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MEISTERBRIEF KENNEN SIE DIE WICHTIGSTEN KENNZAHLEN IHRES BETRIEBES? Jahrgang 24 / Ausgabe 5 / 2014 Handwerk in Osthessen \\\ Das Magazin der Kreishandwerkerschaft Fulda IN DIESER AUSGABE: Bewerber/innen suchen Ausbildungsplatz Erbschaftssteuer Haftungsfalle für Handwerker

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MEISTERBRIEFKENNEN SIEDIE WICHTIGSTENKENNZAHLENIHRES BETRIEBES?

Jahrgang 24 / Ausgabe 5 / 2014

Handwerk in Osthessen \\\ Das Magazin der Kreishandwerkerschaft Fulda

IN DIESER AUSGABE:Bewerber/innen suchen Ausbildungsplatz

Erbschaftssteuer

Haftungsfalle für Handwerker

www.Unser-Tag-2014.de

Handwerker feiern Erfolgsgeschichten.

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Im Aktionszeitraum vom 15. März bis 31. Oktober 2014 werden drei Geldpreise von je 5.000 € unter allen zu dem jeweiligen Zeitpunkt angemeldeten Teilnehmern verlost. Teilnahme möglichkeit sowie vollständige Teilnahmebedingungen unter www.Unser-Tag-2014.de. Veranstalter der Aktion ist die Marketing Handwerk GmbH.

MEWA AG & Co. Vertrieb OHGOtto-Hahn-Straße 11 · 63110 RodgauTelefon 06106 698-450 · Telefax 06106 698-454E-Mail: [email protected] · www.mewa.de

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Editorial /// Inhaltsverzeichnis

InhaltsverzeichnisDer Kreishandwerksmeisterhat das Wort

Vielen aus unseren Hand-werksbetrieben ist die Pro-blematik des zukünftigen Fachkräftemangels erst jetzt richtig bewusst geworden. Wenn 30% der angebotenen Ausbildungsstellen nicht mehr besetzt werden können, muss allen, auch die nicht selbst ausbilden, klar sein, dass die Anzahl der auf dem Markt zur Verfügung stehen-den Facharbeitskräfte gerin-

Editorial

Inhaltsverzeichnis

Kommentar

Betriebsberatung

Weiterbildungsangebote

Wichtige Kennzahlen

Ehrungen

Nachrichten aus dem Handwerk

Recht & Steuern

Ausbildung

Stellengesuche

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ger wird. Die Handwerksorganisationen haben dies schon seit vielen Jahren vorausgesagt. Viele Maßnahmen zur Förderung des Nachwuchses im Handwerk sind deshalb auf den Weg gebracht worden.

Was mich im Augenblick zusätzlich beunruhigt, sind die Über-legungen einzelner Unternehmer, mit welchen Maßnahmen sie diesem Mangel begegnen können. Am schnellsten und ohne über die Folgen nachzudenken werden übertarifliche Lohnzah-lungen des einzelnen Betriebes genannt. Immer wieder muss ich in Gesprächen darauf hinweisen, wie einfallslos ein solches Verhalten ist. Es verstößt gegen die von der Kreishandwerker-schaft und den Innungen eingeforderte Solidarität. Es gelten die zwischen den Tarifpartnern ausgehandelten Lohn- und Gehalt-starife, die ja auch bezahlt werden. Die auf dieser Basis kalkulier-ten Stundenverrechnungssätze bilden einen korrekten und nach-weisbaren Verrechnungssatz. Wenn nun einzelne Betriebe von den Tariflöhnen abweichen, schaden sie der gesamten Branche. Auf Dauer wird es damit für alle teurer, ohne dass die Versorgung mit Fachkräften besser wird.

Impressum:Herausgeber: Kreishandwerkerschaft FuldaVerlag: Perspektive pro Handwerk GmbH,Rabanusstraße 33, 36037 FuldaTelefon: (06 61) 90 224 - 0,Fax: (06 61) 90 224 - 20E-Mail: [email protected]: www.kh-fulda.deSatz und Layout: 21 ritter, www.21ritter.de

Redaktion und Anzeigenverwaltung:Dr. Herbert BüttnerTel.: (06 61) 90 224 – 16Mail: [email protected]:Jürgen Fröhlich, Tel.: (0 66 56) 50 37 77Mail: juergen.froehlich @gmx.netDruck: DCM Druck Center Meckenheim

Der MEISTERBRIEF erscheint 8 mal jährlich. Er wird allen Betriebsinhabern der Handwerksbetriebe im Kreis Fulda im Rahmen der Zugehörigkeit zur Kreishand-werkerschaft ohne Gebühr zugestellt. Die Bezugsgebühr ist mit dem Jahresbeitrag abgegolten. Der MEISTERBRIEF ist im Abonnement für eine Jahresgebühr von

16 € einschließlich Versand zu beziehen. Für namentlich gekennzeichnete Beiträge übernimmt die Redaktion nur die allge-meine presserechtliche Verantwortung.

Bildquellen: Titel, Seite 8-9: ag visuell - Fotolia

Und auch das sollte Führungskräften bewusst sein: Das Betriebskli-ma ist nicht vom gezahlten Arbeitslohn abhängig. Ein gutes Mit-einander, gegenseitiges Vertrauen und respektvoller Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind die Grundlage für erfolgrei-ches Arbeiten und Mitarbeiterbindung sowie Gewinnung. Ich hoffe nicht, dass wie so oft heute schon verteilte Willkommensgeschenke an Auszubildende auch für die gegenseitige Fachkräfteabwerbung eingesetzt werden. Es gibt zwar den Spruch „Jeder ist sich selbst der Nächste“, doch auch die Worte „Handwerksehre und Hand-werksstolz“ sind in der modernen Welt nicht ausgeschlossen.

Ihr Kreishandwerksmeister Claus Gerhardt

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Kommentar

Gähnende Leere bei der Lehre Auch wenn es für eine abschließende Beurteilung der dies-jährigen Ausbildungsmarktsituation noch zu früh ist, eins steht bereits jetzt fest: Die Zahl der unbesetzten Lehrstellen erreicht in diesem Jahr ein Rekordhoch – nicht nur im Handwerk. Das Heimtückische an dieser Sache ist, dass die Auswirkungen dieser „Lehrstellenmisere“ erst mit einigen Jahren Verspätung zu spüren sein werden. Ich bewundere die Gelassenheit, mit der mancher Betrieb mit diesem Umstand umgeht. Und ich wundere mich, wie leichtfertig Chancen auf gute Leute immer wieder vergeben werden. Sei es, dass wir keine Betriebe finden, die im Rahmen unserer Berufsorientierungs- und Projekttage in den Schulen bereit wären, Ausbildungsberufe und damit verbunden natürlich auch ihren Betrieb vorzustellen. Sei es, dass immer wieder auf Freisprechungsfeiern junge Gesellinnen und Gesellen für überdurchschnittlich gute Leistungen geehrte werden, ohne dass ein Vertreter des Ausbildungsbetriebes dabei wäre. Schade – hier werden richtig gute Chancen vertan, junge Leute für das Handwerk zu begeistern.

Und dann höre ich auch immer wieder, dass das alles nicht so schlimm wäre. So etwas hätte es schon mal in den siebziger Jahren gegeben, das würde sich schon wieder einrenken. Und außerdem würden wir ohnehin in der Zukunft gar nicht mehr

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so viele Fachkräfte benötigen. Wer so argumentiert verkennt folgendes: In den siebziger Jahren stand der Eintritt der besonders starken Geburten-jahrgänge aus den sechziger Jahren bevor. Heute steht der Austritt genau dieser Jahr-gänge bevor. In den nächsten 10 Jahren werden Millionen Arbeitskräfte in Deutschland altersbedingt ausscheiden. Und niemand rückt mehr nach. Dann haben wir nicht nur gähnende Leere bei der Lehre, sondern gähnende Leere auf dem gesamten Arbeits-markt. Nur noch die guten Betriebe, die rechtzeitig Vorsorge getroffen haben, werden dann überhaupt noch Fachkräfte finden. Und hoffentlich gelingt es unserer Region, ihre Stand-ortvorteile auszuspielen und die Zahl der Einpendler weiter zu steigern.

Ihr Herbert Büttner

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Betriebsberatung

Sprechtage der HWK-Betriebsberatung Die Abteilung Betriebsberatung und Unternehmensführung der Handwerkskammer Kassel bietet Betriebsinhabern und Existenzgründern im Handwerk die Möglichkeit zu kostenfreien Beratungsgesprächen.In den Räumen der Kreishandwerkerschaft Fulda haben Interes-senten die Gelegenheit zu einem vertraulichen und objektiven Beratungsgespräch mit der betriebswirtschaftlichen Beraterin der Handwerkskammer Kassel, Frau Dipl. BW Gabriele Leipold.Das Beratungsangebot ist auf eine wirtschaftlich erfolgreiche Be-triebsführung ausgerichtet und soll auch Existenzgründer beim Schritt in die Selbständigkeit unterstützen.So gehören zu den angebotenen Beratungsleistungen z.B. Themenbereiche wie:• Betriebsübergabe / Betriebsübernahme• marktorientierte Unternehmensführung• Investitionsplanung und Finanzierungsmöglichkeiten bzw. Fördermöglichkeiten• Auswertung betrieblicher Daten mit Betriebsanalyse• Ermittlung betrieblicher Schwachstellen/ Lösungsansätze• Wahl der richtigen Rechtsform.

Gabriele Leipold

Zu den Sprechtagsterminen der HWK Kassel ist eine rechtzeitige Anmeldung bei der Kreishand-werkerschaft Fulda, 36037 Fulda, Rabanusstraße 33, Telefon 0661 902240, erforderlich.

Die nächsten Sprechtage finden am 30.09.201409.10.201422.10.2014statt.

Die betriebswirtschaftliche Beraterin der Handwerkskammer Kassel ist auch direkt unter der Telefonnummer 0561/7888156 oder per Email, [email protected], zu erreichen.

Unternehmensbörse – GewerbeflächenFriseursalon (Kennziffer 042014)komplett ausgestattet und funktionstüchtig mit 12 Stüh-len. Der Betrieb ist ideal für Existenzgründer. Die Pacht ist Verhandlungssache, es ist kein Abstand für die Einrichtung zu zahlen. Der Salon befindet sich in gut frequentierter Lage in einem Ort ca. 25 Km von Fulda entfernt. In der Nähe befinden sich ein Ärztehaus, 2 Apothe-ken sowie Einkaufsmöglichkei-ten für den täglichen Bedarf. Im Ort gibt es eine Grundschu-le. Der Betrieb kann ab sofort angemietet werden. Stille Mitverantwortung gesucht (Kennziffer 052014)Erfahrene Friseurmeisterin, die 26 Jahre lang einen eigenen Sa-lon geführt hat, sucht eine stille Mitverantwortung. Mitarbeit im Salon ist selbstverständlich.

Lager- und Gewerbeflächen (Kennziffer 032014)Halle 330qm sowie Halle 270qm, mit Toiletten, Bü-ros und Rolltor. Die beiden Hallen sind einzeln oder auch zusammen zu vermieten. Preis-vorstellung: 4,- Euro/qm. Die

Hallen sind geeignet für Hand-werk, Handel, als Lagerräume oder Auslieferungslager. Sie befinden sich in verkehrsgüns-tiger Nähe zum Industriegebiet Eisweiher in Fulda.

Lager- und Gewerbeflächen (Kennziffer 022014)640qm Lager- oder Gewerbe-fläche sowie 100qm Neben-räume sind kurzfristig zu vermieten. Die Räume sind geeignet für Handwerk, Handel, als Lager-räume oder für ein Ausliefe-rungslager. Sie befinden sich in einer verkehrsgünstigen Lage in einem Stadtteil von Fulda.

Gewerbefläche (Kennziffer 062014)mit Toilette und Aufenthalts-raum, ca. 60qm, in Poppenhau-sen, günstige Miete

Laden-/Büro-Fläche Ortsmitte Flieden (Kennziffer 072014)in einem modernen Wohn- und Geschäftshaus in der Fuldaer Straße 1. Ebenerdiger Zugang, zentral und verkehrsgünstig gelegen. 125qm Verkaufsläche ohne Zwischenwände, 45qm Personalraum, WC, Lager, 45qm

Freifläche vor der großzügigen Schaufensterfront mit Eingangs-tür, 6 Parkplätze im Hof, öffent-licher Parkstreifen direkt vor dem Eingangsbereich, Ener-gieverbrauchskennwert 100,8 KWh/qm und p.a., komplett mit Fußbodenheizung.

Gewerbegebäude – Lagerhalle (Kennziffer 092014)Standort: Flieden-Schaflager, Industriegebiet Süd direkt an der A66, Baujahr 2002Grundstück: ca. 920qmLagerfläche ca. 320qmParkplätze: PKW-Stellplätze 5 StückKaufpreis: 149.000,- Euro

Auch Miete ist möglich. Kauf oder Miete einzeln oderzusammen mit dem Objekt mit der Kennziffer 082014)

Gewerbegebäude mit Pro-duktion und Lagerfläche(Kennziffer 082014)Standort: Flieden-Schaflager, Industriegebiet Süd direkt an der A66Baujahr 1999Grundstück: ca. 2.400qmErdgeschoss: Verkaufsfläche ca. 240 qmProduktionsfläche ca. 295 qmSozialräume ca. 36 qmLagerfläche ca. 20 qmBüro ca. 20 qmObergeschoss: Bürofläche mitTeeküche und WC ca. 135 qmParkplätze: Betonfertiggaragen 5 StückPKW-Stellplätze 20 StückKaufpreis: 490.000,- Euro

Auch Miete ist möglich. Kauf oder Miete einzeln oderzusammen mit dem Objekt mit der Kennziffer 092014)

Kontakt:Weitere Informationen und eine mögliche Kontaktaufnahme zu Vermieter/Verkäufer über die Kreishandwerkerschaft, Dr. Herbert Büttner, Tel. (0661) 90224-16, E-Mail: [email protected] Wollen Sie vermieten, verkaufen, suchen Sie einen Nach-folger? Wir veröffentlichen Ihre Angebote im Meisterbrief kostenlos.

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Betriebsberatung

Expertenrat für Unternehmer und Existenzgründer im Handwerk Auch im Jahr 2014 bietet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen gemeinsam mit Experten der Wirtschaft Beratungstermi-ne für Inhaber und Geschäftsführer kleiner und mittlerer Hand-werksbetriebe sowie Existenzgründer an. Am Freitag, 07.11.2014, können in Einzelterminen im ITZ Tagungs- und Kongresszentrum, Am Alten Schlachthof 4 in Fulda, die jeweiligen Fragen formuliert werden. Experten der Handwerkskammer Kassel, der Industrie- und Handelskammer Fulda sowie des Rationalisierungs- und Innovationszentrums der Wirtschaft geben im Team die entspre-chenden Auskünfte.

Die Beratungsthemen reichen von der Unternehmensfinanzierung mit öffentlichen Fördermitteln, über Existenzgründungen, die För-derung betriebswirtschaftlicher und technologischer Beratung, die Unternehmensübergabe, den Zugang zu Hochschul-Know-how

bis hin zur Beratung zu einem geeigneten Standort und den behördlichen Genehmigungsverfahren. „Mit der Vielfalt der an-gebotenen Informationen bieten wir eine sehr effektive Beratung für die interessierten Unternehmerinnen und Unternehmer“, sagt Gabriele Leipold, betriebswirtschaftliche Beraterin der Handwerks-kammer Kassel.

Die Ratsuchenden können in einem Termin gleich die Antworten auf ein Bündel der verschiedensten Fragen mitnehmen. Die erfor-derlichen Anmeldungen für dieses kostenlose Angebot nehmen Sabrina Kümmel-Naderer, IHK Fulda, Telefon 0 661 / 284 – 15, E-Mail: [email protected] oder Thomas Peter, Förderberatung der Wirtschafts- und Infrastruktur-bank Hessen, Telefon 069 / 91 32 – 52 58, E-Mail: [email protected], gerne entgegen.

Einladung zur Handwerkerwandung am 12. Oktober 2014 Wir laden ein zu einer gemeinsamen Rhönwanderung am Sonntag, den 12. Oktober 2014. Familienangehörige, Freunde, Verwandte sind gerne willkommen. Wir starten um 9:00 Uhr mit einem gemeinsamen „kräftig-deftigen“ Frühstück im Hecken-höfchen am Fuße des Pferdskopfes, der der Wasserkuppe vor-gelagert ist. So gestärkt gilt es sodann, über den geologischen Lehrpfad den steilen Anstieg auf den Pferdskopf zu bewältigen, wo wir bei schönem Wetter wunderschöne Aussichten bis nach Fulda und in den Vogelsberg hinein genießen können.

Dann geht es weiter an der Fulda-Quelle vorbei über den Moorlehrpfad zur Zwischeneinkehr am Wanderparkplatz Moordorf. „Späteinsteiger“ können sich hier uns noch an-schließen. Aber auch der vorzeitige Ausstieg aus der Wan-derung ist möglich. Ein PKW für den Transfer zum Ziel steht gegebenenfalls bereit.

Hoffentlich für alle geht es dann weiter über den Heidelstein bis zu unserem Ziel, das Jagdschloss Holzberghof, wo wir den Tag mit einem gemütlichen Abendessen ausklingen lassen. Auch vom Heidelstein aus hat man wunderbare Weitblicke auf den Kreuzberg und die gesamte bayerische Rhön. Es gibt dort sogar eine Stelle, wo man bei gutem Wetter die Kühltürme des Atomkraftwerkes Grafenrheinfeld in Schweinfurt sehen kann. Damit würden wir dann an diesem Tag die Bestätigung dafür finden: „Die Rhön – Wandern im Land der offenen Fer-nen“. Der Rücktransfer zum Ausgangspunkt der Wanderung ist gewährleistet.

Die Kosten für die gastronomischen „Einkehrschwünge“ trägt jeder selber. Weitere Kosten fallen nicht an. Anmeldung bis Montag, 06. Oktober 2014 in der KH über H.Büttner, Tel. (0661) 90224-16, E-Mail: [email protected]

Die Nachfolge frühzeitig vorbereiten Tipps und Hinweise für eine erfolgreiche Unternehmensübergabe

Rechtzeitig und planvoll die Betriebsnachfolge vorzubereiten, stellt viele Betriebsinhaber vor eine große Herausforderung. Unabhängig davon, ob ein Familienmitglied, ein Mitarbeiter oder ein interessierter Dritter für die Nachfolge in Frage kommt: Die Weichen müssen rechtzeitig gestellt werden und eine Vielzahl von Entscheidungskriterien müssen berücksichtigt werden.

Die Handwerkskammer Kassel möchte Sie bei der Vorbereitung Ihrer Betriebsnachfolge unterstützen und lädt ganz herzlich zu einer kostenfreien Informationsveranstaltung ein.

Termin: Donnerstag, 16. Oktober 2014, 16.00 bis ca. 20.00 UhrOrt: Industrie- und Handelskammer Fulda Sitzungsraum, 6. Obergeschoss, Heinrichstraße 8, 36037 Fulda

Experten zeigen Vor- und Nachteile auf, die mit einer Übertra-gung einhergehen können und informieren darüber, wie sie vermieden werden können. Dabei werden steuerliche, rechtli-che und soziale Aspekte einbezogen.

Programm:. Notfallplanung - Wichtiger Baustein für einen dauerhaften Unternehmensbestand. Was ist mein Betrieb wert? Sachlich ermitteln über Ertrags- und Substanzwert oder nach dem AWH-Verfahren. Erb-, gesellschafts- und zivilrechtliche Fragestellungen bei einer Übertragung . Fallstricke und Konfliktpotenziale erkennen und managen

Anschließend Austausch mit Imbiss.Anmeldungen bis zum 10. Oktober 2014 unter 0561/7888-154 oder per E-Mail an [email protected].

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Weiterbildungsangebote

WEITERBILDUNGSANGEBOTE DER KREISHANDWERKERSCHAFT FULDASEMINAR 2:Dringend gesucht: Mitarbeiter!

Dieses Seminar richtet sich an Führungskräfte, die Fehlgriffe bei der Personalauswahl vor-beugen und Leistungsschwan-kungen erfolgreich begegnen wollen. Engagierte, motivierte Fachkräfte, die anpacken können, gesucht. Die Resonanz auf Stellenanzeigen: Null. Ein-gehende Bewerbungen sind kaum zu brauchen. Um folgen-de Themen geht es deshalb u.a. in diesem Workshop:• Stellenbeschreibungen und Anforderungsprofile• Stellenanzeigen für Zeitung und Internet• Leistungsfördernde Ver- tragsgestaltung• Leitfäden für eine erfolgrei- che Bewerberauswahl und für Mitarbeitergespräche• Praktische Übungen, Diskus- sionen, viele TippsDieses Seminar richtet sich an Führungskräfte, die Fehlgrif-fe bei der Personalauswahl vorbeugen und Leistungs-schwankungen erfolgreich begegnen wollen.

Termin: Freitag, 21. No-vember 2014, 10 bis 17 Uhr, Seminarraum Kreishandwer-kerschaft FuldaAnmeldung bis spätestens 17.11.2014 per Fax: (0661) 90224-20 oder per E-Mail: [email protected]

Trainer: Thomas Scheuerl, Di-pl.-Betriebswirt, Wirtsch.-Me-diator, Personalentwickler, Coach

Kosten: 149,- Euro für In-nungsmitglieder, 298,- Euro für Nichtmitglieder.

SEMINAR 4: „Mehr Umsatz durch Rekla-mationsbearbeitung und Beschwerdenmanagement – machen Sie aus unzufriedenen Kunden begeisterte Kunden“

Das kennt jeder Handwerksbe-trieb: Es ist aufwendiger, einen neuen Kunden zu gewinnen, als einen unzufriedenen Kunden wieder zufrieden zu stellen. Das ist aber leichter gesagt als getan. Wie geht man profes-sionell mit Beschwerden und Reklamationen um? Wie ver-wandelt man einen Reklamati-onskontakt in eine langfristige zufriedene Kundenbindung? Erfahren Sie, wie der unzufrie-dene Kunde denkt, wie Sie ein Beschwerdegespräch profes-sionell führen, wie Sie Aggres-sionen aus einem Gespräch nehmen, warum es immer unzufriedene Kunden geben wird, wie Sie Ihre Kunden, wenn diese richtig verstanden werden, zu kostenlosen Unter-nehmensberatern machen. Sie erwerben diese Kompetenzen im Laufe des Seminars durch Lehrgespräche mit Praxisbei-spielen, Einzel- und Gruppen-arbeit sowie Rollenspiele.

Termin: Freitag, 10. Oktober 2014, 13 bis 20 Uhr, Seminar-raum Kreishandwerkerschaft FuldaDie Teilnehmerzahl ist be-grenzt, es entscheidet die Rei-henfolge der Anmeldungen.

Dozent: Heiko T. Ciesinski, Unter-nehmer-Coach, Fachbuchautor

Kosten: 198,- Euro für In-nungsmitglieder, 396,- Euro für Nichtmitglieder.

SEMINAR 3: „Höhere Stundenvergütun-gen beim Kunden erzielen“

Haben Sie auch Stundenver-rechnungssätze, von denen Sie wissen, dass sie kaum Gewinn abwerfen, ja noch nicht mal Ihre Kosten de-cken? Eigentlich müssten Sie die Sätze erhöhen. So leicht können Sie das aber nicht durchsetzen, weil der Markt das nicht hergibt, weil der Kunde das nicht akzeptiert und weil es ja immer einen gibt, der noch günstiger ist als Sie.Erfahren Sie, wie Sie trotz höherer Stundensätze es Ihrem Kunden künftig un-möglich machen, zu Ihrem Angebot nein zu sagen, wie Sie sich zu einer „Marke“ in Ihrem Markt etablieren, wie Sie es schaffen, sich von Ihren Wettbewerbern abzuheben, wie Sie von jedem Kunden mindestens eine Empfehlung erhalten.

Termin: Donnerstag, 20. No-vember 2014, 13 bis 20 Uhr, Seminarraum Kreishandwer-kerschaft FuldaDie Teilnehmerzahl ist be-grenzt, es entscheidet die Rei-henfolge der Anmeldungen.

Dozent: Heiko T. Ciesinski, Unternehmer-Coach, Fach-buchautor

Kosten: 198,- Euro für In-nungsmitglieder, 396,- Euro für Nichtmitglieder.

Die jeweils ersten 5 Anmeldungen der Seminare 3 & 4 erhal-ten die 1. Ausgabe des Fachbuches von Heiko T. Ciesinski mit den Themen: Guerillamarketing-Empfehlungsmarketing-Kundenorientierter Schriftverkehr für Handwerks- und Dienst-leistungsunternehmen, erscheint im Herbst 2014, jetzt als eBook im Wert von 39,00 € gratis dazu!

SEMINAR 5: Ersthelfer-Ausbildung

Die Sicherstellung der Ersthilfe bei Unfällen gleich welcher Art ist zuvorderst ein Gebot der Menschlichkeit. Darüber hin-aus wird jeder Unternehmer im Rahmen der Unfallverhütungs-vorschriften (§2) verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsun-fällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheits-gefahren zu treffen und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Bereits ab 2 (zwei) anwesen-den Versicherten (Baustelle, Werkstatt, Betrieb etc.) ist ein (1!) ausgebildeter Ersthelfer erforderlich. Als Ersthelfer darf der Unternehmer nur Personen einsetzen, die bei einer von der Berufsgenossenschaft ermäch-tigten Organisation ausgebildet worden sind.

Termin: Mittwoch, 08.Oktober und Donnerstag, 09. Oktober 2014 jeweils 09 Uhr bis 16 Uhroder: Freitag, 31. Oktober und Samstag, 01. November 2014 jeweils 09 Uhr bis 16 Uhr

Ort: DRK-Kreisverband Hünfeld e.V., Mackenzeller Straße 19, 36088 Hünfeld.

Die Ausbildungskosten des DRK-Verbandes werden von der Berufsgenossenschaft übernommen. Für Planung, Organisation und Durchfüh-rung der Schulung entstehen pro Teilnehmer Kosten in Höhe von 29,00 €.Die Ersthelfer-Ausbildung empfiehlt sich für Chef`s, Vorarbeiter und sonstige Auf-sichtsführende. Die im Rahmen der Führerscheinprüfung oder sonstiger Schulungen erwor-bene Ersthelferunterweisung reicht gegenüber der Berufsge-nossenschaft nicht aus. Anmeldeschluss: 02. Oktober 2014 bzw. 27. Oktober 2014.

Anmeldung für alle Seminare über die Kreishandwerkerschaft Fulda, Tel. (0661) 90224-14, E-Mail: [email protected]

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Wichtige Kennzahlen

Kennen Sie die wichtigsten Kennzahlen Ihres Betriebes? (Herbert Büttner) Ihre Bank kennt sie bestimmt und weiß ganz genau, wie es um Ihre Bonität und Kreditwürdigkeit bestellt ist. Je nach Qualität und Engagement Ihres Steuerberaters wird dieser Ihre Kennzahlen auch genau kennen. Wollen Sie wirklich Ihrem Steuerberater und Ihrer Bank auf Gedeih und Verderb ausgeliefert sein? Besser ist es, wenn Sie die wichtigsten Kennzahlen Ihres Betriebes am besten auswendig im Kopf haben. Und man muss keine großen Buchhal-tungskenntnisse oder mathematischen Fähigkeiten besitzen, um die wichtigsten betrieblichen Kennzahlen zu verstehen.

BilanzDie Bilanz als wichtiger Baustein des betrieblichen Jahresab-schlusses ist eine Gegenüberstellung von Mittelherkunft (Wie ist Ihr Unternehmen finanziert?) und Mittelverwendung (In welche Vermögensgegenstände wurden die Mittel investiert?).Beide Sei-ten der Bilanz sind folglich von der Summe her immer identisch. Die Bilanz ist übrigens keine Erfindung der Neuzeit, sondern geht auf den Franziskanermönch und Mathematiker Luca Pacioli zurück, der im Jahr 1494 erstmalig eine Abhandlung über die kaufmännische Buchführung (doppelte Buchführung) schrieb.

Was für den privaten Hauskauf gilt, gilt auch für jedes Unterneh-men. Ohne einen gewissen Anteil Eigenmittel geht es nicht, die Passivseite der Bilanz, also die Mittelherkunft, ist deshalb immer eine Mischung aus Eigenkapital und Fremdkapital, sprich Schul-den. Letztere können langfristig (z.B. das Bankdarlehen) oder kurzfristig (z.B. Lieferantenverbindlichkeiten) sein.

Auf der Aktivseite (Mittelverwendung) können die Mittel zum ei-nen in eher langfristige Vermögen investiert werden. Das sind z.B. Immobilien, Geschäftsausstattung, Maschinen und Fahrzeuge. Die-se Vermögensgegenstände werden als Anlagevermögen bezeich-net. Daneben verfügt jeder Betrieb auch über eher kurzfristige Vermögensgegenstände. Das sind z.B. Vorräte, offene Forderungen an Kunden und – ganz wichtig: der Bestand an Zahlungsmitteln. Diese Vermögensgegenstände werden als Umlaufvermögen be-zeichnet und ändern unter Umständen täglich ihren Bestand.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Jahresabschlusses ist die GuV, die als Saldo zwischen Aufwand und Ertrag den Gewinn (oder gegebenenfalls auch einen Verlust) ausweist. Die GuV fußt auf der simplen Erkenntnis, dass nun einmal der Gewinn sich als Saldo zwischen Umsatz und Kosten ergibt, auch wenn das der eine oder andere Betriebsinhaber nicht wahr haben will.

Die GuV ist eine Erfolgsrechnung, sie dokumentiert, wie erfolg-reich ein Unternehmen gewirtschaftet hat. Positiver Erfolg, sprich Gewinn, schlägt sich in der Bilanz als zusätzliches Eigenkapital bzw. Vermögensaufbau nieder. Negativer Erfolg, sprich Verlust, führt zum Verzehr von Eigenkapital und Vermögen und führt auf Dauer zum zwangsweisen Ausscheiden des Betriebes aus dem Markt.

Sowohl Bilanz als auch GuV sind aber nicht nur Bestandteile des Jahresabschlusses, sondern dienen auch als Instrument der Unternehmensbewertung und Beurteilung der Bonität und Kreditwürdigkeit. Für sich alleine genommen haben die einzel-nen Positionen sowohl der Bilanz als auch der GuV nur begrenz-

te Aussagekraft. Erst wenn sie in Relation zueinander gesetzt werden, kann man anhand solcher Kennzahlen innerhalb von Minuten erkennen, wie es um das betreffende Unternehmen bestellt ist. Als Chef Ihres Unternehmens sollten Sie diese Kenn-zahlen kennen und auch regelmäßig überprüfen. Im Folgenden finden Sie die Formeln mit Erläuterungen für die wichtigsten betrieblichen Kennzahlen, die Sie sich damit aus ihrem eigenen Jahres- oder Monatsabschluss rasch selber herleiten können.

Eigenkapitalquote (= EK/GK in %)Die Eigenkapitalquote drückt den Anteil des Eigenkapitals in Prozent vom Gesamtkapital aus. Bereits oben wurde darauf hin-gewiesen, dass kein Unternehmen ohne Eigenkapital auskommt. Die Eigenkapitalquote ist eine äußerst wichtige Kennzahl, da sie ein Indikator für das Risiko des Rückzahlungsausfalls für Fremd-kapitalgeber und damit für die Bonität ist. Eine hohe Eigenkapi-talquote verringert das Insolvenzrisiko aus Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit. Wichtige Bestandteile des Eigenkapitals sind das Stammkapital (gezeichnetes Kapital) sowie einbehaltene Gewinne bzw. Gewinnvorträge. Eine wichtige Eigenschaft des Eigenkapitals ist, dass dafür keine vertraglichen Rückzahlungs-ansprüche bestehen, diese sich also erste bei einem Verkauf oder der Liquidation des Unternehmens realisieren lassen. Bestimmte Bilanzpositionen lassen sich nicht immer eindeutig dem Eigen-kapital oder dem Fremdkapital zuordnen. So sind beispielsweise Gesellschafterdarlehen formal zwar Fremdkapital, werden jedoch als wirtschaftliches Eigenkapital behandelt.

Bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens auf der Basis der Eigenkapitalquote sind gegebenenfalls stille Reserven mit zu berücksichtigen. Stille Reserven entstehen durch eine Unterbewertung von Vermögensgegenständen, insbeson-dere von Immobilien. Wird z.B. eine Immobilie in der Bilanz mit einem (Buch-)Wert von 100.000 Euro geführt, beträgt der reale Marktwert aber 400.000 Euro, dann verfügt der betreffende Betrieb über stille Reserven in Höhe von 300.000 Euro, die bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit und Bonität dem in der Bilanz ausgewiesenen Eigenkapital hinzuzufügen sind.

Anlagendeckung (= langfristiges Kapital/Anlagevermögen in %)Hinter den Kennzahlen zur Anlagendeckung steht die simple Re-gel, dass langfristiges Vermögen langfristig zu finanzieren ist und nur kurzfristiges Vermögen, sprich: das Umlaufvermögen, kurzfris-tig finanziert werden kann. Das langfristige Vermögen im Betrieb ist das Anlagevermögen (siehe oben). Die Anlagendeckung 1 gibt Auskunft darüber, inwieweit das Anlagevermögen durch Eigen-kapital gedeckt ist. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der Erfüllung der „Goldenen Finanzierungsregel“, wenn das Anlagevermögen vollständig durch Eigenkapital gedeckt ist, die Anlagendeckung 1 also mindestens 100% beträgt.

In den meisten Fällen wird aber der Quotient aus Eigenkapital und Anlagevermögen vermutlich kleiner als 100%, das Anlage-vermögen also nicht vollständig durch Eigenkapital gedeckt sein. Neben dem Eigenkapital steht dem Betrieb in der Regel aber auch langfristiges Fremdkapital in Form von Darlehen zur Verfügung. Folglich sollte zumindest die Anlagendeckung 2 (= (Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital)/Anlagevermögen in %) deutlich über 100 Prozent liegen. (Ziel: 110% bis 150%). Je weiter die Anlagen-

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Wichtige Kennzahlen

deckung 2 über 100 Prozent liegt, umso mehr ist neben dem Anlagevermögen auch das Umlaufvermögen (Vorräte, Forderun-gen) durch langfristiges Kapital finanziert und damit eine höhere finanzielle Stabilität des Unternehmens gegeben.

Ist das Anlagevermögen dagegen zum Teil kurzfristig finanziert, ist also die Anlagendeckung 2 kleiner als 100 Prozent, droht das Unternehmen bei der Fälligkeit kurzfristiger Verbindlichkeiten (Lieferantenschulden) in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten.

Anlagenintensität (= Anlagevermögen/Gesamtvermögen in %)In diesem Zusammenhang ist auch die Anlagenintensität mit in die Betrachtung einzubeziehen. Diese Kennzahl gibt den Anteil des Anlagevermögens in % vom Gesamtvermögen an. In den Bilanzkennzahlen ist hierbei weder ein besonders hoher noch ein besonders niedriger Anteil vorbehaltslos wünschenswert. Man sollte sich hierbei an Branchenvergleichszahlen orientieren, die bei der Handwerkskammer angefordert werden können. So ist naturgemäß die Anlagenintensität in einem Metallbaubetrieb mit einer Ausstattung an teuren CNC-Maschinen höher als bei-spielsweise die Anlagenintensität eines Friseursalons.

Eine im Branchenvergleich zu hohe Anlagenintensität kann dar-auf hindeuten, dass zu viel Vermögen in den Anlagen steckt, was wiederum sich unter Umständen problematisch auf die Anlagen-deckung auswirkt und zu finanziellen Engpässen führen kann. Andererseits kann ein im Branchenvergleich geringer Anteil am Anlagevermögen darauf hindeuten, dass das Unternehmen über veraltete Vermögenswerte verfügt, die infolge von Abschreibung nichts mehr wert sind. Ein anderer Grund kann aber auch sein, dass wegen fehlender finanzieller Mittel viele Vermögensge-genstände des Anlagevermögens geleast oder gemietet sind, folglich in der Bilanz gar nicht auftauchen. Insbesondere bei Existenzgründern ist dies häufig der Fall.

Generell gilt folgendes: Anlagen binden langfristiges Kapital und verursachen erhebliche Fixkosten (Abschreibungen, Instandhal-tung etc.). Fixe Kosten zwingen das Unternehmen, sich ständig um die volle Auslastung der Kapazitäten bemühen zu müssen. Eine Hohe Anlagenintensität erschwert folglich die Anpassung an Kon-junktur- und Nachfrageschwankungen. Im Umkehrschluss gilt: Je geringer die Anlagenintensität ist, umso elastischer kann sich ein Unternehmen den veränderten Marktverhältnissen anpassen.

LiquiditätMit der Liquidität ist die Fähigkeit eines Unternehmens gemeint, seine Verbindlichkeiten jederzeit fristgerecht und uneingeschränkt begleichen zu können. Liquiditätsprobleme gehören zu den größten Problemen und Insolvenzursachen nicht nur junger Unternehmen. Daher muss die Liquidität im Unternehmen syste-matisch geplant und überwacht werden. Für die Bewertung des augenblicklichen Stands der Liquidität sind zwei Kennzahlen von Bedeutung:Liquidität 1 = Zahlungsmittel (Bank + Kasse)/kurzfristige VerbindlichkeitenLiquidität 2 = (Zahlungsmittel (Bank + Kasse) + Forderungen) /kurzfristige VerbindlichkeitenWenn die Zahlungsmittel nicht ausreichen, die kurzfristigen Ver-bindlichkeiten zu bedienen, die Liquidität 1 also unter 100 Prozent liegt, dann muss auf jeden Fall zumindest die Liquidität 2 deutlich

über 100 Prozent liegen. Hier werden neben Bankguthaben und Kassenbestand noch die Forderungen insbesondere aus Liefe-rung und Leistung einbezogen. Bei diesen offenen Kundenfor-derungen ist davon auszugehen, dass in den nächsten Tagen das Geld eingeht und sie somit ebenfalls zur Deckung der kurzfris-tigen Verbindlichkeiten zur Verfügung stehen. Gegebenenfalls ist der Forderungsbestand um faule Forderungen, wo kurzfristig kein Geldeingang also zu erwarten ist, zu bereinigen. Liegt die Liquidität 2 unter 100 Prozent, so ist das ein Indiz für Zahlungs-probleme. Zahlungsverpflichtungen können vermutlich nicht eingehalten werden.

Man sollte sich aber immer im Klaren darüber sein, dass diese Liquiditätskennzahlen nur stichtagsbezogen sind, die schon nach kurzer Zeit obsolet sein können. Wichtig ist deshalb ein vorausschauender Liquiditätsplan, der frühzeitig über mögliche Liquiditätsengpässe informiert. Eine solche Liquiditätsvorschau sollte für die nächsten drei bis sechs Monate erstellt werden. Alle Zahlungseingänge und –ausgänge sind sorgfältig zu erfassen. Wichtig ist dabei, auch die Vor- und Umsatzsteuer mit zu berück-sichtigen. Geeignete Tabellen für eine Liquiditätsvorschau stellt Ihnen der Steuerberater zur Verfügung.

Cash-FlowDer Cash-Flow gibt Aufschluss über die Ertrags- und Finanzkraft eines Unternehmens. Er stellt den Nettozufluss liquider Mittel wäh-rend einer Periode dar und ist deshalb für den Kreditgeber (sprich: Bank) von großer Bedeutung. Der Cash-Flow ergibt sich vereinfacht aus der Summe von Jahresüberschuss (Gewinn) und Abschreibun-gen laut GuV. Die Abschreibungen werden in den Cash-Flow des-halb mit einbezogen, da diese als Aufwand zwar den Jahresüber-schuss vermindern, ihnen aber kein Geldabfluss gegenübersteht. In Höhe der Abschreibungen stehen dem Betrieb also zusätzlich liquide Mittel zur Verfügung. Der Cash Flow sollte ausreichen, um das Unternehmen in die Lage zu versetzen, aus den Umsatzpro-zessen heraus Kredite ordnungsgemäß zu tilgen und/oder neue Anlageinvestitionen zu tätigen. Außerdem muss der Cash-Flow gegebenenfalls auch noch die Privatentnahmen abdecken.

Wird fortgesetzt

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Ehrungen

25-jähriges Arbeitsjubiläum bei Fa. Handwerk in Reulbach Michael Schiebelhut aus Abtsroda konnte jetzt sein 25-jähriges Arbeitsjubiläum bei der Firma Handwerk Metall-Kfz in Ehren-berg-Reulbach begehen. 1989 begann Schiebelhut dort seine Lehre als Metallbauer, Fachrichtung Konstruktionstechnik und erlernte die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten im Metallbau-bereich. Sein heutiges Spezialgebiet ist die Herstellung kompletter Metall- und Stahlbaukonstruktionen nach Zeichnung und deren Montage vor Ort. Daneben ist Schiebelhut der Spezialist für „Reisen und Schweißen“, da er ungebunden ist und deshalb immer wieder bereit ist, auch für mehrtägige Montagetermine eingesetzt zu werden. Zusätzlich wird er zu Schweiß- und Reparaturarbeiten in der Werkstatt und auf Baustellen eingesetzt. Die Firmenleitung dankte Schiebelhut für seine Zuverlässigkeit, Vielseitigkeit und hervorragende Arbeitsqualität. Manfred Schü-ler, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Fulda, überreicht Schiebelhut eine Ehrenurkunde.

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50 Jahre Meister-kein alltägliches Jubiläum

Vor 50 Jahren hat Otmar Wald aus Eichenzell, seine Meister-prüfung als Kunstschlosser vor der Handwerkskammer Stuttgart abgelegt. Die Vorbereitung hierfür erfolgte in der renommier-ten Meisterschule in Stuttgart. Mit der Meisterprüfung war der Grundstein für den bald gegründeten gleichnamigen Hand-werksbetrieb gelegt. Noch heute gibt es zahlreiche Zeugnisse im Metallbau, die von Otmar Wald gefertigt wurden. Durch die Veränderungen am Markt bot das Unternehmen Otmar Wald bald auch die Erstellung von Heizungsanlagen und Arbeiten im Gas- und Wasserinstallateurbereich an. Dafür legte der Jubilar 1969 die Meisterprüfung zusätzlich als Zentralheizungs- und Lüftungsbauer und 1987 als Gas- und Wasserinstallateur ab. Zu seinem Jubiläum gratulierte der Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Fulda Manfred Schüler. Er würdigte die unternehmerischen Verdienste von Herrn Wald in einer Laudatio und überreichte die Jubiläumsurkunde der Handwerkskammer Kassel.

Manfred Schüler, Otmar Wald

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Nachrichten aus dem Handwerk

Fuldas Schreiner werden „sichtbar“ 13 Betriebe sind dem Aufruf der Schreiner-Innung gefolgt, City-Bänke für die Stadt Fulda zu bauen. Dabei sind ganz unter-schiedliche und zum Teil sehr ausgefallene und unkonventionelle Lösungen entstanden. Alle Bänke wurden auf dem Universitäts-platz der Öffentlichkeit präsentiert und offiziell unter Anwesen-heit von Oberbürgermeister Gerhard Möller an die Stadt Fulda übergeben. Fuldas Schreiner möchten damit auf sich aufmerksam machen. „ Schreiner benötigen ein Schaufenster, damit der Verbraucher

18. Fachmesse im Neubau der Firma Fehrmann

Die Firma Fehrmann veranstaltet im frisch eingeweihten Neu-bau in der Kruppstraße 4 in Fulda am 2. und 3. November 2014 ihre diesjährige Fachmesse. Über 80 Aussteller präsentieren auf einer Fläche von ca. 2.000 qm innovative Produkte und Neuhei-ten rund um den Fleischereibedarf und die Großküchentechnik. Lebensmittelverarbeitende Betriebe, Großverbraucher, Gastrono-men, Bäcker, Jäger und Hobbyköche mit gehobenen Ansprüchen erhalten wertvolle Tipps und Anregungen von Fachberatern.Das über 75 Jahre alte Unternehmen führt in diesem Jahr die 18. Fachmesse durch, die Geschäftsführer Tom und Patricia Fehrmann

sehen kann, dass es hier in der Region gut Schreiner gibt“, so der Obermeisters Stefan Semler.

Wo die Bänke letztendlich aufgestellt werden, ist allerdings mo-mentan noch offen. Dort wo sie jedoch einmal stehen werden, werden sie ein Zeugnis für das Schreinerhandwerk ablegen. Jede Bank ist mit einem Innungsschild und dem jeweiligen Firmen-logo markiert. Eine tolle und sympathische Aktion, die Lust auf Möbel vom Schreiner machen soll.

freuen sich auf Ihren Besuch.

Highlights der diesjährigen Fachmesse:

Showkochen von Profis für Profis mit neu-ester Gartechnik und Sous Vide Garen

Live Weißwurstproduktion

Fehrmann Weihnachtsmarkt mit weih-nachtlichem Rahmenprogramm

Neue Kennzeichnungsverordnung

Moderne Verpackungslösungen

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Weitere Informationen: www.fehrmann.de

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Nachrichten aus dem Handwerk

Erweiterung des Vorstands – VR Genossenschaftsbank Fulda eG verstärkt das Führungsteam

Thomas Sälzer ist seit 1. Juli 2014 neues Vorstandsmitglied der VR Genossenschaftsbank Fulda eG Thomas Sälzer ist seit 1. Juli 2014 weiteres Vorstandsmitglied der VR Genossenschaftsbank Fulda eG und verantwortet die Be-reiche Firmenkundenbank und das VR-PrivateBanking. Gemein-sam mit seinen Kollegen Manfred Gerhard und Hubert Röbig will er die erfolgreiche Regionalbank weiter voranbringen.

„Ich freue mich, gemeinsam mit dem gesamten Team in der Region Fulda an einem hoch attraktiven Standort zu arbeiten, der beachtliche Potenziale bietet, hessenweit seit Jahren exzellente Wirtschaftsdaten vorweist und enorme Zukunftschancen be-reithält“, so Sälzer. Im Mittelpunkt seiner Arbeit steht der Kunde. „Eine partnerschaftliche Beziehung, Erfahrung und Loyalität führen zu einem gemeinsamen und nachhaltigen Erfolg. Profes-sionalität und menschliche Kompetenzen sind für mich wichtige Eigenschaften im Umgang mit unseren Kunden“, so Sälzer weiter.

Thomas Sälzer ist bereits seit Januar 2013 als Generalbe-vollmächtigter und Prokurist für das Firmenkundengeschäft

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Wemo-tec Sicherheit jetzt auch onlineEichenzell. Zu Beginn der zweiten Jahreshälfte stieg die Wemo- tec GmbH mit eigenem Shop in den Online-Handel ein.

Arbeitsbühnen, Gerüstbau, Brückenuntersichtgeräte – die We-mo-tec hat sich im Laufe der Jahre auf das sichere Arbeiten in der Höhe spezialisiert. Seit Juli 2014 bietet das Unternehmen auch im neuen Online-Shop Sicherheitskomponenten an. Unter http://we-mo-tec-shop.com lassen sich in den beiden Kategorien „PSA gegen Absturz“ und „Höhenrettung“ unterschiedliche Artikel für das sichere Arbeiten auf Hubarbeitsbühnen finden. „Vom Sicherheitshelm über den Auffanggurt bis hin zum Höhensicherungsgerät haben wir grundlegende Schutzprodukte zusammengestellt“, erklärt Silvia Möller, zuständig für die Unternehmenskommunikation. Denn das Risiko eines Peitschen-Effektes (Herausschleudern aus dem Arbeits-korb) beim Verwenden von Ausleger-Hubarbeitsbühnen sei immer gegenwärtig. Und werde oft unterschätzt. Hier kann eine Persönli-che Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA) Verletzungen vorbeu-gen und Leben retten. Wer sich komplett ausstatten möchte, kann auch gleich das PSA-Set inklusive Warngurtweste per Vorkasse oder PayPal erwerben. Gleichzeitig hält der Shop eine Wissensdatenbank bereit: Vor-schriften, Richtlinien und Gesetze zum Arbeitsschutz klären auf. Beispielsweise schreibt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Thomas Sälzer

zuständig. Er ist 47 Jahre alt, verheiratet, hat zwei er-wachsene Kinder und wohnt in Nüstal-Silges. Nach der Ausbildung zum Bankkauf-mann in der Raiffeisenbank Wolfhagen eG studierte er an der Universität Kassel Wirtschaftswissenschaften. Im April 1995 begann der diplomierte Ökonom beim Genossenschaftsverband als Prüfungsassistent. Es folgten die Ernennungen zum Verbands-prüfer und anschließend zum Steuerberater. Die Prüfung zum Wirtschaftsprüfer legte er in 2002 erfolgreich ab. Vor seinem Wechsel zur Bank war er zuletzt beim Genossenschaftsverband e.V. als Abteilungsleiter „Prüfung und Betreuung, Banken Süd-niedersachsen“ tätig.

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Nachrichten aus dem Handwerk

Zum vierten Mal ist die VR Genossenschaftsbank Fulda eG für das Geschäftsjahr 2013 als Top-Bank im Fördermittelgeschäft in Hessen ausgezeichnet worden.„Sie sind wieder die Nr. 1 in Hessen unter allen genossenschaft-lichen Instituten Ihrer Klasse. Seit Jahren halten Sie Top-Platzie-rungen. Die Auszeichnung spiegelt die Kompetenz und die hohe

Zum vierten Mal auf dem ersten Platz

Beratungsqualität in Ihrem Haus wider“, so Oliver Gudat stellver-tretender Abteilungsdirektor der DZ Bank AG in Frankfurt. Durch zinsgünstige Fördermittel werden z.B. Existenzgründungen, Um-weltschutz-, Wohnungsbaumaßnahmen oder auch Innovationen des gewerblichen Mittelstandes durch diverse Kreditprogramme gefördert. Am 21. August erhielt die VR Genossenschaftsbank Fulda eG diese hohe Auszeichnung. Im Jahr 2013 hat die VR Genossenschaftsbank Fulda eG neue zins-günstige Fördermittel von über 15,6 Mio. € vergeben. Vorstandsmitglied Thomas Sälzer freut sich über die erneute Aus-zeichnung und versichert: „Eine gute und kompetente Beratung hat für unser Haus den höchsten Stellenwert. Unsere Kunden wün-schen individuelle Lösungspakete, die optimal zur Finanzierung ihrer Vorhaben passen. Daher werden private und gewerbliche Investoren auf die Möglichkeiten zinsgünstiger öffentlicher Kredite hingewiesen und diese aktiv in die individuellen Finanzierungslö-sungen eingearbeitet. Die Fördermöglichkeiten sind hierbei sehr vielfältig.“ „Wir schulen unsere Berater regelmäßig, so dass diese immer auf dem neuesten Stand sind. Nur über regelmäßige Personalentwick-lungsmaßnahmen lässt sich eine hohe Beratungsqualität dauer-haft sicherstellen. Dies kommt unseren Kunden und der Region zu Gute“, so Hubert Röbig, stellvertretender Vorstandssprecher.

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NachrufDie Nachricht vom Tode unseres langjährigen

Obermeisters und Ehrenmitglieds

Rudolf HabersackOrthopädie-Schuhmachermeister

hat uns tief bewegt. Über Jahrzehnte hinweg war der Ver-

storbene ehrenamtlich in der Handwerksorganisation tätig.

Von 1963 bis 1975 als Obermeister der Schuhmacher-Innung

Hünfeld, nach der Zusammenlegung als Vorstandsmitglied

der Schuhmacher-Innung Fulda setzte er seine Persönlichkeit

und seine reichhaltige berufliche Erfahrung zum Wohle seines

geliebten Handwerks ein.

In großer Dankbarkeit und Wertschätzung werden wir uns

stets ehrenvoll an ihn erinnern.

Kreishandwerkerschaft Fulda

Innung der Bekleidungshandwerke Fulda

Dipl.-Ing. Claus Gerhardt Kreishandwerksmeister

Sylvia Franc-Kotsch Obermeisterin

Manfred SchülerGeschäftsführer

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Nachrichten aus dem Handwerk

120 neue R+S-Azubis lernten „Hier kann man Karriere machen!“ Für 65 Auszubildende der R+S-Gruppe aus den Standorten Fulda, Hanau, Erfurt, Leipzig, Remscheid, Mainz und Dresden begann am 01. August ihre Lehrzeit. Am 01. September folgten weitere 55 Auszubildende der Standorte Lübeck, Mannheim und Nürnberg. Somit sind die 120 neuen R+S-Azubis komplett.Bei einem zweitägigen Besuch der Firmenzentrale in Fulda hat-ten die jungen Menschen die Gelegenheit, bei einer Unterneh-menspräsentation und einer Führung über das Betriebsgelände mit ersten Praxiseinblicken das „Mutterschiff“, die Organisations-struktur und die Leitmotive der R+S-Gruppe näher kennen zu lernen. Der Vorstandvorsitzende Markus Röhner motiviert die Auszubildenden mit den Worten: „Wer will, kann hier Karriere machen“.

Zum vierten Mal auf dem ersten Platz Die Auszubildenden erhielten anschließend zahlreiche Informa-tionen sowie Vorträge über Rechte und Pflichten, Sicherheitsbe-stimmungen, Zeiterfassung, Datenschutz und einen Azubi-Knigge. Natürlich kam auch der Spaß nicht zu kurz und so waren alle am Ende dieses Tages zu einem gemeinsamen Grillfest eingeladen. Eine Fragestunde mit bereits erfahrenen Azubis der R+S-Gruppe beendete den Besuch der Berufsanfänger aus den Standorten. Die Auszubildenden erhielten an den folgenden Tagen in den Standorten einen Erste-Hilfe-Kurs, erste Einweisungen in die Werkzeugkunde (gewerbliche Berufe) und ein Telefontraining (kaufmännische Berufe).Weitere Informationen zum Ausbildungsstart der R+S-Gruppe unter: www.ichbinerster.net

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Nachrichten aus dem Handwerk

Beim 7. Rhöner Wurstmarkt am 11./12. Oktober findet erstmals Wettbewerb um den besten Rhöner Presssack statt / Ehrgeiz der Rhöner Metzger zusätzlich angestachelt / Fachkun-dige Jury bewertet die Proben

Das Beste, was Wurstkessel, Backofen, Sudkessel und Destille her-geben, kredenzt das Rhöner Handwerk bereits zum siebten Mal beim Rhöner Wurstmarkt am 11. und 12. Oktober im Luftkurort Ostheim v.d. Rhön. Erstmals fordert ein Wettbewerb um den bes-ten Rhöner Presssack den Ehrgeiz der Metzger zusätzlich heraus.

Fachkundige Jury bewertet nach DLG-RichtlinienDer Rhöner Wurstmarkt ist bekannt für handwerklich erzeugte regionale Spezialitäten und für seine Pro-duktvielfalt, womit die Openair-Feinschmeckermesse in den vergangenen Jahren bereits viele Tausend Besucher auf die malerische Marktstraße der Stadt Ostheim gelockt hat. Zu den traditionellsten Wurst- und Schin-kenspezialitäten im Land der offenen Fernen zählt der Rhöner Pressack bzw. der Fuldaer Schwartenmagen, wie er im hessischen

Wer macht den leckersten Rhöner Presssack?

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Wer macht den besten Rhöner Presssack bzw. den besten Fuldaer Schwartenmagen? Diese Frage klärt beim 7. Rhöner Wurstmarkt eine fachkundige Jury. Der Gewinner wird am Wurstmarkt-Sonntag um 11 Uhr vor dem Rathaus bekanntgegeben. Foto Tonya Schulz

Teil der Rhön genannt wird. Erstmals sind die auf dem Rhöner Wurstmarkt vertretenen Metzger eingeladen, eine Kostprobe ihres Presssacks für die Bewertung durch eine fachkundige Jury bereitzustellen. Beurteilt wird die Wurst nach dem bewährten Fünf-Punkte-Schema der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Benotet werden neben Aussehen, Farbe und Farbzusam-mensetzung vor allem Konsistenz und Geruch. Auch das Herrich-ten der Kostprobe wird streng beäugt, bevor es an die eigentli-che Verkostung geht. Der Geschmack bildet den letzten Punkt der Bewertung und wird genau wie die anderen Kriterien nach einem Fünf-Punkte-System mit den Punkten 0 (ungenügend) bis 5 (sehr gut) eingestuft.

Prämierung am Wurstmarkt-Sonntag Um ein objektives Ergebnis zu erhalten, setzt sich die Jury aus verschiedensten Branchen zusammen. Vertreten sind ein Reprä-sentant des Metzgerhandwerks, ein Konsument sowie ein Kü-chenmeister. Alle drei bringen das notwendige Fachwissen und die Objektivität mit, um letztendlich am Wurstmarkt-Sonntag um 11.00 Uhr vor dem Rathaus den besten Presssack zu küren. So ha-ben die Besucher noch Gelegenheit, sich selbst von der Qualität des prämierten Produkts zu überzeugen.

Der 7. Rhöner Wurstmarkt findet am 11. und 12. Oktober 2014 jeweils von 10 bis 18 Uhr in Ostheim v. d. Rhön statt. Neben Ver-kostung, Verkauf und Vorführungen sorgen Livemusik, Kinder-programm, Kirchenburgführungen und verkaufsoffener Sonntag für Unterhaltung bei Groß und Klein. Das vorläufige Programm und weitere Informationen sind unter www.rhoenerwurstmarkt.de sowie auf Facebook zu finden. Weitere Auskünfte erteilt auch die Tourist-Info Ostheim vor der Rhön unter Tel. 09777 1850, Fax: 09777 3245, E-Mail: [email protected], www.ostheim-rhoen.de

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Erfolgsgeschichten über mehrere Generationen Die Aktion „Unser Tag 2014“ sucht Handwerksbetriebe, die in diesem Jahr mit einem Firmenjubiläum oder der Übergabe an die nächste Generation besondere Momente in der Unterneh-mensgeschichte feiern.Wiesbaden. Das Handwerk steht wie kaum eine andere Branche für Begriffe wie Tradition und Nachhaltigkeit. Der Handwerksunterneh-mer orientiert sich nicht an kurzfristigen Erfolgskriterien, sondern richtet sein Handeln häufig auf die Übergabe des Betriebes an die nächste Generation aus – oft an die eigenen Kinder oder Enkelkin-der. Das Familienunternehmen ist der vorherrschende Unterneh-menstyp im Handwerk. Denken und Handeln in Handwerksbetrie-

Nachrichten aus dem Handwerk

Als Steuerberater sind für Sie da: Dipl.-Kfm. Dr. Christian Gebhardt

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ben ist geprägt von der Verantwortung für das eigene Unternehmen sowie für dessen Umfeld – auch über den Tag hinaus.

Dieser nachhaltige Ansatz ermöglicht es vielen Handwerksbe-trieben über Generationen hinweg erfolgreich zu bestehen und zur Institution in ihrem regionalen Umfeld zu werden. Über viele Jahrzehnte entwickeln sich so Erfolgsgeschichten im Handwerk, die die Aktion „Unser Tag 2014“ sammelt und über das Internet ei-ner breiten Öffentlichkeit erzählen will. Initiatoren der Aktion sind die Marketing Handwerk GmbH und die MEWA Textil Service AG, die als inhabergeführtes Traditionsunternehmen selbst auf eine

mehr als 100jährige Geschichte zurückblicken kann.

Noch bis zum 31. Oktober läuft die Aktion. Handwerksbetriebe können sich mit ihrer Erfolgsge-schichte im Internet unter www.unser-tag-2014.de anmelden. Die Storys werden professionell aufbereitet und auf der Akti-onsseite präsentiert. Mitmachen lohnt sich, denn im Verlauf der Aktion werden bei drei Gewinn-erziehungen Geldpreise im Gesamtwert von 15.000 Euro verlost. So gibt es bei der letzten ausstehenden Ziehung am 31. Oktober noch mal 5.000 Euro zu gewinnen, die z.B. dazu ein-laden, das Firmenjubiläum oder die Betriebsübergabe an die nächste Generation gebührend zu feiern.

www.unser-tag-2014.de

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Recht & Steuern

Reverse Charge in der Bauwirtschaft - Die Abkehr von der Umkehr und zurück Seit dem Ergehen des BFH-Urteils vom 22.08.2013 ist das Thema „Reverse Charge in der Bauwirtschaft“ nicht mehr zur Ruhe gekom-men. Durch dieses Sensationsurteil sowie den hierzu ergangenen BMF-Schreiben vom 05.02.2014 und vom 08.05.2014 wurde die bisher praktizierte Vorgehensweise bei Abrechnungen von Bauleis-tungen zwischen Bauunternehmern auf den Kopf gestellt. Gemäß dem BFH-Urteil kehrt sich die Steuerschuldnerschaft für Bauleis-tungen nur noch dann um, wenn der Auftraggeber die erhaltene Bauleistung selbst wieder zur Erbringung einer Bauleistung ver-wendet. Auf den Anteil der Bauleistungen am Gesamtumsatz des Leistungsempfängers kommt es nach der Meinung des BFH nicht

Sascha Hartmann

an. Hieraus folgt, dass sich der leistenden Unternehmer stets im Klaren sein muss, dass der Leistungsempfänger seine Leis-tung wieder konkret für eine Bauleistung an einen anderen Unternehmer verwendet. Für die Bauunternehmen ist dies nicht praktikabel, birgt große umsatzsteuerliche Risiken und ist mit hohem Verwaltungs-aufwand bei der Fakturierung verbunden.

Dieser Regelung des BFH ist der Gesetzgeber nun mit der Änderung des Umsatzsteuer-

gesetzes ab dem 01.10.2014 entgegengetreten. Die Rechtspre-chung des BFH wird damit hinfällig.

Mit dem sog. „Kroatienanpassungsgesetz“ werden für Baulei-tungen, die nach dem 30.09.2014 erbracht werden, neue Fak-ten geschaffen. Die neue gesetzliche Regelung und die bereits hierzu ergangenen BMF-Schreiben vom 31.07.2014 und vom 26.08.2014 sehen im Wesentlichen folgendes vor:

Um negative Folgen der BFH-Rechtsprechung vom 22.08.2013 in der Praxis zu vermeiden, wird nun eindeutig schon im Gesetz darauf abgestellt werden, dass der Leistungsempfän-ger Steuerschuldner für eine an ihn erbrachte Bauleistung ist, wenn er selbst nachhaltig Bauleistungen ausführt.

Ein Unternehmer soll gemäß der Gesetzesbegründung dann nachhaltig Bauleistungen oder Bauträgerleistungen erbrin-gen, wenn er mehr als 10 Prozent seines Weltumsatzes als Bauleistungen erbringt. Diese 10-%-Grenze ist jedoch nicht im neuen Gesetz verankert, sondern ergibt sich aus der Gesetzes-begründung.

Um dem leistenden Unternehmer den Nachweis zu erleich-tern, dass sein Leistungsempfänger nachhaltig tätig wird, sieht der neue § 13b UStG vor, dass die zuständige Finanzbehörde dem Leistungsempfänger eine Bescheinigung ausstellt, aus der sich die nachhaltige Tätigkeit des Unternehmers ergibt. Die Bescheinigung darf nicht länger als drei Jahre gültig sein. Ein Widerruf oder eine Zurücknahme ist nur mit Wirkung für die Zukunft möglich. Dabei handelt es sich um eine separate Bescheinigung neben der Bescheinigung gem. § 48b EStG für

Zwecke der Bauabzugssteuer. Zur Umkehr der Steuerschuld-nerschaft kommt es auch dann, wenn eine Bescheinigung ausgestellt wurde, der Leistungsempfänger diese jedoch nicht gegenüber dem leistenden Unternehmer verwendet.

Weiter bleibt es beim Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger, wenn beide Parteien hiervon über-einstimmend ausgegangen waren und wenn dadurch keine Steuerausfälle entstehen. Der Leistungsempfänger muss den an ihn erbrachten Umsatz also zutreffend besteuert haben.

Zukünftig werden Leistungsempfänger, die nachhaltig eigene Grundstücke veräußern (Bauträger), nicht von der gesetzli-chen Neuregelung erfasst. Die Steuerschuldnerschaft für Bau-leistungen an Bauträger soll also – gemäß der Regelung des BFH – beim leistenden Unternehmer verbleiben. Bauträger, die neben den Grundstücksleistungen auch (echte) Bauleis-tungen erbringen, könnten jedoch aufgrund der Abkehr von der Einzelfallbetrachtung wieder in den Anwendungsbereich des § 13b UStG fallen.

In den Übergangsregelungen des Gesetzes wird klargestellt, dass für den Fall, dass Bauträger die nach der bisherigen Rechts-lage abgeführte Umsatzsteuer nach § 13b UStG aufgrund des BFH-Urteils vom 22.08.2013 zurückfordern, die Umsatz-steuerfestsetzungen des leistenden Unternehmers zu ändern sind. Der leistende Unternehmer hätte dann eine (zusätzliche) Forderung in Höhe der Umsatzsteuer gegen den Bauträger, da er diese nun selber an das Finanzamt nachträglich abführen muss. Der leistende Unternehmer kann allerdings beantragen, diese nachträglich entstandene Umsatzsteuerschuld durch Ab-tretung seiner Forderung gegen den Bauträger gegenüber dem Finanzamt zu erfüllen. Die Abtretung an das Finanzamt wirkt an Zahlungs statt und führt damit zum Erlöschen des Umsatzsteu-eranspruchs (§ 47 AO), wenn

der leistende Unternehmer dem Leistungsempfänger eine erstmalige oder geänderte Rechnung mit offen ausgewiese-ner Umsatzsteuer ausstellt, die Abtretung an das Finanzamt wirksam bleibt, dem Leistungsempfänger diese Abtretung unverzüglich mit dem Hinweis angezeigt wird, dass eine Zahlung an den leistenden Unternehmer keine schuldbefreiende Wirkung mehr hat, und der leistende Unternehmer seiner Mitwirkungspflicht nach-kommt.

Hinsichtlich der Gefahr der Zinsfestsetzungen gegen Bauleis-ter wird der Antrag des Leistungsempfängers als „rückwirken-des Ereignis“ angesehen. Der Zinslauf von Nachzahlungszin-sen nach § 233a AO beginnt in diesen Fällen folglich erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Antrag auf Erstattung durch den Leistungsempfänger gestellt wurde. Damit soll es gegenüber den leistenden Bauunternehmen grundsätzlich nicht zur Festsetzung von Nachzahlungszinsen auf die wegen Nichtinanspruchnahme der Nichtbeanstan-dungsregelung nachträglich festgesetzte Umsatzsteuer kom-men. Die Finanzverwaltung hat sich im BMF-Schreiben vom 31.07.2014 dieser Sichtweise angeschlossen.

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Recht & Steuern

Das Jahr 2014 stellt Bauunternehmer, die Bauleistungen an andere Bauunternehmer oder an Bauträger erbringen, vor besondere Herausforderungen. Je nach Zeitpunkt der Leistung kann ihre Beurteilung anders ausfallen. Erst bei der Erbringung von Bauleistungen nach dem 30.09.2014 wird durch die Einfüh-rung der neuen Bescheinigung wieder Klarheit bei der Abrech-nung von Bauleistungen herrschen.

Hinweis:Zusammengefasst und vereinfacht lässt sich die Anwendung der Steuerschuldumkehr für Bauleistungen zeitlich wie folgt einteilen:1. Leistungen vor dem 14.02.2014Es darf sich aufgrund von Übergangsregelungen grundsätzlich auf die Rechtslage vor dem Ergehen der BFH-Entscheidung vom 22.08.2013 berufen werden (Globalbetrachtung möglich, aber kein Muss).2. Leistungen ab dem 14.02.2014 bis zum 30.09.2014Einzelfallbetrachtung: Anwendung der BFH-Regelung sowie der hierzu ergangenen BMF-Schreiben (Abkehr von der Umkehr der Steuerschuldnerschaft, es wird auf die konkrete Verwendung der Bauleistung abgestellt)3. Leistungen ab dem 01.10.2014Globalbetrachtung: Anwendung der neuen gesetzlichen Rege-lung und weitgehende Rückkehr zu der bis zum Ergehen des BFH-Urteils vom 22.08.2013 geltenden alten Verwaltungsmei-nung (kein Abstellen auf die konkrete Verwendung der Bauleis-tung/10-%-Regelung), Rechtssicherheit durch Einführung eines neuen Bescheinigungsverfahrens

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Hinsichtlich des neuen Bescheinigungsverfahrens können bereits jetzt schon die Anträge bei den zuständigen Finanzämtern ge-stellt werden. Das BMF hat bereits ein Muster dieser Bescheinigung veröffentlicht. Sofern Bauunternehmer Bauleistungen von anderen Bauunternehmen in Anspruch nehmen, ist diese Bescheinigung dem Lieferanten (Subunternehmer) vorzulegen, damit dieser wieder Netto-Rechnungen ausstellen kann. Sofern diese Bescheinigung nicht vorgelegt wird, entbindet das den Leistungsempfänger jedoch nicht von der Anwendung des Reverse-Charge Verfahrens und der Abführung der Umsatzsteuer auf die empfangene Leistung.

Für Subunternehmer gilt, dass diese sich für Leistungen ab dem 1.10.2014 vom Auftraggeber diese Bescheinigung vorlegen lassen sollten. Nur nach Vorlage der Bescheinigung dürfen Subunternehmer darauf vertrauen, dass sie wieder eine Netto-Rechnung ausstellen können. Wird die Bescheinigung vom Leistungsempfänger nicht vor-gelegt, sollten stets Rechnungen mit offenem Umsatzsteuerausweis ausgestellt werden. Wird eine für den Zeitpunkt der Leistungserbrin-gung gültige Bescheinigung erst verspätet nach der Rechnungsstel-lung vorgelegt, ist die Rechnung entsprechend zu berichtigen.

Für Detailfragen bei der Abrechnung von Bauleistungen, sollten Sie unbedingt Ihren steuerlichen Berater hinzuziehen.

Rechtsstand 03.09.2014Autor: Sascha Hartmann, Diplom-Betriebswirt, Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht, Geschäftsführer der G+M Belegdepot Steuerberatungsgesellschaft mbH, Heinrich-straße 79, 36037 Fulda www.gm-belegdepot.de

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Recht & Steuern

Erbschaftsteuer: BVerfG nimmt die Vorteile für Unternehmenserben auseinander (DStV)

Kaum ein gutes Haar hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) an den Begünstigungen für Erben von Unternehmensvermögen während der mündlichen Verhandlung am 8.7.2014 in Karlsruhe ge-lassen. Mit jeder weiteren Frage an die Vertreter der Bundesregierung wurde die grundlegende Kritik durch den Ersten Senat anschaulicher. Nach den Erörterungen ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Verscho-nungsregelungen im Herbst durch das Urteil des BVerfG ins Wanken geraten, erheblich gestiegen. So stellt sich nun für viele die Frage nach dem praktischen Handlungsbedarf. Drauf weist aktuell der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hin.

Gute Nachrichten: Vertrauensschutz geht vor!

Trotz der massiven Zweifel des BVerfG an den geltenden Regelungen bleibt abzuwarten, wie der Richterspruch ausfällt. Dem BVerfG stehen abhängig von seiner rechtlichen Würdigung verschiedene Entschei-dungsvarianten zur Verfügung. Die Entscheidungsmöglichkeiten bergen aber für die begünstigte Übertragung von Betriebsvermögen dann kein Risiko, soweit ein Erb- oder Schenkungsfall durch einen Steuerbescheid entschieden ist. Der Bescheid gewährt selbst bei dessen Vorläufigkeit durch den gesetzlich fixierten Grundsatz des Vertrauensschutzes dem Steuerpflichtigen Sicherheit.

Für die Praxis unsicher: Teilnichtigkeit

Bei Erb- oder Schenkungsfällen, die bis zum Zeitpunkt des Urteils noch nicht durch einen Steuerbescheid veranlagt wurden, sieht es hingegen anders aus: Eine gewisse Gefahr besteht in der Bera-tungspraxis, wenn das BVerfG nicht das ganze ErbStG, sondern allein die Verschonungsregelungen für verfassungswidrig erachtet und insoweit die Teilnichtigkeit ausspricht. Teilnichtigkeit würde bedeuten, dass die Begünstigungen für Unternehmensvermögen rückwirkend, seit dem 1.1.2009 bei der Steuerfestsetzung nicht mehr anwendbar wären. Mangels ausdrücklichem, gesetzlichem Vertrauensschutzes kämen erhebliche, zum Steuerentstehungszeitpunkt unvorherseh-bare Mehrbelastungen auf die Steuerpflichtigen zu. Dies hätte die Wirkung einer echten Rückwirkung. Da allerdings die Entscheidung des BVerfG Gesetzescharakter hat (vgl. § 31 Abs. 2 S. 1 BVerfGG), spre-chen gewichtige Gründe dafür, dass das BVerfG bei einem Ausspruch der Teilnichtigkeit die von ihm selbst insoweit, aus dem Rechtsstaat-sprinzip heraus entwickelten Grundsätze zum Vertrauensschutz bei

rückwirkenden Steuergesetzen zu beachten hat (vgl. Zipfel/Regierer/Vosseler in DStR 2014, S. 1089 ff.). Unter Berücksichtigung dieser Ge-sichtspunkte erscheint der Ausspruch der Teilnichtigkeit verfassungs-rechtlich kritisch. Eine Steuerfestsetzung nach dem Richterspruch für einen Erb- oder Schenkungsfall vor der Entscheidung dürfte insoweit rechtswidrig sein.

Was hinterfragt das BVerfG?

Das BVerfG hat in der mündlichen Verhandlung nicht den von ihm selbst, in ständiger Rechtsprechung entwickelten Grundsatz, dass eine gesetzliche Ungleichbehandlung zugunsten des mittelständischen Betriebsvermögens aus Gründen der Gemeinwohlbindung zulässig ist, angegriffen. Vielmehr monierte es mit seinen Fragen die Unschär-fe sowohl der Gesetzesbegründung als auch die des Wortlauts des geltenden Rechts. Weder ginge der Förderungszweck für eine so weit-reichende Begünstigung, wie sie derzeit bestünde, ausreichend aus den Gesetzesmaterialien hervor. Noch ließe der Gesetzeswortlaut im Detail erkennen, wer und was gefördert werden solle. Die Stellschrau-ben für eine zielgenauere, gerechtfertigte Verschonung traten durch die Fragen der Richterschaft deutlich hervor, so unter anderem:• Warum sei keine Vermögensobergrenze für das begünstigte Be- triebsvermögen eingeführt worden?• Warum sei eine Begünstigung erst bei einem Verwaltungsvermö- gen von mehr als 50% ausgeschlossen?• Warum sei die Bindung der Begünstigung an die sog. „Mindest- lohnsumme“ sowie „Lohnsummenfrist“ erst bei einer Beschäftigten- zahl von 20 Mitarbeitern aufgehoben?

Beriefen sich die Vertreter der Bundesregierung zwar mit treffen-den Ausführungen auf den Gestaltungsspielraum des Gesetzge-bers, dürfte dies dem BVerfG im Ergebnis nicht ausgereicht ha-ben. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. war als vom BVerfG eingeladener Sachverständiger durch StBin/RAin Sylvia Mein in

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der mündlichen Verhandlung vertreten.

Quelle: DStV online v. 29.7.2014

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Kein Geld für NeuverlegungProduktmängel: Ein Spruch aus Karlsruhe lenkt die Aufmerksamkeit auf eine ärgerliche Haftungsfalle für Handwerker

Der Fall:Ein Schreiner hatte entsprechend der vom Händler mitgeliefer-ten Anleitung Massivholzparkett gelegt, das sich nach einiger Zeit aber leicht wölbte. Ein Gutachten ergab, dass die dem Parkett beigefügte Anleitung des Herstellers fehlerhaft war. Der Kunde, der das Parkett bei dem Händler gekauft hatte, forderte von diesem eine Kaufpreisminderung in Höhe von 30 Prozent plus einer Erstattung der Kosten für das Privatgutachten.

Das Urteil:Der Bundesgerichtshof (BGH, VIII ZR 275/13) sprach dem Käufer jetzt beides zu. In der ersten Instanz hatte er nur einen Teiler-folg erzielt und war mit seiner Forderung nach Erstattung der Gutachterkosten noch gescheitert. Der BGH legte in seiner Grundsatzentscheidung jetzt aber fest, dass zu den Aufwendun-gen, die bei Sachmängeln zu einer erfolgreichen Nacherfüllung notwendig sind, auch die Gutachterkosten gehören können. Nach Paragraf 439 Abs. 2 BGB waren das bisher nur die angefal-lenen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.

Folgen für die Praxis:Das BGH-Urteil wäre anders ausgefallen, wenn der Kunde kein Privatmann, sondern ein Unternehmer gewesen wäre. Denn sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der BGH haben in früheren Urteilen entschieden, dass Lieferanten gegenüber gewerblichen Käufern für Sachmängel nicht haften müssen. So laufen Handwerker als Unternehmer Gefahr, auf den Folgekosten für Produktmängel sitzen zu bleiben, die, wenn auch unverschul-det, eigentlich ihr Lieferant zu verantworten hat. „Das ist ein erheblicher Nachteil“, so Rechtsanwalt Andreas Bauer von der Bauinnung München, „der laut Koalitionsvertrag der Berliner Re-gierungsparteien durch eine Gesetzesänderung beseitigt werden sollte“. Das ist laut Bauer bisher aber noch nicht geschehen.

Tipp:Im jetzt vor dem BGH verhandelten Fall hätte der Käufer je nach Interessenlage auch gegen den Schreiner klagen können. Denn der hatte als ausführender Handwerker die Pflicht, Material und die Anleitung seinerseits sachkundig zu prüfen und bei Fehlern Bedenken anzumelden. Rechtsanwalt Bauer: „Wenn er das nicht macht, haftet er. Denn Handwerksbetriebe, die vom Kunden beschafftes Material verbauen oder verlegen, das sich später als mangelhaft herausstellt, schulden einen Werkerfolg, also hier ein Parkett, das sich nicht wölbt“.

Die Gerichte gehen davon aus, dass Handwerker auch Fehler in Anleitungen entdecken müssen. Das war im aktuellen BGH-Fall allerdings nicht so, weil eigens ein Gutachten nötig war, um den Fehler in der Anleitung zu finden. „Handwerker entgehen der Haftung nur dann, wenn sie nach intensiver Prüfung von Anleitungen, Vorarbeiten und Material gegenüber dem Kunden Bedenken angemeldet und anschaulich dargelegt haben - mit einer schriftlichen Begründung, warum sie glauben, dass die Leistung mangelhaft sein wird“, rät Rechtsanwalt Bauer zur Vorsicht.

Quelle: handwerk-magazin 8/2014

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Recht & Steuern

Vom Arbeitgeber bezahlte Verwarnungsgelder sind lohnsteuerpflichtig Vom Unternehmen für den Arbeitnehmer geleistete Ver-warnungsgelder sind lohnsteuerpflichtig und laut BFH nicht als Betriebsausgaben anzusehen. Wenn es schnell gehen muss oder wenn in Großstädten es nicht selten billiger ist, ein Verwarnungsgeld zu kassieren anstatt teure Parkgebühren zu bezahlen, zeigen sich Arbeitgeber immer wieder großzügig. Sie erstatten den Mitarbeitern solche Verwarnungs- und Bußgelder. Dabei ist es immer wieder zum Streit mit den Finanzbehörden gekommen, ob nicht diese Erstat-tung im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers lag und deshalb diese „Zuwendung“ an den Arbeitnehmer als Täter der Ordnungs-widrigkeit keine zusätzliche Lohnzahlung darstellt.

Denn wie z. B. auch bei betrieblichen Veranstaltungen und dabei dem Arbeitnehmer zugutekommenden Leistungen gilt für die Abgrenzung, ob solche Vergünstigungen oder Zugaben an Arbeit-nehmer Arbeitslohn darstellen, der Grundsatz des „ganz über-wiegend eigenbetrieblichen Hintergrundes“. Der Arbeitnehmer muss sich dann die daraus erlangten Vorteile nicht als Arbeitslohn zurechnen lassen. Der Arbeitgeber entrichtet dann dafür auch kei-ne Lohnsteuer an den Fiskus. Gerade in dem Fall, in dem „lediglich“ niedrige Verwarnungsgelder für falsches Parken vom Fiskus kas-

siert werden, wäre dies für Arbeitgeber oftmals viel ökonomischer, als wenn stattdessen Zeit mit einer Parkplatzsuche vergeudet wird oder längere Wege zur Auslieferung oder für Besorgungen in Kauf genommen würden.

Mit Urteil vom 14.11.2013 hat der BFH, Deutschlands oberstes Steu-ergericht, klare Aussagen getroffen. Die Grenze wird jetzt ganz klar dort gezogen, wo es um ein rechtswidriges Tun geht. Erstattung von Verwarnungsgeldern und sonstigen „Strafzahlungen“ an Arbeit-nehmer sind auch bei überwiegend betrieblichem Interesse des Arbeitgebers als Lohnzahlungen zu versteuern. Die Rechtsprechung will damit erreichen, dass nicht durch den Fiskus ein rechtswidriges Tun begünstigt wird. Damit ist für Unternehmer geklärt, dass solche Erstattungen an Arbeitnehmer grundsätzlich für die Lohnsteuer relevant sind und entsprechende buchhalterische Vorsorge getroffen werden muss, damit sich der Arbeitgeber steuerlich legal verhält. Diese Zahlungen sind ergänzende Lohnzahlungen, somit also lohnsteuerpflichtig. Allerdings können sie nicht als Betriebsausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.

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Recht & Steuern

Arbeitgeber kann Rückzahlung von Weiterbildungskosten verlangen Der Arbeitgeber kann eine Rückzahlung von Weiterbildungskos-ten mit einem Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung vereinbaren. Eine solche Regelung ist möglich und wird auch in der Praxis recht häufig verwendet.In einer solchen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitneh-mer wird auf der Grundlage der tatsächlichen Nettoweiterbildungs-kosten zunächst vereinbart, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, diese Kosten an den Arbeitgeber zu erstatten, wenn er innerhalb eines halben oder innerhalb eines Kalenderjahres nach Beendigung der Weiterbildung den Betrieb auf eigenen Wunsch verlässt oder eine Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgt, die ihre Begründung in einem Verhalten des Arbeitnehmers hat. Sodann erfolgt eine stu-

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fenweise Verringerung des zurückzuzahlenden Betrages, beispiels-weise wird vereinbart, dass sich mit jedem Monat der Betriebszugehö-rigkeit der zurückzuzahlende Betrag um fünf Prozent vermindert, oder dass sich der zurückzuzahlende Betrag pro Kalenderjahr der weiteren Betriebszugehörigkeit um 20 oder 30 Prozent vermindert, etc.Das Bundesarbeitsgericht stellt in diesem Zusammenhang klar, dass die Rückzahlungsverpflichtung sich „spürbar“ mit weiterer Betriebs-zugehörigkeit verringern muss, um zu verhindern, dass dem Arbeit-nehmer eine eigene Kündigungsmöglichkeit nur deshalb nicht in den Sinn kommt, weil er noch hohe Weiterbildungskosten erstatten muss. Insoweit muss mit zunehmender Betriebszugehörigkeit der zurückzuzahlende Betrag spürbar vermindert werden.

Neuregelung zur Künstlersozialabgabe beschlossen Bei der Künstlersozialabgabe wird eine Bagatellgrenze eingeführt und die Prüfung durch die Rentenversicherung ausgeweitet.BagatellgrenzeHinsichtlich der Abgabepflicht wird eine Bagatellgrenze eingeführt. Aufträge mit einem (abgabepflichtigen) Volumen von in der Summe bis zu 450 Euro pro Jahr werden von der Abgabe befreit. Dies ent-spricht einer langjährigen Forderung des ZDH.Prüfung der KünstlersozialabgabeDie Prüfung der Künstlersozialabgabe wird ausgeweitet. Ab 2015 wird die Abgabe von der Rentenversicherung im Rahmen der Betriebsprüfung bei den Unternehmen geprüft. Die Prüfung erfolgt flächendeckend alle vier Jahre sowohl bei Betrieben mit 20 und mehr Beschäftigten als auch bei kleineren Betrieben, die bereits abgabe-pflichtig sind. Von den Betrieben mit weniger als 20 Beschäftigten, die bisher nicht abgabepflichtig waren, werden alle vier Jahre nur

40% geprüft, so dass die Unternehmen in dieser Gruppe im Durch-schnitt alle 10 Jah¬re geprüft werden. Auch bei den Unternehmen, die nicht geprüft werden, sollen die Betriebsprüfer allerdings über die Künstlersozialabgabe informieren.Das Handwerk hat die Ausweitung der Prüfung der Künstlersozialab-gabe mit Nachdruck abgelehnt. Von den z. Z. nicht geprüften Betrie-ben ist nur ein kleiner Teil tatsächlich abgabepflichtig. Somit werden zahlreiche gerade kleine Unternehmen mit erheblichen Pflichten und bürokratischer Belastung überzogen, ohne dass sich hierdurch zusätzliche Einnahmen für die Künstlersozialkasse ergeben.

In Kürze wird der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ein Merkblatt zur Künstlersozialabgabe zur Verfügung stellen. Dieses Merkblatt wird dann unter www.kh-fulda.de zum Download bereit-stehen.

Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen Das Thema „Garagenstellplatzverordnung“ hat in Bayern in den vergangenen Monaten für große Verwirrung gesorgt. In Hessen nennt sich die fast inhaltsgleiche Verordnung „Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (Garagenverordnung)“. In § 20 der Garagenverordnung ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen Kraftfahrzeuge außerhalb von Garagen abgestellt werden dürfen.Wir weisen darauf hin, dass Gewerbetreibende, die ihre LKWs, Trans-porter, PKWs oder sonstige Kraftfahrzeuge in Hallen oder anderen Ge-bäude unterstellen, die nicht Garagen sind, einen Verstoß gegen die Verordnung begehen und dadurch ihren Feuerversicherungsschutz

gefährden. In Bayern hat das Staatsministerium des Inneren Gara-genstellplatzverordnung dahingehend neu ausgelegt, dass Traktoren nicht mehr als Kraftfahrzeuge, sondern als Arbeitsmaschinen gelten. Die Auslegung ist aber zweifelhaft, da sie der Garagenstellplatzver-ordnung widerspricht. Es ist somit eine neue gesetzliche Regelung für Bayern zu erwarten.Welche Konsequenz sehen wir für Hessen? Setzen Sie sich mit ihrer Versicherung in Kontakt, sofern Sie Kraftfahrzeuge nicht in Gebäuden unterstellen, die als Garagen qualifiziert sind. Die Hessische Garagen-verordnung finden Sie unter www.kh-fulda.de.

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Ausbildung

Bildungsberater des Hessencampus Fulda zertifiziert zur Lernerberatung nach VeLLE

Sie sind gerade in einer Ausbildung oder holen einen Schulab-schluss nach. Es klappt nicht so, wie Sie sich das vorgestellt haben. Schwierigkeiten treten auf, Ihre Motivation nimmt immer mehr und mehr ab. Soweit sollte es nicht kommen.In so einem Fall steht Ihnen die Bildungsberatung des Hessencam-pus unter zur Hilfenahme des VeLLE-Beratungs- und Diagnosetools zur Seite.VeLLE ist ein Verfahren zur Lerndiagnose und Lernerberatung Er-wachsener. Es wurde unter wissenschaftlicher Anleitung entwickelt und ist inzwischen ein erprobtes Modul für die Bildungsberatung - insbesondere von Menschen mit Lernschwierigkeiten oder dem Wunsch, ihr Lernen zu optimieren. Dabei geht es im Wesentlichen um die Fragen:Welche Faktoren sind entscheidend für erfolgreiches Lernen? Welche Lernstrategien sind zielführend? Wie kann der Lernende sein Potential richtig nutzen?VeLLE versteht Lernerberatung als Individualberatung mit Blick auf Lernstärken und -schwächen des Erwachsenen und richtet sich an Teilnehmende in der allgemeinen Erwachsenenbildung, der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Grundbildung und in den

Die Bildungsprämie kann ab sofort wieder in Fulda beantragt werden Die „Bildungsprämie“ geht in die 3. Förderphase. Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaß-nahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind und wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln bzw. Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grund-lagenkurs für Existenzgründer.

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„mehr als die vergangenheit interessiert mich die zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben“

Albert einstein

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NeueintragungenHasenauer und Bischof Fulda Stuck GmbHScheuerwaldstraße 7 a36119 Neuhofmit dem Stuckateurhandwerk und dem Maler- und Lackierer-handwerk, am 04.06.2014

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Holger SengHorwiedener Straße 236100 Petersbergmit dem Zweiradmechaniker-handwerkam 15.07.2014

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Manfred VeyWasserkuppenstraße 2636115 Ehrenbergmit dem Tischlerhandwerkam 01.07.2014

Joachim WiegandAn der Trift 636132 Eiterfeldmit dem Landmaschinenme-chanikerhandwerkam 08.08.2014

Fußball und Handwerk haben eins gemeinsam: Es geht um die Meisterschaft

11 Fahrzeuglackierer und 24 Maler- und Lackierer konnten im Rahmen der diesjährigen Freisprechungsfeier der Maler- und Lackierer-Innung Fulda-Hünfeld im Feuerwehrmuseum in Fulda ihren Gesellenbrief in Empfang nehmen. „Nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Und Handfertigkeiten müssen trainiert werden“, so die einleitenden Worte des Obermeisters Ralf Gutperl in seiner Ansprache an den jungen Nachwuchs. Nicht nur Talent und Spiel-freude seien wichtig, sondern auch die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung. Natürlich gäbe es auch mal berufliche Rückschläge. In so einem Fall, wenn im übertragenen Sinne der Ball mal an den Pfosten statt ins Netz gehen würde, so Gutperl weiter, dürfe man nicht resignieren, sondern sollte sich selbst ermutigen nach dem Motto: Jetzt erst recht!Nach Meinung Gutperls hätte der Fußball sich den Begriff Meister abgeschaut. Wie im Fußball ginge es auch im Handwerk immer um die Meisterschaft. Nach der Gesellenprüfung sei deshalb vor der Karriere. „Sie meine jungen Nachwuchsgesellinnen und Nach-wuchsgesellen, stehen jetzt auf einem Aufstiegsplatz. Bringen Sie jetzt das „Runde“ in das „Eckige“, so Gutperl abschließend.Ähnlich äußerte sich Studiendirektor Hubert Schmitt, der die Grußworte der Ferdinand-Braun-Schule überbrachte. Qualifizierte Facharbeiter mit Gesellenbrief würden am Arbeitsmarkt händeringend gesucht. Dr. Herbert Büttner von der Kreishandwerkerschaft wies darauf hin, dass die jungen Nachwuchshandwerker zu Recht stolz auf das Geleistete sein könnten. Mit dem Gesellenbrief verfügten sie jetzt über einen der weltweit angesehensten und qualifiziertesten

Manuell Kött aus dem Ausbildungsbetrieb Hütter in Tann geehrt.

handwerklichen Abschlüsse. Fachlehrer Gregor Botzet berichtete von der Arbeit des Gesellen-prüfungsausschusses und brachte alles Gesagte abschießend mit einem Zitat von Leonardo da Vinci auf den Punkt: „Armselig der Schüler, der seinen Meister nicht übertrifft.“Aufgrund hervorragender Leistungen konnten bei den Fahrzeugla-ckieren gleich drei erste Plätze vergeben werden, und zwar an Fa-bian Laube und Martin Lorey, beide aus dem Ausbildungsbetrieb Karosseriebau Böhm in Eichenzell-Welkers, sowie an Lisa-Marie Noll aus dem Ausbildungsbetrieb Hermann Diegmüller in Hünfeld. Für die Innungsbeste Prüfung zum Maler und Lackierer wurde

Ralf Gutperl, Fachlehrer Björn Müller, Thomas Hütter, Manuel Kött, Hermann Diegmüller, Lisa-Marie Noll, Fabian Laube, Roland Böhm, Martin Lorey, Gregor Botzet

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Ausbildung

Innung Hünfeld spricht vier junge Nachwuchsgesellen los Vier Nachwuchsgesel-len konnten jetzt anlässlich der Freisprechungsfeier der Tischler-, Glaser- und Treppen-bauer-Innung Hünfeld in der Hünfelder Sparkassen-Nie-derlassung ihren Gesellen-brief in Empfang nehmen. Sparkassenchef Dieter Vogt und Obermeister Richard Diez eröffneten die Feierstunde. Die Festrede hielt Architekt Carsten Trapp. Er lobte den tollen Beruf des Schreiners, der viel mit Kreativität zu tun hätte. Die jungen Leute sollten unbedingt diesem interessanten Beruf treu bleiben. Stadträtin Martina Sauerbier erinnerte daran, dass

Die vier Junggesellen hinter dem Sieger-Schreibtisch (von l.): Markus Röder, Luca Fuchs, Erich Hohmann und Sergius Neumann (Ausbil-dungsbetrieb: Grümel gGmbH, Fulda)

seminarpunkt. Fulda – Seminare von Praktikern für Praktiker Der seminarpunkt. Fulda ist ein eigenständiges Unternehmen mit Sitz im RÜBSAM Weiterbildungszentrum, das Firmen aus Hand-werk, Technik und Industrie ein auf deren Bedürfnisse zugeschnit-tenes Seminarangebot bietet.

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die Jahre der Ausbildung mit dem erfolgreichen Abschluss eine Gemeinschaftsleistung sei, zu der Eltern, Freunde, Ausbildungsbe-trieb und Berufsschule alle ihren Beitrag geliefert hätten. Für die Innungsbeste Prüfung ausgezeichnet wurde Luca Fuchs (Ausbildungsbetrieb: Schreinerei Walter Kreuzer, Schlitz). Der zwei-

te Platz ging an Eric Hohmann (Ausbildungsbetrieb: Schreinerei Münkel, Eiterfeld). Im Wettbewerb „Die Gute Form“ konnte sich Eric Hohmann mit seinem Kirschbaumholz-Schreibtisch platzieren. Den zweiten Platz belegte Markus Röder (Ausbildungsbetrieb: Schreinerei Heimroth, Rothenkirchen).

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Erfolgreicher Nachwuchs für das Friseur-Handwerk in Fulda 21 junge Nachwuchsgesellinnen und –gesellen konnten jetzt im Rahmen der Freisprechungsfeier der Friseur-Innung Fulda in der Propstei Johannesberg ihren Gesellenbrief in Empfang nehmen. Obermeister Michael Weber beglückwünschte den Nachwuchs zur

bestandenen Prüfung und dankte den Ausbildungsbetrieben, den Ausbildern und der Berufsschule. Sie alle hätten ihren Beitrag zur erfolgreichen Gesellenprüfung geleistet. Es sei wichtig, so Weber weiter, die Qualität der Ausbildung ständig weiterzuentwickeln und zu verbessern, um den Berufsstand zu sichern. Kreishandwerksmeister Claus Gerhardt ging in seiner Ansprache auf die Bedeutung der Nachwuchsarbeit im Handwerk ein. Dies sei inzwischen eine Kernaufgabe berufsständiger Organisationen wie Innungen und Kreishandwerkerschaft. Anerkennung gelte den jun-

gen Nachwuchsgesellinnen und –gesellen, so Gerhardt weiter, schon alleine deshalb, weil sie sich für die Praxis und für eine duale Ausbil-dung entschieden hätten. Das sei nicht selbstverständlich. Der Anteil junger Leute, der sich gegen eine Ausbildung und für den Besuch

einer weiterführenden Schule entscheiden würde, nähme lei-der ständig zu. Er sei überzeugt davon, dass dabei aber viele die falsche Entscheidung treffen würden. Das Interessante am Friseurberuf sei nach Meinung des Kreishandwerksmeisters, dass nicht alleine die handwerk-liche Leistung im Vordergrund stände. Friseure seien Schön-heitsspezialisten. Sie seien in der Lage, Menschen ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern und Ihnen

Zur diesjährigen Freisprechung hatte die Friseur-Innung Fulda ihren Nachwuchs in die Probstei Johannesberg eingeladen. Hinten links: Obermeister Michael Weber und Dr. Rudolf Drexler, rechts außen: Stefan Otterbein

Ausbildung

das gute Gefühl mitzugeben, endlich wieder schön auszusehen.Stefan Otterbein, Vorsitzender des Gesellenprüfungsausschusses, äußerte sich zufrieden mit dem Verlauf der Prüfung. Der Ausschuss hätte wieder ganze Arbeit geleistet, dafür gebühre ihm Dank. Zum Zweck der Qualitätssicherung in der Ausbildung wäre es aber wichtig, dass sich auch Prüfungsausschussmitglieder immer wieder weiterbilden würden. Die Glückwünsche und Grußworte der Edu-ard-Stieler-Schule als zuständige Berufsschule überbrachte Schullei-ter Dr. Rudolf Drexler.

Ein Start mit Perspektive in den Beruf: Neue Lehrlinge beginnen jetzt die Ausbildung in den Unternehmen der WERNER-Gruppe

25 Jugendliche starten am Ende der schulischen Laufbahn durch und beginnen Ihre Kar-riere in den Unternehmen der WERNER-Gruppe. Zum Start der Ausbildung in der Region Fulda haben sich die jungen Leute aus den Unternehmen DAMIAN WERNER, EPOW-IT Bautechnik, WEMO-tec, WERNER Projektentwicklung und TECLAC Werner mit Ihren Paten am Standort in Eichen-zell zur Vorstellung der Un-ternehmensgruppe und zum gegenseitigen Kennenlernen getroffen. Joachim Nießner als Geschäftsführer der WERNER Holding begrüßte die interes-sierten Neuankömmlinge im Namen der Unternehmens-gruppe. 10 verschiedene Berufsbilder werden in diesem Jahrgang ausgebildet. Hinzu kommen FOS-Praktika und duale Studiengänge.Dem selbst ausgebildeten Nachwuchs gewährt man

einen hohen Stellenwert, der die Leistungsfähigkeit der Unternehmen festigen soll. Den gemeinsamen Tag haben die Neuankömmlinge untereinan-der und gemeinsam mit den Personalverantwortlichen ge-nutzt, um sich aneinander und an die neuen Gegebenheiten zu gewöhnen. Sie erhielten von den Ihnen zugeteilten Mento-ren der älteren Ausbildungs-jahrgänge hilfreiche Tipps für den Umgang miteinander und

das Verhalten am Arbeitsplatz. Insgesamt sind in der WER-NER-Gruppe etwa 80 Auszubil-dende beschäftigt. Sowohl in den gewerblichen, wie auch in den kaufmännischen Berei-chen. Neben der klassischen Ausbildung gewinnt auch das Duale Studium mit seinem wertvollen Praxisbezug in der Unternehmensgruppe zuneh-mend an Bedeutung für den qualifizierten Führungskräfte-nachwuchs.

Personalverantwortliche, Paten und die neunen Auszubildenden, Praktikanten und Studierenden in den Unternehmen der WERNER-Gruppe beim Begrüßungstag der neuen Auszubildenden 2014 in Eichenzell.

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Ausbildung

Neues Themenprojekt in der Region Fulda: α-Kolumbus widmet sich den Kompetenzen Lesen, Schreiben, Rechnen

α-Kolumbus heißt ein neues Projekt des HESSENCAMPUS Fulda, von dem die „funktionalen Analphabeten“ im Landkreis Fulda profitieren sollen, also Erwachsene, die noch nicht richtig lesen und schreiben können. Der HESSENCAMPUS Fulda will im Hinblick auf die regional fehlenden Fachkräfte diese Menschen stärker in den Blick nehmen und ihnen mittelfristig einen Schul-abschluss und den Weg in die berufliche Qualifizierung eröff-nen. Bereits im Dezember 2013 wurde in der Region eine erste Veranstaltung zum Thema angeboten, aus der ein mehrgliedri-ges Projektkonzept entstand und beim Hessischen Kultusminis-terium zur Beantragung von Finanzmitteln eingereicht wurde. Mit der Förderzusage des Landes Hessen stehen nun Projektgel-der in Höhe von 17.000 Euro für die Umsetzung bereit.

Die großangelegte, bundesdeutsche Level-One Studie hatte 2011 bedrückende Zahlen ans Licht gebracht: 14,5% der erwerbsfähi-gen Bevölkerung zwischen 18 und 64 Jahren können zwar Buch-staben, Wörter und manchmal einzelne Sätze schreiben, aber keine zusammenhängenden, auch kürzere Texte verstehen. Es sind keineswegs nur die Alten, Frauen oder Migranten: Von den rund 7,5 Millionen Menschen in Deutschland (oder etwa 31.000 in Stadt und Landkreis Fulda) sprechen mehr als 50% Deutsch als Muttersprache, 13% sind zwischen 18 und 25 Jahren, 60% Männer, 57% in Arbeit. Die groß angelegte Studie der Universität Hamburg untersuchte erstmals im großen Stil die Schreib- und Lesekompetenz von Deutsch sprechenden Erwachsenen. Mit ihrer Veröffentlichung ging ein Schock durch die Bildungsland-schaft, die bis dahin angenommen hatte, dass Analphabetismus bei Erwachsenen dank der Schulpflicht in den letzten Jahren fast verschwunden sei. Und die geringen Teilnehmerzahlen bei Alphabetisierungskursen schienen diese Annahme zu bestätigen. Die Dunkelziffer bei Analphabeten ist also sehr hoch, und die Be-troffenen haben Strategien entwickelt, um damit klarzukommen und unentdeckt zu bleiben.

Doch die vielen Interviews mit den Betroffenen zeigen ebenfalls, dass diese Menschen – trotz ihrer Schreib- und Leseprobleme - zahlreiche Kompetenzen und Erfahrungen vorzuweisen haben. Sie haben nicht selten einen Schulabschluss erreicht und manch-mal sogar ihren Berufsabschluss geschafft. Die meisten haben in langjähriger Berufserfahrung viel praktisches Wissen angesam-melt. Sie haben gute Merkfähigkeiten und sind sehr anpassungs-fähig. Das macht sie - rund 23.000 Menschen im Landkreis Fulda also – für den Arbeitsmarkt und eine berufliche Qualifizierung interessant.

Bei den steigenden Anforderungen am Arbeitsplatz wird es für die knapp 2/3 der in Beschäftigung stehenden Betroffenen allerdings immer schwieriger, mit ihren mangelnden Lese- und Schreibfä-higkeiten durchzukommen. In einer Wissens- und Informations-gesellschaft, die so stark auf Bildung setzt, funktioniert eben fast alles über Schrift. Da jedoch schon kurze Texte für die Betroffenen zum Problem werden, können sie weder Betriebsanleitungen noch Qualitätshandbücher oder Arbeitsschutzhinweise richtig verstehen, Dokumentationen, Übergabeprotokolle und Stundenzettel oft nicht selbst oder nur fehlerhaft ausfüllen. Das wird für die Arbeitgeber wie für die Beschäftigten zum Risiko. Das Lesen von Displays, Eingabe von Daten in mobile Endgeräte, schriftliche Arbeitsnachweise, der Umgang mit Computer – das alles ist in vielen Berufen inzwischen

unverzichtbar und Dokumentation der Arbeit in manchen zur Pflicht gewor-den. Daher ist es umso wichtiger, die Basiskompetenzen in Sachen Lesen, Re-chen und Schreiben zu verbessern und sich die fehlenden Computerkenntnis-se anzueignen, um die Weiterbeschäfti-gung zu sichern. Und sich so schrittwei-se auch eine Teilnahme an beruflicher Aus- und Weiterbildung zu erschließen, ohne die heute der eigene Arbeitsplatz nicht mehr gesichert werden kann.

Seit vielen Jahren gibt es in Deutschland zahlreiche Lernange-bote für Erwachsene, die besser lesen, schreiben und rechnen lernen wollen. Das Alpha-Telefon hilft unter der Nummer 0800- 53 33 44 55, regional den passenden Kurs zu finden. In Stadt und Landkreis Fulda bieten die Volkshochschulen diese Kurse sogar kostenfrei an. Über das neue Projekt α-Kolumbus werden nun ergänzend viele beruflich interessante Themenkurse angeboten, die den Wiedereinstieg in den Lernprozess erleichtern sollen. Außerdem wird vom 20. September bis 30. November 2014 Samstagvormittags in Fulda ein Internetcafé geöffnet haben, wo sie ganz konkrete Hilfestellungen beim Schreiben, Rechnen und Lesen bekommen und sich unverbindlich über Lernangebote informieren können. Den Produktionsleitern und Gruppenlei-tern in Unternehmen wird ein Workshop angeboten, um sie für den Umgang mit diesen Menschen zu sensibilisieren und Hilfen sowie Anlaufstellen in der Region bekannt zu machen. Und das ebenfalls alles kostenfrei. In der Öffentlichkeit wird das Thema „Alphabetisierung – ein Menschenrecht“ mit Unterstützung einer Ausstellung diskutiert, die vom 4. bis 30. November 2014 im Bo-nifatiushaus Fulda gezeigt wird. Eine Befragung von alpha-Kurs- Teilnehmenden und Lehrkräften schließlich soll die Lerninter-essen, Zugänge und Verbleib dieser Menschen erforschen, aber auch Hinweise liefern zu Möglichkeiten strukturiert aufeinander aufbauender Lernangebote im Hinblick auf schulische und beruf-liche Qualifizierung in der Region.

Ansprechpartner für Bildungsinteressierte und Unternehmen sind die Bildungsberater Bernd Kromp und Peter Hille sowie die Koordinatorin des HESSENCAMPUS Fulda, Dr. Gudrun Schwegler. Die Kontaktdaten sind zu finden unter www.hessencampus-fulda.de.

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Biergarten Theresienhof erhält überdachte Sitzgruppe Im Bildungszentrum Bau Osthessen (Lehrbauhalle) in Fulda ist erneut ein Holzworkshop für das Projekt „Perspektive 50plus“ durch-geführt worden. Organisiert wurde dieser Workshop im Rahmen des sogenannten Lotsenprojektes durch das Kreis-Job-Center und der

VHS des Landkreises Fulda. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben mit großem Engagement in nur zwei Wochen eine überdach-te Holzsitzgruppe gezimmert. Angeleitet und betreut wurden sie dabei von Zimmermeister Marcel Ewald, Ausbilder im Bildungszent-

rum. Übergeben wurde diese Sitzgruppe jetzt an den Biergarten des Theresienhofes. Seitens der VHS wurde der Workshop Holzbau durch Mario Semrau betreut. Für die von einer längeren Zeit der Arbeitslo-sigkeit betroffenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer bietet dieser

Workshop die Möglichkeit dar, ihre Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich Holzbau zu entwi-ckeln und auszubauen und mit dem Ergebnis ihrer Arbeit eine Leistung zu erbringen, die der Allgemeinheit einen großen Nutzen bietet und noch vielen Menschen Freude bereiten wird. Michael Becker, Geschäftsführer der Perspektiva gGmbH und des Theresienhofs bedankte sich für das großartige Geschenk. Die Sitzgruppe würde nicht nur von den Gästen des Biergartens genutzt, sondern käme auch den Jugendlichen des Theresienho-fes zugute, um dort Frühstücks- und Mittagspausen abzuhalten. Das Bildungszentrum Bau

Michael Becker (hinten links, Dr. Klaus Listmann (rechts außen mit Brille) und Mario Semrau von der VHS, Stefan Bernhardt und Marcel Ewald vorne links mit Jugendlichen vom Theresienhof und den Workshopteilnehmern.

Ausbildung

Osthessen hat in der Vergangenheit unter Leitung von Stefan Bern-hardt schon wiederholt Arbeiten für den Theresienhof durchgeführt. So wurde beispielsweise auch der dortige Flammkuchenstand vom Bildungszentrum gebaut.

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Ausbildung

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Als Personaldienstleister der Kreishandwerkerschaft Fulda arbeiten wir bevorzugt für unsere lnnungsbetriebe.

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Anfang August wurden bei Stahlbau Hahner in Petersberg-Böckels in guter Tradition die neuen Auszubildenden willkommen geheißen

Geschäftsführender Gesellschafter Bernhard Hahner begrüßte gemeinsam mit Geschäftsführer Christoph Jestädt, Prokurist Gün-ter Wienand und Fertigungsleiter Uwe Auth sechs neue Mitarbeiter der HAHNER-Gruppe, deren Ausbildung in den Berufen Bürokauf-frau, Technischer Systemplaner und Metallbauer startete. Die Einführungs- und Informationsveranstaltung nutzte Bernhard Hahner, um drei ehemaligen Azubis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zu gratulieren und den neuen Kollegen anhand

der unterschiedlichen Zukunftspläne der Absolventen die vielfälti-gen Karrierechancen nach einer Ausbildung im Handwerk zu illus-trieren. Gemeinsam mit einem von ihnen wird Stahlbau HAHNER erstmals ein duales BA-Studium anbieten.Projektleitung und Fertigung sind ebenfalls mit neuen Mitarbei-tern verstärkt worden, so dass an diesem Tag insgesamt acht neue Kollegen in der HAHNER-Gruppe begrüßt werden konnten.www.hahner-stahlbau.de

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Stellengesuche

Bewerber/innen suchen Ausbildungsplatz oder neue Stelle Junger Mann (Jahrgang 1990) aus Petersbergsucht einen Ausbildungsplatz noch für sofort als Anlagenme-chaniker (SHK), Schreiner/Tischler oder Zimmerer. Berufsfachschule mit Abschluss mittlere Reife, danach Lehre im Gastronomiebereich(abgebrochen),verfügt über den Fahreraus-weis für Flurförderfahrzeuge, Hobbys: Musik, Schwimmen. (Kennziffer 012014)

Junger Mann (Jahrgang 1993) aus Rockenbergsucht wegen Umzug nach Fulda eine Anschlussausbildungsstel-le (2. Lehrj.) als Metallbauer Fachrichtung Konstruktionstechnik.Theoretische und praktische Fachkenntnisse in MSG und Gasschwei-ßen, Schweißerschein in Lichtbogenhandschweißen (E-Schweißen), Hobbys: Kraftsport, Fußball. (Kennziffer 022014)

Junge Dame (Jahrgang 1997) aus Gersfeldsucht einen Ausbildungsplatz ab 2015 als Sattlerin Fachrichtung Autosattlerei, Karosseriebauerin, Kfz-Mechatronikerin oder Landmaschinenmechanikerin. Besucht zurzeit die zweijährige Berufsfachschule (Noten: Deutsch 2, Mathematik 3). Verfügt voraussichtlich ab März 2015 über Führerschein und PKW. Lieblingsfächer: Kunst, Musik, Englisch, Lernfeld 4 (Schwerpunkt Landmaschinentechnik). (Kennziffer 032014)

Angehender Kraftfahrzeugtechnikermeister (Jahrgang 1971)verheiratet, 2 Kinder, Ausbildung zum Landmaschinenmecha-niker, 21 Jahre Berufserfahrung als Kfz-Mechaniker/Mechatro-niker, seit 2004 stellvertretender Werkstattleiter, möchte sich beruflich verändern. (Kennziffer 042014)

Staatlich geprüfter Techniker, Fachrichtung Bautechnik, Schwer-punkt Hochbau (GdB 50) (Jahrgang 1976) aus Künzell, verheira-tet, 2 Kinder, sucht adäquate Stelle. Ursprünglich gelernter Beruf: Steinmetz, Umschulung nach einem Arbeitsunfall, Führerschein und PKW vorhanden, EDV-Kenntnisse: MS-Office-Paket, AutoCAD 2008, AutoCAD 2011, CAD Programm Nemetschek-Allplan. Praktikum ist möglich, Einrichtung eines neuen Arbeitsplatzes und eventuell notwendige Zusatzqualifikationen werden durch die BG bezahlt.(Kennziffer 052014)

Holzmechaniker (Jahrgang 1964) aus Tann-Wendershausen sucht neue Stelle gerne auch als Helfer oder Hausmeister. Erfah-rungen als Zimmererhelfer, Mitarbeiter in der Fenstermontage und Bauhelfer (Pflasterarbeiten, Bagger/Radlader), CNC Lehrgang für Holzfacharbeiter. (Kennziffer 062014)

Kontakt über Kreishandwerkerschaft, Hr. Büttner, Tel. (0661) 90224-16, E-Mail: [email protected]

BBZ MITTE GmbH | Goerdelerstraße 139 | 36100 Petersberg

Telefon: +49 (661) 62 08-0 | Telefax: +49 (661) 62 08-99

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Meistervorbereitungslehrgang Teil 3 für alle Gewerke Vollzeitkurs: Frühjahr 2014 oder Sommerferien 2014

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Anmeldung und weitere Informationen über die Kreishandwerkerschaft Fulda

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Meistervorbereitungslehrgang im Elektro-Handwerk Teil 1 (TZ) Start 9. 9. 2014

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Meistervorbereitungslehrgang im Elektro-Handwerk – Teil I (TZ) 15. 1. 2015

Meistervorbereitungslehrgang im Elektro-Handwerk – Teil II (TZ) 27. 1. 2015

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* CarePort ist die Dienstleistungsmarke von Volkswagen Nutzfahrzeuge in Kooperation mit der Volkswagen Bank GmbH, Volkswagen Leasing GmbH und dem Volkswagen VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Das CarePort Professional STARTER Angebot ist nur gültig für gewerbliche Einzelabnehmer. Gültig bis auf Widerruf.

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