licht.forum 52 „Explosionsgefahr: Risikofaktor Staub"

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Das Bewusstsein für Schutzmaßnahmen bei Staubanfall ist heute noch zu wenig ausgeprägt. Bei „Explosion“ denkt nahezu jeder nur an Gas, doch Staubexplosionen sind fast ebenso häufig und wirken gleichermaßen zerstörerisch. Darauf will licht.forum 52 aufmerksam machen. Es zählt Betriebe und Arbeiten mit Gefahrenpotenzial auf, erklärt welcher Staub wie gefährlich ist und gibt Hilfestellung für die Risikoanalyse. Im zweiten Teil werden die Eigenschaften sicherer Ex-Leuchten erklärt, geeignete Lampen vorgestellt und die gesetzlichen Grundlagen zusammengefasst.Mehr Infos unter www.licht.de

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[1] Viele Stäube sind brennbar und explosionsfähig.[2] Bei einer Staubexplosion drohen Kettenreaktionen und damit die komplette Zerstörung einer Betriebsanlage.[3] Sogar im Labormaßstab lassen sich die Ausmaße einer Staubexplosion bei der Mehlverarbeitung erahnen.

[Titelbild] Hier explodiert – zu Demonstrationszwecken – Aluminiumstaub. Jeder, der einmal derartige Tests gesehen hat, weiß: Die Warnung vor Staubexplosion ist keine Panikmache.

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Gasexplosionen sind das bekanntere Phä -nomen. Doch die Sachversicherer gehendavon aus, dass sich in Deutschland durch-schnittlich eine Staubexplosion am Tag ereignet.

Fast alle festen Stoffe sind zur Staubbildungfähig. 80 Prozent aller in der Industrie vor-kommenden Stäube sind brennbar, eine nurein Millimeter dicke Staubschicht in einemgeschlossenen Raum reicht aus, um nachAufwirbelung und Zündung eine Explosionauszulösen.

Wie verheerend Staubexplosionen sein kön-nen, deutet sich schon im Testmaßstab an:„Wenn ein Staub-Luft-Gemisch explodiert,bebt die Erde.“ Diese Erfahrung teilen alle,die an Vorführungen zur Entzündung vonStaub teilgenommen haben. Sie wissen: DieWarnung vor Staubexplosion ist keine Panik-mache.

Kettenreaktion möglich

Das Fatale einer Staubexplosion ist die mög-liche Kettenreaktion. Dies verdeutlicht einbeispielhafter Ablauf: Ausgangspunkt ist eineStaubschicht, die sich auch auf Maschinenabgelagert hat und die nicht entfernt wurde.Es laufen einer oder mehrere mit Staub be-deckte Elektromotoren heiß, die überhitzten

Motoren entzünden die Staubschicht anmehreren Stellen, Glutnester beginnen ohnesichtbare Flamme zu glimmen. Eine Tür wirdgeöffnet. Die Luftströmung verwirbelt Staubund Sauerstoff. In der Nähe der Glutnesterverpufft dieses Staub-Luft-Gemisch, weitererStaub wird aufgewirbelt, eine explosionsfä-hige Atmosphäre entsteht. Es kommt zurEntzündung.

Die erste Explosion wirbelt noch mehr Staubauf, weitere Explosionen sind die Folge. Diekomplette Zerstörung einer Betriebsanlagedroht.

Zum Glück ereignen sich Explosionsunfällemit zahlreichen Toten, vielen Verletzten undhohem Sachschaden relativ selten. Diegrößte Mehlstaubexplosion im deutschspra-chigen Raum in der Bremer Rolandmühledatiert vom 6. Februar 1979. Auslöser warein kleiner Brand. So kann jede kleine odermittelschwere Staubexplosion der Beginneiner Kettenreaktion sein.

Explosionsgeschützte Betriebsmittel

Wissenschaftler beschreiben eine Explosionals exotherme chemische Reaktion, in derenFolge Temperatur und Druck – meist beidegleichzeitig – schlagartig ansteigen. Die Tem-peraturen erreichen Werte über 2.000 Grad

Celsius, die Drücke liegen meist über zehnBar. Auslöser der Explosion des Staub-Luft-Gemisches ist eine Zündquelle: Zündfunken,glühende Teile, Flammen oder heiße Ober-flächen. Hier setzen die Schutzvorschriftenan, indem sie für Bereiche, in denen das Vor-handensein explosionsfähiger Atmosphärenicht zu verhindern ist, explosionsgeschützteBetriebsmittel – also auch Leuchten – vor-schreiben.

Das Bewusstsein für Schutzmaßnahmen bei Staubanfall ist heute noch zu wenig aus-geprägt. Die europaweit geltenden ATEX-Richtlinien (ATEX = Atmosphères Explosib -les) – siehe dazu Seite 10 – haben mit derAufnahme des Staubes die Gefahrenbewer-tung zumindest im Vorschriftenwerk derGasexplosion gleichgestellt. Dass trotzdemGefahren übersehen werden, hat noch einenanderen Grund: In einigen Unternehmen istden Verantwortlichen gar nicht bewusst,dass sie mit Staub arbeiten.

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Staub: brennbar und explosionsfähig

Was haben Steinkohle, Holz, Mehl, Kakao, Stärke, Cellulose-fasern und Aluminium gemeinsam? Sie sind staubförmig oderkönnen Stäube entwickeln. Was aber die wenigsten wissen:Diese Stäube sind brennbar und explosionsfähig.

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Verantwortlich ist der Betreiber

„Wer muss in seinem Betrieb die Explo-sionsrisiken untersuchen, klassifizierenund das Ergebnis in einem Explosions-schutzdokument erfassen? Die Antwortist einfach: Jeder, in dessen verfahrens-technischen Anlagen Staub anfällt.

Die Risikoanalyse oder gar die Umrüs-tung der betroffenen Anlagen auf explo-sionsgeschützte Betriebsmittel zu ver-zögern, bis diese Maßnahmen nacheinem Überprüfungstermin behördlichangeordnet werden, wäre fahrlässig. Die Verantwortung ist klar geregelt: Sieliegt beim Betreiber.“

Sicherheitsfachwirt (FH) Frank D. StoltMSc, Sachverständiger für Brand- undExplosionsursachenermittlung, BadSaulgau

Gefährdete Betriebe

Gefahr besteht in Produktions-, Abfüll- undVerpackungsanlagen, bei Fördereinrich-tungen sowie in Silos, Bunkern und ande-ren Lagerstätten. Besonders gefährdet sind Mühlenbetriebe sowie Anlagen undLager > landwirtschaftlicher Betriebe (z.B. Getrei-

delager),> vieler Bereiche in der Lebensmittelher-

stellung,> der Holz verarbeitenden Industrie,> der Kunststoff verarbeitenden Industrie,> der Metall verarbeitenden Industrie,> der chemischen Industrie, insbesondere

der pharmazeutischen Industrie und derFarbenindustrie,

> der Papierindustrie,> der Abfallwirtschaft.

Arbeiten mit Gefahrenpotenzial

Staubbrände und -explosionen können sichunter anderem ereignen> beim Umschlagen und Silieren von

Getreide,> beim Mahlen, Mischen und mechanischen

Fördern von organischen Produkten (z. B.Futtermittel, Getreide, Backpulver, Fisch-mehl, Zucker, Pharmazeutika, Farbstoffeusw.),

> beim Sprühtrocknen von organischen Produkten (z. B. Milch),

> beim Absaugen und Fördern von Holz-staub in Filter- und Abscheideanlagen,

> beim Schleifen von Leichtmetallen undderen Legierungen,

> beim Herstellen und Verarbeiten von Metallpulvern,

> beim Mahlen und Trocknen von Kohle undbeim Befüllen von Kohlestaubsilos,

> beim Trocknen, Granulieren oder Coaten in Wirbelschichtapparaten.

[4] Für jede verfahrenstechnische Anlage mit Staubanfall mussdas Explosionsrisiko analysiert werden.[5] Frank D. Stolt

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Welcher Staub ist wie gefährlich?

Der Qualifizierung nach seiner speziellen Gefährlichkeit – es gibt auch nicht brenn-bare, also ungefährliche Stäube – geht diegenerelle Definition voraus: Staub ist eineAnsammlung kleiner Feststoffpartikel ver-schiedener Struktur, Form und Dichte. DieKorngröße beträgt im Durchmesser höchs-tens 0,5 Millimeter; unterschieden werdenNutz- und Abfallstaub.

Staub-Luft-Gemisch

Staub befindet sich zunächst in der Atmo-sphäre, die Partikel setzen sich aufgrundihres Eigengewichts nach einiger Zeit aberab. Infolge von Aufwirbelungen gelangen siewieder in die Atmosphäre und halten sichdort für längere Zeit in einem Staub-Luft-Gemisch.

Staub kann gleichermaßen anfallen beimHerstellen feinteiliger Materialien wie durchAbrieb von groben Feststoffen. Als Staubgelten auch kurze Fasern, die durch Schnei-den synthetischer Endlosfäden, durch Mah-len natürlicher oder synthetischer Faser-stoffe (Holzmehl) oder als Nebenproduktbeim Umgang mit Faserstoffen (Torfmull,Textilstaub) entstehen. Wichtig: Der Trans-port und die Verarbeitung von grobemStaub können wegen des gegenseitigen

Abriebs der großen Partikel zu feinem –zündfähigen – Staub führen.

Kennzahlen für Staub

Die spezielle Gefährlichkeit von Stäuben wirdaußer an ihrer Korngröße an verschiedenenanderen Kennzahlen festgemacht: untereund obere Explosionsgrenze des Staub-Luft-Gemisches, maximaler Explosionsdruck,Klassifizierungswert (Kst-Wert), Feuchtig-keitsgehalt. Mit diesen Werten, die für allge-meine Berechnungen einzelner Materialienim Durchschnitt ermittelt wurden, könnenMindestzündenergie, Glimm- und Zündtem-peratur bestimmt werden.

Die Vielzahl der Stäube und ihre Kenngrößenergeben ein umfangreiches Zahlenwerk, dasan dieser Stelle nicht abgebildet werdenkann. Aufstellungen der Berufsgenossen-schaften und im Zweifelsfall deren oder an-dere Sachverständige helfen bei der Risiko-bewertung weiter. Wichtig: Dabei führt nichtimmer der Oberbegriff zum Ziel, für denMehlstaub von Weizenmehl gelten zum Bei-spiel andere Werte als für den von Roggen-mehl.

Für Leuchten und andere Betriebsmittel imZusammenhang mit der Beleuchtung spieltdie Art des Staubes eine untergeordneteRolle. Für Ex-Leuchten zählt vor allem dieKorngröße.

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[6] Die Beschaffenheit des Staubes wird analysiert, um festzu-stellen, ab welchen Temperaturen und Energiemengen Gefahrdroht.

Gefahr erkennen: Risikoanalyse6

Mindestzündenergie

ist die unter Versuchsbedingungenermittelte kleinste Energie, die aus-reicht, um die zündwilligste Atmo-s phäre zu entzünden.

Glimmtemperatur

ist die Temperatur einer heißen Ober-fläche, auf der eine Staubschicht von5 mm Dicke zu glimmen beginnt.

Zündtemperatur

ist die niedrigste Temperatur, bei der sich eine Staubwolke bei kurz-zeitigem Kontakt mit einer erhitztenWand entzünden kann.

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Risiko analysieren

> Gefährdungspotenzial ermitteln (Korngröße, Staubmenge, Glimm- und Zündtemperatur des Staubes usw.).

> Mögliche Zündquellen feststellen.Erforderliche Schutzmaßnahmen (primär und sekundär) festlegen.

> Geeignete Betriebsmittel für den sekundären Explosionsschutz vorsehen.

Risiko minimieren

> Vorhandenen Staub und seine Eigenschaf-ten beurteilen.

> Maximal zulässige Oberflächentem-peratur der Betriebsmittel feststellen – abhängig von der Art des Staubes, des Vorhandenseins von Staubwolken und der Glimmtemperatur des Staubes bei Ablagerungen.

> Zonenplan festlegen, Gerätekategorien zuordnen.

> Geeignete Betriebsmittel einsetzen.

Risiko dokumentieren

> Plan mit Einteilung und Ausdehnung derstaubexplosionsgefährdeten Bereiche

[7] Staub bei der Holz- oder Metallverarbeitung birgt Gefahren.[8] Auch Staub bildende Lebensmittel können gefährlich werden.[9] Staub in der Papier verarbeitenden Industrie ist ein Risiko.

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*Diese Zahlen stammen aus Nordamerika (2004), sind laut Sachversicherer aber übertragbar auf Deutschland und Europa.

Anteil der Staubarten an Staubexplosionen*

Holz 34 %

Getreide 24 %

Kunststoff 14 %

Kohle/Torf 10 %

Metalle 10 %Papier 2 %

Sonstige 6 %

(Zoneneinteilungen, Dicke der Staub-schicht sofern > 5 mm) anfertigen.

> Typen staubexplosionsgeschützter Betriebsmittel und ihre Kennzeichnung mitausreichenden Angaben zur Wartung aufzeichnen.

> Art, Wegeführung und Einzelheiten der Leitungssysteme notieren.

> Explosionsschutzdokument erstellen, ausdem hervorgehen muss– Sicherheitsniveau der Arbeitsstätte,– Sicherheitsgestaltung der Arbeits-

stätte,

– installierte Betriebsmittel und Warneinrichtungen,

– Sicherstellung sachgerechter Benutzung der Betriebsmittel.

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Zonen kennzeichnen das Gefahrenpotenzial

Explosionsgefährdete Bereiche werden ent-sprechend ihrem Gefahrenpotenzial in Zoneneingeteilt (siehe Tabelle „Zoneneinteilung“ auf der folgenden Seite). Für Stäube geltendie Zonen 20, 21 und 22.

Jeder Zone sind Leuchten und andere Betriebsmittel entsprechender Zündschutz-art zugeordnet, hierfür unterteilt in die Gerä-te kategorien 1D bis 3D („D“ steht für Dust). Explosionsgeschützte (Ex) Leuchten der Kategorien 1D und 2D müssen die SchutzartIP 6X haben, für 3D-Leuchten genügt –außer bei leitfähigen Stäuben – IP 5X.

Zündschutzarten von Ex-Leuchten

Die Zündschutzart von Ex-Leuchten (sieheTabelle „Zündschutzarten“ auf der folgen-den Seite) wird bestimmt von deren Kon-struktion und entsprechenden fertigungs-technischen Maßnahmen. Für denStaubschutz sind vier Zündschutzartenmaßgeblich, das „D“ steht jeweils für Dust:tD (tightness and temperature control), pD (pressurization), iD (interinsic safety) undmD (moulder compound).

Ex-Leuchten sind für eine Umgebungstem-peratur von –20 Grad bis +40 Grad Celsiusausgelegt. Die Zündschutzart wird auf demTypenschild der Leuchte angegeben, dasalle wichtigen Informationen für den Einsatzund ihre Eignung zusammenfasst (beispiel-haftes Typenschild siehe Seite 10).

Der Explosionsschutz bei brennbaren Stäu-ben unterliegt internationalen Normen. So sind beim Bau explosionsgeschützterBetriebsmittel die Anforderungen aus den

Normen IEC/EN 61241 ff einzuhalten. Diese Normenreihe berücksichtigt auch das Errichten und die Instandhaltung vonAnlagen in staubexplosionsgefährdeten Bereichen.

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[11] In explosionsgefährdeten Bereichen dürfen nur Leuchtenund Betriebsmittel ausreichender Zündschutzart eingesetzt werden.

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Zone 20 Fülltrichter einer Sack-entleerstation – in Zone20 ist die Explosions -gefahr am größten

Zone 21 Nähere Umgebung (Radius 1 m) um die offene Beschickungs-öffnung

Zone 22 Bereich außerhalb derZone 21 wegen Ablage-rung von Staub

Ex-Leuchten schützen zuverlässig11

Beispiel für die Einteilung in Zonen

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Zoneneinteilung

Zündschutzarten Hohe Schutzart alleine reicht nicht aus

Normale Leuchten mit den Schutzar-ten IP 5X „staubgeschützt“ und IP 6X„staubdicht“ eignen sich nicht fürstaubexplosionsgefährdete Bereiche.Diese hohen Schutzarten alleine reichen nicht aus, weil Ex-Leuchtenentsprechend den Praxisanforde-rungen anders geprüft werden: Siewerden zuerst künstlich gealtert,dann wird die mechanische Festig-keit getestet und erst danach neh-men die Prüfingenieure die IP-Bewertungvor. Die IP 5X-Prüfung muss außer-dem bei Unterdruck erfolgen.

Nur ein derart beurteilter „Schutzdurch Gehäuse“ macht eine Leuchtezu einem explosionsgeschützten Betriebsmittel nach den Vorschriftender ATEX-Richtlinien. Übrigens: Das„X“ im zweistelligen IP-Code steht fürden ungeprüften Wasserschutz.

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Zone Explosionsfähige Keine wirksame Gerätekategorie Atmosphäre Zündquelle bei nach 94/9/EG vorhanden (Sicherheit)

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ständig, langzeitigoder häufig

gelegentlich

selten und kurzzeitig

Normalbetrieb und seltenen Gerätestörungensowie beim Auftreten zweier unabhängiger Fehler

Normalbetrieb und häufig auftretenden Gerätestörungen

Normalbetrieb

Kategorie 1D (sehr hoch)

Kategorie 2D (hoch)

Kategorie 3D (normal)

Kurzzeichen

Ex tD

Ex pD

Ex iD

Ex mD

Zündschutz

IP-Gehäuse undTemperaturbegrenzung

Überdruckkapselung

Eigensicherheit

Vergusskapselung

Prinzip-Symbol

ImpressumHerausgeber: licht.de – Fördergemeinschaft Gutes Licht,Stresemannallee 19, 60596 Frankfurt am Main,www.licht.de, E-Mail: [email protected] und Realisation: rfw. agentur für kommunikation, Darmstadt.Layout u. Grafik: Kugelstadt MedienDesign, Darmstadt.Fotos: DEKRA EXAM GmbH, Bochum (Titel,13,16); Digital Vision/Image Source (1); Freiwillige Feuerwehr Traunreut (2); FU Berlin, Institut für Chemie und Biochemie (3); TomReindel, Düsseldorf (4); Thomas Klawunn, Göttingen (8), Andreas Kelm, Darmstadt (18);Werkfotos von licht.de-Mitgliedsunternehmen.Druck: Druckhaus Haberbeck, 32791 Lage/Lippe 11/07-150.

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Der Einsatz in explosionsgefährdeten Berei-chen stellt hohe Anforderungen an Ex-Leuchten, die Produktqualität entscheidetüber die tatsächliche Schutzfunktion. Des-halb schreibt die ATEX-Richtlinie 94/9/EGden Herstellern Maßnahmen zur Qualitäts -sicherung vor.

> Konformitätsbewertungsverfahren

Für Zone 20-Handleuchten und Zone 21-Leuchten muss ein Qualitätssicherungssys-tem mit Dokumentation und regelmäßigerÜberwachung durch eine unabhängige Prüfstelle eingesetzt werden (vorgeschrie-bene Prüfung).

Für Zone 22-Leuchten genügt zur Qualitäts-sicherung die interne Fertigungskontrolle.Dazu gehört die Erstellung einer techni-schen Dokumentation, die die Übereinstim-mung der Leuchten mit der Richtlinie bestä-tigt. Aber auch für Zone 22-Leuchten isteine Baumusterprüfung empfehlenswert(freiwillige Prüfung), die von einer akkreditier-ten Prüfstelle mit der „Baumusterprüfbe-scheinigung“ bzw. mit der „Konformitäts-aussage“ bescheinigt wird.

> Betriebsanleitung

Ex-Leuchten dürfen nicht ohne Betriebs-anleitung ausgeliefert werden. Sie mussaußer der technischen Dokumentation fürMontage, Installation, Inbetriebnahme undInstandhaltung alle sicherheitsrelevanten Angaben enthalten.

> Konformitätserklärung

Mit der vorgeschriebenen Anbringung desCE-Kennzeichens auf Ex-Leuchten mussder Hersteller eine „EG-Konformitätserklä-rung“ ausstellen und jeder Leuchte bei-fügen. Darin wird die richtlinienkonformeKonstruktion der Leuchten und die Einhal-tung aller qualitätssichernden Maßnahmenbestätigt.

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Extern geprüft

Die Vorschriften für Ex-Leuchten sind sehr komplex.Fehlinterpretationen werdenvon vorneherein vermieden,wenn akkreditierte PrüfstellenEignung und Sicherheit be-stätigen – nicht nur für Zone21-Leuchten (vorgeschrie-bene Prüfung), sondern auchfür Zone 22-Leuchten (freiwil-lige Prüfung).

Für die Sicherheit seiner Anlage ist allein der Betreiber verantwortlich. Dazu gehört nach derordnungsgemäßen Errichtung und einer Prüfungvor Inbetriebnahme die regelmäßige Prüfung und Wartung, um den ordnungs gemäßen Zu-stand der Anlage aufrechtzuerhalten.

Grundlage hierfür ist VDE 0165, Teil 10 (EN 60079-17). Ergänzende Hinweise zu Instand-haltungs- und Instandsetzungsarbeiten geben die Explosionsschutz-Regeln (Ex-RL) der Berufs-genossenschaft der chemischen Industrie.

[15] Akkreditierte Prüfstellen bescheinigen dieEG-Baumusterprüfung mit der „EG-Baumus-terprüfbescheinigung“. 15

Qualitätssicherung für Ex-Leuchten

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Gesetzliche Grundlage für den Explosions-schutz sind die ATEX-Richtlinien (ATEX = Atmosphères Explosibles) der EuropäischenUnion: Richtlinie 94/9/EG (ATEX 95) undRichtlinie 1999/92/EG (ATEX 137).

Da Explosionsschutz Gesundheitsschutz ist,hat die EU schon früh eine Harmonisierungangestrebt: Die erste Richtlinie 76/117/EWGzu diesem Regelungsbereich trat vor 30 Jah-ren in Kraft – damals jedoch noch ohne Bestimmungen zum Staubexplosionsschutz.Die neue Richtlinie 94/9/EG bezieht erstmalssogar nicht-elektrische Produkte in die Ge-setzgebung ein. Mit Anforderungen an die inexplosionsgefährdeten Bereichen eingesetz-ten Produkte wendet sie sich an die Herstel-ler von Betriebsmitteln.

Seit 1. Juli 2003 ist die Anwendung dieserATEX-Richtlinie Pflicht. Zuvor installierteLeuchten und andere Betriebsmittel dürfenweiter betrieben werden. In deutsches Rechtumgesetzt wurde sie mit der 11. Verordnung– kurz ExVO – zum Geräte- und Produktsi-

cherheitsgesetz. Damit wurden alle bis dahinin der „Verordnung über elektrische Anlagenin explosionsgefährdeten Bereichen“ (ElexV)erfassten Anforderungen an die Beschaffen-heit von Geräten durch einen Verweis auf dieExVO ersetzt.

An die Betreiber gefährdeter Anlagen wen-det sich die Richtlinie 1999/92/EG. Sie legtAnforderungen an Arbeitsstätten fest. Seitihrer Umsetzung in deutsches Recht durchdie Betriebssicherheitsverordnung (Be-trSichV) ersetzen deren Vorgaben zum Ar-beitsschutz die noch in der ElexV erfassten

Anforderungen für Montage, Installation undBetrieb. Die Übergangszeiten dieser am 28.Januar 2000 in Kraft getretenen Richtliniesind mit einer Ausnahme inzwischen abge-laufen, so dass in Deutschland nur noch dieVorgaben aus der BetrSichV maßgebendsind. Einzig für überwachungsbedürftige An-lagen sind Übergangsregeln bis zum 31. De-zember 2007 vorgesehen.

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Kabel, Schalter und mehr

Ex-Leuchten sind bei der Beleuchtungnur ein Bestandteil des Explosions-schutzes.

Auch von den Installations- und Schalt-geräten wie Kabel und Leitungen, Ab-zweigdosen, Verteilerkästen und Schal-ter darf kein Risiko ausgehen. Siemüssen mindestens entsprechend in-stalliert werden.

Die ATEX-Anforderungen gelten darüber hinaus für alle anderen elektrischen Be-triebsmittel im Raum bzw. in den Zonen.Außerdem bestehen Anforderungen anden me chanischen Staubexplosions-schutz, die zum Beispiel der Explosions-gefahr durch elektrostatische Aufladungbegegnen.

Muster-firma

Leuchte Typ * II 2D Ex tD A21 IP65 T 100�CBVS 07 ATEX E 998 X1 x 36 W / 40 W IEC 81 G13

– 20 �C � Ta � + 55 �C

0158

Einsatzgebiet mit dem Verweis auf die Gruppe und Kategorie

Typenbe-zeichnung

Zünd-schutzart

Gehäuse-schutz (IP)

maximale Oberflächen-temperatur T

Name des Herstellersmit Anschrift

EG-Baumuster-prüfbescheinigung

CE-Kennzeichnungmit der Nr. der Prüfstelle, die das QM-System überwacht

zulässiger Umgebungs-temperaturbereich

Kennzeichnung nachDIN VDE/EN/IECfür Betriebsmittel

Der Leuchten-Pass: Alle für den Einsatz wichtigen Informationen, insbesondere ihre Eignung für einzelne explosionsge-fährdete Bereiche (Zonen), fasst das Typenschild von Ex-Leuchten zusammen.

Die ATEX-Richtlinien

[16] Unter Versuchsbedingungen wird die Mindestzündenergieermittelt, also die kleinste Energie, die ausreicht, um die zünd -willigste Atmosphäre zu entzünden.

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Stabförmige Leuchtstofflampen

In Produktionsstätten des Handwerks undder Industrie dominiert die stabförmigeLeuchtstofflampe mit ihrer hohen Lichtaus-beute und langen Nutzlebensdauer. Dasgilt auch für die Ex-Beleuchtung. Einge-setzt werden Leuchtstofflampen Ø 38 mm(nicht im Bild) sowie Dreibanden-Leucht-stofflampen Ø 26 mm, diese nahezu aus-schließlich an elektronischen Vorschaltge-räten (EVGs).

In Bereichen mit erhöhtem Staubanfall muss für Ex-Leuchten sichergestellt sein, dassdie begrenzten Oberflächentemperaturenjederzeit eingehalten werden. Bei stabförmi-gen Leuchtstofflampen besteht jedoch amEnde der Lampenlebensdauer die Möglich-keit eines Fehlerfalls im Elektrodenbereich,der als „end-of-life“-Effekt bezeichnet wirdund zu übermäßiger Wärmeentwicklungführen kann. Davor schützen EVGs mit„end-of-life“-Abschaltung, die inzwischenverfügbar sind. Für nicht mit diesen neuenEVGs betriebene Beleuchtungsanlagenkann nur der regelmäßige Lampenwechseldem Fehlerfall vorbeugen:> bei Leuchten im Dauerbetrieb nach spä-

testens 24.000 Betriebsstunden,

> bei Leuchten mit maximal drei Schalt-zyklen pro Tag nach 12.000 Betriebs-stunden.

Kompaktleuchtstofflampen

Kompaktleuchtstofflampen arbeiten nachdemselben Lichterzeugungsprinzip wie stabförmige Dreibandenlampen. Sie sind einseitig gesockelt, haben eine hohe Licht-ausbeute, sehr gute Farbwiedergabeeigen-schaften und sind in allen drei Lichtfarben –Warmweiß, Neutralweiß, Tageslichtweiß – erhältlich. Die „Kompakten“ eignen sich fürLeuchten der Zündschutzart „DruckfesteKapselung“.

Elektrodenlose Lampen

Gute Energieeffizienz bei einer Lebens-dauer von 60.000 Betriebsstunden (< 12 Prozent Systemausfälle) sind diewichtigsten Kennzeichen der kolbenförmi-gen (für „Druckfeste Kapselung“) und derringförmigen (für „Erhöhte Sicherheit“) Induktionslampe. Beide arbeiten nach demPrinzip der elektromagnetischen Induktionund der Gasentladung. Die Lichtqualitätgleicht der von Dreibanden-Leuchtstoff-lampen.

Hochdruck-Entladungslampen

Halogen-Metalldampflampen vereinen kom-pakte Bauform, sehr hohe Lichtausbeuteund gute Farbwiedergabeeigenschaften mitlanger Lebensdauer zu lichtstromstarkenund wirtschaftlichen Lichtquellen. Einegleichwertige Alternative sind farbverbes-serte Natriumdampf-Hochdrucklampen.Hochdruck-Entladungslampen werden über-wiegend in Scheinwerfern und Hallenreflek-tor-Leuchten der Zündschutzart „DruckfesteKapselung“ eingesetzt.

Glühlampen

Einige Leuchten werden nach wie vor mitGlühlampen bestückt. Hier ist die einseitiggesockelte Halogen-Glühlampe mit ihrer län-geren Lebensdauer und höherer Lichtaus-beute die wirt schaftlichere Alternative.

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[18] 1 und 2 Dreiban-den-LeuchtstofflampenØ 26 mm; 3, 4 und 5 Kompakt-leuchtstofflampen; 6 ringförmige und 7 kolbenförmige Induktionslampe; 8, 9 und 10 Halogen-Metalldampflampen; 11 und 12 Natrium-dampf-Hochdruck-lampen; 13 Allgebrauchs-glühlampe; 14 Halogen-Glühlampe

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Lichtstark und wirtschaftlich1

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01* Die Beleuchtung mit künstlichem Licht (2004)

02* Gutes Licht für Schulen und Bildungsstätten (2003)

03* Straßen, Wege und Plätze (2007)

04* Gutes Licht für Büros und Verwaltungsgebäude (2003)

05 Gutes Licht für Handwerk und Industrie (1999)

06* Gutes Licht für Verkauf und Präsentation (2002)

07* Gutes Licht im Gesundheitswesen (2004)

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09 Repräsentative Lichtgestaltung (1997)

10 Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung (2000)

11* Gutes Licht für Hotellerie und Gastronomie (2005)

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13* Arbeitsplätze im Freien (2007)

14 Ideen für Gutes Licht zum Wohnen (2000)

16* Stadtmarketing mit Licht (2002)

17* LED – Licht aus der Leuchtdiode (2005)

18* Gutes Licht für Museen, Galerien, Ausstellungen (2006)

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