MFA 2018 Hilfestellung durch die BBK Infos zur Vorbereitung für … 14.03.2018 3 MFA 2018 –...
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14.03.2018
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MFA 2018
▪ Hilfestellung durch die BBK
▪ Infos zur Vorbereitung für den Antragsteller
Präsentation zum Download auf der BBK-Homepage
(www.noe.lko.at/sanktpoelten)
MFA 2018 –grafischer online Antrag im Internet → kein Papierantrag!
Möglichkeiten der Antragstellung ?
� selbständig über eAMA (www.eama.at) durch Antragsteller� mit BNr. und PIN-Code oder Handysignatur
� mit Hilfe BBK als Dienstleister für die elektronisc he Beantragung� Digitalisierung, Eingabe und Beantragung im Auftrag des Antragstellers
� BBK = EDV-Erfasser für Antragsteller !!!
� kostenfrei bis 20 Digitalisierungen (zB Schlagbildungen)� Voraussetzungen:
� definierte Vorbereitung durch Antragsteller� zugeteilten Abgabetermin strikt einhalten
→ Antragstellung auf Basis der Vorbereitungen durch Landwirt !!!
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MFA 2018 –Voraussetzungen für Hilfeleistung durch BBK:
� Durchführung folgender Vorbereitungen
� Bearbeiten/Ausfüllen des von der AMA zugesandten Papier-Hilfsantrages(Versand 2. März, nur Arbeitsunterlage!)
� bei neuen Schlagbildungen oder Herausnahmen von Feldstücksteilen aus der landw. Nutzung → Skizze mit genauen Längen/-Breitenangaben anfer-tigen und bei betreffendem Feldstück in die Feldstücksliste »Siehe Skizze« eintragen
� schriftliche Eintragung aller fehlenden Nutzungsbezeichnungen und Codes (Greening, ÖPUL) in die Feldstücksliste
� Einhaltung des zugeteilten Termins in der BBK (Verschiebungen nur in dringendsten Fällen → Warteliste für freiwerdenden Termin!)
� Termin in BBK muss vom Antragsteller (= Bewirtschafter) wahrgenommenwerden (Ausnahme: bereits vorhandene AMA-Vollmacht)
MFA 2018 -Unterlagen für die Vorbereitung
� Überprüfung und Ausfüllen der Formulare
� Stammdaten
� Beihilfen (Direktzahlung, AZ) ankreuzen
� Feldstücksliste
� vollständige, aktuelle Feldstücke/Schläge/LSE
� wenn notwendig: Streichen, Ergänzen in FS-Liste + Skizzen bei neuer
Schlagbildung (z.B. in Hofkarte), …
� Eintrag der Nutzungen/Kulturen + Codes (wenn notwendig)
� Tierliste , Formular gefährdete Nutztierrassen, Almauftriebsliste
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MFA 2018 –Unterlagen für die Vorbereitung!
� von BBK: � BBK BBK-Rundschreiben Nr. 2� Termin für Hilfestellung in BBK → wird/wurde allen Betrieben,
welche MFA-/HA 2017 mit Hilfe BBK gestellt haben, zugesandt
� für weitere Infos:� alle Merkblätter (Direktzahlungen, ÖPUL 2015, AZ) auf www.ama.at
abrufbar bzw. vom MFA 2015 bereits am Betrieb vorliegend
MFA 2018 – Hilfestellung in BBK → Erforderliche Bei-/Unterlagen
� Ausbildungsnachweis bei erstmaliger Beantragung des Junglandwirte top-up :
� Facharbeiter-/Meisterbrief, LW-Maturazeugnis, Diplom (Landwirtschaft) der Univ. für Bodenkultur
� Auch für GesbR od. juristische Person möglich, wenn Junglandwirt Kontrolle über Bewirtschaftung ausübt � Nachweis Beteiligungsverhältnis
� Bei Betrieben mit einer Vor-Ort-Kontroll e nach dem MFA 2017 – Kontrollberichterforderlich
� Bei neuen Schlagbildungen oder Herausnahmen von Feldstücksteilen - Skizzen(bzw. Einzeichnungen in Hofkarte) anfertigen
� Ausgefüllter Papier-Hilfsantrag von AMA (Feldstücksliste! )
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MFA 2018 – Hilfestellung in BBK → Erforderliche Bei-/Unterlagen
� Bei Abmeldung von Rindern (Tierschutz Stallhaltung und/oder Weidehaltung) –Stallregister mitbringen
� Bei Ersatzpflanzungen oder Flächenausweitungen müssen Fotos mit erkennbarem Lagebezug mitgebracht werden
� Bei Flächenzugängen – Betriebs- und Feldstücksnummer des Vorbewirtschafters oder KG- und Grundstücks-Nr. mitbringen
Bitte beachten!
� MFA 2018 Hilfestellung in BBK von 26. März bis 15. Mai 2018!
� Termine für Beratungen, ZA-Übertragungen, ... nur vormittags!
� kein Telefondienst am Nachmittag!
Direktzahlungen (DIZA) –
Relevantes für den MFA 2018
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Inhalt
Direktzahlungen� Greening� Junglandwirte� ZA-Übertragung
Allgemeine Bestimmungen� Ackerstatuserhalt – Dauergrünlandwerdung
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Greening-Auflagen auf Acker - Ausnahmen?
von Greening-Auflagen auf Ackerflächen (=Anbaudiversifizierung, ÖVF) sind befreit:� Biobetriebe � Obst-, Weinbaubetriebe � Betriebe mit mehr als 75 % Dauergrünland und/oder Ackerfutterflächen
an der lw. Fläche � Betriebe mit mehr als 75 % Ackerfeldfutter, Leguminosen und/oder
Brachen an der Ackerfläche� Betriebe mit weniger als 10 ha Acker
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Greening ab 2018 –ökologische Vorrangflächen - Anrechnung
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Ökologische Vorrangfläche Faktor Detail
Grünbrache 1,0 wie bisher
Bienentrachtbrache 1,5 neu
N-bindende Pflanzen 1,0 bisher 0,7
Zwischenfruchtanbau 0,3 wie bisher
Energieholz ohne Robinie 0,5 bisher 0,3
Elefantengras 0,7 neu
CC-/GLÖZ-Landschaftselemente 1,0 wie bisher
GREENING ab 2018:Grünbrache + „OVFPV“
� Mindestbrachedauer� NEU: 1.1. – 31.7.2018 � Umbruch ab 1.8. möglich
� Brache = keine Nutzung (Anrechnung 1:1)
� Begrünung und Pflege über Vegetationsperiode � Anlage bis spätestens 15. Mai
� Selbstbegrünung zulässig
� keine speziellen Brachemischungen notwendig
� „alte“ Dauerbrache zulässig
� Häckseln jederzeit möglich
� Ackerstatus bleibt erhalten (keine DGL-Werdung in 5 Jahren)� bis 10 % Grünbrache
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GREENING ab 2018:Bienentrachtbrache + „OVFPV“
� Mindestbrachedauer� 1.1. - 31.8. � Umbruch ab 1.9.
� keine Nutzung (Anrechnung 1,5 = Aufwertung)
� Begrünung und Pflege über Vegetationsperiode � Neuanlage (2018) bis spätestens 15. Mai � mind. 4 insektenblütige Mischungspartner
� ausschließlich insektenblütige Mischungspartner im Anlagejahr
� Folgejahre: insektenblütige Mischungspartner müssen vorherrschen
� Pflegemaßnahmen� mind. 1 x pro Jahr, sinnvollerweise Blüte zulassen
� Ackerstatus bleibt erhalten (keine DGL-Werdung in 5 Jahren)� bis 10 % Grünbrache
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GREENING ab 2018:Bienentrachtbrache - Kulturartenliste
� Kulturen� abgeleitet von der beispielhaften Aufzählung insektenblütiger
Mischungspartner zur Begrünung von Biodiversitätsflächen� UBB, Bio
� „… als insektenblütig gelten beispielsweise …“:Borretsch, Buchweizen, Dille, Esparsette, Fenchel, Flockenblume,
Johanniskraut, Klatschmohn, alle Kleearten, Koriander, Kornblume, Kresse,
Leimkraut, Linsen, Löwenzahn, Luzerne, Margerite, Nachtkerze, Ölrettich,
Petersilie, Phazelia, Ringelblume, Rübsen, Schafgarbe, Schwarzkümmel,
Senf, Sonnenblume, Wegwarte, Wiesenknopf, Wilde Malve, Wilde Möhre
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Zum Vergleich:Grünbrache ohne Code
� beihilfefähige Fläche zur Nutzung von ZA – kein ÖPUL
� Mindestbewirtschaftung� Begrünung während der Vegetationsperiode erforderlich
(Selbstbegrünung möglich)
� jährliche Pflege maßnahme zur Hintanhaltung von Verbuschung, Verwaldung oder Verödung(Ausnahme: anderslautende naturschutzrechtliche Vorgaben)
keine festgelegten Aussaat- und Umbruchstermine!
Folie 15
GREENING ab 2018:Mischungen N-bindender Kulturen mit anderen Kulture n
� Kleegras als ÖVF� Definition lt. „Leitlinie Ackerstatuserhalt
und Dauergrünlandwerdung“� mind. 60 % Klee
� weitere zulässige Mischungen� Ackerbohnen-Getreidegemenge� Erbsen-Getreidegemenge� Wicken-GetreidegemengeGetreideanteil muss in jedem Vegetations-stadium untergeordnet sein!
� alle mit Faktor 1,0
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stickstoffbindende Pflanzen + „OVFPV“ -Folgekulturen
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zulässige Eiweißpflanzen + „OVFPV“ (im MFA)
mögliche Folgekulturen
Winterungen� zB Wintergetreide, Raps� Feldfutter – nur Gräser� keine Leguminosen!
Zwischenfrüchte/Begrünungen� Anbau ohne Leguminosen � flächendeckende Begrünung
� praxistaugliche Anlage bis spätestens Anfang (Mitte) Oktober
� Begrünungsumbruch ab 16.2.� ÖPUL-Begrünungen möglich –
müssen über Winter bleiben (Achtung bei Var 3!)
� Begrünung (nicht ÖPUL), keine Mischungen erforderlich
GREENING ab 2018:Pflanzenschutzmittel-Verbot auf ÖVF
� während der Verpflichtung� keine Punktbekämpfung, kein flächiger PS� keine Beizung
� bei Brachen� 1. Jänner bis 31.7. bzw. 31.8.
� bei Zwischenfrüchten� ab Anlage bis Ende Begrünungszeitraum� bei Untersaaten ab Ernte Hauptkultur
� bei Eiweißpflanzen� Aussaat bis Ernte
� bei Energieholz o. Robinie, Elefantengras� ab dem Jahr nach Neuanlage / Neuaustrieb
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Ökologische Vorrangflächen -Codierungen
ÖVF Code im MFA
Grünbrache OVFPV
Bienentrachtbrache OVFPV
N-bindende Pflanzen OVFPV
Zwischenfruchtanbau(Beispiele)
• Variante 3 - GREENING (ab 2018 OVFPV)• Variante 4 - GREENING (ab 2018 OVFPV) + ÖPUL• Variante 5 mit MZ - GREENING (ab 2018 OVFPV)
+ ÖPUL
Energieholz ohne Robinie OVFPV
Elefantengras OVFPV
CC-/GLÖZ-Landschaftselemente
OVF
PV = Pflanzenschutzmittelverzicht
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Junglandwirte - Top-upjährliche Beantragung im MFA
� JLW nicht älter als 40 Jahre im Jahr der ersten Antragstellung � für MFA 2018: ab Jahrgang 1978
� Mindestqualifikation – Ausbildung� spätestens 2 Jahre nach Betriebsgründung/Bewirtschaftungsbeginn� Nachweis (Brief, Maturazeugnis, Bescheid)
� Bewirtschaftungsaufnahme (auf Person Junglandwirt bezogen)� max. 5 Jahre vor erstmaliger Beantragung im MFA
� für MFA 2018: frühestens ab 2013
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Junglandwirte – Ausbildungserfordernis
� anerkannte Fachrichtungen + erforderliche Nachweise
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alle Seiten
Junglandwirte –Beteiligungsverhältnis + Nachweis
� bei juristische Personen/Personengemeinschaften – JungLW mit Entscheidung
� Mehrheitsbeteiligung oder zumindest Gleichberechtigung (zB 50 : 50)
� Vorstand bei AG, Geschäftsführer bei GmbH, Komplementär bei KG,
Vertretungsbefugter bei Vereinen, …� Entscheidungsbefugnis
� Nachweis über Beteiligung im Betrieb� geeignete Unterlagen, wie Vertrag, Vereinbarung, Firmenbuchauszug, …
� Formular „Erklärung der Beteiligungsverhältnisse an Personengemeinschaften“
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Junglandwirte - Top-up - Neuerung
� NEU: Zahlung für max. 5 Jahre ab erster Antragstellung Top-up� bisher ab Betriebsbeginn für max. 5 Jahre
� keine rückwirkende Zahlung der Jahre 2016 + 2017
� ab 2018 aber wieder möglich
� schriftliche Information/Mitteilung durch AMA an betroffene Betriebe
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ZA-Übertragung für 2018
� Abgabefrist = 15.5.2018� mit Flächenweitergabe
� Pacht, Pachtrückfall, Vererbung,
Alm, Kauf/Übergabe/Schenkung
� „beihilfefähige Fläche“ beim
Übernehmer
� ohne Flächenweitergabe� ab 2018 Einbehalt 30 % der zu übertragenden ZA
� Spezialfälle
� „ZA Übertragung mit verzögerter Wirkung“
� Flächenwanderung von 2016 auf 2017 � ZA-Übertragung 2017 auf 2018
� Kommassierung, Tauschflächen - Nachweise
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Neuberechnung ZA-Wert bei Almauftrieb -Beachtenswertes
� Neuberechnung von ZA bei signifikanter Erhöhung Kuhauftrieb� bei Betrieben mit MK-Prämien 2014 + erhöhtem Almauftrieb (Kühe)
ab 2016 (Einrechnung von 138 €/aufgetriebener Kuh/Kalbin)� Neuberechnung und Rückforderungen für 2015, 2016 erfolgte
� Empfehlung für 2018 � Vermeidung erhöhter Kuhauftrieb � Berechnung bleibt unverändert� zusätzlich gealpte Kühe � Neuberechnung ZA
� bei Überschreitung Schwellenwerte =
Erhöhung Auftrieb > 10 % und mehr als 3 MK-Prämien voll in ZA-Werte
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Erhalt Ackerstatus – Voraussetzungen
� innerhalb der letzten 5 Jahre durchgehend Ackerfutter (Kleegras,
Wechselwiese, Futtergräser, Grünbrache ohne Code, auch Wechsel zwischen diesen
Kulturen)
� im 6. Jahr Dauergrünland (5-Jahreszeitraum ohne Fruchtfolge)
� Ackererhalt nur mit Ackerkulturen spätestens zum 6. MFA � Getreide, Mais,…
� Klee, Luzerne (= Leguminosen in Reinsaat)
� ev. Kleegras „LRS“ (als Ergebnis einer reinen Klee-/Luzerneeinsaat)
� sinnvolle Abhilfemaßnahme� einmal geeignete Maßnahme setzen (Umbruch + Anbau Ackerkultur)
� 6 Jahre sicher Acker
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Erhalt Ackerstatus –Ausnahmen von der Dauergrünlandwerdung
Direktzahlungen Schlagnutzungen Code
Greening - ökolog. Vorrangflächen Grünbrache + Bienentrachtbrache
OVFPV
� wenn Verpflichtung besteht (aus Greening, ÖPUL-Teilnahme)
ÖPUL-Maßnahmen Schlagnutzungen Code
UBB, Bio (Bio ab 2017) Grünbrache, sonstiges Feldfutter DIV
Naturschutz (auch ENP) Grünbrache, Energiegras, Futtergräser, Wechselwiese, Kleegras, sonstiges Feldfutter
WFENP
20 jährige Stilllegungen Grünbrache, Wechselwiese K 20
Bio, EEB Grünbrache BG
Gewässerschutz Grünbrache, Energiegras, Futtergräser, Wechselwiese, sonstiges Feldfutter
AG, OG, ZOG
� zählen nicht zum 5-Jahreszeitraumes
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Ausfüllanleitung
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MFA-Flächen 2018 – Stammdaten
12.10.1970
0664/1234567
1231462210000304598
1234567GLÜCKSPILZ EVA
SIEGESSTRASSE 11234 LOTTOSIEGESSTRASSE 1
1234 LOTTO
4711 121070
GLÜCKSPILZ ROBERT, geb. 09.05.1968 (Vollmacht)
GLÜCKSPILZ KARL, geb. 15.01.1947 (Vollmacht)
, MFA-Angaben
Stammdaten überprüfen
Unterfertigung Antrag vor Ort in BBK (=auf ausgedruckter Verpflichtungserklärung) � durch Antragsteller/Vertretungsbefugter
� Unterfertigung Antrag in BBK� Antragsteller/Vertretungsbefugter oder� Unterschriftsberechtigter (Vollmacht!)
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Bewirtschafter nicht mehr aktuell=> Bewirtschafterwechsel durchführen
(rechtzeitig vor MFA, spätestens bis 13.4.)=> MFA solange nicht möglich
zugesendete Unterlagen � Feldstücksliste� Tierliste� ev. gef. Nutztierrassen� ev. Alm-/GW-Auftriebsliste
Aktiver Betriebsinhaber – Angabe im MFA 2018
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� Abfrage (=Angabe) im MFA-Seite 2 – Pflichtfeld
� Großteil (~ 99,9 %) der Landwirte � 2 x NEIN� Einzelfälle mit „JA“
� entweder Betreiber oder Beteiligung + Angabe des Unternehmens
X
X
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Aktiver Betriebsinhaber – Grundvoraussetzung zur Erlangung von Ausgleichszahlungen
� aktiver Betriebsinhaber = jede natürliche oder juristische Person bzw. Vereinigung mit landwirtschaftlicher Tätigkeit (~ 99,9 % Antragsteller )
� nicht aktiv = Betreiber von Flughäfen, Wasserwerken, dauerhaften Sport-
/Freizeitflächen (insb. Golfplatz, Camping, Schilift, Reithalle mit befestigter
Tribüne), Eisenbahnen, Erbringer von Immobiliendienstleistungen
� oder landwirtschaftliche Betriebe mit gesellschafts rechtlicher Verbindung zu derartigen Unternehmen/Tätigkeiten� gesellschaftsrechtliche Verbindung = Beteiligung mit Entscheidungsbefugnis
� nur Einzelfälle
� können trotzdem aktiv sein, wenn < 1.250 € DIZA oder mind. 19 ha
beihilfefähige Fläche oder Nachweis über lw. Zweck
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Angaben MFA 2018 – DirektzahlungenJunglandwirte – Top Up
1 2 3 4 5 6 7
GLÜCKSPILZ MAX UND HERTA
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�
Glückspilz Max�
Ausfüllanleitung MFA 2018 - Kurzversion
JLW
�
�
Direktzahlungen (Zahlungsansprüche) beantragen!
Junglandwirte → top-up nicht vergessen!
autom. Einbeziehung, wenn DZ 2015 max. € 1250,-!Empfehlung Aussstieg, da DZ bis 2019 steigen kann!
wenn mind. 2 ha LN im benachteiligten Gebiet� Überprüfung der Daten zur Erschwernis (zB Angaben
zur Wegerhaltung) und wenn nicht richtig, dann korrigieren!
Keine ganzjährige Haltung RGVE: Ankreuzen � wenn keine ganzjährige Tierhaltung (=
mind. 1 Stück)� wenn unter 0,3 RGVE/ha LF
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Angaben MFA 2018 – ÖPULhändische Ergänzungen (1)
Ausfüllanleitung MFA 2018 - Kurzversion33
Weide Rinder:� Ohrmarkennummer abzumeldender
Tiere� Abmeldung seit Vorjahr online
über MFA
�
�
�
�
5
1.300
GLÜCKSPILZ MAX
1 2 3 4 5 6 7
Bekanntgabe Bewässerung � ankreuzen, wenn Bewässerung geplant� Bewässerung = bewilligungspflichtig (2 Kreuze )
Vordruck ÖPUL-Maßnahmen auf Vollständigkeit prüfen!
Bei Ausstieg aus Maßnahmen (Rückzahlungen beachten)→ Korrektur des entsprechenden Herbstantrages
erforderlich!
Bodennahe Ausbringung:� ausgebrachte Menge in m³
� vom 16.5. Vorjahr – 15.5. aktuelles Jahr � getrennt nach:
� Injektor-Prinzip (1,2 € pro m³)� Schleppschlauchverfahren (1 € pro m³)
Angaben MFA 2018 – ÖPULhändische Ergänzungen (2)
Ausfüllanleitung MFA 2018 - Kurzversion34
�
�
Stallhaltung Jung-/Mastschweine:� Anzahl NICHT teilnehmender Tiere
GLÜCKSPILZ MAX
1 2 3 4 5 6 7
Stallhaltung männlicher Rinder:� Ohrmarke(n) Zuchtstiere� Ohrmarken abzumeldender Tiere
Achtung: Teilnahme mit > 50% der Tiere!
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Vorbereitung/Ausfüllen der Feldstücksliste → Nutzungen und Codierungen bei Ackerflächen ergänzen!
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GLÜCKSPILZ GUSTAV 1 2 3 4 5 6 7
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1234567
1234567
1234567
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1234567
1234567
G
KÖRNERMAIS
KÖRNERMAIS
KÖRNERMAIS
WINTERWEICHWEIZEN
WINTERWEICHWEIZEN
WINTERWEICHWEIZEN
WINTERWEICHWEIZEN
SOJABOHNEN
GRÜNBRACHE
WINTERRAPS
KLEE
KÖRNERMAIS
WINTERWEICHWEIZEN
ZUCKERRÜBEN
ZUCKERRÜBEN
WINTERWEICHWEIZEN
Fst 1 nicht mehr bewirtschaftet � Streichung
Siehe SkizzeSCHLAGTEILUNG
Vermerk »Siehe Skizze« bei Schlagteilungen und
Feldstücksänderungen, Skizze anfertigen und beilegen!
OVFPV
OVFPV
Änderung der Feldstücksgrenze
Siehe Skizze
20 BERG 1,44 G 1 EINMÄHDIGE WIESE 1,44
BNR 1234567; Fst-Nr. 13 ODER KG u. Gstk. Nr.FW
neue Feldstücke ergänzen!
Vorbereitung/Ausfüllen der Feldstücksliste → Nutzungen und Codierungen bei Ackerflächen ergänzen!
GLÜCKSPILZ MAX 1 2 3 4 5 6 7
1234567
1234567
1234567
1234567
1234567
1234567
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1234567
1234567
1234567
1234567
1234567
1234567
1234567
1234567
1234567
KÖRNERMAIS
KÖRNERMAIS
KÖRNERMAIS
GRÜNBRACHE
WINTERGERSTE
KÖRNERMAIS
KÖRNERMAIS
WINTERWEICHWEIZEN
STÄRKEINDUSTRIEKARTOFFEL
OVFPV
HANF, FELINA 32
WINTERWEICHWEIZEN Var 3-Greening
1234567 KÖRNERMAIS
DIGI
OVFPV BIENENTRACHTBRACHE
WINTERWEICHWEIZEN
SONSTIGE ACKERFLÄCHE
SOJABOHNEN
36
DIGI
K20
OVFPV
NEU:� Faktor 1,5 (1 ha = 1,5 ha ÖVF)� Mind. 4 insektenblütige Kulturen in der Mischung� Anbau bis 15. 5.� Brachedauer bis 31.8.� kein Pflanzenschutzeinsatz ab 1.1.
NEUE ÖVF-Kultur : Elefantengras (Miscanthus)� Faktor: 0,7 (1 ha = 0,7 ha ÖVF)� kein Mineraldünger� kein Pflanzenschutz
� Ausnahme: im Jahr der Anlage oder bei Neuaustrieb nach Nutzung
� Beantragung: „Elefantengras“ + OVFPV
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Feldstücksliste – Nutzungen und Codierungen der Grünlandfeldstücke sind vorgedruckt!
1 2 3 4 5 6 7 GLÜCKSPILZ GUSTAV
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1234567
1234567
1234567
1234567
1234567
1234567
1234567
1234567
1234567
1234567
9876543
5
Siehe Skizze
Fst 1 nicht mehr bewirtschaftet � Streichung
Feldstückaußengrenze = Bewirtschaftung in Natur änd ert sich� Ergänzung – Vermerk »Siehe Skizze«� Skizze beilegen (oder Veränderung in Hofkarte einzeichnen)
DIV
DIV WF
Beispiel: Skizze auf A4 Papierblatt
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18m24m GrünbracheOVF
FS 3, Auacker
Wintergerste
Soja + OVFPV
Max Muster, Betr.-Nr. 1234567
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Gefährdete Nutztierrassen
bei Rindern: keine Beantragung der Tiere im MFA notwendig=> deshalb keine Vordruckliste
Vordruckformular an Betriebe, wenn 2017 Schafe, Ziegen, Pferde, Schweine(auch Reservetiere beantragen)
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� mindestens 1 förderbares Tier/Jahr!!
�Die Haltung darf während der Förderperiode nicht aufgegeben werden –> Rückzahlung
� Bei Pferden, Schafen, Ziegen oder Schweinen:
� Meldung innerhalb von 10 Werktagen ab Abgang bzw. Zugang während der Haltefrist an die AMA
Alm -/Gemeinschaftsweide – Auftriebsliste 2018 (1)
40
immer abzugeben – auch wenn nur Rinder aufgetrieben
ACHTUNG: Alm-/Gemeinschaftsweide –Auftriebsliste besteht aus zwei Teilen
1 Eintragung durch Obmann
Angabe der behirteten Kategorien (Pferde, Schafe, Ziegen, Rinder)
vorgedruckte Daten� überprüfen� ggf. ändern
NICHT AUSFÜLLEN:Wird nach Erfassung automatisch befüllt
MFA 2018
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Alm -/Gemeinschaftsweide – Auftriebsliste 2018 (2)
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1234567 Adalbert Adalbert, Almweg 5, 1234 Almdorf Pferde ab 3 Jahre 2 1 5 0 5 1 5 0 9Schafe bis 1 Jahr 20 1 5 0 6 3 0 0 8
� kein Vordruck der Daten der Auftreiber des Vorjahres
� Eintrag durch ObmannRinderdaten werden aus der Rinderdatenbank entnommen(Alm-/Weidemeldung RINDER)
Seite 2 nur abzugeben wenn Schafe, Ziegen und/oder Pferde aufgetrieben werden
ÖPUL 2015-Themen
� Flächenzugang� Biodiversitätsflächen� Mulch/Direktsaat� Tierschutzmaßnahmen� Landschaftselemente� Weiterbildung
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Flächenzugangsregelung
Flächenzugangsregelung (1)
� Flächenzugang = Fläche nahm bisher nicht an Maßnahme teil� 2016 + 2017 unbegrenzt prämienfähig� 2018 + 2019 begrenzt prämienfähig
� maximal 50 % der Maßnahmenfläche 2017� jedenfalls 5 ha
� 2020 und 2021 kein prämienfähiger Flächenzugang mögl ich
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soweit Flächenzugang planbar ist, 2018 oder 2019 durchführen
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Flächenzugangsregelung (2)
� zu beachten bei: � Pachtung, Kauf, Flächentausch� Ausweitung wegen neuem Luftbild� erstmalige Codierung (WF, OG, AG, M,…)� Änderung Nutzungsart
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AUSNAHMEN
� Fläche war beim Vorbewirtschafter in gleicher Maßnahme� Ausweitung bei kulturbezogenen Maßnahmen
� zB Begrünung-Zwischenfrucht, SLK, MZ,…=> kein Flächenzugang und damit prämienfähig!
Flächenzugang –betroffene Maßnahmen
� Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)� Biologische Wirtschaftsweise – Gesamtbetrieb� Biologische Wirtschaftsweise – Teilbetrieb (BIO)� Naturschutzmaßnahme (WF, ENP)� Immergrün� Erosionsschutz Obst/Wein/Hopfen� Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel� Verzicht auf Herbizide und/oder Insektizide Wein/Hopfen� Bewirtschaftung von Bergmähwiesen (M)� Silageverzicht (nur Grünland betroffen, neues Ackerfutter = prämienfähig)
� Vorbeugender Oberflächengewässerschutz (OG)� Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen (AG)
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UBB bzw. Bio: BiodiversitätsflächenBio: Bodengesundungsflächen
Verpflichtungen
UBB-BiodiversitätsflächenFlächenausmaß
� ab 2 ha A + gemähter G-Fläche: � 5 % von Acker + gemähter G-Fläche� Acker: Summe aller Ackerfeldstücke
� gemähtes G: einmähdige Wiese, Streuwiese, Mähwiese/-weide 2 oder mehr
Nutzungen
� ab 15 ha Acker : � 5 % jedenfalls am Acker
� Berechnung in 2 Schritten:� 1. gesamte DIV Fläche
� 5% von Summe A + gemähtem Grünland� 2. Acker DIV Fläche
� 5% von Summe A
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! Sicherheitspölster anlegen (+ 10 %)
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UBB-Biodiversitätsflächen am Grünland früheste Mähtermine
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� einmähdige Wiese – früheste Mahd 1. Juni
� Mähwiese /-weide mit 2 oder mehr Nutzungen
� erste Mahd frühestens bei bisheriger 2. Mahd frühestens am 1.6. jedenfalls am 1.7.
� zweite Nutzung darf Weide sein
2. Mahd bisher
1. Mahd als Biodiv.fläche
Mitte Mai ab 1. Juni
Mitte Juni ab Mitte Juni
Mitte Juli ab 1. Juli
UBB-Biodiversitätsflächen am Grünlandweitere Bestimmungen
50
� WF-Flächen mit Schnittzeitpunktverzögerung gelten(= Codes GL01-GL32 und GN01-GN02 möglich)
� Fläche bis 2020 auf gleichem Standort belassen
� Reduktion auf Mindestmaß (5% von gemähtem G + Sicherheits-polster) jährlich möglich – auch ohne Flächenverlust
� kein flächiger Pflanzenschutz�Punktbekämpfung erlaubt
� keine Düngung vor erster Mahd�Düngung nach der ersten Mahd bis zum Verbotszeitraum
(= bis 29. November) erlaubt (AP Nitrat)
14.03.2018
26
� mind. 4 insektenblütige Mischungspartner bis 15. Mai des ersten Jahres anzulegen� keine Größenvorgabe� Sonderregelung „Altbrachen“
� frühester Umbruch: 15. September des zweiten Jahres� Ausnahme Flächenverlust – Anteil über 5 % kann auch schon nach dem
ersten Jahr umgebrochen werden.
� mind. 1 x, max. 2 x jährlich Häckseln oder Mahd und Abtransport� auf 50 % frühestens am 1. August
� betrieblich, nicht schlagbezogen� auf anderer Hälfte keine zeitliche Beschränkung
� Beweidung, Drusch sind nicht erlaubt
Biodiversitätsflächen am AckerAnlage, Umbruch, Pflege
51
Bio-Bodengesundungsflächen Einbindung in Fruchtfolge
� = „Grünbrache BG “� mindestens 2 x auf gleicher Fläche im MFA� frühester Umbruch 15. August des 2. Jahres � maximal 3 x auf gleicher Fläche� dann Einbindung in Fruchtfolge
� verpflichtender Umbruch� Anbau einer eindeutig neu anzubauenden Ackerkultur
(an Beantragung erkennbar)
� Getreide, Mais,…� unzulässige Folgekulturen: Grünbrache, Klee, Kleegras, Luzerne,
sonstiges Feldfutter und Wechselwiese
� oder Umwandlung in DIV-Fläche
52
BG seit 2015 auf gleicher Fläche⇒ Handlungsbedarf im MFA 2018
14.03.2018
27
BIOBodengesundung zu DIV
� wenn Bodengesundung keine Altbrache� Umbruch (vollflächig!) frühestens nach 2. Jahr � Anlage einer genutzten DIV - Fläche gemäß Bestimmungen�„Klee DIV“ oder „sonstiges Feldfutter DIV“ �„Grünbrache DIV“ nicht zulässig
� wenn Bodengesundung Altbrache � Umbruch auf mind. 15% bei mind. 0,20 ha� � „Grünbrache DIV“ oder „sonstiges Feldfutter DIV“
53
Altbrache ist, wenn seit 2014 Stilllegung
Details und Beispiele:
siehe AAL 102 / 2016
Mulch-/Direktsaat (inkl. Strip-Till)
erosionsgefährdete Kultur nach Variante 4, 5 oder 6
14.03.2018
28
Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip-Till) (1)
� wann ist/war MZ-Beantragung im Herbstantrag notwendig?� Varianten 4, 5 oder 6 beantragt� UND erosionsgefährdete Kultur folgt im MFA 2018
55
wenn beides zutrifft:
MZ Codierung auf allen Schlägen mit geplanten erosionsgefährdeten Kulturen notwendig!
� Beispiel:FS mit Var 4, 5 oder 6 Nachfolgekultur MZ-verpflichten d?
Nr. 3 Körnermais ja
Nr. 7 Körnermais ja
Nr. 9 Sommergerste nein
Nr. 17 Zuckerrübe ja
Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip-Till) (2)
56
Anbau Variante 4, 5, 6 (nicht zwingend!)
JA NEIN
NEIN� keine MZ-Codierung
notwendig0 € / ha
60 € / ha
keine MZ Codierung möglich und notwendig
erosionsgefährdete Kultur(en) im nächsten MFA ?
JA� MZ-Codierung auf
allen Flächen mit erosionsgefährdeten
Kulturen verpflichtend0 € / ha
14.03.2018
29
Weidemaßnahme, Stallmaßnahme
Dokumentation, Abmeldung von Tieren, händische Ergänzungen
Weidemaßnahme
� Mindestens 2 RGVE/Betrieb
� Mindestens 120 Weidetage (vom 1. April bis 15. Nov.)
� Förderfähig max. 4 RGVE/ha Weidefläche (FW-Codierun g!!!!)
� Verfügbarkeit von Ställen im Winter
� Zugangsmöglichkeit zu Tränke auf Weide
� Unterstellmöglichkeit auf Weide – oder rasche Verbringung in den Stall
� Aufzeichnungen!!
58
14.03.2018
30
WeideDokumentation!!!
� keine Formvorschrift
� bei Vorortkontrolle Aufzeichnung
zur Weidehaltung vorzuliegen
� besonders über Tiere, die aus
Hinderungsgründen im Stall gehalten
werden
� Beispiel - Aufzeichnungsblatt auf
AMA Homepage
2018
bei Ort reicht auch Betriebsnummer
nach Weidesaison Datum Weideende eintragen!
59
� Tier verlässt den Betrieb vor Erreichen der 120 Tage (Schlachtung, Verkauf)
� Hineinwachsen in beantragte Kategorie zu Zeitpunkt, ab dem Herde keine 120 Tage mehr auf Weide
� Hineinwachsen in beantragte Kategorie nach Ende Weidehaltung
� Krankheit� Belegung� Witterung� Abkalbung� …
Weide, keine Abmeldung von Tieren erforderlich
60
⇒ 120 Tage beziehen sich auf gesamte Kategorie⇒ anteilsmäßige Berücksichtigung von Tieren die frühe r ab-
gehen oder später hineinwachsen
14.03.2018
31
Abmeldung im MFA 2018händische Ergänzungen
Ausfüllanleitung MFA 2017 DI Schübl, DI Schlager61
Weide Rinder:� Ohrmarkennummer abzumel-
dender Tiere
�
�
�
�
GLÜCKSPILZ MAX
1 2 3 4 5 6 7
MFA 2018
Weidemaßnahme, Abmeldung von Tiereninnerhalb von 10 Tagen online
� wenn Tiere aus bestimmten Gründen nicht 120 Tage auf Weide� Schau-, Versteigerungsvorbereitung im Stall, …
� Endmast im Stall
� Tier passt aufgrund von Verhalten, Gewicht, … nicht zur Tiergruppe auf der Weide
� online-Abmeldung im MFA 2018 � bei Abgabe MFA oder später als Korrektur (auf Seite „Angaben MFA 2018“)
1. Meldung bei Rindern=> Ohrmarkennummern der abgemeldeten Tiere bekanntgeben
=> Stallregister mitbringen (verhindert Abschreibfehler)
2. Meldung bei weiblichen Schafen bzw. Ziegen=> Anzahl der beweideten Tiere verringern
62
14.03.2018
32
ZS = Zuchtstier
x
X = abmelden Weide
Weide, Abmeldung von TierenStallregister
63
7894561
x
x
ZS
Stallhaltung Rinder, MastschweineAbmeldenotwendigkeiten
Tiere, die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen, müssen abgemeldet werden zB:� männliche Rinder bzw. Mastschweine auf Vollspalten gehalten� männliche Rinder werden angebunden� Zuchtstiere� geforderte Flächenmaße können nicht eingehalten werden
(Buchtengröße, befestigte Flächen, … )� Mastschweine: in einzelnen Buchten kann nicht ausreichend
Beschäftigungsmaterial in Form von Raufutter (Heu, Stroh) zu Verfügung gestellt werden
Die Fördervoraussetzungen müssen am Betrieb vom 1. Jänner bis 31. Dezember eingehalten werden.
64
14.03.2018
33
Angaben MFA 2018 – ÖPULStallhaltung männliche Rinder
Ausfüllanleitung MFA 2017 DI Schübl, DI Schlager65
GLÜCKSPILZ MAX
1 2 3 4 5 6 7
Zuchtstier: Ohrmarkennummer(n )
Ohrmarkennummer(n)von abzumeldenden Tieren := stehen auf Vollspalten= sind angebunden= zu wenig Gesamtfläche pro
Stier= eingestreute Liegefläche
kleiner 40 % der Gesamtfläche
Männliches Rind älter 6 Monate
Nutzbare Gesamtfläche im
Stallabteil
bis 350 kg 3,0 m²
bis 500 kg 3,6 m²
ab 500 kg 4,2 m²
MFA 2018
Beispiel3 Stiere werden auf Vollspalten gehalten
1234567
AT 122 122 122 AT 30.07.2014 m FV AT 122 123 122 30.09.2016 Nein Nein
AT 132 122 122 AT 30.07.2016 m FV AT 132 123 122 30.09.2016 Nein Nein
AT 142 122 122 AT 30.06.2016 m FV AT 142 123 122 30.09.2016 Nein Nein
AT 152 122 122 AT 15.07.2016 m FV AT 152 123 122 30.09.2016 Nein Nein
AT 162 122 122 AT 28.07.2016 m FV AT 162 123 122 30.09.2016 Nein Nein
AT 172 122 122 AT 30.07.2016 m FV AT 172 123 122 30.09.2016 Nein Nein
AT 182 122 122 AT 01.07.2016 m FV AT 822 123 122 30.09.2016 Nein Nein
AT 192 122 122 AT 10.07.2016 m FV AT 192 123 122 30.09.2016 Nein Nein
AT 193 122 122 AT 30.05.2016 m FV AT 193 123 122 30.09.2016 Nein Nein
9 Tiere, w: 0 / m: 9 / ohne Angabe: 0
Zuchtstier
werden auf Vollspalten gehalten => abmelden
Stallregister zur MFA-Abgabe mitbringen⇒ abzumeldende Tiere kennzeichnen⇒ Vorteil: korrekte Ohrmarkennummern
66
ZS = Zuchtstier
X = abmelden
x
ZS
x
x
14.03.2018
34
Ausfüllanleitung MFA 2017 DI Schübl, DI Schlager
Angaben MFA 2018 – ÖPULStallhaltung Schweine
67
�
�
�
Jung-/Mastschweine:Anzahl NICHT teilnehmender Tiere= auf Vollspalten= zu wenig Beschäftigungsmaterial= eingestreute Liegefläche unter 40 %
der Gesamtfläche= zu wenig nutzbare Gesamtfläche
Zuchtsauen:KEINE Anzahl angeben= alle Tiere müssen teilnehmen
GLÜCKSPILZ MAX
1 2 3 4 5 6 7
Jung- und Mast-schweine
Nutzbare Gesamtfläche im
Stallabteil
bis 50 kg 0,7 m²
bis 85 kg 0,9 m²
ab 85 kg 1,1 m²
MFA 2018
Weide- oder Stallhaltungsmaßnahme (Tierschutz)ab 2018 keine Teilnahme mehr gewünscht
68
= Abmeldung der Maßnahme im HA, in dem beantragt= Abmeldedatum: ab 1.1.2018� keinesfalls früher (z.B. 1.12.2017), ansonsten Prämie für 2017 weg
� Tierschutzmaßnahmen sind einjährige Maßnahme
� Einstieg mittels Herbstantrag� gilt bis Ende 2020� letztmalig 2019 möglich
� Ausstieg vor 2020 ist aktiv zu melden
14.03.2018
35
ÖPUL – Landschaftselemente
� VOK-Erfahrungen
� Definitionen LSE
� Erhaltungspflicht
� Entfernungstoleranz
� Ersatzbäume
� Abgrenzung punktförmige zu flächigen LSE
� Dauerweide oder Hutweide?
� Ausweitung LN
LSEErfahrungen aus Vorort-Kontrollen
� häufige Umwandlungen von Bäumen/Büschen zu flächigen (Rain/Böschung, Hecke/Ufergehölz, Feldgehölz)
� Löschen von Bäumen/Büschen, die außerhalb von FS stehen� weil Teil des Waldes� weil Freizeitfläche, Hoffläche, Garten, …
� Neuaufnahmen von LSE � vor Ort vorhandene, bisher nicht referenzierte/beantragte� Hintergrund für Neuaufnahme:
� Erhaltungspflicht der LSE
70
14.03.2018
36
Definitionen ÖPUL2015 – LSE
� Erhaltung schreibt UBB und Bio vor, wenn:� Lage am FS� Verfügungsgewalt beim Teilnehmer
� keine Erhaltungspflicht auf Almen, Hutweiden
71
ÖPUL2015-LSE Größenbedingungen
punktförmig Baum/Busch Kronendurchmesser ab 2 Meterunter 100 m² - Abstand 5 m,
flächige
Feldgehölz/Baumgruppe/Gebüschgruppe
Fläche: ab 100 m² bis < 1.000 m²Breite/Länge: mindestens 10 mRäumlich von Wald getrennt (Weg,LN)
Hecke/Ufergehölz Fläche: ab 50 m², Länge: ab 20 mBreite: von 2 m – 10 m im Durschnitt
Rain/Böschung/Trocken-steinmauer
Fläche: ab 50 m², Länge: ab 20 mBreite: von 2 m – 10 m im Durschnitt
Achtung bei Bäumen zum Waldrand
72
Wald
BB grenzen an Wald. Beantragung passend, wenn:- dazwischen genutzte LN- dazwischen natürliche
Abgrenzung wie Weg
Mahd bis zur FS-Grenze?Weidezaun rechtfertigt nicht FS-Grenze=> FS-Grenze anpassen
sehr wahrscheinlich nicht der Fall⇒ BB nicht beantragen und ⇒ rückwirkend abmelden
14.03.2018
37
Flächige LSE -Erhaltungspflicht, Veränderungsmöglichkeiten
Verbote:� Entfernung, Zerstörung der LSE� Rodung von Gehölzen, Ausgraben von Wurzelstöcken� Abbrennen von Böschungen und Gehölzbeständen� Aufschüttungen, Abgrabungen, Nivellierungen� sonstige Maßnahmen, die zur Verringerung der LSE-Fläche führen� Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln
73
Ausnahme : Naturschutzbehörde genehmigt Vorhaben vor Durchführung => Bei Veränderungswunsch Antrag bei Naturschutzabteilung stellen
Erlaubte Veränderungen ohne Genehmigung :� Querung von Hecken durch Wirtschaftswege� Pflegemaßnahmen (Zurückschneiden, auf Stock setzen)
MFA – Infoveranstaltung 2017
Erhaltungspflicht Bäume
� Baum > 2 m Kronendurchmesser ist erhaltungspflichtig
(bei 5m Abstand zu anderen LSE)
� Egal, ob Einzelbaum beantragt wird oder nicht !!!
� Achtung: regelmäßig neue Luftbilder –> Abgleich durch AMA
� Beantragte Bäume müssen bis 31.12. in der Natur vorhanden seinWenn ersatzlose Entfernung zwischen MFA und 31.12., dann ist eine Korrektur des MFA erforderlich!
74
14.03.2018
38
MFA – Infoveranstaltung 2017
Entfernungstoleranz bei Einzelbäumen
Zulässige Veränderungen bis Ende 2020 ohne Genehmigung:
� Ersatzlose Entfernungen : „1 Baum pro angefangener 10 Bäume“ �1 bis 10 Bäume am Betrieb: 1 ersatzlos entfernbar�11 bis 20 Bäume am Betrieb: 2 ersatzlos entfernbar , …
� Basis für Toleranzberechnung ist die Anzahl der korrekt beantragten Einzelbäume im MFA des ersten Teilnahmejahres� Aktuellste Feldstücksliste oder Hilfssummenblatt MFA mit
Berücksichtigung von negativ beurteilten Bäumen durch AMA (letzte ÖPUL-Mitteilung des ersten Teilnahmejahres!)
75
MFA – Infoveranstaltung 2017
Entfernungstoleranz bei Einzelbäumen
� Toleranz ändert sich nicht bei Flächenzu- oder Abgängen (Basis bleibt MFA des ersten Teilnahmejahres)� Erhaltungspflicht beachten!
� Toleranz ändert sich nicht bei Änderung von Bäumen auf HECKE
� Empfehlung: „Buch führen“ über Einzelbäume (für Nachvollziehbarkeit, Sachverhaltserhebung, Toleranzberechnung)
76
14.03.2018
39
HLN entbindet von LSE-Erhaltungspflicht
� HLN = Herausnahme aus der landwirtschaftlichen Nutzung � Verbauung (Stall, Silo, Straße, Auslauf, Reitplatz, Parkplätze…),� Erhaltungspflicht von LSE erlischt
� vorübergehende Inanspruchnahme von LN für Bautätigkeiten� Lagerung von Baumaterial, Aushub, unbefestigte Zufahrt,…� Erhaltungspflicht von LSE ist gegeben
�Ersatzpflanzungen oder Abklärung mit Naturschutzbehörde
� Achtung: Erhaltungspflicht erlischt nur auf bebauter Fläche!
77
Ziel: Berücksichtigung von LSE bei Baumaßnahmen
Ersatzbäume
Kriterien und Hinweise, Meldung
78
14.03.2018
40
MFA – Infoveranstaltung 2017
Ersatzbäume – Kriterien (1)
� Kronendurchmesser unter 2 Meter� zum Zeitpunkt der Meldung RAA!!
⇒ am Luftbild eindeutig unter 2 Meter (seit Aufnahme ist BB gewachsen!)
� Lage am Feldstück� nicht im angrenzenden Wald
� zwischen Wald und Baum muss entweder LN sein oder zumindest Weg,
Straße (= Abgrenzung)
� nicht auf Hutweiden, Almen
� auf anderem FS nur mit Genehmigung der Naturschutzabteilung
� nicht auf flächigem LSE (Rain, Böschung)
79
MFA – Infoveranstaltung 2017
Erfahrungen mit Ersatzbäumen
80
14.03.2018
41
MFA – Infoveranstaltung 2017
Ersatzbäume – Kriterien (2)
� Abstand zu anderen LSE mindestens 5 Meter
� Fläche in Verfügungsgewalt� gegeben bei Eigenflächen� gegeben bei Pachtflächen� nicht gegeben auf öffentlichen Flächen
� z.B. Straßenböschungen
� andere Baumart erlaubt� Hinweis: Erhaltung Charakter von Streuobstwiesen
� Streuobstbaum anderer Art erlaubt
� Ist Ersatzpflanzung nicht erfolgreich -> neuer Ersatzbaum!
81
MFA – Infoveranstaltung 2017
Foto als Nachweis für Ersatzbäume
� „Passbild“ mit Größennachweis < 2 Meter
� „Gruppenbild“, auf dem die Position in der Natur nachvollziehbar ist� inkl. Nachweis über 5m Abstand zu anderem LSE (z.B. mit Zollstock)
� „Entfernter“ Baum darf auf Foto nicht ersichtlich sein
� Foto muss ausgedruckt mitgebracht werden
82
14.03.2018
42
MFA – Infoveranstaltung 201783
Ersatzbäume >2m
1
Fotos für Ersatzbaum –Gruppenbild und Passbild
MFA – Infoveranstaltung 2017
Negative Beurteilung RAA - Vorgehensweise
� Telefonische Kontaktaufnahme mit der BBK
Durchsicht und Besprechung weiterer Möglichkeiten
� Antrag auf Neubeurteilung (in der BBK!)
� Löschen des negativen Baumes (schriftliche Beauftragung der BBK möglich –kein persönliches Erscheinen nötig)
� Antrag auf Neubeurteilung in der BBK
Bessere Nachweise (Fotos)
84
14.03.2018
43
Einzelbaum oder Hecke ?
Abgrenzung punktförmige zu flächigen Landschaftselementen
85
MFA – Infoveranstaltung 2017
Einzelbaum – Abgrenzung zu flächigen LSE„flächig toppt punktförmig“
� Kriterium: „BB muss am FS oder maximal 5 Meter außerhalb stehen“
86
unter Baum findet Nutzung statt ?(= Mahd oder Beweidung)
ja nein
BB �
flächiges LSE in Natur gegeben ?
nein
BB�
ja
kein BB
14.03.2018
44
Beispiele für falsche Beantragung -Handlungsbedarf
wer ändert auf flächiges Konsequenzen
AMA-Luftbildwartungab Änderung weniger LSE-Prämie
Landwirt im MFA 2018
VOK ev. LSE-Abweichung => Invekos-Sanktion bei LSE-Prämie
87
BB außerhalb von FS beantragt⇒ keine Mahd => keine LNUND Kriterien für Hecke erfüllt⇒ ab MFA 2018 Hecke beantragen
(in Vorjahren belassen)⇒ RAA von BB auf Hecke
AMA ändert auf Hecke bei:� Luftbildwartung� VOK� RAA
Dauerweide oder Hutweide ?
Keine LSE-Abgeltung auf Hutweiden!
88
14.03.2018
45
2 Beispiele Hutweide, Gangln
89
Foto Luftbild
MFA – Infoveranstaltung 2017
Dauerweide oder Hutweide ?
90
eindeutig wie Hutweide aussehende Fläche als Dauerweide beantragt und damit viele BB; wenn VOK Hutweide feststellt, werden viele BB aberkannt => große Abweichung!!
14.03.2018
46
Dauerweide zu Hutweide im MFA 2018Konsequenzen
� Hutweiden , Definition� minderertragsfähig, eher extensiv beweidet, in der Regel ohne Pflege
� KEINE maschinelle Futtergewinnung/Pflege wegen Bodenbeschaffen-
heit möglich („bucklig“, extreme „Ganglbildung = Viehtritt“)
� Futterflächenanteil = prämienfähige Fläche
�meist weniger Futterfläche als Dauerweide
� Hutweide = neue Referenzart seit 2017
91
Direktzahlung (ZA) ÖPUL-Prämie AZnur 2015: ZA-Zuteilung 1 : 5
ab 2016 kein Unterschied1 ha = 1 ZA
� kein Unterschied bei Bio, UBB, EEB
� Unterschied bei WF (Prämie geringer) und LSE (keine Prämie)
� weniger Punkte für Hangneigung (50 % der Fläche)
� Auszahlung zu 100 %
MFA – Infoveranstaltung 2017
Ausweitung der landw . Nutzfläche im MFA -Vorgehensweise
� Rodung� Rekultivierung� Neuaufnahme LN (bisher nicht beantragte Fläche)
92
� Mitzubringen :Rodungsbewilligung, Genehmigung der Naturschutzabteilung+ Foto
14.03.2018
47
ÖPUL-Weiterbildungsverpflichtung
ÖPUL-Weiterbildungsverpflichtung
94
� alle Kursteilnehmer erhalten (neuerlich) eine Teilnahmebestätigung� für Veranstaltungen von 1.1.2015 – 28.2.2018� per Mail, bei MFA-Abgabe 2018 oder postalisch an Teilnehmer� wenn noch Stunden fehlen: Kurse heuer absolvieren
�Tipp: online-Kurse
�jeweils nur für der LK-bekannte Veranstaltungen
14.03.2018
48
Weiterbildung mit online-Kursenhttps://noe.lfi.at/
� UBB-Biodiversitätsflächen , was soll ich anbauen(1 h UBB/Bio, 20 €)
� standortangepasste Grünland-bewirtschaftung(2 h UBB/Bio, 25 €)
� Mein Bodenwissen – wir gehen dem Boden auf den Grund (2 h UBB/Bio/GW, 25 €)
� ab September: Stickstoff im Ackerbau (ev. 2 h UBB/Bio/GW, 25 €)
95
Infoblätter pro Kurs:
- siehe Ende Handout- In BBK auflegen, an Interessierte aushändigen
Novelle Aktionsprogramm Nitrat 2018,Beanstandungen bei VOK bzgl. Nitrat
14.03.2018
49
Novelle AP Nitrat
� Mit 1. Jänner 2018 in Kraft getreten� Langer und langwieriger Weg bis zur Novelle� Flächendeckende Anwendung bisheriger Maßnahmen (=österreichweit) werden weiterhin als geeignet angesehen und daher grundsätzlich weitgehend fortgeschrieben� Neu: verstärkte Aktionen in niederschlagsarmen Gebieten mit erhöhten Nitratkonzentrationen im Grundwasser und in Gebieten mit einem hohen Belastungsrisiko
Verbotszeiträume (rot=neu)
Gleichstellung Verbotszeitraum Dauergrünland und gesamtes Feldfutter inklusive
Verkürzung (30. Nov bis 15. Feb statt 30. Nov bis 28. Feb)
Übrige LN, flüssige Wirtschaftsdünger und N-Mineraldünger:
15.Okt bis 15.Feb
bei Dauergrünland und wenn Folge- oder Zwischenfrucht bis 15. Okt angebaut:
15. Nov bis 15. Feb
Ganze LN, Stallmist, Kompost, Klärschlamm entwässert:
30. Nov bis 15. Feb
Bei allen Kulturen unter Vlies oder Folie ist N-Düngung ab 1. Feb zulässig sowie bei
Sommerdurum, Sommergerste, Wintergerste, Raps
14.03.2018
50
Förderung der Strohrotte
Eine Förderung der (Getreide-, Mais-)Strohrotte durch leichtlösliche N-Gaben ist im AP-Nitrat nicht mehr vorgesehen:
„Ausbringung von N-Düngemitteln (ausgenommen Mist, Kompost, Carbokalk, Klärschlamm entwässert) darf nur auf einer lebenden Pflanzendecke oder unmittelbar vor der Feldbestellung erfolgen“
Bedeutet für Güllegaben im Herbst:Egal ob nach Getreide- oder Maisernte: für herbstliche Güllegaben ist noch im Erntejahr der Anbau einer Folgefrucht oder Zwischenfrucht erforderlich. Förderung der Strohrotte alleine stellt keinen N-Düngebedarf mehr dar
Düngung in Hanglagen mit angrenzendem Oberflächengewässer
Bei Ausbringung von N-Düngemitteln auf einem Schlag mit mehr als 10% Hangneigung zu einem Oberflächengewässer hin ist zumindest eine abschwemmungshemmende Maßnahme zu Ergreifen nicht nur bei Anbau von Mais, Rübe oder Erdäpfel, sondern ab 2018 auch bei weiteren Kulturen mit langsamer Jugendentwicklung:Hirse, Sojabohne, Sonnenblume
Abschwemmungshemmende Maßnahmen wie bisher:Querstreifeneinsaat, Quergräben, Schlagteilung, Bestockung über den Winter, erosionshemmendes Anbauverfahren
Zusätzlich (unverändert) nicht vergessen: Gabenteilung für N-Gaben größer 100 kg Nff/ha (außer Festmist und Kompost)
14.03.2018
51
Was ist eine Hanglage >10% ?
20 m10%
Maßnahmen nicht zwingend
Maßnahmen zwingend
Entscheidend ist die Hangneigung innerhalb der ersten 20 Meter ab Oberflächengewässer
Gabenteilung (N-Gaben > 100 kg N ff/ha)
Allgemein:N-Gaben in Form von Nitrat-N, Ammonium-N, Harnstoff-N größer 100 kg Nff/ha sind zu teilen
Ausgenommen:� Düngung zu Mais und Gemüse
bei zumindest mittelschweren Böden (Tongehalt ab 15%)
� Düngung mit stabilisierten Düngern
In Hanglagen:N-Gaben größer 100 kg Nff/ha sind zu teilen
Ausgenommen:� Festmist� Kompost
14.03.2018
52
Feldmieten
Feldmieten = Zwischenlagerung von Festmist auf gewachsenem BodenNeu:� Zwischenlagerung bis 5 Tagen stellt keine Feldmiete i.S. AP Nitrat dar
(Anm: zur Erleichterung von Wirtschaftsdüngertransfer von Tierhalter zu Nichttierhalter)
� Zur höchstzulässigen Lagerdauer von 12 Monaten bei Pferdemist werden auch Festmiste von Schafe, Ziegen, Lamas und Alpacasgezählt
Unverändert:Vorlagerung, Räumung nach spätestens 8 (12) Monaten, mindestens 25 Meter von Oberflächengewässer entfernt, seit 1 Jahr an dieser Stelle keine Feldmiete war, kein staunasser Boden, maximale Feldmietengröße: N-Gehalt in Feldmiete übersteigt nicht den N-Bedarf der angrenzenden Flächen
Anmerkung zu Feldmieten
Die wesentlichen Bestimmungen bezüglich Feldmieten sind auch leicht vor Ort kontrollierbar und gelten seit 2003:
� Jährlicher Standortwechsel� Nicht direkt neben dem Bach, See, Teich (mind. 25 Meter Entfernung)� Räumung inkl. landw. Verwertung innerhalb 8 (12) Monate� Maximalgröße: N in Feldmiete ≤ N-Bedarf der angrenzenden Flächen
Dennoch stellen Feldmieten bei Vor-Ort-Kontrollen h insichtlich „Nitrat“ noch immer den häufigsten Beanstandungsgrund dar
Am häufigsten betroffen: Pferdehalter
14.03.2018
53
Anpassung einiger N-Obergrenzen an SGD7
Bei einigen Ackerkulturen (Erdäpfel, Zuckerrübe, Weizen) änderten sich die Ertragslagen [t/ha] und auch die dazugehörigen N-Obergrenzen [kg Njahreswirksam/ha] in den „Richtlinien für die sachgerechte Düngung, 7. Auflage.“ Diese Änderungen wurden im AP-Nitrat 2018 übernommen
ZB Zuckerrübe
N-Obergrenzen, Ertragslagen
N-Obergrenzen stellen keine generellen N-Düngeempfehlungen dar
N-Obergrenzen im AP-Nitrat = N-Empfehlungen nach SGD inkl. aller möglichen Zuschläge = maximale N-Gaben = Obergrenzen in kg Njw/ha
Für Teilnehmer an „Vorbeugenden Grundwasserschutz“ keine Änderungen für Flächen im Projektgebiet, N-Obergrenzen gemäß ÖPUL
Ertragslageneinstufung:Die Ertragslage ist anhand der tatsächlich erzielten Erträge im Durchschnitt der letzten Jahre einzustufen.Bei Anwendung hoher Ertragslagen (v.a. hoch2 und hoch3) sollten Nachweise für VOK bereitstehen (zB Körnermais „hoch3“: >13 t/ha)
14.03.2018
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Aufzeichnungen für N-Düngung
Betriebsbezogene N-Bilanzierung ab 2018:
� Nicht erforderlich für Almen und Gemeinschaftsweiden� Nicht für Betriebe kleiner 15 ha LN, wenn weniger als 2 ha Gemüsebau� NEU: Nicht für Betriebe mit mehr als 90% Dauergrünland oder
Feldfutter an der LN
Für das Jahr 2017 sind betriebsbezogene N-Bilanzen noch nach den Regelungen des AP-Nitrat 2012 maßgeblich, da neue Verordnung erst ab 1. Jänner 2018 gültig
Anmerkung:LN jeweils ohne Einrechnung von Almen und GemeinschaftsweidenFlächen, bei denen durch bautechnische Maßnahmen das Grundwasser nicht in den Nährstoffkreislauf eingebunden ist (Glashäuser, Folientunnel…..) sind keine LN im Sinne des AP-Nitrat
Häufigste Beanstandungen bei VOK hinsichtlich Nitrat
� N-Bilanz:� fehlt (v.a. kleine Betriebe) oder� unvollständig (Kleintiere fehlen: Hühner, 2 Schafe, Kaninchen …..)
� Güllegruben: Dichtheitsattest ab Errichtung 1.1.2005 erforderlich. Oft nicht auffindbar
� Wissen über Mindestlagerkapazität fehlt. � LK-Düngerrechner, Tabellenblatt Tiere. Mindestlagerkapazität wird automatisch mitberechnet
� Feldmieten immer an der gleichen Stelle. Fehlende befestigte Festmistlagerstätten. V.a. Pferdehalter
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Verstärkte Aktionen in Nitrat-Risiko-Gebieten
Erstmals werden für Betriebe in bestimmten Gebieten zusätzliche Maßnahmen vorgeschrieben.Die Gebietsausweisung auf Ebene der Katastralgemeinden betrifft Teile der südlichen Steiermark, des Lafnitztales, des Nordburgenlandes, des Wiener Beckens, des Marchfeldes und des Weinviertels sowie der Traun-Enns-Platte. Betriebssitz ist entscheidend
Diese „verstärkten Aktionen“ betreffen:1. N-Bilanzen (betriebsbezogen) bereits ab 5 ha2. Schlagaufzeichnungen bezüglich N-Düngung für Ackerflächen3. Unter bestimmten Voraussetzungen mehr Güllelagerraum als für 6-
Monatsanfall4. Dokumentation Feldmieten
Gebietskulisse „Verstärkte Aktionen“
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Vorort-Kontrollen
häufige Beanstandungen bzw. Auffälligkeiten
CC – Pflanzenschutz Erfahrungen aus Kontrollen
� mangelhafte Aufzeichnungen� unvollständig, nicht aktuell
� tagaktuell/zeitnah und genau Führen (Vorlage verwend en)� bei Auslagerung PS: Aufzeichnung am Betrieb notwendi g
� Plausibilisierung Aufwandmengen � Rechnungen - Aufzeichnungen - Vorräte
� fehlende Rechnungen, zu hohe Aufwandmengen
� Rechnungen bereitlegen, mehr Augenmerk auf Verbrauc h� Lagerung unzulässiger Mittel
� nicht mehr zugelassene PSM
� rechtzeitig entsorgen
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Cross Compliance – Pflanzenschutzrelevante Bestimmungen
� Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
� in Österreich zugelassen (Pflanzenschutzmittelregister pmg.ages.at)
� Einhaltung der Anwendungsbestimmungen
� Kultur, Aufwandmengen, Wartefristen, …
� persönliche Eignung des Anwenders
� Sachkundeausweis
� sachgemäße Lagerung
� kein Zugriff für Unbefugte, kein Austritt PSM, …
� Führung von Aufzeichnungen über verwendete PSM
� aktuelle Dokumentation
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CC - PflanzenschutzmitteleinsatzErforderliche Aufzeichnungen
� Wann � Datum der Anwendung/Häufigkeit� Wo � behandelte Kultur und behandelte Fläche -
Feldstück/Schlagbezeichnung� Was � verwendetes Pflanzenschutzmittel� Wieviel � Aufwandmenge pro Hektar bzw. Konzentration
�Vorlagen zB im LK-Düngerrechner, …
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VOKProbleme bei Immergrün bzw. Weidemaßnahme
� Aufzeichnungen � nicht vorhanden� nicht vollständig (z.B. IG: Umbruch von Ackerfutterflächen fehlt in
Aufzeichnungen, Begrünungen nicht eingetragen, usw.)� „Kalender-Aufzeichnungen“ oft nicht vollständig
� sehr aufwendige Kontrolle� Aufzeichnungsvorlage verwenden!
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� www.ama.at / Formulare und Merkblätter / ÖPUL2015 / Aufzeichnungsvorlagen
� Q:\A D Invekos\MFA2018\Merkblätter-Informationsmappe\Aufzeichnungsvorlagen
� www.eama.at (Pin-Code) / Register Flächen / Abfragen / Vorlagen
Aufzeichnungs- und Meldevorlagenbetriebsindividuell im eama!
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Naturschutz WFVorort-Kontrollen - Erfahrungen
� Größtes Problem bei WF-Schlägen am Grünland !� Antragsteller kann Lage des Schlages nicht zeigen� Lage laut Antragsteller entspricht nicht der digitalisierten� Antragsteller kennt Auflagen nicht !!
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Zusammenfassung – MFA 2018 Vorbereitung
� Antragsteller persönlich anwesend (oder Bevollmächtigter)
� Mitnahme in BBK zur Abgabe MFA
� vollständig ausgefüllter „Papierantrag der AMA “
� alle Kreuze gesetzt, notwendige Angaben vervollständigt
� bearbeitete (= ausgefüllte) Feldstücksliste
� Eintragung aller Nutzungen, Kulturen, Codes
� Dokumentationen in Hofkarte (Skizzen)
� neue Feldstücks-/Schlaggrenzen einzeichnen
� LSE aktualisiert (Streichung, Ergänzung)
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Zusammenfassung – MFA 2018zur MFA-Abgabe mitzubringen, Termin einhalten
� ZA-Übertragung bei Flächenänderungen (mit Unterschriften)
� für Referenzänderungsantrag (Unterlagen, Fotos)
� Ausbildungsnachweis (Junglandwirt -Top-up)
� Nachweis Beteiligungsverhältnis
� Prüfbericht von VOK 2017
� Stallregister (bei Rinder und Weide-, Stallmaßnahme)
� zugeteilten Termin einhalten !!!
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Danke für die Aufmerksamkeit!
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