Mitteilungsblatt 02 2015
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karin-reinhard -
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der Stadt LeutershausenMITTEILUNGSBLATT
44. Jahrgang Nr. 2/2015Freitag, den 6. Februar 2015
Amtliche Bekanntmachungen der Stadtverwaltung
Die Stadt Leutershausen (Mittelfranken, ca. 5.500Einwohner) sucht zum nchstmglichen Zeitpunkt
eine/n Bautechniker(in) oder Maurermeister(in)
fr das Bauamt VerwaltungAufgabenschwerpunkte: Bearbeitung allgemeiner Verwaltungsaufgaben im Bauplanungs-
und Bauordnungsrecht Bauleitplanung Technische Vorprfung und verwaltungsmige Bearbeitung
der Bauantrge Vorbereitung von Kaufvertrgen und Vermessungen Verantwortlich bzgl. der Erstellung und Fhrung von Bestands-
verzeichnissen Mitwirkung bei der Ausfhrung von Hoch- und Tiefbaumanahmen Vorbereitung der Vergabe von Lieferungen und Leistungen zur
Ausfhrung von Bauvorhaben Vorbereitung, Protokollierung und Vollzug von Bau- und Vergabe-
ausschusssitzungen Frderung des Wohnungsbaus und Beratung von Wohnungs-
bauwilligen Wasserrecht, Ausbau und Unterhaltung von Gewssern Technische Betreuung der Bauschuttdeponien und der Altdepo-
nienErwartet wird ein gebter Umgang mit moderner Brokommuni-kation (Microsoft Office) und der Besitz eines Pkw-Fhrerscheins.Die Stelle ist fr eine/n vollbeschftigte/n Mitarbeiter/in vorgese-hen. Die Bezahlung erfolgt nach dem TVD (Tarifvertrag fr den f-fentlichen Dienst).Ihre aussagekrftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis31.03.2015 an die Stadt Leutershausen, z. Hd. Herrn 1. Brger-meister He, Am Markt 1 - 3, 91578 Leutershausen. Fr telefonische Ausknfte stehen Ihnen Herr Ruppert (Tel. 09823/951-12) oder Herr Schneider (Tel. 09823/951-13) gerne zur Verfgung.
1. Bgm. Siegfried He sprach Hermann Wachmeier fr seine treue und zuver-lssige Pflichterfllung den Dank und die Anerkennung der Stadt Leutershau-sen aus und verabschiedete ihn mit den besten Wnschen fr die Zukunft.
VERABSCHIEDUNGvon Hermann Wachmeier
ist das Rathaus von 7.30 - 12.00 Uhr geffnet.
Wie jedes Jahr bleibt es an diesem Tagnachmittags geschlossen.
Die Stadtbibliothek bleibt am Faschingsdienstag geschlossen.
FaaaasschiiiinngsddddiienssssttagGeschftsleiter Hermann Wachmeier in den Ruhestand verabschiedet
Der Geschftsleiter der Stadt Leutershausen wurde nach ber40 Jahren bei der Stadt Leutershausen im Rahmen einer klei-nen Feier in den Ruhestand verabschiedet. Herr 1. Brgermeis-ter He berreichte Herrn Hermann Wachmeier die Urkundeber den Eintritt in den Ruhestand und bedankte sich auch imNamen seiner Stellvertreter und den Mitarbeiterinnen und Mit-arbeitern der Verwaltung fr die immer hilfsbereite und hervor-ragende Zusammenarbeit.
Hermann Wachmeier begann seine Ausbildung am 01.09.1974bei der Stadt Leutershausen. Im Rahmen seiner Ausbildungzum Beamten des gehobenen Dienstes durchlief er die unter-schiedlichsten Bereiche der Stadtverwaltung. Ab 01.08.1987wurde er zum Standesbeamten und ab 01.01.1988 zum Leiterder Haupt- und Personalverwaltung sowie des Ordnungsam-tes bestellt. Diese Aufgabenbereiche nahm er bis zuletzt wahr.Herr Hermann Wachmeier wurde nun mit Ablauf des 31.01.2015wegen dauernder Dienstunfhigkeit offiziell in den wohlver-dienten Ruhestand versetzt.
Fr den neuen Lebensabschnitt wnschten ihm der Brger-meister und die Mitarbeiter alles Gute, viel Freude und vor al-lem Gesundheit, dass er die Pensionierung noch lange genie-en kann.
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Genehmigung des Protokolls der ffentlichen Sitzung vom 18.11.2014Beschluss: 18:0 StimmenBei TOP 9 Wnsche und Anfragen wird noch folgender Punkt ein-gefgt:Herr Fragner bittet, das Gelnder bei der Bushaltestelle in Eck-artsweiler zu vervollstndigen.Das Protokoll der ffentlichen Sitzung vom 18.11.2014 wird nachdieser Ergnzung wie vorgelegt genehmigt.
Genehmigung des Protokolls der ffentlichen Sitzung vom 25.11.2014Beschluss: 14:0 StimmenBei TOP 4 Satz 3 wird das Wort zweit in weit gendert.Das Protokoll der ffentlichen Sitzung vom 25.11.2014 wirdnach dieser nderung genehmigt.Herr Bauer, Herr Pickel, Herr Fragner und Herr von Eyb enthal-ten sich, da sie an der Sitzung nicht teilgenommen haben.Erlass einer neuen Beitrags- und Gebhrensatzung zur Ent-wsserungssatzung der Stadt Leutershausen hier: Neukalkulation des Herstellungsbeitrags und der Einlei-tungsgebhrenNeukalkulation der EinleitungsgebhrenBeschluss: 14:5 StimmenDie Gebhren fr die Schmutz- und Niederschlagswasserbesei-tigung werden ab 01.01.2015 wie folgt erhht:Schmutzwasser: 2,19 E/m3Niederschlagswasser: 0,26 E/m2Der Kalkulationszeitraum betrgt 4 Jahre.Neukalkulation der HerstellungsbeitrgeBeschluss: 19:0 StimmenDie Beitrge fr die Entwsserung werden ab 01.01.2015 wiefolgt gendert:Beitragssatz je m2 Geschossflche 10,66 EBeitragssatz je m2 Grundstcksflche 1,02 ENeuanschaffung einer Mehrzweckmaschine fr den stdtischen BauhofBeschluss: 19:0 StimmenDas Gert der Fa. Jordan (Holder X 30) zum Preis von 59.500 Ewird angeschafft, falls es nach Prfung durch Herrn Lang gleich-wertig mit dem Vorfhrgert der Fa. Strbel ist.Falls dies nicht zutrifft, wird das Vorfhrgert der Firma Strbelzum Preis von 64.799,07 E angeschafft. Die Bezahlung erfolgt imHaushaltsjahr 2015.
Bekanntgabe von Beschlssen aus nicht ffentlicher Sit-zung (Wegfall der Geheimhaltungsgrnde - Art. 52 Absatz 3Gemeindeordnung- GO)Brgermeister He verliest die vorgenannten Beschlsse und teiltmit, dass die Grnde fr die Geheimhaltung bei den vorgenann-ten Beschlssen entfallen.1. Sitzung vom 06.05.2014:Es fand keine nicht ffentliche Sitzung statt.
1. Sitzung vom 27.05.2014:Notarielle Vertrge, Genehmigung mehrerer Notarurkun-den: Grundstckskauf Stadt Leutershausen - Matthiasund Raija-Maria KleinBeschluss zu TOP 11: Der Stadtrat von Leutershausen hat vonden Urkunden des Notars Dr. Matthias Dietrich in Ansbachvom Mrz 2014, URNr. 0546 D/2014, Kenntnis genommen undgenehmigt alle darin fr die Stadt abgegebenen Erklrungen.Grundstcksteilverkauf Fl.-Nr. 142, Gemarkung Leuters-hausenBeschluss zu TOP 13: Die Stadt Leutershausen verkauft ausdem Grundstck Fl.-Nr. 142, Gemarkung Leutershausen, amStadtgraben nichts, um die stdtische Entwicklung der inner-stdtischen Grnflchen nicht einzuschrnken und den Blickauf die Stadtmauer nicht zu verbauen. Die darauf bauflligenGebude werden vom Bauhof abgerissen.
1. Sitzung vom 24.06.2014:Notarielle Vertrge, Genehmigung einer Notarurkunde:Grundstckskauf Stadt Leutershausen - Florian Gllerund Sandra StadlerBeschluss zu TOP 06: Der Stadtrat stimmt dem KaufvertragURNr. 0918D/2014 vom 30.05.2014 zu.Antrag der Fa. NEF GmbH Bau einer Fotovoltaikanlagebei RttenbachBeschluss zu TOP 09: Der Fa. NEF wird mitgeteilt, dass dieStadt Leutershausen dem Vorhaben nicht zustimmt.
1. Sitzung vom 08.07.2014:Notarielle Vertrge, Genehmigung einer Notarurkunde:Grundstckskauf Stadt Leutershausen - Kevin HufnagelBeschluss zu TOP 11: Der Stadtrat stimmt dem KaufvertragURNr. 1080D/2014 vom 25.06.2014 zu.
1. Sitzung vom 22.07.2014:Notarielle Vertrge, Genehmigung mehrerer Notarurkun-den: Grundstckskauf Stadt Leutershausen - Meier undStadt Leutershausen NeudeckBeschluss zu TOP 15: Der Stadtrat von Leutershausen hatvom Inhalt der Urkunden des Notars Dr. Christoph Anderle inAnsbach vom 11.07.2014, URNrn. 1255A/2014 und1258A/2014, Kenntnis genommen und genehmigt alle darin frdie Stadt abgegebenen Erklrungen.
1. Sitzung vom 16.09.2014:Notarielle Vertrge, Genehmigung mehrerer Notarurkun-den: Grundstckskauf Stadt Leutershausen - Falk Peterund He SiegfriedBeschluss zu TOP 09: Der Stadtrat von Leutershausen hatvom Inhalt der Urkunden des Notars Dr. Christoph Anderle inAnsbach vom 11.07.2014, URNrn. 1256A/2014 und1257A/2014, Kenntnis genommen und genehmigt alle darin frdie Stadt abgegebenen Erklrungen.
1. Sitzung vom 30.09.2014:Es fand keine nicht ffentliche Sitzung statt.
8. Sitzung vom 14.10.2014:Notarielle Vertrge, Genehmigung einer Notarurkunde:Grundstckskauf Stadt Leutershausen - Alexander undJuliane GruppBeschluss zu TOP 09: Der Kaufvertrag wird genehmigt.
22Nr. 2 / Freitag, 6. Februar 2015
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt LeutershausenVerantwortlich fr den amtlichen Teil des Mitteilungsblattes der Stadt Leutershausen ist 1. Brgermeister He oder sein Vertreter im Amt, fr denbrigen Inhalt der jeweilige Auftraggeber.Redaktion: Stadt Leutershausen, Am Markt 1 - 3, 91578 LeutershausenTelefon (0 98 23) 9 51 14 oder 9 51-0E-Mail: [email protected] Rathaus LeutershausenMontag - Freitag 7.30 Uhr - 12.30 UhrDonnerstag 13.30 Uhr - 18.00 UhrRedaktionsschluss ist montags, 8.00 Uhr.Layout, Druck und Anzeigenverwaltung:Krieger-Verlag GmbH, Postfach 11 03, 74568 BlaufeldenTelefon 0 79 53/98 01-0, Telefax 0 79 53/98 01-90Internet: www.krieger-verlag.de E-Mail-Adresse fr gewerbliche Anzeigen: [email protected]
IMPRESSUM
Beschlsse der ffentlichen Sitzung des Stadtrats vom 9.12.2014
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1. Sitzung vom 28.10.2014:Darlehensaufnahme Beschluss zu TOP 10: Das Darlehen ber 1. Mio. Euro wird freine Laufzeit von 20 Jahren bei der WL-Bank aufgenommen.
1. Sitzung vom 18.11.2014:Notarielle Vertrge Genehmigung mehrerer Notarurkunden:Die Stadt Leutershausen verkauft die Baugrundstcke Som-merleite 6 und 8 in Jochsberg, bestehend aus den Fl.-Nrn.592/15 mit 515 m2 und 592/16 mit 615 m.a) Der Stadtrat hat vom Inhalt der Urkunde des Notars Dr.Christoph Anderle in 91522 Ansbach, Martin-Luther-Platz43, vom 30.10.2014, URNr. 1858A/2014, i. S. Stadt Leu-tershausen/Stephan und Maria Meyer Kenntnis genommenund genehmigt diese Urkunde und alle darin vom ErstenBrgermeister der Stadt Leutershausen abgegebenen Er-klrungen.Die Stadt Leutershausen kauft 10 m2, aufgrund einerGrenzbegradigung am Neuen Graben von Herrn Zwen-gauer dazu.
b) Der Stadtrat hat vom Inhalt der Urkunde des Notars Dr. Chris-toph Anderle in 91522 Ansbach, Martin-Luther-Platz 43, vom30.10.2014, URNr. 1859A/2014 Kaufvertrag i. S. Zwengauer/Stadt Leutershausen Kenntnis genommen und genehmigtdiese Urkunde und alle darin vom Ersten Brgermeister derStadt Leutershausen abgegebenen Erklrungen.
Resolution zur Gleichstromtrasse in der Region HesselbergBeschluss: 14:3 StimmenDer vorgelegten Resolution wird zugestimmt.Integrierte rumliche Entwicklungsmanahmen (IRE) fr dienachhaltige Stadt-Umland-Entwicklung im EFRE 2014-2020;Zustimmung zu den Bewerbungsunterlagen der IRE-RegionHesselbergBeschluss: 15:2 StimmenIRE fr die nachhaltige Stadt-Umland-Entwicklung im EFRE2014-2020 Bewerbungsunterlagen der IRE-Region Hesselberg gernebleiben & gut leben Region mit Weitblick
1. Grundsatzbeschluss: Der Stadtrat der Stadt Leutershausenmacht sich das am 19.12.2014 vorgelegte IRE-Bewerbungs-konzept zu eigen. Das Konzept wird von Herrn He in dernchsten Sitzung des Stadtrats erlutert.
2. Einzelprojekt Deutsches Flugpioniermuseum:Der Stadtrat der Stadt Leutershausen stimmt der Anmeldungder Manahme Deutsches Flugpioniermuseum beim IRE EU-Frderprogramm (2014-2020) zu.
Beschlsse der ffentlichen Sitzungdes Stadtrats am 13.01.2015
Beitrags- und Gebhrensatzung zur Entwsserungssatzung
der Stadt Leutershausen (BGS/EWS) vom 01.01.2015
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes(KAG) erlsst die Stadt Leutershausen folgende Beitrags- undGebhrensatzung zur Entwsserungssatzung:
1 BeitragserhebungDie Stadt Leutershausen erhebt zur Deckung ihres Aufwands frdie Herstellung der Entwsserungseinrichtung einen Beitrag.
2 BeitragstatbestandDer Beitrag wird fr bebaute, bebaubare oder gewerblich ge-nutzte oder gewerblich nutzbare Grundstcke erhoben sowie frGrundstcke und befestigte Flchen, die keine entsprechendeNutzungsmglichkeit aufweisen, auf denen aber tatschlich Ab-wasser anfllt, wenn1. fr sie nach 4 EWS ein Recht zum Anschluss an die Ent-wsserungseinrichtung besteht oder
2. sie an die Entwsserungseinrichtung tatschlich angeschlos-sen sind oder
3. sie aufgrund einer Sondervereinbarung nach 7 Entwsse-rungssatzung (EWS) an die Entwsserungseinrichtung ange-schlossen werden.
3 Entstehen der Beitragsschuld(1) Die Beitragsschuld entsteht mit Verwirklichung des Beitrags-
tatbestandes. ndern sich die fr die Beitragsbemessungmageblichen Umstnde im Sinn des Art. 5 Abs. 2a KAG,entsteht die zustzliche Beitragsschuld mit dem Ab-schluss der Manahme.
(2) Wird erstmals eine wirksame Satzung erlassen und ist der Bei-tragstatbestand vor dem Inkrafttreten dieser Satzung erfllt, ent-steht die Beitragsschuld erst mit Inkrafttreten dieser Satzung.
4 BeitragsschuldnerBeitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Bei-tragsschuld Eigentmer des Grundstcks oder Erbbauberechtig-ter ist.
5 Beitragsmastab(1) Der Beitrag wird nach der Grundstcksflche und der Ge-
schossflche der vorhandenen Gebude berechnet.Die beitragspflichtige Grundstcksflche wird bei Grundst-cken von mindestens 1400 m2 Flche (bergroe Grundst-cke) in unbeplanten Gebieten bei bebauten Grundstckenauf das 6-fache der beitragspflichtigen Geschossflche, min-destens jedoch 1400 m2, bei unbebauten Grundstcken auf1400 m2 begrenzt.
(2) Die Geschossflche ist nach den Auenmaen der Gebu-de in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit dervollen Flche herangezogen. Dachgeschosse werden nurherangezogen, soweit sie ausgebaut sind. Gebude oderselbststndige Gebudeteile, die nach der Art ihrer Nutzungkeinen Bedarf nach Anschluss an die Schmutzwasserablei-tung auslsen oder die nicht angeschlossen werden drfen,werden nicht herangezogen; das gilt nicht fr Gebude oderGebudeteile, die tatschlich an die Schmutzwasserablei-tung angeschlossen sind. Balkone, Loggien und Terrassenbleiben auer Ansatz, wenn und soweit sie ber die Gebu-defluchtlinie hinausragen.
(3) Bei Grundstcken, fr die eine gewerbliche Nutzung ohne Be-bauung zulssig ist, sowie bei sonstigen unbebauten Grund-stcken wird als Geschossflche ein Viertel der Grund-stcksflche in Ansatz gebracht. Grundstcke, bei denen diezulssige oder fr die Beitragsbemessung magebliche vor-handene Bebauung im Verhltnis zur gewerblichen Nutzungnur untergeordnete Bedeutung hat, gelten als gewerblich ge-nutzte unbebaute Grundstcke im Sinn des Satzes 1.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
33 Nr. 2 / Freitag, 6. Februar 2015
Nchste Ausgabe des Mitteilungsblattes:Freitag, 20.02.2015Anzeigen- und Redaktionsschluss: Freitag, 13.02.2015Anzeigen im redaktionellen Teil:Vereinsnachrichten und kirchliche Nachrichten werden kos-tenlos in der blichen Gre verffentlicht und knnen berdas Redaktionssystem eingestellt werden. Bilder sind als Bild-datei (z. B. jpg) beizufgen.Falls Sie keinen Zugang haben oder nur selten Anzeigenschalten, knnen Sie diese im Rathaus bei Frau Reinhard ab-geben oder per E-Mail an [email protected] zu-senden. Tel. 09823-95114, Fax. 09823-951414.Bezahlte Anzeigen sind direkt bei der Fa. Krieger einzureichen.Tel. 07953-98010 / Fax 07953-980190, E-Mail [email protected]
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(4) Ein zustzlicher Beitrag entsteht mit der nachtrglichen n-derung der fr die Beitragsbemessung mageblichen Um-stnde, soweit sich dadurch der Vorteil erhht.Eine Beitragspflicht entsteht insbesondere- im Falle der Vergrerung eines Grundstcks fr die zu-stzlichen Flchen, soweit fr diese bisher noch keine Bei-trge geleistet wurden,
- im Falle der Geschossflchenvergrerung fr die zustz-lich geschaffenen Geschossflchen sowie im Falle desAbs. 1 Satz 2 fr die sich aus ihrer Vervielfachung errech-nende zustzliche Grundstcksflche,- im Falle der Nut-zungsnderung eines bisher beitragsfreien Gebudesoder Gebudeteils im Sinn des 5 Abs. 2 Satz 4, soweitinfolge der Nutzungsnderung die Voraussetzungen frdie Beitragsfreiheit entfallen.
(5) Wird ein unbebautes Grundstck, fr das ein Beitrag nachAbs. 3 festgesetzt worden ist, spter bebaut, so wird der Bei-trag nach Abzug der nach Abs. 3 bercksichtigten Geschoss-flchen und den nach Abs. 1 Satz 2 begrenzten Grundstcks-flchen neu berechnet. Dieser Betrag ist nachzuentrichten.Ergibt die Gegenberstellung ein Weniger an Geschossfl-chen, so ist fr die Berechnung des Erstattungsbetrages aufden Beitragssatz abzustellen, nach dem der ursprnglicheBeitrag entrichtet wurde.
6 Beitragssatz(1) Der Beitrag betrgt
a) pro m2 Grundstcksflche 1,02 EEb) pro m2 Geschossflche 10,66 EE
(2) Fr Grundstcke, von denen kein Niederschlagswasser ein-geleitet werden darf, wird der Grundstcksflchenbeitragnicht erhoben. Fllt diese Beschrnkung weg, wird derGrundstcksflchenbeitrag nacherhoben.
7 FlligkeitDer Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitrags-bescheides fllig.
7 a BeitragsablsungDer Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht abgelstwerden. Der Ablsungsbetrag richtet sich nach der voraussichtli-chen Hhe des Beitrags. Ein Rechtsanspruch auf Ablsung be-steht nicht. 8 Erstattung des Aufwands fr Grundstcksanschlsse(1) Der Aufwand fr die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung,
Erneuerung, Vernderung und Beseitigung sowie fr die Un-terhaltung der Grundstcksanschlsse im Sinn des 3 EWSist mit Ausnahme des Aufwands, der auf die im ffentlichenStraengrund liegenden Teile der Grundstcksanschlsseentfllt, in der jeweils tatschlichen Hhe zu erstatten.
(2) Der Erstattungsanspruch entsteht mit Abschluss der jeweili-gen Manahme. Schuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entste-hens des Erstattungsanspruchs Eigentmer des Grund-stcks oder Erbbauberechtigter ist; mehrere Schuldner (Ei-gentmer bzw. Erbbauberechtigte) sind Gesamtschuldner. 7 gilt entsprechend.
(3) Der Erstattungsanspruch kann vor seinem Entstehen abge-lst werden. Der Ablsungsbetrag richtet sich nach der vo-raussichtlichen Hhe des Erstattungsanspruchs. Ein Rechts-anspruch auf Ablsung besteht nicht.
9 GebhrenerhebungDie Stadt erhebt fr die Benutzung der Entwsserungseinrich-tung Grundgebhren und Einleitungsgebhren.
9a GrundgebhrDie Grundgebhr betrgt 20 EE pro Jahr fr jede auf dem ange-schlossenen Grundstck mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemel-dete Person, jedoch werden hchstens 4 Personen pro Familieherangezogen (Abwassereinheit). Stichtag fr die Anzahl der Personen ist jeweils der 1. Januar frdas ganze folgende Jahr.Einer Abwassereinheit werden gleichgesetzt:a) bei Gasthfen, Hotels je angefangene mit Beherbergungsgelegenheit 10 Fremdenbetten
b) bei Fabriken, Werksttten je Schicht je angefangene 10 familienfremde Betriebsangehrige
c) bei Gastwirtschaften, Restaurants je angefangene 30 Pltze
d) bei Bros und Geschftshusern je angefangene 10 fami-lienfremde Betriebsan-gehrige
e) bei Clubhusern mit je angefangene 100 PltzeWirtschaftsbetrieb
f) bei Clubhusern ohne je angefangene 150 Pltze Wirtschaftsbetrieb
g) bei Sommerwirtschaften je angefangene 60 Pltzeh) bei Lichtspieltheatern, Konzertslen, je angefangene 150 PltzeSlen in Gastwirtschaften, Turnhallen
i) bei Altenheimen, Pflegeheimen je angefangene 10 Be-triebsangehrige je Schicht
10 Einleitungsgebhr(1) Die Einleitungsgebhr wird nach Magabe der nachfolgen-
den Abstze nach der Menge der Abwsser berechnet, dieder Entwsserungseinrichtung von den angeschlossenenGrundstcken zugefhrt werden. Die Gebhr betrgt 2,19 EE pro Kubikmeter Abwasser.
(2) Als Abwassermenge gelten die dem Grundstck aus derWasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewin-nungsanlage zugefhrten Wassermengen abzglich dernachweislich auf dem Grundstck verbrauchten oder zu-rckgehaltenen Wassermengen, soweit der Abzug nichtnach Abs. 4 ausgeschlossen ist. Die Wassermengen werdendurch geeichten Wasserzhler ermittelt.Als dem Grundstck aus der Eigengewinnungsanlage zuge-fhrte Wassermenge werden pauschal pro Jahr und Einwoh-ner oder Abwassereinheit im Sinne von 9 a Satz 3 angesetzt: a) Regenwassergewinnungsanlagen 18 cbmb) Hausbrunnen 30 cbm.Es steht dem Gebhrenpflichtigen frei, den Nachweis einesniedrigeren Wasserverbrauchs zu fhren. Sie sind von der Stadt zu schtzen, wenn1. ein Wasserzhler nicht vorhanden ist, oder2. der Zutritt zum Wasserzhler oder dessen Ablesung nichtermglicht wird, oder
3. sich konkrete Anhaltspunkte dafr ergeben, dass ein Was-serzhler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt.
Werden die Wassermengen nicht vollstndig ber Wasser-zhler erfasst, werden als dem Grundstck aus der Eigenge-winnungsanlage zugefhrte Wassermenge pauschal 15 m3pro Jahr und Einwohner, der zum Stichtag 01.01. des Jahresmit Wohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstck ge-meldet ist, neben der tatschlich aus der ffentlichen Was-serversorgung abgenommenen angesetzt, insgesamt abernicht weniger als 30 m3 pro Jahr und Einwohner. In begrn-deten Einzelfllen sind ergnzende hhere Schtzungenmglich. Es steht dem Gebhrenpflichtigen frei, den Nach-weis eines niedrigeren Wasserverbrauchs zu fhren; Abs. 3Satz 2 gilt entsprechend.
(3) Der Nachweis der verbrauchten und der zurckgehaltenenWassermengen obliegt dem Gebhrenpflichtigen. Er istgrundstzlich durch geeichte und verplombte Wasserzhlerzu fhren, die der Gebhrenpflichtige auf eigene Kosten festzu installieren hat. Bei landwirtschaftlichen Betrieben mitViehhaltung gilt fr jedes Stck Grovieh bzw. fr jede Gro-vieheinheit (Umrechnung gem. Nr. IV. 1 der IMBek vom5.12.1974 MABL S. 925) eine Wassermenge von 15 m3 proJahr als nachgewiesen. Magebend ist die im Vorjahr durch-schnittlich gehaltene Viehzahl. Der Nachweis der Viehzahlobliegt dem Gebhrenpflichtigen; er kann durch Vorlage desBescheids der Tierseuchenkasse erbracht werden.
(4) Vom Abzug nach Abs. 3 sind ausgeschlossena) Wassermengen bis zu 20 m3 jhrlich,b) das hauswirtschaftlich genutzte Wasser undc) das zur Speisung von Heizungsanlagen verbrauchte Wasser.
(5) Im Fall des 10 Abs. 3 Stze 3 bis 5 ist der Abzug auch in-soweit begrenzt, als der Wasserverbrauch 30 m3 pro Jahr undEinwohner, der zum Stichtag 01.01. des Jahres mit Wohnsitzauf dem heranzuziehenden Grundstck gemeldet ist, unter-schreiten wrde. In begrndeten Einzelfllen sind ergnzen-de hhere betriebsbezogene Schtzungen mglich.
44Nr. 2 / Freitag, 6. Februar 2015
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(6) Gebhr fr das Einleiten von Schmutzwasser in Ortsentws-serungsanlagen ohne Klranlagen1. Die Einleitungsgebhr wird nach der Zahl der auf dem an-geschlossenen Grundstck mit Haupt- oder Nebenwohn-sitz gemeldeten Personen festgesetzt.
2. Stichtag fr die Anzahl der Personen ist jeweils der 1. Ja-nuar fr das ganze folgende Kalenderjahr.
3. Die Gebhr betrgt pro Person = 35,79 EE. 4. Einer Person werden gleichgestellt:
a) bei Gasthfen, Hotels je angefangene mit Beherbergungsgelegenheit 10 Fremdenbetten
b) bei Fabriken, Werksttten je Schicht je angefangene 10 familienfremde Betriebsangehrige
c) bei Gastwirtschaften, Restaurants je angefangene 30 Pltze
d) bei Bros und Geschftshusern je angefangene 10 familienfremde Betriebsangehrige
e) bei Clubhusern mit Wirtschaftsbetrieb je angefangene 100 Pltze
f) bei Clubhusern ohne Wirtschaftsbetrieb je angefangene 150 Pltze
g) bei Sommerwirtschaften je angefangene 60 Pltze
h) bei Lichtspieltheatern, Konzertslen, je angefangene Slen in Gastwirtschaften, Turnhallen 150 Pltze
i) bei Altenheimen, Pflegeheimen je angefangene 10 Betriebsangeh-rige je Schicht
10a Niederschlagswassergebhr(1) Die Niederschlagswassergebhr bemisst sich nach den
berbauten und den befestigten Flchen des Grundstcks,von denen aus Niederschlagswasser in die Entwsserungs-einrichtung eingeleitet wird oder abfliet.
(2) Als befestigt im Sinn des Abs. 1 gilt jeder Teil der Grund-stcksflche, dessen Oberflche so beschaffen ist, dass Nie-derschlagswasser vom Boden nicht oder nur unwesentlichaufgenommen werden kann, d. h. insbesondere Betonde-cken, bituminse Decken, Pflasterungen und Plattenbelge. Weicht auf mehr als 20 % der befestigten Flche einesGrundstcks der Abflusswert erheblich ab, so kann auf An-trag der Flchenansatz fr diese Flchen entsprechend fol-genden Versiegelungsarten festgesetzt werden:a) wasserundurchlssige Befestigungen:Asphalt, Beton, Pflaster mit Fugenverguss oder auf Beton verlegt Faktor 1,0
b) wasser(teil)durchlssige Befestigungen:Pflaster ohne Fugenverguss auf Sand oder auf Kies verlegt Faktor 0,6Kies- oder Schotterflchen Faktor 0,2Rasengittersteine Faktor 0,0
c) sonstige Befestigungen:Dachflchen ohne Begrnung Faktor 1,0Kiesschttdcher Faktor 0,5Grndcher Faktor 0,3Fr Tiefgaragendcher gilt Buchstabe c entsprechend.
(3) berbaute und befestigte Flchen bleiben unbercksichtigt,wenn dort anfallendes Niederschlagswasser der ffentlichenEntwsserungsanlage ferngehalten wird und z. B. ber Ver-sickerung oder Einleitung in ein Oberflchengewsser eineandere Vorflut erhlt. Wenn ein berlauf in die ffentliche Entwsserungsanlagebesteht, werden die Flchen vollstndig herangezogen.
(4) Wird Niederschlagswasser von berbauten und befestigtenFlchen in einer Zisterne gesammelt, fallen fr diese Flchenkeine Niederschlagswassergebhren an; besteht ein ber-lauf von der Sammelvorrichtung an die ffentliche Entws-serungsanlage, werden pro m3 Stauraum 25 m2 Grund-stcksflche von der der Berechnung der Niederschlags-wassergebhren zugrunde zu legenden Flche abgezogen.
(5) Der Gebhrenschuldner hat der Stadt auf Anforderung inner-halb eines Monats eine Aufstellung der fr die Berechnung der
Gebhr nach den Abs. 1 bis 4 mageblichen Flchen einzurei-chen. Magebend sind die Verhltnisse am ersten Tag des Ver-anlagungszeitraums. nderungen der der Gebhrenberech-nung zugrunde liegenden Flchen hat der Gebhrenschuldnerauch ohne Aufforderung binnen eines Monats nach Eintritt dernderung der Stadt mitzuteilen. Sie werden im folgenden Ver-anlagungszeitraum (oder ab dem folgenden Monat anteilig) be-rcksichtigt. Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr.
(6) Kommt der Gebhrenschuldner seinen Pflichten nach Abs. 5nicht fristgerecht oder unvollstndig nach, so kann die Stadtdie mageblichen Flchen schtzen.
(7) Die Niederschlagswassergebhr betrgt 0,26 EEpro m2 pro Jahr. 10 b Gebhrenabschlge
Wird vor Einleitung der Abwsser im Sinn des 10 dieser Sat-zung in die Entwsserungsanlage eine Vorklrung oder sonstigeVorbehandlung der Abwsser auf dem Grundstck verlangt, soermigen sich die Schmutzwassergebhren um die Hlfte.Das gilt nicht fr Grundstcke mit gewerblichen oder sonstigenBetrieben, bei denen die Vorklrung oder Vorbehandlung ledig-lich bewirkt, dass die Abwsser dem durchschnittlichen Ver-schmutzungsgrad oder der blichen Verschmutzungsart der ein-geleiteten Abwsser entsprechen.
11 GebhrenzuschlgeFr Abwsser im Sinn des 10 dieser Satzung, deren BeseitigungKosten verursacht, die die durchschnittlichen Kosten der Beseiti-gung von Hausabwasser um mehr als 30 % bersteigen, wird einZuschlag bis zur Hhe des den Grenzwert bersteigenden Prozent-satzes des Kubikmeterpreises fr die Einleitungsgebhr erhoben.
12 Entstehen der Gebhrenschuld(1) Die Einleitungsgebhr entsteht mit jeder Einleitung von Ab-
wasser in die Entwsserungsanlage. (2) Die Niederschlagswassergebhr entsteht erstmals mit dem
Tag, der auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellungdes Anschlusses folgt. Der Tag wird im erstmals ergehendenBescheid bestimmt. Im brigen entsteht die Niederschlags-wassergebhr mit dem Beginn eines jeden Tages in Hhe ei-nes Tagesbruchteils der Jahresgebhrenschuld neu.
(3) Die Grundgebhr entsteht erstmals mit dem Tag, der auf denZeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des Anschlussesfolgt. Der Tag wird im erstmals ergehenden Bescheid be-stimmt. Im brigen entsteht die Grundgebhr mit dem Be-ginn eines jeden Tages in Hhe eines Tagesbruchteils derJahresgrundgebhrenschuld neu.
13 Gebhrenschuldner(1) Gebhrenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der
Gebhrenschuld Eigentmer des Grundstcks oder hnlichzur Nutzung des Grundstcks dinglich berechtigt ist.
(2) Gebhrenschuldner ist auch der Inhaber eines auf demGrundstck befindlichen Betriebs.
(3) Mehrere Gebhrenschuldner sind Gesamtschuldner. 14 Abrechnung, Flligkeit, Vorauszahlung
Die Einleitung wird jhrlich abgerechnet. Die Grund- und die Ein-leitungsgebhr werden einen Monat nach Bekanntgabe des Ge-bhrenbescheides fllig.Auf die Gebhrenschuld sind zum 01. Mrz, 01. Mai, 01. Juli, 1. September und 01. November jedes Jahres Vorauszahlungenin Hhe eines Fnftels der Jahresabrechnung des Vorjahres zuleisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt dieStadt die Hhe der Vorauszahlungen unter Schtzung der Jah-resgesamteinleitung fest.
15 Pflichten der Beitrags- und GebhrenschuldnerDie Beitrags- und Gebhrenschuldner sind verpflichtet, der Stadtfr die Hhe der Abgabe magebliche Vernderungen unverzg-lich zu melden und ber den Umfang dieser Vernderungen aufVerlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen Aus-kunft zu erteilen.
16 InkrafttretenDiese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.12.2010 auer Kraft.Leutershausen, den 28.01.2015
Siegfried He,1. Brgermeister
Wird vor Einleitung der Abwsser im Sinn des 10 dieser Satzung in die Entwsserungsanlage eine Vorklrung oder sonstige Vorbehandlung der Abwsser auf dem Grundstck verlangt, so ermigen sich die Schmutzwassergebhren um die Hlfte.
Das gilt nicht fr Grundstcke mit gewerblichen oder sonstigen Betrieben, bei denen die Vorklrung oder Vorbehandlung lediglich bewirkt, dass die Abwsser dem durchschnittlichen Verschmutzungsgrad oder der blichen Verschmutzungsart der eingeleiteten Abwsser entsprechen.
11 Gebhrenzuschlge Fr Abwsser im Sinn des 10 dieser Satzung, deren Beseitigung Kosten verursacht, die die durchschnittlichen Kosten der Beseitigung von Hausabwasser um mehr als 30 % bersteigen, wird ein Zuschlag bis zur Hhe des den Grenzwert bersteigenden Prozentsatzes des Kubikmeterpreises fr die Einleitungsgebhr erhoben.
12 Entstehen der Gebhrenschuld (1) Die Einleitungsgebhr entsteht mit jeder Einleitung von Abwasser in die Entwsserungsanlage.
(2) Die Niederschlagswassergebhr entsteht erstmals mit dem Tag, der auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des Anschlusses folgt. Der Tag wird im erstmals ergehenden Bescheid bestimmt. Im brigen entsteht die Niederschlagswassergebhr mit dem Beginn eines jeden Tages in Hhe eines Tagesbruchteils der Jahresgebhrenschuld neu.
(3) Die Grundgebhr entsteht erstmals mit dem Tag, der auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des Anschlusses folgt. Der Tag wird im erstmals ergehenden Bescheid bestimmt. Im brigen entsteht die Grundgebhr mit dem Beginn eines jeden Tages in Hhe eines Tagesbruchteils der Jahresgrundgebhrenschuld neu.
13 Gebhrenschuldner (1) Gebhrenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Gebhrenschuld Eigentmer des
Grundstcks oder hnlich zur Nutzung des Grundstcks dinglich berechtigt ist.
(2) Gebhrenschuldner ist auch der Inhaber eines auf dem Grundstck befindlichen Betriebs.
(3) Mehrere Gebhrenschuldner sind Gesamtschuldner. 14 Abrechnung, Flligkeit, Vorauszahlung
Die Einleitung wird jhrlich abgerechnet. Die Grund- und die Einleitungsgebhr werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebhrenbescheides fllig.
Auf die Gebhrenschuld sind zum 01. Mrz, 01. Mai, 01. Juli, 01.September und 01. November jedes Jahres Vorauszahlungen in Hhe eines Fnftels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt die Stadt die Hhe der Vorauszahlungen unter Schtzung der Jahresgesamteinleitung fest.
15 Pflichten der Beitrags- und Gebhrenschuldner Die Beitrags- und Gebhrenschuldner sind verpflichtet, der Stadt fr die Hhe der Abgabe magebliche Vernderungen unverzglich zu melden und ber den Umfang dieser Vernderungen y auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen y Auskunft zu erteilen.
16 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.12.2010 auer Kraft.
Leutershausen, den 28.01.2015
Siegfried He ,1.Brgermeister
55 Nr. 2 / Freitag, 6. Februar 2015
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Auensprechtage des Amtes fr Versorgungund Familienfrderung Nrnberg im Land-kreis AnsbachHaben Sie Fragen rund um das Elterngeld, Betreuungsgeld,Schwerbehindertenausweis oder das Blindengeld ? Das Amt frVersorgung und Familienfrderung Nrnberg fhrt am Dienstag,den 10.02.2014 in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr im Landrats-amt Ansbach, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach, einen allgemei-nen Auensprechtag durch.
Jagdgenossenschaft EckartsweilerAm Montag, den 2. Mrz 2015 findet um 20.00 Uhr im Wasch-haus in Eckartsweiler die Jahreshauptversammlung der Jagdge-nossenschaft Eckartsweiler statt.Tagesordnung:1. Begrung2. Protokoll ber die Jahreshauptversammlung 20143. Bericht ber die Wildvermarktung4. Kassenbericht5. Bericht Jagdvorsteher6. Entlastung Vorstand und Kassier7. Neuwahl des Jagdvorstandes8. Verwendung des Jagdpachtes9. Verlngerung des Jagdpachtvertrages10. Wnsche und AntrgeAlle Jagdgenossen sind herzlich eingeladen.Rainer Hauf, Jagdvorsteher
Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft HchstettenAm Samstag, den 21.02.2015 findet um 19.30 Uhr im Kulturzen-trum Hchstetten die Jahreshauptversammlung der Jagdgenos-senschaft Hchstetten statt.Tagesordnung:1. Begrung2. Protokoll der Jahreshauptversammlung 20143. Bericht des Vorstandes4. Kassenbericht5. Entlastung des Vorstands und Kassiers6. Verwendung des Jagdpachtes7. Wnsche und AntrgeAlle Jagdgenossen sind herzlich eingeladen.Wolfgang Kriegbaum, Jagdvorsteher
Gefunden Das Fundbro im Rathaus, Erdgeschoss, links, Zimmer 5,Frau Archut (Tel. 09823/951-16) teilt mit:GEFUNDEN: Kleiner Schutzengel (Autofahrer) Schlsselbund mit einem Schlssel (blauer Karabiner, kl. roteLampe)
Stockschirm mit Tigermuster (grau/schwarz/wei) Mountainbike wei mit blau-schwarzer Aufschrift MTB Sport24-Zoll
Evangelische Gottesdienste
LeutershausenFreitag, 06.02. bis 8.02. Dekanats-Kirchenvorsteher-Rstzeit, Hesselberg
KIRCHLICHE VERANSTALTUNGEN
Sonntag, 08.02. 9.30 Uhr Gottesdienst, Kirche St. Peter (mit Pfarrer Dr. Denker) 9.30 Uhr Kindergottesdienst, Gemeindehaus Dienstag, 10.02. 9.30 Uhr Mutter-Kind-Gruppe, Gemeindehaus 17.30 Uhr Kleine Bren, Gemeindehaus19.00 Uhr Frauenkreis - geselliger Abend mit Lydia, Gemeinde-
haus Mittwoch, 11.02. 9.00 Uhr Die 2. Tasse Kaffee, Gemeindehaus
Madame Mao-Jiang Quing und die Kulturrevolution 15.00 Uhr Strickcaf, Jugendzentrum Villa 19.00 Uhr Konfirmandenelternabend, Gemeindehaus (mit De-
kan Horn/Pfarrer Schulz) Sonntag, 15.02. 9.30 Uhr Gottesdienst, Kirche St. Peter (mit Pfarrer Schulz) 9.30 Uhr Kindergottesdienst, Gemeindehaus 10.30 Uhr Kirchenkaffee, Gemeindehaus 18.30 Uhr Silence and Praise, Lutherhaus
JochsbergSonntag, 08.02. 10.30 Uhr Gottesdienst, Kirche St. Mauritius
(mit Pfarrer Dr. Denker) Sonntag, 15.02. 10.30 Uhr Gottesdienst, Kirche St. Mauritius
(mit Pfarrer Rainer Schulz)
ColmbergSonntag, 08.02.10.00 Uhr Gottesdienst (mit Pfr. R. Dietsch), KiGoSonntag, 15.02.9.00 Uhr Gottesdienst (mit Prd. Wostratzky)
FrommetsfeldenSonntag, 08.02.9.00 Uhr Gottesdienst, Kirche St. Erhard (mit Pfr. Schieder)Sonntag, 15.02.10.15 Uhr Gottesdienst, Kirche St. Erhard (mit Pfr. Dr. Denker),
kein Kindergottesdienst!
NeunkirchenSonntag, 8. Februar 20159.00 Uhr Gottesdienst in Neunkirchen (mit Prdikantin See-
fried)10.15 Uhr Gottesdienst in Wiedersbach (mit Prdikantin See-
fried)Freitag, 13. Februar 201514.30 Uhr Frauenkreis in Neunkirchen (mit Ehepaar Hofmockel)
Bericht ber AmerikaSonntag, 15. Februar 20159.00 Uhr Gottesdienst in Neunkirchen (mit Pfr. Repky)10.15 Uhr Gottesdienst in Wiedersbach (mit Pfr. Repky)
WeienkirchbergSonntag, 8.2.9.30 Uhr Gottesdienst mit Pfarrer WirthMittwoch, 11.2.16.00 Uhr PrparandenunterrichtDonnerstag, 12.2.20.00 Uhr KirchenvorstandssitzungSamstag, 14.2.9.00 Uhr bis 12.00 Uhr KonfirmandentagSonntag, 15.2.9.30 Uhr Gottesdienst mit Pfarrerin Walz,
gleichzeitig Kindergottesdienst, anschlieend Kir-chenkaffee
Donnerstag, 19.2.14.00 Uhr Seniorenkreis mit Lydia Schwab
66Nr. 2 / Freitag, 6. Februar 2015
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Katholische Gottesdienste
LeutershausenSonntag, 08.02.20159:00 Uhr AmtSonntag, 15.02.20159:00 Uhr AmtMittwoch (Aschermittwoch), 18.02.201519:00 Uhr Wort-Gottes-Feier mit Spendung des AschenkreuzesDonnerstag, 19.02.201515:00 Uhr Messe, anschl. Begegnung mit Kaffee und KuchenAlle Termine stehen im Pfarrblatt.Hans-Peter Kunert, Dekan
ProblemmllsammlungDie nchsten Sammlungen von Problemmll finden in Nachbar-gemeinden an folgenden Terminen statt:Ort: Termin: Sammlungsort:Geslau 21.02.2015 Wertstoffhof
von 9.15 10.00 UhrBuch a. Wald 29.08.2015 Dorfweiher
von 9.30 - 10.15 UhrIn Leutershausen findet die Problemmllsammlung am 23.05.2015von 8.00 9.15 Uhr im Wertstoffhof statt.Bei den Problemmllsammlungen knnen alle Landkreisbrgerfolgende Abflle kostenlos abgeben:Reste von Reinigungs-, Pflanzen- und Holzschutzmitteln, Spray-dosen, Imprgniermittel, Chemikalien aus Experimentierkstenund privaten Fotolabors, Wachse, Fette (auer Speisefette), Kle-ber, le (auer Altl und Speisel), Suren, Laugen, Salze,Quecksilber (Schalter, Thermometer), Lacke und Farben (fls-sig), Beizmittel, Lsemittel wie Benzin, Spiritus, Trichlorthylen,Aceton, Farbenverdnner, Glyzerin, Frostschutzmittel, Dispersi-onsfarben (flssig) und hnliches.
Grne Tonne - Gelber SackNchste Abholung der Gelben Scke ist am 11.02.2015.Nchste Entleerung der Grnen Tonnen fr Altpapier ist am23.02.2015.Im Landkreis Ansbach werden im Gelben Sack nur Verpackun-gen aus Kunststoffen (Joghurtbecher etc.) und sog. Verbundstof-fen (Tetrapacks etc.) gesammelt. Eine Auflistung, was gesammeltwird, befindet sich auf jedem Gelben Sack. Fr weitere Informa-tionen knnen Sie auch das Abfall-ABC (ab Seite 24) oder dieMerkbltter und Hinweise auf unserer Internetseite nutzen. Da-bei ist die richtige Trennung einfach, wenn man bei der Sammel-beschreibung das Wort Verpackungen beachtet. Die Verpa-ckung muss auch nicht zwingend mit dem Grnen Punkt ge-kennzeichnet sein.Alle anderen Kunst- und Verbundstoffe, bei denen es sich nicht umVerpackung handelt, drfen nicht ber den Gelben Sack entsorgtwerden. Vor allem bei Styropor kommt es hufig zu Fehleinwrfen.Verpackungsstyropor kann ohne Weiteres in den Gelben Sack ge-steckt werden. Eine Mengenbegrenzung existiert dabei nicht. An-ders ist es allerdings, wenn beim Hausbau noch einige Styropor-dmmplatten brig bleiben. Da diese keine Verpackungen sind,werden die damit befllten Gelben Scke nicht mitgenommen.Sollten die Gelben Scke aus anderen Grnden (als einer feh-lerhaften Befllung) nicht abgeholt worden sein, wenden Sie sichbitte an das mit der Entsorgung der Gelben Scke beauftragteUnternehmen, Herz Entsorgung und Logistik GmbH.Kostenlose Hotline: 0800/67 89 013 (aus dem dt. Festnetz).
ABFALLWIRTSCHAFT
Schden an Mllfahrzeugen durch berstehende ste!Vielerorts ragen derzeit Hecken und ste so in den Verkehrs-raum, dass die Gefahr besteht, dass durch berstehende steSchden an den Leerungsfahrzeugen entstehen knnen. DieseSchden mssen durch den Grundstckeigentmer ersetzt wer-den. Bitte schneiden Sie deshalb umgehend Hecken und Bumezurck.Vielen Dank fr Ihre Mithilfe.
Informationsabend der Staatlichen Realschule HerriedenDie Staatliche Realschule Herrieden veranstaltet am Dienstag, den 03. Mrz 2015 von 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr
einen Informationsabend zum bertritt an die Realschule.Schulleitung und Beratungslehrer stellen den Bildungsweg derRealschule vor, besprechen das bertrittsverfahren, geben Ent-scheidungshilfen und informieren ber schulische und beruflicheMglichkeiten nach dem Erwerb des Realschulabschlusses. In-teressierte Eltern, deren Kinder derzeit eine 4. Klasse der Grund-schule oder eine 5. Klasse der Mittelschule besuchen, sind dazuherzlich eingeladen.Von 18.00 Uhr bis 19:00 Uhr knnen Eltern mit ihren Kindern ei-nen Einblick in das Schulhaus, in Klassenrume und in das Lehr-angebot erhalten.
Ausbildungsstellen-Brse in Ansbach
am Dienstag, 24. Mrz 2015 von 09:00 bis 16:30 Uhr
im Tagungszentrum Onoldia
www.ausbildung-ansbach.info Industrie- und Handelskammer Nrnberg Geschftsstelle Ansbach Bahnhofsplatz 8, 91522 Ansbach Tel.: 0981/209570-02 E-Mail: [email protected]
JJuunnggee TTaalleennttee
SCHULEN
77 Nr. 2 / Freitag, 6. Februar 2015
Ist Ihr Briefkasten gut lesbar beschriftet?Sie erleichtern damit die zuverlssige ZustellungIhres Mitteilungsblattes.
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Freiwillige Feuerwehr JochsbergEinladung zur Generalversammlung 2015Die Freiwillige Feuerwehr Jochsberg ldt zu ihrer Generalver-sammlung am Freitag, den 20. Februar 2015 um 19.30 Uhr indas Gemeindehaus in Jochsberg ein. Wir bitten um pnktliches und vollstndiges Erscheinen. Die ak-tiven Mitglieder erscheinen bitte in Uniform.Tagesordnung: 1. Begrung durch den Vorsitzenden2. Bericht des Schriftfhrers3. Bericht der Kassierin4. Bericht der Kassenprfer5. Bericht des Kommandanten6. Bericht des Jugendwartes7. Bericht des Vorsitzenden8. Neuwahlen der Beisitzer und Kassenprfer9. Wahl des Festausschusses zum 125-jhrigen Jubilum10. Ehrungen11. Gruworte12. Wnsche und Anfragen S. Diezinger, Vorsitzender,G. Diezinger, Kommandant
Jahreshauptversammlungder Freiwilligen Feuerwehr Wiedersbach mit Neuwahl des Kommandanten und des stellvertretendenKommandanten Die Jahreshauptversammlung der FFW Wiedersbach findet amSamstag, den 07. Mrz 2015, 19.30 Uhr, im Schtzenhaus inWiedersbach statt.Im Rahmen der Veranstaltung werden der Kommandant und derStellvertreter des Kommandanten neu gewhlt.Ich darf deshalb alle Mitglieder der FFW Wiedersbach bitten, ander Versammlung in Uniform teilzunehmen.He, 1. Brgermeister
Kleintierzuchtverein LeutershausenDie Jahreshauptversammlung des Kleintierzuchtvereins B 532Leutershausen mit Vereinsmeisterehrung findet am Samstag,den 14.02.2015 um 20.00 Uhr im Vereinslokal Gasthaus ZurKrone in Leutershausen statt.Alle Mitglieder sind dazu herzlich eingeladen.Die VorstandschaftAnton Nefzger
Soldaten- und Kriegerkameradschaft NeunkirchenJahreshauptversammlung der Soldaten- u. Kriegerkamerad-schaft Neunkirchen am Freitag, den 13.02.2015 im Straen-wirtshaus um 19.30 Uhr. Hierzu sind alle Kameraden sowie sons-tige Interessenten eingeladen. Es finden entsprechende Berichte sowie Ehrungen statt. Nachdem offiziellen Teil wollen wir gemtlich beisammensein mit frn-kischen Bratwrsten zulasten der Kameradschaftskasse.
VEREINE UND VERBNDE
FEUERWEHREN
Die Getrnke bezahlt der 1. Vorstand Hilmar Grottenmller an-lsslich seines 75. Geburtstages. Da die Wirtin hinsichtlich derBratwrste disponieren muss, bitte sptesten am 10. Februar2015 anmelden (Tel. 09823/458). SKK Neunkirchen Die Vorstandschaft
SV 1954 Weienkirchberg
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derfaschingSpiele
Kuchen
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Auf euer Kommen freut sich die Initiativgruppe Kinderspielplatz Brunst
Faschingsdienstag17.02. von 14 -17 Uhrim Schtzenhaus Brunst
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inderspielplaKruppe gtivnitiaIeut sich die uf euer Kommen frA
unstenhaus BrchtzSim 14 -17 Uhron v17.02.
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Samstag,14. Februar 2015im Schtzenhaus inBrunst ab 19.30 Uhr
Faschingsball
88Nr. 2 / Freitag, 6. Februar 2015
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BBV LandfrauenHerzliche Einladung zum Vortrag
Ist der Darm gesund bin ich gesundWie wichtig sind Vitalstoffe? Gesund abnehmen und entgiften?
am Freitag, 27. Februar 2015 um 19.30 Uhrin Meuchlein, Gasthaus Stadelmann
Referentin: Carolin WeiAuf eure Teilnahme freuen sichBBV LandfrauenPetra Stadelmann
Heimatverein LeutershausenDer Heimatverein sucht fr eine Aus-stellung im Museum Exponate!Unser Museumsteam bereitet im Momenteine Sonderausstellung Der 1. Weltkrieg1914 bis 1918 vor. Die Ausstellung wirdam Ostersonntag erffnet und wird bis zumEnde der Museums-Saison, Ende Oktober,zu besichtigen sein.
Dazu brauchen wir aber die Mithilfe unserer Bevlkerung, dennwir haben noch Lcken in der vorgesehenen Ausstellung. Wir suchen deshalb Gegenstnde, Dokumente, Ansichtskarten,Tatsachenberichte/Augenzeugen-Schilderungen und was sonstnoch eine Ausstellung sehenswert macht. Gerne holen wir die Spenden oder Leihgaben bei Ihnen ab, oderSie bringen diese zur Geschftsfhrerin des Heimatvereins, FrauGerda Seyerlein, Am Weinberg 1, Leutershausen, Tel. 09823/ 430.Selbstverstndlich bekommen Sie Ihre Originale wieder zurck.Bitte untersttzen Sie uns!Im Voraus schon ein herzliches Dankeschn fr Ihre Untersttzung.
Adonia-Musical Nehemia in AnsbachAm Karsamstag, den 04. April 2015 tritt der 70-kpfige Chorund seine Band um 18.30 Uhr im Onoldia-Saal von Ansbachauf. Veranstalter sind die Jugendorganisation Adonia e.V.und der Marburger KreisTheater und Tanz, eine coole Projektband und ein groer Chormit 14 brandneuen Adonia-Songs das ist Adonia. Begeistertejunge Mitwirkende, die uns begeistern und im neuen Musical zei-gen: Nichts ist unmglich, wenn Gott einem Menschen eine Visi-on schenkt und wir uns von ganzem Herzen dafr einsetzen.Adonia ist ein Teenager-Projektchor. Die 70 Mitwirkenden, diemitunter auch aus den Dekanaten Ansbach und Windsbachstammen, haben sich fr ein sogenanntes Musicalcamp ange-
99 Nr. 2 / Freitag, 6. Februar 2015
Einladung zum Kiiiindeeeerfasssschiiiing
am Faschingsdienstag, 17. Februar 2015 ab 14.00 Uhr
in der Alten Turnhalle Leutershausen
nach dem Faschingsumzug
Musik DJ GeisiZur weiteren Unterhaltung kommt
Clown TiniFr Essen + Trinken ist gesorgt.
Eintritt pro Person E 1.00
Es ldt ein:FC Wiedersbach-Neunkirchen
Jahre
Nicht vergessen!
Faaaaschhhhingssss ----umzuuuug Leutershausen
Am Faschingsdienstag, 17. Februar 2015findet unser diesjhriger Faschingsumzug statt.
Aufstellung ist um 13.00 Uhr am Kirchweihplatz.
Wir bitten um zahlreiche Teilnahme.
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meldet und haben vor zwei Monaten CD und Noten des Musicalserhalten, um die Lieder bereits zu Hause zu ben. In einem in-tensiven Probecamp wird das 90-mintige Programm einstudiert.Und das Ergebnis ist erstaunlich: Die Jugendlichen sind nicht nurhoch motiviert und begabt, ihre Auftritte begeistern auch durch ei-ne hohe Professionalitt. Der Eintritt ist frei, freiwillige Spende zurKostendeckung.Adonia e.V., Windelbachstr. 9, 76228 Karlsruhe, [email protected],www.adonia.de.
Erstmals urkundlich erwhnt vor 675 Jahren
Helft uns bitte bei der Suche in unserer Vergangenheit. Bitte wendet euch an: Bernd Barthelme, Schwand 491578 LeutershausenE-Mail: [email protected] 09868/932088
PS: Vielen Dank an Hr. Broser und Hr. Bickert fr ihreRecherchen!
Groer Empfang der Wirtschaft imLandkreis Ansbach am 26. Februar 2015/Schranne Dinkelsbhl ab 18.30 Uhr bis. 23.30 Uhr Der persnliche Kontakt von Unternehmern untereinander istauch in einer vernetzten Welt immer noch unerlsslich. Auchwenn es nur wenige oder keine direkten Lieferanten oder Kundenvor der eigenen Haustr gibt, befruchtet der Austausch unterei-nander die eigene Arbeit. Man bekommt interessante Einblicke,strategische Tipps oder kann sogar gemeinsame Projekte entwi-ckeln. Der Empfang der Wirtschaft im Landkreis Ansbach ist zu-gleich das gesellschaftliche Ereignis des beginnenden Jahres.Neben einem kurzweiligen Programm und der vielfltigen Mg-lichkeit zum Kontakte knpfen gibt es ein umfangreiches Bfett,erlesene Weine sowie eine Kaffee- und Whiskybar. Gerne kn-nen Sie auch Ihre Ehe- und Lebenspartner mitbringen. Der groe Empfang der Wirtschaft im Landkreis Ansbach bietet: Netzwerken mit anderen Entscheidern aus Industrie, Handel,Handwerk und Dienstleistung
Verbindung mehrerer erfolgreicher Unternehmernetzwerke unterhaltsames Programm mit der Kabarettistin FranziskaWanninger
Kontaktmglichkeit zu regionalen Politikern gesellschaftliches Ereignis - gerne auch mit Ehe- und Le-benspartnern
lockere Atmosphre bei Pianomusik mit kalt/warmem Bfett,Kaffee- und Whiskybar, erlesenen Weinen und Sften aus derRegion
Unternehmen aus der Region stellen sich im Rahmen einerAusstellung vor.
Auerdem treffen Sie hier auch auf Wirtschaftsverantwortlicheund Unternehmer aus den angrenzenden Landkreisen.Eintritt: fr Mitgliedsunternehmen der Region Hesselberg AGeV. 10,00 Euro (inkl. MwSt.) pro Person.Fr Nicht-Mitgliedsunternehmen betrgt der Kostenbeitrag15,00 Euro pro Person (inkl. MwSt.)
Anmeldung: Bitte melden Sie sich ausschlielich und verbind-lich ber unser Anmeldeportal: www.unternehmernetzwerk-hes-selberg.de an.
Tanztee am NachmittagLiebe Mitbrgerinnen und Mitbrger,liebe Seniorinnen und Senioren desLandkreises Ansbach!Mit einem Feuerwerk der guten Lau-ne, unter diesem Motto setzen wir dieFaschingssaison 2015 fort.
Deshalb darf ich Sie, liebe Seniorinnen und Senioren,sehr herzlich einladen zum
Tanztee am Nachmittag zum 2. groen Faschingsball
am Dienstag, den 10. Februar 2015 um 14.30 Uhr in der Mnchswaldhalle, Rathausstrae 34, 91734 Mitteleschenbach
AUS DEM LANDKREIS ANSBACH
REGION HESSELBERG
1100Nr. 2 / Freitag, 6. Februar 2015
Wer hat Fotos- von (frheren) Husern- Einwohnern frherer Generationen
???
Schwand Ein Weiler, voller Leben!
ffnungszeiten Rathaus
LeutershausenMontag: 7.30 12.30
Uhr Dienstag: 7.30
12.30
Uhr Mittwoch: 7.30
12.30
UhrDonnerstag: 7.30 12.30
Uhr und
13.30 18.00
UhrFreitag: 7.30 12.30
Uhr
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Wie man heiter und humorvoll ans Ziel kommtInternationaler Frauentag 2015Wann? Samstag, 07. Mrz 2015, 19.00 UhrWo? Haus der Buerin, Sachsen bei Ansbach Durchhalten und den Humor dabei nicht vergessen! lautet dieDevise von Margit Hertlein. Denn ohne Ausdauer geht es wederim Berufsleben noch privat voran. Nur so funktioniert langfristigerErfolg. Das Ganze mit ein bisschen Eigenlob gewrzt, und schonist das Dranbleiben und Durchhalten gar nicht mehr so schwer.In diesem Vortrag zeigt Margit Hertlein, wie man mit Humor undKreativitt Durststrecken berwindet und am Ende das ge-wnschte Ziel erreicht.Wir, die Gleichstellungsstelle des Landratsamtes Ansbach, ladenSie herzlich ein....Eintritt: 10,00 EE inkl. ImbissKartenvorverkauf: Gemeinde Sachsen, Kasse, Gemeinde Lichte-nau, Zimmer E.06, Landratsamt Ansbach, Gleichstellungsstelle Zi.1.52, Tel. 0981/468-1041 (nur vormittags) oder an der Abendkasse
Zeltlagerbetreuer/innen gesucht!Die Jugendarbeit des Landratsamtes sucht fr die Betreuung desZeltlagers 2015 in Haslach bei Drrwangen vom 08.08. bis23.08.2015 noch Betreuerinnen und Betreuer!Infos zum Zeltlager:Aufteilung in zwei Altersgruppen 8 bis 11 und 12 bis 15 JahreThema: Alles was fliegt.Team besteht aus 6 Betreuer/innen Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre Erfahrung im Umgang mit Kindern Die Teilnahme an einer Schulung an einem Wochenende, amElterninformationsabend und den Vor- und Nachtreffen ist ver-pflichtend.
Die Aufwandsentschdigung fr die Betreuung betrgt E 40, proTag.Nhere Informationen erhalten Sie unter:Kommunale Jugendarbeit, Herr Seltner, KreisjugendpflegerTel. 0981/468-5480, E-Mail [email protected]
Verbraucherinformationssystem VIS BayernUnsere heutige Konsumwelt wird immer komplizierter. Ein ver-lsslicher Lotse durch den Dschungel des Verbraucherschutzesist das Verbraucherportal auf der Internetseite
www.vis.bayern.de.Dort findet man Informationen und Tipps zu folgenden und wei-teren Themen:- Ernhrung und Lebensmittelsicherheit- Produktsicherheit- Verbraucherrecht- Finanzen & Versicherungen- Daten & Medien- Kinder & Jugendliche- Generation 60 plusDie Informationen grnden sich auf den neuesten wissenschaft-lichen Erkenntnissen, sind verstndlich und direkt in der Praxisanwendbar. Mit Hilfe der Tipps kann man sich in den meisten Fl-len selbst helfen. VIS Bayern strkt die Stellung der Verbraucherdurch objektive Aufklrung und serise Information. Verantwort-lich fr diese Internetseite ist das bayer. Staatsministerium derJustiz und fr Verbraucherschutz.
Hrtebereich des TrinkwassersDie Fernwasserversorgung Franken (FWF) teilt mit, dass seitNovember 2010 im Versorgungsbereich Haslach (Abnahmestel-le Brunst-Hetzweiler-Weienkirchberg) Trinkwasser des Hrte-
STADTWERKE
bereichs mittel bis 14 Grad dH (bis 2,5 millimol Caliciumcarbo-nat je Liter) geliefert wird.Im brigen Versorgungsbereich bleibt der Hrtebereich unvern-dert bei hart 14 21 dH.Angaben zur richtigen Dosierung der Waschmittelmenge findensie auf der Waschmittelpackung.Das an die Abnehmer abgegebene Trinkwasser entspricht anden bergabestellen der FWF in allen Belangen der Trinkwas-serverordnung.Weitere Analysen aus dem jeweiligen Versorgungsbereich derFWF finden Sie im Internet unter: www.fwf-uffenheim.de
Winterdienst durch den BauhofDer stdtische Bauhof rumt und streut bei Schneefall oder Glatt-eis die Straen nach ihrer Verkehrsbedeutung. Zuerst wird aufden Straen, auf denen der Schulbus fhrt und auf den Haupt-verkehrsstraen der Winterdienst durchgefhrt. Danach knnenerst die Nebenstraen gerumt und gestreut werden. Stichstraen, Zufahrtswege oder Feldwege knnen vom Bauhofgrundstzlich nicht gerumt werden, da nur begrenzt Personalund Fahrzeuge zur Verfgung stehen. Fr die Anlieger besteht insolchen Fllen die Mglichkeit, einen privaten Schneerumdienstzu beauftragen.
Anbringung von HausnummernschildernEine Hausnummer kann ihr Leben retten! Das ist kein Scherz.Vor allem Rettungsdienste und Notrzte sind darauf angewiesen,in Notfllen mglichst schnell und einfach die beim Notruf ge-nannte Adresse zu finden.Das ist nicht immer der Fall. Oft fehlt das Hausnummernschildoder es ist nicht mehr leserlich oder an einer Stelle angebracht,die von der Strae nicht einsehbar oder von Struchern und Ge-wchsen verdeckt ist. Auch nach Hausrenovierungen wirdmanchmal vergessen, das Schild wieder anzubringen.Wir mchten nochmals darauf hinweisen, dass an jedem Ge-bude an gut sichtbarer Stelle ein Hausnummernschild ange-bracht werden muss. Die Hausnummernschilder werden von derStadt Leutershausen besorgt und gegen Selbstkosten den Ei-gentmern zugesandt. Wenn Ihr Hausnummernschild nicht mehrleserlich ist oder Sie kein Schild haben, knnen Sie sich an FrauReinhard im Rathaus (Tel. 09823/951-14) wenden. Wir bestellenIhnen gerne ein neues Schild.
SONSTIGES
1111 Nr. 2 / Freitag, 6. Februar 2015
SScchhaauukkaasstteenn iimm EEiinnggaannggssbbeerreeiicchh ddeess RRaatthhaauusseess kknnnneenn ddiiee VVeerreeiinnee bbeelleeggeenn
Wenn ein Verein ein Jubilum oder ein anderes besonderes Er-eignis feiert oder sich einfach nur den Brgerinnen und Br-gern vorstellen mchte, kann er den Schaukasten im Ein-gangsbereich des Rathauses (auf der linken Seite, wenn manins Rathaus hineingeht) fr einen Monat belegen.
Vereine, welche dies mchten, melden sich bitte im Rat-haus, Erdgeschoss, Brgerbro bei Frau Reinhard un-ter Tel.-Nr. 951-14 oder E-Mail-Adresse: [email protected] Um alle Vereine gleich zu be-handeln, wird der Schaukasten in der Reihenfolge, inder die Meldungen eingehen, belegt.
An alle Vereine!
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Sabine GntherTelefon + 49 (0) 7732/92 72 - [email protected]
Naturschutz ohne Grenzen
Seit ber 25 Jahren verbinden wireuropaweit Menschen und Natur ber Lndergrenzen hinweg.Gerne informieren wir Sie berunsere Projekte.
Was immer du vorhast, tu es gleich. Es gibt nicht endlos viele Morgen.
Wichtige Telefon-Nummern:
Notruf: 112fr alle medizinischen Notflle und alle Feuerwehreinstze.Vorwahlfrei vom Festnetz und Handy.
Krankentransport: 19222fr Anmeldungen bei einem Krankentransport. Vorwahlfrei nur vom Festnetz.
Notruf Polizei: 110Bereitschaftsdienst der Kassenrztlichen Vereinigung auerhalb der blichen Sprechzeiten: 116 117 (kostenlos und vorwahlfrei vom Festnetz oder Handy)Krisendienst in seelischen Notlagen: 0911/42 4855 -0Mo. - Do., 18.00 24.00 Uhr, Fr., 16.00 24.00 UhrSa., So. u. Feiertag, 10.00 24.00 Uhr
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Aufgabengebiet:Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere allgemeine Sekre-tariatsarbeiten, die Redaktion des Amtsblattes, die Organisati-on des Ferienprogramms, Koordination und Gestaltung desVeranstaltungskalenders, die VHS-Geschftsstelle, Aufgabenim Bereich Tourismus, Pflege der gemeindlichen Homepage(teilweise) und die Friedhofsverwaltung sowie weitere Sonder-aufgaben in Abstimmung mit dem Ersten Brgermeister.
Wir erwarten: gute EDV-Kenntnisse Einsatzbereitschaft und Flexibilitt (Arbeitszeiten) strukturierte, selbststndige und zielorientierte Arbeitsweise sicheres Auftreten und freundlicher Umgang mit den Brge-rinnen und Brgern
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Vergtung nach dem Tarifvertrag fr den ffentlichen Dienst(TVD) unter Bercksichtigung von Qualifikation und Berufs-erfahrung sowie die im ffentlichen Dienst blichen Sozialleis-tungen
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Ihre schriftliche und aussagekrftige Bewerbung mit den bli-chen Unterlagen richten Sie bitte bis sptestens Freitag,27. Februar 2015 an die Marktgemeinde Dombhl, Am Markt 2,91601 Dombhl. Fr Fragen steht Ihnen Erster BrgermeisterJrgen Geier gerne zur Verfgung (Telefon 0 98 68/2 80,[email protected]).
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Herzlichen Danksagen wir allen, die meiner lieben Frau,unserer herzensguten Mutter und Oma
Erna Schwabim Leben in Freundschaft und Zuneigungverbunden waren, sie auf ihrem letztenWeg begleiteten und uns ihre Anteilnahmeauf so vielfltige Weise erwiesen haben.
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