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MITTEILUNGSBLATT Für Denklingen, Epfach und Dienhausen MAI 2017 DENKLINGER KALENDER Seite 31-32 DER SOMMER KOMMT: VFL-WANDERN DAS MUSIKFEST RÜCKT NÄHER MEHR ALS DU DENKST

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MitteilungsblattFür Denklingen, Epfach und Dienhausen

Mai 2017

DEnklingEr kalEnDErSeite 31-32

DEr SoMMEr koMMt: VFl-WanDErn

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MEhr alS Du DEnkSt

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2 Mai 2017

WissensWertes vom mai …

ihre neuigkeiten im mai

MEhr alS Du DEnkSt

Wussten sie, dass …

… der 23. Mai der Tag des Grundgesetzes ist? Der Tag erinnert an die Verkündung des vom Parlamentarischen Rat nach Ende des Zweiten Weltkrieges erarbeiteten Grundgesetzes am 23. Mai 1949 und die damit einhergehende Gründung der Bundesrepublik Deutschland.1)

… vor 90 Jahren der Schwarze Freitag an der Berliner Börse war?An der Berliner Börse bricht am 13.05.1927 der Aktienindex des Statistischen Reichsamts um 31,9 % ein. Der „Schwarze Freitag“ wird ausgelöst durch massive staatliche Zahlungsschwierigkeiten infolge hoher Reparationszahlungen und der vom Reichsbankpräsidenten verordneten drastischen Kürzung von Bankkrediten zur Eindämmung der Spekulation.2)

Titelfoto: Denklingen – Foto Christian Rudnik

… am 05. Mai der Europatag des Europarates ist? Der Tag erinnert an die Gründung des Europarats am 05. Mai 1948 in London. An dem 1964 eingeführten Thementag wirbt der Europarat für Frieden und Einheit in Europa.3)

Christi himmelfahrt25. mai 2017

… Christi Himmelfahrt im christlichen Glauben die Rückkehr Jesu Christi als Sohn Gottes zu seinem Vater in den Himmel bezeichnet? Christi Himmelfahrt wird am 40. Tag der Osterzeit, also 39 Tage nach dem Ostersonntag gefeiert. Deshalb fällt das Fest immer auf einen Donnerstag.4

1,2,3; Infobrief WD 1 - 3010 – 035/16, Deutscher Bundestag, Kalender 2017, www.bundestag.de4; Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Christi_Himmelfahrt

Viel erfolg - bei den Wertungsspielen im Mai bezirksmusikfest in Denklingen 2017

editorial des ersten Bürgermeisters

3

notizen aus dem gemeinderat Ihr Bürgermeister informiertAuftragsvergabe neues Rathaus, Bauleitplanung „Industriegebiet Hirschvogel“, Stellungnahme Regionalplan, Bauangelegenheiten

4

aus der gemeindeverwaltung Bekanntmachungen

6

Bekanntmachungen anderer stellen

BRK-BlutspendedienstEinladungEpfacher Kreativtreff

8

seite der vereine

VfL Denklingen - WandernMusikverein DenklingenFFW DenklingenFrauenbund DenklingenFFW DienhausenVeteranenverein EpfachTSV Epfach StockschützenVfL DenklingenEin Dorf bewegt sich

9

service 14

Protokoll der gemeinderatssitzung

18

termine 31

Foto: Judith Rogg

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3Mai 2017

Michael KießlingErster Bürgermeister

EDitorial

Liebe Leserinnen und Leser,

es ist Halbzeit in der Legislaturperiode, die ersten drei Jahre sind vorbei und es wurde einiges auf die Beine gestellt. Die barrierefreie Erschließung des Friedhofes und der Umbau der Bücherei und Offenen Ganztagesschule sind abgeschlossen, um nur einige zu nennen. Auch in diesem Jahr sind weitere Baumaßnahmen bereits begonnen. So wird zurzeit die Erschließung des neuen Wohnbaugebietes „An der Obstwiese“ in Denklingen hergestellt, die Erdanker zur Sicherung des Claudius-Paternus-Weges gebohrt und im Mai beginnt die Baustelle am Gasthaus Hirsch.

Darüber hinaus finden die ersten Planungsbesprechungen statt für unsere Dorfmitte am Gasthaus Hirsch und für die Sanierung der Kreisstraße LL 16 (Leederer Straße und Bahnhofstraße), die im Jahr 2018 erfolgen soll.

Auch die Trinkwasserversorgung schreitet voran. Die Bauanträge der Stadtwerke Schongau für die drei Brunnenanlagen auf unserem Gemeindegebiet hat unser Gemeinderat genehmigt und es wurde ein Ingenieurbüro für die Planung unseres „neuen“ Brunnens im Stubental in Verbindung mit der Wasserlieferung der Stadtwerke Schongau beauftragt.

So steht uns in diesem Jahr noch die Erschließung des neuen Wohnbaugebietes mit Erdgas und Glasfaser bevor, sowie die Erschließung unseres neuen Gewerbegebietes. Auch die Glasfasererschließung von Dienhausen und unseren Weilern soll in diesem Jahr noch abgeschlossen werden.

Wie Sie sehen, haben wir die letzten Jahre viele Dinge angestoßen, die jetzt nacheinander umgesetzt werden. Ich bedanke mich für die vertrauensvolle, engagierte und zuverlässige Zusammenarbeit bei den Mitgliedern des Gemeinderates, den Mitarbeitern im Bauhof und bei der Verwaltung.

Mit freundlichen Grüßen

IhrMichael KießlingErster Bürgermeister

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4 Mai 2017

ihr bÜrgerMeister inFOrMiert

auftragsvergabe neues rathausFür das erste „Vergabepaket“ wurden die Aufträge für 15 Gewerke in der Gemeinderatssitzung am 05.04.2017 vergeben. Folgende Firmen haben die Aufträge erhalten:- Gewerk „Elektroanlagen“ Firma Greulich, Weil, Angebotspreis von 458.451,42 Euro- Gewerk „Förderanlagen Personenaufzug“ Firma Brobeil Aufzüge GmbH & Co. KG aus Dürmentingen, Angebotspreis von 92.202,39 Euro - Gewerk „Abbruch und Erdarbeiten“ Firma F.X. Schießl Bauunternehmung aus Denklingen, Angebotspreis von 141.516,94 Euro- Gewerk „Verbau- und Verpressarbeiten“ Firma Georg Häsch aus Dietramszell Angebotspreis von 118.662,04 Euro- Gewerk „Baumeisterarbeiten“ Firma Lutz-Bau GmbH aus Landsberg am Lech Angebotspreis von 680.368,15 Euro - Gewerk „Zimmererarbeiten“ Firma Alois Inning aus Stöttwang Angebotspreis von 163.953,88 Euro- Gewerk „Metallbau und Schlosserarbeiten“ Firma Hubert Schmid aus Marktoberdorf Angebotspreis von 39.716,83 Euro

- Gewerk „Fenster Bestand“ („Fenster Bestand“ heißt Fenster im bestehenden Gebäude Hirsch) Firma Romberg aus Bernbeuren Angebotspreis von 62.148,35 Euro- Gewerk „Schreiner Fenster Neu“ („Fenster Neu“ heißt Fenster im neuen Anbau) Firma Ammer aus Dingolfing Angebotspreis von 46.711,78 Euro- Gewerk „Schreiner Türen“ Firma Saule Türenfabrikation aus Meitingen Angebotspreis von 168.761,00 Euro- Gewerk „Estrich- und Beschichtungsarbeiten“ Firma FB-Technik Scheler aus Greiz (Thüringen) Angebotspreis von 146.744,93 Euro- Gewerk „Heizung“ Firma Köhler aus Schwabbruck Angebotspreis von 196.365,09 Euro- Gewerk „Lüftung“ - Firma Feistl aus Essenbach Angebotspreis von 93.957,07 Euro- Gewerk „Sanitärarbeiten“ Firma Freiberger aus Denklingen Angebotspreis von 75.469,38 Euro- Gewerk „Kanalarbeiten und Abbruch Elektrobauteile, Sanitäranlagen, Heizung, Lüftung, Heizöltank“ Firma F.X. Schießl Bauunternehmung aus Denklingen Angebotspreis von 79.884,70 Euro

auftragsvergabe neues rathaus, bauleitplanung „industriegebiet hirschvogel“, stellungnahme regionalplan, bauangelegenheiten

notiZEn auS DEM gEMEinDErat

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5Mai 2017

Bauleitplanung „industriegebiet hirschvogel“

Änderung Flächennutzungsplan

Für das Betriebsgelände der Firma Hirschvogel Automotive Group gibt es aufgrund der historischen Entwicklungen und Anforderungen mehrere Bebauungspläne, welche sich auch gegenseitig überlagern.

Für eine jüngst erforderlich gewordene Erweiterung des prosperierenden Werkes, das eine erhebliche Zahl an Arbeitsplätzen in der Region zur Verfügung stellt, soll zudem auf einer rd. 3 ha großen, bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche, Baurecht geschaffen werden, um der Firma eine Entwicklung am Standort zu ermöglichen. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist daher hier zwingend erforderlich.

Da der wirksame Flächennutzungsplan diese Zielsetzungen noch nicht berücksichtigt, ist eine parallele

Änderung des vorbereitenden Bauleitplans erforderlich, um dem Entwicklungsgebot zu entsprechen.In der Gemeinderatsitzung am 26.04.2017 hat der Gemeinderat einstimmig der Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung eines Bebauungsplans für das gesamte Betriebsgelände zugestimmt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden diese Pläne demnächst bekannt gemacht.

stellungnahme regionalplanDie Gemeinde Denklingen gibt eine Stellungnahme zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans München ab. Auf Antrag von Stephan Egner wird der Regionale Planungsverband gebeten, zu prüfen, ob Denklingen als Grundzentrum aufgenommen werden kann.

BauangelegenheitenDer Gemeinderat erteilt den Stadtwerken Schongau das Einvernehmen zum Neubau von drei Brunnenbauwerken.

Foto: Christian Rudnik

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6 Mai 2017

auS DEr gEMEinDEVErWaltung

bekanntMachungDer Gemeinderat der Gemeinde Denklingen hat am 05.04.2017 die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) beschlossen.

Diese Satzung tritt am 01.06.2017 in Kraft.

Diese Satzung wird dadurch bekannt gemacht, dass sie am 07.04.2017 in der Verwaltung der Gemeinde Denklingen zur Einsichtnahme niedergelegt worden ist und diese Niederlegung hiermit bekannt gemacht wird. Die Einsichtnahme ist während der allgemeinen Geschäftsstunden möglich.

strassensperrung leeDerer strasse, Denklingen

In der Zeit von Montag, 22.05.2017 bis Mittwoch, 24.05.2017 muss die Leederer Straße in Denklingen im Bereich der Einmündung der Ortsstraße „Burghart“ komplett für den gesamten Verkehr wegen Baumaßnahmen gesperrt werden. Bitte beachten Sie die ausgeschilderte Umleitung über die B 17.

FunDaMt Der geMeinDe Denklingen

Beim Fundamt der Gemeinde Denklingen wurde folgendes abgegeben:

1 schlüsselbund

Der rechtmäßige Eigentümer dieses Fundgegenstandes kann sich bei der Gemeinde Denklingen melden.

einlaDung zum kreisseniorennachmittag am 19.06.2017

in denklingen

Der Musikverein Denklingen richtet im Rahmen des 46. Bezirksmusikfestes vom 22.06.2017 bis 25.06.2017 den Kreisseniorennachmittag 2017 aus.

Wir laden die Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Denklingen zum Kreisseniorennachmittag des Landkreises Landsberg am Lech

am Montag, den 19.06.2017 ab 14.00 Uhr (Einlass: 13.00 Uhr) in das Festzelt in Denklingen

herzlich ein.

Musikalisch begleitet wird der Nachmittag von der Ü-50-Kapelle des Bezirks Lech-Ammersee. Zudem wird ein vielfältiges Rahmenprogramm mit der Jugendgruppe des Trachtenvereins Epfach, der Tanzgruppe Denklingen und mundartlichen Vorträgen geboten.

Die Gemeinde Denklingen übernimmt die Kosten für Speisen und Getränke.

Anmeldung wegen der Platzreservierung im Festzelt bitte bis spätestens 26.05.2017 bei der Gemeindeverwaltung Denklingen, Tel.Nr. 08243/96010.

Foto: Christian Rudnik

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7Mai 2017

BEkanntMachung anDErEr StEllEn

brk-blutspenDeDienstDer demografische Wandel hinterlässt spuren und somit benötigt bayern mehr erstspender.

Die Geburtenzahlen sinken, die Bevölkerung wird immer älter – und so nimmt die Anzahl der spendefähigen Bürger zwischen 18 und 72 Jahren kontinuierlich ab. Schon jetzt müssen langjährige Blutspender ihr Engagement aus Altersgründen aufgeben, in den kommenden Jahren wird sich dieser Trend weiter fortsetzen. Hinzu kommt, dass immer mehr junge Menschen vom Land in die Großstädte ziehen; dort ist die Spendebereitschaft in der Regel niedriger als in ländlichen Gebieten.

Bis 2031 wird die Zahl der Blutspenden deshalb bayernweit um rund zwölf Prozent sinken -sofern es nicht gelingt, neue Spender zu gewinnen und zu binden. Ihre Hilfe wird dringend benötigt.

Blutspenden kann jeder gesunde Mensch zwischen 18 und 72 Jahren. Erstspender sollen nicht älter als 64 Jahre sein.

Einladung zum Epfacher Kreativtreff!

Wann? Am Donnerstag, 11.05.2017 um 19.30 Uhr

(jeden 2. Donnerstag im Monat)

Wo? Im Pfarrheim Epfach

Für Wen? Für alle, die gerne stricken, häkeln, nähen, sticken, basteln...

Für alle, die sich gerne über Gott und die Welt unterhalten und dabei kreativ sein wollen...

Für alle, die lieber in Gesellschaft handarbeiten als alleine zu Hause...

Für Jung und Junggebliebene...

Für Anfänger und Fortgeschrittene...

(Einfach die eigene Handarbeit mitbringen und loslegen!!!)

Zahlreiche Krebspatienten und Unfallopfer sind auf das Blut anderer Menschen angewiesen. Entsprechend hoch ist der Bedarf. Rund 2000 Vollblutspenden benötigt der Blutspendedienst täglich, um die Versorgung aller bayerischen Patienten gewährleisten zu können.

folgende Blutspendetermine finden im mai im landkreis landsberg statt.

mi. 10.05.17 Rott, Volksschule, Dießener Str. 20 17:00 - 20:00 Uhr do. 11.05.17 Egling/Paar, Schule,17:00 – 20:00 Uhr Schulstr. 13

do. 18.05.17 St. Ottilien, Rhabanus-Maurus-Gymnasium, Erzabtei 2315:00 – 20:00 Uhr

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8 Mai 2017

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9Mai 2017

neuWahlen bei Der FF DenklingenAuf der Tagesordnung der diesjährigen Jahreshaupt-versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Denklingen standen die Neuwahlen. Der bisherige Vorsitzende Stefan Sieg wurde in seinem Amt bestätigt, sein Stellvertreter Andreas Geiger sowie der Kassier Stefan Sanktjohanser stellten sich nicht mehr zur Wiederwahl auf.Als neuer zweiter Vorsitzender steht in Zukunft Stephan Schlecht dem Vorsitzenden Sieg zur Seite und ebenfalls neu in den Vorstand gewählt wurde der zukünftige Kassier Daniel Sporer.Auch die Kassenprüfer wurden durch die Versammlung neu besetzt. Martin Kößl wurde bestätigt und Johannes Greif von dem ehemaligen Kassier Stefan Sanktjohanser abgelöst.Der Zeugwart der Feuerwehr Denklingen Andreas Altmann trat nach sechs Jahren Amtszeit zurück, Tobias Winkler übernimmt diese Aufgabe in Zukunft. Aber auch in der Aktiven Wehr gibt es Veränderungen, wenn auch nur kleine. Da erster Jugendwart Tobias Kettner als Kreisbrandmeister für den südlichen Landkreis Landsberg am Lech alle Hände voll zu tun hat, die Jugendarbeit aber nicht ganz aufgeben möchte, trat er auf das Amt des Stellvertreters zurück. Seine Nachfolgerin als erster Jugendwart ist Karina Bauer, die zugleich im Verein Schriftführerin ist.Im Verlauf der Versammlung blickte der Vorsitzende Stefan Sieg auf das vergangene Vereinsjahr zurück. Viele Punkte hatte er auf seiner Liste stehen. Besonders erwähnt wurden dabei die eigene 140-Jahr Feier im Rahmen des Floriantags, verschiedene Fahrzeugweihen der umliegenden Gemeinden, der Besuch des 60-jährigen Landjugendjubiläums, das traditionelle Grillfest, der Vereinsausflug mit dem Holzhauerverein, das Kesselfleischessen und außergewöhnlich viele Hochzeit von Vereinsmitgliedern. Die Fahnenabordnung rückte insgesamt 16-mal aus.Auch Kommandant Herbert Negele hielt ein kurzes Resümee über das Jahr. Insgesamt 35 Einsätze mit einer Gesamtdauer von 470 Stunden, aufgeteilt in sechs Brand-, 13 technische Hilfeleistungseinsätze, einer Sicherheitswache und 15 sonstige Tätigkeiten unter anderem für andere Vereine, hatte die Wehr zu verzeichnen. Um für diese Ernstfälle gerüstet zu sein, wurden ca. 1.800 Übungsstunden abgehalten.Negele dankte allen Aktiven für jede erfolgreich

Foto Ehrungen (von links)

Bürgermeister Michael Kießling, KBI Robert Waldhauser, 1. Kommandant

Herbert Negele, Lothar Huber, Michael Sporer, KBM Tobias Kettner

abgeschlossene Fortbildung und jegliche Arbeiten, bat aber vor allem im kommenden Jahr beim Musikfest des Musikvereins Denklingen um Mithilfe. Hierfür braucht er jeden einzelnen Feuerwehrmann oder -frau, auch um die möglichen allgemeinen Einsätze abdecken zu können.

Der Nachwuchs der Wehr wird auch bestens versorgt. In seinem Bericht sprach Jugendwart Tobias Kettner von 64 Ausbildungsstunden im vergangen Jahr mit einer aktuellen Gruppenstärke von zehn Jungen und Mädchen.Einzelne Termine wie der alljährige Berufsfeuerwehrtag und der Wissenstest aber auch die Primäre der Modularen-Trupp-Ausbildung und erstmalige Abnahme der Prüfung erwähnte Kettner genauer. „365 Tage Einsatzbereitschaft ist keine Selbstverständlichkeit mehr“, so Kreisbrandinspektor Robert Waldhauser in seiner Ansprache. Ganz besonders freute es ihn daher, Lothar Huber und Michael Sporer für 25 Jahre aktiven Dienst zu ehren.

Karina Bauer (Schriftführerin)Bildquelle: Karina Bauer

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10 Mai 2017

SEitEn DEr VErEinE

Einladung zur Stockwallfahrt

Liebe K

ameraden, M

itglieder und Bew

ohner von der Gem

einde Denklingen

zur diesjährigen Wallfahrt der V

eteranen-, Soldaten-, Reservisten- u..

Kam

eradschaftsvereine aus den Altlandkreisen K

aufbeuren und Landsberg am

Lech zur

Kapelle "H

l. Maria am

Stock" am

Sonntag, 28. Mai 2017

dürfen w

ir Euch alle herzlich einladen.

Treffpunkt für alle die zur Kapelle m

arschieren möchten ist

um 9.20 U

hr am O

rtausgang Leeder

Der Feldgottesdienst beginnt um

10 Uhr.

Im

Anschluss daran spielt der M

usikverein Denklingen zum

Frühschoppen und M

ittagstisch an der Stockkapelle auf.

Ab Freitag, den 26.05.2017, 12.00 U

hr steht auf der Hom

epage von der G

emeinde D

enklingen ob die Wallfahrt –bei zw

eifelhafter Witterung–

stattfindet oder nicht. w

ww

.denklingen.de

Auf rege Teilnahm

e der Bevölkerung freut sich der diesjährige A

usrichter

der Veteranenverein

Denklingen

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11Mai 2017

VFl Denklingen

FrauenbunD/seniOren

MuttertagsFahrt

Am 20. Mai 2017 fahren wir nach Bad Grönenbach zu Frau Notz und besuchen das „Kinderhospiz St. Nikolaus“. Dort ist an dem Tag das Frühjahrsfest und Tag der offenen Tür.

Anschließend werden wir im Cafe Neumeier in Bad Grönenbach noch Kaffee trinken und natürlich auch Kuchen essen.

Beginn der Fahrt ist am 20. Mai 2017 um 12.00 Uhr an den bekannten Haltestellen und daheim werden wir ca. um 18.00 Uhr sein.

Anmeldung bei: Karin Kößl Tel. 3170

Inning Otti Tel. 1649

VfL Denklingen, Sparte Wandern - Rotwand am Spitzingsee

Foto: Christian Rudnik

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12 Mai 2017

SEitEn DEr VErEinE

vom 22. bis 25. Juni 2017

Musikverein Denklingen e.V. l Am Weiher 6 l 86920 Denklingen l www.mv-denklingen.de

in Denklingen Musikfest

Mit dem Festabend am 19. Mai 2017 und vielen geladenen Gästen und den in der Turnhalle Denklingen und der Fuchstalhalle stattfindenden

Wertungsspielen am 20./21. Mai beginnt der 1. Teil des 46. Bezirksmusikfestes in Denklingen.

Wir laden alle ein, die Wertungsspiele zu besuchen und die Musikkapellen bei konzertanter und symphonischer Musik von einer anderen Seite kennen zu lernen.

Für das leibliche Wohl ist an allen Tagen gesorgt.

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13Mai 2017

vom 22. bis 25. Juni 2017

Musikverein Denklingen e.V. l Am Weiher 6 l 86920 Denklingen l www.mv-denklingen.de

in Denklingen Musikfest

Wer uns als Helfer unterstützen will, ist herzlich eingeladen zum

Helfertreffen am 09. Mai, 20.00 Uhr

im Feuerwehrhaus Denklingen

Für alle, die bereits ein Helferformular ausgefüllt haben, aber auch für alle, die sich noch als Helfer melden bzw. informieren und uns auf verschiedenste Art und Weise unterstützen möchten.

ONLINE

als Helfer registrieren auf www.mv-denklingen.de

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14 Mai 2017

SErVicE

Vereinsliste Der geMeinDe DenklingenChristliche Pfadfinder (VCP) Gruppe Denklingen Albrecht Stephan 0152/26683974Faschingsgesellschaft Epfach Fischer Paul 0151/14338783FFW Denklingen Sieg Stefan 0179/1259910FFW Dienhausen Hahnel Eva 08243/2455FFW Epfach Deininger Claudia 08869/1533Förderverein Sonnenschein Wölfl Regina 08243/3202Förderverein Kultur/Natur und Freizeit im Fuchstal Schweiger Wendelin 08243/1587Frauenbund Denklingen Stahl Silvia 08243/2390Frauenkreis Epfach Gruber Annemarie 08869/1428Gartenbauverein Denklingen Steinle RoswithaHolzhauerverein Ried Johann 08243/2727Initiative Fuchstal-Bahn Albrecht Tyll-Patrick 08243/993924Jagdgenossenschaft Denklingen Preisinger Ludwig 08243/2173Jagdgenossenschaft Dienhausen Bauer Karlheinz 08243/2686Jagdgenossenschaft Epfach Salcher Christian 08869/7691. Karate-Dojo Altenstadt/Obb. Croll Mike 08869/912245Kirchenchor Denklingen Weber Jürgen 08243/960507Kirchenchor Epfach Denk Michael 08806/923732Kirchenpfleger Denklingen Walter Johann 08243/1469Kirchenpfleger Epfach Klein Meinrad 08869/5303Kommandant der FFW Denklingen Negele Herbert 08243/1326Kommandant der FFW Dienhausen Unsin Daniel 08243/9931974Kommandantin der FFW Epfach Deininger Claudia 08869/1533Landjugend Denklingen Sanktjohanser Stefan 0151/64727384Landjugend Epfach Rambach Hannes 08869/1691Musikverein Denklingen Waldhör Jürgen 08243/961276Pfarrgemeinderat Denklingen Hefele Wolfgang 08243/1365Pfarrgemeinderat Epfach Martini Brigitte 0172/6306699Reit- u. Turniergemeinschaft Neuhof Maier Manuela 08869/5107Schützenverein Denklingen Mayer Markus 0152/23525287Schützenverein Epfach Volk Wolfgang 08869/9117245Seniorenkreis Denklingen Inning Ottilie 08243/1649Seniorenkreis Epfach Salcher-Stinglwagner Anna 08191/9705894Spirit of Joy Finsterwalder Andrea 08243/2691Trachtenverein Epfach Schelkle Matthias 08869/7754811TSV Epfach Lankes Yvonne 08869/921525VdK Ortsverband Epfach Sporer Adalbert 08869/1885Veteranenverein Denklingen Braunegger Andreas 08243/3197Veteranenverein Epfach Heinen Walter 08869/879VfL Denklingen Martin Wolfgang 08243/960890Waldgenossenschaft Denklingen Schweiger Wendelin 08243/1587Waldgenossenschaft Dienhausen Storf Maximilian 08243/1548

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15Mai 2017

VeröFFentlichungen aus DeM einWOhnerMelDeaMt - Mai 2017

sterbefälle:

09.4.2017 Seidner Maria, Denklingen09.4.2017 Dick Ernestine, Denklingen

redaktionsschluss für Juni 2017:

mittwoch, 24.05.2017kontakt:

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... Professionelle ambulante Versorgung • Krankenpflege und Altenpflege • Spezialisierte Palliativ-Versorgung • Qualifizierte Diabetiker-Versorgung • Modernes Wundmanagement • Essen auf Rädern – frisch zubereitet • Hausnotruf • Fahrdienste • Individuelle Betreuung • Kompetente Beratung u. Anleitung sowie • Tagespflege in Fuchstal - Asch und - Leeder

Beate Gürster & Pflege-/Betreuungsteam Beratungsbüro: Wegäcker 2 a • Fuchstal-Leeder

Tel: 0 82 43 / 99 35 50 • www.mobile-pflege-fuchstal.de

Tagespflege mit Fahrdienst... bietet pflegenden Angehörigen eine echte Entlastung ...

ein Blumengruß freut jede mami.nicht vergessen - am 14. Mai ist Muttertag!

Um Wartezeiten zu vermeiden bitte vorbestellen.

Öffnungszeiten zum Muttertag: Samstag, 13. Mai von 8.00 - 13.00 uhr Sonntag, 14. Mai von 9.00 - 11.00 uhr

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16 Mai 2017

kOntakt zuM rathaus

Mo – Fr 08.00 – 12.00 Uhr

Mo – Di 14.00 – 16.00 Uhr

Do 14.00 – 18.00 Uhr

und nach Vereinbarung

Öffnungszeitenmit der maus ins rathaus

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen auf unsere Internetseite www.denklingen.de zur Verfügung:

• Einholen einer Melderegister auskunft

• Passabfrage – Welchen Bearbeitungsstatus hat mein Pass- bzw. Ausweisantrag?

• Anfordern einer Aufenthaltsbescheinigung

• Anfordern einer Meldebescheinigung

• Beantragung einer Auskunftssperre

• Anfordern eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister

• Anfordern eines Führungs zeugnisses

• Kinderreisepass

• Umzug

Zimmer telefon Zuständigkeit e-mail

Zentrale 2 08243 / 9601 - 0 [email protected]

Gröger, Waltraud 2 08243 / 9601 - 11 Gewerbe, Standesamt [email protected]

Schelkle, Gertraud 1 08243 / 9601 - 12 Einwohnermeldeamt, Passamt [email protected]

Kießling, Michael 3 08243 / 9601 - 13 Bürgermeister [email protected]

Hartmann, Johann 4 08243 / 9601 - 14 Geschäftsleitung [email protected]

Breibinder, Markus 5 08243 / 9601 - 15 Kasse [email protected]

Schmeiser, Andrea 6 08243 / 9601 - 16 Friedhofsverwaltung [email protected]

Jost, Birgit 5 08243 / 9601 - 15 Bauamt [email protected]

ihre ansprechpartner im rathaus

die detaillierten Zuständigkeiten ihrer ansprechpartner finden sie unter www.denklingen.de

Notarzt/Rettungsdienst bei gefährlichen Notfällen

112

Ärztlicher Bereitschaftsdienst außerhalb der Sprechzeiten der Arztpraxen

116 117

notrufe

• Zuzug

• Briefwahl beantragen

• Wasserzählerstand eingeben

• Gewerbeamt Online

• Abmeldung zur Hundesteuer

• Anmeldung zur Hundesteuer

• Einzugsermächtigung

• Verlusterklärung eines Dokumentes

• Wiederauffindung eines Ausweisdokumentes

• Fundbüro

• Anmeldung Nebenwohnung

• Abmeldung Nebenwohnung

• Statuswechsel

Feuer 112

Notruf 110

Krankenhaus Landsberg 08191-3330

Krankenhaus Schongau 08861-2150

SErVicE

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17Mai 2017

Mobile Pflege Fuchstal Wegäcker 2 a, 86925 Fuchstal-Asch Telefon 0 82 43 / 99 35 50

Familienpflegewerk d. Bayer. Landesverbandes des KDFB e. V.Ansprechpartner für Landsberg am Lech: Roswitha Hupfer-MüllerTelefon 0 82 45 / 2907, Fax 0 82 45 / 90 35 42E-Mail: [email protected]

Lebenshilfe für Behinderte

Eulenweg 1, 86899 Landsberg am LechTelefon 0 81 91 / 94 91 - 0

Kindergärten

Kath. Kindergarten „Maria Schutz“Bischof-Müller-Straße 5, 86920 DenklingenTelefon 0 82 43 / 13 44

SchulenGrundschule Denklingen, Birkenstraße 4, Telefon 0 82 43 / 434

Weiterführende Schulen:Mittelschule Fuchstal, 0 82 43 / 90130Dom.-Zim.-Gymnasium Landsberg, 0 81 91 / 927010Ignaz-Kögler-Gymnasium Landsberg, 0 81 91 / 6571080Joh.-Winklh.-Realschule Landsberg, 0 81 91 / 92640Staatl. Realschule Schongau, Tel. 0 88 61 / 2318 - 0Welfen-Gymnasium, Schongau, Tel. 0 88 61 / 2333 - 0Marien-Gymnasium Kaufbeuren, Tel. 0 8341 / 2341

GemeindebüchereiTelefon 0 82 43 / 99 36 071Öffnungszeiten: Dienstag: 08.00 – 10.00 Uhr,Donnerstag: von 16.00 – 18.00 Uhr

PfarrämterKath. Pfarramt „St. Michael“Hauptstraße 26, 86920 Denklingen, Telefon 0 82 43 / 23 40

Kath. Pfarramt AschTelefon 0 82 43 / 23 05

Kath. Pfarramt „St. Bartholomäus“ EpfachZentralbüro der PG LechrainSt. Nikolaus-Str. 12, 86934 Reichling, Telefon 0 81 94 / 5 39

Evang. Pfarramt SchongauBlumenstr. 5a, Schongau, Telefon 0 88 61 / 73 58

ÄrzteAllgemeinärztin Christina NeumannFrühlingsstraße 1, 86920 Denklingen, Tel. 0 82 43 / 20 71Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 08.00 – 12.30 Uhr,Dienstag: 16.00 – 19.00 Uhr, Donnerstag: 16.00 – 18.00 Uhr

Zahnärztin Gabriele Klara MihaliAm Weiher 22, 86920 Denklingen, Tel. 0 82 43 / 96 87 20

AbfallentsorgungHaus-, Sperr- und Biomüllabfuhr: Kostenlose Service-Nummer 0800-800 300 6

Abfallwirtschaftszentrum des Landkreises86928 Hofstetten, 0 81 96 / 99 92 37

Wertstoffhof Denklingen, beim Bauhof:Die./Do. 16.00 – 18.00 und Sa. 08.00 – 12.00 Uhr(01.03. – 31.10./Sommerzeit)Die./Do. 16.00 – 18.00 und Sa. 09.00 – 12.00 Uhr(01.11. – 28.02./Winterzeit)

MuseumAbodiacum Epfach, Ausstellung über röm. GeschichteVIA CLAUDIA 16, 86920 Epfach, 0 82 43 / 96 01 - 0 täglich von 08.00 – 17.00 Uhr geöffnet

gemeindeverwaltung denklingen

Hauptstraße 23, 86920 DenklingenTelefon 0 82 43 / 96 01 - 0, Fax 0 82 43 / 96 01 - 10E-Mail: [email protected]: www.denklingen.de

Öffnungszeiten:Montag – Freitag 08.00 – 12.00 UhrMontag und Dienstag 14.00 – 16.00 UhrDonnerstag 14.00 – 18.00 Uhr

Zweckverband zur AbwasserbeseitigungSitz: Rathaus Denklingen, Telefon 0 82 43 / 96 01 - 0

Agentur für Arbeit, Nebenstelle LandsbergMühlweg 3a, 86899 Landsberg am LechTelefon 0 81 91 / 92 306 - 0

Jobcenter Landsberg am LechTelefon 0180 - 1000 256 851 - 000

Bezirkskaminkehrermeister/Energieberater (HWK)für Denklingen und Dienhausen, Stefan Kilian St. Leonhardstr. 11, 86946 PflugdorfTelefon 0 81 94 / 99 86 538, Fax 0 81 94 / 99 86 539

für Epfach, Stefan WelzMenhofer Straße 29, 86920 DenklingenTelefon 0 82 43 / 96 10 10

Amt für LandwirtschaftKaiser-Ludwig-Str. 8 a, 82256 FürstenfeldbruckTelefon 0 81 41 / 32 23 - 0

Amtsgericht Landsberg am LechLechstraße 7, 86899 Landsberg am LechTelefon 0 81 91 / 10 80

Finanzamt Landsberg am LechIsrael-Beker-Str. 20, 86899 Landsberg am LechTelefon 0 81 91 / 332 - 0

Polizeiinspektion Landsberg am LechKatharinenstraße 33, 86899 Landsberg am LechTelefon 0 81 91 / 932 - 0

Landratsamt Landsberg am LechVon-Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am LechTelefon: Zentrale 0 81 91 / 129 - 0Abfallents./Beratung 0 81 91 / 129 - 1481Kfz-Zulassungsstelle 0 81 91 / 129 - 1337

Lech-Elektrizitätswerke, Betriebsstelle Buchloe-LechrainBahnhofstr. 13, 86807 Buchloe24-Std.-Störungsdienst: Tel. 0800 / 539 638 - 0

Soziale Einrichtungen

Senioren- und Pflegeheime

Alten- und Pflegeheim der ArbeiterwohlfahrtLechstraße 5, 86899 Landsberg am LechTelefon 0 81 91 / 91 95 - 0

Heilig-Geist-Spital der Stadt Landsberg a. LechKommerzienrat-Winklhofer-Platz 3, 86899 Landsberg Telefon 0 81 91 / 94 87 - 20

Kreis-Seniorenheim VilgertshofenUlrichstraße 2, 86946 VilgertshofenTelefon 0 81 94 / 93 05 - 0

Seniorenpension TannenhainAugsburger Str. 36, 86899 Landsberg am Lech Telefon 0 89 19 / 92 25 51

Sozialzentrum St. MartinLechstr. 2, 86899 Landsberg am LechTelefon 0 81 91 / 92 860

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18 Mai 2017

protokoll DEr gEMEinDE

prOtOkOll geMeinDeniederschrift über die sitzung der gemeinde Denklingen vom 26.04.2017öffentlicher teil

Sitzungsdatum: Mittwoch, 05.04.2017Beginn: 19:30 UhrEnde 21:15 Uhr (Gesamtsitzungsende 20:55 Uhr)Ort: Sitzungssaal des Rathauses Denklingen,

Hauptstraße 23, 86920 DenklingenAktenzeichen 0241-21381

anwesenheitsliste

erster Bürgermeister, Kießling MichaelZweiter Bürgermeister, Walter Norbert

mitglieder

Ahmon, MartinEbner, MaximilianEgner, Stephan

Martin, WolfgangMegele, ReinhardMerkle, RobertMüller, StefanSchelkle, JohannesSporer, MarkusStahl, Anton Steger, MartinWölfl, Regina

schriftführerHartmann, Johann

abwesende und entschuldigte Personen

mitglieder

Gropp, Anita

tagesordnung

1. genehmigung des protokolls des öffentlichen teils der gemeinderatssitzung am 22.03.2017

01/2017/0817

2. rathaus im gasthaus hirsch - Vergabe des gewerks "elektroanlagen"

01/2017/0774

3. rathaus im gasthaus hirsch - Vergabe des gewerks "Förderanlagen personenaufzug"

01/2017/0775

4. rathaus im gasthaus hirsch - Vergabe des gewerks "abbruch und erdarbeiten"

01/2017/0776

5. rathaus im gasthaus hirsch - Vergabe des gewerks "Verbau- und Verpressarbeiten"

01/2017/0777

6. rathaus im gasthaus hirsch - Vergabe des gewerks "baumeisterarbeiten"

01/2017/0778

7. rathaus im gasthaus hirsch - Vergabe des gewerks "zimmererarbeiten"

01/2017/0779

8. rathaus im gasthaus hirsch - Vergabe des gewerks "Metallbau und schlosserarbeiten"

01/2017/0780

9. rathaus im gasthaus hirsch - Vergabe des gewerks "Fenster bestand"

01/2017/0781

10. rathaus im gasthaus hirsch - Vergabe des gewerks "schreiner Fenster neu"

01/2017/0782

11. rathaus im gasthaus hirsch - Vergabe des gewerks "schreiner türen"

01/2017/0783

12. rathaus im gasthaus hirsch - Vergabe des gewerks "estrich- und beschichtungsarbeiten"

01/2017/0784

13. rathaus im gasthaus hirsch - Vergabe des gewerks "heizung"

01/2017/0785

14. rathaus im gasthaus hirsch - Vergabe des gewerks "lüftung"

01/2017/0786

15. rathaus im gasthaus hirsch - Vergabe des gewerks "sanitärarbeiten"

01/2017/0787

16. rathaus im gasthaus hirsch - Vergabe des gewerks "kanalarbeiten und abbruch elektrobauteile, sanitäranlagen, heizung, luftung, heizöltank"

01/2017/0818

17. teileinziehung des öffentlichen Feldweges „an der bahn“

01/2017/0810

18. abstufung eines teils der Ortsstraße „postweg“ zum beschränkt öffentlichen Weg „an der bahn“

01/2017/0811

19. Ortsstraße „ahornring“ 01/2017/081220. erteilung des gemeindlichen

einvernehmens zum bau einer zusätzlichen Wasserversorgung (neubau brunnenbauwerk i) – Fl.nr. 3509 gemarkung Denklingen

01/2017/0814

21. erteilung des gemeindlichen einvernehmens zum bau einer zusätzlichen Wasserversorgung (neubau brunnenbauwerk ii) – Fl.nr. 3497 gemarkung Denklingen

01/2017/0816

22. erteilung des gemeindlichen einvernehmens zum bau einer zusätzlichen Wasserversorgung (neubau brunnenbauwerk iii) – Fl.nr. 3498 gemarkung Denklingen

01/2017/0815

23. satzung über die erhebung von erschließungsbeiträgen (erschließungsbeitragssatzung - ebs)

01/2017/0819

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19Mai 2017

Erster Bürgermeister Michael Kießling eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung des Gemeinderates und stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.Des Weiteren erkundigt er sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung. Es werden keine vorgetragen.

Öffentliche sitzung

toP 1 genehmigung des Protokolls des öffentlichen teils der gemeinderatssitzung am 22.03.2017

sachverhalt:

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung am 22.03.2017 ist den Gemeinderatsmitgliedern durch Veröffentlichung im Gremieninformationssystem folgender Anwendungen bekannt: „SessionNet“ und „Mandatos“

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt dieses Protokoll.

abstimmung: Ja 14 Nein 0 Anwesend 14

toP 2 rathaus im gasthaus hirsch - vergabe des gewerks "elektroanlagen"

sachverhalt:

Die Ausschreibung für die diesbezüglichen Bauarbeiten ist abgeschlossen.

Die Angebotssituation stellt sich wie folgt dar:

Öffentliche Ausschreibung – Es ist 1 Angebot eingegangen.

Firma Greulich Elektroanlagen 458.451,42 Euro

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Stich aus Peißenberg und beschließt, dass der Firma Greulich Elektroanlagen aus Weil (Landkreis Landsberg am Lech) der Auftrag zu erteilen ist, zum Angebotspreis von 458.451,42 Euro brutto die ausgeschriebenen und angebotenen Leistungen auszuführen.

abstimmung: Ja 14 Nein 0 Anwesend 14

toP 3 rathaus im gasthaus hirsch - vergabe des gewerks "förderanlagen Personenaufzug"

sachverhalt:

Die Ausschreibung für die diesbezüglichen Bauarbeiten ist abgeschlossen.

Die Angebotssituation stellt sich wie folgt dar:

Öffentliche Ausschreibung mit, da kein Angebot eingegangen ist, nachgeschobener Freihändiger Vergabe – Es sind 2 Angebote eingegangen.

Firma Brobeil 92.202,39 EuroBieter 2 95.962,79 Euro

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Stich aus Peißenberg und beschließt, dass der Firma Brobeil Aufzüge GmbH & Co.KG aus Dürmentingen der Auftrag zu erteilen ist, zum Angebotspreis von 92.202,39 Euro brutto die ausgeschriebenen und angebotenen Leistungen auszuführen.

abstimmung: Ja 14 Nein 0 Anwesend 14

toP 4 rathaus im gasthaus hirsch - vergabe des gewerks "abbruch und erdarbeiten"

sachverhalt:

Die Ausschreibung für die diesbezüglichen Bauarbeiten ist abgeschlossen.

Die Angebotssituation stellt sich wie folgt dar:

Öffentliche Ausschreibung – Es sind 3 Angebote eingegangen.

Firma F.X. Schießl Bauunternehmung 141.516,94 EuroBieter 2 256.199,89 EuroBieter 3 316.084,04 Euro

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vergabevorschlag des Architekturbüros Sunder-Plassmann aus Greifenberg und beschließt, dass der Firma F.X. Schießl Bauunternehmung aus Denklingen der Auftrag zu erteilen ist, zum Angebotspreis von 141.516,94 Euro brutto die ausgeschriebenen und angebotenen Leistungen auszuführen.

abstimmung: Ja 14 Nein 0 Anwesend 14

toP 5 rathaus im gasthaus hirsch - vergabe des gewerks "verbau- und verpressarbeiten"

sachverhalt:

Die Ausschreibung für die diesbezüglichen Bauarbeiten ist abgeschlossen.

Die Angebotssituation stellt sich wie folgt dar:

Öffentliche Ausschreibung mit, da kein Angebot abgegeben wurde, nachgeschobener Freihändiger Vergabe – Es ist 1 Angebot eingegangen.

Firma Georg Häsch 118.662,04 Euro

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vergabevorschlag des Architekturbüros Sunder-Plassmann aus Greifenberg und beschließt, dass der Firma Georg Häsch aus Dietramszell der Auftrag zu erteilen ist, zum Angebotspreis von 118.662,04 Euro brutto die ausgeschriebenen und angebotenen Leistungen auszuführen.

abstimmung: Ja 14 Nein 0 Anwesend 14

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20 Mai 2017

protokoll DEr gEMEinDE

toP 6 rathaus im gasthaus hirsch - vergabe des gewerks "Baumeisterarbeiten"

sachverhalt:

Die Ausschreibung für die diesbezüglichen Bauarbeiten ist abgeschlossen.

Die Angebotssituation stellt sich wie folgt dar:

Öffentliche Ausschreibung – Es sind 4 Angebote eingegangen.

Firma Lutz-Bau GmbH 680.368,15 EuroBieter 2 813.393,67 EuroBieter 3 892.121,56 EuroBieter 4 1.378.145,27 Euro

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vergabevorschlag des Architekturbüros Sunder-Plassmann aus Greifenberg und beschließt, dass der Firma Lutz-Bau GmbH aus Landsberg am Lech der Auftrag zu erteilen ist, zum Angebotspreis von 680.368,15 Euro brutto die ausgeschriebenen und angebotenen Leistungen auszuführen.

abstimmung: Ja 14 Nein 0 Anwesend 14

toP 7 rathaus im gasthaus hirsch - vergabe des gewerks "Zimmererarbeiten"

sachverhalt:

Die Ausschreibung für die diesbezüglichen Bauarbeiten ist abgeschlossen.

Die Angebotssituation stellt sich wie folgt dar:

Öffentliche Ausschreibung – Es sind 3 Angebote eingegangen.

Firma Alois Inning 163.953,88 EuroBieter 2 173.276,11 EuroBieter 3 175.683,35 Euro

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vergabevorschlag des Architekturbüros Sunder-Plassmann aus Greifenberg und beschließt, dass der Firma Alois Inning aus Stöttwang der Auftrag zu erteilen ist, zum Angebotspreis von 163.953,88 Euro brutto die ausgeschriebenen und angebotenen Leistungen auszuführen.

abstimmung: Ja 14 Nein 0 Anwesend 14

toP 8 rathaus im gasthaus hirsch - vergabe des gewerks "metallbau und schlosserarbeiten"

sachverhalt:

Die Ausschreibung für die diesbezüglichen Bauarbeiten ist abgeschlossen.

Die Angebotssituation stellt sich wie folgt dar:

Öffentliche Ausschreibung – Es sind 2 Angebote eingegangen.

Firma Hubert Schmid 39.716,83 EuroBieter 2 42.637,70 Euro

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vergabevorschlag des Architekturbüros Sunder-Plassmann aus Greifenberg und beschließt, dass der Firma Hubert Schmid aus Marktoberdorf der Auftrag zu erteilen ist, zum Angebotspreis von 39.716,83 Euro brutto die ausgeschriebenen und angebotenen Leistungen auszuführen.

abstimmung: Ja 14 Nein 0 Anwesend 14

toP 9 rathaus im gasthaus hirsch - vergabe des gewerks "fenster Bestand"

sachverhalt:

Die Ausschreibung für die diesbezüglichen Bauarbeiten ist abgeschlossen.

Die Angebotssituation stellt sich wie folgt dar:

Öffentliche Ausschreibung – Es sind 5 Angebote eingegangen.

Firma Romberg 62.148,35 EuroBieter 2 65.366,70 EuroBieter 3 76.938,26 EuroBieter 4 81.800,60 EuroBieter 5 97.748,98 Euro

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vergabevorschlag des Architekturbüros Sunder-Plassmann aus Greifenberg und beschließt, dass der Firma Romberg aus Bernbeuren der Auftrag zu erteilen ist, zum Angebotspreis von 62.148,35 Euro brutto die ausgeschriebenen und angebotenen Leistungen auszuführen.

abstimmung: Ja 14 Nein 0 Anwesend 14

toP 10 rathaus im gasthaus hirsch - vergabe des gewerks "schreiner fenster neu"

sachverhalt:

Die Ausschreibung für die diesbezüglichen Bauarbeiten ist abgeschlossen.

Die Angebotssituation stellt sich wie folgt dar:

Öffentliche Ausschreibung – Es sind 3 bewertbare Angebote eingegangen.

Firma Ammer, Dingolfing 46.711,78 EuroBieter 2 57.655,50 EuroBieter 3 62.653,50 Euro

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vergabevorschlag des Architekturbüros Sunder-Plassmann aus Greifenberg und beschließt, dass der Firma Ammer aus Dingolfing der Auftrag zu erteilen ist, zum Angebotspreis von 46.711,78 Euro

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21Mai 2017

brutto die ausgeschriebenen und angebotenen Leistungen auszuführen.

abstimmung: Ja 14 Nein 0 Anwesend 14

toP 11 rathaus im gasthaus hirsch - vergabe des gewerks "schreiner türen"

sachverhalt:

Die Ausschreibung für die diesbezüglichen Bauarbeiten ist abgeschlossen.

Die Angebotssituation stellt sich wie folgt dar:

Öffentliche Ausschreibung – Es sind 3 Angebote eingegangen.

Firma Saule Türenfabrikation 168.761,00 EuroBieter 2 170.851,87 Euro Bieter 3 212.324,56 Euro

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vergabevorschlag des Architekturbüros Sunder-Plassmann aus Greifenberg und beschließt, dass der Firma Saule Türenfabrikation aus Meitingen der Auftrag zu erteilen ist, zum Angebotspreis von 168.761,00 Euro brutto die ausgeschriebenen und angebotenen Leistungen auszuführen.

abstimmung: Ja 14 Nein 0 Anwesend 14

toP 12 rathaus im gasthaus hirsch - vergabe des gewerks "estrich- und Beschichtungsarbeiten"

sachverhalt:

Die Ausschreibung für die diesbezüglichen Bauarbeiten ist abgeschlossen.

Die Angebotssituation stellt sich wie folgt dar:

Öffentliche Ausschreibung – Es sind 2 Angebote eingegangen.

Firma FB-Technik Scheler 146.744,93 EuroBieter 2 277.008,80 Euro

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vergabevorschlag des Architekturbüros Sunder-Plassmann aus Greifenberg und beschließt, dass der Firma FB-Technik Scheler aus Greiz (Thüringen) der Auftrag zu erteilen ist, zum Angebotspreis von 146.744,93 Euro brutto die ausgeschriebenen und angebotenen Leistungen auszuführen.

abstimmung: Ja 14 Nein 0 Anwesend 14

toP 13 rathaus im gasthaus hirsch - vergabe des gewerks "heizung"

sachverhalt:

Die Ausschreibung für die diesbezüglichen Bauarbeiten ist abgeschlossen.

Die Angebotssituation stellt sich wie folgt dar:

Öffentliche Ausschreibung – Es ist 1 Angebot eingegangen.

Firma Köhler, Schwabbruck 196.365,09 Euro

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vergabevorschlag des Ingenieurbüros GETECH aus Schwabmünchen und beschließt, dass der Firma Köhler aus Schwabbruck der Auftrag zu erteilen ist, zum Angebotspreis von 196.365,09 Euro brutto die ausgeschriebenen und angebotenen Leistungen auszuführen.

abstimmung: Ja 14 Nein 0 Anwesend 14

toP 14 rathaus im gasthaus hirsch - vergabe des gewerks "lüftung"

sachverhalt:

Die Ausschreibung für die diesbezüglichen Bauarbeiten ist abgeschlossen.

Die Angebotssituation stellt sich wie folgt dar:

Öffentliche Ausschreibung – Es ist 1 Angebot eingegangen.

Firma Feistl, Essenbach 93.957,07 Euro

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vergabevorschlag des Ingenieurbüros GETECH aus Schwabmünchen und beschließt, dass der Firma Feistl aus Essenbach der Auftrag zu erteilen ist, zum Angebotspreis von 93.957,07 Euro brutto die ausgeschriebenen und angebotenen Leistungen auszuführen.

abstimmung: Ja 14 Nein 0 Anwesend 14

toP 15 rathaus im gasthaus hirsch - vergabe des gewerks "sanitärarbeiten"

sachverhalt:

Die Ausschreibung für die diesbezüglichen Bauarbeiten ist abgeschlossen.

Die Angebotssituation stellt sich wie folgt dar:

Öffentliche Ausschreibung – Es ist 1 Angebot eingegangen.

Firma Freiberger, Denklingen 75.469,38 Euro

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vergabevorschlag des Ingenieurbüros GETECH aus Schwabmünchen und beschließt, dass der Firma Freiberger aus Denklingen der Auftrag zu erteilen ist, zum Angebotspreis von 75.469,38 Euro brutto die ausgeschriebenen und angebotenen Leistungen auszuführen.

abstimmung: Ja 14 Nein 0 Anwesend 14

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22 Mai 2017

protokoll DEr gEMEinDE

toP 16 rathaus im gasthaus hirsch - vergabe des gewerks "kanalarbeiten und abbruch elektrobauteile, sanitäranlagen, heizung, luftung, heizöltank"

sachverhalt:

Die Ausschreibung für die diesbezüglichen Bauarbeiten ist abgeschlossen.

Die Angebotssituation stellt sich wie folgt dar:

Beschränkte Ausschreibung – Es sind 2 Angebote eingegangen.

Firma F.X. Schießl Bauunternehmung 79.884,70 EuroBieter 2 87.524,57 Euro

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vergabevorschlag des Architekturbüros Sunder-Plassmann aus Greifenberg und beschließt, dass der Firma F.X. Schießl Bauunternehmung aus Denklingen der Auftrag zu erteilen ist, zum Angebotspreis von 79.884,70 Euro brutto die ausgeschriebenen und angebotenen Leistungen auszuführen.

abstimmung: Ja 14 Nein 0 Anwesend 14

toP 17 teileinziehung des öffentlichen feldweges „an der Bahn“

sachverhalt:

Im Zuge der Bauleitplanung „An der Obstwiese“ ist ein Teil des öffentlichen Feld- und Waldweges „An der Bahn“, Fl.Nr. 1279 Gemarkung Denklingen einzuziehen.

Beschluss:

Der Öffentliche Feld- und Waldweg „An der Bahn“ in der Gemeinde Denklingen, Landkreis Landsberg am Lech, Regierungsbezirk Oberbayern wird mit Wirkung vom 01.08.2017 teilweise eingezogen, d.h., einem Teilstück des öffentlichen Feld- und Waldweges „An der Bahn“ wird die Eigenschaft eines öffentlichen Feld- und Waldweges entzogen. Die einzuziehende Strecke beginnt bei der Ortsstraße „An den Linden“ an der nördlichen Grenze der Fl.Nr. 1294/64 Gemarkung Denklingen und endet auf Höhe der südlichen Grenze der Fl.Nr. 1289 Gemarkung Denklingen. Die verbleibende Strecke Anfangspunkt auf Höhe der südlichen Grenze der Fl.Nr. 1289 Gemarkung Denklingen (km 0,000) bis Endpunkt Gemeindegrenze Leeder an der südlichen Grenze der Fl.Nr. 1279 Gemarkung Denklingen (km 0,607) stellt den neuen öffentlichen Feld- und Waldweg „An der Bahn“ dar.Begründung: Die einzuziehende Strecke ist Bestandteil des Bebauungsplangebietes „An der Obstwiese“ geworden.

abstimmung: Ja 14 Nein 0 Anwesend 14

toP 18 abstufung eines teils der ortsstraße „Postweg“ zum beschränkt öffentlichen Weg „an der Bahn“

Beschluss:

Ein Teil der Ortsstraße „Postweg“ in der Gemeinde Denklingen, Landkreis Landsberg am Lech, Regierungsbezirk Oberbayern wird mit Wirkung vom 01.08.2017 zum beschränkt öffentlichen Weg „An der Bahn“ abgestuft, d.h., einem Teilstück der Ortsstraße „Postweg“ wird die Eigenschaft einer Ortsstraße entzogen. Die Ortsstraße „Postweg“ beginnt nun an der Kreisstraße LL 16 (km 0,000) und endet am öffentlichen Feld- und Waldweg „Postweg“, Fl.Nr. 1820 der Gemarkung Denklingen (km 0,156). Die die verbleibende bisherige Ortsstraße „Postweg“ wird nun zum beschränkt öffentlichen Weg „An der Bahn“. Dieser beginnt nun an der Ortsstraße „Postweg“, an der nördlichen Grenze der Fl.Nr. 151/2 Gemarkung Denklingen (km 0,000) und endet an der Ortsstraße „Ahornring“, an der Nordecke der Flurnummer 1297/5 der Gemarkung Denklingen (km 0,062).

abstimmung: Ja 14 Nein 0 Anwesend 14

toP 19 ortsstraße „ahornring“

sachverhalt:

Die Ortsstraße Ahornring wird nochmals gewidmet, da in der bisherigen Widmung die Anfangs- und Endpunkte nicht eindeutig bezeichnet sind und die Länge nicht mit der tatsächlichen Messung übereinstimmt.

Beschluss:

Die bereits gewidmete Ortsstraße „Ahornring“ in der Gemeinde Denklingen, Landkreis Landsberg am Lech, Regierungsbezirk Oberbayern wird mit Wirkung vom 01.08.2017 nochmals gewidmet. Die Ortsstraße betrifft die komplette Fl.Nr. 1296/2 und eine Teilfläche der Flurnummer 1279/1 und beginnt jeweils an der Kreisstaße LL 16 (0,000) und endet an der Bahnlinie bei Fl.Nr. 1820 Gemarkung Denklingen zwischen den Fl.Nrn. 1294/37 und 1297/5 (0,534).Begründung: In der bisherigen Widmung sind die Anfangs- und Endpunkte nicht eindeutig bezeichnet und die Länge stimmt nicht mit der tatsächlichen Messung überein.

abstimmung: Ja 14 Nein 0 Anwesend 14

toP 20 erteilung des gemeindlichen einvernehmens zum Bau einer zusätzlichen Wasserversorgung (neubau Brunnenbauwerk i) – fl.nr. 3509 gemarkung denklingen

sachverhalt:

Für die Fl.Nr. 3509 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO). Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO). Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.Oben genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, dessen Gebietsart nach BauNVO Flächen für die Forstwirtschaft vorsieht. Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

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23Mai 2017

abstimmung: Ja 14 Nein 0 Anwesend 14

toP 21 erteilung des gemeindlichen einvernehmens zum Bau einer zusätzlichen Wasserversorgung (neubau Brunnenbauwerk ii) – fl.nr. 3497 gemarkung denklingen

sachverhalt:

Für die Fl.Nr. 3497 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO). Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO). Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.Oben genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, dessen Gebietsart nach BauNVO Flächen für die Forstwirtschaft vorsieht. Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

abstimmung: Ja 14 Nein 0 Anwesend 14

toP 22 erteilung des gemeindlichen einvernehmens zum Bau einer zusätzlichen Wasserversorgung (neubau Brunnenbauwerk iii) – fl.nr. 3498 gemarkung denklingen

sachverhalt:

Für die Fl.Nr. 3498 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO). Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO). Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.Oben genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, dessen Gebietsart nach BauNVO Flächen für die Forstwirtschaft vorsieht. Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

abstimmung: Ja 14 Nein 0 Anwesend 14

toP 23 satzung über die erhebung von erschließungs-beiträgen (erschließungsbeitragssatzung - eBs)

sachverhalt:

Die derzeit gültige Erschließungsbeitragssatzung ist vom 11.10.1989. Sie wurde zuletzt geändert mit Satzung vom 01.01.2002.

Im Laufe der Jahre hat sich sowohl die Gesetzeslage als auch

die Rechtsprechung geändert, sodass die Satzung angepasst werden muss.

Anlass zur Anpassung ist auch nicht zuletzt die Veröffentlichung des Bayerischen Gemeindetags über ein neues Satzungsmuster. Die Erschließungsbeitragssatzung wird für die Abrechnung von erstmals endgültig hergestellten Straßen verwendet und darf nicht mit der Straßenausbeitragssatzung verwechselt werden, die für danach folgende Straßenherstellungen Anwendung finden würde.

Es besteht die Pflicht für jede Gemeinde, eine Erschließungsbeitragssatzung zu haben.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:

satzung über die erhebung von erschließungsbeiträgen (erschließungsbeitragssatzung – eBs)

Aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in Verbindung mit Art. 5a Abs. 9 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) und § 132 Baugesetzbuch (BauGB) erlässt die Gemeinde Denklingen folgende Satzung:

§ 1erhebung des erschließungsbeitrages

Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für Erschließungsanlagen erhebt die Gemeinde Erschließungsbeiträge nach Art. 5a Abs. 1 KAG sowie nach Maßgabe dieser Satzung.

§ 2art und umfang der erschließungsanlagen

(1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand

I für die öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze (Art. 5a Abs. 2 Nr. 1 KAG) in bis zu einer Straßenbreite (Fahrbahnen, Radwege, Gehwege, kombinierte Geh- und Radwege) von

1. Wochenendhausgebieten mit einer Geschossflächenzahl bis 0,2 7,0 m2. Kleinsiedlungsgebieten mit einer Geschossflächenzahl bis 0,3 10,0 m bei einseitiger Bebaubarkeit 8,5 m3. Kleinsiedlungsgebieten, soweit sie nicht unter Nr. 2 fallen, Dorfgebieten, reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten, Mischgebietena) mit einer Geschossflächenzahl bis 0,7 14,0 m bei einseitiger Bebaubarkeit 10,5 mb) mit einer Geschossflächenzahl über 0,7 - 1,0 18,0 m bei einseitiger Bebaubarkeit 12,5 mc) mit einer Geschossflächenzahl über 1,0 - 1,6 20,0 md) mit einer Geschossflächenzahl über 1,6 23,0 m4. Kerngebieten, Gewerbegebieten und Sondergebietena) mit einer Geschossflächenzahl bis 1,0 20,0 mb) mit einer Geschossflächenzahl über 1,0 - 1,6 23,0 mc) mit einer Geschossflächenzahl über 1,6 - 2,0 25,0 md) mit einer Geschossflächenzahl über 2,0 27,0 m5. Industriegebietena) mit einer Baumassenzahl bis 3,0 23,0 mb) mit einer Baumassenzahl über 3,0 - 6,0 25,0 mc) mit einer Baumassenzahl über 6,0 27,0 m

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24 Mai 2017

protokoll DEr gEMEinDE

II. für die öffentlichen, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrs-anlagen innerhalb der Baugebiete (z. B. Fußwege, Wohnwege; Art. 5a Abs. 2 Nr. 2 KAG) bis zu einer Breite von 5 m,III. für die nicht zum Anbau bestimmten, zur Erschließung der Baugebiete notwendigen Sammelstraßen innerhalb der Baugebiete (Art. 5a Abs. 2 Nr. 3 KAG) bis zu einer Breite von 27 m,IV. für Parkflächen,a) die Bestandteil der Verkehrsanlagen im Sinne von Nr. I und Nr. III sind, bis zu einer weiteren Breite von 5 m,b) soweit sie nicht Bestandteil der in Nr. I und Nr. III genannten Verkehrsanlagen, aber nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig sind, bis zu 15 v.H. aller im Abrechnungsgebiet (§ 5) liegenden Grundstücksflächen,V. für Grünanlagen mit Ausnahme von Kinderspielplätzena) die Bestandteil der Verkehrsanlagen im Sinne von Nr. I bis Nr. III sind, bis zu einer weiteren Breite von 5 m,b) soweit sie nicht Bestandteil der in Nr. I bis Nr. III genannten Verkehrsanlagen sind, aber nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig sind, bis zu 15 v.H. der im Abrechnungsgebiet (§ 5) liegenden Grundstücksflächen,VI. für Immissionsschutzanlagen.

(2) Zu dem Erschließungsaufwand nach Abs. 1 Nr. I bis Nr. VI gehören insbesondere die Kosten füra) den Erwerb der Grundflächen,b) die Freilegung der Grundflächen,c) die erstmalige Herstellung des Straßenkörpers einschließlich des Unterbaues, der Befestigung der Oberfläche sowie notwendiger Erhöhungen oder Vertiefungen,d) die Herstellung von Rinnen sowie der Randsteine,e) die Herstellung von Radwegen,f) die Herstellung von Gehwegen,g) die Herstellung von kombinierten Geh- und Radwegen,h) die Herstellung von Mischflächen,i) die Herstellung der Beleuchtungseinrichtung,j) die Herstellung der Entwässerungseinrichtung der Erschließungsanlagen,k) den Anschluss an andere Erschließungsanlagen,l) die Herstellung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wegen Eingriffs beitragsfähiger Maßnahmen in Natur und Landschaft,m) die Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlagen,n) die Herstellung von Böschungen, Schutz- und Stützmauern.

(3) Der Erschließungsaufwand umfasst auch den Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung.

(4) Der Erschließungsaufwand im Rahmen des Abs. 1 umfasst auch die Kosten, die für die Teile der Fahrbahn einer Ortsdurchfahrt einer Bundes-, Staats- oder Kreisstraße entstehen, die über die Breiten der anschließenden freien Strecken hinausgehen.

(5) Soweit Erschließungsanlagen im Sinne des Abs. 1 als Sackgassen enden, ist für den erforderlichen Wendehammer der Aufwand bis zur vierfachen Gesamtbreite der Sackgasse beitragsfähig.

§ 3ermittlung des beitragsfähigen erschließungsaufwandes

(1) Der beitragsfähige Erschließungsaufwand (§ 2) wird nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.

(2) Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird für die einzelne Erschließungsanlage ermittelt. Die Gemeinde kann abweichend von Satz 1 den beitragsfähigen Erschließungsaufwand für bestimmte Abschnitte einer Erschließungsanlage oder diesen Aufwand für mehrere Anlagen, die für die Erschließung der Grundstücke eine Einheit bilden (Erschließungseinheit), ermitteln.

(3) Die Aufwendungen für Fußwege und Wohnwege (§ 2 Abs. 1 Nr. II), für Sammelstraßen (§ 2 Abs. 1 Nr. III), für Parkflächen (§ 2 Abs. 1 Nr. IV b), für Grünanlagen (§ 2 Abs. 1 Nr. V b) und für Immissionsschutzanlagen (§ 2 Abs. 1 Nr. VI, § 10) werden den zum Anbau bestimmten Straßen, Wegen und Plätzen, zu denen sie von der Erschließung her gehören, zugerechnet. Das Verfahren nach Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Abrechnungsgebiet (§ 4) der Fuß- und Wohnwege, der Sammelstraßen, Parkflächen, Grünanlagen oder Immissionsschutzanlagen von dem Abrechnungsgebiet der Straßen, Wege und Plätze abweicht; in diesem Fall werden die Fuß- und Wohnwege, die Sammelstraßen, Parkflächen, Grünanlagen und Immissionsschutzanlagen selbstständig als Erschließungsanlagen abgerechnet.

§ 4abrechnungsgebiet

Die von einer Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke bilden das Abrechnungsgebiet. Wird ein Abschnitt einer Erschließungsanlage oder eine Erschließungseinheit abgerechnet, so bilden die von dem Abschnitt der Erschließungsanlage bzw. Erschließungseinheit erschlossenen Grundstücke das Abrechnungsgebiet.

§ 5gemeindeanteil

Die Gemeinde trägt 10 v. H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.

§ 6verteilung des beitragsfähigen erschließungsaufwandes

(1) Bei zulässiger gleicher Nutzung der Grundstücke wird der nach § 3 ermittelte Erschließungsaufwand nach Abzug des Anteils der Gemeinde (§ 5) auf die Grundstücke des Abrechnungsgebietes (§ 4) nach den Grundstücksflächen verteilt.

(2) Ist in einem Abrechnungsgebiet (§ 4) eine unterschiedliche bauliche oder sonstige Nutzung zulässig, wird der nach § 3 ermittelte Erschließungsaufwand nach Abzug des Anteils der Gemeinde (§ 5) auf die Grundstücke des Abrechnungsgebietes (§ 4) verteilt, indem die Grundstücksflächen mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht werden, der im Einzelnen beträgt: 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit und gewerblich oder sonstig nutzbaren Grundstücken, auf denen keine oder nur eine untergeordnete Bebauung zulässig ist 1,0 2. bei mehrgeschossiger Bebaubarkeit zuzüglich je weiteres Vollgeschoss 0,3

(3) Als Grundstücksfläche gilt: 1. bei Grundstücken, die vollständig im Bereich eines Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 1 und 2 BauGB oder teilweise im beplanten Bereich

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25Mai 2017

und im Übrigen im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) bzw. vollständig im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) liegen, der Flächeninhalt des Buchgrundstücks, wie er sich aus der Eintragung im Grundbuch ergibt. Bei Grundstücken, die nur teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) liegen und im Übrigen im Außenbereich (§ 35 BauGB), die Grundstücksfläche, die sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes befindet. 2. bei Grundstücken im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB), die in den Außenbereich (§ 35 BauGB) übergehen und bei denen sich die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich nicht aus einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB ergibt, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 m, gemessen von der der Erschließungsanlage zugewandten Grenze des beitragspflichtigen Grundstücks. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung bestimmt wird.

(4) Beitragspflichtige Grundstücke, die ohne bauliche Nutzungsmöglichkeit oder die mit einer untergeordneten baulichen Nutzungsmöglichkeit gewerblich oder in sonstiger Weise vergleichbar genutzt werden oder genutzt werden dürfen, z. B. Friedhöfe, Sportanlagen, Freibäder, Campingplätze, Dauerkleingärten, werden mit 0,5 der Grundstücksfläche in die Verteilung einbezogen.

(5) Als zulässige Zahl der Vollgeschosse gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Weist der Bebauungsplan nur eine Baumassenzahl aus, so gilt als Zahl der Vollgeschosse die Baumassenzahl geteilt durch 3,5. Weist der Bebauungsplan lediglich eine höchstzulässige Gebäudehöhe in Form der Wand- oder Firsthöhe aus, so gilt diese geteilt durch 2,6 in Wohn- und Mischgebieten, geteilt durch 3,5 in Gewerbe- und Industriegebieten. Sind beide Höhen festgesetzt, so ist die höchstzulässige Wandhöhe maßgebend. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet. Setzt der Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse noch eine Baumassenzahl noch die höchstzulässige Gebäudehöhe in Form der Wand- oder Firsthöhe fest, so findet Abs. 8 Anwendung.

(6) Ist im Einzelfall eine größere Zahl der Vollgeschosse zugelassen oder vorhanden, so ist diese zugrunde zu legen.

(7) Grundstücke, auf denen nur Garagen oder Stellplätze zulässig sind, gelten als eingeschossig bebaubare Grundstücke. Bei mehrgeschossigen Parkbauten bestimmt sich der Nutzungsfaktor nach der Zahl ihrer Geschosse.

(8) In unbeplanten Gebieten sowie im Fall des Abs. 5 Satz 6 ist maßgebend

1.bei bebauten Grundstücken die Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse.

2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse.

Vollgeschosse sind Geschosse, die vollständig über der natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche liegen und über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Als Vollgeschosse gelten auch Kellergeschosse, deren Deckenunterkante im Mittel mindestens

1,20 m höher liegt als die natürliche oder festgelegte Geländeoberfläche.

(9) Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheiten des Bauwerks nicht feststellbar, werden je angefangene 2,6 m Höhe des Bauwerks in Wohn- und Mischgebieten und je angefangene 3,5 m Höhe des Bauwerks in Gewerbe- und Industriegebieten als ein Vollgeschoss gerechnet. Ist ein Grundstück mit einer Kirche bebaut, so sind zwei Vollgeschosse anzusetzen. Dies gilt für Türme, die nicht Wohnzwecken, gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer freiberuflichen Nutzung dienen, entsprechend.

(10) Werden in einem Abrechnungsgebiet (§ 4) außer überwiegend gewerblich genutzten Grundstücken oder Grundstücken, die nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans in einem Kern-, Gewerbe- oder Industriegebiet liegen, auch andere Grundstücke erschlossen, so sind für die Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie für die Grundstücke, die überwiegend gewerblich genutzt werden, die in Abs. 2 genannten Nutzungsfaktoren um je 35 v.H. zu erhöhen. Als gewerblich genutzt oder nutzbar gelten auch Grundstücke, wenn sie überwiegend Geschäfts-, Büro-, Praxis-, Unterrichts-, Heilbehandlungs- oder ähnlich genutzte Räume beherbergen oder in zulässiger Weise beherbergen dürfen.

§ 7eckgrundstücke und durchlaufende grundstücke

Für Grundstücke, die von mehr als einer Erschließungsanlage im Sinne des Art. 5a Abs. 2 Nr. 1 KAG erschlossen werden, ist die Grundstücksfläche bei Abrechnung jeder Erschließungsanlage nur mit zwei Dritteln anzusetzen. Dies gilt nicht,

wenn ein Erschließungsbeitrag nur für eine Erschließungsanlage erhoben wird und Beiträge für weitere Anlagen zu deren erstmaliger Herstellung weder nach dem geltenden Recht noch nach vergleichbaren früheren Rechtsvorschriften erhoben worden sind oder erhoben werden,für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie für Grundstücke, die gem. § 6 Abs. 10 als gewerblich genutzt gelten.

§ 8kostenspaltung

Der Erschließungsbeitrag kann für1. den Grunderwerb,2. die Freilegung der Grundflächen,3. die Fahrbahn, auch Richtungsfahrbahnen,4. die Radwege,5. die Gehwege zusammen oder einzeln,6. die gemeinsamen Geh- und Radwege,7. die unselbstständigen Parkplätze,8. die Mehrzweckstreifen,9. die Mischflächen,10. die Sammelstraßen,11. die Parkflächen,12. die Grünanlagen,13. die Beleuchtungseinrichtungen und14. die Entwässerungseinrichtungen

gesondert erhoben und in beliebiger Reihenfolge umgelegt werden, sobald die Maßnahme, deren Aufwand durch Teilbeträge gedeckt werden soll, abgeschlossen worden ist. Diesen Zeitpunkt stellt die Gemeinde fest.

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26 Mai 2017

protokoll DEr gEMEinDE

§ 9merkmale der endgültigen herstellung der

erschließungsanlagen

(1) Die zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze sowie Sammelstraßen und Parkflächen sind endgültig hergestellt, wenn sie die nachstehenden Merkmale aufweisen:1. eine Pflasterung, eine Asphalt-, Beton- oder ähnliche Decke neuzeitlicher Bauweise mit dem technisch notwendigen Unterbau,2. Straßenentwässerung und Beleuchtung,3. Anschluss an eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straße.

(2) Geh- und Radwege sind endgültig hergestellt, wenn sie eine Abgrenzung gegen die Fahrbahn und gegeneinander (außer bei Mischflächen) sowie eine Befestigung mit Platten, Pflaster, Asphaltbelag oder eine ähnliche Decke in neuzeitlicher Bauweise mit dem technisch notwendigen Unterbau aufweisen.

(3) Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen gärtnerisch gestaltet sind.

(4) Zu den Merkmalen der endgültigen Herstellung der in den Abs. 1 bis 3 genannten Erschließungsanlagen gehören alle Maßnahmen, die durchgeführt werden müssen, damit die Gemeinde das Eigentum oder eine Dienstbarkeit an den für die Erschließungsanlage erforderlichen Grundstücken erlangt.

§ 10immissionsschutzanlagen

Art, Umfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden durch ergänzende Satzung im Einzelfall geregelt.

§ 11 entstehen der Beitragspflicht

Die Beitragspflicht entsteht mit der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen, für Teilbeträge, sobald die Maßnahmen, deren Aufwand durch die Teilbeträge gedeckt werden soll, abgeschlossen sind. Im Falle des Art. 5a Abs. 9 KAG i.V.m. § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB entsteht die Beitragspflicht mit der Übernahme durch die Gemeinde.

§ 12vorausleistungen

Im Fall des Art. 5a Abs. 9 KAG i.V.m. § 133 Abs. 3 BauGB können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden.

§ 13Beitragspflichtiger

Beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte anstelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.

§ 14 fälligkeit

Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids, die Vorausleistung einen Monat nach Bekanntgabe des Vorausleistungsbescheids fällig.

§ 15ablösung des erschließungsbeitrages

(1) Der Erschließungsbeitrag kann im Ganzen vor Entstehung der Beitragspflicht abgelöst werden (Art. 5a Abs. 9 KAG i. V. m. § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB). Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. Die Höhe des Ablösungsbetrages richtet sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Erschließungsbeitrages.

(2) Ein Ablösungsvertrag wird unwirksam, wenn sich zum Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Beitragspflichten ergibt, dass der auf das betreffende Grundstück entfallende Erschließungsbeitrag das Doppelte oder mehr als Doppelte bzw. die Hälfte oder weniger als die Hälfte des Ablösungsbetrages ausmacht. In einem solchen Fall ist der Erschließungsbeitrag durch Bescheid festzusetzen und unter Anrechnung des gezahlten Ablösungsbetrages anzufordern oder die Differenz zwischen gezahltem Ablösungsbetrag und Erschließungsbeitrag zu erstatten.

§ 16Billigkeitserlass

(1) Die Gemeinde kann Erschließungsbeiträge bis zur Hälfte des nachzuerhebenden Betrags erlassen, wenn ein für diese Erschließungsmaßnahme ergangener endgültiger Straßenausbaubeitragsbescheid bestandskräftig geworden ist. (2) Die Gemeinde kann Erschließungsbeiträge in Höhe von 30 v. H. des zu erhebenden oder bereits erhobenen Betrags erlassen, sofern seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung der Erschließungsanlagen mindestens 25 Jahre vergangen sind und die Beitragspflichten im Zeitraum vom 1. April 2012 bis 31. März 2021 entstanden sind oder entstehen.

§ 17inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am 01.06.2017 in Kraft.

(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom 11.10.1989, zuletzt geändert mit Satzung vom 01.01.2002 außer Kraft.

abstimmung: Ja 14 Nein 0 Anwesend 14

Damit war der öffentliche Teil der Sitzung beendet. Herr Erster Bürgermeister Kießling eröffnet nach Ausschluss der Öffentlichkeit den nicht öffentlichen Teil.

Sitzungsende öffentlicher Teil: 20:15 Uhr

michael kießling Johann hartmann

Erster Bürgermeister Schriftführer

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27Mai 2017

prOtOkOll geMeinDeniederschrift über die sitzung der gemeinde Denklingen vom 26.04.2017öffentlicher teil

Sitzungsdatum: Mittwoch, 26.04.2017Beginn: 19:30 UhrEnde 19:50 Uhr (Gesamtsitzungsende 21:10 Uhr)Ort: Sitzungssaal des Rathauses Denklingen,

Hauptstraße 23, 86920 DenklingenAktenzeichen 0241-21382

anwesenheitsliste

erster Bürgermeister, Kießling MichaelZweiter Bürgermeister, Walter Norbert

mitglieder

Ebner, MaximilianEgner, StephanGropp, AnitaMartin, WolfgangMegele, ReinhardMerkle, RobertMüller, StefanSchelkle, JohannesSporer, MarkusStahl, Anton

Wölfl, Regina

schriftführerHartmann, Johann

abwesende und entschuldigte Personen

mitglieder

Ahmon, MartinSteger, Martin

tagesordnung

1. genehmigung des protokolls des öffentlichen teils der gemeinderatssitzung am 05.04.2017

01/2017/0826

2. achtundzwanzigste Änderung des Flächennutzungsplans im bereich des „industriegebiets hirschvogel“ - aufstellungsbeschluss

01/2017/0827

3. achtundzwanzigste Änderung des Flächennutzungsplans im bereich des „industriegebiets hirschvogel“ - billigung des Vorentwurfs

01/2017/0828

4. achtundzwanzigste Änderung des Flächennutzungsplans im bereich des „industriegebiets hirschvogel“ - Durchführung des frühzeitigen beteiligungsverfahrens nach § 3 abs. 1, § 4 abs. 1 und § 2 abs. 2 baugb

01/2017/0829

5. bebauungsplan "hirschvogel automotive group“ - aufstellungsbeschluss

01/2017/0830

6. bebauungsplan „hirschvogel automotive group“ - billigung des Vorentwurfs

01/2017/0831

7. bebauungsplan „hirschvogel automotive group“ - Durchführung des frühzeitigen beteiligungsverfahrens nach § 3 abs. 1, § 4 abs. 1 und § 2 abs. 2 baugb

01/2017/0832

8. 2. anhörung zur gesamtfortschreibung des regionalplans für die region München

01/2017/0809

9. bekanntgabe der in nicht öffentlicher sitzung gefassten beschlüsse gemäß art. 52 abs. 3 gemeindeordnung

01/2017/0836

Erster Bürgermeister Michael Kießling eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung des Gemeinderates und stellt die ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.Des Weiteren erkundigt er sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung. Es werden keine vorgetragen.

Öffentliche sitzung

toP 1 genehmigung des Protokolls des öffentlichen teils der gemeinderatssitzung am 05.04.2017

sachverhalt:

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung am 05.04.2017 ist den Gemeinderatsmitgliedern durch Veröffentlichung im Gremieninformationssystem folgender Anwendungen bekannt: „SessionNet“ und „Mandatos“

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt dieses Protokoll.

abstimmung: Ja 13 Nein 0 Anwesend 13

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28 Mai 2017

protokoll DEr gEMEinDE

toP 2 achtundzwanzigste änderung des flächennutzungs-plans im Bereich des „industriegebiets hirschvogel“ - aufstellungsbeschluss

sachverhalt:

Das Betriebsgelände der „Fa. Hirschvogel Automotive Group“ wird von mehreren, nacheinander entstandenen, sich z.T. überlagernden Bebauungsplänen überplant, die anlässlich diverser Erweiterungen und Anpassungen der Betriebsanlagen an die wirtschaftlichen Erfordernisse aufgestellt wurden. Diese Festsetzungen dieser von verschiedenen Planverfassern erarbeiteten Pläne unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht und beinhalten einige Widersprüche, die bei der Bestimmung des Baurechts für Umstrukturierungen auf dem Firmengelände zutage treten. Zudem stehen auch die tatsächlich errichteten baulichen Anlagen in mehreren Punkten im Widerspruch zu den Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne – möglicherweise auch als Folge dieser unübersichtlichen Situation, die einen sachgerechten Vollzug auch für die Baugenehmigungsbehörde zumindest deutlich erschwert. Vor allem die Festsetzungen zur Grünordnung finden sich im gebauten Bestand kaum wieder. Ferner sind auch Veränderungen eingetreten, wie z.B. die Neuvermessung der Flurstücke für den Bau des Radweges an der Kreisstraße.Für eine jüngst erforderlich gewordenen Erweiterung des prosperierenden Werkes, das eine erhebliche Zahl an Arbeitsplätzen in der Region zur Verfügung stellt, soll zudem auf einer rd. 3 ha großen, bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche, die bisher dem planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB zuzurechnen ist, Baurecht geschaffen werden, um der Firma eine Entwicklung am Standort zu ermöglichen. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist daher hier zwingend erforderlich. Da der wirksame Flächennutzungsplan diese Zielsetzungen noch nicht berücksichtigt, ist eine parallele Änderung des vorbereitenden Bauleitplans erforderlich, um dem Entwicklungsgebot (§ 8 (2) BauGB) zu entsprechen.

Beschluss:

Der Gemeinderat erkennt die Notwendigkeit für die Bauleitplanung zur Erweiterung des Betriebsgeländes der Fa. Hirschvogel an und beschließt, für den Flächennutzungsplan das 28. Änderungsverfahren einzuleiten, um im Bereich nördlich der Kreisstraße LL 17 (Dr.-Manfred-Hirschvogel-Straße) auf dem Grundstück mit der Flur-Nr. 1831, Gemarkung Denklingen ein Industriegebiet mit entsprechender Randeingrünung darzustellen.

abstimmung: Ja 13 Nein 0 Anwesend 13

toP 3 achtundzwanzigste änderung des flächennutzungs-plans im Bereich des „industriegebiets hirschvogel“ - Billigung des vorentwurfs

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Vorentwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplans zur Kenntnis und billigt diesen vollinhaltlich. Die Unterlagen des Vorentwurfs bestehen aus Flächennutzungsplan (Stand 26.04.2017)Begründung (Stand 26.04.2017)

abstimmung: Ja 13 Nein 0 Anwesend 13

toP 4 achtundzwanzigste änderung des flächennutzungs-plans im Bereich des „industriegebiets hirschvogel“ - durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach § 3 abs. 1, § 4 abs. 1 und § 2 abs. 2 BaugB

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des gebilligten Vorentwurfs die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen; außerdem werden die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

abstimmung: Ja 13 Nein 0 Anwesend 13

toP 5 Bebauungsplan "hirschvogel automotive group“ - aufstellungsbeschluss

sachverhalt:

Sh. Tagesordnungspunkt über den Aufstellungsbeschluss zur Achtundzwanzigsten Flächennutzungsplanänderung

Beschluss:

Der Gemeinderat erkennt die Notwendigkeit für die Bauleitplanung zur Erweiterung des Betriebsgeländes der Fa. Hirschvogel an und beschließt, den Bebauungsplan „Hirschvogel Automotive Group“ aufzustellen. Ziel ist es, das Baurecht für das Industriegebiet einheitlich und zusammenfassend in einem Plan zu regeln und dabei einerseits das Baurecht für die erforderliche Erweiterungsfläche zu schaffen und anderseits Unstimmigkeiten im Baurecht für die Bestandsflächen zu beseitigen.Der Geltungsbereich umfasst im bereits überplanten Bereich die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 1768, 1770, 1771, 1774, 1756/4 sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 1681, 1768/1, 1753/2 und der Straßenflächen 1762/1, 1769/1, 1770/1, 1771/2, 1771/3 und 1832 Gemarkung Denklingen. (Mehrere große Grundstücke sind dabei jüngst durch Zusammenführung zahlreicher kleinerer Einzelgrundstücke entstanden.) Das neu auszuweisende Baurecht erstreckt sich auf das Grundstück mit der Flur-Nr. 1831, Gemarkung Denklingen.

abstimmung: Ja 13 Nein 0 Anwesend 13

toP 6 Bebauungsplan „hirschvogel automotive group“ - Billigung des vorentwurfs

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplans „Industriegebiet Fa. Hirschvogel Automotive Group“ zur Kenntnis und billigt diesen vollinhaltlich. Die Unterlagen des Vorentwurfs bestehen aus Bebauungsplan (Stand 26.04.2017)Begründung (Stand 26.04.2017)Bezüglich der Landschaftsplanung und Grünordnung sowie des Umweltberichtes hat Herr Goslich aus Dießen am Ammersee die notwendigen Planungsergänzungen auszuführen. Er kennt

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29Mai 2017

das Gebiet der Fa. Hirschvogel aus den vorherigen Projekten gut.

abstimmung: Ja 13 Nein 0 Anwesend 13

toP 7 Bebauungsplan „hirschvogel automotive group“ - durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach § 3 abs. 1, § 4 abs. 1 und § 2 abs. 2 BaugB

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des gebilligten Vorentwurfs die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen; außerdem werden die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

abstimmung: Ja 13 Nein 0 Anwesend 13

toP 8 2. anhörung zur gesamtfortschreibung des regionalplans für die region münchen

sachverhalt:

Es wird derzeit die 2. Anhörung zur Gesamtfortschreibung durchgeführt. Rechtsgrundlage für das Beteiligungsverfahren ist Artikel 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes, in Kraft seit 1. Januar 2016. Gegenstand der Gesamtfortschreibung ist: 1. Der Entwurf der Ziele und Grundsätze; 2. Die Begründung dazu inklusive Umweltbericht; 3. Die Karte inklusive Trenngrün und regionale Grünzüge.

Der Entwurf der Gesamtfortschreibung ist aus nachfolgend aufgeführten Unterlagen und einer Karte ersichtlich, die alle dieser Beschlussvorlage beiliegen:

Herr Egner beantragt hierzu, dass der Regionale Planungsverband zu prüfen hat, ob nicht doch die Gemeinde Denklingen Grundzentrum werden kann.

Beschluss:

Dem Antrag des Herrn Egner wird stattgegeben. Im Übrigen gibt die Gemeinde Denklingen gibt keine Stellungnahme ab.

abstimmung: Ja 13 Nein 0 Anwesend 13

toP 9 Bekanntgabe der in nicht öffentlicher sitzung gefassten Beschlüsse gemäß art. 52 abs. 3 gemeindeordnung

sachverhalt:

Durch Veröffentlichung dieser Niederschrift auf den Internetseiten und im Mitteilungsblatt der Gemeinde Denklingen werden folgende Beschlüsse bekannt gegeben:

toP 9 tiefbrunnen stubental - Wasserschutzgebiet und genehmigung zur grundwasserentnahme

sachverhalt:

Die Brunnenbauarbeiten im Stubental sind vorerst abgeschlossen. Um bis zum Abschluss der noch nicht beauftragten Ingenieurplanungsarbeiten für die technischen Anlagen ein Wasserschutzgebiet und die Genehmigung zur Grundwasserentnahme zu erhalten, ist die Beauftragung folgender langwieriger Arbeiten erforderlich:

Neubemessung und Beantragung eines Trinkwasserschutzgebietes, Beantragung der Entnahme von Grundwasser aus dem neuen Tiefbrunnen,Umweltverträglichkeits-Vorprüfung für die Entnahme.

Das Landratsamt empfiehlt die Erstellung eines gemeinsamen Ordners mit Auslieferung in digitaler Form sowie fünffach gedruckt.

Es würde sich anbieten, dass das Ingenieurbüro HydroConsult aus Augsburg weiterhin ihre erworbenen hydrogeologischen Kenntnisse im Raum Denklingen hierfür einsetzen würden. Deshalb hat die Gemeindeverwaltung ein diesbezügliches Angebot für die erforderlichen Ausarbeitungen eingeholt.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot der HydroConsult GmbH aus Augsburg vom 15.12.2016, Angebotsnummer A 16-493, das mit 14.829,34 Euro abschließt. Der Gemeinderat beschließt, dass dieses Angebot anzunehmen der HydroConsult GmbH der Auftrag zu erteilen ist, die angebotenen Leistungen anzunehmen.

toP 30 verbriefungsanerkenntnis - anlagenerstellungsrecht Claudius-Paternus-Weg

Beschluss:

Der Vertrag zur Urkunde des Notars Prof. Dr. Alexander Krafka in Landsberg am Lech vom 11.01.2017, URNr. K 46 / 2017 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.

abstimmung: Ja 11 Nein 0 Anwesend 11

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30 Mai 2017

protokoll DEr gEMEinDE

toP 9 erschließung des gewerbegebiets "südlich der epfacher straße" - genehmigung des ingenieurvertrages für verkehrsanlagen mit der kling Consult Planungs- und ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh aus krumbach

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt folgenden Vertrag:

Ingenieurvertragfür Verkehrsanlagenzwischen

der Gemeinde Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Michael Kießling- Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“ genannt -

und

Kling Consult Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH, Burgauer Straße 30, 86381 Krumbach, vertreten durch Herrn Geschäftsführer Dipl.-Ing. Markus Daffner - Ingenieur, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt -

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben „Baugebiet Südlich der Epfacher Straße - Verkehrsanlagen (Straßen, Wege, Plätze, Verkehrsflächen, Straßenbegleitgrün entlang der Erschließungsstraßen und der Kreisstraße LL 16)“. Diese genannten Einrichtungen stellen 1 Objekt im Sinne der HOAI dar. Das Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als Gewerbegebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung genutzt werden. Die Ingenieurleistungen sind daher auf diesen Nutzungszweck auszurichten.

toP 10 erschließung des gewerbegebiets "südlich der epfacher straße" - genehmigung des ingenieurvertrages für ingenieurbauwerke (Wasser und abwasser) mit der kling Consult Planungs- und ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh aus krumbach

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt folgenden Vertrag:

Ingenieurvertragfür Ingenieurbauwerkezwischen

der Gemeinde Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Michael Kießling- Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“ genannt -

und

Kling Consult Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH, Burgauer Straße 30, 86381 Krumbach, vertreten durch Herrn Geschäftsführer Dipl.-Ing. Markus Daffner- Ingenieur, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt -

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben „Baugebiet Südlich der Epfacher Straße“:Objekt 1: Anlagen der Wasserversorgung Objekt 2: Anlagen der AbwasserentsorgungDiese genannten Einrichtungen stellen jeweils 1 Objekt im Sinne der HOAI dar. Das Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als Gewerbegebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung genutzt werden. Die Ingenieurleistungen sind daher auf diesen Nutzungszweck auszurichten.

toP 11 außenanlagen gasthaus hirsch - genehmigung des architektenvertrages für freianlagen mit dem landschaftsarchitekturbüro terra.nova aus münchen

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt folgenden Architektenvertrag:

Architektenvertragfür Freianlagen

zwischen

der Gemeinde Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Michael Kießling– Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“ genannt –

und

dem Landschaftsarchitekturbüro terra.nova, Freibadstraße 15 RGB, 81543 München, vertreten durch Herrn Peter Wich– Architekt, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt –

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Architektenleistungen für das Bauvorhaben „Realisierung des freiraumplanerischen Konzeptes für das Gelände um das zukünftige Rathaus in Denklingen (ehemals Gasthof Hirsch)“. Anschrift: Buchweg 1, 86920 Denklingen. Die Architektenleistungen sind auf diesen Nutzungszweck auszurichten. Umfang und Ausstattung des Geländes ergeben sich aus dem diesbezüglichen Architektenwettbewerb und stellen 1 Stadtplatz-Objekt im Sinne der HOAI dar.

zur Kenntnis genommen

Damit war der öffentliche Teil der Sitzung beendet. Herr Erster Bürgermeister Kießling eröffnet nach Ausschluss der

Öffentlichkeit den nicht öffentlichen Teil.

Sitzungsende öffentlicher Teil: 19:50 Uhr

michael kießling Johann hartmann

Erster Bürgermeister Schriftführer

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31Mai 2017

Das sOllten sie iM Mai nicht Verpassen

datum uhrZeit veranstaltung ort veranstalter

06.05.2017 15.00 TSV Peiting - VfL Denklingen Kreisliga VfL Denklingen, 1. Mannschaft 06.05.2017 21.00 Schlagerparty Landjugendheim Epfach Landjugend Epfach 07.05.2017 10.00 Erstkommunion Pfarrkirche Epfach Pfarrei Epfach 07.05.2017 14.00 SV Prem - VfL Denklingen II A-Klasse VfL Denklingen, 2. Mannschaft 09.05.2017 Abfuhr Biomüll Denkl./Epfach/Dienh. Landkreis LL 09.05.2017 20.00 Helfertreffen Feuerwehrhaus Denklingen Musikverein Denklingen 10.05.2017 Abfuhr Papier Denkl./Epfach/Dienh. Landkreis LL 10.05.2017 09.00 Kommunionausflug Pfarrkirche Denklingen PG Fuchstal 11.05.2017 19.30 Kreativtreff Pfarrheim Epfach Epfacher Kreativtreff 12.05.-28.05.2017 Gauschießen Scheuring Schützenverein Denklingen

13.05.2017 Altpapiersammlung Denklingen/Dienhausen Schützenverein Denklingen 13.05.2017 09.00 Ramadama Haus der Vereine Epfach Haus der Vereine GbR

13.05.2017 14.00 Pflanzentausch Denklingen, Hauptstr. 45 Garten- und Naturfreunde Denklingen

14.05.2017 10.00 Motorradsegnung Pfarrkirche Denklingen Pfarrei Denklingen

14.04.2017 13.15 VfL Denklingen II - SV Reichling VfL Denklingen, 2. Mannschaft - A-Klasse

14.05.2017 14.00 Tiersegnung vor der Kirche Dornstetten PG Fuchstal

14.05.2017 15.00 VfL Denklingen - SC Oberweikertshofen II

VfL Denklingen, 1. Mannschaft - Kreisliga

16.05.2017 Abfuhr Restmüll Denkl./Epfach/Dienh. Landkreis LL 17.05.2017 19.15 Feierliche Maiandacht Pfarrkirche Epfach Pfarrei Epfach 17.05.2017 19.30 Gemeinderatssitzung Rathaus Denklingen Gemeinde Denklingen 18.05.2017 14.30 Jubilarsnachmittag Hofgartenhaus Leeder PG Fuchstal

19.05.2017 19.30 Stehempfang u. Festakt „60 Jahre Musikverein“ Mehrzweckhalle Denklingen Musikverein Denklingen

20.05.2017 09.00 Wertungsspiele Mehrzweckhalle Denklingen Musikverein Denklingen

20.05.2017 12.00 Muttertagsfahrt Frau Notz, Kinderhospiz, Bad Grönenbach

Senioren u. Frauenbund Denklingen

20.05.2017 19.00 Schützengrillen Familie Schleich Schützenverein Epfach

21.05.2017 09.00 Wertungsspiele Mehrzweckhalle Denklingen Musikverein Denklingen

21.05.2017 13.00 – 15.00 „Ein Dorf bewegt sich“ b. Sportheim Denklingen VfL Denklingen

21.05.2017 15.00 VSST Günzlhofen - VfL Denklingen VfL Denklingen, 1. Mannschaft - Kreisliga

21.05.2017 15.00 SC Böbing - VfL Denklingen II VfL Denklingen, 2. Mannschaft - A-Klasse

21.05.2017 19.15 Maiandacht vom Frauenbund Pfarrkirche Denklingen Frauenbund Denklingen 22.05.2017 19.15 Bittgang zur Osteraufkirche Osteraufkirche Pfarrei Denklingen 23.05.2017 Abfuhr Biomüll Denkl./Epfach/Dienh. Landkreis LL

24.05.2017 19.15 Bittgang, Vorabendmesse zu Christi Himmelfahrt Pfarrkirche Epfach Pfarrei Epfach

24.05.2017 19.15 Bittgang zur Antoniuskapelle Antoniuskapelle Pfarrei Denklingen

25.05.2017 09.00 Bittgang – 10.00 Uhr Gottesdienst Crescentia-Kapelle Dienhausen Pfarrei Denklingen

25.05.2017 09.30 Vatertagsturnier Haus der Vereine Epfach TSV Epfach, Abt. Stockschützen 27.05.2017 Abfuhr Gelbe Tonne Denkl./Epfach/Dienh. Fa. Kühl

27.05.2017 10.00 – 14.00

Erlebniswallfahrt der Kommunionkinder PG Fuchstal

28.05.2017 Bergtour Ochsenälpele-Kopf v. Hotel-Ammerwald

VfL Denklingen, Sparte Berg/Wandern

28.05.2017 Stockwallfahrt Stockkapelle Fuchstal Veteranenverein Denklingen u. Epfach

28.05.2017 13.15 VfL Denklingen II - TSV Ingenried VfL Denklingen, 2. Mannschaft - A-Klasse

28.05.2017 15.00 VfL Denklingen - TSV Altenstadt VfL Denklingen, 1. Mannschaft - Kreisliga

28.05.2017 15.00 Friedensweg Pausenhof Mittelschule Fuchstal MoMo Fuchstal

30.05.2017 Abfuhr Restmüll Denkl./Epfach/Dienh. Landkreis LL

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32 Mai 2017

Das Mitteilungsblatt der gemeinde Denklingen erscheint monatlich jeweils am ersten Freitag und wird an alle erreichbaren haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt.

herausgeber:cm creativ management ag, schwarzach 16, 95336 Mainleustelefon: 09229 / 973 - 45 90, Fax 973 - 45 [email protected]

Verantwortlich für den amtlichen teil:Der erste bürgermeister der gemeinde Denklingen Michael kießling hauptstraße 23, 86920 Denklingentelefon: 08243 / 9601 - 0

Verantwortlich für den anzeigenteil und sonstige redaktionelle Beiträge: Manfred Weber Dipl.-betriebswirt (Fh), cm creativ management ag

bei bedarf werden einzelexemplare durch cm creativ management ag zum preis von 1,00 € zzgl. Versandkosten verschickt. namentlich gekennzeichnete artikel geben nicht unbedingt die Meinung des herausgebers wieder.Für anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die allgemeinen geschäftsbedingungen und die zur zeit gültige preisliste. Für nicht gelieferte Mitteilungsblätter infolge höherer gewalt oder anderer ereignisse kann nur ersatz des betrages für ein einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende ansprüche, insbesondere auf schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

imPressum

Das sOllten sie iM juni nicht Verpassen – VOrschau

datum uhrZeit veranstaltung ort veranstalter

01.06.2017 19.30 Gemeinderatssitzung Rathaus Denklingen Gemeinde Denklingen

02.06. – 06.06.2017

Teilnahme am VCP Region Isar Pfingstlager am Bucher Berg VCP Stamm Lechrain

03.06. - 05.06.2017

07.00 - 19.00 Dressurgartenfestival Anwesen Neuhof 3, Epfach Reit- u.Turniergemeinschaft

Neuhof

03.06.2017 15.00 FC Penzing - VfL Denklingen VfL Denklingen, 1. Mannschaft - Kreisliga

03.06.2017 15.00 SV Hohenfurch - VfL Denklingen II

VfL Denklingen, 2. Mannschaft - A-Klasse