Maßnahmeplan gemäß §16 Abs. 6 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) (Mindestanforderungen) Thorsten...
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Maßnahmeplan gemäß §16 Abs. 6 Maßnahmeplan gemäß §16 Abs. 6 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
(Mindestanforderungen)(Mindestanforderungen)
Thorsten UllrichThorsten Ullrich
Dipl.-Ing. Umwelt- und HygienetechnikDipl.-Ing. Umwelt- und Hygienetechnik
Fachdienst GesundheitsdiensteFachdienst Gesundheitsdienste
Kreis Rendsburg EckernfördeKreis Rendsburg Eckernförde
Kaiserstr. 8, 24768 RendsburgKaiserstr. 8, 24768 Rendsburg
Tel.: 04331-202210Tel.: 04331-202210
[email protected]@kreis-rd.de
Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage haben sofern das Wasser gewerblich oder an Dritte abgegeben wird, (bis zum 01.April 2003) einen Maßnahmeplan zu erstellen.
Inhalt:- Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten- Aufrechterhaltung der Wasserversorgung bei mikrobiologischer /
chemischer Verunreinigung- Umstellung und/oder Unterbrechung der Wasserversorgung bei
mikrobiologischer / chemischer Verunreinigung- Welche Stellen und/oder welche Personen sind zu informieren?- Wer übermittelt wem welche Informationen?- Genehmigung durch das Gesundheitsamt- Regelmäßige Aktualisierung
Mustermaßnahmeplan des Kreises Rendsburg-Eckernförde1. Wasserversorger
Name: Wasserversorgungsgemeinschaft Musterdorf
Anschrift: Hauptstraße 11
12345 Musterdorf
Vorsitzender: 2 Vorstandsmitglieder
Namen: Herr Hans Hansen Herr Peter Petersen
Tel. (Dienstzeit) 04331-12345 04331-234567
Tel. (privat) 04331-5678 04331-6789
Mobil-Tel. 0171987654 01722367543
Fax 04331-1221 04331-2332
E-mail [email protected]@web.de
2. Name und Anschrift der verantwortlichen Person für die Entgegennahme und Übermittlung von Anzeigen betreffs mangelnder Einhaltung
3. Information der Bevölkerung durch Wasserversorger(in)
Namen: Herr Hans Hansen Herr Peter PetersenTel. (Dienstzeit) 04331-12345 04331-234567Tel. (privat) 04331-5678 04331-6789Mobil-Tel. 0171987654 01722367543Fax 04331-1221 04331-2332E-mail [email protected] [email protected]
Art und Weise der Information nach Absprache mit dem Gesundheitsamt
(Flugblätter, Telefon, Lautsprecherwagen, Medien)
4. Untersuchungslabor
Name: Labor Bio&Chemie
Anschrift: Robert-Koch-Str. 77
98765 Musterhausen
Telefon: 04331-76854
Fax: 04331-44455
E.mail: [email protected]
5. Benachbarte Wasserversorger(innen)
Name: Stadtwerke Musterstadt
Anschrift: Mittelstraße 98
22344 Musterstadt
Leiter Technische Abteilung
Name: Herr Klaus Klausen
Tel. (Dienstzeit) 04331-122222
Tel. (außerh. Dstzt)04331-5678
Mobil-Tel. 01519666552
Fax 04331-98870
E-mail [email protected]
6. Hilfsorganisationen
6.1. Feuerwehr
Notruf: 112
Anschrift: Gemeindefeuerwehr Mustergemeinde
Am Spritzenhaus 1, 12345 Musterdorf
Telefon: 04331-112-2
6.2. Technisches Hilfswerk (THW)
Anschrift: Alte Kieler Landstraße 49a
24768 Rendsburg
Telefon: 04331-23100
Eventuell noch andere Hilfsorganisationen, z.B. Rotes Kreuz,
Malteser Hilfsdienst, eventuell Polizei, Bundeswehr usw.
7. Gesundheitsamt
Name: Fachdienst Gesundheitsdienste
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Anschrift: Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Leitung: Herr Dr. Belz, 04331-202161
Namen: Herr Wulschner Herr Ullrich
Tel. (Dienstzeit) 04331-202241 04331-202210
Fax 04331-202604 04331-202640
E-mail [email protected] [email protected]
Mobil-Tel. (außerh Dstz) 01714992738
8. Versorgte Ortsteile
12345 Musterdorf -Hauptstraße 1-99, 2-100
-Alter und Neuer Markt 1-34
-Gewerbegebiet Draußenprodukt
-Neubauviertel Glückliche Heimat
12346 Nebendorf -Gutsbetrieb Nebendorf
-Hinterm Winkel 1,3,5 und 7
-Hof Alpenblick
9. Besondere betroffene Einrichtungen
12345 Musterdorf -Sport- und Schulzentrum, Markt 17-19
-Seniorenheim Letzte Station, Hauptstr. 22
12346 Nebendorf -Kindergarten Wichtel, Hinterm Winkel 5
-Rehaklinik Alpenblick
10. Karte des Versorgungsgebietes- Hinterlegt beim Vorstand - In Kopie beim Fachdienst Gesundheit
11. Umstellung der Wasserversorgung in Notfällen- Umschaltung Einspeisung Wasserversorger Stadtwerke
Musterstadt. Übergabestelle Hauptstr.- Einschalten Notbrunnen Wasserwerk Musterdorf- Abgabe von Trinkwasser aus Tankwagen Molkerei-Nordmilch auf
Sammelplatz Alter Markt- Befüllung der Hochbehälter 1 und 2, mittels Feuerwehrtankwagen
der Feuerwehr Musterstadt
12. Anhänge- Blankovordrucke für Trinkwasserstörfallmeldungen- Vordruck Flugblätter zur Information der Bevölkerung- Landkarte oder Plan über das Versorgungsgebiet, bzw.
Rohrleitungsplan. Plan über Betriebsanlagen, Wasserwerk- Telefonliste der zu benachrichtigenden Stellen
Schläuche für Trinkwasserzwecke, Schläuche für Trinkwasserzwecke, wie z.B. zur Befüllung und Verteilung von Trinkwasserwie z.B. zur Befüllung und Verteilung von Trinkwasser
Anforderungen an Schläuche im Kontakt mit Trinkwasser
Bonn, 04. Mai 2006
So dürfen für Anlagenteile einschließlich flexibler Leitungen (Schläuche), die im Bereich von Verteilungs- und Befüllungsanlagen mit dem Trinkwasser bestimmungsgemäß in Berührung kommen, nur Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die in Kontakt mit Wasser Stoffe nicht in solchen Konzentrationen abgeben, die
• höher sind als nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unvermeidbar,
• den nach der Trinkwasserverordnung vorgesehenen Schutz der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar mindern, oder den Geruch oder den Geschmack des Wassers verändern.
• Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei Planung, Bau, Umbau und Betrieb der Anlagen zumindest die a.a.R.d.T. eingehalten werden.
• Nach der aktuellen Fassung der DIN 2001 – Teil 2 müssen die für diese
Wasserversorgungsanlagen verwendeten Kunststoffe und andere nichtmetallene
Werkstoffe den Anforderungen nach den KTW-Empfehlungen und der Technischen
Regel W 270 der Deutschen Vereinigung des
Gas- und Wasserfaches (DVGW) für Trinkwasserzwecke entsprechen.
• Für Trinkwasserschläuche ist die KTW-Kategorie A einzuhalten.
Desinfektion von TanklöschfahrzeugenVersorgung von Hochbehältern und Haushalten mit Trinkwasser
• Die entsprechende Maßnahmen dürfen nur auf Anforderung und in Absprache mit den zuständigen Behörden (z.B. Gesundheitsamt, Untere Wasserbehörde) durchgeführt werden!
Für die Durchführung der Desinfektion werden folgende Arbeitsmittel benötigt:
• Natriumhypochlorit in wässriger Lösung. NaOCl (Handelsüblich ca. 25% Hypochlorit oder „Aktivchlor“ in Wasser gelöst)
• Chlormess-Photometer
• Natriumhypochlorithaltige Desinfektionslösungen sind in allen Lebensmittel verarbeitenden Betrieben sowie in öffentlichen Schwimmbädern und Wasserversorgern (Wasserwerk) erhältlich. Auch die Nachweismethode wird in der Regel vorgehalten.
• Vor der Desinfektion muss das Wasser aus dem Tanklöschfahrzeug entleert werden, da die Standzeit des Wassers u.U. sehr lang ist.
• Nach dem Entleeren des Tanks muss dieser wieder mit Trinkwasser aufgefüllt werden, bis das Wasser aus dem Überlauf des Tanks kommt.
• Für die Desinfektion muss das Trinkwasser im Kreislauf gefahren werden. Hierzu werden drei B-Druckschläuche zusammen gekuppelt und am Abgang sowie an dem Füllstutzen des Tanks angeschlossen.
• Das Wasser wird dann über den Abgang zurück in den Tank gepumpt und somit ein Kreislauf hergestellt.
• Die desinfizierten B-Druckschläuche werden dann zum Befüllen und Entleeren des Tanklöschfahrzeuges mit Trinkwasser benutzt.
• Bevor die B-Druckschläuche an das Tanklöschfahrzeug angeschlossen werden, wird die Desinfektionslösung in die B-Leitung eingefüllt. (Es werden 0,01 % Desinfektionsmittel auf die Wassermenge benötigt (0,01 % Desinfektionslösung sind 100ml in 1000 l Wasser; d.h. In einem TLF 24/50 werden 500 ml Desinfektionsmittel benötigt.))
• Das Wasser wird für mindestens 30 min. im Kreislauf gefahren. Dadurch wird eine optimale Verteilung und Wirkung des Desinfektionsmittels erreicht.
• Nach Ablauf der 30 min. kann die Pumpe abgestellt und der Tank über die B-Leitungen entleert werden. Durch den geringen Chlorgehalt (< 0,6 mg/l) kann das Desinfektionswasser direkt in die Kanalisation geleitet werden.
• Die Desinfektion ist abgeschlossen und der Tank muss jetzt mit Trinkwasser gespült werden. Hierzu muss der Tank mindestens 2 mal aufgefüllt und entleert werden, bis der Chlorgehalt unter 0,2 mg/l gesunken ist.
• Die desinfizierten B-Leitungen sollten nur zum Befüllen und Entleeren des Tankes verwendet werden, damit eine Rekontamination des Trinkwassers durch nicht desinfizierte B- Leitungen verhindert wird.
• Eine erneute Desinfektion ist während des Einsatzes nicht erforderlich. Wird der Trinkwassertransport aber mehr als 24 Stunden unterbrochen, ist eine erneute Desinfektion des Tanks notwendig.
• Wird das Tanklöschfahrzeug während des Trinkwassereinsatzes zu einem anderen Einsatz eingesetzt (z.B. Brandbekämpfung) muss der Tank und die Schläuche erneut für den Trinkwassertransport desinfiziert werden.
• Während des gesamten Trinkwassertransportes muss die Pumpe am Tanklöschfahrzeug immer auf Tankbetrieb stehen bleiben, damit durch die Entlüftungseinrichtung an der Pumpe keine Rekontamination stattfinden kann
Vielen Dank Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeitfür Ihre Aufmerksamkeit