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Musterschiessplan für die Durchführung von Vereinswettkämpfen Pistolen 25/50 Die Formulierung der Bestimmungen des Musterschiessplanes gilt als Richtlinie für die Erarbeitung der Schiesspläne für Vereinswettkämpfe. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. I. Grundsätze Die Regeln für das sportliche Schiessen (RSpS), speziell die technischen Regeln für alle Schiesssportdisziplinen (TRSP) schreiben vor, dass für jeden Schiessanlass ein Schiessplan, ein Reglement oder eine Ausführungsbestimmung (AFB) zu erstellen ist. II. Hinweise für den Organisator Artikel 1 Reglemente 1 Der Musterschiessplan basiert auf den Regeln für das sportliche Schiessen (RSpS). A Technische Regeln für die Schiesssportdisziplinen TRSP 1.10.4021.d B Technische Regeln Gewehr (TRG) 1.10.4022.d C Technische Regeln Pistole (TRP) 1.10.4023.d D Regeln für Wettkämpfe (RW) 1.10.4024.d E Regeln für Teilnehmer (RT) 1.10.4025.d F Regeln für die Infrastruktur (RI) 1.10.4026.d G Regeln der finanziellen Leistungen (RFL) 1.10.4027.d document.docx Seite 1 / 27

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Musterschiessplan für die Durchführung von

Vereinswettkämpfen Pistolen 25/50

Die Formulierung der Bestimmungen des Musterschiessplanes gilt als Richtlinie für die Erarbeitung der Schiesspläne für Vereinswettkämpfe.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

I. GrundsätzeDie Regeln für das sportliche Schiessen (RSpS), speziell die technischen Regeln für alle Schiesssportdisziplinen (TRSP) schreiben vor, dass für jeden Schiessanlass ein Schiessplan, ein Reglement oder eine Ausführungsbestimmung (AFB) zu erstellen ist.

II. Hinweise für den OrganisatorArtikel 1 Reglemente

1 Der Musterschiessplan basiert auf den Regeln für das sportliche Schiessen (RSpS).

A Technische Regeln für die Schiesssportdisziplinen TRSP 1.10.4021.dB Technische Regeln Gewehr (TRG) 1.10.4022.dC Technische Regeln Pistole (TRP) 1.10.4023.dD Regeln für Wettkämpfe (RW) 1.10.4024.dE Regeln für Teilnehmer (RT) 1.10.4025.dF Regeln für die Infrastruktur (RI) 1.10.4026.dG Regeln der finanziellen Leistungen (RFL) 1.10.4027.d

2 Die von den Organisatoren von Vereinswettkämpfen vorgenommen Anpassungen dürfen den RSpS nicht widersprechen.

3 Die RSpS inkl. der vorgenannten Teilreglemente stützen sich auf:

a) die Verordnung des Bundesrates über das Schiesswesen ausser Dienst (SR 512.31), die Schiessverordnung VBS (SR 512.311), die Schiessanlagenverordnung (SR 510.512), die Technischen Belange der Schiessanlagen für das Schiesswesen ausser Dienst (SR 51.065) sowie das Verzeichnis der bewilligten Hilfsmittel zu Ordonnanzwaffen und zu den Bundesübungen zugelassenen Waffen (Form. 27.132);

b) das Disziplinar- und Rekursreglement des SSV;document.docx Seite 1 / 22

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c) die Statuten und Allgemeinen Versicherungsbedingungen der USS.

Artikel 2 Allgemeines1 Sämtliche Textteile in schwarzer Schrift ohne weitere Markierungen entsprechen den

RSpS und weiteren Vorschriften und dürfen inhaltlich NICHT verändert werden.2 Textteile mit blauer Markierung dienen dem Organisator lediglich als HINWEIS für die

Erstellung des Schiessplanes und sind im definitiven Schiessplan zu löschen3 Textteile mit grüner Markierung sind auswählbare, inhaltlich anpassbare Varianten.4 Textteile mit gelber Markierung dürfen vom Organisator entsprechend seinen Vorstellungen

und Wünschen im Rahmen der RSpS und Vorschriften inhaltlich angepasst und verändert werden.

5 Auszeichnungslimiten sowie Auszahlungs- und Gabensätze sind frei erfunden und sind vom Organisator festzulegen und anzupassen. Für die aufgeführten Limiten und die Auszahlungs- und Gabensätze wird jede Haftung abgelehnt

6 Gestaltung, Darstellung und Layout sind dem Organisator überlassen und können nach seinen Vorstellungen und Wünschen angepasst und verändert werden.

7 Die Schiesspläne sind in jedem Fall in ihrer definitiven Form durch den zuständigen RL Freie Schiessen des KSV zu genehmigen, dieses Muster entbindet die Organisatoren nicht von der Genehmigungspflicht!

8 Die Anzahl Stiche bei Vereinswettkämpfen ist auf drei Stiche beschränkt. Wird ein Formationswettkampf (Vereins-, Mannschafts-, Gruppenwettkampf) durchgeführt, können vier Stiche angeboten werden.

Artikel 3 Grundlagen (bei Festbeginn)1 Grundlagen für die Gestaltung dieses Schiessplanes sind die unter RSpS Kap II Artikel

1 aufgeführten Dokumente.

Artikel 4 Lizenzpflicht1 An Vereinswettkämpfen dürfen nur lizenzierte Mitglieder eines Vereins teilnehmen, der

einem KSV des SSV angehört sowie lizenzierte Mitglieder der dem SSV angeschlossenen schweizerischen Schützenvereine im Ausland.

2 Mehrfachmitglieder sind Teilnehmer, welche neben ihrem Stammverein Mitglied in anderen Vereinen sind. Sie müssen mit ihrem Stammverein konkurrieren. Eine Teilnahme mit einem anderen Verein, von welchem sie als Mitglieder gemeldet sind, ist nur erlaubt, wenn der Stammverein an diesem Wettkampf nicht teilnimmt.

Artikel 5 Bewilligung, Anmeldung und Abrechnung von Anlässen1 Die KSV entscheiden unter Berücksichtigung aller angemeldeten Schiessen und regionalen

Interessen endgültig aufgrund der eingegangenen Anmeldungen über die Bewilligung von Anlässen.

2 Der SSV veröffentlicht die bewilligten Wettkämpfe in den dafür geeigneten Medien nach festgelegten AFB's.

3 Die Organisatoren müssen die von den KSV festgelegten Termine, spätestens aber bis 1. Oktober des Vorjahres dem zuständigen KSV anmelden.

4 Dauer des Anlasses: Maximal vier Wochen.5 Die Anmeldung muss enthalten: durchführender Verband oder Verein, Bezeichnung, Ort und

Datum des Anlasses, budgetierte Anzahl Teilnehmer.6 Die Organisatoren rechnen mit dem KSV ab.7 Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich; Abrechnungsstichtag ist der 31. Oktober. Die nach

dem 31. Oktober stattfindenden Anlässe sind in der Berichterstattung der KSV des folgenden Jahres aufzuführen.

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8 Der Organisator veröffentlicht die Rangliste innert vier Wochen nach dem letzten Schiesstag im Internet oder stellt jeder rangierten Einheit per Email bzw. per Post kostenlos ein Exemplar zu.

Artikel 6 Teilnahmeberechtigung an Schiessanlässen1 Der Teilnehmer darf am gleichen Schiessanlass nur mit einem (1) Verein pro Disziplin

teilnehmen und nur in einer (1) Kategorie schiessen. 2 Die Teilnahme von Mehrfachmitgliedern mit einem Verein, bei dem sie als Aktiv-B-Mitglied

er- fasst sind, ist nur möglich, wenn:a) der Disziplinen-Stammverein am gleichen Verbands-, Vereins-, Mannschafts- oder

Gruppenwettkampf nicht teilnimmt.3 Nimmt der Stammverein trotzdem an diesem Anlass teil, so wird der Teilnehmer in der

Einzelrangliste aufgeführt. Das Resultat zählt aber nicht für den Formationswettkampf beider Vereine.

Artikel 7 Altersstufen und Stellungserleichterung(siehe Homepage SSV, automatische Berechnung der Altersstufe aus dem Altersjahr oder dem Jahrgang)

1 Frauen und Männer schiessen in den gleichen Altersstufen.2 Enthält der Schiessplan bzw. das Reglement keine besonderen Bestimmungen,

erfolgt keine getrennte Rangierung.3 Junioren sind Schützen, die am 31. Dezember des Wettkampfjahres den 21.

Geburtstag noch nicht erreicht haben. Veteranen sind Schützen, die am 31. Dezember des Wettkampfjahres den 60. Geburtstag erreicht haben. Senior-Veteranen sind Schützen, die am 31. Dezember des Wettkampfjahres den 70. Geburtstag erreicht haben.

4 Bei Kalenderjahr übergreifenden Wettkämpfen ist das am Ende des Wettkampfes erreichte Altersjahr massgebend.

Altersstufen: Jahrgänge gültig für 2017

Junioren U17 10 – 16 Jahre (Jahrgang 2007 – 2001)Junioren U21 17 – 20 Jahre (Jahrgang 2000 – 1997)Elite E 21 – 45 Jahre (Jahrgang 1996 – 1972)Senioren S 46 – 59 Jahre (Jahrgang 1971 – 1958)Veteranen V 60 – 69 Jahre (Jahrgang 1957 – 1948)Seniorveteranen SV ab 70 Jahre (Jahrgang 1947 und älter)

5 Auf Verlangen haben sich die Teilnehmer mit ihrer Lizenz auszuweisen.6 Junioren, Veteranen und Seniorveteranen haben nur dann Anrecht auf die im

Schiessplan vorgesehenen Vergünstigungen, wenn ihr Schiessbüchlein entsprechend gekennzeichnet ist.

7 Vom SSV bewilligte Stellungserleichterungen und Abänderungen gemäss Hilfsmittelverzeichnis von Sportgeräten werden anerkannt. Diese müssen auf der Lizenz vermerkt sein; auf Verlangen muss die Bewilligung des SSV vorgewiesen werden. Wo der Vermerk auf der Lizenz fehlt, ist die Bewilligung des SSV unaufgefordert vorzuweisen. Andere Bestätigungen werden nicht anerkannt.

8 Die Verwendung von Schiesshilfen für Junioren ist nicht erlaubt. Es werden auch keine Stellungserleichterungen gewährt.

9 Wenn die Altersstufen in den Allgemeinen Bestimmungen definiert sind, so ist die Schreibweise in den Stichen identisch

Artikel 8 Rangordnung

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Enthält der Schiessplan bzw. das Reglement keine besonderen Bestimmungen, entscheiden bei Gleichheit der Resultate zuerst die höhere Anzahl Tiefschüsse (z.B. 10er, 9er, 8er usw.) des ganzen Programms (ohne Probeschüsse), dann das Alter über den Rang.

1 Die Reihenfolge wird bei Rangierungen nach dem Alter wie folgt festgelegt:a) Junioren(J) aufsteigendb) Seniorveteranen (SV), absteigenda) Veteranen (V), absteigendb) Senioren (S), absteigendc) Elite (E), absteigend

2 Der Schiessplan bzw. das Reglement kann die Zusammenlegung von Altersstufen vorsehen.3 Bei Einzel- und Formationswettkämpfen muss nach der im Schiessplan bzw. im Reglement

festgelegten Reihenfolge der Auszahlungs- und Gabenstiche rangiert werden.

Artikel 9 Altersausgleich Pistole1 Für die Abgabe von Auszeichnungen wird ein Altersausgleich durch Abgabe der

Auszeichnungen für tiefere Punktzahlen gewährt.2 Der Altersausgleich für die Altersstufen Junioren, Veteranen und Seniorveteranen wird im

Minimum wie folgt festgelegt.

Altersausgleich P50

Scheibe Schusszahl U19/U21/V U13/U15/U17/SV

4er- und 5er-Scheibebis 6 Schüsse 1 Punkt 2 Punkte

über 6 Schüsse 2 Punkte 3 Punkte

10er-Scheibe 1 m und10er-Scheibe 50cm

bis 6 Schüsse 1 Punkt 2 Punkte

über 6 Schüsse 2 Punkte 3 Punkte

100er-Scheibe 1m pro Schuss 2 Punkte 3 Punkte

Altersausgleich P25

Durchgang Serie U19/U21/V U13/U15/U17/SV

Präzisionsdurchgang Pro Serie 1 Punkt 2 Punkte

Serienfeuer Pro Serie 1 Punkt 2 Punkte

Schnellfeuerdurchgang Pro Serie 1 Punkt 2 Punkte

Artikel 10 Auszeichnungsquoten und Auszeichnungslimiten1 Den Organisatoren wird empfohlen, eine Auszeichnungsquote von ca. 65 % anzustreben.2 Sämtliche Auszeichnungslimiten beziehen sich auf die Alterskategorien Elite (E) u. Senioren

(S).3 Die Limiten für, Junioren (U17-U21), Veteranen (V) und Seniorveteranen (SV) sind

entsprechend zu reduzieren.

Referenz - Auszeichnungslimiten Stiche P50

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Schuss-zahl

Pistole 50m (FP) Randfeuerpistolen (RF) Ordonnanzpistolen (OP)

Scheiben 1m

Scheiben

50cmScheiben 1m

Scheiben

50cm Ord.SF

Scheiben

Scheiben 1mScheib

en50cm

Ord.SF

ScheibenP10

P100 PP10 B

5

B10

B100 PP10

B5

B10

B100 PP10

P10

P100

P10

P100

4 348 340 3285 46 435 39 45 425 38 44 43 410 37 43

6 55 522 47 27 53 510 46 2

6 52 492 44

8 73 696 62 36 71 680 61 3

4 69 656 58

10 91 870 78 45 89 850 76 89 4

3 86 820 73 86

12 54

107

52 103

15 67

133 133 6

5 129 129

18 81

160

77 155

In Stichen mit B-Scheiben und in Stichen mit Zeitbeschränkungen ist die Pistole 50m (FP) nicht zugelassen.

Wird ein Stich (mit Ausnahme der 100er-Scheibe) ganz oder teilweise in kontrollierten, zeitgebundenen Serien geschossen, können die Auszeichnungslimiten wie folgt herabgesetzt werden:

Bei Stichen mit 3 bis 6 zeitbeschränkten Schüssen 1 Punkt

Bei Stichen mit 7 bis 12 zeitbeschränkten Schüssen 2 Punkte

Bei Stichen mit mehr als 12 zeitbeschränkten Schüssen 3 Punkte

Referenz - Auszeichnungslimiten Stiche P25

Schiessprogramm

Anzahl

Serien

Randfeuerpistolen (RF) und Zentralfeuerpistolen

(CF)Ordonnanzpistolen (OP)

50cm SF-ISSF SF-Ord 50cm

SF-ISSF

SF-Ord

PP10 5 bis 10 6 bis 10

PP10

5 bis 10

6 bis 10

Präzisionsdurchgang 2 90 86Serien zu 5 Schüssen in 5 Minuten 3 135 129Serienfeuer 2 94 96 90 92Serien zu 5 Schüssen in 50 Sekunden 3 141 144 135 138

Serienfeuer 2 93 95 89 91Serien zu 5 Schüssen in 40 Sekunden 3 140 143 134 137

Serienfeuer 2 92 94 88 90Serien zu 5 Schüssen in 30 Sekunden 3 138 141 132 135

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Serienfeuer 2 90 92 86 88Serien zu 5 Schüssen in 20 Sekunden 3 135 138 129 132

Serienfeuer SW-25 Serien zu 5 Schüssen in 50/40/30 Sekunden

3 139 133

SchnellfeuerdurchgangSerien zu 5 Schüssen;3 Sekunden pro Schuss

2 86 82

3 129 123

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Artikel 11 Übersicht der Kostenarten nach den unterschiedlichen Sticharten1. Die Teilnahmekosten (Preis) pro Stich (Einzel /Formation) setzen sich zusammen aus Stichgeld, Gebühren, Beiträgen und übrigen Kosten2. Die Definitionen der diversen Kostenarten siehe Kap II bis Kap V

Wichtiger Hinweis Die Übersicht ist ausgelegt für einen Anlass (Schiessplan) mit einem Stich. Bei Anlässen (Schiessplänen) mit mehreren Stichen sind die identischen Kosten anteilig pro Stich zu verteilen

Anlasskategorie Vereinsinterne Schiessen, Verbandswettkämpfe, Vereinswettkämpfe, Historische Schiessen, Schützenfeste, Matchwettkämpfe

Stichart Einzel Einzel Einzel Einzel Formation Formation Formation Formation

Erhe

bung

Werteflussbeim OrganisatorAuszeichnung

(Kranz/Karte)ohne mit ohne mit ohne mit ohne mit

Auszahlung/Gaben (Bar/Natural)

ohne ohne mit mit ohne ohne mit mit

Ein

nahm

en

AusgabenStichname

(diverse Beispiele)Übungskehr, Matchtraining

Kranz, Verein, Meisterschaften

, Hist. Schiessen

Auszahlung Ehrengaben

Kunst, Militär, Serie,

Veteranen, Junioren

Verbandsmatch

GM, Mannschafts-Meisterschaften,

Vancouver,Hist. Schiessen

Bezirks Einheitsschiesse

n

Gruppen-, Mannschafts- Vereinsstich

Kap

I Teilnahmekosten, Art. 1(Preis Einzel/Formation)

Stichpreis Stichpreis Stichpreis Stichpreis Stichpreis Stichpreis Stichpreis Stichpreis

Teiln

ahm

ekos

ten

plus

eve

ntue

lle E

inna

hmen

von

Hau

pt- u

nd S

tichs

pons

oren

, Ins

eren

ten

und

Spe

nder

n

Kap

II

Stic

hgel

d Doppelgeld, Art. 2 --- --- 60% an 50% der Teilnehmer40% an Organisator

60% an 50% der Teilnehmer40% an Organisator

Teilnehmer/ Einheit an Teilnehmer

Kontrollgeld, Art. 3 --- Auszeichnung --- --- --- Auszeichnung --- --- Teilnehmer/ Einheit Lieferanten

Schussgeld, Art. 4 Schussgeld --- --- --- Schussgeld --- --- --- Pro Schuss Beiträge. übrige Kosten

Kap

III

Geb

ühre

n

Verbandsgebühr, Art. 6 Bestimmte Abgaben für SSV, KSV/UV, Unterorganisationen

Bestimmte Abgaben für SSV, KSV/UV, Unterorganisationensofern nicht bereits im Einzelstich enthalten

Pro Teilnehmer

zusätzliche Sicherheitsvorschriftentemporäre Schiessanlagen u.a.m.

Kantonalgebühr, Art. 7 Teilnahmegebühr von ausserkantonalen Vereinen

Teilnahmegebühr von ausserkantonalen Vereinensofern nicht bereits im Einzelstich enthalten

Pro Teilnehmer an KSV

SSV-Gebühren, Art. 8 Teilnahmegebühr für gebührenpflichtige SSV Anlässe

Teilnahmegebühr für gebührenpflichtige SSV Anlässesofern nicht bereits im Einzelstich enthalten

Pro Teilnehmer

an SSV, KSV/UV, Verbände

Kap

IVB

eiträ

ge

Sport- und Art. 9Ausbildungsbeitrag,

Sport- und Ausbildungsbeitrag sofern nicht bereits in Munitionskosten enthalten

Sport- und Ausbildungsbeitrag sofern nicht bereits in Munitionskosten enthalten

Pro Schuss an SSV

Sportförderung, Art. 10 Zweckgebundener Beitrag für Sonderfälle Zweckgebundener Beitrag für Sonderfällesofern nicht bereits im Einzelstich enthalten

Pro Schuss an Organisation

Weitere Beiträge, Art. 11 Spezielle Kosten mit Bewilligung vom KSV/UV Spezielle Kosten mit Bewilligung vom KSV/UVsofern nicht bereits im Einzelstich enthalten

Pro Schuss an Leistungserbringer

Kap

VK

oste

n Übrige Kosten, Art. 5Art. 12

RangeurgeldMunition, Versicherung, Umweltabgaben, Büchsenmacher,

Einrichtungen Standbenützung, Helfer, Ehrengäste

RangeurgeldMunition, Versicherung, Umweltabgaben, Büchsenmacher,

Einrichtungen Standbenützung, Helfer, Ehrengäste sofern nicht bereits im Einzelstich enthalten

Pro Anlass Organisator

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Artikel 12 Stichgeld1 Doppelgeld: Wenn bei Stichen mit / ohne Auszeichnungen und mit Auszahlungen /

Gaben von den Teilnahmekosten (Preis Einzel/Formation) alle Kosten für Gebühren, Beiträge und übrige Kosten abgezogen sind, entsteht als Resultat das Doppelgeld und muss mit 60% an die Teilnehmenden oder Formationen ausbezahlt werden.

2 Kontrollgeld: Wenn bei Stichen mit Auszeichnungen und ohne Auszahlungen / Gaben von den Teilnahmekosten (Preis Einzel/Formation) alle Kosten für Gebühren, Beiträge und übrige Kosten abgezogen sind, entsteht als Resultat das Kontrollgeld.

3 Schussgeld: Wenn bei Stichen ohne Auszeichnungen und ohne Auszahlungen / Gaben von den Teilnahmekosten (Preis Einzel/Formation) alle Kosten für Gebühren, Beiträge und übrige Kosten abgezogen sind, entsteht als Resultat das Schussgeld.

Artikel 13 Gebühren1 Verbandsgebühren: Teilnahmegebühr pro Teilnehmer an KSV oder

Unterorganisationen bei gebührenpflichtigen Anlässen (Details siehe RFL 1.10.4027d, Art. 6).

2 Kantonalgebühr: Bei kantonalen Anlässen kann für ausserkantonale Vereine oder Teilnehmer eine Gebühr verlangt werden.

3 SSV-Gebühren: Teilnahmegebühr pro Teilnehmer an SSV bei gebührenpflichtigen Anlässen (Details siehe RFL 1.10.4027.d, Art. 8).

Artikel 14 Beiträge und übrige Kosten1 Sport- und Ausbildungsbeitrag: Für jeden Wettkampfschuss wird neben dem

Einstandspreis der Munition ein Beitrag für Sport- und Ausbildung erhoben (Details siehe RFL 1.10.4027.d, Art. 8).

2 Sportförderung und weitere Beiträge: Zusätzlich zum Preis für das Schiessbüchlein (Schiesskarte) kann durch den Organisator pro Teilnehmer, Wettbewerb oder Stich ein zweckgebundener Beitrag erhoben werden. Diese sind speziell auszuweisen.

3 Übrige Kosten: Einkaufskosten für Munition, die restlichen Kosten werden in der Regel gesamthaft aufgeführt. Bei Grossanlässen sind spezielle anlassabhängige Kosten zu begründen und auszuweisen (Rangeurgeld, Entsorgungsgebühren, Umweltabgaben, Festbüchsenmacher, Einrichtungen, usw.).

4 Auszeichnungen gehören ins Kapitel II Kontrollgeld und nicht ins Kapitel II Doppelgeld

Artikel 15 Anlässe mit mehreren Stichen1 Das Stichgeld Kap II Art 2 (Doppelgeld) und Art 3 (Stichgeld) ist pro Einheit (Teilnehmer /

Formation) zu verrechnen2 Das Stichgeld Kap II Art 4 (Schussgeld) ist pro Schuss zu verrechnen, 3 Die Gebühren Kap III Art 6 bis Art 8 sind pro Teilnehmer zu verrechnen4 Die Beiträge Kap IV Art 9 bis Art 11 pro Schuss zu verrechnen5 Die übrigen Kosten Kap V Art 5 und Art 12 pro Anlass zu verrechnen.6 Bei Anlässen mit mehreren Stichen dürfen die Kosten Kap.III (Gebühren) und Kap. IV

(Beiträge) pro Stich wertmässig nicht variieren.

Artikel 16 Aufteilung der Gaben

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1 Der Wert der Gabensammlung ist im Verhältnis der Doppelgelder anteil- und wertmässig auf die einzelnen Stiche aufzuteilen. Innerhalb der Stiche sind die Gaben nach dem gleichen System auf die einzelnen Sportgeräte aufzuteilen.

2 In den Stichen und Formationswettkämpfen müssen mindestens 60 Prozent der Doppelgelder als Gaben verteilt werden. Werden Natural- und Bargaben zugeteilt, müssen mindestens 50 Prozent der Gaben in bar verteilt werden.

3 Der Gabensatz muss an mindestens 50 Prozent der Teilnehmer jeden Stiches verteilt werden

4 Erreicht die effektive Auszahlung bei Stichen mit festen zugeteilten Gaben und/ oder sofortiger Barauszahlung:

a) weniger als 50 Prozent vom Doppelgeld, muss der gesamte Differenzbetrag bis zum Erreichen dieser Quote von 60 Prozent zur Verlängerung oder Verbesserung des Gabensatzes des betreffenden Stiches nachbezahlt werden;

b) 50 bis 60 Prozent der Doppeleinnahmen, muss der gesamte Differenzbetrag bis zum Erreichen der Gabenquote von 60 Prozent entweder zur Verlängerung oder Verbesserung des Gabensatzes des betreffenden Stiches nachbezahlt werden oder einem Formationswettkampf zufliessen.

5 Die Art der Zuweisung ist im Schiessplan bzw. im Reglement zu vermerken. Die Verschiebung von Differenzbeträgen zwischen den einzelnen Kategorien ist nicht zulässig.

WichtigDer Organisator bestimmt für seinen Anlass im Rahmen der RSpS den Stichpreis = Teilnahmegebühren und die Auszeichnungslimiten. ebenso die Auszeichnungen /Auszahlungen / Gaben.Es wird dringend empfohlen, die Rentabilität des Anlasses vorgängig genau zu prüfen.

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Pistolenschützen Musterberg(www.sg-musterberg.ch)

44. Frühjahrsschiessen 2016Pistole 25/50m

Schiessplatz Regionale Schiessanlage MusterbergKoordinaten GPS xxx / xxx

(siehe Situationsplan)10 Lauf-/Zugscheiben 50m

10 Drehscheiben 25m

Gruppen- und Einzelwettkampf 50mScheibe P102 Schüsse Probe Einzelfeuer4 Schüsse Einzelfeuer4 Schüsse Seriefeuer ohne Zeitlimite

Separater Mannschaftswettkampf 25m

Freitag, 27. Mai 2016 17.00 – 19.30 UhrSamstag, 28. Mai 2016 09.00 – 11.30 / 13.30 – 16.30 UhrSamstag, 04. Juni 2016 09.00 – 11.30 / 13.30 – 16.30 Uhr

Gleichzeitig finden in der Region statt:13. Talschiessen (SG Tal) 50 m, RSA Talmatten15. Grütmattschiessen (SG Grüt) 25 m, Schiessplatz Grütten

Wir heissen alle Schützinnen und Schützen herzlich willkommen, wünschen allen ‚Guet Schuss’ und einen angenehmen Aufenthalt in Musterberg.

Unsere Sponsoren

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Allgemeine Bestimmungen P25/P50Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

Vorschriften Der Anlass basiert auf den Regeln für das Sportliche Schiessen (RSpS / 2.10.4020.d) und den sieben Teilreglementen des SSV, sowie sämtlichen Vorschriften, Weisungen, Ausführungsbestimmungen (AFB), dem Hilfsmittelverzeichnis VBS.Diese Vorschriften regeln alle im Schiessplan nicht explizit aufgeführten Positionen und stehen in der Schiessanlage zur Verfügung. Sie sind vom Organisator jederzeit anzuwenden.

Anlasskategorie Beim Schiesswettkampf handelt es sich um einen Vereinswettkampf nach RSpS, Teil RW Art. 2, Abs. 4. Der Anlass ist gebühren- und lizenzpflichtig.

Alterskategorien Jahrgänge gültig für 2017Junioren U17 10 – 16 Jahre (Jahrgang 2007 – 2001)Junioren U21 17 – 20 Jahre (Jahrgang 2000 – 1997)Elite E 21 – 45 Jahre (Jahrgang 1996 – 1972)Senioren S 46 – 59 Jahre (Jahrgang 1971 – 1958)Veteranen V 60 – 69 Jahre (Jahrgang 1957 – 1948)Seniorveteranen SV ab 70 Jahre (Jahrgang 1947 und älter)

Teilnahmeberechtigung Der Teilnehmer darf am gleichen Schiessanlass nur mit einem (1) Verein pro Disziplin teilnehmen und nur in einer (1) Kategorie schiessen.Die Teilnahme von Mehrfachmitgliedern mit einem Verein, bei dem sie als Aktiv-B-Mitglieder erfasst sind, ist nur möglich, wenn: der Disziplinen-Stammverein am gleichen Verbands-, Vereins-, Mannschafts- oder Gruppenwettkampf nicht teilnimmt.Nimmt der Stammverein trotzdem an diesem Anlass teil, so wird der Teilnehmer in der Einzelrangliste aufgeführt. Das Resultat zählt aber nicht für den Formationswettkampf beider Vereine.

Munition Mit Ordonnanzpistolen darf nur Ordonnanzmunition verschossen werden, die vom Organisator abgegeben wird. Für Pistolen 50m, Randfeuer- und Zentralfeuerpistole ist die handelsübliche Kaufmunition im Rahmen der ISSF-Regeln von den Teilnehmer mitzubringen. Die Hülsen bleiben Eigentum des Organisators.

Sportgeräte-Kontrolle Die Sportgeräte sind entladen in geeigneten Behältnissen zu transportieren und dürfen erst auf der Ladebank aus- und eingepackt werden. Die Mündung ist immer Richtung Scheiben zu richten.Nach dem Schiessen haben die Teilnehmer die Pistole zu entladen, zur Entladekontrolle vorzuweisen und auf der Ladebank in das Behältnis einzupacken.

Auszeichnungen HINWEIS: Werden mehrere Stiche mit Auszeichnungen angeboten, soll hier definiert werden, wie Mehrfachauszeichnungen gehandhabt werden, falls in verschiedenen Stichen die Auszeichnungslimiten erreicht wird. Eine mögliche Variante ist nachfolgend aufgeführt. Die Art der Naturalgaben ist anzugeben.Für 1 Kranzresultat 1 Glas Honig à 500 g im Wert von Fr. 12.00 oder

eine Kranzkarte des KSV im Wert von Fr. 10.00Für 2 Kranzresultate 2 Gläser Honig à 500g im Wert von je Fr. 12.00 oder

1 Glas Honig à 500 g im Wert von Fr. 12.00 undeine Kranzkarte des KSV im Wert von Fr. 10.00 oder2 Kranzkarten des KSV im Wert von je Fr. 10.00

Absenden Es findet kein Absenden statt.Die Ranglisten werden innert vier Wochen nach dem letzten Schiesstag im Internet veröffentlichtDie Ranglisten werden innert vier Wochen nach dem letzten Schiesstag jeder rangierten Einheit per E-Mail bzw. per Post kostenlos zugestellt.

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Haftung Der Organisator übernimmt keine Haftung für Sportgeräte und Gegenstände.Versicherung Alle Teilnehmer sind nach den Bestimmungen der USS versichert. Die

Versicherten verzichten gegenüber dem Organisator auf weitere Ansprüche.Beschwerderecht Allfällige Proteste diesen Anlass betreffend werden vom Organisator sofort

behandelt und erledigt. Vorbehalten bleibt das Rekursrecht an die Disziplinarkommission des SSV (Reg-Nr. 1.31.00 vom 19. April 2013).

Anmeldungen Per E-Mail oder unter Verwendung der Anmeldekarten bis spätestens ??.??.????:Schützengesellschaft MusterbergPostfach9901 MusterbergTelefon 099 299 99 99 (Paul Muster), E-Mail: [email protected]

Kontakt Telefon Schiessanlage während den Schiesszeiten 099 299 99 99

Pistolenschützen Musterberg Musterberg, ????????Der Präsident Der AktuarFritz Muster Hans Muster

Schiessplan geprüft und genehmigt

KSV XX RL Freie Schiessen 25/50m Musterwil, ??.??.????Jakob Muster

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Verein P50Stichsponsor:Sportgeräte: Pistolen 50m (FP), Randfeuerpistolen (RF), Ordonnanzpistolen (OP)

Trefferfeld: Scheibe P10

Schiessprogramm: 10 Einzelschüsse

Preis: CHF 16.00(CHF 7.00 Doppelgeld, CHF 7.50 Kontrollgebühr, CHF 1.00 Sport- & Ausbildungsbeitrag und CHF 0.50 Entsorgungsgebühr)

Auszeichnungen: E/S U19/U21/ U13/U15/ V U17/SV

Kat. A Pistolen 50m (FP) 90 88 87Kat. B Randfeuerpistolen (RF) 88 86 85Kat. C Ordonnanzpistolen (OP) 85 83 82

Bestimmungen: Der Stich „Verein“ ist für Teilnehmer, deren Verein an der Vereinskonkurrenz 50m teilnimmt, obligatorisch und zählt für die Vereinskonkurrenz.

Reglement für die Vereinskonkurrenz Pistole P50Teilnahme Vereine: Zur Vereinskonkurrenz sind alle einem KSV des SSV angeschlossenen Pistolen

P50-Vereine sowie die dem SSV angeschlossenen schweizerischen Schützenvereine im Ausland teilnahmeberechtigt und eingeladen.

Vereine, die die Mindestteilnehmerzahl für die Vereinskonkurrenz erreichen, müssen an dieser teilnehmen.

Teilnehmende: Teilnehmer müssen dem betreffenden Verein als lizenziertes Mitglied angehören und sind verpflichtet, den Stich „Verein“ zu lösen und zu schiessen. Ein Verein darf kein lizenziertes Mitglied von der Vereinskonkurrenz ausschliessen.

Teilnehmende dürfen den Stich „Verein“ auch dann schiessen, wenn der Verein, bei welchem sie Mitglied sind, nicht an der Vereinskonkurrenz teilnimmt.

Streitfälle: Alle Streitfälle über die Zulassung oder Disqualifikation von Vereinen und Teilnehmenden entscheidet auf Antrag des Organisators der Vorstand der KSV mit Rekursmöglichkeit an die Disziplinar- und Rekurskommission des SSV.

Kategorieneinteilung: Alle Vereine konkurrieren in der vom SSV festgelegten Kategorie (Stand bei Festbeginn).

Die Vereinskonkurrenz wird in 3 Kategorien mit einer Gesamtrangliste ausgetragen.

Schiessprogramm: Es zählen die Resultate des Stiches „Verein P50“.

Vereinsdoppel: CHF 30.00Pflichtresultate: Die Anzahl der Pflichtresultate entspricht in allen Kategorien 50 % der Anzahl

der geschossenen Resultate aller Teilnehmenden eines Vereins. Im Minimum zählen jedoch die Anzahl der Mindestpflichtresultate der entsprechenden Kategorie. Bruchteile fallen weg.

Mindestpflichtresultate: 1. Kategorie 5 geschossene Resultate2. Kategorie 5 geschossene Resultate3. Kategorie 5 geschossene Resultate

Vereinsresultat: Zur Ermittlung des Vereinsresultates werden die besten Einzelresultate des Vereins berücksichtigt.

Berechnungsart: Zum Total der Pflichtresultate wird 2 % der Summe der Nichtpflicht-resultate hinzugezählt. Die Summe wird geteilt durch die Anzahl der Pflichtresultate. Die Berechnung wird auf drei Dezimalstellen abgerundet.

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Rangordnung: Bei Gleichheit entscheiden die grössere Teilnehmerzahl, anschliessend die besseren Einzelresultate.

Rangierung: Alle Vereine, welche die Mindestpflichtresultate für die Berechnung des Vereinsresultates erreichen, werden rangiert.

Gabensatz: Mindestens 60 % der Vereins- und Einzeldoppel, Beitrag aus der Gabensammlung und eventuelle Differenzbeträge aus den Auszahlungsstichen an alle rangierten Vereine.

Vereinsgaben: Alle rangierten Vereine sind gabenberechtigt und erhalten eine Bargabe.

1. Gabe CHF 200.002. Gabe CHF 150.003. Gabe CHF 100.00letzte Gabe CHF 30.00

Vereinsauszeichnung: keine Vereinsauszeichnung

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Gruppenwettkampf P50

Sportgeräte Ordonnanz und SportpistolenTrefferfeld Scheibe B10Wettkampfprogramm 2 Schüsse Probe obligatorisch

6 Schüsse Serie in 60 Sekunden ab Kommando „Start“, am Schluss gezeigtTeilnahmegebühr Einzel RF: Fr. 18.00 inkl. Gebühren, ohne Munition (J Fr. 15.00)

OP: Fr. 20.20 inkl. Gebühren und Munition (J Fr. 17.20)Teilnahmegebühr Gruppe keineAuszeichnungen Kranzabzeichen, Naturalgabe oder Kranzkarte KSV XX, Wert Fr. 10.00

Kat. B, RF Kat. C, OP E / S 52 Punkte 51 PunkteU21 / V 51 Punkte 50 PunkteU17 / SV 50 Punkte 49 Punkte

Gruppenwettkampf Je 5 lizenzierte Teilnehmende eines Vereins bilden eine Gruppees wird nur eine Rangliste erstellt.

Rangordnung Das Total der 5 Einzelresultate bestimmt den Rang. Bei Punktgleichheit entscheiden die besseren Einzelresultate, dann die Tiefschüsse der ganzen Gruppe.

Gabensatz Mindestens 60 Prozent der Einzeldoppel, Beitrag aus der Gabensammlung und eventueller Differenzbetrag aus dem Auszahlungsstich an mindestens 50 Prozent der Gruppen. Für den ersten Rang werden mind. Fr. 100.- garantiert.

Bestimmungen Jeder Teilnehmende kann nur in einer Gruppe teilnehmen.Auf dem Anmeldetalon muss ein PC oder Bankkonto vermerkt sein.Während dem Anlass nicht bezogene Einzel-Auszeichnungen verfallen zu Gunsten des Organisators.

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Auszahlung P50Stichsponsor:Sportgeräte: Pistolen 50m (FP), Randfeuerpistolen (RF) und Ordonnanzpistolen (OP)

Trefferfeld: Scheibe P10

Schiessprogramm: 6 Einzelschüsse

Preis: CHF 20.00(CHF 19.10 Doppelgeld, CHF 0.60 Sport- & Ausbildungsbeitrag und CHF 0.30 Entsorgungsgebühr)

Gabensatz: Mindestens 60 % des Doppelgeldes als sofortige Barauszahlung. Sollte die sofortige Barauszahlung nicht mindestens 50 % betragen, wird der gesamte Differenzbetrag als Verbesserung oder Verlängerung der Gabenreihe nachbezahlt. Beträgt die sofortige Barauszahlung 50 – 60 %, so wird der Differenzbetrag der Vereinskonkurrenz 50m zugewiesen.

Sofortige Barauszahlungen:60 Punkte CHF 80.0059 Punkte CHF 60.0058 Punkte CHF 40.0057 Punkte CHF 26.0056 Punkte CHF 20.0055 Punkte CHF 15.0054 Punkte CHF 12.0053 Punkte CHF 8.00

Die Barauszahlungen müssen während der Dauer des Festes bezogen werden, sonst verfallen sie.

Auszeichnungen: E/S U19/U21/ U13/U15/ V U17/SV

Kat. A Pistolen 50m (FP) 55 54 53Kat. B Randfeuerpistolen (RF) 53 52 51Kat. C Ordonnanzpistolen (OP) 52 51 50

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Gruppenwettkampf „Jung & Alt“ P50

Zweck Dieser Wettkampf wird vom KSV unterstützt. Er bezweckt die Förderung des Schiesssportes bei jungen Vereinsmitgliedern. Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit der Generationen verbessert und die Verantwortung der älteren Vereinsmitglieder gegenüber den jungen Mitgliedern gefördert werden.

Gruppenbildung Eine Gruppe besteht aus 5 lizenzierten Teilnehmenden des gleichen Vereins, wovon deren 3 nicht älter und 2 älter als 25 Jahre sein müssen.

Wettkampfprogramm Es zählt das Programm der VereinskonkurrenzTeilnahmegebühr Gruppe keineRangordnung Das Total der 5 Einzelresultate bestimmt den Rang. Bei Punktgleichheit

entscheiden die besseren Einzelresultate, dann die Tiefschüsse der ganzen Gruppe.

Rangordnung Es wird eine separate Rangliste erstelltGabensatz 1. Rang Fr. 200.00

2. Rang Fr. 150.00 3. Rang Fr. 100.00 4. Rang Fr. 80.00 5. Rang Fr. 60.00 6. Rang Fr. 50.00 7. Rang Fr. 40.00 8. Rang Fr. 30.00 9. Rang Fr. 20.0010. Rang Fr. 10.00

Spezialpreis Fr. 150.00 für die höchste reine FreipistolengruppeBestimmungen Jeder Teilnehmende kann nur in einer Gruppe teilnehmen.

Das Gruppenstandblatt muss vor Schiessbeginn des ersten Teilnehmenden bei der Standblattausgabe abgegeben werden.Auf dem Anmeldetalon muss ein PC oder Bankkonto vermerkt sein

Sponsoren KSV, Kantonalbank, Lokalzeitung

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Verein P25Stichsponsor:Sportgeräte: Randfeuer- (RF) und Zentralfeuerpistolen (CF), Ordonnanzpistolen (OP)

Trefferfeld: 25m Schnellfeuerscheibe (Wertungszone 5-10)

Schiessprogramm: 1 Serie zu 5 Schüssen in 50 Sekunden ohne Zeitangabe1 Serie zu 5 Schüssen in 40 Sekunden ohne Zeitangabe1 Serie zu 5 Schüssen in 30 Sekunden ohne Zeitangabe

Preis: CHF 16.00(CHF 6.75 Doppelgeld, CHF 7.00 Kontrollgebühr und CHF 1.50 Sport- & Ausbildungsbeitrag und CHF 0.75 Entsorgungsgebühr)

Auszeichnungen: E/S U19/U21/ U13/U15/ V U17/SV

Kat. D Randfeuerpistolen (RF) 139 136 133Zentralfeuerpistolen (CF) 139 136 133

Kat. E Ordonnanzpistolen (OP) 133 130 127

Bestimmungen: Der Stich „Verein“ ist für Teilnehmende, deren Verein an der Vereinskonkurrenz 25m teilnimmt, obligatorisch und zählt für die Vereinskonkurrenz.

Reglement für die Vereinskonkurrenz Pistole P25Teilnahme Vereine: Zur Vereinskonkurrenz sind alle einem KSV des SSV angeschlossenen Pistolen

P25-Vereine sowie die dem SSV angeschlossenen schweizerischen Schützenvereine im Ausland teilnahmeberechtigt und eingeladen.

Vereine, die die Mindestteilnehmerzahl für die Vereinskonkurrenz erreichen, müssen an dieser teilnehmen.

Teilnehmende: Teilnehmer müssen dem betreffenden Verein als lizenziertes Mitglied angehören und sind verpflichtet, den Stich „Verein“ zu lösen und zu schiessen. Ein Verein darf kein lizenziertes Mitglied von der Vereinskonkurrenz ausschliessen.

Teilnehmer dürfen den Stich „Verein“ auch dann schiessen, wenn der Verein, bei welchem sie Mitglied sind, nicht an der Vereinskonkurrenz teilnimmt.

Streitfälle: Alle Streitfälle über die Zulassung oder Disqualifikation von Vereinen und Teilnehmenden entscheidet auf Antrag des Organisators der Vorstand der KSV mit Rekursmöglichkeit an die Disziplinar- und Rekurskommission des SSV.

Kategorieneinteilung: Alle Vereine konkurrieren in der vom SSV festgelegten Kategorie (Stand bei Festbeginn).

Die Vereinskonkurrenz wird in 2 Kategorien mit einer Gesamtrangliste ausgetragen.

Schiessprogramm: Es zählen die Resultate des Stiches „Verein“.

Vereinsdoppel: CHF 30.00Pflichtresultate: Die Anzahl der Pflichtresultate entspricht in allen Kategorien 50 % der Anzahl

der geschossenen Resultate aller Teilnehmenden eines Vereins. Im Minimum zählen jedoch die Anzahl der Mindestpflichtresultate der entsprechenden Kategorie. Bruchteile fallen weg.

Mindestpflichtresultate: 1. Kategorie 5 geschossene Resultate2. Kategorie 5 geschossene Resultate

Vereinsresultat: Zur Ermittlung des Vereinsresultates werden die besten Einzelresultate des Vereins berücksichtigt.

Berechnungsart: Zum Total der Pflichtresultate wird 2 % der Summe der Nichtpflicht-resultate hinzugezählt. Die Summe wird geteilt durch die Anzahl der Pflichtresultate. Die Berechnung wird auf drei Dezimalstellen abgerundet.

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Page 19: Musterschiesspläne · Web viewBruchteile fallen weg. Mindestpflichtresultate: 1. Kategorie 5 geschossene Resultate 2. Kategorie 5 geschossene Resultate 3. Kategorie 5 geschossene

Rangordnung: Bei Gleichheit entscheiden die grössere Teilnehmerzahl, anschliessend die besseren Einzelresultate.

Rangierung: Alle Vereine, welche die Mindestpflichtresultate für die Berechnung des Vereinsresultates erreichen, werden rangiert.

Gabensatz: Mindestens 60% vom Doppelgeld, Beitrag aus der Gabensammlung und eventuelle Differenzbeträge aus den Auszahlungsstichen an 50% der rangierten Vereine.

Gaben: Alle rangierten Vereine sind gabenberechtigt und erhalten eine Bargabe.

1. Gabe CHF 200.002. Gabe CHF 150.003. Gabe CHF 100.00letzte Gabe CHF 30.00

Vereinsauszeichnung: keine Vereinsauszeichnung.

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Auszahlung P25Stichsponsor:Sportgeräte: Randfeuer- (RF) und Zentralfeuerpistolen (CF), Ordonnanzpistolen (OP)

Trefferfeld: 25m Schnellfeuerscheibe (Wertungszone 5-10)

Schiessprogramm: 2 x 5 Schüsse Serie wie folgt:• Nach dem Kommando „LADEN“ muss sich der Schütze innert einer Minute

einrichten.• Nach einer Minute kommandiert der Schiessleiter „ACHTUNG“. Die

Scheiben werden weggedreht. Eine Serie gilt als gestartet, wenn sich die Scheiben nach dem Kommando „ACHTUNG“ vom Schützen wegdrehen.

• Die Scheibe erscheint nach 7 Sekunden für 30 Sekunden.• Bevor die Scheibe erscheint, darf der Arm nicht mehr als 45 Grad

angehoben werden.

Preis: CHF 20.00(CHF 18.50 Doppelgeld und CHF 1.00 Sport- & Ausbildungsbeitrag und CHF 0.50 Entsorgungsgebühr)

Gabensatz: Mindestens 60 % des Doppelgeldes als sofortige Auszahlung in Natura. Sollte die sofortige Auszahlung nicht mindestens 50 % betragen, wird der gesamte Differenzbetrag als Verbesserung oder Verlängerung der Gabenreihe nachbezahlt. Beträgt die sofortige Auszahlung 50 – 60 %, so wird der Differenzbetrag der Vereinskonkurrenz 25m zugewiesen.

Sofortige Abgabe vonErinnerungspreisen: 100 Punkte CHF 70.00

99 Punkte CHF 50.0098 Punkte CHF 30.0097 Punkte CHF 25.0096 Punkte CHF 20.0095 Punkte CHF 15.0094 Punkte CHF 10.0093 Punkte CHF 8.00

Die Erinnerungspreise müssen während der Dauer des Festes bezogen werden, sonst verfallen sie.

Auszeichnungen: E/S U19/U21/ U13/U15/ V U17/SV

Kat. D Randfeuerpistolen (RF) 92 90 88Zentralfeuerpistolen (CF) 92 90 88

Kat. E Ordonnanzpistolen (OP) 88 86 84

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Mannschaftswettkampf P25Sportgeräte: Kat. D: Randfeuerpistolen (RF) und Zentralfeuerpistolen (CF)

Kat. E: Ordonnanzpistolen (OP)

Trefferfeld: Scheibe PP10 / 50cm

Schiessprogramm: Probe: 1 x 5 Schüsse Serie in je 150 Sekunden ab KommandoWettkampf: 2 x 5 Schüsse Serie in je 150 Sekunden ab Kommando

Preis Einzel: RF/CF: Fr. 18.00 (Inkl. Gebühren, ohne Munition)OP: Fr. 22.25 (Inkl. Gebühren und Munition)

Mannschaft: eine Mannschaft besteht aus 8 lizenzierten Mitgliedern desselben Vereins.

Einzelschützen: Einzelschützen sind zugelassen, wenn deren Verein mind. 1 vollständige Mannschaft stellt.

Mannschaftsdoppel: Fr. 30.00

Gabensatz: Mind. 60 Prozent der Mannschaftsdoppel und Ergebnis der Gabensammlung an mindestens 50 Prozent der Mannschaften.

Mannschaftsgaben: 1. Gabe Fr. 150.002. Gabe Fr. 100.003. Gabe Fr. 75.00Weitere Gaben können zugeteilt werden.Erste Bargabe: Fr. 50.00 letzte Bargabe: Fr. 10.00

Rangordnung: Es wird nur eine Rangliste erstellt. Bei Punktegleichheit zählen zuerst die höheren Einzelresultate, dann die besseren Tiefschüsse aller Mannschaftsmitglieder.

Auszeichnungen: Ein Taschenmesser oder Kranzkarte KSV XX, Wert Fr. 10.00E/S U21/V U17/SV

Kat. D Randfeuerpistolen (RF) 90 88 86

Zentralfeuerpistolen (CP) 90 88 86

Kat. E Ordonnanzpistolen (OP) 86 84 82

Bestimmungen Während dem Anlass nicht bezogene Auszeichnungen verfallen zu Gunsten des Organisators.

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Team-Wettkampf P25Sportgeräte: Kat. D: Randfeuerpistolen (RF) und Zentralfeuerpistolen (CF)

Kat. E: Ordonnanzpistolen (OP)

Trefferfeld: 25m Schnellfeuerscheibe ISSF, Wertungszone 5-10

Schiessprogramm: Probe: 1 x 5 Schüsse Serie wie folgt: 2 x 5 Schüsse Serie wie folgt: 1 Nach dem Kommando “LADEN” muss sich der Schütze innert einer

Minute einrichten. 2 Nach einer Minute kommandiert der Schiessleiter “START”. Die

Scheiben werden weggedreht. Eine Serie gilt als gestartet, wenn sich die Scheiben nach dem Kommando “ „START” vom Schützen wegdrehen.

3 Die Scheibe erscheint nach 7 Sekunden fünfmal für 3 Sekunden mit Intervallen von 7 Sekunden.

4 Bevor die Scheibe erscheint, darf der Arm nicht mehr als 45 Grad angehoben werden.

Team: Ein Team besteht aus 3 lizenzierten Schützen desselben Vereins.

Team-Doppel: Fr. 20.00 plus Fr. 4.25 pro Ordonnanzpistolenschütze.

Munition: Für Ordonnanzpistolenschützen im Preis inbegriffen

Gabensatz: Mindestens 60 Prozent des Doppelgeldes und das Ergebnis der Gabensammlung an mindestens 50 Prozent der Teams.

Spezialgaben: 1. Gabe Fr. 100.002. Gabe Fr. 80.003. Gabe Fr. 60.00Weitere Gaben können zugeteilt werden.Erste Bargabe: Fr. 40.00 letzte Bargabe: Fr. 10.00

Rangordnung: Für die Gewinner von Spezialgaben: bei Punktgleichheit entscheiden das Total der 2. Serie, dann das Total der ersten Serie, dann die Tiefschüsse aller Teammitglieder, zuletzt das Los

Einzel - Auszeichnungen: keine

Bestimmungen: Auf die während 3 Sekunden freigegebene Scheibe darf nur je ein Schuss abgegeben werden.

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