MITGLIEDER- VERSAMMLUNG 2019 - GEMA€¦ · einen im Handelsregister eingetragenen Vertreter oder...

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MITGLIEDER- VERSAMMLUNG 2019 Mitwirkungsmöglichkeiten 3 Inhalt Welche Mitwirkungsmöglichkeiten gibt es? Die Mitglieder haben die Wahl zwischen folgenden (alternativen) Möglich- keiten: 1. Persönliche Teilnahme S. 5 2. Stellvertretung S. 6 3. Stimmrechtsausübung durch einen S. 12 Verlagsvertreter 4. E-Voting und Teilnahme am Live-Stream S.16 („Online-Paket“) Auf den folgenden Seiten erhalten Sie ausführliche Informationen zur Frage, wer von den Mitwirkungsmöglichkeiten Gebrauch machen kann, welche Voraussetzungen hierfür gelten und welche Schritte jeweils erforderlich sind. HINWEIS: Weitere Infos wie Ablauf- und Lageplan zur Mitgliederversamm- lung erhalten Sie in einem Programmheft, das vor Ort auf der Mitglieder- versammlung ausliegen wird. IHRE MITWIRKUNG BEI DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2019

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MITGLIEDER- VERSAMMLUNG 2019

Mitwirkungsmöglichkeiten

3Inhalt

Welche Mitwirkungsmöglichkeiten gibt es?

Die Mitglieder haben die Wahl zwischen folgenden (alternativen) Möglich-keiten:

1. Persönliche Teilnahme S. 52. Stellvertretung S. 63. Stimmrechtsausübung durch einen S. 12 Verlagsvertreter 4. E-Voting und Teilnahme am Live-Stream S. 16 („Online-Paket“)

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie ausführliche Informationen zur Frage, wer von den Mitwirkungsmöglichkeiten Gebrauch machen kann, welche Voraussetzungen hierfür gelten und welche Schritte jeweils erforderlich sind.

HINWEIS: Weitere Infos wie Ablauf- und Lageplan zur Mitgliederversamm-lung erhalten Sie in einem Programmheft, das vor Ort auf der Mitglieder-versammlung ausliegen wird.

IHRE MITWIRKUNG BEI DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2019

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5Persönliche Teilnahme4 Mitwirkungsmöglichkeiten

TAGESORDNUNG UND TRANSPARENZ BERICHTDie Tagesordnung zur Mitgliederversamm-lung 2019 sowie der nach dem VGG zu veröf-fentlichende Transparenzbericht sind ab dem 17.04.2019 unter www.gema.de/mitglieder-versammlung abrufbar.

ABSTIMMUNGSGERÄTEWahlen und Abstimmungen werden in der Mitgliederversammlung 2019 mit Hilfe eines elektronischen Abstimmungssystems durch-geführt, das auch die Abgabe von mehreren Stimmen durch Stellvertreter ermöglicht. Hierzu erhalten Sie beim Einlass ein Tablet- Computer, dessen Anwendung in der Ver-sammlung ausführlich er läutert wird.

1. PERSÖNLICHE TEILNAHME

WER?Außerordentliche und angeschlossenen Ur-hebermitglieder können an der am 23.5.2019 stattfindenden Versammlung der außeror-dentlichen und angeschlossenen Mitglie-der persönlich teilnehmen (für außeror-dentliche und angeschlossene Verlagsmit-glieder gilt der untenstehende Hinweis zur Stimmrechtsausübung). Ordentliche Urhe-bermitglieder und Delegierte der außeror-dentlichen und angeschlossenen Mitglieder können an der am 24. und 25.5.2019 stattfin-denden Versammlung der ordentlichen Mit-glieder persönlich teilnehmen (für ordentli-che Verlagsmitglieder gilt der untenstehen-de Hinweis zur Stellvertretung).

ONLINE-REGISTRIERUNG Für Urhebermitglieder und Delegierte, die persönlich teilnehmen wollen, ist eine vor-herige Anmeldung über das Online-Regist-rierungssystem der GEMA nicht zwingend erforderlich. Wir würden Sie dennoch bitten, von der Online-Registrierung Gebrauch zu machen, umuns die Organisation und Planung der Mit-gliederversammlung zu erleichtern. Dar-über hinaus können Sie sich über das On-line-Registrierungssystem auch für die Informationsveranstaltungen bei der Mit-gliederversammlung („GEMA-Frühstücke“) und für das Mitgliederfest anmelden. Das Online-Registrierungssystem steht hierfür vom 18.4. bis 20.5.2019 unter www.gema.de/mitgliederversammlung/registrierung zur Verfügung. Für die Anmeldung beim

Online-Registrierungssystem verwenden Sie bitte die Zugangsdaten (Mitgliedsnummer und Passwort), die auf Ihrer Einladung zur Mitgliederversammlung abgedruckt sind.

Wichtiger Hinweis für Verlage: Verlage müssen die Person, die für sie an der Mitgliederversammlung teilnehmen soll (z.B. Inhaber, Geschäftsführer, Handlungsbevoll-mächtigter, sonstige bevollmächtigte Per-son) aus technischen und organisatorischenGründen in jedem Fall über das Online-Re-gistrierungssystem anmelden. Sofern Sie ordentliches Verlagsmitglied sind, lesen Sie hierzu bitte die Informationen unter Punkt 2. zur Stellvertretung. Sofern Sie außerordent-liches oder angeschlossenes Verlagsmitglied sind, lesen Sie hierzu bitte die Informationen unter Punkt 3. zur Stimmrechtsausübung.

Zudem bitten wir Sie, Ihre Einladung und einen Lichtbildausweis zur Mitgliederversammlung mitzubringen.

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6 7StellvertretungStellvertretung

2. STELLVERTRETUNG

WER? Ordentliche Urheber- und Verlags mitglieder haben die Möglichkeit, sich in der Mit-gliederversammlung durch einen Stell - vertreter vertreten zu lassen (vgl. § 10 Zif-fer 7 Absatz 2 der Satzung). Dies bedeu-tet, dass ein ordentliches Mitglied, ein an-deres Mitglied oder eine sonstige Person bevollmächtigen kann, das Stimm-, Rede- und Antragsrecht in der Mitgliederversamm-lung für es auszuüben („Präsenz-Voting“).

Wichtiger Hinweis für ordentliche Verlags-mitglieder: Die Möglichkeit der so genann-ten Stimmrechtsausübung (siehe Punkt 3.) besteht aufgrund der Abschaffung der ent-sprechenden Regelungen durch Beschluss der Mitgliederversammlung 2018 für or-dentliche Verlagsmitglieder nicht mehr. Dies bringt jedoch keine wesentliche Änderung der Teilnahmemöglichkeit für Verlagsmit-glieder mit sich, da gesetzliche oder gesell-schaftsvertragliche Vertreter eines Verlages (Inhaber, Geschäftsführer, Gesellschafter etc.) als Stellvertreter in die Mitgliederver-sammlung entsandt werden können.

Die Stellvertretung ist nur zulässig, wenn in der Person des Stellvertreters kein Interessenkonflikt zu befürchten ist.

Ein solcher Interessenkonflikt ist in der Regel anzunehmen bei der Bevollmächtigung von- Mitgliedern anderer Berufsgruppen (Beispiel: Ein Kom-

ponistenmitglied bevollmächtigt ein Textdichtermitglied), - angeschlossenen oder außerordentlichen Mitgliedern, - Nutzern (z.B. Veranstalter, Tonträgerhersteller, Sende-

unternehmen) oder mit Nutzern wirtschaftlich verfloch-tenen Personen (z.B. Mitarbeiter von Nutzern),

- Personen, die Interessen von Nutzern oder Mitgliedern anderer Berufsgruppen vertreten.

Dagegen ist ein Interessenkonflikt in der Regel nicht zu be-fürchten, wenn ein anderes ordentliches Mitglied derselben Berufsgruppe oder ein naher Angehöriger des Mitglieds be-vollmächtigt wird.

- Ein Stellvertreter kann von maximal zehn ordentlichen Mitgliedern bevollmächtigt werden.

- Der Stellvertreter ist weisungsgebunden, d.h. er muss entsprechend den Anweisungen des durch ihn vertrete-nen Mitglieds abstimmen.

- Die Vollmacht gilt jeweils nur für eine Mitglieder-versammlung und ist unwiderruflich.

Kein Interessenkonflikt

VORAUSSETZUNGEN

Zu beachten

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8 9Stellvertretung Stellvertretung

STELLVERTRETUNG DURCH EIN ANDERES VERLAGSMITGLIED

Stellvertretung

Verlag A muss im Online- Registrierungssystem den

STELLVERTRETERdes bevollmächtigten Verlages B benennen

(Personalausweisnummer)

Stellvertretung

Verlag B muss im Online- Registrierungssystem angeben, welche natürliche Person er als Stellvertreter in die Mitglieder-

versammlung entsendet.

Vertritt Stimmen von VERLAG A und VERLAG Bbzw. weiterer Verlage in der Mitgliederversammlung:

Max. insgesamt 10 Stimmen

VERLAG A VERLAG B

STELLVER- TRETER

VERLAG C

VERLAG D

VERLAG E

Vollmacht

Max. 10 Stimmen

Damit die GEMA die Zulässigkeit der Stellvertretung prü-fen kann, muss das Mitglied seinen Stellvertreter bis zum 9.5.2019, 24.00 Uhr (deutscher Zeit) über das Online-Registrie-rungssystem der GEMA anmelden. Hierbei sind wahrheitsge-mäße und vollständige Angaben zur Person des Mitglieds und zur Person des Stellvertreters zu machen. Im Krankheitsfall des Mitglieds verlängert sich die Frist bei Vorlage eines ärztlichen Attests bis zum 20.5.2019, 24.00 Uhr (deutscher Zeit).

WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass verspätet eingegan gene Registrierungen aus technischen und organisatorischen Gründen nicht akzeptiert werden können.

Das Online-Registrierungssystem steht ab dem 18.04.2019, 10.00 Uhr (deutscher Zeit) auf der GEMA-Website unter www.gema.de/mitgliederversammlung/registrierung zur Verfügung. Für die Anmeldung verwenden Sie bitte die Zu-gangsdaten (Mitgliedsnummer und Passwort), die auf Ih-rer Einladung zur Mitgliederversammlung abgedruckt sind.

Wichtiger Hinweis für Verleger: Wenn Sie sich von einem anderen ordentlichen Verlagsmit-glied vertreten lassen wollen, können Sie nur diejenige na-türliche Person als Stellvertreter benennen, die für dieses Ver-lagsmitglied an der Mitgliederversammlung teilnimmt (siehe hierzu die Grafik „Stellvertretung durch ein anderes Verlags-mitglied“). Zu dieser natürlichen Person müssen Sie bei der On-line-Registrierung Angaben wie z.B. die Personalausweisnum-mer machen. Bitte stimmen Sie sich diesbezüglich mit dem von Ihnen bevollmächtigten Verlag vorab ab. Die Bevollmäch-tigung der betreffenden natürlichen Person kann aus rechtli-chen und technischen Gründen im Nachhinein nicht geändert werden (z.B. vom Geschäftsführer auf einen Handlungsbevoll-mächtigten).

Online-Registrierung

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10 11StellvertretungStellvertretung

Zusätzlich muss das Mitglied, das sich vertreten lassen will, in bestimmten Fällen eine von sich und dem Stellvertreter unterzeichnete Vollmachtserklärung bis zum 9.5.2019 (im Krankheitsfall bis zum 20.5.2019) bei der GEMA einreichen. Das Formular für die Vollmachts erklärung wird bei der On-line-Registrierung automatisch generiert und ist ausge-druckt und unterzeichnet per Post an folgende Adresse zu senden: GEMA, Abteilung Mitglieder- und Partner-Adminis-tration, Rosenheimer Straße 11, 81667 München. Achtung: Maßgeblich ist der Posteingang!

Der unterschriebenen Vollmachtserklärung sind folgende Dokumente beizulegen: - Sofern Sie einen Stellvertreter bevollmächtigen, der nicht

GEMA-Mitglied ist: Eine Kopie des Personalausweises des Stellvertreters

- Im Krankheitsfall des Mitglieds: Ein ärztliches Attest.

Vollmachtserklärung

Schritt 1 Erhalt der Zugangsdaten für die Online-Registrierung mit der Einla-dung zur Mitgliederversammlung ab 12.4.2019 per Post

Schritt 2 Anmeldung des Stellvertreters über das Online-Registrierungssystem auf gema.de vom 18.4. bis 9.5.2019 (Im Krankheitsfall des Mitglieds mit Attest bis 20.5.2019)

Schritt 3 Postalische Einreichung der vom Mitglied und Stellvertreter unterschriebenen Vollmacht bei der GEMA vom 18.4. bis 9.5.2019 (Im Krankheitsfall des Mitglieds mit Attest bis 20.5.2019)

Schritt 4 Prüfung der Zulässigkeit der Stellvertretung durch die GEMA

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen prüft die GEMA die Zulässigkeit der Stellvertretung und informiert das Mit-glied und den Stellvertreter per E-Mail über das Ergebnis. Sollte die Stellvertretung nicht zulässig sein, hat das Mit-glied innerhalb der geltenden Frist die Möglichkeit, eine an-dere Person als Stellvertreter im Online-Registrierungssys-tem zu registrieren und für diese eine Vollmacht postalisch einzureichen.

Ist der Stellvertreter selbst GEMA-Mitglied, benötigt er für den Einlass bei der Mitgliederversammlung seine (eigene) Einladung zur Mitgliederversammlung und einen Licht-bildausweis.

Ist der Stellvertreter kein GEMA-Mitglied, benötigt er für den Einlass das Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), unter dem er beim Online-Registrierungssystem angemeldet ist.

Bitte weisen Sie Ihren Stellvertreter hierauf hin.

Unterlagen, die der Stellvertreter zur Mitgliederversammlung mitbringen muss

Benachrichtigung nach Prüfung der Stellvertretung

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12 13 Stimmrechtsausübung Stimmrechtsausübung

3. STIMMRECHTSAUSÜBUNG DURCH EINEN VERLAGS VERTRETER

WER?Angeschlossene und außerordentliche Ver-lagsmitglieder können ihr Stimmrecht durch einen Verlagsvertreter (Inhaber, Geschäfts-führer, Handlungsbevollmächtigter etc.) aus-üben lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Verlag der GEMA rechtzeitig mitteilt, wer das Stimmrecht für ihn ausübt.

Wichtiger Hinweis für ordentliche Verlags-mitglieder: Die Möglichkeit der Stimm-rechtsausübung besteht aufgrund der Ab-schaffung der entsprechenden Regelungen durch Beschluss der Mitgliederversammlung 2018 für ordentliche Verlagsmitglieder nicht mehr. Dies bringt jedoch keine wesentliche Änderung der Teilnahmemöglichkeit für Ver-lagsmitglieder mit sich, da gesetzliche oder gesellschaftsvertragliche Vertreter eines Ver-lages (Inhaber, Geschäftsführer, Gesellschaf-ter etc.) als Stellvertreter in die Mitgliederver-sammlung entsandt werden können (siehe hierzu Punkt 2. Stellvertretung).

Verlagsfirmen, die Einzelfirmen sind, üben ihr Stimm-recht durch den Inhaber aus. Verlagsfirmen, die Gesell-schaften sind, üben ihr Stimmrecht durch einen verfas-sungsmäßig oder gesellschaftsvertraglich berufenen Ver-treter aus. Ein Verlagsvertreter kann das Stimmrecht für maximal fünf eigene Verlage ausüben. Falls eine Verlags-firma rechtlich oder tatsächlich an der Ausübung des Stimmrechts gehindert ist, kann das Stimmrecht durch einen im Handelsregister eingetragenen Vertreter oder durch einen Handlungsbevollmächtigten im Sinne von

Vertretungsberechtigung

VORAUSSETZUNGEN

Schritt 1 Erhalt der Zugansdaten für die Online-Registrierung mit der Einla-dung zur Mitgliederversammlung ab 12.4.2019 per Post

Schritt 2 Anzeige der Stimmrechtsausübung über das Online-Registrierungssytem auf gema.de vom 18.4. bis 9.5.2019 (Im Krankheitsfall mit Attest bis 20.5.2019)

Schritt 3 Postalische Einreichung der Hand- lungsvollmacht für Verlagsvertreter bei der GEMA vom 18.4. bis 9.5.2019 (Im Krankheitsfall mit Attest bis 20.5.2019)

Schritt 4 Prüfung der Zulässigkeit der Stimmrechtsausübung durch die GEMA

§ 54 HGB ausgeübt werden. Diese Vertreter müssen stän-dig in dem Verlagsunternehmen verlegerisch oder kauf-männisch tätig sein.

Ist ein Mitglied, das zur Berufsgruppe der Komponisten oder der Textdichter gehört, gleichzeitig verfassungsmäßig oder gesellschaftsvertraglich berufener Vertreter eines Mu-sikverlages, so steht auch diesem Mitglied die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte nur in einer Berufsgruppe zu.

Ist bei einer als Gesellschaft organisierten Verlagsfirma nur Gesamtvertretung zulässig, so wird das Stimmrecht von ei-nem der Gesamtvertreter ausgeübt; für den bzw. die weite-ren Vertreter besteht lediglich das Teilnahmerecht. Welche Person das Stimmrecht für den Verlag ausübt (Inha-ber, Geschäftsführer, Handlungsbevollmächtigter etc.), muss der GEMA bis zum 9.5.2019, 24.00 Uhr (deutscher Zeit) über das Online-Registrierungssystem mitgeteilt werden. Im Krankheitsfall verlängert sich die Frist bei Vorlage eines ärzt-lichen Attests bis zum 20.5.2019, 24.00 Uhr (deutscher Zeit). Die Registrierung eines Verlagsvertreters gilt jeweils nur für eine Mitgliederversammlung und ist unwiderruflich.

WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass verspätet eingegangene Mitteilungen aus technischen und organisatorischen Grün-den nicht akzeptiert werden können.

Online-Registrierung

Vertretungsberechtigung

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14 Stimmrechtsausübung

Das Online-Registrierungssystem steht ab dem 18.4.2019, 10.00 Uhr (deutscher Zeit) auf der GEMA-Website unter www.gema.de/mitgliederversammlung/registrierung zur Ver fügung. Für die Anmeldung verwenden Sie bitte die Zu-gangsdaten (Mitgliedsnummer und Passwort), die auf Ih-rer Einladung zur Mitgliederversammlung abgedruckt sind.

Wenn ein Handlungsbevollmächtigter oder ein sonstiger Bevollmächtigter (Gesellschafter) das Stimmrecht für den Verlag ausübt, muss vom Verlag zusätzlich eine unterzeich-nete Vollmacht innerhalb der oben genannten Frist bei der GEMA eingereicht werden. Das Formular für die Hand-lungsvollmacht wird bei der Online-Registrierung automa-tisch generiert und ist ausgedruckt und unterzeichnet per Post an folgende Adresse zu senden: GEMA, Abteilung Mit-glieder- und Partner-Administration, Rosenheimer Straße 11, 81667 München. Achtung: Maßgeblich ist der Posteingang!Der Handlungsvollmacht ist im Krankheitsfall ein ärztliches Attest beizulegen.Übt der Inhaber oder der satzungsmäßige Vertreter des Verlages (z.B. Geschäftsführer einer GmbH oder sonst im Handelsregister eingetragene vertretungsberechtigte Per-son) das Stimmrecht aus, ist neben der Online-Registrie-rung keine weitere Vollmacht erforderlich.

Im Anschluss prüft die GEMA die Zulässigkeit der Stimm-rechtsausübung und benachrichtigt den Verlag per E-Mail über das Ergebnis der Prüfung. Sollte die Stimmrechtsaus-übung nicht zulässig sein, hat der Verlag die Möglichkeit, eine andere Person als Verlagsvertreter im Online-Registrie-rungssystem anzumelden, sofern die hierfür geltende Frist noch nicht abgelaufen ist.

Der Verlagsvertreter benötigt für den Einlass die Einladung zur Mitgliederversammlung des von ihm vertretenen Ver-lags und einen Lichtbildausweis.

Bitte weisen Sie Ihren Verlagsvertreter hierauf hin und stel-len Sie ihm Ihre Einladung zur Verfügung.

Handlungsvollmacht

Benachrichtigung nach Prüfung der Stimmrechtsausübung

Unterlagen, die der Verlagsvertreter zur Mitgliederversammlung mitbringen muss

Online-Registrierung

ANMELDUNG ZUR MITGLIEDERVERSAMMLUNG

Wir bitten Sie, sich über das Online-Registrierungssystem

anzumelden. Das erleichtert der GEMA die Organisation und

Planung der Mitgliederversammlung.

Das Online-Registrierungssystem wird ab dem 18.04.2019

unter www.gema.de/mitgliederversammlung/registrierung

zur Verfügung stehen.

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16 17E-VotingE-Voting

4. E-VOTING UND LIVE-STREAM („ONLINE-PAKET“)

WER?Alternativ zur persönlichen Teilnahme oder zur Beauftragung eines Stellvertreters („Prä-senz-Voting“) können ordentliche Urheber-mitglieder, ordentliche Verlagsmitglieder

und Delegierte ihr Stimmrecht im Vor - feld der Mitgliederversammlung mittels eines internetbasierten Wahl- und Abstim-mungssystems ausüben („E-Voting“) (vgl. § 10 Ziffer 8 der Satzung). Zudem besteht die Möglichkeit, die Ver-sammlung der eigenen Berufsgruppe sowie die Hauptversammlung per Live-Stream zu verfolgen.

Das Mitglied muss sich für E-Voting und Live-Stream (so genanntes „Online-Paket“) zunächst in der Zeit vom 18.4.2019, 10.00 Uhr (deutscher Zeit) bis 24.4.2019, 18.00 Uhr (deutscher Zeit) über das Online-Registrierungssystem der GEMA anmelden.

Das Online-Registrierungssystem steht auf der GEMA-Web-site unter www.gema.de/mitgliederversammlung/regist-rierung zur Verfügung. Für die Anmeldung verwenden Sie bitte die Zugangsdaten (Mitgliedsnummer und Passwort), die auf Ihrer Einladung zur Mitgliederversammlung abge-druckt sind.

Im Anschluss erhält das Mitglied seine persönlichen Au-thentifizierungsdaten per Post. Der Versand erfolgt in Deutschland mittels eines Übergabeeinschreibens („Ein-schreiben eigenhändig“), das nur an das Mitglied selbst oder eine besonders bevollmächtigte Person gegen Unterschrift ausgehändigt wird. Im Ausland erfolgt der Versand soweit möglich auf vergleichbare Art und Weise. Aufgrund der län-geren Postlaufzeiten im Ausland kann es jedoch zu Verzöge-rungen bei der Zustellung kommen. Um den rechtzeitigen Erhalt der Authentifizierungsdaten zu gewährleisten, bitten wir Mitglieder mit Wohnsitz im Ausland daher, sich so früh wie möglich für das Online-Paket zu registrieren.

Online-Registrierung

VORAUSSETZUNGEN

Fristen und Authentifizierung

Mit den Authentifizierungsdaten können Sie sich vom 3.5.2019, 10.00 Uhr (deutscher Zeit) bis 9.5.2019, 18.00 Uhr (deutscher Zeit) beim E-Voting-System anmelden und Ihre Stimme abgeben. Darüber hinaus können Sie am 24./25.5.2019 am Live-Stream der Mitgliederversamm-lung teilnehmen. Das Anmeldeportal zum E-Voting-System und das Anmeldeportal zum Live-Stream werden über die GEMA-Website zur Verfügung gestellt.

Für die Stimmrechtsausübung per E-Voting und die Teilnah-me per Live-Stream gelten die in § 10 Ziffer 8 Satzung und die in der Geschäftsordnung für E-Voting und Live-Stream geregelten Bestimmungen, die unter www.gema.de/mit-gliederversammlung abrufbar sind. - Das E-Voting findet als Online-Briefwahl im Vorfeld der

Mitgliederversammlung statt. Die Stimmrechtsausübung per E-Voting ist daher nur hinsichtlich der in der Tages-ordnung veröffentlichten Wahlvorschläge und Beschluss-anträge möglich. Die Tagesordnung zur Mitgliederver-sammlung 2019 ist unter www.gema.de/mitgliederver-sammlung abrufbar. Über Anträge und Wahlvorschläge, die erst in der Mitgliederversammlung erfolgen (Bsp.: Änderungsanträge, Nachnominierungen bei den Wahlen), kann dagegen nicht per E-Voting abgestimmt werden.

- Die Stimmrechtsausübung per E-Voting ist unwiderruflich und muss durch das Mitglied persönlich erfolgen. Die persönlichen Authentifizierungsdaten sind daher vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sobald das Mitglied seine Stimme per E-Voting abgegeben hat, ist eine Stimm-abgabe in der Mitglieder versammlung („Präsenz-Voting“) durch das Mitglied selbst oder einen Stellvertreter nicht mehr möglich.

- Ordentliche Mitglieder, die sich in der Mitgliederver-sammlung vertreten lassen oder andere Mitglieder vertreten, können nicht am E-Voting teilnehmen.

Fristen und Authentifizierung

Zu beachten

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KONTAKT BEI FRAGENBei Fragen können Sie gerne per

E-Mail mit uns unter der zentralen Adresse [email protected]

Kontakt aufnehmen. Telefonisch können Sie uns unter der 089 48003-550,

per Fax unter 089 48003-555 erreichen.

HERAUSGEBERDr. Harald Heker,Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) Berlin und München

REDAKTIONUrsula Goebel (Chefredaktion, V. i. S. d. P.)

REDAKTIONELLE MITARBEITRuth Nocker

ART-DIREKTIONMartina Hassler

www.gema.de

© by GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, 2018