Marco Grob und Patrick Haueis 26.10.2009 Patente in der Biotechnologie - Ein Sonderfall?
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Marco Grob und Patrick Haueis
26.10.2009
Patente in der Biotechnologie
-Ein Sonderfall?
Kriterien der Patentierbarkeit
Neuheit (Art. 52, 54 EPC)
Erfinderische Tätigkeit(Art. 52, 56 EPC)
Gewerbliche Anwendung(Art. 52, 57 EPC)
Spezifische Ausnahmen für biotechnologische Erfindungen (Richtlinie 98/44/EC; Regeln 23b-23e EPC)
Ausnahmen der Patentierbarkeit (1)
Artikel 53 Ausnahmen von der Patentierbarkeit
Europäische Patente werden nicht erteilt für:
a)Erfindungen, deren gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde; ein solcher Verstoß kann nicht allein daraus hergeleitet werden, dass die Verwertung in allen oder einigen Vertragsstaaten durch Gesetz oder Verwaltungsvorschrift verboten ist;b)Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren. Dies gilt nicht für mikrobiologische Verfahren und die mithilfe dieser Verfahren gewonnenen Erzeugnisse; c)Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden. Dies gilt nicht für Erzeugnisse, insbesondere Stoffe oder Stoffgemische, zur Anwendung in einem dieser Verfahren.
CH PatG
Nicht-patentierbare Erfindungen:
Erfindungen, die gegen die „ordre public“ oder die gesellschaftliche Moral verstossen
Gebrauch von humanen Embryonen für industrielle und gewerbliche Zwecke
Qualzüchtungen ohne substantiellen medizinischen Nutzen
CH StFg
Nicht-patentierbare Erfindungen:
Prozesse für das Klonen von Menschen
Methoden zur Herstellung von Chimeren/Hybriden
Methoden der Parthenogenese
Prozesse zur Veränderung Keimzellen oder der genetischen Identität von Menschen
Unmodifizierte menschliche embryonale Stammzellen
Entdeckung / Erfindung ?
Entdeckung:
Beschreibung von etwas Existierendem
➠ Schaffen von Wissen/Erkenntnis
Erfindung:
Anleitung zur Problemlösung mit technischen Mitteln
➠ planmässiger Einsatz von Wissen/Erkenntnis
Ausnahmen der Patentierbarkeit (2)
Artikel 53 Ausnahmen von der Patentierbarkeit
Europäische Patente werden nicht erteilt für:
a)Erfindungen, deren gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde; ein solcher Verstoß kann nicht allein daraus hergeleitet werden, dass die Verwertung in allen oder einigen Vertragsstaaten durch Gesetz oder Verwaltungsvorschrift verboten ist;b)Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren. Dies gilt nicht für mikrobiologische Verfahren und die mithilfe dieser Verfahren gewonnenen Erzeugnisse;c)Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden. Dies gilt nicht für Erzeugnisse, insbesondere Stoffe oder Stoffgemische, zur Anwendung in einem dieser Verfahren.
CH PatG Art. 1a, 1b
Der menschliche Körper und seine Bestandteile
1. Der menschliche Körper als solcher in allen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung, einschliesslich des Embryos, ist nicht patentierbar. Bestandteile des menschlichen Körpers in ihrer natürlichen Umgebung sind nicht patentierbar.
2. Ein Bestandteil des menschlichen Körpers ist jedoch als Erfindung patentierbar, wenn er technisch bereitgestellt wird, ein technischer Nutzeffekt angegeben wird [...]
Gensequenzen
1. Eine natürlich vorkommende Sequenz oder Teilsequenz eines Gens ist als solche nicht patentierbar.
2. Sequenzen, die sich von einer natürlich vorkommenden Sequenz oder Teilsequenz eines Gens ableiten, sind jedoch als Erfindung patentierbar, wenn sie technisch bereitgestellt werden, ihre Funktion konkret angegeben wird [...]
Der Ansatz des CH PatG
ABC
DEF
GEN
ABGELEITETE SEQUENZPROTEINE
VERWENDUNGEN
take-home message
Die ethischen Aspekte sind berücksichtigt
Würdigung von Lebewesen
Entdeckungen ↔ Erfindungen
Gene sind nicht patentierbar
„technische Gene“ sind patentierbar