Die Krise verstehen Hintergründe, Funktionsweise und Krise des Finanzmarktkapitalismus
Mietverhältnis in Krise und Insolvenz
-
Upload
roemermann-rechtsanwaelte-ag -
Category
Law
-
view
429 -
download
3
Transcript of Mietverhältnis in Krise und Insolvenz
MietverhältnisinKriseundInsolvenz
Begegnungen am Jungfernstieg, 29.06.2016
Rechtsanwalt Martin GehlenInsolvenzverwalterBetriebswirt (IWW)Fachanwalt für Insolvenzrecht
Agenda
• ABLAUF DES INSOLVENZVERFAHRENS
• MIETVERHÄLTNIS VOR DER INSOLVENZ
• MIETVERHÄLTNIS NACH ERÖFFNUNG DES INSOLVENZVERFAHRENS
• BETRIEBSKOSTEN, SCHADENSERSATZ UND ZWANGSVOLLSTRECKUNG
• INSOLVENZANFECHTUNG
AblaufdesInsolvenzverfahrens
Wie geht ein Insolvenzverfahren?• Ziel des Insolvenzverfahrens: Gleichmäßige Befriedigung
aller Gläubiger• Insolvenzantrag Verbraucher/Unternehmer/Unternehmen• Gutachtenauftrag/vorläufige Verwaltung• Insolvenzgeld, Bewertung des Vermögens,
Liquiditätsplanung, Kunden- und Lieferantengespräche, Prüfung der Sanierungsmöglichkeiten, Investorensuche
• Eröffnung des Insolvenzverfahrens• Verteilung der Insolvenzmasse an die Gläubiger
Agenda
• ABLAUF DES INSOLVENZVERFAHRENS
• MIETVERHÄLTNIS VOR DER INSOLVENZ
• MIETVERHÄLTNIS NACH ERÖFFNUNG DES INSOLVENZVERFAHRENS
• BETRIEBSKOSTEN, SCHADENSERSATZ UND ZWANGSVOLLSTRECKUNG
• INSOLVENZANFECHTUNG
MietverhältnisvorderInsolvenz
Das Mietverhältnis ist insolvenzfest!
MietverhältnisvorderInsolvenz
Fakten• Insolvenz des Mieters ist kein Kündigungsgrund• Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der
Insolvenzverwalter ein Wahlrecht, ob er den Mietvertrag erfüllt oder kündigt
• Offene Miete vor Stellung des Insolvenzantrages ist eine Insolvenzforderung
• Offene Miete ab Stellung des Insolvenzantrages bis zur Eröffnung des Verfahrens ist in der Regel eine Insolvenzforderung
MietverhältnisvorderInsolvenz
Über den Stand des Verfahrens erkundigen!
MietverhältnisvorderInsolvenz
Tipps für den Vermieter• Status des Insolvenzverfahrens:
www.insolvenzbekanntmachungen.de• Keine Zahlung von Mietrückständen erzwingen• Zahlungszusagen des vorläufigen Insolvenzverwalters
anfordern• Bei Abschluss des Mietvertrages trotz eidesstattlicher
Versicherung: Forderung als unerlaubte Handlung zur Insolvenztabelle anmelden
• Kein Zurückbehaltungsrecht (Vorenthalten der Mietsache) wegen rückständiger Mieten vor Eröffnung
Agenda
• ABLAUF DES INSOLVENZVERFAHRENS
• MIETVERHÄLTNIS VOR DER INSOLVENZ
• MIETVERHÄLTNIS NACH ERÖFFNUNG DES INSOLVENZVERFAHRENS
• BETRIEBSKOSTEN, SCHADENSERSATZ UND ZWANGSVOLLSTRECKUNG
• INSOLVENZANFECHTUNG
MietverhältnisnachEröffnungdesInsolvenzverfahrens
Teilkündigung durch den Insolvenzverwalter möglich!
MietverhältnisnachEröffnungdesInsolvenzverfahrens
Fakten• Nach der Eröffnung entstehende Mietansprüche muss der
Insolvenzverwalter erfüllen - Masseverbindlichkeiten• Kündigungsmöglichkeiten Mieter/Verwalter: Frist 3 Monate• Kein Sonderkündigungsrecht des Vermieters• Kündigungssperre des Vermieters• Insolvenzverwalter wird das Mietverhältnis in der Regel
kündigen und die Zustimmung zur Fortführung durch den Mieter erklären
• Vertragliche Lösungsklauseln zugunsten des Vermieters sind unwirksam
MietverhältnisnachEröffnungdesInsolvenzverfahrens
Informationen über die Mieter beschaffen!
MietverhältnisnachEröffnungdesInsolvenzverfahrens
Aktiv werden!• Vermögensauskunft vor Abschluss von Mietverträgen• Vereinbarung von Sicherheiten wie- Kaution- Kündigungsrecht bei Nichtzahlung der Kaution- Notarielle Beurkundung des Geschäftsraummietvertrages
mit Unterwerfung unter sofortige Zwangsvollstreckung, insbesondere die sofortige Räumungsvollstreckung
• Ausschöpfung der gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Kündigungssperre
• Pragmatische Lösung bei auszugsunwilligen Mietern: Insolvenzantrag?
Agenda
• ABLAUF DES INSOLVENZVERFAHRENS
• MIETVERHÄLTNIS VOR DER INSOLVENZ
• MIETVERHÄLTNIS NACH ERÖFFNUNG DES INSOLVENZVERFAHRENS
• BETRIEBSKOSTEN, SCHADENSERSATZ UND ZWANGSVOLLSTRECKUNG
• INSOLVENZANFECHTUNG
Betriebskosten,SchadensersatzundZwangsvollstreckung
Schadensersatzanspruch vor Eröffnung ist eine Insolvenzforderung
Betriebskosten,SchadensersatzundZwangsvollstreckung
Fakten• Anspruch aus Betriebskostennachzahlung ist eine
Insolvenzforderung• Zwischenablesungen im Zeitpunkt der Antragstellung und
unbedingt im Zeitpunkt der Eröffnung – Zuordnung Insolvenzforderung bzw. Masseverbindlichkeit
• Schadensersatzanspruch nach Eröffnung ist eine Masseverbindlichkeit
• Einzelzwangsvollstreckung vor Eröffnung: zulässig• Einzelzwangsvollstreckung nach Eröffnung: unzulässig• HINWEIS: Risiko bei Zwangsvollstreckung nach
drohender Insolvenz des Mieters, da Eröffnung trotz Titel zur Unterbrechung des Verfahrens führt!
Agenda
• ABLAUF DES INSOLVENZVERFAHRENS
• MIETVERHÄLTNIS VOR DER INSOLVENZ
• MIETVERHÄLTNIS NACH ERÖFFNUNG DES INSOLVENZVERFAHRENS
• BETRIEBSKOSTEN, SCHADENSERSATZ UND ZWANGSVOLLSTRECKUNG
• INSOLVENZANFECHTUNG
E.Insolvenzanfechtung
Rückforderung gezahlter Miete – ein Beispiel
Insolvenzanfechtung
Voraussetzungen der Anfechtung• Erhöhtes Risiko der Rückforderung gezahlter Mieten bis
3 Monate vor Antragstellung• Geringes Risiko der Rückforderung gezahlter Mieten bis
10 Jahre vor Antragstellung• Anfechtungsrisiko auch bei Zahlung der Miete durch Dritte• Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung in Zeitpunkt der
Mietzahlung• Zahlung nicht in vertraglich geschuldeter Art• Gläubigerbenachteiligung• Kenntnis des Zahlungsempfängers
Insolvenzanfechtung
Typische Fälle der Insolvenzanfechtung• Zwangsvollstreckung kurz vor Insolvenzeröffnung• Mietzahlungen kurz vor Insolvenzeröffnung durch Mieter
oder Dritte• Bestellung von Sicherheiten kurz vor Insolvenzeröffnung
Insolvenzanfechtung
Verteidigung gegen Anfechtung• Keine Ratenzahlung vereinbaren bzw. vorher die
wirtschaftlichen Verhältnisse prüfen und dokumentieren• Zahlung im Zweifel besser auf jüngste Mietforderung
verlangen• Keine Dokumentation der Zahlungsunfähigkeit anfordern• Bargeschäftscharakter (Austausch von Leistung und
Gegenleistung innerhalb von 30 Tagen)• Nach Eingang des Anfechtungsschreibens: Reaktion zur
Vermeidung einer Klage durch den Insolvenzverwalter• Die meisten Verwalter sind vergleichsbereit• Beweislast liegt beim Insolvenzverwalter
MietverhältnisinKriseundInsolvenz
Begegnungen am Jungfernstieg, 29.06.2016
Rechtsanwalt Martin GehlenInsolvenzverwalterBetriebswirt (IWW)Fachanwalt für Insolvenzrecht
E-Mail: [email protected]: 0511 / 32 66 0-0, www.roemermann.com
VielenDank.