im NVP 119 VCD Regionalgruppe Rhein-Main und Pro Bahn Hessen - Regio-
nalverband Großraum Frankfurt am Main e.V. vom 20.06.2013 2.4 Wertung der geplanten Kürzungen
Kenntnisnahme.
Das vorgesehene Angebotskonzept weist eine Ausweitung des Fahrplana-ngebots von ca. 20 % insbesondere
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Berücksichtigung im NVP Kürzungen im öffentlichen Nahverkehr dürften, angesichts der Vernach-lässigung der öffentlichen Infrastruktur und der prekären Finanzsituation in Kreis und Kommunen, leider kaum zu vermeiden sein. Eine zukunfts-fähige Mobilitätsentwicklung kann so jedoch nicht mehr sichergestellt werden. Es besteht aber gerade auch in sogenannten „Entleerungsräu-men“ weiterhin ein Bedarf an Mobilitätsangeboten im Rahmen der öffentlichen Daseinsfürsorge. Dieser Bedarf wird im Zuge des demografi-schen Wandels sogar eher noch zunehmen, da zunehmend ältere und ärmere Teile der Bevölkerung sich künftig die derzeit dominante private Automobilität nicht mehr leisten können werden. Bei den derzeit angedachten Kürzungen wird die Nutzung der öffentli-chen Verkehrsangebote sicherlich weiter zurückgehen. Ein Umsteigen auf nachhaltige Verkehrsträger des Umweltverbunds im Sinne der ange-dachten und dringend erforderlichen „Verkehrswende“ kann so nicht gelingen. Die Reduzierung des Fahrtenangebotes und geänderte Linienführungen könnten das Defizit des laufenden Betriebs vielleicht kurzfristig reduzie-ren. Langfristig ergeben sich jedoch aus Sicht von VCD und PRO BAHN Negativ-Entwicklungen, die dazu führen werden, dass die derzeit erhoff-ten und eingeplanten Einspar-Effekte – seien es nun 400.000 oder 900.000 Euro – höchstwahrscheinlich nicht erzielt werden können bzw. in kurzer Zeit wieder aufgezehrt werden. Bei der Umsetzung der hier geplanten Kürzungs-Maßnahmen könnte dagegen, so die Verbände, eine bedrohliche Abwärts-Spirale bei der ÖPNV-Nutzung – mit negativem Gesamt-Saldo – in Gang gesetzt wer-den könnte. Die geplanten Kürzungen haben eben nicht nur Auswirkun-gen auf die akut betroffenen, Bus-Verbindungen sondern auf die ÖPNV-Nutzung insgesamt. Da damit auch die bestehenden Verbindungen als Zubringer zu den regionalen Trassen des schienengebundenen Nah- und Fernverkehrs wegfallen, wird – in einer Art Abwärtsspirale – das ganze öffentliche Verkehrssystem im Main-Kinzig-Kreis (und darüber hinaus) in Mitleidenschaft gezogen. Es besteht die Gefahr stark zurückgehender Fahrgastzahlen im ganzen Nahverkehrs-Netz im Main-Kinzig-Kreis, einhergehend mit den entsprechenden Einnahmeverlusten, weiteren Defiziterhöhungen und anwachsenden sozialen und ökologischen Folge-kosten.
durch den Aufbau eines bedarfsbedien-ten Grundangebots im ländlichen Raum an allen Wochentagen auf. Durch die im Kapitel Maßnahmenwir-kung dargelegten Maßnahmen wird im Jedermannverkehr eine Nachfragestei-gerung angenommen. Die resultieren-den Einnahmegewinne können jedoch die Einnahmeverluste durch den star-ken Rückgang der Schülerzahlen im Ausbildungsverkehr nicht ausgleichen.
120 VCD Regionalgruppe Rhein-Main und Pro Bahn Hessen - Regio-nalverband Großraum Frankfurt am Main e.V. vom 20.06.2013 3. Auswirkungen auf den Nahverkehr im Main-Kinzig-Kreis Durch die angedeutete Reduzierung des Bedienungsangebots im Spät-verkehr in Randzeiten und am Wochenende, wird das ÖPNV-Angebot im Main-Kinzig-Kreis signifikant verschlechtert. Eine angestrebte Taktredu-zierung in bestimmten Bereichen erscheint absolut unangemessen. Die noch bestehenden Vertaktungen mit regionalen und überregionalen Angeboten (Busverbindungen, S-Bahn, Regionalzüge und überregionale Verbindungen) werden dadurch geschwächt oder drohen verloren zu gehen. Verpasste Anschlüsse mit langen Wartezeiten auf die nächste Fahrtmög-lichkeit werden von den ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzern, die noch über einen PKW verfügen, mit Sicherheit nicht akzeptiert werden. Als Folge würden wieder verstärkt die Verkehrsmittel des motorisierten Individual-verkehrs (MIV) genutzt werden. Das Aufspalten/Aufbrechen von verschiedenen direkten Verbindungen in
Kenntnisnahme.
Die signifikante Reduzierung des Bedi-enangebots im Spätverkehr in Randzei-ten und am Wochenende sowie eine Taktreduzierung kann nicht nachvoll-zogen werden. Linien mit Einzelfahrten ohne vertaktetes Angebot erhalten gemäß Angebotskonzept vielmehr einen Grundtakt von mindestens 120', auch am Wochenende. In den Linien-bündeln mit AST-Verkehr sind im Rah-men der Vergabe auch Kleinbusse mit Mehrzweckfläche für einen multifunk-tionalen Einsatz vorgesehen. Dadurch können einerseits stärker oder regel-mäßiger nachgefragte Fahrten als Regelangebot dargestellt werden,
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lfd. Nr. Institution/Stellungnahme Empfehlung zur weiteren
Berücksichtigung im NVP einzelnen Linienbündeln wird von den Verbänden kritisch gesehen, da Umsteigeverbindungen für die Nahverkehrsnutzerinnen und Nutzer immer unattraktiver sind als Direktverbindungen. Die angestrebte verstärkte Nutzung von Bedarfsverkehren wie Anrufs-ammeltaxis (AST) im ländlichen Raum wird von den Verbänden kritisch gewertet. Anrufsammeltaxis sind in ihrer derzeitigen Ausprägung – genauso wie andere „bedarfsorientierte“ oder „nachfrageorientierte“ Angebote im öffentlichen Verkehrsbereich eher als Notlösungen zu betrachten, da sie kein wirklich verlässliches Angebot darstellen. Ihre Nutzung ist auch mit größeren Hürden für die Fahrgäste verknüpft. Es besteht das Erfordernis der Vorbestellung mit entsprechenden Warte-zeiten. Ein großer Nachteil ist die Unregelmäßigkeit der Fahrten. Für den Fahrgast entstehend zumeist Mehrkosten etc. Die Erfordernisse an einen barrierefreien öffentlichen Nahverkehr sind durch AST-Lösungen, wie sie derzeit praktiziert werden, kaum zu gewährleisten. Die intermodale Verknüpfung der AST-Angebote mit den „normalen“ Nahverkehrsmitteln ist kaum gewährleistet. Eine zufriedenstellende nahverkehrsmäßige Erschließung der für Touris-mus und Naherholung relevanten naturnahen Bereiche im östlichen Main-Kinzig-Kreis (Spessart, Vogelsberg), etwa im Rahmen eines „sanf-ten Tourismus“, ist mit den derzeitigen Konzeptionen kaum zu erreichen.
andererseits Belange der Barrierefrei-heit Berücksichtigung finden.
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Dokumentation der Ergänzungen und Aktualisierungen seit Drucklegung des NVP-Entwurfs
lfd. Nr. Textstelle Korrekturangabe
121 Kap. II 2.4 Stationen, Tab. II-14 Redaktionelle Korrektur der Angabe für Nidderau Ostheim.
122 Kap. V 2.4 Linien benachbarter Aufgabenträger, Anlage V-1
Redaktionelle Korrektur der Angabe zu AB-30/AB-31. Entfall des Wochenendangebots im Bereich des Main-Kinzig-Kreises. Eine Grundbedienung an Wochenenden für die Ortsteile der Gemeinde Freigericht ist mit MKK-53 und für die Ortsteile der Gemeinde Linsengericht mit MKK-63 sichergestellt.
Vorliegender Änderungsantrag zum Nahverkehrsplan
lfd. Nr. Institution/Stellungnahme Empfehlung zur weiteren
Berücksichtigung im NVP 123 Fraktion DIE LINKE Main-Kinzig-Kreis vom 13.06.2013
die Fraktion DIE LINKE stellt zur nächsten Kreistagssitzung am 21.06.2013 zum Tagesordnungspunkt 4.05 den folgenden Änderungs-antrag: Der Main-Kinzig-Kreis strebt die Sicherstellung sozialer Mindeststandards bei den Leistungserbringern an. Dazu dienen die folgenden Maßnahmen: 1. Präqualifikation Im Rahmen einer Präqualifikation können potentielle Bieter nach speziel-len Vorgaben unabhängig von einer konkreten Ausschreibung ihre Fach-kunde und Leistungsfähigkeit vorab nachweisen. Gemäß § 97 Abs. 4a GWB können öffentliche Auftraggeber eigene Präqualifikationssysteme einrichten oder zulassen, mit denen die Eig-nung von Unternehmen nachgewiesen werden kann. Innerhalb eines eigenen Präqualifikationssystems kann der Auftraggeber eigene Kriterien an die Präqualifizierung vorgeben. Hiervon soll Gebrauch gemacht wer-den. Voraussetzungen zur Aufnahme in das Präqualifikationsregister sollen sein: - Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liqui-dation befindet (Eigenerklärung), - Erklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie über die Zahlung von Beiträgen der gesetzlichen Sozialversicherungen und Sozial-kassen (Eigenerklärung), - Tariftreueerklärung (Eigenerklärung), -Nachweis über die Förderung der Erstausbildung durch das Unterneh-men (Eigenerklärung), - Gesamtumsatz des Unternehmens innerhalb der letzten drei abge-schlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung), - Liste mit mindestens 3 Referenzen zu Leistungen, die erbracht wurden (Eigenerklärung), -Zahl der Beschäftigten zum Erklärungszeitpunkt (Eigenerklärung). 2. Sicherstellung der Tariftreue und des Personalüberganges bei einem Belreiberwechsel Nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 kann der öffentliche Auftrag-
Kenntnisnahme.
Nicht relevant für den vorliegenden Nahverkehrsplan. Die Politik strebt an, die Verkehrsleistung wiederum an die bisherigen Betreiber zu vergeben.
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lfd. Nr. Institution/Stellungnahme Empfehlung zur weiteren
Berücksichtigung im NVP geber den Bieter, der den Zuschlag erhält, verpflichten, den zur Erbrin-gung der Dienste eingestellten Arbeitnehmern die Rechte einschließlich einer Tariftreueerklärung zu gewähren, auf die sie Anspruch hätten, wäre ein Betriebsübergang erfolgt. Grundsätzlich sind zwei Verfahren denkbar: a) Zum einem kann der Auftraggeber in der Ausschreibung darauf hin-weisen, dass er von der Ermächtigung des Art. 4 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 Gebrauch machen wird: "Unbeschadet des nationalen Rechts und des Gemeinschaftsrechts, einschließlich Tarifverträge zwischen den Sozialpartnern, kann die zu-ständige Behörde den ausgewählten Belreiber eines öffentlichen Diens-tes verpflichten, den Arbeitnehmern, die zuvor zur Erbringung der Diens-te eingestellt wurden, die Rechte zu gewähren, auf die sie Anspruch hätten, wenn ein Übergang im Sinne der Richtlinie 2001/23/ EG erfolgt wäre." b) Zum anderen kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern eine Erklärung fordern, mit der sich diese verpflichten, nach einer Zu-schlagserteilung den jeweiligen Arbeitnehmern ein Angebot auf Über-nahme ihres Arbeitsverhältnisses zu einem entsprechenden Tariflohn zu unterbreiten. Der Bieter bindet sich mit einer entsprechenden Selbstver-pflichtung. Der Auftraggeber kann mit vergabe- und vertragsrechtliehen Mitteln sicherstellen, dass den Arbeitnehmern tatsächlich ein entspre-chendes Angebot unterbreitet wird. Hiervon soll Gebrauch gemacht werden. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen DIE LINKE. Fraktion Main-Kinzig-Kreis gez. Andreas Müller, Fraktionsvorsitzender f. d. R. Dr. Thomas Maurer