Mein Eigenheim fürs Leben - Zürcher Kantonalbank...fürs Leben Das Wichtigste rund ums Eigenheim....

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1 Mein Eigenheim fürs Leben Das Wichtigste rund ums Eigenheim

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Mein Eigenheim fürs Leben

Das Wichtigste rund ums Eigenheim

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Mit der Beratung durch die Zürcher Kantonalbank erhalten Sie klare Ant-worten auf Ihre Fragen: Wie viel darf mein Eigenheim kos-

ten? Was kann ich mir leisten? Welche Gelder kann ich als Eigen-

mittel anrechnen lassen? Was muss ich dabei beachten? Wo finde ich mein Traumobjekt?

Worauf muss ich bei der Prüfung einer Immobilie achten? Welches Finanzierungsmodell passt

am besten zu mir? Welche rechtlichen Aspekte sollte

ich berücksichtigen? Wie kann ich Steuern sparen und wie

von Vergünstigungen profitieren? Welche Vorkehrungen sollte ich tref-

fen, um mich und meine Liebsten im Risikofall zu schützen? Was sollte ich bei einer Immobilien-

finanzierung im Alter beachten? Warum ist es sinnvoll, meine Traum-

immobilie auch nach dem Kauf in Schuss zu halten?

Kontaktieren Sie uns unter Telefon 0844 843 823 oder direkt über Ihren Kundenbetreuer. Wir beraten Sie gerne zu diesen und weiteren Themen.

Ein Eigenheim zu besitzen, ist für viele Menschen ein Lebenstraum. Der Entscheid für eine Immobilie hat meist langfristige Auswirkungen. Eine sorgfältige Analyse der persönlichen Wohnbedürfnisse ist daher unerläss-lich.

Erfahren Sie hier alles, was Sie als Eigenheimerwerber wissen müssen: Von den wichtigsten Überlegungen über Verhandlungstipps und rechtliche Informationen bis hin zum Einzug ins neue Eigenheim und dessen Unterhalt.

Eine sorgfältige Planung und eine solide Finanzierung öffnen Ihnen die Tür zu Ihrem Traumobjekt. Wir begleiten Sie gerne auf Ihrem Weg und unterstützen Sie in Ihrer Entschei-dungsfindung.

Erfüllen Sie sich den Traum vom eigenen Zuhause

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Gängige Finanzierungsregeln 6

Wünsche und Ansprüche konkretisieren 12

Clever suchen, finden und beurteilen 14

Sicher kaufen und finanzieren 22 Der Kauf- und Bauablauf 22 Das Finanzierungsgespräch 25 Unsere Hypothekarmodelle 27 Rechtliches kurz und bündig 31 Bauabnahme und Umzug 35 Rundum sicher 37 Steuern optimieren 41

Effizient renovieren 44

Verlängerung und Ablösung von Hypotheken 47

Überlegungen im Alter 48

Von Profis gut beraten 51

Kontakt 52

Inhalt

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Zu bedenken ist jedoch auch, dass Sie bei einem allfälligen Wohnortswech-sel weniger flexibel sind und dass Sie eine höhere Eigenverantwortung bei der Instandhaltung der Immobilie tragen.

Der Kauf eines Eigenheims ist meist eine langfristige Entscheidung. Neben finanziellen Überlegungen sollten Sie auch einige persönliche Fragen für sich beantworten. Vor allem sollten Sie ein Eigenheim erst dann erwerben, wenn Ihre Zukunftsplanung einen dauerhaften oder doch zumindest langfristigen geografischen Lebens-mittelpunkt vorsieht.

Sind Sie bereit für ein Eigenheim?Gängige Finanzierungsregeln

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Klären Sie Ihre finanziellen Möglichkeiten

Wie viel darf Ihr Eigenheim kosten? Eine solide finanzielle Basis sollte vor dem Kauf von Wohneigentum vor-handen sein – ganz in Ihrem eigenen Interesse. Die Höhe der Belehnung sowie die Tragbarkeit sind dabei zwei entscheidende Kennzahlen, um zu erfahren, welchen finanziellen Spiel­raum Sie für den Kauf Ihres Eigenheims haben.

Belehnung maximal 80%Die Belehnung bezeichnet das Fremd-kapital im Verhältnis zum Marktwert der Liegenschaft (oft vergleichbar mit dem Kaufpreis). Grundlage für die Belehnung ist der von der Bank geschätzte Wert des Eigenheims. Min-destens 20% des Immobilienwertes müssen Sie mit Eigenkapital finan-zieren. Als Eigenkapital bezeichnet man das Geld, das der Käufer für die Finanzierung selbst aufbringen kann. Die restlichen 80% können Sie in der Regel durch Fremdkapital – eine Hypothek – finanzieren lassen. Als

Eigenmittel gelten unter anderem: Spar-/Kontoguthaben Wertschriften Vorsorgegelder der 2. und / oder

3. Säule Lebensversicherungen Erbvorbezug, Darlehen oder

Schenkung

Beachten Sie, dass mindestens 10% des Kaufpreises aus Guthaben ausser-halb der 2. Säule stammen müssen.

Müssen aus Liquiditätsgründen Vor-sorgegelder aus der 2. Säule (Pensi-onskassen- oder Freizügigkeitsgutha-ben) herangezogen werden, können diese entweder vorbezogen oder als Sicherheit verpfändet werden. Bei der Verpfändung dient Ihr Vorsorgegut-haben als Sicherheit für Ihre Eigen-heimfinanzierung, weshalb Ihnen eine höhere Hypothek zugesprochen wird. Beim Vorbezug wird das verfügbare Guthaben ausbezahlt und als Eigen-kapital in die Liegenschaft investiert.

Gängige Finanzierungsregeln

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Vorteile der beiden Modelle:

Verpfändung Keine Kürzung der Vorsorgeleis-

tungen (z. B. der Renten), da keine Auszahlung erfolgt. Der Vorsorgeschutz bleibt erhal-

ten. Steuervorteil aufgrund der hohen

und konstanten Schuldzinsabzüge. Anders als beim Vorbezug hat die

Verpfändung keine Steuerfolgen.

VorbezugDie Zinsbelastung ist aufgrund der reduzierten Hypothek tiefer.

Leistungskürzungen können durch Zusatzversicherungen oder nachträg-liche Wiedereinzahlungen vermieden werden. Besprechen Sie auf jeden Fall Ihre Möglichkeiten mit Ihrem Kunden-betreuer.

Tragbarkeit maximal 35%Die Tragbarkeit bezeichnet das Ein-kommen im Verhältnis zu den Kosten, welche durch eine Liegenschaft anfallen. Das Einkommen sollte hoch genug sein, um sich die Liegenschaft mit Blick auf alle anfallenden Kosten leisten zu können. Die Gesamtkosten lassen sich aus dem Hypothekarzins (kalkulatorischer Satz von 5%), den zu leistenden Amortisationen sowie den Neben- und Unterhaltskosten berech-nen. Für die Berechnung des Hypo-thekarzinses wird nicht der effektive Zins, sondern der kalkulatorische Wert verwendet, damit die Tragbarkeit auch bei Zinsschwankungen (insbesondere bei allfälligen Zinserhöhungen) ge-währleistet ist. Im Zusammenhang mit den zu leistenden Amortisationszah-lungen gilt der Grundsatz, dass eine Hypothek innert 15 Jahren respektive – falls diese vorher eintritt – spätestens bis zur Pensionierung auf zwei Drittel des Kaufpreises reduziert werden sollte. Kalkulieren Sie für die jährlichen Neben- und Unterhaltskosten etwa 0,7 bis 1% des Kaufpreises ein. Bei ei-nem höheren Alter oder schlechteren

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Zustand einer Liegenschaft können die effektiven Unterhaltskosten bis zu 2,5% des Kaufpreises betragen.

Damit die Belastung nicht zu gross wird, sollten die so berechneten jähr-lichen Wohnkosten maximal 35% des Nettolohns betragen.

Berechnungsbeispiel für Tragbarkeit

Kaufpreis des Eigenheims 100% CHF 800’000.–

Eigene Mittel 20% CHF 160’000.–

Hypothek 80% CHF 640’000.–

Hypothekarzinsen (CHF 640’000.– à 5%) CHF 32’000.– / Jahr

Amortisation (für CHF 120’000.– in 15 Jahren) CHF 8’000.– / Jahr

Neben­ und Unterhaltskosten (0,7% des Kaufpreises) CHF 5’600.– / Jahr

Total Kosten CHF 45’600.– / Jahr

Nötiges Nettoeinkommen ca. CHF 130’000.– / Jahr

OnlineBerechnen Sie mit unserem Kaufpreisrechner online, wie

hoch der Kaufpreis für Ihr neues Eigenheim sein darf, und erfahren Sie mit dem Hypothekenrechner, wie hoch die Wohnkosten für Ihr anvisier-tes Eigenheim voraussichtlich ausfal-len werden: zkb.ch/kaufpreisrechner

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Finden Sie in einem persönli-chen Gespräch mit uns heraus,

wie nah Sie an der Verwirklichung Ihres Traums bereits sind. Wir unter-stützen Sie bei der Ermittlung Ihres Budgets, helfen Ihnen, einen Sparplan zu erstellen und die Regeln der Finan-zierung zu verstehen – damit Ihr Traum schon bald Wirklichkeit wird.

BeratungAmortisationDie Amortisation ist die Rückzahlung der Hypothek in Raten. Sie kann indirekt oder direkt erfolgen. Bei der in-direkten Amortisation werden Ihre Zah-lungen nicht für die sofortige Rückzah-lung der Hypothek verwendet, sondern Sie zahlen auf ein Säule-3a-Produkt ein. Die Rückzahlung der Hypothek erfolgt erst bei der Auflösung dieses Produkts. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Konto oder Depot zu Gunsten der Hypothek verpfändet und wird beim Ermitteln Ihrer Kredithöhe als Sicherheit ange-rechnet.Wenn Sie die Hypothek direkt amortisieren, wird der bei der Bank einbezahlte Betrag zur Rückzahlung der Hypothek verwendet, womit sich der zu verzinsende Hypothekarbetrag jährlich reduziert.

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Vorteile Die Zinsbelastung nimmt ab.

Nachteil Keine steuerlichen Vorteile

Vorteile Steuerersparnis aufgrund unverän-

derter Höhe der Hypothekarschuld Steuerersparnis durch Einzahlung in

Sparen 3, trotz einmaliger Steuerbe-lastung bei Rückzahlung Zinsertrag auf Kapital Sparen 3

(steuerprivilegiert)

Nachteil Keine Reduktion der Zinsbelastung

Vorteile und Nachteile der beiden Amortisationsmodelle

DirektRegelmässige Amortisationszahlungen

IndirektRegelmässige Ratenzahlungen auf ein Vor-sorgekonto, einmalige Zahlung am Ende

Hypothek

Jahre

Hypothek

Sparen 3

Jahre

80,0%

66,7%

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Wie stellen Sie sich Ihr Eigenheim vor?

Wünsche und Ansprüche konkretisieren

Je genauere Vorstellungen Sie von Ihrem Traumhaus oder von Ihrer Traumwohnung haben, desto eher werden Sie an einem erworbenen Ob-jekt langfristig Freude haben. Klären Sie deshalb zuerst Ihre Bedürfnisse und Ansprüche. Was genau ist Ihnen wichtig? Hier finden Sie wertvolle Tipps, mit denen Sie sich rascher eine klare Ausgangslage verschaffen.

Die Wohnlage: Urban oder ländlich?Möchten Sie künftig lieber ruhig und eher etwas abgelegen wohnen und legen keinen grossen Wert auf Stadtnähe? Planen Sie möglicher-weise, eine Familie zu gründen, und möchten deshalb in eine familien-freundliche Gegend mit Parks und Schulen ziehen? Gibt es nahestehen-de Personen, die schnell erreichbar sein sollten? Ist es Ihnen wichtig, dass Ihr Arbeitsplatz nicht weit von Ihrem Zuhause entfernt ist? Dies sind nur ei-nige der Fragen, die Sie vor dem Kauf Ihrer eigenen Immobilie klären sollten. Denken Sie daran, bei der Wahl des Wohnorts auch die Steuern zu be-rücksichtigen. Gerade Gemeinden mit tiefen Land- und Immobilienpreisen haben oft einen höheren Steuerfuss.

Einen einfachen Steuerver-gleich finden Sie unter

zkb.ch/hypothekenrechner.

Die Wohnform: Haus oder Wohnung?Das frei stehende Haus mit Um-schwung bietet maximale Unabhän-gigkeit und ist darum oft eher teuer in der Anschaffung und im Unterhalt. Eine Alternative ist der Erwerb einer Eigentumswohnung. Sie ist häufig die günstigste Wohnform, da sich die Besitzer die Anschaffungs- und Unter-haltskosten mit anderen Stockwerk-eigentümern teilen können. Hingegen können Lärmemissionen und Nachbar-schaftskonflikte vermehrt auftreten. Dazwischen gibt es weitere Wohn-formen wie beispielsweise das Doppel-haus oder das Reihen-Einfamilienhaus.

Das Wohnobjekt: Neubau oder Altbau?Abhängig von Ihren finanziellen Verhältnissen und persönlichen Bedürfnissen gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie sich den Traum vom Eigenheim erfüllen können. So haben Sie die Option, eine bestehen-

Online

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de Immobilie zu erwerben, entweder neu gebaut oder sanierungsbedürftig. Oder aber Sie lassen selbst ein Haus bauen, entweder ab vorgefertigten Plänen (schlüsselfertiges Haus, Fertig-haus) oder nach Ihren individuellen Vorstellungen (Architektenhaus).

Denken Sie zunächst an Ihre Wohnbe-dürfnisse: Was gefällt Ihnen heute an Ihrer Wohnung? Was fehlt Ihnen? Auf den folgenden Seiten steht Ihnen die Checkliste «Wünsche und Ansprü-che klären» zur Verfügung. Diese Checkliste finden Sie auch auf zkb.ch/immobilien-checklisten.

Je spezifischer die Wünsche sind, desto eher sollte ein Neubau in Be-tracht gezogen werden. Bedenken Sie jedoch: Je individueller das Eigenheim gestaltet werden soll, desto zeit- und allenfalls kostenintensiver kann das Projekt werden. Womöglich deckt auch eine kostengünstigere Variante wie ein schlüsselfertiges Haus oder Fertighaus Ihre Bedürfnisse. In Zeiten von knapper werdendem Bauland ist der Erwerb einer älteren Liegen-schaft oft der einzige Weg, in der

gewünschten Region den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Ältere Häuser befinden sich oft an guten Lagen und werden zu verhältnis-mässig günstigen Preisen gehandelt. Klären Sie vor dem Kauf jedoch genau ab, welche Investitionen und Repa-raturen in nächster Zeit anfallen, um die teilweise erheblichen Folgekosten einkalkulieren zu können.

Ein Objekt im Minergie­Stan-dard, mit einem 2000-Watt-

Areal Zertifikat oder mit einem GEAK­ Ausweis Klasse A (Neubau) resp. mindestens Klasse C (nach Renovation) schont nicht nur das Klima, sondern auch Ihren Geldbeutel: Da sich eine solche Immobilie durch eine hohe Wirtschaftlichkeit, tiefe Unterhalts-kosten und eine gute Werterhaltung bzw. Wiederverkäuflichkeit aus­ zeichnet, erhalten Sie mit dem ZKB Umweltdarlehen eine attraktive Zinsvergünstigung von bis zu 0,8%.

Angebot

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Was ist Ihnen bei einer Immobilie wichtig? Nutzen Sie unsere Checkliste, um sich Klarheit

über Ihre Vorstellungen im Zusammenhang mit Ihrem Eigenheim zu verschaffen.

Wünsche und Ansprüche an die Immobilie

Clever suchen, finden und beurteilen

Zentrale Fragen An welchem Ort, in welcher Region

möchten Sie wohnen? Wie weit darf Ihr Wohnort maximal vom

Arbeitsort entfernt sein? Wünschen Sie sich eine bestimmte

Aussicht (See, Tal, Dorf etc.)? Welche Wohnform wünschen Sie sich

(Einfamilienhaus, Wohnung etc.)? Soll es ein Neubau sein oder kommt auch

ein älteres Eigenheim mit Renovationsbe-darf in Frage? Welches Budget haben Sie sich gesetzt?

Weitere Eigenschaften Eigenheim Wie viel Wohnfläche benötigen Sie? Wie viele Zimmer benötigen Sie? Wie gross sollten die einzelnen Räume

mindestens sein? Werden zusätzliche Räume für die Berufs-

ausübung benötigt? Benötigen Sie künftig weitere Zimmer

(z.B. geplante Kinder, Büro etc.)? Wünschen Sie sich mehrere Stockwerke

oder eine Ebene? Wie stellen Sie sich Ihre Küche vor (offen,

geschlossen, modern etc.)? Wie viele Nasszellen wünschen Sie sich? Benötigen Sie eine Badewanne zum Ent-

spannen und für Gesundheitsbäder? Möchten Sie eine Bodenheizung? Wünschen Sie sich Umschwung, einen

Garten, Balkon oder einen Sitzplatz?

Wünsche/Ansprüche

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Muss Ihr Eigenheim einen Lift haben oder gar vollständig barrierefrei sein? Anzahl benötigte Parkplätze (gedeckt/

ungedeckt)? Benötigen Sie Abstellräume (Keller, Hob-

byraum, Dachstock etc.)? Legen Sie Wert auf volle Entscheidungs-

freiheit über Ihr Eigenheim oder können Sie sich vorstellen, bestimmte Räume oder Bereiche mit anderen Eigentümern zu teilen (Garage, Spielplatz etc.)? Soll das Eigenheim gewisse ökologischen

Standards wie Minergie, GEAK A oder 2000-Watt-Areal erfüllen?

Tipp: Besitzt Ihr Eigenheim eines dieser Zertifikate, erhalten Sie mit dem ZKB Um-weltdarlehen eine attraktive Zinsvergünsti-gung von bis zu 0,8% Weitere Eigenschaften Umgebung Wünschen Sie sich eher eine ruhige oder

zentrale Lage (z.B. Stadt, Land etc.)? Wünschen Sie Einkaufmöglichkeiten in

der Nähe? Benötigen Sie Krippe, Kindergarten,

Primarschule, Oberstufe in der Nähe? Ist Ihnen die Nähe zur Natur wichtig

(Wald, Park, See, Fluss etc.)? Sollte sich Ihr Eigenheim in der Nähe von

Freunden / Verwandten befinden? Ist Ihnen eine gute öV-Anbindung wichtig

(Zug, Bus, Tram, Postauto etc.)? Ist Ihnen eine gute Verkehrserschliessung

wichtig (z.B. nahe an Autobahnanschluss)? Ist Ihnen die Höhe des Steuerfusses

wichtig? Ist Ihnen eine tiefe Lärmbelastung (z.B.

Fluglärm) wichtig? Schätzen Sie Nachbarn in der näheren

Umgebung?

Wünsche/Ansprüche

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Möchten Sie bei der Suche nach Ihrem neuen Zuhause nur die wirklich interessanten Immobilien präsentiert bekommen? Auf dem ZKB Immobi-lienportal finden Ihre individuellen Bedürfnisse in Verbindung mit unserer Expertise garantiert den perfekten Match. Hier können Sie Ihre Suchkrite-rien detailliert festlegen. Anhand eines individuellen Matching Scores erken-nen Sie sofort jene Objekte, die Ihren Bedürfnissen am besten entsprechen.

Finden Sie Ihre Traumimmobilie auf zkb.ch/immobilienmarkt.

Finden Sie Ihr neues Zuhause Clever suchen, finden und beurteilen

Online

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Haben Sie ein interessantes Objekt ge-funden, lohnt es sich, dieses genauer unter die Lupe zu nehmen:

Auf Eignung prüfenAuf den folgenden Seiten steht Ihnen ein «Entscheidungsraster» zur Verfügung, mit dem Sie überprüfen können, ob das favorisierte Objekt Ihren Bedürfnissen gerecht wird. Diese Checkliste finden Sie auch auf zkb.ch/immobilien-checklisten

Marktüberblick verschaffenVergleichen Sie das Haus oder die Wohnung mit ähnlichen Objekten in der Nähe, die in der Zeitung oder online ausgeschrieben sind.

Informationen einholenAm besten holen Sie beim Grundbuch-amt oder bei der örtlichen Baubehörde Informationen zur Standortgemeinde, zur Liegenschaft und zu möglichen zu-künftigen Bauentwicklungen ein. Dort erhalten sie auch Auskünfte zu den marktüblichen Quadratmeterpreisen. Zudem können die entsprechenden Auskunftsstellen Informationen über Eigentumsverhältnisse, Zonenplan, Auflagen und Ausnützungsziffer liefern. Die Ausnützungsziffer ist das

Verhältnis zwischen Grundstücksfläche und maximal zulässiger Wohnfläche. Je höher die Ausnützungsziffer, desto wertvoller das Bauland. Der Zonenplan gibt Aufschluss darüber, in welcher Zone sich das Grundstück befindet. Das Grundstück muss in der Wohn- oder Kernzone liegen. Zudem legt die Bauordnung in jeder Zone Bauaufla-gen wie Dachform oder Lärmschutz-massnahmen fest. Es ist auch von grosser Bedeutung, zu wissen, ob das Bauland voll erschlossen ist, das heisst, ob Zufahrt, Frisch- und Abwasserlei-tungen sowie Anschlüsse für Strom, Telefon und Kabelfernsehen vorhan-den sind.

Experten zu Rate ziehenWer kein Baufachmann ist, sollte sich Rat holen und seine Traumimmobilie von einem unabhängigen Sachver-ständigen auf Herz und Nieren prüfen lassen. Dieser kontrolliert die Bau-substanz vor Ort, vom Keller bis zum Dachboden, und beurteilt, ob der Kaufpreis fair und angemessen ist. Die Kurzbesich tigung ist eine visuelle Kontrolle und keine detaillierte Subs-tanz- und Zustandsanalyse. Der Sachverständige wird dank seinem

Darauf sollten Käufer achten Clever suchen, finden und beurteilen

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Fachwissen Mängel rasch entdecken und erkennen, was vertieft abgeklärt werden sollte. Dieser Aufwand lohnt sich auf alle Fälle, denn Gebrauchtim-mobilien oder Altbauten werden in der Regel «wie gesehen» gekauft, und allfällige Gewährleistungsansprüche werden, soweit rechtlich zulässig, wegbedungen. Auch bei Neubauten lohnt es sich, den Baubeschrieb einem Experten zu zeigen.

Nie unter Druck kaufenNehmen Sie sich genügend Zeit für die Besichtigung und lassen Sie sich zu keiner übereilten Entscheidung drängen. Eine Maklerweisheit bringt es auf den Punkt: «Einen nicht getätigten Hauskauf bereut man höchstens eine Woche, ein unbedacht gekauftes Haus ein ganzes Leben lang.»

Bei Stockwerkeigentum zusätzlich zu beachtenLassen Sie sich die «Hausordnung zum Stockwerkeigentum», den «Begrün-dungsakt mit Aufteilungsplänen» sowie das «Reglement der STWE­Ge-meinschaft» zeigen und nehmen Sie Einsicht in die «Protokolle der Eigen-tümerversammlung». Diese geben schnell Aufschluss über die Stimmung unter den Miteigentümern und das nachbarschaftliche Umfeld.

Neben den ordentlichen Beiträgen an die gemeinschaftlichen Kosten wie z.B. für den laufenden Unterhalt und die Reinigung der gemeinsam genutzten Bereiche und Einrichtungen sollte auch ein ausreichender Erneuerungsfonds (separat) geäufnet werden. Je nach der zu erwartenden Lebensdauer der gemeinschaftlichen Gebäudeteile können die Beiträge zu diesem Fonds stark variieren. Als Bemessungsgrund-lage dient meist der Gebäudewert. Optimalerweise liegen diese Beiträge bei jährlich rund 0,5% pro Jahr.

So ist sichergestellt, dass der Erneu-erungsfonds für künftig anfallende Sanierungskosten ausreicht.

Ihr Kundenbetreuer unter-stützt Sie gerne bei der Beur -

teilung des Kaufpreises, der Verkaufs-dokumentation sowie der weiteren Unterlagen zu Ihrer favorisierten Liegenschaft.

Hier finden Sie einige wichtige Seiten, um sich ein besse-

res Bild von Ihrem Traumobjekt zu machen: awel.ch (z.B. Altlasten) statistik.zh.ch (Steuerfuss) gis.zh.ch (Katasterplan)

Beratung

Online

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Bezeichnung Immobilie (Überbauung/Strasse/Ort)

Lage der Liegenschaft Ortschaft / Gemeinde

Lage in Ortschaft

Aussicht (See, Tal, Dorf etc.)

ÖV­Anbindung (Zug, Bus, Tram etc.)

Verkehrserschliessung (z.B. nahe am Autobahnanschluss)

Lärmbelastung

Arbeitsweg

Einkaufsmöglichkeiten

Vereinsleben, Freizeitangebote etc.

Nähe zur Natur (Wald, Park, See, Fluss etc.)

Nähe zu Krippen, Kindergarten, Schule

Nähe zu Arztpraxen, Gemeindeverwaltung, Banken etc.

Nähe zu wichtigen Personen (Verwandte, Freunde etc.)

Ausbau der Liegenschaft Wohnform (Einfamilienhaus, Wohnung etc.)

Tipp: Auf zkb.ch/stockwerkeigentum erfahren Sie, worauf Sie beim Erwerb von Stockwerkeigentum zusätzlich achten müssen.Art der Liegenschaft (Neubau, Altbau etc.)

Grundstücksfläche

Wohnfläche

Anzahl Zimmer

Grösse der Zimmer

Anordnung der Zimmer

Umnutzung der Zimmer möglich (z.B. Kinderzimmer)

Ausrichtung

Tipp: Idealerweise liegen Schlaf- und Arbeitsräume gegen Norden und Osten, Wohnräume und Garten/Balkon gegen Süden und Westen.

Passt die Immobilie zu Ihnen? Nutzen Sie unsere Checkliste, um sich Klarheit über Ihre

Vorstellungen im Zusammenhang mit Ihrem Eigenheim zu verschaffen.

EntscheidungsrasterClever suchen, finden und beurteilen

×

×

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Anzahl Nasszellen (Bad, Dusche, WC)

Anordnung / Ausbaustandard Nasszellen

Anordnung / Ausbaustandard Küche

Umschwung, Garten, Balkon, Sitzplatz etc.

Keller, Hobbyraum, Dachstock etc.

Zugang zu Waschküche / Trockner

verfügbarer Stauraum (z.B. Einbauschränke)

Parkplätze (Verfügbarkeit und Ausbaustandard)

Zugang (Lift, Rollstuhlgängigkeit)

Fensterfläche / Lichtverhältnisse

Privatsphäre gewährleistet

Cheminée, Schwedenofen etc.

Ästhetik (Wahl der Bodenbeläge, Wandverkleidungen etc.)

Bauland, Bauvorschriften und Bauqualität ×

Baujahr/Letzte Renovation

Altlasten

Zonenplan (relevant für Um- und Ausbau)

Baustatik (z.B. bei Hanglage)

Rechte und Lasten (z.B. Baurecht, Wegrecht etc.)

Erschliessung Grundstück (Wasser, Abwasser etc.)

Bauqualität

Wärmeisolation

Schall- resp. Lärmdämmung

Qualität der Elektroinstallationen

Einbruchsicherheit

Klimafreundliches Heizsystem (z.B. Wärmepumpe)

Energieverbrauch

Ökologische Zertifizierung (Minergie, GEAK A, 2000 Watt Areal)

Tipp: Besitzt Ihr Eigenheim eines dieser Zertifikate, erhalten Sie mit dem ZKB Umweltdarlehen eine attraktive Zinsver-günstigung von bis zu 0,8%.Renovationsbedarf

Künftige Entwicklung (Verbauung Aussicht, Ausbau öV etc.)

Finanzen × Kaufpreis

Steuerfuss in Ortschaft/Steuerbelastung

erfreulich in Ordnung schlecht × nicht relevant

×

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Erfahren Sie, wie der Kauf oder Bau und die dazugehörige Finanzierung einer Immobilie im Grundsatz abläuft.

Die wichtigsten Schritte1. Interesse/Kaufabsicht2. Grundstück und Liegenschaft

beurteilen und bewerten3. Prüfung und Finanzierungszusage

durch die Bank und Unterzeich-nung des Rahmenvertrags für die Gesamtfinanzierung

4. Einigung zwischen Käufer und Verkäufer und Unterzeichnung der Reservationsvereinbarung

5. Bezahlung der Reservationszah-lung aus Eigenmitteln des Käufers

6. Versand Zahlungsversprechen an Verkäufer / Bank

7. Beurkundung des Kaufvertrags beim Notariat durch Käufer und Verkäufer

Blicken Sie durch beim Kauf- und Bauprozess

Sicher kaufen und finanzieren | Der Kauf- und Bauablauf

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Nur beim Kaufprozess8. Festlegung der/des Hypothekar-

modelle/s und Unterzeichnung der darlehens- und bankspezifi-schen Verträge durch Käufer und Bank

9. Eigentumsübertragung beim Grundbuchamt durch Käufer und Verkäufer

10. Zahlung des Kaufpreises durch die Bank zu Lasten der Eigen-mittel sowie der Hypothek des Käufers

11. Abschluss der Versicherungen (z. B. Gebäudeversicherung) durch den Käufer

Nur beim Bauprozess8. Unterzeichnung Werkvertrag9. Fixierung der Baufinanzierung

(tranchenweise Auszahlung der Finanzierung gemäss Baufort-schritt / Werkvertrag)

10. Eigentumsübertragung beim Grundbuchamt durch Käufer und Verkäufer (Landkauf)

11. Abschluss von Versicherungen (z.B. Bauzeitversicherung)

12. Teilzahlungen gemäss Baufort-schritt / Werkvertrag durch die Bank zu Lasten der Eigenmittel sowie der Baufinanzierung des Käufers. Festlegung des Hypo-thekarmodells für die jeweilige Tranche

13. Fertigstellung des Eigenheims14. Auszahlung der letzten Tranche

durch die Bank zu Lasten der Baufinanzierung aufgrund der Schlussabrechnung. Fixierung des Hypothekarmodells für die Endfinanzierung.

Weitere Informationen zu den nötigen Verträgen (Werkvertrag,

Generalunternehmer-Vertrag) finden Sie auf zkb.ch/immobilien-rechtliches

Online

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Der Erwerb von Wohneigentum stellt wahrscheinlich Ihre grösste Inves-tition dar, und der Kaufpreis einer Immobilie übersteigt die Ersparnisse oftmals bei weitem. In der Regel wird der grössere Teil der Finanzierung mit einer Hypothek sichergestellt. Das Grundpfand stellt für die Bank die nö-tige Sicherheit zur Gewährung einer Hypothek dar.

Der erste Schritt auf dem Weg zu einer gesicherten und soliden Finan-zierung ist ein Gespräch mit Ihrem Kundenbetreuer. Er zeigt Ihnen die verschiedenen Optionen zur Finanzie-rung auf. Er vermittelt Ihnen Informa-tionen über die Gemeinde, in der sich Ihre anvisierte Immobilie befindet. Eine objektive Bewertung der Liegen-schaft und eine individuelle Dokumen-tation runden die Evaluation ab.

Gerne nehmen wir uns Zeit, um Ihre Vorstellungen von einem Eigenheim im Detail zu besprechen, damit wir in der Lage sind, Ihnen eine möglichst bedürfnisgerechte Finanzierungsofferte zu unterbreiten und Sie umfassend zu beraten.

Ein Finanzierungsgespräch mit Ihrem Kundenbetreuer ist eine lohnende In-vestition. Hinter ihm stehen Kenntnis-se und Erfahrungen derjenigen Bank, die im Kanton Zürich mehr Wohnei-gentum finanziert als jedes andere Finanzinstitut.

Sprechen Sie mit uns über Geld

Sicher kaufen und finanzieren | Das Finanzierungsgespräch

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Das dürfen Sie vom Finanzierungsge-spräch erwarten: Beurteilung der Liegenschaft und

Überprüfung des Kaufpreises Evaluierung Ihrer finanziellen

Verhältnisse und Feststellung des Umfangs der Fremdfinanzierung Individueller Finanzierungsvorschlag Überprüfung Ihrer Vorsorge- und

Nachfolgesituation Festlegen des weiteren Vorgehens

Tipp

Welche Unterlagen Sie zum persönlichen Gespräch mitbrin-

gen sollten, erfahren Sie von Ihrem Kundenbetreuer oder unter zkb.ch/finanzierungsunterlagen.

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ZKB Starthypothek – für Erster werber von Wohneigentum immer die richtige WahlDie ZKB Starthypothek ist die ideale Hypothek für Eigenheim-Ersterwerber im Kanton Zürich und in den angren-zenden Kantonen. Als Starthilfe schenken wir Ihnen eine gestaffelte Zinsvergünstigung während bis zu

10 Jahren auf dem Zinssatz der von Ihnen gewählten ZKB Festhypothek. Die ZKB Starthypothek bietet Ihnen Budgetsicherheit für die vereinbarte Laufzeit und ermöglicht eine Zinssatz-fixierung bis 24 Monate im Voraus.

Marktzinssatz (fiktiv) Vorlaufzeit fixierter Zinssatz Zinssatz ZKB Festhypothek Durch die ZKB Starthypothek vergünstigter Zinssatz

Auszahlungstermin Frühestmöglicher Auszahlungstermin mit Option «variable Bezugsmöglichkeit»

Zinssatz

Vorlaufzeit(max. 24 Monate)

1. Jahr2. Jahr

ab 3. Jahr(restliche Laufzeit bis max. 10. Jahr)

– 0,50%– 0,25% – 0,125%

Laufzeit

Vorzeitige Zinssatz- fixierung bei Abschluss auf Termin

Laufzeitbeginn Laufzeitende

Welches Hypothekarmodell passt zu Ihnen?

Sicher kaufen und finanzieren | Unsere Hypothekarmodelle

Mit unseren Hypotheken können Sie rechnen – massgeschneidert und unkom-pliziert. Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über unser Angebot:

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ZKB Umweltdarlehen – belohnt um -weltfreundliches Bauen und RenovierenUmweltfreundliches Bauen und Reno-vieren lohnt sich nicht nur aus öko-logischer Sicht. Sie können dadurch Energiekosten sparen, den Werterhalt der Immobilie sichern und allenfalls von Förderbeiträgen profitieren. Zu-dem erhalten Eigenheimbesitzer in der ganzen Schweiz mit dem ZKB Umwelt-darlehen während maximal 5 Jahren eine Zinsvergünstigung von bis zu 0,8% auf dem Zinssatz der von Ihnen gewählten ZKB Festhypothek. Geför-dert werden Gebäude mit Minergie- oder 2000-Watt-Areal-Zertifkat oder

GEAK®-Ausweis (Neubauten: GEAK® A; nach Renovationen: mind. GEAK® C und mindestens eine Klassenverbesse-rung). Zudem werden auch energeti-sche Einzelmassnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz oder zur Nutzung von erneuerbaren Energien durch die Zürcher Kantonalbank unterstützt (z. B. Wärmedämmung, klimafreundliche Heizsysteme, Solarstrom- und Photo-voltaik-Anlagen). Das ZKB Umweltdar-lehen bietet Ihnen Budgetsicherheit für die vereinbarte Laufzeit und ermöglicht eine Zinssatz fixierung bis 24 Monate im Voraus.

Zinssatz

Vorlaufzeit(max. 24 Monate)

– 0,80%

5 Jahre

Laufzeit

Vorzeitige Zinssatz- fixierung bei Abschluss auf Termin

Laufzeitbeginn Laufzeitende

Marktzinssatz (fiktiv) Vorlaufzeit fixierter Zinssatz Zinssatz ZKB Festhypothek Durch die ZKB Starthypothek vergünstigter Zinssatz

Auszahlungstermin Frühestmöglicher Auszahlungstermin mit Option «variable Bezugsmöglichkeit»

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ZKB Festhypothek – für ein klar kalkulierbares BudgetDie ZKB Festhypothek eignet sich für Kunden, die gerne mit einem fixen Budget rechnen. Sie bietet eine hohe Sicherheit und – zum richtigen Zeit-punkt abgeschlossen – über Jahre hinweg einen tiefen Zinssatz. ZKB Festhypotheken mit langen Laufzeiten sollten vor allem in einem Tiefzins­umfeld mit einer steigenden Zinser-wartung abgeschlossen werden. Mit der Option «vorzeitige Zinssatz-fixierung» können Sie sich bis maxi-mal 24 Monate vor dem Auszahlungs-termin gegen steigende Zinssätze absichern.

ZKB Libor Hypothek – stets nahe am MarktzinsDie ZKB Libor Hypothek ist eine Hypo-thek mit fester Laufzeit und variablem Zinssatz, welcher sich am Basiszins-satz Libor (London Interbank Offered Rate) orientiert. Sie eignet sich für markt orientierte Kunden, die von sinkenden Zinssätzen profitieren und gleichzeitig das Risiko von steigenden

Zinssätzen begrenzen möchten. Der Zinssatz setzt sich aus dem Basiszins-satz (Libor), einer individuellen Marge sowie einer allfälligen Prämie für die Zinssatzabsicherung zusammen. Alle sechs Monate wird Ihr Hypothe-karzinssatz der Entwicklung dieses Basiszinssatzes angepasst. Mit der Switch­Option haben Sie auf jeden Zinstermin die Möglichkeit, kostenlos in eine ZKB Festhypothek zu wechseln und so bei Bedarf mehr Budgetsicher-heit zu erlangen.

ZKB Variable Hypothek – grösst-mögliche FlexibilitätLegen Sie Wert auf eine hohe Flexibili-tät bei der Darlehensrückzahlung oder möchten Sie den optimalen Zeitpunkt abwarten, um ein Festengagement abzuschliessen? Mit der variablen Hypothek erreichen Sie grösstmögli-che Flexibilität und können jederzeit in ein anderes Hypothekarmodell der Zürcher Kantonalbank wechseln.

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ZKB Baufinanzierung – Auszahlung nach BaufortschrittMöchten Sie Ihr Eigenheim nach Ihren Wünschen bauen oder umfassend renovieren? Dann bietet Ihnen die ZKB Baufinanzierung den nötigen finanziellen Spielraum während der Bauphase. Dank der gestaffelten Hypothekenauszahlung (tranchen-weise Auszahlung) können Sie Ihr Bau- oder Renovationsvorhaben unkompliziert und kosteneffizient umsetzen. Denn die Zinskosten werden nur auf den effektiv ausbe-zahlten Hypothekartranchen belastet. Bei jeder Auszahlung einer Tranche können Sie aus der gesamten ZKB Hypothekarpalette das für Sie passende Hypothekarprodukt wählen.

Variable Bezugsmöglichkeit – für etwas mehr FlexibilitätFalls Sie den genauen Auszahlungs-termin noch nicht kennen, können Sie die Option «variable Bezugsmöglich-keit» kostenfrei wählen. In diesem Fall ist der Bezug bis maximal 3 Monate vor dem festgelegten Auszahlungs-

termin möglich. Diese Option steht für Zinssatzfixierungen bis maximal 12 Monate vor dem Auszahlungster-min zur Verfügung.

TippDetails zu unseren Hypothe-karprodukten sowie unsere

aktuellen Richtsätze finden Sie auf zkb.ch/eigenheim. Für eine Beratung, welches Hypothekar modell am besten zu Ihnen passt, oder für individuell für Sie berechnete Zinssätze kontaktieren Sie bitte Ihren Kundenbetreuer.

Beratung

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Wenn Sie ein Eigenheim kaufen oder bauen, kommen Sie mit zahlreichen Vorschriften und Fachausdrücken in Kontakt. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Aspekte kurz und bündig erklärt.

BaurechtWenn Sie im Baurecht bauen, kaufen Sie das Grundstück nicht. Sie erwer-ben aber das Recht, es während einer bestimmten Zeit – maximal 100 Jahre – zu überbauen und zu nutzen. Als Ge-genleistung entrichten Sie einen Bau-rechtszins. So benötigen Sie weniger Eigenkapital. Auf der anderen Seite kann das Baurecht auf lange Sicht be-trachtet allerdings teurer werden als der Kauf des Grundstücks und einen negativen Einfluss auf eine allfällige Umnutzung oder die Wiederverkäuf-lichkeit der Liegenschaft haben.

ReservationszahlungIm Reservationsvertrag bekunden Sie Ihre Absicht, ein bestimmtes Objekt zu kaufen. Der Verkäufer verpflichtet sich, dieses für Sie zu reservieren. Die Verpflichtung ist nur bindend, wenn der Reservationsvertrag öffentlich be-urkundet wird. Im Regelfall belassen

es die Parteien bei einem einfachen schriftlichen Vertrag (ohne Beurkun-dung). Das erlaubt es beiden Parteien, vom Reservationsvertrag zurückzutre-ten. Üblicherweise wird beim Ab-schluss dieses Vertrags eine Anzah-lung an den Verkäufer fällig. Solche Anzahlungen sind für den Käufer mit Risiken verbunden – sie sollten somit nur äusserst zurückhaltend (und nur nach vorgängiger Abklärung, ob es sich beim Begünstigten effektiv um den Eigentümer handelt) und keines-falls in bar geleistet werden. WerkvertragFür die einzelnen Arbeiten wird mit Handwerkern und Unternehmen je ein Werkvertrag abgeschlossen. Als Basis dienen deren Offerten mit aus-führlichen Leistungsverzeichnissen.

BauhandwerkerpfandrechtHandwerkern und unter gewissen Vo-raussetzungen auch Lieferanten steht ein Pfandrecht am Baugrundstück zu. Vergewissern Sie sich unbedingt schon vor dem Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, dass keine Forderungen von Handwerkern und Lieferanten mehr offen sind.

Gewinnen Sie den Überblick über die rechtlichen Aspekte

Sicher kaufen und finanzieren | Rechtliches kurz und bündig

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EigentumsformenSpätestens im Kaufvertrag müssen Sie angeben, ob Sie das Eigenheim alleine oder im Miteigentum kaufen und zu welchen Anteilen Sie und Ihr allfälliger Partner daran beteiligt sind. Grund-sätzlich haben Sie die Wahl zwischen folgenden drei Eigentumsformen:

Alleineigentum Als alleiniger Eigentümer können Sie frei verfügen, tragen jedoch auch das alleinige Risiko.

Gesamteigentum Zwei oder mehrere Personen sind aufgrund einer Gesetzesvorschrift oder eines Vertrags zu einer Gemeinschaft verbunden (bspw. einfache Gesell-schaft). Die Eigentümer können nur alle gemeinsam über das Grundstück verfügen.

Miteigentum Jeder Miteigentümer erwirbt einen bestimmten Wertanteil am Objekt. Das Stockwerkeigentum ist ebenfalls eine Form des Miteigentums. Hier wird der Eigentumsanteil an einer Gesamtliegen-schaft mit der Wertquote ausgedrückt.

Für Verheiratete, eingetragene Partnerschaften und Konku-

binatspaare ist der Entscheid, ob sie das Eigenheim gemeinsam oder auf den Namen nur eines Partners er-werben wollen, nicht immer einfach. Der richtige Entscheid hängt von verschiedenen Faktoren ab wie bspw. Eigenmitteln, steuerlichen Auswir-kungen, Pensionskassenvorbezügen beim Erwerb oder für spätere Amor-tisationen usw. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei Bedarf in Ihrer Entscheidungsfindung.

Öffentlich beurkundeter KaufvertragSind sich Käufer und Verkäufer einig, wird ein Kaufvertrag aufgesetzt. Ein Kaufvertrag über ein Grundstück re-gelt Punkt für Punkt die Bedingungen für den Handel und muss öffentlich beurkundet werden. Die öffentliche Beurkundung nimmt ein ortsansäs-siger Notar vor. Durch die öffentli-che Beurkundung soll sichergestellt werden, dass ein Grundstückkauf nicht voreilig getätigt wird. Zudem muss der Käufer ein Handlungs-fähigkeitszeugnis vorlegen, sofern er

Beratung

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nicht bereits Eigentümer im jeweiligen Grundbuchamtskreis ist. Zwingende Inhalte sind lediglich die Parteien, der Kaufgegenstand sowie der Kaufpreis. Wir empfehlen jedoch, zumindest fol-gende Punkte im Kaufvertrag zu regeln:

Name und Adresse des Verkäufers Name und Adresse des Käufers Detaillierte Beschreibung der

Liegenschaft: – Adresse – Katasternummer – Gebäudeversicherungssumme (falls schon vorhanden) – Grundstücksfläche Kaufpreis Eigentumsform Aufteilung der Gebühren und Steuern Zahlungsbedingungen Zustand der Liegenschaft bei der

Übergabe Termin für die Übertragung Regelung, falls der Käufer beispiels-

weise die Gebäudeversicherung weiterführen will Dienstbarkeiten (Dulden oder Unter-

lassen einer Handlung. Dazu zählen z. B. Fuss- und Fahrwegrechte, Nutz-niessung, Wohnrecht, Baurecht.)

Konventionalstrafen oder andere Regelungen, falls eine Partei den Vertrag nicht erfüllt Alle Dokumente, die Bestandteil des

Kaufvertrags sind

Beim Kauf einer Immobilie müssen Sie (einmalige) Gebüh-

ren für Notariat und Grundbuchamt entrichten. Auf der Website der Notariate des Kantons Zürich können Sie die voraussichtlich anfallenden Gebühren direkt berechnen:notariate.zh.ch/deu/grundbuch/ kaufvertrag-etc/gebuehren/

EigentumsübertragungZum Erwerb eines Grundstücks bedarf es von Gesetzes wegen der Eintragung in das Grundbuch. Der Verkäufer hat die entsprechende Grundbuchanmeldung beim zustän-digen Grundbuchamt abzugeben. Erst ab diesem Zeitpunkt (und nicht schon bei der notariellen Beurkun-dung des Kaufvertrags) wird der Käufer Eigentümer des Grundstücks und kann rechtlich darüber verfügen (z.B. Grundpfandrechte errichten). Die

Online

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Eigentumsübertragung kann unmittel-bar im Anschluss an die Beurkundung des Kaufvertrags oder auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Schuldbrief und PfandvertragDer Schuldbrief ist ein zentraler Be-standteil der Eigenheimfinanzierung – auch wenn der Eigenheimbesitzer die-sen normalerweise gar nie zu Gesicht bekommt. Damit Ihnen eine Bank oder eine Versicherung ein Hypothekardarle-hen gewährt, verlangt das Institut eine Sicherheit in Form eines Schuldbriefs. Im Fall des Hypothekarkredits dient das belastete Grundstück als Sicherheit.

Es gibt zwei Arten von Schuldbriefen: Den Papier-Schuldbrief und den Registerschuldbrief. Der Papier-Schuld-brief wird beim zuständigen Grund-buchamt errichtet, wo er auch ein -getragen werden muss. Der Grund-buchverwalter stellt das Dokument aus und unterschreibt es. Bei dieser traditionellen Papierform handelt es sich um ein Wertpapier. Weil der Schuldbrief sehr wertvoll ist, wird er üblicherweise nicht zu Hause aufbe-wahrt, sondern bei Ihrer Hypothekar-bank deponiert.

Die Kosten für die Aufbewahrung und den Transfer der Papier­Schuldbriefe zwischen Banken, Notaren, Grundbuch-ämtern und Grundeigentümern sind jedoch relativ hoch. Daher gibt es in der Schweiz seit 1. Januar 2012 die Möglichkeit, einen papierlosen Register-Schuldbrief zu errichten. Dieser wird nicht mehr als Wertpapier ver-brieft, sondern nur noch im Grund-buch eingetragen. Das Pfandrecht ent steht, sobald der Gläubiger ins Grundbuch eingetragen ist.

Für die Errichtung eines Schuldbriefs wird zunächst ein öffentlich zu beur-kundender Pfandvertrag zwischen dem Schuldner, dem Grundeigentümer und dem Gläubiger abgeschlossen. Nach erfolgter Beurkundung muss der Grundeigentümer dem Grund-buchamt die schriftliche Grund-buchanmeldung auf Eintragung des Grundpfandrechts abgeben. Das Grundbuchamt lässt der Bank darauf-hin eine Bestätigung über die Anmel-dung des Schuldbriefs zur Eintragung ins Grundbuch zukommen. Gestützt auf diese Bestätigung gibt die Bank in der Regel das Darlehen frei.

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Die Bauarbeiten sind abgeschlossen, und Sie freuen sich auf das Wohnen in Ihrem Eigenheim. Zuvor gilt es jedoch, bei der Bauabnahme genau hinzuschauen. Erfahren Sie hier, wie Sie souverän mit Mängeln, Rügen und Fristen umgehen und wie Sie Ihren Umzug clever planen. Ähnlich wie bei der Wohnungsabnahme für Mieter geht es bei der Bauabnahme darum, sämtliche Mängel am eigenen Haus festzustellen und zu rügen. Kratzer im Parkett, eine klemmende Eingangstür, Farbe, die von der Badezimmerdecke abblättert: Den Neubau ohne Mängel gibt es nicht. Darum empfiehlt es sich, bereits im Kauf-, Werk- oder General-unternehmervertrag eine ordentliche Bauabnahme zu vereinbaren.

Baugarantie Bauhandwerker und Unternehmer haften während einer Dauer von zwei Jahren für Mängel aller Art. Entdeckte Mängel sind vor Ablauf der Garantie-frist zu melden. Für verdeckte Mängel haftet der Unternehmer während fünf Jahren, sofern sie sofort nach der Ent-deckung gerügt werden. Die Überwa-chung der Garantiearbeiten ist Sache des Architekten oder Generalunter-nehmers. Die korrekte Erledigung der Garantiearbeiten wird üblicherweise durch eine Bank- oder Versicherungs-garantie sichergestellt, die rund 10% des Rechnungsbetrags ausmacht.

Korrektes Abnahmeprotokoll Die Bauabnahme nehmen Sie am bes-ten zusammen mit dem Architekten oder dem Bauleiter vor. Während des Rundgangs durch und um das Haus werden die Mängel in einem Abnah-meprotokoll festgehalten. Darin wird notiert, wo ein Mangel entdeckt wur-de, was genau nicht in Ordnung ist und bis wann spätestens der Mangel von den Handwerkern behoben wird. Wichtig ist, dass dieses Protokoll von

Augen auf bei der Bauabnahme

Sicher kaufen und finanzieren | Bauabnahme und Umzug

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beiden Parteien unterschrieben wird. Sind Sie sich mit dem Architekten oder Bauleiter nicht darüber einig, ob es sich bei einem bestimmten Punkt wirklich um einen Mangel handelt, sollten Sie die Situation mit Fotos und Notizen möglichst genau dokumen-tieren.

Fachleute beiziehen Als Nichtfachmann werden Sie unter Umständen gewisse Mängel gar nicht erkennen. Zudem ist es oft schwierig, abzuschätzen, ob die beanstandete Sache tatsächlich mangelhaft ist oder noch innerhalb der Toleranzgrenze liegt. So ist beispielsweise die Beur-teilung von kleineren Rissen oder die Abklärung von verborgenen Mängeln und Schwächen heikel. Es kann sich daher lohnen, für die Bauabnahme einen Fachmann beizuziehen.

Der UmzugBeim Umziehen sind insbesondere zwei Fähigkeiten gefragt: Organisa-tions- und Improvisationstalent. Je besser Sie planen, desto weniger müs-sen Sie improvisieren. Und je weni-ger Sie improvisieren müssen, desto weniger Stress wird Ihnen der Umzug bereiten.

Damit nichts vergessen geht – laden Sie unsere Umzugs-

Checkliste herunter: zkb.ch/immobilien-checklisten

Wir wünschen einen reibungslosen Aus-, Um- und Einzug.

Online

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Mit dem Bezug der eigenen vier Wände wächst oft das Verantwortungsge-fühl: Wie können Sie sich selbst, Ihre Liebsten, Drittpersonen und Ihr neues Zuhause optimal gegen Risiken absi-chern? Verschaffen Sie sich hier einen

Überblick über obligatorische und mögliche freiwillige Vorkehrungen und minimieren Sie Risiken mit kluger Voraussicht. Diese Versicherungs-lösungen schützen Sie vor unliebsamen Überraschungen:

Versicherungslösung Versichertes Risiko Beispiele

Privathaftpflicht Personen- und Sachschäden

Dritter, für die Sie direkt oder

indirekt haftbar sind

Ihr Hund beisst den Briefträger

ins Bein.

Rechtsschutz Anwalts- und Gerichtskosten

bei Streitigkeiten

Streitigkeiten über Eigentums-

oder Vertragsrechte, Streit mit

Nachbarn

Bauherrenhaftpflicht Personen- und Sachschäden,

die Dritten durch die Bautätig-

keit entstehen

Der Baukran stürzt auf das

Nachbarhaus.

Fühlen Sie sich in Ihrem Eigenheim rundum sicher

Sicher kaufen und finanzieren | Rundum sicher

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Ihre Liebsten absichernKönnen Sie Ihre Hypothekarzinsen bezahlen, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall erwerbsunfähig werden? Ist nach einem Todesfall das Eigen-

heim für Ihre Familie noch tragbar? Eine Versicherung gegen die finanzi-ellen Folgen von Erwerbsunfähigkeit und Tod schafft in solchen Fällen beruhigende Abhilfe.

Versicherungslösung Versichertes Risiko Beispiele

Todesfallversicherung Tod der versicherten Person Absicherung der Familie gegen

finanzielle Verpflichtungen

Erwerbsunfähigkeits-

rente

Erwerbsunfähigkeit der ver-

sicherten Person durch Krank -

heit oder Unfall

Amortisation und Zinszahlungen

der Hypothek sind sichergestellt.

Gemischte

Lebensversicherung

Tod und optional Erwerbsunfä-

higkeit der versicherten Person,

kombiniert mit dem Aufbau

eines Sparkapitals

Indirekte Amortisation der

Hypothek mit Steuervorteilen bei

gleichzeitiger Risikoabsicherung

Profitieren Sie von attraktiven Konditionen beim Abschluss

unserer Kollektiv­Todesfallversicherung im Zusammenhang mit einem Neuab-schluss oder der Erhöhung einer beste-henden Hypothek für selbstbewohn-tes Wohneigentum. Erfahren Sie mehr dazu unter zkb.ch/absicherung.

Lassen Sie sich von den Vorsorgeprofis eine massge-

schneiderte Vorsorgeanalyse erstel-len. Mehr dazu erfahren Sie unter zkb.ch/vorsorge oder von Ihrem Kundenbetreuer.

Angebot Beratung

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Das Eigenheim absichernIm Kanton Zürich ist die Gebäudever-sicherung obligatorisch. Als Besitzer einer Eigentumswohnung bezahlen

Sie die Prämien für Gebäudehaft-pflicht- und Gebäudeversicherung anteilsmässig. Nachstehend eine Auswahl gängiger Versicherungen:

Versicherungslösung Versichertes Risiko Beispiele

Gebäude Elementarschäden am

Gebäude

Brand, Blitzschlag, Explosion,

Sturm, Hagel, Schnee

Gebäude-Wasser Schäden durch

Leitungswasser

Wasserrohrbruch, Rückstau aus

Kanalisation, Frostschäden

Gebäudehaftpflicht Personen- und Sachschäden

wegen Baumängeln oder

mangelndem Unterhalt

Glatteis auf Vorplatz, losgelöste

Dachziegel

Hausrat Schäden am Hausrat durch

Feuer, Wasser, Einbruch oder

Diebstahl

Zimmerbrand, Schmuckdiebstahl

Bauwesen Schäden am Bauwerk

verursacht durch Bauunfälle

Baugrubeneinsturz

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Testament, Ehevertrag und VermögensnachfolgeMit dem Kauf eines Eigenheims ver-ändert sich Ihre Vermögensstruktur tiefgehend. Regeln Sie daher die Vermögensnachfolge rechtzeitig. So stellen Sie sicher, dass im Todesfall Ihre Familie weiterhin im Eigenheim bleiben kann und nicht in einer ohnehin schon schwierigen Zeit die Liegenschaft verkaufen muss.

Solange keine anderweitigen Verfü-gungen vorliegen, beispielsweise durch ein Testament, wird die Erb-folge nach dem Gesetz geregelt. Es ist also festgelegt, wer in welchem Umfang erbberechtigt ist. Mit einem Ehevertrag und/oder einem Testament können Sie verhindern, dass Ihr Eigenheim allenfalls verkauft werden muss, um die Forderungen einzelner Erben zu erfüllen.

Die Regelung der Vermögens-nachfolge ist ein wichtiges

Thema. Gerade weil man sich nicht gerne damit befasst, empfehlen wir Ihnen, bei unseren Nachfolgeprofis eine kompetente Beratung in An-spruch zu nehmen. Mehr dazu erfah-ren Sie unter zkb.ch/nachfolge oder von Ihrem Kundenbetreuer.

Beratung

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Als Eigenheimbesitzer können Sie in der Steuererklärung sehr viel mehr Abzüge geltend machen als ein Mieter. Das kann sich günstig auf die Höhe Ihrer Steuerlast auswirken – sowohl bei der Einkommenssteuer als auch bei der Vermögenssteuer. Entdecken Sie hier Ihre Möglichkeiten:

Das können Sie von den Steuern abziehen

Unterhaltskosten Reparaturen aller Art (beispielsweise

Maler-, Sanitär- und Schreinerarbeiten) Reparatur oder Ersatz von Haus-

haltsgeräten (beispielsweise Waschmaschine, Kühlschrank oder Rasenmäher) Gartenunterhalt Prämien der Gebäude- und Gebäu-

dehaftpflichtversicherung Entsorgungs- und Abwassergrund-

gebühren (ausser in Gemeinden mit Verursacherprinzip) Investitionen mit energiesparendem

oder ökologischem Charakter

Schuldzinsen Hypothekar- und andere Schuldzinsen

Amortisation Indirekte Amortisationszahlungen

auf ein Säule-3a-Konto (direkte Amortisationszahlungen sind nicht abzugsfähig)

Das sind Ihre Steuerpflichten

Eigenmietwert Der Mietwert Ihres Eigenheims

unterliegt der Einkommenssteuer. Dieser sogenannte Eigenmietwert wird vom Steueramt festgelegt.

Vermögenswert des Eigenheims Als Vermögen ist der Vermögens-

steuerwert des Eigenheims massge-bend. Er wird vom Gemeinde - steueramt festgesetzt. Der Vermö-genssteuerwert wird als Vermögen versteuert.

Optimieren Sie clever Ihre Steuern

Steuern optimieren

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1. Optimieren Sie die Struktur Ihres Vermögens: Passen Sie die Höhe der Verschuldung an, damit die be-zahlten Schuldzinsen steueroptimal ins Gewicht fallen.

2. Amortisieren Sie Ihre Hypothek in-direkt über die Säule 3a. Profitieren Sie davon, dass Sie Ihre Einlagen in die Säule 3a und die bezahlten Hy-pothekarzinsen abziehen können.

3. Planen Sie umfangreiche Reno-vationen und Sanierungen im Voraus. Lassen Sie sich von unseren Steuerspezialisten beraten: Sollen die geplanten Arbeiten im gleichen Jahr erledigt werden? Oder ist es steuertechnisch vorteilhafter, die anfallenden Kosten über mehrere Jahre zu verteilen?

4. Energiesparende Investitionen in Ihre Liegenschaft werden steuerlich begünstigt. Profitieren Sie davon. Je nach Alter der Liegenschaft kön-nen Sie auch bei Neuinstallationen mindestens 50 Prozent der Kosten als Unterhalt geltend machen.

5. Bewahren Sie Belege für wertver-mehrende Investitionen auf. Diese Investitionen können zwar nicht von der Einkommenssteuer, jedoch von einer allfälligen Grundstückge-winnsteuer abgezogen werden.

6. Prüfen Sie den vom Steueramt ermittelten Vermögenssteuerwert und den Eigenmietwert Ihrer Liegenschaft. Sollten diese Werte Ihrer Meinung nach zu hoch sein, besprechen Sie die möglichen Schritte am besten mit unseren Steuerspezialisten.

7. Sind Ihre Kinder kürzlich ausgezo-gen? Sie können den Eigenmiet-wert entsprechend kürzen, wenn Sie Ihre Liegenschaft nicht mehr voll nutzen. Wir beraten Sie gerne.

Um PotentUm das Potenzial zur Steuer-optimierung auszuloten, ver-

einbaren Sie einen Termin mit unseren Steuerexperten. Mehr dazu erfahren Sie unter zkb.ch/steuern oder von Ihrem Kundenbetreuer.

Sieben goldene Steuertipps

Steuern optimieren

Beratung

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Schenken Sie Ihrem Eigenheim auch nach dem Einzug Ihre Aufmerksam-keit: Denn es lohnt sich, Ihr Eigenheim in Schuss zu halten. Ein Zuhause, das in einem guten Zustand ist, bereitet einerseits mehr Freude und sichert an-dererseits auch den Werterhalt sowie die Wiederverkäuflichkeit.

Effizient renovieren mit einem GEAK PlusSpielen Sie mit dem Gedanken, ein-zelne Renovationen an Ihrem Gebäu-de vorzunehmen? Oftmals lohnt es

sich, eine umfassende Renovations-analyse durchzuführen, um ineffi-ziente Massnahmen bei der Haus-sanierung zu vermeiden. Mit dem GEAK®-Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone) erhalten Sie eine pro-fessionelle Gebäudeanalyse und ein durchdachtes Renovationskonzept. Die vorgeschlagenen Investitionen sind so aufgelistet, dass Kosten und Nutzen transparent ersichtlich sind und eine sinnvolle Etappierung der Massnahmen ermöglicht wird. Zudem zeigt der Beratungsbericht konkrete

Überlegt renovieren – so packen Sie es richtig an

Effizient renovieren

sehr energieeffizient

wenig energieeffizient

A

G

F

E

D

C

B

Estrichboden/Dach 17%

Fenster 13%

Boden 9%

Undichtigkeiten/Lüften 10%

Aussenwände25%

Gesamtbewertung

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Massnahmen auf, wie Ihr Gebäude im Bereich Energie auf Effizienz getrimmt werden kann. So können Sie eine objektive Entscheidungsgrundlage schaffen und kennen bereits vor dem Umbau die zu erwartenden Energie-kosteneinsparungen.

Der GEAK­Experte erkennt auf einem Rundgang bei Ihnen

zu Hause die Schwachstellen Ihres Eigenheims und erstellt einen GEAK-Plus-Beratungsbericht mit sinnvollen Massnahmen. Einen GEAK­Experten in Ihrer Nähe finden Sie auf geak.ch.

Können Sie mit Fördergeldern rechnen?Dies können Sie einfach herausfinden.Nach Eingabe der Postleitzahl für den Standort Ihrer Immobilie erhalten Sie auf energiefranken.ch einen Über-blick, mit welchen Förderbeiträgen von Bund, Kanton und Gemeinde Sie rechnen können. Das Gesuch für die Förderbeiträge muss unbedingt vor Baubeginn eingereicht werden.

Mit dem ZKB Umweltdarlehen unterstützt die Zürcher Kan-

tonalbank gesamtheitliche energeti-sche Renovationen nach GEAK®-Plus sowie energetische Einzelmassnah-men mit einer Zinsvergünstigung von bis zu 0,8%. Informieren Sie Ihren GEAK­Experten frühzeitig, welche Gesamtenergie-Effizienzklasse Sie nach dem Umbau erreichen wollen. Für die Gewährung eines ZKB Um-weltdarlehens muss im Minimum die Gesamtenergieeffizienzklasse C und mindestens eine Klassenverbesserung erreicht werden. Beim Abschluss eines ZKB Umweltdarlehens über-nimmt die Zürcher Kantonalbank die angefallenen GEAK-Plus-Ausweis-gebühren. Erfahren Sie mehr dazu auf zkb.ch/umweltdarlehen.

Online

Angebot

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Ablauf bei Umbau oder Renovation1. Sie stellen einen Umbau- bzw.

Renovationsbedarf fest. Für die Beurteilung des energetischen Zustands bzw. der Energieeffizienz des Objekts empfehlen wir die Aus-stellung eines GEAK®-Plus-Labels.

2. Aufgrund von Kostenvoranschlä-gen ermittelt die Bauführung den ungefähren Finanzbedarf. Dazu gehören auch Abklärungen, ob die Liegenschaft im Kataster der belasteten Standorte (KbS) erfasst ist und / oder ob mit Schadstoffen wie z. B. Asbest zu rechnen ist.

3. Abklärung, ob ein Förderprogramm Unterstützungsbeiträge leistet.

4. Die Finanzierungszusage der Bank wird eingeholt.

5. Die Baubewilligung wird eingeholt (eine Kopie davon muss an die Bank weitergeleitet werden).

6. Die Handwerker erhalten die defini-tiven Aufträge.

7. Bei der Bank wird die Schuldbrief-erhöhung veranlasst und auf dem Grundbuchamt die Gläubigererklä-rung unterzeichnet.

8. Die Auszahlung der Hypothek er-folgt je nach Umfang des Projekts entweder durch eine einmalige Zahlung oder gestaffelt in Tranchen in Abhängigkeit vom Baufortschritt. (Als Basis für die Auszahlung dienen die Rechnungen der Handwerker.)

9. Bei jeder Auszahlung einer Tranche kann das passende Hypothekar-produkt für die jeweilige Tranche gewählt werden.

Überlegen Sie sich, ob Sie die Bau-führung selbst bewältigen können oder ob Sie lieber einen Architekten beiziehen oder einem Handwerker die Koordination der Arbeiten übergeben. Diese Aufgaben stehen an: Baubewilligung bei der örtlichen

Baubehörde einholen Gesuch für die Förderbeiträge

einreichen Handwerker-Offerten anfordern,

Preisverhandlungen führen und Abrechnungen überprüfen Handwerker auswählen, Aufträge

erteilen, Arbeiten koordinieren Arbeiten kontrollieren sowie Termi-

ne und Kosten überwachen

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Rechtzeitig und passend verlängern

Ob aufgrund eines Umbaus oder weil eine Hypothek bald ausläuft: Es lohnt sich, die Angebote bei einer Verlän-gerung oder Ablösung Ihrer Hypothek frühzeitig zu prüfen. Wenn Sie sich gegen steigende Zinsen absichern möchten, können Sie Ihre Anschluss- Hypothek bereits 24 Monate vor Ab -lauf Ihrer bestehenden Hypothek abschliessen. So sichern Sie sich den aktuellen Zinssatz, unabhängig davon, wie hoch oder tief der Hypothekar-zins am Fälligkeitstag Ihrer aktuellen Hypothek sein wird.

Das richtige Timing für den WechselSie können jede Ihrer Hypotheken-tranchen jeweils auf das Laufzeitende oder auf das mit Ihrem Finanzinstitut vereinbarte Ende der Kündigungsfrist zu uns transferieren. Sie sind somit nicht verpflichtet, Ihr gesamtes Port-feuille auf einmal abzulösen.

Sprechen Sie rechtzeitig mit uns. Konkrete Offerten und Angebote können wir Ihnen schon 24 Monate vor Ablauf Ihrer Hypothekentranche unterbreiten. Warten Sie nicht bis kurz vor dem Laufzeitende Ihrer auslaufenden Hypothek und prüfen Sie Ihre Möglichkeiten ganz entspannt und ohne Zeitdruck.

Tipp

Unser Eigenheim-Newsletter hält Sie per E-Mail rund um die

Themen Wohnen & Immobilien regel-mässig auf dem Laufenden. Er liefert Prognosen zur Zinssatzentwicklung oder zur Entwicklung der Immobilien-preise. Abonnieren Sie den Newsletter unter zkb.ch/newsletter.

Verlängerung und Ablösung von Hypotheken

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Planen Sie das altersgerechte Wohnen frühzeitig

Sie möchten in einer Umgebung älter werden, in der Sie sich wohl füh-len. Bauliche Hindernisse sollen Ihre Selbständigkeit nicht einschränken, einkaufen möchten Sie in der Nähe, und der verdiente Ruhestand soll von keinen finanziellen Sorgen getrübt sein. Planen Sie Ihre Investitionen für das Alter frühzeitig und umsichtig. Denken Sie daran, dass die Wohnung oder das Haus wenn nötig auch wieder gut verkäuflich sein sollte. Zudem ist nicht jedes Haus und nicht jede Wohnung als Alterssitz geeignet. Folgende Punkte zur Lage und zum Innenausbau sollten beachtet werden:

Lage Öffentlicher Verkehr, eine Arztpraxis,

die Apotheke und Einkaufsmög-lichkeiten sollten nicht allzu weit entfernt liegen und auch zu Fuss bequem und sicher erreichbar sein. Ein grosser Umschwung und viel

Gartenarbeit können im Alter zur Last werden. Viele Zimmer bedeuten Mehrauf-

wand mit wenig Nutzen, sobald die Kinder ausgeflogen sind.

Innenausbau Der Zugang wie auch die Wohnung

selbst sollten hindernisfrei sein und wenn möglich auf einem einzi-gen Geschoss liegen. Viele steile Treppen, Hindernisse und Stufen schränken die Mobilität ein und stel-len im Alter eine ernst zu nehmende Gefahr dar. In mehrgeschossigen Gebäuden soll-

ten Keller, Tiefgarage, Waschküche und Wohnungseingang möglichst direkt mit einem Lift erreichbar sein. Alle Wege und Räume im und ums

Haus müssen mit einem Rollator oder auch einem Rollstuhl zugäng-lich sein. Die Abmessungen von Türen, Bad,

Küche, Lift und Balkon sollten die üblichen Minimalanforderungen für hindernisfreie Bauten erfüllen.

Überlegungen im Alter

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Erbe frühzeitig regeln – um Streitigkeiten zu vermeidenWünschen Sie sich, dass eines Ihrer Kinder in Zukunft das Eigenheim übernimmt? Je früher Sie dies regeln, desto besser. Besonders dann, wenn Sie mehr als ein Kind haben. Häufig streiten sich die Kinder um das Haus oder die Wohnung. Oder das Kind, das die Immobilie übernehmen soll, kann seine Geschwister nicht aus-zahlen. Wenn eine Lösung gefunden ist, kann es sinnvoll sein, dass Sie die Immobilie überschreiben und sich das Wohnrecht auf Lebenszeit sichern. Weil aber kein Fall dem anderen gleicht und Faktoren wie Finanzen oder Steuern einen Einfluss haben, lohnt sich eine individuelle Beratung. Wir begleiten Sie gerne bei diesen wichtigen Fragen.

Behalten oder verkaufen – neue Chancen entdeckenEs ist nicht einfach, sich für den Verkauf des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung zu entscheiden. Mit Ihrem Zuhause sind viele Emotio-nen verbunden: Sie haben jahrzehnte-lang darin gelebt, Ihre Kinder sind hier aufgewachsen, und die Aussicht auf Veränderungen kann etwas Bedrohli-ches an sich haben.

Allerdings verändern sich Ihre Bedürf-nisse und Gegebenheiten: Sie sind möglicherweise nicht mehr so mobil wie früher, das Treppensteigen in der Maisonette fällt immer schwerer, oder die Gartenarbeit ist mehr Last als Lust.Erstellen Sie eine Liste mit allen Ar-gumenten, die für oder gegen einen Verkauf Ihres Eigenheims sprechen. Fragen Sie sich: «Was gewinne ich?», statt: «Was verliere ich?» Gut mög-lich, dass Sie herausfinden, dass der Verkauf befreiend wirkt: Sie können mehr Zeit, Unabhängigkeit und Frei-heit gewinnen.

Tipp

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Tragbarkeit im AlterAuch im Alter finanzieren wir gerne Ihr Eigenheim! Das Einkommen nach der Pensionierung ist in der Regel deutlich tiefer als in den Jahren davor. Jedoch gewinnt die Betrachtung der Belehnungshöhe an Gewicht gegen-über der Betrachtung der Tragbarkeit. Gleichzeitig sollte nicht übermässig amortisiert und somit zu viel Kapital im Eigenheim gebunden werden. Um die passende Finanzierung nach der Pensionierung zu planen und die Weichen rechtzeitig zu stellen, lohnt es sich, frühzeitig mit Ihrem Kun-denbetreuer über dieses Thema zu sprechen.

Beratung

Unsere Kundenbetreuer unter-stützen Sie gerne bei Ihrer

Entscheidungsfindung. Mehr dazu erfahren Sie unter zkb.ch/eigenheim oder von Ihrem Kundenbetreuer.

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Unterstützung durch unsere Immobilienexperten

Möchten Sie einen Neubau realisieren oder eine Liegenschaft sanieren? Bei grösseren Projekten unterstützen Sie unsere Immobilienexperten gerne bei den folgenden Themen:

Beratung in allen bautreuhänderi-schen Fragestellungen wie Vertrags-wesen, Bauprozesse, Bausysteme, Nachhaltigkeit, Investitionsplanung usw. Begleitung des Bauvorhabens als

persönlicher Berater in der Funktion als Bauherrenberater Unterstützung bei der Projektbeur-

teilung und -bewertung Durchführung von Zustands- und

Potenzialanalysen sowie Expertisen Erstellung von Investitionsplanun-

gen, Energiestatistiken und Sanie-rungskonzepten

Wir agieren in Ihrem Auftrag völlig unabhängig. Sie erhalten fundierte Entscheidungsgrundlagen und sichern so die Nachhaltigkeit Ihres Immobilien-Investments.

Benötigen Sie eine aktuelle Marktbe-wertung Ihrer Liegenschaft? Profitieren Sie von unserem umfassen-den Know-how als Marktführerin bei Immobilienbewertungen. Die Bewer-tungen unserer Schätzungsexperten basieren auf fundierten Marktkennt-nissen und geniessen ein hohes Ansehen im Markt.

Erfahren Sie mehr auf zkb.ch/immobilien-dienstleistungen, direkt unter 044 292 59 59 oder über Ihren Kundenbetreuer.

Von Profis gut beraten

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Ihr Kontakt

Privatkunden Sie erreichen Ihren Kundenbetreuer von Montag bis Freitag, 08.00 –18.00 Uhr unter Telefon 0844 843 823.

Firmenkunden Sie erreichen Ihren Kundenbetreuer von Montag bis Freitag, 08.00 –18.00 Uhr unter Telefon 0844 850 830.

Filialen Wir sind lokal verankert und mit dem dichtesten Filialnetz im Kanton Zürich immer in Ihrer Nähe. Finden Sie Ihre nächste Filiale unter zkb.ch/filialen.

Internet zkb.ch/eigenheim

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