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r-------- .. 23. AUG . 2 0'l 2 r-- Reg. Nr. DI Fi 80 P .P< IR -. TC AF , ci iv1 M pro audito schweiz ORGANISATION FÜR MENSCHEN MIT HÖRPROBLEMEN ZENTRALSEKRETARIAT Feldeggstrasse 69 Postfach '332, 8032 Zürich Tel. 044 363 12 00 Fax 044 363 '3 03 [email protected] www.pro-audito.ch pe 80-336 9-' Bundesamt für Kommunikation Abteilung Radio und Fernsehen Zukunftsstrasse 44 Postfach 2501 Biel Zürich, 22. August 2012 Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes - Vernehmlassung Sehr geehrte Damen und Herren Wir danken Ihnen für die Einladung, am Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes teilnehmen zu können. Zukünftig sollen auch die regionalen Fernsehveranstalter mit Konzession zu einer behin- dertengerechten Aufbereitung ihrer Sendungen verpflichtet werden. Als Organisation für Menschen mit Hörproblemen begrüssen wir die Untertitelung von Sendungen im Regional- fernsehen. Diese Untertitelung wird vollumfänglich über die Radio- und Fernsehabgabe finanziert werden und führt zu minimalen Mehrkosten von rund 2 Millionen Franken bei der Radio- und Fernsehabgabe. Wir finden, dass dies eine echte "Win-Win-Situation" darstellt. In den letzten Jahren haben uns Betroffene immer wieder darauf aufmerksam gemacht, wie sehr sie es schätzen würden, auch in gewissen Sendegefässen von regionalen Fernsehanbie- ( tern eine Untertitelung zu haben. In diesem Sinne wird mit dieser Gesetzesänderung einem wichtigen Anliegen hörbehinderter Menschen entsprochen. Wir begrüssen es sehr, dass in Zukunft die konzessionierten Privatsender bezüglich Unter- titelung in die Pflicht genommen werden. Freundliche Grüsse pro audito schweiz cllin CQj für Menschen mOl HörJ roblemen Christine Leimgrube Geschäftsführerin

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pro audito schweiz ORGANISATION

FUumlR MENSCHEN

MIT HOumlRPROBLEMEN

ZENTRALSEKRETARIAT

Feldeggstrasse 69

Postfach 332 8032 Zuumlrich

Tel 044 363 12 00

Fax 044 363 3 03 infopro-auditoch

wwwpro-auditoch

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Bundesamt fuumlr Kommunikation

Abteilung Radio und Fernsehen

Zukunftsstrasse 44

Postfach

2501 Biel

Zuumlrich 22 August 2012

Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes - Vernehmlassung

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen fuumlr die Einladung am Vernehmlassungsverfahren zur Aumlnderung des Radioshy

und Fernsehgesetzes teilnehmen zu koumlnnen

Zukuumlnftig sollen auch die regionalen Fernsehveranstalter mit Konzession zu einer behinshy

dertengerechten Aufbereitung ihrer Sendungen verpflichtet werden Als Organisation fuumlr

Menschen mit Houmlrproblemen begruumlssen wir die Untertitelung von Sendungen im Regionalshy

fernsehen Diese Untertitelung wird vollumfaumlnglich uumlber die Radio- und Fernsehabgabe

finanziert werden und fuumlhrt zu minimalen Mehrkosten von rund 2 Millionen Franken bei der

Radio- und Fernsehabgabe Wir finden dass dies eine echte Win-Win-Situation darstellt

In den letzten Jahren haben uns Betroffene immer wieder darauf aufmerksam gemacht wie

sehr sie es schaumltzen wuumlrden auch in gewissen Sendegefaumlssen von regionalen Fernsehanbieshy

( tern eine Untertitelung zu haben In diesem Sinne wird mit dieser Gesetzesaumlnderung einem

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Wir begruumlssen es sehr dass in Zukunft die konzessionierten Privatsender bezuumlglich Untershy

titelung in die Pflicht genommen werden

Freundliche Gruumlsse

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Christine Leimgrube

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