Menschen Wae Rts

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Landesfachschule fr Sozialberufe »Hannah Arendt« BERUFSBILDUNG SÜDTIROL Autonome Provinz Bozen-Südtirol Deutsche und ladinische Berufsbildung

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German

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Landesfachschule für Sozialberufe»Hannah Arendt«

BERUFSBILDUNG

SÜDTIROL

Autonome Provinz Bozen-Südtirol

Deutsche und ladinischeBerufsbildung

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© 2005

Autonome Provinz Bozen

Landesfachschule für Sozialberufe

»Hannah Arendt«

Redaktion und Koordination: Gudrun Schmid

Fotos: Hanna Battisti

Grafik: Hermann Battisti

Druckvorstufe: Typoplus

Druck: Ferrari Auer

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Vorwort des Direktors 3

Allgemeine Informationen zur Ausbildungsstätte

und zu den Ausbildungen 4

Die Aus- und Weiterbildungen 8

Die Geschichtliche Entwicklung 16

Inhalt

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Sich anderer

annehmen bedeutet,

dem Leben einen

Sinn geben.

Hannah Arendt

An der Landesfachschule für Sozialberufe bilden wir seit vielen

Jahren Menschen aus, die in der Begleitung und Pfl ege von

Menschen in sozialer Notlage tätig sein werden – Sozialbetreuer-

Innen, Pfl egehelferInnen und WerkerzieherInnen.

Neu dazugekommen ist ein Zweig, der auf die zeitgemäße und

professionelle Begleitung und Betreuung von Kindern vorbe-

reitet: Wir freuen uns, nun auch die Ausbildungen zur/zum

Tages mutter/-vater und zur/zum KinderbetreuerIn anbieten zu

können.

Nicht zuletzt kann an unserer Ausbildungsstätte der Beruf der

ZahnarzthelferIn erlernt werden. Auch in diesem Arbeitsfeld

steht der Mensch im Mittelpunkt.

Eine Besonderheit aller Ausbildungen an der »Hannah Arendt«

stellt die enge Verknüpfung von Theorie und Praxis dar, die

eine optimale Vorbereitung auf die anspruchsvollen Berufe, für

die wir befähigen, garantiert. Fundiertes Wissen, professionel-

les Können und die humanistische Werthaltung unserer Stu-

dierenden liegen uns am Herzen, sie spielen eine zentrale

Rolle in ihrer zukünftigen Arbeit mit Menschen.

Aus diesem Grunde verfolgen wir das Ziel, unsere Ausbildungs-

stätte zu einem Ort der Bildung und der Be gegnung für Men-

schen in sozialen Berufen auszubauen. Für unsere Absolven-

tInnen bieten wir weiterführende berufl iche Spe zialisierungen

und über 60 Weiterbildungsseminare jährlich an.

Der Abschluss einer Grundausbildung an der Landesfachschule

für Sozialberufe ermöglicht einen guten Start ins Berufsleben:

Die berufl iche Kompetenz unserer AbsolventInnen wird in den

Sozialdiensten sehr geschätzt, viele Türen stehen offen.

Der Direktor

Dr. Luigi M. Loddi

Vorwort des Direktors

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Hauptsitz

Der Hauptsitz der Landesfachschule für Sozial-

berufe verfügt seit Jänner 2000 über ein eige-

nes Schulgebäude. Im Zentrum von Bozen

gelegen, ist es Teil des kürzlich renovierten

Kapu zi nerklosters. Die alte Bausubstanz wur-

de erhalten und mit einem neuen Anbau er-

gänzt. Der Standort ist geschichtlich bedeut-

sam: Erstmals urkundlich erwähnt wurde die

ehemalige Burg Wendelstein um 1242, sie ist

eines der ältesten Bauwerke Bozens.

Die Schule verfügt über helle, geräumige Klas-

senzimmer, Praxis- und Seminarräume, eine Bibliothek, eine

Lehrküche, eine Turnhalle, eine Aula Magna und eine schöne

Gartenanlage.

Sie fi nden sie in der Wolkensteingasse 1, vom Bahnhof aus in

fünf Minuten zu erreichen. Eine gute Parkmöglichkeit bietet

das nahe gelegene »Parkhaus Bozen-Mitte«.

Landesfachschule für Sozialberufe »Hannah Arendt«

I-39100 Bozen, Wolkensteingasse 1

Tel. (+39) 0471 973 494, Fax (+39) 0471 980 728

[email protected]

Sekretariat

Parteienverkehr ist von Montag bis Freitag

von 9.00 bis 12.00 Uhr, zusätzlich am Don-

nerstag von 15.00 bis 16.30 Uhr. Auskünfte

und allgemeine Informationen erhalten Sie

von unseren MitarbeiterInnen telefonisch von

Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr

und von 14.00 bis 16.30 Uhr.

Außenstellen

Die Landesfachschule verfügt über je eine Au-

ßenstelle in Brixen und Meran, wo verschie-

dene Ausbildungen und Fachseminare ange-

boten werden.

Allgemeine Informationen zur Ausbildungsstätte und zu den Ausbildungen

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Die Außenstelle Brixen ist im Jakob Steiner Haus in Milland,

Vintlerstraße 34, untergebracht; jene von Meran befi ndet sich

im ehemaligen Hotel Paradiso, in der Verdistraße 34.

Wohnheim

Studierende haben die Möglichkeit, während der Ausbildungs-

zeit in einem zentral und ruhig gelegenen Wohnheim (Elisabe-

thinium, Runkelsteinstraße) günstig zu wohnen. 40 Betten für

Männer und 40 Betten für Frauen stehen zur Verfügung. Es

handelt sich um Einbettzimmer, wobei jeweils zwei Zimmer

über ein Bad und eine kleine Teeküche verfügen. Das Haus

bietet ein Frühstücksbüffet an.

Praktikum

Eine Besonderheit der Grundausbildungen ist die enge Ver-

knüpfung der theoretischen Ausbildung mit der Praxis. Zwi-

schen 30 und 50% der Ausbildungszeit verbringen die Studie-

renden am »Lernort Praxis« – in fachspezifi schen Einrichtungen.

Durch diese Verbindung von theoretischem Fachwissen und

praktischer Erfahrung werden Wissen, Können und Haltungen

in optimaler Weise gefördert. Eine Lehrperson der Schule be-

gleitet und bewertet das Praktikum nach den von der Schule

vorgesehenen Modalitäten. In den sozialen Einrichtungen wer-

den die Studierenden von einer Bezugsperson angeleitet.

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Finanzielle Unterstützung

Einkommensabhängig werden folgende Beiträge vergeben:

PendlerInnen, die öffentliche Verkehrsmittel benützen, können

um die Rückvergütung der Fahrtkosten ansuchen. Wer im

Heim oder außerhalb der Familie wohnt, kann um Studienbei-

hilfe ansuchen. Die Studierenden der Vollzeitausbildungen er-

halten ein Taschengeld für die effektiv geleisteten Praktikums-

stunden während der Ausbildung. Während der Praktika

übernimmt die Landesverwaltung bis zu einer bestimmten

Höchstgrenze die Fahrtspesen und die Spesen für Unterkunft

und Verpfl egung. Während des Theorieunterrichts haben alle

Studierenden Anspruch auf das verbilligte Mittagessen.

Die Kriterien für die fi nanzielle Unterstützungen zugunsten der

Studierenden werden jährlich von der Landesregierung fest-

gelegt.

Beratung für Studierende

Eine Ausbildung, die nicht nur Inhalte vermitteln, sondern letzt-

endlich zu einem »Beziehungsberuf« befähigen will, stellt

hohe Ansprüche an die Entwicklungsfähigkeit der Studieren-

den. Das kann manchmal mit Konfl ikten und Krisen einherge-

hen. Der Schulalltag, die Konfrontation mit der Praxis oder die

Auseinandersetzung mit der eigenen Person werfen oft Fragen

auf, die allein nicht ausreichend beleuchtet werden können.

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Eine eigens dafür eingerichtete Anlaufstelle zur Beratung steht

den Studierenden zur Verfügung. Sie können sich nach Verein-

barung für kurz- und mittelfristige Beratung an die zuständi-

gen MitarbeiterInnen wenden.

Vernetzung mit europäischen Schulen

Seit 1995 ist die Landesfachschule als einzige Ausbildungsstät-

te Italiens Mitglied der europäischen Vereinigung ACE-Europa

(Association of Care-Educators in Europe). Der »Arbeitskreis

Europa«, ein Gremium, das VertreterInnen aus den verschiede-

nen Schulen der Mitgliedsländer zum ständigen Austausch

nutzen, befasst sich mit dem Vergleich der Lehrpläne und mit

den Ausbildungs- und Arbeitsmarktbedingungen. Seit 2005

beteiligt sich die Landesfachschule für Sozialberufe an der

jährlichen Europäischen Projektwoche. Während dieser Woche

öffnen alle teilnehmenden Schulen ihren Unterricht für Gast-

studentInnen und ermöglichen diesen einen Einblick in ihre

Realitäten. Ziel von ACE-Europe ist es, eine gemeinsame euro-

päische Identität im Bereich der Berufsbildung für die soziale,

sozialpädagogische sowie sozialpfl egerische Begleitung von

Menschen zu entwickeln.

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Die Landesfachschule für Sozialberufe sieht

ihre Schwerpunkte in zwei Bereichen: traditio-

nell als Aus- und Weiterbildungseinrichtung

für die Begleitung von Menschen in sozialen

Notlagen; seit einigen Jahren zusätzlich im

Bereich der professionellen Begleitung und

Betreuung von Kindern.

Neben Fachausbildungen werden auch spezi-

fi sche Spezialisierungen und Weiterbildungs-

seminare angeboten.

Die Landesfachschule bemüht sich um eine

fachlich fundierte Ausbildung und fördert mit

verschiedenen Lehrangeboten die persönliche

und soziale Kompetenz, um verantwortungs-

bewusstes Handeln auf der Grundlage einer refl ektierten Be-

rufsethik anzuregen. Erwachsenengerechtes, erkenntnisorien-

tiertes Lernen steht im Vordergrund. Offene Lernformen und

Projektwochen fördern die Eigenverantwortung und die Sozial-

kompetenz der Studierenden.

Die Aus- und Weiterbildungen

Ausbildung zur/zum SozialbetreuerIn

Das landesgesetzlich geregelte Berufsbild des/der Sozialbe-

treuers/in orientiert sich an Menschen in sozialen Notlagen. Es

handelt sich um eine Grundausbildung für Sozialdienste.

Der Einsatz erfolgt vorrangig in Einrichtungen des sozialen

und sanitären Bereichs, unter anderem in Alten- und Pfl ege-

heimen, Hauspfl egediensten, Wohn- und Arbeitseinrichtungen

für Menschen mit Behinderung, Wohn- und Arbeitseinrichtun-

gen für psychisch kranke Menschen (mit Zusatzausbildung),

Familien sowie familienähnlichen Einrichtungen, Schulen und

Kindergärten.

Um eine Grundausbildung für den Beruf als SozialbetreuerIn

zu erhalten, gibt es an der Fachschule grundsätzlich zwei Mög-

lichkeiten: die Vollzeitausbildung und die berufsbegleitende

Ausbildung.

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Vollzeitausbildung

Aufnahmebedingungen:

• 4 Wochen Vorpraktikum, Mittelschulabschluss

und Mindest alter von 18 Jahren oder

• 2 Jahre Oberschule bzw. 2 Jahre Vollzeitberufs-

bildung oder abgeschlossene Lehre.

Die Ausbildung dauert drei Jahre, jeweils von

September bis Juni. Der Unterricht ist auf ca.

38 Wochenstunden verteilt. Die Fachpraxis

erfolgt in schulbegleitenden Praktikumsein-

sätzen in Einrichtungen der Sozialdienste (Al-

tersheimen, Hauspfl egediensten, Wohn- und

Ar beits einrichtungen für Menschen mit Behin-

derung usw.).

Berufsbegleitende Ausbildung

Aufnahmebedingungen:

• Abschlussdiplom der Mittelschule

• Mindestalter 25 Jahre (vollendet innerhalb des Schuljahres)

• Die BewerberInnen müssen eine einjährige Tätigkeit in Ein-

richtungen des sozialen oder sanitären Bereichs aufweisen

können oder

• das Diplom als Sozialhilfskraft besitzen und 6 Monate Dienst

in oben genannten Einrichtungen belegen.

• Für Sozialhilfskräfte mit 12 Monaten Dienst in Einrichtungen

des sozialen oder sanitären Bereichs besteht die Möglich-

keit, nach einem bestandenen Vorgespräch in das zweite

Ausbildungsjahr einzusteigen.

Die Fachausbildung beginnt jeweils im Herbst, dauert vier Jah-

re und wird in Blockveranstaltungen durchgeführt. Die 1500

Stunden Theorie werden in circa 10 Unterrichtsblöcke pro Jahr,

von Montag bis Samstagmittag, aufgeteilt. Das Praktikum um-

fasst 1500 Stunden in Einrichtungen der Sozialdienste sowie

der Kindergärten und Schulen. Die Arbeitstätigkeit wird zum

Teil als Praktikum anerkannt.

Der Abschluss der berufsbegleitenden Ausbildung ist jenem

der Vollzeitausbildung gleichgestellt.

Wenn wir auch

nur einem Menschen

geholfen haben

zu hoffen, war unser

Leben nicht umsonst.

Martin Luther King

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Ausbildung zur/zum Pfl egehelferIn

Die Ausbildung zur/zum Pfl eghelferIn wird von

der Landesfachschule ebenfalls als Vollzeit-

sowie als berufsbegleitende Ausbildung ange-

boten. Pfl egehelferInnen sind in Einrichtungen

des sozialen und sanitären Bereichs tätig.

Vollzeitausbildung

Aufnahmebedingungen:

• Mittelschulabschluss, Mindestalter von 17

Jahren; ein Vorpraktikum wird empfohlen.

Die Ausbildung dauert 1 Jahr. Der Unterricht

ist auf ca. 36 Wochenstunden verteilt, die

Fachpraxis erfolgt in schulbegleitenden Prakti-

kumseinsätzen in Einrichtungen des sozialen

und sanitären Bereichs (Altersheimen, Haus-

pfl egediensten, Krankenhäusern).

Berufsbegleitende Ausbildung

Aufnahmebedingungen:

• Abschlussdiplom der Mittelsschule

• Vollendung des 25. Lebensjahres innerhalb der Ausbildungs-

zeit

• Vorrang haben Personen, die sechs Monate Dienst in Ein-

richtungen des sozialen oder sanitären Bereichs aufweisen

können.

Die Fachausbildung beginnt jeweils im Herbst, dauert zwei

Jahre und wird in berufsbegleitender Form durchgeführt. Sie

umfasst insgesamt 1.100 Unterrichtsstunden.

Die 650 Stunden Theorie werden in ca. 9–10 Unterrichtsblöcke

pro Jahr, von Montag bis Samstagmittag, aufgeteilt.

Das Praktikum umfasst 450 Stunden in Einrichtungen des so-

zialen und sanitären Bereichs. Die Arbeitstätigkeit wird zum

Teil als Praktikum anerkannt.

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Ausbildung zur/zum WerkerzieherIn

Die Ausbildung zur/zum WerkerzieherIn richtet

sich an Per sonen, die in Einrichtungen der

sozialen Dienste sowie im Bereich der Arbeits-

eingliederung mit und für Menschen in sozia-

ler Notlage tätig sind (Menschen mit geistiger,

Sinnes- und/oder Körperbehinderung, psy-

chisch Kranke, Ex-Alkoholabhängige, Ex-Dro-

genabhängige, Haft entlassene, einkommens-

schwache Menschen, Einwanderer usw.).

Aufnahmebedingungen:

• Meisterbrief oder

• die Bescheinigung über die berufl iche Eig-

nung mit anschließender fünfjähriger Berufs-

erfahrung in den Bereichen Handwerk und

Industrie oder,

• falls für ein Handwerk keine Eignungsbeschei-

nigung vorgesehen ist, eine achtjährige Be-

rufserfahrung in dieser Tätigkeit oder

• das Reifezeugnis der Kunstschule, der Ge-

werbeoberschule sowie der Frauenober-

schule.

BewerberInnen mit einer einjährigen Berufs-

praxis als WerkerzieherIn in einer öffentlichen

oder privaten Körperschaft haben Vorrang.

Die Fachausbildung dauert drei Jahre und wird

in Blockveranstaltungen durchgeführt. Die

1000 Stunden Theorie werden auf zirka 8–9

Unterrichtsblöcke pro Jahr, die in der Regel

von Montag bis Samstagmittag abgehalten

werden, aufgeteilt.

Das Praktikum umfasst, auf die Gesamtdauer

der Ausbildung verteilt, 800 Stunden und wird

in verschiedenen Einrichtungen absolviert.

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Ausbildung zur/zum Tagesmutter/-vater

Die Tagesmütter und -väter erhalten an der Landesfachschule

für Sozialberufe eine Ausbildung, die in Unterrichtsblöcken auf

eineinhalb Jahren verteilt ist. Sie ermöglicht die reguläre Aus-

übung des Berufes in der eigenen Wohnung.

Aufnahmebedingungen:

• Abschluss der Mittelschule

• Interessierte müssen über eine Wohnung verfügen, die den

vorgesehenen räumlichen und hygienisch-gesundheitlichen

Richtlinien entspricht.

Die Ausbildung umfasst insgesamt ca. 400 Stunden, inklusive

90 Stunden Praktikum. Der Unterricht erfolgt an der Landes-

fachschule für Sozialberufe in Bozen beziehungsweise an den

Außenstellen. Das Praktikum sieht vor, dass die Teilnehmer-

Innen zwei unterschiedliche Einrichtungen (Kinderhort, Kinder-

garten) und eine Tagesmutter jeweils eine Woche lang besu-

chen, anschließend werden die Erfahrungen in der Gruppe

refl ektiert.

Ausbildung zum/zur KinderbetreuerIn

Die Landesfachschule für Sozialberufe führt

eine Vollzeitausbildung zum/zur Kinderbetreu-

erIn für Personen durch, die in Kin derhorten

sowie stationären und teilstationären Einrich-

tungen für Kinder tätig sein wollen.

Zugang zu dieser Ausbildung haben:

• AbsolventInnen der Pädagogischen Gymna-

sien, der Lehranstalten für Soziales und der

Fachoberschule für Soziales – allgemeine

Richtung

• Dipl. SozialbetreuerInnen

• InhaberInnen des Diploms der 3-jährigen

Fachschulen für Hauswirtschaft

• Dipl. Tagesmütter/-väter mit nachgewiesener 8-jähriger Be-

rufserfahrung

Für alle BewerberInnen dieser Ausbildung wird ein Aufnahme-

verfahren durchgeführt, in dem die Berufserfahrung im sozial-

pädagogischen Bereich bzw. in der Betreuung und Erziehung

von Kindern sowie die grundsätzliche Eignung für diesen Beruf

geprüft und bewertet werden.

Wenn das Leben

keine Vision hat,

nach der man sich sehnt,

die man verwirklichen

möchte, dann gibt es

auch kein Motiv,

sich anzustrengen.

Erich Fromm

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Die Ausbildung dauert 1 Jahr. Der Unterricht ist auf ca. 32 Wo-

chenstunden verteilt; die schulbegleitenden Praktikumseinsät-

ze fi nden in Kinderhorten beziehungsweise in stationären und

teilstationären Einrichtungen für Kinder statt.

Ausbildung zur/zum ZahnarzthelferIn

Die Landesfachschule für Sozialberufe führt die 3-jährige Lehr-

lingsausbildung zur ZahnarzthelferIn durch, die nach Vollen-

dung des 15. Lebensjahres mit Lehrvertrag besucht werden

kann.

Aufnahmebedingungen:

• Lehrverhältnis in einer Zahnarztpraxis

• Vollendetes 15. Lebensjahr.

Die theoretische Ausbildung dauert drei Jahre. In jedem Jahr

wird ein Block zu neun Wochen Unterricht (zu je 36 Wochen-

stunden) abgehalten. Nach einer Prüfung am Ende der Aus-

bildung erhalten die angehenden ZahnarzthelferInnen das

Lehrabschlussdiplom. Der Einsatz erfolgt in privaten sowie öf-

fentlichen Zahnarztpraxen.

Ergänzungsausbildung zur/zum Pfl egehelferIn für Sozialhilfskräfte

Die Landesfachschule für Sozialberufe bietet eine Ergänzungs-

ausbildung für Sozialhilfskräfte an, welche das Berufsdiplom

als Pfl egehelferInnen erlangen wollen.

Aufnahmebedingungen:

• Die BewerberInnen müssen das Diplom als Sozialhilfskraft

besitzen.

Die Fachausbildung dauert 2 Jahre und wird in berufsbeglei-

tender Form durchgeführt.

Die 350 Stunden Theorie werden in circa 9 Unterrichtsblöcke

pro Jahr aufgeteilt, die in der Regel von Donnerstag bis Sams-

tagmittag abgehalten werden.

Das Praktikum umfasst 450 Stunden (auf zwei Jahre verteilt) in

Einrichtungen der sozialen und sanitären Dienste. Die Arbeits-

tätigkeit wird zum Teil als Praktikum anerkannt.

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Ergänzungsausbildung zur/zum SozialbetreuerIn

für Altenpfl egerInnen und FamilienhelferInnen

Die Landesfachschule für Sozialberufe bietet

eine berufsbegleitende Ergänzungsausbildung

für Altenpfl egerInnen und Fami lien hel ferInnen

an, welche das Berufsdiplom als Sozialbetreuer-

Innen erlangen wollen.

Aufnahmebedingungen:

• Die BewerberInnen müssen das Diplom als

Altenpfl egerInnen und FamilienhelferInnen

besitzen und

• eine 2-jährige Tätigkeit in Einrichtungen der

Sozialdienste aufweisen können.

Die Ausbildung dauert zwei Jahre und wird in

Blockveranstaltungen durchgeführt. Die 400

Stunden Theorie werden auf 10 Unterrichtsblöcke pro Jahr auf-

geteilt, die in der Regel von Donnerstag bis Samstagmittag

abgehalten werden.

Das Praktikum umfasst mindestens 240 Stunden – über zwei

Jahre verteilt – in Einrichtungen der Sozialdienste bzw. in Kin-

dergärten und Schulen (Betreuung von Menschen mit Behinde-

rung).

Zusatzqualifi kationen

Für jene, die bereits eine Grundausbildung im

sozialen Bereich abgeschlossen haben und

sich berufl ich weiterbilden möchten, bietet

die Landesfachschule für Sozialberufe ein

breites Angebot an Weiterbildung und Zusatz-

qualifi kationen an.

Zusatzqualifi kationen sind mittelfristige, be-

rufsbegleitende Weiterbildungsangebote, die

den AbsolventInnen der Landesfachschule

und den im Sozialbereich Tätigen eine vertief-

te Auseinandersetzung mit spezifi schen The-

men ermöglichen. Zurzeit werden folgende

Spezialisierungen angeboten: »Sterbebeglei-

tung und Trauerarbeit«, »Zusatzqualifi kation

zur Pfl ege und Betreuung von Menschen mit Demenz«, »Sozial-

psychiatrie«, »Animation und Aktivierung in Betreuung und

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Pfl ege«, »Suchtarbeit – Lehrgang für Fachkräfte der sozialen

Dienste«.

Zusatzqualifi kationen fi nden blockweise über mindestens ein

Jahr verteilt statt und schließen mit einem Zertifi kat ab.

Qualifi zierungslehrgänge

Für Führungskräfte von sozialen Dienstleistungsbetrieben so-

wie von Dienstleistungsbereichen (Mittlere Führungskräfte wie

z. B. StrukturleiterInnen, Pfl egedienstleiterInnen, Bereichsleiter-

Innen, u. a.) bietet die Landesfachschule für Sozialberufe den

»Qualifi zierungslehrgang für Führungskräfte von sozialen

Dienstleistungsbetrieben bzw. -bereichen (Mittlere Führungs-

kräfte)« an.

Weiterbildungsseminare

Das Seminarangebot der Landesfachschule ist in der Broschü-

re »Berufl iche Weiterbildung« der deutschen und ladinischen

Berufsbildung zusammengefasst und kann auch über die Inter-

netadresse der Schule (www.sozialberufe.berufsschule.it) ein-

gesehen werden. Es handelt sich um Kurse von unterschiedli-

cher Dauer. ReferentInnen der Landesfachschule, Fachkräfte

aus der Praxis und ExpertInnen aus dem In- und Ausland wer-

den dazu eingeladen, ihr Wissen und Können an Personen zu

vermitteln, die in Sozialeinrichtungen tätig sind, aber auch an

Interessierte. Halbjährlich wird ein neues Programm erstellt,

das folgende Schwerpunkte beinhaltet: fachspezifi sche Weiter-

bildung im Bereich der Arbeit mit Kindern, mit Menschen in

sozialen Notlagen, wie etwa Pfl ege, Betreuung und Beglei-

tung; berufsbezogene Themen, wie beispielsweise die Organi-

sation der Arbeit und die Zusammenarbeit im Team sowie

persönlichkeitsorientierte Aspekte der Psychohygiene und An-

gebote der Freizeitgestaltung.

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Das Inspektorat für Berufsbildung bot 1984

erstmals eine zweijährige Vollzeitausbildung

für Altenpfl egerInnen und FamilienhelferInnen

an. In den folgenden Jahren kamen vielfältige

Ausbildungen dazu: die berufsbegleitende Aus-

bildung für BetreuerInnen für Menschen mit

Behinderung; die Vollzeitausbildung für Erzie-

herInnen im Heim und in der Jugendarbeit;

die berufsbegleitende Ausbildung für Erziehe-

rInnen und WerkerzieherInnen für Menschen

mit Behinderung und eine Vollzeitausbildung

für BetreuerInnen für Menschen mit Behinderung.

Aufgrund der großen Nachfrage und der wachsenden organisa-

torischen Erfordernisse wurde 1991 die Landesfachschule für

Sozialberufe gegründet.

Im Jahr 1994 wurde die berufsbegleitende Ausbildung für Al-

tenpfl egerInnen und FamilienhelferInnen und die vom Landes-

sozialplan vorgesehene neue polyvalente Grundausbildung für

die Sozialdienste, genannt »Fachausbildung zur Sozialbetreue-

rIn«, initiiert. Seit 1995 werden zusätzlich Weiterbildungsange-

bote und Spezialisierungen für das Fachpersonal der Sozial-

dienste angeboten. Neue Ausbildungen kamen hinzu: jene für

Sozialhilfskräfte, Pfl egehelferinnen, Tagesmütter und -Väter,

Kin derbetreuerInnen sowie die Ergänzungsausbildungen zur

Pfl egehelferIn. 2003 wurde die Landesfachschule nach der

deutsch-jüdischen Philosophin und Sozialwissenschaftlerin

Hannah Arendt benannt.

Die Geschichtliche Entwicklung der Landes fachschule für Sozialberufe »Hannah Arendt«

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Hannah Arendt

Zentrale Bedeutung in Hannah Arendts Philosophie haben jene

Gedanken, die die Grundlage des Berufes darstellen, auf den

die Ausbildungsstätte vorbereitet:

Der Mensch kann als Einzelner nicht überleben, er benötigt in

seinem ganzen Leben immer wieder die Unterstützung und

Hilfe anderer, von der Geburt bis zum Tode: »Sich anderer

annehmen bedeutet, dem Leben einen Sinn geben«.

Hannah Arendt wurde 1906 in Hannover geboren. Sie studierte

Philosophie, Theologie und Griechisch in Marburg, Freiburg

und Heidelberg. 1941 emigrierte sie mit ihrem Ehemann Hein-

rich Blücher und ihrer Mutter in die USA, wo sie bis zu ihrem

Tode lebte. Sie lehrte Philosophie an mehreren angesehenen

Universitäten Amerikas. 1963 erschien ihre Reportage über den

Eichmann-Prozess, die sie schlagartig bekannt machte. Sie er-

hielt zahlreiche Preise und insgesamt wurden ihr zehn Ehren-

doktorwürden verliehen. 1975 starb Hannah Arendt in New

York.

Struktur und Organisation

Die Landesfachschule für Sozialberufe ist eine öffentliche Insti-

tution der Südtiroler Landesverwaltung und untersteht der

Abteilung für deutsche und ladinische Berufsbildung. Der Ab-

teilungsdirektor übt die Aufsichtspfl icht über alle Berufsschu-

len des Landes aus und ist weisungsberechtigt. Politische In-

stanz ist der Landesrat für die deutsche und ladinische Schule

und Berufsausbildung.

Direktor

Der Ausbildungsstätte steht ein Direktor vor, der die vereinbar-

ten Ziele umsetzen und die Vorgaben der Landesverwaltung

einhalten muss. Er koordiniert, überprüft und entscheidet in

relativer Autonomie über die Abläufe und die Tätigkeiten der

Lehrpersonen, des Verwaltungs- und Reinigungspersonals.

In der Koordination und Zusammenarbeit sind Grundsätze wie

Klarheit und Transparenz als Werthaltung im Leitbild der Schu-

le verankert.

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Lehrende

Die Landesfachschule untersteht der allgemeinen Personalord-

nung der Landesverwaltung und bezieht ihre MitarbeiterInnen

– Lehrende und Verwaltungspersonal – über eine Rangord-

nung. Die unterschiedlich ausgebildeten Fachkräfte arbeiten in

den verschiedenen Bereichen zusammen. Um ein förderliches

Arbeitsklima zu gewährleisten, sind sie bemüht, in ständigem

Dialog die Beziehungs- und Konfl iktfähigkeit zu stärken. In der

Umsetzung ihres Auftrages richten sie sich nach gesetzlichen

Vorgaben, den Lehrplänen und den Grundwerten der Instituti-

on, die im Leitbild beschrieben sind. Demnach ist jede Lehr-

person dazu angehalten, ihren Unterricht im Rahmen des gel-

tenden Lehrplanes und im Sinne der Lehrfreiheit zu gestalten,

wobei Klassenzusammensetzung und Lernvoraussetzungen be-

rücksichtigt werden müssen. Sie fördert die im Lehrplan fest-

gelegten Kompetenzen und begleitet den Lern- und Entwick-

lungsprozess.

LehrerInnenfortbildung

Ein wichtiges Element des Lehrbetriebes ist die LehrerInnen-

fortbildung. Im Bewusstsein, ständig auf dem Weg zu sein,

bemühen sich die Lehrenden, ihre fachliche und persönliche

Kompetenz zu erweitern.

Neue Lehrende an der Schule werden von erfahrenen Lehrper-

sonen in Seminaren in die Struktur und Organisation einge-

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führt. Als Begleitung erhalten alle Lehrenden das Angebot ei-

ner Supervision, zur Erweiterung der Wahrnehmung und der

Handlungskompetenz.

Schulgremien

Damit der Schulbetrieb funktionieren kann, stehen den Leh-

renden und Studierenden gesetzlich vorgesehene Gremien zur

Verfügung. Das LehrerInnenkollegium ist die Vollversammlung

aller LehrerInnen und berät über wichtige schulische Belange.

Die Klassenräte, Versammlung der Lehrenden einer Klasse,

koordinieren die Lehrinhalte und besprechen die Belange der

Studierenden. Der Direktionsrat versteht sich als ein den Di-

rektor beratendes Gremium. Lehrende desselben Unterrichtsfa-

ches schließen sich zu Fachgruppen zusammen und die Grup-

pe der PraktikumslehrerInnen berät über die Modalitäten des

Praktikumseinsatzes.

Die Gremien der Studierenden vermitteln den Schulverantwort-

lichen ihre Anliegen. Jede Klasse wählt zwei VertreterInnen, die

an Klassenratsitzungen teilnehmen können, um Vorschläge

einzubringen und Stellungnahmen, insbesondere zu den sie

betreffenden Schulangelegenheiten, abzugeben. Die Vertrete-

rInnen der Studierenden in den Klassenräten bilden den Schü-

lerInnenrat der Schule. Die Versammlung der Studierenden

wird vom/von der Vorsitzenden des SchülerInnenrates, auch

auf Antrag der Mehrheit des Rates, einberufen.

Alles Leben

ist Begegnung

Martin Buber

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