Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Chancen der Pflegereform Schwerpunkte der...
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Ministerium fürArbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Chancen der Pflegereform Schwerpunkte der Pflegepolitik im Land
Brandenburg
Gerd KünzelMinisterialdirigent, Abteilungsleiter „Soziales und Familie“ im MASGF
3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 2
Wo stehen wir?
1. Leistungsfähige Infrastruktur
– Heime sind besser als ihr Ruf • 74.600 pflegebedürftige Personen
• 509 ambulante Pflegedienste
• 298 Pflegheime
• 96 Tagespflegestätten
MDK anlassbezogene Prüfungen stationär (2005) in Brandenburg: 7 in Berlin: 55
Pflegezustand nicht angemessen: in Brandenburg: 7%in Berlin: 26,6%
3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 3
Genügt das?
Bevölkerungsentwicklung Steigender Bedarf an
Häuslicher Pflege durch Angehörige und Dienste
med. Behandlung, geriatrischer Rehabilitation
Stationärer Pflege
Beratung, Hilfe und Unterstützung zur selbstständigen Lebensführung
3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 4
3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 5
1.95
2
1612.
113
462
2.57
5
404
2.97
9
401
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
2005 bis 2010 2010 bis 2020 2020 bis 2030 2030 bis 2040
ZuwachsBestand
Veränderung der Zahl der PflegebedürftigenAngabe in Tausend
3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 6
Schwerpunkte der Landespflegepolitik
Verbesserung der Betreuung demenziell erkrankter Menschen
Stärkung von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement
Verbraucherschutz und
Qualitätskontrolle
Vernetzung von Angeboten und
Beratung
Stärkung der
gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für die Pflege
3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 7
Impulse durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz
1. Verbesserung der Demenzbetreuung
• Ausbau der niedrigschwelligen Beratungsangebote nach § 45 c und d für Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf
• Betreuungsassistenz für Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf in stationären Einrichtungen nach § 87 b
3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 8
Impulse durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz § 45 a - Berechtigter Personenkreis
• Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege, mit einem erheblichen Bedarf
an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung
Dies sind auch:
Personen, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und
hauswirtschaftlichen Versorgung haben, der nicht das Ausmaß der
Pflegestufe I erreicht (sog. Pflegestufe 0), mit
- demenzbedingten Fähigkeitsstörungen,
- geistigen Behinderungen oder
- psychischen Erkrankungen und
einer dauerhaften, erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz
(Feststellung durch den MDK).
3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 9
Impulse durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz § 45 b – Zusätzliche Betreuungsleistungen
Versicherte,(Personenkreis nach § 45a), erhalten zusätzliche Betreuungsleistungen im Wert von 100 oder 200 € monatlich- Die Höhe wird von der Pflegekasse auf Empfehlung des MDK im
Einzelfall festgelegt für
1. Tages- oder Nachtpflege,
2. Kurzzeitpflege,
3. besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung
zugelassener Pflegedienste
4. der nach Landesrecht anerkannten …., oder
5. von Pflegestützpunkten vermittelten
niedrigschwellige Betreuungsangebote
3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 10
Impulse durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz § 45 c – Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen
• Förderung in Höhe von 25 Mio. € pro Kalenderjahr aus Mitteln des
Ausgleichsfonds für
- den Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote sowie
- Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und
Versorgungsstrukturen für Pflegebedürftige mit erheblichem
allgemeinem Betreuungsbedarf.
(Voraussetzung : Zuschuss durch das Land oder die kommunale Gebiets-
körperschaft oder die Arbeitsförderung in gleicher Höhe.)
• Übertragbarkeit der Mittel ins Folgejahr
3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 11
Impulse durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz § 87 b – Vergütungszuschläge stationär
1. Für stationär Versorgte, die die Krieterien des Personenkreises nach § 45a erfüllen, kann die Einrichtung Vergütungszuschläge erhalten.
2. Aus den Vergütungszuschlägen sollen sozialversicherungspflichtige Betreuungskräfte (Helfer) beschäftigt werdenm mit einem Orientierungsschlüssel von 1 : 25 (bezogen auf den Personenkreis nach § 45a).
3. Mit dem Vergütungszuschlag sind alle zusätzlichen Betreuungs- und Aktivierungsleistungen abgegolten.
3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 12
Impulse durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz
2. Stärkung von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement
• Einbeziehung von Strukturen der Selbsthilfe und des Ehrenamtes in die Förderung niedrigschwelliger Angebote nach § 45d
• Berücksichtigung der Kosten für Einbeziehung ehrenamtlich Tätiger in stationäre Pflege nach § ....
3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 13
Impulse durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz § 45 d – Förderung ehrenamtlicher Strukturen
§ 45c Mittel können auch für Auf- und Ausbau von
1. Gruppen ehrenamtlich tätiger sowie sonstiger Personen,
2. Selbsthilfegruppen, -organisationen und – kontaktstellen,
mit dem Ziel der Unterstützung von Pflegebedürftigen, von Personen
mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren
Angehörigen
verwandt werden.
3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 14
Impulse durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz § 82 b – Ehrenamtliche Unterstützung
Zugelassene Pflegeeinrichtungen, die Aufwendungen haben
1. für die vorbereitende und begleitende Schulung,
2. für die Planung und Organisation des Einsatzes oder
3. für den Ersatz des angemessenen Aufwandes
von Ehrenamtlichen,
können dies in den Pflegesätzen gem. § 84 (1) gesondert ausweisen.
3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 15
Impulse durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz
3. Verbraucherschutz und Qualitätskontrolle
• Jährliche Prüfung aller Dienste und Einrichtungen durch den MDK – Schwerpunkt Ergebnisqualität
• Veröffentlichung von Prüfergebnissen in geeigneter Form
3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 16
Verknüpfung mit dem Landesheimrecht Sozialpolitisches Gesamtkonzept
Neujustierung der Zusammenarbeit MDK – HeimaufsichtZiel: Wirksame Identifikation von Gefährdungssituationen und Missständen in der Pflege, Vermeidung von Mängeln im Ergebnis der Pflege, Sicherung der strukturellen Voraussetzungen für Wohlbefinden und Zufriedenheit
Methode: Verbraucherschutz, Stärkung der Rechtsposition von Pflegebedüftigen, Soziale Aufmerksamkeit, Beratung und Information, Umgang mit Beschwerden
3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 17
Impulse durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz
4. Pflegeberatung und Vernetzung von Angeboten
• Rechtsanspruch auf integrierte Pflegeberatung
• Errichtung von Pflegestützpunkten
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Impulse durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz § 7 a – Pflegeberatung
• Ab dem 1. Januar 2009 Anspruch auf individuelle
Beratung und Hilfestellung bei • Auswahl und Innanspruchnahme von Sozialleistungen sowie
sonstigen Hilfeangeboten zur Unterstützung von Menschen
mit Pflege-,Versorgungs- oder Betreuungsbedarf.• Anstreben von Einvernehmen bei Erstellung und
Umsetzung des Versorgungsplanes• Enge Zusammenarbeit mit anderen Koordinierungsstellen • Anzusiedeln im jeweiligen Pflegestützpunkt nach § 92c• Anspruch schon ab Antrag
3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 19
Einrichtung von Pflegestützpunkten
Gegenwärtige Situation für die BürgerInnen – Jede Stelle berät für sich
Gem.Service-
stelle
Beratungs-einsatz
Sozial-amt
Pflege-kasse
Beratungs-stelle
Altenhilfe
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Prinzip Pflegestützpunkt
Koordinierung
HilfeplanungFallsteuerung
Pflegeberatung
Beratung
Pflegekassen +Krankenkassen
Örtliche Sozialhilfeträger
Einrichtungen und Dienste
Selbsthilfestrukturen
Vernetzung
Gemeinde
3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 21
Einrichtung von Pflegestützpunkten Auskunft, Beratung, Koordinierung, Vernetzung, Fallsteuerung
im Pflegestützpunkt
PflegekassenKrankenkassenSozialhilfeträger
Leistungsentscheidung
Pflegekasse
A Pflegekasse
BSozialhilfe-
trägerRehaträger
Kranken-kasse
A
Kranken-kasse
Y
3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 22
Errichtung von Pflegestützpunkten
1.1. BestandsaufnahmeBestandsaufnahmedurch den durch den SozialhilfeträgerSozialhilfeträger
• Soll – Ist – Vergleich:
Welche Strukturen sind vorhanden?
Was wird bereits wo geleistet?
Gibt es vernetzte Angebote?
• Wo liegen Defizite ?
• Was muss neu geschaffen werden?
3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 23
Errichtung von Pflegestützpunkten
2. 2. KonzepterarbeitunKonzepterarbeitungg
durch:durch:
• SozialhilfeträgerSozialhilfeträger• Pflege- und Pflege- und KrankenkassenKrankenkassen
Unter Einbeziehung Unter Einbeziehung vorhandener vorhandener StrukturenStrukturen
1. Ablauforganisation
2. Aufgabenverteilung
3. Aufbauorganistion
4. Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung
§ 7a Pflegeberatung§ 92 c - Stützpunkt
3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 24
Errichtung von Pflegestützpunkten
3. Ausübung des Bestimmungs-rechts durch Land (§ 92 c Abs. 1 Satz 1 SGB XI)
für den im jeweiligen Landkreis ausgewählten Pflegestützpunkt
3.Juli 2008 DPBW - Fachtagung 25
Zusammenfassung
Verbesserung der
Betreuung
demenziell erkrankter Menschen
Stärkung von
Ehrenamt und
bürgerschaftlichem Engagement
Verbraucher
schutz und
Qualitäts
kontrolle
Vernetzung
von Angeboten
und Beratung
Umsetzung der Impulse der Pflegereform
Stärkung der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für die Pflege – sozialpolitisches Gesamtkonzept
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige und Pflegende