Mit den Augen des Malers –Thüringer Landschaften · Das änderte sich ab der 2. Hälfte des 19....

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24. Jahrgang 24. März 2018 Nummer 02/18 AMTS KREIS BLATT WEIMARER LAND Nächste Ausgabe 19. 05. 2018 Lange Zeit wurden in der Malerei überwie- gend idealtypische Landschaften dargestellt. Das änderte sich ab der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Eine unendliche Fülle von Bildmotiven, selbstbestimmtes Arbeiten im Kreise Gleichgesinnter und einfaches Leben auf dem Lande lockten die Künstler aus den Akademien, den Ateliers und aus den lau- ten, hektischen und durch die industrielle Entwicklung geprägten Städten. Ausgehend von Frankreich, vom Ort Barbizon, gewann die Freiluftmalerei entscheidende Bedeu- tung. Dabei wurde die reale Landschaft noch vor Ort auf der Leinwand festgehalten. Mit der Übernahme der Leitung der Weima- rer Kunstschule durch Leopold von Kalckreuth bekam diese Art von Malerei auch dort einen festen Platz in der Ausbil- dung. Das war die Grundvoraussetzung für die Entstehung der sogenannten Weimarer Malerschule mit ihrem intensiven Blick auf Landschaft. In der Natur um Weimar und in Thüringen überhaupt wurden vielfältige Motive für Malerei und Grafik gefunden. In der Ausstellung sind als Vertreter dieser bedeutenden Epoche der Weimar Land- schaftsmalerei bis 1900 Werke von Karl Buchholz, Theodor Hagen, Berthold Paul Förster, Max Merker und Eduard Weichber- ger zu sehen. Diese Traditionslinie wurde u. a. durch Alexander von Spzinger und Fritz Lattke weitergeführt. Ein weiterer Teil der Ausstellung zeigt Radie- rungen, die im Weimarer Radierverein ent- standen, z. B. von Theodor Hagen, Eduard Weichberger oder Margarete Geipel. Zu sehen sind auch Werke der Landschafts- malerei nach dem 2. Weltkrieg, repräsentiert u. a. durch Otto Knöpfer, Barthold Asen- dorpf oder Horst Hausotte. „Mit den Augen des Malers“, so der Titel der ersten Sonderausstellung im Jahr 2018 im Freilichtmuseum Hohenfelden, stellt die künstlerische Darstellung der Thüringer Landschaft in den Mit- telpunkt. Werke aus mehr als 100 Jahren sind zu sehen. Sie endet mit einem klei- nen Blick auf die heuti- gen Künstler, die sich der Landschaftsmalerei verschrieben haben wie Siegfried Narr. Die gezeigten Werke stammen aus verschie- denen Privatsammlun- gen sowie aus dem Bestand des Thüringer Freilichtmuseums Hohenfelden. Die Ausstellung ist bis zum 10.06.2018 im Alten Pfarrhaus in Hohenfelden zu sehen. Öffnungszeiten: – 29.03.2018: Sa – So 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr 30.03.2018 – 10.06.2018: täglich 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr Thüringer Freilichtmuseum Hohenfelden Im Dorfe 63, 99448 Hohenfelden 036450/43918 info@thueringer-freilichtmuseum-hohenfel - den.de Mit den Augen des Malers – Thüringer Landschaften Neue Sonderausstellung im Thüringer Freilichtmuseum Hohenfelden Bach in Gebirgslandschaft, Berthold Paul Förster, Öl, ohne Jahr Alexander Olbricht, Kirche von Vollersroda, Radierung, ohne Jahr Eduard Weichberger, ohne Titel, Aquarell, ohne Jahr

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24. Jahrgang 24. März 2018 Nummer 02/18

AMTSKREIS

BLATTWEIMARER LAND

Nächste Ausgabe

19.05.2018

Lange Zeit wurden in der Malerei überwie-gend idealtypische Landschaften dargestellt.Das änderte sich ab der 2. Hälfte des 19.Jahrhunderts. Eine unendliche Fülle vonBildmotiven, selbstbestimmtes Arbeiten imKreise Gleichgesinnter und einfaches Lebenauf dem Lande lockten die Künstler aus denAkademien, den Ateliers und aus den lau-ten, hektischen und durch die industrielleEntwicklung geprägten Städten. Ausgehend

von Frankreich, vom Ort Barbizon, gewanndie Freiluftmalerei entscheidende Bedeu-tung. Dabei wurde die reale Landschaftnoch vor Ort auf der Leinwand festgehalten.

Mit der Übernahme der Leitung der Weima-rer Kunstschule durch Leopold vonKalckreuth bekam diese Art von Malereiauch dort einen festen Platz in der Ausbil-dung. Das war die Grundvoraussetzung fürdie Entstehung der sogenannten WeimarerMalerschule mit ihrem intensiven Blick aufLandschaft. In der Natur um Weimar und inThüringen überhaupt wurden vielfältigeMotive für Malerei und Grafik gefunden. Inder Ausstellung sind als Vertreter dieserbedeutenden Epoche der Weimar Land-schaftsmalerei bis 1900 Werke von KarlBuchholz, Theodor Hagen, Berthold PaulFörster, Max Merker und Eduard Weichber-ger zu sehen. Diese Traditionslinie wurde u.a. durch Alexander von Spzinger und FritzLattke weitergeführt.Ein weiterer Teil der Ausstellung zeigt Radie-rungen, die im Weimarer Radierverein ent-standen, z. B. von Theodor Hagen, EduardWeichberger oder Margarete Geipel. Zu sehen sind auch Werke der Landschafts-malerei nach dem 2. Weltkrieg, repräsentiertu. a. durch Otto Knöpfer, Barthold Asen -dorpf oder Horst Hausotte. „Mit den Augen des Malers“, so der Titel derersten Sonderausstellung im Jahr 2018 imFreilichtmuseum Hohenfelden, stellt diekünstlerische Darstellung der Thüringer

Landschaft in den Mit-telpunkt. Werke ausmehr als 100 Jahrensind zu sehen. Sieendet mit einem klei-nen Blick auf die heuti-gen Künstler, die sichder Landschaftsmalereiverschrieben haben wieSiegfried Narr.Die gezeigten Werkestammen aus verschie-denen Privatsammlun-gen sowie aus demBestand des ThüringerFreilicht museumsHohenfelden. Die Ausstellung ist biszum 10.06.2018 imAlten Pfarrhaus inHohenfelden zu sehen.

Öffnungszeiten:– 29.03.2018:Sa – So 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr30.03.2018 – 10.06.2018:täglich 10.00 Uhr bis18.00 Uhr

Thüringer Freilichtmuseum HohenfeldenIm Dorfe 63, 99448 Hohenfelden036450/[email protected]

Mit den Augen des Malers – Thüringer LandschaftenNeue Sonderausstellung im Thüringer Freilichtmuseum Hohenfelden

Bach in Gebirgslandschaft, Berthold Paul Förster, Öl, ohne Jahr

Alexander Olbricht, Kirche von Vollersroda, Radierung, ohne Jahr

Eduard Weichberger, ohne Titel, Aquarell, ohne Jahr

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Am 5. Mai 2018 ist es endlich wieder soweit.Holen Sie Ihren Wanderstock raus und putzenSie die Wanderschuh‘, denn es heißt wieder„Wandern auf Goethes Spuren“.

Jeder ist herzlich eingeladen, an der 23.Goethewanderung über 28 km von Weimar bisnach Großkochberg teilzunehmen. Treffpunktist wie in jedem Jahr um 8.00 Uhr „Am Poseck-schen Garten“ in Weimar. Wer gerne abkürzenoder etwas später starten möchte, der hat dieMöglichkeit, um 10.00 Uhr vom Goethebrun-nen in Bad Berka aus (20 km) oder „AmSchloss“ in Blankenhain (14 km) zu starten.

Die Goethewanderung wird nunmehr seit 23Jahren vom Kreis Weimarer Land zusammenmit dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt organi-siert. Daher erwarten Sie auf der Wanderungwieder viele Unterhaltungspunkte und kulina-rische Köstlichkeiten. Auch der Wettbewerb imWanderstiefelweitwurf wird erneut stattfinden.Zur Abschlussrast in Großkochberg finden dieSiegerehrung und eine Verlosung mit tollenPreisen statt. Ein weiteres Highlight ist die Wei-marer Land-Fotobox, die vom Weimarer LandTourismus zur Verfügung gestellt wird. Hierkönnen Sie sich mit Ihrer Familie und Freundenvor einer besonderen Kulisse abbilden lassenund ein Foto als Andenken an die Goethewan-derung mit nach Hause nehmen.Neben ortskundigen Wanderleitern werden Sievon Herrn Geheimrat von Goethe und Frau

von Stein (Foto) begleitet, die zu vergangenenZeiten aus dem Nähkästchen plaudern. Für den Rücktransport mit dem Bus nach Wei-mar, Bad Berka und Blankenhain ist gesorgt.

Also melden Sie sich rechtzeitig bei uns an, umbei der historischen Wanderung dabei zu sein.Die Teilnahmegebühr liegt bei 2 €.

Ansprechpartner: Franziska ThomasLandratsamt Weimarer LandSachgebiet TourismusTel. 03644/540 687 oder E-Mail: [email protected].

Auch Kurzentschlossene sind am 5. Mai 2018herzlich willkommen.

Wir freuen uns auf Sie!

Saisonstart im Thüringer Freilichtmuseum Hohenfelden

23. Goethewanderung „Wandern auf Goethes Spuren“ 2018

Seite 2 24. März 2018 – Nummer 02/18

SPLITTER

Hinweis in eigener SacheAlle hier veröffentlichten amtlichen Be -kanntmachungen erfolgen gemäß § 27a desThüringer Verwaltungsverfahrens gesetzesgleichlautend auch auf der Internet-Präsenzdes Kreises Weimarer Land www.weima -rerland.de mittels der elektronisch einseh-baren Version dieses Amtsblattes.

Verkehrsteilnehmerschulungen ...Die Kreisverkehrswacht Apolda e. V. lädt

alle Verkehrsteilnehmer zu Schulungen ein.

Termine:10.04.2018, 18.30 Uhr

Oberroßla, Gasthaus Volkshaus

13.04.2018, 19.30 UhrOßmannstedt, Dorfgemeinschaftshaus

Die Veranstaltungen sind kostenfrei.

Termine16.04.2018 Rechnungsprüfungsausschuss15.04.2018 Landratswahl18.04.2018 Bau- und Vergabeausschuss 16.05.2018 Bau- und Vergabeausschuss

Änderungen vorbehalten

Am Karfreitag, dem 30. März 2018, startet dasThüringer Freilichtmuseum Hohenfelden in dieneue Museumssaison. Dann sind die mehr als dreißig Gebäude desMuseums wieder geöffnet, sowohl auf demEichenberg als auch im Dorf Hohenfelden.Besucher können das Museum dann täglichvon 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr erkunden, letzterEinlass eine Stunde vor Schließung.Im Alten Pfarrhaus ist die neue Sonderausstel-lung „Mit den Augen des Malers. ThüringerLandschaften“ zu sehen, mit bezauberndenBildern bekannter Thüringer Künstler.

Am Ostersonntag erwartet Evelyn Günther ausArnstadt die Besucher. Um 14.00 Uhr und16.00 Uhr schlüpft sie in die Rolle der Schä-fersfrau Minna und nimmt alle Interessiertenmit auf eine unterhaltsame und lehrreiche Zeit-reise durch das Thüringer FreilichtmuseumHohenfelden.

„Handwerkertag mit großem Museumsfest“ am 8. April 2018

Am 8. April 2018 von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhrlädt das Thüringer Freilichtmuseum Hohenfel-den zum „Handwerkertag“ auf das Museums-gelände „Am Eichenberg“ ein, der größtenSchau traditionellen Handwerks im Freistaat.

Zu erleben und zu bestaunen sind zahlreichehistorische Handwerke, die früher zum Lebenauf dem Dorf gehörten, heute aber fast ver-schwunden sind. Die historischen Gebäudedes Museums bilden dafür eine einmaligeKulisse.

Was alles aus Holz entsteht, können die Besu-cher bei vielen Handwerkern erleben: so z. B.beim Schnitzer, Holzgestalter oder Spielzeug-macher. Der Korbmacher stellt aus biegsamenWeiden schöne Körbe her. Polsterer, Kürschner,

Steinmetz, Töpfer, Besenbinder und noch vieleandere zeigen ihr Können. Drucker und Buch-binder lassen sich über die Schulter schauen.Auch im Bereich Textilhandwerk wird vielesgeboten: So wird gefilzt, gefärbt und genäht.Ein besonderer Anziehungspunkt für Groß undKlein werden wieder die Schmiedevorführun-gen in der Schmiede aus Gügleben sein. Die kleinen Besucher sind an vielen Ständenzum Mitmachen eingeladen, beispielsweisebeim Kerzenziehen, beim Basteln, beim Filzenoder beim Zinngießen. Ponyreiten wird außer-dem angeboten. Leckeres aus dem Museums -backofen verkauft der Förderverein desMuseums, der auch einen kleinen Buch-flohmarkt ausgestaltet.

Ein Markt mit Thüringer Spezialitäten, wieLikör, Käse oder Honigprodukten, rundet denTag ab. Für das leibliche Wohl ist u. a. mitleckerem Thüringer Kuchen, aber auch mitBratwurst und Fleischspießen gesorgt.

Der „Handwerkertag mit großem Museums-fest“ bietet eine wunderbare Gelegenheit, dieOsterferien ausklingen zu lassen!

www.freilichtmuseum-hohenfelden.deEintrittspreise: Erwachsene 5,00 Euro

Kinder (ab 6 Jahre): 1,00 Euro

Zur Ausstellungseröffnung am 3. März 2018 imAlten Pfarrhaus: v. l. Museumsleiterin FranziskaZschäck, Dr. Jürgen Schmidt und die Kreisbei -geordnete Christiane Schmidt-Rose

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Beschlüsse

AMTLICHER TEIL

Beschlüsse der XXI. Sitzungdes Kreistages vom 07.12.2017

Die Veröffentlichung der nachfolgendenBeschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmi-gung der Niederschriften durch den Kreistag.

Beschluss-Nummer: 217-XXI/2017Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan2018 – Stand 07.12.2017.

* * *

Beschluss-Nummer: 217-1-XXI/2017Der Kreistag beschließt den Finanzplan 2018 – Stand 07.12.2017.

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Beschluss-Nummer: 226-XXI/2017Der Kreistag beschließt:Der Kreistag ermächtigt den Landrat als gesetz-lichen Vertreter des Kreises Weimarer Land, inder Gesellschafterversammlung der Robert-Koch-Krankenhaus GmbH (RKK GmbH) fol-genden Beschluss zu fassen:

Herr Dr. med. Wolfgang Frosch wird zum31.03.2018 als Geschäftsführer abberufen.

gez. Münchberg KSLandrat

Beschluss des Kreisausschussesvom 05.03.2018Die Veröffentlichung des nachfolgenden Be -schlusses erfolgt vorbehaltlich der Genehmigungder Niederschrift durch den Kreisausschuss.

Beschluss-Nr. 42-23/2018Der Kreisausschuss beschließt:Der Beendigung des Rechtsstreits des KreisesWeimarer Land gegen die Anton KürzingerGmbH Rosenheim vor dem Landgericht Traun-stein (Az. 9 O 4562/15) nach Zahlung von45.000 Euro im Wege eines gerichtlichen Ver-gleichs an den Landkreis wird zugestimmt.gez. Münchberg KSAusschussvorsitzender

Beschlüsse des Bau- und Ver-gabeausschusses vom 10.01. und 24.01.2018Beschluss-Nr. 217-46/2018Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Die Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschfahr-zeuges 20 (HLF 20) in 3 Losen für die Stütz-punktfeuerwehr Apolda wird an die Firma

Rosenbauer Deutschland GmbHVertriebszentrum Luckenwalde

Rudolf-Breitscheid-Str. 7914943 Luckenwalde

zum geprüften Angebotspreis in Höhe von459.952,85 € (Brutto) vergeben.

* * *

Beschluss-Nr. 218-46/2018Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Die Bauleistungen zur Instandsetzung derBrücke über dem Flutgraben im Zuge derKreisstraße 111 am Sportplatz in Zottelstedtwerden an die

STRABAG AGAn der Autobahnabfahrt 1

07629 St. Gangloffzum Angebotspreis in Höhe von 300.983,30 €vergeben.

* * *

Beschluss-Nr. 222-47/2018Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt:Die Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges 3000(TLF 3000) für die Stützpunktfeuerwehr Buttel-stedt/Berlstedt in 3 Losen wird an die Firma

Rosenbauer Deutschland GmbHVertriebszentrum LuckenwaldeRudolf-Breitscheid-Straße 79

14943 Luckenwaldezum geprüften Angebotspreis in Höhe von316.559,04 € (Brutto) vergeben.

gez. Karin LippoldAusschussvorsitzende

II. Beschluss und Genehmigungsvermerk1. Mit Beschluss vom 07.12.2017 Nr. 217-XXI/2017 und 217-1/XXI/2017hat der Kreistag die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagenbeschlossen.2. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom15.02.2018 - Az: 240.3-1512-001/18-AP

- die in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Kreditaufnahmen fürInves titionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von4.253.450 € genehmigt,

- den in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Ver-

pflichtungsermächtigungen in Höhe von 12.341.980 € genehmigt.

III. AuslegungshinweisDer Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 26.03.2018 bis 20.04.2018 inder Finanzverwaltung des Landratsamtes Weimarer Land, Bahnhofstraße28, 99510 Apolda, Zimmer 162 und 164, öffentlich aus und kannwährend der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung diesesHaushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO besteht die Möglichkeitzur Einsichtnahme in den Haushaltsplan, ebenso während der üblichenDienststunden in o. g. Räumen.

Satzungen

Haushaltssatzung des Kreises Weimarer Landfür das Haushaltsjahr 2018

Gemäß § 55 in Verbindung mit § 114 ThürKO sowie ThürGemHV § 2erlässt der Kreis Weimarer Land folgende Haushaltssatzung:

§ 1Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushaltin Einnahmen und Ausgaben mit 110.391.810 €

und im Vermögenshaushaltin Einnahmen und Ausgaben mit 15.750.920 €ab.

§ 2Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmenwerden auf 4.253.450 € festgesetzt.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen fürden Eigenbetrieb Kreiswerke Weimarer Land werden auf 0 € festgesetzt.

§ 3Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögens-haushalt wird auf 12.341.980 € festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbe-trieb Kreiswerke Weimarer Land wird auf 0 € festgesetzt.

§ 4Die Kreisumlage wird mit einem Umlagesoll von 30.081.700 € undeinem Umlagesatz von 40,267 v. H. festgesetzt.Der Landkreis erhebt für rückständige Beträge aus Kreisumlage Verzugs-zinsen in Höhe von 3 v. H. über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr.

§ 5Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Aus-gaben nach dem Haushaltsplan wird auf 18.000.000 € festgesetzt.

Für den Eigenbetrieb Kreiswerke Weimarer Land können Kassenkreditein Höhe von 1.000.000 € zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nachdem Wirtschaftsplan in Anspruch genommen werden.

§ 6Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.

§ 7Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.

Apolda, 16.02.2018gez. Münchberg (KS)Landrat

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Seite 4 24. März 2018 – Nummer 02/18

Landratsamt Weimarer LandDer Wahlleiter

BekanntmachungIch mache hiermit bekannt, dass am 17.04.2018 eine Sitzung desWahlausschusses des Landkreises Kreis Weimarer Land stattfindet.

Die öffentliche Sitzung beginnt um 17.00 Uhr im Landratsamt Wei-marer Land, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Beratungsraum 1.Obergeschoss. Gegenstand dieser Sitzung ist die Feststellung des end-

gültigen Wahlergebnisses der Wahl des Landrates im Kreis WeimarerLand am 15.04.2018.

Im Falle einer Stichwahl am 29.04.2018 findet die öffentliche Sitzungdes Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnis-ses sodann am 03.05.2018 beginnend um 17.00 Uhr in den vorge-nannten Räumlichkeiten statt.

Apolda, den 14.03.2018

gez. Thomas Haubold

Landratsamt Weimarer LandUmweltamt - Untere Wasserbehörde

BekanntmachungDurchführung eines Verfahrens zur Bescheinigung des Bestehens einerbeschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten des Abwasser-zweckverbandes Apolda nach § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz(GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2182), zuletzt geändert durch Arti-kel 158 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.August 2015 (BGBl. I S. 1474) in Verbindung mit Abschnitt 1 der Verord-nung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und ande-rer Vorschriften auf dem Gebiet der Sachenrechts-Durchführungs-Verord-nung (SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl. I S. 3900) für nachfolgendaufgeführte Flurstücke in der Gemarkung Eckolstädt.

Art der Anlage Flur Flurstück Gemarkung GrundbuchblattAbwasserleitung/inkl. Schutzstreifen 0 600/36 Eckolstädt 527

0 600/38 Eckolstädt 3310 600/19 Eckolstädt 445

Der Abwasserzweckverband Apolda hat einen Antrag auf Erteilung derBescheinigung der Dienstbarkeit für die aufgeführten Flurstücke, aufdenen sich Anlagen der öffentlichen Abwasserentsorgung einschließlichSchutzstreifen befinden, bei der für dieses Verfahren zuständigen Unte-ren Wasserbehörde gestellt. Die durch die Dienstbarkeit festgelegtenRechte sind im § 4 der Sachenrechts-Durchführungs-Verordnung gere-gelt.

Dem Antragsteller werden mit der beschränkten persönlichen Dienstbar-keit für wasserwirtschaftlich genutzte Anlagen und Leitungen nachträg-lich per Gesetz verschiedene Rechte eingeräumt (Betretungsrecht, vonBebauung freizuhaltender Schutzstreifen). Diese Rechte werden in dasGrundbuch eingetragen.

Der Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen können zu den amtli-chen Sprechzeiten oder nach Vereinbarung bei der Unteren Wasser-behörde des Landratsamtes Weimarer Land, Bahnhofstraße 28, 99510Apolda, Telefon 03644/540644, innerhalb von vier Wochen nach Veröf-fentlichung dieser Bekanntmachung eingesehen werden.

Eventuelle Widersprüche der betroffenen Grundstückseigentümer sindbeim Landratsamt Weimarer Land, Umweltamt, Bahnhofstraße 28,99510 Apolda, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einzulegen.Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen einebeschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990bestehenden wasserwirtschaftlich genutzten Anlagen und Leitungen ent-standen. Da die Dienstbarkeit für diese Anlagen bereits durch Gesetzentstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden,dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird.Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, falsche Anga-ben in Bezug auf die Lage der Anlagen zu korrigieren. GesetzlicheGrundlage für das Verfahren zur Behandlung von Widersprüchen sind,wie oben angeführt, das Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) unddie Sachenrechts-Durchführungs-Verordnung (SachenR-DV).

Apolda, den 21.02.2018

Im Auftrag

E x n e r, Amtsleiter Umweltamt

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen

Landratsamt Weimarer Land Der Wahlleiter

Bekanntmachung1. Der Wahlausschuss des Landkreises Kreis Weimarer Land hat in seineröffentlichen Sitzung am 13.03.2018 folgende Wahlvorschläge für dieWahl des Landrates am 15.04.2018 im Wahlkreis Kreis Weimarer Landals gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

2. Die in Spalte 6 angegebene Antwort bezieht sich auf die Erklärung desjeweiligen Bewerbers zu der Frage, ob er wissentlich als hauptamtlicheroder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit,

dem Amt für nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungenzusammengearbeitet hat.

3. Die Bewerber haben darüber hinaus erklärt, dass sie mit der Einho-lung der erforderlichen Auskünfte, insbesondere beim Landesamt für Ver-fassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen desStaatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, einverstanden sind undihnen die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach denfür Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt.

gez. Thomas Haubold

Wahlvorschlagsträger Familienname, Geburtsjahr Beruf Anschrift (Hauptwohnung) Antwort zu Nr. 2Vornamen Ja/Nein(Rufnamen) derBewerber

Wahlvorschlag - Nr. 1Christlich Demokratische Schmidt-Rose, 1959 Dipl.-Ing. agr. Unter dem Holzweg 17, NeinUnion Deutschlands Christiane (Gartenbau) 99428 Niederzimmern(CDU)

Wahlvorschlag - Nr. 2Sozialdemokratische Partei Schwark, 1984 Schornstein- Dorfstraße 76 NeinDeutschlands Julian feger 99444 Blankenhain(SPD) OT Thangelstedt

Wahlvorschlag - Nr. 3Alternative für Deutschland Ehrenreich, 1977 Kfz-Mechaniker Goerdelerstraße 24, Nein(AfD) Simon 99510 Apolda

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Amtliche BekanntmachungenLandratsamt Weimarer LandUmweltamt - Untere Immissionsschutzbehörde

BekanntmachungDie Erzeuger-Genossenschaft Neumark e. G., Vor dem Obertore 160 in99439 Neumark, betreibt am Standort in 99439 Berlstedt, GemarkungBerlstedt, Flur 7, Flurstück 1138, eine Anlage zum Halten und zur Auf-zucht von Rindern i. V. m. • einer Anlage zur biologischen Behandlung von Gülle zur Verwertungdurch anaerobe Vergärung zur Erzeugung von Biogas, • einer Anlage, die der Lagerung von Stoffen oder Gemischen in Behäl-tern dient (brennbare Gase, hier Biogas), • einer Anlage zur Lagerung von Gülle und Gärresten und • einer Anlage zur Erzeugung von Strom in einer Verbrennungsmotoren-anlage durch den Einsatz von gasförmigen Stoffen (Biogas). Die damit verbundenen Tätigkeiten sind genehmigungsbedürftig nach §4BImSchG i. V. m. den Nrn. 7.1.5, 8.6.3.1, 9.1.1.2, 8.13 und 1.2.2.2 desAnhanges zur 4. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Ver-ordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV).

Die in der Anlage durchgeführte Tätigkeit der Verwertung von nichtgefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von mehr als 75 t pro Tag - bio-logische Behandlung - ist im Anhang 1 zur Richtlinie 2010/75/EU desEuropäischen Parlaments und des Rates i. d. g. F. über Industrieemissio-nen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmut-zung) unter der Ziffer 5.3 b i genannt. Auf Grund Artikel 23 o. g. Richtli-nie sind in den aufgeführten Anlagen regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen

durch die zuständigen Behörden vorzunehmen. In der o. g. Anlageerfolgte am 07.12.2017 eine Vor-Ort-Kontrolle. Gemäß Artikel 23 Abs. 6der Richtlinie 2010/75/EU i. V. m. § 52 a Abs. 5 des Bundes-Immissions-schutzgesetzes (BImSchG) ist von der zuständigen Behörde nach erfolg-ter Vor-Ort-Kontrolle ein Bericht mit den relevanten Feststellungen überdie Einhaltung der Genehmigungsanforderungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1BImSchG und der Nebenbestimmungen nach § 12 BImSchG sowie mitSchlussfolgerungen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind, zu erstel-len. Auf Grund § 52 a Abs. 5 Satz 3 BImSchG ist der Bericht der Öffent-lichkeit nach den Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformatio-nen nach der Vor-Ort-Besichtigung innerhalb der festgelegten Fristenzugänglich zu machen.

Der Bericht ist der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des § 10 Abs.2 Ziffer 4 Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2006 (GVBl. S. 513),zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. März 2013 (GVBl.S. 82, 94), zugänglich zu machen. Gemäß ThürUIG i. V. m. Artikel 23Abs. 6 der Richtlinie 2010/75/EU und § 52 a Abs. 5 BImSchG wirdbekanntgegeben, dass der Bericht der Vor-Ort-Kontrolle im LandratsamtWeimarer Land, Umweltamt/Untere Immissionsschutzbehörde, Bahn-hofstraße 28, 99510 Apolda, Raum 19, zu den bekannten Sprechzeiteneinsehbar ist.

Apolda, den 24.01.2018

ExnerAmtsleiter

Landratsamt Weimarer LandUmweltamt - Untere Immissionsschutzbehörde

BekanntmachungDie Van Asten Tierzucht Neumark GmbH & Co. KG, Am langen Raine 1in 99439 Neumark, betreibt am Standort in 99439 Neumark, Gemar-kung Neumark, Flur 6, Flurstücke 492/1, 492/2, 493, 494, 495, 724,725, 496/2, 497/2, 497/5 und 488/1, eine Anlage zum Halten und zurAufzucht von Schweinen i. V. m. • einer Anlage zur biologischen Behandlung von Gülle zur Verwertungdurch anaerobe Vergärung zur Erzeugung von Biogas, • einer Anlage, die der Lagerung von Stoffen oder Gemischen in Behäl-tern dient (brennbare Gase, hier Biogas), • einer Anlage zur Lagerung von Gülle und Gärresten und • einer Anlage zur Erzeugung von Strom und Warmwasser in einer Ver-brennungsmotoranlage durch den Einsatz von gasförmigen Stoffen (hierBiogas). Die damit verbundenen Tätigkeiten sind genehmigungsbedürftig nach §4BImSchG i. V. m. den Nrn. 7.1.8.1 und 7.1.7.1 i. V. m. Nr. 8.6.3.1, Nr.1.2.2.2, Nr. 9.1.1.2 und Nr. 8.13 des Anhanges zur 4. Verordnung zumBundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über genehmigungsbedürf-tige Anlagen – 4. BImSchV).

Die in der Anlage durchgeführte Tätigkeit zur Verwertung von nichtgefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von mehr als 75 t pro Tag (bio-logische Behandlung) ist im Anhang 1 zur Richtlinie 2010/75/EU desEuropäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über

Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung derUmweltverschmutzung) unter der Ziffer 5.3 b i genannt. Auf Grund Arti-kel 23 o. g. Richtlinie sind in den aufgeführten Anlagen regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen durch die zuständigen Behörden vorzunehmen. In der o.g. Anlage erfolgte am 20.11.2017 eine Vor-Ort-Kontrolle. Gemäß Artikel23 Abs. 6 der Richtlinie 2010/75/EU i. V. m. § 52 a Abs. 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist von der zuständigen Behördenach erfolgter Vor-Ort-Kontrolle ein Bericht mit den relevanten Feststel-lungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen nach § 6Abs. 1 Nr. 1 BImSchG und der Nebenbestimmungen nach § 12 BImSchGsowie mit Schlussfolgerungen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind,zu erstellen. Auf Grund § 52 a Abs. 5 Satz 3 BImSchG ist der Bericht derÖffentlichkeit nach den Vorschriften über den Zugang zu Umweltinfor-mationen nach der Vor-Ort-Besichtigung innerhalb der festgelegten Fris -ten zugänglich zu machen.

Der Bericht ist der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des § 10 Abs.2 Ziffer 4 Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der gülti-gen Fassung zugänglich zu machen. Gemäß ThürUIG i. V. m. Artikel 23Abs. 6 der Richtlinie 2010/75/EU und § 52 a Abs. 5 BImSchG wirdbekanntgegeben, dass der Bericht der Vor-Ort-Kontrolle im LandratsamtWeimarer Land, Umweltamt/Untere Immissionsschutzbehörde, Bahn-hofstraße 28, 99510 Apolda, Raum 19, zu den bekannten Sprechzeiteneinsehbar ist.

Apolda, den 30.01.2018

ExnerAmtsleiter

Landratsamt Weimarer LandUmweltamt - Untere Immissionsschutzbehörde

BekanntmachungDie Firma Windpark Gebstedt GmbH & Co. KG, Otto-Hahn-Straße 12-16 in 25813 Husum/Nordsee, hat auf Grund der §§ 4, 6 und 10 des Bun-des-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. d. g. F. einen Antrag aufGenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von

7 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m

auf den Grundstücken in der Gemarkung Willerstedt, Flur 7, Flurstücke638/1 und 638/2; Gemarkung Nirmsdorf, Flur 4, Flurstücke 246/1,246/2, 246/3, 259, 260; Gemarkung Gebstedt, Flur 5, Flurstücke 429/2,430 und 434; Gemarkung Zottelstedt, Flur 5, Flurstücke 337/1, 337/2und 374 und 376, gestellt.

Antragsgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb von 7 Windenergie-anlagen des Typs VESTAS V150 mit 4,2 kW Leistung, 166 m Nabenhöhe,150 m Rotordurchmesser und einer Gesamthöhe von 241 m oder vomTyp Nordex Delta4000 N149 mit 4,38 kW Nennleistung, 164 m Naben-höhe, 149 m Rotordurchmesser und einer Gesamthöhe von 238,5 m.

Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigungnach § 4 BImSchG i. V. m. Nr. 1.6.2 des Anhangs zur 4. BImSchV.

Bei den beantragten Anlagen handelt es sich um ein Vorhaben nach § 7Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V.m. Ziffer 1.6.2 Spalte 2 der Anlage 1 des Anhanges zum UVPG, für daseine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen ist. Für diesesVorhaben wurde eine Allgemeine Einzelfalluntersuchung erstellt (Teil derAntragsunterlagen).

Gemäß § 10 Abs. 4 BImSchG wird darauf hingewiesen, dassFortsetzung auf Seite 6

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Seite 6 24. März 2018 – Nummer 02/18

InformationenGesundheitsamt

Badegewässer- für die Badesaison 2018 -

Gem. § 12 der Thüringer Verordnung über dieQualität und die Bewirtschaftung der Bade-gewässer (ThürBgwVO) vom 30. Juni 2009 gibtdas Gesundheitsamt Weimarer Land für dasJahr 2018 bekannt, an welchen Stellen sichBadegewässer befinden.

Stausee Hohenfelden

Die Badesaison umfasst in der Regel den Zeit-raum 15. Mai – 15. September 2018.

Vorschläge, Bemerkungen oder Beschwerdenzu dem ausgewiesenen Badegewässer und zurErstellung, Überprüfung und Aktualisierung derBadegewässerliste können an die Email-Adres-se des Gesundheitsamtes (post.gesundheits [email protected]) oder an die Anschrift:

Landratsamt Weimarer LandGesundheitsamt Bahnhofstrasse 2899510 Apolda

gerichtet werden.

Apolda, den 09.03.2018

gez. Dipl.-Med. S. SiegAmtsärztin

Information zur Nutzung von Betriebswasseranlagen

im Haushalt

(z. B. Regenwassernutzungsanlagen, Hausbrunnen)

Das Gesundheitsamt informiert, dass Betriebs-wasseranlagen, wie z. B. Regenwassernut-zungsanlagen und Hausbrunnen, die zusätz-lich zu einem vorhandenen Trinkwasseran-schluss im Haushalt existieren, durch den Inha-ber beim zuständigen Gesundheitsamtanzuzeigen sind.

Die geforderte Meldepflicht des Inhabers sol-cher Anlagen ergibt sich aus dem § 13 (4) derTrinkwasserverordnung in der seit dem03.01.2018 geltenden Fassung. Insbesondere bei der Neuinstallation einerRegenwassernutzungsanlage ist der Inhaberund nicht der Installateur bzw. die ausführendeFirma für die Anzeige beim Gesundheitsamtzuständig.

Auch Anlagen, die zur alleinigen Wasserver-sorgung bestimmt sind, z. B. Nutzung einesHausbrunnens ohne öffentlichen Trinkwasser-anschluss, müssen nach § 13 (2) Nr. 3 Trink-wasserverordnung angezeigt werden. Die Mel-depflicht gilt für Neuinstallationen, aber auch

für Anlagen, die bereits betrieben werden.Nicht davon betroffen sind Anlagen, die aus-schließlich zur Nutzung außerhalb des Hauses,z. B. Bewässerung des Gartens, dienen. Die Anzeige kann formlos oder über die Inter-netseite vom Kreis Weimarer Land (http://www.weimarerland.de/soziales/index.html) an das zuständige Gesundheitsamt erfol-gen.

Gemäß § 17 (6) der Trinkwasserverordnungdürfen Betriebswasseranlagen nicht ohne einenach den anerkannten Regeln der Technik ent-sprechende Sicherungseinrichtung mit derTrinkwasseranlage verbunden werden. Leitun-gen mit unterschiedlichen Versorgungssyste-men sind dauerhaft farblich unterschiedlich zukennzeichnen. Auch Entnahmestellen fürBetriebswasser sind entsprechend gegen nichtbestimmungsmäßigen Gebrauch zu sichernund zu kennzeichnen.

Bei weiteren Fragen gibt Ihnen das Gesund-heitsamt Weimarer Land, Bahnhofstraße 28,99510 Apolda, Tel. 03644/540-580, gern Aus-kunft.

gez. Dipl.-Med. S. SiegAmtsärztin

1. der Antrag auf Erteilung der Genehmigung sowie die zugehörigenPlanunterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben,während der Dienstzeit in der Zeit

vom 31.03.2018 bis einschließlich 01.05.2018

in den Gemeindeverwaltungen Ilmtal-Weinstraße, Willerstedter-Str. 1,99510 Ilmtal-Weinstraße, OT Pfiffelbach; Stadt Bad Sulza, Markt 1,99518 Bad Sulza; Stadt Apolda, Markt 1, 99510 Apolda sowie im Land-ratsamt Weimarer Land, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde,Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Block E, 2. OG, Raum 19, zur Einsichtausliegen.

2. Einwendungen gegen das Vorhaben bei den genannten Stellen biszum 15.05.2018 schriftlich zu erheben sind. Nach Ablauf dieser Fristsind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen pri-vatrechtlichen Titeln beruhen.

3. gemäß § 17 (1) Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz bei gleichför-migen Eingaben von mehr als 50 Personen derjenige Unterzeichner alsVertreter der übrigen Unterzeichner gilt, der darin mit seinem Namen,seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter benannt ist. Dies gilt,soweit er nicht von ihnen bestellt wurde. Der Vertreter kann nur einenatürliche Person sein.

4. gleichförmige Eingaben, die die unter Drittens genannten Angabennicht deutlich sichtbar auf jeder mit seiner Unterschrift versehenen Seiteenthalten oder als Vertreter nicht eine natürliche Person benennen,unberücksichtigt bleiben können. Zudem bleiben gleichförmige Einga-ben ebenfalls unberücksichtigt, wenn Unterzeichner ihre Namen oderihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben.

5. zur Erörterung rechtzeitig und formgerecht erhobener Einwendungenam 19.06.2018 ab 10:00 Uhr in der Pfiffelburg, Apoldaer Straße 4,99510 Ilmtal Weinstraße, OT Pfiffelbach, ein Erörterungstermin vorgese-hen ist. Hierzu wird darauf hingewiesen, dass

a) dieser Erörterungstermin durchgeführt wird, soweit er aufGrundlage der rechtzeitig und formgerecht erhobenen Ein-wendungen sachgerecht und erforderlich erscheint.

b) die Entscheidung über die Durchführung eines Erörterungs-termins oder der Verzicht auf einen Erörterungstermin geson-dert bekannt gegeben wird.

c) im Falle der Durchführung eines Erörterungstermins die form-gerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben desAntragstellers oder von Personen, die Einwendungen erho-ben haben, erörtert werden.

6. für den Fall, dass nicht alle Einwendungen innerhalb des unter Fünf-tens genannten Termins erörtert werden können, der Erörterungsterminan den darauffolgenden Werktagen fortgesetzt wird, bis alle Einwendun-gen erörtert worden sind.

7. auf Verlangen der Einwender, deren Namen und Anschrift vor derBekanntgabe der Einwendungen gegenüber dem Antragsteller und denbeteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden können, wenn diesezur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nichterforderlich sind.

8. weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeitdes Vorhabens von Bedeutung sein können und die der Genehmigungs-behörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, der Öffentlichkeitnach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationenzugänglich sind.

9. die Zustellung des Genehmigungsbescheides und der Entscheidungüber die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung erfolgenkann.

Die Inbetriebnahme der Anlage soll voraussichtlich im Jahr 2018/19erfolgen.

Apolda, den 09.03.2018

ExnerAmtsleiter

Amtliche BekanntmachungenFortsetzung von Seite 5

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24. März 2018 – Nummer 02/18 Seite 7

Landratsamt Weimarer LandUmweltamt - Untere Immissionsschutzbehörde

Bekanntmachung

Die Firma Dr. Joachim Schilling Recycling und EntsorgungstechnikApolda e. K., Schillerstraße 21, 99510 Apolda, betreibt am Standort OTWormstedt, 99510 Saaleplatte, Gemarkung Wormstedt, Flur 2, Flur-stücke 336, 338, 339, 340, eine Anlage zur Behandlung von verunreinig-tem (ölkontaminiertem) Boden und Bauschutt durch physikalisch-biolo-gische Dekontamination (Biobeete) mit einer Leistung von 50.000 t/a,Anlage nach Ziffer 8.7.1.1 des Anhanges zur 4. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über genehmigungsbedürftigeAnlagen – 4. BImSchV).

Die in der betriebenen Anlage durchgeführte Tätigkeit zur Behandlungvon verunreinigtem (ölkontaminiertem) Boden und Bauschutt durch phy-sikalisch-biologische Dekontamination (Biobeete) ist im Anhang 1 zurRichtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidungund Verminderung der Umweltverschmutzung) unter der Ziffer 5.1. agenannt. Auf Grund Artikel 23 genannter Richtlinie sind in den aufge-führten Anlagen regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen durch die zuständigenBehörden vorzunehmen. In der o. g. Anlage erfolgte am 05.12.2017

besagte Vor-Ort-Kontrolle. Gemäß Artikel 23 Abs. 6 der Richtlinie2010/75/EU i. V. m. § 52 a Abs. 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes(BImSchG) ist von der zuständigen Behörde nach erfolgter Vor-Ort-Kon-trolle ein Bericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltungder Genehmigungsanforderungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und der Neben-bestimmungen nach § 12 des BImSchG sowie mit Schlussfolgerungen,ob weitere Maßnahmen notwendig sind, zu erstellen. Auf Grund § 52 aAbs. 5 Satz 3 des BImSchG ist der Bericht der Öffentlichkeit nach denVorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen nach der Vor-Ort-Besichtigung innerhalb der festgelegten Fristen zugänglich zumachen.

Der Bericht ist der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen (§ 10 Abs. 2Ziffer 4) des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in derFassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2006 (GVBl. S. 513),zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. März 2013 (GVBl.S. 82, 94), zugänglich zu machen. Gemäß ThürUIG i. V. m. Artikel 23Abs. 6 der Richtlinie 2010/75/EU und § 52 a Abs. 5 wird bekanntgege-ben, dass der Bericht der Vor-Ort-Kontrolle im Landratsamt WeimarerLand, Umweltamt/Untere Immissionsschutzbehörde, Bahnhofstraße 28,99510 Apolda, Raum 19, zu den bekannten Sprechzeiten einsehbar ist.

Apolda, den 12.03.2018

Exner, Amtsleiter Umweltamt

Landratsamt Weimarer Land Umweltamt - Untere Immissionsschutzbehörde

Bekanntmachung

Die Firma Hertig GmbH & Co. Recycling KG., Dorfanger 18 in 99444Blankenhain, OT Meckfeld, betreibt am Standort in 99444 Blankenhain,Gemarkung Meckfeld, Flur 3, Flurstück 114/1, 114/2 und 114/5, eineAnlage zur Behandlung von gefährlichen Abfällen mit einer Durchsatz-kapazität von 10 Tonnen oder mehr je Tag. Die damit verbundenen Tätig-keiten sind genehmigungsbedürftig nach § 4 BImSchG i. V. m. den Nrn.8.11.2.1 des Anhanges zur 4. Verordnung zum Bundes-Immissions-schutzgesetz (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4.BImSchV).

Die in der Anlage durchgeführte Tätigkeit zur Beseitigung oder Verwer-tung von gefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von mehr als 10 t proTag ist im Anhang 1 zur Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parla-ments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen(integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung)unter der Ziffer 5.1. genannt. Auf Grund Artikel 23 o. g. Richtlinie sind inden aufgeführten Anlagen regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen durch diezuständigen Behörden vorzunehmen. In der o. g. Anlage erfolgte am14.12.2017 eine Vor-Ort-Kontrolle. Gemäß Artikel 23 Abs. 6 der Richtli-

nie 2010/75/EU i. V. m. § 52 a Abs. 5 des Bundes-Immissionsschutzgeset-zes (BImSchG) ist von der zuständigen Behörde nach erfolgter Vor-Ort-Kontrolle ein Bericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhal-tung der Genehmigungsanforderungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchGund der Nebenbestimmungen nach § 12 BImSchG sowie mit Schlussfol-gerungen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind, zu erstellen. AufGrund § 52 a Abs. 5 Satz 3 BImSchG ist der Bericht der Öffentlichkeitnach den Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen nachder Vor-Ort-Besichtigung innerhalb der festgelegten Fristen zugänglichzu machen.

Der Bericht ist der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des § 10 Abs.2 Ziffer 4 Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2006 (GVBl. S. 513),zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. März 2013 (GVBl.S. 82, 94), zugänglich zu machen. Gemäß ThürUIG i. V. m. Artikel 23Abs. 6 der Richtlinie 2010/75/EU und § 52 a Abs. 5 BImSchG wirdbekanntgegeben, dass der Bericht der Vor-Ort-Kontrolle im LandratsamtWeimarer Land, Umweltamt/Untere Immissionsschutzbehörde, Bahn-hofstraße 28, 99510 Apolda, Raum 19, zu den bekannten Sprechzeiteneinsehbar ist.

Apolda, den 12.03.2018

Exner, Amtsleiter Umweltamt

Landratsamt Weimarer LandUmweltamt - Untere Immissionsschutzbehörde

Bekanntmachung

Der von der Firma Windpark Gebstedt GmbH & Co. KG, Otto-Hahn-Straße 12-16 in 25813 Husum/Nordsee, auf Grund der §§ 4, 6 und 10des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. d. g. F. gestellteAntrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von

10 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m

auf den Grundstücken in der Gemarkung Willerstedt, Flur 7, Flurstücke638/1 und 638/2; Gemarkung Nirmsdorf, Flur 4, Flurstücke 246/2,246/3, 260 und 261; Gemarkung Gebstedt, Flur 5, Flurstücke 430, 600und 615; Gemarkung Mattstedt, Flur 2, Flurstück 363/1; Gemarkung Zot-telstedt, Flur 4, Flurstücke 320/5, 320/7 und 338/1 sowie Flur 5, Flur-stücke 377 und 795,

wurde am 12.03.2018 zurückgenommen.

Antragsgegenstand war die Errichtung und der Betrieb von 8 Windener-

gieanlagen des Typs VESTAS V126 NH 166 m mit 3,45 MW Nennleis -tung, 166 m Nabenhöhe, 126 m Rotordurchmesser und einer Gesamt-höhe von 229 m sowie 2 Windenergieanlagen vom Typ VESTAS V136NH 166 m mit 3,45 MW Nennleistung, 166 m Nabenhöhe, 136 mRotor durchmesser und einer Gesamthöhe von 234 m.

Das Vorhaben benötige eine immissionsschutzrechtliche Genehmigungnach § 4 BImSchG i. V. m. Nr. 1.6.2 des Anhangs zur 4. BImSchV.

Bei den beantragten Anlagen handelte es sich um ein Vorhaben nach § 3c Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V. m. Ziffer 1.6.2 Spalte 2 der Anlage 1 des Anhanges zum UVPG, fürdas eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen war.

Die Bekanntmachung des Vorhabens gemäß § 10 Abs. 4 BImSchGerfolgte am 12.08.2017 im Amtsblatt des Landkreises Weimarer Land(Nr. 05/17 S. 6).

Apolda, den 12.03.2018

ExnerAmtsleiter Umweltamt

Amtliche Bekanntmachungen

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Seite 8 24. März 2018 – Nummer 02/18

InformationenVeterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Mutti schau der Igel brenntVeranstalter von Traditionsfeuern

beugen besser vor.

Es hätte ein schöner Abend werden können. ImMittelpunkt das Osterfeuer. Drumherum ver-sammelt eine Schar fröhlicher Menschen. SeitWochen war der Stapel aus Feuerholz und Rei-sig in den Himmel gewachsen. Bei Dämme-rung wurde der Haufen endlich angesteckt.Alle freuen sich. Und dann das: Ein kleiner Igelflüchtet stumm leidend aus der Flammenhölle.Er brennt. Ein kleines Mädchen steht weinenddaneben: „Der brennt ja, Mama.“ Und ihrerMama fehlen die Worte. Sie hat Tränen in denAugen. Wie soll sie dem Kind das erklären. DieGeschichte ist wahr. Sie ist vor drei Jahren pas-siert – im Weimarer Land.

Überall im Kreis wachsen seit Wochen wiederdie Haufen aus Reisig und Holz. Spätestens amOstersonntag werden sie für ein Osterfeuerentzündet. Wie jedes Jahr rät der DeutscheTierschutzbund, auf diesen Brauch zu verzich-ten. Er bedeute für viele Tiere den sicheren Feu-ertod. Gerade in schon Wochen vor demOsterfest aufgeschichteten Reisig-Haufen wür-den Tiere wie Igel, Mäuse oder Kröten Unter-schlupf suchen. Vogelarten wie Zaunkönigoder Rotkehlchen dienten sie als scheinbarsichere Brutstätte. Doch dann wird der schein-bar sichere Rückzugsort auch für diese Wirbel-tiere zur tödlichen Falle.

Das Veterinäramt des Kreises Weimarer Landinformiert mit diesem Beitrag alle Veranstaltervon Osterfeuern und die Bevölkerung: Wer auf

Osterfeuer Wert legt, muss hier zielführendvorbeugen: Das Brenn-Material darf erst amTag des Feuers zur Feuerstelle gebracht wer-den. Nur so werden sich bis zum Abend kaumTiere dort einnisten. Nur am bereits aufgehäuf-ten Stapel zu rütteln reicht nicht, denn diemeis ten Tiere verlassen sich auf ihr Versteckund ducken sich dort nur ab. Das ist normalesVerhalten. Das ist Natur.

Im Tierschutzgesetz steht: „Niemand darfeinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmer-zen, Leiden und Schäden zufügen.” Mit Frei-heitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstra-fe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne ver-nünftigen Grund tötet oder ihm länger anhal-tende oder sich wiederholende erheblicheSchmerzen oder Leiden zufügt. Das muss nichtsein. Brandwunden heilen nur sehr langsamund sie tun außerdem schlimm weh. JedesKind weiß das.

Dr. Stefan Kleinhans Amtstierarzt

Veterinäramt trauert um Hartmut SöllnerBestürzt und traurig sind dieKolleginnen und Kollegendes Veterinär- und Lebens-mittelüberwachungsamtesdes Kreises Weimarer Landüber die unerwartete Nach-richt vom plötzlichen Todihres Mitarbeiters, HerrnVeterinärrat Hartmut Söllner.

Er verstarb am 26. Februar 2018, wenigeMonate nach Vollendung seines 70. Lebensjah-res. Mit ihm verlieren wir einen fachlich her-ausragenden und versierten Großtierpraktiker.Mit seiner überaus kollegialen Hilfsbereit-schaft, seinem warmherzigen und bescheide-nen Wesen erlangte Hartmut Söllner höchsteWertschätzung in der Thüringer Tierärzteschaftund darüber hinaus. Er verkörperte dieBestandsbetreuung beim Rind wie kaum einanderer.

Aus gesundheitlichen Gründen wechselte er1987 in das Veterinäramt Weimar. Die Auf-bruchsstimmung nach der deutschen Wieder-vereinigung und sein ungebrochenes Interessean der praktischen Tätigkeit motivierten ihn1990 zur Niederlassung als praktizierenderTierarzt. Die von ihm betreuten Milchviehher-den entwickelten sich zu den Leistungsfähig-sten Thüringens. Krankheitsbedingt musste erseine Praxistätigkeit im Jahr 2010 aufgeben.

Von April 2002 bis zuletzt März 2018 war HerrSöllner darüber hinaus den Bürgerinnen undBürgern des Landkreises und der Stadt Weimarals zuverlässiger amtlicher Untersucher und

engagierter Partner bei der Organisa-tion und Durchführung der ambulan-ten Fleischuntersuchung in denGemeinden Berlstedt, Stedten,Vippach edelhausen, Thalborn, Buttel-stedt, Daasdorf bei Buttelstedt, Kraut-heim, Weiden, Nermsdorf, Haindorf,Ramsla, Schwerstedt, Ettersburg, Wei-mar-Stadt: Schöndorf, Gaberndorf,Tröbsdorf, Oberweimar, Ehringsdorf,Ettersberg-Siedlung, bekannt.

In Verbundenheitdie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterdes Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes

Kreiswerke Weimarer Land

Standplätze der Container fürGrün- und Astschnitt

Zusätzliche Standplätze und Änderung Öffnungszeiten Gültig ab 01.03.2018

ApoldaBetriebshof der Entsorgungsgesellschaft, Am Kalkteich 8Mo - Do 7.30 Uhr - 16.00 UhrFr 7.30 Uhr - 15.00 Uhr

ab April 2018 zusätzlichMi 7.30 Uhr - 18.00 UhrSa 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Betriebshof des Kommunalservice Apolda,Stobraer Str. 99Mo - Do 8.00 Uhr - 16.00 UhrFr 8.00 Uhr - 11.30 Uhr

Bad BerkaMIWO GewerbeparkMo, Mi, Fr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

BerlstedtFirma Pfaffe GmbH, Am Wahl 14 bFr 9.00 Uhr - 12.00 UhrSa 8.00 Uhr - 10.00 Uhr

Blankenhainehemalige Deponie, Blankenhainer WegUngerade Woche Freitag 8.00 Uhr - 17.00 Uhrab April 2018:Mo, Fr 10.00 Uhr - 17.00 Uhr

GroßheringenAm Sportplatzdurchgehend erreichbar

Großobringen„Woljem-Gelände“, Am Planseit Januar 2018:Mi 16.00 Uhr - 18.00 UhrSa 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

KlettbachSiedlungsstraße, Am Sportplatzdurchgehend erreichbar

KranichfeldStephanshöhe, Abzweig Lindenthaldurchgehend erreichbar

KromsdorfAltes Heizwerk, Süßenborner WegFr - So 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

MagdalaBetriebshof, Ottstedter LandstraßeFr 9.30 Uhr - 13.00 Uhrvon April bis November zusätzlichjeden 1. und 3. Samstag im Monat

9.00 Uhr - 12.00 Uhr

MellingenLagerplatz der Gemeinde, Hammerstedter WegMo - Fr 9.00 Uhr - 15.00 Uhrjeden 1.und 3. Samstag im Monat

9.00 Uhr - 15.00 Uhr

MönchenholzhausenLagerplatz der Gemeinde, Erfurter Str. (gegenüber Kindergarten)Mi 14.00 Uhr - 16.00 UhrSa 9.00 Uhr - 11.00 Uhr

NiedertrebraLagerplatz der Gemeinde, Am SportplatzMi 15.00 Uhr - 18.00 UhrSa 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

NohraUNO Gewerbegebiet, Firma GERK mbH,Gebreitestraße 7Mo 12.00 Uhr - 16.00 UhrMi 14.00 Uhr - 18.00 UhrFr 12.00 Uhr - 16.00 Uhr

OßmannstedtParkplatz am Freibad, An der K102durchgehend erreichbar

TonndorfSchenkenstraße, Hinter dem Sportplatz, Schullandheimdurchgehend erreichbar

Fortsetzung auf Seite 9

Page 9: Mit den Augen des Malers –Thüringer Landschaften · Das änderte sich ab der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Eine unendliche Fülle von Bildmotiven, selbstbestimmtes Arbeiten

24. März 2018 – Nummer 02/18 Seite 9

Informationen

UtzbergKompostieranlage Firma GERK mbHDi 8.00 Uhr - 15.00 UhrDo 8.00 Uhr - 17.00 UhrSa 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

WormstedtBrandplatz der Gemeinde, Im UnterdorfFr 16.00 Uhr - 18.00 UhrSa 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Die Abgabe kann in haushaltsüblichen Men-gen erfolgen.

Zusätzlich zu den hier angegebenen Zeitenkann Grün- und Astschnitt kostenpflichtigabgegeben werden auf den Anlagen der FirmaPfaffe in Berlstedt und der Firma GERK mbH inNohra und Utzberg.Bitte beachten Sie die dortigen Öffnungszeiten.

Kreiswerke Weimarer Land (KWL)Manfred WüpperWerkleiter

Missbrauch der kostenlosenGrünschnittsammlung bei ein-gezäunten Container-Stand-plätzen und Annahmestellen

Leider müssen wir immer wieder feststellen,dass außerhalb der Öffnungszeiten für diegebührenfreie Nutzung der Grünschnitt-Con-tainer sowie bei Anlagen unserer Partner, wiez. B. der Kompostanlage in Utzberg oder demBetriebsgelände des Kommunalservices inApolda, einige Anlieferer ihre auf Pkw-Anhän-gern oder in Kofferräumen transportiertenGrünabfälle „loswerden“ wollen und einfachvor dem verschlossenen Tor abladen. „Sollendie doch sehen, wie sie das Zeug auf ihre Anla-ge kriegen. Hauptsache ich bin es los.“, denktsich wohl mancher dabei. Die Ablagerung von Abfällen, nichts anderesist Grünschnitt, auf einem fremden Grundstückist kein Kavaliersdelikt. Ein derartiges Fehlver-halten Einzelner zwingt uns leider dazu, ent-sprechende Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.Dazu gehört z. B. die Installation einer Video -

überwachung bei einigen Standorten. Künftigwerden derartige „Anlieferungen“ außerhalbder Öffnungszeiten der Anlage zur Anzeigegebracht.

Aus gegebenem Anlass weisen wir auch daraufhin, dass eine als Grünschnitt-Anlieferung„getarnte“ Entsorgung von toten Heimtierenverboten ist. Dabei handelt es sich um einenVerstoß gegen das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG). Dies ist eineStraftat. Wenn es sich um plötzlich verendeteTiere handelt, muss außerdem davon ausge-gangen werden, dass die Tiere Träger vonKrankheitserregern waren, die auf diese Weisein die Kompostierung gelangen können. Diedadurch möglicherweise kontaminierte Kom-posterde ist nicht mehr als solche verwendbar.Der daraus entstehende Schaden belastet nichtnur die privaten Betreiber der Kompostanlagen,sondern uns alle, wenn die Krankheitserregerin die Lebensmittelkette gelangen.

Apolda, 8. März 2018

Manfred WüpperWerkleiter

Fortsetzung von Seite 8

Jugend- und Sportamt

Babysöckchen fürNeuankömmlinge

Sie treffen sich jeden Mittwochnachmittag ingeselliger Runde zum Austausch im Mehrgene-rationenhaus in Apolda und widmen sichdabei ihrem gemeinsamen Hobby: demStricken. Die Rede ist von der Strickgruppe „WollLust“unter der Leitung von Frau Silke Link. Und weilgestrickte Söckchen gerade Babys zarteFüßchen sehr warmhalten, entwickelte sichdaraus die Idee, mit derartigen Strickereien dieneuen Erdenbürger im Kreis Weimarer Land zubegrüßen.

Die Mitarbeiterinnen des Netzwerks FrüheHilfen im Jugendamt des Kreises WeimarerLand, Denise Nolte und Doreen Schlömilch-Müller, verschicken regelmäßig Begrüßungs-schreiben an die Eltern der frischgeborenenBabys im Kreis.

Neben Informationsmaterialien zu den The-men: Gesundes Aufwachsen, Impfungen, Vor-sorgeuntersuchungen und Zahnhygiene wer-den Eltern-Kind-Angebote und nun neu,gestrickte Babysöckchen dem Schreiben beige-legt.

Auch in den Geburtsvorbereitungskursen, wodie Mitarbeiterinnen des Jugendamtes vor Ortsind, finden die Söckchen reißenden Absatz.

An dieser Stelle ein großes Dankeschön an diefleißigen Frauen! Strickt bitte weiter so!

Doreen Schlömilch-Müller und Denise Nolte

Amt für Wirtschaftsförderung und Kulturpflege

Erfolgreicher Messetag in derApoldaer StadthalleInteresse an regionalen Ausbildungen und Jobsist gestiegen

Etwa 1.100 Besucher fanden am 17.02.2018den Weg in die Stadthalle Apolda, um sichüber die neuesten Karriere- und Jobangebotezu informieren. Es warteten 45 regionale Aus-steller auf ihre zukünftigen Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter. Egal ob Schüler, Studierendeoder Jobsuchende – alle Anwesenden suchtenneugierig nach Infomaterial und freuten sichüber interessante Gespräche mit den Standbe-treuern.

Ebenfalls erfolgreich verlief der Ausbildungs-parcours. Viele der Messebesucher nutzten diekleinen, berufstypischen Aufgaben, um nähereInfos zu den angebotenen Karrieremöglichkei-ten zu bekommen. Beim großen Gewinnspiel

am Messeende konnten sich sogar 26 Teilneh-mer über einen von den Ausstellern gesponser-ten Preis freuen. Die Hauptgewinne waren ein150 € -Amazon-Gutschein von der ViegaSuppl y Chain GmbH & Co. KG und ein Gut-schein im Wert von 150 € für „Sport & Mode-Bischof“ von der Ospelt food GmbH.

Nach der Messe schauten alle Aussteller aufeinen sehr erfolgreichen Tag zurück. Wie vielePraktika, Ausbildungsplätze oder Jobangebotetatsächlich vermittelt wurden, berichteten dieUnternehmen und Bildungseinrichtungen am22.03.2018 zum großen Auswertungstreffen imLandratsamt Weimarer Land.

Die „JOBStation“ konnte in

diesem Jahr dank des Spon-

sorings der Sparkasse Mit-

telthüringen sowie der

Unterstützung durch Jobcen-

ter Weimarer Land, Agentur

für Arbeit Apolda, Thüringer

Agentur für Fachkräftege-

winnung und der Regiona-

len Leader – Aktionsgruppe

Weimarer Land – Mittel -

thüringen e.V. veranstaltet

werden.

Justus BorzymVolles Haus! Schon kurz nach der Eröffnung füllten sich die Gänge inder Stadthalle. (Foto: Matthias Eckert)

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Seite 10 24. März 2018 – Nummer 02/18

Heuchler

Heuchler beherrschen derzeit die öffentliche Meinung:

Da soll das „Behördenversagen“ untersucht werden, dass zu demgrausamen Attentat auf dem Weihnachtsmarkt in Berlin geführt hat.Es wird der Eindruck erweckt, unsere Welt sei in Ordnung und nurdie Behörden hätten „versagt“. Unserer Polizei und Geheimdiensten wird seit Jahren beständigSand ins Getriebe gestreut, ihre Funktionsfähigkeit eingeschränktund ihre Mitarbeiter werden demotiviert. Unseren Polizisten wirddie Rolle der zahnlosen Tiger, zugeschoben.

Die, die daran schuld sind, faseln jetzt, man hätte den AttentäterAmri längst hinter Gitter bringen können.

Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie viel Mühe es kostet, in Thürin-gen, das rot-rot-grün regiert wird, einen vielfachen Straftäter ausdem Migrantenmilieu hinter Gitter zu bringen, leider nur zeitwei-se. Er ist wieder frei und immer noch in Deutschland.

Nach der Silvesternacht 2016 in Köln mit den Vergewaltigungenfaselten die Heuchler, die Polizei „habe versagt“. Hätte der Polizei-chef von Köln von seinem Innenminister eine angeforderte Verstär-kung bekommen, um mit aller Härte des Gesetzes eingreifen zukönnen? In einem Bundesland in dem von der Ministerpräsidentin„Willkommenskultur“ propagiert wird? Und die Ministerpräsiden-tin (SPD) will erst vier Tage nach diesem brisanten Vorfall etwaserfahren haben? In einer Zeit, da ein Kurierfahrzeug der Polizei mitBlaulicht ihr die Nachricht in vier Stunden auch an den Urlaubsort(!) gebracht hätte, wusste sie von nichts?

Nicht die Polizei hatte versagt sondern die Politik. Heuchler.

Niemand in NRW wollte Neujahr 2017 die Wirklichkeit wissen.Die rote Landesmutter Hannelore Kraft hatte „Willkommenskultur“verordnet. Da passen kantenscharfes Vorgehen der Polizei undMassenvergewaltigungen auf der Domplatte nicht.

Der Berliner Attentäter hatte freie Fahrt, weil die politischen Verant-wortlichen im rot-rot-grünen Berlin und im rot-grünen Nordrhein-Westfalen sich wegduckten, wenn islamistische Straftäter undHass prediger auftraten. Mit Worthülsen über Religionsfreiheit,Redefreiheit, Würde des Menschen, kulturelle Unterschiede undÄhnlichem werden Probleme niedergekuschelt.

An kriminalitätsbelasteten Orten (KbO) sollen keine anlasslosenKontrollen stattfinden dürfen. Grüne, Linke und Piraten sind dage-gen.Für Vorratsdatenspeicherung gibt es bei der SPD keine Mehrheit.Die Integrationsbeauftragte Aydan Özoguz beklagt, Polizeirazzienhinterließen Spuren bei muslimischen Jugendlichen.Straftäter, bei deren Namen unterschiedliche Schreibweisen mög-lich sind, können sich in Europa ungehindert bewegen. Die EUhatte zwar die Krümmung der Salatgurke geregelt, war aber bishernicht in der Lage, Personen, Identitäten und Erkenntnisse in Europaschnell und sicher zusammenzuführen.DNA-Analysen, mit denen Haarfarbe, Augenfarbe, Herkunft, Alterbestimmt werden können, verstoßen angeblich gegen Persönlich-keitsrechte, obwohl eine konkrete Person noch gar nicht ermitteltist. In den Niederlanden ist bereits seit 2003 erlaubt, mit geneti-schen Tests Herkunft, Augen- und Hautfarbe zu ermitteln.Bodycams an Polizisten bringen angeblich nach Meinung Linkernichts. Auch könnten sie die Persönlichkeitsrechte von Tätern ver-letzen. Ostdeutsche Innenminister verabredeten die Schaffung einesgemeinsamen Abhörzentrums.Thüringen war nicht dabei.Die Liste solcher Fakten ließe sich nahezu unendlich fortsetzen.

Die Geheimdienste dieses Landes werden systematisch kleingere-det und demontiert. Dabei weiß jeder vernünftig Denkende, dassmit den unkontrollierten Flüchtlingsfluten auch Schläfer des IS beiuns eingeschleust worden sind:Der IS rekrutiert sich im Wesentlichen aus den bürokratischenStrukturen von Saddams ehemaliger Armee und Saddams Geheim-dienst. Der war keine Folkloretruppe, sondern straff organisiert.

Saddams Geheimdienstler wurden vom sowjetischen KGB ausge-bildet, weil der Irak zeitweise das Etikett „sozialistisch“ trug. Spe-zialität des KGB wie auch des Geheimdienstes der DDR, war dieEinschleusung von Schläfern in die politischen und wirtschaftli-chen Strukturen des Gegners. Gegner war in deren Sicht die freieWelt. Der Kanzleramtsspion Guillaume ist nur das bekanntesteBeispiel.

Verantwortlich dafür, dass unsere Polizei und unsere Diensteschaumgebremst ermitteln und handeln müssen, ist eine Bandevon Heuchlern, die letztendlich verhindert, dass unsere Sicher-heitsbehörden schlagkräftig sind, bestausgerüstet sind und alledenkbaren technischen Möglichkeiten zur vorsorglichen Auf-klärung erhalten.

Nach den Ausschreitungen und Plünderungen des G20-Gipfels inHamburg wird gleichermaßen heuchlerisch gefragt, wie es dazukommen konnte. Verantwortlich waren eine Politik und ein Zeit-geist, die linke Gewalt kleinreden und beschönigen.

Dazu gehört in Thüringens politischer Landschaft im Übrigen auchein Pfarrer, der mit seinem Lautsprecherwagen „Lauti“ angeblichzur Deeskalation zu Demonstrationen fährt und natürlich keines-falls einen Polizisten mit seinem Fahrzeug angefahren hat. Niemals! Pfarrer sind friedliche Leute.

All das sind Schlaglichter auf ein bescheuertes Land, dessen öffent-liche Meinung zum Teil von Lebenslügen lebt und nicht in der Lageist, Vorgänge bis zum Ende zu denken. Denn das wäre dringend nötig, alle diese Ereignisse bis zum Endezu denken: Wo führt das hin? Auch hier – wie bei allem – gilt:Wehret den Anfängen! Wir sollten uns schon ein paar Sorgen um unsere Sicherheitmachen.

Es sind Traumtänzer, die davon faseln und sich wundern, wie sichjunge Männer hier in Deutschland radikalisieren könnten, Gut-menschen, die verdrängen, dass hunderttausende junge Männernach Deutschland gekommen sind, um schnell Geld zu verdienenund viel Geld nach Hause zu schicken. Junge Männer für die der-zeit kein Arbeitsplatz da ist, weil sie die Qualifikation nicht habenund die Sprache nicht beherrschen. Junge Männer, die randvollsind mit Testosteron und Motivation, Tatendrang und Hoffnungenund die eines Tages aufwachen und feststellen werden, dassDeutschland ihnen ihre Träume nicht erfüllen kann oder nichterfüllen will. Dazu kommt noch, dass jeder, der diese Problemeanspricht, sofort das Etikett „Rechts“ oder „Nazi“ verpasstbekommt. Ein bescheuertes Land.

Es traut sich kaum jemand noch im Staat, die Gesetze konsequentanzuwenden oder deren Anwendung einzufordern. Abschiebungen? – sind gegen die Menschenwürde. Altersbestimmungen von angeblich minderjährigen Flüchtlingen?Da wird die Behörde bombardiert mit dem Hinweis, das Alter sei„im vertrauensvollen Gespräch mit dem ‚Minderjährigen‘ festzu-stellen“, da ergehen „Handreichungen“, nach denen jede Röntgen-untersuchung „Körperverletzung“ und „ein Eingriff in die körperli-che Unversehrtheit“ sei (unsereins ist froh, wenn man zeitnaheinen MRT-Termin bekommt!).Mitarbeiter, wenn sie nicht von besonderer Hartnäckigkeit sind –und wer ist das schon?, werden eingeschüchtert und verunsichertund zu der Erkenntnis gebracht: „Es hat doch alles keinen Zweck.“

Doch es hat Zweck. Unsere Polizei braucht keine Belehrungen vom Rande des Spielfel-des, sondern Ermutigungen und unser Vertrauen. Gleiches gilt für die Dienste des Landes.

Es ist Zeit, sich gegen die Heuchler, gegen den öffentlichen Irrsinnsich entgegenzustellen.

Ihr Landrat

Kolumne

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24. März 2018 – Nummer 02/18 Seite 11

An vier Tagen am letzten Augustwochenende 2018 wird die StadtApolda auf der Festwiese in der Herressener Promenade den Auftaktzu einer neuen Veranstaltungsreihe präsentieren, den ApoldaerMusiksommer.Von Neuer Deutscher Welle bis zum Naabtal-Duo, von Karat bis zuAnstandslos & Durchgeknallt, von Tabaluga bis Genesis Classic, zurPremiere wird ein tolles Musik- und Unterhaltungsprogramm für alleAltersgruppen und einen breiten Musikgeschmack geboten. Aufgrund des Engagements der Wohnungsgesellschaft Apolda mbHund weiterer Partner können die einzelnen Veranstaltungen zu sehrattraktiven Eintrittspreisen angeboten werden. An drei Tagen zahltman jeweils ab 9,90 Euro im Vorverkauf, für die Apoldaer Musik -nacht am Samstagabend ab 24,90 Euro, zum Familiennachmittagheißt es sogar „Eintritt frei“.

Besonders zu empfehlen ist ein Kombiticket für alle vier Veranstal-tungstage zu einem Vorzugspreis ab 35,90 Euro, welches nur im Vor-verkauf angeboten wird.Karten für die einzelnen Veranstaltungen als auch für das Kombi-ticket gibt es in der Tourist-Information Apolda, in allen bekanntenVorverkaufsstellen der Region, in den Geschäftsstellen der TA, TLZ,OTZ und des Allgemeinen Anzeigers sowie unter www.ticketshop-thueringen.de oder www.eventim.de.

Festwiese Herressener PromenadeDonnerstag, 23. August 2018NEUE DEUTSCHE WELLE PARTY mit MARKUS – „Ich will Spaß“, „Kleine Taschenlampe, brenn”,„Schön sind wir“ UKW – „Sommersprossen“, „Ich will“, „Hey,Matrosen“FRÄULEIN MENKE – „Hohe Berge“, „Tretboot in Seenot“, „Traum-boy“ROCKPIRAT – Die größten Hits der 80er Jahre

Einlass 19.00 Uhr, Beginn 20.00 UhrTickets ab 9,90 €

Freitag, 24. August 2018DJ-NIGHTmit PATZ & GRIMBAD – Zwei Thüringer, die ausgezogen sind, umder Clublandschaft das Tanzen in die Füße zu injizierenBOOGIE PIMPS – „Somebody to Love“, „Sunny“ANSTANDSLOS & DURCHGEKNALLT – „Ohne dich“, „Herzbeben“

Einlass 20.00 Uhr, Beginn 21.00 UhrTickets ab 9,90 €

Samstag, 25. August 2018FAMILIENFESTmit vielen Überraschungen, Clowns, Kinderschminken, Piratenfest,Spiel- und Quizshows und vielem mehr. TABALUGA, der magischeDrache aus Grünland und BERND DAS BROT, der unbedingt etwasAufheiterung braucht, freuen sich auf euch.

Spiel- und Aktionspark mit Formel1-Simulator und vielen tollenHüpf-, Kletter- und Rutschburgen

Einlass 12.00 Uhr, Beginn 13.00 Uhr, Ende 17.00 UhrEintritt frei!

Samstag, 25. August 2018APOLDAERMUSIKNACHTBOOGIEMAN‘SFRIEND heizeneuch mit Boogie-Woogie undRock´n´Roll ein.Die Ostrock-Legen-de KARAT verzau-bert euch mit ihrenunvergesslichenHits: „Über siebenBrücken“, „Schwa-nenkönig“, „Der blaue Planet“, „Albatros“.Ray Wilson, der letzte Sänger der Superband GENESIS, spielt allegroßen Hits von Genesis, Mike Rutherford und Peter Gabriel in einergrandiosen Show.Und das große Höhenfeuerwerk an diesem Abend dürft ihr auf kei-nen Fall verpassen!

Einlass 19.00 Uhr, Beginn 20.00 UhrTickets ab 24,90 €

Sonntag, 26. August 2018Fest der VolksmusikFrühschoppen mit dem ORCHESTER DER APOLDAER VEREINS-BRAUEREIAm Nachmittag RONNY WEILAND, dem Ivan Rebroff aus Thürin-gen und dem ORIGINAL NAABTAL-DUO („Patrona Bavariae“).

Einlass 10.00 Uhr (Frühschoppen), Beginn 15.00 UhrTickets ab 9,90 €

Veranstalter: Stadt ApoldaMit freundlicher Unterstützung der Wohnungsgesellschaft Apolda mbH

Informationen

Erster Apoldaer Musiksommer vom 23. bis 26. August 2018

In den meisten Ländern der Welt ist Poliomittlerweile ausgerottet. Aber solange esnoch Länder gibt, in denen Kinder nichtgeimpft sind, kann sich die Krankheit jeder-zeit wieder ausbreiten und auch unsere Kin-der in Deutschland gefährden. Rotary Inter-national hat sich zur Aufgabe gesetzt, Polioauszurotten und dafür Geld zu sammeln.

Auch die Mitarbeiter des Landratsamtes inApolda beteiligen sich ab sofort an der Akti-on „Deckel gegen Polio – 500 Deckel fürein Leben ohne Kinderlähmung“.

Hierfür wurden Mitte Februar auf Initiativeder Kreisbeigeordneten Christiane Schmidt-Rose und dem Kreiswerke-Werkleiter Man-

fred Wüpper (Foto) an verschiedenen Stand -orten im Landratsamt Sammelbehälter auf-gestellt, worin die Plastik-Deckel entsorgtwerden können.

Die gesammelten Kunststoffdeckel werdenzentral auf dem Betriebshof der EGW zwi-schengelagert und dann mit Hilfe des RotaryClubs Weimarer Land zu einer registriertenAbgabestelle transportiert. Der VereinDeckel drauf e. V. erhält vom Verwertungs-unternehmen eine Gutschrift. Diese Gelderwerden ohne Abzug an den Verein RotaryGemeindienst Deutschland e.V. überwie-sen, der die Gelder aus Deutschland für dasweltweite Projekt „End Polio Now“ verwal-tet.

Von diesen Geldern werden dann dieSchluckimpfungen gegen Kinderlähmungfinanziert.

„Deckel gegen Polio – 500 Deckel für ein Leben ohne Kinderlähmung“... auch das Landratsamt sammelt mit

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Seite 12 24. März 2018 – Nummer 02/18

Im April wählen die Thüringer wieder ihre Landräte und

Bürgermeister.

Ich kann mich wegen der Regelungen des Thüringer Wahlgesetzes nicht

mehr Ihrem Urteil und der Wahl stellen.

Es gibt eine Altersbegrenzung.

Der Antrag der CDU-Fraktion im Landtag, die Altersgrenze abzuschaffen,

scheiterte an der Mehrheit der Rot-Rot-Grünen Koalition.

In Brandenburg wurde die Altersgrenze für Landräte abgeschafft. Der dorti-

ge Innenminister Schröder (SPD) begründete das damals so:

„Die Wähler können selbst entscheiden.“

Seit meinem Amtsantritt habe ich mich stets kritisch mit der jeweiligen Lan-

desregierung auseinandergesetzt.

Ich bin ein scharfer Kritiker der Rot-Rot-Grünen Landesregierung.

Ich habe mich massiv gegen die geplante ideologisch motivierte Kreisge-

bietsreform eingesetzt.

Ich habe die konsequente Abschiebung krimineller Ausländer gefordert und

bin gegen die unbegrenzte Willkommenskultur auch für Wirtschaftsflücht-

linge.

Ich halte die Inklusion wie sie derzeit vorangetrieben wird und den Abbau

von Förderschulen für falsch.

Die bisher durchgepeitschte Bildungspolitik geht zu Lasten unserer Kinder

und deren Lehrer.

Ich habe mich für eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen

eingesetzt. Thüringens Kommunen erhalten vom Land nicht genügend Geld

für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Ich habe die Tricks der Landesregierung

öffentlich gemacht.

Ich fühle mich schlecht regiert.

Mag sein, dass ich nicht pflegeleicht war.

Ich danke Ihnen, den BürgerInnen für Ihr Vertrauen die ganzen Jahre.

Ich danke meinen MitarbeiterInnen für ihre Unterstützung und hervorragen-

de Arbeit und für alles, was ich von ihnen lernen durfte.

Ihr Landrat

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24. März 2018 – Nummer 02/18 Seite 13

InformationenBereich Heimatpflege

Ein Flurname erzählt: „Der Kalkofen“ in HetschburgIn Hetschburg ist das Eckchen am Fuße desKnottenberges an der Kreuzung Rauschenbur-ger Straße und der Eisenbahn als „Kalkofen“ein Begriff. Tatsächlich hat hier seit 1900 einKalkwerk gestanden, dessen Produktion aber1925 eingestellt wurde. Betreiber war die Ilm-Cement Kalkwerke GmbH Bad Berka. Wannder Abriss des Werkes erfolgte, ist heute nichtmehr bekannt.

Nach dem Verschwinden der Anlage war dieseStelle der Müllabladeplatz von Hetschburg.„Das bringen wir auf den Kalkofen“, hieß esdann. Erst 1974 wurde im Zuge der Straßen-bauarbeiten an der Rauschenburger Straße dieFläche mit Erde abgedeckt. Damit erinnert seit-her nichts mehr an die Dreckecke am Ortsein-

gang und den ehemaligen Kalkofen. Nur derBegriff ist geblieben.Aber ein Überbleibsel hat die Zeit doch über-dauert: Ein Betonbauteil (vielleicht Teil einesFundamentes?), das mit den Jahren von Busch-werk überwuchert wurde und jetzt wieder frei-gelegt ist. Es existiert auch noch die Zeichnungzu einem Bauantrag von 1914 zum Einbaueines Schornsteines im „Comptor“ mit derGenehmigung durch den Bürgermeister KarlTantz.

Die Bezeichnung einer Hetschburger Flurdurch den hier vorgestellten „Kalkofen“ istoffensichtlich bei der Aufnahme von Flurna-men im Weimarer Land durch Günther Hänse(gedr. Gehren 2000) nicht erfolgt. Der BegriffKalkofen war aber schon Jahrhunderte zuvorbekannt, so ist er für Mellingen 1540 vber demkalkofen und Ober-weimar 1432 Kalc-ofen; 1512 kalgofen;1549 Kalckoffenbelegt. Weiter heißtes bei Hänse, S. 99:„Der größte Teil desWeimarer Landesgehört zum Muschel-kalkgebiet (Kalkber-ge,-hügel,-loch,-quel-len, -stück). Die Stät-ten der Gewinnungund Verarbeitung die-ses natür lichen Roh-stoffs (Kalkgruben,

-hütten, -öfen) waren allgemein bekannt undwurden gern zur Lagebezeichnung verwandt.“

Im Gegensatz zum nicht in der Flurnamen-sammlung von Hänse auffindbaren Hetschbur-ger Kalkofen, vielleicht war die Einrichtungdoch zu kurzlebig, finden sich in der im letztenDrittel des vorigen Jahrhunderts durchgeführ-ten Flurnamenerhebung aber diese Hetschbur-ger Nachweise: Biel, Birkleite, Brücke, Buhr-feld, -hügel, Dürre Wiese, Flachsröste,Gemeindeberg, Habichtsfang, Hengstbach,Herrenweg, Jägergarten, Kalte Küche, Kanzler-holz, Keller, Kesselrinken, Knottenberg, Leite,Martinsberg, -kirche, Munkental, Pfingstrasen,Röder, Röhmberg, Sonneberg, Steg, Totes Was-ser, Viertel, Wasserkrümme und Wehr.

K. Trost / G. Braune

Die Grundschule „Am Hexenberg“ in BadBerka erwartete am ersten Schultag nach denFerien ein besonderer Start ins zweite Schul-halbjahr: Die Auszeichnung zum Leuchtturmbei IdeenMachenSchule.

Mit ihrer Projektwoche zum Thema„ZUKUNFTS(T)RÄUME – Neue Schule“ hattesich die Grundschule im Herbst 2017 beimProjektwettbewerb der Thüringer Energie AG(TEAG) beworben und prompt gewonnen.Neben sechs weiteren Schulen hat sie es voninsgesamt 108 eingereichten Bewerbungenunter die Preisträger geschafft und damit 1.000Euro, einen Pokal, eine Urkunde und Gewin-ner-T-Shirts gewonnen.

Die Projektwoche „ZUKUNFTS(T)RÄUME“machte einmal mehr den Wunsch der Schulenach einer neuen Lernstätte am Siedlerweg inBad Berka laut, in der alle Klassen unter einemDach unterrichtet werden – und nicht wie bis-lang, aufgeteilt auf zwei Schulgebäude. Eifrigdurchliefen die Mädchen und Jungen in derProjektwoche verschiedene Stationen rund umdas Thema Schulneubau und dokumentiertenkreativ, wie sie sich ihre neue Schule vorstellenund wünschen. Barrierefrei soll sie sein. Und

besser grün, als rot; denn grün beruhigt,während rot eher aggressiv macht. Spaß soll siemachen und ein schöner Ort soll sie sein. EinOrt, an dem alle Klassen – von 1 bis 4 –gemeinsam lernen. Diese Wünsche und viele mehr bekundetendie Dritt- und Viertklässler noch einmal imRahmen der Auszeichnungsveranstaltung am12. Februar 2018, in der Aula des Marie-Curie-Gymnasiums Bad Berka. Unter den Gästen auch Christiane Schmidt-Rose, Beigeordnete des Kreises Weimarer Land(Foto) und Dr. Volker Schaedel, Bürgermeisterder Kurstadt Bad Berka, die aufmerksam zuhör-ten und der Schule auch für die Zukunft ihreUnterstützung zusicherten. Seitens der Stadt istder Bau am Siedlerweg bewilligt. Was nochfehlt, ist eine Entscheidung über die Finanzie-rung. „Wir drücken euch fest die Daumen,

dass der Grundstein für eure neue Schule baldgelegt wird“, übermittelte Roy Hildebrandt,Projektleiter IdeenMachenSchule bei TEAG mitÜbergabe des Siegerpokals. „Und auch wennihr selbst keine Grundschüler mehr sein wer-det, wenn die neue Schule steht, so werdet ihrimmer sagen können: Ich habe diese Schulemit meiner Fantasie und meinen Ideen mitge-staltet.“ Mitgestalten, neugierig und aktiv sein – genaudas ist es, wozu der Wettbewerb „IdeenMa-chenSchule“ Kinder und Jugendliche ermuntertund bei dem ihr Einsatz für das Gemeinwohlihrer Schule gewürdigt wird. Thüringens Schu-len haben auch weiterhin die Chance aufUnterstützung ihrer Projekte und können diesedirekt unter www.ideenmachenschule.de ein-reichen. Nächster und letzter Stichtag imSchuljahr 2017/2018 ist der 31. Mai 2018.

Thüringer Energie (TEAG) prämiert Grundschule Bad Berka im Projektwettbewerb „IdeenMachenSchule“ mit 1.000 Euro

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StellenausschreibungNachruf

Seite 14 24. März 2018 – Nummer 02/18

Mit großer Bestürzung haben wir erfah-ren, dass unser langjähriger Kreiswege-meister des Kreises Weimarer Land, HerrGünter Fränkel, verstorben ist.

Im Jahr 1995 wurde er vom LandratHans-Helmut Münchberg in diesesEhrenamt berufen. Seit dieser Zeit unter-stützte er das Amt für Wirtschaftsförde-rung und Kulturpflege mit regelmäßigenKontrollen der Wanderwege im Kreisge-biet. Darüber hinaus arbeitete er unter-stützend bei der Erstellung von Wander-karten und Umsetzung einheitlicherWanderwegbeschilderungen mit. Dank seiner zuverlässigen Arbeit konntedie Qualität des Wegenetzes stetig ver-bessert werden.

Unser tiefes Mitgefühl und aufrichtigeAnteilnahme gelten seinen Angehörigen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Wirtschaftsförderung

und Kulturpflege

Das Landratsamt Weimarer Land beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die befristeteEinstellung für eine Stelle als

Prüfer/in im Rechnungsprüfungsamt.Das Rechnungsprüfungsamt untersteht der Dienstaufsicht des Landrates und der Fachaufsichtdes Kreistages. Das Aufgabengebiet richtet sich nach den entsprechenden Vorschriften derThüringer Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden(ThürGemHV).Die Tätigkeit umfasst u. a.:• die Prüfung der Jahresrechnungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Kreises

Weimarer Land,• bei Bedarf die Prüfung der Jahresrechnungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden

des Kreises Weimarer Land nach doppischem Rechnungswesen,• bei Bedarf die Prüfung der Jahresabschlüsse von Zweckverbänden und Eigenbetrieben nach

kaufmännischem Rechnungswesen,• die Durchführung thematischer Prüfaufträge,• die Durchführung der Visakontrolle,• die Prüfung von Verwendungsnachweisen.

Der/Die Bewerber/in sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:• Abschluss zum/zur Diplomverwaltungswirt/in, zum/zur Diplombetriebswirt/in oder - bei

Vorliegen entsprechender beruflicher Erfahrungen und Zusatzqualifikationen - derAbschluss als Verwaltungsfachangestellte/r,

• alternativ eine gleichwertige Ausbildung kombiniert mit beruflichen Erfahrungen in deröffentlichen Verwaltung,

• tiefergehende Kenntnisse auf dem Gebiet des kommunalen Haushalts- und Kassenrechtes(Kameralistik) sowie in der doppelten Buchführung (Doppik),

• Kenntnisse im Verwaltungsrecht und im Eigenbetriebsrecht.

Erwartet werden Organisations- und Durchsetzungsvermögen, gute Teamfähigkeit, absoluteVertrauenswürdigkeit, konstruktive und pragmatische Arbeitsweise sowie der Besitz des Füh-rerscheins (Klasse B) und die Bereitschaft zur Nutzung des privaten Pkw für dienstlicheZwecke. Sicherer Umgang mit moderner Datentechnik (Office-Programme) wird ebenso vor-ausgesetzt wie die Bereitschaft zur Weiterbildung.Die Einstellung erfolgt nach § 14 Abs. 2 TzBfG zunächst befristet bis zum 31.12.2019. DieEingruppierung erfolgt bei Erfüllung der tarifrechtlichen, fachlichen und persönlichen Voraus-setzungen in Entgeltgruppe 9b TVöD. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 36 Stunden. DieStelle ist für Frauen und Männer geeignet. Schwerbehinderte Bewerber/innen (ein Nachweisist der Bewerbung beizufügen) werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugtberücksichtigt.Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Kopie Ausbildungsab-schlüsse, Tätigkeitsnachweise) sind an das Haupt- und Personalamt des Landratsamtes Wei-marer Land, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, zu richten.Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen.Diese verbleiben beim Landratsamt und werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss desVerfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen vernichtet. Durchdie Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Aus datenschutzrechtlichen Grün-den ist die Zusendung der Bewerbungsunterlagen per E-Mail nicht erwünscht. Bitte beachtenSie, dass keine Eingangsbestätigung versandt wird.

Begegnungscafé in Eckolstädtwieder eröffnetDie frühlingshaft milden Temperaturen undder milde, aber kräftige Wind, der AnfangMärz durch die Darnstedter Straße in Eckol-städt wehte, bildeten den passenden Rah-men für den Neuanfang in den neuenRäumlichkeiten des Begegnungscafés in derGemeinschaftsunterkunft.Der Einladung des Arbeitskreises Eckolstädt„Fremdheit überwinden“ waren nebenFamilien aus Syrien und dem Iran, dem Bür-germeister der Gemeinde Saaleplatte, HerrnHammer, dem Ortsteilbürgermeister, HerrnSchillkamp, auch einige Bürger aus Eckol-städt und der Umgebung gefolgt. Bei Kaffee,Tee oder einem Glas Sekt sowie Leckereienvom Buffet ergaben sich schnell interessanteGespräche. Man lernte sich kennen odertauschte sich über Angebote des Begeg-nungscafés aus. In den neuen Räumlichkei-ten werden zukünftig wieder Sprachtraining,ein Frauencafé für alle EckolstädterInnen

und verschiedene andere Angebote stattfin-den. „Mit dem Begegnungscafé soll einansprechender Anlaufpunkt für Eckolstädterund ihre neuen Nachbarn geschaffen wer-den.“, so Frau Völker, Bildungskoordinatorinfür Neuzugewanderte und aktive Unterstüt-zerin des Arbeitskreises Eckolstädt. „Ich binauf sehr freundliche Menschen, aber auchauf beeindruckende Schicksale getroffen.“,berichtet Frau Hammer von der Diakonie-werk Apolda gGmbH. So traf man imBegegnungscafé beispielsweise eine sehrherzliche Familie aus Aleppo, eine Familieaus Damaskus, die vom Verlust eines ihrerzwei Kinder bei einem Bombenangriffberichteten oder auf drei junge Menschen,die nach dem Tod der Eltern nun allein fürihre zwei kleinen Geschwister sorgen müs-sen. Aber diese ernsten Themen wurden nur amRande gestreift, da für alle die Freude überdie Wiedereröffnung im Vordergrund stand.Von nun an sind alle Interessierten wiederherzlich willkommen im Begegnungscafé inder Darnstedter Straße 8 in Eckolstädt.

Der Tierschutzverein informiert:

Immer wieder werden Hunde- und Katzen-halter vor ausgelegten Giftködern gewarnt,doch finden sich die meisten giftigen Sub-stanzen im eigenen Haus und Garten.

Besonders häufig kommt es nämlich zu Ver-giftungen durch Ratten- und Mäusegift,Schneckenkorn, Hornspäne, Pflanzendün-ger, Frostschutz-, Desinfektions- und Reini-gungsmittel oder Medikamente des Men-schen. Vor allem Jungtiere werden wegenihrer Neugierde oft Opfer von Vergiftungen.

Katzen sind dabei empfindlicher als Hunde,da ihre Leber weniger gut in der Lage ist,Stoffe zu entgiften. Außerdem betreiben Kat-zen eine intensivere Körperpflege, durch diesie am Fell haftende Giftstoffe auch überden Magen-Darm-Trakt aufnehmen. BeiWohnungskatzen stellen manche Zimmer-pflanzen eine weitere Vergiftungsquelle dar.Generell sollten Sie deshalb, ähnlich wie ineinem Haushalt mit Kleinkindern, alle Che-mikalien und Medikamente sorgfältig undfür Haustiere unzugänglich aufbewahren.Bieten Sie Ihrer Wohnungskatze Gras an,dann unterlässt sie meist das Annagen vonZimmerpflanzen. Sicherer ist es, auf gefähr-liche Pflanzen in der Wohnung zu verzich-ten.

Wenn Sie trotz aller Vorkehrungen Ihr Tierbei der Aufnahme eines giftigen Stoffesbeobachten oder es Anzeichen einer Vergif-tung, wie plötzlichen Durchfall und/oderErbrechen, starkes Speicheln, Kreislauf-störungen, Lähmungserscheinungen, Mus-kelkrämpfe oder Bewusstlosigkeit zeigt,bringen Sie es sofort zu Ihrem Tierarzt. Denn: Je früher eine Vergiftung behandeltwird, desto größer ist die Chance, dass IhrTier überlebt und bleibende Schäden anOrganen verhindert werden.

Tierschutzverein Apolda und Umgebung

Informationen

Informationen

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24. März 2018 – Nummer 02/18 Seite 15

Familienpreis 2018 für Unternehmen im Weimarer Land,

ausgelobt durch das

Lokale Bündnis für Familien im Weimarer Land

Das „Lokale Bündnis für Familien im Weimarer Land“ lobt 2018 wie-derholt mit freundlicher Unterstützung des Kreistages Weimarer Landden Familienpreis für Unternehmen im Kreis Weimarer Land aus.

Ziel ist es, Unternehmen für ihr freiwilliges Engagement zur Umset-zung besonders familienfreundlicher Arbeitsbedingungen und fami -lienfreundlicher Projekte zu würdigen.

Alle Unternehmen die (mindestens) in einer der folgenden Kategorienbesonderes Engagement entwickelt und (mindestens) einen Unterneh-mensstandort im Weimarer Land haben, können sich bewerben oderdurch Bürgerinnen und Bürger vorgeschlagen werden.Die Bewertungskategorien lauten:• Familienfreundliche Angebote oder Leistungen zur

Stärkung von Familien innerhalb des Unternehmens,• Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,• Engagement bei der Bildung von Netzwerken

zu familienfreundlichen Angeboten.

Zur Bewerbung für den Familienpreis sind folgende Unterlagen einzu-reichen:• Kurzbeschreibung des Unternehmens: Name, Anschrift,

Unternehmensgegenstand,• ausdrucksstarke Beschreibung der familienfreundlichen

Ausrichtung des Unternehmens, insbesondere in Bezug auf die o. g. Bewerbungskategorien.

• Der Textumfang sollte 2 A4-Seiten nicht überschreiten.

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung und Rückfragen bis zum 15.09.2018 an:Lokales Bündnis für Familien im Weimarer Land

Beate Bergmann/Damaris Giese-HankeDornburger Straße 14

99510 ApoldaE-Mail: [email protected]

Tel. 03644/650 329

Wir freuen uns darauf, Ihr familienfreundliches Engagement durch dieVerleihung des Familienpreises zu würdigen.

AnzeigeAusschreibung

FERIENARBEIT - UMWELTvom 30.07.2018-03.08.2018 oder 06.08.2018-10.08.2018

ein Schülerprojektder Apoldaer Wasser GmbH

Wir bieten für eine begrenzte Anzahl Schüler ab 15 Jahren einebezahlte Ferientätigkeit an.

Der Einsatz erfolgt vorzugsweise in den Städten und Gemeindenunseres Versorgungsgebietes.

Anmeldungen nimmt Frau Richter ab 26.03.2018, Tel. 03644/539105, entgegen.

(Änderungen des o.g. Termins sind nicht möglich)

Das Lokale Bündnis für Familien im Weimarer Land lädt ein …

AKT IONSTAG für Familien zur Wiedereingliederung in das Berufsleben am 25.04.2018

von 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr im Mehrgenerationenhaus, Apolda,

Dornburger Str. 14, Eingang Pestalozzistraße

Es erwarten Sie vielfältige Informations- und Beratungsangeboterund um das Thema „Wiedereingliederung in das Berufsleben“!Das Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum(ThEx) informiert Sie zum Thema Existenzgründung. Mitarbeiterdes Jobcenters und des Jugendamtes stehen für Ihre Fragen zurVerfügung und erläutern die verschiedenen Unterstützungsmög-lichkeiten. Außerdem können Sie sich über die Angebote des Mehrgenera-tionenhauses und des Frauen- und Familienzentrums informieren.

Zur Mittagszeit erwartet Sie ein kleiner Imbiss und für Ihre Kindergibt es Möglichkeiten zur guten Beschäftigung.

Beate BergmannKoordinatorin des Lokalen Bündnis für Familien im Weimarer Land

VeranstaltungstippsKulturGut Ulrichshalben

Samstag, 7. April 2018, 19.30 Uhr„Die Liebe zum Waldhorn“ mit Jörg Brückner, Horn und Cora Irsen, Klavier

Muttertagssonntag, 13. Mai 2018, 17.00 Uhr „Madame Piaf“ - ein Chanson-Abend mit dem Duo „PariserFlair“ mit Marie Giroux, Mezzosopran, Jenny Schäuffelen, Kla-vier und Frédérique Labbow, Violoncello

Pfingstmontag, 21. Mai 2018, 19.30 Uhr „Schöner Augen schöne Strahlen“ - Brahms „Sämtliche Deut-sche Volkslieder“ mit Anna Maria Schmidt, Sopran; Vera MariaBittner und Maria Grazia Insam, Mezzosopran; Gabriel Sin,Tenor; Henry Neill, Bariton; Sebastian Roth und Thomas Stein-höfel, Klavier

Reservierungen und Information unter:[email protected] oderdas Kontaktformular auf der Homepage(www.kulturgut-ulrichshalben.de)bzw. unter Tel. 036462/929736

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Seite 16 24. März 2018 – Nummer 02/18

Kreisvolkshochschule Weimarer Land Tel.: (03644) 55 48 41

Ackerwand 13 Fax: (03644) 51 56 62

99510 Apolda E-Mail: [email protected]

Angebote von März bis Mai an der Kreisvolkshochschule Weimarer Land!Bitte melden Sie sich zuvor zu den hier aufgeführten Angeboten verbindlich an!

Gesundheit und Fitness

„Hilfe beim Helfen“ für Angehörige von Menschen mit Demenz Ziele des Kurses:Der pflegende Angehörige soll Wissen imBereich Demenz erwerben. Das Wissen ist dieGrundlage für eine bessere Bewältigung derAnforderungen des Pflege- und Betreuungsall-tags. Aufgeschlossenheit, Offenheit gegenüberEntlastungsangeboten sollen gefördert undsoziale Isolation vermieden werden.

In der Veranstaltung geht es um die Hintergrün-de der Erkrankung, es werden Möglichkeitendes Umgangs mit manchmal schwierigen Ver-haltensweisen des Erkrankten aufgezeigt undWege eröffnet, die Krankheit nicht allein tragenzu müssen.Die Veranstaltung richtet sich an Angehörigevon Menschen mit Demenz und an interessier-te Bürger.

Gebührenfrei7 VeranstaltungenAlzheimer Gesellschaft Thür. e. V., KVHS, Raum 9, Ackerwand 13 in Apoldadonnerstags, ab 05.04.2018, 16.00 Uhr - 18.00 Uhr

Bio drauf - Bio drin?Bio-Lebensmittel sind kein Nischenproduktmehr. Doch wie unterscheiden sie sich vonherkömmlichen Lebensmitteln? Warum sindsie oft teurer als diese? Woran erkennt manrichtige Bio-Lebensmittel, gibt es Unterschiedeund welchen Zeichen kann man vertrauen?

5,00 EUR2 UE, 1 VeranstaltungThüringen e. V. Verbraucherzentrale, KVHS, Raum 9, Ackerwand 13 in ApoldaMittwoch, 11.04.2018, 18.00 Uhr - 19.30 Uhr

Sprachen und Verständigung

Sprachkurse: Englisch, Französisch, Spanisch,Italienisch, Deutsch als Fremdsprache undanderes mehr Sie suchen einen passenden Kurs? Sie könnenauf Wunsch einen kleinen Test bei unsmachen.Wir stehen Ihnen aber auch ohne Test bera-tend, kostenlos und unverbindlich gern zurVerfügung:Beratung Spanisch, Französisch, Italienisch:Frau Vitzthum, Telefon: 03644/55 48 42Beratung Englisch: Frau Kratzer, Telefon: 03644/51 56 89

Beratung Deutsch als Fremdsprache: Herr Speiser, Telefon: 03644/55 48 43

Nach einer kurzen Beratung ist ein Einstieg inbereits laufende Kurse jederzeit möglich!

Gesellschaft

Nein-SagenSie sagen Ja, obwohl Sie Nein meinten? Siesagen Ja und ärgern sich hinterher, dass Sienicht Nein gesagt haben? Sie sind damit nichtallein. Vielen Menschen geht es aus unter-schiedlichen Beweggründen so. Auch malNein sagen zu können, im richtigen Moment,schafft unter anderem Selbstvertrauen, Autono-mie und Selbstbestimmung. Erfahren Sie mehrüber die Hintergründe und wie viel Sie mitNein-Sagen gewinnen können.

10,00 EUR Vortragsgebühr4 UE, 1 VeranstaltungRené Knizia, KVHS, Raum 9, Ackerwand 13 inApoldaDienstag, 27.03.2018, 18.00 Uhr - 21.00 Uhr

Außergewöhnliche SonnenuhrenIn einem früheren Vortrag wurden Sonnen -uhren in Apolda und Umgebung vorgestellt.Die meisten hiervon waren vertikale Polstab-Sonnenuhren. Bei exakter Gestaltung des Pol-stabs und der Skala zeigen sie die wahre Orts-zeit des jeweiligen Ortes an. In diesem Vortrag sollen solche Sonnenuhrendemonstriert werden, welche auf völlig ande-ren Grundgedanken beruhen. Darunter sindauch Neuentwicklungen. Bei einer hiervon istsogar die Ablesung der Mitteleuropäischen Zeit(wie bei der Armbanduhr) möglich. Lassen Sie sich überraschen!

5,00 EUR2 UE, 1 VeranstaltungDipl. Ing. Ernst Fauer, KVHS, Raum 9, Acker-wand 13 in ApoldaDonnerstag, 26.04.2018, 18.30 Uhr - 20.00 Uhr

Apolda - eine blühende Stadt im 19. Jahrhun-dert und auch heute - Kostümführung -Wussten Sie, dass Apolda das ManchesterDeutschlands genannt wurde? Und dass dieseStadt die reichste im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach war? Madame Paulineerzählt auf ihrem Rundgang von dieser Blüte-zeit und möchte Ihnen die Augen auch für dasErblühen Ihrer Heimatstadt in der Gegenwartöffnen. Sie werden wunderschöne Gebäudeaus verschiedenen Epochen sehen, Denkmaleund Brunnen und interessante Geschichtenhören. Seien Sie neugierig! Sie werden sicherviel Neues entdecken. Also folgen Sie ihr!

5,00 EUR2 UE, 1 AbendGisela Heubach, Eingang Hotel am SchlossMittwoch, 02.05.2018, 18.00 Uhr - 19.30 UhrAuf Anfrage ist die Führung auch ab 16.30 Uhrmöglich sowie an einem anderen Donnerstag.

Der Paulinenpark und seine Geschichte- Kostümführung -Madame Pauline führt Sie durch den schönstenPark ihrer Heimatstadt - den Paulinenpark -und entführt Sie ins 19. Jahrhundert. Wunder-schön restaurierte Villen erzählen ihre schö-nen, manchmal auch traurigen Geschichtenund auch der Park spricht zu Ihnen. Sind Sie neugierig geworden? Dann folgen Sieihr und lassen Sie anschließend den Tag aus-klingen im bezaubernden Café Ella.

5,00 EUR2 UE, 1 AbendGisela Heubach, Eingang GlockenStadtMuseumMittwoch, 09.05.2018, 18.00 Uhr - 19.30 UhrAuf Anfrage ist die Führung auch ab 16:30 Uhrmöglich sowie an einem anderen Donnerstag.

Arbeit und Beruf

Erste Schritte und Grundlagen mit einemSmartphone oder TabletEinfach nur telefonieren und SMS schreiben,das war einmal. Mit einem Smartphone/Tabletthaben Sie ungeahnte Möglichkeiten, wie z. B.im Internet surfen, E-Mails schreiben, sozialeNetzwerke nutzen, Termine erstellen, zahlrei-che Apps und natürlich nebenbei auch telefo-nieren und SMS schreiben.

Der Grundlagenkurs für Ein- und Umsteigervermittelt die wichtigsten Schritte, um dieGeräte zu nutzen. Es werden keine Kenntnissevorausgesetzt. Kursinhalt: Tasten, Anschlüsse, Zubehör, dieBenutzeroberfläche, die wichtigsten Apps (Ein-stellungen, Cloud, WhatsApp, Fotos) kurzerklärt, Gerät personalisieren, Tastatur benut-zen und Anrufe tätigen, Fotos machen, bear-beiten und speichern, Tipps & Tricks.Voraussetzung: Sie verfügen über ein Android-bzw. iOS-gestütztes Smartphone oder Tablettund bringen dieses mit vollem Akku in denKurs.

13,00 EUR Gruppe ab 8 Personen18,00 EUR Gruppe ab 5 Personen4 UE, 1 VeranstaltungMarcus Baierl, KVHS, Raum 5, Ackerwand 13 in ApoldaFür iPhone/iPad am Mittwoch, 11.04.2018,17.30 Uhr - 20.30 UhrFür Android Geräte am Mittwoch, 18.04.2018,17.30 Uhr - 20.30 UhrWeitere Termine für Aufbaukurse auf Anfrage

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24. März 2018 – Nummer 02/18 Seite 19– Anzeigen –

Herzlichen Glückwunsch

Vera Müller Apolda

Hedwig Scheidt Apolda

Dorothea Pocher Niedertrebra

Anneliese Zenker Bad Berka, OT Tannroda

Rosa Stern Bad Berka, OT Tannroda

Marie Speck Bad Berka

Liesbeth Schütz Blankenhain

Ingeburg David Ilmtal-Weinstraße,

OT Willerstedt

zum 95. Geburtstag

Wolfgang Träger Apolda,

OT Oberroßla/Rödigsdorf

Rudolf Opel Apolda

Ruth Adelmeyer Apolda

Wera Heinemann Apolda

Ruth Walther Apolda

Getrud Paulosek Apolda

Brigitte Stegmann Niederzimmern

Armin Winzer Ottstedt a. Berge

Rudolf Reinhardt Bad Berka

Hertha Hopf Bad Berka, OT Tannroda

Vera Geßner Bad Berka

Irene Finholdt Bad Berka

Anna Heichler Blankenhain

Ursula Pierags Blankenhain

Werner Sorge Blankenhain, OT Krakendorf

Helga Hesse Magdala

Günther Keil Kranichfeld, OT Stedten

Waltraud Quittschreiber Hohenfelden

Herta Brink Ilmtal-Weinstraße,

OT Ulrichshalben

Annelene Högel Berlstedt

Hildegard Deile Buttelstedt, OT Nermsdorf

Irmgard Rösler Neumark

Rosemarie Oßwald Vippachedelhausen,

OT Thalborn

Gisela Schäfer Kleinobringen

zum 90. Geburtstag

im Februar und März 2018

Impressum:

Herausgeber:Kreis Weimarer Land

Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:Landrat des Kreises Weimarer Land

Redaktion:Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer LandSilke Schmidt

Anschrift:Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Telefon: 03644/540152Fax: 03644/540115, e-mail: [email protected]

Verantwortlich für den Anzeigenteil:Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land

Erscheinungsweise:In der Regel siebenmal im Jahr, kostenlos an alle erreichbaren Haus-halte des Kreises Weimarer Land.Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 1,00 Euro beimLRA Weimarer Land, Pressestelle, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda,bestellt werden.

Redaktionsschluss:In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes.

Druck:Druckerei Friedr. Kühn,Bernhardstraße 43, 99510 Apolda,Tel. 03644/5033-0, Fax: 03644/503399,e-mail: [email protected]

Vertrieb:Allgemeiner Anzeiger Werbe- und Vertriebsgesellschaft mbHGottstedter Landstraße 6, 99092 Erfurt

Wir gratulieren nachträglich Christa und Karl-Heinz Wilhelm

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Eisernen Hochzeit,die sie am 21. Februar 2018 gefeiert haben.

Wir gratulieren nachträglich Irene und Werner Kirsten

aus Eberstedt zur

Eisernen Hochzeit,die sie am 21. Februar 2018 gefeiert haben.

Wir gratulieren nachträglich Elfriede und Karl-Heinz Otto

aus Umpferstedt zur

Diamantenen Hochzeit,die sie am 1. Februar 2018 gefeiert haben.

Wir gratulieren nachträglich Brigitte und Werner Burggraf

aus Niederzimmern zur

Diamantenen Hochzeit,die sie am 1. Februar 2018 gefeiert haben.

Wir gratulieren nachträglich Adelheid und Manfred Meyer

aus Apolda zur

Diamantenen Hochzeit,die sie am 15. Februar 2018 gefeiert haben.

Wir gratulieren nachträglich Elsbeth und Bruno Mattauch

aus Apolda, OT Schöten zur

Eisernen Hochzeit,die sie am 31. Januar 2018 gefeiert haben.

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