Mitteilungsblatt 02 2015

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der Stadt Leutershausen MITTEILUNGSBLATT 44. Jahrgang • Nr. 2/2015 Freitag, den 6. Februar 2015 Amtliche Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Die Stadt Leutershausen (Mittelfranken, ca. 5.500 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Bautechniker(in) oder Maurermeister(in) für das Bauamt – Verwaltung Aufgabenschwerpunkte: Bearbeitung allgemeiner Verwaltungsaufgaben im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht Bauleitplanung Technische Vorprüfung und verwaltungsmäßige Bearbeitung der Bauanträge Vorbereitung von Kaufverträgen und Vermessungen Verantwortlich bzgl. der Erstellung und Führung von Bestands- verzeichnissen Mitwirkung bei der Ausführung von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen Vorbereitung der Vergabe von Lieferungen und Leistungen zur Ausführung von Bauvorhaben Vorbereitung, Protokollierung und Vollzug von Bau- und Vergabe- ausschusssitzungen Förderung des Wohnungsbaus und Beratung von Wohnungs- bauwilligen Wasserrecht, Ausbau und Unterhaltung von Gewässern Technische Betreuung der Bauschuttdeponien und der Altdepo- nien Erwartet wird ein geübter Umgang mit moderner Bürokommuni- kation (Microsoft Office) und der Besitz eines Pkw-Führerscheins. Die Stelle ist für eine/n vollbeschäftigte/n Mitarbeiter/in vorgese- hen. Die Bezahlung erfolgt nach dem TVöD (Tarifvertrag für den öf- fentlichen Dienst). Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 31.03.2015 an die Stadt Leutershausen, z. Hd. Herrn 1. Bürger- meister Heß, Am Markt 1 - 3, 91578 Leutershausen. Für telefonische Auskünfte stehen Ihnen Herr Ruppert (Tel. 09823/ 951-12) oder Herr Schneider (Tel. 09823/951-13) gerne zur Verfügung. 1. Bgm. Siegfried Heß sprach Hermann Wachmeier für seine treue und zuver- lässige Pflichterfüllung den Dank und die Anerkennung der Stadt Leutershau- sen aus und verabschiedete ihn mit den besten Wünschen für die Zukunft. VERABSCHIEDUNG von Hermann Wachmeier ist das Rathaus von 7.30 - 12.00 Uhr geöffnet. Wie jedes Jahr bleibt es an diesem Tag nachmittags geschlossen. Die Stadtbibliothek bleibt am Faschingsdienstag geschlossen. F a a a s s c h i i i n n g s d d d i i e n s s s t t ag Geschäftsleiter Hermann Wachmeier in den Ruhestand verabschiedet Der Geschäftsleiter der Stadt Leutershausen wurde nach über 40 Jahren bei der Stadt Leutershausen im Rahmen einer klei- nen Feier in den Ruhestand verabschiedet. Herr 1. Bürgermeis- ter Heß überreichte Herrn Hermann Wachmeier die Urkunde über den Eintritt in den Ruhestand und bedankte sich auch im Namen seiner Stellvertreter und den Mitarbeiterinnen und Mit- arbeitern der Verwaltung für die immer hilfsbereite und hervor- ragende Zusammenarbeit. Hermann Wachmeier begann seine Ausbildung am 01.09.1974 bei der Stadt Leutershausen. Im Rahmen seiner Ausbildung zum Beamten des gehobenen Dienstes durchlief er die unter- schiedlichsten Bereiche der Stadtverwaltung. Ab 01.08.1987 wurde er zum Standesbeamten und ab 01.01.1988 zum Leiter der Haupt- und Personalverwaltung sowie des Ordnungsam- tes bestellt. Diese Aufgabenbereiche nahm er bis zuletzt wahr. Herr Hermann Wachmeier wurde nun mit Ablauf des 31.01.2015 wegen dauernder Dienstunfähigkeit offiziell in den wohlver- dienten Ruhestand versetzt. Für den neuen Lebensabschnitt wünschten ihm der Bürger- meister und die Mitarbeiter alles Gute, viel Freude und vor al- lem Gesundheit, dass er die Pensionierung noch lange genie- ßen kann.

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Mitteilungsblatt der Stadt Leutershausen

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der Stadt LeutershausenMITTEILUNGSBLATT

44. Jahrgang • Nr. 2/2015Freitag, den 6. Februar 2015

Amtliche Bekanntmachungen der Stadtverwaltung

Die Stadt Leutershausen (Mittelfranken, ca. 5.500Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine/n Bautechniker(in) oder Maurermeister(in)

für das Bauamt – VerwaltungAufgabenschwerpunkte:– Bearbeitung allgemeiner Verwaltungsaufgaben im Bauplanungs-

und Bauordnungsrecht– Bauleitplanung– Technische Vorprüfung und verwaltungsmäßige Bearbeitung

der Bauanträge– Vorbereitung von Kaufverträgen und Vermessungen– Verantwortlich bzgl. der Erstellung und Führung von Bestands-

verzeichnissen– Mitwirkung bei der Ausführung von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen– Vorbereitung der Vergabe von Lieferungen und Leistungen zur

Ausführung von Bauvorhaben– Vorbereitung, Protokollierung und Vollzug von Bau- und Vergabe-

ausschusssitzungen– Förderung des Wohnungsbaus und Beratung von Wohnungs-

bauwilligen– Wasserrecht, Ausbau und Unterhaltung von Gewässern– Technische Betreuung der Bauschuttdeponien und der Altdepo-

nienErwartet wird ein geübter Umgang mit moderner Bürokommuni-kation (Microsoft Office) und der Besitz eines Pkw-Führerscheins.Die Stelle ist für eine/n vollbeschäftigte/n Mitarbeiter/in vorgese-hen. Die Bezahlung erfolgt nach dem TVöD (Tarifvertrag für den öf-fentlichen Dienst).Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis31.03.2015 an die Stadt Leutershausen, z. Hd. Herrn 1. Bürger-meister Heß, Am Markt 1 - 3, 91578 Leutershausen. Für telefonische Auskünfte stehen Ihnen Herr Ruppert (Tel. 09823/951-12) oder Herr Schneider (Tel. 09823/951-13) gerne zur Verfügung.

1. Bgm. Siegfried Heß sprach Hermann Wachmeier für seine treue und zuver-lässige Pflichterfüllung den Dank und die Anerkennung der Stadt Leutershau-sen aus und verabschiedete ihn mit den besten Wünschen für die Zukunft.

VERABSCHIEDUNGvon Hermann Wachmeier

ist das Rathaus von 7.30 - 12.00 Uhr geöffnet.

Wie jedes Jahr bleibt es an diesem Tagnachmittags geschlossen.

Die Stadtbibliothek bleibt am Faschingsdienstag geschlossen.

FaaaasschiiiinngsddddiienssssttagGeschäftsleiter Hermann Wachmeier in den Ruhestand verabschiedet

Der Geschäftsleiter der Stadt Leutershausen wurde nach über40 Jahren bei der Stadt Leutershausen im Rahmen einer klei-nen Feier in den Ruhestand verabschiedet. Herr 1. Bürgermeis-ter Heß überreichte Herrn Hermann Wachmeier die Urkundeüber den Eintritt in den Ruhestand und bedankte sich auch imNamen seiner Stellvertreter und den Mitarbeiterinnen und Mit-arbeitern der Verwaltung für die immer hilfsbereite und hervor-ragende Zusammenarbeit.

Hermann Wachmeier begann seine Ausbildung am 01.09.1974bei der Stadt Leutershausen. Im Rahmen seiner Ausbildungzum Beamten des gehobenen Dienstes durchlief er die unter-schiedlichsten Bereiche der Stadtverwaltung. Ab 01.08.1987wurde er zum Standesbeamten und ab 01.01.1988 zum Leiterder Haupt- und Personalverwaltung sowie des Ordnungsam-tes bestellt. Diese Aufgabenbereiche nahm er bis zuletzt wahr.Herr Hermann Wachmeier wurde nun mit Ablauf des 31.01.2015wegen dauernder Dienstunfähigkeit offiziell in den wohlver-dienten Ruhestand versetzt.

Für den neuen Lebensabschnitt wünschten ihm der Bürger-meister und die Mitarbeiter alles Gute, viel Freude und vor al-lem Gesundheit, dass er die Pensionierung noch lange genie-ßen kann.

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Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 18.11.2014Beschluss: 18:0 StimmenBei TOP 9 Wünsche und Anfragen wird noch folgender Punkt ein-gefügt:Herr Fragner bittet, das Geländer bei der Bushaltestelle in Eck-artsweiler zu vervollständigen.Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 18.11.2014 wird nachdieser Ergänzung wie vorgelegt genehmigt.

Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 25.11.2014Beschluss: 14:0 StimmenBei TOP 4 Satz 3 wird das Wort zweit in weit geändert.Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 25.11.2014 wirdnach dieser Änderung genehmigt.Herr Bauer, Herr Pickel, Herr Fragner und Herr von Eyb enthal-ten sich, da sie an der Sitzung nicht teilgenommen haben.Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Ent-wässerungssatzung der Stadt Leutershausen hier: Neukalkulation des Herstellungsbeitrags und der Einlei-tungsgebührenNeukalkulation der EinleitungsgebührenBeschluss: 14:5 StimmenDie Gebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbesei-tigung werden ab 01.01.2015 wie folgt erhöht:Schmutzwasser: 2,19 E/m3Niederschlagswasser: 0,26 E/m2Der Kalkulationszeitraum beträgt 4 Jahre.Neukalkulation der HerstellungsbeiträgeBeschluss: 19:0 StimmenDie Beiträge für die Entwässerung werden ab 01.01.2015 wiefolgt geändert:Beitragssatz je m2 Geschossfläche 10,66 EBeitragssatz je m2 Grundstücksfläche 1,02 ENeuanschaffung einer Mehrzweckmaschine für den städtischen BauhofBeschluss: 19:0 StimmenDas Gerät der Fa. Jordan (Holder X 30) zum Preis von 59.500 Ewird angeschafft, falls es nach Prüfung durch Herrn Lang gleich-wertig mit dem Vorführgerät der Fa. Ströbel ist.Falls dies nicht zutrifft, wird das Vorführgerät der Firma Ströbelzum Preis von 64.799,07 E angeschafft. Die Bezahlung erfolgt imHaushaltsjahr 2015.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlicher Sit-zung (Wegfall der Geheimhaltungsgründe - Art. 52 Absatz 3Gemeindeordnung- GO)Bürgermeister Heß verliest die vorgenannten Beschlüsse und teiltmit, dass die Gründe für die Geheimhaltung bei den vorgenann-ten Beschlüssen entfallen.1. Sitzung vom 06.05.2014:Es fand keine nicht öffentliche Sitzung statt.

1. Sitzung vom 27.05.2014:Notarielle Verträge, Genehmigung mehrerer Notarurkun-den: Grundstückskauf Stadt Leutershausen - Matthiasund Raija-Maria KleinBeschluss zu TOP 11: Der Stadtrat von Leutershausen hat vonden Urkunden des Notars Dr. Matthias Dietrich in Ansbachvom März 2014, URNr. 0546 D/2014, Kenntnis genommen undgenehmigt alle darin für die Stadt abgegebenen Erklärungen.Grundstücksteilverkauf Fl.-Nr. 142, Gemarkung Leuters-hausenBeschluss zu TOP 13: Die Stadt Leutershausen verkauft ausdem Grundstück Fl.-Nr. 142, Gemarkung Leutershausen, amStadtgraben nichts, um die städtische Entwicklung der inner-städtischen Grünflächen nicht einzuschränken und den Blickauf die Stadtmauer nicht zu verbauen. Die darauf baufälligenGebäude werden vom Bauhof abgerissen.

1. Sitzung vom 24.06.2014:Notarielle Verträge, Genehmigung einer Notarurkunde:Grundstückskauf Stadt Leutershausen - Florian Göllerund Sandra StadlerBeschluss zu TOP 06: Der Stadtrat stimmt dem KaufvertragURNr. 0918D/2014 vom 30.05.2014 zu.Antrag der Fa. NEF GmbH – Bau einer Fotovoltaikanlagebei RöttenbachBeschluss zu TOP 09: Der Fa. NEF wird mitgeteilt, dass dieStadt Leutershausen dem Vorhaben nicht zustimmt.

1. Sitzung vom 08.07.2014:Notarielle Verträge, Genehmigung einer Notarurkunde:Grundstückskauf Stadt Leutershausen - Kevin HufnagelBeschluss zu TOP 11: Der Stadtrat stimmt dem KaufvertragURNr. 1080D/2014 vom 25.06.2014 zu.

1. Sitzung vom 22.07.2014:Notarielle Verträge, Genehmigung mehrerer Notarurkun-den: Grundstückskauf Stadt Leutershausen - Meier undStadt Leutershausen NeudeckBeschluss zu TOP 15: Der Stadtrat von Leutershausen hatvom Inhalt der Urkunden des Notars Dr. Christoph Anderle inAnsbach vom 11.07.2014, URNrn. 1255A/2014 und1258A/2014, Kenntnis genommen und genehmigt alle darin fürdie Stadt abgegebenen Erklärungen.

1. Sitzung vom 16.09.2014:Notarielle Verträge, Genehmigung mehrerer Notarurkun-den: Grundstückskauf Stadt Leutershausen - Falk Peterund Heß SiegfriedBeschluss zu TOP 09: Der Stadtrat von Leutershausen hatvom Inhalt der Urkunden des Notars Dr. Christoph Anderle inAnsbach vom 11.07.2014, URNrn. 1256A/2014 und1257A/2014, Kenntnis genommen und genehmigt alle darin fürdie Stadt abgegebenen Erklärungen.

1. Sitzung vom 30.09.2014:Es fand keine nicht öffentliche Sitzung statt.

8. Sitzung vom 14.10.2014:Notarielle Verträge, Genehmigung einer Notarurkunde:Grundstückskauf Stadt Leutershausen - Alexander undJuliane GruppBeschluss zu TOP 09: Der Kaufvertrag wird genehmigt.

22Nr. 2 / Freitag, 6. Februar 2015

Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt LeutershausenVerantwortlich für den amtlichen Teil des Mitteilungsblattes der Stadt Leutershausen ist 1. Bürgermeister Heß oder sein Vertreter im Amt, für denübrigen Inhalt der jeweilige Auftraggeber.Redaktion: Stadt Leutershausen, Am Markt 1 - 3, 91578 LeutershausenTelefon (0 98 23) 9 51 14 oder 9 51-0E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten Rathaus LeutershausenMontag - Freitag 7.30 Uhr - 12.30 UhrDonnerstag 13.30 Uhr - 18.00 UhrRedaktionsschluss ist montags, 8.00 Uhr.Layout, Druck und Anzeigenverwaltung:Krieger-Verlag GmbH, Postfach 11 03, 74568 BlaufeldenTelefon 0 79 53/98 01-0, Telefax 0 79 53/98 01-90Internet: www.krieger-verlag.de E-Mail-Adresse für gewerbliche Anzeigen: [email protected]

IMPRESSUM

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Stadtrats vom 9.12.2014

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1. Sitzung vom 28.10.2014:Darlehensaufnahme Beschluss zu TOP 10: Das Darlehen über 1. Mio. Euro wird füreine Laufzeit von 20 Jahren bei der WL-Bank aufgenommen.

1. Sitzung vom 18.11.2014:Notarielle Verträge Genehmigung mehrerer Notarurkunden:Die Stadt Leutershausen verkauft die Baugrundstücke „Som-merleite 6 und 8“ in Jochsberg, bestehend aus den Fl.-Nrn.592/15 mit 515 m2 und 592/16 mit 615 m.a) Der Stadtrat hat vom Inhalt der Urkunde des Notars Dr.Christoph Anderle in 91522 Ansbach, Martin-Luther-Platz43, vom 30.10.2014, URNr. 1858A/2014, i. S. Stadt Leu-tershausen/Stephan und Maria Meyer Kenntnis genommenund genehmigt diese Urkunde und alle darin vom ErstenBürgermeister der Stadt Leutershausen abgegebenen Er-klärungen.Die Stadt Leutershausen kauft 10 m2, aufgrund einerGrenzbegradigung am „Neuen Graben“ von Herrn Zwen-gauer dazu.

b) Der Stadtrat hat vom Inhalt der Urkunde des Notars Dr. Chris-toph Anderle in 91522 Ansbach, Martin-Luther-Platz 43, vom30.10.2014, URNr. 1859A/2014 Kaufvertrag i. S. Zwengauer/Stadt Leutershausen Kenntnis genommen und genehmigtdiese Urkunde und alle darin vom Ersten Bürgermeister derStadt Leutershausen abgegebenen Erklärungen.

Resolution zur Gleichstromtrasse in der Region HesselbergBeschluss: 14:3 StimmenDer vorgelegten Resolution wird zugestimmt.Integrierte räumliche Entwicklungsmaßnahmen (IRE) für dienachhaltige Stadt-Umland-Entwicklung im EFRE 2014-2020;Zustimmung zu den Bewerbungsunterlagen der IRE-RegionHesselbergBeschluss: 15:2 StimmenIRE für die nachhaltige Stadt-Umland-Entwicklung im EFRE2014-2020– Bewerbungsunterlagen der IRE-Region Hesselberg „gernebleiben & gut leben Region mit Weitblick“

1. Grundsatzbeschluss: Der Stadtrat der Stadt Leutershausenmacht sich das am 19.12.2014 vorgelegte IRE-Bewerbungs-konzept zu eigen. Das Konzept wird von Herrn Heß in dernächsten Sitzung des Stadtrats erläutert.

2. Einzelprojekt Deutsches Flugpioniermuseum:Der Stadtrat der Stadt Leutershausen stimmt der Anmeldungder Maßnahme Deutsches Flugpioniermuseum beim IRE EU-Förderprogramm (2014-2020) zu.

Beschlüsse der öffentlichen Sitzungdes Stadtrats am 13.01.2015

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

der Stadt Leutershausen (BGS/EWS) vom 01.01.2015

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes(KAG) erlässt die Stadt Leutershausen folgende Beitrags- undGebührensatzung zur Entwässerungssatzung:

§ 1 BeitragserhebungDie Stadt Leutershausen erhebt zur Deckung ihres Aufwands fürdie Herstellung der Entwässerungseinrichtung einen Beitrag.

§ 2 BeitragstatbestandDer Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich ge-nutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben sowie fürGrundstücke und befestigte Flächen, die keine entsprechendeNutzungsmöglichkeit aufweisen, auf denen aber tatsächlich Ab-wasser anfällt, wenn1. für sie nach § 4 EWS ein Recht zum Anschluss an die Ent-wässerungseinrichtung besteht oder

2. sie an die Entwässerungseinrichtung tatsächlich angeschlos-sen sind oder

3. sie aufgrund einer Sondervereinbarung nach § 7 Entwässe-rungssatzung (EWS) an die Entwässerungseinrichtung ange-schlossen werden.

§ 3 Entstehen der Beitragsschuld(1) Die Beitragsschuld entsteht mit Verwirklichung des Beitrags-

tatbestandes. Ändern sich die für die Beitragsbemessungmaßgeblichen Umstände im Sinn des Art. 5 Abs. 2a KAG,entsteht die – zusätzliche – Beitragsschuld mit dem Ab-schluss der Maßnahme.

(2) Wird erstmals eine wirksame Satzung erlassen und ist der Bei-tragstatbestand vor dem Inkrafttreten dieser Satzung erfüllt, ent-steht die Beitragsschuld erst mit Inkrafttreten dieser Satzung.

§ 4 BeitragsschuldnerBeitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Bei-tragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtig-ter ist.

§ 5 Beitragsmaßstab(1) Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Ge-

schossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet.Die beitragspflichtige Grundstücksfläche wird bei Grundstü-cken von mindestens 1400 m2 Fläche (übergroße Grundstü-cke) in unbeplanten Gebieten bei bebauten Grundstückenauf das 6-fache der beitragspflichtigen Geschossfläche, min-destens jedoch 1400 m2, bei unbebauten Grundstücken auf1400 m2 begrenzt.

(2) Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäu-de in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit dervollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nurherangezogen, soweit sie ausgebaut sind. Gebäude oderselbstständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzungkeinen Bedarf nach Anschluss an die Schmutzwasserablei-tung auslösen oder die nicht angeschlossen werden dürfen,werden nicht herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oderGebäudeteile, die tatsächlich an die Schmutzwasserablei-tung angeschlossen sind. Balkone, Loggien und Terrassenbleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäu-defluchtlinie hinausragen.

(3) Bei Grundstücken, für die eine gewerbliche Nutzung ohne Be-bauung zulässig ist, sowie bei sonstigen unbebauten Grund-stücken wird als Geschossfläche ein Viertel der Grund-stücksfläche in Ansatz gebracht. Grundstücke, bei denen diezulässige oder für die Beitragsbemessung maßgebliche vor-handene Bebauung im Verhältnis zur gewerblichen Nutzungnur untergeordnete Bedeutung hat, gelten als gewerblich ge-nutzte unbebaute Grundstücke im Sinn des Satzes 1.

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

33 Nr. 2 / Freitag, 6. Februar 2015

Nächste Ausgabe des Mitteilungsblattes:Freitag, 20.02.2015Anzeigen- und Redaktionsschluss: Freitag, 13.02.2015Anzeigen im redaktionellen Teil:Vereinsnachrichten und kirchliche Nachrichten werden kos-tenlos in der üblichen Größe veröffentlicht und können überdas Redaktionssystem eingestellt werden. Bilder sind als Bild-datei (z. B. jpg) beizufügen.Falls Sie keinen Zugang haben oder nur selten Anzeigenschalten, können Sie diese im Rathaus bei Frau Reinhard ab-geben oder per E-Mail an karin.reinhard@leutershausen zu-senden. Tel. 09823-95114, Fax. 09823-951414.Bezahlte Anzeigen sind direkt bei der Fa. Krieger einzureichen.Tel. 07953-98010 / Fax 07953-980190, E-Mail [email protected]

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(4) Ein zusätzlicher Beitrag entsteht mit der nachträglichen Än-derung der für die Beitragsbemessung maßgeblichen Um-stände, soweit sich dadurch der Vorteil erhöht.Eine Beitragspflicht entsteht insbesondere- im Falle der Vergrößerung eines Grundstücks für die zu-sätzlichen Flächen, soweit für diese bisher noch keine Bei-träge geleistet wurden,

- im Falle der Geschossflächenvergrößerung für die zusätz-lich geschaffenen Geschossflächen sowie im Falle desAbs. 1 Satz 2 für die sich aus ihrer Vervielfachung errech-nende zusätzliche Grundstücksfläche,- im Falle der Nut-zungsänderung eines bisher beitragsfreien Gebäudesoder Gebäudeteils im Sinn des § 5 Abs. 2 Satz 4, soweitinfolge der Nutzungsänderung die Voraussetzungen fürdie Beitragsfreiheit entfallen.

(5) Wird ein unbebautes Grundstück, für das ein Beitrag nachAbs. 3 festgesetzt worden ist, später bebaut, so wird der Bei-trag nach Abzug der nach Abs. 3 berücksichtigten Geschoss-flächen und den nach Abs. 1 Satz 2 begrenzten Grundstücks-flächen neu berechnet. Dieser Betrag ist nachzuentrichten.Ergibt die Gegenüberstellung ein Weniger an Geschossflä-chen, so ist für die Berechnung des Erstattungsbetrages aufden Beitragssatz abzustellen, nach dem der ursprünglicheBeitrag entrichtet wurde.

§ 6 Beitragssatz(1) Der Beitrag beträgt

a) pro m2 Grundstücksfläche 1,02 EEb) pro m2 Geschossfläche 10,66 EE

(2) Für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser ein-geleitet werden darf, wird der Grundstücksflächenbeitragnicht erhoben. Fällt diese Beschränkung weg, wird derGrundstücksflächenbeitrag nacherhoben.

§ 7 FälligkeitDer Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitrags-bescheides fällig.

§ 7 a BeitragsablösungDer Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht abgelöstwerden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtli-chen Höhe des Beitrags. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung be-steht nicht.§ 8 Erstattung des Aufwands für Grundstücksanschlüsse(1) Der Aufwand für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung,

Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie für die Un-terhaltung der Grundstücksanschlüsse im Sinn des § 3 EWSist mit Ausnahme des Aufwands, der auf die im öffentlichenStraßengrund liegenden Teile der Grundstücksanschlüsseentfällt, in der jeweils tatsächlichen Höhe zu erstatten.

(2) Der Erstattungsanspruch entsteht mit Abschluss der jeweili-gen Maßnahme. Schuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entste-hens des Erstattungsanspruchs Eigentümer des Grund-stücks oder Erbbauberechtigter ist; mehrere Schuldner (Ei-gentümer bzw. Erbbauberechtigte) sind Gesamtschuldner.§ 7 gilt entsprechend.

(3) Der Erstattungsanspruch kann vor seinem Entstehen abge-löst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der vo-raussichtlichen Höhe des Erstattungsanspruchs. Ein Rechts-anspruch auf Ablösung besteht nicht.

§ 9 GebührenerhebungDie Stadt erhebt für die Benutzung der Entwässerungseinrich-tung Grundgebühren und Einleitungsgebühren.

§ 9a GrundgebührDie Grundgebühr beträgt 20 EE pro Jahr für jede auf dem ange-schlossenen Grundstück mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemel-dete Person, jedoch werden höchstens 4 Personen pro Familieherangezogen (Abwassereinheit). Stichtag für die Anzahl der Personen ist jeweils der 1. Januar fürdas ganze folgende Jahr.Einer Abwassereinheit werden gleichgesetzt:a) bei Gasthöfen, Hotels je angefangene mit Beherbergungsgelegenheit 10 Fremdenbetten

b) bei Fabriken, Werkstätten je Schicht je angefangene 10 familienfremde Betriebsangehörige

c) bei Gastwirtschaften, Restaurants je angefangene 30 Plätze

d) bei Büros und Geschäftshäusern je angefangene 10 fami-lienfremde Betriebsan-gehörige

e) bei Clubhäusern mit je angefangene 100 PlätzeWirtschaftsbetrieb

f) bei Clubhäusern ohne je angefangene 150 Plätze Wirtschaftsbetrieb

g) bei Sommerwirtschaften je angefangene 60 Plätzeh) bei Lichtspieltheatern, Konzertsälen, je angefangene 150 PlätzeSälen in Gastwirtschaften, Turnhallen

i) bei Altenheimen, Pflegeheimen je angefangene 10 Be-triebsangehörige je Schicht

§ 10 Einleitungsgebühr(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgen-

den Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, dieder Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenenGrundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 2,19 EE pro Kubikmeter Abwasser.

(2) Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus derWasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewin-nungsanlage zugeführten Wassermengen abzüglich dernachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zu-rückgehaltenen Wassermengen, soweit der Abzug nichtnach Abs. 4 ausgeschlossen ist. Die Wassermengen werdendurch geeichten Wasserzähler ermittelt.Als dem Grundstück aus der Eigengewinnungsanlage zuge-führte Wassermenge werden pauschal pro Jahr und Einwoh-ner oder Abwassereinheit im Sinne von § 9 a Satz 3 angesetzt: a) Regenwassergewinnungsanlagen 18 cbmb) Hausbrunnen 30 cbm.Es steht dem Gebührenpflichtigen frei, den Nachweis einesniedrigeren Wasserverbrauchs zu führen. Sie sind von der Stadt zu schätzen, wenn1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nichtermöglicht wird, oder

3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Was-serzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt.

Werden die Wassermengen nicht vollständig über Wasser-zähler erfasst, werden als dem Grundstück aus der Eigenge-winnungsanlage zugeführte Wassermenge pauschal 15 m3

pro Jahr und Einwohner, der zum Stichtag 01.01. des Jahresmit Wohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück ge-meldet ist, neben der tatsächlich aus der öffentlichen Was-serversorgung abgenommenen angesetzt, insgesamt abernicht weniger als 30 m3 pro Jahr und Einwohner. In begrün-deten Einzelfällen sind ergänzende höhere Schätzungenmöglich. Es steht dem Gebührenpflichtigen frei, den Nach-weis eines niedrigeren Wasserverbrauchs zu führen; Abs. 3Satz 2 gilt entsprechend.

(3) Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenenWassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Er istgrundsätzlich durch geeichte und verplombte Wasserzählerzu führen, die der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten festzu installieren hat. Bei landwirtschaftlichen Betrieben mitViehhaltung gilt für jedes Stück Großvieh bzw. für jede Groß-vieheinheit (Umrechnung gem. Nr. IV. 1 der IMBek vom5.12.1974 – MABL S. 925) eine Wassermenge von 15 m3 proJahr als nachgewiesen. Maßgebend ist die im Vorjahr durch-schnittlich gehaltene Viehzahl. Der Nachweis der Viehzahlobliegt dem Gebührenpflichtigen; er kann durch Vorlage desBescheids der Tierseuchenkasse erbracht werden.

(4) Vom Abzug nach Abs. 3 sind ausgeschlossena) Wassermengen bis zu 20 m3 jährlich,b) das hauswirtschaftlich genutzte Wasser undc) das zur Speisung von Heizungsanlagen verbrauchte Wasser.

(5) Im Fall des § 10 Abs. 3 Sätze 3 bis 5 ist der Abzug auch in-soweit begrenzt, als der Wasserverbrauch 30 m3 pro Jahr undEinwohner, der zum Stichtag 01.01. des Jahres mit Wohnsitzauf dem heranzuziehenden Grundstück gemeldet ist, unter-schreiten würde. In begründeten Einzelfällen sind ergänzen-de höhere betriebsbezogene Schätzungen möglich.

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Page 5: Mitteilungsblatt 02 2015

(6) Gebühr für das Einleiten von Schmutzwasser in Ortsentwäs-serungsanlagen ohne Kläranlagen1. Die Einleitungsgebühr wird nach der Zahl der auf dem an-geschlossenen Grundstück mit Haupt- oder Nebenwohn-sitz gemeldeten Personen festgesetzt.

2. Stichtag für die Anzahl der Personen ist jeweils der 1. Ja-nuar für das ganze folgende Kalenderjahr.

3. Die Gebühr beträgt pro Person = 35,79 EE. 4. Einer Person werden gleichgestellt:

a) bei Gasthöfen, Hotels je angefangene mit Beherbergungsgelegenheit 10 Fremdenbetten

b) bei Fabriken, Werkstätten je Schicht je angefangene 10 familienfremde Betriebsangehörige

c) bei Gastwirtschaften, Restaurants je angefangene 30 Plätze

d) bei Büros und Geschäftshäusern je angefangene 10 familienfremde Betriebsangehörige

e) bei Clubhäusern mit Wirtschaftsbetrieb je angefangene 100 Plätze

f) bei Clubhäusern ohne Wirtschaftsbetrieb je angefangene 150 Plätze

g) bei Sommerwirtschaften je angefangene 60 Plätze

h) bei Lichtspieltheatern, Konzertsälen, je angefangene Sälen in Gastwirtschaften, Turnhallen 150 Plätze

i) bei Altenheimen, Pflegeheimen je angefangene 10 Betriebsangehö-rige je Schicht

§ 10a Niederschlagswassergebühr(1) Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach den

überbauten und den befestigten Flächen des Grundstücks,von denen aus Niederschlagswasser in die Entwässerungs-einrichtung eingeleitet wird oder abfließt.

(2) Als befestigt im Sinn des Abs. 1 gilt jeder Teil der Grund-stücksfläche, dessen Oberfläche so beschaffen ist, dass Nie-derschlagswasser vom Boden nicht oder nur unwesentlichaufgenommen werden kann, d. h. insbesondere Betonde-cken, bituminöse Decken, Pflasterungen und Plattenbeläge. Weicht auf mehr als 20 % der befestigten Fläche einesGrundstücks der Abflusswert erheblich ab, so kann auf An-trag der Flächenansatz für diese Flächen entsprechend fol-genden Versiegelungsarten festgesetzt werden:a) wasserundurchlässige Befestigungen:Asphalt, Beton, Pflaster mit Fugenverguss oder auf Beton verlegt Faktor 1,0

b) wasser(teil)durchlässige Befestigungen:Pflaster ohne Fugenverguss auf Sand oder auf Kies verlegt Faktor 0,6Kies- oder Schotterflächen Faktor 0,2Rasengittersteine Faktor 0,0

c) sonstige Befestigungen:Dachflächen ohne Begrünung Faktor 1,0Kiesschüttdächer Faktor 0,5Gründächer Faktor 0,3Für Tiefgaragendächer gilt Buchstabe c entsprechend.

(3) Überbaute und befestigte Flächen bleiben unberücksichtigt,wenn dort anfallendes Niederschlagswasser der öffentlichenEntwässerungsanlage ferngehalten wird und z. B. über Ver-sickerung oder Einleitung in ein Oberflächengewässer eineandere Vorflut erhält. Wenn ein Überlauf in die öffentliche Entwässerungsanlagebesteht, werden die Flächen vollständig herangezogen.

(4) Wird Niederschlagswasser von überbauten und befestigtenFlächen in einer Zisterne gesammelt, fallen für diese Flächenkeine Niederschlagswassergebühren an; besteht ein Über-lauf von der Sammelvorrichtung an die öffentliche Entwäs-serungsanlage, werden pro m3 Stauraum 25 m2 Grund-stücksfläche von der der Berechnung der Niederschlags-wassergebühren zugrunde zu legenden Fläche abgezogen.

(5) Der Gebührenschuldner hat der Stadt auf Anforderung inner-halb eines Monats eine Aufstellung der für die Berechnung der

Gebühr nach den Abs. 1 bis 4 maßgeblichen Flächen einzurei-chen. Maßgebend sind die Verhältnisse am ersten Tag des Ver-anlagungszeitraums. Änderungen der der Gebührenberech-nung zugrunde liegenden Flächen hat der Gebührenschuldnerauch ohne Aufforderung binnen eines Monats nach Eintritt derÄnderung der Stadt mitzuteilen. Sie werden im folgenden Ver-anlagungszeitraum (oder ab dem folgenden Monat anteilig) be-rücksichtigt. Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr.

(6) Kommt der Gebührenschuldner seinen Pflichten nach Abs. 5nicht fristgerecht oder unvollständig nach, so kann die Stadtdie maßgeblichen Flächen schätzen.

(7) Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,26 EEpro m2 pro Jahr.§ 10 b Gebührenabschläge

Wird vor Einleitung der Abwässer im Sinn des § 10 dieser Sat-zung in die Entwässerungsanlage eine Vorklärung oder sonstigeVorbehandlung der Abwässer auf dem Grundstück verlangt, soermäßigen sich die Schmutzwassergebühren um die Hälfte.Das gilt nicht für Grundstücke mit gewerblichen oder sonstigenBetrieben, bei denen die Vorklärung oder Vorbehandlung ledig-lich bewirkt, dass die Abwässer dem durchschnittlichen Ver-schmutzungsgrad oder der üblichen Verschmutzungsart der ein-geleiteten Abwässer entsprechen.

§ 11 GebührenzuschlägeFür Abwässer im Sinn des § 10 dieser Satzung, deren BeseitigungKosten verursacht, die die durchschnittlichen Kosten der Beseiti-gung von Hausabwasser um mehr als 30 % übersteigen, wird einZuschlag bis zur Höhe des den Grenzwert übersteigenden Prozent-satzes des Kubikmeterpreises für die Einleitungsgebühr erhoben.

§ 12 Entstehen der Gebührenschuld(1) Die Einleitungsgebühr entsteht mit jeder Einleitung von Ab-

wasser in die Entwässerungsanlage. (2) Die Niederschlagswassergebühr entsteht erstmals mit dem

Tag, der auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellungdes Anschlusses folgt. Der Tag wird im erstmals ergehendenBescheid bestimmt. Im Übrigen entsteht die Niederschlags-wassergebühr mit dem Beginn eines jeden Tages in Höhe ei-nes Tagesbruchteils der Jahresgebührenschuld neu.

(3) Die Grundgebühr entsteht erstmals mit dem Tag, der auf denZeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des Anschlussesfolgt. Der Tag wird im erstmals ergehenden Bescheid be-stimmt. Im Übrigen entsteht die Grundgebühr mit dem Be-ginn eines jeden Tages in Höhe eines Tagesbruchteils derJahresgrundgebührenschuld neu.

§ 13 Gebührenschuldner(1) Gebührenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der

Gebührenschuld Eigentümer des Grundstücks oder ähnlichzur Nutzung des Grundstücks dinglich berechtigt ist.

(2) Gebührenschuldner ist auch der Inhaber eines auf demGrundstück befindlichen Betriebs.

(3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.§ 14 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung

Die Einleitung wird jährlich abgerechnet. Die Grund- und die Ein-leitungsgebühr werden einen Monat nach Bekanntgabe des Ge-bührenbescheides fällig.Auf die Gebührenschuld sind zum 01. März, 01. Mai, 01. Juli, 1. September und 01. November jedes Jahres Vorauszahlungenin Höhe eines Fünftels der Jahresabrechnung des Vorjahres zuleisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt dieStadt die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung der Jah-resgesamteinleitung fest.

§ 15 Pflichten der Beitrags- und GebührenschuldnerDie Beitrags- und Gebührenschuldner sind verpflichtet, der Stadtfür die Höhe der Abgabe maßgebliche Veränderungen unverzüg-lich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen – aufVerlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen – Aus-kunft zu erteilen.

§ 16 InkrafttretenDiese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.12.2010 außer Kraft.Leutershausen, den 28.01.2015

Siegfried Heß,1. Bürgermeister

Wird vor Einleitung der Abwässer im Sinn des § 10 dieser Satzung in die Entwässerungsanlage eine Vorklärung oder sonstige Vorbehandlung der Abwässer auf dem Grundstück verlangt, so ermäßigen sich die Schmutzwassergebühren um die Hälfte.

Das gilt nicht für Grundstücke mit gewerblichen oder sonstigen Betrieben, bei denen die Vorklärung oder Vorbehandlung lediglich bewirkt, dass die Abwässer dem durchschnittlichen Verschmutzungsgrad oder der üblichen Verschmutzungsart der eingeleiteten Abwässer entsprechen.

§ 11 Gebührenzuschläge

Für Abwässer im Sinn des § 10 dieser Satzung, deren Beseitigung Kosten verursacht, die die durchschnittlichen Kosten der Beseitigung von Hausabwasser um mehr als 30 % übersteigen, wird ein Zuschlag bis zur Höhe des den Grenzwert übersteigenden Prozentsatzes des Kubikmeterpreises für die Einleitungsgebühr erhoben.

§ 12 Entstehen der Gebührenschuld

(1) Die Einleitungsgebühr entsteht mit jeder Einleitung von Abwasser in die Entwässerungsanlage.

(2) Die Niederschlagswassergebühr entsteht erstmals mit dem Tag, der auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des Anschlusses folgt. Der Tag wird im erstmals ergehenden Bescheid bestimmt. Im Übrigen entsteht die Niederschlagswassergebühr mit dem Beginn eines jeden Tages in Höhe eines Tagesbruchteils der Jahresgebührenschuld neu.

(3) Die Grundgebühr entsteht erstmals mit dem Tag, der auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des Anschlusses folgt. Der Tag wird im erstmals ergehenden Bescheid bestimmt. Im Übrigen entsteht die Grundgebühr mit dem Beginn eines jeden Tages in Höhe eines Tagesbruchteils der Jahresgrundgebührenschuld neu.

§ 13 Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld Eigentümer des Grundstücks oder ähnlich zur Nutzung des Grundstücks dinglich berechtigt ist.

(2) Gebührenschuldner ist auch der Inhaber eines auf dem Grundstück befindlichen Betriebs.

(3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 14 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung

Die Einleitung wird jährlich abgerechnet. Die Grund- und die Einleitungsgebühr werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

Auf die Gebührenschuld sind zum 01. März, 01. Mai, 01. Juli, 01.September und 01. November jedes Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Fünftels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt die Stadt die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung der Jahresgesamteinleitung fest.

§ 15 Pflichten der Beitrags- und Gebührenschuldner

Die Beitrags- und Gebührenschuldner sind verpflichtet, der Stadt für die Höhe der Abgabe maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen Auskunft zu erteilen.

§ 16 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.12.2010 außer Kraft.

Leutershausen, den 28.01.2015

Siegfried Heß ,1.Bürgermeister

55 Nr. 2 / Freitag, 6. Februar 2015

Page 6: Mitteilungsblatt 02 2015

Außensprechtage des Amtes für Versorgungund Familienförderung Nürnberg im Land-kreis AnsbachHaben Sie Fragen rund um das Elterngeld, Betreuungsgeld,Schwerbehindertenausweis oder das Blindengeld ? Das Amt fürVersorgung und Familienförderung Nürnberg führt am Dienstag,den 10.02.2014 in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr im Landrats-amt Ansbach, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach, einen allgemei-nen Außensprechtag durch.

Jagdgenossenschaft EckartsweilerAm Montag, den 2. März 2015 findet um 20.00 Uhr im Wasch-haus in Eckartsweiler die Jahreshauptversammlung der Jagdge-nossenschaft Eckartsweiler statt.Tagesordnung:1. Begrüßung2. Protokoll über die Jahreshauptversammlung 20143. Bericht über die Wildvermarktung4. Kassenbericht5. Bericht Jagdvorsteher6. Entlastung Vorstand und Kassier7. Neuwahl des Jagdvorstandes8. Verwendung des Jagdpachtes9. Verlängerung des Jagdpachtvertrages10. Wünsche und AnträgeAlle Jagdgenossen sind herzlich eingeladen.Rainer Hauf, Jagdvorsteher

Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft HöchstettenAm Samstag, den 21.02.2015 findet um 19.30 Uhr im Kulturzen-trum Höchstetten die Jahreshauptversammlung der Jagdgenos-senschaft Höchstetten statt.Tagesordnung:1. Begrüßung2. Protokoll der Jahreshauptversammlung 20143. Bericht des Vorstandes4. Kassenbericht5. Entlastung des Vorstands und Kassiers6. Verwendung des Jagdpachtes7. Wünsche und AnträgeAlle Jagdgenossen sind herzlich eingeladen.Wolfgang Kriegbaum, Jagdvorsteher

Gefunden Das Fundbüro im Rathaus, Erdgeschoss, links, Zimmer 5,Frau Archut (Tel. 09823/951-16) teilt mit:GEFUNDEN:• Kleiner Schutzengel (Autofahrer)• Schlüsselbund mit einem Schlüssel (blauer Karabiner, kl. roteLampe)

• Stockschirm mit Tigermuster (grau/schwarz/weiß)• Mountainbike weiß mit blau-schwarzer Aufschrift „MTB Sport“24-Zoll

Evangelische Gottesdienste

LeutershausenFreitag, 06.02. bis 8.02. Dekanats-Kirchenvorsteher-Rüstzeit, Hesselberg

KIRCHLICHE VERANSTALTUNGEN

Sonntag, 08.02. 9.30 Uhr Gottesdienst, Kirche St. Peter (mit Pfarrer Dr. Denker) 9.30 Uhr Kindergottesdienst, Gemeindehaus Dienstag, 10.02. 9.30 Uhr Mutter-Kind-Gruppe, Gemeindehaus 17.30 Uhr Kleine Bären, Gemeindehaus19.00 Uhr Frauenkreis - geselliger Abend mit Lydia, Gemeinde-

haus Mittwoch, 11.02. 9.00 Uhr „Die 2. Tasse Kaffee“, Gemeindehaus

Madame Mao-Jiang Quing und die Kulturrevolution 15.00 Uhr Strickcafé, Jugendzentrum „Villa“ 19.00 Uhr Konfirmandenelternabend, Gemeindehaus (mit De-

kan Horn/Pfarrer Schulz) Sonntag, 15.02. 9.30 Uhr Gottesdienst, Kirche St. Peter (mit Pfarrer Schulz) 9.30 Uhr Kindergottesdienst, Gemeindehaus 10.30 Uhr Kirchenkaffee, Gemeindehaus 18.30 Uhr Silence and Praise, Lutherhaus

JochsbergSonntag, 08.02. 10.30 Uhr Gottesdienst, Kirche St. Mauritius

(mit Pfarrer Dr. Denker) Sonntag, 15.02. 10.30 Uhr Gottesdienst, Kirche St. Mauritius

(mit Pfarrer Rainer Schulz)

ColmbergSonntag, 08.02.10.00 Uhr Gottesdienst (mit Pfr. R. Dietsch), KiGoSonntag, 15.02.9.00 Uhr Gottesdienst (mit Präd. Wostratzky)

FrommetsfeldenSonntag, 08.02.9.00 Uhr Gottesdienst, Kirche St. Erhard (mit Pfr. Schieder)Sonntag, 15.02.10.15 Uhr Gottesdienst, Kirche St. Erhard (mit Pfr. Dr. Denker),

kein Kindergottesdienst!

NeunkirchenSonntag, 8. Februar 20159.00 Uhr Gottesdienst in Neunkirchen (mit Prädikantin See-

fried)10.15 Uhr Gottesdienst in Wiedersbach (mit Prädikantin See-

fried)Freitag, 13. Februar 201514.30 Uhr Frauenkreis in Neunkirchen (mit Ehepaar Hofmockel)

„Bericht über Amerika“Sonntag, 15. Februar 20159.00 Uhr Gottesdienst in Neunkirchen (mit Pfr. Repky)10.15 Uhr Gottesdienst in Wiedersbach (mit Pfr. Repky)

WeißenkirchbergSonntag, 8.2.9.30 Uhr Gottesdienst mit Pfarrer WirthMittwoch, 11.2.16.00 Uhr PräparandenunterrichtDonnerstag, 12.2.20.00 Uhr KirchenvorstandssitzungSamstag, 14.2.9.00 Uhr bis 12.00 Uhr KonfirmandentagSonntag, 15.2.9.30 Uhr Gottesdienst mit Pfarrerin Walz,

gleichzeitig Kindergottesdienst, anschließend Kir-chenkaffee

Donnerstag, 19.2.14.00 Uhr Seniorenkreis mit Lydia Schwab

66Nr. 2 / Freitag, 6. Februar 2015

Page 7: Mitteilungsblatt 02 2015

Katholische Gottesdienste

LeutershausenSonntag, 08.02.20159:00 Uhr AmtSonntag, 15.02.20159:00 Uhr AmtMittwoch (Aschermittwoch), 18.02.201519:00 Uhr Wort-Gottes-Feier mit Spendung des AschenkreuzesDonnerstag, 19.02.201515:00 Uhr Messe, anschl. Begegnung mit Kaffee und KuchenAlle Termine stehen im Pfarrblatt.Hans-Peter Kunert, Dekan

ProblemmüllsammlungDie nächsten Sammlungen von Problemmüll finden in Nachbar-gemeinden an folgenden Terminen statt:Ort: Termin: Sammlungsort:Geslau 21.02.2015 Wertstoffhof

von 9.15 – 10.00 UhrBuch a. Wald 29.08.2015 Dorfweiher

von 9.30 - 10.15 UhrIn Leutershausen findet die Problemmüllsammlung am 23.05.2015von 8.00 – 9.15 Uhr im Wertstoffhof statt.Bei den Problemmüllsammlungen können alle Landkreisbürgerfolgende Abfälle kostenlos abgeben:Reste von Reinigungs-, Pflanzen- und Holzschutzmitteln, Spray-dosen, Imprägniermittel, Chemikalien aus Experimentierkästenund privaten Fotolabors, Wachse, Fette (außer Speisefette), Kle-ber, Öle (außer Altöl und Speiseöl), Säuren, Laugen, Salze,Quecksilber (Schalter, Thermometer), Lacke und Farben (flüs-sig), Beizmittel, Lösemittel wie Benzin, Spiritus, Trichloräthylen,Aceton, Farbenverdünner, Glyzerin, Frostschutzmittel, Dispersi-onsfarben (flüssig) und Ähnliches.

Grüne Tonne - Gelber SackNächste Abholung der Gelben Säcke ist am 11.02.2015.Nächste Entleerung der Grünen Tonnen für Altpapier ist am23.02.2015.Im Landkreis Ansbach werden im Gelben Sack nur Verpackun-gen aus Kunststoffen (Joghurtbecher etc.) und sog. Verbundstof-fen (Tetrapacks etc.) gesammelt. Eine Auflistung, was gesammeltwird, befindet sich auf jedem Gelben Sack. Für weitere Informa-tionen können Sie auch das Abfall-ABC (ab Seite 24) oder dieMerkblätter und Hinweise auf unserer Internetseite nutzen. Da-bei ist die richtige Trennung einfach, wenn man bei der Sammel-beschreibung das Wort „Verpackungen“ beachtet. Die Verpa-ckung muss auch nicht zwingend mit dem Grünen Punkt ge-kennzeichnet sein.Alle anderen Kunst- und Verbundstoffe, bei denen es sich nicht umVerpackung handelt, dürfen nicht über den Gelben Sack entsorgtwerden. Vor allem bei Styropor kommt es häufig zu Fehleinwürfen.Verpackungsstyropor kann ohne Weiteres in den Gelben Sack ge-steckt werden. Eine Mengenbegrenzung existiert dabei nicht. An-ders ist es allerdings, wenn beim Hausbau noch einige Styropor-dämmplatten übrig bleiben. Da diese keine Verpackungen sind,werden die damit befüllten Gelben Säcke nicht mitgenommen.Sollten die Gelben Säcke aus anderen Gründen (als einer feh-lerhaften Befüllung) nicht abgeholt worden sein, wenden Sie sichbitte an das mit der Entsorgung der Gelben Säcke beauftragteUnternehmen, Herz Entsorgung und Logistik GmbH.Kostenlose Hotline: 0800/67 89 013 (aus dem dt. Festnetz).

ABFALLWIRTSCHAFT

Schäden an Müllfahrzeugen durch überstehende Äste!Vielerorts ragen derzeit Hecken und Äste so in den Verkehrs-raum, dass die Gefahr besteht, dass durch überstehende ÄsteSchäden an den Leerungsfahrzeugen entstehen können. DieseSchäden müssen durch den Grundstückeigentümer ersetzt wer-den. Bitte schneiden Sie deshalb umgehend Hecken und Bäumezurück.Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Informationsabend der Staatlichen Realschule HerriedenDie Staatliche Realschule Herrieden veranstaltet am Dienstag, den 03. März 2015 von 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr

einen Informationsabend zum Übertritt an die Realschule.Schulleitung und Beratungslehrer stellen den Bildungsweg derRealschule vor, besprechen das Übertrittsverfahren, geben Ent-scheidungshilfen und informieren über schulische und beruflicheMöglichkeiten nach dem Erwerb des Realschulabschlusses. In-teressierte Eltern, deren Kinder derzeit eine 4. Klasse der Grund-schule oder eine 5. Klasse der Mittelschule besuchen, sind dazuherzlich eingeladen.Von 18.00 Uhr bis 19:00 Uhr können Eltern mit ihren Kindern ei-nen Einblick in das Schulhaus, in Klassenräume und in das Lehr-angebot erhalten.

Ausbildungsstellen-Börse in Ansbach

am Dienstag, 24. März 2015 von 09:00 bis 16:30 Uhr

im Tagungszentrum Onoldia

www.ausbildung-ansbach.info Industrie- und Handelskammer Nürnberg Geschäftsstelle Ansbach Bahnhofsplatz 8, 91522 Ansbach Tel.: 0981/209570-02 E-Mail: [email protected]

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SCHULEN

77 Nr. 2 / Freitag, 6. Februar 2015

Ist Ihr Briefkasten gut lesbar beschriftet?Sie erleichtern damit die zuverlässige ZustellungIhres Mitteilungsblattes.

Page 8: Mitteilungsblatt 02 2015

Freiwillige Feuerwehr JochsbergEinladung zur Generalversammlung 2015Die Freiwillige Feuerwehr Jochsberg lädt zu ihrer Generalver-sammlung am Freitag, den 20. Februar 2015 um 19.30 Uhr indas Gemeindehaus in Jochsberg ein. Wir bitten um pünktliches und vollständiges Erscheinen. Die ak-tiven Mitglieder erscheinen bitte in Uniform.Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden2. Bericht des Schriftführers3. Bericht der Kassierin4. Bericht der Kassenprüfer5. Bericht des Kommandanten6. Bericht des Jugendwartes7. Bericht des Vorsitzenden8. Neuwahlen der Beisitzer und Kassenprüfer9. Wahl des Festausschusses zum 125-jährigen Jubiläum10. Ehrungen11. Grußworte12. Wünsche und Anfragen S. Diezinger, Vorsitzender,G. Diezinger, Kommandant

Jahreshauptversammlungder Freiwilligen Feuerwehr Wiedersbach mit Neuwahl des Kommandanten und des stellvertretendenKommandanten Die Jahreshauptversammlung der FFW Wiedersbach findet amSamstag, den 07. März 2015, 19.30 Uhr, im Schützenhaus inWiedersbach statt.Im Rahmen der Veranstaltung werden der Kommandant und derStellvertreter des Kommandanten neu gewählt.Ich darf deshalb alle Mitglieder der FFW Wiedersbach bitten, ander Versammlung in Uniform teilzunehmen.Heß, 1. Bürgermeister

Kleintierzuchtverein LeutershausenDie Jahreshauptversammlung des Kleintierzuchtvereins B 532Leutershausen mit Vereinsmeisterehrung findet am Samstag,den 14.02.2015 um 20.00 Uhr im Vereinslokal Gasthaus „ZurKrone“ in Leutershausen statt.Alle Mitglieder sind dazu herzlich eingeladen.Die VorstandschaftAnton Nefzger

Soldaten- und Kriegerkameradschaft NeunkirchenJahreshauptversammlung der Soldaten- u. Kriegerkamerad-schaft Neunkirchen am Freitag, den 13.02.2015 im Straßen-wirtshaus um 19.30 Uhr. Hierzu sind alle Kameraden sowie sons-tige Interessenten eingeladen. Es finden entsprechende Berichte sowie Ehrungen statt. Nachdem offiziellen Teil wollen wir gemütlich beisammensein mit frän-kischen Bratwürsten zulasten der Kameradschaftskasse.

VEREINE UND VERBÄNDE

FEUERWEHREN

Die Getränke bezahlt der 1. Vorstand Hilmar Grottenmüller an-lässlich seines 75. Geburtstages. Da die Wirtin hinsichtlich derBratwürste disponieren muss, bitte spätesten am 10. Februar2015 anmelden (Tel. 09823/458). SKK Neunkirchen Die Vorstandschaft

SV 1954 Weißenkirchberg

KinderfaschingSpiele

Kuchen

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Auf euer Kommen freut sich die Initiativgruppe „Kinderspielplatz Brunst“

Faschingsdienstag17.02. von 14 -17 Uhrim Schützenhaus Brunst

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amSamstag,14. Februar 2015

im Schützenhaus inBrunst ab 19.30 Uhr

Faschingsball

88Nr. 2 / Freitag, 6. Februar 2015

Page 9: Mitteilungsblatt 02 2015

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BBV LandfrauenHerzliche Einladung zum Vortrag

Ist der Darm gesund – bin ich gesundWie wichtig sind Vitalstoffe? Gesund abnehmen und entgiften?

am Freitag, 27. Februar 2015 um 19.30 Uhrin Meuchlein, Gasthaus Stadelmann

Referentin: Carolin WeißAuf eure Teilnahme freuen sichBBV LandfrauenPetra Stadelmann

Heimatverein LeutershausenDer Heimatverein sucht für eine Aus-stellung im Museum Exponate!Unser Museumsteam bereitet im Momenteine Sonderausstellung „Der 1. Weltkrieg1914 bis 1918“ vor. Die Ausstellung wirdam Ostersonntag eröffnet und wird bis zumEnde der Museums-Saison, Ende Oktober,zu besichtigen sein.

Dazu brauchen wir aber die Mithilfe unserer Bevölkerung, dennwir haben noch Lücken in der vorgesehenen Ausstellung. Wir suchen deshalb Gegenstände, Dokumente, Ansichtskarten,Tatsachenberichte/Augenzeugen-Schilderungen und was sonstnoch eine Ausstellung sehenswert macht. Gerne holen wir die Spenden oder Leihgaben bei Ihnen ab, oderSie bringen diese zur Geschäftsführerin des Heimatvereins, FrauGerda Seyerlein, Am Weinberg 1, Leutershausen, Tel. 09823/ 430.Selbstverständlich bekommen Sie Ihre Originale wieder zurück.Bitte unterstützen Sie uns!Im Voraus schon ein herzliches Dankeschön für Ihre Unterstützung.

Adonia-Musical „Nehemia“ in AnsbachAm Karsamstag, den 04. April 2015 tritt der 70-köpfige Chorund seine Band um 18.30 Uhr im Onoldia-Saal von Ansbachauf. Veranstalter sind die Jugendorganisation Adonia e.V.und der Marburger KreisTheater und Tanz, eine coole Projektband und ein großer Chormit 14 brandneuen Adonia-Songs – das ist Adonia. Begeistertejunge Mitwirkende, die uns begeistern und im neuen Musical zei-gen: Nichts ist unmöglich, wenn Gott einem Menschen eine Visi-on schenkt und wir uns von ganzem Herzen dafür einsetzen.Adonia ist ein Teenager-Projektchor. Die 70 Mitwirkenden, diemitunter auch aus den Dekanaten Ansbach und Windsbachstammen, haben sich für ein sogenanntes Musicalcamp ange-

99 Nr. 2 / Freitag, 6. Februar 2015

Einladung zum Kiiiindeeeerfasssschiiiing

am Faschingsdienstag, 17. Februar 2015 ab 14.00 Uhr

in der Alten Turnhalle Leutershausen

nach dem Faschingsumzug

Musik DJ „Geisi“Zur weiteren Unterhaltung kommt

„Clown Tini“Für Essen + Trinken ist gesorgt.

Eintritt pro Person E 1.00

Es lädt ein:FC Wiedersbach-Neunkirchen

Jahre

Nicht vergessen!

Faaaaschhhhingssss ----umzuuuug Leutershausen

Am Faschingsdienstag, 17. Februar 2015findet unser diesjähriger Faschingsumzug statt.

Aufstellung ist um 13.00 Uhr am Kirchweihplatz.

Wir bitten um zahlreiche Teilnahme.

Page 10: Mitteilungsblatt 02 2015

meldet und haben vor zwei Monaten CD und Noten des Musicalserhalten, um die Lieder bereits zu Hause zu üben. In einem in-tensiven Probecamp wird das 90-minütige Programm einstudiert.Und das Ergebnis ist erstaunlich: Die Jugendlichen sind nicht nurhoch motiviert und begabt, ihre Auftritte begeistern auch durch ei-ne hohe Professionalität. Der Eintritt ist frei, freiwillige Spende zurKostendeckung.Adonia e.V., Windelbachstr. 9, 76228 Karlsruhe, [email protected],www.adonia.de.

Erstmals urkundlich erwähnt vor 675 Jahren

Helft uns bitte bei der Suche in unserer Vergangenheit. Bitte wendet euch an: Bernd Barthelmeß, Schwand 491578 LeutershausenE-Mail: [email protected]. 09868/932088

PS: Vielen Dank an Hr. Broser und Hr. Bickert für ihreRecherchen!

Großer Empfang der Wirtschaft imLandkreis Ansbach am 26. Februar 2015/Schranne Dinkelsbühl ab 18.30 Uhr bis. 23.30 Uhr Der persönliche Kontakt von Unternehmern untereinander istauch in einer vernetzten Welt immer noch unerlässlich. Auchwenn es nur wenige oder keine direkten Lieferanten oder Kundenvor der eigenen Haustür gibt, befruchtet der Austausch unterei-nander die eigene Arbeit. Man bekommt interessante Einblicke,strategische Tipps oder kann sogar gemeinsame Projekte entwi-ckeln. Der Empfang der Wirtschaft im Landkreis Ansbach ist zu-gleich das gesellschaftliche Ereignis des beginnenden Jahres.Neben einem kurzweiligen Programm und der vielfältigen Mög-lichkeit zum Kontakte knüpfen gibt es ein umfangreiches Büfett,erlesene Weine sowie eine Kaffee- und Whiskybar. Gerne kön-nen Sie auch Ihre Ehe- und Lebenspartner mitbringen. Der große Empfang der Wirtschaft im Landkreis Ansbach bietet: • Netzwerken mit anderen Entscheidern aus Industrie, Handel,Handwerk und Dienstleistung

• Verbindung mehrerer erfolgreicher Unternehmernetzwerke• unterhaltsames Programm mit der Kabarettistin FranziskaWanninger

• Kontaktmöglichkeit zu regionalen Politikern• gesellschaftliches Ereignis - gerne auch mit Ehe- und Le-benspartnern

• lockere Atmosphäre bei Pianomusik mit kalt/warmem Büfett,Kaffee- und Whiskybar, erlesenen Weinen und Säften aus derRegion

• Unternehmen aus der Region stellen sich im Rahmen einerAusstellung vor.

• Außerdem treffen Sie hier auch auf Wirtschaftsverantwortlicheund Unternehmer aus den angrenzenden Landkreisen.Eintritt: für Mitgliedsunternehmen der Region Hesselberg AGeV. 10,00 Euro (inkl. MwSt.) pro Person.Für Nicht-Mitgliedsunternehmen beträgt der Kostenbeitrag15,00 Euro pro Person (inkl. MwSt.)

Anmeldung: Bitte melden Sie sich ausschließlich und verbind-lich über unser Anmeldeportal: www.unternehmernetzwerk-hes-selberg.de an.

Tanztee am NachmittagLiebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,liebe Seniorinnen und Senioren desLandkreises Ansbach!„Mit einem Feuerwerk der guten Lau-ne“, unter diesem Motto setzen wir dieFaschingssaison 2015 fort.

Deshalb darf ich Sie, liebe Seniorinnen und Senioren,sehr herzlich einladen zum

„Tanztee am Nachmittag“ zum 2. großen Faschingsball

am Dienstag, den 10. Februar 2015 um 14.30 Uhr in der Mönchswaldhalle, Rathausstraße 34, 91734 Mitteleschenbach

AUS DEM LANDKREIS ANSBACH

REGION HESSELBERG

1100Nr. 2 / Freitag, 6. Februar 2015

Wer hat Fotos- von (früheren) Häusern- Einwohnern früherer Generationen

???

Schwand Ein Weiler, voller Leben!

Öffnungszeiten Rathaus LeutershausenMontag: 7.30 – 12.30 Uhr Dienstag: 7.30 – 12.30 Uhr Mittwoch: 7.30 – 12.30 UhrDonnerstag: 7.30 – 12.30 Uhr und 13.30 – 18.00 UhrFreitag: 7.30 – 12.30 Uhr

Page 11: Mitteilungsblatt 02 2015

Wie man heiter und humorvoll ans Ziel kommtInternationaler Frauentag 2015Wann? Samstag, 07. März 2015, 19.00 UhrWo? „Haus der Bäuerin“, Sachsen bei Ansbach „Durchhalten und den Humor dabei nicht vergessen!“ lautet dieDevise von Margit Hertlein. Denn ohne Ausdauer geht es wederim Berufsleben noch privat voran. Nur so funktioniert langfristigerErfolg. Das Ganze mit ein bisschen Eigenlob gewürzt, und schonist das Dranbleiben und Durchhalten gar nicht mehr so schwer.In diesem Vortrag zeigt Margit Hertlein, wie man mit Humor undKreativität Durststrecken überwindet – und am Ende das ge-wünschte Ziel erreicht.Wir, die Gleichstellungsstelle des Landratsamtes Ansbach, ladenSie herzlich ein....Eintritt: 10,00 EE inkl. ImbissKartenvorverkauf: Gemeinde Sachsen, Kasse, Gemeinde Lichte-nau, Zimmer E.06, Landratsamt Ansbach, Gleichstellungsstelle Zi.1.52, Tel. 0981/468-1041 (nur vormittags) oder an der Abendkasse

Zeltlagerbetreuer/innen gesucht!Die Jugendarbeit des Landratsamtes sucht für die Betreuung desZeltlagers 2015 in Haslach bei Dürrwangen vom 08.08. bis23.08.2015 noch Betreuerinnen und Betreuer!Infos zum Zeltlager:Aufteilung in zwei Altersgruppen 8 bis 11 und 12 bis 15 JahreThema: „Alles was fliegt“.Team besteht aus 6 Betreuer/innen Voraussetzungen:– Mindestalter 18 Jahre– Erfahrung im Umgang mit Kindern– Die Teilnahme an einer Schulung an einem Wochenende, amElterninformationsabend und den Vor- und Nachtreffen ist ver-pflichtend.

Die Aufwandsentschädigung für die Betreuung beträgt E 40,– proTag.Nähere Informationen erhalten Sie unter:Kommunale Jugendarbeit, Herr Seltner, KreisjugendpflegerTel. 0981/468-5480, E-Mail [email protected]

Verbraucherinformationssystem VIS BayernUnsere heutige Konsumwelt wird immer komplizierter. Ein ver-lässlicher Lotse durch den Dschungel des Verbraucherschutzesist das Verbraucherportal auf der Internetseite

www.vis.bayern.de.Dort findet man Informationen und Tipps zu folgenden und wei-teren Themen:- Ernährung und Lebensmittelsicherheit- Produktsicherheit- Verbraucherrecht- Finanzen & Versicherungen- Daten & Medien- Kinder & Jugendliche- Generation 60 plusDie Informationen gründen sich auf den neuesten wissenschaft-lichen Erkenntnissen, sind verständlich und direkt in der Praxisanwendbar. Mit Hilfe der Tipps kann man sich in den meisten Fäl-len selbst helfen. VIS Bayern stärkt die Stellung der Verbraucherdurch objektive Aufklärung und seriöse Information. Verantwort-lich für diese Internetseite ist das bayer. Staatsministerium derJustiz und für Verbraucherschutz.

Härtebereich des TrinkwassersDie Fernwasserversorgung Franken (FWF) teilt mit, dass seitNovember 2010 im Versorgungsbereich Haslach (Abnahmestel-le Brunst-Hetzweiler-Weißenkirchberg) Trinkwasser des Härte-

STADTWERKE

bereichs „mittel“ bis 14 Grad dH (bis 2,5 millimol Caliciumcarbo-nat je Liter) geliefert wird.Im übrigen Versorgungsbereich bleibt der Härtebereich unverän-dert bei „hart“ 14 – 21 dH.Angaben zur richtigen Dosierung der Waschmittelmenge findensie auf der Waschmittelpackung.Das an die Abnehmer abgegebene Trinkwasser entspricht anden Übergabestellen der FWF in allen Belangen der Trinkwas-serverordnung.Weitere Analysen aus dem jeweiligen Versorgungsbereich derFWF finden Sie im Internet unter: www.fwf-uffenheim.de

Winterdienst durch den BauhofDer städtische Bauhof räumt und streut bei Schneefall oder Glatt-eis die Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung. Zuerst wird aufden Straßen, auf denen der Schulbus fährt und auf den Haupt-verkehrsstraßen der Winterdienst durchgeführt. Danach könnenerst die Nebenstraßen geräumt und gestreut werden. Stichstraßen, Zufahrtswege oder Feldwege können vom Bauhofgrundsätzlich nicht geräumt werden, da nur begrenzt Personalund Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Für die Anlieger besteht insolchen Fällen die Möglichkeit, einen privaten Schneeräumdienstzu beauftragen.

Anbringung von HausnummernschildernEine Hausnummer kann ihr Leben retten! Das ist kein Scherz.Vor allem Rettungsdienste und Notärzte sind darauf angewiesen,in Notfällen möglichst schnell und einfach die beim Notruf ge-nannte Adresse zu finden.Das ist nicht immer der Fall. Oft fehlt das Hausnummernschildoder es ist nicht mehr leserlich oder an einer Stelle angebracht,die von der Straße nicht einsehbar oder von Sträuchern und Ge-wächsen verdeckt ist. Auch nach Hausrenovierungen wirdmanchmal vergessen, das Schild wieder anzubringen.Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass an jedem Ge-bäude an gut sichtbarer Stelle ein Hausnummernschild ange-bracht werden muss. Die Hausnummernschilder werden von derStadt Leutershausen besorgt und gegen Selbstkosten den Ei-gentümern zugesandt. Wenn Ihr Hausnummernschild nicht mehrleserlich ist oder Sie kein Schild haben, können Sie sich an FrauReinhard im Rathaus (Tel. 09823/951-14) wenden. Wir bestellenIhnen gerne ein neues Schild.

SONSTIGES

1111 Nr. 2 / Freitag, 6. Februar 2015

SScchhaauukkaasstteenn iimm EEiinnggaannggssbbeerreeiicchh ddeess RRaatthhaauusseess kköönnnneenn ddiiee VVeerreeiinnee bbeelleeggeenn

Wenn ein Verein ein Jubiläum oder ein anderes besonderes Er-eignis feiert oder sich einfach nur den Bürgerinnen und Bür-gern vorstellen möchte, kann er den Schaukasten im Ein-gangsbereich des Rathauses (auf der linken Seite, wenn manins Rathaus hineingeht) für einen Monat belegen.

Vereine, welche dies möchten, melden sich bitte im Rat-haus, Erdgeschoss, Bürgerbüro bei Frau Reinhard un-ter Tel.-Nr. 951-14 oder E-Mail-Adresse: [email protected]. Um alle Vereine gleich zu be-handeln, wird der Schaukasten in der Reihenfolge, inder die Meldungen eingehen, belegt.

An alle Vereine!

Page 12: Mitteilungsblatt 02 2015

Sabine GüntherTelefon + 49 (0) 7732/92 72 - [email protected]

Naturschutz ohne Grenzen

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Was immer du vorhast, tu es gleich. Es gibt nicht endlos viele Morgen.

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Notruf: 112für alle medizinischen Notfälle und alle Feuerwehreinsätze.Vorwahlfrei vom Festnetz und Handy.

Krankentransport: 19222für Anmeldungen bei einem Krankentransport. Vorwahlfrei nur vom Festnetz.

Notruf Polizei: 110Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung außerhalb der üblichen Sprechzeiten: 116 117 (kostenlos und vorwahlfrei vom Festnetz oder Handy)

Krisendienst in seelischen Notlagen: 0911/42 4855 -0Mo. - Do., 18.00 – 24.00 Uhr, Fr., 16.00 – 24.00 UhrSa., So. u. Feiertag, 10.00 – 24.00 Uhr

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Wild-wochenende

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Wir erwarten:• gute EDV-Kenntnisse• Einsatzbereitschaft und Flexibilität (Arbeitszeiten)• strukturierte, selbstständige und zielorientierte Arbeitsweise• sicheres Auftreten und freundlicher Umgang mit den Bürge-rinnen und Bürgern

Wir bieten:• eine vielseitige, verantwortungsvolle und abwechslungsrei-che Tätigkeit

• Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst(TVöD) unter Berücksichtigung von Qualifikation und Berufs-erfahrung sowie die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleis-tungen

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Info: www.burgoberbach.de → Stellenangebote.

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Herzlichen Danksagen wir allen, die meiner lieben Frau,unserer herzensguten Mutter und Oma

Erna Schwabim Leben in Freundschaft und Zuneigungverbunden waren, sie auf ihrem letztenWeg begleiteten und uns ihre Anteilnahmeauf so vielfältige Weise erwiesen haben.

Ein besonderer Dank an Herrn Dr. Schönecker mit Teamfür die fürsorgliche Betreuung und an Herrn Dekan Hornfür die tröstenden, liebevollen Worte.

In stiller Trauer:Georg SchwabKarin SchwabPetra Hoppe mit Familie

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Page 17: Mitteilungsblatt 02 2015
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