Linke Kommunale Sozialpolitik. Felicitas Weck - 6.9. Kiel2.

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Linke Kommunale Sozialpolitik

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DIE LINKE steht für

ein solidarisches und friedliches Zusammenleben der Menschen, wo jede/jeder „ nach seinen Fähigkeiten und Bedürfnissen“ (Karl Marx) und ohne die „ Ausbeutung des Menschen durch den Menschen und der Natur durch den Menschen“ (nach Friedrich Engels, Dialektik der Natur) sein Leben gestalten kann.

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Das heißt - wir - DIE LINKE

sind gegen Krieg und Ausbeutung

gegen soziale Verelendung (Hartz IV, Kinderarmut, Dumpinglöhne, usw.

gegen Rassismus und AusländerInnenfeindlichkeit

gegen Umweltzerstörung

gegen eine Selektion im Bildungswesen aufgrund der sozialen Herkunft

gegen Klassenmedizin

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Gegen jede Erscheinungsform des

Raubtierkapitalismus

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Kommunale sozialpolitische Herausforderungen

Bekämpfung von Armut incl. „Hartz IV vor Ort“ verbunden mit kommunaler Arbeitsmarktpolitik

Konkrete Hilfen für von Armut betroffene Menschen

Kinder- und Jugendhilfe – Kinderarmut bekämpfen

Asyl-, Flüchtlings- und Migrationspolitik

Kommunale Gesundheitspolitik

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Parlamentarische Zuständigkeiten

Beispielsforderung: HARTZ IV muss weg!

Im Bundestag: möglich, inhaltlich wie folgt unterfüttert:

Regelsätze der Grundsicherung auf 435 €

im Monat erhöhen Kinderzuschlag zur Verhinderung von

Kinderarmut erhöhen Höhere Beteiligung des Bundes an Kosten

der Unterkunft Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I

verlängern

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Zukunftsinvestitionsprogramm DIE LINKE 50 Mrd. € jährlich von Bund, Ländern und Gemeinden für

Gesundheit, Umwelt, kommunale Daseinsvorsorge und öffentliche Beschäftigung

Bildung: 20 Mrd. € jährlich für Ganztagsschulen und Kinderbetreuung, Weiterbildung, Hochschulen und die Ausweitung der BAföG-Leistungen

Gesundheitswesen: 5 Mrd. € jährlich zur Krankenhaus-finanzierung, integrierte Versorgung, für Prävention, industrieunabhängige Forschung, Information und Beratung

Umwelt: 15 Mrd. € für Investitionen in Energieeinsparung und erneuerbare Energieträger, die Erneuerung der Abwasserentsorgung und Verkehrsinvestitionen

Für Langzeiterwerbslose zusätzlich bis zu 500.000 öffentlich finanzierte Beschäftigungsverhältnisse

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Unsere Finanzierungsvorschläge Wirtschaftlich Leistungsfähige stärker beteiligen:

- große Erbschaften und Einkommen höher besteuern- Unternehmen angemessen besteuern- Vermögensteuer und Börsenumsatzsteuer wieder erheben

Von Stromversorgern leistungslos erzielte Gewinne aus dem Emissionshandel abschöpfen

Steuerfahndung bei Großunternehmen und Banken sowie Einkunftsmillionären ausbauen

Auslandseinsätze beenden, auf Offensivmittel wie Eurofighter verzichten

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In den Landtagen:

„nicht „zuständig“ Ausweg: ggf. Bundesratsantrag

„Der Landtag möge beschließen: Hartz IV muss weg“

Besser: z.B. Landesprogramm ÖBS

(Öffentlicher Beschäftigungssektor)

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Und in den Kommunen?

Nicht zuständig!!

Konstruierter Umweg:

„Der Rat von Kellinghusen fordert seine VertreterInnen im Deutschen Städte- und Gemeindebund auf, sich für die Forderung einzusetzen: HARTZ IV muss weg!“

?!das wird die mächtig beeindrucken!?

Wichtig: Auch in den Kommunen gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten – also aufpassen, dass Ihr nicht formal abschmiert.

Daher besser: Konkrete, der jeweiligen Ebene angepasste Forderungen, die für die Bevölkerung vor Ort auch deutlich besser vermittelbar sind (aber in der Analyse auf die gesellschaftlichen Ursachen hinweisen).

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Bekämpfung von „Hartz IV vor Ort“ Abwehrkampf Keine 1 €-Jobs in kommunalen und kommunal geförderten

Einrichtungen

Keine Privatisierung

Kein Abbau von Stellen im öffentlichen Dienst (hat das was mit Hartz IV zu tun?)

Positives Agieren: Öffentlicher Beschäftigungssektor (z.B soziale

Wertstoffhöfe, kommunales second hand Kaufhaus, Renaturierungsinitiativen)

Armutsberichterstattung

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Konkrete Hilfen für von Armut betroffene Menschen„Hannoverpass“ oder „Leipzigpass“ oder

„Stormarnpass“?Ein Beispiel aus der Region Hannover: Die Region Hannover nimmt mit den regionsangehörigen Kommunen, öffentlichen und privaten Unternehmen Verhandlungen darüber auf, den folgenden Gruppen Ermäßigungen beim Besuch von öffentlichen, kulturellen, sozialen, bildungs- und anderen Einrichtungen zu ermöglichen:

•Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende ["Arbeitslosengeld II"], inkl. Aufstockerinnen und Aufstocker)

•Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt)

•sowie Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

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Kommunale Weihnachtsbeihilfe

Der Rat von xyz möge beschließen, den Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherungen für Arbeitssuchende nach den SGB II und von Sozialleistungen des örtlichen Trägers nach der SGB XII, Beziehern und Bezieherinnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, unabhängig von ihrer religiösen und weltlichen Zugehörigkeit, eine Weihnachtsbeihilfe auszuzahlen. Die Höhe der Beihilfen soll für den Haushaltsvorstand 80,00 und für jedeN HaushaltsangehörigeN 70,00 betragen.

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SchulmittelfondsBeispiel Aurich – so beschlossen 1. Der Landkreis Aurich legt ab dem Schuljahr 2007/2008 einen Schulmittelfonds auf. Aus diesem Fonds

werden alle Kosten bezahlt, die beim Besuch einer Schule entstehen, wozu neben den Schulbüchern beispielsweise auch Schultaschen, die Einschulungstüte, Stifte, Hefte sowie die notwendigen fachspezifischen Ausgaben gehören, die beispielsweise beim Sport-, Kunst- oder Musikunterricht entstehen.

2. Zuschussberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler, die aus Familien stammen, die vom Arbeitslosengeld II leben oder deren durchschnittliches monatliches Haushaltseinkommen 60 Prozent bis 75 Prozent des Gesamteinkommens beträgt und zwar unabhängig vom Schuljahrgang.

3. Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, zusammen mit jeder einzelnen Schule eine Liste der Schulbücher und sonstigen Materialien zusammenzustellen, die für den Besuch der jeweiligen Schule gebraucht werden. Diese Liste wird laufend aktualisiert und an die tatsächlichen Kosten angepasst. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ist darauf zu achten, dass die dadurch ermittelten notwendigen Unterrichtsmaterialien zentral oder wenigstens über die jeweilige Schule beschafft und durch diese kostenlos an die zuschussberechtigten Schülerinnen und Schüler abgegeben werden.

4. Die unmittelbar individuell anfallenden Ausgaben, wie für Sportbekleidung oder Schultaschen, werden den Familien der zuschussberechtigten Schülerinnen und Schülern direkt erstattet. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, Kostenobergrenzen vorzuschlagen, die jedoch realistisch sein müssen sowie den Verschleiß zu berücksichtigen haben. Über diese Grenzen entscheidet der Kreisausschuss.

5. Der Landrat wird beauftragt auf die Arge einzuwirken, damit diese den Schülerinnen und Schülern, deren Eltern Leistungen nach Arbeitslosengeld II beziehen, für die notwendigen Ausgaben ein nicht zurückzuzahlendes Darlehen gewährt, wodurch sich der durch den Landkreis tatsächlich aufzubringende Eigenanteil spürbar verringern würde.

6. Zuschussberechtigte Schülerinnen und Schüler werden von den Kosten für das mittägliche Mensaessen ihrer Schule befreit.

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Kommunale Wohnungs- und Stadtpolitik

Erhalt und Schaffung bedarfsgerechter und bezahlbarer Wohnungen für alle Bevölkerungsschichten

Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität für alle

Barrierefreiheit schaffen, denn „Behindert ist niemand, Menschen werden behindert“

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Öffentliche Gesundheitsdienste

Die Kreise und kreisfreien Städte sind nach dem Gesundheitsdienst-Gesetz des Landes Schleswig-Holstein (GDG) Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Ziel des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

ist es, auf gesunde und gesundheitsfördernde Lebensverhältnisse hinzuwirken und gleiche Gesundheitschancen für alle anzustreben.

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Dazu passt:

Ortsnahe medizinische Versorgung der Bevölkerung insbesondere im ländlichen Raum

Ausbau der kommunalen Beratungsstellen von AIDS über den Sozialpsychiatrischen Dienst bis hin zum Zahnärztlichen Dienst

Überwachung der Alten- und Pflegeheime

Gesunde Ernährung in allen kommunalen Einrichtungen (BIO für alle - stärkt auch die regionale Landwirtschaft) – KiTa, Schule – Kantinen der kommunalen Krankenhäuser - …

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Jede kommunalpolitische Entscheidung muss dem Grundsatz sozialer Gerechtigkeit Stand halten, also vor allem, ob und wie für die Benachteiligten in dieser Gesellschaft Chancengleichheit und ein Standard an sozialer Sicherheit gegeben sind. Unser Maßstab ist eine soziale, barrierefreie Kommune

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Kommunale Antragsdatenbank

http://die-linke.de/kommunaldatenbank/

Wird regelmäßig aktualisiert

Überlebt und wächst und gedeiht nur, wenn auch Ihr mithelft und Eure Anträge weiterreicht an [email protected]

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