Miteigentum - Präsentation
-
Upload
hana-sklenickova -
Category
Law
-
view
59 -
download
0
Transcript of Miteigentum - Präsentation
![Page 1: Miteigentum - Präsentation](https://reader036.fdocuments.net/reader036/viewer/2022083112/58efea321a28ab7f108b464d/html5/thumbnails/1.jpg)
Miteigentumnach tschechischem Recht
• NOZ – 89/2012 Sb. (Gesetzessammlung)– Neues bürgerliches Gesetzbuch
– Gültigkeit 22.3.2012– Wirksamkeit 1.1.2014
![Page 2: Miteigentum - Präsentation](https://reader036.fdocuments.net/reader036/viewer/2022083112/58efea321a28ab7f108b464d/html5/thumbnails/2.jpg)
Definition - Miteigentum
• § 1115 (1) Personen, denen das Eigentumsrecht an einer Sache gemeinsam zusteht, sind Miteigentümer.- zwei oder mehrere Personen– Miteigentumsanteil
- 50%, 3/4…
– Bewegliche und unbewegliche Sachen– Miteigentumserwerb• z.B. Übertragung, Ersitzung, Erbschaft…
![Page 3: Miteigentum - Präsentation](https://reader036.fdocuments.net/reader036/viewer/2022083112/58efea321a28ab7f108b464d/html5/thumbnails/3.jpg)
Miteigentumsanteil• § 1122 (1) Der Anteil drückt das Maß der Beteiligung jedes
Miteigentümers an der Bildung des gemeinsamen Willens und an den sich aus dem Miteigentum der Sache ergebenden Rechten und Pflichten aus.
• § 1121 Jeder der Miteigentümer ist vollständiger Eigentümer seines Anteils.
Verkauf des Anteilsx vertragliches Vorkaufsrechtx gesetzliches Vorkaufsrecht - § 1124
wenn die Entstehung des Miteigentums nicht beeinflussbar war
6 Monate ab der Entstehung des Miteigentums Ausnahmen - Übertragung an einen anderen Miteigentümer
oder an bestimmte Familienmitglieder
![Page 4: Miteigentum - Präsentation](https://reader036.fdocuments.net/reader036/viewer/2022083112/58efea321a28ab7f108b464d/html5/thumbnails/4.jpg)
Verwaltung einer gemeinschaftlichen Sache
• § 1126 BGB • 1) Jeder der Miteigentümer ist zur Beteiligung an der
Verwaltung der gemeinschaftlichen Sache berechtigt.• (2) Bei der Entscheidung über eine gemeinsame Sache
werden die Stimmen der Miteigentümer nach der Größe ihrer Anteile berechnet.
![Page 5: Miteigentum - Präsentation](https://reader036.fdocuments.net/reader036/viewer/2022083112/58efea321a28ab7f108b464d/html5/thumbnails/5.jpg)
Verwaltung einer gemeinschaftlichen Sache
• Laufende Verwaltung– Stimmenmehrheit
• Beschlüsse über wichtige Angelegenheiten• Zweidrittelmehrheit der Stimmen
• Außerordentliche Beschlüsse– Zustimmung aller Miteigentümer
– überstimmter Miteigentümer
![Page 6: Miteigentum - Präsentation](https://reader036.fdocuments.net/reader036/viewer/2022083112/58efea321a28ab7f108b464d/html5/thumbnails/6.jpg)
Abtrennung vom Miteigentum und Aufhebung des Miteigentums
• § 1140 (1) Niemand kann gezwungen werden, im Miteigentum zu verharren.
• § 1140 (2) … Der Antrag darf aber nicht zu unpassender Zeit oder nur zum Nachteil eines der Miteigentümer erfolgen.– beide Kriterien – vorübergehend!
![Page 7: Miteigentum - Präsentation](https://reader036.fdocuments.net/reader036/viewer/2022083112/58efea321a28ab7f108b464d/html5/thumbnails/7.jpg)
Abtrennung vom Miteigentum und Aufhebung des Miteigentums• § 1147• 1) Teilung der Sache • 2) die Sache einem oder mehreren Miteigentümern
zuweisen• Größe des Anteils, zweckgemäße Nutzung, (Interesse), Zahlungsfähigkeit, +
andere Kriterien
• 3) Verkauf der Sache
![Page 8: Miteigentum - Präsentation](https://reader036.fdocuments.net/reader036/viewer/2022083112/58efea321a28ab7f108b464d/html5/thumbnails/8.jpg)
Ein Fall aus der Judikatur 201422 Cdo 3073/2013
• Miteigentum – ein Haus, Tochter x Vater
• Vater mit seiner Freundin – eine kleinere Wohnung im Erdgeschoss x Tochter mit ihrem Freund und zwei Kindern – größere Wohnung im 2. Stock
• Gericht erster Instanz – > Tochter bekommt das Haus
– Vater - Größe des Anteils
– Tochter – angeblich bessere zweckgemäße Nutzung, Vater - hohes Alter und schlechter Gesundheitszustand – könnte sich nicht so gut kümmern
Gericht zweiter Instanz
– bestätigte die Entscheidung
Höchstgericht
• - Urteil ist unrichtig, Urteil aufgehoben
– Kriterien: Größe des Anteils und zweckgemäße Nutzung, aber auch andere Kriterien – vor allem Zahlungsfähigkeit
– Hohes Alter und schlechter Gesundheitszustand – nicht entscheidend, wenn man Geld hat