Leitfaden zu KOREK...bis Q genauer erläutert. Eine Detaillierte Beschreibung der Datenprüfung...

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Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Gesundheitsversorgung Leitfaden zu KOREK Wegleitung zum Ausfüllen des KOREK 5.2 für das Reporting durch ausserkantonale Rehabilitations-Kliniken zuhanden der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich Version 5.2 Stand 27.1.2017

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Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Gesundheitsversorgung

Leitfaden zu KOREK Wegleitung zum Ausfüllen des KOREK 5.2 für das Reporting durch ausserkantonale Rehabilitations-Kliniken zuhanden der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich Version 5.2 Stand 27.1.2017

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Gesundheitsdirektion Leitfaden KOREK 2/34

1. Einleitung Der vorliegende Leitfaden gibt eine Anleitung zum Ausfüllen des KOREK-Exceldokuments. KOREK steht für das KOstenREporting des Kantons Zürich) und basiert auf dem Integrierten Tarifmodell Kostenrechnung (ITAR_K© Version 7.0) von H+ Die Spitäler der Schweiz und Er-gänzungen der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich. Für die Spitäler erfüllt es eine dop-pelte Funktion: Es dient einerseits als Reporting-Tool für Kostendaten gegenüber der Gesund-heitsdirektion des Kantons Zürich und kann gleichzeitig den nationalen Standard ITAR_K© pro-duzieren. Zudem dient das KOREK auch der statistikinternen Plausibilisierung. Es soll den Spi-tälern und psychiatrischen Kliniken ermöglichen, ihre Daten direkt vor Ort auf Plausibilität und Konsistenz zu überprüfen. Aufgrund der neuen Online-Plattform ist das ITAR_K© nicht mit Formel verknüpft. Die Daten aus dem KOREK können per Knopfdruck in die Eingabedatei des ITAR_K© übertragen werden. Zur Vervollständigung des ITAR_K© sind noch punktuelle Ergänzungen nötig, die im KOREK nicht erhoben werden. Danach können per Knopfdruck beide Dokumente erstellt werden. Ziel des Tools ist ein möglichst effizientes Management der Kostendaten für die Betriebe. Über die Ausfüllanleitung hinaus definiert das vorliegende Dokument allgemeine Richtlinien be-züglich Rechnungsführung und Kostenrechnung, die für das Reporting gegenüber der Gesund-heitsdirektion (KOREK sowie PRISMA bzw. PSYREC-KTR) verbindlich gelten. Zur Abgrenzung vom nationalen Standard ITAR_K© sind die kantonalen Ergänzungen (Zeilen, Spalten Tabellen und Text) des KOREK in den entsprechenden Tabellenblättern hellblau mar-kiert. Diese zusätzlichen Angaben dienen einzig kantonalen Zwecken der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich und haben keinen national bindenden Charakter. Version 5.2 für ausserkantonale Reha-Kliniken Auf vielfachen Wunsch wird für die Datenerhebung bei den ausserkantonalen Reha-Kliniken mit Leistungsauftrag des Kantons Zürich ebenfalls das Erhebungs-Tool KOREK verwendet. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass für die ausserkantonalen Reha-Kliniken die Einle-sefunktionen für die PRISMA- und PSYREC-KTR-Daten nicht zur Verfügung stehen. Aufgrund der neuen Online-Plattform konnte das ITAR_K© nicht ins KOREK 5.2 integriert wer-den. Jedoch ist es weiterhin möglich, nur die Daten im KOREK zu erheben und per Knopfdruck in die Eingabedatei des ITAR_K© zu laden (vgl. dazu Erstellung des ITAR_K© auf Seite 6). Da-mit das ITAR_K© richtig auf die Plattform geladen werden kann, beachten Sie bitte die Schritte auf Seite 6.

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Gesundheitsdirektion Leitfaden KOREK 3/34

2. Schritt-für-Schritt Vorgehen Die vorliegende Anleitung ist ein Schritt-für-Schritt-Leitfaden zum Ausfüllen des KOREK. Dar-über hinaus dient das ITAR_K©-Handbuch von H+ Die Spitäler der Schweiz als Basis1. Es muss sichergestellt werden, dass die Makro-Funktionalitäten für die Arbeitsmappe ermöglicht sind. Je nach Sicherheitseinstellung muss die Ausführung der Makros beim Öffnen der Arbeits-mappe bestätigt werden. Sind die Makrofunktionalitäten ausgeschaltet können keine Spalten ausgeklappt werden und die Erstellung des ITAR_K© ist nicht möglich. Abstimmbrücke (Zeitrechnung)

Zum Ausfüllen des KOREKs (blaue Tabellenblätter) empfehlen wir, mit dem Blatt Abstimmbrü-cke zu beginnen und die Tabellenblätter der Reihe nach von links nach rechts zu bearbeiten. Die Abstimmbrücke ist mit dem Arbeitsblatt «ITAR_K© Gesamtansicht» und «GD_KOREK Ge-samtsicht» verknüpft und listet die Kostenarten gemäss REKOLE® auf2. Grundsätzlich müssen in allen Blättern jeweils nur die grün (█) markierten Felder ausgefüllt werden. Die restlichen Fel-der enthalten Formeln, die automatisch aktualisiert werden. Ausnahmsweise können auch hell-grüne (█) Felder ausgefüllt werden. Die Kostenrechnung ist nach REKOLE® zu führen.

1. Beginnen Sie in der Abstimmbrücke mit der Spalte D und füllen dort die Zahlen der Finanzbuch-

haltung ab. Diese Zahlen müssen gemäss Jahresrechnung nachvollziehbar sein. Fahren Sie mit der Abgrenzung (Spalte E) weiter. Grundsätzlich müssen sämtliche Kostenarten unter Berücksichtigung der Abgrenzungen auf den KTR-Ausweis verteilt werden. In den Spalten H bis J ist eine Abstimmungshilfe eingebaut. Diese ist vorerst nicht von Belang. Sie dient später dazu, allfällige Differenzen zum Tabellenblatt GD_KTR-Ausweis zu bereinigen. Vorerst können hier die erlösseitigen Abgrenzungen der Nebenbetriebe, der Überlieger und der Stornos/Refaktura von Vorjahresfällen vorgenommen werden. Beim Ausfüllen gilt es, die folgenden Punkte zu beachten:

- In den Erträgen aus medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Leistungen ist der Kantonsanteil ebenfalls enthalten.

- Die Beiträge aus Subventionen enthalten in der Regel Beiträge von den Gemeinden, für Lehre und Forschung sowie für gemeinwirtschaftliche Leistungen etc.

- Die Abschreibungen sowie die kalkulatorische Verzinsung des Anlagevermögens müs-sen mit den Angaben in der Krankenhausstatistik des BFS (KS) übereinstimmen. Wie auch in der KS wird für KOREK die Berücksichtigung der Verordnung über die Kostener-mittlung und die Leistungserfassung (VKL) vorausgesetzt.

- In den Kontengruppen 405, 381 und 382 wird in KOREK eine Unterscheidung nach Grund- (GV) und Zusatzversicherungsanteil (ZV) vorgenommen. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie im Kapitel 3 unter dem Stichwort «Arzthonorare».

1 http://www.hplus.ch/de/dienstleistungen/betriebswirtschaft/itar_k/

2 REKOLE® – Betriebliches Rechnungswesen im Spital, 4. Ausgabe, H+ Die Spitäler der Schweiz, 2013

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Begründung der sachlichen Abgrenzungen

2. Der nächste Schritt ist das Blatt «Begründung Abgrenzung». Im oberen Teil sind sämtliche vorher definierten sachlichen Abgrenzungen aufgeführt. Erscheint eine Zeile blau, werden keine weiteren Begründungen benötigt. Abgrenzungen, die rot erscheinen, sind noch nicht ausreichend begründet. Begründungen können inklusive Betrag im unteren, grünen Teil des Tabellenblattes eingetragen werden. Bitte begründen Sie sämtliche Abgrenzungen, so dass alle Zeilen im oberen Bereich blau erscheinen. In der ersten Spalte können mittels Drop-Down-Menu die gewünschte Kostenartengruppen auswählen. Der Detaillierungsgrad der Abgrenzungen ist sinnvoll zu wählen, so dass wichtige Sachverhalte dargestellt und unwich-tige mit gleichartigen zusammengefasst werden.

GD_KTR-Ausweis (Stückrechnung)

3. Füllen Sie nun das Blatt «GD_KTR-Ausweis» vollumfänglich aus. Die Definition der einzel-nen Spalten anhand von Prisma- resp. PSYREC-KTR-Variablen können dem Anhang des Leitfadens entnommen werden (ab Seite 19). Diverse Spalten können ausgeklappt werden, um sämtliche zu unterscheidenden Katego-rien anzuzeigen. Bitte füllen Sie die Informationen aufgeteilt auf die für die Rehabilitations-Kliniken relevanten Spalten ab. Einzige Ausnahme sind die ambulanten Tarife, die akutso-matische Betriebe und Rehabilitationskliniken auch summarisch in der Spalte CQ ausweisen können.

4. Bei den Arzthonoraren (Kontogruppen 380, 381 und 405) wird nach Anteilen für GV (Grund-versicherung) und ZV (Zusatzversicherung) unterschieden. Die Kontonummern für GV-Anteile enden auf 1, die für ZV-Anteile auf 2. Bitte füllen Sie diese Zeilen vollständig aus. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie im Kapitel 3 Richtlinien und Hinweise zum Ausfüllen unter dem Stichwort «Arzthonorare».

GD_Zusatzentgelt (Stückrechnung) [nur für ZH-Spitäler]

5. Im Blatt «GD_Zusatzentgelt» werden die Anzahl, resp. die Beträge der Zusatzentgelte für Dialyse, Kunstherzen und Blutgerinnungsfaktoren nach SwissDRG erfasst. Zur Ermittlung der Zusatzentgelte ist jeweils die DRG-Version des Ausweisjahrs zu verwenden (d.h. Ver-sion 5.0 für 2016).

GD_KOREK Gesamtsicht

6. Füllen Sie nun im Excelblatt «GD_KOREK_Gesamtansicht» die restlichen grünen Felder aus. In diesem Blatt werden einige Tarife detaillierter erhoben als im ITAR_K©. Bitte beach-ten Sie auch hier, dass Sie sämtliche vorhandenen Kategorien unterscheiden. Die benötig-ten Spalten können ausgeklappt werden. Zur Überprüfung der erfassten Informationen dient die Spalte CS. Wenn diese Spalte nach dem Abfüllen der Informationen nur noch Nullen enthält, dann liegen keine Fehleingaben vor. Andernfalls müssen die Fehleingaben eruiert und korrigiert werden.

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GD_GWL

7. In Excelblatt «GD_GWL» werden die Art sowie die Kosten und die Erlöse der gemeinwirt-schaftlichen Leistungen und der Nebenbetriebe erhoben. Die gemeinwirtschaftlichen Leistun-gen werden gemäss REK_Entscheid Nr. 14_001 in drei Kategorien aufgeteilt:

a) GWL für Spezialaufgaben b) GWL Forschung und universitäre Lehre

c) OKP-Aktivität bezogene GWL und GWL «nicht kostendeckende Tarife»

Zusätzlich wird bei allen Leistungen die Methodik der Kostenermittlung und eine genauere Um-schreibung der GWL erfragt. Wichtig ist, dass die Kosten effektiv ermittelt werden und keine Gleichstellung mit den Erlösen stattfindet. Zusätzlich ist das Spital auch aufgefordert, alle Nebenbetriebe aufzuführen. Hier werden ebenfalls Erlöse und Kosten erfragt, wobei die Kosten nach Einzelkosten und ILV aufgeteilt werden. Hier wird erwartet, dass die Nebenbetriebe keine grossen Gewinne erwirtschaften und zudem die Um-lageschlüssel über die Jahre stabil sind.

GD_Plaus

Die für das KOREK benötigten Informationen haben Sie nun zusammengestellt. Um Ihre Einga-ben zu prüfen, dient das Blatt «GD_Plaus». Die KOREK-internen Prüfungen sind direkt inte-griert, so dass für Sie ersichtlich ist, ob Plausibilisierungsregeln verletzt werden. Zudem sind auch die ITAR_K© Kontrollen im Blatt «GD_Plaus» hinterlegt. 8. Bitte gehen Sie nun die einzelnen Prüfungen von oben nach unten der Reihe nach durch.

Wenn sie nicht auf «grün» oder «O.K.» stehen, können Sie den Sachverhalt entweder korri-gieren oder begründen. Die einzelnen Prüfungen werden in den ausklappbaren Spalten O bis Q genauer erläutert. Eine Detaillierte Beschreibung der Datenprüfung finden Sie im Kapi-tel 3 auf Seite 7.

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Erstellung des ITAR_K©

Seit diesem Jahr wird das ITAR_K© 7.0 auf der Online-Plattform erhoben und plausibilisiert. Da-mit die Zürcher Spitäler jedoch nicht das KOREK und das ITAR_K© zweimal erfassen müssen, kann das ITAR_K© 7.0 weiterhin aus dem KOREK erstellt werden und danach ausgefüllt auf die Online-Plattform geladen werden. Das ITAR_K© konnte jedoch nicht ins KOREK integriert werden, da die Eingabedatei spitalspe-zifisch ist. Um diese Eingabedatei zu generieren, müssen auf der Online-Plattform zuerst die Kontaktdaten ausgefüllt werden (vgl. Benutzeranleitung Plattform H+). Im Navigationspunkt «Leistungsangebot» können Sie Ihre Leistungen ankreuzen.

Die folgenden Leistungen müssen ergänzt werden, da das ITAR_K© diese Leistungen nicht vor-sieht: Rehabilitation stationär:

Früh-Reha Psychiatrie stationär:

Spezialversorgung Sucht Spezialversorgung Eltern/Kind Spezialversorgung Integrative Psychiatrie weitere stat. Psychtarif

Psychiatrie Tagesklinik: Tagesheim

Ambulante Behandlung Ambulante Psychiatrie

Die nächsten Navigationspunkte «Zusatzinfos» und «Berechnungsparameter» müssen ausge-füllt werden, um danach zum nächsten Schritt «Download Excel-Vorlage» zu gelangen.

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Eine Datei mit dem Namen «ITAR_K_EINGABE_2016_Betriebsname.xlsx» wird erzeugt, wel-che Sie downloaden können. In diese Datei können per Knopfdruck alle Daten aus dem KOREK übernommen werden. Dafür gehen Sie im KOREK auf das Tabellenblatt «GD_Plaus» und drü-cken den Button «ITAR-K 7.0 erzeugen». Dieses Makro befüllt die Datei «ITAR_K_EINGABE_2016_Betriebsname.xlsx» mit den Daten aus dem KOREK und speichert es. Wie in den Vorjahren müssen nun noch die grünen Felder in der Eingabe-Datei befüllt werden, die noch leer sind. Dies betrifft konkret:

- Im ITAR_K© Version 7.0 können die Anlagenutzungskosten nach VKL und nach

REKOLE erfasst werden. In KOREK müssen diese nach VKL erfasst werden. Um in ITAR_K© beide Varianten abzubilden, müssen in der entsprechenden Zeile des Tabel-lenblatts «KTR-Ausweis Gesamtsicht» die Anlagenutzungskosten nach REKOLE er-gänzt werden.

- Leistungsdaten und Berechnungsparameter im Tabellenblatt «KTR-Ausweis Gesamt-sicht»

- Das ganze Tabellenblatt «Abgleich KHS»

Wenn Sie diese Ergänzungen vorgenommen haben, ist die Eingabedatei bereit für den Upload auf die Online-Plattform. Dafür müssen Sie auf der Plattform mittels Button «Abschluss Stamm-daten» die Stammdaten abschliessen. Unter diesem Schritt können Sie die Eingabe-Datei auswählen und hochladen.

Die Plausibilisierung des ITAR_K©s findet nun auf der Online-Plattform statt (vgl. Navigations-punkte «Generelle Fragen», «Abweichungen», «Abgleich KHS»).

3. Datenprüfung

Vorgehen bei der Datenprüfung

Sämtliche im KOREK enthaltenen Datenprüfungen werden im Tabellenblatt GD_Plaus darge-stellt. Die erste Tabelle «Übersicht Prüfungen» ist eine Zusammenfassung der nachfolgenden Prüfungen und derer Ergebnisse. Es ist normal, dass hier zu Beginn einige Punkte noch rot sind, da zuerst Daten eingelesen werden müssen.

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Es sind nur noch KOREK-interne Prüfungen enthalten. Die Checkliste am Anfang des Tabellen-blatts gibt einen Überblick über alle technischen und inhaltlichen Plausibilisierungen. Dies sind Prüfungen einzelner Sachverhalte im KOREK. Im Detail werden sie in den Spalten O bis Q er-läutert. Prüfungen, die für Ihr Spital/Ihre Klinik nicht relevant sind, werden automatisch grau hinterlegt und müssen nicht ausgefüllt werden. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Kontrollfelder grün oder begründet sind, bevor Sie das KOREK der GD übermitteln. Schlägt eine Prüfung unberechtigt an, können Sie eine Begründung in der zugehörigen Zeile erfassen.

Erklärungen zum Prüfungsrasters

Spalte «Relevanz»: Hier wird angegeben, ob die Prüfung für Ihren Betrieb relevant ist. Damit diese Angaben korrekt dargestellt werden, muss im Tabellenblatt «Abstimmbrücke» der Betrieb ausgewählt und das KOREK ausgefüllt sein. Spalte «Status»: In diesen Feldern wird das Resultat der Prüfung angezeigt. Falls das Feld rot ist und «Fehler» anzeigt werden, müssen die Daten entweder korrigiert oder der Sachverhalt im nächsten Feld «Begründungen» erklärt werden. Die Anzeige eines Fehlers muss jedoch nicht zwingend heissen, dass die Daten nicht korrekt sind. Sie bedeutet lediglich, dass eine Auffällig-keit festgestellt wurde, die überprüft werden muss. Gibt es eine gute Begründung für den Sach-verhalt, kann der Fehler bestehen bleiben. Spalten «Toleranz»: Die hier angegebenen Werte stellen die Grenzwerte der Prüfung dar. Werden sie überschritten, wird ein Fehler angezeigt. Teilweise gelten unterschiedliche Toleranz-grenzen, je nach Höhe der Beträge. Spalte «Erläuterung»: Hier werden die Prüfungen in Worten genauer definiert.

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Richtlinien und Hinweise zum Ausfüllen

Abgrenzung Heim- und Pflegebereich

Spitäler, welche gleichzeitig Alters- oder Pflegeheime betreiben, müssen die Kosten und Erlöse für diesen Bereich klar abgrenzen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird eine separate Finanzbuchhaltung für den Langzeit- und den Akutbereich geführt und nur der Akutbereich in der Abstimmbrücke eingetragen oder die Kosten und Erlöse des Alters- oder Pflegeheimes werden in der Spalte «Langzeit» im Tabellenblatt «KTR_Ausweis» ausgewiesen. Abgrenzungen des Langzeitbereichs zwischen der Finanz- und Betriebsbuchhaltung in der Abstimmbrücke sind nicht mehr möglich. Betrifft: Abstimmbrücke GD_KTR-Ausweis GD_KOREK_Gesamtsicht

Abschluss ambulanter Fälle

Zwecks Vergleichbarkeit müssen ambulante Fälle nach vereinbartem Behandlungsende abge-schlossen werden, ebenso, wenn am Jahresende kein Folgetermin vereinbart ist. Betrifft: GD_KTR-Ausweis GD_KOREK_Gesamtsicht Ambulante Fälle

Akutsomatische Betriebe können ambulante Fälle entweder den einzelnen Tarifen zuordnen oder summarisch in der Spalte «Total ambulant» ausweisen. Die Formeln in der Spalte «Total ambulant» können in diesem Fall überschrieben werden. ITAR_K© sieht die Rapportierung für die einzelnen ambulanten Tarife vor, für Zwecke des KOREKs wird diese Unterscheidung aber nicht benötigt (Unterteilung gemäss ITAR_K©: TARMED, Labor, Physio, Ergotherapie, Ernährungsberatung, Diabetisberatung, Logopädie, Dia-lyse). Bei psychiatrischen Betrieben wird eine Aufteilung der ambulanten Fälle nach den einzelnen Ta-rifen benötigt. Betrifft: GD_KTR-Ausweis GD_KOREK_Gesamtsicht Anlagenutzungskosten

Die Anlagenutzungskosten müssen mit der Krankenhausstatistik des BFS übereinstimmen und sich nach den gesetzlichen Vorgaben richten (VKL). REKOLE kommt subsidiär zur Anwendung. Konkret heisst dies, dass die Anlagekategorien nach REKOLE zur Anwendung kommen, Über-abschreibungen jedoch nicht möglich sind. Eine detaillierte Anleitung zur Ermittlung VKL-

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konformer Anlagenutzungskosten im Rahmen von REKOLE sowie eine anschauliche Darstel-lung der Differenzen zwischen VKL und REKOLE in der Ermittlung der Anlagenutzungskosten ist im REKOLE-Handbuch3 zu finden. Die Mietkosten innerhalb einer Holding oder Betriebsgruppe dürfen in der Kostenrechnung ma-ximal in der Höhe der Anlagenutzungskosten nach VKL aufgeführt werden. Allfällige Differen-zen zur Finanzbuchhaltung sind sachlich abzugrenzen. In KOREK sind nur die Anlagenutzungskosten gemäss VKL auszuweisen. In ITAR_K© können die Anlagenutzungskosten gemäss REKOLE bei Bedarf ergänzt werden. Betrifft: Alle Tabellenblätter Anzahl Betten

In der Abstimmbrücke, Zelle E8 wird die Anzahl im Erhebungsjahr betriebener Betten im statio-nären Bereich erfragt (ohne Psychiatrie und Langzeitpflege). Bitte beachten Sie, dass hier nicht die Anzahl Planbetten, sondern die tatsächlich betriebenen Betten im Jahresdurchschnitt gefragt sind (Berechnungsformel: Bettenbetriebstage / 365). Gemäss BFS ist ein Bettenbetriebstag ein Tag, an welchem ein Bett zur Bewirtschaftung zur Verfügung steht. Kommt ein Bett wegen Be-triebsferien, Bauarbeiten etc. nicht in Einsatz, sind diese Tage abzuziehen. Spezialbetten wie Betten in der Aufwachstation, Dialysebetten, Betten der Notfallstation, speziell für ambulante Behandlungen vorgesehene Betten, Isolationsbetten usw. oder Betten für den Zivilschutz und für Notspitäler oder Betten für gesunde Neugeborene und gesunde Personen sind nicht anzuge-ben. Für rein psychiatrische Betriebe ist diese Angabe freiwillig. Betrifft: Abstimmbrücke Anzahl Fälle

In GD_KOREK_Gesamtansicht müssen in der Zeile 32 die Anzahl Fälle abgefüllt werden. Es handelt sich hierbei um die Anzahl Austritte (A-Fälle) im Erhebungsjahr. Betrifft: GD_KOREK_Gesamtansicht Arzthonorare

Die Arzthonorare sind einerseits nach «Arzthonorare Belegärzte, nicht sozialversicherungs-pflichtig» (Kto-Gruppe 405) und andererseits nach «Arzthonorare Spitalärzte» (Kto-Gruppe 380) bzw. «Arzthonorare, Belegärzte» (Kto-Gruppe 381) zu trennen. Es wird ausserdem nach Antei-len für GV (Grundversicherung) und ZV (Zusatzversicherung) unterschieden. Der GV-Anteil an den Arzthonoraren der zusatzversicherten Patienten entspricht den Arztkosten, welche die glei-che Anzahl ausschliesslich allgemeinversicherter Patienten mit vergleichbaren Diagnosen verur-sacht hätte. Die Arztkosten der Kontengruppe 30-39 sind dabei mit zu berücksichtigen. Nicht sozialversicherungspflichtige Arzthonorare für Spitalärzte z.B. für ambulante Fälle sind un-ter der Kostengruppe 405 abzubilden. Betrifft: GD_KTR-Ausweis 3 Handbuch REKOLE® - betriebliches Rechnungswesen im Spital, 4. Auflage 2013: Kapitel 7: Die Anlagenbuch-haltung.

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GD_KOREK_Gesamtsicht

Assistenzarztausbildung

Siehe Forschung und universitäre Lehre (Stichwort universitäre Weiterbildung). Bestandesänderung an unfertigen und fertigen Er-zeugnisse (Konto 67)

Vereinzelte Spitäler haben die neue REKOLE-Methode gemäss Swiss GAAP FER umgesetzt und die Bestandesänderungen unter 67 abgebildet. Dieses Konto wird im KTR-Ausweis nicht mehr abgebildet, da die Bestandesänderungen keinen Fallbezug aufweisen. Im KOREK können diese Werte in der im Tabellenblatt «Abstimmbrücke» in der Abstimmungshilfe unter dem Über-liegersaldo abgebildet werden. Wendet ein Betrieb die neue REKOLE-Methode gemäss Swiss GAAP FER an und bildet die Bestandesänderungen unter 67 ab, können diese in der FiBu-Spalte in der Abstimmbrücke ausgewiesen werden. Eine Abgrenzung darf dann aber nicht zwi-schen der Finanz- und der Betriebsbuchhaltung, sondern erst zwischen der Zeit- und der Stück-rechnung der Betriebsbuchhaltung erfolgen. CMO- und ANQ-Zuschläge

Die Beiträge für CMO und ANQ werden jährlich anhand der Anzahl Austritte basierend auf den Angaben des BFS in Rechnung gestellt. Die Kosten der Zuschläge sind gemäss der Rechnung unter die Konto-Gruppe 49 zu buchen. Die Beträge unterliegen der MWST. Betrifft: GD_KOREK_Gesamtsicht

Finanzerlös (Konto 66) Gemäss dem Bruttoprinzip dürfen die Erlöse der Kontogruppe 66 nicht kostenmindernd in den dienstleistenden und leistungserbringenden Kostenstellen verbucht werden. Daher können diese Erlöse im KOREK im Konto 66 nicht mehr aufgerechnet werden, diese Zeile ist weiss hin-terlegt. Betrifft: GD_KOREK_Gesamtsicht

Forschung und universitäre Lehre

Die Kosten für die Forschung und universitäre Lehre müssen gemäss REKOLE® erfasst und ausgeschieden werden. In ITAR_K© und KOREK werden die Kosten in dafür vorgesehene Spal-ten abgefüllt (vgl. Spalten CJ bis CM). Hier muss zwischen universitärer Forschung, universitä-rer Ausbildung, universitärer Weiterbildung und extern finanzierten universitären Lehr- und For-schungstätigkeiten unterschieden werden (siehe Definition VKL Art. 2, Abs. 1, lit. g und Art. 7). Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben sind die Betriebe frei, eine angemessene Methode zu wählen, um die Kosten der universitären Lehre und Forschung zu ermitteln. Folgende Minimal-standards werden von der GD geprüft:

- vollständige Erfassung grosser Kostenblöcke - jährliche Analyse sämtlicher Kostenarten - separater Ausweis der Kosten und Erträge von extern finanzierten, aber am Spitalbe-

trieb ausgeführten Forschungsprojekten

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- Erstellung und regelmässige Aktualisierung eines Konzepts zur Erfassung der Kosten

der FuuL. Der normative Ausweis von Kosten in Höhe der Erträge (Subventionen) ist nicht gestattet (vgl. Rechtsprechung BVGer). Die Kosten für die Assistenzarztausbildung müssen ermittelt und in der Spalte universitäre Weiterbildung (uWB) abgebildet werden. In der Spalte CL sind die effek-tiven Subventionen für die Assistenzärzte als Erlös anzugeben, so genau diese schon bekannt sind. Zur Plausibilisierung wird der Wert gemäss Staatsbeitragsvereinbarung herbeigezogen. Die Kosten und Erträge von extern finanzierten, aber am Spitalbetrieb ausgeführten For-schungsprojekten werden in der Abstimmbrücke abgegrenzt (Erträge: Kto 69, Kosten je pro Konto) und im Tabellenblatt «Begründung Abgrenzung» einzeln begründet. Im KTR-Ausweis sind diese Kosten der Spalte «extern finanz. univ. Lehre u. Forschung» abzubilden. Im Tabellenblatt «GD_GWL» werden die ermittelten Kosten für Forschung und universitäre Lehre nochmals aufgeführt. Die Kosten werden durch Formeln aus dem KTR-Ausweis übernom-men. Als Zusatzinformation ist noch die Methodik der Kostenermittlung anzugeben. Betrifft: Abstimmbrücke Begründung Abgrenzung GD_KTR-Ausweis GD_KOREK_Gesamtsicht GD_GWL Gemeinwirtschaftliche Leistungen

Die Kosten für gemeinwirtschaftliche Leistungen müssen gemäss REKOLE® als eigener Auftrag erfasst werden. In KOREK werden die Kosten in eine dafür vorgesehene Spalte abgefüllt («GWL gemäss Gesetz»). In dieser Spalte sind nur Bereiche aufzuführen, für die das Spital von der GD nicht fallbezogene Subventionen erhält. Bereiche mit fallbezogenen Subventionen sind in den entsprechenden Tarifspalten aufzuführen. Aufträge Dritter werden in KOREK in einer ge-sonderten Spalte geführt. Das Zusatz-Tabellenblatt «GD_GWL» werden die Art sowie die Kosten und die Erlöse der ge-meinwirtschaftlichen Leistungen und der Nebenbetriebe detailliert erhoben. Die neuen Bundes-verwaltungsgerichtsurteile zu den Tarifen 2012 USZ und Kinderspital verlangen eine detaillierte Ermittlung der Kosten der gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Betrifft: GD_KTR-Ausweis GD_KOREK_Gesamtsicht GD_GWL Kantonsanteil

Die Erträge aus medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Leistungen sind inklusive des Kantonsanteils auszuweisen. Dieser gilt nicht als Subvention im Sinne der Erlösart 69. Betrifft: Abstimmbrücke GD_KTR-Ausweis

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Gesundheitsdirektion Leitfaden KOREK 13/34

Kinder-/Jugendpsychiatrie

Die Unterscheidung zwischen den Tarifen Kinder-/Jugendpsychiatrie und Erwachsenenpsychiat-rie erfolgt in kinder-/jugendpsychiatrischen Abteilungen und Institutionen nach dem Alter der Pa-tienten. Bis zum vollendeten 18. Altersjahr werden diese den kinder-/jugendpsychiatrischen Ta-rifen zugeordnet, ältere Personen hingegen den Tarifen für Erwachsenenpsychiatrie. Betrifft: GD_KTR-Ausweis GD_KOREK_Gesamtsicht Leistungseinheiten

In Zeile 31 des Tabellenblatts GD_KOREK_Gesamtsicht werden die Leistungseinheiten (case mix, verrechnete Pflegetage, Taxpunkte, Ertrag) pro Tarif erfasst. Damit die Berechnung der Kosten pro Leistungseinheit korrekt erfolgen kann, müssen in dieser Zeile die Anzahl Leistungs-einheiten der Austritte angegeben werden. D.h. Leistungseinheiten von Überliegern ins Folge-jahr sind darin nicht auszuweisen, die im Vorjahr erbrachten Leistungen der Austritte im Erhe-bungsjahr hingegen schon. Betrifft: GD_KOREK_Gesamtsicht Rehabilitation

Im KOREK werden die Kosten nach Zürcher Leistungsgruppen gruppiert ausgewiesen. Diese Gruppierung unterscheidet sich von der Gliederung, wie sie in ITAR_K© vorgesehen ist. Die Zürcher Systematik kennt gewisse Leistungsgruppen, die in ITAR_K© nicht existieren (Pädiat-risch neurologisch inkl. Neuro-orthopädische Rehabilitation sowie Frührehabilitation). Umge-kehrt wird die Querschnittsgruppe Geriatrische Rehabilitation in den Zürcher Leistungsgruppen nicht ausgesondert. Die Werte aus KOREK können also nur bedingt auf ITAR_K© übertragen werden. Aus diesem Grund werden die Werte wie folgt zugewiesen:

Spalte KOREK Spalte ITAR_K© Abweichende Spalten Pädiatrisch Neurologisch inkl. Neuro-or-thopädisch

Pädiatrische Rehabilitation

Allgemein pädiatrisch Frührehabilitation Weiterer stationärer Reha-Tarif Geriatrische Rehabilitation (in KOREK auf

andere Spalten aufgeteilt, kein Übertrag) Entsprechende Spalten Muskuloskelettal Muskuloskelettal Neurologisch Neurologisch Querschnittslähmung Paraplegiologisch Kardiovaskulär Kardiovaskulär Pulmonal Pulmonal Internistisch- onkologisch Internistisch- onkologisch Psychosomatisch- sozialmedizinisch Psychosomatisch

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Gesundheitsdirektion Leitfaden KOREK 14/34

Falls Sie die Kosten der Geriatrischen Rehabilitation in ITAR_K© separat ausweisen möchten, müssen die Kosten sämtlicher Reha-Spalten neu ermittelt und in ITAR_K© direkt eingefügt wer-den. Betrifft: GD_KTR-Ausweis GD_KOREK_Gesamtsicht Stornos und Refaktura von Vorjahresfällen

Müssen Vorjahresfälle storniert und refakturiert werden, entsteht eine Differenz zwischen Fi-nanz- und Betriebsbuchhaltung. In der Finanzbuchhaltung werden die Erträge gemäss ihrem Faktura-Datum abgebildet, in der Betriebsbuchhaltung werden die Kosten jedoch fallgerecht ab-gebildet. Aus diesem Grund können in der Abstimmbrücke in der Zelle J17 allfällige Ertragsdiffe-renzen aufgrund von Stornos und Refaktura abgegrenzt werden. Betrifft: Abstimmbrücke GD_KOREK_Gesamtsicht Stückrechnung

Siehe Zeit-/Stückrechnung Subventionen

Subventionen sind grundsätzlich in der Ertragsart 69 auszuweisen. Fallbezogene Subventionen (Tageskliniken und Ambulatorien in der Psychiatrie) gehören in die entsprechende Tarifspalte der Fälle, pauschale Subventionen in die Spalte «übrige Aufträge an Dritte» oder «GWL gemäss Gesetz» und Beiträge zur Assistenzarztausbildung in die Spalte «universitäre Weiterbildung. Betrifft: GD_KTR-Ausweis GD_KOREK_Gesamtsicht Übrige Erlöse aus Leistungen an Patienten (65)

Gemäss Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts müssen die Erlöse der Kontogruppe 65 zu 100% in Abzug gebracht werden, sofern die entsprechenden Kosten nicht ausgewiesen werden können. Dieser Entscheid ist in KOREK und ITAR_K© umgesetzt. Im Tabellenblatt «GD_KOREK_Gesamtsicht» können die Kosten in der Zeile 43 ausgewiesen werden. Werden dort keine Angaben gemacht, erfolgt der Abzug der Erlöse automatisch. Betrifft: GD_KOREK_Gesamtsicht Unbewertete DRGs [nur für ZH-Spitäler]

Die SwissDRG AG hat zurzeit einigen DRGs noch kein Kostengewicht zugeordnet. Diese unbe-werteten DRGs gemäss der im Datenjahr geltenden SwissDRG-Version können die Berechnung

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Gesundheitsdirektion Leitfaden KOREK 15/34

des CMIs und des Benchmarking-relevanten Basiswerts verzerren. Deren Kosten werden da-rum von den Berechnungen ausgeschlossen. Die Werte sind im Tabellenblatt Zusatzentgelte anzugeben. Betrifft: GD_Zusatzengelte GD_KOREK_Gesamtsicht Zeit-/Stückrechnung

Grundsätzlich sind in der Abstimmbrücke die Werte gemäss der Zeitrechnung und in allen ande-ren Tabellenblättern die Werte der Stückrechnung anzugeben. Ausnahmen davon bilden die ambulanten Tarife sowie eigene Langzeitabteilungen. In den ambulanten Fällen in akutsomati-schen Spitälern und Rehabilitationskliniken darf in diesen Tabellenblättern die Zeitrechnung an-gegeben werden. Gibt es nur vereinzelte Langzeitfälle, die auf Akutabteilungen liegen, ist auch für diese Fälle die Stückrechnung anzugeben. Bei den ambulanten und tagesklinischen Fällen in den psychiatrischen Kliniken soll in diesen Tabellenblättern die Zeitrechnung angegeben wer-den. In Spalten für die Abbildung von Tarifen mit stationären Tagespauschalen, wie z.B. in Psychiat-rie- und Reha-Spalten sind ebenfalls die Werte gemäss Stückrechnung anzugeben. So ist die Übereinstimmung mit der (Prisma-/Psyrec-)KTR gewährleistet. Betrifft: alle Tabellenblätter

Zinsen (kalkulatorisch)

Um die Kapitalkosten vergleichbar auszuweisen, gibt REKOLE® vor, dass die tatsächlichen Zin-sen sachlich abgegrenzt und dafür kalkulatorische Zinsen ausgewiesen werden. Die Berech-nung der kalkulatorischen Verzinsung des Anlage- und des Umlaufvermögens erfolgt nach der durch REKOLE® beschriebenen Methode. Die Kosten müssen in der KTR (Prisma/Psyrec-KTR und Tabellenblatt «KTR-Ausweis») entsprechend ausgewiesen werden. Für die Tarifbildung verlangt die Rechtspraxis jedoch eine andere Methode für die Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung des Umlaufvermögens, nämlich die Preisüberwachermethodik4. Diese verwendet als Zinssatz die Durchschnittsrendite von Obligationen der Eidgenossenschaft mit einer Laufzeit von 10 Jahren (vgl. Statistisches Monatsheft der SNB, Tab. E3, abrufbar unter www.snb.ch) bei einer Zahlungsfrist von 40 Tagen. Um diese trotzdem abbilden zu können er-folgt im Tabellenblatt «GD_KOREK_Gesamtsicht» ein Abzug der nach REKOLE berechneten Kosten für Zinsen UV und eine Aufrechnung nach der Preisüberwachermethodik (Vgl. Zeilen 27/29). Diese Bereinigung erfolgt automatisch, ohne zusätzliche Eingabe. Betrifft: Abstimmbrücke GD_KOREK_Gesamtansicht

Zusatzentgelte nach SwissDRG [nur für ZH-Spitäler]

Für die Leistungen der Zusatzentgelte, welche nach SwissDRG definiert sind, ist jeweils die DRG-Version des Ausweisjahres zu verwenden. 4 Praxis des Preisuberwachers bei der Prüfung von stationären Spitaltarifen, Dezember 2006, S. 14, Buchstabe o). http://www.preisueberwacher.admin.ch/themen/00008/00009/index.html?lang=de&download=NHzLp-Zeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDdH58hGym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--

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Betrifft: GD_Zusatzentgelt

Zwischenrechnungen

Wir empfehlen per Stichtag 31.12.2016 Zwischenrechnungen zu stellen für Leistungen im am-bulanten Bereich und für solche, die in einer eigenständigen Langzeitabteilung erbracht wurden. Somit müssten für diese Fälle keine Kostenberechnungen für die Überlieger vorgenommen wer-den (vgl. auch Zeit-/Stückrechnung). Betrifft: gesamte Methodik

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Gesundheitsdirektion Leitfaden KOREK 17/34

4. Häufig gestellte Fragen

Berechnung kalkulatorische Zinsen UV

Frage: Wie werden die kalkulatorischen Zinsen für das Umlaufvermögen berechnet? Antwort: Die Methodik der Berechnung der kalkulatorischen Zinsen des Umlaufvermögens rich-tet sich nach der REKOLE-Methodik. Dabei wird der WACC-Zinssatz von gegenwärtig 3.7% auf das Nettoumlaufvermögen angewendet. Die kalkulatorische Verzinsung des Anlage- und des Umlaufvermögens hat separat zu erfolgen. Für die Berechnung der Fallkosten und für andere tarifliche Zwecke werden die Zinsen auf dem Umlaufvermögen abgezogen und nach der Preisüberwachermethodik wieder ergänzt. Weitere Infos: Zinsen (kalkulatorisch), S.15 Verbuchung von Kosten und Erträgen der For-schung und universitären Lehre (FuuL)

Frage: Wie werden die Kosten und die Erträge (Subventionen) der Forschung und universitären Lehre verbucht? Antwort: PRISMA/Psyrec_KTR: Alle KTR-Variablen sind exklusive Kosten/Erträge FuuL auszuweisen. KOREK: Blatt GD_KTR-Ausweis und GD_KOREK_Gesamtsicht: In allen Spalten werden die Kosten und Erträge exklusive FuuL ausgewiesen. Nur in den Spalten CK bis CM werden aus-schliesslich diese Kosten und Subventionen (im Sinne eines Auftrages) ausgewiesen. Weitere Infos: Forschung und universitäre Lehre, S.11 Spalten ausklappen

Frage: Die Spalten können im KOREK nicht ausgeklappt werden. Was ist das Problem? Antwort: Da es sich um eine geschützte Arbeitsmappe handelt, können gruppierte Spalten grundsätzlich nicht ausgeklappt werden. Damit dies trotzdem möglich ist, läuft beim Öffnen des Dokuments ein Makro ab, das dies ermöglicht. Sollte die Makrofunktionalität gesperrt sein, kann dieses Problem auftauchen. Lösung: Nach dem öffnen Makros einschalten und Alt + F8 drücken. Es öffnet sich ein Dialog-fenster mit allen Makros. Das Makro «DieseArbeitsmappe.Workbook_Open» anklicken und auf «Ausführen» klicken.

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Gesundheitsdirektion Leitfaden KOREK 18/34

Patienten mit Wohnsitz im EU/EFTA-Raum

Frage: Wie werden die Patienten mit Wohnsitz Ausland behandelt, die eine Krankenversiche-rungskarte der EU/EFTA besitzen und über die gemeinsame Einrichtung abgerechnet werden? Antwort: Neu werden diese Fälle in der Spalte «KVG» abgebildet. Die Definitionen dieser Fälle werden in Prisma und PSYREC-KTR Handbuch geregelt. Dies ist nun gleich geregelt wie im ITAR_K©.

Begleitpersonen und Wartepatienten

Frage: Wie ist mit Begleitpersonen und Wartepatienten umzugehen? Antwort: Kosten und Erlöse von Begleitpersonen werden in der Spalte «weitere Tarife (z.B. SVK) stationär» ausgewiesen, da sie nichts mit anderen Tarifen zu tun haben. Wartepatienten dagegen sind der Tarifspalte zuzuordnen, die für die Wartedauer zur Anwen-dung kommt: Patienten die auf eine Organtransplantation warten, sind in der Spalte «weitere Tarife (z.B. SVK) stationär» und Patienten, die pflegebedürftig sind und auf einen Platz in einem Pflegeheim warten in der Spalte «allgemeine Langzeit». Personen, die auf eine Operation (nach SwissDRG) warten, im Tarif «Akut stationär SwissDRG-relevant».

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Gesundheitsdirektion Leitfaden KOREK 19/34

Anhang 1: Definition Tarifspalten

Bereich Spalte Prisma PSYREC-KTR Beschreibung Akut reine stat. KVG

Fälle akut V1304 = 1 und V1303

= 1 und V1238 = 1 Tarifsystem = DRG und Liegeklasse = allgemein und Grundversicherung =

KVG ZH/CH

stat. Tarif KVG ZV

akut

V1304 = 1 und V1303 = 2/3 und V1238 = 1

Tarifsystem = DRG und Liegeklasse = hp/p und Grundversicherung = KVG

ZH/CH

stat. Tarif ZMT

akut

V1304 = 1 und V1303 = 1 und V1238 =

2/3/4

Tarifsystem = DRG und Liegeklasse = allgemein und Grundversicherung =

MTK

stat. Tarif ZMT ZV

akut

V1304 = 1 und V1303 = 2/3 und V1238 =

2/3/4 Tarifsystem = DRG und Liegeklasse =

hp/p und Grundversicherung = MTK

übrige Selbst-zahler akut

V1304 = 1 und V1238 = 5/8 Grundversicherung = Selbstzahler / üb-

rige

weiterer Tarif reine stat.

weiterer Tarif stat. ZV

Total stationär,

SwissDRG re-levant

V1304 = 1 Tarifsystem = DRG oder Akutspital mit

expliziter Ausnahme von DRG-Abrechnung

Erwachsenen Rehabilitation

stationär

Internistisch-onkologische

Rehab. rein stat. KVG

V1304 = 6 und V1303 = 1 und V1238 = 1 und V1301 = 962

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse = allgemein und Grundversicherung =

KVG ZH/CH und Kostenstelle = intern.-onk. Reha

Internistisch-onkologische

Rehab. ZV KVG

V1304 = 6 und V1303 = 2/3 und V1238 = 1

und V1301 = 962

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse = hp/p und Grundversicherung = KVG

CH/CH und Kostenstelle = intern.-onk. Reha

Internistisch-onkologische

Rehab. ZMT

V1304 = 6 und V1303 = 1 und V1238 =

2/3/4 und V1301 = 962

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse = allgemein und Grundversicherung = MTK und Kostenstelle = intern.-onk.

Reha

Internistisch-onkologische

Rehab. ZMT ZV

V1304 = 6 und V1303 = 2/3 und V1238 = 2/3/4 und V1301 =

962

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse =

hp/p und Grundversicherung = MTK und Kostenstelle = intern.-onk. Reha

Kardiovask. Rehab.

rein stat. KVG

V1304 = 6 und V1303 = 1 und V1238 = 1 und V1301 = 973

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse = allgemein und Grundversicherung =

KVG ZH/CH und Kostenstelle = Kardi-ovask. Reha

Kardiovask. Rehab. ZV KVG

V1304 = 6 und V1303 = 2/3 und V1238 = 1

und V1301 = 973

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse = hp/p und Grundversicherung = KVG

CH/CH und Kostenstelle = Kardiovask. Reha

Kardiovask. Rehab.

ZMT

V1304 = 6 und V1303 = 1 und V1238 =

2/3/4 und V1301 = 973

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse = allgemein und Grundversicherung = MTK und Kostenstelle = Kardiovask.

Reha

Kardiovask. Rehab. ZMT ZV

V1304 = 6 und V1303 = 2/3 und V1238 = 2/3/4 und V1301 =

973

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse =

hp/p und Grundversicherung = MTK und Kostenstelle = Kardiovask. Reha

Muskulosk. Rehab.

rein stat. KVG

V1304 = 6 und V1303 = 1 und V1238 = 1 und V1301 = 972

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse = allgemein und Grundversicherung =

KVG ZH/CH und Kostenstelle = Musku-losk. Reha

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Gesundheitsdirektion Leitfaden KOREK 20/34

Muskulosk.

Rehab. ZV KVG

V1304 = 6 und V1303 = 2/3 und V1238 = 1

und V1301 = 972

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse = hp/p und Grundversicherung = KVG

CH/CH und Kostenstelle = Muskulosk. Reha

Muskulosk. Rehab.

ZMT

V1304 = 6 und V1303 = 1 und V1238 =

2/3/4 und V1301 = 972

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse = allgemein und Grundversicherung = MTK und Kostenstelle = Muskulosk.

Reha

Muskulosk. Rehab. ZMT ZV

V1304 = 6 und V1303 = 2/3 und V1238 = 2/3/4 und V1301 =

972

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse =

hp/p und Grundversicherung = MTK und Kostenstelle = Muskulosk. Reha

Neuro. Rehab. rein stat. KVG

V1304 = 6 und V1303 = 1 und V1238 = 1 und V1301 = 970

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse = allgemein und Grundversicherung =

KVG ZH/CH und Kostenstelle = Neuro. Reha

Neuro. Rehab. ZV KVG

V1304 = 6 und V1303 = 2/3 und V1238 = 1

und V1301 = 970

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse = hp/p und Grundversicherung = KVG

CH/CH und Kostenstelle = Neuro. Reha

Neuro. Rehab. ZMT

V1304 = 6 und V1303 = 1 und V1238 =

2/3/4 und V1301 = 970

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse =

allgemein und Grundversicherung = MTK und Kostenstelle = Neuro. Reha

Neuro. Rehab. ZMT ZV

V1304 = 6 und V1303 = 2/3 und V1238 = 2/3/4 und V1301 =

970

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse =

hp/p und Grundversicherung = MTK und Kostenstelle = Neuro. Reha

Pulmonale Rehab.

rein stat. KVG

V1304 = 6 und V1303 = 1 und V1238 = 1 und V1301 = 974

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse = allgemein und Grundversicherung =

KVG ZH/CH und Kostenstelle = Pulmo-nale Reha

Pulmonale Rehab. ZV KVG

V1304 = 6 und V1303 = 2/3 und V1238 = 1

und V1301 = 974

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse = hp/p und Grundversicherung = KVG

CH/CH und Kostenstelle = Pulmonale Reha

Pulmonale Rehab.

ZMT

V1304 = 6 und V1303 = 1 und V1238 =

2/3/4 und V1301 = 974

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse = allgemein und Grundversicherung = MTK und Kostenstelle = Pulmonale

Reha

Pulmonale Rehab. ZMT ZV

V1304 = 6 und V1303 = 2/3 und V1238 = 2/3/4 und V1301 =

974

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse =

hp/p und Grundversicherung = MTK und Kostenstelle = Pulmonale Reha

Querschnitts-lähmung Rehab.

rein stat. KVG

V1304 = 6 und V1303 = 1 und V1238 = 1 und V1301 = 975

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse = allgemein und Grundversicherung = KVG ZH/CH und Kostenstelle = QS-

Reha

Querschnitts-lähmung Rehab. ZV KVG

V1304 = 6 und V1303 = 2/3 und V1238 = 1

und V1301 = 975

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse = hp/p und Grundversicherung = KVG CH/CH und Kostenstelle = QS-Reha

Querschnitts-lähmung Rehab.

ZMT

V1304 = 6 und V1303 = 1 und V1238 =

2/3/4 und V1301 = 975

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse =

allgemein und Grundversicherung = MTK und Kostenstelle = QS-Reha

Querschnitts-lähmung Rehab. ZMT ZV

V1304 = 6 und V1303 = 2/3 und V1238 = 2/3/4 und V1301 =

975

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse =

hp/p und Grundversicherung = MTK und Kostenstelle = QS-Reha

Psychosom.-sozialmedizin.

Rehab. rein stat. KVG

V1304 = 6 und V1303 = 1 und V1238 = 1 und V1301 = 961

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse = allgemein und Grundversicherung =

KVG ZH/CH und Kostenstelle = Psy-chosom.-sozialmedizin. Reha

Psychosom.-sozialmedizin.

Rehab. ZV KVG

V1304 = 6 und V1303 = 2/3 und V1238 = 1

und V1301 = 961

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse = hp/p und Grundversicherung = KVG CH/CH und Kostenstelle = Psycho-

som.-sozialmedizin. Reha

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Gesundheitsdirektion Leitfaden KOREK 21/34

Psychosom.-sozialmedizin.

Rehab. ZMT

V1304 = 6 und V1303 = 1 und V1238 =

2/3/4 und V1301 = 961

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse = allgemein und Grundversicherung =

MTK und Kostenstelle = Psychosom.-sozialmedizin. Reha

Psychosom.-sozialmedizin.

Rehab. ZMT ZV

V1304 = 6 und V1303 = 2/3 und V1238 = 2/3/4 und V1301 =

961

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse = hp/p und Grundversicherung = MTK

und Kostenstelle = Psychosom.-sozial-medizin. Reha

Frühreha. rein stat. KVG

V1304 = 6 und V1303 = 1 und V1238 = 1 und V1301 = 960

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse = allgemein und Grundversicherung =

KVG ZH/CH und Kostenstelle = Frühreha

Frühreha. ZV KVG

V1304 = 6 und V1303 = 2/3 und V1238 = 1

und V1301 = 960

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse = hp/p und Grundversicherung = KVG CH/CH und Kostenstelle = Frühreha

Frühreha. ZMT

V1304 = 6 und V1303 = 1 und V1238 =

2/3/4 und V1301 = 960

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse =

allgemein und Grundversicherung = MTK und Kostenstelle = Frühreha

Frühreha. ZMT ZV

V1304 = 6 und V1303 = 2/3 und V1238 = 2/3/4 und V1301 =

960

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse =

hp/p und Grundversicherung = MTK und Kostenstelle = Frühreha

Pädiatrische Rehabilitation

stationär

Päd. neuro. Rehab.

rein stat. KVG

V1304 = 6 und V1303 = 1 und V1238 = 1 und V1301 = 453

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse = allgemein und Grundversicherung =

KVG ZH/CH und Kostenstelle = Neu-rol.Reha

Päd. neuro. Rehab. ZV KVG

V1304 = 6 und V1303 = 2/3 und V1238 = 1

und V1301 = 453

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse = hp/p und Grundversicherung = KVG CH/CH und Kostenstelle = Neurol.

Reha

Päd. neuro. Rehab.

stat. ZMT

V1304 = 6 und V1303 = 1 und V1238 =

2/3/4 und V1301 = 453

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse =

allgemein und Grundversicherung = MTK und Kostenstelle = Neurol.Reha

Päd. neuro. Rehab.

stat. ZMT ZV

V1304 = 6 und V1303 = 2/3 und V1238 = 2/3/4 und V1301 =

453

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse =

hp/p und Grundversicherung = MTK und Kostenstelle = Neurol.Reha

Allgemein pädi-atr. Rehab.

rein stat. KVG

V1304 = 6 und V1303 = 1 und V1238 = 1 und V1301 ≠ 454

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse = allgemein und Grundversicherung =

KVG ZH/CH und Kostenstelle ≠ Neurol. Reha

Allgemein pädi-atr. Rehab.

ZV KVG

V1304 = 6 und V1303 = 2/3 und V1238 = 1

und V1301 ≠ 454

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse = hp/p und Grundversicherung = KVG CH/CH und Kostenstelle ≠ Neurol.

Reha

Allgemein pädi-atr. Rehab. stat. ZMT

V1304 = 6 und V1303 = 1 und V1238 =

2/3/4 und V1301 ≠ 454

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse =

allgemein und Grundversicherung = MTK und Kostenstelle ≠ Neurol. Reha

Allgemein pädi-atr. Rehab.

stat. ZMT ZV

V1304 = 6 und V1303 = 2/3 und V1238 = 2/3/4 und V1301 ≠

454

Tarifsystem = Reha und Liegeklasse =

hp/p und Grundversicherung = MTK und Kostenstelle ≠ Neurol. Reha

weiterer stat. Rehab.

übrige Selbst-zahler

V1304 = 6 und V1238 = 5/8 Tarifsystem = Reha und Grundversi-

cherung = Selbstzahler/andere

weiterer stat. Reha-Tarif

grundv.

weiterer stat. Reha-Tarif ZV

Rehab. Total Rehabili-tation stationär V1304 = 6 Tarifsystem = Reha

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Gesundheitsdirektion Leitfaden KOREK 22/34

Erwachsenen

Psychiatrie stationär

rein stat. KVG Fälle

Erw. Psychi

V1304 = 5 und V1202 > 17 und V1303 = 1

und V1238 = 1

V0102 = 3 und V0119 <> 512-515, 519, 520, 530-535

und Jahr(V0103) - Jahr(V0009) > 17 und

V0145 = 1 und V0132 = 1

Behandlungsart = stationär und Kosten-stelle ≠ Sucht, ≠ Eltern/Kind, ≠ integra-tive Psy. und ≠ Forensik und Alter ab 18 Jahren und Grundversicherung = KVG ZH/CH und Liegeklasse = allgemein

stat. Tarif KVG ZV

Erw. Psychi

V1304 = 5 und V1202 > 17 und V1303 = 2/3

und V1238 = 1

V0102 = 3 und V0119 <> 512-515, 519, 520, 530-535

und Jahr(V0103) - Jahr(V0009) > 17 und

V0145 = 1 und V0132 = 2/3

Behandlungsart = stationär und Kosten-stelle ≠ Sucht, ≠ Eltern/Kind, ≠ integra-

tive Psy. und ≠ Forensik und Alter ab 18 Jahren und Grundversicherung = KVG

ZH/CH und Liegeklasse = hp/p

stat. Tarif ZMT

Erw. Psychi

V1304 = 5 und V1202 > 17 und V1303 = 1 und V1238 = 2/3/4

V0102 = 3 und V0119 <> 512-515, 519, 520, 530-535

und Jahr(V0103) - Jahr(V0009) > 17 und

V0145 = 2/3/4 und V0132 = 1

Behandlungsart = stationär und Kosten-stelle ≠ Sucht, ≠ Eltern/Kind, ≠ integra-

tive Psy. und ≠ Forensik und Alter ab 18 Jahren und Grundversicherung = MTK

und Liegeklasse = allgemein

stat. Tarif ZMT ZV

Erw. Psychi

V1304 = 5 und V1202 > 17 und V1303 = 2/3

und V1238 = 2/3/4

V0102 = 3 und V0119 <> 512-515, 519, 520, 530-535

und Jahr(V0103) - Jahr(V0009) > 17 und

V0145 = 2/3/4 und V0132 = 2/3

Behandlungsart = stationär und Kosten-stelle ≠ Sucht, ≠ Eltern/Kind, ≠ integra-

tive Psy. und ≠ Forensik und Alter ab 18 Jahren und Grundversicherung = MTK

und Liegeklasse = hp/p

übrige Selbst-zahler

Erw. Psychi

V1304 = 5 und V1202 > 17 und V1238 = 5

V0102 = 3 und V0119 <> 512-515, 519, 520, 530-535

und Jahr(V0103) - Jahr(V0009) > 17 und

V0145 = 8

Behandlungsart = stationär und Kosten-stelle ≠ Sucht, ≠ Eltern/Kind, ≠ integra-

tive Psy. und ≠ Forensik und Alter ab 18 Jahren und Grundversicherung = An-

dere (u.a. Selbstzahler)

Kinder Psy-chiatrie statio-

när rein stat. KVG Fälle

Kinder Psychi

V1304 = 5 und V1202 < 18 und V1303 = 1

und V1238 = 1

V0102 = 3 und V0119 <> 512-515, 519, 520, 530-535

und Jahr(V0103) - Jahr(V0009) < 18 und

V0145 = 1 und V0132 = 1

Behandlungsart = stationär und Kosten-stelle ≠ Sucht, ≠ Eltern/Kind, ≠ integra-tive Psy. und ≠ Forensik und Alter bis 17 Jahre und Grundversicherung =

KVG ZH/CH und Liegeklasse = allge-mein

stat. Tarif KVG ZV

Kinder Psychi

V1304 = 5 und V1202 < 18 und V1303 = 2/3

und V1238 = 1

V0102 = 3 und V0119 <> 512-515, 519, 520, 530-535

und Jahr(V0103) - Jahr(V0009) < 18 und

V0145 = 1 und V0132 = 2/3

Behandlungsart = stationär und Kosten-stelle ≠ Sucht, ≠ Eltern/Kind, ≠ integra-tive Psy. und ≠ Forensik und Alter bis 17 Jahre und Grundversicherung =

KVG ZH/CH und Liegeklasse = hp/p

stati. Tarif ZMT

Kinder Psychi

V1304 = 5 und V1202 < 18 und V1303 = 1 und V1238 = 2/3/4

V0102 = 3 und V0119 <> 512-515, 519, 520, 530-535

und Jahr(V0103) - Jahr(V0009) < 18 und

V0145 = 2/3/4 und V0132 = 1

Behandlungsart = stationär und Kosten-stelle ≠ Sucht, ≠ Eltern/Kind, ≠ integra-tive Psy. und ≠ Forensik und Alter bis 17 Jahre und Grundversicherung = MTK und Liegeklasse = allgemein

stat. Tarif ZMT ZV

Kinder Psychi

V1304 = 5 und V1202 < 18 und V1303 = 2/3

und V1238 = 2/3/4

V0102 = 3 und V0119 <> 512-515, 519, 520, 530-535

und Jahr(V0103) - Jahr(V0009) < 18 und

V0145 = 2/3/4 und V0132 = 2/3

Behandlungsart = stationär und Kosten-stelle ≠ Sucht, ≠ Eltern/Kind, ≠ integra-tive Psy. und ≠ Forensik und Alter bis 17 Jahre und Grundversicherung =

MTK und Liegeklasse = hp/p

übrige Selbst-zahler

Kinder Psychi

V1304 = 5 und V1202 < 18 und V1238 = 5

V0102 = 3 und V0119 <> 512-515, 519, 520, 530-535

und Jahr(V0103) - Jahr(V0009) < 18 und

V0145 = 8

Behandlungsart = stationär und Kosten-stelle ≠ Sucht, ≠ Eltern/Kind, ≠ integra-tive Psy. und ≠ Forensik und Alter bis

17 Jahre und Grundversicherung = An-dere (u.a. Selbstzahler)

Forensik Forensik Akut - Sicherheits-sta-

tion V0102 = 3 und V0119 =

530/531 Behandlungsart = stationär und Kosten-

stelle = Forensik akut

Forensik Akut Massnahmen-

station V0102 = 3 und V0119 =

532/533 Behandlungsart = stationär und Kosten-

stelle = Forensik Rehab./Langzeit

Spezial-ver-sorgungen Sucht

Entzug V0102 = 3 und V0119 = 512/514

Behandlungsart = stationär und Kosten-stelle = Alkohol und Drogen Entzug

Sucht Entwöhnung V0102 = 3 und V0119 =

513/515

Behandlungsart = stationär und Kosten-stelle = Alkohol und Drogen Entwöh-

nung

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Gesundheitsdirektion Leitfaden KOREK 23/34

Eltern / Kind V0102 = 3 und V0119 = 519

Behandlungsart = stationär und Kosten-stelle = Spezialversorgung Eltern mit

Kind(ern)

Integrative Psy-chiatrie V0102 = 3 und V0119 =

520

Behandlungsart = stationär und Kosten-stelle = Integrative Psychiatrie Erwach-

sene

weiterer stat. Psychitarif weiterer stat.

Psychitarif grundv.

weiterer stat. Psychitarif ZV

Psychi stat. Total Psychiatrie sta-

tionär V1304 = 5 V0102 = 3 Behandlungsart = stationär

Langzeit allgemeine Langzeit V1304 = 4 V0138 = 1 und V0119 ≠

534/535 Tarifsystem = Pflegetaxe und Kosten-

stelle ≠ Forensik Langzeit

Langzeit Fo-rensik V0138 = 1 und V0119 =

534/535 Tarifsystem = Pflegetaxe und Kosten-

stelle = Forensik Langzeit

Total Langzeit V1304 = 4 V0138 = 1 Tarifsystem = Langzeit (Prisma) Pflegepatient = ja (PSYREC-KTR)

Palliativ statio-

när V1304 = 7

Tarifsystem = Palliative Care

somatische Be-handlung v.

Suchtpatienten ausserh. DRG

V1304 = 3 und V1100 = 71283053

Tarifsystem = Akutspitalbedürftig, Sta-tion ausserh. DRG und Spital = Sune-

Egge

weitere Tarife (z. B. SVK) stationär

V1304 = 3 und V1100 ≠ 71283053

Tarifsystem = Akutspitalbedürftig, Sta-tion ausserh. DRG und Spital ≠ Sune-

Egge

Total statio-när Total stationär alle V0102 = 3 Behandlungsart = stationär

Universitäre Lehre + For-

schung

Universitäre Forschung

Universitäre Lehre

Universitäre Weiterbildung

extern finanz. univ. Lehre u.

Forschung

Total For-schung und universitäre

Lehre

GWL gemäss Gesetz

übrige Aufträge an Dritte

ambulante Behandlung

Total

Total

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Gesundheitsdirektion Leitfaden KOREK 24/34

Kontroll-spalte

Ambulante Tarife (exkl. Psychiatrie)

Tarif TARMED

Tarif Labor

Tarif Physio

Tarif Ergotherapie

Tarif Ernähr-un-gsberatung

Tarif Diabetisbera-

tung

Tarif Logopädie

Tarif Dialyse

Material, Medi-kamente, Blut

Total ambulant exkl. Psychiat-

rie

Tageskliniken Psychiatrie

Tagesklinik Psychiatrie

KVG V0102 = 2 und V0119 =

560 und V0145 = 1

Behandlungsart = ambulant T/N und Kostenstelle = Tagesklinik Psychiatrie und Grundversicherung = KVG ZH/CH

Tagesklinik Psychiatrie

ZMT V0102 = 2 und V0119 =

560 und V0145 = 2/3/4

Behandlungsart = ambulant T/N und Kostenstelle = Tagesklinik Psychiatrie

und Grundversicherung = MTK

Tagesklinik Psychiatrie

Übrige Selbst-zahler

V0102 = 2 und V0119 = 560 und V0145 = 8

Behandlungsart = ambulant T/N und Kostenstelle = Tagesklinik Psychiatrie und Grundversicherung = Andere (u.a.

Selbstzahler)

Tagesklinik Ge-ronto-psychiat-

rie KVG

V0102 = 2 und V0119 = 561 und V0145 = 1

Behandlungsart = ambulant T/N und Kostenstelle = Tagesklinik Gerontopsy-chiatrie und Grundversicherung = KVG

ZH/CH

Tagesklinik Ge-ronto-psychiat-

rie ZMT

V0102 = 2 und V0119 = 561 und V0145 = 2/3/4

Behandlungsart = ambulant T/N und Kostenstelle = Tagesklinik Gerontopsy-chiatrie und Grundversicherung = MTK

Tagesklinik Ge-ronto-psychiat-

rie Übrige Selbst-

zahler

V0102 = 2 und V0119 = 561 und V0145 = 8

Behandlungsart = ambulant T/N und Kostenstelle = Tagesklinik Gerontopsy-chiatrie und Grundversicherung = An-

dere (u.a. Selbstzahler)

Tagesklinik Sucht-behand-

lung KVG

V0102 = 2 und V0119 = 562 und V0145 = 1

Behandlungsart = ambulant T/N und Kostenstelle = Tagesklinik Suchtbe-handlung und Grundversicherung =

KVG ZH/CH

Tagesklinik Sucht-behand-

lung ZMT

V0102 = 2 und V0119 = 562 und V0145 = 2/3/4

Behandlungsart = ambulant T/N und Kostenstelle = Tagesklinik Suchtbe-handlung und Grundversicherung =

MTK

Tagesklinik Sucht-behand-

lung Übrige Selbst-

zahler

V0102 = 2 und V0119 = 562 und V0145 = 8

Behandlungsart = ambulant T/N und Kostenstelle = Tagesklinik Suchtbe-

handlung und Grundversicherung = An-dere (u.a. Selbstzahler)

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Gesundheitsdirektion Leitfaden KOREK 25/34

Tagesklinik Kin-der-psychiatrie

KVG V0102 = 2 und V0119 =

563 und V0145 = 1

Behandlungsart = ambulant T/N und Kostenstelle = Tagesklinik Kinderpsy-

chiatrie und Grundversicherung = KVG ZH/CH

Tagesklinik Kin-der-psychiatrie

ZMT V0102 = 2 und V0119 =

563 und V0145 = 2/3/4

Behandlungsart = ambulant T/N und Kostenstelle = Tagesklinik Kinderpsy-

chiatrie und Grundversicherung = MTK

Tagesklinik Kin-der-psychiatrie Übrige Selbst-

zahler

V0102 = 2 und V0119 = 563 und V0145 = 8

Behandlungsart = ambulant T/N und Kostenstelle = Tagesklinik Kinderpsy-chiatrie und Grundversicherung = An-

dere (u.a. Selbstzahler)

Tagesklinik Ju-gend-psychiat-

rie KVG

V0102 = 2 und V0119 = 564 und V0145 = 1

Behandlungsart = ambulant T/N und Kostenstelle = Tagesklinik Jugendpsy-chiatrie und Grundversicherung = KVG

ZH/CH

Tagesklinik Ju-gend-psychiat-

rie MTK

V0102 = 2 und V0119 = 564 und V0145 = 2/3/4

Behandlungsart = ambulant T/N und Kostenstelle = Tagesklinik Jugendpsy-chiatrie und Grundversicherung = MTK

Tagesklinik Ju-gend-psychiat-

rie Übrige Selbstzahler

V0102 = 2 und V0119 = 564 und V0145 = 8

Behandlungsart = ambulant T/N und Kostenstelle = Tagesklinik Kinder-/Ju-

gendpsychiatrie und Grundversicherung = Andere (u.a. Selbstzahler)

Tagesklinik Kin-der- und Ju-

gend-psychiat-rie

KVG

V0102 = 2 und V0119 = 565 und V0145 = 1

Behandlungsart = ambulant T/N und Kostenstelle = Tagesklinik Jugendpsy-chiatrie und Grundversicherung = KVG

ZH/CH

Tagesklinik Kin-der- und Ju-

gend-psychiat-rie

MTK

V0102 = 2 und V0119 = 565 und V0145 = 2/3/4

Behandlungsart = ambulant T/N und Kostenstelle = Tagesklinik Kinder-/Ju-

gendpsychiatrie und Grundversicherung = MTK

Tagesklinik Kin-der- und Ju-

gend-psychiat-rie Übrige

Selbstzahler

V0102 = 2 und V0119 = 565 und V0145 = 8

Behandlungsart = ambulant T/N und Kostenstelle = Tagesklinik Kinder-/Ju-

gendpsychiatrie und Grundversicherung = Andere (u.a. Selbstzahler)

Akuttagesklinik Psychiatrie

KVG V0102 = 2 und V0119 =

566 und V0145 = 1

Behandlungsart = ambulant T/N und Kostenstelle = Akuttagesklinik Psychiat-

rie und Grundversicherung = KVG ZH/CH

Akuttagesklinik Psychiatrie

MTK V0102 = 2 und V0119 =

566 und V0145 = 2/3/4

Behandlungsart = ambulant T/N und Kostenstelle = Akuttagesklinik Psychiat-

rie und Grundversicherung = MTK

Akuttagesklinik Psychiatrie

Übrige Selbst-zahler

V0102 = 2 und V0119 = 566 und V0145 = 8

Behandlungsart = ambulant T/N und Kostenstelle = Akuttagesklinik Psychiat-

rie und Grundversicherung = Andere (u.a. Selbstzahler)

Nachtklinik Psychiatrie

KVG V0102 = 2 und V0119 =

567 und V0145 = 1

Behandlungsart = ambulant T/N und Kostenstelle = Akuttagesklinik Psychiat-

rie und Grundversicherung = KVG ZH/CH

Nachtklinik Psychiatrie

MTK V0102 = 2 und V0119 =

567 und V0145 = 2/3/4

Behandlungsart = ambulant T/N und Kostenstelle = Akuttagesklinik Psychiat-

rie und Grundversicherung = MTK

Nachtklinik Psychiatrie Üb-rige Selbstzah-

ler

V0102 = 2 und V0119 = 567 und V0145 = 8

Behandlungsart = ambulant T/N und Kostenstelle = Akuttagesklinik Psychiat-

rie und Grundversicherung = Andere (u.a. Selbstzahler)

Tagesheim Psychiatrie

KVG V0102 = 2 und V0119 =

568 und V0145 = 1

Behandlungsart = ambulant T/N und Kostenstelle = Nachtklinik Psychiatrie und Grundversicherung = KVG ZH/CH

Tagesheim Psychiatrie

MTK V0102 = 2 und V0119 =

568 und V0145 = 2/3/4

Behandlungsart = ambulant T/N und Kostenstelle = Nachtklinik Psychiatrie

und Grundversicherung = MTK

Tagesheim Psychiatrie

Übrige Selbst-zahler

V0102 = 2 und V0119 = 568 und V0145 = 8

Behandlungsart = ambulant T/N und Kostenstelle = Nachtklinik Psychiatrie und Grundversicherung = Andere (u.a.

Selbstzahler)

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Gesundheitsdirektion Leitfaden KOREK 26/34

Psychi TK Total

Tageskliniken Psychiatrie

V0102 = 2 Behandlungsart = ambulant T/N

Ambulante Psychiatrie

Ambulatorium Psychiatrie V0102 = 1 und V0119 =

580 Behandlungsart = ambulant und Kos-tenstelle = Ambulatorium Psychiatrie

Ambulatorium Gerontopsychi-

atrie V0102 = 1 und V0119 =

581

Behandlungsart = ambulant und Kos-tenstelle = Ambulatorium Gerontopsy-

chiatrie

Ambulatorium Suchtbehand-

lung V0102 = 1 und V0119 =

582

Behandlungsart = ambulant und Kos-tenstelle = Ambulatorium Suchtbehand-

lung

Ambulatorium Kinder- und Ju-gendpsychiatrie

V0102 = 1 und V0119 = 583

Behandlungsart = ambulant und Kos-tenstelle = Ambulatorium Kinder- und

Jugendpsychiatrie

Ambulante Spezialange-

bote V0102 = 1 und V0119 =

584 Behandlungsart = ambulant und Kos-

tenstelle = Ambulante Spezialangebote

Privatpraxen Psychiatrie V0102 = 1 und V0119 =

585 Behandlungsart = ambulant und Kos-tenstelle = Privatpraxen Psychiatrie

Total ambu-lante Psychiat-

rie V0102 = 1 Behandlungsart = ambulant

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Gesundheitsdirektion Leitfaden KOREK 27/34

Anhang 2: Zuteilungsbaum KOREK-Spalten Die grauen Kästchen sind Zwischenschritte, die farbigen Kästchen entsprechen den KOREK-Spalten. PRISMA:

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Gesundheitsdirektion Leitfaden KOREK 28/34

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Gesundheitsdirektion Leitfaden KOREK 29/34

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Gesundheitsdirektion Leitfaden KOREK 30/34

PSREC-KTR:

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Gesundheitsdirektion Leitfaden KOREK 31/34

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Gesundheitsdirektion Leitfaden KOREK 32/34

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Gesundheitsdirektion Leitfaden KOREK 33/34

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Gesundheitsdirektion Leitfaden KOREK 34/34

ITAR-KGD-ReportingLegende

1. Abstimm-brücke

itark Gesamtansicht

2. Begründung Abgrenzung

3. GD_KTR-Ausweis

5. GD_KOREK-

Gesamtsicht

4. GD_Zusatz-entgelt

Zusatzentgelt

Zusatzinfos

Der GD abzuliefernde

Blätter

Blätter für Versicherun-

gen

KOREK: Übersicht der Verknüpfungen der Tabellenblätter

Ausfüllreihenfolge:

sn, 28.10.2014

6. GD_Plaus

ITAR-K Original

KTR-Ausweis Gesamtansicht

Ex. KTR-Ausweis

Krankenversich.

Kontrollen

Ex. KTR-Ausweis UVG

Exemplar ITAR_K

Krankenversich.

Exemplar ITAR_K UVG

Unbewertete Fallpauschale

Unbew. Zusatzentgelt

allg. Infos

Fragen