Mitteilungsblatt Nr. 23-2010

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Mitteilungsblatt der Stadt Leutershausen/Mittelfr. Amtliche Bekanntmachungen der Stadtverwaltung 39. Jahrgang Freitag, den 3. Dezember 2010 Nr.23/2010 „Literatur trifft Kunst“ war ein voller Erfolg Anlässlich der Buchausstellung „Erziehung ist Beziehung““ bot die Volks- hochschule (VHS) Leutershausen und die Stadtbibliothek Leutershausen unter dem Motto „Literatur trifft Kunst“ an 2 Tagen (Wochenende 20. + 21.11.2010) in der alten Turnhalle ein buntes Programm für Groß und Klein. Eine Kunstausstellung zeigte ein breites Spektrum verschiedener künst- lerischer Ausdrucksformen in Aquarell, Acryl, und Keramik. So konnte man Bilder der Teilnehmer des VHS-Aquarellkurses von Rainer Muss und der Malgruppe von Ekkehardt Hofmann betrachten. Ebenfalls präsentiert wurden Bilder aus unserer ungarischen Partnerregion (siehe Foto). Weitere Aussteller waren die VHS-Kursleiter Christa Stiegler, Sylvia Gachstatter, Burkhardt Rühl und Andrea Huszar. Die Kinder nahmen begeistert an den angebotenen Workshops teil und auch der Buchflohmarkt zugunsten der Stadtbibliothek fand großen Anklang. Viele Be- sucher sahen die Lichtbilder über Afrika von Burkhard Rühl und hörten den Vortrag von Frau Pflanz zum Thema „Wie wird mein Kind ein Leser?“. Höhepunkt der Veranstaltung war der Vortrag des Wissen- schaftlers und bekannten Ver- fassers von Erziehungsratge- bern, Professor Dr. Gunter Moll von der Universität Erlangen. Mit seinem humorvollen und kurzweiligen Vortrag faszinierte er die zahlreichen Besucher. Der Wissenschaftler zeigte die Zusammenhänge bei der Entwicklung des kindlichen Gehirns von der Schwangerschaft der Mutter über die Geburt bis zum jungen Erwachse- nen und ihre Bedeutung für Erziehung und Persönlichkeitsbildung des Kindes auf. Die Bücher von Professor Dr. Moll sowie die Bücher der Buchausstellung können ab sofort in der Stadtbibliothek ausgelie- hen werden. Bilder von Malern aus unserer ungarischen Partnerregion bereicherten die Kunstausstellung. Wir möchten an dieser Stelle Allen danken, die bei der Veranstaltung mitgewirkt haben, insbesondere den Ku- chenbäckern, den Helfern beim Auf- und Abbau, dem Kü- chenteam und besonders Frau Huszar für die Überlassung der „Feder“ als Werbeemblem für unsere Plakate und Einla- dungen sowie Andreas Bachmann und seiner Kollegin für die musikalische Umrahmung. Prof. Dr. Gunther Moll (links) begeistert seine Zuhörer in der alten Turnhalle (Foto: Brühschwein) Ingeborg Stieber, Leiterin der Stadtbibliothek Leutershausen • Karin Reinhard, Leiterin der Volkshochschule Leutershausen letzter Termin für die Weihnachtsanzeige

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Mitteilungsblatt der Stadt Leutershausen/Mittelfr.Amtliche Bekanntmachungen der Stadtverwaltung

39. Jahrgang Freitag, den 3. Dezember 2010 Nr.23/2010

„Literatur trifft Kunst“ war ein voller ErfolgAnlässlich der Buchausstellung „Erziehung ist Beziehung““ bot die Volks-hochschule (VHS) Leutershausen und die Stadtbibliothek Leutershausen unter dem Motto „Literatur trifft Kunst“ an 2 Tagen (Wochenende 20. + 21.11.2010) in der alten Turnhalle ein buntes Programm für Groß und Klein.

Eine Kunstausstellung zeigte ein breites Spektrum verschiedener künst-lerischer Ausdrucksformen in Aquarell, Acryl, und Keramik. So konnte man Bilder der Teilnehmer des VHS-Aquarellkurses von Rainer Muss und der Malgruppe von Ekkehardt Hofmann betrachten. Ebenfalls präsentiert wurden Bilder aus unserer ungarischen Partnerregion (siehe Foto). Weitere Aussteller waren die VHS-Kursleiter Christa Stiegler, Sylvia Gachstatter, Burkhardt Rühl und Andrea Huszar.

Die Kinder nahmen begeistert an den angebotenen Workshops teil und auch der Buchflohmarkt zugunsten der Stadtbibliothek fand großen Anklang. Viele Be-sucher sahen die Lichtbilder über Afrika von Burkhard Rühl und hörten den Vortrag von Frau Pflanz zum Thema „Wie wird mein Kind ein Leser?“.

Höhepunkt der Veranstaltung war der Vortrag des Wissen-schaftlers und bekannten Ver-fassers von Erziehungsratge-bern, Professor Dr. Gunter Moll von der Universität Erlangen. Mit seinem humorvollen und kurzweiligen Vortrag faszinierte er die zahlreichen Besucher. Der Wissenschaftler zeigte die Zusammenhänge bei der Entwicklung des kindlichen Gehirns von der Schwangerschaft der Mutter über die Geburt bis zum jungen Erwachse-nen und ihre Bedeutung für Erziehung und Persönlichkeitsbildung des Kindes auf. Die Bücher von Professor Dr. Moll sowie die Bücher der Buchausstellung können ab sofort in der Stadtbibliothek ausgelie-hen werden.

Bilder von Malern aus unserer ungarischen Partnerregion bereicherten die Kunstausstellung.

Wir möchten an dieser Stelle Allen danken, die bei der Veranstaltung mitgewirkt haben, insbesondere den Ku-chenbäckern, den Helfern beim Auf- und Abbau, dem Kü-chenteam und besonders Frau Huszar für die Überlassung der „Feder“ als Werbeemblem für unsere Plakate und Einla-dungen sowie Andreas Bachmann und seiner Kollegin für die musikalische Umrahmung.

Prof. Dr. Gunther Moll (links) begeistert seine Zuhörer in der alten Turnhalle (Foto: Brühschwein)

Ingeborg Stieber, Leiterin der Stadtbibliothek Leutershausen • Karin Reinhard, Leiterin der Volkshochschule Leutershausen

letzter Termin für die Weihnachtsanzeige

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Nächste Ausgaben des Mitteilungsblattes: Nr. 24/2010 - Weihnachtsausgabe und letzte Ausgabe 2010 - Ausgabetag 17.12.2010Anzeigen- und Redaktionsschluss: Freitag, 10. Dezember, 12.00 UhrNr. 01/2011 - 1. Ausgabe 2011 - Ausgabetag 14.01.2011

Anzeigen- und Redaktionsschluss: Montag, 10.01.2011Beiträge für den redaktionellen Teil (z.B. Einladungen zu Veranstal-tungen) bitte ausschließlich im Rathaus Leutershausen (Erdgeschoss,

links, Zimmer Nr. 5, Herr Wach meier, Telefon-Nr. 09823 /951-12) abgeben oder an die Stadt Leutershausen schicken:

E-Mail: [email protected], Telefax-Nr. 09823 /951-50.Anzeigenannahme: F. Majer & Sohn KG

Mo - Do 7.30 - 12.00 Uhr • Fr.: 7.30 - 10.00 Uhr Tel. 09823/88-38 - email.: [email protected]

am Plan und am Ochsenhof

10. - 12. Dezember 2010

Verehrte Gäste, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürgerwir möchten Sie wieder recht herzlich in unser romantisches Weihnachtsdorf vom Plan bis zum Ochsenhof einladen. Auch dieses Jahr warten wieder einige Neuerungen auf Sie. Z.B werden bei unserer Eröffnungsfeier am Freitag 10. Dezember vier Posaunenbläser vom Posaunenchor Leutershausen hoch oben am Fenster des Museumsgebäudes den Weihnachtsmarkt eröffnen. Und zum Abschluss am Sonntag den 12. Dezember haben Sie die Möglichkeit zu einem Stadtrundgang mit dem Nachtwächter.Im Museumsgebäude haben wir wieder eine Weihnachtskrip-pen- und Sonderausstellung für Sie aufgebaut.Auch der Holzschnitzer aus Lahm, Bayer.Wald ist wieder da.Unsere Ladengeschäfte vom Gewerbering haben am Samstag, 11. Dezember wieder bis 19 Uhr geöffnet und warten mit weihnachtlichen Angeboten auf Sie.Ich sage im Namen aller, herzlich WillkommenIhr Günther Müller 1.VorsitzenderGewerbering Leutershausen e.V.

Programm:Freitag, 10.Dez. 18.00 Uhr große Eröffnungsfeier 18.00 – 21.00 Uhr Weihnachtsdorf geöffnetSamstag, 11.Dez. 14.00 – 21.00 Uhr Weihnachtsdorf geöffnet ab 15.00 Uhr Pferdekutschen-Stadtrundfahrten Sonntag, 12.Dez. 13.00 – 20.00 Uhr Weihnachtsdorf geöffnet ab 14.00 Uhr Pferdekutschen-Stadtrundfahrten 18.00 Uhr große Verlosung 19.00 Uhr Stadtrundgang mit dem Nachtwächter, Treffpunkt am Unteren Tor

Lose gibt es im Vorverkauf bei J.G. Wellhöffer und Streitberger-Reusche sowie beim Weihnachtsmarkt.Bitte beachten Sie auch das rosa Blatt mit ausführlichen Infor-mationen zum Weihnachtsdorf, das Sie zusammen mit diesem Mitteilungsblatt erhalten.

Das Programm ist auch im Internet unter www.leutershausen.de /Aktuelles zu finden.

rr

Die nächste Entleerung der Biotonne

ist am Montag, 06.12.2010.

Grüne Tonne für Altpapier und Abholung der

gelben SäckeMittwoch, 15.12.2010

Freitag, den 17. Dezember 2010

17 - 21 UhrLeutershausen

Volksschule - Alter Postberg

Wie wäre es während der Adventszeit mit einem Nachtwächterrundgang in Leutershausen? Anmeldungen beim Heimatverein: Gerda Seyerlein, Telefon 09823/430Beim Weihnachtsmarkt am 3. Adventssonntag (12.12.) findet um 19.00 Uhr ein Nachtwächterrundgang statt. Treffpunkt: Unteres Tor.

Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung am Dienstag, den 07.12.2010, um 19.30 Uhr

im Sitzungssaal des Rathauses Leutershausen

1. Genehmigung der Protokolle der öffentlichen Stadtratssitzungen vom 09.11.2010 und 16.11.2010

2. Abwasserbeseitigung in Waizendorf

3. Vorbereitung und Aufstellung des Bayerischen Städtebau- förderprogramms 2011; Jahresantrag für die Altstadt

4. Überörtliche Rechnungsprüfung (Behandlung der Feststel- lungen für die Jahresrechungen 2003 bis 2008) für die Stadt Leutershausen und die Zusammengelegten Stiftungen in der Stadt Leutershausen

5. Mitteilungen

6. Wünsche und Anfragen

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Außensprechtag Zentrum Bayern Familie und Soziales am 14.12.10 von 9.00 bis 14.00 Uhr im Landratsamt Ansbach.Zuständig für Feststellungen nach dem Schwerbehindertengesetz, Elterngeldge-währung, Zahlung von Bundes-, Landes-erziehungsgeld, Blindengeldgewährung und Vollzug des sozialen Entschädi-gungsrechts (Gewalttaten-, Kriegs-, und Wehrdienstopfer, Entschädigung für Zivil-dienstleistende und Impfgeschädigte).

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Wichtige Telefon-Nummern:

Notruf Polizei 110

Feuerwehr 112

Notarzt/Rettungsdienst 19 222

Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung (außerhalb der

üblichen Sprechzeiten) 01805 / 19 12 12

Orthopädischer Sprechtagam 09.12.10 von 8.30 bis 11.00 Uhr

beim Landratsamt Ansbach, Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach

Info unter Tel. 0 98 23/92 67 73 Sudetenstraße 6 a - Leutershausen

Haben Sie schon alle Geschenke oder fehlt Ihnen noch das eine oder andere??????

Gutscheine zum Wohl der GesundheitNeuheiten an Ketten und Anhängern

Besuchen Sie mich am Weihnachtsmarkt in der Kunst- und Kulturscheune

Ein herzliches Dankeschön möchten wir allen sagen, die sich an der Aktion beteiligt und einen

Schuhkarton gepackt haben. Ihre Päckchen tragen Freude und Hoffnung in die Her-zen zahlloser Kinder. Jedes Geschenk zeigt Kindern in Waisen-häusern, armen Fami-lien in Slums und Krisengebieten, Men-schen ohne Perspek-tiven und Mut, dass irgendwo auf der Welt jemand an sie denkt und ihnen eine Freude bereiten will. Insgesamt wurden in Leutershausen 198 Päckchen ab-gegeben. Dies ist ein großartiges Ergebnis.Damit wurde das sehr gute Vorjahresergebnis nochmals deutlich gesteigert. Somit war die Aktion bei uns in Leutershausen wieder ein voller Erfolg.Ihr Team der Stadtbibliothek Leutershausen

Dies ist ein kleiner Teil der zahlreichen Päckchen, die in Leutershausen für die Aktion „Weihnachten im

Schuhkarton“ abgegeben wurden.

Mittwoch: 15.00 - 16.30 UhrSamstag: 9.00 - 12.00 Uhr

bei der Stadtbibliothek Leutershausen

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Staatliche Ausgleichzahlungen für BiberschädenSchadensfinanzierungZur Finanzierung von Biberschäden wurden erstmalig 2008 vom Freistaat Bayern 250.000 Euro bereitgestellt. Diese Regelung ist zu-nächst auf 5 Jahre befristet.SchadensartenSchäden, für die Schadensersatzzahlungen gewährt werden, sind insbesondere• Fraß- und Vernässungsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen sowie Flurschäden• Maschinenschäden in der Landwirtschaft• Schäden an Teichdämmen und in der Fischzucht• forstwirtschaftliche Schäden

Ausschluss von SchadensersatzNicht ersetzt aus diesen Mittel werden Schäden• von juristischen Personen des öffentlichen Rechts• die vor dem 01.08.2008 entstanden sind (Erstattung über BN-Härtefonds)• die unter 50 Euro liegen• für die eine Versicherung aufkommt• die später als eine Woche nach Kenntnis bei der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ansbach gemeldet wurden• wenn Präventionsmaßnahmen möglich und zumutbar sind • für die der Geschädigte mitverantwortlich ist (z. B.: Nichtzu- lassen von Präventivmaßnahmen, nicht erlaubte Bewirtschaftung)

Der Ersatz von Schäden ist auf jährlich 30.000 Euro je Schadensfall begrenzt.

VerfahrensablaufDie Anträge müssen schriftlich auf einem Formblatt bei der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ansbach, Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach, eingereicht werden. Vordrucke und nähere Aus-künfte gibt es bei Herrn Egerer im Landratsamt Ansbach, Sachge-biet 42, Tel. 0981 / 468-4201.

• Ort, Zeit, Art und Umfang des Schadens sind anzugeben. • Bei Maschinenschäden muss außerdem der Schadenshergang durch Fotos, neutrale Zeugen, Ortseinsicht sowie Kostenvoranschlag bzw. vergleichbare Kostenschätzung dokumentiert werden.• in eindeutigen Fällen genügt eine Bestätigung des örtlichen Biberberaters sowie Schadensnachweis durch Rechnungen o. ä.

• zur Schätzung der Schadenshöhe werden Richtwerttabellen (Fraßschäden), Kostenvoranschlag (z. B. Maschinenschäden) bzw. in der Teichwirtschaft der Fischereifachberater herangezogen.• das Landratsamt meldet die Gesamtschadenssumme am Jahresende an das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz• das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrau- cherschutz ermittelt, ob ein 100%iger Ausgleich möglich ist oder ob eine lineare Kürzung erfolgen muss• die Auszahlung erfolgt durch die untere Naturschutzbehörde

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Beratung und Buchung bei uns im TUI Reisebüro.

Inh. Ute JungerAm Markt 23 • Leutershausen • Tel. 09823/924 124

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Freude schenken!!

Reisegutscheine zu Weihnachten.

Sie besitzen eine Reisegewerbekarte?Sie besitzen noch eine grüne, graue oder noch ältere Reisgewer-bekarte, üben aber kein Reisegewerbe mehr aus?Dann bitten wir Sie, Ihre Reisegewerbekarte beim Landratsamt Ans-bach, Sachgebiet 32, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach oder im Rathaus Leutershausen, Obergeschoss, Zimmer 15, Frau Hoppe, abzugeben. Bitte geben Sie dabei auch an, seit wann Sie das Reisegewerbe nicht mehr ausüben.Falls Sie kein Reisegewerbe mehr ausüben und die Karte noch nicht zurückgegeben, sondern verloren haben, melden Sie sich bitte unter Tel. 0981/468-3200 oder -3205 zur Klärung des weiteren Vorgehens.Sie üben noch ein Reisegewerbe aus, sind aber umgezogen und in Ihrer Reisegewerbekarte steht noch Ihre alte Adresse?In diesem Fall reichen Sie Ihre Reisegewerbekarte bitte über Ihre neue Wohnsitzgemeinde beim Landratsamt Ansbach zur kostenlosen Be-richtigung der Anschrift ein. Sie erhalten die aktualisierte Reisegewer-bekarte wenige Tage später wieder per Post zugeschickt.Bitte teilen Sie dem Landratsamt Ansbach künftige Wohnsitzwechsel rechtzeitig mit, damit die neue Anschrift aktualisiert oder Ihre Unterla-gen an die dann zuständige Behörde außerhalb des Landkreises Ans-bach weitergeleitet werden kann.Falls Sie noch ein Reisegewerbe ausüben und die Karte verloren ha-ben, melden Sie sich bitte unter Tel. 0981/468-3200 oder -3205 zur Klärung des weiteren Vorgehens.Die Mitarbeiter(innen) des Landratsamtes Ansbach bedanken sich für Ihre Mithilfe und stehen Ihnen bei Fragen unter den angegebenen Tel.Nrn. gerne zur Verfügung.

Vollzug der Versammlungsstättenverordnung (VStättV)Das Landratsamt Ansbach, Sachgebiet 41, Bauamt, Herr Hartnagel, teilte uns mit: Werden Veranstaltungen nach § 2 Abs. 1 VStättV vor mehr als 200 Besuchern nur vorübergehend in einem Zelt ab 75 m² oder in einer vorübergehenden Versammlungsstätte, z. B. Maschinenhalle, Turnhalle o. ä. durchgeführt, die nicht als Versammlungsräume genehmigt sind oder nicht den Vor-schriften der VStättV entsprechen, ist dies der zuständigen Bau-aufsichtsbehörde (dies ist das Landratsamt Ansbach, Sachge-biet 41, Anmerkung der Redaktion) unter Angabe von Art, Ort, Zeitpunkt und Dauer der Veranstaltung sowie der voraussicht-lichen Teilnehmerzahl rechtzeitig anzuzeigen (§ 47 VStättV). Bei Erteilung einer Gestattung wird dem Landratsamt Ans-bach, SG 41 ein Abdruck mit den oben genannten Daten über-sandt. Das Merkblatt erhalten Sie im Rathaus, Obergeschoss, Zimmer 15, bei Frau Hoppe.Die Anzeige sollte dem Landratsamt mindestens sechs Wo-chen vor der Veranstaltung vorliegen. Abschließend weist das Landratsamt noch darauf hin, dass der Betreiber, bzw. Ver-anstalter nach § 38 VStättV für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist. Wird die Veranstaltung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig angezeigt, so liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 48 Nr. 20 VStättV vor.

Änderung beim Elternbeirat der Gustav-Weißkopf-Mittelschule für das Schuljahr 2010/2011Im Mitteilungsblatt vom 05.11.2010 wurden auf Seite 8 die Mitglieder der Elternbeiräte für die Grundschule und die Mittelschule veröffentlicht. Die Gustav-Weißkopf-Schule hat nun mitgeteilt, dass beim Elternbeirat für die Mittelschule aus persönlichen Gründen am 17.11.2010 eine Änderung vorgenommen wurde: Zur neuen Vorsitzenden des Elternbeirates der Mittelschule wurde Helga Croner und zur neuen Schriftführerin wurde Heidi Schuster gewählt.

Jugendzentrum Hindenburgstraße 6

Villa geöffnetjeden Mittwoch und Freitag

von 16 - 20 Uhr (außer in den Ferien)

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Texte für den redaktionellen Teil (z.B. Ankündigungen von Veranstaltungen) bitte ausschließlich im Rathaus Leutershausen (Erdgeschoss, Bürgerbüro,

Herr Wachmeier, Tel. 09823 / 951-12) abgeben oder an die Stadt Leutershausen schicken: E-Mail:

[email protected] Telefax: 09823 /951-50

Anzeigenannahme: Firma Majer & Sohn KG - Montag bis Donnerstag von 7.30 - 12.00, Freitag von 7.30 - 10.00 Uhr

per Tel. 0 98 23/ 88 38 • per Fax 0 98 23/88 57 • per e-mail: [email protected]

Mitteilungsblatt der Stadt LeutershausenTermine 2011

Nr. Erscheinungstag Anzeigen- und Redaktionsschluss jeweils freitags, falls kein anderer Tag jeweils montags, falls kein angegeben ist anderer Tag angegeben ist (jeweils um 12:00 Uhr)

1 14.01. 10.01.2 28.01. 24.01.3 11.02. 07.02.4 25.02. 21.02.5 11.03. 07.03.6 25.03. 21.03.7 08.04: 04.04.8 Donnerstag, 21.04. Freitag, 15.04.9 06.05. 02.05.10 20.05. 16.05.11 03.06. Freitag, 27.05.12 17.06. Freitag, 10.06.13 01.07. 27.06.14 15.07. 11.07.15 29.07. 25.07.16 26.08. 22.08.17 09.09. Freitag, 02.09.18 23.09. 19.09.19 07.10. Freitag, 30.09.20 21.10. 17.10.21 04.11. Freitag, 28.10.22 18.11. 14.11.23 02.12. 28.11.24 16.12. Freitag, 09.12.

Feststehende jährliche Veranstaltungen 2011

im Gebiet der Stadt Leutershausen

08. März Faschingsumzug

24. April Krammarkt (Walburgimarkt)

30. April Maibaumaufstellen in verschiedenen Ortsteilen

08. -10. Juli Kirchweih Jochsberg

15. - 18. Juli Kirchweih Wiedersbach

30. - 31. Juli Altstadtfest Leutershausen

02. - 05. September Kirchweih Leutershausen mit Kram-Markt am Kirchweih-Sonntag

23. - 26. September Kirchweih Weißenkirchberg

16. Oktober Krammarkt (Herbstmarkt)

21. - 24. Oktober Kirchweih Frommetsfelden

28. - 31. Oktober Kirchweih Neunkirchen

09. - 11. Dezember Weihnachtsmarkt Lth.

24. Dezember Christkindlesrunterläuten

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Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl S. 264), zuletzt geän-dert durch Gesetz vom 22.07.2008 (GVBl S. 460, ber. S. 580) erläßt die Stadt Leutershausen folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässe-rungssatzung:

§ 1BeitragserhebungDie Stadt Leutershausen erhebt zur Deckung ihres Aufwands für die Her-stellung der Entwässerungseinrichtung für das Gebiet der Stadtteile, deren Abwässer in der biologischen Kläranlage Leutershausen und den mechanischen Kläranlage Brunst und Hetzweiler gereinigt wird, das sind die Stadtteile Brunst, Büchelberg, Erlbach, Frommetsfelden, Froschmühle, Hannenbach, Hetzweiler, Höchstetten, Holzmühle, Jochsberg, Lengenfeld, Leutershausen, Mittelramstadt, Neunkirchen, Oberramstadt, Sachsen, Stra-ßenwirtshaus, Weißenkirchberg, Wiedersbach mit Gewerbepark Wieders-bach, Winden und Tiefenthal einen Beitrag.

§ 2 BeitragstatbestandDer Beitrag wird für bebaute, bebaubare und gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare sowie solche Grundstücke erhoben, bei denen die oberirdische Ableitung des Niederschlagswassers ungenügend ist oder Mißstände zur Folge hat, wenn a) für sie nach § 4 EWS ein Recht zum Anschluß an die Entwässerungsanlage besteht, b) sie an die Entwässerungsanlage tatsächlich angeschlossen sind, c) sie aufgrund einer Sondervereinbarung nach § 7 EWS an die Entwässerungsanlage tatsächlich angeschlossen werden.

§ 3 Entstehen der BeitragsschuldDie Beitragsschuld entsteht im Falle des § 2 Buchstabe a sobald das Grund-stück an die Entwässerungsanlage angeschlossen werden kann, § 2 Buch-stabe b sobald das Grundstück an die Entwässerungsanlage angeschlossen ist, § 2 Buchstabe c mit Abschluß der Sondervereinbarung.Wenn der in Absatz 1 Satz 1 genannte Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten dieser Satzung liegt, entsteht die Beitragsschuld erst mit dem Inkrafttreten dieser Satzung.Wenn eine Veränderung der Fläche oder der Bebauung des Grundstücks vorgenommen wird, die beitragsrechtliche Auswirkungen hat, entsteht die Beitragsschuld mit dem Abschluss dieser Maßnahme.

§ 4 BeitragsschuldnerBeitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist.

§ 5 Beitragsmaßstab1. Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschoßfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. Die beitragspflichtige Grundstücksfläche wird bei Grundstücken in unbe-planten Gebieten von mindestens 1400 qm (übergroße Grundstücke) auf das 6-fache der beitragspflichtigen Geschoßfläche, mindestens jedoch auf 1400 qm begrenzt.2. Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Ge-schossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. Ge-bäude oder selbständige Gebäudeteile, die nach Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Schmutzwasserableitung auslösen, werden nicht herange-zogen. Das gilt nicht für Gebäude und Gebäudeteile, die tatsächlich eine Schmutzwasserableitung haben. Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausra-gen.3. Bei Grundstücken, für die eine gewerbliche Nutzung ohne Bebauung zulässig ist, wird als Geschoßfläche ein Viertel der Grundstücksfläche in An-satz gebracht. Das gleiche gilt, wenn auf einem Grundstück die zulässige Bebauung im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung nur untergeordnete Bedeutung hat.4. Bei sonstigen unbebauten Grundstücken ist die anzusetzende Geschoß-fläche nach der in der näheren Umgebung vorhandenen Bebauung zu ermitteln. Anzusetzen ist das durchschnittliche Maß der tatsächlichen bau-lichen Ausnutzung der Grundstücke in der näheren Umgebung. Fehlt es an einer heranziehbaren Bebauung, so ist ein Viertel der Grundstücksfläche als Geschoßfläche anzusetzen.5. Wird ein Grundstück vergrößert und wurden für diese Flächen noch kei-ne Beiträge geleistet, so entsteht die Beitragspflicht auch hierfür.Gleiches gilt im Falle der Geschoßflächenvergrößerung für die zusätzlich geschaffenen Geschoßflächen. Gleiches gilt für alle sonstigen Verände-

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 01.12.2010(Kläranlage Leutershausen, Kläranlage Brunst, Kläranlage Hetzweiler und Ortsteile mit Ortsentwässerungsanlagen ohne Kläranlage)

rungen, die nach Absatz 2 für die Beitragsbemessung von Bedeutung sind.Wird ein unbebautes Grundstück, für das ein Beitrag festgesetzt worden ist, später bebaut, so wird der Beitrag nach Absatz 1 neu berechnet. Dem so er-mittelten Beitrag ist der Beitrag gegenüberzustellen, der sich im Zeitpunkt des Entstehens der neu zu berechnenden Beitragsschuld (§ 3 Abs. 2) bei Ansatz der nach Absatz 3 oder 4 berücksichtigten Geschoßfläche ergeben würde. Der Unterschiedsbeitrag ist nachzuentrichten. Ergibt die Gegenü-berstellung eine Überzahlung, so ist für die Berechnung des Erstattungs-beitrages auf den Beitragssatz abzustellen, nach dem der ursprüngliche Beitrag entrichtet wurde. Der Erstattungsbeitrag ist vom Zeitpunkt der Ent-richtung des ursprünglichen Beitrages an nach § 238 AO zu verzinsen.

§ 6 Beitragssatz1. Der durch Beiträge abzudeckende Aufwand wird zu 40 % auf die Grund-stücksflächen und zu 60 % auf die Geschoßflächen umgelegt.2. Der Beitrag beträgta) pro qm Grundstücksfläche 1,87 Eurob) pro qm Geschoßfläche 8,52 Euro.

§ 7 FälligkeitDer Beitrag wird einen Monat nach Zustellung des Beitragsbescheides fällig.

§ 8 Erstattung der Kosten für Grundstücksanschlüsse1. Die Kosten für Grundstücksanschlüsse sind, soweit diese nicht nach § 1 Abs. 3 EWS Bestandteil der Entwässerungsanlage sind, in der jeweils tat-sächlich entstandenen Höhe zu erstatten.2. Der Erstattungsanspruch entsteht mit Abschluß der jeweiligen Maß-nahme. Schuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens des Erstattungsan-spruchs Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist. § 7 gilt entsprechend.

§ 9 Gebührenerhebung1. Die Stadt Leutershausen erhebt für die Benutzung der Entwässerungsan-lage Einleitungsgebühren und Grundgebühren.2. Die Einleitungsgebühren werden nach einem getrennten Gebühren-maßstab für die auf den Grundstücken anfallende Schmutzwassermenge (Schmutzwassergebühr - § 10) und für die anfallende Niederschlagswas-sermenge (Niederschlagswassergebühr - § 10a) erhoben.

§ 9 a GrundgebührDie Grundgebühr beträgt 20,00 Euro pro Jahr für jede auf dem angeschlos-senen Grundstück mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldete Person, jedoch werden höchstens 4 Personen pro Familie herangezogen (Abwas-sereinheit). Stichtag für die Anzahl der Personen ist jeweils der 1. Januar für das ganze folgende Jahr.

Einer Abwassereinheit werden gleichgesetzt:a) bei Gasthöfen, Hotels mit Beherbergungsgelegenheit je angefangene 10 Fremdenbetten

b) bei Fabriken, Werkstätten je angefangene 10 familienfremde Betriebsangehörige je Schicht

c) bei Gastwirtschaften, Restaurants je angefangene 30 Plätze

d) bei Büros und Geschäftshäusern je angefangene 10 familienfremde Betriebsangehörige

e) bei Clubhäusern mit Wirtschaftsbetrieb je angefangene 100 Plätze

f ) bei Clubhäusern ohne Wirtschaftsbetriebje angefangene 150 Plätze

g) bei Sommerwirtschaften je angefangene 60 Plätze

h) bei Lichtspieltheatern, Konzertsälen, Sälen in Gastwirtschaften, Turn-hallenje angefangene 150 Plätze

i) bei Altenheimen, Pflegeheimen je angefangene 10 Betriebsangehörige je Schicht.

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Texte für den redaktionellen Teil (z.B. Ankündigungen von Veranstaltungen) bitte ausschließlich im Rathaus Leutershausen (Erdgeschoss, Bürgerbüro,

Herr Wachmeier, Tel. 09823 / 951-12) abgeben oder an die Stadt Leutershausen schicken: E-Mail:

[email protected] Telefax: 09823 /951-50

Anzeigenannahme: Firma Majer & Sohn KG - Montag bis Donnerstag von 7.30 - 12.00, Freitag von 7.30 - 10.00 Uhr

per Tel. 0 98 23/ 88 38 • per Fax 0 98 23/88 57 • per e-mail: [email protected]

Mitteilungsblatt der Stadt LeutershausenTermine 2011

Nr. Erscheinungstag Anzeigen- und Redaktionsschluss jeweils freitags, falls kein anderer Tag jeweils montags, falls kein angegeben ist anderer Tag angegeben ist (jeweils um 12:00 Uhr)

1 14.01. 10.01.2 28.01. 24.01.3 11.02. 07.02.4 25.02. 21.02.5 11.03. 07.03.6 25.03. 21.03.7 08.04: 04.04.8 Donnerstag, 21.04. Freitag, 15.04.9 06.05. 02.05.10 20.05. 16.05.11 03.06. Freitag, 27.05.12 17.06. Freitag, 10.06.13 01.07. 27.06.14 15.07. 11.07.15 29.07. 25.07.16 26.08. 22.08.17 09.09. Freitag, 02.09.18 23.09. 19.09.19 07.10. Freitag, 30.09.20 21.10. 17.10.21 04.11. Freitag, 28.10.22 18.11. 14.11.23 02.12. 28.11.24 16.12. Freitag, 09.12.

Feststehende jährliche Veranstaltungen 2011

im Gebiet der Stadt Leutershausen

08. März Faschingsumzug

24. April Krammarkt (Walburgimarkt)

30. April Maibaumaufstellen in verschiedenen Ortsteilen

08. -10. Juli Kirchweih Jochsberg

15. - 18. Juli Kirchweih Wiedersbach

30. - 31. Juli Altstadtfest Leutershausen

02. - 05. September Kirchweih Leutershausen mit Kram-Markt am Kirchweih-Sonntag

23. - 26. September Kirchweih Weißenkirchberg

16. Oktober Krammarkt (Herbstmarkt)

21. - 24. Oktober Kirchweih Frommetsfelden

28. - 31. Oktober Kirchweih Neunkirchen

09. - 11. Dezember Weihnachtsmarkt Lth.

24. Dezember Christkindlesrunterläuten

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§ 10 Einleitungsgebühren(1) Die Schmutzwassergebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des Schmutzwassers berechnet, das der Entwäs-serungsanlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird. Die Gebühr beträgt 1,72 Euro pro Kubikmeter Schmutzwasser.(2) Als Schmutzwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Was-serversorgungsanlage und aus einer Eigengewinnungsanlage zuge-führten Wassermengen abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen, soweit der Abzug nicht nach Absatz 5 ausgeschlossen ist. Der Nachweis der verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Auf Verlangen der Stadt sind alle Wassermengen, die aus sonstigen Anla-gen bezogen werden, durch geeichte und verplombte Meßeinrichtungen nachzuweisen, die der Gebührenpflichtige auf seine Kosten zu beschaffen und einzubauen hat.Als dem Grundstück aus der Eigengewinnungsanlage zugeführte Wasser-menge werden pauschal pro Jahr und Einwohner oder Abwassereinheit im Sinne von § 9 a Satz 3 angesetzt:a) Regenwassergewinnungsanlagen 18 cbmb) Hausbrunnen 30 cbm.Es steht dem Gebührenpflichtigen frei, den Nachweis eines niedrigeren Wasserverbrauchs zu führen.Die Mengen werden durch Wasserzähler ermittelt. Sie sind von der Stadt zu schätzen, wenn a) ein Wasserzähler nicht vorhanden ist oder b) der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird oderc) sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß der Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt.

(3) a) Maßgebend für die Verbrauchsgebühr ist die nach Absatz 2 fest-gestellte Schmutzwassermenge des jeweiligen ganzen Jahres.

b) Werden bei gewerblichen Wasserverbrauchern nachweislich mehr als 5 % des zogenen Wassers der Kanalisation nicht zugeführt, so wird diese nicht zugeführte Wassermenge in Abzug gebracht.

c) Von der bezogenen Wassermenge werden bei landwirtschaftlichen Betrieben für jede volle Großvieheinheit 16 cbm abgezogen. Einer Groß-vieheinheit entsprechen ohne Unterscheidung des Geschlechts: 1 Rind oder 1 Pferd im Alter von über 3 Monaten 3 Rinder oder Pferde im Alter bis zu 3 Monaten 8 Schweine im Alter von über 8 Wochen 250 Hennen im Alter von über 6 MonatenMaßgebend ist die im Vorjahr durchschnittlich gehaltene Viehzahl.

(4) Vom Abzug nach Absatz 2 sind ausgeschlossen:a) Wassermengen bis zu 20 cbm jährlich, sofern es sich um Wasser für lau-fend wiederkehrende Verwendungszwecke handelt,b) das hauswirtschaftlich genutzte Wasser,c) das zur Speisung von Heizanlagen verbrauchte Wasser.

(5) Gebühr für das Einleiten von Schmutzwasser in Ortsentwässe-rungsanlagen ohne Kläranlagen.1.) Die Einleitungsgebühr wird nach der Zahl der auf dem angeschlossenen Grundstück mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldeten Personen festge-setzt.2.) Stichtag für die Anzahl der Personen ist jeweils der 1. Januar für das ganze folgende Kalenderjahr.3.) Die Gebühr beträgt pro Person = 35,79 Euro.4.)Einer Person werden gleichgestellt:

a)bei Gasthöfen, Hotels mit Beherbergungsgelegenheit je angefangene 10 Fremdenbetten

b)bei Fabriken, Werkstättenje angefangene 10 familienfremde Betriebsangehörige je Schicht

c) bei Gastwirtschaften, Restaurants je angefangene 30 Plätze

d) bei Büros und Geschäftshäusern je angefangene 10 familienfremde Betriebsangehörige

e) bei Clubhäusern mit Wirtschaftsbetrieb je angefangene 100 Plätze

f ) bei Clubhäusern ohne Wirtschaftsbetriebje angefangene 150 Plätze

g) bei Sommerwirtschaften je angefangene 60 Plätze

h) bei Lichtspieltheatern, Konzertsälen, Sälen in Gastwirtschaften, Turnhallenje angefangene 150 Plätze

i) bei Altenheimen, Pflegeheimen je angefangene 10 Betriebsangehörige je Schicht.

6.) Bei der Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser (z. B.: Toilettenanlagen, Waschmaschinen u. ä.) aus Niederschlagswassernut-zungsanlagen nach § 10a Abs. 4 (d.h. Notüberlauf und Speichervolumen von 1 m³ je angefangene 50 m² angeschlossene Fläche sowie eine Mindest-größe von 2 m³) wird, solange der Gebührenschuldner keine geeigneten Messeinrichtungen angebracht hat, die Schmutzwassermenge pauschal um 15 m³ pro Jahr je angefangene 50 m² der an die Regenwassernutzungs-anlage angeschlossenen Fläche erhöht. Bei ausschließlicher Nutzung von Niederschlagswasser aus Zisternen zur Gartenbewässerung unterbleibt ein Schmutzwasseraufschlag.

§ 10 a(1) Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach den bebauten und befestigten (versiegelten) Teilflächen der angeschlos-senen Grundstücke (abgerundet auf volle m²) von denen aus Nieder-schlagswasser in die Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird oder abfließt. Die Gebühr beträgt 0,13 Euro /m² versiegelte Teilfläche. Maß-gebend für die Flächenberechung ist der Zustand zu Beginn des Ver-anlagungszeitraumes; bei erstmaliger Entstehung der Gebührenpflicht der Zustand zum Zeitpunkt des Beginns des Benutzungsverhältnisses.

(2) Die versiegelten Teilflächen (gemessen in m²) werden mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des Grades der Wasser-durchlässigkeit und der Verdunstung für die einzelnen Versiegelungsarten wie folgt festgesetzt wird. a) wasserundurchlässige Befestigungen: Asphalt, Beton, Pflaster mit Fugenverguss oder auf Beton verlegt Faktor 1,0 b) wasser(teil)durchlässige Befestigungen: Pflaster ohne Fugenverguss auf Sand oder auf Kies verlegt Faktor 0,6 Kies oder Schotterflächen Faktor 0,2 Rasengittersteine Faktor 0,0c) sonstige Befestigungen: Dachflächen ohne Begrünung Faktor 1,0 Kiesschüttdächer Faktor 0,5 Gründächer Faktor 0,3 Für Tiefgaragendächer gilt Buchstabe c entsprechend. d) Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen Ver-siegelungsart nach Buchstaben a- c, welcher der betreffenden Befestigung in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt.

(3) Grundstücksflächen, von denen das anfallende Niederschlags-wasser versickert wird (z.B. durch eine Sickermulde, Rigolenversickerung, Sickerschacht) und mit Notüberlauf der Entwässerungseinrichtung zuge-führt wird, werden im Rahmen der Gebührenbemessung nur mit einer pauschal reduzierten Niederschlagswassergebühr aus 10 v.H. der Fläche berücksichtigt. Dies gilt allerdings nur für Versickerungsanlagen, die ein Stauvolumen von 1 m³ je angefangene 50 m² angeschlossene Fläche auf-weisen. Die Mindestgröße für diese Versickerungsanlagen beträgt 2 m³.

(4) Grundstücksflächen, von denen das anfallende Niederschlags-wasser über eine Niederschlagswassernutzungsanlage (Zisterne) mit Not-überlauf der Entwässerungseinrichtung zugeführt wird, werden im Rah-men der Gebührenbemessung nur mit einer pauschal reduzierten Nieder-schlagswassergebühr aus 10 v. H. der Fläche berücksichtigt, wenn das dort anfallende Niederschlagwasser (z. B.: Toilettenanlagen, Waschmaschinen u. ä.) ganz oder teilweise im Haushalt oder Betrieb als Brauchwasser genutzt wird. Eine Niederschlagswassergebühr aus 50 v. H. der Fläche wird bei aus-schließlicher Nutzung von Niederschlagswasser aus Zisternen nach Satz 1 zur Gartenbewässerung berücksichtigt. Die Abzüge gelten allerdings nur für Niederschlagswassernutzungsanlagen, die ein Speichervolumen von 1 m³ je angefangene 50 m² angeschlossene Fläche aufweisen. Die Min-destgröße für diese Niederschlagswassernutzungsanlagen beträgt 2 m³.

(5) Die Ermittlung der bebauten und befestigen Flächen hat durch den Gebührenschuldner zu erfolgen. Hierzu hat der Gebührenschuldner der Stadt einen Lageplan bekannt zu geben. Im Lageplan sind die Flurnum-mern sowie farblich die bebauten und befestigen Flächen zu kennzeich-nen.

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Dies gilt auch für Niederschlagswasserversickerungs – und Nie-derschlagswassernutzungsanlagen i. S. d. Abs. 3 und Abs. 4. Eben-so sind die notwendigen Maße für die Berechnung der Flächen einzutragen. Änderungen sind in gleicher Form der Stadt mitzu-teilen. Die Stadt behält sich vor, diese Angaben nachzuprüfen. Kommt der Gebührenschuldner seinen Pflichten nach Absatz 5 trotz schriftlicher Erinnerung mit Fristsetzung nicht nach, wird die Fläche gemäß Abs. 1 von der Stadt festgesetzt.

§ 11GebührenzuschlägeFür Abwasser, dessen Beseitigung einschließlich der Klärschlammbeseiti-gung Kosten verursacht, die die durchschnittlichen Kosten der Beseitigung von Hausabwasser um mehr als 30 % (Grenzwert) übersteigt, wird ein Zu-schlag in Höhe des den Grenzwert übersteigenden Prozentsatzes des Ku-bikmeterpreises erhoben.

§ 12 Entstehen der Gebührenschuld(1) Die Gebührenschuld für die Einleitung von Schmutzwasserge-bühr (§ 10) entsteht mit jeder Einleitung von Abwasser in die Entwässe-rungseinrichtung. (2) Die Gebührenschuld für die Einleitung von Niederschlagswas-ser (§ 10a) entsteht mit Beginn des Monats in dem Niederschlagswasser aus dem Grundstück in die Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird.

§ 13 GebührenschuldnerGebührenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Gebühren-schuld Eigentümer des Grundstücks oder ähnlich zur Nutzung des Grund-stücks dinglich berechtigt ist. Gebührenschuldner ist auch der Inhaber eines auf dem Grundstück befindlichen Betriebs. Mehrere Gebühren-schuldner sind Gesamtschuldner.

§ 14 Abrechnung, Fälligkeit, AbschlagszahlungenDie Einleitungsgebühr (Schmutzwasser- und Niederschlagswasser) wer-den jährlich abgerechnet. Die Grund – und die Einleitungsgebühr werden einen Monat nach der Zustellung des Gebührenbescheids fällig.In Stadtteilen mit öffentlicher Wasserversorgungsanlage sind zum 01.03., 01.05., 01.07., 01.09. und 01.11. jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Sechstels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten.In Stadtteilen ohne öffentliche Wasserversorgungsanlage und in Stadttei-len, in denen das Abwasser in eine Entwässerungsanlage ohne Kläranlage eingeleitet wird, sind zum 01.02., 01.03., 01.05., 01.07., 01.09. und 01.11. jeden Jahres ein Sechstel der Einleitungsgebühr als Vorauszahlung zu ent-richten.

§ 15 Pflichten der Beitrags- und GebührenschuldnerDie Beitrags- und Gebührenschuldner sind verpflichtet, der Stadt für die Höhe der Schuld maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen – auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen – Auskunft zu erteilen.

§ 16 Inkrafttreten1) Diese Satzung tritt am 01.01.2011 in Kraft. 2) Gebührentatbestände, die von der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 24.02.1999 und vom 12.05.2005 einschließ-lich aller Änderungssatzungen erfasst werden sollten, werden als abge-schlossen behandelt, soweit bestandskräftige Veranlagungen vorliegen. Wurden solche Gebührentatbestände nach den o.a. Satzungen nicht oder nicht vollständig veranlagt oder sind Gebührentatbestände noch nicht be-standskräftig, dann bemisst sich die Gebühr nach den Regelungen dieser Satzung.3) Im übrigen bleibt es bei der Anwendung der Beitrags- und Gebühren-satzung zur Entwässerungsatzung vom 25.06.2007 mit allen Änderungs-satzungen.

Leutershausen, 01.12.2010Stadt Leutershausen, H e ß , 1. Bürgermeister

4. Änderung zur Beitrags- und Gebührensatzungzur Entwässerungssatzung vom 01.12.2010

(Kläranlage Brunst)Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl S. 264), zuletzt geän-dert durch Gesetz vom 22.07.2008 (GVBl S. 460, ber. S. 580) erlässt die Stadt Leutershausen folgende 4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Ge-bührensatzung zur Entwässerungssatzung (veröffentlicht im Mitteilungs-blatt der Stadt Leutershausen vom 16. Oktober 1998, Nr. 20/1998), zuletzt geändert durch die 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebühren-satzung zur Entwässerungssatzung vom 18.01.2006 (veröffentlicht im Mit-teilungsblatt der Stadt Leutershausen vom 27.01.2006, Nr. 2/2006):

§ 1Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Kläranlage Brunst wird aufgehoben.

§ 2Diese Satzung tritt am 01.01.2011 in Kraft.

Leutershausen, den 01.12.2010- Stadt Leutershausen -, Heß, 1. Bürgermeister

4. Änderung zur Beitrags- und Gebührensatzungzur Entwässerungssatzung vom 01.12.2010

(Kläranlage Hetzweiler)Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl S. 264), zuletzt geän-dert durch Gesetz vom 22.07.2008 (GVBl S. 460, ber. S. 580) erlässt die Stadt Leutershausen folgende 4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Ge-bührensatzung zur Entwässerungssatzung (veröffentlicht im Mitteilungs-blatt der Stadt Leutershausen vom 16. Oktober 1998, Nr. 20/1998), zuletzt geändert durch die 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebühren-satzung zur Entwässerungssatzung vom 18.01.2006 (veröffentlicht im Mit-teilungsblatt der Stadt Leutershausen vom 27.01.2006, Nr. 2/2006):

§ 1Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Kläranlage Hetzweiler wird aufgehoben.

§ 2Diese Satzung tritt am 01.01.2011 in Kraft.

Leutershausen, den 01.12.2010- Stadt Leutershausen -, Heß, 1. Bürgermeister

4. Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage

der Stadt Leutershausen vom 01.12.2010 (Entwässerungssatzung - EWS)

Auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemeinde-ordnung und Art. 41 b Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes erläßt die Stadt Leutershausen folgende 4. Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage:

§ 1 - „§ 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:Die Stadt Leutershausen betreibt eine Entwässerungsanlage als öffentliche Einrichtung (Biologische Kläranlage in Leutershausen, mechanische Klär-anlagen in Brunst und Hetzweiler jeweils mit den angeschlossenen Stadt-teilen, sowie Ortsentwässerungsanlagen ohne Kläranlagen).

§ 2 - InkrafttretenDiese Satzung tritt mit dem 01.01.2011 in Kraft.

Leutershausen, den 01.12.2010Stadt Leutershausen – H e ß , 1. Bürgermeister

am 3. Advent - 10. - 12. Dezember 2010Ausführliches Programm

erhalten sie mit diesem Mitteilungsblatt

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Leider müssen wir unseren traditionellen Christbaum-

verkauf heuer beenden.

Wir bedanken uns herzlich bei unseren treuen Kunden, die uns über Generationen

besucht haben!

An den Ständen der Forstbetriebsgemeinschaft erhalten Sie Bäume aus der

Region.

Eine besinnliche Adventszeit ein fröhliches Weihnachtsfest

wünscht Ihre Familie von Eyb

Keine Rammersdorfer

Christbäume

Vollzug der Wassergesetze und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes

(BayVwVfG):Einleitung von Niederschlagswasser und

vorgereinigten häuslichen Abwässern durch die Stadt Leu-tershausen aus dem Stadtteil Atzenhofen (Neuerteilung der erloschenen Erlaubnis)

Das Landratsamt Ansbach hat mit Bescheid vom 12.11.2010, Az. 632-20 SG 43 gr, die geho-bene Erlaubnis für die Einleitung von Nieder-schlagswasser und vorgereinigten häuslichen Abwässern durch die Stadt Leutershausen aus dem Stadtteil Atzenhofen in den Entwäs-serungsgraben zum Röttenbach befristet bis 31.12.2013 verlängert.

Eine Ausfertigung des Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung und den zugrun-deliegenden Antragsunterlagen liegt zur allgemeinen Einsicht bei der Stadtverwal-tung Leutershausen (Rathaus, Obergeschoss, Zimmer 14, Herr Behr) vom 13.12.2010 bis 30.12.2010 (einschließlich der genannten Tage) während der Dienststunden aus.

Der Bescheid wurde dem Antragsteller zuge-stellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Leutershausen, den 18.11.2010Stadt Leutershausen, Heß, 1. Bürgermeister

Vollzug der Wassergesetze und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes

(BayVwVfG);Einleitung von Niederschlagswasser und vor-gereinigten häuslichen Abwässern durch die

Stadt Leutershausen aus dem Stadtteil Schwand

(Neuerteilung der erloschenen Erlaubnis)

Das Landratsamt Ansbach hat mit Bescheid vom 12.11.2010, Az. 632-20 SG 43 gr, die gehobene Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser und vorgereinigten häuslichen Abwässern durch die Stadt Leu-tershausen aus dem Stadtteil Schwand in den Entwässerungsgraben zum Mühlbach befri-stet bis 31.12.2013 verlängert.

Eine Ausfertigung des Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung und den zugrun-deliegenden Antragsunterlagen liegt zur allgemeinen Einsicht bei der Stadtverwal-tung Leutershausen (Rathaus, Obergeschoss, Zimmer 14, Herr Behr) vom 13.12.2010 bis 30.12.2010 (einschließlich der genannten Tage) während der Dienststunden aus.

Der Bescheid wurde dem Antragsteller zuge-stellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Leutershausen, den 18.11.2010Stadt Leutershausen, Heß, 1. Bürgermeister

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Jugendzentrum Hindenburgstraße 6

Sonntagskaffee in der Villa

Viele Gäste konnten die Jugendlichen in ihrem Jugendtreff in der Hindenburgstraße 6 zum

Kaffeenachmittag begrüßen. So wurde die Villa am Sonntag, den 14.11.10

zum Treffpunkt für Jung und Alt.

Am Freitag, 12. November 2010, fand unsere 3. Benefizveranstaltung statt. Unsere el'häuser nahmen uns mit auf eine interessante Reise durch die Rock- und Pop-Geschichte; u.a. einmal Eagles und zurück. Handgemachte Rock- und Pop-Balladen, wobei gewiss "Hotel Cali-fornia", von den Eagles, das Sahnehäubchen der vielen anderen Hö-hepunkte war. Vom begeisterten Publikum gab es Standing Ovations und el'häuser legten nochmal Zugaben aus ihrem vielfältigen und großartigen Repertoire auf, u.a. auch a cappella. Insgesamt ein unver-gesslicher, stimmungsvoller, erfolgreicher Abend, Genuss und Spaß pur für Gäste und Band!

Liebe el‘häuser, Firma Fritz Majer & Sohn KG, liebe Gäste!Herzlichen Dank für Eure großzügige Unterstützung!Die Vorstandschaft

Einmal Eagles und zurück

Theateraufführungen des 1. FC Neunstetten

„Kurzschlüsse“Schwank in drei Akten von Frank Ziegler

im Sportheim Neunstetten amSamstag 15.01.: 14.00 + 19.30 Uhr; So. 16.01.: 17.30 Uhr;

Fr. 21.01.: 19.30 Uhr; Sa 22.01: 19.30 Uhr; So. 23.01.: 17.30 Uhr; Sa. 29.01.: 19.30 Uhr

Eintritt: Erwachsene 5,00 Euro/ Kinder (6-14 J.) 2,50 EuroKartenvorverkauf mit Reihenreservierung ab 11.12.2010

bei Stephan Petrasch, Kirchplatz 3a in Neunstetten, Tel. 09825/927175

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E.Aktiv-Markt 23713

BächnerSteinweg 2 • 91578 Leutershausen

Der Club Reifere Jugend trifft sich am Donnerstag, den 9. Dezember 2010 um 14.00 Uhr zur diesjäh-rigen Weihnachtsfeier im Saal der Gaststätte „Zur Kro-ne“ in Leutershausen.

Alle interessierten Bür-ger sind zu dieser Ver-anstaltung herzlich ein-geladen.

24.12.2010

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Evangelische KirchengemeindenLeutershausenFreitag, 3.12. 18.00 Uhr Adventsgottesdienst des Kindergartens, Kirche St.Peter (mit Pfarrer Müller) Sonntag, 5.12. 09.30 Uhr Gottesdienst, Kirche St.Peter (Dekan Horn) mit dem Posaunenchor 09.30 Uhr Kindergottesdienst, Gemeindehaus 10.30 Uhr Kirchenkaffee, Gemeindehaus 15.00 Uhr Krabbelgottesdienst, Gemeindeh. (mit Pfarrerin Walz) Mittwoch, 8.12. 09.00 Uhr „Die 2. Tasse Kaffee“ - Fairer Handel mit Mangos, Erfolg-reich für Kinderrechte, Infos zur Eine-Welt-Initiative Leutershausen von Evelin Hausner 19.30 Uhr Kirchenvorstandssitzung, Gemeindehaus Sonntag, 12.12. 09.30 Uhr Lichtspur-Gottesdienst „himmel-hierunten?!“, Kirche St.Peter (mit Dekan Horn) 09.30 Uhr Sonntagskinder, Gemeindehaus Dienstag, 14.12. 19.30 Uhr Frauenkreis - Adventliches Basteln mit Moni Wick, Gemeindehaus

JochsbergSonntag, 5.12. 09.30 Uhr Gottesdienst (mit Pfarrer Wirth) KindergottesdienstMittwoch, 8.12.20 Uhr Weihnachtsfeier der MauritiusfrauenSonntag, 12.12. 10.30 Uhr Gottesdienst (mit Pfarrer Müller) Kindergottesdienst Neunkirchen und Wiedersbach Sonntag, 05.12. 9.00 Uhr Gottesdienst mit KiGo in Neunkirchen mit Pfr. Repky10.15 Uhr Gottesdienst mit KiGo in Wiedersbach mit Pfr. Repky und Gesangverein Jochsberg-WiedersbachDonnerstag, 09.12. 14.00 Uhr Frauenkreis im Gemeindehaus in Neunkirchen, Advent-licher Nachmittag mit Pfr. Repky19.00 Uhr Adventsandacht in der Pfarrscheune in Neunkirchen mit Pfr. RepkySonntag, 12.12. 9.00 Uhr Gottesdienst in Neunkirchen, Pfr. Repky und Dekanats-kantorin Ulrike Walch10.15 Uhr Gottesdienst mit KiGo in Wiedersbach, Pfr. RepkyDonnerstag, 16. 12. 19.00 Uhr Adventsandacht im Wald beim

Gewerbepark Wieders-bach, Pfr. RepkyFreitag, 17.12. 19.00 Uhr Adventsfeier der Kindertagesstätte in Neunkirchen, Pfr. Repky; anschl. Beisammensein im Gemeindehaus Neun-kirchenWeißenkirchberg2. Advent, 5.12.: 9.30 Uhr Gottesdienst, Pfarrerin Walz, gleichz. KiGo14 Uhr Senioren-adventsfeier mit der LandjugendDienstag, 7.12.: 20 Uhr Mitarbeiter-adventsfeier

3. Advent, 12.12.: 9.30 Uhr Gottesdienst, Pfarrerin WalzDonnerstag, 16.12.: 20 Uhr Weihnachtsfeier des FrauenkreisesFreitag, 17.12.: 19 Uhr Waldweihnacht mit der Landjugend, Treff-punkt am Gemeindehaus

FrommetsfeldenSonntag, 05. Dez.: 10.00 Uhr Gottesdienst (Schieder) gleichz. KiGo; im Anschluss Fastenessen zu Gunsten der Aktion „Brot für die Welt“ im GemeindezentrumSonntag, 12. Dez.: 9.00 Uhr Gottesdienst (Schieder)

AuerbachSonntag, 05. Dez.: 10.00 Uhr Pfr. R. Dietsch Abendmahl/KiGoSonntag, 12. Dez.: 9.00 Uhr Pfr. R. Dietsch

Katholische Filialkirchengemeinde Leutershausen Samstag, 04.12.2010, 14:00 Uhr, Schillingsfürst Pfarrkirche: Sakrament der Versöhnung (Beichte), Pfr. Sassik Sonntag, 05.12.2010, 10:15: Amt Mittwoch, 08.12.2010, 18:00, Leutershausen, Am Markt 34: Beleuchtetes Adventsfenster mit kleiner Andacht Donnerstag, 09.12.2010, 18:00: Wort-Gottes-Feier Sonntag, 12.12.2010, 8:30: Amt Donnerstag, 16.12.2010, 19:00: Bußgottesdienst „Erhebt Euer Haupt“

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Jahresablesung für Strom und Wasser 2010Lieber Kunde der Stadtwerke Leutershausen!Durch die städtischen Bauhofarbeiter werden im Dezember im Be-reich der Stadtwerke Leutershausen die Strom- und Wasserzähler abgelesen.Wir bitten Sie, unseren Mitarbeitern den Zugang zu Ihren Zählern zu gewähren.

Der Reitverein Leutershausen-Wiedersbach lädt herzlich zur Stallweihnacht ein!

Am 19.12.10 um 17:00 Uhr in der Reithalle in Wiedersbach wollen wir zusammen mit allen kleinen und großen Pferdefreunden feiern.Programm: • Posaunenchor• Begrüßung durch den 1.Vorstand• Weihnachtsgeschichte und Posaunenchor• Auftritt der Voltigiergruppe• Andacht durch den Pfarrer• Pferdesegnung und Pferdebescherung• Wiedersbacher JagdhornbläserWir freuen uns auf viele Besucher, für Essen und Trinken ist ge-sorgt!Ihr Reitverein Leutershausen-Wiedersbach.

Zur Weihnachtsfeier der Solda-ten- und Kriegerkamerad-schaft Neunkirchenam Samstag, den 4. Dezember 2010 um 19.30 Uhr im Gasthaus „Rotes Ross“ in Neunkirchen sind alle Mitglieder sowie die gesamte Bevölkerung recht herzlich eingeladen!Wie immer wird unser Posaunenchor die Feier stimmungsvoll begleiten.

Die Dorfjugend wird mit Weihnachtsge-dichten den Abend verschönern.

Club Reifere Jugend Leutershausen von 1980 - Der erste Donnerstag im Monat:Zum Jahreswechsel 2010/2011 wird unsere verdienstvolle Frau In-grid Dänzer auf eigenen Wunsch aus der Führungsebene ausschei-den. Ich werde ihr den besten Dank für ihre vorzügliche, jahrelange Arbeit bei der Weihnachtsfeier 2010 aussprechen. Frau Dänzer wird für den Service bei unseren Veranstaltungen in der „Krone“ jedoch weiterhin sorgen.Im neuen Jahr werden wir uns am 03. Februar 2011 um 14:00 Uhr zu einem Vortrag von Dr. Kurt Rieder, Ansbach, zum Thema: „Dem Leben eine Richtung geben - Gedanken zum Alter“ treffen.Am 03. März 2011 um 14:00 Uhr treffen wir uns zu einem Fa-schingsnachmittag, da ist ja der „Weiber-Fastnachtstag“. Jeder/jede der/die mindestens eine Kappe oder Nase anhat, erhält einen Faschingskrapfen kostenlos. Ein Überraschungsgast hat sich übri-gens auch angesagt.Weiter geht es am 07. April 2011: Wir verreisen! Und zwar nach Syrien. Dr. Roland Schwarz, Ansbach wird ab 14:00 Uhr einen Dia-vortrag über seine Reise bei uns abhalten.Am 05. Mai 2011 wird uns Edelgard Dietz in ihrer bekannt humor-vollen Weise durch den Nachmittag ab 14:00 Uhr führen.Am 6. Januar (Dreikönigstag) und am 02. Juni (Christi Himmel-fahrt) finden keine Nachmittage statt!Die Veranstaltungen finden im Saal des Gasthauses „Zur Krone“ in Leutershausen statt. Jede /jeder - gleich welchen Alters - ist herz-lich willkommen. Sie wissen ja, eine feste Mitgliedschaft wie bei anderen Vereinen ist bei uns nicht nötig. Gönnen Sie sich einmal im Monat doch eine Abwechslung vom Alltag und Gelegenheit zum Plaudern in netter Gesellschaft.IhrDieter Gundel

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Am Markt

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Der Turnverein 1862 Leutershausen veranstal-tet am Samstag, den 11.12.2010, um 19.30 Uhr in der Sporthalle am Stadion sein traditionelles "Weihnachtsturnen" mit Vorführungen aus den einzelnen Trainingsgruppen. Die Bewirtschaf-tung erfolgt durch die Leichtathletikabteilung. Die gesamte Be-völkerung sowie alle Mitglieder und Ehrenmitglieder sind herzlich eingeladen.Wegen einer Terminüberschneidung bei der Belegung der Turn-halle waren wir leider gezwungen, die Veranstaltung auf den 3. Adventssamstag zu verschieben. Wir bitten um Verständnis für die getroffene Entscheidung.Bitte Beachten!Die Ehrungen langjähriger und verdienter Mitglieder wird nicht im Rahmen des Weihnachtsturnens durchgeführt. Es ist vorge-sehenen, die Ehrungen im Rahmen des Mitarbeiteressens am 26.02.2011 vorzunehmen. Die Jubilare erhalten hierzu eine geson-derte Einladung.

„Weihnachtsturnen“ des TV 1862 Leutershausen

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HundetoilettenBei der Stadtverwaltung werden immer wieder Beschwerden über Hundekot auf Gehwegen oder öffentlichen Grünflächen vorgetra-gen. Die Stadt Leutershausen hat deshalb an folgenden 6 Standorten Hundetoiletten aufgestellt (siehe rote Punkte auf dem auf dieser Seite abgedruckten Lageplan):

- am Weg nördlich des Friedhofes Leutershausen (Verlängerung des Schleifweges)- am Weg zum Wertstoffhof an der Straße nach Colmberg- an der Straße zwischen Wohnpark und Kornblumenweg- beim Unteren Turm- am Fuß- und Radweg zwischen Leutershausen und Sachsen- am Weg beim Lindenhain an der Straße nach Wiedersbach

Wir appellieren an alle Hundehalter, von den Hundetoiletten Gebrauch zu machen. Die Benutzung ist denkbar einfach: 1. Plastikbeutel aus der Hundetoilette ziehen und mitnehmen2. Hand in den Plastikbeutel stecken und Kot damit aufnehmen, ohne ihn zu berühren3. Plastikbeutel mit Kot in die Hundetoilette einwerfen.

Wer seinen Hund einen Gehweg mit Hundekot verunreinigen lässt, kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro belegt werden.

Wiedersbacher Schützen führten Sauschießen durch 64 Teilnehmer kämpften mit kleinkalibrigen Waffen um Geld-, Sach-, Fleisch- und Wurstpreise. Den besten Schuss auf die 50 m Distanz erzielte Elke Neefischer mit einem 898 Teiler, der direkt auf die handgemalte Sau-Ehrenscheibe abgegeben wurde. Elke Nee-fischer konnte sich auch mit einem 76,2 Teiler auf die Festscheibe am Gabentisch als erste be-dienen. Bei der Zufallscheibe hat-te Helmut Kopp mit 322 Punkten die Nase vorn. Auf die Meisterscheibe mit dem KK-Gewehr setzte sich Stefan Wiesenba-cher mit 92 Ringen an die Spitze, gefolgt von Bernd Bohrer mit 89 Ringen und Brigitta Schubert mit 88 Ringen. Roland Deeg er-zielte mit der Pistole 97 Ringe, gefolgt von Robert Horndasch mit 95 Ringen.

Die Preisträger v.l.n.r.:Stefan Wiesenbacher, Saukönigin Elke Neefischer, Helmut Kopp, Roland Deeg

Kleintierzuchtverein LeutershausenDer Kleintierzuchtverein B 532 Leutershausen hält am Sams-tag, 11. Dezember 2010, um 19.00 Uhr seine Monatsver-sammlung im Vereinslokal Gasthaus „Zur Krone“ ab. Dazu sind wie immer Freunde und Liebhaber der Kleintierzucht herzlich willkommen.

Der Zimmerstutzen-Schützenverein Leutershausen 1866 e.V.feiert am Freitag den 03.12.2010 um 19.30 Uhr seine traditionelle Weihnachtsfeier mit Nussschießen im Gasthaus „ Krone“ Leutershausen .Alle Mitglieder mit Partner sind herzlich eingeladen Es freut sich die Vorstandschaft über ein zahlreiches Erscheinen.

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Anspruchsvolle Gerätefür anspruchsvolle Menschen

Oben von links: Trainer Christof Gruber, Kilian Horndasch, Fabian Schreiner, Markus Kreißel-meier, Ellen Riess, Paul Gruber, Leon Gruber, Trainer Martin Luber und Helmut Horndasch,Unten von links: Dominik Herzog, Tizian Kern-stock, Paolo Di Bella, Thilo Pfeifer, Jannik Luber, Nico Grumann

an die Fa. Wiesenbacher in Görchsheimdie der D2 Jugendmannschaft der SG Leutershausen/Wiedersbacheinen Satz Trikots gespendet hat

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Page 18: Mitteilungsblatt Nr. 23-2010

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Verbraucherinformationssystem VIS BayernUnsere heutige Konsumwelt wird immer komplizierter. Ein verläss-licher Lotse durch den Dschungel des Verbraucherschutzes ist das Verbraucherportal auf der Internetseite www.vis.bayern.de. Dort findet man Informationen und Tipps zu folgenden und weiteren Themen:

Ernährung und LebensmittelsicherheitProduktsicherheitVerbraucherrechtFinanzen & VersicherungenDaten & MedienKinder & JugendlicheGeneration 60 plus

Die Informationen gründen sich auf den neuesten wissenschaft-lichen Erkenntnissen, sind verständlich und direkt in der Praxis an-wendbar. Mit Hilfe der Tipps kann man sich in den meisten Fällen selbst helfen. VIS Bayern stärkt die Stellung der Verbraucher durch objektive Aufklärung und seriöse Information. Verantwortlich für diese Internetseite ist das bayer. Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Wie bereits berichtet, wurde am Sportgelände Leutershausen eine BMX-Strecke errichtet.Wir danken den vielen freiwilligen Helfern, die dabei mitgearbeitet haben, insbesondere Thomas Schäfer für die Planung und Bauleitung und Gerhard Bauer für die Organisation. Außerdem bedanken wir uns bei fol-genden Firmen, die Geräte, Arbeits-kräfte oder Material kostenlos zur Verfügung stellten:

Fa. TVUFa. Wiegel, ZweiflingenFa. Zwengauer

Bei der Benutzung der BMX-Strecke, die grundsätzlich allen Bürgern und Bürgerinnen, ob jung oder alt, offen steht, bitten wir folgendes zu beach-ten:Während der Winterzeit sollte die Bahn nur genutzt werden, wenn tro-ckenes Wetter herrscht, d.h. die Flä-che abgetrocknet ist.

Grundsätzlich gilt für die Benutzung folgendes:- Helmpflicht- Befahren nur mit Fahrrädern erlaubt (Motorräder usw. verboten)- Benutzung auf eigene Gefahr

Im Frühjahr werden wir noch die letzten Korrekturen vornehmen und die Einweihungsfeier durchführen.

Zahlreiche freiwillige Helfer haben bei der Errichtung der BMX-Strecke mitgearbeitet.

Die erste Testfahrt auf der neuen BMX-Strecke.

Mitteilungsblatt der Stadt Leutershausen Herausgeber: Stadt Leutershausen, Am Markt 1–3, 91578 Leuters-hausen. Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Dipl. Verw. Wirt (FH) Hermann Wachmeier, Verwaltungsamtsrat (oder Vertreter im Amt), Am Markt 1–3, 91578 Leutershausen, Telefon 09823/951-12 oder 09823/951-0. Anzeigenverwaltung: Fritz Majer & Sohn KG, Druckereistraße 2, 91578 Leutershausen, Telefon 09823/88-0. Her-stellung: Fritz Majer & Sohn KG, 91578 Leutershausen. Gedruckt auf 100 % Recyclingpapier. Die Verwendung der in dieser Publikation abgedruckten Anzeigen in kopierter Form oder als Ausschnitt, die Reproduktion und Ver-wendung der Anzeigen in anderen Publikationen ohne unsere aus-drückliche Genehmigung sowie die Verwendung der Anschriften, insbesondere unter Verweisung auf diese Publikation zur eigenen Anzeigenwerbung ist ausdrücklich untersagt. Sie wird verfolgt als Verstoß gegen das Gesetz über unlauteren Wettbewerb vom 7. 6. 1909 und gegen das Urheberrechtsgesetz vom 9. 9. 1965.

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TV 1862 Leutershausen - LeichtathletikDie Mitgliederversammlung der Leichtathletikabteilung findet am Mittwoch, den 15. Dezember 2010, um 19.30 Uhr im TVL-Vereinsheim statt.Tagesordnung:BegrüßungBerichteNeuwahlenÄnderung der AbteilungssatzungWünsche und Anträge

Kinderfasching in der alten TurnhalleDie Fußball-Jugendabteilung der SG Leutershausen-Wiedersbach teilte uns mit, dass sie den Kinderfasching in der alten Turnhalle nicht mehr durchführen kann, da der Jugendabteilung zu wenig Mitarbeiter zur Verfügung stehen.Wir danken der Fußball-Jugendabteilung der SG Leutershausen-Wiedersbach, dass sie viele Jahre den Kinderfasching organisiert hat und so unseren Kindern viel Freude bereitet hat.Da es schade wäre, wenn es diese Veranstaltung für die Kinder nicht mehr geben würde, möchten wir anfragen, ob es einen Ver-ein oder eine Gruppe gibt, die bereit wäre, künftig den Kinderfa-sching durchzuführen. Interessenten melden sich bitte im Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 5, bei Frau Horndasch (Tel. 951-16). Wer In-formationen über den Kinderfasching benötigt, kann sich an den Gesamtjugendleiter der SG Leutershausen-Wiedersbach, Hermann Masuch, Tel. 40 23 25, wenden.Stadt Leutershausen

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von 8.00 bis 13.00 Uhr • sonntags

(nach der Kirche) von 10.30 bis 11.30 Uhr

geöffnet.Außerhalb dieser Zeit Notdienstschild

an der Apotheke beachten, bzw. unter

www.apotheke-leutershau-sen.de

den Notdienstplan einsehen.

Verloren und im Rathaus, Erdge-schoss, links (Zimmer 5) bei Frau Horndasch (Tel. 09823/951-16) abzugeben: blaue Kinderskijacke von SpyderSchlüssel mit Vereinsan-hänger gelb-rotschwarze Nintendo DS mit ca. 9 Spielenschwarz-rote Jacke Gr. 134 - 149Kinderbrille, blau-orange, von Benetton mit schma-len GläsernBankkarte

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Entlaufen! Falls die Tiere gese-hen wird, bitte bei Frau Horndasch (Tel. 951-16) melden: KaninchenZwerghase, weiß mit schwarzen Flecken

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